Ziffer Bezeichnung der Arbeiten und Gebührenbestimmungen.
Bezeichnung der Arbeiten und Gebührenbestimmungen.
Die nach b dieses Abschnitts anzuwendenden Gebührensätze und die nach e anzusetzenden Zuschläge sind nach dem Kaufpreise zu bestimmen; der Wert der Gebäude und des beweglichen Inventars bleibt außer Ansatz. Liegt ein Kaufpreis nicht vor oder ist er niedriger als der gemeine Wert, so ist dieser anzuhalten.
Als Besitzstück gilt das von Eigentums⸗ oder Gemeinde⸗ (Guts⸗)bezirksgrenzen umschlossene Grundstück, das aus einem oder mehreren anderen Grundstücken hervorgegangen ist. Eisenbahnen, Flüsse, schiffbare Kanäle, Kunststraßen und Straßen in Ortslagen schließen ein Besitzstück ab; da⸗ gegen begründen andere öffentliche Wege, Bäche, Gräben usw. für die Gebührenberechnung keine Unterbrechung eines Besitz⸗ stücks. Grundstücke, die auf Antrag der Beteiligten als besondere Rechtsgegenstände im Grundbuche nachgewiesen werden sollen oder die zwecks späterer Veräußerung gebildet worden sind, zählen ebenfalls als besondere Befitzstüge.
Bei Grenzveränderungen durch Begeradigung, Aus⸗ gleichung sowie bei Wegeverlegungen oder Neuanlage von Straßen usw. gilt als Besitzstück jeder abgetrennte Besitz⸗ stücksteil.
Wird ein Grundstück oder eine zusammenhängende Grundstücks⸗
masse in mehr als zwei Teile geteilt, so sind von dem Ge⸗ samtbetrage der Gebühren nach Ziffer 40 bis 68, wenn die Anzahl der zur Gebührenberechnung kommenden Trennstücke
a) 3 und 4 beträgt, nur neun Zehntel
LEE11“”“ “
c) 7 „ mehr „ „ sieben „ anzusetzen.
Liegt für ein zu teilendes Grundstück eine einwandfreie Messung
bereits vor (Anw. II Nr. 92), so sind von dem Gesamt⸗
betrage nach Ziffer 42 bis 68 und 72 nur sieben Zehntel
anzusetzen.
Der nach Ziffer 42 bis 73 für jedes Besitzstück berechnete Ge⸗
bührenbetrag ist auf volle Mark nach oben abzurunden.
Die Gebühren nach Ziffer 41 bis 70 gelten auch
a) für die Messung von in ihren Grenzen unveränderten Besitzstücken, deren Grenzen im Felde bezeichnet oder nach gegebenen Unterlagen herzustellen sind, 1
b) für die Aufmessung von Hoflagen (Gebäudeflächen und Hofräume) auf besonderen Antrag der Beteiligten, wobei die Größe der von der Hoflage eingenommenen Grund⸗ fläche und ihr gemeiner Wert (ohne Gebäude) für die Berechnung maßgebend ist.
II. Bei der außer Verbindung mit Grundstücksteilungen stattfindenden Herstellung oder Vermarkung von Eigentums⸗ grenzen (Anw. II Abschnitt XIII) sind anzusetzen:
1. für jedes betroffene Besitzstück . . . .. 10,— ℳ 2. für die ersten vollen oder angefangenen hundert
Meter der herzustellenden usw. Grenze.. 30,— „ 3. für jede weiteren vollen oder angefangenen
166666 Werden die neuen Grenzzeichen auf den Schnittpunkt der her⸗ gestellten Grenze mit einer Grenze gesetzt, deren Herstellung nicht beantragt war, so gilt das angrenzende Besitzstück nicht’ als betroffenes Besitzstück im Sinne der Ziffer 76.
Abschnitt 7. Die Gebührensätze des Abschnitts 6 bilden die Vergütung: a) für die Anfertigung der Messungsunterkagen (Anw. II
Abschnitt II);
für die Vorbereitung und Ausführung der Messung mit
Einschhuß der Ueberwachung der Aussteinung oder sonstigen
dauerhaften Vermarkung der Eigentumsgrenzen, für die
Kartenergänzung, für die erforderlichen Berechnungs⸗ usw.
arbeiten, soweit die Grundeigentümer nach den bestehenden
Vorschriften zu deren Lieferung verpflichtet sind;
für die bei der Messung erforderlichen Ermittelungen zwecks
Feststellung einer Uebereinstimmung zwischen der Dar⸗
stellung des zu messenden Grundstücks in der Karte und
dem örtlichen Bestande einschließlich der Behebung von
Irrtümern in den Grenzen des Grundstücksteils, dessen
Messung beantragt ist;
für die mit der Ausführung der Arbeiten verbundenen
Auslagen für Schriftwechsel, Reisekosten, Meßwerkzeuge,
Zeichengeräte usw. .
Haben die Beteiligten den Kartenauszug usw. (Ziffer 80) felbst beigebracht, so werden die Messungsgebühren um den Betrag der Gebühr für den Kartenaus ug. usw. bis zum Höchstbeteage von zwei Zehntel der Gebühr nach Ab⸗ schnitt 6 gekürzt. Abschnitt 8.
Die Ausführung von anderen katasteramtlichen oder von sonstigen eceecchnischen Arbeiten erfolgt in der Regel auf Grund schrift⸗ lich mit den Bestellern zu vereinbarender Pauschvergütungen. Können Pauschvergütungen nicht mit genügender Sicherheit und zutreffend ermittelt werden, so sind für die Ausführung solcher Arbeiten zu berechnen: 1. ralls die Arbeiten nach ihrem Umfang in einer örtlichen und häuslichen Arbeitszeit von zusammen nicht mehr als 5 Tagen ausgeführt werden können, a) für die zur Ausführung der Messungs⸗ arbeiten erforderlichen Unterlagen die Ge⸗
Abschnitt 10.
Falls nur die Ausführung eines Teiles der im Abschnitt 6
bezeichneten Arbeiten beantragt worden ist, so sind hierfür
die nach Abschnitt 8 zu berechnenden Gebühren oder ein im
Verhältnis der Gesamtarbeit zu der beantragten Arbeit
stehender Betrag der sich nach den vorgeschriebenen Sätzen
ergebenden Gebühren zur Staatskasse einzuziehen.
Falls eine beantragte Arbeit wegen nicht in der Person des zur Ausführung der Arbeit bestimmten Katasterbeamten liegender Hindernisse oder auf Antrag der Beteiligten nicht oder nur teilweise ausgeführt wird, so kann von den für die beantragte Arbeit zu berechnenden Gebühren ein dem Minderaufwand an Zeit und Kosten entsprechender Teil der Gebühren abgesetzt werden. 1
Für die Prüfung beigebrachter Messungsschriften (Anw. II. Abschnitt XIII) werden zwei Zehntel der nach Ziffer 42 bis 67 und 72 zu berechnenden Gebühren erhoben. Von den Gebühren werden die nach Abschnitt 1 und 3 tatsächlich entstandenen Kosten für die Messungsunterlagen vorweg in Abzug gebracht. Der Abzug darf die Hälfte der errechneten Messungsgebühren nicht übersteigen. Die Prüfungsgebühr für jede Messungssache ist auf volle Mark nach oben ab⸗ zurunden.
Für die Prüfung beigebrachter Messungsschriften, die lediglich die Herstellung von Eigentumsgrenzen zum Gegen⸗
stand haben, werden Gebühren nicht erhoben. Abschnitt 11. ““
a) Für Rentenverteilungen, mit den in Nr. 34 und 43 der Rentenverteilungsanweisung vom 17. Juni 1920 gedachten Ausnahmen, und zum Ersatz für die aus dem Schrift⸗ wechsel zwischen den Staatsbehörden einerseits und den Gemeindebehörden sowie Beteiligten anderseits in Renten⸗ “ erwachsenden Postgebühren sind zu be⸗ rechnen
für jedes mit Reuten belegte Trennstück oder Rest⸗ grundstück 1,— ℳ.
Außerdem sind denjenigen Trennstückserwerbern, für die
Ermittlungen an Ort und Stelle lediglich wegen der
Rentenverteilung erforderlich waren, nach Verhältnis der
Rentenanteile die die sich nach den gesetz⸗
lichen Bestimmungen ergeben, und die baren Auslagen bei
feldarbeiten zu berechnen.
C) Allgemeine Bestimmungen.
“ Abschnitt 12. Für Arbeiten, die für einen dienstlichen Zweck der Staats⸗ verwaltung ausgeführt worden sind, werden die nach dieser Gebührenordnung zu berechnenden Gebühren nicht zur Staatskasse erhoben, insoweit sie nicht Dritten zur Last zu
legen sind. Abschnitt 13.
Für die Bezahlung der Arbeiten, die nach den Kataster⸗ anweisungen VIII und IX zur Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters sowie die für die Auf⸗ messung usw. der trigonometrischen Punkte der Landes⸗ aufnahme ausgeführt werden, sind die für diese Arbeiten bestehenden besonderen Vorschriften maßgebend.
Abschnitt 14. 3 u
Für die Festsetzung und Einziehung der nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu entrichtenden Beiträge zu den Kosten der Fortschreibung des Grund⸗ und Gebäudesteuer⸗ katasters sind die als Anlagen A und B *) abgedruckten Ver⸗ fügungen des Finanzministers und des ifteser beisther vom 16. Januar 1909 sowie der als Anlage C *) abgedruckte Tarif der Fortschreibungsgebühren vom 15. Dezember 1898 maß⸗
gebend. Abschnitt 15.
Diese Gebührenordnung tritt mit dem 1. Juli 1920 in Kraft, womit die bisherigen abweichenden Gebührenbestimmungen außer Kraft treten in der Weise, daß die Gebühren für die vor dem 1. Juli 1920 beantragten Arbeiten nach den bisherigen Gebührenbestimmungen berechnet werden. Bei beigebrachten Messungsschriften, für die die Unterlagen (Anw. II Nr. 22) bei der Katasterverwaltung vor dem 1. Juli 1920 beantragt waren, tritt die Bestimmung unter Ziffer 99
bühren nach Abschnitt 1 bis 4 und die baren Auslagen für etwa weiter zu be⸗ schaffende Unterlagen;
die nötigen baren Auslagen bei den Feld⸗ arbeiten (iffer 41); 8 für jede volle oder angefangene Arbeits⸗ stunde des Katasterkontrolleurs oder Ka⸗ teeeepengfeie außerhalb des Kataster⸗ amts einschließlich der Zeit für die Hin⸗ und Rückkeeceacc“ bis zum Höchstbetrage von 110,— ℳ für einen vollen Arbeitstag;
für jede volle oder angefangene Stunde häuslicher Arbeit des Katasterkontrolleurs oder Katasterlandmessers . . . . . . des Katasterassistenten oder Katasterdiätars im übrigen..
die Arbeiten nach ihrem Umfang eine Arbeitszeit von mehr als 5 Tagen erfordern, die von der Regierung
zu vereinbarenden Gebühren. G Nach Zisfer 87 bis 94 werden auch die Gebühren für die nach Nr. 239 der KA II auf Antrag der Beteiligten herzu⸗ stellenden Messungsschriften berechnet.
Abschnitt 9.
Für die örtliche Besichtigung von Gebäuden zur Ermittelung des Gebäudestenernutzungswerts im beschleunigten Verfahren sind Gebühren zu berechnen:
für jede zu veranlagende Gebäudebesitzung bei einem Baukostenwerte (§ 64 der Veranlagungsgrundsätze) von
esundhei swesen, Tierkrankheiten und Abspe
erst am 1. Juli 1921 in Kraft.
Berlin, den 17. Juni 1920.
Der Finanzminister. Lüdemann.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) ungs⸗ maßregeln.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen
in Oesterreich am 30. Juni 1920. (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
Nr. des Sperrgebie
Maul⸗ Räude Schweine. Rotlauf
und 8 pest Rotz Klauen⸗ der (Schweine⸗ der 8 feuche Einhufer seuche) (Schweine
Zahl der verseuchten
Gemeinden Gemeinden Gemeinden Gemeinden
Gemeinden
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— — 2
b C d von mehr von mehr von mehr dig a. 50 816 ℳ 100 890.ℳ200 00 ℳ 0 000 ℳ „is bis bis 100 000 ℳ 200 000 ℳ 500 000 ℳ
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500 000 ℳ
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Kärnten
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8
Maul⸗ und Klauenseuche 106 (608), Näude der Einhufer 332 (980), Fehvewhepest (Schweineseuche) 80 (222), Rotlauf der Schweine 99 (252).
Rotz, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe und
Beschälseuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Washington, 9. Juli. (W. T. B.) Der Bericht des Ackerbaubüros über den Stand der Halmfrüchte, der heute veröffentlicht wurde, gibt für den 1. Juli den Durchschnittsstand in vH. wie folgt an: Winterweizen 79,7 gegen 78,2 im Vor⸗ monat und 89 zur gleichen Zeit des Vorjahres. Frühjahrsweizen 88,0 gegen 89,1 resp. 80,9. Mais 84,6 gegen 86,7 am 1. Juli 1919. Hafer 84,7 gegen 87,8 im Vormonat und 87,0 im Vorjahr. Gerste 87,6 gegen 87,6 und 87,4. Roggen 83,5 gegen 84,4 resp. 85,7. Leinsaat 89,1 gegen 73,5 im Juli des Vor⸗ jahres. Das Ernteergebnis wird geschätzt auf: Winter⸗ weizen
letzten Jahres von 732 Millionen Bushels. Frühijahrsweizen 291 Millionen gegen 227 resp. 209 Millionen. Mais 2779 Millionen Bushels gegen 2917 Millionen endgültiges Ergebnis im Vorjahr. Hafer 1322 Millionen gegen 1315 Millionen Schätzung im Vor⸗
monat und eine Vorjahrsernte von 1248 Millionen. Die entsprechenden
Zahlen betragen für Roggen 82, 80 und 88, für Gerste 193, 185 und 166 Millionen, während die Leinsaaternte auf 14 Millioner B9 85 geschätzt wird gegen ein Vorjahrsergebnis von 9 Millionen Busßhels. 8 1. Juli 47 756 000 Bushels gegen 19 644 000 Bushels im gleichen Zeitpunkt des Vorjahrs.
Mannigfaltiges. Königsberg i. Pr., 13. Juli. (W. T. B.)
wurde während eines Spazierganges der Bruder des früheren Ober⸗ präsidenten von Batocki, der ehemalige Landrat im Kreise Tuchel
Hugo Tortilowicz von Batocki, der auf dem zur Herrschaft
Bledau gehörenden Vorwerk Darienen wohnt, von einem unbekannten Man vermutet, daß der Tat vielleicht eine
Täter erstochen. Personenverwechslung zugrunde liegt.
Hanuover, 13. Juli. (W. T. B.)
junger Mann in Hindenburg ein. Als der Feldmar wollte, entspann sich zwischen ihm und dem Eindringling ein längeres hartnäckiges Ringen. einen Browning und schoß ihn auf den Fe ab. Die Kugel ging vorbei. schließlich, sich loszureißen nnd unerkannt zu entkommen. die Villa Hindenburg geplant hatte, für den der Eingedrungene die Gelegenheit 1“ sollte. AX“
Spaa, 13. Juli. (W. T. B.) Der der deutschen Delegation
für die Konferenz in Spaa zugeteilte Redakteur Stoklossa, Vertreter von „Wolffs Telegraphischem Büro“, ist gestern abend kurz vor Mitternacht auf dem Wege zu seinem Quartier von einem belgischen Offizier und einem Zivilisten tätlich
angegriffen worden. Der Genannte erhielt mehrere leichte
Schläge auf den Rücken und einen schweren Schlag auf den Kopf. In Verbindung mit diesem Zwischenfall hat der Reichs⸗ minister Dr. Simons heute an den Generalsekretär der
1
Konferenz eine Note gerichtet, in der er die belgische Regierung bittet⸗ ihrerseits den Sachverhalt festzustellen und entsprechende Maßregeln 9 ergreifen. Dabei hat er bcauch hingewiesen, daß der Reichs⸗ anzler mit Rücksicht auf die Beunru
in Deutschland für baldige Erledigung Generalsekretär der Konferenz hat den Minister des Aeußern in Bruüssel voraus sein Bedauern über den Zwischenfall Nachdem auch der belgische Minister des Auswärtigen mündlich sein Bedauern wegen des Ueberfalles Sa hatte, traf, wie die „Kölnische Zeitung“ mitteilt, Abends bei dem N
ein besonderes Entschuldigungsschreiben ein, das nochmals dem Be⸗ 88 Ausdruck gibt und eine strenge Untersuchung und Ahndung zusagt.
—.———
Brüssel, 13. Juli. (W. T. B.) Belgische Postämter hatten wiederholt Briefe an das Durchgangspostamt in Köla mit der Aufschrift „Bochie“ geschickt. Da trotz Einwände der deutschen
Postverwaltung der Unfug weitergetrieben wurde, ist auf diploma
tischem Wege dagegen Einspruch erhoben worden. Die belgische Post⸗
verwaltung sieht sich deshalb genötigt, in einem Zirkular an alle Postanstalten zur korrekten Haltung gegenüber der deutschen Post⸗
verwaltung aufzufordern.
Lorient, 14. Juli. (W. T. B.) Auf dem hiesigen Babnhof
blodierte ein mit fünf Tonnen amerikanischer Acht Personen wurden
exp f Munition beladener Cisenbahnwagen. getötet, drei schwer verletzt.
Amsterdam, 13. Juli. (W. T.. T aus Konstantinopel meldet, wütet in den Wäldern hinter Tschibuti
und südöstlich Beikos ein ausgedehnter Waldbrand, der nach
einer Lesart durch das Feuer der englischen Schiffsgeschütze verursacht nach einer anderen durch die Nationalisten angelegt worden ist Große Werte an Holz sind dem Feuer bereits zum Opfer gefallen.
Handel und Gewerbe.
— Die Hauptgemeinschaft des deutschen Einzel⸗
handels gibt laut „W. T. B.“ bekannt: Obwohl der Einzel⸗
handel aller Geschäftszweige der veränderten Konjunktur bereits von
sich aus in weitem Umfange Rechnung getragen und seine
Preise zum Teil weit unter die eigenen Gestehungskosten ab⸗ 1 hat, sind gleichwohl in mehreren Städten Bestrebungen 9 Maßnahme des verstärken und zu
ervorgetreten, einen solchen Preisabbau mit Zwanges stellenweise unter Drohungen zu beschleunigen. So haben in Aschaffenburg, Karlsruhe, Bieberich, Oschatz und anderen Plätzen die Gemeindebehörden unter dem Druck der Massen und dortigen Einzelhandelsgeschäfte aller Art genötigt, große Preis⸗ ermäßigungen ohne Rücksicht darauf, wie weit die besteh —
bereits abgebaut Dieses Vorgehen be
waren, vorzunehmen. droht auf das
schwerste viele
die über den Einzelhandel hinaus Folgewirkungen von un⸗ absehbarer Tragweite befürchten läßt. auf die Dauer eine Last nicht tragen, die einseitig ihm auferlegt werden soll, und es ist deshalb unvermeidlich, daß er durch die ge⸗
schilderten Zumutungen in seiner geschäftlichen Betätigung lahmgelegt wird. Es bleibt ihm dann nur übrig, seine Einkäufe einzustellen
92
und die Verantwortung für die weitere Versorgung der Bevölkerung
denjenigen Stellen zu überlassen, die mit der Verhängung eines in hohem Maße bedenklichen und vielfach auch rechtlich angreifbaren Zwanges Wirtschaftspolitik zu treiben glauben. Die verantwortlichen Amtsstellen im Reiche, wie die Zentrakregierungen der Länder müssen
r518 Millionen Bushels gegen eine Schätzung vou 504 Millionen am 1. Juni d. J. und ein endgültiges Ergebnis des
Die Weizenvorräte in Händen der Farmer betrugen am
8 Wie der „Hannoversche
Kurier“ meldet, drang gestern abend gegen 7 ½ Uhr ein 20 jähriger die Wohnung des Feldmarschalls von schall seinen Diener rufen
Dabei zog der Eindringling plötzlich Uomgrsalt Dem Verbrecher glückte es Offenbar handelt es sich um das Mitglied einer Bande, die einen Einbruch in
higung der öffentlichen Meinung dankbar sein würde. Der sofort an berichtet und im ausgesprochen.
inister Dr. Simons
8 8
hier unverzüglich eingreifen, um soschem Unwesen zu steuern und für ungesetzliche Akte untergeordneter Stellen Abhilfe zu schaffen. Die Zauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels hat nach dieser Richtung hin bereits alle notwendigen Schritte unternommen. —— Gestern fand laut Meldung des „W. T. B.“ die erste Frank⸗ furter Leder⸗, Häute⸗ und Fellbörse unter außerordentlich ahlreicher Beteisigun auch auswärtiger Interessenten statt. Die Börse soll zunächst allmonatlich einmal im Anschluß an die Häute⸗ auktinn ahgehalten werden. fs 8
— Nach der dem Aufsichtsrat in seiner am 9. Juli d. J. ab⸗ gehaltenen Sitzung vorgelegten Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Concordia Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗Ge⸗ lellschaft sowie dem Rechnungsahschluß für das Jahr 1919 ergibt sich nach Abschreibung von 3 696 984 (1 952 851) ℳ auf Wert⸗ v Bildung einer Rücklage für Währungsverluste von 2063 642 (0) ℳ und nach Uleberweisung von 636 635 (598 435) ℳ Binsen an die Gewinnverbände B“, Bz. C und R ein Reingewinn von 50 701 (4 306 873) ℳ. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, der am 26. Juli d. J. stattfindenden ordentlichen Generalversamm⸗ lung der Aktionäre folgendes zur Beschlußfassung vorzuschlagen: von dem aus der Abteisung mit Vorbehalt der Ermäßigung der Ver⸗ sicherungssumme sich ergebenden Gewinne von 17 492 ℳ der Gewinn⸗ rückla e dieser Abteilung 13 119 ℳ gutzuschreiben und die restlichen, den Aktionäͤren zustehenden 4 373 ℳ der Ergänzungsrücklage dieser Abteilung zu übermweisen; der Steuerrücklage für Erneuerungsscheine 10 900 zuzuschreiben, der Ruhegehalt⸗, Witwen⸗ und Waisenkasse für die Bcamten 50 000 ℳ zuzuwenden, den Verbänden der mit Gewinnanteil Versicherten zur späteren Verteilung als Gewinnanteil im ganzen 4 339 700 ℳ (3 608 509 ℳ) zu überweisen und den Ge⸗ winnanteil der Aktionäre auf 9 vH = 54 ℳ für die Aktie — gegen
10 vH im Vorjahre — festzusetzen.
Wien, 13. Juni. (W. T. B.) Die Graz — Koeflacher Eisenbahn⸗ und Bergbau⸗Gesellschaft erhöht auf Grund eines mit dem Staate und Lande Steiermark getroffenen Abkommens zur Steigerung der Kohlenförderung ihr Aktienkapital um 28 Millionen Kronen. Von den 70 000 neuen Aktien übernehmen die beteiligten öffentlichen Körperschaften 40000 Stück 15 000 werden den alten Aktionären zum Bezuge angeboten, und die restlichen 15 000 Stück werden von einem aus der Unionbank, der Oesterreichischen Länderbank und der Firma Bernhard Wetzler be⸗ stehenden Konfortium übernommen.
Wien, 13. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Verwaltungsrats der Oesterreichischen Kreditanstalt für Handel und Gewerbe wurde der Abschluß für 1919 ge⸗ nehmigt. Derselbe weist ein Roherträgnis von 110 921 000 Kronen gegen 65 142 000 Kronen im Vorjahr auf. Hiervon entfallen u. a. in Mill. Kronen (1918 in Klantnern): Gewinn an Effekten und Konsortialgeschäften 26,9 (—), Zinsen 48,3 (47,5), Provisionen 20,4 (14,3), Devisen 13,6 (1,3). Es ergibt sich ein Reingewinn von 47,7 (17,2). Der Verwaltungsrat beschloß, der Generalbversammlung vor⸗ zuschlagen, auf die Aktie 38 Kronen gegen 20 Kronen im Vorjahr zu verteilen, den allgemeinen Reservefonds mit 4 000 000 Kronen, die Im⸗ mobilienreserve mit 6 000 000 Kronen zu berücksichtigen, dem Pensions⸗ stock 10 000 000 Kronen gegen 2 000 000 im Vorjahr und dem Fürsorge⸗ stock der Angestellten 1 000 000 Kronen zuzuweisen, an Gewinnantheilen 1,057 000 Kronen auszuzahlen und 1 878 000 Krouen auf neue Rechnung vorzutragen. Von den Bilanzziffern, die sich mit 3505,5
2
3174,3) Mill. Kronen ausgleichen, stiegen die Debitoren auf
(2034,2) Millionen Kronen, die Kreditoren auf 2916,7 (2439,9) Mill. Kronen. Die Wechsel ermäßigten sich auf 355,2 (657,9) Mill. Kronen. In der Generalversammlung wird eine Aenderung der Statuten zum Zweck der C “ zur Ausgabe von Goldobligationen in Mark,
1 sändischen Gulden und englischen Pfund beantragt werden. Nach Wegfall von 16 Filialen besitzt die Kreditanstalt nur
Francs, Dollars, ho
noch 5.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
am 12. Juli 1920. Ruhrrevier 1 Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestellt 17 773 Nicht gestellt .. — Beladen zurück⸗ geliefert: am 11. Juli. 3 979 am 12. Juli. —
7634
Wertpapiermär! zen. Englische Noten 150,75 bis
Berichte von auswärtigen Köln, 13. Juli. (W. I. B.
151,00, Französische Noten 318,50 — 320,50, Belgische Noten 342,00
bis 343,00, Holländische Noten —,—, Rumänische Noten —,—, Amerikanische Noten —,—, Schweiz. Noten 680,00 — 685,00. Wien, 13. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 444,50 G., Amsterdam 5600,00 G., Zürich 2700,00 G., Kopenhagen 2425,00 G., Stockholm 3200,00 G., Christiania 2550,00 G., Marknoten 440,50 G. Wien, 13. Juli. mögensabgabe durch die Nationalversammlung veranlaßte die Finanz⸗ kreise zu großer Zurückhaltung und zog dem Verkehr enge Grenzen. Da gleichzeitig auch der drohende Streik bei den städtischen Unter⸗ nehmungen verstimmte, griff allgemein eine Abschwächung, besonders gegen Ende des Verkehrs, Platz. Widerstandsfähiger waren Lom⸗ barden. Der Rentenmarkt lag still, Kriegsanleihen waren bevorzugt und höher. Wien, 13. Juli. (W. T. B.) Türkische Lose —,—, Staats⸗ bahn 3380,00, Südbahn 750,00, Oesterreichische Kredit 1000,00, Ungarische Kredit 1767,00, Anglobank 772,00, Unionbank 800,00, Bankverein 780,00, Länderbank 959,00, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 4200,00, Alpine Montan 3040,00, Prager Eisen — Rima Muranyer 2865,00, Stodawerke 2180,00, Salgokohlen 5565,00, Brüxer Kohlen —,—, Galizia 22 380,00, Waffen 3010,00, Lloyd⸗Aktien —,—, Poldihütte 2480,00, Daimler 1155,00, Oester⸗ reichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 85,75, Februar⸗ rente 91,50, Mairente 90,00, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 107,00, Veitscher —,—, Siemens⸗Schuckert 1492,00. Prag, 13. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 117,25 G., Marknoten 116,25 G., Wien 26 G. London, 13. Juli. (W. T. B.) Privaltdiskont 6 ⅜, Silber loko 53 §. Wechsel auf Deutschland 150,50, Wechsel auf Amsterdam “ Wechsel auf Paris 3 Monate 46,80, Wechsel auf Brüssel 3,80.
Stockholm 130,50, 15,60, do. auf London 23,25, do. auf Paris 49,75, do. auf Antwerpen 53,00, do. auf schweiz. Platze 106,50, do. anf Amsterdam 209,50, do. auf Helsingfors 25,00, do. auf New York 591,00.
B“ “ “ “ 1 London, 13. Juli. (W. T. B.) Privatdiskont 68 %, Selber loko 53 ⁄. Wechsel auf Deutschland 151,00, Wechsel auf Amsterdam Wechsel auf Paris 3 Monate 46,90, Wechsel auf Brüssel 43,90.
Paris, 13. Juli.
(W. T. B.) 5 % Französische Anleihe
88,50, 4 % Französische Anleihe 71,20, 3 % Französische Rente
57,95, 4 % Spanische äußere Anleihe 158,50, 5 % Russen von 1906 46,00, 3 % Russen von 1896 29,50, 4 % Türken unifiz. 69,00,
Suczkanal —,—, Rio Tinto 1835,00.
Amsterdam, 13. Juli. (W. T. B.)
““ 1 T. B.) Wechsel auf London 11,15, Wechsel auf Berlin 7,35, Wechsel auf Paris 23,45
Wechsel
auf Schweiz 50,65, Wechsel auf Wien 1,92 ½, Wechsel auf Kopenbagen 47,20, Wechsel auf Stockholm 62,75, Wechsel auf Christiania 17,30, Wechsel auf New York 283,00, Wechsel auf Brüssel 25,40, Wechsel auf Madrid 45,60, Wechsel auf Italien 17,00. — 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleihe Hon 1915 860⁄20, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 51 ⅞, Köni glich Niederländisch⸗ Petroleum 668,75, Holland⸗ Amerika⸗Linie 395,00, Niederländisch⸗Indische Handelsbank 314,75, Atchison, Topeka & Santa Fé 89,00, Rock Island —,—, Soutbern Pacific 106,50, Southern Railway —,—, Anaconda 128 ⅛, United States Steel Corp. 107. — Fest.
Union Pacific 130 ⁄,
Kopenhagen, 13. Juli. (W. T. B.) Sichtwechsel auf do. auf Christiania 100,00, do. auf Hamburg
Stockholm, 13. Juli. (W. T. B.) Sichtwechsel auf London
17,80, do. auf Berlin 11,95, do. auf Paris 38,25, do. auf Bruͤsse! 41,00, do. auf schweiz. Plätze 81,00, do. auf Amsterdam 160,00, do. auf Kopenhagen 76,50, do. auf Christiania 76,00, do. auf Washington 453,00, do. auf Helsingfors 19,00.
Die bevorstehende Erledigung der Ver⸗
Aeronautisches Observatorinm. Lindenberg, Kr. Beeskow.
Seehöhe Luftdruck
Relative
Feuchtig⸗ 1““
z keit 9 Richt ng Geschwind. 9 eichtung Setund⸗ 1Meier..
Temperatur C0
ö“ oben unten
¼ bedeckt. Dunst.
1
SS SW;zS
— 2
122 749,0 20,0 300 735 500 719 . 1000 677 1500 637 2,7 8
2000 600 g h 2500 564 1 (
£90 22
3000 532 3360 50s8 552
Sicht 8 km. — Inversion zwischen 280 bbe“
ARenrnn weEAE;E
1. Untersuchungssachen. 1 1
Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
. b 4 5 * 2 5 122 . 2 88812 21 2 2 * 2 „ 8 5. Kommanditgesellschaften auf Aktienu. Aktiengesellschaften. 1 Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitsgeile 2 ℳ
☛ 3 2 3 öu] g. 2 2 X₰ 24 2. Aufgehote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. derg! ☛ C᷑NSJ 1 8 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 1 „LEEGE 4 Zeiger.
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten 8 Unfall⸗ und Inpvaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise. 8
Auster⸗ Verschiedene Bekanntmachungen.
— SSgSaP;
11. Privatanzeigen.
——
—
dem wird auf den Anzeigenpreis ein Tenerungszuschlag von 80 v. H. erhoben. ’
1) Untersuchungs⸗ sachen.
[419911 Beschlust. Dresden geborenen Kaufmann Johannes Geschäftsführer, 3— Hermann Max Taudien, früher in Schlockhauer in Wonnen
7 . 8 92 . 2 darto 72 „pzollor erhoben, weil er dringend verdächtig ist, Kartenblatt 1, Parzellen
in der unter dem 29. Norember 1919 1941/51, Wohnhans mit Hofraum, 10,½ gegenüber der Bezirkssteuereinnahme Leipzig Alam groß, Grundsteuermutterrolle Art. 572, 8 Nutzungswert 10 250 ℳ, Gebäudesteuer⸗ [41667] 6/71 ) K. 5. 20/. Berlin, den 26. April 1920. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. der 4 % Pfandbrie
abgegebenen Vermögenserklärung sein mindestens 88 150 ℳ betragendes Ver⸗ mögen bewußt wahrheitswidrig auf nur 15 150 ℳ angegeben und hiernach unter Hinterlegung von nur 1000 statt mindestens [42229] 17 600 ℳ als Sicherheit für seine Steuer⸗ —*r pflicht das Deutsche Reich auf die Dauer verlassen, mithin als Steuerpflichtiger seinen dauernden Aufenthalt im Inland aufgegeben zu haben, ohne die in § 4 des
rolle Nr. 359.
1 Zahlungssperre. . .-1. 8ö. L8 3 5 F Plalus Antrag ööbö86 antragt. Der Inhaber der Urkunden 6 “ zeid ig Hlamen t. B., Reichsstrage 54, wird der wird aufgefordert, pitsstens in dem aut wnd dehtet hhean unterzeichneten Gericht Reichsschuldenverwaltung in Berlin be⸗ den 11. Febrnar 1921. Vormittags anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte 9 8 ; b- 8 1 5 8 9 “ ; Ido d die Ur 8 kress der angebich abhenden gekommmenen 11 Uhr, vor dem unterzeschneten Gericht, anhemerecis unn, dis vrbunden vorzulegen, Anleihescheine der Deutschen Sparprämien⸗ Gerichtsstraße 2, Zimmer 21, anberaumten widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Berlin, den 11. Juni 1920.
[41993]
Die über die 5 prozentigen Teilschuldver⸗
Gae schreibungen der Aktiengesellschaft Lauch⸗ hammer in Riesa Lit. A Nr. 434 und [39353.
Amtsgericht Dresden, Abteilung III,
8
8 dbriefe der Frankfurter Hypothekenbank über je ℳ 200,— Lit. Q Ser. 12 Nr. 1603, 1617 und 2752 be⸗
Magdeburg, den 1. Juli 1920. Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
Nr. 530 über; — 1 Aufgebot. . e g 9 „ - Do RMrboitor FThe 8 2 — 2 — 2 2 8 5 Sg 88 6 Kapital unterm 1 Der Arbeiter Theodor Krupop in Grohn schen Staatsregierung, betreffend die Aende⸗ 5. Juni 1918 verhängte Zahlungssperre hat das Aufgebot des verloren gegangenen rungen von Familiennamen, vom 3. No⸗ 9 örundbuche dzr . 5 I1“ 89 2 8EI““ am 7. Juli 1920 dc ü Grundbnche von Grohn Bd. XIII ermächtige ich die am 11. April 1893 in am 7. Jult 1920. Bl. 438 Abt. III Nr. 5 für die Ehefrau Bärenbach, Kreis Meisenheim, geborene Anfgebot. des . igarrenmachers Karl Graul, Ida Mathilde Barth und ihr Das Fräulein Katharina Kalbfleisch zu 5 G “ he geboren am 19. März 1915 ebenda, beide Lauterbach in Oberhessen hat das Aufgebot — 0 ,enr, „ 11. val⸗ 9 „verzinsli he daselbst wohnhaft, an Stelle des Familien⸗ Darlehnssorderung von 400 ℳ beantragt. namens Barth den Familiennamen Karch Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ zu führen. rdert, spätestens in dem auf den
——— —
258 7 2 8 „ 82 2 27 JP 2 2 3 8 „. 2
Lübars Band 20 Blatt Nr. 589 (ein⸗ 7 794 687 über je 500 ℳ wird auf Antrag zu haben glauben, werden hierdurch auf⸗ geboren am 28. März 1902, 3. getragene Eigentümerin am 29. Januar aufgehoben. 1920, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Die Waidmannslust, Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154. bei uns geltend zu machen. Plantanenflraße 4/5, Grundstückserwerbs⸗ ab gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Gegen den am 18. Juli 1894 in Berlin⸗Reinickendorf, vertreten durch ihren Zimmermeister — in Wonnen b. Eisenach) Kipzig, Albertftraße 19 I, zurzeit unbe⸗ eingetragene Grundstück Gemarkung Lübars,
vveene, Nitanthalts it r, „ Plantanenstraße 4/5, Ecke Gutachstraß : kannten Aufenthalts, ist öffentliche 1 straße 4/5, Ecke Het str wird aufgehoben.
gefordert, sie innerhalb 3 Monate von Rosglie, geboren am 17. März 1906, an heute ab bei Vermeidung ihres Verlustes Stelle des Familiennamens Lewin 808
Familiennamen Lewin⸗Richter zu führen. Berlin, den 1. Juni 1920. Der Justizminister.
[41723] Auf Grund der Verordnung der Preußi
Tochter Ottilie,
Berlin, den 26. Mai 1920. Der Justizminister. Im Auftrage: Dr. Anz. Veröffentlicht. Meisenheim, den 10. Juli 1920. Das Amtsgericht.
1920, Vormittags
B.) Wie die „Times“
insbesondere der organisierten Arbeiterschaft die enden Preise
— Geschäfte, aber die ge⸗ 1„ . . 8 ; 2 8 schilderten Maßregeln haben eine weit allgemeinere Bedeutung,
Der Einzelhandel kann
Steuerfluchtgesetzes vorgeschriebene Anzeige anleihe von 1919 Reihe D Nr. 14 Gruppen
zu erstatten und die ihm nach § 5 des⸗ selben Gesetzes obliegende Verpflichtung zur Sicherheitsleistung zu erfüllen; Ver⸗ gehen nach § 22 des Gesetzes gegen die Steuerflucht vom 26. Juli 1918. Tandien ist der Flucht verdächtig, weil er sich im Auslande verborgen hält. Gemäß § 332 St.⸗P.⸗O. wird daher Taudiens im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.
Leipzig, am 9. Juli 1920.
Das Landgericht. 1. Strafkammer.
141588]
Die in der Strafsache gegen den Füsilier Karl Marx, geb. 10. Juni 1893 zu Köslin, Str.⸗Pr.⸗L. IIIa 1639/19, am 30. April 1920 in Nr. 92 des „Reichs⸗ anzeigers“ veröffentlichte Fahnenfluchts⸗ erklärung ist erledigt. 1
Stettin, den 10. Juli 1920.
Gericht der Reichsw.⸗Brig. 2. Abw. St. des Gerichts d. 3. Div.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenn. dergl.
[16075] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll
am 29. Juli 1920, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, N. 20, Brunnenplatz, Zimmer 32, 1. Stock, ver⸗ steigert werden das im Grundbuche von
2335 bis 2338 verboten, an einen anderen Inhaber als den oben genannten Antrag⸗ steller eine Leistung zu bewirken. — 84. F. 620. 20.
Berlin, den 12. Juli 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
[41995) Bekanntmachung.
Die Zahlungssperre über die 5 % Reichs⸗ schuldverschreibung Nr. 6 221 828 über 500 ℳ ist aufgehoben. — 81. F. 156. 19.
Berlin, den 9. Juli 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 81.
[422311 Bekanntmachung. Abhanden gekommen: ℳ 1000,— 5 % Reichsschuldverschreibung von 1916 Lit. C Nr. 8 941 996 ⸗=⸗ 1/1000, —, ℳ 100,— do. von 1917 Lit. G Nr. 10 376 505 = 1/100,— nebst Zins⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen.
Berlin, den 13. Juli 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung IV.
Erkennungsdienst. Wertpapiersperrstelle. Wp. 178/20.
[42230) Bekanntmachung. Abhanden gekommen: ℳ 1000,— Dt. Uebersee elektr. Aktien Nr. 29 939. Berlin, den 13. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung IV. Erkennungsdienst. Wertpapiersperrstelle. Wp. 179/20.
[41994] Beschluß.
Die Zahlungssperre vom 9. Oktober 1919 über die 5 % deutschen Reichsschuld⸗ verschreibungen Nr. 1 457 775 über 2000 ℳ, Nr. 9 630 070 über 1000 ℳ und Nrn. 2 451 555, 2 451 559, 7 794 684 und
Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlogerklärung der Urkunden erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 2. Juli 192 Das Amtsgericht. Abteilung 18 [42001] Aunfgebot.
8
f. d. Gasinsp. Karl Totzke in Stettin ist abh. gek. Wenn nicht binn. 2 Mon. Einspruch erfolgt, wird der Sch. für kraftl. erkl. Berlin, den 10. Juli 1920. Deutsche Beamt.⸗Leb.⸗Vers.
[42063 Aufgebot.
Der von uns unterm 25. Oktober 1912 auf das Leben des Küchenchefs Peter Paul Ulmer in Frankfurt a. M. unter Nr. 183 013 ausgefertigte Versicherungsschein über ℳ 2000 ist abhanden gekommen. Wir fordern denjenigen, in dessen Besitz dieser Versicherungsschein sich etwa be⸗ findet, hierdurch auf, sich innerhalb 2 Monaten bei uns zu melden, andern⸗ falls der Versicherungoschein gemäß § 19 der in ihm abgedruckten Bedingungen für nichtig erklärt und durch eine Neuaus⸗ fertigung ersetzt werden wird.
Lübeck, den 12. Juli 1920.
Deutsche Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck.
Jul. Böttcher. ppa. Aug. Möller.
[40170] 1A““
Die Police A 113 218 über ℳ 1000,— Versicherungssumme, auf das Leben des Glasbläsers Herrn Hugo Franz Bernhard Kupfer in Schmiedefeld lautend, ist an⸗ geblich abhanden gekommen. Alle Personen,
welche Ansprüche aus dieser Versicherung
8
Vers.⸗Schein VIII d 2594 v. 14. I. 20
Urkunde erfolgen wird.
Lesum, den 17. Juni 1920.
Das Amtsgericht. [41992]2. Aufgebot.
Der Steuersupernumerar Ernst Hilgen⸗ dorf in Gießen, Marburger Str. 76 I, als Pfleger der Witwe Ulrike Hilgenvdorf, geb. Lorenz, in Charlottenburg, hat zum Zwecke der virleqheng eines Grundbuch⸗ blattes das Aufgebot der in der Grund⸗ steuermutterrolle Nr. 549 des Gemeinde⸗ bezirks Tempelburg eingetragenen Parzelle Kartenblatt 17 Nr. 515 (Garten auf der Schanze) in einer Größe von 80 qm be⸗ antragt. Dicjenigen Personen, welche das Eigentum an dem aufgebotenen Grund⸗ stück in Anspruch nehmen, werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 9. November 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine ihr Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird. 8
Amtsgericht Tempelburg, den 9. Juli 1920. [41707]
Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aende⸗ rungen von Familiennamen, vom 3. No⸗ vember 1919 — Gesetzsamml. S. 177 — ermächtige ich den Direktor Oberingenieur Siegmund Lewin in Berlin⸗Wilmersdorf, geboren am 13. August 1866 zu Neu Grabia, Kreis Thorn in Ostpr., dessen Chefrau Toni, geborene Richter, geboren Berlin, 2. Dezember 1875, sowie deren beider sämtlich zu Berlin⸗Wilmersdorf geborenen Kinder: 1. Eva Leonie, geboren
am 3. November 1899, 2. Richard Lois,
11“
[41709] Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aenderungen von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsamml. S. 177 — ermächtige ich den Reservelokomotir führer Friedrich Salewski in Dortmund, Hüttemannstraße 56, geboren am 19. April 1879 zu Mühlhausen, Kreis Pr. Holland. an Stelle des Familiennamens Salewsk den Familiennamen „Sanden“ zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens er streckt sich auf die Ehefrau und diejenigen Abkömmlinge des Friedrich Salecwski, welche seinen bisherigen Namen tragen. Berlin, den 15. Juni 1 82.). Der Justizminister. „Im Auftrage: Dr. Auz. Vorstehende Ermächtigung wird hiermit veröffentlicht. 27 (7) II 29 — 20. Dortmund, den 28. Inni 1920. Das Amtsgericht. [42006] Auf Grund der Verordnung der Preußischen Staatsregierung, betreffene die Senh von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsamml. S. 177— ermächtige ich den Kaufmann Friedrich Wilhelm Heinrich Bruno Müller in “ Paretzerstraße 16, geboren am 1. Februar 1889 zu Berlin, an Stelle des Familiennamens Müller den Familiennamen „Müller⸗Land,, zu führen. Diese Aenderung des Familien⸗ namens erstreckt sich auch auf seine Ehefrau. Berlin, den 24. Juni 1920. Der Justizminister.
Im Auftrage: (Unterschrift.) 8