1920 / 155 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

8 29 § 13. 1 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach 5 80 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 bestraft.

§ 14. 1

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Juli 1920. 1 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.— J. V.: Dr. Huber. 8

Bekaäanntmachng.

Auf Grund § 2 Abs. 2 der Verordnung über Missch⸗ futter vom 8. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 491) ist am 25. Juni 1920 Nr. Vv/4 163 die Herstellung fol⸗ nder Mischfutterart genehmigt worden: 8 Bezeichnung: Otwi⸗Kraftfuttermehl. 3 Nährstoffgehalt: 11,29 % Protein (davon 10,57 % Reinprotein), 8 1,40 % Fett, 48,28 % Rohfaser, 3,01 % Asche (davon 0,85 % Kalk; 0,27 % Phosphorsäure, 1,02 % Kiesel⸗ säure und Sand), 28,22 % Stickstoffreie Extrattstoffe. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Strohmehl (Mehl aus aufgeschlossenem Stroh, Verfahren nach Geh.⸗Rat Beckmann. D. R.⸗P. 305 641). Entbittertes Lupinenmehl (Entbitterungsverfahren nach Geh.⸗Rat 3 Beckmann, geschützt seit 3. April 1919). Name des Herstellers: Otwi⸗Werke m. b. H. in Bremen und Delmenhorst, Zweigbüro Berlin W. 50. Su Berlin, den 10. Juli 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas.

Bekanntmachung. betreffend Ausführung der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Stoffen vom 29. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 165).

Vom 10. Juli 1920.

Alnuf Grund der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Stoffen vom 29. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 165) wird bestimmt:

Der Gebrauch von Blansäure zur Schädlingsbekämpfung ist in jeder Anwendungsform verboten. 8

Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf die Tätigkeit der Reichs⸗ schatzverwaltung, auf die wissenschaftliche Forschung in staatlichen und ihnen gleichgestellten Anstalten und die Tätigkeit der Deutschen Gesell⸗ schaft für Schädlingsbekämpfung m. b. H. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann in besonderen Fällen weitere Aus⸗ nahmen von dem Verbote zulassen.

1— Die Abgabe von zyanwasserstoffsauren Salzen und deren Lö⸗ sungen zur Verwendung für die Schädlingsbekämpfung darf nur an die im § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten und die von dem Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 2 zugelassenen Stellen erfolgen. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 21. Juli 1920 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung, betreffend Aus⸗ führung der Verordnung über die Schädlingsbekampfung mit hoch⸗

1n 8 7. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 166) giftigen Stoffen vom —. Mai 1010 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 440) Berlin, den 10. Juli 1920.

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Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V. Drw Huber bb“

J. über die Aufhebung des Verbots der Ankündigung und Abhaltung von Ausverkäufen für Textilwaren. Vom 12. Juli 1920.

Auf Grund der Verordnung der Reichsregierung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiet vom 1. Fe⸗ bruar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 174) wird bestimmt:

Die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über das Verbot der Ankündigung und Abhaltung von Ausverkäufen vom 12. April 1919 (Reichsanzeiger Nr. 85 vom 12. April 1919) sowie § 6 der Bekanntmachung, betreffend Aufbebung der Bundesratsverordnungen über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren vom 10. Juni /23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420) und über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) vom 27. November 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1922) werden aufgehoben.

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Hirsch.

—...—

Im Anschluß an die Bekannlmachung vom November 1919, auf Grund welcher gemäß 8 2 des Gesetzes vom

29. August 1919 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1491) und mit Zustimmung des 10 er Ausschusses der Nationalversammlung eine Deutsche Sparprämienatzleihe von 1919 aufgelegt wurde, wird hiermit neben der Reichsbank und den in der Bekamtmachung vom 27. April 1920, veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger vom 7. Mai 1920 Nr. 97 —, bereits benannten Banken als Hinterlegungsstelle für Stücke der Deutschen Sparprämienanleihe von 1919 gemäß III Absatz 9a der Bekanntmachung die Sächsische Staatsbank in Leipzig benannt. 8 8 1 Berlin, den 13. Juli 1920. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.

8 Bekanntmachung.

Der Verband Deutscher Papierhülsenfabriken „V. in Leipzig⸗Gohlis, Schkeuditzerstr. 21, hat beantragt, ben zwischen i*hm und dem Verband der Fabrik⸗ erbeiter Deutschlands in Hannover am 31. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ imd Arbeitsbedingungen in der Papierhülsen⸗ und Spulen⸗

sabrikation, soweit deren Fabrikate der Textil⸗ und Spinn⸗ industrie dienen, gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verhindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag lönnen bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1782 an das Neichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

——

8 ekanntmachung. 8

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände, Ortsausschuß Dessau, in Dessau, Schloßstr. 9, hat beantragt, den zwischen dem Kauf⸗ männischen Verein Arbeitgeberverband Lieben⸗ werda, dem Arbeitgeberverband für Elsterwerda und Umgegend und dem Gesamtverband deutscher Angestellten⸗Gewerkschaften (Gewerlschaftsbund kau A

.

männischer Angestelltenverbände) am 16./30. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in der Industrie, im Groß⸗ und Einzelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Kreises Liebenwerda für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter VI. R. 1833 an das Reichsarbeitsministerium, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 9. Juli 1920. 1

N.e Dr Busle⸗

bis zum Nummer Berlin,

Bekanntmachung.

Die Arbeitgebervereinigung für Querfurt⸗Thal⸗ dorf, der Gewerkschaftsbund der Angestellten und der Gewerkschaftsbund kaunfmännischer Angestellten⸗ verbände in Halle a. Saale, Leipziger Straße 86, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Gewerkschafts⸗ bund der Angestellten am 2. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 der Verordmnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Quersurt und Thaldorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1824 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 9. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. 1“

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des zwischen der Arbeitsgemeinschaft ländlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Provinz Brandenburg, dem Verband landwirtschaftlicher Unternehmer des Kreises Jüterbog⸗Luckenwalde und dem Deutschen Landarbeiterverband am 27. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die landwirtschaftlichen Arbeiter des Kreises Jüterbog⸗Luckenwalde ist gemäß Erlaß des Reichs⸗ arbeitsministeriums vom 7. Juli 1920 VI. R. 1249,2 mit Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarif⸗ vertrag im Tarifregister gelöscht worden.

Berlin, den 7. Juli 1920.

Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.

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1“

ekanntmachung.

Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blalt 1217 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände, Ortskartell Hannover, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Hannover, dem Gesamtverband deutscher Angestelltengewerkschaften, Ortsausschuß Hannover, und dem Arbeitgeberverband für das Transport⸗, Verkehrs⸗ und Handelsgewerbe in Hannover am 20. März 1920 ab⸗ geschlossene Parifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten des Transport⸗ und Verkehrsgerverbes wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Perordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Hannover sowie der Hafenplätze Brink, Langenforth und Misburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920. Falls künftig für einen Zweig des Transport⸗ oder Verkehrsgewerbes ein besonderer Fachtarifvertrag abgeschlossen wird, scheidet er mit seinem Ahbschluß aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrages aus. Der Reichsarbeitsminister.

J. N. Wurlff. 8

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerinms verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. Juni 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 148, 149, 150 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten 8

Nummer 148 unter *

Nr. 7658 eine Bekanntmachung, betreffend die Wieder⸗ inkraftsetzung einer Reihe von zwischen Deutschland und Belgien abgeschlossenen Verträgen und Uebereinkommen auf Grund des Artikel 289 des Friedensvertrags von Versaill 28. Juni

1919, vom 30. Juni 1920, und

gr. 7659 eine Verordnung zur Ausführung des Gesetzes

über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe⸗ schließung (in der Fassung des Gesetzes über den Personen⸗ stand vom 11. Juni 1920, Reichs⸗Gesetzbl. S. 1209), vom

Nummer 149 unter E1. 8 8 * Nr. 7660 das Geset, bekreffend die Uebernahme einer Haftung des Neichs sür Laften des Saarbrücker Knappschafts⸗ vereins zu Saarbrücken, vom 12. Juni 1920;

Nr. 7661 eine Verardnung, betreffend die Aenderung des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901, vom 29. April 1920;

Nr. 7662 eine Verordnung, betreffend den Warenverkehr über die Südgrenze des schleswig⸗holsteinischen Abstimmungs⸗

biets, vom 7. Juli 1920: 1 g n. vees 85 Bekannlmachung, betreffend Aufhebung der Regelung des Verkehrs mit Sulfat, vom 5. Juli 1920, und

Nr. 7664 eine Verordnung, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 661), vom 2 Ftt 192.

Nummer 150 unter

Nr. 7665 das Gesetz über die Entschädigung glieder des Reichstags, vom 10. Juli 1920; Nr. 7666 den Erlaß, betreffend den Neichsbeauftragten für das Wahlprüfungsverfahren beim Reichstag, vom 10. Juli 1920;

Nr. 7667 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alllierten

assoziierten Mächten durch Haiti und Liberia, vom

Juli 1920, und

Nr. 7668 cine Bekanntmachung, betressend Aufhebung der Beschlagnahme von Schweselinhalt in Schwefel, vom 10. Juli 1920.

Berlin, den 13. Juli 1920.

Postzeitungsamt.

11“

Krüer.

8.

Preußen. Finanzministerium.

Zu besetzen sind: das Katasteramt Saga Regierungslandmesserstelle bei der R.

Frankfurt a. O.

in und eine egierung in

Ministerium des Innern.

Der frühere Regierungsrat in der Reichskolonialverwaltung

Eberhard Niedermeyer in Essen ist zum preußischen

Regierungsrat ernannt worden. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Altenan im Regierungsbezirk Hildesheim ist zum 1. Oktober und die Oberförsterstelle Lichtenau im Regierungsbezirk Cassel zum 1. November 1920 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis zum 10. August eingehen.

0 Wissenschaft, Kunst Öund Volksbildung.

Die Wahl des Direktors des öff el Berlin⸗Mariendorf Dr. Kuhn zum Direktor des öffentlichen Lyzeums nebst Oberlyzeum (Frauenschule) in Berlin⸗Marien⸗ dorf ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt worden.

Der Direktor der orientasischen Abteilung in der Staats⸗ bibliothek Dr. G. Weil ist zum §

Ministerium

r. Et philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin und

der bisherige Lehrer und schullechnische Hilfs aus Neuwied, z. Zt. in Koblenz, zum Kreisschulrat ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der heute öffentlich in Gegenwort eines wirkten Verlosung der Köthen⸗Bernburger bahnaktien sind folgende Nummern gezogen worden: 4258, 4263, 4205, 4272, 4276, 4279, 4286, 428 4324, 4326, 4328, 4331, 4332, 4334, 4336, 43 4372 his 4374, zusammen 50 Stück über je 1 5000 Taler = 15 000 ℳ.

Diese Stücke werden den Besitzern zum 1. Januar 1921.

ifforderung gekündigt, die in den ausgelosten

Eisen⸗

9 mit der Auff⸗ 6 Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 3. Januar 1921 ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der nach diesem Termine zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe VI. Nr. 8 bis 10 nebst Erneuerungsscheinen für die Zinsschein⸗ reihe VII bei der Staatsschuldentilgungskasse hierselbst W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Staatsschuldentilgungskasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet. Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗ hauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse I: die Aktien können schon vom 1. Dezember 1920 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschuldentilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 3. Januar 1921 ab zu bewirken hat. Der Betrag etwa fehlender Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. Januar 1921 ab hört die Verzinsung der verlosten Aktien auf.

Zugleich werden die aus früheren Verlosungen rückständigen Aktien aus den Kündigungen zum 1. Januar 1912: Nr. 3486, zum 1. Januar 1917: Nr. 186 und zum 1. Januar 1920: Nr. 148, 151, 179, 185, deren Ver⸗ zinsung aufgehört hat, wiederholt aufgerufen.

Vordrucke zu den Quittungen werden von den oben be⸗ zeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Die Einlösung der Aktien hat nach den Vorschriften der §§ 1 bis 3 der Verordnung über Maßnahmen gegen die

8

b 1

apitalflucht vom 24. Oktober 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1820) zu erfolgen. Nichtbankiers haben daher den Wertpapieren ein vom Finanzamt bestätigtes Stückeverzeichnis 3 der Verordnung) boizufügen. 3 Berlin, den 8. Juli 1920.

Hauptverwaltung de

8 2

vfichon Lweums imae lichen Lyzeums in

Arbeiterschaft Deutschlands, ja Länder. in;. 2 beiter D. lands über 9re Kräfte hinaus arbeiten, ihre Gesundheit über die Maßen aufs Spiel setzen und ihr Leben unverantwortlich verkürzen

sollen im Dienste kapitalistischer Interessen des Auslandes, während sollen im Dienste kapitalistischer Interessen des Auslandes, währen

übes das Stadium einer nationalen Frage hinaus.

über die Arbeitszeit im Bergbau lassen die Bergarbeiter auch

Lein Verrat an der

1. Bekanntmachung. 1 Das am 9. Februar 1920 erlassene Handelsverbot gegen den Kaufmann Moritz Holz, Inh. des Berliner Kaufhauses in Cammin, wird hiermit aufgehoben. Cammin i. Pom., den 8. Juli 1920.

Der Landrat des Kreises Cammin i. P.: Sch ulte⸗Heuthaus.

Bekanntmachung. 8 8 Dem Hausierer Heinrich Clever, Westkotter Straße 59 a, und dem Kutscher Julins Niedt, Untere Ronsdorfer Straße a, ist wegen Unzuverlässigkeit jeder Handel mit sämt⸗ lichen Gegenständen des täglichen Bedarfs (einschl. Genußmittel) untersagt worden. Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung haben Clever und Niedt zu tragen. Barmen, den 9. Juli 1920. Die Polizeiverwaltung. J. V.:

1u“ —-—

Dr. Bragard.

8b . 1 Der Gastwirtin Bertha Cohn, hier, Nendorfstraße 35, ist die A hgabe von Sypeisen und Getränken jeder Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Breslau, den 9. Juli 1920. 1

. ,8,„ 8 18 Der Polizeipräsident. Eugen Ernst.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zu⸗ sammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege, der Ausschuß für Steuer⸗ und Zollwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft Sitzungen.

Das der Konferenz von Spaa von der deutschen Delegation unterbreitete Projekt für den Wiederaufbau der durch den Krieg zerstörten Gebiete wird, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite mitgeteilt wird, in einem Teile der französischen Presse dahin ausgelegt, daß deutscherseits beabsichtigt werde, in den fraglichen Länderstrecken Deutsche anzusiedeln. Diese Auffassung ist durchaus unzutreffend und irreführend. Wie der Wortlaut des übrigens nur eine Anregung darstellenden Doku⸗ ments erkennen läßt, handelt es sich bei dem internationalen Siedlungsunternehmen, das lediglich dem Gedanken des gemein⸗ schaftlichen Interesses an dem tatsächlichen Wiederaufbau der zerstörten Gebietsteile aller durch den Krieg betroffenen Länder entspringt, in erster Linie darum, neue Heimstätten für die früheren Bewohner dieser Gebiete zu schaffen. Erst in zweiter Linie sollen auch Personen aus den übrigen Teilen der ge⸗ schädigten Länder, und nur dieser Länder, daselbst angesiedelt werden können. Die Ansiedelung von Deutschen außerhalb Deutschlands kommt somit bei diesem Projekt nicht in Frage. Ebensowenig sollen dadurch die geschädigten Länder in der Aus⸗ wahl derjenigen Arbeiter beeinflußt werden, denen die Wieder⸗ aufbauarbeiten zu übertragen sind.

1 —..— 8

In den letzten Tagen sind bei der Reichsregierung und beim Auswärtigen Amt Telegramme der Bevölkerung der an Polen ohne Abstimmung abgetretenen Ge⸗ biete eingelaufen, in denen die dringende Bitte ausgesprochen wird, alles daran zu setzen, um die Gebiete, in denen die Be⸗ völkerung ebenso wie in den Abstimmungsgebieten überwiegend deutsch ist, für Deutschland zu retten. In den Telegrammen wird besonders auf das Abstimmungsergebnis in Ost⸗ und

Westpreußen hingewiesen und dabei betont, daß auch in jenen 8 No

Gebieten eine Abstimmung sicher ein ähnlich günstiges Ergebnis für Deutschland haben würde.

Eine in Bochum abgehaltene Konserenz der Obleute der im Bergarbeiterverband organisierten Betriebsräte, ferner der Bezirksvertretungen des Bergarbeiterverbandes und der Mitglieder seines Gesamtvorstandes hat sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, nach einem Referat Huss über die Vorgänge in Spaa vollständig mit der Haltung der Bergarbeiterdelegierten in Spaa einverstanden er⸗ klärt. Diese Meinung wurde durch eine einstimmig ange⸗ nommene Erklärung ausdrücklich bekundet.

Der Gewerkverein Christlicher Bergarbeiter er⸗ läßt in seinem Organ „Der Bergknappe“ folgende Erklärung:

Die Verhandlungen in Spaa nehmen eine Entwicklung,

die unter den Bergarbeitern die stärkste Erregung hervorrufen muß.

Die Forderungen der Entente laufen auf eine Gefährdung der gegen⸗ wärtigen, in jangen und schweren Kämpfen errungenen Stellung der

(Bergarbeiter hinaus und drohen diese in ihren Grundfesten zu er⸗

schüttern.

Sie laufen ferner hinaus auf eine Iäftr. eemng. der Solidarität der rig

Bergarbeiter mit der gesamten übrigen

ja mehr noch: Auf Durchbrechung der internationalen Verbindung zwischen den Bergarbeitern aller Es ist gänzlich ausgeschlossen, daß die Bergarbeiter Deutsch⸗

Arbeiterschaft durch Mangel an Kohle

gleichzeitig die deutsche Arbei - 8 Kohl Von dieser Stellungnahme werden sich die

brotlos gemacht wird.

deutschen Bergarbeiter auch nicht durch das dargereichte Zucker⸗

brot erhöhter Lebensmittellieferungen abbringen lassen. Glaubt

man im Ernst, daß man die Bergarbeiter des Ruhrbezirks satt

machen könne, wahrend die unter einem Dach mit ihnen

wohnenden Arbeiter anderer Berufe weiter Hunger leiden sollen? Die Frage der Arbeitszeit im Bergbau ist aber auch schon längst

at Vor dem Kriege internationale Einigungen der Bergarbeiter über die

bestanden on ann 1 verene: An diesem Prinzip der internationalen Verständigung

in der gegenwärtigen Lage nicht rütteln. Es wäre geradezu internationalen Bergarbeitersolidarität, wenn Deutschland, das Land mit der drittgrößten Kohlen⸗ produktion der ganzen Welt, sich jetzt von kapitalistisch orientierten

(Kreisen des Auslandes, insbesondere Frankreichs, eine erheblich höhere Arbeitszeit diktieren

lassen sollte, als die übrigen Bergarbeiter der Welt sie auzunehmen gewillt sind. Gegen einen solchen Versuch legen wir den schärfften Protest ein und sind überzeugt, daß sich auch die Bergarbeiter der ganzen Welt diesem Proteste anschließen werden. Die deutschen Berglemte sind nicht aus so weichem Holze geschnitzt, daß sie sich von den Basonetten der Senegalneger alle ihre Rechte rauben und sich Sklavenarbeit im Dienste freinder Kapitalisten auf⸗ zwingen lassen. G

1

8

Nach der Verordnung vom 6. Mai 1920 wird vom 1. August d. J. ab Erwerbslosenunterstützung grund⸗ sätzlich nur für die Dauer von 26 Wochen gewährt. Die Durchführung dieses Grundsatzes begegnet bei der gegen⸗ wärtigen wirtschaftlichen Krisis größeren Schwierigkeiten, als bei Erlaß der Verordnung erwartet werden konnte. Der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns hat deshalb durch Erlaß vom 9. Juli 1920 die Regierungen der Länder besonders auf die Befugnis der Gemeinden hingewiesen, Ausnahmen von dem bezeichneten Grundsatze zu bewilligen. Insbesondere werden diese Ausnahmen nach Lage der örtlichen Verhältnisse, unter Umständen auch für ganze Gruppen von Erwerbslosen erteilt werden müssen.

„In den Vereinigten Staaten von Amerika an⸗ fässig gewesene Reichsangehörige, die nach Deutschland zurückgekehrt sind, haben von den schweizerischen Vertretungen in Amerika gegen Hinterlegung deutscher Ausweispapiere pro⸗ visorische schweizerische Schutzscheine erhalten. Die schweize⸗ rische Gesandtschaft in Washington hat neuerdings wiederum, wie schon früher, eine Anzahl der hinterlegten Ausweispaplere der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin gesandt, wo sie von den Interessenten gegen Rückgabe des schweizerischen Schutz⸗ scheins in Empfang genommen werden können. Diesen ist die Rücksendung der Urkunden, unter denen sich vielfach amtliche Urkunden wie Geburts⸗ und Heiratsurkunden befinden, dringend zu empfehlen.

Preußen. Der Kammergerichtspräsident, Wirkliche Geheime Rat Dr. Heinroth hat einen längeren Urlaub angetreten.

In der gestrigen Sitzung der Oberpräsidenten im preußischen Ministerium des Innern wurde dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit Bedauern festgestellt, daß die Reichsregierung die Interessen der Sicherheitspolizei in Spaa nicht mit, dem Nachdruck vertreten hat, der ihr nach ihrer Bedeutung für die Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Preußen zukommt. Die Aufrechterhaltung einer sestgefügten und gut disziplinierten Polizei wurde einstimmig als eine zwingende Notwendigkeit erklärt. Ohne eine starke Polizeitruppe kann

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die Ruhe und Ordnung unmöglich aufrecht erhalten werden.

Die von der Entente verlangte Entwaffnung der Bevölkerung kann nur durchgeführt werden, wenn die Sicherheitspolizei so stark eingesetzt wird, daß der einzelne wieder an den Schutz und die Macht des Staates glauben kann und sich daher nicht mehr gezwungen glaubt, zum Selbstschutz greifen zu müssen. An eine Umor ganisation der Sicherheitspolizei kann erst nach der vollständigen Entwaffnung aller Bevölkerungs⸗ kreise gedacht werden, die aber selbstverständlich innerhalb der gestellten Frist erfolgen muß. Dagegen bestehen gegen die Abgabe der schweren Waffen wie Geschütze und Flammenwerfer keine Bedenken. Die Organisation und Bewaffnung der Polizei für die neutrale Zone bedarf wegen der Zurückziehung des Militärs aus diesem Gebiet ganz besonderer Aufmerksamkeit und einer besonderen Regelung.

Württemberg

Bei der gestrigen Abstimmung im Landtage wurde der Regierung das Vertrauen mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Demokraten, des Zentrums und der Deutschen Volkspartei ausgesprochen gegen die Stimmen der Unabhängigen. Bürgerpartei und Bauernbund enthielten sich der Abstimmung. Ein Mißtrauensvotum der Unab⸗ hängigen wurde mit 74 gegen 12 Stimmen abgelehnt.

Hamburg.

Für den Ausbau des Fischereihafens in Curhaven hat die Bürgerschaft für 1920 einen Betrag von 26 % Millionen Mark bewilligt und einen Rest⸗ posten von 2 Millionen Mark für 1921 dem Ausschuß über⸗ wiesen. 8

* Oesterreich.

Bei dem Besuche, den die Mitglieder der österreichischen Sektion der Reparationskommission dem Präsidenten Seitz abstatteten, betonte der Präsident der Sektion Goode in einer Ansprache, die Sektion werde sich bei der Ausübung ihrer Befugnisse von humaner Gesinnung, aber auch vom festen Entschlusse leiten lassen, an dem Friedensvertrag festzuhalten. Damit aber die österrceichische Sektion in die Lage versetzt werde, ihre bisherigen Hilfsaktionen fortzusetzen und das Streben der österreichischen Bevölkerung nach Freiheit und Wohlstand zu unterstützen, sei es in erster Linie notwendig, daß die Regierung und die Bevölkerung loyal den Friedens⸗ vertrag erfüllten. Nicht minder notwendig sei, daß die Re⸗ gierung und das Volk ihre ganze Energie in den Dienst der Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung stellten. Der Präsident Seitz erwiderte, die Republik Oesterreich wolle den Friedensvertrag ehrlichhalten und wolle seine rascheste Durchführung, um den schwer schädigenden Unsicherheiten ein Ende zu setzen. Der Präsident sprach den Alliierten und den neutralen Mächten den wärmsten Dank für die Hilfeleistungen durch Lebensmittel und Kredite aus und betonte, daß die Regierung sich bereit erklärt habe, die in der

Note der Reparationskommission vom 21. Mai enthaltenen Vorschläge bezüglich der Kredite der Alliierten und der neu⸗ tralen Mächte für den wirtschaftlichen Wiederaufhau Oester⸗ reichs anzunehmen, und nur um mündliche Besprechung einzelner Punkte zur Beseitigung der Zweifel ihrer Auslegung ersucht habe.

b Rußland.

Der „Ukrainische Präsident“ meldet aus Kamenec⸗Podolsk vom 12. Juli, daß die ukrainischen Truppen, die das Gebiet von Proskurow-—Mohilew gegen die bolschewistische Invasion verteidigen, seit vier Tagen in schweren Kämpfen gegen die russische Uebermacht stehen. Mit dem Eintreffen der 11. bolschewistischen Armee hat dort der bolschewistische Haupt⸗ angriff eingesetzt, der über Tarnopol und Brody gegen Lemberg gerichtet sei. Inzwischen sei es größeren Wrbänden der ukrainischen Truppen gelungen, im Süden der Kampffront durch rufsische Kolonnen in das Innere des Landes vorzudringen.

Belgien. Spaa anwesenden deutschen Kabinetts⸗ hatten gestern eine längere Beratung mit den

Die in mitglieder

Finanz⸗ und Kohlensachverständigen. Im Anschluß daran fand eine Sitzung des Kabinetts statt. Der Reichsminister Dr. Simons hatte gestern nachmittag eine Besprechung mit dem Premierminister Lloyd George.

Das „Reutersche Büro“ verbreitet folgende Meldung: 1

Die Alliierten kamen gestern vormittag zusammen. Die Generale Foch und Maglinse erstatteten Bericht über die militärische Lage. Darauf wurde die Zusammeunkunft bis 6 Uhr unterbrochen. In der Zwischenzeit hat kein Verkehr mit den Deutschen stattge⸗ funden, und es scheint, daß der Abbruch der Verhandlungen unmittel⸗ bar bevorsteht, und daß die Alliierten das Ruhrgebiet besetzen werden. Die italienischen und englischen Generale werden Abends eintreffen.

Namens der rumänischen Regierung hat der rumänische Finanzminister Titulescu dem Obersten Nat eine in kate⸗ gorischen Ausdrücken gehaltene Note überreicht, in der er gegen die Bemessung des Anteils Rumäniens an der deutschen Entschädigung (1,6 Millionen Mark), der als Almosen be⸗ zeichnet wird, entschieden Einspruch erhebt.

Die ukrainische Delegation bei der Konferenz in Spaa hat dem Präsidenten der Konferenz eine Note zugehen lassen, worin dieser gefragt wird, ob die Alltierten Sowjet rußland aufgefordert hätten, mit der Ukraine Frieden zu schließen. 3

Aus Anlaß des Festes der goldenen Sporen

Fhalt der Fmee. Bruͤderbund mit Unterstützung der

ämischen Gesellschaften im Theater in Brügge eine große öffentliche Versammlung ab, in der Huysmans die Festrede hielt. Er betonte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge darin, daß die flämische Bewegung sich nicht gegen Frankreich, auch nicht gegen die französische Kultur richte, umd erklärte dann bezüglich des Konflikts Belgiens mit Holland:

Die 1915 an der Front verteilten Flugschriften, in denen die Annexion Limburgs und Zeelands gefordert wird, haben dem guten Einvernehmen zwischen den beiden Ländern großen Abbruch getan. Gleichzeitig sei der Besehl an die Presse gegeben, einen Feldzug gegen Holland zu eröffnen; er habe sich damals zum Kriegsminister begeben, der aber von der Quelle dieser Befehle keine Ahnung hatie. Er nehme an, daß hinter der Front eine Geheimdiplomatie bestand, die nur Schwierigkeiten mit Holland suchte. Sollte es zum Konflikt kommen, würden die Sozialisten und die Flamen nicht marschieren. Der Redner schloß: „Wenn die Wallonen ihre Schritte nach Frankreich lenken, breiten wir unsere Arme nach Holland aus. Mit Deutschland muß Friede sein. Wir wollen nicht, daß Belgien das Portugal Frankreichs wird. Bir wollen ein Zusammenarbeiten mit diesem Lande, aber keine Entente, keine Militäralli 8 . Molez

Die Bedingungen, unter denen England und Frankreich die Vermittlung zwischen Polen und Rußland über⸗ nehmen wollen, sind dem „Kurjer Poranny“ zufolge etwa folgende: Das polnische Heer geht auf die Linie des Bug und Sbrucz zurück und gibt gleichzeitig das Wilnaer Land auf, das mit Wilna von litauischen Truppen besetzt wird. In diesem Augenblick tritt der Waffenstillstand ein, und darauf folgen die Friedensverhandlungen, an denen Vertreter der Verständigungsmächte teilnehmen werden. Ueber das Schick⸗ sal des Teschener Gebiets entscheidet der Botschafterrat, wobei Volksabstimmung und Schiedsgericht ausgeschlossen wird. Die oberschlesische Frage soll in der Weise gelöst werden, daß das Ergebnis der Volksabstimmung nicht als end⸗ gültig betrachtet werden soll, sondern einer später einzuberufenden speziellen Konferenz als Unterlage für ihre Entscheidung dienen soll; 1 stgalizien soll vorläufig bei Polen bleiben, aber über das Schicksal dieses Gebiers soll die Meinung der örtlichen Bevölkerung, die die Vermittlungsmächte im entsprechenden Augenblick einholen werden, Einfluß haben. Die polnisch⸗ litauischen Gebietsstreitigkeiten sollen endgültig, wahr⸗ scheinlich in einer Konferenz in London, geschlichtet werden, an der Vertreter Polens, Litauens und Esthlands teilnehmen

Tschecho⸗Slowakei. v“ Die auf der Konferenz in Spaa versammelten Vertreier

der alliierten Großmächte haben im Namen ihrer Regierungen dem Minister Dr. Benesch die in Spaa angenommene Ent⸗ schließung über die Feststellung der Grenzen der Tschecho Slowakischen und der Polnischen Republik im Teschen⸗ Zipser⸗Arwaer⸗Gebiete, eingehändigt. In dieser heißt es, dem⸗ „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Bei dem Widerstand beider interessierten weder eine Abstimmung noch ein Schiedsgericht Die gegenwärtige Lage sei zu ernst, um zu gestatten, daß der Streit noch weiter in die Länge gezogen werde. Die normalen und freundschaftlichen Beziehungen der polnischen und der tschecho⸗slowakischen Repuolik müßten rasch wieder vocnis ellt werden. Deshalb, habe die interalliierte Kommission dringend empfohlen, daß die Botschafterkonferenz die Initiative ergreife. Unter diesen Um⸗ ständen müsse der Oberste RNat zur definitiven Regelung schreiten Eine solche Entscheidung scheine um so vorteilhafter zu sein als die Vertreter der polnischen und der tschecho⸗slowakischen Regierung bereit seien, darauf einzugehen.

Parteien sei anwendbar.

Finnland. 1.“

Die finnisch⸗russische Friedenskonferenz hat auf Vorschlag der Rüssen gestern beschlossen, die Verhandlungen für zwei Wochen abzubrechen. Die Russen teilen mit, daß der Grund des Abbruchs der Verhandlungen darin zu suchen sei, daß die Finnen an ihrer Forderung, betreffend Petschenga, festhalten.

Griechenland.

Der „Agence Havas“ zufolge meldet die „Times“ ar Athen, daß die griechische Armee in Anatolien ihre Zie erreicht habe und nunmehr warte, daß man sich entscheide, ol sie bis zur Bagdadbahn vorrücken soll.

Amerika.

Einer Reutermeldung aus Washington zufolge melden die dortigen Blätter, daß die Behörden der Vereinigten Staaten, obwohl sie nicht offi iell an der Entschließung der Alliierten in Spaa bezüglich Polens teilnehmen können, doch die dort ge⸗ troffenen Maßregeln gutheißen.

h Die Arbeitervertreter sind in Chikago zu einem Kongreß zusammen, um eine neue Partei zu bilden und einen Kandidaten für die Prüsidentschaftskampagne aufzustellen. 1 88

8 Asien.

„Reuter“ zerfährt aus amtlicher persischer bolschewistische Streitkräfte die Poor⸗Berge zwischen Teheran und Mazanderan erreicht haben. Falls kein wirksamer Widerstand gekeistet wird, werde Teheran ihnen bald preisgegeben sein. 1