1920 / 125 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Verbandes dieselbe Erklärung ab, die der Abg. Dr. Lodgmann namens dieses Verbandes im Abgeordnetenhause abgegeben hatte. Der e rief den Senator Vetter zur Ordnung, und zwar mit der gleichen Begründung, wie seinerzeit den Abg. Krepel im Ab⸗ geordnetenhause.

1 Dänemart.

Die Baltische und Weiße Meer⸗Konferenz der Dampfschiffreeder Englands, Dänemarks, Schwedens, Nor⸗ wegens, Rußlands und Belgiens hat gestern in Kopenhagen nach den Kriegsjahren die erste Jahresversammlung abgehalten. In der Sitzung wurden Beschlußanträge für den Völkerbund, die Freiheit der Meere, den Handelsverkehr und gegen die Einführung des Achtstundentages an Bord der Schiffe an⸗ genommen. Ferner wurde beschlossen, die Segelschiffreeder in den Zusammenschluß aufzunehmen. Der Präsident der Konferenz, Schiffsreeder Noble aus Newcastle, wurde wieder⸗ gewählt und zum Ort der nächsten Jahresversammlung Lon⸗ bestimmt. 8

Rumänien.

Durch die allgemeinen Wahlen hat der „Times“ zufolge der General Averescu eine große Mehrheit erhalten. 215 Abgeordnete gehören zu der Volkspartei unter dem General Averescu, während die Opposition 127 Mit⸗ glieder zählt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiren. 18

In den Landkreisen Höchst und Wiesbaden ist, wie „W. T. B.“ mitteilt, am Dienstag die Bauernschaft in einen Milchlieferungsstreik eingetreten. Sie verlangt eine Erhöhung des Höchstpreises von 1,50 um 50 pro Liter. Der Landrat betont in einer öffentlichen Erklärung, daß die Bauernschaft zur Milchlieferung gesetzlich verpflichtet sei. Unter den Konsumenten ist die Erregung groß; hesonders ist die Arbeiterschaft erbittert und entschlossen, die Milchlieferung zu erzwingen. An einzelnen Orten ist es bereits zu Tätlichkeiten gekommen.

Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Meldung des „Corriere della Sera“ haben die Arbeiter und Angestellten Roms am Dienstagnachmittag die Arbeit eingestellt als Kundgebung gegen die Erhöhung des Brotpreises. 1

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Der Saatenstand in Preußen zu Anfang Juni 1920. Nach der vorläufigen Uebersicht des Saatenstandes in den größeren Verwaltungsbezirken und dem ganzen Staate zu Anfang des Monats Juni d. J., die das preußische Statistische Landesamt auf Grund der Berichte der landwirtschaftlichen Vertrauensmänner in der „Stat. Korr.“ veröffentlicht, ergaben sich im Staatsdurchschnitt für den Stand der Saaten, Futterpflanzen und Wiesen zu diesem Zeit⸗ punkte folgende Begutachtungsziffern, wenn 1 „sehr gut“, 2 „gut“, 3 „mittel (durchschnittlich)“, 4 „gering“, 5 „sehr gering“ bedeutet: Winterweizen 2 (gegen 2,7 zu Anfang Mai d. J., 2,7 zu Anfang Juni 1919 und 2,5 zu Anfang Juni 1918)) Sommer⸗ weizen 2,6 (gegen 2,9 zu Anfang Juni 1919 und 2,7 zu Anfang Juni 1918), Winterspelz, auch mit Beimischung von Weizen oder Roggen, 2,3 (gegen 2,6 im Vormonat, 2,8 zu Anfang Juni 1919 und 2,3 zu Anfang Juni 1918), Winterroggen 3,1 (gegen 3,1 bezw. 2,9 und 2,6), Sommerroggn 2,8 (gegen 3,0 und 3,1 zu Anfang Juni 1919 und 1918), Wintergerste 2,7 (gegen 2,8 im Vormonat, 2,9 und 2,4 zu Anfang Juni 1919 und 1918), Som mer⸗ gerste 2,6 (gegen 2,8 zu Anfang Juni der beiden Vorjahre), Ge⸗ menge aus den genannten Wintergetreidearten 2,7 (wie im Vor⸗ monat), Hafer 2,6 (gegen 2,9 und 2,8 zu Anfang Juni 1919 und 1918), Gemenge aus Getreide aller Art mit Hafer 2,6, Erbsen und Futtererbsen 2 (gegen 2,9 und 3,0 zu Anfang Juni 1919 und 1918), Acker (Sau) bohnen 2,5 (gegen 2,9 und 2,7), Linsen und Wicken 2,7 (gegen 2,9 und 3,0), Kartoffeln 2,7 (wie zu Anfang Juni der beiden Vorjahre), Zuckerrü⸗ ben zur Zucker⸗ fabrikation 2,6 (gegen 2,9 und 2,7), Futterrüben (Runkeln) 2,8 (gegen 3,1 und 2,9), Winterraps und⸗rübsen 3,1 (gegen 3,1 im Vormonat, 2,7 und 2,5 zu Anfang Juni 1919 und 1918), Fl. achs (Lein) 2,7 (gegen 2,9 und 2,8 zu Anfang Juni 1919 und 1918), Klee, auch mit Beimischung von Gräsern, 2,6 (gegen 2,6 im Vor⸗ monat, 3,1 und 3,5 zu Anfang Juni 1919 und 1918), Luzerne 2,5 (gegen 2,5 bezw. 3,0 und 2,7), Rieselwiesen 2,4 (gegen 2,3 bezw. 3,1 und 2,6), andere Wiesen 2,7 (gegen 2,5 bezw. 3,4 und 3,1) Das LCC1““ bemerkt zu seiner Zusammen⸗ tellung der Begutachtungsziffern: 1 Bereits Anfang Mai war die Entwicklung der Saaten, Futter⸗ pflanzen und Wiesen so über die Jahreszeit hinaus vorgeschritten, daß sich bei weiterer Wettergunst die besten Aussichten auf ein fruchtbares Erntejahr boten. Diese Erwartungen sind durch den Verlauf des M. ai⸗ monats nicht enttäuscht worden, da der jetzige Stand fast sämtlicher Feldfrüchte mit Ausnahme von Winterroggen und Raps als recht er⸗ freulich und befriedigend zu bezeichnen jst. Die Staatsziffern, die aus den bis zum 4. d. M. eingegangenen 3435 Begutachtungen der landwirt⸗ schaftlichen Vertrauensmänner errechnet und zusammengestellt worden sind, ergeben ür die Winterfrüchte im Vergleich mit dem Vormonat eine Verbesserung bei Weizen von 2,7 auf 2,6 bei Gerste von 2,8 auf 2,/7 und bei dem allerdings nur wenig angebauten Spelz von 2,6 auf 2,3; diejenigen für Winterroggen, Gemenge aus Wintergetreide und Raps sind unverändert geblieben. Auch die Futterpflanzen Klee und Luzerne haben ihren guten Stand von Anfang Mai behauptet, während die Wiesen etwas geringer bewertet worden sind. Gegen das Vorjahr sind fast sämtliche Winter⸗ und Sommerfrüchte im Vorteil, teihweise sogar erheblich besser. Nur bei Winterroggen ist der Stand geringer ausgefallen und bei Kartoffeln gleichgeblieben. Dieses im allgemeinen ünstige Ergebnis muß hauptsächlich dem ungewöhnlich fruchtbaren Frübighrswegter gutgeschrieben werden, das von Anfang März bis jetzt mit nur kurzen Unterbrechungen für die Feldfrüchte so günstig gewesen ist wie es seit vielen Jahren und besonders während des Krieges nicht der Fall war. Der Mai begann zunächst mit ein paar warmen und sonnigen Tagen, dann wurde die Witterung kühl, unfreundlich und regnerisch und blieb so bis eiwa Mitte des Monats. In der Zeit zwischen dem 8. und dem 13., also während der Periode der sogenannten „strengen Herren“, traten an vielen Orten Nachtfröste auf die zwar im Lande sehr verbreitet waren, im allgemeinen jedoch mit mäßigem Schaden verliefen. Während der zweiten Hälfte des Mongts bis zum Schluß war im ganzen Staatsovebiet mildes und warmes Wetter, das in den letzten zehn Tagen oftmals hochsommerlich wurde mit vor⸗ herrschender Gewitterneigung, Schwüle und Temperaturen bis über 30 Grad Celsius im Schatten. In den meisten Gegenden brachten aus⸗ reichende Niederschläge während des ganzen Monats die nötige Feuch⸗ tigkeit; stellenweise war es sogar zu naß. Nur Ostpreußen, Hessen⸗ Nassau und Rheinland mit Ausnahme des Regierungsbezirks Düssel⸗ dorf hatten nicht ausreichende und strickweise überhaupt keine Nieder⸗ schläge, doch sollen auch in Teilen dieser Gebiete während der letzten Tage Gewitter und Regenschauer niedergegangen sein. 8 Die Bestellung der Aecker zur Sommerung hat sich stellemweise

bis über die Mitte des Monats hingezogen, weil das Umpflügen

von Feldern mit zu lückenhafter Wintersaat und zu dürftigem Klee noch his dahin als notwendig erkannt wurde. Auf den Gütern in Brandenburg und in den östlichen Provinzen sind die letzten Arbeiten der Kartoffelbestellungen erst in den letzten Tagen erledigt worden infolge Mangels an Hand⸗ und Spannkräften. Mit dem Pflanzen von Runkeln und Kohlrüben wird vielfach jetzt begonnen.

Die Entwicklung des Wintergetreides ist bereits so weit fort⸗ eschritten, daß von vielen Seiten schon jetzt Schlüsse auf den wahr⸗ sceinlichen Ausfall der Ernte gezogen werden. Bekanntlich haben

diese Saaten zum großen Teil in recht mangelhaftem Zustande und mit völlig ungenügender Bestockung den äußerst frühzeitigen es überstehen müssen. Viele Felder waren bei Winterbeginn Ende Oktober noch nicht aufgelaufen; andere sind noch im Dezember bestellt worden. Trotzdem haben Weizen und Wintergerste dieser Ungunst gegenüber sich als recht widerstandsfähig erwiesen und während des günstigen Frühjahrs die meisten Winterschaden aus⸗ geheilt. Anfang Dezember war im Staatsdurchschnitt Weizen S 3,2, Gerste mit 2,9 bewertet worden, jetzt lauten die Noten auf 2,5 und 2,7, so daß eine Besserung von 0,6 bei Weizen und 0,2 bei Gerste eingetreten ist. Bei diesen beiden Getreidearten werden deshalb die Aussichten für die Ernte als befriedigend bezeichnet. 3

Ueber den Roggen, der bereits überall in Blüte steht, lauten die Nachrichten nicht so günstig, obwohl auch er eine Besserung gegen den Stand von Anfang Dezember um 0,1 6,1 jetzt gegen 3,2) erfahren hat. Im Hinblick auf die sehr günstige Entwicklungszeit während des ganzen Frühjahrs ist diese Erholung jedoch als viel zu geringfügig an⸗ zusehen, und da auf eine erhebliche Besserung auch bei weiterer Wetter⸗ gunst kaum noch gerechnet werden kann, darf bei Roggen mit großer Wahrscheinlichkeit nur mit einer knappen Mittelernte gerechnet werden. Im Interesse der Browersorgung ist dies sehr zu bedauern, da Roggen hierbei den Hauptanteil hat. Als Erklärung für das ungünstige Venhalten des Roggens ist nach den bisherigen Beob⸗ achtungen und Erfahrungen anzunehmen, daß er nur bei einer kräftigen Bestockung im Herbst. 1 Winter gut übersteht; diese hat ihm aber im letzten Herbst gefehlt. 8

Fr der C n. unserer wichtigsten Oelfrüchte, Raps und Rübsen, wird nicht sonderlich gut beurteilt, da sie meist zu dünn und lückenhaft stehen und vom Rapskäfer stark zerfressen werden. In manchen Gegenden sind noch im Mai größere Schläge, bei einigen Besitzern 1gn 1s gesamte Rapsanbau umgeackert und mit Sommerung bestellt worden. 8 8 ¹ Von 1 Sommerhalm⸗ und Hülsenfrüchten, deren Entwicklung jetzt erst beginnt, wird aus allen Ge⸗ genden fast nur Günstiges berichtet. Die Felder sind zumeist gut eingegrünt und haben vielfach schon recht üppigen Wuchs. macht sich besonders auf solchen Flächen bemerkbar, die ausgiebig mit Dung versehen werden konnten. Mehrfach ist als Folge der Kalkstickstoffdüngung ein Gelbwerden der Saaten nach dem Auflaufen beobachtet worden. Diese Färbung ging dann aber später in Dunkelgrün über. Die Sommersagten werden leider in vielen Gegenden durch den sehr verbreiteten Drahtwurm ernstlich beschädigt, der sich besonders auf Haferschlägen zeigt. Bei den Hülsenfrüchten sind ferner die Erdflöhe am Werke; sie haben oftmals das Saatgut vollständig zerfressen, so daß Neubestellungen nötig waren.

Die Frühkartoffeln sind überall gut aufgegangen und zeigen kräftiges Wachstum Auch die sipäten Sorten, von denen, wie bereits erwähnt, am Ende des Monats noch Reste gelegt wurden, sind in den meisten Gegenden schon teilweise oder sämtlich heraus⸗ gekommen. Da jedoch vielfach noch keine Begutachtung des Standes von Kartoffeln abgegeben werden konnte, sind die Ziffern für diese Frucht mit dem Vorbehalt zu lesen, daß erst der nächste Bericht zuver⸗ läfsigere Angaben bringen wird. Die Rübenhagten haben sich gut eingegrünt und kräftig entwickelt; bei den Zuckerrüben ist das Verziehen im Gange.

Recht günstig werden Futterpflanzen und Wiesen be⸗ urteilt, soweit sie im Vorjahre nicht zu sehr durch Mäusefraß und Trockenheit gelitten haben. Bei dem kühlen Wetter in der ersten Hälfte des Maimonats und besonders infolge der weitverbreitet auf⸗ getretenen Nachtfröste war in der Entwicklung ein Stillstand ein⸗ getreten; die feuchtwarme Witterung der letzten Wochen hat das Wachs⸗ tum dann aber außerordentlich gefördert. Vom ersten Schnitt, der bereits begonnen hat, werden zumeist recht reichliche Heuerträge erhofft. Grünfutter ist schon seit April ausreichend vorhanden gewesen, und das Vieh fand auf den Weiden überall genügende Nahrung.

Neben diesen erfreulichen Angaben finden sich aber auch viele Klagen über allerlei Unkräuter. Zumeist sind es und Disteln, die in den jungen Sommersaaten, Kartoffel⸗ und übenfeldern in großer Menge auftreten und infolge ihres schnellen Wachstums den Saaten und Früchten zuvorkommen und sie oft überwuchern. Auch Vogelwicken, Kornblumen, Quecken usw. sind sehr verbreitet. An tierischen Schädlingen werden Feldmäuse nur vereinzelt an⸗ geführt; sogar in den Berichten aus den schlimmsten vorjährigen Mäusegebieten Schlesien, Sachsen werden sie nicht oft erwähnt, häufig wird ihr völliges Verschwinden mitgeteilt. In Brandenburg und Sachsen ist mehrfach das Auftreten von Hamstern festgestellt worden, und in den westlichen Provinzen schadet das Schwarzwild stellenweise recht ernstheft. Von Insekten, werden neben dem sehr verbreiteten Drahtwurm und den Erdflöhen noch vereinzelt die Blumenfliege in Pommern, Brandenburg, Sachsen und die Fritfliege in Ostpreußen, Brandenburg und Schlesien erwähnt. Ueber das in früheren Jahren um diese Zeit häufige Auftreten von Schimmel⸗ und Pilzbildungen an den Feldfrüchten verlautet bisher nichts. An Kunstdünger sind Stickstoff und Phosphate, nach denen zu den Herbst⸗ und Frühjahnsbestellungen so nachhaltig und oft ver⸗ geblich gefragt wurde, jetzt leichter erhältlich. Die Beschaffung und Anwendung verbietet sich jedoch wegen der unmäßig hohen Preise, die in keinem Verhältnis zu den Preisen der landwirtschaftlichen Produkte stehen. Letztere sind auch nicht in Einklang zu bringen mit den trotz abgeschlossener Tarifperträge ständig wachsenden Aufwendungen für Arbeitskräfte sowie für die Beschaffung von Geschirrzeug, Geräten, Maschinen und sonstigen Betriebsmitteln. 8

Washington, 8. Juni. (W. T. B.) Nach dem heute ver⸗ öffentlichten Bericht des Ackerbaubüros über den Stand der Halmfrüchte belief sich am 1. Junt der Durchschnittsstand von Winterweizen auf 78,2 vH gegen 79,1 vH im Vormonat und 94,9 vH zur gleichen Vorjahrszeit. Der Durchschnittsstand von Frühjahrs⸗ weizen erreichte eine Höhe von 89,1 vH gegen 91,2 im Vorjahr, von Hafer 87,8 vH gegen 93,2, von Gerste 87,6 vH gegen 91,7 und von Roggen 84,4 vH gegen 85,1 vH am 1. Mai des Jahres und 93,5 vH zur gleichen Zeit des Vorjahres. Die Anbaufläche von Winterweizen wird mit Acres angegeben gegen die amtliche Ziffer von 49 905 000

19 487 000 Acres gegen 23 338 000 Acres im Vorjahre, von Hafer

Seehöhe

kleben.

ist Dr. Fritz Stiedry.

34 165 000

41 032 000 Acres gegen 42 400 000 Acres und von Gerste 7 437 000

Acres gegen 6 983 000 Acres. Der Ernteertrag wird für Winter⸗ weizen auf 504 Millionen Bushels geschätzt gegen 484 Millionen im Vormonat und 732 Millionen definitives Ergebnis im Vorjahre, für Frühjahrsweizen betragen die ent prechenden Ziffern 277 Milltonen Bushels gegen 209 Millionen im Vorjahre, für Hafer 1 315 000 000 Bushels gegen 1 248 000 000 Busfhels im Vorjahre, für Gerste 185 Millionen Bushels gegen 166 Millionen Bushels im Vorjahre und für Roggen 80 Millionen Bushels gegen 79 789 000 Bushels im Vormonat und 88 Millionen Bushels im Vorjahre.

Verkehrswesen. Die Paketannahme des Postamts SW. 12 (Zimmer⸗

ftraße 26/27) wird mit Ablauf des 12. Juni geschlossen. Für

Auflieferer von Paketen, die bisher dieses Amt benutzt haben, kommen künftig die Pestämter W. 44 (Kronenstraße 38/40) und SW. 68. (Lindenstraße 30) in Frage.

Für den Postverkehr mit der von Dänemark be⸗ setzten ersten Zone des Abstimmungsgebiets Schleswig gelten vorläufig im allgemeinen noch die Versendungs⸗ vorschriften für den inneren deutschen Verkehr. Für Postsendungen jeder Art nach der ersten Zone werden dementsprechend die deutschen Inlandsgebühren erhoben. Eine Einschränkung ist indes dadurch eingetreten, daß der Zahlkarten⸗ und Zahlungsanweisungsverkehr in der eisten Zone eingestellt worden ist und Postprotestaufträge nach diesem Gebiet nicht zulässig sind. Ferner müssen Patele nach der ersten Zone Schleswigs von 2 Zollinhalts

deutscher Sprache, einem statistischen Anmeldeschein und einer Aus⸗ fuhrerklärung begleitet sein. Auf jedes Paket ist eine der beiden Zollinhaltserklärungen haltbar aufzu⸗ Als Paketkarten sind Auslandsvordrucke zu verwenden. Für Pakete nach Sylt gelten die Inlandsbestimmungen ohne Em⸗ schräntung weiter. Die Grenze zwischen der ersten und zweiten Zone des Abstimmungsgebiets Schleswig verläuft vorläufig längs einer Linie nördlich Holnig, Glücksburg, Mürwik, Flensburg, Pattburg, Medelby, Ladelund, Süderlügum, Neukirchen, Klanxbüll und Sylt.

Theater und Mufik.

Im Opernhause geht morgen, Freitag, als 6. Abend der Woche moderner deutscher Werke „Notre Dame“ von Franz Schmidt, mit den Damen Marherr, von Scheele⸗Müller und den Herren Armster, Stock, Henke, Habich besetzt, in Szene. Musikalischer Leiter Anfang 6 ½ Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen „Der Kronprinz“ mit Lothar Müthel in der Titelrolle unter der Spielleitung von Dr. Reinhard Bruck gegeben. Anfang 7 Uhr.

Im Schillertheater Charlottenburg spielt in der am Sonnabend stattfindenden Erstaufführung des Wilhelm Meyer⸗ Försterschen Lustspiels „Der Vielgeprüfte“ Reinhold Köstlin die Titelrolle. Ferner sind beschäftigt die Damen André Braun, Knorre, Malti, Mörike, Wagenbreth, Wolff, die Herren Aßmann, Beringer, Eberhardt, Elzer, Kaufmann, Krämer, Krüger, Menzel, Schott. Die Spielleitung hat Franz Bonno.

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kreis Beeskow. 7. Juni 1920. Drachenaufstieg von 1 àa bis 3 ½ a.

dela Wind

Geschwind. Sekund.⸗ Meter

Relative Feuchtig⸗

8 Richtung

Luftdruck Temperatur C0

m mm

743,8 6,3 97 S 6 729 98 712² 8 100 668 100 627 95 588 1 8 93 553 89 521 85⁵ Sicht: 12 km.

—.—

8. Juni 1920. Drachenaufstieg von 3 a bis 6 a

Wind

Geschwind. Sekund.⸗ Meter

Relative Seehöhe Fenchtig⸗ unten ei Richtung

m mm %

122 747,7 1 6,8 88 300 92 500 96 1000 97 1500 60 2000 55 2500 3 49 3000 43 3240 2,9 42 ¼ bedeckt. Sicht: 7 km. Zwischen 1380 und 1530 m überall 0,9 °. Zwischen 2420 und 2500 m überall 7,3 °

9. Juni 1920. Ballonaufstieg von 5 a bis 6 ½ a.

Geschwind. Sekund.⸗ Meter

Luftdruck Temperatur

WNW

Temperatur Co Felatibe kei 8 m mm oben unten 88 Richtung

Seehöhe Luftdruck

122 751,3 83 300 65 1000 1 0,8 74 1500 1 78 2000 78 2370 76 2500 3000 3200 ½ bedeckt.

NWzN NNW Nz W NNO N5O Nz W NNW NNW NNW NNW Sicht über 30 km. Bodeninversion bis 190 m von 8,4 ° auf 8,60.

7

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

(Unter den Linden.) Freitag: 124. Dauer⸗

Woche moderner deutscher Werke. 6. Abend: Anfang 6 ½ Uhr.

Woche moderner deutscher Werke.

Opernhaus. bezugsvorstellung. Norre Dame.

Sonnabend:

7. Abend:

Acres im Vo jahre, die Anbaufläche von Frübjahrsweizen umfaßt Klein Idas Blumen. Susannens Geheimnis. Verfiegelt.

Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag: 125. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Friedrich der Große. I. Teil: Der Kronprinz. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Maria Stuart. Anfang 6 ½ Uhr.

Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Rittmeister Wedig von dem Knesebeck mit Frl. Lu von Usedom (Ludwigslust).

Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. Georg Frhr. von Rechen⸗ berg (Wernigerode). Hr. Superintendent a D. Hans Blindow Michelau). Hr. Oberstleutnant Fritz Keim (Berlin). Hr. Kreisarzt Dr. Paul Neumann (Bad Ems).

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle. .“ Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle Mengerina) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin. Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Zw ite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

8

zu Berlin E. V.

lands,

Schuhmachermeisterverband am

1““ 1.“

2.

No. 125. 1

Betanntmachung.

Der Deutsche Musiker⸗Verband, Ortsverwaltung Berlin Kaiser Wilhelmstr. 31, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein der Kaffeehausbesitzer von Groß Berlin und Provinz Brandenburg am 18. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für Musiker in Kaffees. Kabaretts, Dielen, Bars und Tanzpalästen vom 9. Februar 1920, dessen Verbindlichkeitserklärung beantragt ist, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Jun 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 646 an das RNeichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 29. Mai 1920.

DTDer Reichgarbeitsminister. 8 J. A.: Pr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texlilindustrie zu Chemnitz, Waisenstr. 13, hat beantragt, die zwischen ihm, dem Gewerkschafisbund der Ange⸗ stellten, Landesverband Sachsen, dem Zentralver⸗ band der Angestellten, Gau Sachsen, und dem Ge⸗ werkschaftsbund kaufmännischer Angeselltenver⸗ bände, Landesausschuß Sachsen, am 29. April 1920 abgeschlossenen Vereinbarungen zu dem in Nummer 72 des Deutschen Reichsanzeigers vom 7. April 1920 bekannt gemachten Tarifvertrage vom 11. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kausmännischen Angestellten in den Betrieben der Textil⸗ industrie und der textilen Hilfsindustrie gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 28. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmampschaften Chemnitz, Leipzig und Fs can für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendunzen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1311 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ stvaße 33, zu richten. 1

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

netmachauanz. 1

Der Deutsche Drogistenverband von 1873 E. V. in Berlin SW. 11, Hafenplatz 1, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband junger e Deutschlands E. V., dem Verein junger Drogisten von 1879, dem Verein junger Drogisten zu Dres den von 1884, dem Verein junger Drogisten Hamburg⸗Altona von 1893, dem Verein

junger Drogisten Leipzig von 1881, dem Verein junger

Drogisten Magdeburg von 1883 und dem Verein

junger Drogisten München am 13. April 1920 abge⸗

schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten im Drogenkleinhandel emäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗ esetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1709 an das Reichsarbeitzministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 31. Mai 1920. Der Reichsarbelisminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der EEöö“ der Schuhmacher Deutsch⸗

Bezirk II, in Stuttgart, Neckarstr. 198 hat den zwischen ihm und dem Badischen 12. März 1920 ab⸗ geschlossenen Landes⸗Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Schuhmachergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Baden für allgemein verbindlich zu erkläören. 1

Einwenbungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Juni 1920 erbeben werden und sind unter Nummer VI. R. 1721 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

8

beantragt,

straße 33, zu richten.

Berlin, den 31. Mai 1920. Der Reichsarbeitsministor. J. A.: Pr. Busse

Die Tarifkommission der Damenputzfirmen im

oberschlesischen Industriebezirk, Ortsbezirk Gleiwitz, der gehilfinnen, Fachgruppe für Putz, und der Orts⸗ verein des Gewerkschaftsbundes der Angestellten, Fachgruppe für Putz, haben beantragt, den zwischen ihnen mit zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der arbeiterinnen in Spezialputzgeschäften, Putzateliers und Putz⸗ abteilungen der Karzwarengeschäfte, Kauf⸗- und Warenhäuser gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

Berufsverband der katholischen Handwerks⸗

Birkung vom 1. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag Putz⸗

Deutschen Reichsanzeiger und Preußis

Berlin, Donnerstag, den 10 Juni

chen Staatsanzeiger.

ꝛ—

Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Gleiwitz für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Juni 1920 erboben werden und sind unter Nummer VI. R. 1717 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Der Reichsarbeitsminister. F. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Kölner Wäͤscherei⸗Verband, E. V. in Köln a. Rhein⸗Lindenthal, Hillerstraße 53, hat beantragt, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 2. Mai 1919 den zwischen ihm, dem Fabrikarbeiterverband Deutschlands, dem deutschen Transportarbeiter⸗ Verband, dem Verband der Maschinisten und Heizer, dem Zentralverband christlicher Fabrik⸗ und Dransportarbeiter und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter am 10. Mai 1920 O Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Wäschereigewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ monung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Köln und der eingemeindeten Vor⸗

orte für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 381 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Berlin, den 31. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Werkmeister⸗Verband, Fachgruppe papierverarbeitende Industrie, Berlin, Stralauerstr. 56, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeber⸗ verband der Berliner Briefumschlag⸗ und Papier⸗ ausstattungs⸗Fabrikanten am 5. Januar 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag nebst Zusatz vom 27. April 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und öb der Werkmeister, Abteilungsvorsseher und Abteilungsvorsteherinnen der Briesumschlag⸗ und Papierauestattungsfabriken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reickhs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erktären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 843 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 31. Mai 1920.

Der Reichsarheitsminister. 8 J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband der Gastwirtsgebilfen, 8 verwaltung in Hannover, der Deutsche Kellner⸗ Bund, Bezirks verein Hannover, der Genfer⸗ Verband der Hotel⸗ und Restaurant⸗Angestellten in Deutschland, Zweigverein Hannover, der Reichsverband der Gasthausangestellten, Orts⸗ gruppe Hannover, und die Arbeitgebergemein⸗ schasft des Gastwirtsgewerbes in Hannover und Linden haben beantragt, on Stelle des allgemein ver⸗ bindlichen Tarisvertrags vom 14. März 1919 den zwischen ihnen am 3. und 10. April 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag nebst Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezßember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Hannover und des Landkreises Linden für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Juni 1920 erhoben werden und sind umter Nummer VI. B. 111 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 368, zu richten.

Berlin, den 31. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Orts⸗

Der Verband der Bäcker, Konditoren und ver⸗ wandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Remscheid in Remscheid, Hügelstr. Nr. 22, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäcker Zwangs⸗Innung zu Remscheid am 29. Ppril 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Gehilfen im Bäckereigewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbezirks Remscheid für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Autrag können bis zum 20. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1715 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 31. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. e: Dr. Ba

ö“

Bekanntmachung. Der Verband von Arbeitgebern der

Textilindustrie zu Chemnitz, Waisenstr. 13, hat bean⸗ tragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarisvertrag

vom 16. Juni 1919 den zwischen ihm und dem Deutschen

Erftattung der Kosten verlangen.

Textilarbeiter⸗Verband am 3. Mai 1920 abgeschlossenen

1“

1920.

Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Textildruckereien gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen und der Stadt Eilenburg für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 354 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 1. Juni 192 8

Der Reichsarbeitsminister. EVII1I1“

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1114 registers eingetragen worden:

Das zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Pforzheim, dem christlichen Metallarbeiter⸗ verband, Ortsverwaltun: Pforzheim, dem Gewerkverein deuischer Mrtallarbeiter (H. H), Ortsverwaltung Pforzheim, und dem Verband der Metallindustriellen Badens der Pfalz und der angrenzenden Industriebezirte, Ortsgruppe Pforzheim, am 31. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifabkommen sowie die Nachtragsvereinbarung vom 7. Februar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der Metollindustrie werden für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Amtsbezirks Pforzheim für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begint mit dem 15. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Handwerksbetriebe sowie auf Arbeitsvert äge, für die besondere Fachtarifve träge in Geltung sind. Falls künftig für einen Betriebszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgememen Tarifvertrages aus

G Der Reichsarbeitsminister. 8 I. A. Dr. Bizler.

Das Tarifregister und die Registerakten könn R ministerium, Veriin NW. 6, Saes während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen 3

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag iufolge 88 See 9* 131“ verbindlich ist, können on den Vertragsparteien einen Abdr es Tarifvertra 3 stattung der Ko 8 verlangen. ö11“

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. 8

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 554 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: 18 Die am 9. Januar/4. Februar 1920 abgeschlossenen Aenderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage 88 Shae * denselben Berufskreis und as gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Januar 1920

allgemein vern ich erklärt. 8

88 Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/38, Zimmer chr. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruckh des Tarifvertrags gegen Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Ragisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1112 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufe Leipzig und der Bäcker⸗Zwanags⸗Innung zu Leipzig im März 1920 abgeschlossene, am 2. März 1920 für den Kommunalverband Leipzig⸗Stadt und am 24. Februar 1920 für den Kommunalverhand Leipzig⸗Land in Kraft ge⸗ treiene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeils⸗ bedingungen im Bäckergewerbe wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kommunalvoerbände Leipzig⸗Stadt und Leipzig⸗Land für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begiant mit dem 15. April 19220. 8

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäaͤßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1107 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband Mettmann⸗Wülf⸗ rath E. V. in Elberfeld, der Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ gestelltenverbände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer ö“ am 23. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten der Industrie und des Handels wird für den Großhandel und die Industrie