1920 / 155 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Oelsanttz, Vogtl. [38430]

Auf Blatt 10 des hiefigen Genossen⸗ schaftsregisters ist heute eingetragen worden:

Spar⸗, Kredit⸗ und Bezugsverein Lottengrün und Umgegend, ein⸗ getragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, in Lottengrün (Vogtl.). Das Statut ist errichtet am 3. Juni 1920.

Gegenstand des Unternehmens ist, mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs die Wirtschaft der Mitglieder dadurch zu fördern, daß denselben 1. zu ihrem Ge⸗ schäfts⸗ oder Wirtschaftsbetrieb die nötigen Geldmittel in verzinslichen Darlehen ge⸗ währt werden und daß durch Unterhaltung einer Sparkasse die mtzbare Anlage un⸗ verzinst liegender Gelder erleichtert wird; 2. die Bedarfsartikel zum Betrieb ihrer Landwirtschaft, welche die Genossenschaft im großen bezieht, unter Garantie für den vollen Gehalt an deren wert⸗ bestimmenden Teilen, im kleinen Mcchtis werben; 3. ihre landwirtschaftlichen Er⸗ zeugnisse abgenommen und gemeinschaftlich verkauft werden.

Alle von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntma hen erfolgen in den „Genossenschaftlichen Mitteilungen des Verhandes der Landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaften im vormaligen Königreich Sachsen, e. V.“ in der Form, daß sie mit der Genossenschaftsfirma und den Namen zweier Vorstandsmitglieder oder, sofern die Bekanntmachung vom Aufsichtsrat aus⸗ geht, mit dem Namen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats unterzeichnet werden. Beim Eingehen dieses Blattes tritt bis zur nächsten Generalversammlung die Sächsische Staatszeitung an dessen Stelle.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. September.

Mitglieder des Vorstandes sind: a) Eodmund Hums in Lottengrün, b) Ferdi⸗ nand Ludwig in Lottengrün, o) Gerhardt Lesser in Obermarxgrün, d) Karl Schöniger in Droßdorf. 5

Rechtbverbindliche Willenserklärungen und Zeichnungen für die Genossenschaft erfolgen in der Weise, daß pwei Mitglieder des Vorstands der Firma der Genossen⸗ schaft ihre Namen hinzufügen. 8

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts jedem gestattet.

Amtsgericht Oelsnitz i. V., den 2. Jult

1920. ö

11.“ schaftsregister 2 um Genossen regi an 0838 1 ist bei dem Spar⸗ und Con⸗ sumverein Arlen e. G. m. b. H. in Arlen eingetragen: Nach Beschluß der Generalversammlung vom 8. Mai 1920 ist die Haftsumme von 30 auf 100 erhöht worden.

Radolfzell, den 25. Juni 1920. Badisches Amtsgericht. I. Radolfzell.

Zum Genossenschaftsregister 5 I O.⸗Z. 2 ist beim Vorschußverein Ra⸗ dolfzell e. G. m. u. H. eingetragen:

Die Firma ist geändert in: Radolfzeller Bank e. G. m. u. H., und zwar vom 1. Juli 1920 ab.

Radolfzell, den 30. Juni 1920.

Badisches Amtsgericht. I.

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Saarbrücken. [38945]

Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 49 ist heute bei der Konsum und Spargenossenschaft Saarbrücken und brücken folgendes eingetragen:

Durch den Generalversammlungs⸗ beschluß vom 18. April 1920 ist § 33 des Statuts hinsichtlich der Höhe des Ge⸗ schäftsanteils abgeändert und damit die Haftfumme auf 100 erhöht worden.

Saarbrücken, den 26. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

Sinzig. 48]

In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 29 eingetragen die gemein⸗ nützige Bauvereinigung Remagen eingetragene Genosseuschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Remagen. Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich darauf gerichtet, minder⸗ bemittelten Familien oder Personen gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu verschaffen. Die Höchstzahl der Geschaͤfts⸗ anteile, mit denen sich ein Mitglied be⸗ teiligen kann, ist 150. Die Haftsumme beträgt für jeden Geschäftsanteil 300 ℳ. Der Vorstand besteht aus: 1. E. Conrad Nagel, Fabrikant zu Kripp, 1. Vorsitzender, 2. Josef Alfter zu Remagen, 2. Vorsitzender, 3. Josef Gemein, Bahnbeamter zu Re⸗ magen, Schriftführer, 4. Johann Rhein⸗ dorf, Sekretär zu Remagen, Buch⸗ und Kassenführer. Das Statut ist am 30. März 1919 errichtet. Die Bekanntmachungen eschehen unter der Firma der Genossen⸗ chaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmit⸗ gliedern. Die vom Aufsichtsrat ausgehenden werden unter Nennung desselben von dem Vorsitzenden unterzeichnet. Sie erfolgen durch die Rbein⸗ und Ahrzeitung in Re⸗ magen. Die Willenserklärungen des Vor⸗ stands sind für die Genossenschaft verbind⸗ lich, wenn zwei Vorstandsmitglieder sie abgeben. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst⸗ stunden der Gerichtsschreiberei gestattet.

Sinzig, den 7. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

Soltaun, HMann. 389491]

In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 18 ist heute bei der Gemeinnützigen Eas eeereen Soltau e. G. m. b

Jländlichen Gewerbefleißes auf gemeinschaft⸗

Der Kreiswiesenbaumeister Adolf Breuer in Soltau und der Kreisausschußassistent Walter Stoppel daselbst sind aus dem Vorstande ausgeschieden und an ihre Stelle der Techniker Willy Roden und der Geschäftsführer Albert Ettling, beide in Soltau, getreten.

Soltau, den 30. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

Spaichinzen. [38950] Im Genossenschaftsregister wurde heute bei der Genossenschaft „Darlehens⸗ kassenverein Reichenbach einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“ in Reichenbach eingetragen: gn der Generalversammlung vom 13. Juni I. J. wurde § 27 des Statuts nach Maßgabe des vorgelegten Protokoll⸗ auszugs geändert und an Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Fidel Quarleiter der Gemeinderat Franz Kauf⸗ mann in den Vorstand gewählt. bIII1“X“ ge pa gen. Oberamtsrichter Buob.

Springe. [38875]

In das Genossenschaftsregister wurde heute bei der Spar⸗ und Darlehns⸗ kafse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, zu Lüdersen eingetragen:

In den Vorstand wurde gewählt an Stelle des Lehrers Harry Busche, Lüdersen, der Lehrer Karl Busche in Lüdersen.

Die Vertretungsbefugnis der stellver⸗ tretenden Vorstandsmitglieder Landwirt Ernst Prelle und Landwirt Heinrich Pinken⸗ burg ist erloschen.

Springe, den 30. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

Strehlen, Schles. 38953]

In das Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. eingetragenen Spar⸗ u. Darlehnskasse e. G. m. u. H. Prieborn eingetragen worden, daß der Uhrmacher Gottlieb Stolz in Prieborn aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Uhrmachermeister Robert Stolz in Prieborn zum Vorstandsmitglied gewählt worden ist.

Strehlen, den 1. Juli 1920

Das Amtsgericht. 111““

Treptow, Rega.

In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 27 bei der Molkereigenossen⸗ schaft Voigtshagen, eingetragene Ge⸗ 2eneh. X p zu Voigtshagen, hetragen, daß Bauerhofsbesitzer Otto Wendt I in Voigtshagen aus Vorstande ausge⸗ schieden und an seine Stelle Bauerhofs⸗ besitzer Otto Wendt II in Voigtshagen getreten ist.

Treptow a. Rega, den 26. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

Trier. [38956]

In das Fessflen attsesgiste⸗ wurde heute bei dem Eisenacher Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. in Eiseuach Nr. 61 eingetragen:

Mathias Baustert ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Ackerer Johann Mohr in Eisenach in den Vorstand gewählt, und zwar als Stell⸗ vertreter des Vereinsvorstehers.

Trier, den 28. Juni 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 7.

Trier. [38957]

In das Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Eisenacher Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Eisenach Nr. 61 eingetragen:

Heinrich Etringer ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Ackerer Peter Heck in Gilzem in den Vor⸗ stand gewählt.

Trier, den 28. Juni 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 7.

UIlm, Donau. [38958]

In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:

Bei der efebezugs⸗ und Liefe⸗ rungs⸗Genossenschaft Ulm und Um⸗ gebung, eingetragene Geuossenschaft mit dernrsstesn Haftpflicht in Ulm: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 5. Mai 1920 wurde die Genossen⸗ schast aufgelöst. Zu Liquidatoren sind estellt die Vorstandsmitglieder Albert Schweizer, Bäckermeister in Ulm und Christian Ströhle, Bäckermeister daselbst.

Den 1. Juli 1920.

Amtsgericht Ulm. Amtsgerichtsrat Rücker.

Vorsfelde. [38960]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute folgendes eingetragen:

Spalte 1: Laufende Nr. 39.

Spalte 2: Firma der Genossenschaft: Velstover Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschvänkter Haftpflicht.

Spalte 3: Sitz der Genossenschaft: Velstove.

Spalte 4: Rechtsverhältnisse der Ge⸗ nossenschaft: Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Cinrichtungen zur Förderung der wirt⸗ schaftlichen Lage der Mitglieder, insbe⸗ sondere: 1. der gemeinschaftliche Bezug von Wirtschaftsbedürfnissen; 2. die Her⸗ stellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des

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liche Rechnung; 3. die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegen⸗ ständen auf gemeinschaftliche Rechnung 18 ..eeas Ueberlassung an die Mit⸗ glieder.

Der Vorstand besteht aus folgenden

rsonen: 1. Landwirt gr Hansmann in Velstove, 2. Landwirt Heinrich Müller daselbst, 3. Landwirt Julius Reimann daselbst. ]

Satzung datiert vom 10. Mai 1920.

Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen im Raiffeisen⸗Boten, Zeitschrift des Verbandes der Raiffeisen⸗Genossenschaften, e. V. in Braunschweig. 8

Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens 2 Mitglieder, darunter der Vorsteher oder sein Stellver⸗ treter, die Zeichnung geschieht in der

Weise, daß die Zeichnenden zur Firma des Vereins oder zur Benennung des Vor⸗ stands ihre Unierschrift beifügen. Das Statut besindet sich Blatt 3 der Regifterakten. E V

ingerragen auf Grund der richterlichen

erfügung vom 25. Mai 1920 Blatt 11 der Rgt erakten am 27. Mai 1920.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichtsschreibers jedem gestattet.

Vorsfelde, den 27. Mai 1920.

Das Amtsgericht.

Waldenburg, Schles. [38433]

In unser Genossenschaftsregister ist am 29. Juni 1920 bei der unter Nr. 44 ein⸗ getragenen Genossenschaft „Einkaufs⸗ verein der Gemüse⸗ und Obst⸗ händler E. G. m. b. H. in Walden⸗ burg in Schlesien“ eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der außerordent!ichen Generalversammlung vom 31. Mat 1920 aufgelöst. Liquidatoren sind Frau Großkaufmann Marie Hiemer und Vorkosthändler Gustav Beier in Waldenburg (Schles.)

Amtsgericht Waldenburg, Schles.

Waldsee, Württ. [38961]

Im Genossenschaftsregister Band II Blatt 45 ist heute beim Darlehens⸗ kassenverein Wolfegg e. G. m. u. H. in Wolfegg eingetragen worden: In der Generalversammlung vom 2. Mai 1920 wurde an Stelle des zurückgetretenen Vorstandsmitglieds Anton Romer, Küfer⸗ meisters von Wassers, Josef Bitterwolf, Wagnermeister in Wolfegg, auf 4 Jahre, 8 zur ordentlichen Generalver⸗ sammlung im Jahre 1920, gewählt.

Den 28. Juni 1920. Württembergisches Amtsgericht Waldsee.

Amtsrichter Bülow.

Weiden. [39497]

In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen:

„Consumverein Konnersreuth und I eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“. Sitz: Konnersreuth. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 14. De⸗ zember 1919 wurde Geschäftsanteil und Haftsumme von 30 auf 50 erhöht.

Weiden i. Opf., den 5. Juli 1920.

Amtsgericht Registergericht.

Wennigsen, Deister. [38212]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 22 einge⸗ tragenen Genossenschaft: Haushalts⸗ verein Nordgoltern und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, in Nordgoltern v

us dem Vorstand ist ausgeschieden

Friedrich Maaß in Nordgoltern und an dessen Stelle Friedrich Rehbock daselbst in den Vorstand gewählt. ““ Wennigsen, den 29. Juni 1920. Das Amtsgericht.

Witten. [38963] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 29 die Genossenschaft in Firma Einkaufs⸗ und Lieferungs⸗ genosseuschaft selbständiger Maler und Anstreicher für itten und Umgegend, eingetragene Genossen⸗ IEr mit beschränkter Haftpflicht itten⸗Ruhr, eingetragen worden. Das Statut ist vom 28. Februar 1920.

Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinsame Einkauf von Rohstoffen und die Uebernahme von Arbeiten des Ge⸗ werbes sowie deren Ausführung durch die Mitglieder.

Die Haftsumme beträgt 1000 und die höchste Zahl der Geschäftsanteile zehn.

Vorstandsmitglieder sind: Adolf Gerds⸗ mann, Hugo Geißler und Hermann Häger⸗ bäumer, sämtlich zu Witten. Die Be⸗ kanntmachungen vhtae unter der Firma der Genossenschaft in dem in Berlin s tagrassenen „Deutschen Genossen⸗ chaftsblatt“.

Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen dur mindestens zwei Mit⸗ glieder; die Zeichnung geschieht, indem zwei Mitglieder der Firma ihre Namens⸗ unterschrist beifügen.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist jedem während der Dienststunden gestattet.

Witten, den 28. Juni 1920.

Das Amtsgericht.

9) Musterregister.

Aachen. [41358] In das Musterregister wurde eingetragen: Nr. 1831. Fabrikant Albert Verken

in Aachen, Umschlag mit photographischer

Abbildung von einem Modell für ein

Automobil, versiegelt, Muster für plastische

8

15 e, Fabriknummer 1, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 18. März 1920, Vormittags 11 Uhr 40 Minuten. 8 Nr. 1832. Firma Franz Esser in Aachen, Umschlag mit einer Etikette für Schuhkreme und alle anderen Leder⸗ konservierungsmittel, d. h. Lack, Appretur, Momentschwärze, Kaltpoliertinte sowie alle für den Schuhmacher⸗ und Sattler⸗ bedarf nötigen Artikel, darstellend in ovaler Form auf Goldgrund in schwarz einen Hund (Terrier), dem von einem knienden Knaben die rechte Vorderpfote eschwärzt wird; zwischen Hund und Knaben ein Fläschchen mit der Aufschrift „Crem“, darunter die Worte „Burg⸗ Creme“, versiegelt, Flächenmuster, Fabrik⸗ nummer 1, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 26. April 1920, Vormittags 11 Uhr 15 Minuten. Aachen, den 7. Juli 1920. Das Amtsgericht. 5.

Bonn. [41322]

Im Musterregister wurde heute unter Nr. 814 eingetragen: J. Geffeler, Schlossermeister in Bonn, offener Um⸗ schlag mit zwei Modellen für elektrische Stehlampen, Fabriknummern 164 b und 164c, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, eingegangen am 30. Juni 1920, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten.

Bonn, den 3. Juli 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 9.

Bonn. [41323]

Im Musterschutzregister wurde heute unter Nr. 815 eingetragen: F. Soen⸗ necken in Bonn, versiegelter Umschlag mit einem Modell einer Kopiermaschine, Geschäftsnummer: Musterregister Nr. 80, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, eingegangen am 1. Juli 1920, Vor⸗ mittags 9 Uhr 45 Minuten.

Bonn, den 3. Juli 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 9.

Hannover. 41360] In das Musterregister des hiesigen Amtsgerichts ist am 3. Juli 1920 ein⸗ getragen unter Nr. 1744 die Firma Franz Scherrer in Hannover, ein Briefumschlag, enthaltend fünf Etiketten mit den Fabriknummern 101.—105, für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 25. Juni 1920, Nach⸗ mittags 2 Uhr. Hannover, den 5. Juli 1920. Das Amtsgericht. 12.

Marburg, Lahn. 41359]

M.⸗Reg. Nr. 23, In dem ster⸗ register ist heute unter Nr. 23 eingetragen: Kaufmann Hermann Wöllenstein von Marburg, 29 Muster für Lese⸗ zeichen in Metall mit farbigen Bändern mit einem am oberen Ende befindlichen Metallhakenabschluß.

Marburg, den 3. Juli 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung IV.

Villingen, Baden. [41361] Unter O.⸗-⸗Z. 158 des Musterregisters wurde eingetragen: Bertold Streit, Uhrmacher in Villingen, ein Kinder⸗ schießspielzeug Max und Moritz, Fabr.⸗Nr. 1001, plaftische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Juli 1920, Nachmittags 3 Uhr. 1 Villingen, den 6. Juli 1920. Badisches Amtsgericht. I.

11) Konkurfe.

Berlin. [41971]

Ueber den Nachlaß des am 4. Februar 1919 zu Berlin⸗Steglitz, Menckenstraße 29, verstorbenen und dortselbst zuletzt wohn⸗ haft gewesenen Zimmermeisters Gustav Haenelt ist heute, am 7. Juli 1920, Nachmittags 1 Uhr, das Fenn eröffnet. Der Kaufmann Walther Schubert, Berlin⸗Halensee, Bornimer Str. 19, ist zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 20. August 1920 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschussee und eintretenden⸗ falls über die im § 132 der Konkurs⸗ ordnung bezeichneten Gegenstände auf den 3. August 1920, Vormittags 11 Uhr, sünd zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen auf den 31. August 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 58, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab⸗ folgen oder zu leisten, auch die Verpflich⸗ tung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursver⸗ vaah bis zum 31. Juli 1920 Anzeige zu machen.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 9.

Bremen. 1 [42020]

Ueber das Vermögen der Inhabers einer Bildhauerei und Möbel⸗ tischlerei Günther Otto Fritz Rein⸗ king, wohnhaft Bremen Hermannstr. 25, ist heute der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Strohmeyer in Bremen. Offener Arrest „mit Anzeigefrist bis zum 31. August 1920 einschließlich. Anmelde⸗ frist bis zum 31. August 1920 ein⸗ schließlich. Erste Gläubigerversammlung 5. Angust 1920, Vormittags 10 Uhr,

allgemeiner Prüfungstermin

tober 1920, Vormittags 10

im Gerichtshause hierselbst, IL O

geschoß, Zimmer Nr. 84 (Eingang Oster⸗

torstraße).

Bremen, den 12. Juli 1920.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Fürhölter, Obersekretär.

Kattowitz 0./S. 1 Ueber das Vermögen des Kaufmanns

straße Nr. 2, ist am 8. Juli 1920, Vor⸗ mittags 9 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. Der Kaufmann Alten⸗ Bockum in Kattowitz ist zum Konkursver⸗ walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 31. August 1920 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläubigerversammlung 17. August 1920, Vyrmittags 10Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin 17. Sep⸗ tember 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer

bis zum 31. Juli 1920. 8 Amtsgericht Kattowitz.

Lahr, Baden. [41772]

Ueber das Vermögen des Bürsten⸗ fabrikanten Josef Messerer in Lahr ist heute, am 7. Juli 1920, Nachmittags 2 Uhr 50 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet worden. Herr Rechtsanwalt Strohmeyer in Lahr ist zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 26. Juli 1920. Erste Gläubigerversamm⸗ lung und Prüfungstermin am Samstag, den 7. August 1920, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest und Anzeigefrist bis zum 26. Juli 1920.

Lahr, den 7. Juli 1920. Der Gerichtsschreiber Bad. Amtsgerichts.

Berlin. 4 8 [41970] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Staack in Berlin, Büschingstr. 22, ist infolge Schlußverteilung nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. 1 Berlin, den 23. Juni 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154.

Bremerhaven. [42021]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Ernst Jäger & Co. in Bremerhaven ist dur rechtakräftigen Besciag des Amtsgerichts eingestellt, da nach Be⸗ richtigung der bisherigen Kosten des Ver⸗ fahrens eine Konkursmasse nicht mehr vorhanden ist.

Bremerhaven, den 9. Juli 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Höppner, Sekretär.

[41972]

Dresden. 1 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaffeehausbesitzers Curt Wobst in Dresden⸗A., Alt⸗ markt 3 (Privatwohnung: Chemunther Straße 19), ist zur Anhörung der Gläub⸗gerversammlung über die Ein⸗ stellung des Verfahrens wegen Mangels an Masse ein Termin auf den 23. Juli 1920, Vormittags 310 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, Abt. II., Lothringer Straße 1 J, Saal 118, angesetzt. 8

Amtsgericht Dresden, Abteilung II, am 10. Juli 1920. 8

Grünberg, Schles. [41771] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Grünberger Maschinen⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation in vünverg. wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Grünberg, 1. Juli 1920.

Halle, Saale. [41973] Das Konkursverfahren über das Nachlaß⸗ vermögen des am 30. Oktober 1917 zu Halle a. S. verstorbenen Badeaustalts⸗ besitzers Robert Schlurick wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 8

Halle a. S., den 7. Juli 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 7.

Lüben, Schles. [41974] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Marie Stein, geb. Stoldt, in Lüben wird aufgehoben, da die Verwertung der Masse beendigt ist. Amtsgericht Lüben, den 1. Juli 1920.

*

12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.

[41975]

Gemeinschaftliches Heft CI b (Stationstariftafeln usw.) Tfv. 200. Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1920 ab werden im Wagenladungsverkehr mit den Bahnhöfen der Zschipkau Finsterwalder Eisenbahn Frachtzuschläge erhoben. Näheres enthält die am 15. 7. 20 erscheinende Nummer des Tarifanzeigers. Das als⸗ baldige Inkrafttreten der Erhöhungen gründet sich auf die vorübergehende Aende⸗ rung des § 6 der Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung (RGBl. 1914, S. 455). Aus⸗ kunft geben auch die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 8. Juli 1920.

14. Se.

1 Eisenbahndirektion.

Arthur Scheer in Kattowitz, Jahn⸗-

Nr. 74. Offener Arrest mit Anzeigepflicht

vom 15. Juli 1920 ab wieder au

Der Bezugspreis betragt viertelfährlich 36 Me. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an: für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Mk.

Nr.

g. . Anzeigenpreis für ben Naum einer 5 gespaltenen Etnheits⸗ zeile 2 Mtk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk. Außerbdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ uschlag von 80 v. H. bee- Anzeigen nimmt an:

le Geschäftsstelle des ichs⸗ VBerlin SW 48, Wichelmstraße Nr. 32.

und Staatsanzeigers.

nN

155. Reichsvantgirotonto. Berlin, Donnerstag, den 15. FJuli, Abends. Pofrschecktonto: Berimn 41821. 192

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8 Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrag

einschließlich des Portos abgegeben.

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Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Verordnung, betreffend Aufhebung der dem Kommandierenden General des VI. Armeekorps erteilten Ermächtigung zum

Erlaß rechtskräftig militärgerichtlich erkannter Freiheits⸗ und Ehrenstrafen und zur Niederschlagung militärgerichtlicher Untersuchungen.

Verordnung, betreffend die zur Durchführung der Reichsver⸗

fassung und die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicher⸗ 8 und Ordnung in Sachsen⸗Gotha erforderlichen Maß⸗ nahmen.

Verordnung über den Saatgutverkehr mit Getreide.

Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zur Herstellung einer Mischfutterart.

Bekanntmachung, betreffend Ausführung der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Stoffen, vom

29. Januar 1919.

Bekanntmachung über die Aufhebung des Verbots der An⸗ kündigung und Abhaltung von Ausverkäufen für Textilwaren.

Bekanntmachung, betreffend Benennung einer weiteren Hinter⸗ legungsstelle sür Stücke der Deutschen Spar⸗Prämienanleihe,

Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 148, 149 und 150 des Reichs⸗Gesetzblatts.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Verlosung der Köthen⸗Bern⸗ burger Eisenbahnaktien.

Aufhebung eines Handelsperbots. Handelsverbot.

Dentsches Reich.

Bei der Reichsbank ist mit Wirkung vom 1. Juli d. J. ab der Bankbuchhalter Kasch aus Erfurt zum Kassier bei der Reichsbanknebenstelle in Bonn ernannt worden.

Zum Konsul des Deutschen Reichs in Narvik (Norwegen)

ist der dortige Kaufmann Wilhelm Rose ernannt worden.

Die am 4. Dezember 1919 von mir auf Grund des Artikels 49 der Verfassung des Deutschen Reichs und des Gesetzes über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer dem Kommandierenden General des VI. Armee⸗ korps erteilte Ermächtigung zum Erlaß rechtskräftig ⸗militär⸗ erichtlich erkannter Freiheits⸗ und Ehrenstrafen und zur Nieder⸗ sFlegue⸗ militärgerichtlicher Untersuchungen wird mit Wirkung

ftehoben.

Berlin, den 1. Juli 1920. v“ Der Reichspräfident. Ebert. Der Reichswehrminister. Dr. Geßler.

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2. der Reichsverfassung, betreffend die zur Durchführung der Reichsverfassung und die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Sachsen⸗Gotha erforderlichen Maß⸗

nahmen. Vom 6. Juli 1920. 1

Die auf Grund des Arnne 48 Abs. 2 der Reichsverfassung von mir erlassene Verordnung vom 10. April 1920 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 477 ff.) über die Fecnchheurg der Reichs⸗ Geecl, und die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Sachsen⸗Gotha erforderlichen Maßnahmen hebe ich hierdurch auf.

8 2. 8 Diese Verordnung tritt mit dem 7. Juli 1920 in Kraft. Berlin, den 6. Juli 1920. Der Reichspräfident. Ebert. Der Reichsminister des Innern. Koch.

—.

8

Verordnung über den Saatgutverkehr mit Getreide.

Vom 10. Juli 1920.

Auf Grund des § 9 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1027) wird bestimmt:

Die Lieferung von Brotgetreide (Roggen, Weizen, Spelz Dinkel, Fesen Emer, Einkorn), Gerste und Hafer zu Saatzwecken ist nur gegen Saatkarte erlaubt. Das gleiche gilt für den Abschluß von Rechtsgeschäften, durch die eine Verpflichtung zu solcher Lieferung begründet wird.

Gemenge (Mischfrucht, Mengkorn), in dem sich Brotgetreide be⸗ findet, gilt als Brotgetreide; Gemenge, in dem sich kein Brotgetreide, aber Gerste befindet, gilt als Gerste; Gemenge, in dem sich weder Brotgetreide noch Gerste, aber Hafer befindet, gilt als Hafer.

Die Vorschriften im Abs. 1 gelten nicht für den Verkehr zwischen den Züchtern von Originalsaaten und ihren in dem Ver⸗ zeichnis der Reichsgetreidestelle 6 Abs. 2) aufgeführten Ver⸗ mehrungsstellen sowie für den durch den Originalzüchter vermittelten Verkehr zwischen seinen Vermehrungsstellen.

2

Die Ausstellung der Saatkarte muß von demjenigen, der Brot⸗ etreide, Gerste oder Hafer zu Saatzwecken erwerben will, schriftlich antragt werden.

Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe (Landwirte) richten den Antrag an die Ortsbehörde, in deren Bezirk das Saatgut zur Aussaat gelangen soll. In dem Antrag ist die Anbaufläche zu bezeichnen, für die das Saatgut verwendet werden soll. Die Ortsbehörde hat die Richtigkeit der Angaben des Antrags, insbesondere auch hinsichtlich der Anbaufläche, zu prüfen und den Antrag unter Mitteilung des Prüsungsergebnisses der unteren Verwaltungsbehörde vorzulegen.

Händler, Genossenschaften und andere Vereinigungen 8) richten den Antrag unmittelbar an die höhere Verwaltungsbehörde des Be⸗ zirks ihres Geschäftssitzes. -

Die Füsssenn der Saatkarte für Landwirte (Verbrauchersaat⸗ karte) erfolgt durch die untere Verwaltungsbehörde, wenn der Antrag⸗ steiler mindestens die gleiche Menge an selbstgebautem Brotgetreide, selbstgebauter Gerste oder selbstgebautem Hafer der Ernte 1919 oder 1920 abgeliefert hat. In den anderen Fällen und, wenn es sich um Saatkarten für Händler, Genossenschaften oder andere Vereinigungen handelt (Händlersaatkarte), erfolgt die Ausstellung der Saatkarte durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die Anträge von Landwirten, bei denen die Voraussetzungen von Satz 1 nicht vorliegen, sind von der unteren der höheren Verwaltungsbehörde weiterzureichen.

Die Landeszentralbehörden können die Ausstellung der Saat⸗ karten allgemein der höheren Verwaltungsbehörde übertragen. Sie können anordnen, daß der Antrag auf Ausstellung einer Verbraucher⸗ saatkarte von der Ortsbehörde unmittelbar der mit der Ausstellung der Saatkarten betrauten Behörde vorzulegen ist.

§ 3.

Die Saatkarte muß Namen, Wohnort und Kommunalverhand des zum Erwerbe Berechtigten, den Ort, wohin geliefert werden soll, und, wenn die Früchte mit der Eisenbahn befördert werden sollen, die Empfangsstation, ferner die zu erwerbende Menge und Fruchtart an⸗ geben; sie ist unter Benutzung eines Vordrucks nach den beigefügten Mustern 1 und 2) auszustellen. Die Abschnitte A, B und C der Saatkarte sind gleichlautend auszufüllen.

Für Lieferung von Saatgut derselben Fruchtart und Sorte an mehrere Landwirte derselben Gemeinde können Sammelsaatkarten nach anliegendem Muster 3 *) verwendet werden. Die Sammel⸗ saatkarten müssen außer den Angaben nach Abs. 1 auch die Angabe der Empfangsstelle und, wenn die Verteilung durch eine andere Srsh als die Empfangsstelle erfolgt, auch der Verteilungsstelle enthaltemn.

§ 4. Der Erwerber von Saatgut hat die vollständige Saatkarte dem

Veräußerer bei Abschluß des Vertrags auszuhändigen. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn verfandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf jedem Abschnitt der Saatkarte die Absendung unter Angabe der Art des Saatguts, der versandten Mengen und des Orts, nach dem das Saatgaut verfrachtet ist, bescheinigen zu lassen.

Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat Veräußerer 8 jedem Abschnitt der Saatkaxrte den Empfang ch den Erwerber bestätigen zu lassen.

Der Veräußerer hat bei der Lieferung des Saatguts den Ab⸗ cmnitt A abzutrennen und unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, der Reichsgetreidestelle oder einer von ihr zu bestimmenden Stelle mittels d hriebenen Briefes auf seine Kosten zu übersenden. Die Abschnitte B und C hat der veregse dem Kommunalverband ein⸗ zureichen, für den das Saatgut beschlagnahmt ist. Der Kommunal⸗ verband hat, wenn das Saatgut in einen anderen Kommunalverband gebracht wird, Abschnitt C der Saatkarte an diesen Kommunalverband weiterzusenden.

5. G Die nach § 3 Abs. 1 der gehege reideardnum für die Ernte 1920 Ferßeschrebene Zustimmung des Kommunalverbandes zu rechts⸗ geschäftlichen Verfügungen über Brotgetreide, Gerste und Hafer und

zu Rechtsgeschäften, durch die eine Verpflichtung zu solchen Ver⸗

*) Die Muster sind hier nicht mitabgedruckt.

S

ligungen, begründet wird, ist nicht erforderlich, wenn es sich um Originalsaatgut und anerkanntes Saatgut im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 oder um Saatgut handelt, das nach 8 in den Verkehr ge⸗ bracht wird, sofern bei der Veräußerung die Vorschriften dieser Ver⸗ ordnung und die auf Grund 1 Verordnung erlassenen Be⸗ stimmungen und Anordnungen eingehalten werden.

6.

Originalsaatgut im Sinne Verordnung ist nur das Saat⸗ gut solcher Feeemngen. die unter Bezeichnung des anbauenden Züchters, der Fruchtart und der Größe der Anbaufläche in einem von der Reichsgetreidestelle im „Deutschen Reichsanzeiger“ zu veröffent⸗ lichenden Verzeichnis aufgeführt sind. Saatgut von Vermehrungs⸗ stellen ist nur dann Originalsaatgut, wenn die Vermehrungsstellen in dem Verzeichnis autasfahr. sind.

Anerkanntes Saatgut im Sinne dieser Verordnung sind nur erste, zweite oder dritte Absaaten, die unter Bezeichnung des an⸗ bauenden Landwirts, der Fruchtart, der Größe der Anbaufläche und der anerkennenden Stelle in einem von der Reichsgetreidestelle im „Deutschen Reichsanzeiger“ zu veröffentlichenden Verzeichnis auf⸗ geführt sind.

Bei Streit über die Aufnahme in eines der Verzeichntsse (Abs. 1, 2) entscheidet der Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft.

Selbstgebautes Getreide, das weder Originalsaatgut noch aner⸗ kanntes Saatgut ist, kann von Landwirten zu Saatzwecken veräußert werden, wenn ihnen hierzu eine besondere schriftliche Erlaubnis erteilt ist (Handelssaatgut). Die Erlaubnis ist auf eine bestimmte Menge und Sorte zu beschränken und darf nur für einen bestimmten Bezirk erteilt werden. Zur Erteilung der Erlaubnis ist der Kommunalverband zuständig, soweit es sich um Lieferung innerhalb des Kommunalverbandes handelt. Sonst ist die Reichsgetreidestelle oder die von ihr bestimmte Stelle zuständig. Wird die Erlaubnis nicht von der Reichsgetreivde⸗ stelle selbst erteilt, so hat die erlaubende Stelle eine Abschrift des Erlaubnisscheins unverzüglich der Reichsgetreidestelle (Abteilung Saat⸗ gutverkehr) einzusenden.

§ 8.

Wer mit nicht selbstgebautem Brotgetreide, nicht selbstgebauter Gerste oder nicht selbstgebautem Hafer zu Saatzwecken handeln will, sei es auch nur als Vermittler, bedarf der Zeastrag. Dies gilt auch für Genossenschaften und andere Vereinigungen.

Die Zulassung erfolgt durch die Reichsgetreidestelle. Diese kann andere Stellen zur Zulassung ermächtigen. Die Zulassung findet in⸗ soweit statt, als ein Bevürsnts besteht. Sie kann an Wengungen gekaüpft und jederzeit zurückgenommen werden. 8

§ 9.

Die Lieferung von Wintergetreide zu Saatzwecken darf nur in der Zeit bis zum 15. Dezember 1920, von Sommerpetreide zu Saat⸗ zwecken nur in der Zeit bis zum 1. Juni 1921 erfolgen.

Saatgut, das noch Ablauf der im Abs. 1 bezeichneten Fristen sich noch im Besitze von Saatgutwirtschaften, zugelassenen e; ern oder Verbrauchern befindet, ist an die mit dem Ankauf des beschlag⸗ nahmten Getreides von der Reichsgetreidestelle oder dem Kommunal⸗ verbande beauftragten Kommissionäre abzuliefern. Der Erwerber hat für diese Mengen den allgemeinen Höchstpreis, nicht den Sonderpreis für Saatgut, zu zahlen. Im Streitfall entscheidet die höhere Ver⸗ waltungsbehörde. Sie bestimmt, wer die baren Auslagen des Ver⸗ fahrens zu tragen hat.

Den Züchtern von Originalsaatgut ist durch die Reichsgetreide⸗ stelle aus der Ernte ihrer Zuchtgärten und ⸗felder ein angemessener Anteil als Züchterreserve zu belassen.

§ 10.

Die Ausstellung der Saatkarten, der Geschäftsbetrieb der Saat⸗ gutwirtschaften und der zugelassenen Händler sowie der gesamte sonstige Saatgutverkehr unterliegt der Beaufsichtigung und Ueberwachung durch die Reichsgetreidestelle. Sie kann zu diesem Zwecke besondere Anordnungen Seus .“

Die Reichsgetreidestelle ist berechtigt den höheren Verwaltungs⸗ behörden Vertrauensleute beizuordnen, bei deren Auswahl die Landes⸗ zentralbehörden zu hören sind; sie erläßt die Bestimmungen über deren Tätigkeit.

§ 11.

Erweist sich ein Veräußerer von Saatgut in der Befolgung von

Pflichten, die ihm durch diese Verordnung oder auf Grund Hüfar erordnung auferlegt sind, unzuverlässig, so kann ihm die Reichs⸗

getreidestelle die weitere Veräußerung von Saatgut untersagen. Mit

der Untersagung wird die weitere Veräußerung von Saatgut unzulässig.

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Uleber die Be⸗ sFewerde entscheidet der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

Wird die Veräußerung von Saatgut untersagt, so sind auf An⸗ trag der Reichsgetreidestelle die vorhandenen Vorräte durch die zu⸗ ständige Behörde zugunsten der Reichsgetreidestelle zu enteignen. Die Reichsgetreidestelle hat für die enteigneten Vorräte einen angemessenen Preis zu fabler, bei dessen Festsegung der zur Zeit der Enteignung geltende allgemeine Höchstpreis, nicht der Sonderpreis für Saatgut, zu berücksichtigen ist. Im Streitfall entscheidet die höhere Ver⸗ waltungsbehörde. Sie bestimmt, wer die baren Auslagen des Ver⸗ fahrens zu tragen hat.

Die Landeszentralbehörden können den Saatgutverkehr weiter⸗

Fehemden Beschränkungen unterwerfen. Sie bestimmen, wer als Orts⸗

hörde, als zuständige Behörde und als untere und höhere Ver⸗ waltungsbehörde enusehen ist.