v“ “ Druckfehlerberichtigung.
In den in der Nr. 134 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ veröffentlichten Richtlinien für die Gewährung von . und Unterstützungen für Schäden, die deutschen Reichsangehörigen infolge der durch den Krieg bewirkten Abtretung preußischer Gebietsteile entstanden sind, vom 10. Juni 1920, ist in § 12 Absatz 1 Zeile 4 slatt
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Bekanntmachung,
betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Der Bayerischen Vereins bank in München wurde die Genehmigung erteilt, nenesee der gesetzlichen und satzungs⸗ mäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lau⸗ tende, in Stücke zu 10 000, 5000, 2000 und 1000 ℳ ein⸗ geteilte S uldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:
20 Millionen Mark 4 % ige, vom 1. Juni 1920 an innerhalb 70 Jahren im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen RNückkaufs einlösbare Hypothekenpfandbriefe (Folge 128).
München, den 30. Inni 1920. Bayerisches Staatsministerium firr Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. von Meinel.
Bekanntmachung.
Der Carl Zeiß⸗Stiftung in Jena ist die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 10 Millionen Mark erteilt worden.
Die Anleihe ist mit 4 ½ vH zu verztnsen und ist eingeteilt in Schuldverschreibungen zu 5000 ℳ, 2000 ℳ, 1000 ℳ und 500 ℳ Nennwert. 1b
Die Schuldverschreibungen gelangen vom Jahre 1930 ab durch Auslosung mit einem Ausgeld von 2 vH in der Weise zur Rückzahlung, daß in jebem Jahre zum 1. Juli, erstmalig zum 1. Jult 1930, mindestens fünshunderitausend Mark (Nenn⸗ wert) zurückgezahlt werden.
Die Carl Zeiß⸗Stiftung kann die Tilgung durch verstärkte Auslosung beschleunigen und auch die gesamte Anleihe nach Aufkündigung, frůͤhestens jedoch zum 1. Januar 1931, im ganzen zur Rückzahlung bringen.
Weimar, den 3. Juli 1920.
Ministerinm des Innern. J. V.: Kromayer.
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 145 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7650 eine Abänderung der Richtlinien für die Ge⸗ währung von Vorschüssen, ver⸗ und Unterstützungen für Schäden in den ventschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 61), vom 1. Juli 1920, unter
Nr. 7651 eine Verordnung über Frühdrusch, vom 30. Juni 1920, unter
Nr. 7652 eine Bekanntmachung über Einfuhr von Käse, vom 29. Juni 1920, unter
Nr. 7653 eine Verordnung, betrefsfend Aufhebung Verordnung über Labmägen von Kälbern, vom 30. Juni 1920, und unter
Nr. 7654 eine Bekanntmachung, betreffend das Inkraft⸗ treten der Abschnitte II1 3 und III des Reichsausgleichsgesetzes vom 1. Jult 1920. v“
erlin, den 3. ⸗Juli 1920. Postzeitungoamt.
Preußen. Finanzministerin Preußische General⸗Lotterie⸗Direktion. Bekanntmachung.
Die sehun der 1. elass der 16. Preußisch⸗ Süddeutschen (242. Preußischen) Klassenlotterie beginnt nach planmäßiger Bestimmunng am 13. Juli 1920. Die 214 000 Stammlos⸗Nummerröllchen der 16. (242.) Lotterie und die 5000 Gewinnröllchen der 1. Klasse dieser Lotterie werden schon am 12. Juli 1920, Nachmittags 1 ½ Uhr, öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Berlin W. 56, Jägerstraße 58, eingeschüttet.
Das Einschütten und die Ziehung werden unter Aufsicht eines Notars vorgenommen.
Berlin, den 2. Juli 1920. Preußische Generg Lotterie⸗Direktion. Gramms. Dr. Däumling.
Der Landrat Dr. Spiritus in Perleberg ist zum Regie⸗ rungsrat ernannt worden.
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Justizministerinm. Zu Landgerichtsdirektoren sind ernannt: der Landgerichtsrat Dr. Schmidt⸗Blanke aus Frankfurt a. M. bei dem Land⸗ gericht I in Berlin und der Landgerichtsrat Dr. Plesser aus Essen in Duisburg.
Versetzt sind: der Landgerichtsdirektor Göh mann in Frank⸗ furt a. M. nach Hannover, der Landgerichtsrat Samuel in Landsberg a. W. an das Landgericht I in Berlin, die Amts⸗ gerichtsräte: Dr. Crohne in Charlottenburg als Land⸗ gerichtsrat an das Landgericht II in Berlin, Wich⸗ mann in Rödding als Landgerichtsrat nach Kiel, Siemens in Oberaula nach Dillenburg, Winter in Apen⸗ rade nach Neuwied, Oestreich in Steele nach Herford, Geissel in Recklinghausen nach Langendreer, Römer in Tondern nach Altona, Ketels in Tondern nach Husum, Jessen in Hadersleben nach Kappeln, Karraß, Dr. Lemke und Mackeprang in Hadersleben, Dr. Ewoldt in Sonder⸗ burg und Prast in Toftlund nach Kiel, Dr. Rathjens in Apenrade und von Meurers in Sonderburg nach Schleswig,
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in Zörbig
Dr. Louis van Biema
der
in Klötze,
mann, Erich Dr. Ernst Wachsner und Dr. Hans Wolff
“ Heesch in Sss nach Heider in Lindlar nach Köln.
Aus dem Justizdienst sind geschieden: der Landgerichtsrat Niepagen in Hannover infolge seiner Uebernahme in den Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministeriums unter Ernennung zum Regierungsrat im Versorgungswesen, der Amtsgerichtsrat Dr. von der Heyden vom Amtsgericht Berlin⸗Mitte infolge seiner Ernennung zum Regierungsrat und Mitglied des Reichs⸗ ausschusses für den Wiederaufbau “ der Amts⸗ gerichtsrat Remy in Hannover infolge seiner Uebernahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zum Regierungsrat.
Zu “ sind ernaunt: der Hierichter Wisotzky bei Landgericht II in Berlin, die Hilfsrichter Juncker und Dr. Katzenstein sowie der Gerichtsassessor Wuthmann in Dortmund, der Gerichtsassessor Erich Schulze in Hagen i. W. und der Gerichtsassessor Mertens in Köln.
Zu Amtsgerichtsräten sind ernannt: der Staatsanwalt⸗ schcheret Dr. Marcks in Cottbus bei dem Amtsgerichte aselbst, der Gerichtsassessor Wilhelm Koerfer in Mülheim (Ruhr), der Hilfsrichter Graf von Plettenberg⸗Lenhausen in Rheinberg, der Hilfsrichter Georg Braun in Bottrop, der Gerichtsassessor Schlechter in Herne, der Lb.
Dr. Knapmann in Hörde, der Hilfsrichter Antze in Reck⸗
linghaufen, der Gerichtsassessor Martin Müller in Steele, der Gerichtsassessor Lempfrid in Köln, der Hilfsrichter Dr. Julius Fritsche in Lützen, der H Dr. Fritzsche
1 und der Hilssrichter Dr. xto Krüger in Schivelbein.
Der zum Amtsgerichtsrat ernannte Hilfsrichter Dr. Paul Thelen ist aufgefordert, sein Amt anstatt in Dinslaken in Rheinberg anzutreten.
Der Amtzsgerichtsrat Dr. Zimmer in Loslau ist gestorben.
Der Hilfsstaatsanwalt Dr. Quentin ist zum ats⸗ anwaltschaftsrat in Verden mit dem Wohnsitz in Geestemünde ernannt.
Zu Strafanstaltsdirektoren sind ernannt: der elsaß⸗ lothringische Gefängnisdirettor Henning in Brieg und der Strafanstallsoberinspektor Kühnast aus Plötzensee in Lichten⸗ burg. Ueber die hierdurch frei werdende Oberin spektorstelle bei⸗ dem Strafgefängnis in Flötzensee ist bereits verfügt.
Der Rechtzauwalt und Notar, Justizrat Dr. Brandts in Peine ist gestorben.
Der Amtssitz ist angewiefen dem Notar Dr. Kutz aus Labischin in Stallupönen und dem Notar Dobberstein ans Czarnikau in Franstadt.
Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Dr. Walt er Schiegnitz in Bernau, Otto Bender in Wusterhausen a. D., F iedeich Postpischil in Neurode, Instizräte Philipp Benfey,
. Johann Bojunga, Hans Brauns, Walter Busse, Dr. Wilhelm Dieckmann Fritz Grote, Dr. Hanz Heinemann II Meyer, Dr. Georg Müller, Dr. Andreas Pape, Hermann
Popp elb aum, Dr. Georg Tidow, Dr. Otto Woltereck sowie die Rechtsanwälte Dr. Hermann van Biema, Paul Biester,
Wilhelm Dierking, Dr. NRichard Elbers, Dr. Hans Fiehn, Feicbrch Fohde, Dr. Leopold Goldschmidi, Dr. Arthur Gumbert, Dr. Paul Mogk, Dr. Siegmund Oppler, Erwin Pfeiffer, Paul Napp, Dr. Heinrich, Schmidt, Otto Schütte, Dr. Nichard Seckel, Karl Söhlmann, Wilhelm Thoms, Paul Tongemacher, Dr. Wilhehn Wolter in Hannover, Dr. Paul Feuerhake und Dr. Rudolf Stecher in Hannover⸗ einden, Dr. Franz Aue, Fritz Barttlingk, Wilhelm Beitzen II, Dr. rad Köhler und Gustav S.
Loescher in Osterode a. H., Franz Müller in Chrenbreitstein,
Justizrat Guido SS- in Hechingen, Ernst Sayn in Neu⸗ 9
wied, Dr. Willy Scheinhütte in Genthin, Walter Traue Ernst Fließ in Magd und Waldemar Renter in Magdeburg⸗Neustadt, Dr. August Schulz in Osterburg, Dr. Gerhard Paetz in Wolmirstedt, Wolfgang Heß in Altdamm und Dr. Bernhagen in Bergen auf
Rügen.
der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Dr. Püschel bei dem Oberlandesgericht in Breslau, Goerdeler bei dem Oberlandesgericht in Marienwerder, Dr. Reinshagen und VE bei den Landgerichten I, II und III in Berlin, Gitzen bei dem Landgerichte II in Berkin, Wunderlich bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Breslau, Neuefeind bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Aachen, Iustizrat Lanser bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Saarbrücken, Dr. Tiedt bei dem Amtsgericht in Neukölln und Dr. Ackemann bei dem Amts⸗ gericht in Reinhausen.
Mit der Löschung der Rechtsanwälte Dr. 1382 in Breslau, Goerdeler in Marienwerder und Dr. Ackemann in Reinhausen in der Rechtsanwaltsliste ist auch ihr Amt als Notar erloschen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen:
I. folgende bei dem Landgericht I zugelassene Rechts⸗ anwälte zugleich bei den Landgerichten I und III in Berlin: Dr. Willi Alterthum, Dr. Wilhelm Bayer, Carl vom Berg, Jack Beutler, Dr. Ernst Eckstein, Dr. Hans Guhlke, Otto Halbmayer, Dr. Walter Haver, Ludwig Hayn, Dr. Hugo Kämpny, Dr. Albert Katz, Hans Mahr, Herbert Philipp, Fritz Ramien, Dr. Stefan Rosenfeld, Dr. Harry Rosenthal, Dr. Julius Schindler, Dr. Georg Schu⸗ Simon, Franz Stryck, Georg Süßmann,
7
II. folgende bei dem Landgericht II zugelassenen Rechts⸗ anwälte zugleich bei den Landgerichten I und III in Berlin: Gustav Ahrens, Justizrat Dr. Dagobert Auerbach, Dr. Julian Bach, Dr. Kurt Blumenthal, Wilhelm Bormann, Dr. Fritz Buth, Dr. Erich Claus, Dr. Siegfried Engel, Dr. Friedrich Fischer, Dr. Hermann Freund, Alexander Gärtner, Otto Graw, Ernst Herzberg, Vinzens Hundhausen, ööö Dr. Kurt Janssen, Dr. Johannes Johl dustgra⸗ Wilhelm Joßmann, Georg Kirsch, Dr. Alfons Knetsch, Dr. Harwald Küntzel, Justizrat Max Latte, Friedrich Ludowieg, Dr. Kurt Martini, Dr. Siegfried Meyer, Dr. Erich Metzdorf, Georg Miethke, Conrad Naruhn, Ernst Ottinger, Dr. Erich Paschke, Rudolf Philipp, Paul Probst, Erich Saage, Justizrat Theodor Schaaff, Dr. Karl Schaper, Justizrat Robert Schellwien, Justizrat Adolf Schönlank, Dr. Rein⸗ hold Schröder, Dr. Oskar Skorczewski, Dr. Friedrich Stöhr, Dr. Reinholb Straube, Julius Tasse, Georg Tuch, Fritz Uhlbach, Gerhard Uhlenbrock und Arthur
2 8 vöwirn, 116“ “
önning, Weyer in Erkelenz und
Dr. Karl Kirschenbauer aul Langkopf, 68 18. Uve.⸗ - 1 8 ö Dr. Hannes Kaufmann, Ernst Körner, Karl
B Schulze in; Hildesheim, Karl Freymuth in Neustadt a. Rbg., Bruno
III. folgende bei dem Landgerichte III zugelassenen Rechts⸗ anwälte zugleich bei den Landgerichten I und II in Berlin: stizrat Dr. Feeeg Baumert, Justizrat Otto Bern⸗ ardi, Wilhelm indemann, Dr. Hans Boas, Borchert, Herbert Eger, Dr. Walter Ernst, Paul Fahl, Dr. Adolf Friedländer, Dr. Heiko Heikes, Dr. Johannes Hentschel, Werner Hoegen, Paul Israel, Dr. Arthur Karsen, Johannes Kraft, Alexander Kranich, Justizrat Fritz Krüpfgantz, Dr. Ismar Landsberg, Her⸗ mann Leiser, Justizrat Alfons Loewe, Justizrat Paul Lüdicke, Justizrat Max Freshser von Lyncker, Dr. Wil⸗ helm Michaeli, Wilhelm Neff, Martin Pinkus, Justizrat Otto Preußler, Dr. Geggg osenthal, Justizrat Jakob Schachtel, Dr. Walter Schade, Dr. Oskar Scherbius, Peter 8ö Hugo Schoenlank, Axel Schultz⸗ Niborn, Dr. Ludwig Silberschmidt, Dr. Karl Stemmer, Justizrat Gustav Stock, Arthur Sympher, Dr. Hugo Weinberg und Paul Zobel. In die Liste der Rechtsanwälte sind ferner eingetragen die Rechtsanwälte: Justizrat Wilhelm Kehren, bisher bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in bei dem Ober⸗ landesgerichte daselbst, Kronheim aus Posen und Seelmann aus Königsberg i. Pr. bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Lippmann, bisher bei dem Landgericht in Breslau, auch bei dem Amtsgericht daselbst, Dr. Ackemann aus Reinhausen bei dem Amtsgericht in Geestemünde, Dr. Kutz aus Labischin bei dem Amtsgericht in Stallupönen, Kabilinski aus Czersk bei dem Amtsgericht in Löbefün, Dobberstein aus Czarnikau bei dem Amtsgericht in Franstadt, die ve een Klußmann bei dem Amtsgericht und dem egen ht in Osnabrück, Küchen bei dem Amtsgericht in P
Dr. Koeppel bei dem Landgericht I in Berlin. Zu Gerichtaofsesoren ind ernannt: die Referendare Wengel, Dr. Leo Hirschfeld, und Nichard Joachim im ezirke chts, Dr. Walter Lesser im Bezirke des Oberkandesgerichts zu Breslau, Erdniß im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Frank⸗ furt a. M., Holterhoff, Ebbers und Joseph Be⸗ irke des Oberlandesgerichts zu Hamm, Börnsen im Bezirke es Oberlandesgerichts zu Kiel, Schubbert und Harlos im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Köln, Prang im Bezirke des v zu Königsberg i. Pr., Lipke und Ma⸗ Flesch im Bezirke Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S. und Widera im Bezirke des Oberlandesgerichte zu Stettin.
Gustav Wegener des Kam
Dr. Klinghardt insolge seiner Ernenmmg zum Regierungsrat im Reichsministerium für Wiederaufbau, Erich folge seiner Ernennung zum Regierungsrat und Mitglied des Reichsausschusses für den Wiederaufbau der Handelsflotte, Dr. Dennert und Dr. Haus Schröder Relge ihrer Ueber⸗ nahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zu Ne⸗ Dr. Bree und Dr. Ulrichs infolge ihrer Uebernahme als Finanzamtmänner in die Reichsschatz⸗ verwaltung.
Den Gerichtsassessoren Aschaffenburg, Dr. Wilhelm Bayer, Dr. Caspari, Karl Fricke, Führer, Dr. Louis „Holbeck, Hans Homann, Dr. Eduard Kaatz, Dr. Kan⸗
Lange, Dr. Lattermann, Dr. Alfred Mayer, Konrad Niermann, Ohlens, Richard, Erich Sommer, Hermann Stiewe, Stöve, Georg Wagner, Dr. Wientgen und Dr. Zaeschmar ist die nachgesuchte Entlassung au
Justizbienst erteilt. 8 Der Gerichtsassessor Schlötke ist gestorben.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Pfarrer Dietz in St. Goarshausen, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist zum Dekan ernannt worden. Ihm ist das Dekanat St. Goarshausen, Regierungsbezirk Wiesbaden, über⸗ tragen worden.
7
Die Preußische Staatsregierung hat die Wahl des Malers, Professors Dr. Liebermann zum Präsidenten der Alademie der Künste für das Jahr vom 1. Oktober 1920 bis 1. Oktober 1921, ferner
die Wahl des bisherigen Leiters des städtischen Lyzeums in Benrath, Oberlehrers Derigs zum Direktor dieser Anstalt und die Wahl der Direktorin des städtischen Lyzeums in Mayen Dr. Sophie Hoeltzenbein zur Direktorin des stübtischen Lyzeums III in Köln bestätigt.
Die Wiederwahl des Vorstehers einer akademischen Meisterschule für musikalische Komposition, Professors Dr. Schu⸗ mann zum Stellvertreter des Präsidenten der Akademie der Künste sir die Zeit vom 1. Oktober 1920 bis 1. Oktober 1921. ist vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung bestätigt worden.
Der Komponist Professor Dr. Pfitzner ist zum Vor⸗
eher einer Meisterschule Rrs musikalische Komposition an der Akademie der Künste in Berlin ernannt worden.
Der bisberige belgische Ministerialdirektor Dr. Ver Hees in München ist zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität in Berlin ernannt, und
der ordentliche Professor Dr. Meinardus in Münster i. W. in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität in Göttingen versetzt worden. —
“
Bekanntmachung.
Zur Ausbildung von Turn⸗, Schwimm⸗ und Ruderlehrerinnen wird im Jahre 1921 ein sechs Monate währender Lehrgang in der Landesturnanstalt in Spandau ab⸗ gehalten werden, dessen Beginn ich auf Mittwoch, den 5. Ja⸗ nuar 1921, festgesetzt habe.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerbe⸗ rinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum 1. September 1920 anzubringen. Bewerberinnen, die noch nicht im Schuldienste beschäftigt sind, haben ihre Meldung bei der für ihren Wohnort zuständigen Regierung, die in Berlin wohnenden bei dem Polizeipräsidenten hierselbst ebenfalls bis zum 1. September 1920 einzureichen.
Den Meldungen sind die im § 33 der Aufnahmebestim⸗ mungen vom 22. Juni 1912 (Zentralblatt f. d. g. U.⸗V. S. 510) verzeichneten Schriftstücke geheftet beizufügen. Die Meldung selbst ist mit diesen Schriftstücken nicht zusammen⸗
zuheften. Die Aufnahmebestimmungen werden auf Erfordern
.. — 5 8
Sö die früheren Gerichtsassessoren Dr. Ernst Dahlmann b
Aus dem Justizdienste sind geschieden die Gerichtsassessoren:
Bremer in⸗
4 auch heute noch für richtig.
von den für die Meldung zuständigen Behörden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die endgültige Aufnahme in den Lehrgang ist von dem Bestehen einer Prüfung abhängig, bei der u. a. die im § 4 der Bestimmungen vom 22. Juni 1912 genannten Uebungen verlangt werden.
Berlin, den 17. Juni 1920.
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung
Haenisch.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Feldprobst D. Schlegel ist zum Mit⸗
Der evangelische 1 besoldeten Nel
glied des Evangelischen Oberkirchenrats im amt ernannt worden.
Bekanntmachung.
Dem Altwarenhändler Rudolf Kühn in Breslau, Scheitnigerstraße 10, ist jeder Handel mit getragenen Kleidungs⸗ und Wäschestücken nebst Schuhwaren, Altmöbeln sowie gebrauchten Haus⸗ und Küchen⸗ geräten wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Breslau, den 30. Juni 1920.
Der Polizeipräsident. Eugen Ernst.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung vgsuberlä ger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir den Eheleuten Anton Schmid! sowie deren Sohn und Tochter Wilhelm und Maria Schmidt in Dortmund, Märkische Straße 30, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die K der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu treagen.
Dortmund, den 2. Juli 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Geyer.
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Bekanntmachung. Die Brotverkaufsstelle Paul Rottmann, Ham⸗ born, Kampstraße 133, ist wegen Unzuverlässigkeit ihres Inhabers vom 3. Juli 1920 ab geschlossen; gleichzeitig ist dem Rottmann jeglicher Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und jede Vermittlertätigkeit hierfüür untersagt. fahren entstandenen Kosten hat Rottmann zu tragen. Hamborn a. Rhein, den 25. Juni 1920. Der Oberbürgermeister. Mülhens.
Deutsches Reich.
In der am 3. Juli 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. Heinze abgehaltenen Vollsitzung des Reichs rats wurde den Entwürfen eines Gesetzes, betreffend die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungs⸗ jahr 1920, eines Gesetzes über die Anwendung der Meist⸗ begünstigung auf nicht meistbegünstigte Länder, einer Verord⸗ nung Phuß Ausführung des Gesetzes über den Personenstand und die Eheschließung in der Fassung des Gesetzes über den Per⸗ sonenstand vom 11. Juni 1920 und eines eseßes, betreffend das Berner Abkommen vom 30. Juni 1920 über die Erhal⸗ tung oder Wiederherstellung der durch den Weltkrieg betroffenen gewerblichen Eigentumsrechte, zugestimmt.
Der Reichsrat trat heute zu einer Sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ans chüste für Reichswehr⸗ angelegenheiten, für Rechtspflege und für Haushalt und Rech⸗ nungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Reichswehrange⸗ legenheiten und für Seewesen, ferner die vereinigten Aus⸗ schüsse für Haushalt und Rechnungswesen und für Volkswirt⸗ schaft, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft Sitzungen.
Der Vorsitzende des Reichswirtschaftsrats Edler v. Braun ist .“ vom Herrn Reichspräsidenten empfangen worden.
Das eingehende Gutachten der deutschen wirt⸗ schaftlichen Sachverständigen über Deutsch⸗ lands wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das am 30. Juni dem Obersten Rat neben zwei amtlichen Denk⸗ schriften über die EEE1 Deutschlands und über die Steuerbelastung in Deutschland von der deutschen Regierung als Material für die Verhandlungen in Spaa überreicht worden ist, enthält dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge in seinem ersten Teil eine ausführliche Darstellung der wirts lichen Lage Deutschlands. Es werden zunächst die
vernichtenden wirtschaftlichen Wirkungen der Wäffenlthcnäs⸗ V
zeit geschildert, weiter die Minderung der deutschen Produktiv⸗ kräfte durch den Vertrag zu Versailles und ihre verhängnis⸗
vollen Folgen in allen ihren Fhen sgeen. Das Gutachten geht
dann kurz auf den Zustand der deutschen Finanzen und 8 die durch die neuen Steuern verursachte Belastung der deutschen Volkswirtschaft ein.
Der zweite Teil des Gutachtens beschäftigt sich mit den Voraussetzungen zur Feststellung des Wieder⸗ gutmachungsbetrages und behandelt zunächst das Angebot der deutschen Friedensdelegation in Versailles vom 29. Mai 1919, wobei Deutschland sich zu Zahlungen bis zur Höchstsumme von 100 Milliarden Gold verpflichten wollte.
Die Sachverständigen halten an sich den Grundgedanken des Angebots und die Erwägungen, von denen es ausging, im Prinzip Eine Wiederholung dieses Angebots
könne jedoch heute nicht mehr erfolgen, weil einmal von den damals als integrierender Teil des deutschen Angebots aufgezählten Voraus⸗ setzungen (vor allem Besn Ost⸗ und Westpreußens, Ober⸗ schlesiens und des Saargebiets, Selbstbestimmungsrecht für Deutsch⸗ Oesterreich, Belassung der Kolonien als Mandatar des Völkerbundes, Verzicht auf Auslieferung der Handelsflotte, keine Okkupation deut⸗
schen Gebiets) auch nicht eine einzige erfüllt worden sei, sodann aber
auch die gesamte äußere und innere Wirt chaftslage Deutschlands
— Die durch das Ver⸗
aft⸗
1 vX“ sich unter erheblicher Mitschuld der Mächte wesentlich verschlechtert habe. Bei der Erörterung der Möglichkeit deutscher Leistungen bezeichnen es die Sachverständigen als ihren Wunsch,
alliijerten und assoziierten V
ihre Erörterung der Wiedergutmachungsfrage einem festen Vorschlag
s weit anzunähern, als es überhaupt in einer wirtschaftlichen Ge⸗ amtlage möglich ist, bei der nicht nur die bekannten Faktoren schon besorgniserregend genug sind, sondern zugleich weitere wesentliche Faktoren sich überhaupt der Erfassung durch Rechnung oder Schätzung entziehen. Sie kommen dabei zu der Auffassung, daß die Be⸗ mühungen aller Beteiligten auf die Lösung der einzigen wirklich großen Fragen konzentriert werden sollten, die der Kohlenlieferungen
und der Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau Frankreichs im
eigentlichen Sinne. Sachverständigen kein anderer Ausweg, als den gegnerischen Staaten, insbesondere also Frankreich, zwar eine Option auf bestimmte Kohlen⸗ mengen zu gewähren, jedoch unter der Voraussetzung, daß die Lieferung auf Grund der im freien Wettbewerb sich bildenden deutschen bzw. englischen Ausfuhrpreise tatsächlich bezahlt werden. Deutschland
-
Bei der Kohlenlieferung bleibt nach Ansicht der 885 8 Mark gegenüber.
würde sich dann verpflichten müssen, die Einkünfte aus diesem Posten
in erster Linie für die Erfüllung der in Geld auszudrückenden Wieder⸗ gutmachungsleistung sicherzustellen. Weiter ist es erforderlich, daß
Deutschland, da es nicht genügend exportieren kann, einen Teil
seiner lebendigen Kräfte ins Ausland sendet, um durch werbende Kraft einen weiteren Betrag aus ausländischen Zahlungsmitteln zur Abgeltung seiner Wiedergutmachungsschuld zu erhalten. Die Sachverständigen halten es, so lange andere Betätigungsmöglichkeiten
größerer Bevölkerungsmassen im Ausland den Deutschen durch Kolo⸗
nien nicht gewährt werden, für unerläßlich, daß die Verhandlungen
über eine Arbeitsbeteiligung beim Wiederaufbau Frankreichs mit
allem Nachdruck fortgesetzt und einem greifbaren Ergebnis zugeführt
werden. Eine weitere Notwendigkeit für Deutschland ist die Einfuhr
derjenigen Warenmengen, die für unmittelbare Wiederherstellung der
menschlichen Arbeitskraft und der Landwirtschaft nötig sind. Der unbedingte Einfuhrbedarf für die Zeit vom 1. Juli 1920 bis zum 30. Juni 1921 beträgt nach Berechnung der Sachverständigen über 4,5 Millionen Tonnen Nahrungsmittel und mindestens 300 000 Tonnen Rohphosphat. Dafür benötigt Deutschland ausländische Kre⸗ dite in Form einer Notanleihe. Die näheren Bedingungen dieser Kredithilfe würden im übrigen nur in mündlichen Verhandlungen festgelegt werden können, deren haldige Einleitung den Sachver⸗ ständigen äußerst dringlich erscheint, wie überhaupt nach Auffassung der Sachverständigen die alsbaldige Aufnahme von wirtschaftlichen Verhandlungen dazu beitragen würde, jene Atmosphäre von ruhiger Sachlichkeit und verantwortungsbewußter “ herzu⸗ stellen, ohne die der Vertrag von Versailles niemals die ihm fehlende Kraft, ein wirklicher Friede zu sein, erhalten würde.
Schließlich beschäftigt sich die Denkschrift mit den Vor⸗
vorliegenden
aussetzungen für die Abgabe eines neuen
deutschen Angebots und kommt zu dem Ergebnis, daß
ein solches Angebot nur möglich ist, wenn bei der Ausführung des Vertrages von Versailles von folgenden Voraussetzungen
ausgegangen wird, die allerdings eine abschließende Aufzählung
nicht darstellen:
„Deutschland wird im Wege der Gegenseitigkeit Meist⸗ begünstigung, wirtschaftliche Gleichberechtigung und Rechtssicherheit im Ausland gewährt. .
Der Wirtschaftsfrieden wird durch ausdrücklich zuzusagende Nichtanwendung der Repressalienklausel Cesecher.
Heutschlands Wirtschaftshoheit im Inland bleibt un⸗ angetastet. Deutschlands Einheit als Zollgebiet wird durch keinerlei Eingriffe gefährdet. Freier Verkehr mit Ostpreußen wird gewährleistet. Lasten aus der Okkupation werden durch Begrenzung ge⸗ mildert.
Fertigfabrikaten behahlen. Nur wenn die Industrie mit voller Kraft arbeiten kann, wird sie das können und dabei genügend Ware für den inneren Markt zur Verfügung haben. Das deutsche Verkehrs⸗ wesen ist zerrüttet. Dem deutschen Handel ist durch den Krieg Und seine Folgen ein gutes Teil seiner Kapitalkraft genommen.
Hat man daher, wie eingangs erwähnt, das Volksvermögen vor dem Kriege mit 220 Milliarden angenommen, so wird man heute nach den Abtretungen im Osten und Westen, nach Verlust der ge⸗ samten Handelsflotte, nach Abstoßen der ausländischen Wertpapiere, nach Verbrauch aller Warenvorräte und nach sechsjähriger Abnutzung aller Produktionsmittel höchstens von 100 Milliarden reden können. Davon sind noch Auslandsschulden abzuziehen, die 8.—10 Milliarden erreichen dürften. Den verminderten produktiven Kräften steht allein aus dem Warenverkehr eine Verschuldung von etwa 50 Milliarden 1 Diese Waren sind teils auf Kredite gekauft, teils mit Banknoten bezahlt worden, von denen etwa 20 Milliarden Mark im Ausland sein dürften. Für die nächste Zeit wird man mit einer deutschen Ausfuhr von vielleicht 35 — 40 Milliarden Mark Papier rechnen können. Ihr steht eine Einfuhr von vielleicht 80 Milliarden Mark an Lebensmitteln und Rohstoffen gegenüber. Die deutsche
Handelsbilanz ist also passiv. Sie kann nur aktiv werden, wenn die
deutsche Industrie in so großem Umfang zu arbeiten vermag, daß sie zur Deckung des inneren Bedarfs ausreicht und die gesamte Einfuhr bezahlen kann. Sie kann erst wieder aktiv werden, wenn Deutschland ich völlig erholt hat. Im Gegensatz dazu setzt aber die Erfüllung des Friedensvertrags eine aktive Handelsbilanz voraus.
Die Leistungen der deutschen Volkswirtschaft an andere Volks⸗ wirtschaften müssen schließlich aus dem Haushalt des Reichs bezahlt werden, dem der Steuerzahler die nötigen Mittel zur Verfügung stellen muß. Gelingt es nicht, so muß eine wilde Kreditwirtschaft mit zunehmender Füglabieg eintreten. ie Gesundung der deutschen Volkswirtschaft ist ohne Gesundung des deutschen Geldwesens nicht möglich. Die Gesundung des deutschen Geldwesens hängt von der Regelung der deutschen Finanzen, insbesondere von der Regelung der schwebenden Schulden, ab. Die Regelung des Finanzwesens
wird endlich von der Höhe und der Form der Entschädigungs⸗
’
Die Restitutionen der aus den besetzten Gebieten weggeführten
Gegenstände müssen in das System der Wiedergutmachungsschuld ein⸗ gegliedert werden.
Die frnamelle Auseinandersetzung mit den ehemaligen Bundes⸗ genossen wird unter Mitwirkung der Entente ermöglicht.
Deutschland wird der zu seiner Existenz notwendige Schiffs⸗ raum zur Verfügung gestellt.
Der Gegemwert der bereits liquidierten und das Eigentum an den noch nicht liquidierten deutschen Rechten und Interessen im Auslande bleibt den Berechtigten zu unmittelbarer Verfügung erhalten.
Die Erhaltung Oberschlesiens bildet unerläßliche Voraussetzung jeder Wiedergutmachungsverpflichtung für Deutschland. Sollte wider alles Erwarten die Abstimmung gegen Deutschland aus⸗ fallen, so würde die Abgabe eines deutschen Wiedergutmachungs⸗ angebots hinfällig werden müssen, da die Unfähigkeit Deutschlands zu nennenswerten Leistungen ohne Gegenlei hin für alle Welt erkennbar sein würde.
Das Gutachten schließt:
Selbst nach Erfüllung dieser Voraussetzungen bleibt Deutschlands Lage ungeklärt und gefährdet. Es besteht für noch nicht absehbare Zeit keine andere Möglichkeit, als den Notwendigkeiten des Staatshaushalts soweit äußerste Einschränkung und stärkste Steueranspannung nicht ausreichen, durch hemmungslose Ausgabe neuen Papiergeldes zu genögen. Dieses Verfahren läßt sich wegen der sozialen Wirkungen der ständigen Preisveränderungen nur noch kurze Zeit fortsetzen. Was dann kommen wird, ist ungewiß.
Ohne raschen Beginn wahrhaft solidarischen Zusammenarbeitens der Völker sind die in der gestörten Weltordnung liegenden Ursachen der Wirtschafts⸗ und Währungsnot nicht zu beseitigen.
In der Denkschrift über die Zahlungsfähig⸗ keit Deutschlands für die Wiedergutmachung, die von
der Deutschen Regierung der Entente vor der Konferenz von
Spaa übergeben wurde, wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge ausgeführt:
Das deutsche Volksvermögen ist vor dem Kriege von vielen Seiten überschätzt worden. Grund der Veranlagung zum Wehrbeitrag wird man es für die Zeit vor dem Kriege auf elwa 220 Milliarden Mark Gold beziffern dürfen. Dieses Vermögen ist durch den Ver⸗ lust der Kolonien, der Unternehmungen im Auslande, der Ab⸗ tretungen usw. durch die Wirkungen von Krieg und Kriegsfolge sehr stark vermindert worden. Aus diesem verminderten Vermögen ist die Wiedergutmachung zu leisten. Da Deutschland seiner Schiffe und seiner Auslandsguthaben verlustig gegangen ist, kann die Zahlung im wesentlichen nur durch die Ausfuhr von Waren beglichen werden. Ist die deutsche Volkswirtschaft imstande, die mit der Wiedergutmachung verbundenen Lasten zu tragen? Die Bevölkerung ist an Zahl und Leistungsfähigkeit zurückgegangen. An Stelle der früheren Arbeits⸗ freudigkeit ist in vielen Kreisen Unruhe und Arbeitumlust getreten.
Die Denkschrift schildert den Zustand der verschiedenen Zweige der deutschen Volkswirtschaft. Die deutsche Landwirtschaft hat einen großen Teil ihrer Leistungsfähigkeit vexloren. Die deutsche In⸗ dustrie hat eine dreifache Aufgabe zu lösen. Sie muß der in⸗ dustriellen Bevölkerung, die nicht auswandern kann, Arbeitsgelegenheit geben. Sie muß nach Wegfall der aus Schiffahrt und Kapitalan⸗ lagen im Ausland stammenden Einkünfte die Bezahlung der deutschen Einfuhr ermöglichen; sie muß überdies die Ware für die Wiedergut⸗ machung liefern. Auch die deutsche Industrie Ft aber eine ihrer Grundlagen, Eisen, fast zu drei Viertel verloren. Die deutsche Kohlen⸗ produktion ist 1919 auf 108 Millionen oder 57 % der Förderung von 1913 gesunken. Durch den Verluft von Oberschlesien würde Deutschland mindestens die Verfügung über weitere 18 Milllionen Tonnen im Jahr verlieren. Die Wirkung jeader möglichen Steigerung der Förderung würde dadurch aufgehoben. Abgesehen von wenigen be⸗ günstigten Industrien, wie etwa der chemischen Industrie, wird die deutsche Industrie mehr und mehr zu einer Veredelungsindustrie.
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Diese Veredelungsindustrie muß ihre Rohctoffe durch die
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e g w insbesondere die direkten Steuern, sind sehr stark angeschwollen. Die indirekten Steuern lassen sich zurzeit nicht wesentlich erhöhen. Man kann nicht durch Verbrauchsabgaben den Konsum verteuern, während man gleichzeitig 10 Milljarden Mark zu seiner Verbilligung einsetzen muß. Die kritische Lage des deutschen Finanzwesens kann auch nicht durch das Gewaltmittel eines Staatsbankrotts gerettet werden. Da große Mengen Kriegsanleihe in den 18 kleiner Leute sind, die ein Staalsbankrott in das Lager der sozialen Anarchie treiben würde, und das ganze deutsche “ auf Kredit aufgebaut ist, so würde ein Staatsbankrott den pölligen 8eEö sozial und politisch
Die Ausführung des “ in der jetzt orl⸗ orm wird die deutsche Fenaafgrjrtschef noch weiter ge⸗ fährden. Geht man von einer rein finanziellen Belastung von nur 60 Milliarden Gold durch den Friedensvertrag aus, so würde ein Haushalt von vier Köpfen etwa 40 000 ℳ schulden, das macht zu einem Satz von 6 Prozent 2400 ℳ im Jahr. Da die heutige Be⸗ steuerung bereits einen Bedarf von über 30 Milliarden Mark im
verpflichtung bedingt. Die Steuern,
zur Folge haben.
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Jahr vorsieht, würde der Haushalt von vier Personen unter den
bestehenden Voraussetzungen mit E en von 4400 ℳ be⸗ lastet sein. Dabei hatten im Jahre 1918 12- Prozent der preußi⸗ schen Steuerzahler ein Einkommen von nicht über 3000 ℳ. Ins⸗ Uesena würden mindestens 2,4 Milliarden Mark Gold oder 24 Mil⸗ iarden Mark Papier das deutsche Budget belasten. Das kann unter den heutigen Verhältnissen nur dadurch geschehen, daß die deutsche Regierung neue schwebende Schulden ausgibt. Die Zerrüttung des deutschen Finanzwesens ist das naturgemäße Ergebnis des Krieges und seiner Folgen. In dieser Beziehung ist die Lage Deutschlands von derjenigen anderer Länder nicht grundsätzlich verschieden. Der grundlegende Unterschied seiner Stellung liegt darin, daß es infolge des Friedensvertrags nicht die Möglichkeit hat, Mittel und Wege frei zu wählen, die zur Gesundung seines Wirtschaftslebens und zur Rettung seiner Finanzen führen körnen.
Ohne wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und wirtschaftliche Zu⸗ sammenarbeit mit anderen Völkern kann Deutschland weder sein Wirtschaftsleben aufbauen, noch seine Finanzen ordnen. Ohne Ordnung seiner Finanzen ist die pünktliche Erfüllung seiner Ver⸗ pflichtungen unmöglich. Wird Deutschland seine wirtschaftliche Be⸗ wegungsfreiheit wiedergegeben, dann ist zu hoffen, daß sein arbeits gewohntes Volk alle Kräfte zum Wiederaufbau seines wirt ich Lebens einsetzen wird. “
Die Denkschrift des Reichsfinanzministeriums über die Steuerbelastung, welche die deutsche Regierung am 1. Juli der Friedenskonferenz übergeben hat, unterrichtet über die Entwicklung der Reichssteuern während des Krieges bis zum Abschluß der Reform des direkten Abgabensystems. „Die Denkschrift zeigt, auf welche Weise Deutschland versucht, einen eigenen Bedarf an Steuern von annähernd 32 Milliarden Mark durch laufende Steuern zu befriedigen. Die Denkschrift betont, daß schon vom fiskalischen Standpunkt aus dieser ungeahnt hohe Bedarf zu einem Steuerdruck führen müßte, der bis an die Grenzen des überhaupt Möglichen reichen wärde. Dies gegenüber einer Wirtschaft, die durch den Krieg an Rohstoffen und Gütern verarmte, deren Er⸗ nährungsgrundlagen durch die großen Gebietsabtretungen empfindlich geschwächt wurden und der durch den Waffenstillstand und Friedens⸗ vertrag ewakzige Lieferungen auferlegt wurden. Hierzu kam, daß das deutsche Wirtschaftsleben nach Friedensschluß nicht auf eigenen Füßen stehen konnte, sondern große Posten an Nahrungsmitteln und kohstoffen vom Ausland einzuführen hatte. Für diese Verbindlich⸗ keiten waren die Gegenwerte nicht vorhanden, zumal der waasgeis vertrag fast alle deutschen Forderungen im Ausland beseitigte. Die Folge dieser Verschuldung war die Valutaentwertung, die ihrerseits zu einer Steigerung des Preisniveaus führte. Die Lebenshaltung ist durch diese Erscheinungen auf einen Grad der Teuerung geführt, der als unerträglich bezeichnet werden muß. Wie A; allein die Teuerung auf die Gestaltung des Steuerbedarfs in Reich, Gliedstaaten und Gemeinden wirken mußte, zeigt ein Posten im Reichshaushalt, nämlich die Ausgabe von 3 Milliarden Mark für Besoldungsaufbesserungen. Aber das Ziel der großen Steuerreform in Deutschland dürfte im Hinblick auf die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen nicht allein darin liegen, Einnahmen zu erschließen. Es kam vielmehr die zweite, für die ruhige staatliche Entwicklung Deutschlands unerläß⸗ liche Voraussetzung hinzu, nämlich den gewaltigen Steuerdruck nach den Prinzipien der Leistungsfähigkeit auf die Steuerpflichtigen und ihre Wirtschaft zu verteilen. In erster Linie stand daher die Reform der direkten Steuer auf Vermögen, Einkommen und Vermögens⸗ zurwwachs. Wenn auch die indirekten Steuern vorerst nur eine sekundäre⸗ Rolle spielten, so bedeutet das nicht, daß sie nicht ausgeschöpft werden. Das geht schon aus dem Vergleich der Erträgnisse zwischen den direkten und indirekten Steuern hervor. Es werden nach den amt⸗ lichen Schätzungen aufgebracht in einem Beharrungszustand, d. h. also in einer Lage, die als steirg bezeichnet wird, folgende Summen: — 11X“ 1920 1913 in Millionen in Millionen I Mark 15 250 2130 13 200 1328 2 500 679
30 950 4137
Es halten sich also die direkten Steuern auf der einen und die indirekten Steuern mit den Zöllen auf der anderen Seite etwa das Gleichgewicht. Dieses Steueraufkommen soll erreicht werden, denn der Bedarf von Reich, Ländern und Gemeinden, der auf wenigstens 32 Milliarden veranschlagt ist, kann aus keiner anderen Quelle be⸗ friedigt werden als aus den laufenden direkten und indirekten Steuern und Zöllen. Die Ersparnisse auf der Ausgabeseite sind strengstens durchgeführt, aber sie lassen sich bei einer Reihe von Posten nicht
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Direkte Steuern... Indirekte Steuern...
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