1920 / 144 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

und bedauerte, daß in dieser Frage noch keine endgültige Re⸗ gelung erfolgt sei. Bezüglich der deutschen Kolonien Togo und Kamerun, die an Frankreich kämen, sei es notwendig, daß die Regierung in Spaa die Rechte Frankreichs klar zur Geltung bringe. Er habe für den Frieden gestimmt und halte die Klausel bezüglich der Kolonien für genügend, verlange aber von der Regierung, daß diese Bestimmungen durchgeführt würden.

Der Finanzausschuß der Kammer hat eine Ent⸗ schließung angenommen, durch die die Höchstsumme an Vor⸗ schüssen und Entschädigungen für Wiedergutmachung und Wiederherstellung an Bewohner der ehemaligen Kampf⸗ zone auf 12 Milliarden Francs festgesetzt wird. Diese

sollen auf das Budget 1920 verrechnet werden.

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Der italienische Bevollmächtigte Aliotti ist am Mittwoch an Bord eines Torpedoboots in eingetroffen

Belgien.

Die Kammer hat in der Debatte über die Verfassungs⸗ revision laut Meldung der „Agence Havas“ den Antrag eines katholischen Abgeordneten auf Einführung des Frauenstimm⸗ rechts mit 89 gegen 75 Stimmen abgelehnt. 8

Polen.

Der Ministerpräsident Grabski erklärte in seinem Expos im Sejm, daß jetzt nicht die Zeit für lange Programmreden sei, daß es sich um Wichtigeres, um das Dasein des Staates selbst handle. Im Namen des Staatsoberhauptes und des Ministerkollegiums beantragte er die Schaffung eines Obersten Rates zur Verteidigung des Staates (rada obrony panstwa). Diesem Rat sollen der Staatschef, der Ministerpräsident, der Sejmmarschall, die Minister des Innern und des Aeußern, die Kriegs⸗, Finanz⸗, Eisenbahn⸗ und Ernährungsminister, fünf Vertreter des Heeres und 10 Sejmabgeordnete angehören. Es steht ihnen die Entscheidung in allen mit der Führung und Beendigung des Krieges zusammenhängenden Dingen zu. Die Anordnungen des Rates sind sofort vollstreckbar. Nach einer Pause, während der die Beratungen des Klubs stattfanden, erklärte der Abgeordnete Daszynski (Soz.), daß der Antrag des Ministerpräsidenten die Unterstützung aller Seimparteien gefunden habe. Seine Partei wolle alle Opfer bringen.

Lettland. 1.“

Das Ministerium des Aeußern gibt für die Baltische Konferenz, die am 20. Juli in Lissa beginnt und auf der außer Lettland, Estland, Finnland, Litauen, Polen und auch vielleicht die Ukraine vertreten sein werden, folgendes Programm be⸗ kannt: Regelung der Valuta⸗ und Bankverhältnisse, Handel, Durch⸗ gangsverkehr, Schiffahrt, Durchgangszugsverbindung, unge⸗ hinderte Beförderung von Reisenden und Gütern, Organi⸗ sierung des Schulwesens, Grenzdurchsuchung, Einführung des Mietersystems, Post und Telegraphen, Auslieferung von Ver⸗ brechern, soziale Fragen wie Arbeiterschutz, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, allgemeine Sanitätsmaßnahmen usw. Die wichtigste aller zur Beratung stehenden Fragen wird der Ab⸗ schluß eines Militärbündnisses der beteiligten Staaten sein.

Dänemark. Das Ministerium des Aeußern veröffentlicht folgende Mitteilung: Die in Artikel 111 des Versailler Vertrags vom 28. Juni 1919 aufgeführte Kommission zur Festlegung der Grenzlinie zwischen Dänemark und Deutschland wird in den nächsten Tagen ihre erste Sitzung in Kopenhagen abhalten. Infolge Königlicher Entschließung wird der Oberst⸗ leutnant Arel Ramm als Vertreter Dänemarks in die Kom⸗ mission eintreten. Die übrigen Länder werden in der Kom⸗ mission durch folgende Herren vertreten: England durch den Obersten Agar, Frankreich durch den Major Rollet, Italien durch den Oberstleutnant Marchiafava, Japan durch den Oberst leutnant Tsutsui, Deutschland durch den Obersten Grafen Schwerin. Schweden.

Die Regierung hat, der „National Tidende“ zufolge, in ihrer letzten Kabinettssitzung beschlossen, alle bestehenden Aus⸗ fuhrverbote für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf⸗ zuheben.

Der Reichstag wird heute in geheimer Sitzung die Aalandsfrage behandeln.

1 8 9 Türkei. 8 8

Der Ministerrat hat nach einer Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ den in Paris weilenden Großwesir angewiesen, um sofortige Einstellung des griechischen Vorgehens in Anatolien zu ersuchen.

Laut Meldung der „Times“ haben Lapsaki besetzt, ohne Wiberstand zu finden.

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englische Truppen

8 Amerika. 6

Der Ausschuß des demokratischen Konvents in San Francisco hat einer Reutermeldung zufolge nachstehenden Satz über den Völkerbund angenommen: „Wir empfehlen die Ratifizierung des Vertrages von Versailles und der Völker⸗ bundssatzung ohne Vorbehalte, die den wesentlichen Bestimmungen Abbruch tun würden.“

Der republikanische Präsidentschaftskandidat Hardings erklärte, daß der republikanische Wahlfeldzug auf Grund der Losung „Verfassungsmäßige Parteiregierung gegen persönliches Regiment“ geführt werden würde.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ aus Veracruz hat der General Garros Osung, der sich im Staate Tamaulipas (Ostmexiko) befindet, gegen die üerung revoltiert. Truppen sind zur Verfolgung der Aufständischen entsandt worden.

Zum Präsidenten von Paraguay ist Manuel Gondra gewählt worden. . 3 8

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Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zu⸗ folge ist nach einer Reihe von Besprechungen zwischen den egnerischen Parteien die Neubildung des chinesischen abinetts so gut wie sichergestellt. Choushumou werde Ministerpräsident, der bisherige v ident Chinyunpeng Kriegsminister. Man hofft, daß das Kabinett gleichzeitig in Schanghai und Kanton Verhandlungen eröffnen werde, um zu einem Friedensschluß mit dem Süden zu gelangen.

Na z einer Melbung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat der General Allenby in Kairo eine Proklamation anschlagen lassen, wonach jeder, der Waffen oder Munition nach Aegypten einführt, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Kriegsgericht zu einer Geldstrafe von 1000 Pfund und einer Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren verurteilt werden kann. Dieselbe Strafe trifft diejenigen, die Waffen verborgen halten. Wer binnen 30 Tagen seine Waffen ausliefert, bleibt straffrei.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachthof in Plauen am 28. Juni 1920 gemeldet worden.

Theater und Musik. .“ Volksbühne (Theater am Bülowplatz).

Das gegenwärtige Bestreben der Bühnen, dem Publikum in diesen schweren Zeiten möglichst leichte Kost zu bieten, kam auch in der Wahl des altbewährten Volksstückes „Bruder Martin. von Carl Costa zum Ausdruck, mit dem am Donnerstag die Volksbühne unter der Direktion von Heinrich Neft ihre Sommer⸗ spielzeit eröffnete. Bruder Martin ist der Typus des umherziehenden Wunderdoktors, der auf seine Art die schwierigsten Kuren durchführt,

der brüchige Ehen wieder in Ordnung zu bringen versteht, Pantoffel⸗ helden in Tyrannen verwandelt, streitsüchtige Frauen sanftmütig macht und so alles zum Guten zu lenken weiß. Daß er damit nicht nur auf seine Umgebung auf der Bühne, sondern auch auf die Zu⸗ schauer einwirkte, war der trefflichen Wiedergabe dieser Figur durch Felirx Gluth zu verdanken; ihm ebenbürtig war Julius Sachs als Schneider Würmerl, der in dieser Rolle eine außerordentliche Komik entwickelte. Von den übrigen Mitwirkenden sind besonders Hans Felix, der das Ganze zielbewußt leitetete, als Wirtschaftsbesitzer Kernlinger, von den Damen Svybill Vane als dessen Frau, Else Bäck als Schneidersgattin zu erwähnen. Das Publikum war von der Darstellung sichtlich befriedigt und spendete zum Schluß reichen Beifall.

Schillertheater Charlottenburg. Sommerspielzeit im Schillertheater wurde gestern mit dem zum ersten Male aufgeführten dreiaktigen Lustspiel „Der ehemalige Leutnant“ von Gustav Kadelburg und Heinz Gordon eröffnet. Lustspielstoffe liegen heute nicht gerade auf der Straße. Wer in ihnen überdies noch etwas Zeitgemäßes anklingen lassen will, das mit dem Zusatz „Humor 1919“ versehen werden kann, muß die Wirklichkeit an ihrer äußersten Oberfläche abtasten. Das haben die Herren Kadel⸗ burg und Gordon getan, als sie sich zu gemeinsamer Vergnügungs⸗ arbeit zusammenschlossen, um die Verlegenheiten des ehemaligen Leutnants in einer Reihe heiterer Vorgänge zu behandeln. Der Oberleutnant Kurt von Stresen⸗Schleusenau, von Ernst Rotmund recht lebensvoll verkörpert, kehrt aus dem Felde zurück und wird von der Haus⸗ frau bis herab zu den Hausangestellten aufs freudigste begrüßt. Er hat eine liebenswürdige Gattin, die, trotzdem sie ein Pfund Butter zu 42 als „geschenkt“ empfindet, sogar Sparsamkeitsanfälle be⸗ kommt. Gerta Ital spielte die zärtliche kleine Frau mit gewinnender Anmut. Den Frieden des Hauses stört leider der sehr bärbeißige Schwiegervater, der Fabrikbesitzer Friedrich Krampe, den der Zuschuß, den er seinem adligen Schwiegersohn zahlen muß, schwer kränkt, der sich dann aber schle lich doch als ein Mann entpuppt, der das Herz auf dem rechten Fleck hat. Kurt von Stresen hat das Glück, daß der Soldatenrat den alten Herrn absetzt und ihm die Leitung der schwieger⸗ väterlichen Fabrik überträgt. Einem Kameraden Kurts, Hans von Lüdenrott, fällt gleichfalls ein ungeahnter Erfolg zu, indem eine Kiste mit Stiefeln, die er einst bei seinen stets ungeordneten Geldverhältnissen in Zahlung nehmen mußte, ihm einen kriegsgewinnlerischen Preis einträgt, und es ihm ermöglicht, das Studium der Elektrotechnik zu ergreifen. Er führt natürlich auch sein Bräutchen heim, das ihn als „unbekannte Fee“ bereits im Feld mit Liebesgaben bedacht hatte. Das junge Paar wurde von Vicky Werkmeister und Viktor Schwanneke mit frischer Natürlichkeit gespielt. Der stärkste Erfolg des Abends die sehr beifallsfreudige Zuhörerschaft lachte auch bei dem bescheidensten Wort⸗ witz wurde Hans Waßmann zuteil, dem Darsteller des polternden Krampe. Aus seinem mehr ins Gemütliche gerückten Freund, Ferdinand Lüdecke, machte Erich Stollhoff einen urwüchsigen alten Berliner. Mit frischer Laune nahmen sich die Darsteller der kleineren Partien ihrer Aufgaben an. Daß die Verfasser den altbekannten ö neue Züge abgewonnen hätten, läßt sich nicht be⸗ haupten.

Die

Mannigfaltiges.

Stadtverordnetenversammlung die Beratung über eine weitere Erhöhung der Gaspreise auf 1,25 für das Kubik⸗ meter bezw. 1,15 für Automatenbenutzer und kleinere Konsumenten fort. Nach langer sachlicher Erörterung wurde die Vorlage des Magistrats angenommen. Ein umfang⸗ reicher Antrag der Bürgerlichen Vereinigung bezog sich auf die Prüfung der Jahresrechnungen der Stadthaupt⸗ kasse und der Hauptstiftungskasse sowie der Baurechnungen für die Rechnungsjahre 1912 bis 1917. Die Antragsteller wollten auch wissen, ob wenigstens annähernd angegeben werden kann, mit welchem Fehlbetrag die Nechnungen für 1918 und 1919 abschließen werden. Kämmerer Boeß führte zu diesem Antrag aus: Die Prüfungen der Rechnungen und Abschlüsse der Hauptkasse seien durch die schwierigen Verhältnisse in den Kriegsjahren verzögert worden. Er könne jetzt schon sagen, daß der Abschluß für 1918 keinen Fehlbetrag aufweist, ja sogar in seinen Ergebnissen zu einer Stütze für den Abschluß von 1919 werden dürfte. Der Antrag wurde schließlich zurückgezogen. Ein Antrag der Stadtv. Koch, Benecke u. Gen. wünschte Auskunft über die in den Kriegswirtschaftsbetrieben entstandenen Gesamtverluste. Stadtv. Koch (B. Vg.) wandte sich gegen die vom Magistrat an den Anschlagsäulen veröffentlichte Er⸗ klärung, in der u. a. auch behauptet worden sei, daß die Zwangswirt⸗ schaft uns vor dem Verhungern gerettet habe. Er behaupte, daß dies falsch sei. Zahlreiche Lebensmittel seien durch unrationellen Betrieb während der Kriegswirtschaft verloren gegangen. Alles, was verloren gehe, müsse von der Bürgerschaft aufgebracht werden durch Erhöhung der Lebensmittelpreise. Hunderte von Millionen seien durch die Zwangswirt⸗ schaft verloren gegangen, was bei der Privatwirtschaft nicht möglich gewesen wäre. Es müsse allmählich die Zwangswirtschaft abgebaut werden. Bürgermeister Dr. Reicke ging noch einmal auf die Ber⸗ liner Lebensmittelwirtschaft ein, worauf Stadtv. Koch seinen Antrag zurückzog. Eine Vorlage über weitere Erhöhung der Preise für das aus der städtischen Wasserleitung zu liefernde Wasser auf 70 für das Kubikmeter wurde angenommen, ebenso Anträge, betreffend den Ausbau der städtischen Darlehnskasse für Beamte.

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Die HVerliner setzte in ihrer gestrigen Sitzun

Keonigsberg, 1. Juli (W. T. B.) Die Ankunft Abstimmungsberechtigter aus allen Teilen des Reiches ist bereits in vollem Gange. Mehrere Tausend sind auf dem Seewege bisher schon in dem reichgeschmückten Pillau eingetroffen und von dort mit der Bahn in die einzelnen Abstimmungsbezirke weiterbe⸗ fördert worden. Für festlichen Empfang und Verpflegung der an⸗ kommenden Ostpreußen sind in Pillau eneeseceee.e Vorkehrungen unter Leitung des aus dem Absti mungsge iet ausgewiesenen

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8 18 8 8 8 88 W1.“ Allensteiner Oberbürgermeisters Zuelch getroffen. Die Stimmung der

Ankommenden, die sich aus allen Kreisen und Altersklassen zusammen⸗

setzen, ist vorzüglich. Bei allen zeigt sich gehobene Freude, der alten

Heimat das Bekenntnis unwandelbarer Treue ablegen zu können.

Auch in den Abstimmungsbezirken selbst regen sich alle deutschen

Hände, um den Volksgenossen aus dem Reich die Freude über deren

Eintreffen zu bekunden.

Juli. (W. T. B.) Um Teuerungs⸗ krawallen vorzubeugen, hat die Stadtverordnetenversammlung einen Ausschuß eingesetzt, der die Preise für Lebensmittel, Be⸗ kleidung und Schuhwaren prüfen und in erträglicher Höhe festsetzen soll.

Braunschweig, 1.

Hamburg, 1. Juli. amtlichen sind bei den Lebensmittelunruhen am 26. Juni

getötet und 10 verletzt worden.

(W. T. B.) Nach amtlicher Feststellung 4 Personen

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Worms, 1. Juli. (W. T. B.) Gestern nachmittag und abend fanden hier gegen die Lebens⸗ mittelteuerung statt. Einige hundert Arbeiter mit roten Fahnen versammelten sich auf dem Marktplatz und marschierten ge⸗ schlossen nach dem Gewerkschaftshaus, wo Besprechungen stattfanden. Sämtliche Läden und Geschäfte waren geschlossen. Vom Gewerk⸗ schaftshaus begaben sich die Demonstranten zur „Handelskammer, wo der Geschäftswelt ein befristetes Ultimatum überreicht wurde. In den Abendstunden strömte wieder eine Menge nach der Mittelstadt. Halbwüchsige Burschen schlugen Schaufenster ein und plünderten die Einlagen. Es kam mehrfach zu schweren Schlägereien und wüsten Szenen, sodaß die Polizei öfters mit blanker Waffe vorgehen mußte. In den weiteren Abendstunden setzten sich die Plünderungen fort. Alle großen Kolonialwarenläden sowie Schuhwarengeschäfte und Kleidermagazine wurden gründlich ausge⸗ räumt. Der Schaden dürfte etwa zwei bis drei Millionen Mark betragen. Die Polizei stand den Plünderungen machtlos gegenüber. Gegen Mitternacht griffen französische Patrouillen ein. Die Straßen wurden gesäubert. Die Franzosen blieben bis zum Morgen auf dem Marktplatz in Bereitschaft. Der tägliche Wochenmarkt war trotz alledem sehr gut beschickt, und die Preise zeigten eine sehr erhebliche Senkung. Die Läden sind auch heute noch geschlossen.

Saarbrücken, 1. Juli. (W. T. B.) Gestern nachmittag hd im hiesigen Kreishause unter dem Vorsitz des der Regierungskommission Rault im Beisein der übrigen Regierungs⸗ mitglieder, einer Delegation des Saarbrücker Knappschaftsvereins, der Bergwerksdirektion und je eines Vertreters des Deutschen Bergarbeiter⸗ verbandes und des Christlichen Gewerkvereins eine Sitzung der Regierungskommision statt, um die Maßnahmen zu prüfen, wie in Zukunft der Saarbrücker Knappschaftsverein nach dem Friedensvertrage von Versailles sicherge stellt werden soll. Nach dem „Neuen Saarbrücker Kurier⸗ wies zu Beginn der Sitzung Präsident Rault darauf hin, daß die Regierungskommission von vornherein jede Erörterung über ihre Befugnisse sowie über die grundsätzlichen Fragen der Einsetzung des Oberbergamts Saar⸗ brücken ausschließe. Sodann erklärte Präsident Nault, daß das Oberbergamt Saarbrücken das Oberbergamt Bonn voll⸗ ständig und mit denselben rechtlichen Befugnissen ersetzen solle. Auf eine weitere Aeußerung des Präsidenten, daß die Regierungskommission gewillt sei, vornehmlich die Interessen der Arbeiter zu fördern, rief der Vertreter des Christlichen Gewerkvereins Karius dem Präsidenten zu: „Wir haben ein Recht zu fragen, wie die Regierung dazu kam, das Oberbergamt einzurichten, und mit welchen Machtbefugnissen. Wir beurteilen die Regierungskommission nicht nach ihren Worten, sondern nach ihren Taten, und da haben wir keine Ursache, der Regierung Vertrauen Präsident Rault hob hierauf ohne weitere

Ver Sitzung auf.⸗

andlungen die

Kopenhagen, 2. Juli. (W. T. B.) Nach einem Telegramm aus Helsingfors traf gestern der schwedi 1,9 Dampfer „Eskilstuna II“ mit dem schwedischen Segels WW Ku⸗ v im Schlepptau in Hangö ein. Die Schiffe kamen aus Reval und waren nach Stockholm bestimmt. Auf dem Dampfer wurden 300 Liter Alkohol und auf dem Schelsehef eine große Menge bolschewistischer Literatur beschlagnahmt. Die Schiffe erhielten darauf die Erlaubnis zur Weiterreise.

Genua, 1. Juli. (W. T. B.) In der internationalen Seemannskonferenz teilten die Vertreter der Reeder von Dänemark, Schweden und Norwegen mit, daß für sie die Achtund⸗ vierzigstundenwoche als Arbeitsdauer auf See unannehmbar sei. Die Kommission für die Festsetzung der Arbeitszeit konnte sich dieser Ansicht nicht anschließene Die englischen Vertreter der Aebeit⸗ nehmer stellten fest, daß sich die Vertreter ihrer Regierung und der englischen Reeder in der Opposition befänden. Die Arbeiter⸗ vertreter wunderten sich über diesen Widerstand und erklärten, unter diesen Umständen sei eine weitere Verhandlung zwecklos. Havelock Wilson, der Vertreter der englischen Seeleute, erklärte den Ver⸗ tretern der Reeder, wenn es in Genua in dieser Frage zu keiner Einigung komme, so würden die englischen Seeleute zur Waffe des Streiks greifen. Wie weiter berichtet wird, nahm die internationale Seemannskonferenz den Bericht über das internationale Seemanns⸗ recht an und beschloß, die Kodifizierung der nationalen Seemanns⸗

rechte zu empfehlen.

Rom, 1. Juli. (Stefani.) Wie die Blätter berichten, betragen die Opfer der Zusammenstöße in Ancona ss. Nr. 143 d. Bl., Erste Beilage) nach amtlichen Feststellungen 24 Tote, dar⸗ unter neun Polizeibeamte, und 71 Verletzte. Man glaubt, daß sich eine große Zahl verletzter Personen nicht gemeldet hat. Wie „Messagero“ meldet, traf General Albricci, ehemaliger Kriegsminister in Ancona ein, um eine militärische Untersuchung einzuleiten. Nach vorläufiger Erhebung beträgt die Zahl der meuternden Bersaglie

etwa ein Dutzend.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Familiennachrichten.

* I Verehelicht: Hr. Hauptmann Siegmund Freiherr von Schleinitz mit Frl. Erika von Wißmann (Jagow bei Bernstein).

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstal DRBDererlin, Wilhelmstraße 32. 11“ .“ Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeisage und Warenzeichenbeilage Nr. 53)

und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilaos.

Fethench ensez

Gebiet des Regierungsbezirks Trier mit Ausnahme des Saarstaats⸗

an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, richten.

gruppe Gera, Enzianstraße 11, und der Hausfrauenverein

der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Hausangestellten

Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gera für allge⸗

Zentralverband der Angestellten, Sitz Berlin, Orts⸗ gruppe Essen, der Gesamtverband deutscher Ange⸗

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stellten⸗Gewerkschaft für Handel und Industrie, Ge⸗

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9

8

schäftsstelle Essen, haben beantragt, den zwischen ihnen und der Bezirksgruppe Essen des Verbandes deutscher Eisen⸗ w

zum Deutsch Nr. 144.

Berlin, Freitag, den 2. FJuli

Amtliches.

Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. v11A1AAAAXA“

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, in Berlin SW. 61, Belle Alliance Straße 7/10, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Zentralausschuß Potsdamer kaufmännischer Vereine, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Berlin und dem Ge⸗ werkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver⸗ bände in Berlin am 10. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten der Spezialgeschäfte, Klein⸗ handelsgeschäfte, Bürobetriebe und Fresh gie. mungen Potsdams, mit Ausnahme der Kauf⸗ und Warenhäuser gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Potsdam für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1772 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisen⸗ straße 32/34, zu richten. Berlin, den 18. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. A.: Wulff.

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8

Die Gemeinschaft der Arbeitgeber der Grafschaft Glatz in Glatz hat beantragt, den zwischen ihr, dem Deutschen Metallarbeiterverband, dem Gewerkverein deutscher Metallarbeiter und dem Christlichen Metallarbeiter⸗ verband am 24. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Be⸗ trieben der Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Glatz, Habelschwerdt und des Steintales vom Kreis Neurode für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 490 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8

Berlin, den 21. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

„Der Deutsche Landarbeiterverband, Gau 31, Trier, in Trier, Kuhnenstr. 11, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Zentralverband für Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter, Bez.⸗Stelle Trier, und dem Arbeitgeberverband, Sitz Bernkastel, am 26. März 1920 abgeschlossenen Mantelvertrag nebst Lohnab⸗ kommen zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Land⸗ und Weinbauarbeiter gemäß § 22 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das

gebiets und des Landkreises Saarburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen hissen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1737 Luisenstraße 33, zu

Berlin, den 22. Juni 1920. . Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung. Der Zentralverband der Hausangestellten, Orts⸗

Gera und Umgegend haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung

2.

6 § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

mein verbindlich zu erklären.

1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1773 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

1

““ Der Detaillisten⸗Verein Essen E. V. in Essen, der

telltengewerkschaften, Ortsausschuß Essen, und der Gewerkschaftsbund der Angestellten (G. d. A.), Ange⸗

arenhändler E. V. Mainz, Bezirksgruppe Essen, m 11. Mai 1920 ches pre⸗ Gehaltstarif zu dem all⸗ emein verbindlichen Tarifvertrag vom 26. Januar 1920 zur Regelung der Gehaltsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten im Einzelhandel, mit Ausnahme der Angestellten im igarren⸗ und Lebensmitteleinzelhandel, gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadckreises Essen gleichfalls für allgemein

Mulda und Lauterbach bei Oelsnitz für allgemein verbindlich

nebst Nachtrag zur Regelung der Lohn⸗ und Ar

und Silberwarenbetrieben gemäß

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 247 an das Reichsarbeitsministerium, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 22. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

116“

Bekanntmachung.

Der Zentralverein Deutscher Rheder E. V. in Hamburg hat beantragt, das zwischen ihm und den Ver⸗ tragsparteien des allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrags vom 23. Oktober 1919 zur Regelung der Heuersätze und Arbeitsbedingungen für die Besatzungen der deutschen See⸗ schiffe (mit Ausnahme von Bergungsfahrzeugen, Schleppern und Leichtern) zu diesem Tarifvertrage am 8. Juni 1920 ver⸗ einbarte Zusatzabkommen Fmäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für denselben Berufskreis für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1103 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ö“

Berlin, den 22. Juni 1920.

8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse. 8

8

8 * ntmachung.

Der Zentralverein Deutscher Rheder E. V. in Hamburg hat beantragt, das zwischen ihm, dem Zentral⸗ verband der Maschinisten und Heizer sowie Berufs⸗ genossen Deutschlands und dem Deutschen Transport⸗ arbeiter⸗Verband, Reichsabteilung Seeleute am 8. Juni 1920 vereinbarte Zusatzabkommen zu dem allgemein verbindlichen Reichstarifvertrag vom 27. Oktober 1919 zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die Besatzungen der deutschen Seeschlepper und Seeleichter (einschließlich der Ber⸗ gungsfahrzeuge) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den gleichen Berufskreis für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 221 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse⸗.

8

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, in Berlin SW. 61, Bellealliancestr. 7/10, hat beantragt, das zwischen ihm, dem Verband der Berliner Kohlengroßhändler, dem Gewerkschafts⸗ bund der Angestellten und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände am 22. April 1920 getroffene Abkommen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 31. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten im Kohlengroßhandel Pee § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Ge sel S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 12. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 746 n. 16 Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz, Waisenstraße 13 I, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Deutschen Dextil⸗ arbeiter⸗Verband am 1. April 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen 68 die gewerblichen Arbeiter in den Webereibetrieben, ausschließlich der Tuch⸗ und Flanellweberei, dessen allgemeine Verbindlich⸗ keitserklärung beantragt ist Bekanntmachung im „Deutschen Reichsanzeiger“ Nr. 95 vom 5. Mai 1920 —, auch für die Orte Gelenau, Eppendorf, Leubsdorf, Penig, Wingendorf,

zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R 1025 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Orts ver waltung Berlin, in Berlin N. 54, Linienstraße 83/85, hat beantragt, den zwischen ihm und der Juwelier⸗, Gold⸗ und Silberschmiede⸗Zwangsinnung in Berlin abge⸗ schlossenen, vom 29. April 1920 ab gültigen Ferg rtrag

eitsbedin⸗ gungen der Arbeiter und Arbeiterinnen in den Juwelen⸗, Gold⸗

erbindlich zu erklären.

23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzb

8 „Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1777 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten. 8 Berlin, den 23. Juni 1920. b Der Reichsarbeitsminister. I. A.. Dr. Weöler.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Sächsischen Säge⸗ werksindustrie, Dresden⸗A., Bürgerwiese 24, hat be⸗ antragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Holzarbeiter⸗ verband, Gau Dresden, und dem Deutschen Holz⸗ arbeiterverband, Gau Leipzig, am 22. April 1920 ab⸗ geschlossenen Nachtrag I zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 26. Februar 1920 nebst Anhang über Ortsklasseneinteilung zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Sägewerks⸗ industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI. R. 1554 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten. Berlin, den 23. Juni 1920. 1“ Der Reichsarbeitsminister. NN.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Ortsver⸗ waltung Berlin, in Berlin N. 54, Linienstr. 83/85, hat be⸗ antragt, den zwischen ihm und der Berliner Arbeitgeber⸗ vereinigung beim Verband der Silberwarenfabri⸗ kanten Deutschlands E. V. vom 3. Mai 1920 ab gültigen Tarifvertrag nebst Nachtrag zur Regelung der 85hn⸗ und Arbeitsbedingungen der 1een8 cg en Arbeiter und Arbeiterinnen in den Silberwarenfabriken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Ge⸗ biet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1778 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. Berlin, den 23. Juni 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Bekanntmachurn

Der Arbeitgeberverband Friedeberg in Wolden⸗ berg Neum., Bismarckstraße 3, hat beantragt, den zwischen ihm, der Arbeitgebergruppe Landsberg a. W. und dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau Brandenburg, vom 11. Mai 1920 ö Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Lands⸗ berg a. W. und Friedeberg Neum. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1748 an, Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

Bekanntmachung.

11“*“ der Angestellten, Geschäftsstelle Breslau, Jurkernsern ze 19, hat im Auftrage des Deutschen Werkmeisterverbandes, des Verbandes weiblicher Handels⸗ und Büroangestellten, des Zentralver⸗ bandes der Angestellten, des Deutschnationalen Handlungsgehilfen⸗Verbandes und des Bundes der Technischen Angestellen und Beamten beantragt, die zwischen den Angestelltenorganisationen und dem Verein der Industriellen, Handel⸗ und Gewerbetreibenden für die Kreise Grünberg⸗Freystadt und Umgegend E. V. in Abänderung des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 20. Oktober 1919 am 27. April 1920 getroffene tarifliche Vereinbarung für die kaufmännischen und technischen Ange⸗ stellten und Werkmeister im Großhandel und in der Industrie emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

888 S. 1456) für das Gebiet der Kreise Grünberg und Freystadt für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1547 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. rlin, den 23. Juni 1920

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz der FaRthntasee. der Angestellten, der Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und

8 2 der Verordnung vom . S. 1456) für das Gebiet

Zeitungsgewerbes,

der Gewerkschaftsbund kau