Die Jahresrechnung ist 14 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Rechnungsprüfer vorzulegen. Dieser hat die Rechnung und die
Kasse zu prüfen und über den Befund der Mitgliedewersa Be⸗
richt zu erstatten. s VI.
8
Bekanntmachungen. Deffentliche Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in dem
Verbandsorgan oder in den vom Vorstand zu bestimmenden Tages⸗
blättern und Fachzeitschriften. u — 1 Ordnungsstrafen. 8
Wegen schuldhafter Verletzung der Vorschriften der Bundesrats⸗ verordnung vom 15. August 1917 (Reichsgesetzbl. S. 720), der Satzung, der Anordnungen der Verbandsorgane oder der Verkehrsbehörden, soweit der Betriebsverband mit ihrer Durchführung betraut ist, kann der Vor⸗ stand ein Mitglied mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegen, welche im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens beitreibbar ist. Im Wiederholungsfalle kann das Mitglied auf bestimmte Zeit von den Einrichtungen des Verbandes ausgeschlossen werden. Gegen die Entscheidung des Vorstandes findet innerhalb zweier Wochen seit Zustellung die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde statt. Berlin, 10. Juli 1920. Schiffahrtsabteilung v Reichsverkehrsministerium Ulderup. 1““
G Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Georg Wendisch in Niedersedlitz ist auf Grund von § 2 Absatz 2 der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Brot und Mehl, wieder gestattet worden. — Die in Nr. 75 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 10. April 1920 veröffentlichte Untersagung des Handelsbetriebes ist aufgehoben.
Dresden⸗A., am 8. Juli 1920. Die Amtshauptmannschaft. J. A.:
——
Bekanntmachung. Dem Kohlenhändler Hermann Holtus in Oberh ausen, Mellinghoferstraße 153, ist durch Verfügung der unterzeichneten Polizeiverwaltung auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung nzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie mit rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden Oberhausen, den 2. Juli 1920. Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Menne.
Dr. Rupé.
Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Versetzt sind die Regierungs⸗ und Bauräte: Geheimer Baurat Professor Ehrhardt von der Regierung in Danzig an die Regierung in Erfurt, Rosenfeld vom Hochbauamt in Naugard an die Regierung in Hannover, Schumann von der Regierung in Stade an das Hochbauamt in Verden a. d. Aller, Heinrich Müller vom Hochbauamt in Kosel an die Regierung in Koblenz, Uchtenhagen vom Hochbauamt in Itzehoe an das Hochbauamt III in Berlin (Bereich der Regierung Potsdam), Pfeil vom Polizeibauamt II in Neukölln an die Regierung in Stettin, Koerbel von Wyk auf Föhr an die Regierung in Stralsund und Achenbach von Dingelstädt an das Hochbau⸗ amt in Schlawe.
Dem Regierungs⸗ und Baurat Mandke in Swinemünde ist die Vorstandsstelle des Hochbauamts daselbst verliehen.
Der Regierungs⸗ und Baurat Rimek in Swinemünde ist in den Ruhestand versetzt.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Der Bezirkswohnungsaufsichtsbeamte, Regierungs⸗ und Bau⸗
rat Schmidt in Königsberg ist in gleicher Eigenschaft an die Regierung in Potsdam versetzt worden.
Der bisherige Regierungsbaumeister Lindemann in Königsberg ist zum Regierungs⸗ und Baurat ernannt worden unter Verleihung der planmäßigen Stelle des Bezirkswohnungs⸗ aufsichtsbeamten bei der Regierung in Königsberg.
Ministerium 0, Wissenschaft, Kunst 18 und Volksbildung.
Die Preußische Staatsregierung hat die Wahl des Direktors der Friedrichsschule in Gumbinnen Dr. Lisco zum Direktor des Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasiums in Neuruppin bestätigt.
Der Professor Dr. Eugen Kurz in Münster ist zum Ab⸗ teilungsvorsteher am Anatomischen Institut der Universität in Münster und
der bisherige Präparandenanstaltsvorsteher Kobel aus Patschkau, Regierungsbezirk Oppeln, zum Kreisschulinspektor in Rybnik I ernannt worden.
% ““
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (²GBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Josef Schne egans, Charlotten⸗ burg, Kleiststr. 41, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 8 88
Berlin O. 27, den 6. Juli 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unz ssiger vom Handel vom 23. September 1915 (*GBl. S. 603) abe ich dem Kellner Hans Pietras, Berlin, Kulmstr. 30, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 5. Juli 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
““ „Dem Bäckermeister Friedrich Kempf, geboren am 26. Mai 1869 zu Frankfurt a. M., wohnhaft zu Frankfurt a. M., Mosel⸗ straße 31, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch wegen Unzuverlässig⸗ keit der Bäckereibetrieb geschlossen und der Handel mit Gegenständen des täg lichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbe⸗ betrieb untersagt. Frankfurt a. M., den 8. Juli 1920. Der Polizeipräsident. J. A.: Auerbach.
Weiagann Auf Grund der §§ 1 und 2 der Bekanntmachung vom 23. Sep⸗ tember 1915 habe ich mit Wirkung vom 10. Juli d. J. dem Schlachtermeister Heinatz in Adendorf die Ausübung des Schlachtergewerbes sowie den Handel mit Fleisch
und Wurstwaren wegen Unzuverläfsigkeit untersagt. (Die Bekanntmachung wird vorschüssig vom Kreisausschuß des Landkreises Lüneburg bezahlt.) Lüneburg, den 5. Juli 1920. Der Landrat des Landkreises Lüneburg. Albrecht.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
1u“
Deutsches Reich.
Vorgestern abend fand unter Beisein des Herrn Reichs⸗ präsidenten eine Besprechung der in Berlin anwesenden Mitglieder des Kabinetts über die Lage in Spaa statt. Daran schloß sich eine Aussprache mit den Parteiführern, an der auch Mitglieder des preußischen Kabinetts teilnahmen. Für gestern Morgen war eine gemeinsame Sitzung des Haus⸗ haltsausschusses und des Reichsrats einberufen. Die Be⸗ sprechungen waren streng vertraulich.
In den mit den Parteiführern, dem Hauptausschuß und dem Reichsrat gepflogenen Besprechungen über die Be⸗ dingungen der Entente, betreffend die Entwaffnung wurde laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vom Reichsminister Koch einleitend hervorgehoben, daß der, Reichskanzler und die in Spaa amvesenden Mitglieder der Reichsregierung über die Auffassungen dieser Organe unter⸗ richtet sein müßten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Bedingungen der Entente lösten die schwersten Bedenken aus. Insbesondere erblickten die Parteien einmütig in der Be⸗ drohung mit der Besetzung deutschen Gebiets eine schwere Ge⸗ fährdung unserer staatlichen Existenz und der Herstellung eines ehrlichen und friedlichen Zusammenarbeitens. Die Vertreter der Regierung in Spaa sind von dem Ergebnis der Be⸗ sprechungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt worden.
Auf die in der Presse wiedergegebene Note der Friedens⸗ konferenz, in der die deutschen Beschwerden hinsichtlich der Volksbefragung in Eupen und Malmedy als un⸗ begründet bezeichnet wurden, hat die Deutsche Regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, nunmehr geantwortet. Die mit neuem urkundlichen Beweismaterial versehene Antwort⸗ note stellt zunächst fest, daß die Konferenz das von der Deutschen Regierung vorgelegte Material nur unvollständig und die von der Bevölkerung selbst erhobenen Veschwerden überhaupt nicht berücksichtigt, ferner daß die Konferenz von unzutreffenden Rechts⸗
auffassungen und falschen Informationen ausgeht. Die Note fährt dann fort:
Die Deutsche N. muß der Behauptung, daß die Be⸗ wohner von Eupen und Malmedy, die von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, keinerlei Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind, entschieden widersprechen. Es ist unumstößliche Tatsache, daß die belgischen Behörden sich der Vergewaltigung der Bevölkerung schuldig mathen. Zwar hat der belgische Bevollmächtigte zu⸗ gesichert, daß niemand wegen seiner Abstimmungen benachteiligt werden soll, aber die belgischen Behörden handeln nicht nach dieser Versicherung. Diese ist auch der Bevölkerung niemals mitgeteilt worden, und selbst wenn dies geschehen wäre, die Bevölkerung ihr keinen Glauben schenken. Es ist stehende Tatsache, daß die Bewohner infolge des Verhaltens der belgischen Behörden der Ansicht sind, daß jeder, der sich in die Listen einträgt, über kurz oder lang ausgewiesen wird. Deshalb wagt es fast keiner abzustimmen. So erklärt es sich, daß jetzt, nachdem die Abstimmungsfrist fast abgelaufen ist, kaum ein Prozent der Stimm⸗ berechtigten sich eingetragen hat. Die deutsche Regierung stell hiernach fest, daß das Ergebnis der Volksbefragung nicht als de wahre Ausdruck des Willens der Bevölkerung angesehen werden könne. Sie hält ihren Protest mit Nachdruck aufrecht und spricht die Er wartung aus, daß endlich Maßnahmen getroffen werden, die eine freie Willensäußerung der Bevölkerung entsprechend dem Friedensvertrag und den Zusicherungen der alliierten Mächte ermöglichen.
Die Note schließt mit folgender Bemerkung:
Die alliierten Mächte sprechen am Schluß ihrer Note die Er⸗ wartung aus, daß Deutschland alles vermeiden werde, was als Versuch einer Fälschung der Volksbefragung gedeutet werden könnte. Di Deutsche Regierung vermag nicht zu ersehen, was mit dieser Be merkung gemeint ist, weist aber jede Verdächtigung, die darin liegen sollte, entschieden zurück. Sie muß ihrerseits darauf aufmerksam machen, daß in den Kreisen Eupen und Malmedy belgische Agenten wie der belgische Kriminalkommissar Trevaillez unter den Namen Freiherr von Sedlitz, von Platen, Rosenberg und Dr. Krause mit gefälschten Ausweispapieren und mit der Angabe, sie kämen im Auf⸗ trage der deutschen Regierung, als „agents provocateurs“ tätig sind.
fest⸗
Wie das Reichsministerium des Innern mitteilt, wird die von ihm für Mitte Juli nach Bamberg berufene Konferenz über die Neuregelung des Vermessungswesens im Reiche auf Wunsch verschiedener Landesregierungen bis zum Herbst vertagt.
Der vor einigen Wochen von den Ermländern polnischer Muttersprache unter der Parole: „Los von Warschau und für Ostpreußen“ im Allensteiner Abstimmungsgebiet gegründete Bund zur Erhaltung des Ermlandes hat an den deutschen Reichs⸗ und Staatskommissar für das ostpreußische Abstim⸗ mungsgebiet, Freiherrn v. Gayl, ein Schreiben gerichtet, in dem er sich für Erhaltung des Ermlandes als ungeteilten Bestand⸗ teiles des Deutschen Reiches und für eine Versöhnung der entzweiten Bevölkerungsteile des Ermlandes ausspricht, dagegen Garantien für die Wahrung der besonderen Interessen, der Freiheit der Personen, des Glaubens und der Sprache der Bevölkerung polnischer Zunge durch die Verfassung des Deutschen Reiches fordert. Der Reichskommissar hat dem Bunde geantwortet, er arbeite bereits lange an der An⸗ bahnung der Versöhnung. Die Reichs⸗ und Staatsregierung stände auf dem Standpunkt, daß nach der Abstimmung jeder Bürger polnischer Muttersprache alle durch die Reichsverfassung vom 11. August 1919 jedem Deutschen gewährleisteten Rechte in vollem Umfange genießen solle. Daraus ergäbe sich, daß die Freiheit der Person, des Glaubens, der Sprache und des Eigentums nicht angetastet werden dürfe. Ausnahmegesetze irgendwelcher Art gegen polnischsprechende Bürger würden nicht erlafsen werden. Er verweise ausdrücktich auf den Inhalt des Artikels 113 der Reichsverfassung. 8
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der zweiten Beilage.)
Aeronautisches Observatorium. “ Lindenberg, Kr. Beeskow.
9. Juli 1920. — Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 7 ½⸗
Relative
ö eit Richtung
8 unten % 8
122 749,2 19,6 7ꝗ 8
300 734 63 SS 500 717 1 60 SO 1000 676 1 70 S. 1500 635 80 SOSSO 2000 599 3 77 SOzO 2820 75 SOzO 6 Bewölkt. — Vom Boden bis 470 m Höhe schwache Abnahme
von 19,6 0 auf 19,0 °.
——
Wind
Ges chwind. Sekund.⸗ Meter
6 5 8 gr. 1 0 Seehöhe Luftdruck Temperatur C
Theater. Opernhaus. (Unter den
““ Geschlossen.
Sonntag (2 ½ Linden.)
88 Caesar. Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Operetten⸗Gastspiel. (Leitung: 8 6 Gustaf Bergman.) Sonntag, Abends Berliner Theater. 7 Uhr: Die Strohwitwe. Musik von Leo Blech.
Montag und folgende
Die Strohwitwe.
Tage: 6
traße. Geständnis. Deutsches Theater. Sonntag,Abends omöbdi 8 Uhr: Das Weib und der Hampel⸗ Komöbdie mann. — Montag bis Sonnabend: Das Weib und der Hampelmann.
Kammerspiele.
Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Leibgardist. — Montag und Dienstag: Der Leibgardist. — Mittwoch: Zum ersten Male: Die Notbrücke. — Don⸗ nerstag bis bend: Die Notb
maus. — Martin. — Bruder Martin.
b
8
82 8 2 hn v 2 * 1
Großes Schauspielhaus. Am Zirkus —Karlstraße —-Schiffbauerdamm. b Uhr): Lysistrata. — Abends 7 ½ Uhr: Lyfistrata. — Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonn⸗ abend: Lysistrata. — Mittwoch: Julins
7 ½ Uhr: Der letzte Walzer.
Theater in der Königgrätzer Allabendlich 7 ½ Uhr
.Allabendlich 8 Uhr: Die Reise in die Mädchenzeit.
Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Die Fleder⸗ Abends 7 ½ Uhr:
Montag bis Sonnabend:
Mittwoch und Sonnabend (3 Uhr): Die Fledermaus.
Deutsches Künstlertheater. Sonn⸗ tag, Abends 7 ½ Uhr: Die bessere Hälfte. — Montag bis Sonnabend: Die bessere
Hälste.
Dunkeln.
2 8 “ Lessingtheater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Das Glas der Fumngfrau. — Allabendlich Montag bis Sonnabend: Das Glas der
Jungfrau. vater.
Schillertheater. Cvarlottenburg. The Sonntag, Abends 8 Uhr: Der ehe⸗ malige Lentuant. — Montag bis Sonn⸗ abend: Der ehemalige Lentnant.
Deutsches Opernhaus. Sonntag, Abends 6 ½ Uhr: Lohengrin. (Schluß der Spielzeit.)
1“
Das 8 Paradies.
8 8 8
Schehart.
Kleines Schauspielhaus. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die Büchse der Pan⸗ dora. — Montag bis Sonnabend: Die Büchse der Pandora.
Bruder
Komische Qper. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die Frau im Dunkeln. — 7 ½ Uhr: Die
Theater des Westens. Abends 8 Uhr: Der Rabenvater. — Montag bis Sonnabend: Der Raben⸗
ater am Nollendoesplatz. Sonntag (3 ½ Uhr): Das Glücksmädel. Allabendlich 7 ½ Uhr: Eine
Lustspielhaus. Sonntag, 7 ½ Uhr: Der ungetreue Eckehart. — Allabendlich 7 ½ Uhr:
Thaliatheater. Sonntag, Abends 7 Uhr: Ihre Hoheit — die Tänzerin. — Allabendlich 7½8 Uhr: Ihre Hoheit. die Tänzerin.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Daify Lahusen mit Hrn. cand. theol. Leutnant d. Res. Gustav
Lahusen (Bremen).
Gestorben: Hr. General z. D. Ludwig
Fran im
8
Sonntag, von Boehn (Schlachtensee). — Hr. General der Infanterie z. D. Franz Xaver von Oberhoffer (Freiburg, Br.]
würde
Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags
Verantwortlicher riftleiter CI1I“ Feher. altsae Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und stalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage sowie die Inhaltsangabe Nr. 26 zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers.
8
Nacht im
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Der ungetreue
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zum Deutsche
chsanzeiger und Preußischen Staa
Verlin, Sonnabend, den 10. Fuli
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mzeiger
Nr. 151.
1920
Deutsches Reich.
Bekanntmachung
über die Beschlagnahme von Rechten und Beteili⸗
gungen deutscher Reichsangehöriger an
Unternehmungen und an Eö“ aus Anlaß
der v1 der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrags.
Auf Grund des § 5 des Gesetzes über E zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1527) wird im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes bestimmt:
§ 1.
Die auf Grund der Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder an Konzessionen vom 27. März 1920 (Reichsanzeiger Nr. 68) gemeldeten, in der nachfolgenden Liste aufgeführten Rechte oder Beteiligungen heugscher “ an öffentlichen Unternehmungen werden
eschlagnahmt.
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne Zustimmung des
eichsministers für Wiederaufbau die Vornahme von Veränderungen an den von der Beschlagnahme betroffenen Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche ö“ über sj verboten und nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
2.
uwiderhandlungen gegen 8 Verbote des § 1 Abs. 2 werden emã 8 10 une 11 des Enteignungsgesetzes vom 31. August 1919 deichs⸗Gesetzbl. S. 1527) bei Vorsatz, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 100 000 ℳ oder mit einer bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bis zu 10 000 ℳ
estraft.
§ 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. Juli 1920. Der Reichsminister für Wiederaufbau Müller.. 8
Liste. A. Rußland.
Aktien der seeeegeger Elektrizitätswerke, Elektrische Kraft Baku Aktien, Aktien der Arthur Koppel A. G. in Petersburg (Trinkwasser⸗ versorgung der Stadt Barah, 1 1 8 Aktien der Moskauer Gesellschaft für elektrische Kraftüber⸗ tragung Moskau, 8 .Aktien der Moskauer Aktiengesellschaft für elektrische Kraft⸗ übertragung in St. Petersburg⸗Bogorodsk, .Anteile an dem russischen Syndikat zwecks Verstaatlichung der I. und II. Moskauer Tramway⸗Gesellschaft, Aktie Donetz⸗Jurgewka, Aktien der Russisch⸗Baltischen Dampfschiffahrts⸗A. G. in Riga, Aktien der Rigaer Straßenbahn, .Aktien der Moskau⸗Smolensk Eisenbahn, .Aktien der Amur Damp chiffgesellschaft in Petersburg, .Aktien der Südost⸗Eisenbahn, 1 1 .Aktien der Dänisch⸗Russischen mkveselsschaft⸗ .Aktien der Kiewer städtischen Eisenbahn, .Aktie der Samoliet⸗Schiffahrtsgesellschaft in Petersburg, .Aktien der Moskau⸗Kasan⸗Eisenbahn, . Aktien der nördlichen Doneisenbahngesellschaft, . Aktien der Moskau⸗Kiew⸗Woronesch Eisenbahn, .Anteile der 114“4““ Aktien der Moskau⸗Rjäsan Eisenbahn, Aktien der Njäsan⸗Koslow Eisenbahn, Aktien der Wladikawkas Eisenbahn Aktien der Wolga⸗Bugulma Eisenbahn, Aktien der Gesellschaft der livländischen Zufuhrbahnen in Walk, ktie der Oranienburger elektrischen Bahn, Aktien der Rybinsk Eisenbahn, Anteile der Moskau⸗Smolensk Eisenbahn, .Genußscheine der baltischen Eisenbahnaktiengesellschaft, Genußschein der Rjasek —Wiasma Eisenbahn, .Aktien der chemin de fer du Nord-Est de l'Oural, .Aktien der chemin de fer de l'Altai, Aktien der chemin de fer d'Arys-Vierny, Genußscheine der Donetz⸗Eisenbahn, 8 .Aktien der russischen A. E. G., 8 Aktien der Petersburger Gesellschaft für elektrische Beleuchtung, . Aktien der Kiewer Elektrizitätsgesellschaft, Elektrizitätswerk e 1 Aktien der Russischen Aktiengesellschaft Siemens⸗Schuckert, St. Petersburg, Aktien der russischen elektrotechnischen Werke Siemens & alkske, St. Petersburg, 1 40. Aktien der Eisenbahn Kursk —Kiew 41. Anteile der Zampfichif esellschaft A. Augsburg, Riga, 42. Aktien der Ersten Moskauer Trambahn. B. China. Genußscheine der Shanghai⸗Nangking Eisenbahn.
C. Oesterreich, .
Aktien der Aktiengesellschaft Elektrizitätzwerk Wels in Aktien der Tramway und Elektrizitäts serghaft in Linz, Aktien der Oesterreichischen Gasbeleuchtungs A. G. in Wien, Aktien der Wiener Gasindustrie in Wien, Aktien der Donau Dampfschiffahrtsgesellschaft, Aktien der “ Wien, Urcaf Aktien der Salzburger Eisenbahn⸗ u. Tramwavygese 3 Anteile der elektrischen Kleinbahn Graz⸗Maria Trost G. m. b. H. in Graz, Aktien der Grazer Tramway, Aktien der Allgemeinen Oesterreichischen Kleinbahngesellschaft, Aktien der Lokalbahn Innsbruck-— Hall, Aktien der Innsbrucker Mittelgebirgsbahn,
.Aktien der Steiermärkischen Elektrizitätsgesellschaft in Graz,
.Aktien der Wagtalbahn,
.Aktien der Geisbergbahn, 16. Aktien der Kahlenbergeisenbahn 17. Aktien der Graz⸗Köflacher Bahn,
Sgohcah S 8900 —
90 ge po -
18. Aktien der Raa „Oedenburger Bahn, 19. Aktien der Südösterreichischen Bahn,
8 der Dampfschiffahrtsgesellschaft des Oesterreichischen 9l oy 2 Aktien der Donau Brückenbaugesellschaft Rain⸗Marxheim.
D. Ungarn.
Aktien der Budapester Straßenbahn, Aktien der Allgemeinen Oesterreichisch⸗Ungarischen Gasgesellschaft, Aktien der Ungarischen Lokaleisenbahngesellschaft, Aktien der Donau⸗Eipeltal Eisenbahn, Aktien der Barcs⸗Pakraczer Eisenbahn, Aktien der Aktiengesellschaft für elektrische und Verkehrsunter⸗ nehmungen in Budapest, “ “ Aktien der Se Lokalbahn, Aktien der Lonjathalbahn, Aktien der Zsibo⸗Nagybanyaer Lokalbahn, Aktien der Losonczvideker Lokalbahn, 1 1“ .Aktien der Oravicza⸗Nemetbogsan⸗Resiczabanyaer Lokalbahn, Aktien der Budapest⸗Gran⸗Füzitoer Bahn, . Aktien der Westungarischen Lokalbahn, Aktien der Steinamanger⸗Pikafelder Lokalbahn Aktien der Keszthelyvideker Lokalbahn, Aktien der Biharer Lokalbahn, Aktien der Bahn Fünfkirchen⸗Barcs, Aktien der Kassa⸗Hegyaljaer Lokalbahn (und Genußscheine), Aktien der Temesvar Mikloser Lokalbahn, Aktien der Pecs⸗Dolni⸗Miholjacer Lokalbahn, Aktien der Drautalbahn (Kisköszig⸗Liklos⸗Barcs), .Aktien der Szamostalbahn, . Aktien der Kaschau Tornaer Lokalbahn, Aktien der Budapester elektrischen Stadtbahn, Aktien der Budaer Bergbahn, .Aktien der Temesvar⸗Modoser Lokalbahn, Aktien der Vereinigte Matra⸗Körös Lokalbahn, .Aktien der Sgagzsager Lokalbahn und Genußscheine, nb der Maros Ludas Bistritzer Lokalbahn und Genuß⸗ scheine, Aktien der Hejasfalva⸗Szekeler Lokalbahn und Genußscheine, .Aktien der Csetnektaler Lokalbahn und Genußscheine, Aktien der Versecz⸗Kubiner Lokalbahn und Genußscheine Mtien der Raab⸗Vesprim⸗Dombrovarer Lokalbahn und Genuß⸗ cheine, .Aktien der Szaboleser Komitats Lokalbahn und Genußscheine, . Aktien der Debreczin⸗Füsesabony⸗Ohat⸗Polgarer Lokalbahn und Genußscheine, .Aktien der Vereinigten Szegedin⸗Groß⸗Kikinda Lokalbahn und Genußscheine, Aktien der I Komitatsbahn, Aktien der Vereinigten Poszony⸗Komarower Lokalbahn und Genußscheine, Aktien der Rozsahegy Korytuyczaer Lokalbahn und Genußscheine, . Aktien der Czakathure⸗Agram⸗Bahn, .Aktien der Szatmar⸗Nagybanya⸗Bahn, . Aktien der Vereinigten Arader und Csemader Eisenbahn, Aktien Ungarischen Erdgas A. G. in Budapest Aktien Nagykikinda⸗Arader Lokalbahn, . Aktien omonna Takczanyer Vizinalbahn, . Aktien Kuranythaler Lokalbahn, Aktien Tiszapelzar⸗Nyiregyhazaer Lokalbah .Aktien Gyulafehervar⸗Zalatnaer Lokalbahn .Aktien Garamberzenoze⸗Levaer Lokalbahn, Aktien Agram⸗Samobarer Lokalbahn. E. Türkei. . Aktien Hafengesellschaft Haidar⸗Pascha, u“ .Aktien der Eaux de Scutari⸗Kadikeny in Konstantinopel, .Aktien der Bagdadbahn, 3 .Aktien der Mersina⸗Tarsus⸗Adana⸗Eisenbahn, Aktien und Gründeranteile der Société anonyme Ottomane des Docks et Ateliers du Haut Bosphore, .Aktien der Damas⸗Hama Eisenbahn, Aktien der Orientbahn, Aktien der Société Ottomane pour PEclairage de Con- stantinople, 8 Aktien der Orientalischen Eisenbahnbetriebsgesellschaft, .Aktien der Anatolischen Bahn. 8
F. Abgetretenen Gebieten. 1. Elsaß⸗Lothringen. Aktien der Kaysersberger Talbahn,
8
“
S899.
6AhEEFE=Oge— I d —
— —
Aktien des Elektrizitätswerk b Aktien der Lothringischen Eisenbahn A. G. in Diedenhofen, Beteiligung an den Oberrheinischen Kraftwerken in Mülhausen, Aktien der A. G. La Houve in Straßburaeere, Aktien der Schluchtbahngesellschaft.
2. Polen. 1
Aktien an der Straßenbahn und dem Glektrizitätswerk in Bromberg, 8 Aktien der Putzig —Krokow, Aktien der Kleinbahn Culmsee —Melno, Aktien der Kleinbahn Hardenberg —Neuenburg, ktien der Posener Straßenbahn A. G.
2H 52 b
Bekanntmachung.
—Der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Verwaltung Bielefeld, in Bielefeld, Arndstraße 8, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein Bielefelder Herrenwaͤschefabrilanten am 26. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitneh mer in 8— Herrenrwasche⸗ JFadustrt gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Bielefeld und der Stadt Herford für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1814 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. 3 Berlin, den 3. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
Bekanntmachung.
Die Interessenvereinigung Thüringer Braue reien, Mälzereien und Mühlen in Erfurt, Löberstr. 42, und der Verband der Brauerei⸗ und Mühlenarbeiter und verwandten Berufsgenossen, Bezirk Thüringen,
Aktien der Straßburger Straßenbahngesellschaft in Straßburg,
Ortsverband Heidelberg, der Ortsgruppe Heidelberg
haben beantragt, den zwischen ihnen ab 1. Mai 1920 in Kraft getretenen Landestarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in der Thüringi⸗ — Brauereiindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet, das durch nachfolgende Linie umschlossen ist: Bei Stolberg im Norden beginnend, zieht sich die Linie nach der östlichen Seite des Kyffhäuser, Artern links liegen lassend, in gerader Linie zwischen Bad Kösen und Naumburg hindurch, links liegen lassend Eisenberg, Weida, rechts Triptis, links Schleiz, in gerader Linie nach Sparnberg an der bayerischen Grenze. Im Süden an der bayerischen Fren entlang bis Wüstensachsen an der hessischen Grenze. Westlich on der hessischen Grenze entlang bis Hönebach an der Bahnlinie Eisenach —Bebra. Die Linie entlang bis Bebra. Von Bebra ab die Bahnlinie Bebra —Göttingen entlang. Unterhalb Göttingen biegt die Linienführung nach Osten ab, läßt Duder⸗ stadt, Bad Sachsa, Ellrich, Alfeld rechts liegen einschließlich Stolberg. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1820 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 3. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
Bekanntmachung.
Der Provinzialverband Schlesien des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe in Breslau (Beauftragter Ernst Griebsch, Gr. Mochbern bei Breslau) hat beantragt, den zwischen ihm, dem Bund deutscher Baumschulbesitzer, Verband Schlesien, der Gruppe Breslau des Ver⸗ bandes deutscher Gartene und dem Ver⸗ band der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Gau Schlesien, am 5. Mai 1920 abgeschlossenen (Schiedsspruch) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbe ingungen der gewerblichen Arbeiter in Gärtnereien und Baumschulen Pmäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗
esetzbl. S. 456) für die Provinz 1““ mit Aus⸗ nahme der Kreise Glatz, Habelschwerdt und Neurode und für den unbesetzten Teil der Provinz Oberschlesien für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 333 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 3. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
Zekanntmachung.
Die Photographen⸗Zwangsinnung Halle a. S., Sitz Halle a. S., Poststraße 15, und der Gehilfenausschuß der Innung haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Arbeitnehmer im Photographengewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halle a. S. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1834 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 38, zu richten.
Berlin, den 5. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
u“ J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinschaft der Harburger Gast⸗ wirte (Freier Gast⸗ und Schankwirte⸗Verband und Harburger Gastwirte⸗Verein) und die Arbeitsgemein⸗ schaft der Gasthausangestellten (Verband der Gast⸗ wirtsgehilfen, Ortsverwaltung Harburg, und Bund der Hotel⸗, Restaurant⸗ und Cafs⸗Angestellten Deutschlands, Ortsverein Harburg a. E.) haben be⸗ antragt, den zwischen ihnen am 19. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Arbeitnehmer im Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 secche esezse S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Harburg a. E. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1817 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 5. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister FSI. A.: Dr. Bufse.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 377 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, es Ver⸗ bandes süddeutscher Zigarrenfabrikanten (Bezirksgruppe II des Reichsve bandes deutscher “ dem Gewerkschafts⸗ bund Angestelltenverbände, Ortsausschuß Heidel⸗ berg, und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortsgruppe Heidelberg, am 15. März 1920 chgeschlassene Tarifvertrag sur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten der Tabakinduftrie in Heidelberg wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2