1920 / 131 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung betreffend die Verleihung des Ortszulagerechts an Schulverbände.

Vom 31. März 1920.

Auf Grund des § 64 des Gesetzes über das Dienstein⸗ kommen der Lehrer und Lehrerinnea an den öffentlichen Volks⸗

schulen vom 26. Mai 1909 (Gesetzsamml. S. 93) wird nach Anhörung der Fefesadigen Provinzialräte die Gewährung von Ortszulagen in den im anliegenden Verzeichnis aufgeführten Schulverbänden für zulässig erklärt. Berlin, den 31. März 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Lüdemann.

11ein der Schulverbände, in denen nach § 64 des Gesetzes über das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen

währung von Ortszulagen für zulässig erklärt worden ist.

S V Schulverband

. Schulverband Kreis

Noch: Regierungs⸗ bezirk Osnabrück. Bad Rothen⸗ felde Ibur Haste Osnabrück Land Lüstringen „, Georgs⸗ marienhütte⸗ Oesede Georgs⸗ marienhütte⸗ Malbergen 8 Bad Essen Wittlage Bohmte 88 Regierungsbezirk Koblenz. Alle Schulverbände des besetzten Gebiets. Regierungsbezirk Düsseldorf. Alle Schulverbände des besetzten Gebiets.

Regierungsbez. Köln. Alle Schulverbände des besetzten Gebiets.

Regierungsbez. Trier. Alle Schulverbände des besetzten Gebiets. Regierungsbezirk Aachen.

Alle Schulverbände des besetzten Gebiets.

Regierungsbezirk Stettin.

. Greifenhagen Sydowsaue „, .Se Randow arsow Wussow Messenthin Friedensburg Pölitz i. Pom. Gotzlow Stolzenhagen Ahlbeck West Dieve⸗ now Lebbin Kalkofen

Regierungsbezirk Osnabrück. Papenburg Stadt Aschendorf Aschendorf⸗ Bokel 4 Bokfel 5 Bentheim 6 Nordhorn 7 Quakenbrück Laxten 9 Meppen 10 Oesede⸗ Dröper

O9Uo 2InmUCeedd

Aschendorf

Bentheim Bersenbrück Lingen

Meppen Iburg 1

Verordnung, betreffend die Verleihung des Ortszulagerechts an Schulverbände. Vom 31. März 1920.

Auf Grund des § 64 des Gesetzes über das Dienst⸗ einkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen vom 26. Mai 1909 (Gesetzsamml. S. 93) wird

nach Anhörung der zuständigen Prooinzialräte die Gewährung von Ortszulagen in den im anliegenden Verzeichnis aufgeführten Schuloerbänden für zulässig erklärt. Berlin, den 31. März 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Lüdemann.

Verzeichnis der Schulverbaͤnde, in denen nach § 64 des Gesetzes über das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen vom 26. Mai 1909 (Gesetzsamml. S. 93) die Ge⸗ währung von Ortszulagen für zulässig erklärt worden ist.

Kreis

S V Schulverband

Schulverband

Noch: Regierungs⸗ bezirk Stade.

Loxstedt Geestemünde Schiffdorf 8

Kehdingen

Regierungsbezirk EEb

Gribow Greifswald Grubenhagen Latzow Levenhagen Lüssow Pentin Schmatzin Ungnade .“ emitz

Regierungsbezirk Schleswig. Süderdith⸗ marschen

Allwörden Assel Bützfleth Drochtersen

Esch een Balje Hamelwoͤrden Krautsand Krummendeich Oederg art Buxiehude Twielenfleth Imsum Langen * Spaden 8 45 Ritterhude Osterholz alkenberg 1.“ Bi 8 Hambergen 49 Heißenbüttel Embsen 50 Hellingst Etelsen 51 8 ülseber Kluvenhagen 52² 1ee.s Mahndorf 1 58 S Meyerdamm 8 3 Neuen nn Müblenthor 54 e. e Ottersberg ve. Opvten g rg Sagehorn Uesen Uphusen e arge Löhnhorst Neuenkirchen ee ekum

Bruns⸗ büttelkoog

Regierungsbezirk Stade. e“

Achim

Achim Arbergen Baden

Bassen

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Sbce 2o. eedee

Regier ungsbelirk Köln.

Manheim Bergheim Rondorf Köln Land Worringen 8

Regierungsbezirk Hannover.

HamelnStadt Hameln

24 Altluneberg 25 Geestenseth

ö“ 8 AA“ v1“ 1“ 8

1 Volksschulen vom 26. Mai 1909 (Gesetzsamml. S. 93) die Ge⸗

JFinanzministerium.

Der Landrentmeister Braun in Breslau ist zum 1. Juli 88 in gleicher Amtseigenschaft nach Marienwerder versetzt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Gerbaulet ist mit der Wahrnehmung von Dirigentengeschäften der Abteilung für all⸗ gemeine Verwaltungsangelegenheiten im vorgenannten Mi⸗ nisterium beauftragt worden.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Ferdinand Ehrhardt aus Berlin und dem Markscheider Klemens Wenig aus Nörten ist heute von uns die . zur Verrichtung von Markscheiderarbeiten für den Umfang des preußischen Staates erteilt waorden. Clausthal, den 11. Juni 1920.

Preußisches Oberbergamt J. V.: Kast.

1“

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Nimkau im Regrerungebezirk Breslau ist zum 1. Oktober 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. Juli 1920 eingehen.

Die Oberförsterstelle Wenau im Regierungsbezirk Aachen ist zum 1. November 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 7. Juli 1920 eingehen. 8

Ministerium für Wi bb Kunst

und Volksbildung.

Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung sind die Ministerial⸗Kanzleisekretäre Jorberg, Schmidt, Gustav Neumann, Hahn und Hellex zu Ministerial⸗Kanzlei⸗ obersekretären ernannt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der Pastor prim. Lang in Sprottau und der Pastor Niemann in Allmalchow sind zu Superintendenten ernannt worden.

Dem Superintendenten Lang in Sprottau ist das Ephoralamt der Diözese Sprottau und dem Superintendenten Niemann in Allmalchow das Ephoralamt der Diözese Rügenwalde übertragen worden. v“

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht: .

1) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 19. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteig ungsrechts an den Landkreis Köln, zur Erweiterung der EIö“ in Köln, durch das Amtéblatt der Regierung in Köln Nr. 19 S. 155, ausgegeben am 8. Mai 1920;

2) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 19. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteigun srechts an die Werschen⸗Weißenfelser Braunkohlen⸗Aktiengesellschaft in Hag⸗ a. S. zur Erweiterung des Tagebaues der ihr gehörigen Braunkohlengrube Emma bei Trebnitz, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 20 S. 136, ausgegeben am 15. Mai 1920.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Lokalinhaber Gustav Ladewig, Berlin, Nollendorfstraße 33, und dem Kellner Karl Huber, Nollendorf⸗ straße 33, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt.

Berlin O. 27, den 10. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.:

Heyl.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (R9GBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Albert Schröder, Berlin, Kaiser Wilhelmstraße 13, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage des Handel mit allen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin 0 27, den 11. Juni 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung.

Dem Milchhändler Wilhelm Schwettmann, seiner un⸗ verehelichten Tochter Anna sowie der Ehefrau Wilhelm Schwett⸗ mann, Marie geb. Müller, sämtlich in Bövinghausen, habe ich auf Grund der vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Milch, wegen Un laffloteit bis auf weiteres untersagt. Dortmund, den 8. Juni 1920.

Der Landrat. Dr. Klauser, Geh. Regierungsrat.

Bekanntmachung. em Kaufman, Erwin Herlinger, früher in Landsberg

a. W., jetzt angeblich in Berlin wohnhaft, geboren am 8. Januar

zu Wirkowitz (Mähren), ist auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung zur Fernhaltung un 1.. Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) der Handel mit Tabakwaren untersagt worden. Landsberg a. W., den 14. Juni 1920.

Die Polizeiverwaltung. Gerloff.

1895

8.

Bekanntmachung.

8 8

Auf Grund der Bekanntmachung zur Ferrzele⸗. unzuverlässiger

ersonen vom vende vom 23. September 1915 ( GBl. S 603) abe ich dem Metzger Salomon Schloß in Simmern, ulergasse, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit

täglichen Bedarfs, insbesondere

Gegenständen des

mit Vieh und Fleischwaren jeder Art wegen Unzu verlässigkeit im Handelsbetrieb (Ueberschreitung des Höchstpreises) untersagt,

Simmern, den 31. Mat 1920. Der Landrat. Josten.

Richtamulliches.

Theater und Peusit.

Kleines Theater.

Die Sommerspielzeit im Kleinen Theater wurde gestern mit einer Komödie von Rudolf Lothar „Das Morgenblatt“ mit gutem Erfolg eröffnet. Die Erwartungen, die man anfangs von dem Stücke hegt, nämlich daß es sich um eine auf tatsächliche Vorgänge ansptelende politische Sarire handeit, verfliegen bald, und man merkt, daß es sich nur um ein harmloses Untechaltungsstück handelt. Die Leiter zweier Zeitungen stehen einander gegenübder. Der eine, Cor⸗ moran mit Namen, dem ein Ministerposten angeboten worder ist, bat sich früher in eine nicht ganz einwandfreie Geschäftsspekularton eingelassen; sein Gegner, der Leiter des „Herold“, Donald, hat durch einen zufällig aufgefundenen Brief Cormorans davon Kenntnis erhalten und steht im Begriff, auf Grund dieses Beweismittels Cormoran, den er für einen Schädling hält, zu vernichten. Nur Ineh im Verlauf der Handlung bekannt werdenden Umstand, daß der Brief an eine andere Adresse gerichtet war, als Donald zuerst annahm, und dadurch eine harmlose Auslegung erhält, läßt sich der Preßgewaltige dazu verleuen, seine Waffe aus der Hand zu geben und die Anklage, die Cormoran doch sehr fürchtete, fallen zu lassen. Anregender als diese nicht ganz krare Briefgeschichte sind die begleitenden Nebenumstände, so besonders ein von der Gattin Cormorans dem Haupt⸗ schriftleiter des „Herold“ in der Absicht, ihn zu erschießen, abgestatteter Besuch, bei dem man an den französischen Fall Caillaux denken muß. Aber die Zusammenkunft verläuft hier unblutig; es entwickelt sich vielmehr nur ein Rededuell, bei dem der stets ritterliche, edelmütige und überlegene Donald Sieger bleibt. Allzuviel Anregung bietet dieses Lotharsche Journalistenstück sonst nicht, zumal da die Journa⸗ listen, die außer den beiden Genannten darin vorgeführt werden, nur nach der üblichen Witzblattschablone gezeichnet sine. Kurzwetliger als

Rheingold.

die Komödie selbst war schon die Darstellung. Besonders lat 8 Otto Treptow in der gewandt, humorvoll und außerordentlich natürli gespielten Rolle des Donald hervor. Neben ihm zeichnete Helmut

Krauß sich als schwärmerisch⸗stürmischer Sekretär Cormorans aus.

Die weniger dankbare Aufgabe, den Cormoran darzustellen, war Willi Kaiser zugefallen, der sich ihrer mir Geschick entledigte. Auch die andern Rollen waren, wenn man sommerlichen Maßstab anlegt, alle angemessen besetzt. Richard Eipenack hätte als Spielleiter für ein etwas flotteres Tempo sorgen bdürsen.

—.—

Im Opernhause wird morgen, Freitag, als Vorabend im „Ring des Nibelungen“, „Das Rheingold’ mit den Damen Banzell, Birkensttöm, von Catopol Batteux, von Scheele⸗Müller, Mancke und den Herren Kirchhoff, Heller a. G., Habich, 5g Krasa, Stock, van de Sande, Philipp besetzt, gegeben. Musikalischer Leiter ist der Generalmusikdirektor Leo Blech. Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen „Minna von Barn⸗ helm“ in bekannter Besetzung gegeben. Spielleiter ist Herr Patry. Anfang 7 Uhr.

Merounantisches Observatorinm. Lindenberg, Kreis Beeskow. 16. Juni 1920. Ballonaufstieg von 6 à bis 7 a.

Relative absolute Feuchtig⸗ 1 keit m mm hergets 0%

122 753,7 0

300 739

500 720 1000 679 1500 638 2000 600 2350

Wind

Geschwind. Sekund.⸗ Meter

Seehöhe Luftdruck Temperatur Oe

ꝙG F 000s

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.) bezugsvorstellung. Der Ring des Nibelungen. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Rigoletto. Anfang 7 Uhr. Schauzuielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag: 132. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Minna von Varnhelm. Anfang 7 Uhr. DSponnabend: Die Räuber. Anfang 6 ¼ Uhr.

Freitag: 130. Dauer⸗ Vorabend: Das

Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Hauptmann a. D. Helmuth von mit Frl. Hilda von Doetinchem de Rande (Ruhnow). Gestorben: Hr. Oberst a. D. Jultus von Hellermann (Büssow bei Labes). Hr. Seminardirektor, Hauptmann d. Res. Dr. phil. Eduard Clausnitzer (Kiel).

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil; Der Vorsteher der Geschäftsstelle. 8 8 J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt. Berlin Wilbelmstraße I2.

Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)

und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

im Deutschen Neichsanzeiger und Preußische

Fortsetzung aus dem HauptblattJ Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Der Verband Oldenburgischer Torferzeuger E. V. in Oldenburg i. O. der Deutsche Landarbeiterverband, Gau 24, der Fabrikarbeiterverband Deutschlands, Gau 15, und der Industrie⸗ u. Arbeitgeberverband für den Freistaat Oldenburg haben beantragt, den zwischen ihnen am 28. April 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ 1 an Stelle des Tarisvertrages vom 10. März 1920, dessen Ve

r. 80 des Deutschen Reichsanzeigers vom 16. April 1920 beantragt ist, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Torferzeugungsindustrie gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Oldenburg für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI. R. 1559 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten. Berlin, den 6. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. JZ. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Fabrikantenverein der Wollindustrie in Schwiebus hat beantragt, an Stelle des allgemein verbind⸗

ihm und dem Deutschen Werkmeisterverband in Hüssel⸗

dorf abgeschlossenen, vom 1. April 1920 ab gültigen TVarif⸗ wesen, der Ausschuß

der Werkmeister in den Webstoffbetrieben gemäß § 2 der Ver⸗ einigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege

vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen

ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) ür das Gebiet der Stadt Schwiebus für allgemem verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 0

30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 749 an das Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 6. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen extil⸗Industrie zu Chemnitz, Waisenstraße 13, hat be⸗ antragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarif⸗

vertrag vom 12. Oktober 1919 den zwischen ihm und dem Deutschen Textilarbeiter⸗Verband am 13. April 1920 abgeschlosenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitebedingungen für die gewerblichen Webereien, Tuchfabriten, Streichgarn⸗, Vigogne⸗ und Abfall⸗ Spinnereien, Hülsenfabriken, Sortierbetrieben, Reißereien. Zwirnereien, Färbereien und gemischten Textilbetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 1456) für das Gebiet der Amtsgerichtsbezirke Werdau (mit Ausnahme von Liehschwitz), Crimmitschau, Kuchberg, Hainichen

und Zwickau (mit Ausnahme der Orte Wolfspfütz, Schönbrunn

Waldkirchen, Erün, Eich, Lengenfeld und Rodewisch) sowie für die Stabt Leißnig für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

I. R. 1092 an das Reichsarbeitsministeri

straße 33, zu richten. 8

Berlin, den 6. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. TIII

Zekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker, Konditor verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Elberfeld⸗Barmen, in Elberfeld, Hochstraße 74 I, hat bean⸗ tragt, den zwischen ihm und der Konditoren⸗Innung Barmen am 9. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. Januar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Gehilfen im Konditorgewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Innangsbezirks Barmen für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1435 an das Reichsorbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ö11

Berlin, den 7. Juni 1920.

der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Bekanntmachung. 1

Unter dem 4. Juni 1920 ist auf Blatt 1133 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der deutschen Straßenbahnen, Kleinbahnen und Prioateisenbahnen E. V., der Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner und Staatsbedienseter, Fachverband der Privateisenbahner, dem Deutschen Transport⸗ arbeiterverband und dem Deutschen Metallarbeiterverband am 16. Dezember 1919 abgeschlossene Reichstarifvertrag B zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der im

Tage⸗ bezw. Stundenlehn bei nichtstaallichen Eisenbahnen,

rbindlichkeitserkkärung gemäß Bekanntmachung in

offizielle Noti

vertraas vorgesehenen Vorlegungs⸗, Protest⸗ und

Erste Beilage

B erlin, Donnerstag,

den 17. Juni

nebenbahnähnlichen Kleinbahnen und gleichartigen Unter⸗ nehmungen beschäftigten Arbeitnehmer wird mit Ausnahme

der 88 8 und 11 des Vertrages für diesen Berufskreis gemäß

2 der Perordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das 8.

verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf die Straßen⸗

bahnen. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Hüeeeccee können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 83/34, Zimmer 161, während der negelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarrfvertrags gegen Krstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 4. Juni 1920. Der Registerführer.

Pfeiffer.

Richtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat heute zu einer Sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse

für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für Reichswehrangelegenheiten, für Seewesen und für Rechtspflege,

lichen Tarifvertrages vom 13. Januar 1920 den zwischen der Ausschuß für Verkehrswesen, die vereinigten Ausschüfse

für Verkehrswesen und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Verkehrs⸗ für Volkswirtschaft sowie die ver⸗

Sitzungen.

Der Präsident der Friedenskonferenz hat vor⸗ gestern dem Vorsitzenden der Deutschen eEöö die sitozien der neuen Schleswiggrenze

übersandt und mitgeteilt, daß die Alliierten vorgestern das

nördlich der Grenze gelegene Sebiet Dänemark zuweisen würden.

Zu deutschen Vertretern bei den auf Grund des zu bildenden internationalen Strom⸗ ommissionen sind dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗ folge ernannt worden:

A. für den Rhein: Gesandter Dr. Seeliger, Staats⸗ sekretär Peters, ferner Oberbaurat Kupferschmibd und Ge⸗ heimer Bauraet Pratatr Hr.⸗Ing. Koch;

B. für die Donau: Seeliger und Peters;

C. für die Elbe: Seeliger, Peters sowie der Wirkliche Geheime Rat, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte

Minister a. D. von Nostitz⸗Drzewiecki und der Senats⸗ Arbeiter in

synd ikus Dr. Krönig;

D. für die Oder: Seeliger, Peters und der Geh. Ober⸗ regierungsrat und Ministerialrat Gerbaulet.

Die Genannten werden sich zu den am 19. Juni in Paris (Donau), am 21. Juni in Straßburg (Rhein), am 25. Juni in Prag (Elbe) und am 2. Juli in Breslau (Oder) statt⸗

findenden Sitzungen begeben. Außerdem sind noch eine größere Anzahl Stellvertreter

ernannt worden, und zwar Finanzdirekrionspräsident Dr. Knorr, Oberregierungsrat Dr. Krohne, Thoholts,

um, Berlin, Luisen⸗

Peters, der Geheime Regierungsrat die Geheimen Oberbauräte Ottmann und der Oberbaurat Loewer, Geheimer Baurat HOressel, die Ministerialräte Dr. Lindner, Wand, Arnold und die Regierungsräte Oppermann, Dr. Hirsch und Engerer.

——

Nach § 1 des Reichsgesetzes vom 3. April 1920 (Reichs⸗ esetzbl. S. 445) beginnen die im Artikel 300 a und g des 1N, vseneghe⸗ bezeichneten Verjährungs⸗, Ausschluß⸗ Vorlegungs⸗ und Verfallfristen am 16. August 1920 wieder zu laufen, während die im Artikel 301 des Friedens⸗ enach⸗ richtigungsfristen mit dem Ablauf des 18. August 1920 enden. Diese Fristen gelten lediglich für das Deutsche Reich und

kraft einer Vereinbarung mit der französischen Regierung au

für Frankreich. Nach den maßgebenden britischen Beszimmungen ist für das Britische Reich, mit Ausnahme von Kanabda und Indien, der 10. Juli für den Wiederbeginn der im Artikel 300 und den Ablauf der im Artikel 301 des Friedensvertrags vor⸗

gesehenen Fristen maßgebend. Für Kanada tritt an die Stelle des 10. Juli der 1. Juli 1920, während für Indien eine Frist⸗ setzung noch nicht erfolgt ist. Für Siam ist durch ein Gesetz zur Ausführung der wirtschaftlichen Bestimmungen des Friedensvertrags der 11. Juli 1920 als der maßgebende eitpunkt für den Wiederbeginn der Fristen des Artikel 300 und den Ablauf der im Artikel 301 vorgesehenen Fristen be⸗ eichnet. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen also in den einzelnen

nachrichtigungen über die Nichtannahme oder E“ von Wechseln und Schecks vorgenommen werden. Wechsel un Schecks, die innerhalb des Ausgleichsverfahrens geltend zu machen sind, müssen daher umgehend dem Reichsausgleichs⸗ amt zur Uebermittlung übergeben werden, da andernfalls die Vornahme der genannten Rechtshandlungen innerhalb der vor⸗ geschriebenen Fristen unmöͤglich ist.

Beim Untersuchungsausschuß für die März⸗

vorgänge im Reichswehrministeriam sind nach Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gsgen 691 Offiziere An⸗

klagen erhoben worden. Bis jetzt ist in 307 Fällen entschieden.

ebiet des Deutschen Reiches für allgemein

. E Ländern, insbesondere auch die Vorlegungen, Proteste uno Be⸗ Meer zu schützen.

Vassallo, Post;

1

(In 97 Fällen ist auf Dienstentlassung und Beurlaubung er⸗

kannt, während der Rest durch dee. und Niederschlag seine Erledigung fand. Um auch dem Unterpersonal zu seinem Recht zu helfen und unrechtmäßige Entlassungen zu verhüten, ist ein weiteres Referat, für Beschwerden für Unterpersonal zuständig, mit einem Offizier, Unteroffizier und einem Zivil⸗ veferenten errichtet worden.

Brannschweig.

In der Landesversammlung hat auch gestern die Wahl einer neuen Landesregierung wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses auf heute vertagt werden müͤssen.

Mecklenburg. 6

Das vorläufige Endergebnis der Mecklenburg⸗ Schwerinschen Landtagswahlen vom 13. Juni ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes: Deutschnationale Volkspartei 71 840, Deutsche Volksvartei 48 717, Mittelstandspartei 24 188, Demokraten 22 202, Mehrheitssozialisten 128 473, Unabhängige 24 567, Kom⸗ munisten 1168. Die Sitze verteilen sich wie folgt: Deutsch⸗ nationale 14, Deutsche Volkspartei 10, Mittelstandspartei 5, Demokraten 4, Mehrheitssozialisten 26, Unahhängige 5, Kom⸗ munisten 0. v“

Oesterreich. Die Besprechungen, die der Präsident Seitz mit den

Führern der Parteien hatte, haben bisher keine Lösung

der Regierungskrise gebracht. Den Abenoblättern zufolg:

ist die Möglichkeit eines unpolitischen Uebergangsministe iums, das ein beschränktes Programm erledigen könnte und die Auf⸗ lösung des Hauses sowie die Neuwahlen durchzuführen hätte, in den Vordergrund gerückt. öd

Ungarn.

Die ungarische Regierung hat die Einladung zu der 8 den 17. Juni anberaumten konstituierenden Sitzung er Donaukonferenz in angenommen und als amtliche Vertreter den Staatssetretär a. D. Ebmund Miklos, den Ministerialrat Elemer Jarnay und den Fregattenkapitän Olaf Wolff entsandt.

Die Wahlen im Gebiet jenseits der Theiß haben dem „Ungarischen Korrespondenzbüro“ zufolge folgendes Er⸗ gebnis gehabt: Gewählt wurden elf kleine Landwirte, vier Mitglieder der Christlich⸗Nationalen Vereinigung, zwei Partei⸗ lose, ein Anhänger Friedrichs. Stichwahlen sind in elf Bezirken notwendig; sie finden am 20. Juni statt.

Fraukreich.

Das „Journal officiel“ veröffentlicht eine der deutschen Regierung am 12. Juni zuͤgestellte Benachrichtigung, betr. Aufrechterhaltung gewisser Arten von im allgemeinen Interesse abgeschlossenen Verträgen gemäß Artikel 299 des Friedensvertrags von Versailles. In der Benachrichtigung er⸗ klärt sich die französische Regterung fär die Aufrechterhallung von erstens Gesellschaftsverträgen, zweitens Verträgen zu mild⸗

tätigen oder Ernährungszoecken, drittens Verträgen, die Ge⸗

schenke irgendwelcher Art begründen. Die französische Re⸗ gierung wird ferner der deutschen Regierung eine Liste von Privatoerträgen zugehen lassen, die nicht unter die obigen Ver⸗ tragsarten fallen, deren Aufrechterhaltung jedoch im allgemeinen Interesse liegt.

Die Kammer hat mit 500 gegen 72 Stimmen das Projelt der Erschließung neuer Einnahmequellen in seinem ganzen Umfang g enehmigt.

Die Kammerkommission für auswärtige An⸗

elegenheiten nahm vorgestern einen Bericht Lefévres ber die deutsche Abrüstung entgegen. Der Minister gab der „Agence Havas“ zufolge seiner Meinung dahin Ausdruck, daß, wenn Deutschland auch gewisse Puntte des Vertrags aus⸗ eführt habe, es doch, im ganzen genommen, keinen auten

ullen an den Tag lege, wodurch die Ausführung verschleppt werde. Er äußerte die feste Hoffnuag, daß es der Entschiossen⸗ heit und der Uebereinstimmung unter den Alliterten schlieplich doch gelingen werde, von Deutschland die vollstänbige Aus⸗ führung der Bedingungen zu erlangen, die ihm auferlegt worden sind.

Der Ausschuß beschloß die Entsendung einer Kommission nach Konstantinopel, Syrien und SCilicien und beauftragte seinen Vorsitzenden Barthon, von der Regierung die Mitteilung der Berichte und der

zwischen der Regierung und dem General Franchet d'Esperey

ausgetauschten Telegramme zu verlangen und den Direkior der olitischen Angelegenheiten im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Berthelot, zu hören. 89— Rußland. 8 Die Somwjetregierung hat nach einer Havasmeldung auf die Note der persischen Regierung geantwortet die Unternehmung, die die Sowsetregierung eingeleitet habe, richte sich nicht gegen die Unabhängigkeit .- jedoch sei es notwendig gewesen, die rassische Schiff ihrt im Kaspischen Die 8 verpflichte sich, Enseli an dem Tage zu verlassen, an dem die Unabhängigkeit Persiens sichergestellt sei und Persien nicht mehr unter fremder Be⸗ einflussung steehah. 8

B“

Ittalien.

Das neue Kabinett hat sich laut Meldung der „Agenzia Stefani“ wie folgt gebildet: Giolitti, Ministerpräsioent und neres; Sforza, Aeußeres; Rossi, Kolonien; Fera, ustiz; Tedesco, Finanzen; Meda, Schatz; Bonomi, Krieg; Sechi, Marine; Croce, Unte richt; Peano, öffent⸗ liche Arbeiten; Miche li, Landwirtschaft; Alessio, In ustrie; Bass Raineri, befreite Gebiete; abriola, Arbeit. Die Minister haben dem König den C d geleistet.