Ein alliierter Ausschuß erwäge augenblicklich Schritte, um sicher⸗ zustellen, daß das Verfahren nicht ungehörig hinausgezögert werde. Das Richtzustandekommen des Kaiserprozesses bedeute keine Pflicht⸗ versäumnis der englischen Regierung, da der Kaiser nicht erreichbar sei. Er nicht, daß der Kaiser weiteres Blutvergießen wert sei. ottomley fragte, ob Lloyd George tatsächlich glaube, daß die Aufrechterhaltung der Auslieferungsforderung zu Blutvergießen führen würde. Aoyd George erwiderte, Holland habe es abgelehnt, und es gebe nur einen Weg, um ein Land zu zwingen. Auf eine Be⸗ merkung, daß die Auslieferung des vormaligen Kaisers auf jeder Wählerversammlung in England ausdrüͤcklich versprochen worden sei, entgegnete Lloyd George, es sei nicht versprochen worden, die Auslieferung des Kaisers zu erzwingen, wenn er sich in den Händen einer neutr Macht befinde, die die Auslieferung ablehne.
Frankreich.
Finanzausschusses der Kammer hat über die Regelung der Kriegskosten und die Wiedergutmachungen aus⸗ gearbeitet, der demnächst zur Verteilung gelangen soll.
koucheur soll den Standpunkt vertreten, baß man die Schuld nicht in dem Augenblick festsetzen könne, in dem der Schuldner die geringste Zahlungsfähigkeit habe, umso weniger, wenn diese Schuld auf 35 bis 40 Jahre verteilt werden solle.
8
Italien. der nrsath r 192 108 legte der Schatz⸗
m Auftrage des Loucheur einen Bericht
minister den Haushalt für 1920/21 vor, der eine Ein⸗ nahme von 10 ½ Milliarden Lire vorsieht. Die vor⸗ gesehenen Ausgaben belaufen sich auf 11 Milliarden 535 Millionen, 95 kommen noch 13 Milliarden 200 Millionen für außerordentliche Ausgaben. Um dieser Lage zu begegnen, müßten die Einkünfte und die Ausgaben ein⸗ geschränkt werden. Die Erbschaftsstener werde gute Er⸗ gebnisse zeitigen. Was die Beteiligung Italiens an den Ent⸗ schädigungen, die ihm geschuldet würden, anlange, so zog es der Minister vor, sie nicht zu berücksichtigen, denn die Beteiligung verdiene als Gegenrechnung betrachtet zu werden, die die aus⸗ ländische Schuld ausgleichen könnte. Die Wirkung der neuen Maßnahmen würde sich bei den Ausgaben erst im nächsten Jahr bemerkbar machen.
Der Ministerpräsident Giolitti hat seiner Erklärung in der Kammer, daß die Besetzung von Valona durch eine andere Macht eine gefe r für Italien bedeuten würde, hinzu⸗ gefügt, die Frage sei sehr verwickelt; immerhin dürfe Italien keine 8. dorthin entsenden.
Der „Agenzia Stefani“ zufolge ist der Baron Aliotti am Montag als außerordentlicher Bevollmächtigter der italienischen Regierung nach Albanien 8 um die italienischen Inter⸗ essen in Albanien zu regeln und se Ruhe wieder herzustellen.
— Laut Meldung des „Corriere della Sera“ ist der Ausstand in Ancona ein Teil eines weiter verzweigten Komplotts gegen die staatliche Ordnung und zufällig von den “ in Ancona verfrüht zum Ausbruch gebracht worden. Verschiedene Truppenteile seien durch Gerüchte von einer bevor⸗ stehenden Expedition nach Albanien und Lybien bearbeitet und unzufrieden gemacht worden; ferner hätten die Anarchisten voll⸗ ständige Revolutionskaders gemeldet. Die Regierung sei aber fester denn je entschlossen, alle Anschläge gegen die Sicherheit des Staates zu unterdrücken.
“] “ Wie die Herüngfte Tidende“ meldet, haben die schwedi⸗ schen Mitglieder des finnischen Reichstags von der Regierung eine Gesetzesvorlage, bebrffbend e e XJs a der drei schwedisch sprechenden finnischen Landschaften Nyland, Aaland und Oesterbotten, gefordert, ferner die Ver⸗ einigung der schwedisch sprechenden Landschaften zu einem ge⸗ neinsamen Verwaltungsgebiet. Der Justizminister Söder⸗ hölm stimmte dem Schritte zu und trat darauf aus der Re⸗ gierung aus. Zu seinem Nachfolger wurde Granfelt ernannt, der ebenfalls der Forderung der schwedischen Mitglieder Ent⸗ gegenkommen zeigt. “ Griechenland.
Die „Evening News“ meldet aus Konstantinopel, daß am Freitag griechische Truppen in Panderma an der Süd⸗ küste des Marmarameeres gelandet worden seien, um die Dardanellengegend von den Nationalisten zu helfen.
Dem „Daily Expreß“ wird aus Konstantinopel gemeldet, daß der Waffenstillstand mit Kemal Pascha auf 6 Tage verlängert worden sei.
Amerika.
Vie der „Nieuwe Roiterdamsche Courank“ Francisco meldet, vollzieht sich unter den Mitgliedern des demokratischen Konvents eine scharfe Spaltung zwischen den Anhängern Wilsons und Bryans. Die Anhänger Wilsons bestehen darauf, daß die Politik Wilsons uneingeschränkt gut⸗ geheißen werde, während Bryans Anhänger auf die Herbei⸗ führung eines Vergleiches mit dem Senat bezüglich des Völker⸗ bundes hinarbeiten.
— Nach einer Havasmeldung berichtet die „Daily Mail“, daß Luis Barros Bogorna mit 10 Stimmen Moehrheit zum Präsidenten von Chile gewählt worden sei.
aus San
WW11““ Verkehrswesen.
Ausbau des Reichsfunknetzes. Zur Ergänzung des vorhandenen Drahttelegraphennetzes und zum Ersatz in besonderen Fällen, wie bei Massenstörungen der Drahtleitungen durch Unwetter, durch gewaltsame Beschädigungen usw., ist das Reichspostrrinisteriun seit über einem Jahr damit beschaftigt, ein über das ganze Reich ausgedehntes Reichsfunknetz zu schaffen. Nach dem augenblicklichen Stande gehören hierzu die zum Senden und Empfangen eingerichteten Funkstellen Berlin, Breslau, Darmstadt, Dortmund, Frankfurt (Main), Friedrichshafen, Hamburg, Hannover, Königsberg (Pr.) Königs⸗ wusterhausen, Konstanz, Leipzig, Stettin, ferner auch Danzig. Außerdem fünd die ersten von den vorgesehenen jahlreichen Funk⸗ empfangsstellen jetzt in Braunschweig, Breslau, Fbeneni. Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Haäffelborf, Duisburg, Elberfeld, Essen, Fene Main), Halberstadt, Hamburg, Hannover, Königsberg (Pr.), Konstanz, zig, Aegnitz, Magdeburg, Rostock, Stettin und Stuttgart in Betrieb gesetzt. Das Reichsfunknetz ist in stetem Ausbau begriffen. Auch Bayern und Württemberg werden jetzt durch Anlagen mit Sende⸗ und Empfangsapparaten in München und Stuttgart an das N. angeschlossen werden. Die Arbeiten zur Einrichtung der Funkstelle in Stuttgart sind bereits so weit gediehen, daß schon bald mit deren Inbetriebnahme zu rechnen ist; München wird einige Wo später folgen. Die söeben fertiggestellte Funkstelle in Düͤsseldorf wird in einigen Tagen in Betrieb genommen werden können.
Auch in dem zurzeit von der Entente besetzten Gebiet sind Funk⸗ stellen vorgesehen. Die interalliierten Behörden haben aber ,n.
Gebiet versagt.
ihre Zustimmung zur Errichtung derartiger Anlagen im besetzten
— —
Funkverkehr mit Königsberg GPr). Um den an⸗ gesichts der politischen Verhältnisse besonders wichtigen telegraphischen Verkehr Ostpreußens mit den übrigen Reichsteilen von dem polnischen Korridor unabhängig zu machen, hat das Reichspostministerium in 1“ 85 Funksendestellen und, getrennt von ihnen, zwei Funk⸗ veseng⸗ ellen eingerichtet. Das Königsberger Telegraphenamt kann der⸗ gestalt mit den entsprechend ausgerüsteten Reichsfunkstellen einen Vierfach⸗ verkehr ausüben, d. h. zur selben Zeit zwei Funktelegramme nach einer beliebigen Funkstelle des Reichs absenden und zu gleicher Zeit zwei Funktelegramme von irgend einer Funkstelle des Reichs auf⸗ nehmen. Der Hauptverkehr wickelt sich zurzeit zwischen Königsberg und Stettin sowie zwischen Königsberg und Berlin ab.
Aufschriftdoppel in Postpaketen. Nach den Vor⸗ schriften der Postordnung ist der Absender eines Pakets verpflichtet, in das Paket obenauf ein Doppel der Aufschrift zu Fhen. Leider wird diese Bestimmung viel zu wenig beachtet. Die Fälle, in denen sich die Aufschriften der Pakete während der Postbeförderung loslösen, sind außerordentlich zahlreich. Wenn in einem solchen Paket das vor⸗ geschriebene Doppel der Aufschrift fehlt, bedarf es stets umfangreicher und zeitraubender Ermittlungen, ehe die Sendung unterg ebracht werden kann. Die Folge davon ist, daß die Sendung oft “ Zweck ver⸗ fehlt, der Inhalt vielfach verdirbt und Weiterungen für den Absender und den Empfänger entstehen. Hierzu kommt, daß der Absender für die Zeit der Lagerung des Pakets bei der Postanmeldestelle die post⸗ ordnungsmäßige Lagergebühr von “ 30 bezahlen muß. Daß derartige Pakete in erhöhtem Maße der Gefahr der Beraubung aus⸗ gesetzt sind, bedarf keiner weiteren Ausführung. Es liegt daher im eigenen Nutzen der Absender, das Einlegen eines Doppels der Auf⸗ rift in die Pakete niemals zu unterlassen. 1— “
Laund⸗ und Forstwirtschaft. 8 Die Förderung des Getreidebaues in Frankreiche⸗ Wie die „Mitteilungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft“ berichten, hat die erste Sitzung der neugebildeten Nationalen Getreide⸗ stelle (Comité National du Blé) am 30. April stattgefunden. Das Komitee setzt sich nicht uur aus Parlamentariern, sondern auch aus Vertretern der einzelnen Ministerien, der großen landwirtschaftlichen Verbände, der EEEebö usw. Nach den Aus⸗ führungen des Landwirtschaftsministers steht die Aufgabe des Komitees in der Zusammenfassung der wirksamsten wissenschaftlichen und praktischen Hilfsmittel zur Förderung des Getreidebaues. ür eine möglichst große Berh. en neuzeitlicher Arbeitsmethoden soll Sorge getragen werden. Man beabsichtigt, die bestehenden Vereine und Verbände, Unterrichtsanstalten und die Prese entsprechend heranzu⸗ ziehen. Außerdem sollen Bezirkswettbewerbe eingerichtet werden. Das Komitee wurde in vier Abteilungen gegliedert: 5 Technik, Propaganda, Genossenschaftswesen und Wettbewerbe. Nach dem Bericht des Generalsekretärs des Komitees beträgt die diesjährige Anbaufläche des Landes etwa 4,8 Millionen Hektar. Die Bestrebungen des Komitees gehen dahin, in Zukunft außer den 6,5 Millionen Hektar, die vor dem Kriege in Frankreich bestellt wurden, weitere 5,5 Millionen Hektar dem Acker⸗ u dienstbar zu machen. Besondere Aufmerksamkeil soll der Steige⸗ 5 des Hektarertrags gewidmet werden. Man will in Zukunft Leistungen von durchschnittlich 15—16 dz auf dem Hektar erzielen. Die Verwirklichung dieser Pläne soll durch Verbesserungen in der Bodenbearbeitung, ferner durch eine gesteigerte Verwendung von Düngemitteln, Gebrauch von Saatgut sowie durch
zweckmäßige und vereinfachte Pflege der Frucht erreicht werden.
Theater und Musik.
Im Opernhause werden morgen, Mittwoch, als letzte Vorstellung vor vden Ferien, „Die Meistersinger von Nürnberg“, mit den Damen van Endert als Gast, von Scheele⸗Müller und den Herren Hutt, Bischoff als Gast, Laas als Gast, Sommer, Habich, Stock, Philipp, Krasa, Bachmann und Lücke besetzt, gegeben. Dirigent ist Professor Dr. von Schillings. Anfang 5 Uhr.
Im Schauspielhause wird movcgen, ebenfalls als letzte Vor⸗ stellung vor den Ferien, „Peer Gynt“ aufgeführt. Die Titelrolle lgs Hans Mühlhofer, der sich darin vom Staatlichen Schauspielhaus ver⸗ abschiedet, die Salveig: Johanna Hofer. Spielleiter ist Dr. Bruck. Anfang 6 ½ Uhr.
Der Wiederbeginn der Vorstellungen in den I“ findet am Sonntag, den 29. August,
Im Schillertheater beginnt am Donnerstag, den 1. Juli, der Direktor Maximilian Sladek u Sommerspielzeit mit dem für Berlin neuen Kadelburgschen Lustspiel „Der ehemalige Leut⸗ nant“. Dieses Stück wird am Freitag, Sonnabend und nächsten
Sonntag wiederholt. Mannigfaltiges.
Das Wohlfahrtsministerium teilt dem „W. T. B.“ mit: In den vor dem 25. Juni 1919 abgeschlossenen Miets⸗ verträgen über Wohnungen in Zentralheizungs⸗ häusern findet sich vielfach die sogenannte Koksklausel, das Uißt eine Klausel, welche bestimmt, daß für den Fall der Erhöhung des Kokspreises über den zugrunde gelegten Betrag sich auch die vereinbarte oder festgesetzte Miete erhöht, und zwar fuͤr je 15 Preissteigerung um eins ihres Jahresbetrages. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, daß diese Klausel den Interessen der Mieter im allgemeinen nachteilig Insbe⸗ sondere verschafft sie dem Vermieter bei hohen Wohnungsmieten Beiträge für die Heizung oder Warmwasserversorgung, die die hierfür tatsächlich aufgewandten Kosten in ganz erheblichem Maße über⸗ steigen. Die Mieterkreise werden deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß bei Preisvereinbarungen über die Wohnungen, die nach dem 25. Juni 1919 erfolgt sind, die abgeschlossene Koksklaufel nichtig ist. In diesem Falle muß vielmehr eine Trennung der Mieten von der 1 nach den von den Schiedsstellen beschlossenen Grundsätzen
attfinden.
Frankfurt a. M. 28. Juni. (W. T. B.) Der Haupt⸗ ausschuß der hiesigen Stadtverordnetenversammlung beschäftigte sich in mehreren Sitzungen mit der Magistratsvorlage wegen der Erhöhung des städtischen Beitrags zur Uesgen Universität. Es wurde beantragt, der Universität erst⸗ malig eine Zuwendung von ⸗750 000 ℳ zu machen, an welche Gewinnvorrechte geknüpft sind, und des weiteren so lange Kassen⸗ zuschüsse z gewähren, bis der Staat die in Aussicht gestellten Subventionen bewilligt habe. Der Magistrat wurde ferner ersucht, sich für die baldige Einbringung eines Universitätsgesetzes bei der Re⸗ gierung einzusetzen.
Mainz, 28. Juni. (W. T. B.) Schon in den frühen Peroesstenden hatten sich auf dem Marktplatze Tausende von Menschen versammelt, meist Janhagel, darunter viele der ersönlichkeiten. Zu Störungen von Ruhe und Ordnung ist es bisher noch nicht gekommen. Französische Gendarmeriepatrouillen durchziehen die Stadt. Außer⸗ dem sind 3 Panzerautos und 3 Tanks in der Nähe des Marktplatzes aufgestellt. Unter dem Drucke der Zwangsverkäufe wurden die Preiseder meisten Verbrauchsartikel ganz wesentlich herunter⸗
esetzt. Am Sonnabendnachmittag wurden Kirschen zu 1,50 ℳ, Erbsen u 80 und 90 ₰ das Pfund verkauft. In den haupt⸗ sächlichsten Orten, die die Obstmärkte beschicken, haben sich die Landwirte zu bewaffnetem Widerstand or⸗ ganisiert, weil sich das Gerücht verbreitet hat, die Mainzer
ft würde auf das Land kommen, wenn die Märkte nicht
Polizei wohlbekannte
gesundheitsamts“ vom 23. Juni 1920
8—
8 1 Theater.
genügend beschickt würden. — Wie bereits angekündigt, haben gestern vielfach Sitzungen zwischen Vertretern der Behörden sowie der Erzeuger⸗ und Verbraucherkreise stattgefunden, um eine J“ Herabsetzung der Preise herbei⸗ zuführen. Mit Vertretern landwirtschaftlicher Kreise wurde bereits eine Vereinbarung dahin erzielt, daß in den Haupterzeu v die Erzeugerpreise derart festzusetzen seien, daß sie wesenth unter den bisherigen Preisen stehen.
Cuxhaven, 28. Juni. (W. T. B.) Hier ist eine NKeuner⸗ kommission eingesetzt, die in Verbindung mit dem Magistrat eine Herabsetzung der Preise vornimmt und veesa e ene Geschäftsleute verpflichtet hat, eine Woche lang ihre Ware an die minderbemittelte Bevölkerung ohne jeden Nutzen zu verkaufen.
Wien, 28. Juni. (W. T. B.) Wie die „Rathauskorrespon⸗ denz“ meldet, ist beim Staatsamt für Aeußeres eine Mitteilung des Kriegsgefangenenamts eingegangen, wonach es sich bei einem an der Newamündung untergegangenen 11“ um ein russisches Spitalschiff S Sechzig ussen und zehn Angehörige des ehemaligen pösterreichisch⸗ ungarischen Staates sind dabei ums Leben gekommen.
Nr. 25 der „Veröffentlichungen des Reichs⸗
68 folgenden Inhalt: ersonalnachrichten. — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrank⸗ eiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Gesetzgebung usw. (Deutsches d eiche Deutsche Arzneitaxe 1920. — (Preußen. Reg.⸗ Bez. Schneidemühl.) Schla ö Fleischbeschau. — (Sachsen. Krankenpflegepersonen. — (Baden.) Nahrungs⸗ und Genußmittel. — ” Thüringische Landesanstalt für Viehversicherung. — Schlachtviehversicherungsanstalt. — ö“ öe ministerium. — Vermischtes. (Anhalt.) Krankenpflegeschule in Cöthen. — Tö“ in Christiania, 1918. — Wochentabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf biete der öffentlichen sundheitsp ege (Heilmittel, Gifte)
Aeronautisches Observatorinm. 6 Lindenberg, Kr. Beeskow. 8 27. Juni 1920. — Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 7 ½ a.
— Relative Wind Temperatur Co Feuchtig⸗ Geschwind. vhrien 8 Richtung d
Seehöhe Lufkdruck m mm
122 750,6 14,0 WzS 300 734 NWz W 500 717 NWz W 675 85 NWz W 634 4,0 95 NWz W 596 100 NWz W 560 13,0 100 NWz W 526 100 WNW 493 5 WNW 480 100 WNW
Bedeckt. Nebel. — Sicht 8 km.
28. Juni 1920. — Ballonaufstieg von 5 ¼ a bis 6 a. — —
Nelathe⸗ Wind euchtig⸗ keit Richtung 82s 865 Meter
8
Seehöhe Luftdruc⸗ Temperatur Co
unten m b mm
122 750,6 12,8 300 735 500 719 1000 676 1500 635 2000 597 2300 2500 — Bedeckt. — Sicht 80 bis 150 m. — Zwischen 122 und
SSW SWzS Waz S W
OCONOD cn †. do0 do
440 m überall 12,8°. Inversion zwischen 2030 und 2300 m von 6 auf 3,00.
1,2
(ortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Opernhaus. (unter den Linden.) Mittwoch: Karten⸗ reservesat 36. (Letzte Vorstellung vor den Ferien.) Die Meister⸗ singer von Nürnberg. Anfang 5 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 144. Dauer⸗ bezugsvorstellung. (Letzte Vorstellung vor den Ferien.) Peer Gynt. Anfang 6 ½ Uhr.
Donnerstag und folgende Tage: Operetten⸗Gastspiel: Die Strohwitwe. Musik von Leo Blech.
Familiennachrichten.
Verlobte: Frl. Elisabeth von Wichelhaus mit Hrn. Hauptmann Alfred von Flotow Eeeege eh S.). — Frl. Cary von Printz mit Hrn. Oberleutnant a. D. st von Schweinichen (Hannover⸗ Pawelwitz). . 88
Verehelicht: Hr. Joseph Limburg, Bildhauer, mit Gräfin von Franken Sierstorpff (Endersdorf). — Hr. August Karl von Joest
mit Frl. Gabriele von Mallinckrodt (Wachendorf).
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Mever) in Berlin.
r Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstraße 32. 8
8 5
Acht Beilagen 1 (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 52 A und B) und Erste. Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
“
Berlin, Dienstag, den 29. Funi
anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1920
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Der Deutsche Holzarbeiter⸗Verband, Gau München, Pestalozzistr. 40/42, hat beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. Juli 1919 den zwischen ihm, dem Verein bayerischer Holz⸗ interessenten, dem Zentralverband christlicher Holz⸗
arbeiter Deutschlands, dem Gewerkpverein der Holz⸗
arbeiter Deutschlands, dem Deutschen Transport⸗ arbeiterverband und dem christlichen e und Transportarbeiter⸗Verband Deutschlands am 18. Fe⸗ bruar 1920 abschlossenen Tarifvertrag nebst Aende⸗ rungen vom 229. April 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für das bayerische Sägegewerbe — und
war für Sägewerke, in welchen mehr als zwei Arbeiter
eschäftigt werden und in denen die Landwirtschaft nicht Haupt⸗ betrieb ist, und für Nebenbetriebe von Sägewerken, wie grobe 116“ Kisten⸗, Holzwollefabrikation, Holzlager⸗ plätze, Holzsammellagerbetriebe — gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines für allgemein 1 veriteheh. zu erklären.
Der Arbeitgeberverband im Verband Pfälzischer Sägewerke in Landau (Pfalz), Königstraße 40, der Deutsche Holzarbeiter⸗ verband und der Zentralverband christlicher Holzarbeiter haben
ferner beantragt, die allgemeine Verbindlichkeit auch auf das Gebiet der Rheinpfalz auszudehnen.
Einwendungen gegen diese Anträge können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 260 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ö“
Berlin, den 15. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für den Einzelhandel Groß Dresdens E. V. in Dresden, Wallstraße 6, der Arbeitgeberverband des Dresdner Großhandels und der Deutsche Transportarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Dresden, haben beantragt, den zwischen ihnen in Fortsetzung des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 29. Januar 1920 am 28. Mai 1920 ab Eelohe Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen für die im Handelsgewerbe beschäftigten Kraftfahrer, Kutscher, Packer, Markthelfer, Hausdiener, Pförtner, Fahrstuhl⸗ führer, Kassenboten, Radfahrer, Lager⸗ und sonstige Handels⸗ hilfsarbeiter und Arbeiterinnen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1441 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33. richten. “ Berlin, den 15. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Bekanntmachung.
Der Verband von Arbeitgebern der 11“
hat be⸗ antragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 6. November 1919, den zwischen ihm, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer und dem Iee Textilarbeiterverband am 27. Mai 1920 hlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arrbeitsbedingungen für die Maschinisten und Heizer in den Terxtilbetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Frei⸗ staates Sachsen östlich der Elbe mit Ausnahme der Stadt Dresden für den genannten Berufskreis für allgemein ver⸗
Textilindustrie zu Chemnitz, Waisenstr. 1 1,
abge
bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum unter Nummer
VI. R. 1779 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
10. Juli 1920 erhoben werden und sind
straße 33, zu richten. Berlin, den 15. Juni 1920b. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
B e k anntmachu n g. Gewerkschafts bund
werkschaftsbund der ngestellten, der
technischen Angestellten gemäß 8 2 der
des Stadtbezirks Schönebeck⸗Elbe und die —
Felgeleben, Frohse, Grünewalde und Elbenau gleich allgemein verbindlich zu erklären. —
Einwendungen gegen
5. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer
8
und der Freien Schmiede⸗Vereinigung für
Der kaufmännischer An⸗ estellten⸗Verbände, Ortsausschuß Schönebeck⸗Elbe, edrichstr. 92, hat beantragt, die zwischen ihm, dem Ge⸗ Arbeits⸗
gemeinschaft freier Angestelltenverbände und der Arbeitgebervereinigung von Schönebeck und Um⸗ gegend E. V. in Schönebeck a. Elbe am 25. März 1920 abgeschlossene Vereinbarung zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und erordnung vom 23. Dezember 1918 Hhe “ S. 1456) für das Gebiet
rte groß E h. alls für
diesen Antrag können bis zum
VI. R. 1404 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten Berlin, den 16. Jum 1920. Der Reichsarbeitsminister. 8Dr. Base
Die Revisionsinstanz der landwirtschaftlichen Provinzial⸗ Arbeitsgemeinschaft der Provinz Ostpreußen beim Oberprä⸗ sidium in Königsberg i. Pr. hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeberverband für die Landwirtschaft im Kreise Elbing und dem Deutschen Landarbeiterverband am 7. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des LandkW eises Elbing mit Ausnahme des Kleinen Marienburger Werders — an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 19. Mai 1919 — für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen 86g Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 575 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 16. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. I Wulff.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für die Stadt Halber⸗ stadt e. V. in Halberstadt hat beantragt, den Füoticen iün alber⸗ stadt und Umgegend, der Vereinigung selbständiger Schlossermeister Halberstadts, der Klempnerzwangs⸗ innung Halberstadt und dem Deutschen Metall⸗ arbeiterverband, Verwaltungsstelle Halberstadt, am 20. März 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 14. Februar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Metallindustrie einschließlich der Handwerksbetriebe gemnäs § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzb
erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1420 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 16. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. 13““;
Bekanntmachung.
meisterverband Düsseldorf, Geschäftsstelle
3. Juni 1920 echeschlasserch Tarifvertrag
Industrie nebst Vereinbarung über Teuerungszuschlägen für die Monate Mai und
und Ehringsdorf für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antra 10. Juli 1920 erhoben werden und sind
straße 33, zu richten. Berlin, den 17. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister
—
Bekanntmachung
händler, Sitz Leipzig, Landesgruppe
ihm, dem Ange
dem Allgemeinen Deutschen
der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund
bibliotheken gemäß 8§
Bayern rechts des Rheins für erklären.
5. Juli 1920 erhoben werden und sind
straße 38, zu richten. Berlin, den 17. Juni 1920. Deer Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Bekanntmachung.
16 Der Verband Württembergischer
industrieller E. V. in Stuttgart, Kep
Deutsche — . des 9. Bezirks, haben beantragt, den zwischen ihnen am 14. April 1920 ab
verbindlichen Kollektivabkommen vom 11. Oktober 1919
l. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halberstadt gleichfalls für allgemein verbindlich zu
Der Allgemeine Arbeitgeberverband für Weimar und Umgebung in Weimar (Handelskammergebäude) und der Werkmeisterbezirksverein im deutschen Werk⸗ Weimar, Bürgerschulstraße 8, haben beantragt, den zwischen ihnen am ur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Werkmeister in der die Gewährung von mi 1920 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet von Weimar, Oberweimar
können bis zum lden und sind unter Nummer VI. R. 1783 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Der Arbeitgeber⸗Verband der Deutschen Buch⸗ Bayern in München, Ottostraße 1a, hat beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 3. August 1919
telltenverband des Buch⸗ handels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, Gau Bayern, uchhandlungs gehilfen⸗ verband, Kreisverein Bayern, dem Zentra verh an. kauf⸗ männischer Angestelltenverbände und dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten am 18. Mai 1920 abge⸗ clossehen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in Buch⸗, Kunst⸗, Musikalien⸗, Zeitschriften⸗, Verlagshandelsbetrieben und Leih⸗ § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates 1 allgemein verbindlich zu
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
unter Nummer VI. R. 708 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Metall⸗
Metallarbeiterverband, Bezirksleitung
eschlossenen 2. Nachtrag zu dem allgemein
nebst Nachtrag vom 21. 1 Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der ewerblichen Arbeiter in der
Metallindustrie mit Ausnahme der handwerksmäßigen Betriebe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich zu erklären. M
„Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und unter Nr. VI. R. 571 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. 8 6 1998 6 Berlin, den 18. Juni 19220. Der Reichsarbeitsminister.
— Wulff.
Januar 1920 dche Regelung der
Bekanntmachu
Der Verband der Sattler, Tapezierer und Porte⸗ feuiller, Filiale Wiesbaden in Wiesbaden, Goebenstr. 13, und die Tapeziererzwangsinnung zu Wiesbaden haben beantragt, den zwischen ihnen am 17. Mai 1920 ab E Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Tapezierer⸗, Polster⸗ und Dekorations⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Wiesbaden — an Stelle des allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrages vom 15. Oktober 1919 — für allgemein verbindlich zu erklären. 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 1oh werden und sind unter Nummer VI. R. 902 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1 Berlin, den 18. Juni 1920. Deer Reichsarbeitsminister.
b J. A.: Wulff.
Bekanntmachung.
Der Damenfriseur⸗und Perückenmacher⸗Gehilfen⸗ Verein Celle, Mitglied des Verbandes deutscher Damen⸗ friseur⸗ und Perückenmacher⸗Gehilfen und “ unen, Sitz Berlin, in Celle, Altencillertorstraße 6, hat beantragt, den zwischen ihm und der Barbier⸗, Friseur⸗ und Perücken⸗ mwachet⸗Junuans Celle am 15. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Herren⸗ und Damenfriseurgewerbe einschließlich des Haar⸗ arbeitsfaches gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Celle für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zu 10. Jun 1920 erhoben werden und find unter Nr. VI. R. 179 5., as Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten.
Berlin, den 18. Juni 1920. 8
Der 1u.“.““] J. A.: Wulff.
2 7.)
SBekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände, vertreten durch den Deu cnattonglan Handlungsgehilfenverband, Geichafcgfaene Gera⸗Reuß, Böttcher⸗ gasse 5, hat beantragt, den zwischen ihm und der Taris⸗ kommission der Arbeitgeber in Gößnitz am 19. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur vegelung der Gehalte⸗ und Anstellungsbedingungen der een Angestellten in der Industrie und im Großhandel (ausschließlich Einzelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gößnitz (S.⸗A.) für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1791 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisei straße 33, zu richten.
Berlin, den 18. Juni 1920.* Der Reichsarbeitsministe J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verein selbständiger Handels⸗ und Gew rhbe⸗ treibender Beeskows und der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Beeskow, haben beantragt, den zwischen ihnen am 20. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (eicht eseßbr. S. 1456) für 85 Gebiet der Stadt Beeskow allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1771 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 32/34, zu richten. ““
18. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. G J. A.: Wulff.
Bekanntmachung.
Das Angestelltenkartell Flensburg in Flensburg, Bismarckstr. 69, hat beantragt, an Stelle des allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrages vom 9. April 1919 den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband E. V. in Flensburg am
straße 5, und der
1. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung