1920 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

riikel I. b Die Verordnung über die Preise für Margarine vom 22. Sep.

tember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1109) und die Bekanntmachung

tember 1919 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1716) S. eexhi .

über die Preise für Margarine vom 27. März 1920 (Deutscher

Reichsanzeiger Nr. 67) treten außer Kraft.

Artikel III.

Die Bekanntmachung über Rohfette vom 16. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 165) und die Bekanntmachung über die Roh⸗ fettübernahmepreise vom 4. März 1920 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 55) treten außer Kraft. 1“

Artikel IV. Diese Verordnung tritt am 1. August 1920 in Kraft. Berlin, den 19. Juli 1920. 1 Der Reichsminister für Ernährung und Landvirtschaft. ““ Dr. Hermes. q

7

Bekanntmachung.

Der landwirtschaftliche Verein des Altenlandes ars Vertreter der Arbeitgeber und der Deutsche Landarbeiterverband, Kreisgruppe Jork, haben durch den Regierungspräsidenten in Stade beantragt, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarisvertrages vom 24. April 1919 den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Land⸗ arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Jork lür allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nmmer VI. R. 93 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 9. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. r Arbeitgeberverband des Leipziger Groß⸗ 8 E. V. in Leipzig⸗Gohlis, Marbachstraße 4,

die zwischen ihm, dem Gewerk⸗ schaftsbund C Angestelltenverbände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten vereinbarten, vom 1. Juni 1920 ab gültigen Aenderungen zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 9. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Großhandel aus⸗ schließlich des Lebensmittelgroßhandels gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Leipzig gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 211 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 9. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. S. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

ie Vereinigung der Schneidermeisterinnen, der Interessenverband der Textilwarenhändler Bern⸗ burg, der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Ortsverein Bern⸗ burg, die Vereinigung der Schneidermeisterinnen (Weißnähbranche) und die Vereinigung der Putz⸗ machermeisterinnen haben beantragt, den he en dem Interessenverband der Textilwarenhändler der Stadt Bernburg und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wüschearbeiter Deutschlands Filiale Bernburg sowie der Vereinigung der Putz⸗ machermeisterinnen am 27. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die Arbeitnehmer in der Putzbranche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Bernburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1788 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. vV““

Berlin, den 10. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

De handels hat beantragt,

9 Bekanntmachung.

Der Ostpreußische Arbeitgeberverband 5 Handel, Industrie und Gewerbe, Königsberg, der Zentralverband des deutschen C“ Hrts⸗ gruppe Königsberg, der Verband der Königsberger Kleinhändler, Königsberg, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, E1— Königsberg, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsausschuß Königsberg, und der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Königsberg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. Juni 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 27. Oktober 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten, ausschließlich der Angestellten der Elektrizitäts⸗ und Straßenbahn Königsberg Pr. A. 2., der Betriebe der privaten Versicherungsunternehmungen, des Konsumvereins für Königsberg Pr. nnh Umgegend, des Bankgewerbes und des Baugewerbes, gemäß 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für ns Gebiet der Stadt Königsberg i. Pr. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 61 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ »straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. Juli 1920.

Dderr Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 24. Juni 1920 ist auf Blatt 173 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 10. Januar 1920 für die im Wäschereigewerbe beschäftigten gewerblichen Angestellten und Arbeiter in der Stadt⸗- und Amtshauptmann⸗ schaft Leipzig, eingetragen worden:

Der am 1. April 1920 von den bisherigen Vertrags⸗ parteien abgeschlossene Tarifnachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 10. Januar 1920 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. .

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. Juni 1920. - Der Registerführer.

gfeiffer

Bekanntmachung.

Unter dem 25. Juni 1920 ist auf Blatt 1127 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 18. Nopember 1919 zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der technischen Betriebsleiter und gewerblichen Arbeiter in Meiereibetrieben der Provinz Schleswig⸗Holstein einschließlich des Kreises Herzogtum Lauenburg und des Fürstentums Lübeck wird im Rahmen der vom Demobilmachungskommissar in Schleswig im Schreiben vom 28. Januar 1920 1. A. 4. 245. Ang. 6 erteilten Ausnahmebewilligung auch auf § 3 des genannten Tarifvertrages ausgedehnt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

b Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 9. 15 und der Bekanntmachung des Hessischen Landesernährungsamts vom 5. 11. 19 wird dem Ludwig Kuhl, Offenbach a. M., Bismarckstraße 103 wohnhaft, die Erlaubnis zum mit Gegenstän den des täglichen Bedarfs, insbesondere Na⸗ hru ngs⸗ un d Futtermitteln aller Art sowie rohen Natur⸗ erzeungnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen untersagt.

Offenbach am Main, den 1. Juli 1920. Der Oberbürgermeister. Stadtwucheramt. Kappus, Beigeordneter.

Preußen.

Der Döllinger HergbangeheJlcha⸗ h. b. H. in Elsterwerda wird hiermit das Recht verliehen, die Parzellen Gemarkung Plessa im Kreise Liebenwerda, Kartenblatt 1. Nr. 452/32, 36, 37, 38, 40 und 43, soweit sie zur Fortsetzung des Bergwerksbetriebes des der Bergbaugesellschaft gehörigen Braunkohlenbergwerks Ada bei Döllingen im genannten Kreise erforderlich sind, auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung S. 221) im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 8. Juli 1920. Im Namen der serengise⸗ en Staatsregierung. Der Minister für haerr und Gewerbe. J. A.: Voelkel. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Kirschstein. Der Minister des Innern. J. A.: Dr. Meister.

Der Bezugspreis für die Preußzis e Geset⸗ sammlung beträgt vom 1. Juli 1920 ab für die zu diesem Zeitpunkte neu hinzutretenden Bezieher 4,65 ℳ.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Kanzleiassistent Wiedewald von der Geologischen Landes⸗ anstalt in Berlin zum Ministerialkanzleisekretär ernannt worden.

Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund sind unter Er⸗ nennung zu Stellvertretern des Vorsitzenden der Bergrat Oberschulte in Witten zugleich mit dem Vorsitz der Kammer Witten sorhie der Bergrat Reimerdes in Dortmund zugleich mit dem Vorsitz und der Bergmeister Nolte in Dortmund zugleich mit dem stellvertretenden Vorsitz der Kammer Dort⸗ mund I des Gerichts betraut worden.

Ministerium für Kunst und Volksbildung.

Der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats, Wirk⸗ liche Geheime Oberkonsistorialrat D. Moeller ist zum Vor⸗ Teanre des Kuratoriums der Evangelischen Jerusalems⸗ stiftung und

der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Dr. Waetzoldt, zum Honorarprofessor in der Philosophischen Fastesen der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin ernannt worden. .

Die Wahl des Realschuldirektors Hehr in Weidenau zum Studiendirektor bei der Oberrealschule i. E. daselbst ist durch die preußische Staatsregierung bestätigt worden.

Im Namen der preußischen Staatsregierung ist die Wahl des Oberlehrers Elsässer an dem in Schönebeck zum Direktor dieser Anstalt bestätigt worden.

““ 8 3 Bekanntmachung. 1 Dem Kaufmann Selen⸗ e 27, ist im Rechtsmittelwege die Wiederaufnahme des 2 Verfügung vom 3. Juni 1920, Tgb. Nr. St. 536 W. 9. 20 („R.⸗A.“*Nr. 125), Amtsblatt Stück 23, unter sagten Handels

mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder

gestattet worden. “]

Berlin O. 27, den 12. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. A.:

Bekanntmachung. Dem Schankwirt William Müller, Berlin⸗ Schöneberg, Bozener Straße 3, wohnhaft, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 2. Dezember 1919 (R.⸗A. Nr. 281 für 1919), Amtsblatt Stuͤck 50, untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (NRBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet sowie die dingliche Schließung für seinen Schank⸗ betrieb, Aschaffenburger Straße 17 (Austernmüller), aufgehoben.

Berlin, den 14. Juli 1920. . Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V 1 Heyl.

Bekanntmachung.

Wir heben unsere Anordnung vom 17. April 1920, wodurch wir der Witwe Elisabeth Sinnemann, Soest, Ulricher Straße 62, den Bäckereibetrieb ge⸗ schlossen haben, hiermit auf.

Soest, den 17. Juli 1920.

Die Polizeibehörde. Dr. Lipphardt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603), in Verbihdung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Handelsministers vom 27. S ptember 1915, habe ich dem Handelsmann Albert Wuthe in Sperenberg durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarfs, insbesondere mit Vieh, sowie jede mittelbare oder un⸗ mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzu⸗ verläͤssigkeit bis auf weiteres untersagt. Eine Uebertre ung dieses Verbotes ist strafbar.

Berlin, den 15. Juli 1920. Der Landrat des Kreises Teltow. J. V.: Freiherr von Rheinbaber

Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Lorenz Neiter, geboren am 7. Juli 1860 in München, wohnhaft in Frankfurt a. M., Kronprinzenstraße 46, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futterm itteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in

bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt und das Schank⸗

lokal geschlossen. Frrankfurt a. M., den 14. Juli 1920. Der Polizeiptäsident. Ehrler.

Bekanntmachung.

luf Grund der Bundesratsvexordnung vom 23. September 1915

zur Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel wird dem Wienand eefe „Brikettshändler, Köln⸗Sülz, Aegidiusstr. 20, der Handelmit sämtlichen Brenn sto ffen, insbesondere mit Braunkohlenbriketts, Steinkohlen und Koks jeder

Art, untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Aus⸗

lagen, insbesondere die durch die Verö entlichung der Handelsunter⸗ sagung entstandenen Kosten, sind von Kleesch zu tragen. Köln, den 6. Juli 1920.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (-GBl. S. 581) und den dazu ergangenen Ausführungs⸗ bestimmungen vom ö.“ 1916 ist dem Händler Josef Marx in Mellrich, Kreis Lippstadt, die nach den eingangs erwähnten Bestimmungen erteilte Erlau bnis zum Be triebe des Handels mit Lebens⸗, Futter⸗ und Dünge⸗ mitteln wegen Unzuverlässigkeit entzogen worden.

Lippstadt, den 7. Juli 1920.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Freiherr Naitz v on Frentz.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist dem Schlachter Wilhelm F in Lüneburg der Handel mit Fleisch und F aller Art untersagt worden. Lüneburg, den 10. Juli 1920. Die Polizeidirektion. Meyer.

Die von heute ab zur Ausgabe Se e Nr. 30 der

Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 918 ein Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes, be⸗ treffend die vorläufige Regelung des Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, vom 6. Mai 1920 (Gesetzsamml. S. 159), vom 24. Juni 1920, unter

Nr. 11 919 eine Verordnung, betreffend die Ausübung der regelmäßigen gesundheitspolizeilichen Aufsicht über die Kranken⸗ anstalten bes Johanniterordens, vom 9. Juni 1920, unter

Nr. 11 920 den Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg über die Abänderung des Staatsvertrags vom 20. August 1878, betreffend den Anschluß des Fürstentums Birkenseld an den Bezirk des Landgerichts zu Saarbrücken und des Oberlandes⸗ gerichts zu Köln, vom 18./25. Februar 1920 und unter

Nr. 11 921 die Ausführungsvorschriften über das Verfahren vor den Einigungsämtern bei Einlegung von Beschwerden gegen Verfügungen der Gemeindebehörden gemäß Artikel 4 b des Reichsgesetzes vom 11. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 949 ff.), vom 3. Juli 1920.

Berlin, den 17. Juli 1920.

Gesetzsammlungsamt

Krüer. hea

5.

eischwaren

Südslawien hat sich nun

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Das Reichskabinett hat gestern nachmittag Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in Gegenwart des Herrn Reichspräsidenten die Berichte des Ministers des

Auswärtigen, des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗

ernährungsministers über die auf die wirtschaftlichen Fragen bezüglichen Beschlüsse von Spaa entgegengenommen. An diese Berichte schloß sich eine mehrstündige eingehende Aus⸗

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung und für Rechtspflege sowie der Ausschuß für innere Verwaltung hielten heute Sichmgen. 8

amauman.,.

Beim Direktorium des Wirtschaftsrats traf gestern, wie

„Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, eine Verordnung der Saar⸗ regierung ein, durch welche der am 14. Februar 1920 durch

für das Saargebiet aufgelöst wird. Die beim Wirt⸗

schescast vorhandenen Mittel seien der Landeshauptkasse zu ü

überweisen. Die „Saarbrücker Landeszeitung“ bemerkt dazu:

Der Wirtschaftsrat hat in den 5. Meneten seiner Tätigkeit überaus segensreich gewirkt, er war das einzige Sprachrohr der Be⸗ völkerung, eine Art wirtschaftsparlamentarische Vertretung. Die Nachricht wird nicht verfehlen, in weiteren Kreisen der Oeffentlichkeit das größte Aufsehen hervorzurufen, um so mehr, als einstweilen nicht bekannt ist, aus welchem Grunde die Auflösung erfolgte.

—ᷣ

Die durch das Reichslichtspielgesetz vom 12. Mai 1920 geschaffene Filmoberprüfstelle ist nunmehr errichtet worden. Sie untersteht dem Reichsministerium des Innern und hat ihre Diensträume in diesem Ministerium, Berlin NW. 40 (Am Königsplatz 6). Mit der kommissarischen Leitung dieser Stelle ist der Schriftsteller Carl Bulcke beauftragt worden, der aus seiner Tätigkeit als Staatsanwalt ausscheidet.

Preußen. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe und der

für die erlassen: Nach Mitteilung des Herrn Reichsarbeitsministers ist die Frage,

Arbeitnehmerbeisitzer an Sitzungstagen

betreffend Besoldung der Beisitzer der Schlichtungsausschüsse, in dem

Gesetzentwurf einer Schlichtungsordnung, der seiner Fertigstellung entgegengeht, neu geregelt worden. Bis zum Inkrafttreten der Schlichtungsordnung muß es bei den bisherigen Bestimmungen über die Vergütung der Beisitzer in den Schlichtungsausschüssen sein Be⸗ wenden behalten. damit einverstanden erklären, daß den Beisitzern beim Nach⸗ weis des Ausfalles eines das zuständige Tagegeld übersteigenden Arbeitsverdienstes der Mehrbetrag aus Reichsmitteln erstattet wird. Soweit die Be⸗ schäftigung des Beisitzers nicht gegen festen Tagelohn erfolgt, wird der Nachweis des zu Grunde zu legenden durchschnittlichen Tages⸗ verdienstes aus der letzten Lohnabrechnung zu entnehmen sein.

Im Anschluß an obige Verordnung ist nach Rücksprache mit dem Herrn Oberpräsidenten als Demobilmachungskommissar für Groß Berlin von den Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmer⸗

beisitzern des Schlichtungsausschusses Groß Berlin in der 6. Sitzung der 22 er Kommission vom 30. Juni 1920 be⸗-

schlossen worden, die Feststellung der tatsächlich versäumten Arbeitsstunden und des Lohn⸗ Arbeitnehmerbeisitzer dem Schlichtungsausschuß Groß Berlin zu überlassen.

Darauf hat der Schlichtungsausschuß Groß Berlin unter dem 15. Juli d. J. folgende Bekanntmachung er⸗

lassen: 1 Die Herren Arbeitgeber im Bereiche des Schlichtungs⸗

ausschusses Groß Berlin werden gebeten, den in ihren Betrieben 8 schäftigten Arbeitern und Angestellten, die als Beisitzer für, den Schlichtungsausschuß Groß Berlin verpflichtet sind, auf der Rückseite der Beisitzerladung

1. die übliche Arbeitszeit, .

2. den durchschnittlichen Stundenverdienst zu bescheinigen.

Die Herren Arbeitnehmerbeisitzer nerden aufgefordert, sich rechtzeitig nach Erhalt einer Ladung wegen obiger Angaben mit dem Arbeitgeber sofort in Verbindung zu setzen.

Die Herren Vorsitzenden der einzelnen Spruchkammern

werden gebeten, die Höhe des Verdienstausfalles den solchen erleidenden

sitzern zu bescheinigen.

Arbeitnehmerbei

Die Volkskammer hat in ihrer gestrigen Sitzung einen Antrag auf Erlaß eines Verbots jeglichen Lotteriespiels gegen die Stimmen der Rechten angenommen

Oesterreich.

Nach einer der steierischen Landesregierung zugegangenen Meldung haben mittag Freudenau und Abstall besetzt. Die Landesregierung ersuchte den Chef der ins Grenzgebiet entsandten britischen Militärmission um Intervention, der auch sofort bei der Laibacher Regierung Vorstellungen erhob, jedoch ohne Erfolg. Auch das Freudenauer Schloß, in dem der englische Oberst Gosset wohnt, wurde von den Südslawen besetzt, die mehrere Verhaftungen von Deutschen vornahmen. Die Landes⸗ regerung wandte sich mit einem scharfen Protest gegen die Besetzung an die Laibacher Regierung und im Wege des Wiener Staatsamts des Aeußern an die fustttndigen Entente⸗ stellen. Das Abstaller Becken gehört allerdings nach dem Wortlaut des Friedensvertrages den Südslawen, doch sind Grenzberichtigungen der bereits in Tätigkeit getretenen ommissionen vorbehalten. Radkersburg, Spielfel und die übrigen von den Südslawen besetzten österreichischen Gebiete sind noch immer nicht geräumt. 1

Die „Staatskorrespondenz“ veröffentlicht eine Erklärung, in der es heißt: Nach allen Rechtsgrundsätzen wäre zu erwarten gewesen, daß Südslawien mit dem Inkrafttreten des Staats⸗ vertrags von St. Germain die Gebiete, die es im Gegen⸗ satz zu den Bestimmungen des Friedensvertrags in Steier⸗ mark noch immer besetzt hält, unverzüglich räumen werde. zwar beeilt, betreffs des Ab⸗

laut noch

haltene Erbitterung

Jedoch will ich mich zur Vermeidung von Härten

oder Gehaltsausfalles der

etwa tausend Südslawen vorgestern nach⸗ V

staller Beckens die formellen Konsequenzen aus dem Inkrafttreten des Friedensvertrags zu ziehen, und dieses rein deutsche, wirtschaftlich ausschließlich zu uns gravitierende Gebiet, dessen Zuweisung, wenn Erwägungen des Rechtes und der Billigkeit irgendwie gelten sollten, unbedingt sch eine Revision erfahren müßte, vorgestern nachmittag militärisch besetzt. Hingegen weigerte es sich, troß der Anwesenheit der unter der Führung des englischen Obersten Gosset im Grenzgebiete erschienenen internationalen Räumungskommission, Radkersburg, Spielfeld und die übrigen nach dem Frieden bei Oesterreich verbleibenden Gebiete freizugeben. Dieses Vorgehen shr nicht nur eine offene, dem primitiven Rechtsempfinden widersprechende Verletzung der Vertragstreue dar, es bringt auch sowohl für die Stadt Radkersburg, die seit Jahr und Tag unter süd⸗ slawischer Besetzung zu leiden hat, wie für das gesamte Gebiet des unteren Murtals, das durch Unterbrechung der Bahnlinie Spielfeld —Radkersburg seiner einzigen Verbindung mit dem Hinterland beraubt ist, neue, zumal jetzt in der Erntezeit, un⸗ erträgliche wirtschaftliche Schädigungen mit sich. Die öster⸗

8 5 8 8 b j 8 S 8 V 2 Verfügung des Generals Wirbel eingeseze Wirtschaftsrat reichische Staatsregierung vat daher gegen das Vor

gehen daes serbisch⸗kroatisch⸗slowenischen Staates

bei der Pariser Botschafterkonferenz telegraphisch schärfsten

Protest erhoben und hierbei darauf hingewiesen, daß sie mit Rücksicht 5 die schon bisher nur mühsam in Schranken ge⸗ er dese jede Verantwortung für die Folgen des rechtswidrigen Vorgehens Südslawiens ab⸗ lehnen müsse. Großbritannien und Irland.

Die Antwort der russischen Sowjetregierung auf die Vorschläge Lloyd Georges, betreffend einen Waffenstillstand mit Polen, ist gestern in London eingegangen. Wie die „Times“ meldet, weigert sich die bolschewistische Regierung, an der Konferenz in London teilzunehmen, weil England nicht unparteiisch sei. Ferner habe sie Bedenken gegen die Zu⸗ lassung von Delegierten der Ostseestaaten zu er da Sowjetrußland mit diesen Staaten bereits Frieden geschlossen habe. Weiter sage die russische Regierung, der vorgeschlagene Waffenstillstand sei nicht günstig für Polen, das durch direkte Verhandlungen mit der Räteregierung eine viel günstigere Grenzregelung würde erhalten können. Moskau weigere sich auch, einige Bedingungen, betreffend die Streit⸗

pr 2 - kräfte des Generals Wrangel und die Flüchtlinge in Süd⸗ Reichsminister der Finanzen haben am 18. Juni d. J. die 1 nachstehende Verordnung über Lohnausfallvergütung

zaußland, anzunehmen, und verlange eine bedingungslose Kapi⸗ tulation Wrangels.

Im Unterhaus erklärte Bonar Law in Erwiderung auf verschiedene Fragen über die Entwicklung der Lage in Syrien dem Wolffschen Telegraphenbüro zufolge:

Das französische Ultimatum sei dem Obersten Rat nicht unter⸗ breitet worden. Die englische Regierung habe den Emir Fessal eine Zeitlang vergeblich aufgefordert, nach Europa zu kommen, um zu⸗ sammen mit dem Obersten Rat die unerledigten Fragen zu beraten. Die englische Regierung sei nicht der Ansicht, daf es zweckmäßig wäre, auf die zur Verfügung stehenden Nachrichten hin zu handeln. Sie sei indessen in ständiger Fühlung mit der französischen Regierung.

Frankreich.

Die Botschafterkonferenz beschäftigte sich gestern mit der Frage der Volksabstimmung in Deschen und hörte den Bericht des tschecho⸗slowakischen Ministers des Aeußern Benesch an.

Eine offiziöse Mitteilung, die der „Temps“ veröffentlicht, erklärt, die französische Regierung habe zwar Kenntnis von den Waffenstillstandsbedingungen gehabt, die die englische Regierung Polen und 2“ vorgeschlagen habe, sie sei aber in keiner Weise an diesem Schritt beteiligt, da sie keine politischen Beziehungen zu Sowjetrußland unterhalte. Die französische Regierung habe auch nicht gegen die von England vorgeschlagenen Bedingungen protestiert, weil die Vertreter der Regierung die sofortige Beendigung der Feindselig⸗ eiten gewünscht hätten und ein französischer Protest dies jeden⸗ falls nicht beschleunigt haben würde.

Die von dem französischen in Syrien, General Gouraud, dem Emir Fessal gestellte Frist die nachstehenden Bedingungen anzunehmen, ist gestern abgelaufen.

1. Französische Kontrolle über die Eisenbahnlinie Kiak⸗Aleppo.

2. Französische Benutzung der Eisenbahnstationen Homs, Hama und Aleppo.

3. Einführung des syrischen Geldes.

4. Annahme des französischen Mandats.

5. Bestrafung der revolutionären Verbrecher.

8 6. Annahme dieser Bedingungen innerhalb einer Frist von vier Tagen.

Der „Temps“ veröffentlicht eine Liste der Feindselig⸗ keiten, die unter der Regierung des Emirs gegen fbenztzische Staatsangehörige oder gegen fremjöfüsche Schutzbefohlene und auch gegen die fran bffsche amtliche Vertretung begangen worden seien. Er hebt auch hervor, daß der Emir und seine Regierung gewisse Maßnahmen getroffen hätten, die als nichts anderes als eine Vorbereitung zu Angriffen gegen Frankreich angesehen werden könnten. Seit dem 21. Sep⸗ tember 1919 habe er die Truppenaushebung beschlossen für alle Männer im Alter zwischen 20 und 40 Jahren. Der Be⸗ stand der Armee vergrößere sich fortgesetzt, die Bewaffnung nehme zu, obwohl keine äußere dees die Regierung des Emirs bedrohe. Es sei auch die Bevölkerung zur Einreihung in die Armee gezwungen worden, wenn sie sich geweigert habe, Dienste zu nehmen. Außerdem sei im voraus die virfschaft schaftliche und finanzielle Verbindung mit der französischen Küstenzone vernichtet worden. Der Emir verbiete die Ver⸗ wendung des von den französischen Behörden ausgegebenen syrischen Geldes und die Ausfuhr von Lebensmitteln. G

Rußland. 8

Da die armenische Regierung dem Ultimatum der Moskauer Regierung keine Folge gegeben hat, hat die 11. bolschewistische Armee der „Agence Havas“ 81 lge den Befehl veeen e. vorzurücken, und hat bereits die Karabaa besetzt. Das Ziel dieser Operationen 1 die Ver⸗ einigung mit den nationalistischen Streitkräften Mustafa Kemals.

Polen.

Eine Erklärung des Ministeriums des Aeußern besagt dem „Reuterschen Büro“ zufolge, die Unterbreitung des Teschener Streitfalles an den Obersten Rat bedeute einen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Polen und der Tschecho⸗Slowakei. Damit werde die Zeit des Zwistes endgültig beendet. Die polnische Regierung nehme die Ent⸗ scheidung der Alliierten an und hoffe, 8 ie Tschecho⸗ Slowakei und Polen in Zukunft an dem wirtschaftlichen Wieder⸗ aufbau Mitteleuropas zusammenarbeiten würden.

8

Italien.

Im Ministerrat gab der Ministerpräsident Giolitt Kenntnis von dem Bericht des Barons Aliotti übe Albanien.

Afien.

ne einer Havasmeldung ist die Lage in Persien un⸗ sicher. Die Regierungstruppen hatten die Bolschewisten in der Gegend von Sari geschlagen, so daß sie die Stadt räumen mußten, die die Bolschewisten aber jetzt wieder besetzt haben.

Die englische Militärmission, die den ersten be⸗ scheidenen Anfang mit der Ausführung eines Reform⸗ programms gemacht hat, ist der „Times“ zufolge eisuch worden, ihre Tätigkeit bis zur Annahme des englisch werß chen Vertrages und des Berichtes der Militärkommission durch das Parlament einzustellen. Die persische Regierung beabsichtigt ebenfalls, von der britischen Anleihe von 2 Millionen Pfund Sterling vor erfolgter Ratifizierung des Vertrages nicht Ge⸗ brauch zu machen.

Wie das „Reutersche Büro“ aus Peking meldet⸗ haben die Tschili⸗Streitkräfte einer Gruppe der Anfu⸗ Partei eine schwere Niederlage zugefügt. Sechstausend Mann der letzteren zogen sich auf Peking zurück, dessen Tore gesperrt sind. Man glaubt, daß der Zusammenbruch Tuan⸗Tschi⸗ Juis infolge der überlegenen Strategie Wupeifus vollständig ist.

Der „Times“ zufolge glaubt man in Peking, daß die Pekinger Streitkräfte an der Eisenbahn nach Hankau geschlagen und auf dem Rückzuge sind. Die Pekinger Truppen an der Eisenbahn nach Tientsin Hanen jetzt eine Verteidigungs⸗ stellung bei Nangtsum. Die Truppen Tschang⸗Tsv⸗Lins rückten am 19. Juli in der Richtung auf den letztgenannten Ort vor. Die Telegraphenverbindung mit Tientsin ist wieder hergestellt. Alle englischen Kriegsschiffe in nordchinesischen Gewässern sind jetzt vor Taku versammelt.

Nach einer Havasmeldung vom 17. Juli haben sich auf Verlangen der chinesischen Handelskammer, genau wie im

ahre 1900, die Nangtseprovinzen Kiangsu, Kiangsi, Anhui, upeh und Fukien im gegenwärtigen Konflikt als neutral

Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.

Der Landarbeiterstreik ist, wie die „Deutsche Allg. Zei⸗ tung“ meldet, in den Kreisen Köslin und Belgard beendet; im Kreise Schivelbein geht er weiter, Verhandlungen werden hier Anfang nächster Woche aufgenommen.

Der seit Freitag dauernde Streik der Gasarbeiter in Frankfurt a. M. nimmt obiger Quelle zufolge seinen Fortgang. Das Gaswerk steht still, die Stadt liegt im Dunkeln. Der Aufforderung der städtischen Behörde an die Arbeiter, bis Sonntagvormittag 10 Uhr die Arbeit wieder aufzunehmen, widrigenfalls sie sich als entlassen zu betrachten hätten, wurde keine Folge geleistet. Die Stadt hat di technische Nothilfe aufgerufen.

Kunst und Widssenschaft.

Mit einer schlichten Feier wurde am Montag die Sammlung der Gipsabgüssenach Werken antiker Kunst eröffnet, die aus den Museen in den neuen Flügel der Berliner Uni⸗ versität übergesiedelt ist. Ihr Leiter Professor Dr. Noack, der seit vier Jahren die Reinigung nach einem neuen Verfahren sowie die Neuordnung und Aufstellung geleitet hat, begrüßte die Gäste und erläuterte die Gesichtspunkte, die ihn bei seiner Arbeit ge⸗ leitet haben. Diese größte Abgußsammlung ihrer Art soll in ihren schönen neuen Räumen der Wissenschaft, der Kunst und der Volksbildung zugleich dienen. Private Frei⸗ gebigkeit hat es ermöglicht, zwei große Beispiele frühgriechischer Bild⸗ hauerkunst in ihrem architektonischen Zusammenhang aufzubauen, das Löwentor von Mykene und die Tempelmetoven von Selimmt, ferner einen kretisch⸗mykenischen Saal mit Nachbildungen der herrlichen Wandgemälde und Stuckreliefs jener Zeit einzurichten. Wenn nun im 1 Jahre aus dem Keller die Abgüsse aus hellenistischer und römischer Zeit in den Erweiterungsbau an der Linden⸗ front einziehen, der ehen der Vollendung entgegengeht, dann wird hier ein einzigartiges Gesamtbild antiken Kunstschaffens fertig. Noack deutete an, daß heute die Antike ihre alte Führerstellung im lebendigen Kunstschaffen erschüttert sehe, und doch könne von dieser prächtigen Sammlung die reichste bleibende Anregung ausgehen. Sie ist bis auf weiteres jeden Montag und Donnerstag von 10—3 Uhr allgemein zugänglich.

Das Freiwerden des Berliner Kunstgewerbemuseums dessen Besitz im Berliner Schloß untergebracht de ort en wird einer der wertvollsten Berliner Sammlungen, derjenigen der Musikinstrumente, würdige Räume schaffen. Bisher war sie, in der Prastrhochlehele notdürftig untergebracht und magaziniert, in weitesten Kreisen unbekannt, und so ist die Uebersiedlung ins bisherige Kunstgewerbemuseum die erstmalige Erschließung eines so gut wie brachliegenden Besitzes. Ist doch die Berliner Sammlung nicht nur die größte für europäische Instrumente überhaupt nur el übertrifft sie an ausländischen Instrumenten —; in ihren stimmungslosen jetzigen Räumen, in Boden und Keller unmög⸗ lich aufzustellen, kommen ihre Kostbarkeiten ersten Ranges aber zu keiner Geltung: etwa die älteste Trompete, in Siena 1523 entstanden, eine herrliche Renaissance⸗Cista für fürstlichen Gebrauch, das Holzblas⸗ instrumentarium aus der Naumburger Wenzelskirche, um 1600 ent⸗ standen, das köstliche kleine S trument des Kardinals Granvella, die Flügel von Bach, Weber, Mendelssohn, Meyerbeer. Das wird sic alles zu lebendiger Wirkung entfalten, wenn die Sammlung eschichtlich gegliedert und davon eine Studiensammlung abge⸗ rennt sein wird. Die Sammlung wird nicht nur als technisches Museum dienen, sondern jedem, der ein Verhältnis zur Musik hat die Vergangenheit beleben. Dazu soll möglichst Bildermaterial erangezogen werden eine Sammlung ven Abbildungen nach Gemälden, auf denen alte Instrumente und Szenen des Musik⸗ lebens dargestellt sind, ist schon vorhanden, ebenso eine Spezial⸗ bibliothek von großer Vollständigkeit. Führungen und konzertmäßige Vorführungen der Instrumente werden die Sammlung weiter fruh. bar machen. So soll sie möglichst ein Zentralpunkt für alles werden, was mit dem Instrumentenwesen in alter und neuer Zeit zusammen⸗ hängt, sollen hier neue Erfindungen und Verbesserungen in Wechsel⸗ ausstellungen gezeigt werden. Von der seit über 30 Jahren bestehen⸗ den Sammlung ist jetzt der erste Katalog in Arbeit, aber seiner Veröffentlichung stellt sich die Not der Zeit entgegen. Wird 8n der Verkaufspreis auf 100 veranschlagt. So müßten der Katalog und der nicht weniger unentbehrliche populäre Führer, die erst die rechte Verbindung zwischen Sammlung und Besuchern herstellen können, an der Kostenfrage scheitern, wenn es nicht gelingt, zu di

diesem Zwecke die Mittel zur Verfügung zu stellen. sis

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Der Maler, Professor Albert von Keller, Mitbegründer und 2. Präsident der Münchener Sezession, ist im 77. Lebensjahre in München 1 1“