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Inhalt des amtlichen Teiles: uund dem Gewerkverein deutscher Metallarbeiter Deutsches Reich. 1 8*9(9H.D.) am 6. Februar 1920 abgeschlossene Vereinbarung Ernennungen ec. zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. Juni Erequaturerteilung. v“ 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge. die Reene h 8.. in der Metallindustrie mit Ausnahme Ro⸗ de er. Fntra † Nors⸗ der Handwerksbetriebe gemäß § 2 der Verordnung vom ““ ECC““ 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetdl. E. .“ für das Gebiet — der Amtshauptmannschaft Annaberg gleichfalls für allgemein Preußen. “ verbindlich zu erklären.
7 v * 2 S mo 8 † - P5 ; 2 Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 8 b 1.X.“ gegen ö Mitrag können 8 2 Wahlordnung für die Verbaudsversammlung des Siedlungs⸗ 25. SIg9e, verbandes Ruhrfohlenbezirk. 11I. K. 1285 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
24 f8 8 e 1 8 3 S „ aße 32 8 1 Erlaß, betreffend Verleihung des Enteignungsrechts an die straße 33, zu richten.
Stadt Cottbus. Berlin, den 30. Juni 1920. Bekanntmachung, betr ssend Lohn bei Notstands⸗ und anderen Der Reichsarbeitsminister “ die mit Mitteln der Ewerbslosenfürsorge unterstützt 8 J. A.: Wulff. werden. B. Verleihung des Stipendiums der
Bekanntmachung.
8 11“ Die Ortsgruppe Hildesheim des Deutschnatio⸗ nalen Handlungsgehilfenverbandes, des Gewerk⸗ . 1 vofthlhsheh 1 “ des 1 8 technischen Angestellten und Beamten, des Ver⸗ 8 Amtliches. 9 bandes der weiblichen Handels⸗ und Büro⸗ Deutsches Reich. 8 angestellten, des Zentralverbandes der Angestellten Der Ministerialrat im Reichsverkehrsministerium Reiffen und des Deutschen Werkmeisterverbandes haben be⸗ st Fi Wrbenten Eif 8 ndirekti C Fiiesh ee. antragt, den zwischen ihnen und dem Industriellen Arbeit⸗ zum Präsidenten der Eisenbahndirektion Cassel ernannt. geber⸗Verband für Hildesheim und Umgegend am — 10. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein er seitherige Preußische Geheime erpedierende Sekretär verbindlichen Tarifvertrag vom 14. Juni 1919 und den Willig ist als Ministerialsekretär in das R allgemein verbindlichen Nachträgen vom 17. Dezember 1919 tium übernommen worden. 1 8 und 13. Februar 1920 zur Regelung, der Gehalts⸗ und An⸗ 8 8 stellungsbedingungen der kausmänmnischen und technischen An⸗ 14““ 13“ “ gestellten in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom Dem Brasilianischen Generalkonsul in Hamburg Filinto 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Vianna de Abreu ist namens des Reichs das Exequatur Gebiet des Stadtbezirks Hildesheim gleichfalls für allgemein erteilt worden. verbindlich zu erklären. “ Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum Nekannitmachung. “ 20. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
8 ke- . e. . . . 5 “ VI. R. 364 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ Innungsverband Bund deutscher Sa 8 3 8 8 Leneh „Berlin, Luisen
8 v “ * 4 straße 33, zu richten. in Berlin S. 42, Wassertorstraße 39, und der Deutsche 8 1 E“ Sattler⸗, Tapezierer⸗ und Portefeuiller⸗Verband Berlin, den 30. Juni 1920. 1“ haben beantragt, den zwischen ihnen am 13. April 1920 ab⸗ b Der Reichsarbeitsminister. geschlossenen Reichstarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ J. A.: Dr. Hausmann. und 116. 68 “ öB gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutsen Bekanntmachung. Reichs für allgemein verbindlich zu erklären. Der Arbeitnehmerverband des Friseur⸗ un Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum Haargewerbes in Berlin 80. 16, Engelufer 15, hat be⸗ 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1759 antragt, den zwischen ihm und dem Interessenverband 8 hei beitsministeri Berlin NW Luisen selbständiger Friseure in Cassel vom 25. Februar 1920 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisen dstg. E“ 8 b straße 33/34, zu richten. ab durch den Herrn Demobilmachungskommissar für verbindlich Berlin, den 12. Juni 1920 erklärten Tarifvertrag sowie den hierzu abgeschlossenen erin, den 12. “ Nachtrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen Der Reichzarbeitsminister. der Arbeitnehmer im Friseurgewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ J. A.: Dr. Sitzler X“ Cese 23 he chee Gese be Ce S. 1 üir das Gebiet des Stoͤdtkreises Tassel einschließlich der ororte: Cassel⸗Bettenhausen, Kirchditmold, Wahlershausen, 8 8 Cö 8 a chun 8 Ihrings⸗ 8 Harleshausen, Wilhelmshöhe, olfsanger, Der Verband der Gärtner und Gärtnerei⸗ Oberzwehren und Niederzwehren für allgemein verbindlich zu arbeiter, Gauleitung Frankfurt a. M., Allerheiligen⸗ erklären. straße 51 II, und die Handelsgärtner⸗Verbindung Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum Frankfurt a. M. haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer 10. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung VI. R. 1807 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6 der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Luisenstraße 33, zu richten. Arbeiterinnen u. Herggeüeheben gemäß 8 2 2 Gherekonng Berlin, den 30. Juni 1920. vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145 ür das “ Wö“ Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. und der eingemeindeten “ Vororte sowie der Orte Nied und Griesheim für allgemein Ee“ J. A.: Dr. Hausmann. verbindlich zu erklären. W gegen ble d ebe bis zum Bekanntmachung. 20. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer Die Gastwirteinnung Hanau a. M. und Umgegend v “ Reschserhettamhisterzim, Berlin Luisen⸗ in Hanau a. M. und das freie Kartell der gastwirt⸗ straße S 3 1 9 8 schaftlichen Angestelltenverbände Frankfurt a. M., Berlin, den 30. Juni 1920. Am Schwimmbad 8I, haben beantragt, den zwischen ihnen Der Reichsarbeitsministtrer. 1 am 7. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung J. A.: Dr. Hausmann. der Lohn⸗ 18 kh, hier n eS. ves n 88 Gast⸗ 1111“ wirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember “ 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt 1 Bekanntmachung. Hanau a. M. und der Orte: eir dagac Kesselstadt und Die Vereinigung der Metallindustriellen im Groß Auheim für allgemein verbindlich zu erklären. oberen Erzgebirge, Sitz Annaberg, hat beantragt, die Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum zwischen ihr, dem Deutschen Metallarbeiterverband ] 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
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VI. R. 1810 an das Reichsarbeitsministerium Berlin, straße 33, zu richten. D“ Verlin, den 50. Imt Wc 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
Luisen⸗ 85 1.u““
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Bekanntmachung.
Der Reichsverband des deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. in Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner Straße 6/7, der Deutsche Bauarbeiterverband, der Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutsch⸗ lands und der Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands haben beantragt, den zwischen ihnen am 21. Juni 1920 abgeschlossenen Taxifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 454 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1.“
Berlin, den 1. Juli 1920. .“““
ü8 Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Wulff.
g.
Der Bund angestellter Chemiker und Ingenieure, Bezirksgruppe Südbayern, Geschäftsstelle München, Kaufinger Str. 25 IHI, hat beantragt, das zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie Sektion VIII am 18. Mai 1920 getroffene, vom 1. Mai 1920 ab gültige Tarifabkommen für akademisch gebildete Ange⸗ stellte der chemischen Industrie an Stelle des allgemein ver⸗ bindlichen Landestarifs vom 6. Dezember 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1292 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. “
Berlin, den 1. Juli 1920.
Der Rcichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verein selbständiger Kaufleute des Kreises Fischhausen, Ortsverein Cranz Ostseebad, und der Fewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ Verbände, Ortsausschuß Königsberg Ostpr., Stein⸗ damm 153, haben beantragt, den zwischen ihnen am 10. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in kaufmännischen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Ostseebades Cranz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1823 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin⸗ Luisen⸗ straße 33, zu richten. “
Berlin, den 1. Juli 1920. 8
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Hausmann.
Bekanntmachung.
Arbeitgeber für den kauf männischen Verein Marienburg und der Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände haben beantra t, den zwischen ihnen am 11. Mai 1920 abgeschlossenen Na trag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 8. De⸗ se mber 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ edingungen der kaufmännischen Angestellten in den Groß⸗ und Kleinhanzelsbetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Marienburg, Wpr., und der eingemeindeten Vororte gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.