1920 / 152 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

18 8 Die deutsche Regierung weist darauf hin, daß nach ihren Be rechnungen die bis zum 1. Mai 1921 zu zahlenden 20 Milliarden Mark Gold nicht nur schon jetzt geleistet sind, sondern daß bereits erheblich höherer Betrag gezahlt ist. Unterlagen stehen zur Verfigung.

3. Eine Regelung für die Zukunft, die die deutsche Regierung als erfüllbar anerkennen soll, kann nur nach der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Deutschlands bemessen werden. Hierbei ist besonders die Notwendigkeit zu berücksichtigen, den deutschen Etat zu balanzieren. Sonst werden rasch wachsende weitere schwebende Verschuldung und Inflation jede Leistungsfähigkeit untergraben.

4. Für das Maß der deutschen Leistungsfähigkeit verweist die deutsche Regiernng auf die überreichten Denkschriften. Sie’ geht davon aus, daß insbesondere keine weitere Schmälerung der Grund⸗ sagen der schon stark geschwächten deutschen Volkswirtschaft eintritt und die unentbehrlichen weltwirtschaftlichen Hilfsquellen wieder ge⸗ wonnen werden. Namentlich muß Deutschland die notwendigen Lebensmittel, Futtermittel, Düngemittel und sonstige Rohstoffe zu angemessenen Zahlungsbedingungen einführen können.

.5. Wird die deutsche Leistungsfähigkeit zugrunde gelegt, so ergibt sich folgendes: 1 . a) Die Entschädigungspflicht ist in Annuitäten auszudrücken; die 1 Mindesthöhe der Annnuität ist festzustellen. Die Pflicht zur Zahlung von Annuitäten wird auf die im GG von Versailles genannte Frist von 30 Jahren be⸗ greuzt. Die Mindestannuität ist derart zu bemessen, wie es auf Grund

der deutschen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.

irgend

—₰

d möglich ist. Sie umfaßt daher alle Verpflichtungen

eutschlands zu Sach⸗ und Geldleistungen nach dem Ver⸗ trage von Versailles, also insbesondere auch die Verpflichtung zur Erstattung der Kosten der Okkupationsarmee. Die Annuitäten werden zum Teil durch die Sachleistungen, die auf Grund des Vertrages von Versailles zu bewirken sind, gedeckt. Diese Sachleistungen sind grundsätzlich zum Welt⸗ marktpreis anzurechnen. Zu einem bestimmten anderen Teil sollen die Annuitäten in bar gezahlt werden; soweit Deutsch⸗ land Sachleistungen machen wird, die den durch die Sach⸗ leistungen zu deckenden Teil der Annuitäten überschreiten, sind sie in bar zum Weltmarktpreis zu bezahlen.

Da die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten 30 Jahre heute

nicht zu überblicken ist, soll eine Beteiligung der alliierten Re⸗

gierungen an einer wesentlichen Besserung der Finanz⸗ und

Wirtschaftslage Deutschlands vorgesehen werden. Hierfür soll

ein Inderschema ausgearbeitet werden.

†) Es ist eine Höchstsumme zu bestimmen, nach deren Abtragung Deutschland von jeder weiteren Entschädigungspflicht frei wird. Für die Feststellung der Mindestannuität auf Grundlage der.

deutschen Leistungsfähigkeit (a) und der hierfür näher zu

präzisierenden, der deutschen Finanzhoheit nicht vorgreifenden Sicherungen für die Ausarbeitung des Inderxschemas (e), für die Bestimmung der Höchstsumme (d) sowie für die Prüfung der Unterlagen nach Ziffer 2 sollen schnellstens Sachverständige beider Parteien zusammentreten. Anregung für die Durchführung des Wiederaufbaues der zer⸗ törten Gebiete.

a) Die Wiederherstellung der im Kriege zerstörten Gebiete bildet ein gemeinschaftliches Interesse der Völker, da die Gefahr besteht, daß die Gefühle des Hasses und der Schrei nach Rache nicht verschwinden, solange sie nicht durchgeführt ist. Die deutsche Regierung hat deshalb, obwohl nach dem Friedensvertrage eine Verpflichtung zur unmittelbaren Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau nicht besteht, alsbald nach Unterzeichnung des Vertrages ihre Bereitschaft erklärt, sich an den Aufbauarbeiten zu beteiligen. Sie empfiehlt, im gemeinsamen Interesse dringend der Frage erneut näherzutreten. Dabei berücksichtigt sie auch die bei den bisherigen deutschen Lieferungen für die Zwecke des Wieder⸗ aufbaues gemachte Erfahrung, daß die Materiallieferungen nicht ausschließlich dazu Verwendung finden, um den früheren Zustand der zerstörten Gebiete herbeizuführen, sondern von dem Geschädigten teilweise auch zum Aufbau einer neuen Existenz an anderen Orten benutzt werden.

Die deutsche Regierung gibt daher die Anregung, den Wieder⸗ aufbau der zerstörten Gebiete durch ein großes internationales Siedlungsunternehmen vornehmen zu lassen. Der Plan ist folgender: 1

Es wird ein internationales Syndikat von Unternehmern ge⸗

et, an denen allen Staaten die Beteiligung offen gehalten wird.

2. Das Syndikat erhält die Aufgabe, im Einvernehmen mit den unmittelbar beteiligten Regierungen die Aufräumung der zerstörten

Hebiete durchzuführen, die industriellen, landwirtschaftlichen und

Verkehrsanlagen wiederherzustellen und neue Heimstärten für die

bisherigen Bewohner dieser Gebiete oder andere Siedler, die sich aus

F sonstigen Gebieten der geschädigten Länder dorthin wenden, zu

schaffen.

2 9 86

Syndikat zieht Unternehmer und Arbeiter aus den alliierten und den neutralen Ländern, sowie aus Deutschland zu diesen Arbeiten heran.

4. Das Siedlungsunternehmen ist nach geschäftlichen, nicht nach

bürokratischen Grundsätzen zu leiten und so zu führen, daß von ihm

keine übermäßigen Gewinne erzielt werden. .5. Alle Organisationen sind aufzubauen auf Grundlage pari⸗ tätischer Arbeitsgemeinschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 6. Bei grundsätzlichem Einverständnis mit diesem Plan würde alsbald eine Besprechung über die praktische Durchführung oder Zu⸗ iehung von Vertretern der Regierungen der Staaten, die sich an dem Syndifat beteiligen wollen, ferner von Vertretern der Bevölkerung der zerstörten Gebiete sowie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu veranstalten sein. . Der in Brüssel eingetroffene griechische Ministerpräsident Venizelos hatte vorgestern eine Besprechung mit dem König. Der O berste Rat hielt gestern eine Sitzung ab und be chäfligte sich mit dem türkischen Friedens vertrag. Die Antwort, die den türkischen Delegierten endgültig am 17. Juli übergeben werden wird, enthält einige Abänderungen zugunsten. der Türkei. In der Teschener Frage ist eine Volksabstimmung vorgesehen. Die Tschecho⸗Slowaken und die Bolen lehnen sie jedoch ab und schlagen einen Schiedsspruch des belgischen Königs vor. In der Danziger Frage wurde die Verwaltung gemäß Artikel 104 des Friedensvertrags einer gemischten, aus Danzigern und Polen bestehenden Kommission übcrtragen.

In Anwesenheit des Marschalls Foch hatte vorgestern der polnische Ministerpräsident Grabski mit Lloyd George und Millerand eine wichtige Unterredung. Er ersuchte um Intervention, damit das im Aufbau begriffene Polen nicht von der Bolschewisten erdrückt werde. Lloyd George und Mille⸗ rand erklärten Grabski, daß es schwer halte, Polen materielle Hilfe zu leisten. Wie „Neuter“ meldet, haben die Alliierten er Sowjetregierung den Abschluß eines Waffen⸗ stillstands mit Polen vorgeschlagen, auf Grund der Vor⸗ aussetzung, daß die Polen sich hinter ihre rechtmäßigen Grenzen zurückziehen. Dem Waffenstillstand würde dann eine Friedens⸗ konferenz aller Randstaaten folgen. Wenn die Sowjetregierung ablehnt, oder wenn sie die Polen innerhalb ihrer eigenen Grenzen angreift, so würden die Alliierten Polen volle Unter⸗ stützung zu Teil werden lassen.

Parlamentarische Nachrichten. Im Haushaltsausschuß des R

machte am Sonnabend, nach Meldung des W. T. B. sekretär Albert über die Vorgänge in Sp Mitteilungen:

.Der Herr Reichswehrminister wird nachher ausführlich sprechen; ich will mich deshalb darauf beschränken, den allgemcinen Eindruch dessen zu schildern, was wir in Spaa erlebt haben. Es war lediglich die Fortfetzung des Diktats, das in Versailles begonnen hatte. Es war ein Ergänzungsdiktat zu dem in Versailles dikterten Frieden. Das zeigte sich schon bei der Aufstellung des Programms. Der Reichs⸗ kanzler hat nicht, wie in der Presse vielfcch behauplet wurde, einen Wink bekemmen, daß die militärischen Fragen zuerst herankommen würden. Im GEegenteil: die Regicrurg dachte, daß die militärischen Fragen erst später zur Verhandlung kommen würden. Die Entente hat sich sür dieses Verfahren auch erst am letzten Tage und zwar aus taltischen Gründen entschlossen. Daß es sich lediglich um ein Dikta handelte, ersicht man guch aus der Art, wie die Verhandlungen geführt worden sind. In unserer Presse ist vielfach geäußert worden, unsere Delegation hätte diesen oder jenen Punkt mehr heworheben müssen. Es ist insbesondere dee Frage aufoeworfen worden, warum die Frage der Sickerheitewehr nicht energischer behandelt worden sei. Dem⸗ gegenüber ist zu bemerken, daß wir keinerlei Verhandlungs⸗ und Ent⸗ schlußfreiheit hatten. Der Versitzende hat die Verhandlungen mit rigoroser Schärfe geführt, indem er nur das zu erörtern gestattete, was er erörtert zu haben wünschte. Die Leitung hatte Lloyd George, wenn auch formell der belgische Minister Delacroix den Vorsitz führte, wie jetzt die Verhandlungen über die Kohle in den Händen von Millerand liegen. Es ist viellcicht der Eindeuck entstanden, als cb sich die ganzen Verhandlungen um die 200 000 Mann unserer Reichswehr gedreht hätten. Des war vom Standpunkt Lleyd Georges nicht der springende Punkt der Verhandlungen; der springende Punkt war vielmehr dee Entwaffnung der Bevölkerung, das Herausbolen der Waffen aus der Bevölkerung. Gelegentlich siel sogar die Bemerkung, daß gegenüber dieser Frage die Zahl der Reickswehrtruppen an Bedeutung zurück⸗ trete. Disser Punkt kann nicht sckarf genug in den Vordergrund ge⸗ stellt werden; denn er bildet den Drehpuntt der ganzen Verhandlungen. Es ist dann das Agrément zustande gekommen, das die Herren kennen. (Widerspruch.) Ich habe leider den Wortlaut nicht hier. Ich wa meiner Sache sicher, daß das „Wolffsche Büro“ den Wortlaut der Be⸗ dingungen veröffentlicht hätte, die uns vorgelegt worden sind. (Zu⸗ rufe: Diese Bedingungen sind allerdings bekannt!) Das Agrément ent⸗ hält im wesentlichen diese Bedingungen. Das ist unterschrieben worden. Dabei war für die deutsche Delegation von wesentlicher Be⸗ deutung die Androbung der Alliierten, das Ruhrgebiet zu besetzen, falls die Bedingungen nicht erfüllt würden. „Havas“ hat verbreitet, die deutsche Delegation wäre vor die Frage gestellt worden: Ja oder Nein? und hätte alles ohne Vorbehbalte unterschrieben. In Werklichkeit liegt die Sache folcendermaßen: Die deutsche Delegation hat keinen Zweifel darüber gelassen, daß sic ein Recht der Alliierten zum fefortigen Ein⸗ marsch entgegen dem Friedensvertrag von Versailles unter keinen Um⸗ ständen untersckreiben könnte, einmal weil es dem Friedensvertrag widersprecke, weil es dem Geiste der Verhandlungen wider⸗ spreche, die auf der Bosis des Friedenevertrages geführt würden, und zweitens aus dem formalen Grunde, weil zur Aenderung des Nriedensvertrages die Zustimmung der gesetzgebenden Faktoren Deutschlands notwendig gewesen wäre. Um diesen Punkt hat sich auch die nochmalige, sehr scharfe Auseinandersetzung in der letzten Sitzung gedreht, und es ist eine Formulierung gesunden worden, die diesem 8 tandyunkte der deutschen Regierung dadurch Rechnung trägt, daß der Schlußsatz lautet: Die deutscke Delegation nimmt von der Ent⸗ scheidung der alliierten Regierungen Kenntnis und wird die Be⸗ dingungen ausführen, soweit die deutsche Regierung in Betracht vommt (en co qui concerne le gouvernement allemand). Diese Fassung ist fewählt worden, um dedurch Klarzustellen, daß der drifte Punkt des Abkommens, die Sanklion, bei dieser Formulierung nicht durch die Unterschrift gedeckt ist. Das Abkommen enthält drei Gruppen: die Bedingungen, unter denen die Entwaffnung erfolgen soll, die Zusiche⸗ rungen, die die Alliterten binsichtlich der Fristen und der Rüäumung des besetzten Gobietes geben, und endlich die sogenannte Sanktion. Diese Sanktion ist also nickt mit unterschrieben. Unser Anßenminister hat in sehr ausführlichen und präzisen Darlegungen in der Sitzung den Recktsstandpunkt der deutschen Regierung gewahrt, und Lloyd Gcorge hat mündlich aurdrücklich anerkannt, daß die deulsche Deles tion durch Untersckreibung des Agréments nicht anerkenne, daß die Alliierten ein Recht zum Einrücken hbätten. Das müsse auch aus dem Protckell borvorgehen, das die Alliterten über die Verhandlungen seststellen, auf das wir ja leinen Einfluß haben. Es ist zwischen dem Protokoll des Agréments und dem Sitzungsprotokoll, das die Alliierten seststellen, zu unterscheiden. In diesem wird der Vorbehalt der deut⸗ schen Delegation aufgenommen sein; in jenem steht darüber nichts. Alles weitere darf ich dem Herrn Reichswehrminister überlassen. Ddie Ausführungen des Reichswehrministers Dr. Geßler im Haushaltsausschuß des Reichstages hatten nach derselben Quelle folgenden Wortlaut:

Es war überraschend, daß nach den Juninoten, in denen die Entente jede weitere Erörterung über die Heeresfragen abgelehnt hatte ausgerechnet in letzter Stunde der Vollzug der militärischen Bestim⸗ mungen des Friedensvertrages als erster Punkt auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Es zeigte sich allerdings sofort bei Aufnahme der Verhandlungen, daß die Entente in der Tat nicht beabsichtigte, etwa in eine Erörterung der Bestimmungen des Friedensvertrages in dem Sinne einzutreten, daß die von uns angestrebten Verbesserungen ge⸗ währt würden. Lloyd George hat sehr rasch bemerkt, es komme ihm nicht darauf an, hier irgendwelche Gründe von der Regierung zu hören, warum sie mit der Ersüllung der militärischen Bestimmungen des Friedensvertrags in Verzug gekommen sei, sondern es komme nur darauf an zu erfahren, nach welchem Plan sie nunmehr raschestens die Entwaffnung Deutschlands durchzuführen gedenke. Darüber erwarte er unter allen Umständen bestimmte Erklärungen; alle anderen Er⸗ örterungen seien überflüssig. In der ganzen Frage der militärischen Verhandlungen hat außer Lloyd George niemand während der ganzen Sitzung das Wort genommen. Lloyd George verlangte von uns in kürzester Frist einen bestimmten Plan über die Durchführung der Abrüstung. Von uns waren alle Vorbereitungen getrofsen, und wir konnten erklären, daß wir bereits am anderen Morgen die ge⸗ wünschten Pläne unterbreiten könnten. Wir legten den Herren der Entente ein möglichst genaucs Zahlenmaterial vor, vor allem über den Bestand der Waffen, die Deutschland beim Ende des Krieges noch gehabt hat, über den Bestand an Gewehren. Maschinengewebren, Geschützen und Minenwerfern. Daraus ergab sich, daß wir zwar

folgende

bereits über 1 ¼ Millionen Gewehre abgeliefert hatten. daß dagegen noch 1 895 000 Gewehre im Laufe der Revolution in unbefugte Hände gekommon seien, in denen sie beute noch sind, soweit sie nicht zugrunde gegangen sind. Lloyd George stellte diesen Gesichtspunkt in den Vorder⸗ grund der Verhandlungen und meinte, es müßten sofort die nötigen Maßnahmen durchgeführt werden, um diese Gewehre restlos zu er⸗ fassen. Es mache keinen Unterschied, ob die Reichswehr 100 000, 200 000 oder 300 000 Mann betrage, solange noch 2 000 000 Ge⸗ wehre in den Händen einer Bevölkerung seien, die auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht ausgebildet sei und infolgedessen jeden Augen⸗ blick auch wieder zu den Waffen gerufen werden könne. Er sagte, es sei ihm unbegreiflich, wie man überhaupt nur eine Nacht schlafen könne angesichts dieses Zustandes. Minister Dr. Simons erwiderte darauf, daß allerdings dieser Gedanke kein angenehmer sei, daß wir uns aber in Deutschland im letzten Jahre an manches hätten gewöhnen müssen. Minister Simons wies auch darauf hin, daß selbst England wicht in der Lage gewesen sei, aus Irland alle Waffen herouszuholen. Lloyd George forderte ferner soforlige Entwaffnug der Einwohner⸗ wehren in deren Händen noch sehr viele Gewehre sein sollen, ebenso der Sicherheitspolizei. Er verlangte energisches Voraehen gegen die bewaffnete Zivilbepölkerung; Waffenbesitz müsse mit schweren Strafen bedroht werden. Wenn die Befugnisse der Regierung ungenügend sein

sollten, müßten gesetzgeberische Maßnahmen geschaffen werden. Nur

wenn diese Waffen aus den Händen der Zivilbevölkerung heraus⸗ gekommen seien, könne sowohl Dautschland wie die europäische Welt ruhig sein. Soweit ich bis jetzt die Berichte der deutschen Presse ver⸗ folgen konnte, sind sie außerordentlich kurz. Sie geben nicht das Gesamtbild dieser Verhandlungen. Dies hängt jedenfalls mit den großen technischen Schwierigkeiten zusammen, die die deutsche Presse⸗ berichterstattung hat. „Times“ und die französische und belgische Presse haben ausführliche Berichte, die in vielen Dingen wohl ein erschöpfen⸗ des Bild geben werden. Es ist dann weiter von uns gefordert worden, daß die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft werden solle. Das konnte zugesagt werden, weil ein derarliger Entwurf bereits dem Reichsrat vorliegt. Außerdem soll alles noch in unseren Händen befindliche Kriegsmaterial zerstört werden, wogegen sich die Alliierten bereit er⸗ klärten, dem aus dem besetzten Gebiet vor sich gehenden Waffen⸗ schmuggel entgegenzutreten. Der Gang der Verhandlungen war dadurch erschwert, daß jeder in seiner Muttersprache sprach und jeder Satz zweimal übersetzt werden mußte. Ueber die letzten Bedingungen wünschten wir eine kommissarische Beratung. Demgegenüber erklärte Llryd George: Wir wünschen keine Kommissionsverhandlungen; wir sind nur einverstanden, daß ihre Zahlen mit unseren Zahlen verglichen werden, die sich auf das Material beziehen; das übrxige behalten wir uns vor; wir werden ihnen morgen unsere Bedingungen bekannt geben. Wir wurden am an⸗ deren Tag auf 12 Uhr bestellt; allein die Beratungen der Alliierten waren bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet, und wir wurden ersucht, am Nachmittag wiederzukommen. Daraufhin wurden uns die formulierten Bedingungen als Memorandum vorgelegt. Minister Simons hat sofort gegen die Form protestiert und erklärt, daß wir in dieser Art, die Dinge festzulegen, nicht den Versuch einer Verständigung erblicken können, sondern lediglich die Fortsetzung des Diktats von Versailles, und daß wir deshalb alle die Vorbehalte, die wir gegen das Diktat von Versailles gemacht haben, auch hier wieder machen müßten, denn wir seien nicht als Händler hierhergekommen, und unsere Vorschläge seien nicht unter dem Gesichtspunkt gemacht, daß wir uns so und so viel abhandeln lassen könnten, sondern wir seien in der Absicht hergekommen, den Friedensvertrag von Versailles loyal zu vollziehen, in einer Weise aber, daß wir nicht nur völkerrechtlich, sondern auch moralisch die Verantwortung dafür tragen könnten. Es ist erklärt worden, die Alliierten müßten unter allen Umständen an ihrem Standpunkt festhalten. Wir hätten lediglich zu entscheiden, ob wir das Protokoll unterschreiben oder nicht. Wenn wir es nicht unter⸗ schreiben, dann sei damit die Konferenz in Spaa zu Ende. Wir haben uns daraushin Bedenkzeit ausgobeten; diese ist uns auch bis zum näcksten Tage zugestonden worden. Nun liegen die Verhältnisse so, daß effektiv von uns nichts anderes verlanat wird, als wozu wir auf Grund des Friedensvertraas von Versailles verpflichtet sind, und die Bedingungen, die uns gestellt worden sind, bedeuten effektiv nichts anderes als die Gewährung von neuen Fristen. Deschhalb lag für uns keinerlei Recht vor, die Unterschrift zu verweigern, vor allem auch deshalb schon, weil die Entente erklärt hatte: so lange diese Sache nicht in Ordnung gebracht ist, werde über die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen überhaupt nicht verhandelt werden. Das ist nämlich der durckgreifende Unter⸗ schied: in diesen Entwaffnungsfragen handelt es sich um klare Be⸗ stimmungen des Friedensvertrags, zu deren Erfüllung wir vervflichtet sind; dagegen sind wir bei der Wiedergutmachung bei der Festsetzung der Entschädigungen berechtigt, Vorschläge zu machen, uns mit der Entente zu verständigen. Jedenfalls hat es der Herr Außenminister nicht verantworten zu können geglaubt, daß in diesen militörischen Fragen die Unterschrift verweicert werde, wennaleich wir uns vollständig im klaren darüber gewesen sind, daß die Durchführung der Ent⸗ waffnungsvorschriften der Bevölkerung gegenüber eine ganz außer⸗ ondentliche Belastung für die Regierung darstellt, während die andern Vorschriften sicherlich auch außerordentlich schwer sind, aber immerhin noch eber zu ertragen seien. Die Strafbestimmungen sind sofort beanstandet worden. Wir haben bereits früber darauf hingeweisen, daß Besetzung deutschen Gebiets nach den militärischen Bestimmungen des Friedens⸗ vertrags nicht in Anspruch genommen werden könne. Wir haben scharf den Rechtsstaͤndpunkt zum Ausdruck gebracht, daß wir irgendeine Pönalbestimmung wegen Verletzung der Bedirgungen unter keinen Um⸗ ständen anerkennen können, weil das Line Aenderung des Friedens⸗ vertrags bedeuten würde. Lleyd George erklärte dann, es seig auch gar nicht heabsichtigt, von der deutschen Roajerung ireendeine Erkkör nach der Richtung hin zu verlangen, daß sie einer Besetzung des?

gebiets zustimme; das besoroe die Entente. wenn sie es für nötig halte, selbst; sie behalte sich das Recht vor, so vorzugchen, wie sie es für nötig halte. Es kam auch in der deutschen Erklärung scharf zum Ausdruck, daß uns diese möglichen Schritte der Entente nur zur Kenntnis gebracht werden und gewissermaßen als Warnung dienen seollten, um unseren Willen, die Bedingungen des Friedensvertrags cnergisch durckzusühren, zu stärken. Auf irgendwelche Erörterungen darüber, wieviel Reicks⸗ wehr wir brauchen, wieviel Sicherbeitswehr und wicyiel Einwohnerwehr wir nötig haben, haben die Herren sich nicht einselassen. Sie baben von uns nur einen Plan darüber gefordert, in welcher Zeit wir die Be⸗ stimmungen des Friedensvertrags erfüllt haben werden. Angesichts der Sachlane mußten wir uns natürlich auf diesen Boden stellen. Vom rein militärischen Standpunkte aus sind die Bedingungen, was die Ent⸗ waffnung anlangt, und was sveziell die Reichswehr anlanat, nicht Er⸗ schwerungen gegenüber dem Friedensvertrag, sondern Erleichterungen; denn an sich hätten wir beute 100 000 Mann entlassen und das Ruhr⸗ gebiet räumen müssen. Wenn wir jetzt diese neuen Fristen bekommen, so bedeutet das vom militärischen Standpunkte aus eine gewisse Er⸗

leichterung. Wieweit wir damit politisch kommen, ist eine ganz andere Frage.

Nr. 54 des, Zentralblattes der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im preußischen Finanzministerium, vom 7. Juli 1920, bat folgen⸗ den Inhalt: Vermischtes: Kraft und Richtung. Neichsverband der deutschen Manuerstein⸗, Ziegel⸗ und Tonindustrie. Preußischer Beamten⸗Verein in Hannover. Tätiakeitabericht des preußischen Materialprüfungsamts vom Betriebsjahr 1918/1909. Alte Bohlen⸗

dächer in Rotenburg a. d. Saale und in Halle. Reichshaushalt für 1920. Bücherschau. 88

Verlobt: Frl. Rose⸗Marie von Lochow mit Hrn. Major a. D. Constantin Werner von Zepelin (Petkus —Appelhagen bei Teterow).

NS 4 8 22 :1 8

Verehelicht: Hr. Hauptmann a. D. Wilhelm von Kloeden mit Fretin Helene von Ziegesar (Wendgraeben bei Loburg, Bez. Magdehurg).

AerSn . ᷣõ £☚ ee 3 3 8 8328 Verantm ortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlick für den Anzeigenteil: Der Norsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer

erlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt

8 Berlin, Wilhelmstraße 32.

8 5 5 8 21

Sechs Beilagen 8 (einschließlich Börsenbeilage)

und Erste. Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Hand

S;

in Berlm.

2

D 42

zum Deutschen N Nr. 152.

Berlin, Montag, den 12. Fuli

Amtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Der Deutsche Kürschner⸗Verband, Filiale Dresden, in Dresden, Germaniastraße 7, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Ortsverband der Arbeitgeber der Pelz⸗ warengeschäfte zu Dresdenam 1. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Kürschner und Kürschnergehilfen in Pelzwarengesch gemäß §2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Dresden für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 909 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 5. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. I. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 7, Sachsen, in Dresden⸗-⸗A., Schützenplatz 20, und die Vereinigung deutscher Pneumatik⸗Reparatur⸗ Anstalten, Sektion Sachsen, in Dresden, haben be⸗ antragt, den zwischen ihnen am 19. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Pneumatikreparaturanstalten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1831 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 6. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. Die allgemeine Verbindlichkeit des am 20. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die kaufmännischen An⸗ gestellten für das Gebiet des Stadtbezirks Arnstadt ist gemäß Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 29. Juni 1920 VI. R. 328/2 mit Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 29. Juni 1920.

8 Reichsarbeitsministerium.

Der Registerführer. Pfeiff er.

1 Bekanntmachung. Ddie allgemeine Verbindlichkeit des am 25./29. Sep⸗ tember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die kauf⸗ männischen Angestellten in Handel und Industrie für das Gebiet Stadt Coburg und der Vororte Cortendorf, Oeslau, Neusee, Ketschendorf und Creidlitz ist gemäß Erlaß des Reichs⸗ arbeitsministeriums vom 29. Juni 1920 VI. R. 990/4 mit Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 30. Juni 1920. . Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. allgemeine Verbindlichkeit des Tarifver⸗ trags vom 14. Oktober 1919, eingetragen auf Blatt 438 des Tarifregisters, veröffentlicht in Nummer 10 vom 13. Januar 1920 des Deutschen Reichsanzeigers, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter im Fuhr⸗ und Verkehrs⸗

gewerbe für das Gebiet der Stadt Leipzig ist gemäß Erlaß

28. Juni 1920 VI. R.

8

des Reichsarbeitsministeriums vom 397/3 auf gehoben worden. Berlin, den 5. Juni 1920. -.“ Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer

Bekanntmachuüung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des am 2. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrags für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Industrie und des Großhandels für die Stadt Harburg ist gemäß Erlaß des Reichsarbeits⸗ ministeriums vom 5. Juli 1920 VI. R. 829/2 auf⸗ gehoben worden und der Tarifvertrag im Tarifregister ge⸗ löscht worden.

Berlin, den 6. Juli 1920.

Reichsarbeitsministerium. Der Rexgisterführer. Pfeiffer.

8

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des zwischen dem Arbeitnehmer⸗Verband des Friseur⸗ und Haargewerbes in Berlin und der Barbier⸗, Friseur⸗ und Perückenmacher⸗Zwangs⸗ innung in Rathenow am 25. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für das Friseurgewerbe der Stadt Rathenom ist gemäß Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 1. Juli 1920

Nr. VI. R. 658/4 aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 5. Juli 1920. Reichsarbeitsministerium.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. 8

Dieallgemeine Verbind lichkeit des am 28. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die kauf⸗ männischen Angestellten des Handels (Groß⸗ und Kleinhandels) mit Ausnahme des Versicherungs⸗ und Bankgewerbes für das Gebiet der Stadt Durlach ist gemöß Erlaß des Reichsarbeits⸗ ministeriums vom 29. Juni 1920 VI. R. 779/3 mit Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden.

Berlin, den 29. Juni 1920. Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekannthiachunng. 8

Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 1212 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwsschen dem Kaufmännischen Verein in Allenstein, Ostpr., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver⸗ bände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Kath. kaufmännischen Verein weiblicher Beamtinnen und Gehilfinnen abgeschlossene Tarifvertrag vom 23. März 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Allenstein, W für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbind lichteit beginnt mit dem 1. Fe⸗ bruar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf das Bankgewerbe sowie auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder In⸗ dustriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein ver⸗ bindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allge⸗ meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Neichsarbeitsminister.

J. M.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. Juni 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 1216 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 8 Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband Krossen (Oder), der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände am 8. April 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten wird für diese mit Ausnahme der Bankangestellten emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Fesetbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Krossen a. Oder für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Falls künftig für einen Handels⸗, Industrie⸗ oder Betriebszweig ein besonderer Fach⸗ tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenftraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. Juni 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblakt.)

1 Ungarn. 8 EE1“ Der Reichsverweser hat den Grafen Stefan Bethlen beauftragt, behufs Lösung der Regierungskrise mit den Parteien Fühlung zu nehmen. 8

84

1 Großbritannien und Irland.

Die Regierung hat die Antwort der Sogwjetregierung auf die Krassin von Lloyd George vorgele erhalten. vir Entscheidung wird nach der Rückkehr des Premierministers allen.

Im Unterhause teilte Bonar Law mit, daß die alliierten Regierungen von der deutschen Regierung die Auslieferung von 892 Personen gefordert hätten, die in einem Verzeichnis namentlich cüfgefuhrt seien. Die Alliierten hätten der deutschen Regierung allerdings versprochen, einen Teil G Leute durch das Reichsgericht aburteilen zu lassen. Was die Türkei anbetreffe, mit der der Friedens⸗

vertrag noch nicht unterzeichnet worden sei, so hätte man auch von den Türken noch keinen Angeklagten ausgeliefert bekommen. Es sei unwahrscheinlich, daß sich irgendwelche Angeklagte nach den neutralen Ländern geflüchtet hätten; die englische Regierung habe noch von keiner neutralen Regierung eine diesbezügliche

Mitteilung erhalten. Frankreich.

Nach Zeitungsmeldungen ist die Kaiserin Eugenie in Spanien ver⸗

Rußland.

Von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Nachrichten zufolge sind die bolschewistischen Truppen südlich von Dünaburg bis zur litauischen Front vorgerückt und haben die Verbindung zwischen der lettischen und der polnischen Front durchbrochen. Die litauische Regierung ist von den Bolsche⸗ wisten ersucht worden, den Durchmarsch durch litauisches Gebiet nach Polen zu gestatten. Dünaburg, das von leltischen Truppen auf Aufforderung der Polen besetzt worden war, wurde von den Letten geräumt und von den Bolschewisten besetzt.

Nach einer Meldung der „Litauischen Telegraphen⸗ Agentur“ ziehen sich die Polen aus den von ihnen besetzten Gebieten Litauens zurück. Wilna wird geräumt. Die litauischen Truppen sind gestern abend 12 km vor Wilna an⸗ gekommen. Die Russen stehen mit ihren Vorposten in der Nähe von Swenciany.

In der Kammersitzung am Freitung wurde dem Ministerium Giolitti mit 265 gegen 146 Stimmen das Vertrauen ausgesprochen. Der Ministerpräsident sagte am Schlusse der Aussprache über die Regierungserklärung:

Das Kabinett stelle sich, da es eine Vereinigung der verschiedenen Parteien sei, als eine Verwirklichung des Programms des Wieder⸗ aufbaus dar. Hinsichtlich Albaniens erneuere er die früheren Erklä⸗ rungen. Hinsichtlich Südslawiens glaube er nicht, daß Südslawien ein Interesse an einem Zusammenstoß mit Italien habe; Uebereinstim⸗ mung würde erreicht werden, denn die beiden zivilisierten Nachbarvölker

bien sich über die betreffenden Fragen einigen. Im Uebrigen wolle er eine den Frieden sichernde Politik machen. Die Regierung werde andere Finanzpläne vorlegen mit neuen Einnahmen und vielen Er⸗ sparnissen. Sie wolle das Ansehen des Staates aufrechterhalten, denn selbst eine sozialistische Regierung würde Ausstände im öffent⸗ lichen Dienst nicht dulden. Giolitti schloß mit einer Aufforderung an alle, zur Wiederherstellung des Landes zusammen zu arbeiten. (Lebhafter Beifall.)

Tschecho⸗Slowakei. 8 8

Nach einer Meldung des „Tschecho⸗Slowakischen Preßbüros“ wurden bei der Abstimmung über die Ratifikationsformel des in Brünn abgeschlossenen Staatsvertrages der tschecho⸗ slowakischen Republik mit der österreichischen Republik im Abgeordnetenhaus 164 Stimmen für und 59 Stimmen dagegen abgegeben. Der Präsident Tomasek stellte fest, daß die Mehrheit 169 Stimmen betrage, daß diese Vorlage aber nicht einer Majorität, sondern der einfachen Mehrheit bedürfe. Tomasek konstatierte die An⸗ nahme der Ratifikationsformel durch einfache Majorität Sollten Einwendungen erhoben werden, so würden sie sich bei der Vorlegung des Gesetzes zur Sanktion bezw. in Form einer Beschwerde an das Verfassungsgericht geltend machen können. Der zweite und der dritte Abschnitt wurden sodann nach dem Bericht des ständigen Ausschusses mit einfacher Mehrheit ge⸗ nehmigt. Dafür stimmten alle tschecho⸗swowakischen Abgeord⸗ neten, dagegen die deutschen und die magyarischen. Hierauf wurde der Bericht des ständigen Ausschusses in zweiter Lesung genehmigt. Die nächste Sitzung wird schriftlich ein⸗ berufen.

Die „Bohemia“ meldet, daß im Hultschiner Ländchen die Gemeindevertretungen aufgelöst und durch Ver⸗ waltungskommunen ersetzt worden seien, die willkürlich und ohne Rücksicht auf die Verhältnisse gebildet wurden.

Amerika. . Nach einer amtlichen Meldung aus Washington ist die erst

Zusammenkunft der Völkerbundsversammlung auf den

15. November festgesetzt worden.

Einer Meldung aus der Stadt Mexiko zufolge teilte der vorläufige Präsident Huerta ausländischen Korrespondenten mit, daß sich fünf Generale gegen die neue Regierung erhoben hätten. Die militärische Lage sei indessen nicht beunruhigend, b nur 500 Mann an den jüngsten Unruhen beteiligt gewesen eien.

Der Präsident Huerta erklärte, Artikel 27 der mexikanischen Verfassung, betreffend die Verstaatlichung der Petroleum⸗ gebiete, werde grundsätzlich aufrechterhalten werden; doch würden alle von Carranza ausgegebenen Dekrete, durch die die Vorrechte der Petroleumbesitzer geschmälert worden sind, durch einen 18. aufgehoben werden, dessen Veröffentlichung dem⸗ nächst erfolgen werde. 1“

Asien.

Die Lage in Peking ist laut Meldung des „Reuterschen Büros“ außerordentlich ernst. Der Höhepunkt der Krisis ist erreicht. Tschautsolin, der der Tschilipartei, ist in der Richtung nach Mukden abgereist. Wie berichtet wird, hat er den Truppen befohlen, gegen Pekin zu marschieren.

Wie die „Times“ ferner meldet, ist die Spannung swischen der japanfreundlichen Partei und ihren Gegnern so stark ge worden, daß man eine bewaffnete Auseinandersetzung fürchtet

ehntausende von Chinesen verlassen Peking, um sich in der Fremdenvierteln in Tientsin in Sicherheit zu bringen, während andere in dem Pekinger Geah aftsviertel Zuflucht suchen. Von den in der Umgegend von P vvisi sind drei auf der Seite der japanfreundlichen Partei, während sechs in der weiteren Umgebung stationierte Divisionen der Tschilipartei angehören.

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