und wahre Friedensstimmung zum Wohle aller Völker zu ersetzen. Es ist mir eine Freude, Herr Botschafter, Sie im Namen der Re⸗ gierung der Deutschen Republik willkommen zu heißen.
Gestern vormittag trat die Reichsregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder und den Vertretern der freien Städte zu einer mehrstündigen Aussprache unter dem Vorsitz des Reichskanzlers zusammen. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hielt der Minister des Auswärtigen Dr. Simons einen Vortrag über die bevor⸗ stehenden Verhandlungen in Spaa. Die Auossprache, in der auch insbesondere der Reichswirtschaftsminister, der Reichs⸗ minister der Finanzen und der Reichsminister des Innern das Wort nahmen, ergab volle Uebereinstimmung. Es wurde be⸗ schlossen, solche Besprechungen künftig regelmäßig mehrmals im Jahre stattfinden zu lassen.
An der Konferenz in Spaa werden dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge von deutscher Seite folgende Per⸗ sönlichkeiten teilnehmen: Der Reichskanzler mit dem Staats⸗ sekretär Albert, der Reichsminister des Auswärtigen Simons, der Reichsfinanzminister Wirth, der Reichswirtschaftsminister Scholz, der Reichsernährungsminister Hermes, der Leiter des Wiederaufbauministeriums Staatssekretär Müller, ferner vom Auswärtigen Amt Ministerialdirektor von Simson, die Geheimräte von Keller und von Löhneysen, Legationsrat Fuehr von der Presseabteilung, vom Reichsfinanzministerium der Staatssekretär Schröder, Ministerialdirektor von Stock⸗ hammern und Ministerialrat Beusch, von der Kriegslasten⸗ kommission der Staatssekretär Bergmann, von den wirt⸗ schaftlichen Ressorts die Geheimräte Le Suire, Merz, Ruppel, Staatsrat v. Meinel und Geheimrat Fellinger; vom Reichswehrministerium die Majore Michelis, v. Bötticher und Vogt. Es werden weiter eine Reihe von führenden deutschen Sachverständigen auf dem Gebiete der Wirtschaft und der Finanzen nachreisen, falls es der Gang der Verhandlung erforderlich machen sollte. vh“
Der RNeichsrat trat heute zu einer Sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zoll⸗ wesen und für Volkswirtschaft, der Ausschuß für Rechtspflege, der Ausschuß für Volkswirtschaft und die vereinigten Aus⸗ schüsse für Volkswirtschaft und Verkehrswesen Sitzungen.
Im englischen Oberhause hat Lord Newton, wie bereits berichtet, die Regierung erneut wegen der Palästina⸗ deutschen interpelliert. Nach der Antwort, die der Earl Curzon erteilte, sind deutsche und österreichische Staats⸗ angehörige aus Palästina nach Aegypten gebracht und dort interniert worden, weil es notwendig erschien, daß Leute feind⸗ licher Abstammung aus dem Operationsgebiet entfernt würden. Man habe diesen deutschen und österreichischen Staatsange⸗ hörigen freigestellt, nach Kriegsende entweder in ihr Vater⸗ land zu gehen oder nach Palästing zurückzukehren. Einige von ihnen seien tatsächlich nach Deutschland zurückgekehrt, deutscherseits aber sei hiergegen stürmisch protestiert worden. Man habe in Deutschland die Leute, weil sie mittellos waren oder aus anderen Gründen als ungeeignet erschienen, nicht haben wollen. Ein Teil der Leute habe erklärt, daß sie nach Palästina zurückkehren wollten, und die englische Regierung beabsichtige, sie dorthin zurückzubringen. Die Vermutung, daß die Leute von Palästina ferngehalten würden, damit sich die Juden oder sonst irgend jemand in den Besitz ihres Eigentums setzen könnten, sei vollkommen unbegründet.
Hierzu wird von zuständiger Seite bemerkt, daß die Dar⸗ stellung, als sei deutscherseits gegen die Rückkehr der Palästina⸗ deutschen protestiert worden, weil sie mittellos oder weil sie sonst aus irgendeinem Grunde für Deutschland ungeeignet seien, vollkommen unzutreffend ist. Tatsache ist allerdings, daß in Deutschland Stimmen der Entrüstung laut geworden sind, weil die englische Regierung die von ihr vertriebenen und internierten Deutschen, die sich zum großen Deil in Palästina einen beträchtlichen Besitz erworben hatten, voll⸗ kommen mittellos und in einem erbarmungs⸗ würdigen Zustande ihrem Schicksal überlassen hat.
— —
Die internationale Schiffahrtskommission tagte gestern in Breslau im Oberpräsidium unter dem Vorsitz des englischen Obersten Baldwin. Verhandlungszweck war die Einsetzung eines ständigen Ausschusses. Der Oberpräsident Zimmer eröffnete die Sitzung und begrüßte die Erschienenen namens der Regierung. An die Begrüßung schloß sich eine geheime Sitzung an. An den Beratungen nahmen als Ver⸗ treter Frankreichs der Minister Claäveille und die Herren
Chargureaud und Garnier, für Polen Admiral Wawel, ferner
Vertreter der Tschecho⸗Slowakei, Schwedens und Dänemarks teil. Der Völkerbund war gleichfalls vertreten.
Das Anhalten des besseren Valutastandes gestattet, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, zunächst den berechtigten Wünschen der Bevölkerung nach Erleichterungen auf dem Gebiete der Zwangswirtschaft, insbesondere nach eiweiß⸗ haltigen Nahrungsmitteln und schmackhaftem Zubrot, Rechnung zu tragen und das Verbot der Einfuhr von Käse aus dem Auslande bis auf weiteres aufzuheben. Sollte wider Erwarten die Valuta sich erheblich verschlechtern, so wird im Interesse unserer Zahlungsbilan; eine Zurücknahme der Ein⸗ fuhrgenehmigung vorbehalten. Die Händlerkreise werden deshalb gut tun, keine langfristigen Verträge zu schließen, sondern damit zu rechnen, daß eintretendenfalls die Aufhebung der Einfuhr⸗ genehmigung mit kurzer Frist, von etwa einem Monat, erfolgt. Von der allgemeinen Freigabe bleibt der Weichkäse wegen der Schwierigkeit der Kontrolle und wegen des Anreizes zur Ver arbeitung von Vollmilch im Inlande ausgeschlossen.
Im Anschluß an die Aufhebung des Einfuhrverbots soll auch die Bewirtschaftung von Käse im Inland frei⸗ gegeben und die Höstpreisverordnung aufgehoben werden in der Erwartung, daß infolge Besserung der Valuta die Einfuhr ausländischen Käses preismindernd auf die gegenwärtig zum Teil unerhörten Schleichhandelspreise für einheimischen Käse einwirkt. Als Einschränkung bleibt das allgemeine Verbot der Herstellung von Fettkäse nach wie vor bestehen, um die Ver⸗ sorgung der Bevölkerung mit Milch und Butter nicht zu be⸗ einträchtigen.
Wie bekannt, unterliegt die Regelung des Verkehrs mit Käse, Quark usw. nach der Verordnung vom 15. Juli 1918 den Landeszentralbehörden (in Preußen den Oberpräsidenten). Auch diese Bestimmungen sollen fallen, und zwar sobald als möglich. Ein genauer Zeitpunkt kann hierfür erst festgesetzt werden, wenn die einzelnen Bewirtschaftungsstellen ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen zur Aufhebung der auf Grund des angeführten Rahmengesetzes getroffenen Anordnungen in die Wege geleitet haben.
Betreffs Kriegsgefangenenguthaben veröffentlicht die Zweigstelle der Generalkriegskasse, Berlin SW. 19 (Unter⸗ wasserstraße 7), nachstehendes:
In letzter Zeit häufen sich die Anträge bezü glich rückständiger Lohnforderungen, Ersatz geraubten Eigentums, Auszahlung von Beträgen auf die der Zweigstelle der Generalkriegskasse immer wieder zugehenden Vordrucke „Regelung des Guthabens“ u. a. m. Da gemäß Verfügungen Nr. 776/X vom 5. November 1919 U 7/TI — III, 314 —1/20 U 7/III solche Anträge durch die Versorgungsstellen an die Abwicklungsintendanturen der einzelnen Armeekorps zur Weiter⸗ erledigung zu stellen sind, wird die Zweigstelle der Generalkriegskasse unnützerweise durch die jedesmalige Rücksendung solcher Anträge in Anspruch genommen. Die Zweigstelle G. K. K. erledigt nur Anträge mit beigereichten Lagerguthabenschreiben bezw. Schecks auf einen summarisch festgelegten Betrag.
Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, daß diesbezüg⸗ liche Zuschriften den Geschäftsgang sehr erschweren, wenn in ihnen nicht die Briefnummer der Zweigstelle oder kurzer, sachlicher Inhalt des in Frage kommenden Vorgangs mit genauen Daten usw. angeführt ist. Mahnungen erübrigen sich im allgemeinen, da die An⸗ träge der Reihe nach, wie sie bei der Zweigstelle eingegangen sind, zur Erledigung kommen. Die häufigen Mahnungen zwecks Auszahlung auf eingereichte Schecks „Mark auf England“ (Received from) sind zwecklos, da die Verhandlungen mit dem betreffenden Feindstaate auf⸗ genommen sind, es sich aber von hier aus nicht übersehen läßt, wann sie zu einem Ergebnis führen werden. Eine Auszahlung ist aber von der Beendigung der Verhandlungen abhängig
Preußen.
Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat dem Regierungsbauführer des Hochbaufaches Postlack, dem Regierungsbauführer des Wasser⸗ und Straßenbaufaches Greiff, den Regierungsbauführern des Eisenbahn⸗ und Straßenbaufaches Wille und Uhlemann und dem Regierungs⸗ baumeister des Maschinenbaufaches Ernst Schröder, die in den Jahren 1914, 1917 und 1918 die Diplomprüfung mit Auszeichnung bezw. gut bestanden haben, Prämien von je 900 Mark zur Ausführung von Studienreisen bewilligt.
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Aschaffenburg ist gestern die Belegschaft der Gewerkschaft Gustav in Dettingen in einen Proteststreik wegen des Steuerabzuges von der Lohnzahlung in dieser Woche eingetreten. Die Belegschafts⸗
gramme nach der an Dänemark abgetretenen
versammlung, die den Streik beschloß, fand ohne Einwilligung des
Betriebsrats statt. Der Streik soll bis heute nachmittag dauern Aschaffenburg, Offenbach, Darmstadt, etwa 40 größere und kleinere Gemeinden und eine Anzahl von Werken, die von Dettingen mit Strom versorgt werden, sind für diese Zeit ohne elektrische Kraft und Licht.
Aus Rom wird dem genannten Büro berichtet, daß dem „Giornale d'Italia“ zufolge die letzten aus den Marken und der Nomagna eingetroffenen Meldungen sehr günstig lauten. Die Ruhe ist wiederhergestellt, die Ausstände sind beigelegt. Auch in Fano und Rimini wird die Arbeit wieder aufgenommen. Die Ruhe in Pessaro und der ganzen Provinz ist wiederhergestellt. Nur die Landarbeiter stehen noch im Ausstand. Auch in Perugia dauert der Streik der Landarbeiter noch an. Doch ist es dort bisher nicht zu Ruhestörungen gekommen. In Ferrara ist in einem Teil der Landschast der Generalstreik ausgerufen worden, doch haben sich die Eisenbahner, die Elektriker und die Bäcke dem Streik bisher nicht angeschlossen.
Kunst und Wissenschaft.
Die Akademie der Wissenschaften hielt vorgestern ftasattenehi die öffentliche Sitzung zur Feier des Jahres⸗ tages ihres Stifters Leibniz ab. Der Vorsitzende, Herr Diels, eröffnete die Sitzung mit einer Ansprache. .
Pompecky seine Antrittsrede, welcher Herr Rubner erwiderte. folgten die Gedächtnisreden auf Emil Fischer von Herrn Beckmann und auf Kuno Meyer von Herrn W. Schulze. Den Beschluß bildeten Preisangelegenheiten. 8 8 Wohlfahrtspflege. J“
Berufsvorbereitung erwerbsloser Frauen z Hausangestellten. Der Reichsarbeitsminister weist in einem Rundschreiben vom 22. Juni 1920 die Negierungen de Länder darauf hin, daß die Anlernung weiblicher Erwerbsloser für hauswirtschaftliche Arbeiten noch dringend weiterer Förderung be⸗
dürfe. Die Kosten der Berufsvorbereitung können, soweit es nötig ist,
aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge bestritten werden. (W. T. B.)
Verkehrswesen.
Für Postsendungen jeder Art sowie für Tele
ersten Zone des Abstimmungsgebiets Sscchleswi gelten vom 17. Juni ab dieselben Gebühren und Versendungsbedingungen, wie
1e gleichartige Sendungen nach Dänemark.
Der Wertbrief⸗ und Wertkästchenverkehr mit Niederländisch⸗Guyana und Niederländisch⸗ Indien ist wieder aufgenommen worden. Nähere Auskunft er teilen die Postanstalten.
Im Verkehr mit Großbritannien sind vom 1
ab auch dringende Telegramme zugelassen.
Vom 1. Juli an sind im Verkehr mit Belgi telegramme zur ermäßigten Gebühr von 30 ₰ zugelassen.
Ein freihändiger Verkauf von Postwertzeichen
der früheren deutschen Postanstalten in China und in der Türkei (französische Währung) findet vom 20. Juli ab beim Briefpostamt in Berlin C. 2 statt. Die Bezugsbedingungen mit Los⸗ und Preis⸗ verzeichnis können bei jeder Postanstalt eingesehen, außerdem von der Postamtlichen Verwertungsstelle für Sammlermarken in Berlin W. 66 gebührenfrei bezogen werden.
Aeronautisches Observatorium. 8 Lindenberg, Kr. Beeskow. . 2. Juli 1920. — Ballonaufstieg von 6 a bis 6 ¾ a. Wind Geschwind.
Sekund.- Meter
Relative Feuchtig⸗
keit 8 oben unten 2 Richtung
Luftdruck Temperatur C0
mm
751,3 67 736 65 719 65 10 678 60 1500 637 8 65 2000 600 70 2500 565 80 2970 532 60
OzS O9SO SOzO SSO SSO SzO
1—”“
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Opernhaus. (Unter den Linden.)
Geschlossen.
Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Operetten⸗Gastspiel. (Leitung: Gustaf Bergman.) Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die Strohwitwe. Musik von Leo Blech.
Montag und folgende Strohwitwe. 88 * 5 8 88
Verliner Theater.
Geständnis.
Deutsches Theater. Sonntag Abends
8 Uhr: Weib und Hampelmann. — Montag bis Sonnabend: Weib und Hampelmann. 1
Kammerspiele.
Sonntag, Leibgardist. — Montag abend: Der Leibgardist.
Großes Schauspielhaus.
bis Sonn⸗ Hälfte.
Lessingtheater.
Am Zirkus — Karlstraße —-Schiffbauerdamm. 8 Uhr: Das Glas der Jungfran. — ulius Caesar. Montag bis Sonnabend: Das
Sonntag (2 ½ Uhr): — Abends 7 Uhr: Inlins Caesar. —Jungfran.
Montag, Dienstag, Mittwoch und Sonn⸗
abend: Lysistrata. — Donnerstag und 84 Aponds 71 8 1 . S; ; Freitag: Julins Cuesar. platz.) Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Bruder 7 ¼ Uhr: Die Frau im Dunkeln. — Verlobt.
7 ½ Uhr: Der letzte Walzer.
Theater in der Königgrätzer abend: Der ehemalige Lentnant.
Tage: Die Straße. Allabendlich 7 ½ Uhr:
Deutsches Künstlerthegter. Sonn⸗ von Trapezunt. 1 1— 8 tag, Abends 7 ½ Uhr: Die bessere Hälfte. 8 8 Abends 8 Uhr: Der — Montag bis Sonnabend: Die bessere
Sonntag, Abends dora. — Montag bis Sonnabend: Die
Volksbühne. (Theater am Bülow⸗
Martin. — Montag bis Sonnabend: Allabendlich Bruder Martin. Dunkeln.
Allabendlich ((échillertheater. Charlottenburg.
Sonntag, Abends B malige Leutnant. — Montag bis Sonn⸗
Das 8 Deutsches Opernhaus. Sonntag
(2 ½ Uhr): Der Zigeunerbaron. —
Die Prinzessin von Trapezunt. — Paradies. Mittwoch: Tosca. — Donnerstag: Mignon. — Freitag: Die Fleder⸗ mans. — Sonnabend: Die Prinzessin
Feöeg. 3 b 1 sckehart. Kleines Schaufpielhaus. Sonntag,
Abends 7 ½ Uhr: Die Büchse der Pan⸗
Büchse der Pandora. BSlas der
Komische Oper. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr:
14“ ton. — Theater am Rollendorsplatz. aůni g nrg.. Abends 7 Uhr: Carmen. — Montag: Sonntag (3 ½ Uhr): Das Glücksmädel. — Komödjenhaus. Allabendlich 8 Uhr: Hoffmanns Erzählungen. — Dienstag: Fhcngetagi c. 7½ Uhr. Eine Nacht im Die Reise in die Mädchenzeit. X“
Thaliatheater. Sonntag, Abends F7 Uhr: Ihre Hoheit — die Tänzerin. — Allabendlich 7 ½ Uhr: Ihre Hoheit — sowie die Inhaltsangabe die Tänzerin. 8
Familiennachrichten.
Die Frau im berg mit Hrn. Rittmeister a. D. Albert
Frl. Ines Jagenberg mit Hrn. Ober⸗ förfter Hauptmann d. Res. Felix
Seitenberg, Grafschaft Glatz).
Hr. Distriktskommissar, Major a. D. Fritz Göhler (Gnaden⸗ berg, Kr. Bunzlau).
Donnerstag: Familie
Verantwortlicher Schriftleiter
J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle
J V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Lustspielhaus. Sonntag, Abends Verlag der Geschäftsstelle (S. V.: Meyer) 7 ½ Uhr: Der ungetrene Eckehart. —
in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und
st Uhr: Der ungetreue Vealogsanstalt, Berlin, Wilhelmstrahe 32,
Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage 1 Nr. 25 zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers.
8
Deutschland Frl. Elfriede von Gleißen⸗
von Beneckendorff und von Hindenburg (Swinemünde —Langenau, Westpr.). —
Theater des Weftens. Sonntag, 8 Uhr: Der ehe⸗ Abends 7½ Uhr: Familie Schimek. — Montag bis Schimek. — Freitag und Sonnabend: Gestorben. Der Rabennater.
Biensfeldt (Olbersdorf bei Landeck —
“
eutschen Rei Nr. 145.
en Staatsanzeiger 1920
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) 8 3 Preußen. Ministerium für Volkswohlfahrt.
B In der Woche vom 20. Juni bis 26. Juni 1920 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrts⸗ pflege während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte
öffentliche Sammlungen.
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen
Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird
vereins vom Roten Kreuz, Berlin W. 35, Am Karls⸗ bad 23 1
Volksbund deutscher Krieger⸗ gräber⸗Fürsorge, Charlotten⸗ 8 burg 5, Königsweg 30
Berlin, den 1. Juli 1920.
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
1 Frankreich.
Nach einer Meldung des „Temps“ erklärte der italienisch Vertreter im Wiedergutmachungsausschuß, Bertolini, die Froge der von Deutschland zu zahlenden Entschädigung sei uim Laufe der Beratung der Finanzdelegierten nicht sonderlich gefördert worden. Man habe sich mit der Abschätzung der jedem Staat durch den Krieg verursachten Schäden beschäftigt. Man habe also nicht geprüft, was jedes Land vor or Summe, die von Deutschland zu zahlen ist, erhalte, insbeson re, welches die Beiträge Deutschlands zu den Wiedergutmachungen seien, auf die man Anrecht habe, und in welcher Form sie ge⸗ leistet werden sollten.
— Die Kammer genehmigte gestern den Gesetz⸗ entwurf, welcher der Regierung bis zur Ernte von 1921 das ausschließliche Recht zum Ankauf einheimischen und zur Einfuhr ausländischen Getreides verleiht, sowie das Recht zur Beschlagnahme im Bedarfsfalle. Der Entwurf ver⸗ bietet auch Brotgetreideverfütterung an Tiere. In der Er⸗ örterung über die heimische Brotversorgung teilte der Handels⸗ minister Isaac mit, daß eine Prüfungskommission gebildet sei, die den Getreidepreis auf 100 Francs für den Zentner festsetzen werde, und bei Mischung von 50 Prozent Weizen und 50 Prozent Roggen auf 90 Francs. Roggen soll 80 Francs kosten.
Belgien.
Die interalliierte Konferenz hat gestern in Brüssel unter dem Vorfitz des belgischen Ministerpräsidenten de la Croir ihre erste Sitzung abgehalten. Anwesend waren die Delegierten von England, Frankreich, Italien, Japan und Belgien. Nach einer Havas⸗Reutermeldung unterrichteten Marschall Foch und die anderen militärischen Sachverständigen die Konferenz von dem gegenwärtigen Stand der Entwaffnung Deutschlands. Die Heeres⸗, Marine⸗ und Luftfahrtsachverständigen wurden an⸗
ewiesen, ein endgültiges Verzeichnis der auf die Entwaffnung bezüglichen Artikel der Verträge aufzusetzen, die noch nicht aus⸗ geführt sind. Die Konferenz prüfte darauf eine Note des Wiedergutmachungsausschusses, betreffend die Kohlenlieferung durch Deutschland.
— Die Kammer hat einstimmig einen Antrag an⸗ genommen, wonach die Abgeordneten zur Kammer in direkter Wahl durch diejenigen Bürger gewählt werden, die das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben und mindestens sechs Monate in der Gemeinde wohnen. 6“
Niederlande.
In der Zweiten Kammer begannen gestern die Be⸗ atungen über den Gesetzentwurf, betreffend den Kredit von 200 Millionen Gulden an Deutschland und die von dagegen zu leistenden Kohlenlieferungen. Der Minister des Aeußern van Karnebeek teilte mit, daß die Regierung sich in dieser Frage mit dem Wiedergutmachungsausschuß in Verbindung ge⸗ setzt habe. Die Delegierten der Regierung hätten in Paris die Angelegenheit vor dem Ausschuß dargelegt. Der Ausschuß habe darauf in einem Brief an den nieder⸗ ländischen Gesandten in Paris mitgeteilt, daß er keine Be⸗ denken dagegen habe, daß Deutschland an Holland Kohlen in solchen Mengen liefere, wie es glaube abgeben zu können, ohne seine auf Grund des Versailler Vertrages gegenüber der Entente bestehenden Verpflichtungen zu vernachlässigen. Mit dieser Mitteilung hat der Wiedergutmachungsausschuß die Lieferungen an Holland, wie sie gegenwärtig stattfinden, ge⸗ nehmigt. Die Kammer nahm die Vorlage ohne namentliche Abstimmung an.
8 Polen. 3
Naoch einem Telegramm aus Warschau vom 2. Juli meldet der polnische Heeresbericht:
Starke feindliche Angriffe auf unsere Stellungen am Fluß Czernica wurden durch Artillerie⸗ und Maschinengewehrfeuer abgeschlagen. Längs der Beresina herrscht Ruhe. Bei Scäacilki brachten die polnischen Truppen aus Posen den Bolschewisten eine ernste Niederlage bei. Nördlich der Eisenbahnlinie Kalencowice — Rzeczyca griffen die Bolschewisten zweimal mit großer Heftigkeit mit ihren Sturm⸗ truppen an, wurden aber beide Male zurückgeschlagen. Auf dem Prypetflusse entfalten die feindlichen Fahrzeuge eine lebhafte Tätigkeit. An den Flüssen Uboscza und Slucz dauern die heftigen Kämpfe an.
Zentralkomitee des Preuß. Landes⸗ Verwundeten und Krankenpflege An das
Zugunsten der Kriegergräberfürsorge
Bis 31. März 1921 verlängert in Preußen. — Sammlung von Geld⸗ spendon und Liebesgaben.
as Zentral⸗ komitee
Bis 31. Oktober 1920 verlängert in Preußen. — Sammlung von Geld⸗ spenden und Werbung von Mit⸗ gliedern.
An den Volksbund
6
In Podolien hat General Krajewski größere bolschewistische Streit⸗ kräfte zersprengt, die im Begriff waren, eine neue Offensive ein⸗ zuleiten.
Ueber London wird ein polnischer Generalstabsbericht ver⸗ breitet, in dem es dagegen heißt: Die Polen haben über eine breite Front südlich des Prypetflusses dem Drucke der roten Truppen weichen müssen.
Tschecho⸗Slowakei 8
Bei den am 29. Juni in Prag abgeschlossenen wirtschaft⸗ lichen Verhandlungen der tschecho⸗slowakischen Regierung mit Deutschland wurde bezüglich der Frage der Liquidation des Privateigentums deutscher Staatsangehöriger in der Tschecho⸗Slowakei ein Einvernehmen über bestimmte Grundsätze erzielt, welche die tschecho⸗slowakische Republik bei der Durchführung der betreffenden Bestimmungen des Friedens⸗ vertrages befolgen wird. Durch diesen Vertrag wird der tschecho⸗slowakischen Republik eine Lieferung von monatlich 105 000 Tonnen Steinkohle und Koks aus Deutschland ga⸗ rantiert, wovon 15 000 Tonnen monatlich in eigenen tschecho⸗ slowakischen Wagen, der Rest in deutschen Wagen geliefert wird. Die tschecho⸗slowakische Republik wird demgegenüber nach Deutsch⸗ land monatlich 202 000 Tonnen Braunkohle und 4000 Tonnen Steinkohle aus dem Kladnoer oder Pilsener Revier liefern, und zwar in deutschen Waggons, soweit nicht eigene Waggons bei⸗ gestellt werden können, oder auf dem Wasserwege. Außerdem wird sie monatlich 15 000 Tonnen Braunkohle für den Bedarf der den Elbeverkehr besorgenden Schiffe liefern. Durch diesen Vertrag, der bis Ende des Jahres 1920 gilt und eventuell im gleichen Verhältnis bis Ende Mai 1921 verlängert werden soll, wird das bisherige Verhältnis zwischen den Lieferungen tschecho
N
slowakischer Braunkohle gegen Steinkohle aus Deutschland ver⸗
bessert. Die Vertragsvorschläge und Protokolle, welche in Prag
am 29. Juni unterzeichnet wurden, werden den Regierungen und den gesetzgebenden Körperschaften zur Genehmigung vor⸗ gelegt werden, worauf die Ratisikationsurkunden in Prag rati⸗ fiziert werden sollen. Die dann in Kraft tretenden Verträge sollen nach einer bestimmten Uebergangszeit mit dem Rechte dreimonatlicher Kündigung gelten.
ꝑ11X“”“
Wie das lettische Pressebüro aus Riga meldet, wurde dort eine weitverzweigte bolschewistische Organisation auf⸗ gedeckt. In einer Nacht wurden zahlreiche Mitglieder der Organisation verhaftet. Aus den beschlagnahmten Schrift⸗ stücken geht hervor, daß es in Lettland über 600 organisierte Kommunisten gibt.
“
Türkei.
Der „Daily Expreß“ berichtet aus Konstantinopel vom 30. Juni, der Sultan habe von Brussa die Nachricht eines Sieges der Nationalisten erhalten, die Berghama ein⸗ eingenommen hätten. Die Griechen hätten mehrere tausend Mann verloren. Die Nachricht sei noch nicht bestätigt.
— Laut Meldung der „Agence Havas“ setzte die griechische Armee ihren Vormarsch vom 30. Juni gegen Bailkassar fort. Der Feind leistete am linken Flügel bei Lares und bei Kasa und Tabara hartnäckigen Widerstand. Im Osten dagegen wurden die feindlichen Truppen umfaßt, konnten aber unter großen Verlusten entkommen. Um 1 Uhr Mittags wurde die Stadt Bailkassar besetzt. Die Griechen erbeuteten 54 Kanonen, teils Belagerungsgeschütze der Feldartillerie, teils Mörser, weiterhin fielen 20 Maschinen⸗ gewehre und eine große Menge Munition und sonstiges Kriegs⸗ gerät sowie 200 Gefangene in ihre Hand. Die türkischen Behörden verblieben auf ihrem Posten und versehen ihre
Funktionen unter dem Schutze der griechischen Armee. An
der Ostfront hat sich eine türkische Abteilung ergeben.
Nach einer Reutermeldung aus Wladiwostok richtete der japanische Oberbefehlshaber eine Erklärung an die Regierung von Werschne Udinsk, in der er sagt, er sei von dem Vorschlag der Bildung eines Pufferstaates befriedigt, doch könne er einen solchen Staqgt nur anerkennen, wenn er alle Regierungen des fernen Ostens umfasse. Der General stellte folgende Vorbedingungen für die Bildung eines Puffer⸗ staates: 1. Einstellung der Feindseligkeiten auf allen Fronten. 2. Anerkennung des Generals Semenow als Vertreters einer der Regierungen des fernen Ostens und seine Zulassung zu den Verhandlungen über die Bildung des Pufferstaats.
*
—
— In Hunan wütet, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, der Bürgerkrieg. Die Südchinesen haben Jotschou besett. Infolge des terroristischen Auftretens von Banditen in den Bezirken von Hankau unternehmen die englischen, amerikani schen und japanischen Nangtsegeschwader eine gemeinsame Aktion.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes
über die Erhebung von N ragsumlagen 1919
für das Steuerjahr ist nebst Begründung der preußischen Landesver⸗ sammlung zugegangen. Er lautet, wie folgt: 81.
(1) Gemeinden (Gemeindeverbände) dürfen die vor dem 1. April 1920 für das Steuerjahr 1919 beschlossenen direkten Steuern auch nach dem 1. April 1920 erheben.
(2) Im Falle des Abs. 1 muß den Kreisen der auf sie ent⸗ fallende Teil der Provinzial⸗(Bezirks⸗)Steuern spätestens am 30. April 1920, den Gemeinden der auf sie entfallende Teil der Kreissteuern spätestens am 15. Mai 1920 mitgeteilt sein. Als Mit⸗ teilung gilt auch die Bekanntmachung durch das Amtsblatt des Ver⸗ bandes. Die Mitteilung kann schon vor der etwa erforderlichen Ge⸗ nehmigung des Beschlusses geschehen.
§ 2.
(1) Die Provinzen (Bezirksverbände), die durch besondere po⸗ litische Verhältnisse an der Beschlußfassung vor dem 1. April 1920 verhindert worden sind, dürfen Provinzial⸗(Bezirks⸗)Steuern für das ““ 1919 auch nach dem 31. März 1920 beschließen und erheben.
(2) Den Kreisen muß der hiernach auf sie entfallende Teil der Provinzigl⸗(Bezirks⸗)Steuern spätestens am 31. Mai 1920 mitgeteilt sein. Dies kann vor der etwa erforderlichen Genehmigung des Be⸗ schlusses geschehen.
(3) Für die Rheinprovinz tritt an die Stelle des 31. Mai 1920 der 6. Juni 1920.
3
(1) Der Abs. 1 des § 2 gilt in entsprechender Weise auch für die Landkreise.
(2) Den Gemeinden muß der hiernach auf sie entfallende Teil der Kreissteuern spätestens am 15. Juni 1920 mitgeteilt sein. Dies kann vor der etwa erforderlichen Genehmigung des Beschlysses ge⸗ schehen. 2
(1) Hat ein Provinzial⸗(Bezirks⸗) Verband während des Steuer⸗ jahres 1919 oder auf Grund des § 2 nach Ablauf dieses Steuerjahres Steuerzuschläge für das Steuerjahr 1919 beschlossen, so können die Landkreise die zur Aufbringung dieser Steuern erforderlichen Steuer⸗ zuschläge auch nach dem 31. März 1920 beschließen. An Stelle des Kreistages tritt in diesem Falle der Kreisausschuß; hat der Kreis⸗ tag bereits die Steuer beschlossen, so bleibt dieser Beschluß wirksam. Der Beschluß bedarf keiner Genehmigung.
(2) Der § 3 Abs. 2 Satz 1 gilt auch in diesem Falle.
Hat der Landkreis vor dem 1. April 1920 oder auf Grund der 3 oder 4 die Erhebung von direkten Steuern für das Steuerjahr beschlossen, so können die Gemeinden die zu deren Aufbringung erlichen direkten Steuern bis zum 30. Juni 1920 beschließen. Der Beschluß bedarf keiner Genehmigung. § 6. Niach dem 31. Juli 1920 dürfen Gemeinden (Gemeindeverbände) in allen Fällen direkte Steuern für das Steuerjahr 1919 nur erheben: 1. wenn bis zu dem genannten Zeitpunkt die Veranlagung be⸗ kanntgemacht ist (§ 65 Kommunalabgabengesetz): soweit nach den bestehenden Vorschriften Nachveranlagungen zulässig sind (8§ 83 flg. Kommunalabgabengesetz).
5 0 8
b 89
1 § 7. Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit dem 1. April 1920 in Kraft. 8 Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Minister des Innern und der Finanzminister beauftragt. In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt: Der infolge der Geldentwertung sprunghaft steigende Geldbedarf
der Gemeinden sowie die Uebernahme der Einkommensteuerhoheit auf
das Reich haben für die Zeit des Uebergangs vom Steuerjahr 1919 zum Steuerjahr 1920 außergewöhnliche Verhältnisse geschaffen, die eine besondere gesetzliche Regelung nötig machen. Das im ganzen Steuerjahr 1919 fast ununterbrochen fortschreitende Sinken der deutschen Währung hat die Gemeinden (Gemeindeverbände) genötigt, die Bezüge ihrer Beamten, Angestellten und Arbeiter be⸗ trächtlich zu erhöhen und daneben auch die sächlichen Verwaltungskosten erheblich gesteigert. Diese Erhöhungen sind zum großen Teil erst während des letzten Teiles des Steuerjahres eingetreten. Um den dadurch herbeigeführten Bedarf zu decken, sind die Gemeinden (Gemeindeverbände) zu Nachtragsumlagen genötigt worden, die vielfach erst gegen Ende des Steuerjahres beschlossen worden sind. Soweit es sich um übergeordnete Gemeindeverbände (Provinzen, Kreise) handelr müssen diese Nachtragsumlagen von den nachgeordneten Verbänden auf⸗ gebracht werden, die dadurch ihrerseits wieder zu Nachtragsumlagen gezwungen werden. Da aber diese Umlagen innerhalb des Steuer⸗ jahres 1919 in vielen Fällen nicht mehr beschlossen und veranlagt werden konnten und Steuern für das abgelaufene Jahr nach dem be⸗ stehenden Rechtszustand nicht mehr nachträglich erhoben werden dürfen, so würden diese Gemeinden unter Umständen mit recht erbeblichen Fehlbeträgen in das neue Haushaltsjahr eintreten. Der Weg zur Deckung dieser Fehlbeträge ist aber, soweit dazu Einkommensteuer⸗ zuschläge nötig sind, den Gemeinden verschlossen, da diese für das Steuerjahr 1920 Einkommensteuerzuschläge nicht mehr erheben dürfen
In der Rheinprovinz und im Bezirk Wiesbaden hat infolge der feindlichen Besetzung der Provinzial⸗(Kommunal⸗)Landtag im Steuer⸗ jahr 1919 nicht zusammentreten können. Durch das Gesetz vom 27. April 1920 sind für die genannten Verbände dem Probinzial⸗ (Landes⸗)Ausschuß die Aufgaben des Provinzial⸗(Kommunal⸗Landtages übertragen worden. Da der Haushaltsplan der beiden Verbände für das Jahr 1919 erst nach Ablauf dieses Steuerjahres hat festgestellt werden können, so müssen auch die ihnen nachgeordneten Verbände gesetzlich ermächtigt werden, den zur Aufbringung der Provinzial⸗ (Bezirks⸗ Umlagen bei ihnen entstehenden Steuerbedarf noch nach⸗ träglich umzulegen. Das gleiche gilt von anderen Provinzen, wo der im März einberufene Landtag wegen der Unruhen nicht hat zusammen⸗ treten können.
Nach § 2 des Landessteuergesetzes schließt die Inanspruchnahme der Einkommensteuer für das Reich die Erhebung dieser Steuer durch die Länder und Gemeinden vom 1. April 1920 ab aus. Durch § 444 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung ist jedoch der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, die zur Ueberleitung der Steuergesetzgebung er⸗ forderlichen Bestimmungen zu treffen. Diese Verordnung zur Ueber⸗ leitung der Einkommensteuer ist unter dem 10. Mai 1920 erlassen
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