Hamburg, 25. Iuni. (W. T. B.) nachmittag fand
auf der Moorweide eine Versammlung Arbeitsloser statt,
r. “ EEE“ kam. Sicherheits⸗
— streute die Ansammlungen; gegen 9 Uhr Abends war die Ruhe wiederhergestellt.
Bremen, 25. Juni (W. T. B.). Die gestern hier aus⸗ hesroegeen Lebensmittelkrawalle nahmen namentlich in den späteren Nachmittagsstunden in den Vororten Walle, Gröpe⸗ lingen, Hastedt und Hemelingen einen Umfang an. Es kam verschiedentlich auch zu schweren usschreitungen gegen die EEEEEEEEqEebEbEö In den Vor⸗ orten hauste die Menge nach Schluß der Arbeitsstunden furchtbar, und regelrechte Plünderungen setzten ein, die nur stellen⸗ weise verhindert werden konnten. Im Verlaufe des gestrigen Tages wurden etwa 50 Verhaftungen vorgenommen wegen Widerstandes, schweren Hausfriedensbruches, Raubes und Plünderung. Durch Waffenanwendung von Beamten ist niemand verletzt worden. Auch in Delmenhorst ist es gestern zu großen Plünderungen von Läden ge⸗ kommen. Heute hat sich die Lage wesentlich gebessert. Zu Aus⸗ schreitungen ist es nicht gekommen.
Freiburg i. Br., 25. Juni. (W. T. B.) Die Arbeits⸗ emeinschaft für eine Politik des Rechts (ESeidel⸗ erger Vereinigung) veröffentlicht eine „Genug der schwarzen
Schande!“ überschriebene Kundgebung, in der es heißt: „Der rheinische Frauenbund, dem Frauen aller Stände, Parteien und Konfessionen “ hat dieser Tage einen ergreifenden Protest gegen die S Ungriffe der französischen Besatzungstruppen 1 die Ehre deutscher ] und Mädchen im Rheinland veröffentlicht. Der Bund konnte2 Fãlle mit genauen Angaben als Belege anführen. Dabei waren 17 farbige Solbaten die Täter. Uns sind weitere neun Fälle nach Namen der Geschädigten, nach Ort und Zeit des Ver⸗ gehens und mit manchen grauenerregenden Einzelheiten bekannt. Elf⸗ jährige Knaben, Mädchen in kaum heiratsfähigem Alter und hoch⸗ betagte Frauen befinden sich unter den Opfern, doch es be⸗ steht Grund zu der Befürchtung, daß auch damit die traurige Liste noch nicht abgeschlossen ist, da naturgemäß die Scham viele der Betroffenen zurückhält, der Oeffentlichkeit preiszugeben, was ihgen widerfahren ist. Der Zustand der Knechtschaft⸗ in den“ man das ganze rheinländische Volk versetzt hat, verschließt in vielen Fällen den Opfern den Mund und wird in anderen den Widerstand lähmen. Alle Vorstellungen der deutschen Behörden haben bis jetzt keine durchgreifenden JEW“ erzielt. Es bleibt nur der eine Schluß übrig, daß die französifchen Offiziere entweder nicht die Macht oder nicht den Willen haben, die unerhörten Zustände zu beseitigen. Die Versuche der französischen Regierung, die einwandsfrei bezeugten Tatsachen abzuleugnen, können wir uns nur dadurch erklären, daß sie von ihren nachgeordneten Stellen nicht wahrheitsgemäß unterrichtet ist. Wir bedauern aufs tiefste die aus anderen Erdteilen stammenden Männer, die fern von ihrer Heimat im Dienst eines die Grenzen der eigenen Volkskraft weit überspannenden Militarismus von einem fremden Gebiet ins andere gehetzt werden. Nicht sie tragen die Schuld, daß die Zivilisation unseres Jahrhunderts in dieser Weise gefährdet wird, sondern die weißen Machthaber, deren willenloses Werkzeug sie sind. Gegen diese Gewalthaber appellieren wir an die gesamte Kulturwelt, an alle gerecht und ritterlich denkenden 1. und Männer, auf daß sie alle Macht aufbieten, damit der Besetzung eurapäischen Landes durch farbige Truppen und den damit verbundenen unvermeidlichen Folgen endlich ein Ende gemacht werde. Gleichzeitig sprechen wir tiefgefühlten Dank allen den Menschen⸗ freunden aus, nicht zuletzt denen in den vormals feindlichen Ländern, die aus eigener Initiative unserem Appell schon zuvorgekommen sind.“
Genua, 24. Juni. (W. T. B.) Der Gesamtausschuß der internationalen Seemannskonferenz zur Be⸗ ratung des internationalen Signalbuchs nahm heute den Bericht des ersten v an, der ein solches Signalbuch für möglich und empfehlenswert erklärt, und ersuchte die Handelsmarine⸗ kommission, welche die Seemannskonferenz dem internationalen Arbeits⸗ amt anzugliedern beabsichtigt, die notwendigen Vorbereitungen zu dem Signalbuch zu treffen. Auf einen deutschen Antrag hin befaßte sich der Ausschuß nicht mit Fragen, die sich wie das Uebereinkommen aus Anlaß der „Titanic“⸗Katastrophe außer auf eigentliche Seeleute auch auf andere am Seemannsgewerbe beteiligte Personen beziehen. In dem Ausschuß zur Beratung des Achtstundentages erhob gestern die britische Regierung gegen die Annahme des Achtstunden⸗ tags und der 48⸗Stundenwoche als Regel Widerspruch. Nachdem heute einige persönliche Meinungsstreitigkeiten zwischen Alhert Thomas und britischen und norwegischen Reedern beigelegt worden waren, wurde die 44⸗Stundenwoche im Hafen gefordert. Die Verhand⸗ lungen darüber dauern noch an. Der Stellenvermittlungs⸗ ausschuß behandelte heute die Stellenvermittlung für Offiziere.
Handel und Gewerbe.
wie Ausgleichsforderungen anzu⸗ melden sind. Bei vielen Gläubigern, die Forderungen für das Ausgleichsverfahren anmelden, besteht trotz der Bekanntmachung des Reichsministeriums für Wiederaufbau vom 30. April d. J. (Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 94 S. 761) und der wiederholten Ver⸗ öffentlichungen in Tageszeitungen offenbar immer noch Zweifel darüber, wo und wie Ausgleichsforderungen anzumelden sind. In⸗ folge der Anmeldung von Forderungen bei der Hauptstelle des Reichs⸗
— Wo und
ausgleichsamts, falls sie nicht zuständig ist, oder bei einer nicht zu⸗ ständigen Zweigstelle wird, abgesehen von der unnötigen Belastung dieser Stellen, in der Bearbeitung solcher Anmeldungen eine Ver⸗ zögerung verursacht, die sowohl im Interesse des Reiches als auch insbesondere in dem der Gläubiger selber vermieden werden muß. Es wird deshalb, wie „W. T. B.“ verbreitet, nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Hauptstelle des Reichsausgleichsamts in Berlin zuständig ist für Gläubiger, die im Stadtkreis Berlin, in den Ueepgisäsen Provinzen Brandenburg und Pommern, in dem beim Reiche verbliebenen Gebieten der ehemaligen preußischen Provinz Westpreußen, soweit sie westlich der Weichsel belegen sind, Wund in dem preußischen Regierungsbezirk Bromberg, in dem preußischen Regierungsbezirk Magdeburg mit Ausnahme der Kreise Aschersleben, Quedlinburg und Wernigerode sowie im Stadt⸗ und Landkreis Halberstadt wohnen. Forderungen, die nicht auf den vom des Reichsausgleichsamts vorgeschriebenen, gedruckten Anmeldebogen eingereicht werden, können nicht als angemeldet an⸗ gesehen werden; die Anmeldebogen ir- bei der Hauptstelle und bei den Zweigstellen des Reichsausgleichsamts sowie bei sämtlichen Handelskammern mit einer Anweisung für die Ausführung der Bogen unentgeltlich zu beziehen. Die Anmeldungen sowohl als auch die ihr beigefügten Urkunden müssen in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden. Die vierfache Ausfertigung ist unbedingt erforderlich. Mit dem 30. Juni läuft die verlängerte Frist für die Anmeldung von Forderungen ab.
— Nach dem Jahresbericht der Lebensversicherungs⸗
Anstalt für die Armee und Marine, Berlin W. 9, Linkstraße 21, für 1919 brachte das Jahr einen Zuwachs von 4 494 800 ℳ (gegen 2 157 700 ℳ im Vorjahre), sodaß der gesamte Versicherungsbestand mit 61 472 000 ℳ fast die Höhe vor dem Kriege wieder erreicht hat; andererseits haben die Nachwehen des Weltkrieges, namentlich die weitverbreitete und überaus h auftretende Grippe⸗ epidemie, die durch die wirtschaftlichen Umstände gezeitigte Unterernäh⸗ rung und die bisher nie ruhenden inneren blutigen 8 Lämpfe derart nach⸗ teilig auf die Sterblichkeit eingewirkt, daß die erwartungsmäßige Zahl an Todesfällen um 30 vH überschritten wurde und der Anstalt durch Uebersterblichkeit ein Verlust von 240 000 ℳ entstand. Die Rück⸗ wirkung des wirtschaftlichen Tiefstands machte sich empfindlich bei dem Wertpapiervesitz “ trotzdem nur mündelsichere Papiere in Frage kamen, mußte ein Kursverlust von 1 025 950 ℳ unter Zugrunde⸗ 8 der amtlichen Kurse vom 31. Dezember 1919 gebucht werden. Die Bankschuld ging von 2 475 582 ℳ auf 1 365 825 ℳ zurück und ist inzwischen völlig erledigt. Die Bemühungen der Anstalt, die Aufwendungen für die Angestellten den besonderen Zeitver⸗ hältnissen anzupassen, und die fortgesetzten Preissteigerungen für den Bürobedarf haben die Verwaltungskosten um rund 100 000 ℳ gegen das Vorjahr erhöht. Der durch die ungünstigen Einflüsse entstandene Verlust von 945 049 ℳ wird der Sicher⸗ heitsrücklage entnommen. Diese Rücklage ist dadurch auf rund 5 000 000 ℳ zurückgegangen, also durch den Krieg, dessen Schäden zu decken vorwiegend ihre Aufgabe ist, noch nicht zur Hälfte in Anspruch enommen worden. Das feste Gefüge der Anstalt konnte, wie der Bericht ausführt, bis jetzt weder durch den Krieg, noch durch die staatsrechtliche Umwälzung, noch durch die übrigen ungünstigen Be⸗ gleiterscheinungen beider erschüttert werden. Der Bericht spricht die Hoffnung aus, daß eine den veränderten C““ angepaßte Weiterentwicklung sie weiterhin befähigen wird, sich a Wohlfahres⸗ einrichtung erster Ordnung für die sehigen und ehemaligen An⸗ gehörigen der deutschen Wehrmacht zu süh en.
— Die Roheinnahmen der Canada Pacific⸗Eisenbahn betrugen in der dritten Juniwoche 3 578 000 Dollar (554 000 Dollar mehr als im Vorjahr).
London, 24. Juni. (W. T. B.) Ausweis der Bank von England. Gesamtrücklage 21 025 000 (gegen die Vorwoche Abn. 950 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 115 240 000 (Zun. 1 074 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 117 815 000 (Zun. 125 000) Pfd. Sterl., ö“ 80 140 000 (Frn. 1 327 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 118 474 000 (Abn. 14 080 99 Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 17 869 000 (Abn. 3 390 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 19 946 000 (Abn. 1 068 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheiten 53 003 000 (Abn. 17 799 000) Pfd. Sterl. — Vechältnis der Rück⸗ lagen zu den Verpflichtungen 15,40 gegen 14,30 vH in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 729 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 212 Millionen mehr.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts, am 24. Juni 1920.
Ruhrrevier ¶Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestellt ... Nicht gestellt.. Beladen zurück⸗
“
8 232
7 215
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Wien, 25. Juni (W. T. B.). Das Scheitern der Verhand⸗ lungen zur Beilegung der innerpolitischen Krise auf der in Aussicht genommenen Grundlage veranlaßte die Börse zur Zurückhaltung, wirkte jedoch kaum merklich auf die Stimmung des Marktes ein. Die
Grundtendenz war vielmehr im Hinblick auf die Vermitklungsaktion des Staatskanzlers in der ungarischen Boykottfrage sowie unter dem Einfluß von Deckungen zum Wochenschluß fest. Der anfangs belang⸗ lose Verkehr erfuhr im weiteren Verlaufe auf einzelnen Gebieten eine merkliche Belebung, die jedoch nicht bis zum Schluß anhielt. Im Schranken waren Petroleumwerte und Aoyd⸗Aktien billiger erhältlich. Renten behaupteten sich gut.
Köln, 25. Juni. (W. T. B.) Englische Noten 146,00 bis 148,00, Französische Noten 306,50 — 308,00, Belgische Noten 320,00 bis 323,00, Holländische Noten 1325,00 — 1340,00, Rumänische Noten 86,00, Amerikanische Noten 37,25 — 38,00, Schweizerische Noten 662,50 — 670,00.
Wien, 25. Juni. (W. T. B.) Türkische Lose 1400,00, Staats⸗ bahn 3352,00, Südbahn 428,00, Oesterreichische Kredit 975 00, Ungarische Kredit 1580,00, Anglobank 746,00, Unionbank 854,00, Bankverein 812,00, Länderbank 960,00, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 4080,00, Alpine Montan 3030,00, Prager Eisen 6000,00, Rima Muranyer 2635,00, Skoda⸗Werke 1870,00, Salgo⸗Kohlen 5090,00, Brüxer Kohlen 7000,00, Galtzia 15 800,00, Waffen 2800,00 Lloyd⸗Aktien f 7 100,00, Poldihütte 2060,00, Daimler 980,00, Oester⸗ reichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 88,50, Februar⸗ rente 93,75, Mairente 92,25, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 115,00, Veitscher 13 200,00, Merkur 1429,00.
Wien, 25. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 440,00 G., Amsterdam 5875,00 G., Zürich 2790,00 G., Kopenhagen 2500,00 G., Stockholm 3225,00 G., Christiania 2700,00 G., Marknoten 441,00 G.
Prag, 25. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 116,75 G., Marknoten 115,70 G., Wien 26 6 G.
London, 24. Juni. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 46 3¼, 5 % Argentinier von 188è6 88, 4 % Brasiligner von 1889 44, 4 % Japaner von 1899 51, 5 % Mexikanische Goldanleihe von 1899 43, 3 % Portugiesen 41 ½, 5 % Russen von 1906 —, 4 ½ % Russen von 1909 17 ½, Baltimore and Ohio 37, Canadian Pacific 140, Pennsylvania 47, Southern Pacific 114, Union Pacific 141, United Staates Steel Corporation 115, Rio Tinto 36, De Beers 20 ¼, Goldfields 1 ⅞, Randmines 27⁄16.
London, 24. Juni. (W. T. B.) Privatdiskont 6 ¾, Silber loko 50,25,. Wechsel auf Deutschland 147,50, Wechsel auf Amsterdam kurz 11,06, Wechsel auf Paris 3 Monate 47,60, Wechsel auf Brüssel
45,45.
Paris, 24. Juni. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 88,20, 4 % Französische Anleihe 71,05, 3 % Französische Rente 57,30, 4 % Spanische äußere Anleihe 166,50, 5 % Russen von 1906 45,50, 3 % Russen von 1896 27,25, 4 % Türken unifiz. 66,50, Suezkanal 6280,00, Rio Tinto 1705,00.
Amsterdam, 24. Juni. (W. T. B.) Wechsel auf London 11,08 ½, Wechsel auf Berlin 7,40, Wechsel auf Paris 23,40, Wechsel auf Schweiz 50,80, Wechsel auf Wien 1,92 ½, Wechsel auf Kopenhagen 47,00, Wechsel auf Stockholm 61,20, Wechsel auf Christiania 48 5, Wechsel auf New York 278,00, Wechsel auf Brüssel 24,30, Wechsel auf Madrid 46,35, Wechsel auf Italien 16,75. — 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleihe von 1915 88 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 52 ¼, Königlich Niederländisch Petroleum 666,00, Holland. Amerika⸗Linie 408,50, Niederländisch⸗Indische Handelsbank 344,00, Atchison, Topeka & Santa Fs 88, Rock Island —,—, Southern Pacific —,—, Southern Railway —,—, Union Pacific 128 ½ Anaconda 12715⁄16 United States Steel Corp. 106. — Schwach.
Amsterdam, 25. Juni. (W. T. B.) Wechsel auf London 11,07 ½, Wechsel auf Berlin 7,60, Wechsel auf Paris 23,37 ½, Wechsel auf Schweiz 50,80, Wechsel auf Wien 2,00, Wechsel 2 Kopenhagen 46,80, Wechsel auf Stockholm 61,15, Wechsel auf Christiania 48,40, Wechsel auf New York 279,75, Wechsel auf Brüssel 24,30, Wechsel auf Madrid 46,40, Wechsel auf Italien 16,70.
Kopenhagen, 25. Juni. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Stockholm 131 88 do. auf Christiania 103,50, do. be⸗ Fenbeu 16,40, do. auf London 23,80, do. auf Paris 50,00, do. auf Antwerpen 52,50, do. auf schweiz. Plätze 109,50, do. auf Amsterdam 215,25, do. auf Helsingfors 28,00, do. auf New York 602,00.
Stockholm, 25. Juni. (W. T. B.) Sichtwechsel auf London 18,12, do. auf Berlin 12,45, do. auf Paris 38,75 9 85 Brüssel 41,00, do. auf schweiz. Plätze 84,50, do. auf Amsterdam 164,50, do. auf Kopenhagen 76,50, do. auf Christiania 79,50, do. auf Washington 449,50, do. auf Helsingfors 21,50.
22
Berichte von aunswärtigen Warenmärkten.
Liverpool, 24. Juni. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 5000 Ballen. Einfuhr 5700 Ballen, davon amerikanische Baumwolle — Ballen. Iuni 24,48, Juli 24,00, August 23,63. Stetig.
Amerikanische und Brasilianische 39 Punkte höher, Aegyptische
300 Punkte niedriger. uni. (W. T. B.) Der Wollmarkt
Bradford, 24. D I liegt sehr träge. Gute 64 % Durchschnittsqualität waren nom. 9 sh.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
“ Bekanntmachung.
Theater.
Opernhaus. (Unter den Linden.) Sonntag: Kartenreservesatz 35. Der Ring des Nibelungen. 3. Tag: Götter⸗ dämmerung. Anfang 4 ½ Uhr.
Montag: 138. Dauerbezugsvorstellung. Licht. — Kostümball. — Bajazzj. Anfang 6 ½ Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Sonntag: Nachmittags: Karten⸗ reservesatz 87. 49. Volksvorstellung zu ermäßigten Preisen: Die Journalisten. Anfang 2 ½ ÜUhr. — Abends: 141. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Friedrich der Große. I. Teil: Der Kronprinz. Anfang 7 Uhr.
Montag: 142. Dauerbezugsvorstellung. Die Journalisten. Anfang 7 Uhr.
Opernhaus. Dienstag: Der Trouba⸗ dour. — Mittwoch (letzte Vorstellung vor den Ferien): Die Meistersinger von Nürnberg.
Schauspielhaus. Dienstag: Friedri
8 der Große. I. Teil: Der neoninc — Mittwoch (letzte Vorstellung vor den Ferien): Peer Gynt.
—
Deutsches Theater. Sonntag Abends 7 ¼ Uhr: Weib und Hampelmann. — ontag bis Sonnabend: Weib und
Kammerspiele.
Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Der Leibgardist. — Montag bis Sonn⸗ abend: Der Leibgardist.
Großes Schanspielhaus. Am Zirkus — Karlstraße —Schiffbauerdamm.
Sonntag (2 ½ Uhr): Julius Caesar. — Abends 7 Uhr: Julins Caesar. — Montag, Dienstag und Mittwoch: Lysi⸗ strata. — Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Julius Caesar.
Berliner Theater. Allbendlich 7½ Uhr: Der letzte Walzer.
Theater in der Königgrätzer Straße. Allabendlich 7½ Uhr: Das Geständnis.
Komödienhaus. Alabendlich 8 Uhr: Die Reise in die Mädchenzeit.
Deuts hes Künstlertheater. Sonn⸗ tag (3 Uhr): Liebe. — Abends 7 ½ Uhr: Die bessere Hälfte. — Montag bis Sonnabend: Die bessere Hälfte.
Lessingtheater. Sonntag (3 Uhr): Der rote Hahn. — Abends 8 Uhr:
Das Glas der Inngfrau. — Montag
1.1““
“
bis Sonnabend: Das Glas der Jungfrau.
Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Götz von Berlichingen. — Abends 7 ½ Uhr: Eine Landpartie. — Verwickelte Geschichte. Montag: Der Richter von Zalamea. — Dienstag: Das Käthchen von Heilbronn. — Mittwoch: Eine Land⸗ partie. — Verwickelte Geschichte. — Donnerstag: Zum ersten Male: Bruder Martin. — Freitag und Sonnabend: Bruder Martin.
Deutsches DYpernhaus. Sonntag (2 ½ Uhr): Hoffmanns Erzählungen. — Abends 7 Uhr: Die Prinzessin von Trapezunt. — Montag: Tosca. — Dienstag: Die Prinzessin von Tra⸗ pezunt. — Mittwoch: Die Fleder⸗ maus. — Donnerstag: Tosca. — Freitag: Die Meistersinger von Nürn⸗ berg. — Sonnabend: Die Prinzessin von Trapezunt. 88
Mittwoch (2 ½ Uhr): Martha.
Kleines Schaufpielhaus. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die Moral der Frau Dulska. — Montag, Dienstag und Mittwoch: Die Moral der Fran Dulska. — Donnerstag, Freitag und
Sonnabend: Die Büchse der Pandora.
Thaliatheater. Sonntag, Abends
Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. — Abends 7 ½ ÜUhr: Alt⸗Heidelberg. — Montag, Dienstag und Mittwoch: Der Vielgeprüfte. — Donnerstag: Zum
7 ¼ Uhr: die Tänzerin.
or: Ihre Hoheit — die Tänzerin. — Allabendlich 7 ¼ Uhr: Ihre Hoheit —
ersten Male: Der ehemalige Leutnant.
— Freitag und Sonnabend: Der ehe⸗ malige Lentnant.
Verlobt: Gräfin Hardenberg mit
Komische Oper. Sonntag, Abends 7 ¼ Uhr: Die Frau im Dunkeln. — Allabendlich 7 ¼ Uhr: Die Frau im Dunkeln.
Potsdam). Gestorben:
Familiennachrichten.
Marie⸗Jeanette rn. Rittmeister a. D. Bernd von Lettow⸗Vorbeck (Kruckoro⸗
Frau Aebtis von Wentzel (Heiligengrabe).
Theater des Westens. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die goldene Ritter⸗ zeit. — Montag, Dienstag und Mitt⸗ woch: Die goldene Ritterzeit. — Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Familie Schimek.
Theater am Rollendorsp Sonntag (3 ½ Uhr): Das Glücksmädel. — Allabendlich 7 ½ Uhr: Eine Nacht im Paradies.
Lustspielhaus. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Der ungetrene Eckehart. — Allabendlich 7 ½ Uhr: Der ungetren
“
Verantwortlicher Schriftleiter J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berl
latz in in. 8 *Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 372 Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
sowie die Inhaltsangabe Nr. 24 zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers
zum Deutschen Neich⸗
erwv, enn Aee
“ 8
Amkliches. (Forlsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Die Nevisionsinstanz der landwirtschaftlichen Provinzial⸗ Arbeitsgemeinschaft der Provinz Ostpreußen in Königsberg, Ostpr., Oberpräsidium, hat beantragt, den zwischen dem Land⸗ wirtschaftlichen Arbeitgeberverband des Kreises Rosenberg, Wpr., dem Deutschen Landarbeiterver⸗ band und dem Zentralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands am 21. April 1920 ahse Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Rosenberg i. Wpr. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 208 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. EII1II“
8 2
Der Arbeitgeberverband des Handels im Wupper⸗ tal e. V., der Gewerkschaftsbund kaufm. Angestellten⸗ Verbände, Ortskartell Barmen⸗Elberfeld, der Kauf, männische Verein von 1867 zu Barmen⸗Elberfeld, e. V. der Gewerkschaftsbund der Angestellten Berlin, Ge⸗ schäftsstelle Barmen⸗Elberfeld, und der Zentralverband der Angestellten Sitz Berlin, Bezirk Elberfeld⸗Barmen, haben beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen
arifvertrag vom 14. November 1919 den zwischen ihnen am 24. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten des Groß⸗ und Kleinhandels, einschließlich des Buch⸗ und Papierhandels, der Konfektionsbetriebe, der Agentur⸗ und Kommissionsgeschäfte, des Speditions⸗ und Fuhrgewerbes, ausschließlich des Bank⸗ und Versicherungsgewerbes, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadtkreise Elberfeld und Barmen sowie der Landgemeinden Vohwinkel und Langerfeld für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen dieen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1063 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Beriin, den 14. Juni 1920. “ Der Reichsarbeitsminister. Sitzler v“
Die Revisionsinstanz der landwirtschaftlichen Provinzial⸗ Arbeitsgemeinschaft der Provinz Ostpreußen in Königsberg, Oberpräsidium, hat beantragt, den zwischen der Kreis⸗ abteilung „Kleines Werder“ des Arbeitgeber⸗ und ““ für die Landwirtschaft im Landkreis Elbing E. V., dem Deutschen Landarbeiter⸗ verband und dem Zentralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands mit Wirkung vom 1. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß §. 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 [Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) fsr das Gebiet des Kreises Marien⸗ burg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1774 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 15. Inni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
——
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer gestellten⸗Verbände, Ortsvereinigung Hamborn, in Hamborn, Grillostraße 18, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Hamborn, dem Zentralverband der An⸗ gestellten, Bezirksgruppe Hamborn, dem Verein zur Wahrung gec äftlicher Interessen (E. V.) Hamborn, dem Verein der Schuhwarenhändler von Hamborn Vund Umgebung (E. V.), Hamborn, dem Reichsverband für Herren⸗ und Knaben⸗Bekleidung (E. V.), Orts⸗ gruppe Hamborn, und der Vereinigung Deutscher Möbelhändler in Hamborn am 3. Januar 1920 abge⸗ 1.-g.e Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten des Einzelhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. ür den Stadtkreis Hamborn a. Rhein für allgemein verbindlich zu erklären. B
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 396 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
in 234 des „Deutschen Reichsanzeigers“ vom 13. Oktober 1919 veröffentlichte Antrag auf Verbindlichkeits⸗ erklärung des Tarifvertrags vom 8. Mai 19
19 für die kau männischen und gewerblichen Angestellten im Ginzelhandel ( v ö 1 6
Ausnahme des Schuh⸗ und Lebensmittelhandels) für den Stadt⸗ kreis Hamborn wird hierdurch gegenstandsloz. Berlin, den 15. Juni 1920. 1“ Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Sitzler.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Handels gewerbes für Württemberg, Bezirksgruppe Ulm E. V., der “ nationale Handlungsgehilfenverband, der Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, der Verband der weib⸗ lichen “ und Büroangestellten E. V. und der Zentralverband der Angestellten haben beantragt, den von ihnen anerkannten Schiedsspruch vom 2. März 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 22. Oktober 1919 und der Vereinbarung vom 22. Dezember 1919 zux Regelung der Gehalts⸗ und Arbeitsverhältnisse der kauf⸗ männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben mit Ausnahme der Lebensmittelbranche, des Drogenhandels und der optischen Branche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet .“ Ulm a. D. gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1140 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 38, zu richten.
Berlin, den 15. Juni 19220.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
“ 8 Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Hamburg, in Hamburg 1, Besenbinderhof 57 (Zimmer 70), der Gewerkschaftsbund kaufmännischer 1“ verbände, 88 Hamburg, und der Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Ortsverband Hamburg, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeber⸗ verband des Se ebel⸗ in Hamburg E. V. am 1. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten, des Großhandels (einschließlich Spedition und Schiffahrtsgewerbe) nebst Zusatzvereinbarungen vom 8. Mai 1920 für folgende Fachgruppen: a) Agentur und Kommission, b) Auskunfteien, ) Außenhandel, d) Drogen, Chemikalien, zarben, Parfümeriewaren und “ he Spezialartikel, e) Galanterie⸗ und Kurzwaren, †) Großhandel mit Eisen, Eisen⸗ waren, Hausstands⸗ und Küchengeräten, Beleuchtungs⸗ und elektrotechnischen Artikeln, Glas und Glaswaren, chirurgischen und zahnärztlichen Instrumenten, g) Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mitte 88 h) Obst⸗ und Südfruchtgroßhandel, i) Papier⸗ großhandel, k) Reederei, 9 Schiffsmakler, m) Schuhwaren, n) Spedition, o) Technische Bedarfsartikel, p) Textilgroßhandel,
emãß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Se. S. 1456) für das Gebiet von Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1764 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. v “
Berlin, den 15. Juni 1920.
Der Reichszarbeitsminister. FZ. N.: He. Sitz er.
Bekanntmachung.
Der Ce““ nd für Riefa und Um⸗ gegend in Riesa, die Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ 1ö11“ Ortskartell Riesa, der Gewerk⸗ sdaftsbund der das Angestellten⸗Ver⸗ ände und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 11. Oktober 1919 nebst Vereinbarung vom 3. Februar 1920 am 15. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für Eg.ehg. soweit diese nicht durch Spezialbranchentarife geregelt sind, gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Riesa für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI R. 881 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 15. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
8888
Der Arbeitgeberverband der Pelzwarenbranche zu Berlin E. V. in Charlottenburg, Windscheidstraße 19, der Verein selbständiger Kürschner (Pelzbranche) für Berlin und Umgegegend in Berlin W., Goltzstraße 41, und der Deutsche Kürschnerverband, Filiale Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen, vom 2. Mai 1920 ab gültigen Tarifvertrag (Manteltarif) nebst
“
Nachtrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Kürschner in der Pelzwarenbranche (Kürschnergewerbe) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Berlin⸗ Schöneberg, Berlin⸗Neukölln, Charlottenburg, Steglitz, Friedenau und Wilmersdorf für allgemein verbindlich zu erklären.
t können bis zum
an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, richten.
Luisenstr. 33, zu
Berlin, den 15. Juni 1920. 16 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
——V—V
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeber⸗Verband des Leipziger Groß⸗ handels E. V., geipzig⸗Gohlis, Marbachstr. 4, hat be⸗ antragt, im Anschluß an die allgemein verbindlichen Tarif⸗ verträge vom 1. August 1919 (für den Eerhandech 5. Februar 1920 (für den Einzelhandel) und den im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 114 vom 28. Mai 1920 bekanntgemachten Tarif⸗ vertrag vom 5. Februar 1920 (für den Großhandel) den zwischen ihm, dem Leipziger Verband des Einzelhandels E. V. und dem Derela en Transportarbeiter⸗Verband, Ver⸗ waltungsstelle Leipzig, am 5. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die in den Groß⸗ und Einzelhandelsbetrieben beschäftigten männlichen und weiblichen Markthelfer, Packer, Lagerarbeiter, Portiers, “ Radfahrer, Kutscher und Arbeiter emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nr. VI. R. 901. an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 38, zu richten.
Berlin, den 15. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
.=S
Bekanntmachung.
Die Revifions⸗Instanz der landwirtschaftlichen Pro irzzal⸗ Arbeitsgemeinschaft der Provinz Ostpreußen in Königsberg i. Pr., Oberpräsidium, hat beantragt, den zwischen dem Verband zur Wahrung der Interessen der Landwirte des Kreises Stuhm Ostpr., Kreiswirtschaftsverband, dem Ver⸗ band der landwirtschaftlichen Arbeitgeber für den Kreis Stuhm, dem Deutschen Landarbeiterverband, dem Zentralverband der Forst⸗ Land⸗ und Wein⸗ bergsarbeiter 1“ und der Polnischen Be⸗ rufsvereinigung, Abteilung Land⸗ und Forstarbeiter, am 18./30. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirt⸗ chaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Stuhm für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1775 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 15. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Sigzler.
8
Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, in Berlin 80. 16, Engelufer 14/15, hat bean⸗ tragt, den zwischen ihm vnd dem Arbeitgeberverband der Verbandsmittelhersteller Groß Berlins am 29. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem vom 1. Fe⸗ bruar 1920 ab gültigen, allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in der Verbandsmittelindustrie gemäß § 2 der Ver⸗
rdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) 8 das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berkbin ebenfalls ür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen A. können bis zum 5. Juli 1920 erhohen werden und d unter Nummer VI. R. 949 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 32/83, zu richten.
Berlin, den 16. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Bekanntmachung.
tungsstelle lettenberg, der Christliche
arbeiterverband,
und dem Fabrikantenverein für Umgegend getroffenen, ab 1. Jannar 1920, ab 1. F
lichen See. vom Mai 1919 Lohn⸗ und
nahme der Arbeiter der 1. das Gebiet der Stadt und des Amtes P ettenberg
erklären. Einwendungen gegen diesen Antra 5. Juli 1920 erhoben werden und sind VI. R. 598 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 Berlin, den 16. Juni 1920. Der Reichsarbettominister.
Einwendungen gegen
8 8
Der Henis he Metallarbeiterverband, Verwal⸗ Metall⸗
Verwaltungsstelle Werdohl, der Gewerkverein deutscher Metallarbeiter (H. D.), Ge⸗ schäftsstelle Plettenberg, haben beantragt, die zwischen ihnen lettenberg und 1920 und ab 1. April 1920 gültigen Vereinbarun gen, be⸗ treffend EA“ zu dem allgemein verbind⸗ 27. Mai zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die Metallarbeiter mit Aus⸗ uminiumbranche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) und es Amtes Herscheid gleichfalls für allgemein verbindlich zu
können bis zum unter Nummer
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