1920 / 153 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Preußen.

Den Braunkohlenwerken und Brikettfabrik Grube Elfriede in Gohra bei Finsterwalde, Kreis Luckau, wird hiermit das Recht verliehen, die Parzelle Ge⸗ markung Lichterfeld im genannten Kreise Kartenblatt 3 Nr. 89, soweit sie zur Erweiterung des Tagebaues der Grube Elfriede bei Gohra sowie zur Herstellung von Auszugsgleisen und an⸗ deren Tagebauanlagen erforderlich ist, auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung S. 221) im Wege der Enteignung zu er⸗ werben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be⸗ schränkung zu belasten.

Berlin, den 30. Juni 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Völkel. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Kirschstein. Der Minister des Innern. J. A.: Meister.

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Der Stat Köln wird hierdurch das Recht verliehen, e im Anschluß an den werftmäßigen Ausbau des linken Rheinufers bei Köln zwischch Niehl und Merkenich zur Be⸗ nutzung als Industriegelände erforderlichen Grundflächen, die innerhalb des auf dem beiliegenden Plane durch die blauen Buchstaben AB CGCabedef Dghi k A beceichneten, rot umränderten Geländes liegen, soweit sie ihr noch nicht eigentümlich gehören, nämlich etwa 129,7 ha, und soweit sie nicht Eigentum des Reichsfiskus sind, im Wege der Ent⸗ eignung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Ge⸗ setzsamml. S. 221) zu erwerben. 1 Berlin, den 9. Juli 1920. Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Oeser.

Finanzministerium.

Bei der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse sind in Stellen der Besoldungsgruppe 10 eingerückt:

die Kassenobersekretäre, Rechnungsräte Hönisch und Keil, die Kassenobersekretäre Felix Schroeder, Haase, Stiehr, Voigt, Adolf Schmidt, Lüdtke, Ohland, Lehmann und Stelzner.

Ferner ist der Kassenobersekretär Cordes zum Assistenten des genossenschaftstechnischen Bankinspektors ernannt worden.

Der Landrentmeister Gerlach in Potsdam ist zum Re⸗ gierungsrat (Regierungskasseninspektor) bei der Regierung in Köln ernannt worden.

Zu besetzen sind: die Katasterämter I in Hannover und II in Düsseldorf.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Regierungs⸗ und Gewerberat Dr. Ulrichs von der Regierung in Arnsberg ist zum Ministerialrat im Ministerium für Handel und Gewerbe ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den kommissarischen Polizeipräsidenten Richter zum Polizeipräsidenten in Berlin ernannt.

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗ samml. Seite 195) den Regierungsassessor Thiele in Stettin zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Stettin auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Der Bürgermeister Geelen in Köln ist zum Regierungsrat

Justizministerium.

Dem Oberlandesgerichtspräsidenten, Wirklichen Geheimen Oberjustizrat Lindenberg aus Posen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Dem Landgerichtsrat Dr. Stiel in Wiesbaden ist die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt.

Dem Landgerichtsrat Siegfried in Tilsit, dem Amts⸗ gerichtsrat, Geheimen Justizrat Mager in Eisleben und dem Amtsgerichtsrat Beyling in Hettstedt ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Versetzt sind: der Amtsgerichtsrat Dr. Scholz in Köslin als Landgerichtsrat nach Stettin, die Amtsgerichtsräte Eilers in Charlottenburg nach Berlin⸗Schöneberg, Pierau in Senftenberg nach Charlottenburg, Joksch, Ditze in Prausnitz nach Reinerz, Kuutnawitz in Apenrade nach Schweidnitz, Meißner in Meisenheim nach Mörs. Dr. Mittweg in Solingen nach Köln, Wippern in Halberstadt nach Hel⸗ drungen, Luedtke aus Labischin nach Schönlanke.

Zu Landgerichtsräten sind ernannt: der Hilfsrichter Karl Haschke in Dortmund, der Gerichtsassessor Erich Schulze in Hagen i. W.

Zu Amtsgerichtsräten sind ernannt: die Hilfsrichter Gilles in Daun, Franz Bastgen in Dinslaken.

Dem Hilfsrichter Dr. Wilhelm Ebert ist die nachgesuchte

Dienstentlassung erteilt. Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Avpothekenbesitzer Georg Cohn in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, die Direktoren Fritz Sondheimer und Rudolf Euler, der Konsul Friedrich Melber, der Kaufmann Franz Remmler und der Fabrikbesitzer Johann Georg Hartmann in Frank⸗ furt a. M., die Fabrikanten Max Rosenberg in Köln, Jakob Helb ch in Köln⸗Deutz, Paul Reifenberg in Köln⸗ Bayenthal und Alfred Schmidt in Köln⸗Lindenthal, die Kanfleute Walter Baur in Köln⸗Braunsfeld, Albert Hei⸗ mann, Otto Steffens, Wilhelm Brügelmann und Jacob van Norden in Köln, sämtlich bei dem Landgericht in Köln;

wiederernannt: der Kaufmann Wilhelm Reschke in C heratenbur bei dem Landgericht II in Berlin, der Bankier Dr. Luüͤbwig

tuch in Köln.

eiffer in Cassel, der Kaufmann Otto Ber⸗ 11X“ 7] gesuchte Entlass

Zu stellvertretenden Hondelsrichtern sind ernannt: die Kaufleute Kurt Valentin in Charlottenburg und Fritz Rieß in Berlin⸗Friedenau bei dem Landgericht I in Berlin, der Kommerzienrat Max Hensel in Berlin⸗Pankow bei dem Landgericht III in Berlin, der Fabrikbesitzer Heinrich Hart⸗ degen in Cassel, die Kaufleute Gustav Kaufmann, Alex Silbermann, Moritz Wallerste in und Emil Brach sowie der Bankdirektor Ludwig Deutsch⸗Retze in Frank⸗ furt a. M., die Kaufleute Max Leonhardt und Charles Langhans in Altona, die Kaufleute Otto Horn in Köln⸗ Bayenthal, Wilhelm Stühlen, Wilhelm Dreesbach, Richard Müller, Otto Primavesi, Adolf Dycker⸗ hoff, Fritz Josef Stollwerck, Werner Brügelmann in Köln, der Kaufmann und Geschäftsführer Alfred Vorster in Köln, die Geschäftsführer Ernst von der Wettern und Lorenz Tenhoff in Köln, der Buchhändler Hermann Schilling in Köln, die Fabrikbesitzer Dr. Wilhelm Rosing in Köln⸗Lindenthal und Ferdinand Maus in Köln, der Diplomingenieur Friedrich Voß in Köln, der Fabrikant Otto Friedrichs in Köln⸗Marienburg, der Prokurist Richard Feiber und der Fabrikteilhaber Eugen Peters in Bergisch

Gladbach, sämtlich bei dem Landgericht in Köln;

wiederernannt: der Kaufmann Sally Fürstenberg in Berlin bei dem Landgericht I1 in Berlin.

Dem Stoatsanwaltschaftsrat Huguenin in Beuthen, O.⸗Schl., ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Dem Staatsanwaltschaftsrat Dr. Burchard bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I in Berlin ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung erteilt.

Versetzt sind: die Staatsanwaltschaftsräte Langels und Rückert in Dortmund an die Staatsanwaltschaft des Land⸗ gerichts Iin Berlin, Dr. Hirschfeld von der Staatsanwalt⸗ schaft des Landgerichts I in Berlin nach Cottbus. Dr. Gysae von der Staatsanwalischaft des Landgerichts I in Berlin nach Potsdam.

Zu Staatsanwaltschaftsräten sind ernannt: die Hilfs⸗ staatsanwälte Dr. Albert Schmidt bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts III in Berlin, Dr. Heilmann in Bielefeld, Tophof in Münster i. W.

Dem Notar, Justizrat Dr. Dinter in Landeck ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.

Der Amtssitz ist angewiesen: den Notaren Dr. Berthold Haase in Berlin derjenige Teil des Stadtgebiets von Berlin⸗ Schöneberg, der zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin⸗Schöne⸗ berg gehört, Klöpper aus Briesen (Westpr.) in Ohlau, Dr. Custodis aus St. Wendel in Köln, Verch aus Gollnow in Pölitz i. Pom.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Georg Retz⸗ laff in Havelberg, Walter Neumann in Luckau, Eduard Jüngst in Lübbenau, Karl Dobenecker und Heinrich Sievers in Soltau, Justizrat Paul Meyer in Sig⸗ maringen, Dr. Ehmund Bongen in Burgsteinfurt, Josef Dufhus in Rheine, Dr. Hans Mansee in Oldenburg i. H.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Walter bei dem Landgericht in Stettin, Geheimer Justizrat Härtel bei dem gemeinschaftlichen Landgericht in Rudolstadt, Dr. Eile r bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Elberfeld sotbie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen, Mackprang bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Flensburg, Dr. Schröder bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Trier, Dr. Schuhmann bei dem Amtsgericht in Wiesbaden, Sieger bei dem Amtsgericht in Stromberg, Verch bei dem Amtsgericht in Gollnow.

Inl die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Land⸗

richter a. D. Däumig bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Dortmund, die Rechtsanwälte Dr. Reinshagen, bisher bei den Landgerichten I, II und III in Berlin, bei dem Kammergerichte, Klöpper aus Briesen (Westpr.) in Ohlau, Verch aus Gollnow bei dem Amtsgericht in Pölitz i. Pom., die Gerichtsassessoren Dr. Georg Kohn bei dem Kammer⸗ gerichte, Bürger bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, Walter Stern bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M., Greeven bei dem Oberlandesgericht in Köln, Dr. Gustav Aßmann und Dr. Coper bei dem Landgericht 1 in Berlin, Dr Schappach bei dem Landgericht II in Berlin, Karl Koch bei dem Landgericht in Hannover, Dr. Erich Cohn bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau, Dr. Fritz Rosenthal bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Köln, Jarosch bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Magdeburg, Reese bei dem Amtsgericht in Reinhausen, Henry Neubert bei dem Amtsgericht in Neustettin, die früheren Gerichtsassessoren Krische und Werner Nolte bei dem Kammergerichte, Dr. Martin Pommer bei dem Land⸗ gericht I in Berlin, Dr. Wunder bei dem Landgericht in Breslau, Dr. D'ham bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Dortmund, der Geheime Regierungsrat Dr. Rose und der bayerische Rechtspraktikant Dr. Ernst Wertheimer bei dem Kammergerichte.

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Wilhelm Kaehler, Wanke im Bezirke des Kammergerichts, Alfred Lorenz im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Breslau, Colshorn im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Celle, Bechtolf im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Düsseldorf, Weustenfeld, Emil Schmitz im Bezirke des Oberlandes⸗ gerichts zu Hamm, Dr. Jakob Levy, Karl Müller im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Köln, Georg Wollen⸗ berg im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Königsberg i. Pr., Flatow im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Marienwerder, Dittmar im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Naum⸗ burg a. S.

Aus dem Justizdienste sind geschieden: die Gerichtsassessoren Dr. Benckendorff infolge seiner Ernennung zum Re⸗ gierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichsarbeits⸗ ministerium, Dr. Eule und Dr. Jost infolge ihrer Ueber⸗ nahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zu Re⸗ gierungsassessoren. Josef Faust infolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Re⸗ gierungsassessor, Dr. Otto Schmidt⸗Bleibtreu infolge der Bestätigung seiner Wahl zum Bürgermeister der Stadt Odenkirchen.

Den Gerichtsassessoren Dr. Kurt Ebhardt. Dr. Fried⸗ rich, Dr. Göpel, Graeb, Hans Jvachim Graeßner, Illgen, Oskar Lang, Peisach, Dr. von Pelser⸗ Berensberg, Ernst Rennebaum, Russell, Friedrich Schmidt, Vaerst, Arnold Wagemann ist die nach⸗

ung aus dem Justizdienst erteilt. -

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Ministerium für Volkswohlfahrk!..8 Bekanntmachung.

Der Herr Reichsminister des Innern hat eine sechste Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 veranstaltet. Ich bestimme, daß diese Ausgabe mit Wirkung vom 15. Juli 1920 ab für das Preußische Staatsgebiet in Kraft tritt. Die fünfte Ausgabe der Arzneitare und ihre drei Nachträge verlieren damit ihre Gültigkeit. Die neue Ausgabe der Arzneitaxe erscheint unter der Be⸗ ze ichnung 1 Deutsche Arzneitare 1920a, Sechste abgeänderte Ausgabe, Amtliche Ausgabe, im Verlage der Weidmann’schen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, sie kann von dort zum Preise von 8 20 à₰ für ein Stück bezogen werden. 8 Berlin, den 10. Juli 1920. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.

Bekanntmachung.

Nach den Bekanntmachungen vom 28. Dezember 1917, 23. Dezember 1918 und 20. Oktober 1919 (Minist.⸗Bl. für Med.⸗Angelegenheiten 1918 S. 2 und 380 sowie 1919 S. 229) sind die Apotheker berechtigt, bei jeder auf ärztlicke Ver⸗ ordnung abgegebenen Arznei einen Teuerungs⸗ zuschlag von 40 zu dem Arzneipreis zu erheben. Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse in den besetzten Ge⸗ bieten Preußens und zum Ausgleich für die den dortigen Apothekern erwachsenden größeren Unkosten bestimme ich mit Wirkung vom 15. Juli 1920 ab, daß dieser Teuerungszuschlag n jenen Gebieten 80 beträgt.

Berlin, den 4. Juli 1920.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.

J. V.: Scheidt.

8 Bekanntmachung.

Der Kaufmann Ernst Rocholl in Benrath, dem am

3. Dezember 1919 der Handelsbetrieb mit Gegenständen des täglichen

Bedarfs, insbesondere mit Bekleidungsstücken, wie Hüte, Krawatten,

Schirme, Stöcke usw., untersagt worden war, ‚ist zu diesem

Handel wieder zugelassen worden, nachdem die Staats⸗

anwaltschaft das gegen ihn eingelcitete Strafverfahren eingestellt hat.

Düsseldorf, den 5. Juli 1920. Der Landrat. von Beckervath.

Bekanntmachung. Das gegen den Schlachter Heinrich Schäffer in Nettel⸗ stedt erlassene Verbot der Ausübung des Schlachterei⸗ gewerbes und des Verkaufs von Fleisch und Fleischwaren aller Art vom 9. August 1919 ist zurück⸗ genommen. Lübbecke, den 6. Juli 1920.

Der Landrat. von Borries.

Bekanntmachunng.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem Metzgermeister Wilhelm Hartmann zu Allendorf und dessen Sohn, dem Metzger Theodor Hartmann zu Allendorf, die Berechtigung zur Vornahme ge⸗ werblicher Schlachtungen und Ausübung des Fleischverkaufs his einschließlich 30. September 1920 ent⸗ zogen und den von den Benannten gemeinsamen Metzgerei⸗ betrieb in Allendorf bis einschließlich 30. September 1920 ge⸗ schlossen. Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die be⸗ nannten Personen zu tragen.

Witzenhausen, den 7. Juli 1920.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. Thöne.

Nichtamtliches.

8 8 Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat an den Deutschen Schutzbund in Berlin und an die deutschen Abstimmungs⸗ kommissare in Westpreußen und Ostpreußen laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die nachstehenden Telegramme gerichtet:

An den Deutschen Schutzbund, Berlin.

Ihr vorzüglich organissertes Wirken hat es ermöglicht, viele Tausende von Abstimm ungsberechtigten nach Ost⸗ und IPssöezeiben zur Ausübung ihres Wahlrechts zu befördern. Ich wiederhole Ihnen meinen bereits mündlich zum Ausdruck gebrachten Dank für alle

Mülsen, denen Sie sich im Interesse des Deutschen Nciches unter⸗

zogen haben, und die dazu beigetragen hahen, der deutschen Sache im Osten zu dem glänzenden Siege zu verhelfen. Ich weiß, daß das deutsche Volk auch bei der noch bevorstehenden Abstimmung in Ober⸗ schlesien auf die tätige Mithilfe des deutschen Schutzbundes rechnen

kann, damit es auch dort allen Deutschen ermöglicht werde, ihre lte

Heimat dem Deutschen Reiche zu erhalten. . Reichspräsident Ebert.

An den Herrn Deutschen Bevollmächtigten Grafen Bandissin,

1 Marienwerder in Westpreußen.

Das einmütige Zusammenarbeiten aller Deutschen ohne Rücksicht

auf Parteirichtung hat den gewaltigen Erfolg in dem alten Ordens⸗ lande ermöglicht. Die Marienburg, das Wahrzeichen der deutschen Kultur im Osten, und die zur Abstimmung aufgerufenen west⸗ preußischen Kreise müssen nadh dem einmütig und einwandsfrei be⸗ kundeten Willen der Bevölkerung deutsch bleiben. Ihrer umsichtigen und tatkräftigen Führung der deutschen Interessen, ebenso wie der zielbewußten Täͤtigkeit der Arbeitsgemeinschaften und des Heimat⸗ dienstes gebührt hervorragender Anteil an dem großen vaterländischen Erfolge. Ich bitte Sie Alle, ebenso wie sämtliche Bewohner des Abstimmungsgebietes Westpreußens, des aufrichtigen und tiefgefühlten Dankes des deutschen Volkes für das treue Bekenntnis zum Deutschen

Reich versichert zu sein. Reichspräsident Ebert.

An den Herrn Reichs⸗ und Küessene Freiherrn von Gayl, Allenstein (Ostpreußen),

Das ganze deutsche Volk blickt voll Stolz auf das Masuren⸗ und Ermländer Land, in dem ein so gewaltiges Bekenntnis zum Festhalten am Deutschen Reich am 11. Juli abgelegt ist. Ich bitte Sie, allen Bewohnern des Abstimmungsgebietes Ostpreußen den Dank des Deutschen Reiches und meinen Dank zu übermitteln. Zu dem schönen .9 hat nicht zum mindesten Ihre umsichtige Vertretung der deutschen Interessen sowie die aufopferungsfreudige Tätigkeit des Heimatdienstes, Bezirksstelle Allenstein,

und der angeschlossenen

Heimatvereine des Masuren⸗ und Ermländerlandes beigetragen. Es

ist mir ein Bedürfnis, Ihnen Allen zu Ihrer Arbeit zum Wohle des

ganzen Deutschen Reiches meinen Dank auszusprechen. Reichspräsident Ebert.

“”“

8 Der Reichskanzler sandte aus Spaa nachstehendes I an den Oberpräsidenten der Provinz Ost⸗ preußen:

Das Ergebnis der Abstimmung in Ost⸗ und Westpreußen ist ein heller Lichtblick in schwerer, ernster Zeit. Deutsche Treue konnte sich in diesen Tagen nicht schöner und überzeugender erweisen. Ich bitte Sie, der Bepölkerung der preußischen Ostmark, die in so er⸗ hebender Weise für das alte Vaterland Zeugnis abgelegt hat, den allerherzlichsten Dank der Reichsregierung zum Ausdruck zu bringen.

Fehrenbach.

Der Ausschuß des Rei der Ausschuß für Volkswirtschaft, der Ausschuß für Verkehrs⸗ wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Steuer⸗ und Zollwesen hielten heute Sitzungen.

Der gpostolische Nuntius, Monsignore Pacelli, hat sich am 9. d. M. von Berlin nach München zurückbegeben, um die noch schwebenden Verhandlungen über das bayerische Kon⸗ echn zum Abschluß zu bringen. Nach Erledigung dieser Ver⸗ handlungen gedenkt der Nuntius dauernden Aufenthalt in

Berlin zu nehmen.

Vgon französischer Seite wird nach einer Mitteilung des Wolffschen Telegraphenbüros verbreitet, daß Deutschland durch die am 9. Juli erfolgte Unterzeichnung des Protokolls über die Entwaffnung sich der von den alliierten Mächten angedrohten Besetzung weiterer deutscher Gebietsteile, insbe⸗ sondere des Ruhrgebiets, ausdrücklich unterworfen habe. Die deutsche Delegation erklärt diese Auffassung für völlig un⸗ begründet und den Tatsachen widersprechend.

Die deutscherseits am Schlusse des Protokolls abgegebene Erklärung besagt lediglich, daß die deutsche Regierung von der Entscheidung der alliierten Mächte Kenntnis nimmt und daß sie die Bestimmungen, soweit sie Deutschland betreffen, d. h. ihm positive Leistungen auferlegen, ehrlich erfüllen werde. Außerdem hat der Reichsminister Dr. Simons vor Unterzeichnung des Protokolls in der Sitzung der Konferenz ausdrücklich erklärt, daß die deutsche Delegation ihre Zu⸗ stimmung zu der angedrohten Besetzung weiteren deutschen Gebiets nicht geben könnte, worauf der britische Premierminister Lloyd George erwiderte, daß eine derartige zustimmende Er⸗ klärung seitens der deutschen Delegierten weder erforderlich sei, noch auch von ihnen erwartet werde, weil sich ihre Zustimmung lediglich auf die Deutschland auferlegten Verpflichtungen zu be⸗ ziehen brauche. Der Präsident der Konferenz de la Croix hat diese Auffassung ausdrücklich bestätigt.

Wenn in den offiziösen Communiqus über die Sitzung vom 9. Juli 1920 weiter gesagt ist, der britische Premierminister habe bemerkt, daß Deutschland bereits im Protokoll vom 10. Januar 1920 seine Zustimmung zur Besetzung deutschen Gebiets gegeben habe, und der Reichskanzler habe dieser Auf⸗

fassung zugestimmt, so ist hierzu folgendes festzustellen: Der

Reichskanzler hat sich mit dieser letzteren Bemerkung des Premierministers Llbyd George in keiner Weise einverstanden erklrt, vielmehr genau den gleichen Standpunkt wie der Reichsminister Dr. Simons vertreten. Der Schlußpassus des Protokolls vom 10. Januar 1920 gab den Alliierten nur das Recht bis zum Eintritt des Friedenszustandes wegen bestimmt bezeichneter Waffenstillstandsverletzungen mili⸗ tärisch einzuschreiten. Diese Einschränkung, welche den Passus völlig bedeutungslos machte, da der Friedenszustand unmittelbar nach Zeichnung des Protokolls durch die Ratifikation eintrat, ist in dem vorhergehenden Notenwechsel namens der Alliierten von Herrn Clemenceau schriflich anerkannt worden. Die Alliierten können sich also auf dieses Protokoll nicht berufen.

Nach einer gestern in Berlin eingetroffenen Mitteilung aus Paris haben nunmehr auch die Freistaaten Haiti und Liberia den Friedensvertrag von Versailles ratifiziert. Die Ratifizierungsurkunden Haitis und Liberias sind am 30. Juni 1920 in Paris niedergelegt worden. Der Friedensvertrag ist damit gemäß seinen Schlußbestimmungen sowohl zwischen Deutschland und Haiti als auch zwischen Deutschland und Liberia in Kraft getreten.

Abgesehen von Haiti und Liberia ist der Friedensvertrag bekanntlich bisher zwischen Deutschland einerseits und dem Britischen Reiche, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasilien, Guatemala, Peru, Polen, Siam, der Tschecho⸗Slowakei, Uruguay, Kuba, dem Serbisch⸗Kroatisch⸗

Slovenischen Staate, Griechenland und Portugal andererseits in

Kraft getreten.

Die Internationale Grenzregulierungskom⸗ mission in Troppau wollte rch einer Meldung der „Ostdeutschen Morgenpost“ die drei Dörfer Haatsch, Owschüt und Schandau im Kreise Ratibor der Tschecho⸗Slowakei einverleiben. Die Bevölkerung dieser drei Dörfer protestierte energisch dagegen und sandte am 18. Juni eine Deputation unter Führung des Seminaroberlehrers Dr. Weigelt zu General Le Rond, der versprach, beim Obersten Rat zu befürworten, daß die endgültige Grenzregulierung nur durch eine Entscheidung des Obersten Rates herbeigeführt werde. Gestern kraf ein Telegramm aus Paris ein, wonach die Botschafterkonferenz entschieden hat, die tschecho⸗slowakische Grenze in der Gegend von Haatsch, Owschütz und Schandau dürfe nicht vor der Volks⸗ abstimmung in Oberschlesien endgültig festgelegt werden.

8 *

Verschiedene polnische Behörden h Mitteilung des „Lwolffschen Telegraphenbüros“ die Auffassung vertreten, daß die Bestimmungen in Artikel 91 des Friedensvertrages auf die deutschen Beamten im Abtretungsgebiet nicht anwendbar seien. Nach dieser Ansicht würden die vor 1908 in das Abtretungsgebiet zugezogenen deutschen Beamten nicht wie die übrigen Bewohner von Rechts wegen die polnische Staatsangehörigkeit erlangt, sondern die Reichsangehörigkeit infolge ihrer Beamteneigenschaft bewahrt haben. Diese Auffassung ist irrtümlich. Der Artikel 91 des Friedensvertrages regelt die Staatsangehörigkeits⸗ verhältnisse der Bewohner des Abtretungsgebiets endgültig. Eine Unterscheidung zwischen Beamten und Privatpersonen ist dabei nicht vorgesehen. Einige nachgeordnete polnische Stellen

8

aben einer

chsrats für innere Verwaltung,

schließlich wollen bestreiten, daß der von Polen in Artikel 5 des deutsch⸗polnischen Beamtenabkommens ausgesprochene Ver⸗ zicht auf die Liquidation des den Beamten, Pensionären und Witwen gehörenden Eigentums endgültig ist. Die Reichs⸗ regierung gibt sich der bestimmten Erwartung hin, daß die Regierung der polnischen Republik die rechtlich unhaltbaren Erklärungen ihrer amtlichen Organe richtig stellen werde. Ver deutsche Geschäftsträger in Warschau ist beauftragt worden, eine entsprechende Aufklärung zu erbitten.

Nach einer im Reichsversicherungsihnt gefertigten zu⸗ sammenstellung sind durch die Post und die Sonderanstalten gezahlt worden im Monat April 1920 als Zulagen zu Invalidenrenten (monatlich 20 ℳ) 18 072 299 ℳ, zu Kranken⸗ renten (monatlich 20 ℳ) 1 952 111 ℳ, zu Altersrenten (monatlich 20 ℳ) 4 661 182 ℳ, zu Witwenrenten (monatlich 10 ℳ) 833 316 ℳ, zu Witwenkrankenrenten (monatlich 10 ℳ) 38 540 ℳ, zusammen 25 557 448 ℳ.

1 8—

8 8 8

Preußen.

Die Preußische Staatsregierung hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Kundgebung an den Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr., den Staats⸗ kommissar Freiherrn von Gayl in vvaer und den Staats⸗ kommissar Fraf Baudissin in Marienwerder erlassen:

Den Mitbürgern in dem ostpreußischen und westpreußischen Ab⸗ stimmungsgebiet und besonders noch denen in Ermland und Masuren, die ihrer Treue zum preußischen und deutschen Vaterlande einen so überwältigenden Ausdruck verliehen haben, sagt die Preußische Staatsregierung ihren wärmsten Dank. Wir wußten, daß die Be⸗ wohner des Landes, das dem ganzen Staate den Namen gegeben hat, die letzten sein würden, die Preußen im Stiche lassen.

Preußisches Staatsministerium.

Die aus dem ostpreußischen Abstimmungsgebiet ein⸗ laufenden Berichte bekunden, baß der glänzende Sieg des Deutschtums überall große Begeisterung hat. Der Oberpräsident hat an die Ostpreußen und die Schwestern und Brüder, die aus den westpreußischen Ab⸗ stimmungsgebieten neu zu Ostpreußen hinzutreten, einen Aufruf gerichtet, in dem er namens der Regierung all den Tausenden deutscher Frauen und Männer, die für die Erreichung des schönen Zieles ihre beste Kraft eingesetzt haben, heißen Dank ausspricht.

Nach dem amtlichen Ergebnis wurden in West⸗

preußen für Deutschland 96 889 Stimmen abgegeben, für

olen 7977, zusammen 104 866 Stimmen. Für Deutschland timmten 92,4 Prozent, für Polen 7,6 Prozent.

Württemberg. Die Finanzminister von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen und Thüringen waren zu einer

weitägigen Besprechung in Stuttgart versammelt, die die

Ausführung des Landessteuergesetzes zum Gegenstand hatte. Außerdem wurden finanzielle Fragen bezüglich des Ueberganges der Eisenbahnen 8 das Reich beraten. Auch die Rechts⸗ verhältnisse der in die Reichsverwaltung übergetretenen Ver⸗ kehrsbeamten wurden beraten.

Großbritannien und Irland.

Gestern hielt der Völkerbundrat unter dem Vorsitz von Balfour in Sachen der Aalandsinseln eine öffentliche Sitzung ab. Balfour erklärte, daß Finnland noch kein Mit⸗ glied des Völkerbundes sei, aber um Zulassung ersucht habe, worüber auf der ersten Bundesversammlung im Laufe d. J. Beschluß gefaßt werden wird. Durch einstimmigen Beschluß des Rats wird dem „Nieuwe Rotterdamschen Courant“ zufolge Finnland aber in den nicht öffentlichen Sitzungen über diese

rage als mit Schweden gleichgestellt behandelt. Der ölkerbundrat beschloß ferner, die Sache der Aalandsinseln an eine Kommission von drei internationalen die vom Präsidenten des Bundes zu ernennen sind, F überweisen und ihnen folgende Beweisfragen vorzulegen: 1. Ist die Meinungs⸗ verschiedenheit über die Aalandsinseln vom juristischen Stand⸗ unkt aus eine innere Angelegenheit Finnlands? 2. Wie ist bie heutige Lage bezüglich der internationalen Versprechungen, betreffend die Entfestigung der Aalandsinseln?

Im Unterhause erklärte Bonar Law in Er⸗ widerung dnf eine Frage bezüglich Rußlands dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: 1

Die Sowjetregierung hat die von der englischen Regierung auf⸗ gestellten Bedingungen angenommen. Demzufolge ist eine Ver⸗ ständigung über die Grundlagen für die Besprechungen wegen des Fandelonenr ehrs erreicht worden. Die englische Regierung hat nach Besprechungen mit den Allierten und, wie ich höre, mit deren Zustimmung der Sowietregierung vorgeschlagen, einen sofortigen Waffenstilstand unter geeigneten Bedingungen mit Polen abzuschließen, dem eine Friedenskonferenz zwischen Rußland und den Rand⸗ staaten folgen würde. Kinlooh Cooke saresn „Heißt das, daß die Sowjetregierung anerkannt worden ist.’“ Bonar Law erwiderte: „Nein!“ Kenworth sagte, es ist doch der Fall. Wedgwood Bon erklärte, die englische Regherung drohe damit, eine bewaffnete Streitmacht auszusenden 15 den Fall, daß die russische Regierung sich nicht willfährig erweise. Bonar Law antwortete: „Ich laube nicht, daß es richtig wäre, von der Regierung zu verlangen, Einzelheiten ihrer Mitteilung an Rußland bekannt zu geben. Die Mitteilung wird im geeigneten Zeitpunkt veröffentlicht werden.“

In Erwiderung auf weitere Fragen über diese Angelegen⸗ heit bemerkte Bonar Law, es wäre besser, abzuwarten, ob die Sowjetregierung das vorgeschlagene Verfahren nicht annehme.

Frankreich.

Der Senat hat gestern mit 288 Stimmen den Gesetz⸗ entwurf über die obligatorische körperliche Erziehun als Vorbereitung zum Militärdienst angenommen und sic darauf bis zum 30. Juli vertagt.

Der ehemalige Minister Raynaud hat dem Minister⸗ präsidenten Millerand telegraphisch mitgeteilt, daß der Kammerausschuß für Auswärtige Angelegenheiten den Dardieuschen Bericht über die 1I1“ einstimmig angenommen hat. Raynau fügte hinzu, sämtliche Kommissionsmitglieder mißbilligten jede

Fristverlängerung, die man Deutschland gewähre

Eine Botschaft der Moskauer Regierung an die britische Regierung besagt, dem „Daily Telegraph“ zufolge, Krassin habe den Bericht übergeben. Die Sowfjetregierung werde Befehl zur Einstellung der Offensive gegen Polen geben, sofern die Alliierten die bolschewistische Regierung anerkennen und ihre Einwilligung zum Zusammentritt der Friedenskonferenz geben werden. 1““

Belgien. 8

Ueber die Sitzung der Konferenz in Spaa am 11. Juli sei aus dem vom „Wolffschen Telegraphenbüro“ übermittelten Bericht der Entente folgender Passus nachgetragen:

Die Sachverständigen sind der Ansicht, daß die Reparations⸗ kommission allein berechtigt und zuständig ist, das Lieferungs⸗ programm festzusetzen, und sie haben beschlossen, ihr die von den deukschen Sachverständigen vorgetragenen Auskünfte zur aufmerk⸗ scynen Prüfung zu übermitteln. Die alliierten Sachverständigen chlagen vor, das Protokoll vom 9. Juli in den Artikeln 1 und 2 zu erhalten. Die deutschen Sachverständigen haben in⸗ dessen die Aufmerksamkeit der alliierten Sachverständigen auf die weiteren Ausdrücke des Paragraphen 3 gelenkt, die so ausgelegt werden könnten, als ob von der deutschen Regierung gefordert werde, daß der Reparationskommission sogir darüber Auskunft gegeben werden solle, was einzig und Falleig ie einzuhaltende Verteilung im inneren Deutschland betrifft. Diese Einwendungen haben die aiterten Sach⸗ verständigen als begründet angesehen und schlagen daher vor, die Paragraphen 3 und 4, wie folgt, abzuändern:

. Eine Aenderung des genannten I. eeren welche einen Rückgang der Kohlenlieferungen an die Alliierten mit ; bringen könnte, kann nur in Kraft treten mit vorheriger Erlaubnis der Delegation der Reparationskommission in Berlin.

§ 4. Die Reparationskommission, der die deutsche Regierung in bestimmten Zwischenräumen wird Rechenschaft ablegen müssen über die Ausführung der für die Lieferungen gegebenen Befehle durch die zuständigen Behörden, wird den interessierten Mächten jeden Verstoß gegen die oben angenommenen Vorschläge mitteilen und alle Er⸗ gänzungsmaßnahmen vorschlagen, die sie für notwendig halten sollte, um die Lieferungen sicherzustellen.

Schließlich drückten die alliierten Sachverständigen, da die Not⸗ wendigkeit vorliegt, Maßnahmen zu treffen, um die Verhältnisse der Bergleute sowohl bezüglich der Ernährung als auch ihres Wohl⸗ befindens zu verbessern, um die Produktion zu erhöhen, den Wunsch aus, daß eine Besprechung über die geeigneten Mittel dazu zwischen der deutschen Regierung und den alliierten Nationen stattfinden möge.

Der Bericht der Sachverständigen der Alliierten in der Kohlenfrage lautet:

Die Sachverständigen der Alliierten sind der Ansicht, daß die von der deutschen Delegation vorgetragenen Ziffern nicht derartig sind, daß sie irgendeine Aenderung in den Dispositionen des am 9. Juli mitgeteilten Protokolls rechtfertigen würden.

Gestern nachmittag fand eine Besprechung der Chefs der auf der Konferenz vertretenen Regierungen statt, an der von deutscher Seite der Reichskanzler Fehrenbach und der Minister Dr. Simons teilnahmen. Zunächst wurde obiger Quelle zufolge die Kohlenfrage erörtert.

Die alliierten Regierungen teilten mit, daß sie nach eingehender Prüfung zu dem Beschluß gekommen seien, daß es grundsätzkich bei der im Friedensvertrag vorgesehenen Festsetzung der deutschen Kohlen⸗ lieferungen bleiben müsse, daß aber die von der Wiedergutmachungs⸗ kommission auf monatlich 2 ½ Millionen Tonnen festgesetzte Kohlen⸗ menge angesichts der deutscherseits dagegen erhobenen Bedenken für die nächsten sechs Monate versuchsweise auf zwei Millionen Tonnen herabgesetzt werden solle. Der Reichsminister Dr. Simons erklärte darauf, nach Rücksprache mit den deutschen Sachverständigen, daß der deutschen Regierung auch ein Versprechen, monatlich zwei Millionen Tonnen Kohle zu liefern, unmöglich sei. Zurzeit könnten nur 1 bis 1,1 Millionen Tonnen monatlich geliefert werden; es sei aber eher zu fürchten, daß die Erzeugung zurückgehen würde, da die Belegschaft wegen mangelhafter Ernährung immer unwilliger werde, Ueber⸗ schichten zu verfahren. Könne man die Lebensmittelversorgung ver⸗ bessern, so werde sich die Erzeugung innerhalb weniger Wochen so heben lassen, daß den Alliierten etwa 300 000 Tonnen im Monat mehr zugesagt werden könnten. Eine weitere Hebung um 3 bis 400 000 Tonnen würde durch die Ansiedlung neuer Bergarbeiter möglich sein, aber erst im Laufe einer größeren Zahl von Monaten bis zu einem Jahre, so daß die Lieferungen auf 1,7 bis 1,8 Millionen Tonnen monatlich erhöht würden. Sofern ein Abkommen auf dieser Grundlage nicht möglich sein sollte, zöge die deutsche Regierung vor, die Festsetzung der zu liefernden Mengen der Wiedergut⸗ machungskommission zu überlassen, die dann die Verantwortung fün die Folgen und die Sorge für die Durchführung ihrer Be⸗ chlüsse zu tragen habe. Die alliierten Regierungsvertreter erklärten nach längerer Sonderbesprechung, daß es bei dem mitgeteilten Be⸗ schlusse sein Bewenden haben müsse, sofern nicht die deutschen Ver⸗ treter ihren Beschluß nochmals in 1n ziehen wollten, was be⸗ sonders Lloyd George dringend empfahl. Der Reichsminister Dr. Simons versprach, nach einer nochmaligen Befragung der deutschen Sachverständigen morgen die endgültige Antwort zu geben.

Darauf wurde in die Besprechung der allgemeinen Wieder⸗ gutmachungsfrage eingetreten. Die alliierten Regierungen machten den Vorschlag, zur Prüfung des ganzen Komplexes der von Deutschland gemachten Vorschläge eine emischte Kommission einzusetzen, die aus den zuständigen Ministern der alliierten Staaten, ferner aus den Botschaftern Frankreichs und Großbritanniens in Berlin und den Mitgliedern der Wiedergutmachungskommission als Einzelpersonen bestehen sollte. Die deutschen Delegierten stimmten diesem Vorschlage zu und überreichten im Anschluß daran ein Exposs des Reichs⸗ ernährungsministeriums, in dem vorgeschlagen wird, auch für die Ernährungsfragen einen besonderen Ausschuß einzusetzen. Die Sitzung wurde gegen 6 Uhr geschlossen und eine neue Sitzung der Regierungschefs auf nachmittag angesetzt.

Polen. 8

Der polnische Ministerpräsident hat nach einer Meldung der „Chicago⸗Tribune“ dem General Degoutes die Instruktion erteilt, sofort mit der Foepteeg srens Verhandlungen über ben Abschluß eines Waffenstillstandes zu beginnen.

Der 1eln s che Aeses e ch,

Unter dem Dru Truppen sind unfere Streit⸗ kräfte hartnäckig kämpfend an der Beresina⸗Linie zurückgegangen. Die Bolschewisten haben Smosewice besetzt. In der Gegend von Minsk dauern die Kämpfe an. Der Feind besetzte Sarny. In Podolien haben sich unsere Truppen zurückgezogen.

„Nach einem Telegramm aus Warschau vom 13. Jult wird offiajen m bg. aben die Linie längs des Wilsafln sgegeben e Polen inie läng kaflusses au 8 Die Tös hene bn⸗ haben jetzt die .ee. von Mens⸗ erreicht. In der Gegend des Pripjet hat der General Balachowitsch die Nachhut der Bolschewiki eingeholt und Owruc 8eejc. Die Bereeen erlitten eine totale Niederlage und hinter eer Tote, 200 Gefangene und große Kriegsbeute. Die Gruppe Basewskis hat die Streitkkäfte Budiennys geschlagen. Diese sind nach Rowno ge⸗ flüchtet. Eine bolschewistische Kavalleriebrigade wurde vollskändig vernichtet. Die Polen eroberten acht Geschütze.

Dem „Petit Parisien“ wird mitgeteilt, Minsk sei von den Roten Truppen eingenommen worden.

11.“