1920 / 133 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kammer hat am 16. Juni die Diskussion über die Abänderung der Verfassung damit begonnen, die Frage des Stimmrechts durchzuberaten. Hierbei kam wieder die Frage des Frauenstimmrechts zur Debatte, für das die Klerikalen besonders warm eintreten. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ berichtet, haben sich die Sozialisten entschlossen, mit den Klerikalen über ein Kompromiß in dieser Frage zu verhandeln. gegen 7 Stimmen bei 25 Enthaltungen.

Niederlande.

Der Internationale Gewerkschaftskon⸗ greß hat dem ungarischen Minister des Innern eine Mit⸗ teilung zugehen lassen, in der es dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge heißt:

Vor dem für den 20. Juni festgesetzten Inkrafttreten des Bovykotts, den der Internatitonale Gewerkschaftsbund zur Bekämpfung des weißen Schreckens gegen Ungarn zu verkünden sich genötigt sah, richten wir einen letzten Appell an Sie, ausreichende Sicherheiten für sofortige Einstellung jedes terroristischen Vorgehens und für freie Entwicklung der Arbeiterbewegung in Ungarn zu geben.

Tschecho⸗Slowakei.

Nach einer Meldung des Tschecho⸗slowakischen Preßbüros gab der Minister des Aeußern Dr. Benes vorgestern im Außenausschusse der Abgeordnetenkoammer und des Senats eine Erklärung über den Stand der Teschener Frage ab. Er teilte mit, daß er sich mit dem polnischen Minister des Aeußern Dr. Phtek dahin geeinigt habe, daß die Frage definitiv nur in Prag und in Warschau gelöst werden könne, wohin beide Minister zurück⸗ gekehrt seien, um mit den kompetenten Kreisen die Angelegen⸗ heit zu Ende zu beraten. In den allernächsten Tagen würden sie wieder zusammentreffen, um sich die definitive Entscheidung bbeider Parteien mitzuteilen. Der Minister betonte, daß die Alliierten in dieser Angelegenheit weder der Tschechoslowakei noch Polen etwas aufzwingen, noch auch gegen den einen oder den anderen entscheiden wollten.

Litauen.

Mit der Veröffentlichung der vorläufigen Verfassung der litauischen Republik im Staatsanzeiger ist der erste Präsident der Republik Smetona von seinem Amte zurückgetreten.

Finnland.

Auf die schwedische Note hat die finnische Regierung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ u. a. er⸗ widert, daß die schwedische Regierung nicht in Unkenntnis arüber habe sein können, daß die Pläne hinsichtlich einer un⸗ erwarteten und überraschenden Trennung Alands von Finnland und der Proklamierung der Selbständigkeit desselben zur Schaffung eines fait accompli tatsächlich bestanden haben. Auf den Vorwurf, daß Finnland sich einerseits in der ost⸗ karelischen Frage auf den Grundsatz des Selbsthestimmungs⸗ rechts der Völker berufe, diesen Grundsatz aber in der Alandfrage mißachte, müsse hervorgehoben werden,

daß diese beiden Fragen durchaus nicht miteinander verknüpft werden können. In Ostlarelien sei eine rein finnische evölkerung, die mit Rußland in keinem anderen Zusammen⸗ hange stehe, als eben der zufälligen politischen Verbindung. Diese Bevölkerung habe unter der Unterdrückung der zarischen Regierung und zuletzt wiederum unter den Raubzügen der Bolschewisten Unendliches zu leiden gehabt. Sie habe sich um Hilfe an die finnische Regierung gewandt, und die finnische Kegierung habe nichts weiter getan als den hungernden Brüdern jenseits der russischen Grenze Lebensmittel gesandt, an die russische bolschewistische Regierung appeliert und sie um Schonung dieser Bevölkerung gebeten. Die aländische Bevölkerung dagegen bilde einen geringen Bruchteil der auf dem finnischen Festlande lebenden Bevölkerung schwedischer Nationalität, die in ihrer Gesamtheit gar nicht daran denke, sich von Finnland zu trennen. Auch habe Aland von Finnland nie etwas zu erdulden gehabt und die Befürchtungen, die man in Aland hinsichtlich der Garantien für die nationale Eigenart und Sprache gehegt habe, seien durch das Autonomiegesetz für Aland, das vor einem Monat erlassen worden ist, vollkommen beseitigt.

In der Note der schwedischen Regierung heißt es u. a., daß die Verhaftungsmaßregeln der finnischen Re⸗ gierung von der öffentlichen Meinung in Schweden als eine Kränkung eines unveräußerlichen Rechtes empfunden würden.

Hierauf hat die finnische Regierung erwidert, daß das finnische Gesetz den finnischen aatsbürgern keinerlei Recht zuerkennt, mit einer fremden Macht Maßregeln

Die Kammer genehmigte das Budget mit 125

gebiet des eigenen Reiches richten. Der finnischen Reg rung ist es auch nicht betannt, daß die Rechtsauffassung in Schweden den schwedischen Staatsbürgern ein derartiges Recht einräume, geschweige denn, 22 ein derartiger Grundsatz eine allgemeine Gültigkeit erlangt hätte. Es sei deshalb absolut unmöglich , was für ein unveräußerliches Recht da⸗ durch verletzt worden wäre, daß finnische Behörden gegenüber finnischen Staatsbürgern Maßregeln ergriffen haben, die in finnischem Recht begründet sind.

Norwegen. Der Präsident des Storthings Halvorsen hat gestern nachmittag dem König folgende Minister liste vorgeschlagen: Storthingpräsident Halvorsen: mee e tesgegt und Chef des Justizdepartements; Obergerichtsanwalt Michelet: Chef des Außendepartements; Obergerichtsanwalt Klingenberg: Chef des Sozialdepartements; Obergerichtsassessor Hagerup⸗ Cull: Chef des Finanzdepartements; Lagtingpräsident Jahren: Chef des Konsul Cornelius Middelthon: Chef des Arbeitsdepartements; Oberarzt Wefring: Chef des Verteidigungsdepartements; Fabrikbesitzer Gerdtmeyer Bruun: Chef des Handelsdepartements; Lektor Jensen: Chef des Kirchendepartements; Konsul Holmboe: Chef des Proviantdepartementtes.

Schweden

Der schwedische Gesandte in Helsingfors Westman traf vorgestern in Stockholm ein und hatte unmittelbar darauf eine längere Besprechung mit dem Minister des Aeußern, an der auch die meisten Mitglieder der Regierung teilnahmen. Die Besprechungen werden fortgesetzt. Einer anderen Zeitungs⸗ meldung f soll auch ein Ententevertreter an den Be⸗ sprechungen teilnehmen.

Die beiden Kammern haben einer Entschließung zugestimmt, nach welcher der obligatorische Militärdienst für 1920 auf eine Frist von 155 Tagen beschränkt wird.

Amerika.

Einer Reutermeldung aus Washington zufolge hat der republikanische Präsidentschaftskandidat Harding Wilsons Herausforderung, den Friedensvertrag der Abstimmung des amerikanischen Volkes zu unterwerfen, angenommen. Er sagte, es sei sicher, daß die Haltung der Republikaner in der Frage der auswärtigen Beziehungen Amerikas von der überwiegend größten Mehrheit des Volkes unterstützt werden

wird. Asien.

Laut Meldung des „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ wird aus London berichtet, daß starke Streitkräfte aus Britisch⸗ Indien nach Persien unterwegs seien, um die Bolschewisten zu verhindern, gegen Teheran vorzurücken.

8b. 8 Kunsft und Wissenschaft.

Die Preußische Akademie der Wissenschaften hielt am 10. Juni unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Roethe eine Ge⸗ samtfitzung, in der Herr G. Müller über Messungen der Helligkeit des Planeten Venus las. Die Sichtbarkeit der Venus für das bloße Auge bei vollem Sonnenschein, die in früheren Zeiten häufig Aufsehen erregt hat, ist kein besonders seltenes Ereignis; man kann unter günstigen Luftverhältnissen den Planeten in einem großen Teil seiner 1 ohne Schwierigkeit bei hellem Tage sehen. Photometrische Messungen in Potsdam haben eine Neu⸗ bestimmung der nur von der Phase abhängigen Lichtkurve der Venus für das ganze Phasenintervall zwischen 227 und 16822 geliefert. Für die Albedo der Venus ergibt sich aus den neuen photometrischen Messungen ein sehr genauer Wert, der nahe mit der an irdischen Wolken beobachteten Albedo übereinstimmt. Es wird dadurch das schon aus früheren Messungen abgeleitete Resultat bestätigt, daß der Planet Venus von einer dichten Wolkenhülle bedeckt ist, welche nur einen Teil des dafd enhen Sonnenlichtes bis zu der eigentlichen Oberfläche gelangen läßt. „Zu wissenschaftlichen Unternehmun willigt: die physikalisch⸗mathematische Klasse zur Fortfuͤhrung der Veröffentlichung „Das Tierreich“ 12 000 ℳ, zur Fort⸗ führung der Arbeiten am Nomenclator animalium generum et subgonerum 8400 ℳ, zur L1“ des Werkes „Das Pflanzen⸗ reich“ 2300 ℳ, dem Verlage des Jahrbuchs für die Fortschritte der Mathematik 5000 ℳ, der Deutschen Physikalischen Gesellschaft in Berlin für die physikalische Berichterstattung 10 000 ℳ, der Frßs Dr. Agnes Bluhm in Berlin für experimentelle Erblichkeitsstudien 1000 ℳ, dem Professor an der Universität Breslau Dr. Ferdinand Pax für Untersuchungen an An⸗ thozoen 1000 ℳ; die philosophisch⸗historische Klasse dem

gen haben be⸗

zu beraten, die sich gegen die Staatsgewalt und das Staats⸗

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ägvptischer Texte für das Wörterbuch der äöͤgyptischen Sprache 1500

demselben zur Fortführung des ägyptischen Wörterbuchs 5000 der Deutschen Kommission 10 000 ℳ, davon 6000 für die Arbeiten des ordentlichen Mitglieds der Akademie Herrn Burdach, zur Fort⸗ führung der Arbeiten der Orientalischen Kommission 20 000 ℳ, zur Fortführung der Herausgabe der Politischen Korrespondenz Friedrichs des Gecpen 1000 .1 S der Akademie Herrn

achau zur Bearbeitun es Oskar an Dr. Hadank 7200 8

Literatur.

Freytag⸗Berndt's⸗Handkartenserie hat durch ein neues, sosben erschienenes Blatt: Polen (Verlag G. Freytag u. Berndt, Wien VII, Schottenfeldgasse 62, Preis einschl. Teuerungs⸗ zuschlag 5,40) eine wertvolle Bereicherung erfahren. 55:70 m groß, in Farben gut ausgeführt, umfaßt das Blatt das Gebiet zwischen Kolberg Riga Witebsk Czernowitz Kiejew - Wien. In der Farbengebung ist genau unterschieden zwischen den Polen schon zugesprochenem Gebiete, der von polnischer Seite beanspruchten Ost⸗ grenze und den der Volksabstimmung vorbehaltenen Landstrichen. Auch die neue, in dem am 23. April 1920 in Warschau abgeschlossenen Bündnisvertrag Polens und der Ukraine vereinbarte Grenze zwischen büöban. beiden Staaten ist bereits auf dem übersichtlichen Blatte enthalten.

Nr. 30 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichsministerium des Innern, vom 18 Juni 189 hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung. 2) Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Erscheinen eines zweiten Nachtrags zur fünften Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920. 3) Militärwesen: Un⸗ gültigkeitserklärung in Verlust geratener Zivilversorgungsscheine. 4) Steuer⸗ und Zollwesen: Steuerliche Behandlung vor dem 1. April 1918 in Bau gewesener Brauereien; Verzeichnis der Annahme⸗

Helen für Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen des Deutschen e * 8 v1111XAX“A“

Nr. 47 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. Juni 1920 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Erlaß vom 3. Juni 1920, betr. Amtsbezeichnungen in der Wasserbauverwaltung. Berichtiguvng. Dienstnachrichten. Nichtamtliches: Die Entwicklung der preußischen Hochbauverwaltung. Ueber Flußdeiche und Kanaldämme. Ver⸗ mischtes: Technische Hochschule Berlin. Arbeitsgemeinschaft der Bau⸗ und Betriebsbeamten der preußlschen Staatsbauverwaltung. Wettbewerb des Freistaates Lübeck für Baupläne zur Siedlung Dorn⸗ breite. Wettbewerbe für Entwürfe zu Wohnbauten in Spandau und zu einem Wiederaufbau und Neubau in Johannisburg in Ost⸗ zenben. Gesetz über Baunotversicherung in Bayern. Bücher⸗

hau.

Nr. 48 vom 16. Juni 1920 hat folgenden Inhalt: die mechanischen Grundlagen des belasteten und geschriebener Bahn geführten Rades. (Schluß.) soldungsgesetze im Reich und in Preußen. Vermischtes: Bodenschätze des Harzes in Beziehung zum Mittelland⸗ kanal. Bau ländlicher Siedlungshäuser. Natur⸗Baustoff⸗ System. Wettbewerb, betr. die Bebauung des von Sohlernschen Hofes in Eltville. Grundsätze für Ofen⸗ und Herdbau in Bayern. Neues vereinfachtes Integrationsverfahren. Fahrbarer Portalkran. Verfahren zur Anbringung von zur kraftübertragenden Verbindung zwischen Holz⸗ oder Metallteilen dienend Metallbeschlägen. Bücherschau.

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Aeronautisches Observatorinm. Lindenberg, Kreis Beeskow. 18. Juni 1920. Drachenaufstieg von 5 a bis 7 ¼ a. Feläthoe Wind Richtung Geschwind.

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¾ bedeckt. Regentropfen. Inversion zwischen 290 und 380 m von 13,7° auf 14,56., Zwischen 1000 und 1140 m überall 10,3 °,. Zwischen 3090 und 3210 m überall 4,4°.

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ordentlichen Mitgliede der Akademie Herrn Erman zur Bearbeitung

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Dritten Beilage.)

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.) Sonntag: Kartenreservesatz 34. Der Ring des Nibelungen. 1. Tag: Die Walküre. Anfang 5 Uhr.

Montag: 132. Dauerbezugsvorstellung. Mignon. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Sonntag: Nachmittags: Karten⸗ reservesatz 86. 48. Volksvorstellung zu ermäßigten Preisen: Minna von Barn⸗ helm. Anfang 2 ½ Uhr. Abends: 134. Hauerte wasvorfteglung⸗ Die Jour⸗ nalisten. Anfang 7 Uhr.

Montag: 135. Dauerbezugsvorstellung. Peer Gynt. Anfang 6* Uhr⸗ 1

Opernhaus. Dienstag: Der Evangeli⸗ mann. Mittwoch: Siegfried. Donnerstag: Schahrazade. Freitag: Die Frau ohne Schatten. Sonn⸗ abend: Madame Butterfly. Sonntag: Götterdämmerung.

Schauspielhaus. Dienstag: Friedrich der Große. I. Teil: Der Kronprinz. Mittwoch: Othello. Donnerstag: Maria Stuart. Freitag: Die 1ee Sonnabend: Die

äuber. ee. Die Journalisten. Abends: Friedrich

ße. I. Teil: Der Kronprinz.

Taisun. Sonnabend: Hampelmann.

der Pandora. Montag abend: Der Leibgardist.

Sonntag (2 ½ Uhr):

Sonnabend: Julius

Herliner Theater.

—-—

Deutsches Theater. Sonntag, Abends 7 ¼ Uhr: Taifun. Montag bis Freitag: Weib und

Kammerspiele. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die Büchse

Großes Schauspielhaus. AmZirkus Karlstraße Schiffbauerdamm.

Lysistrata. Abends 7 ½ Uhr: Lysistrata. Montag, Dienstag und Mittwoch: Julius Caesar. Donnerstag und Freitag: Lysistrata. Caesar.

Allabendlich 7 ½ Uhr: Der letzte Walzer.

Theater in der Königgrützer Straßr. Allabendlich 7 Uhr: Geständnis.

Aomödieuhaus. Alabendlich Die Reise in die Mädchenzeit.

Deutsches Künstlertheater. Sonn⸗ tag (3 Uhr): Dies irae. Abends 9b Uhr: Die bessere Hälfte. Montag bis Sonnabend:, Die besse Hälfte.

Deutsches (2 ½¼ Uhr):

Prophet.

8 Lessingtheater. Sonntag (3 Uhr): Der rote Hahn. Abends 8 Uhr: Das Glas der Jungfrau. Montag bis Sonnabend: Das Glas der Jungfrau.

Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Götz von (Berlichingen. Abends 7 ½ Uhr: Eine Landpantic. Verwickelte Geschichte. Montag, Mittwoch und Freitag: Der Richter von Zalamea. Dienstag und Donnerstag: Eine Landpartie. Verwickelte Geschichte. Sonnabend: Das Käthchen von Heilbronn.

—-———

Schillerthenter. Charlottenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefüllt. Abends 7 ½ Uhr: Alt⸗Heidelberg. Montag, Mittwoch und Sonnabend: Der Vielgeprüfte. Dienstag und Don⸗ nerstag: 2 2 = 5. Freitag: Die Rabensteinevin.

bis Sonn⸗

Allabendlich Dunkeln.

Sonnabend: Dulska. Das

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Paradies.

Der Abends 7 Uhr: Tosca. Montag: Der

Hochzeit. Mittwoch: Boccaccio. Donnerstag: Tosca. Freitag: La Traviata. Sonnabend: Zum ersten Male: Die Prinzessin von Trapezunt.

—--——

Komische Oper. Sonntag, Abends 7 ¼ Uhr: Die Fran im Dunkeln. 7 ¼ Uhr:

Kleines Schauspielhaus. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Der Leibgardist. Montag: Zum ersten Male: Die Moral der Frau Dulska. Dienstag bis Die Moral der Frau

—,——

Theater des Westens. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die goldene Ritter⸗ zeit. Montag bis Sonnabend: Die goldene Ritterzeit.

—..——

Theater am Nollendorfplatz. Sonntag (3 ½ Uhr): Das Glücksmädel. Allabendlich 7 Uhr:

Lustspielhaus. Sonntag, Abends 7 ½¼ Uhr: Der ungetreue Eckehart.

Allabendlich 7 ½ Uhr: Der ungetreue

Figaros Eckehart. 8

Opernhaus. Sonntag Zigeunerbaron.

Dienstag: EEE“ Thaliatheater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Amor auf Neisen. Montag: Geschlossen. Dienstag: Zum ersten Male: Ihre Hoheit die Tänzerin. Mittwoch bis Sonnabend: Ihre Hoheit die Tänzerin

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Isabel Ritter mit Hrn. Legationsrat Arthur von Magnus (Merxiko).

Gestorben: Hr. Geheimer Regierungs⸗ rat, Landrat Friedrich Nasse (Kiel).

Verantwortlicher Schriftkeiter J. V.: Weber in Berlin. Vexantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin. Verlag der eeh..eG V.: Meyer) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen 8 1 leinschließlich Börsenbeilage) Eine Nacht im und Erste. Zweite und Dritte b“ Bentral⸗Handelsregister⸗Beilage

Die Frau im

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No. 1

stätten bis Ende Mai 1920.

Uebersicht

der Prägungen von Reichsmünzen in den dentschen Münz

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eutschen Reichs

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9.

Berlin, Sonnabend, den 19. Juni

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

1920.

Aluminlummünzen

(Forisetzung aus dem Hauptblatt.) utsches Reich.

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Finpfennigstücke

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507 256/ 56

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Fünfzig⸗ pfennigstücke

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287 037 80 119 364 70

Eisenmünzen

7 300— 20 000—- 38 000— 25 000

47 136 110 95

47 732 81345

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J. V.: Ostritz.

**) Vergl. den „Reichsanzeiger“ vom 18. Mai 1920 Nr. 105.

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zu deren Prägung die Reichsbank das Gold geliefert hat.

5155 840 320 ℳ.

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Berlin, den 12. Juni 1920.

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Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren⸗Ordnung.

Auf Grund des § 11 der Fernsprechgebühren⸗Ordnung in der durch das Gesetz, betreffend Telegraphen⸗ und Fernsprech⸗ ebühren, vom 6. Mai 1920 geänderten Fassung, Reichs⸗ Fesetbl. S. 894, werden mit Zustimmung des Reichsrats folgende Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren⸗ Ordnung erlassen. 8 ö“

D 12 ,1

Das öffentliche Fernsp Das öffentliche Fernsprechnetz wird von der Telegraphenver⸗ waltung hergestellt und instandgehalten. Es besteßt aus

den Ortsfernsprechnetzen den öffentlichen Sprechstellen in Orten ohne Ortsfern⸗ sprechnetz, 1b den Verbindungsleitungen. II. Die einzelnen Teile eines Ortsfernsprechnetzes sind die Vermittlungsstelle, die Sprechstellen, die Leitungen zur Verbindung der Sprechstellen mit der Ver⸗ mittlungsstelle und zur Verbindung der Nebenstelle mit der Hauptstelle (Anschlußleitungen). Die Sprechstellen der Ortsfernsprechnetze werden eingeteilt in

Teilnehmersprechstellen und

öffentliche Sprechstellen.

Die Verbindungsleitungen sind die Leitungen, Ortsfernsprechnetze miteinander verbinden.

§ 2. Die Ortsfernsprechnetze.

I. Die Ortsfernsprechnetze sind die Anlagen zur Herstellung von Gesprächsverbindungen zwischen den Sprechstellen, die an dieselbe Ver⸗ mittlungsstelle oder an die Vermittlungsstellen desselben Ortes an⸗ geschlossen sind. An Vermittlungsstellen verschiedener Orte ange⸗ schlossene Sprechstellen bilden nur dann ein einheitliches Fernsprech⸗ netz, wenn die Telegraphenverwaltung es bestimmt. Die zum Nachbar⸗ orts, Vororts⸗ oder Bezirksverkehr vereinigten Fernsprechnetze sind verschiedene selbständige Netze. . 18

II. An welche Vermittlungsstelle die Sprechstellen anzuschließen sind, bestimmt die Telegraphenverwaltung. In der Regel sind sie an die nächste Vermittlungsstelle anzuschließen, die Entfernung wird auf dem kürzesten, ohne besonderen Kostenau d für die Anschlußleitung benutzbaren Wege gemessen; der hierdurch bestimmte Bexeich ist der Anschlußbereich der Vermittlungsstelle. Die besonderen Bedingungen für die auf Antrag ausnahmsweise an eine andere als die nächste Ver⸗ mittlungsstelle anzuschließenden Sprechstellen setzt die Telegraphenve

waltu 12 8 ng fest 93. Die Dienststunden. Die Dienststunden der Vermittlungsstellen und der öffentlichen Sprechstellen werden von der Telegraphenverwaltung festgesetzt und im Teilnehmewerzeichnis angegeben.

Die Hauptanschlüsse.

I. Die Sprochstellen, die ohne Inanspruchnahme einer anderen Sprechstelle die Vermittlungsstelle anrufen vnd von ihr in gleicher Weise angerufen werden, sind Hauptstellen. 1 1

. II. In Ortsnetzen, bei deren Vermittlungsstellen die Verbin⸗ dungsleitungen des Fernverkehrs räumlich getrennt von den Leitungen des Ortsverkehrs betrieben werden, sind unmittelbare Anschlüsse an die Vermittlungsstelle des Fernverkehrs zulässig, wenn nach dem Er⸗ messen der Telegraphenverwaltung keine Bedenken entgegenstehen. Für die Anschlüsse ist die Ortspauschgebühr zu entrichten. Andere Gespräche als Ferngespräche dürfen in ihnen nicht geführt werden.

III. Bei den Hauptstellen werden auf Antrag Fernsprech⸗ gehäuse mit Geldeinwurf (Automaten) aufgestellt, wenn der Inhaber nach näherer Festsetzung der Telegraphenverwaltung eine jährliche Mindefteinnahme gewährleistet.

§ 5. Die Nebenanschlüsse.

I. Die Teilnehmer können in ihren auf dem Grundstück ihrer Hauptstelle befindlichen Wohn⸗ oder Geschäftsräumen Nebenstellen errichten und mit dem Hauptanschlusse verbinden lassen. Flächen, die durch fremden Grund und Boden, öffentliche Wege, Plätze oder öffentliche Gewässer von dem Grundstücke der Hauptstelle getrennt sind, gelten als besondere Grundstücke. 8 G

I1. Die Teilnehmer, welche die Pauschgebühr zahlen, können in den Wohn⸗ oder Geschäftsräumen anderer Personen auf dem Grund⸗ stück ihrer Hauptstelle oder in Wohn⸗ und Geschäftsräumen auf anderen Grundstücken für sich und für andere Personen, mit Zu⸗ stimmung der Berechtigten, Nebenstellen errichten und mit ihren Hauptstellen verbinden lassen. Die Bestimmungen im § 2, II gelten auch für die Nebenstellen. An Hauptstellen, die auf Antrag an eine andere als die nächste Vermittlungsstelle angeschlossen sind, werden Nebenstellen für andere Personen nur angeschlossen, wenn das durch eine Nebenstelle anzuschließende Grundstück im Anschlußbereiche der Vermittlungsstelle liegt, an welche die Hauptstelle angeschlossen ist. Die Inhaber von Hauptanschlüssen dürfen Nebenstellen anderen Per⸗ sonen nicht gewerbsmäßig überlassen. 8

III. Als Nebenanschlüsse gelten auch die Leitungen zur unmittel⸗ baren Verbindung von Haupt⸗ oder von Nebenstellen (Querverbin⸗ dungen). Die Bedingungen setzt die Telegraphenverwaltung fest.

IV. Mehr als 5 Nebenanschlüsse dürfen mit demselben Haupt⸗ anschlusse nicht verbunden werden. Den Staats⸗ und Kom⸗ munalbehörden kann die Verbindung von mehr als 5 Nebenanschlüssen mit einem 18“ gestattet werden. Bei der Berechnung der zulässigen Anzahl Nebenanschlüsse dürfen alle Hauptanschlüsse eines Teilnehmers auf demselben Grundstücke, gleichviel ob sie vereinigt be⸗ trieben werden oder nicht, zusammengefaßt werden. Die Querverbin⸗ dungen 5, IIh b esben 221 I1 der erforderlichen An⸗

I Hauptanschlüsse außer Betracht.

8 Fgess rih gane werden weitere Nebenstellen nur im Fallt eines 88 Bedäefgihsce nach näherer Bestimmung der Tele⸗ raphenverwaltung angeschlossen. 8 8

vr Den Veilnehmnern ist überlassen, die Nebenanschlüsse auf dem Grundstücke der Hauptstelle durch die Telegrapbenverwaltung oder durch Dritte herstellen und instandhalten zu lassen. Auf die Umschalter usw. der durch die Telearawhenverwaltung eingerichteten Anlagen dürfen durch Dritte hergestellte Nebenanschlüsse nicht gelegt werden. Bei solchen Nebenanschlüssen ist auch die Beschaffung der Bekriebsein . richtung für die Hauptstelle Sache des Teilnehmers, die Telegraphen⸗ verwaltung 8.s b nur die für den eigenen Störungs⸗

zst erforderlichen äuse.

ö Nebenanschlüsse, die nicht von der Telegraphenverwal⸗ tung hergestellt sind, müssen den von ihr festgesetzten technischen An⸗ forderungen genügen. Sie sind vor der Herstellung dem Fernsprechamt, dem Telegrophenamt oder dem Postamt anzumelden, dem die Ver⸗

mittlungsstelle untersteht. Das Amt ist befugt, jederzeit zu prüfen, ob die Nebenanschlüsse den technischen Anforderungen genügen.

als dem der Hauptstelle

VII. Die Inhaber der Nebenstellen sind zum Sprechverkehr mit der ptstelle und mit den anderen an dieselbe Hauptstelle ange⸗ schlossenen Nebenstellen befugt. Verbindungen mit anderen Sprech⸗ stellen 98 ihnen in demselben Umfange gewährt wie dem Inhaber der tstelle. 8

Frmnif Mit den Haupt⸗ und Nebenstellen können nach näherer Bestimmung der Telegraphenverwaltung Anschlußdosen verbunden werden, die ermöglichen, 1“ zu vorübergehendem Ge⸗ brauch einzuschalten. Die Zahl der zur Einschaltung in Anschlußdosen bestimmten Gehäuse, zusammen mit den etwa vorhandenen Neben⸗ anschlüssen, darf die zulässige Zahl der Nebenanschlüsse nicht über⸗ schreiten. Den Teilnehmern ist überlassen, die Anlagen mit An⸗ schlußdosen auf dem Grundstücke der durch die Telegraphen⸗ verwaltung oder durch Dritte herstellen und instandhalten zu lassen. Die nicht von der Telegraphenverwaltung hergestellten Anlagen müssen den von ihr festgesetzten technischen Anforderungen genügen. Die Her⸗ stellung und Instandhal der Anlagen auf einem anderen Grundstück

81 der Telegraphenverwaltung vorbehalten.

Die Bedingungen für 1SS mit Anschlußdosen an den Hafenanlagen setzt die Telegraphenverwaltung fest.

IX. Die Gebühren werden wee folgt festgesetzt:

A. Bei den von der Telegraphenverwaltung errichteten und instand⸗ zuhaltenden Nebenanschlüssen werden erhoben 8

1. für jeden Nebenanschluß mit gewöhnlichem 8

2. für jede vollen oder angefangenen nach der Luftlinie gemessenen

100 m Doppelleitung eines Nebenanschlusses mit gewöhnlichem 18 Eeoesg. von jährlich . 20 ℳ; .bei Reihenschaltung b 18 a) für jeden Nebenanschluß mit einem Reihengehäuse, das ein⸗

gerichtet ist 1“

für eine Amtsleitung, jährlich, . 120 ℳ,

für zwei Amtsleitungen, jährlich, .. 140 ℳ,

für drei Amtsleitungen, jährlich 160 ℳ,

für mehr als drei Amtsleitungen, jährlich 180 ℳ;

b) für jede vollen oder angefangenen nach der wirklichen Länge gemessenen 10 m der zur Verbindung der Gehäuse dienenden

Leitungskabel bei Verwendung von Reihengehäusen, die ein⸗

gerichtet sind

für eine Amtsleitung, jährlich . für zwei Amtsleitungen, jährlich. .„ für drei Amtsleitungen, jährlich für mehr als drei Amtsleitungen, für jede Amts⸗ leitung mehr jährlich . . . . . . .. 6 c) für jede einem Nebenanschluß mit gewöhnlichem Gehäuse zu⸗ geteilte Linjenwählerleitung der Reihenschaltung ein für die Umwandlung von Nebenanschlüssen mit gewöhn Gehäusen in Nebenanschlüsse mit Reihenschaltung und die Verlegung und Aenderung der Nebenanschlüsse mit Reihen schaltung 82 jedoch 8* 188 der schaffungskosten der Gehäuse und der Baustoffe; e) für besondere Einsick raphen zum Schutze der Kabel (A 4 b) gegen Beschädigung die dafür aufzuwendenden Kosten; h) für Mithöreinvichtungen, 1 für jede Stelle, die eine solche Einrichtung erhält, auf jede Leitung in der mitgehört werden kann, jährlich 12 ℳ; 4. für jede Nebenstelle in den Wohn⸗ oder Geschäftsräumen einer anderen Person 5, II) ein Zuschlag von jährlich 40 ℳ;

B. Bei den nicht von der Telegraphenverwaltung hergestellten Nebenanschlüssen werden erhoben 1

1. für jeden Nebenanschluß in den auf dem Grundstücke der

Hauptstelle befindlichen Wohn⸗ oder Geschäftsräumen des In⸗ habers des Hauptanschlusses jährlich. u“ 38 8

2. für jeden anderen Nebenanschluß jährlich . . . .

C. Bei den von der Telegraphenverwaltung hergestellten Anlagen mit Anschlußdosen werden erhoben 1. für jede Anschlußdose jährlich. h-.X“ 2. für die Leitung zur Verbindung der Anschlußdosen untereinander und mit den t⸗ oder Nebenanschlüssen 16 8

für jede vollen oder angefangenen nach der Luftlinie gemessenen 100 m Doppelleitung jährlich . . . . . 20 ℳ; 3. für jedes zur Einschaltung in die Anschluß osen bestimmte Ge⸗

d)

häͤuse die Gebühr für einen Nebenanschluß nach den Sätzen üunter A. D. Bei Anlagen mit Anschlußdosen, die nicht von der Telegrapben⸗ verwaltung hergestellt sind, werden erhoben für jedes zur Einschaltung in die Anschlußdosen bestimmte Ge⸗ haäͤuse die Gebühr für einen Nebenanschluß nach den Sätze unter B. 96G

Die öffenblichen Fernsprechstellen.

I. Bei Gesprächen, die von einer öffentlichen Sprechstelle aus⸗ gehen, beträgt die Gebühr für eine nichtdringende Verbindung von nicht mehr als drei Minuten Dauer

im Orts⸗ und im Nackbarortsverkehr..

im Vorortsverkehr . . . . . . . Für dringende Gespräche wird die dreifache Gebühr 1

Für Gespräche im Fernverkehr werden die im § 7 und im 8 9,1 der Fernsprechgebühren⸗Ordnung festgesetzten Gebühren erhoben.

Il. Zum Ortsgebührenbereiche gehören die öffentlichen Sprech⸗ stellen, die unmittelbar mit der Vermittlungsstelle verbunden sind und die nicht mehr als 5 km in der Luftlinie von ihr entfernt sind oder mit ihr in demselben Gemeindebezirk liegen. Auf den Verkehr der öffentlichen Sprechstellen des Ortsgebührenbereichs finden gegebenen⸗ falls die Gebährensätze des Nachbarorts⸗ und des Vorortsverkehrs An⸗ wendung. Für den Verkehr der öffentlichen Sprechstellen außerhalb des BrsgeJührenbereichs eelten die Gebührensätze des uu.

III. Die Gebühren sind bei der Anmeldung der Verbinrungen zu entrichten. Für eine Bescheinigung über die gezahlten Gebühren wird ein Zuschlag von 50 Pf. erhoben. 1“

IV. Die Gesprächsverbindungen werden, soweit die Leitungen frei sind, 1, ee veewelh anne. ccstellt wobei die dringenden Gespräche den nichtdringenden vorgehen. 1 waese den 9 . Erebsglen e Ferupve. I2 883

raphenanstalten, außer vo rechstellen m dei . Fonrs FFäjfeas 1 mmungen im § 18 zu Gesprächen

igerufen werden. 8

Feruh wferiichen Sprechtellen mit Geldeinwurf bönnen zu Gesprächen im Orts⸗ und im Nachbarortsverkehr benutzt werden. Inwieweit Gespräche im Vororts⸗ und im Fernverkehr geführt werden dürfen, bestimmt die Telegraphenverwaltung. Dringende Gespräche,

Hespräche, zu denen eine Person herbeigerufen werden soll 18, 1 a), G⸗räce mit Voranmeldung 18, 1 b) und Mitteilungen oder Be⸗ stellungen an Postagenten oder eh eninhaber sun Uebermittlung an eine e Fersen 18, X ind nicht zuvgelassen. Durch den

VII. Für Gespröche, die von den Teilnehmerstellen des Ortsfern⸗ sprechnetzes aus nach den öffentlichen Sprechstellen des Ortsgebühren⸗ bereichs geführt werden, sind die Gebühren zu zahlen, die der Teil⸗ nehmer für Gespräche im Ortsverkehr entrichtet. Teilnehmer welche die Gebühren des Nackbarorts⸗ oder des Vorortsverkehrs oder die Ge⸗ bühren des Bezirksverbehrs nach § 16, I. 2 bis 4 zahlen, entrichten