1920 / 153 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

149. Sitzung vom 7. Juli. Nachtrag.

Die Rede des preußischen Finanzministers Lüdemann, die er in der 149. Sitzung der Preußischen Landes⸗ versammlung am 7. d. M. gehalten hat, und die wegen verspäteten Eingangs des Manuskripts bisher nicht veröffentlicht werden konnte, hat folgenden Wortlaut:

* Der Herr Präsident dieses Hauses hatte, soweit ich unterrichtet bin, in Aussicht genommen, mit der Beratung des Staatshaushalts⸗ plans die Beratung verschiedener großer Anfragen zu verbinden. Darunter befindet sich auch die große Anfrage Nr. 148 der Abge⸗ ordneten Dr. von Richter und Genossen, betreffend gewisse Vor⸗ gänge im Finanzministerium. Meine Damen und Herren,

n Aeltestenrat ist dann, soweit ich unterrichtet bin, kann ich wiederum nur sagen, mit Zustimmung sämtlicher Parteien beschlossen worden,

iese großen Anfragen nicht jetzt zur Besprechung zu stellen. Herr Abgeordneter Dr. von Richter hat gleichwohl das Bedürfnis gehabt, eine der Besprechung des Etats gewidmete Rede dazu zu benutzen,

m mit einer Aussührlichkeit, die beinahe der Begründung einer Interpellation nahekam, auf diese Dinge zu sprechen zu kommen.

Er dat ja damit aich glüchlich erreicht, daß er der erste Redner ge⸗ sen ist, der seine Redezeit überschritten hatte, und schließlich ge⸗ nahnt werden mußte, auf das Wort zu verzichten. (Zurufe rechts.) Meine Damen und Herren, ich stelle nur fest, was Herr Abgeordneter von Richter geten hat, um demgegenüber erklären zu können, daß ich nicht die Absicht habe, diesem selben Vorgehen zu folgen. Das glaube ich nicht nur dem Hause, sondern auch dem Gegenstand dieser

terpellation, ganz besonders aber der deutschen und der preußischen

veamtenschaft schuldig zu sein.

Uober die Frage, die hier in Rede steht, werden wir uns zweifel⸗

los sehr eingehend unterhalten müssen, und ich hoffe, daß die Gelegen⸗ eit dazu recht bald gegeben wird. (Zuruf rechts: Sie gehen ja norgen nach Hause!) Wir kommen ja wieder, Herr Abgeordneter Dr. Leidig. Meine Schuld ist es ja nicht, daß die Sache nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, nicht wahr? Wir kommen ja wieder, und ich möchte Ihnen wünschen, daß Sie dann Gelegenheit haben werden, alles zu sagen, was Sie iu sagen haben. Sie werden Uerdings dann auch genötigt sein, alles das mit anhören zu müssen, s ich und was andere Mitglieder und Parteien des Hauses dazu

ndes zu sagen:

Herr Dr. von Richter hat an mich die Frage gerichtet, ob mir Reichsversassung nicht bekannt sei, die in Artikel 130 sich über

e Rechte und Freiheiten der Beamten äußert. Herr Dr. von Richter hat es für zweckmäßsig gehalten, nur immer wieder von diesem Artikel 130 der Reichsverfassung, der mir natürlich bekannt ist, zu sprechen; er hat aber ganz versäumt, zu erwähnen, daß es noch andere gesetzliche Bestimmungen gibt, die gerade ihm doch sehr genau bekannt sein müssen. Ich will nur daran erinnern, daß es ein Gesetz über die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten vom 21. Juni 1852 gibt (Zuruf rechts: So altn!), das durch eine einstweilige Verord⸗ nung vom 24. Februar 1919 ergänzt worden ist. Hoffentlich ist Ihnen diese Verordnung neu genug; im allgemeinen pflegen Sie sonst nehr auf Altertümer Wert zu legen. Im 8 3 dieser Verordnung ird bestimmt, daß jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt warden können Unterstaatssekretäre, Ministerialdirektoren, Oberpräsi⸗ enten, Regierungspräsidenten usw. ohne Angabe von Gründen. Ich telle anheim, sich diese Gesetze aus der Bibliothek kommen zu lassen d eingehend zu studieren. Damit ist klar ausgesprochen, daß die RNegierung eine rechtlich vollkommen klare Grundlage für die Zur⸗ igpositionsstellung von Unterstaatssekretären, Ministerialdirektoren, Oberpräsidenten usw. hat. Dieser Paragraph schreibt nicht vor, daß sondere Dienstvergehen vorliegen müssen, sondern ermächtigt die degierung, jederzeit, wenn irgendeine Staatsnotwendigkeit es er⸗ ordert, die Herren in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. u⸗ ufe rechts.) Die Herren Zwischenruser, die noch weiter rechts sitzen, cheinen Lust zu haben, das zu bestreiten. Ich stelle fest, daß die herechtigung der Regierung besteht und bestand, die Beamten jederzeit

n den Rehestand zu versetzen. (Zuruf.) Wenn Sie Herrn Dr. von Richter genau fragen, wird er Ihnen auch gern bestätigen, daß er e Invuhestandssetzungen gar nicht für eine Verfassungs⸗ oder Be⸗ mtenreckteverletzung hält. Aber vorhin schien es eine Notwendigleit

zu sein für ihn, die mehr auf bestimmte agitatorische Gründe hin⸗ jelte, es so darzustellen, als ob es sich hier doch darum handelt. (Zuruf rechts.) Herr Dr. von Richter, ist verstehe es vollkommen, wenn Sie und andere Herren Ihrer Partei beim Vorkommen solcher Zurdispositionsstellungen zunächst vermuten, daß die Regierung sich Beamtenrechte habe zuschulden kommen

ssen, eine Maßregelung aus politischen Gründen, weil ies leider früher, als Sie und Ihre Freunde ie Herrschaft hatten (sehr gutl bei den Sozialdemokraten), blich und an der Tagesordnung gewesen ist. (Sehr utl links. Unrube rechts.) Ich begreife diese Denkweise vollkommen, das ändert aber nichts an der Tatsache. (Zuruf rechts: Sie wollen es nicht verstehen) Oh, ich habe es sehr gut verstanden; im Gegenteil, ich glaube, Sie können nur zugchen, daß ich außerordentlich gut ver⸗ nden habe, wie Sie zu diesen Ausführungen gekommen sind. Meine Herren, ich und die Regierung haben in dieser Frage ein sehr çutos

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Ich will nur kurz erklären, daß es sich hier gar nicht um die Maß⸗ egelung irgendwelcher Bꝛamten gehandelt hat urd daß poli tische MNotive gar keine Rollle gespielt haben; die Herren, um

. es sich hier handelt, sind aus ganz unpolitischen Gründen, aus Gründen der Disziplin und der grordneten Geschäftsführung im Ministerium entlassen worden. Ich werde Gelegenheit bekommen, Ihnen diese Gründe aktenmäßig und genau darzulegen, und bei dieser Feolegenheit wird noch manches andero Wort über diese Frage zu sprechen sein. Ich für meine Person bin seit Jahren für die Er⸗ weiterung der Rechte der Beamten eingetreten; meine Partei hat am neisten dazu beigetragen, daß dio Beamten mit einer großen Reihe von Rechten und wirklichen Freiheiten ausgestattet sind. Wir werden diese Rechte zu verteidigen und auszubauen suchen auch gegenüber denjenigen, ie es gern begrüßen würden, wenn wieder der alte Zustand mit der rüheren Unfreiheit der Beamten herbeigeführt würde. Meine Damen Herren, ich habe Ihnen deutlich erklärt, daß bei mir die politische Gesinnung gar keine Rolle gespielt hat. (Widerspruch rechts.) Ich

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habe auch, ls einzelne Beamten sich mir gegenüber erboten haben, ihre volitische Gesinnung zu bekennen, gesagt: Meine Herren, die interessiert mich gar nicht. (Zuruf von der Deutschen Volkspartei: Sie haben vorlangt, daß die Beamten sich einer Reovision ihrer Gesinnug unter⸗ ziehen!) Nein, das habe ich nicht verlangk. Ich habe die Herren nur aufgefordert, sich zu prüfen, ob sie mit mir zusammenarbeiten könnten, und habe mich bereit erklärt, wenn sie Bedenken hälten, mit mir zusammenzuarbeiten, oder wenn sie glaubten, mit mir nicht zusammenarbeiten zu können, mich mit ihnen über eine anderweitige Regelung zu verständigen. Das war eine Höflichleit, das war ein durch⸗ aus loyales und von meiner Scite aufrichtiges Vorgehen. Ich ver⸗ zichte ausdrücklich darauf, heute in diesem Rahmen Ihnen auseinander⸗ zusetzen, mit wescher Unaufrichtigkeit einige der beteiligten Beamten hierauf reagiert haben und wodurch ich in weiterer Folge genötigt ge⸗ wesen bin, der Staatsregierung zu erklären, daß, ich zu Beamten, die durch ihr Verhalten dazu beige⸗ tragen hätten, die gosäamte Beamtenschaft meines Ministeriums gegen mich aufzubringen, nicht das Verkrauen haben könnte, das notwendig ist, um mitihnen als den ersten Mitarbeitern vertrauons⸗ voll arbeiten zu können. (Lebhafte Zustimmung links. Zuruf rechts: VBeamlenausschuß!) Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen ein Protokoll des Boamtenausschusses vorlegen, das be⸗ stätigt, daß die von mir vertrelenen Anschauungen durchaus von ihm gebilligt worden sind. (Unruhe und Zurufe vechts.) Was Sie haben, sind die einseitigen uptungen der einen Partei. Ich kann Ihnen noch eine Summe von Resolutionen und Zeitungsarbekeln vorlegen, die mit derselben Einseiligkeit zustande gekemmen sind. (Zuruf rechts.) Von mir sind keine Aecußerungen dabei. Ich habe mich jetzt eben klar und deutlich ausgesprochen und darf wohl erwarten, daß die Mit⸗ glieder das Hauses berecit sind, meinen Mitleilungen den Glauben nicht zu versagen. Meine Herren, das, was ich für mich als Recht in An⸗ spruch genommen habe, was auch von der Regierung durchaus gebilligt worden ist, nichts anderes als das, (lebhafte Zurufe rechts. Glocke des Präsidenten.)

Lüdemann, Finanzminister (fortfahrend): Das, was üch für mich als Recht in Anspruch genommen habe und was von der Regierung auch durchaus gebilligt wird, ist ja nichts anderes als das, was bisher jede Staatsregierung für sich in Anspruch genommen hat, daß der Minister nämlich von seinen ersten Mitarbeitern zu verlangen hat, daß er mit ihnen verkrauensvoll zusammenarbeiten kann. Der Unterschied gegen früher ist der, daß auf parteipolitische Abstempelung der Beamten kein Wert mehr gelegt wird, während früher auf diese parteipolitische Ab⸗ stempelung sehr groher Wert gelegt worden ist. (Zurufe recht.) Mir ist kein einziger Fall bekannt, und kein Mitglied dieses Hauses wird in der Lage sein, auch nur einen Fall zu nennen, wo ein konservaliver Staatsminister dank der von Ihnen behaupteten Neutralität in der Auswahl der Beamten zufälligerwolse einen sozialdemokralischen Unter⸗ staatssekretär erwischt hätte. (Zurufe rechts.) Das war früher un⸗ möglich, dafür haben Sie gesorgt, indem Sie nur Beamte mit kon⸗ servaliven Anschauungen duldeten. Heute wird danach nicht gefragt, heute können Gott sei Dank die Beamten sich zu der Partei bekennen, zu der sie wollen. Mir ist es vollständig gleichgültig, wie die Beamten meines Ministeriums politisch, religiös oder sonst denken. Ich beeinträchtige sie darin in keiner Weise, kümmere mich auch nicht darum. (Zurufe rechts.)

Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete v. Richter hat dann, um zu anderen Teilen seiner Rede zu kommen, am Scheuß seiner Ausführungen darauf hingewiesen, daß im Notetat eine Be⸗ stimmung vorgesehen sei, die dem Finanzminister sehr weitgehende Rechte in bezug auf die Uebernahme von Staatsgarantien geben. Ich habe darauf zu erwidern, daß ja dieser Notetat bereits angenommen, also bereits Gesetz geworden ist. (Widerspruch rechts.) Sie sind dann nicht im Bilde; dieses Gesetz besteht bereiks. (Zuruf bei der Deutschen Volksparlei: §4 des Haupletats!) Da ist diese Bestimmung wieder⸗ holt, aber die Bestimmung steht bereits im Notetat. Sie war bereits bei der Beratung des Notetats im Hauptausschuß ausführlich besprochen und ist vom Hause genehmigt worden. Im übrigen handelt es sich ja gar nicht um eine ganz unerhörte Ermächtigung einer Regierung oder eines einzelnen Finanzministers, sondern darum, daß hier im Interesse eines ganz besonderen Notstandes die Möglichkeit geschaffen werden mußle, große Teile deutscher Bevölkerung vor erheblichen wirtschaftlichen Schüdigungen zu baxahren. Es handelt sich darum das ist auch in der Begründung zum Notetat ausführlich dargelegt worden —, daß in den Gebieten, die der Abstimmung oder Abtrelung unterliegen sollen, die Gemeinden und Gemeindeverbände große Kredite, zum Teil auch von Privatpersonen und Privatinstituten usw. aufgenommen haben. Diese Privatpersonen und Privatinstitute drohen jetzt angesichts der Ungewißheit über das Schichsal dieser Provinzen ihte Kredite zurück⸗ zuziehen. Damit würden zweifellos viele Gerneinden und ihre Be⸗ völkerung auf das empfindlichste geschädigt werden, wenn nicht durch das Mitlel der Staatsgarantien der Staat einspringen und den Ge⸗ meinden die Möglichkeit geben würde, diese Kredite weiterhin in An⸗ spruch zu nehmen. Sie können überzeugt sein diese Versicherung gebe ich gern ab —, daß alle derartigen Beschlüsse auf das sorgfältigste überegt werden und daß dafür gesorgt werden wird, daß keinerlei irgenderie bedenkliche Ausdehnung oder Ueberschreitung dieser Er⸗ mächtigung stattfinden wird. (Zuruf.) Ich bin auch jederzeit bereit, derartige Genehmigungen, soweit die Möglichkeit besteht, der Landes⸗ versammlung zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Ich glaube aber, Herr Abgeordneter Dr. Leidig, daß, wenn jetzt dad Haus sich bis zum 15. Seplember vertagt und sich die Notwendigkeit ergibt, in Ostpreußen oder Westpreußen oder sonstwo die Gemeinden finanziell zu unterstützen, weder Sie noch sonst ein Mitglied Ihrer Partei es wird verantworten wollen, daß mangels des Verhandenseins der Landesversammlung die Gemeinden nicht unterstützt werden können. Für derartige Fälle ist eben

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dem Finanzminister die Ermächligung erteilt worden.

Der Vertreter der Demokralischen Partei, Herr Abgeordnete Dominicus, hat gestern in feinen Ausführungen verscheedene Miß⸗ stände berührt, dis in der Steuerverwaltung vorhanden sein sollen und die namentlich in den neugebildeten Landesfinanz⸗ ämtern sich äußern sellen. Diese Mißstände sind zweifellos außer⸗ ordentlich behꝛagenswert und was ich dazu beitragen kann, um sie zu beseitigen, würde sehr gern geschehen, nur leider sind die Landecfinanz⸗ ämter wie überhaupt alle Organe für Veranlagung und Einziehung der direkten Steuern meiner wie überhaupt der preußischen Zu⸗ ständigkeit vollkommen entzogen. Ich habe gar lein Recht der unmittelbaren Einwirkung. Wo es aber möglich sein sollte, mittel⸗

bar einen Einfluß auszuüben, will ich es sehr gern tun, und ich bin jedem Mitglicde des Hauses danlbar, wenn es mir hilft, Material zu unterbreiten und nach dieser Richtung vorstellig zu werden, weil der preußische Staat ja sehr daran interessiert ist, daß diese jetzt dem Reiche unterstellten Steuerämter in ordnungsmäßiger und mustergültiger Weise arbeilen; denn nur so wird ein ordentlicher, befriedigender und vechtzeitiger Steuereinzug verbürgt sein.

Der Herr Abgeordnete Dominicus hat dann gewünscht, es möchte von der Regierung der Landesversammlung vielleicht in den Beratungen des Hauptausschusses ein Programm der Ersparnisse vongelegt werden, ein Verlangen, das gewiß be⸗ rechtigt ist, und dem ich gern, soweit es möglich ist, Rech⸗ nung tragen werde, ein Verlangen, dem aber sehr schwer volle Erfüllung gegeben werden kann, wenn derjenige, der dieses Ver⸗ langen aufstellt, sogleich besondere Ausnahmewünsche daran knüpft. Herr Dominicus und, wie ich glaube, auch Herr Abgeordneter Rhiel haben bei ihren Ausführungen gewünscht, es möchten von der Sparpolitik die Institute wissenschaftlicher Art, überhaupt die Wissenschaft nach Möglichkeit ausgenommen werden. Ich verstehe durchaus Ihre Zustimmung, Herr Kollege Haenisch; aber as Finanz⸗ minister bedaure ich, „s Ihnen nicht zusagen zu können. Ich denke secstverständlich nicht daran, irgendwelche Maßnahme einzuleiten oder zu unterstützen, die dazu beitragen könnten, die Förderung und Pflege der Wissenschaft im preußischen Staat zu vermindern oder zu er⸗ schweren. Ich stehe der Wissenschaft selbst zu nahe und habe von mehreren ihrer crichligsten Gebiete zu viel für meinen eigenen Lebens⸗ inhalt profiliert, als daß ich geneigt sein bönnte, einer solchen Maßnahme die Hand zu bieten. Ich bin deshalb auch als Finanzminister stets. gern bereit gewesen, den berechtigten und not⸗ wendigen Forderungen, die im Interesse der Wissenschaft an mich herangetreten sind, so weit zur Erfülbung zu verhelfen, wie es die preußischen Staatsfinanze gestatten.

Ich gehe aber nicht so weit, mich mit dem Wunsche eiwverstanden zu erklären, daß wir eine Spaxrpolitik treiben sollen, die alle Gebiete der preußischen Staateverwaltung umfassen sell, von der aber unbedingt und vollkommen die Pflege der Wissenschaft ausgenommen sein soll. Meine Damen und Herren, ist es denn so ganz ausgeschlossen, daß auch auf dem Gebiet der Wissenschaft eine Sparpolitik getrieben werden kann? Glauben Sie, daß man nicht auch bei der Pflege und der Förderung der Wissenschaft sich gegebenenfalls mit kleineren Mitteln

behelfen kann? Ich könnte an die Zeit vor hundert Jahren erinnern, zvo Preußen auch genötigt war, seine Ausoaben zur Pflege der Wissen⸗ schaft außerordentlich einzuschränken, wo manche Lehr⸗ und Forschungs⸗ instilute damals daran haben glauben müssen. (Widerspruch rechts.) Sie können selbst nachforschen, und Sie werden feststellen, daß damals manche Institute, ja segar ganze Untversitäten haben geschlossen werden müssen. Ich brauche nur cn Wittenberg und Duisburg zu er⸗ innern, Städte, von denen man heute kaum noch werß, daß dort Uni⸗ versitäten bestanden haben. (Zuruf.) Das ist ganz richtig. Die Frage war ja auch lediglich die: was kann eventuell auf diesem wie auf allen übrigen Gebicten geschehen, um in rationellster Weise die Wissenschaft zu pflegen und zu fördern? Wenn nach diesen Gesichtspunkten versucht wird, gewisse Ersparnisse und Einschränkungen herbeizuführen, so kann das auch im Interesse der Wissenschaft selbst liegen, die nur davon pro⸗ fitieren wird, wenn man ihr Gelegenheit gibt, in rationeller Weise betrieben zu werden. Ich zweifle auch nicht, daß ich mich mit meinem Kollegen Haenisch darüber verständigen werde. Bisher habe ich nicht den Eindruck geweonnen, als cb Herr Haenisch clwa die Neigung besäße, in besonders luxuriöser Weise Wissenschaft zu betreiben. Ich habe mich mit ihm bisher stets verständigen können, wenn wir gemeinsam gesucht haben, einen Weg zu sinden, um in sparsamer Weise berechtigte Forderungen der Wissenschaft zu erfüllen.

Meine Damen und Herren! Es ist ferner der Wunsch geäußert worden, es möchte in der Frage der Bea mtenbesoldung eine möglichst einheitliche Peolitik in Reich, Staat und Gemeinde beseolgt werden. Ich unterstütze diese Forderung durchaus. Ich möchte dann allerdings wünschen, daß auf diesem Gebiete die Gemeinden ganz be⸗ sonders mit einem guten Beispiel vorangehen; denn leider haben wir beobachten müssen, daß sie durch ihr isoliertes Vorgehen die Durch⸗ führung einer einheitlichen Besoldungspolitik für die Bceamten bisher häufig recht unangenehm erschwert haben. Ich würde es begrüßen, wenn dies allmählich beseitigt werden könnte, und das würde auch im Interesse der Beamten selbst liegen.

Zum Schluß noch ein Wort über die Besatzungszulagen, auf die hier wiederum einige Redner des Hauses zu sprechen gekomwen sind. Meine Damen und Herren, ich habe getan, was in meinen Kräften stand, um das Reich dazu zu bewagen, in derselben Weise wie den Reichsbeamten Besatzungszulagen gewährt worden sind, auch dern Staatsbeamten Besatzungszulagen zu gewähren. Meine Bemühungen sind bisher leider umsonst gewesen. Der Herr Reichsfinanzminister hat es vergangene Woche endgüliig abgelehnt, von sich aus die Be⸗ satzungezulagen zu bewillipen. Nochdem aber die Landeewersammlung in vollkommener Uabcreinstimmung mit der Preußischen Stcatsregierung erklärt hatte, sie verlange, daß diese Besatzungszulagen auch den preußischen Staatsbeamten aus Rcichsmilleln gezablt werden sollten, habe ich im Staasministerium einen Beschluß herbeigeführt, durch den ich ermächtigt worden bin, im Reichsrat die Annahme eines Gesetzes zu beantragen, das das Reich verpflichtet, die den RNeichsbeamten gewährten Besatzungs⸗ zulagen auch den Landesbeamten zu bewilligen. Dieses Gesetz liegt gegenwärtig dem Reichsrat vor und wird so nehme ich an mit Unterstützung der übrigen beteiligten Länder bereits in den allernächsten Tagen genehmigt werden. Wenn das ge⸗ schehen ist, würde der Rcrichstag, wenn cr nach der kurzen Pause, die er jetzt beschlossen hat, wieder zusaemmentrilt, dieses Gesetz als Vorlag vorfinden, und würde dann Gelegenheit haben, dafür zu sorgen, daß dieses Gesetz zur Annahme gelangt, und damit die preußischen Staals⸗ beamten in den Besitz der Besaͤtzungszulagen kommen. Ich glaube damit alles getan zu haben, um den Beamten zu ihrem Recht zu ver⸗ helfen und dafür zu sorgen, daß die preußischen Beamten in derselben Weise besoldet werden wie die Reichsbeamten. (Lebhafter Beifall bei den Scozialdemokraten.) 8

Untersuchungssachen. 8

Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Anzeigenpreis für den . 1 dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs

8

28 1 5 1““ Offentlicher Anzeiger. Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 2 zuschlag von 80 v. H. erhoben.

8. Unfall⸗ und

ℳ. Außer⸗

9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

11. Privatanzeigen⸗

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1) Unterfuchungs⸗

Der unterm 4. Juni 1902 vom Gericht der 1. Garde⸗Division, Amtsstelle Pots⸗ dam, Sekt. IIIb 2555/789, gegen den Füsilier Theodor Howest, 10. Komp. 1. Garde⸗Regts. z. F., wegen Fahnenflucht und schweren Diebstahls gegen einen Vor⸗ gesetzten erlassene Steckbrief ist durch das Gesetz über die Erweiterung der mil. Amnestie vom 6. Juni 1920, R.⸗G.⸗Bl. 1920 S. 1143, erledigt.

Gericht Garde⸗Auflösungsstab 1, Amtöstelle Potsdam.

[41587] Beschluß.

In der Untersuchungssache gegen den ehemaligen Schirrmeister Rudolf VBecker, früher Artilleriedepot Insterburg, geb. 18. 8. 1896 in Neuendorf, Kreis Lvyck, wird die durch Beschluß vom 28. April 1920 angeordnete Beschlagnahme des im Reiche befindlichen Vermögens des Be⸗ schuldigten, Becler gemäß § 362 M.⸗St.⸗ G.⸗O. aufgehoben, da die Gründe hierfür weggefallen sind, nachdem der Beschuldigte sich selbst dem Gericht gestellt hat.

Insterburg, den 8. Juli 1920.

Gericht der Reichswehrbrigade 1.

[41227]

Der gegen den Gefreiten Robert Böttcher der 2. Komp. Gardegren.⸗R. 5 am 28. Oktober 1918 erlassene Steckbrief ist erledigt.

Berlin, den 8. Juli 1920.

Gericht des Gardeauflösungsstabes 2.

[41228] Der unterm 1918 Nr. 12 694 gegen den früh. Pionier Kar Robert Voos, Pionier⸗Ers.⸗Batl. Köln⸗Riehl, erlassenen Steckbrief ist er⸗ HKöln, den 3. Juli 1920. 8 Aktenverwaltungsstelle beim Amtsgericht Köln.

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[41589]

Die Ausschreibung vom 10. Dezember 1903 Ziff. 69322 Nr. 293 gegen den Re⸗ kruten Otto Sperrfeld wegen Fahnen⸗ flucht wird widerrufen.

München, den 10. Juli 192).

Gericht der früheren 1. Division. [41585]

Die vom Gericht der 14. Reservedivision im April 1916 erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung und Beschlagnahmeverfügung sowie der Steckbrief gegen den Wehrmann Josef Wittkowski, RNes.⸗Inf.⸗N. 16 Oeffentl. Anzeiger Nr. 105 v. 4. Mai 1916 sind aufgehoben.

Düsseldorf, 10. Juli 1920.

Gericht Reichsw.⸗Brigade Nr. 7.

[41770]

Die gegen den Ldstm. Herm. Birken⸗ meier, geb. 7. 9. 92. zu Karlsruhe, Musk. Karl Jak. Christ. Herrmann, geb. 30. 10. 93 zu Mannheim, Reserv. Jos. Mayer, geb. 3. 12. 85 zu Vigevano⸗Paviar, am 12. 2. 10 verfügte Faßnen uch gerarun 1 Vermögensbe⸗ schlagnahme, Faßlbecht u. Steckbrief sind aufgehoben.

Freiburg i. B., den 5. Juli 1920. Gericht Auflösungsstab 56. IIIe 15/16.

[41592]

Die am 28. Juni 1918 gegen den Erich Münzuer, geb. 8. August 1872 in Ober⸗ grung, verfügte Vermögensbeschlagnahme und Fahnenfluchtserklärung ist aufgchoben worden.

Freiburg i. Br., den 9. Juli 1920

Gericht, Auflösungsstab 56

[41586] Verfügung. 8 Die unterm 17. September 1917 gegen den sf. Fass. Paul Josef Ferring, fr. 1. Ers.⸗Komp. I. E./40 Rastatt, geb. am 10. September 1888 in Alstaden, ergangene Fahnenfluchtserklärung und Vermögens⸗ beschlagnahme wird aufgehoben. Karleruhe, den 8. Juli 1920. Gericht des Aufl.⸗Stabes 53. fr. 28. Division. III F 4674/20.

[41590]

Die Ausschreibung gegen den Rekruten Martin Stecher wegen Fahnenflucht vom 3. Jannar 1908 Nr. 4/08 Ziff. 79 444 wird widerrufen.

München, den 10. Juli 1920.

Gericht der früh. 1. bayr. Division.

2) Ansgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.

[41665] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 14. Oktober 1920, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Nene Friedrichstraße 13/15, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, verseigert werden das in Berlin⸗Lichtenberg, Neue Bahnhof⸗ straße 22, belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Lichtenberg⸗Stralau (Berlin) Band 3 Blatt Nr. 88 (eingetragener

Eigentümer am 29. Oktober 1919, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Geheimsekretär Heinrich Berle zu Berlin) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem Seitenflügel, Quer⸗ gebäude und Hofraum, Gemarkung Bovx⸗ hagen, Kartenblatt 1 Parzelle 1040/18, 8 28 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 3525, Nutzungswert 12 750 ℳ, Ge⸗ bäudestenerrolle Nr. 4486. Der Grund⸗ stückswert ist auf 226 950 vom Gerichts⸗ schreiber festgesetzt. 87. K. 106. 19. Berlin, den 2. Juli 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.

—————

[416661 Zwangsversteigerung.

Zum Zwecke der Anfhebung der Ge⸗ meinschaft, die in Ansehung des in Berlin, Wassertorstr. 7 und Fütstenstr. 24 be⸗ legenen, im Grundbuche von der Luisen⸗ stadt Band 47 Blatt Nr. 2313 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerls auf den Namen des Kaufmanns Angust Stelle hierselbst eingetragenen Grundstücks besteht, soll dieses Grundstück am 5. Ok⸗ tober 1920, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrichstr. 13/15, III. (drittes) Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden. Das in der Grundsteuermutter⸗ rolle nicht nachgewiesene Grundstück be⸗ steht aus a) Vordereckwohnhaus mit unter⸗ kellertem Hof, b) Remise. Gebäudestenerrolle Nr. 3276, Nutzungswert 11 310 ℳ. Der Versteigerungsbvermerk ist am 29. Juni⸗ 1920 in das Grundbuch eingetragen. 85. K. 59. 20.

Berlin. den 18. Juli 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.

[41797]

Die Zahlungssperre vom 10. Mai 1920 wird dahin ergänzt: Die 3 ½ % igen Schuld⸗ I reißu TTT“ Reich verschreibungen des Deutschen Reichs Lit. C Nr. 2250 bis 2252 über je 1000 ℳ, Lit. B Nr. 7 über 2000 gehören dem Jahrgang 1889, Lit. A Nr. 14 106 über 5000 dem Jahrgang 1888 an.

83. F. 425. 20. Verlin, 3. Juli 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 83.

[41969) Zahlungssperre.

Auf Antrag der Oberpostdirektion Minden (Westf.) wird der Reichsschulden⸗ verwaltung in Berlin betreffs der angch⸗ lich abhanden gekommenen Schuldverschrei⸗ bung der 5 prozentigen Kriegsanleihe des Deutschen Reichs Nr. 14 518 955 über 1000 verboten, an einen anderen In⸗ haber als die obengenannte Antragstellerin eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungs⸗ schein auszugeben. 84. F. 662. 20.

Berlin. den 10. Juli 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

[41668] Aufgebot.

Auf Antrag 1. des Kaufmanns Otto Heinrich Anton Schmidt in Altona, Lobuschstraße 20 II, 2. des Waffenrevisors Franz Just in Suhl, Schmiedefelder⸗ straße Nr. 33, 3. der Krcissparkasse in Johannisburg, Ostpr., 4. der Frau Ida Apitz, geb. Wegener, in Werchow b. Kalau und des Ehemannes Lehrer Otto Apitz daselbst, 5. der Lyzealdirektorin Frl. Lisbeth Seydel hier, Tragheimer Kirchen⸗ straße 69 II, 6. der Frau Klara Tränkner, geb. Aghten, in Neukölln, Finowstraße 29, und deren Ehemann Eugen Tränkner, ebenda, werden die Inhaber

I. zu 1: des Anleihescheins Serie III der Stadt Königsberg, Pr., Anleihe von 1899, Buchstabe I⸗ Nummer 2052 über 1000 Reichswährung zu 4 %,

zu 2: der Schuldverschreibung des Pro⸗ vinzialverbandes der Provinz Ostpreußen, 9. Ausgabe, Buchstabe C Nr. 414 über 1000 zu 4 %,

zu 3: des Ostpreußischen Pfandbriefs D 13 902 über 2000 zu 4 %,

zu 4: der Schuldverschreibungen des Provinzialverbandes der Provinz Ost⸗ Feun, 10. Ausgabe, Buchstabe B

tr. 2611 und Nr. 2612 über je 2000 zu 4 % Zinsen; II. der Ostpreußischen Pfandbriefe

zu 5: F 41 449 und 51 793 über je 100 zu 3 ½ %,

zu 6: 29 105, 42 948, 47 151, 50 636 über je 100 zu 3 ½ %

aufgefordert spatestens in dem auf den 5. April 1921, Vormittags 11 ½ thr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neues Gerichtsgebäude, Kaiser⸗Wilhelmdamm, Zimmer Nr. 126, I Tr., anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

önigsberg, den 1. Juli 1920. Das Amtögericht. Abteilung 29. Michelsohn.

[41667] Aufgebot.

Das Fräulein Katharina Kalbfleisch zu Lauterbach in Oberhessen hat das Aufgebot der 4 4* Pfandbriefe der Frankfurter Hypothekenbank über je 200,— Lit. Q Ser. 12 Nr. 1603, 1617 und 2752 be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Februar 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Gerichtsstraße 2, Zimmer 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls

die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Fraulfurt a. M., den 2. Juli 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 18. [41696] Aufruf.

Die von uns ausgestellten Lebensver⸗ sicherungsscheine Nr. V 8185 und V 9736 der Frau Sidoni Sperling, geb. Hanauer, in Leipzig⸗Gohlis, über je 300 Ver⸗ sicherungssumme, werden bei uns als ver⸗ lorengegangen angemeldet. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, innerhalb zweier Monate vom Tage der Veröffentlichung dieses Aufrufs ab seine Rechte bei uns anzumelden und die Versicherungsscheine vorzulegen, widrigen⸗ falls nach Maßgabe der Allgemeinen Ver⸗ sicherungbedingungen die Zahlung der Versicherungssummen an den Verlierer der Scheine erfolgen wird.

Berlin, Friedrichstr. 31, den 10. Juli 1920.

Basler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. [41697]

D. Leb.⸗Vers.⸗Schein Nr. 236 362, d. w. am 8. Dezember 1913 für Herrn Hans Gerhard Spanier,

Aufgebot.

Gartenassistent in Chemnitz, ausgef. hab., soll abh. gek. s. W. ford. d. etw. Inh. auf, s. unt. Vorl. d. Vers.⸗Scheins binn. 2 Mon. v. heute ab bei uns zu meld. Meld. s. niem., so werd. w. d. Vers.⸗Schein f. kraftl. erkl.

Leipzig, den 12. Juli 1920. Teutonia Versicherungsaktiengesellschaft in Lcipzig.

Dr. Bischoff. J. V.: Schömer.

[41219] Beschluß.

Auf Antrag des Bankhauses Hardy & Co. Ges. m. b. H., Berlin W. 56, Markgrafenstraße 36, ergeht gemäß § 1020 Z.⸗P.⸗O. an den Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. (Rechneiamt) in Frank⸗ furt a. M. das Verbot, eine Leistung an einen anderen Inhaher der 4 % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. vom Mai 1919, Nr. 5678, 21 876, 21 877, 23 887 über je 1000,—, als den Antragsteller zu be⸗ wirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein autzugeben.

Fraukfurt a. M., den 30. Juni 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 18.

[41670] Aufgehot.

Der Landwirt Friedrich Steinmann in Fischersberg b. Neuenrade i. Westf. hat das Aufgebot des auf den Namen Re⸗ servist Steinmann lautenden Spar⸗ kassenbuchs Nr. 37 769. städtischen Sparkasse zu Werden über 3545,42 beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Oktober 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Buches erfolgen wird.

Werden, den 21. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

[40113 Aufgebot.

Der Fuhrunternehmer Vernhard Grü⸗ ting in Bochum, Fahrendeller Straße, vertreten durch Rechtsanwalt Jersch in Bochum, hat das Aufgebot des von Heinrich Hülsewische in Essen⸗West am 5. Dezember 1908 ausgestellten, von Wil⸗ helm Winkelmann in Essen⸗West ak⸗ zeplierten Wechsels über 500 ℳ, fällig am 5. März 1909, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Fe⸗ bruar 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Essen, Zwwigertstraße 52, Zimmer 81, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krastloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 6

Essen, den 28. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

Das Amtsgericht Königslutter folgendes Aufgebot erlassen: 1. Die Ehefrau des Fabrikdirecktors Hermann Steinmeyer, Anna geb. Düber, Braun⸗ schweig, 2. die Ehefran des Dr. Werner Freise, Käthe geb. Düber, daselbst, 3. der Chemiker Ulrich Düber zu Dobberan haben das Aufgebot des über die im Grundbuche von Rottorf Band I Blatt 2 Abt. III unter Nr. 4 eingetragene Hypo⸗ thek über 14 000 ausgestellten Hypo⸗ thekenbriefs beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Jannar 1921, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Königslutter anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Königslutter, den 26. Juni 1920.

Bode, Registrator, [40114] als Gerichteschreiber des Amtsgerichts.

[40115]

Das Amtsgericht Königslutter hat fol⸗ gendes Aufgebot erlassen: Das Fräulein Fele. Peters in Frellstedt, vertreten durch

echtsanwalt Kothe hier, hat das Auf⸗ gebot des verlorenen Hypothekenbriefs be⸗ antragt, der über die für den verstorbenen Mühlenbesitzer Heinrich Peters daselbst im ee von Frellstedt Band I. Blatt 99 Abt. III sub Nr. 3 ein⸗ getragene Hypothek von 24 000 aus⸗ gestellt war. Der Inhaber der Urkunde

der

hat

wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Januar 1921, Vormittags 9 ½ uhr, vor dem Amtsgericht Königs⸗ lutter anberaumten Aufgebotstermine seme Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Königslutter, den 5. Juli 1920.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:

Bode, Registrator. 8 [41669] Aufgebot.

Die Arbeiterfrau Johanna Potrz, geb. Kubitza, in Ostrog, der Schuhmacher Jacob Kubitza in Gleiwitz, Bachstraße 35, der Grubenarbeiter Josef Kubitza in Kunzendorf bei Hindenburg, der Sattler Franz Kubitza in Berlin N. 39, Svpar⸗ straße 20, die Einliegerwitwe Hedwig Nowak, geb. Kubitza, in Lohnan, haben zum Zwecke der Anlegung eines Grund⸗ buchblatts das Aufgebot des in der Ge⸗ bäudestenerrolle der Gemeinde Podlesch unter Nr. 39 eingetragenen Grundstücks, bestehend aus ungetrenntem Hofraum (Wohnhaus, Stall, Scheune und Haus⸗ garten) beantragt. Es werden daher alle Personen, welche das Eigentum an dem aufgebotenen. Grundstück in Anspruch nehmen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. November 1920, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihrem Rechte erfolgen wird. 3 F. 19/20. 3 8

Kosel, den 10. Juni 1920.

Das Amtsgericht. [41214]

Auf Grund der Verordnung Preußischen Staatsregierung, betreffend die Aenderungen von Familiennamen, vom 3. November 1919 Gesetzsamml. S. 177 ermächtige ich den Bahnarbeiter Franz Smolinski in Münster i. W., Hubertistraße 2, geboren am 14. April 1888 zu Lippau, Kreis Neidenburg, an Stelle des Familiennamens Smolinski den Familiennamen Smolius zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf seine Ehefrau.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Justizminister.

Im Auftrage:

wnterschräge)

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88

(L. S.)

[41727]

Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aenderung von Familiennamen, vom 3. November 1919 Gesetzsamml. S. 177 ermächtige ich den Landwirt Engelbert Hubert Josef Merscheim in Schönecken, geboren am 9. April 1877 zu Düren, an Stelle des Familiennamens Merscheim den Familiennamen de la Fontaine⸗Merscheim zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf seine Ehefrau. 6

Berlin, den 14. Juni 1920.

Der Justizminister. Im Auftrage: Dr. Anz. Ermächtigung IIIo. 1435. Beglaubigt: Engels, Justizsekretär, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

De9 [41217]

Bekanntmachung.

Der Justizminister hat unter dem 22. Juni 1920 den Oberaufseher Adolf Friedriszykẽ (Friedriszik) in Wecries, Kreis Hamm, Klentzestraße 4, ermächtigt, an Stelle seines bisherigen Namens den Familiennamen „Friedrichs“ zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und dieje⸗ nigen Abkömmlinge des Adolf Friedriszyk (Friedriszik), welche seinen bisherigen Namen tragen.

Hamm, den 6. Juli 1920.

Das Ametsgericht.

[41717] Der Gerichtsassessor Paul Franz Schmidt in Münsterberg ist vom Justiz⸗ minister ermächtigt, den Familiennamen Schmidt⸗Theuner zu führen. 8

Hirschberg, den 28. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

[41215] 161.“

Der Herr Justizminister hat durch Ver⸗ fügung vom 12. Juni 1920 1. den Berg⸗ mann Bruno Barnitzke, 2. den Rangierer Alfred Barnitzke, beide in Werne, Rüsing⸗ straße 38, geboren zu 1 am 23. Oktober 1873 zu Nittritz, Kreis Grünberg i. W., zu 2 geboren am 5. März 1899 zu Werne, ermächtigt, den 1 Barke zu führen. Diese Aenderung des Familien⸗ namens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Abkömmlinge des Bruno Barnitzke, welche seinen bis⸗ bisherigen Namen tragen.

Langendreer, den 2. Juli 1920. 8

Das Amtsgericht.

——.————

[41218]

Der Herr Justizminister hat durch Ver⸗ fügung vom 12. Juni 1920 den Berg⸗ mann Emil Fritz Sembritzki in Somborn, Hauptstdaße 121, geboren am 12. No⸗ vember 1876 zu Campen, Kreis Lötzen, 5 tigt, den Familiennamen Semberg zu führen.

Langendreer, den 2. Juli 1920.

[41216]

Der Herr Justizminister hat durch Ver⸗

fügung vom 12. Juni 1920 den Emil

Beer in Werne, Markstraße Nr. 14, ge⸗

boren am 16. Februar 1912 zu Dahlhausen

Ruhr), ermächtigt, an Stelle des Familien⸗

(amens Beer den Familiennamen Geiser

nu führen.

Langendreer, den 4. Juli 1920. Das Amtsgericht

[41724] 8 8

Durch Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 24. Juni 1920 ist auf Grund der Verordnung der Preußischen Staatsregierung, betreffend die Aenderung von Familiennamen, vom 3. November 1919 Gesetzsammlung S. 177 dem Metallarbeiter Gustav Albert Max Adam tgenannt Schleumann in Neukölln, Boddin⸗ straße 12, geboren am 10. Oktober 1888 zu Berlin, die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Familiennamens Adam genannnt Schleumann den Familiennamen Schleu⸗ mann zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehe⸗ frau nnd diejenigen Abkömmlinge des Gustav Albert Max Adam genannt Schleumann, welche seinen bisherigen Namen tragen.

Neukölln, den 6. Juli 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 17. [41725]

Durch Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers ist auf Grund der Verordnung der Staatsregierung, betreffend die Aenderung von Familiennamen, vom 3. November 1919 Gesetzsamml. S. 177 dem Kaufmann Alex Eduard Haase in Neukölln, Karlsgartenstraße 14, geboren am 24. April 1896 zu Neukölln, die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Familiennamens Haase den Familien⸗ namen Haase⸗Mühlner zu führen.

Nenkölln, 6. Juli 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 17.

[41726]

Durch Entscheidung des Justizministers vom 12. Juni 1920 ist die Elisabeth Wurm in Olpe, geb. am 13. Dezember 1915 zu Saßmicke, ermächtigt, den Vor⸗ und Familiennamen Anna Stupperich zu führen.

Olpe, den 28. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

(

[41213]

Durch Entscheidung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 12. Juni 1920 ist der Fisenbahnarbeiter Gustav Wilhelm Heinrich Ficke in Groß Leipe, Kreis Trebnitz, ge⸗ 8518” am 87 Juni 1894, ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Ficke den Familiennamen Fiege zu führen. Die Aenderung des Familsen⸗ namens erstreckt sich auch auf seine Ehe⸗ frau.

Prausnitz, den 24. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

[41729]

Durch Verfügung des Justizmini vom 22. Juni 1920 III d 485. 20 ist der Provinzialanstaltsdirektor a. D. Walter Oito Reinhold Guericke in Straus⸗ berg, Klosterstr. 10, geboren am 3. Juni 1872 zu Strausberg, Kreis Oberbarnim, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Guericke den Familiennamen Guericke⸗ Kranichfeld zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen Abkömmeinge des Walter Otto Reinhold Guericke, welche seinen bisherigen Namen tragen.

Strausberg, den 1. Juli 1920.

Das Amtsgericht.

[41672] Aufgebot.

Die Ehefrau des Rektors Albert Beuneker, Anna geb. Ringe, in Hammersbeck, Kreis Blumenthal (Hann.), hat beantragt, den verschollenen Bäcker Johannes Ringe, geboren am 6. Dezember 1853 zu Rade, zuletzt wohnhaft in Rade, Kreis Blumen⸗ thal, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Abril 192 Mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteiken per⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Blumenthal, den 3. Juli 1920.

Das Amtsgericht.

[416731° Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Füssen erläßt folgendes Anfgebot: Der Mechaniker Rudolf Nigg in Zell hat den Autrag gestellt, den ver⸗ schollenen Franz Nigg, geboren 1858, von Zell, zuletzt wohnhaft in Zell, für tot zu erklären. Der Verschollene wird daher anfgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 9. Februar 1921, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ fertigten Gerichte, Sitzungssaal Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Ferner vWaht die Aufforderung an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen.

Füssen, den 9. Juli 1920.

Das Amtsgericht.

Das Amtsgericht.