Friedensvertrag zu unterzeichnen, um Schlimmeres zu verhüten. Verschiedene Anwesende erklärten ebenfalls, daß, obwohl die Bedingungen hart und unbillig seien, nichts anderes übrig sleibe, als zu unterzeichnen. Lediglich General Rizar Pascha erklärte, daß der Friedensvertrag nicht angenommen werden dürfe, und stimmte allein dagegen.
Wie dem „Temps“ aus Konstantinopel gemeldet wird, hat Mustafa Kemal Pascha dem Sultan mitgeteilt, daß er abgesetzt werde, wenn er den Friedensvertrag mit den Alliierten unterzeichne. Der Titel des Kalifen werde alsdann dem König von Hedschas Hussein übertragen werden. h“
Asien.
Nach einer Havasmeldung aus Beirut hat der Emir Fessal zur Durchführung des Ultimatums noch keine Maß⸗ nahmen getroffen. Die französischen Truppen haben daher den Vormarsch in der Richtung Damaskus angetreten, ohne bisher auf Widerstand der scherifischen Truppen zu stoßen. Die französischen Truppen dürften gestern abend auf der Paß⸗ höhe des Antilibanon angekommen sein. In die Stadt werden sie nur dann einziehen, wenn militärische Notwendigkeiten es erfordern. Andere französische Truppen marschieren in der Richtung auf Aleppo. Auf den Emir Fessal erfolgte von extremistischer Seite ein Angriff, bei dem es auf beiden Seiten etwa 20 Tote gab. Belästigungen der christlichen Bevölkerung sind nicht vorgekommen.
Wie der „Daily Telegraph“ aus Konstantinopel erfährt, hat das Ultimatum, das General Gouraud dem Emir Fessal stellte, ernste Folgen für die Alliierten in Zilizien gehabt. Die Araber haben ein Offensiv⸗ und Defensiv⸗ bündnis mit Mustafa Kemal Pascha abgeschlossen. Er hat auch schon Truppen in die Umgegend von Aleppo geschickt, um die Truppen des Emirs zu unterstützen.
— Gleichzeitig mit der Nachricht von der Entsetzung der Garnison von Rumeita ist der „Times“ zufolge in London die Nachricht eingetroffen, daß in Ibnali, etwa halbwegs zwischen Rumeita und Bagdad, ein neuer Aufstand von Ein⸗ geborenen ausgebrochen ist. Bei den Kämpfen in der Gegend von Numeita und Samawa verloren die eingeborenen Stämme zusammen rund 300 Tote. Die englischen Verluste beliesen sich auf 400 bis 500 Mann. In Indien werden Truppen für Mesopotamien bereitgehalten. Eine Brigade hat bereits Befehl erhalten, sich einzuschiffen.
— Die „Agence Havas“ berichtet aus Peking, daß der Marschall TDuan von dem Kommando seiner Armee, die gegen Peking marschiert, zurückgetreten ist. Eine politische Persön⸗ lichkeit versucht den Präsidenten der Republik dahin zu bringen, an Tsao⸗Tsuan und an TDschang⸗Tsa⸗Lin Unterhändler zu ent⸗ senden, damit diese ihre Truppen aufhalten.
Kunst und Wissenschaft.
Die Akademie der Künste in Berlin gedenkt ihre diesjährige Ausstellung, die im Herbst stattfinden wird, nach einem anderen Programm zu veranstalten als die bisherigen akade⸗ mischen Ausstellungen. Während in den letzten Jahren neben den Mitgliedern nur besonders eingeladene Gäste zugelassen wurden, ist die freie Beschickung der Herbstausstellung den in Groß Berlin wohnenden Künstlern ermöglicht. Maler und Bildhauer können je zwei Werke zur Ausstellung, in der das Porträt besondere Berücksichtigung finden soll, einsenden. Architektur und Graphik wird die Ausstellung nicht bringen, da für diese beiden Künste eine besondere Ausstellung im nächsten Jahre veranstaltet werden wird. Ueber die Aufnahme der Werke wird die Ausstellungskommission der Akademie als Jury ent⸗ scheiden. Das Programm und die für die Beschickung der Ausstellung erforderlichen Formulare sind vom Büro der Akademie, Pariser Platz 4, gegen eine Unkostengebühr von 2 ℳ zu beziehen. Mit dieser Zu⸗ sammenfassung der ganzen Künstlerschaft in der akademischen Aus⸗ stellung kehrt die Akademie zu dem Grundsatz zurück, nach dem ihre Ausstellungen vor der Begründung der Flaes Berliner Kunstaus⸗ stellungen in früheren Jahrzenten veranstaltet worden sind.
Literatur.
Die materialistische Geschichtsauffassung, ihr Wesen und ihre Wandlungen. Von Dr. Erich Brandenburg, Professor an der Universität Leipzig. 1920. Verlag von Quelle und Meyer in Leipzig. 66 Seiten. Preis geheftet 3 . Den Ausdruck
che Geschichtsauffassung“ verwendete Friedrich Engels
in einer Streitschrift gegen Eugen Dühring vom Jahre 1878; er wollte damit eine neue, dem Ausland entnommene Ansicht von den treibenden Kräften geschichtlicher Entwicklung bezeichnen, die Karl Marx und er selbst sich schon vor dem Erscheinen des kommunistischen Manifestes (1848) in enger Zusammenarbeit gebildet hatten. Nach dieser Auffassung wird alle Geschichte, auch die geistige Bewegung, auf wirtschaftliche Veränderungen und Klassenkämpfe zurückgeführt. Den Inhalt der Geschichte bildet der Kampf um den Besitz der Produktions⸗ mittel, die technischen Möglichkeiten der Warenerzeugung; die Geistes⸗ welt ist nur der Ueberbau der jeweiligen Wirtschaftsweise. Den von bürgerlicher Seite vorgeschlagenen Namen „ökonomische ö auffassung“ wollte Eduard Bernstein annehmen (1899), aber Kautsky at dem entgegen und die Partei hat das alte Schlagwort bei⸗
behalten. Während Ranke dur die Geschichtsschreibung nur wollte, wie es gewesen sei, und sich scheute, von einem Fortschritt des Menschengeschlechts zu reden, gelangte Marx in einer Ver⸗ mengung von Wissenschaft und Agitation dazr
2 . mm
8
t, die Gesetze der
aufzuzeigen und Verlauf vorauszusagen und zum Schluß die Rollen zu verteilen. Aber, wie Branden⸗ burg in der vorliegenden Schrift, einer erweiterten Rektorats⸗ rede vom 31. Oktober 1919 — Max Lenz zu seinem 70. Geburtstage gewidmet — am Schluß einer Betrachtung bemerkt: Rankes von Gegnern und Anhängern häufig arg verkannte Geschichtsauffassung scheint den Sozialisten so gut wie unbekannt geblieben zu sein. Zu der Marr geläufigen Unterscheidung zwischen sogenannten exakten oder Natur⸗ wissenschaften auf der einen und den Geisteswissenschaften, Ideologien, auf der anderen Seite wird festgestellt, wir wüßten heute, daß man auch für die erstgenannten Gebiete keine voraussetzungslose Wissen⸗ schaft annehmen dürfe in dem Sinne, daß sie, aber auch sie allein, gewissermaßen selbsttätig lediglich Tatsachen registriere. Brandenburg hat sich bemüht, die Gedanken zu erfassen, aus denen Marx seine Theorie konstruierte, und dabei ersahren, welche Gewaltsamkeiten dem Verstand von ihm zugemutet würden. Es sei undurchführbar, alles aus natürlichen Ursachen zu erklären. Die Fülle des geschichtlichen Lebens lasse sich nicht in Schemata und Formalen bannen, niemand sei berufen, menschlichem Geschehen einen Endzweck zu setzen. Durch seine schillernden Auslassungen habe Marx seinen eigenen Anhängern Mut gemacht, seine Säͤtze nachzuprüfen und die Theorie weiter⸗ und umzubilden. Auch diese Versuche werden kritisch beleuchtet. 1m einer das Ergebnis zusammenfassenden Betrachtung bekennt sich Brandenburg zu der Auffassung, die schöpferische Macht des Menschen⸗ geistes bleibe ewig unberechenbar und weise immer neue Ziele, die sich nicht vorausbestimmen lassen. Davon, daß diese Kraft in den Deutschen noch lebendig sei, hänge unsere Zukunft ab.
Geschichte
Verkehrswesen. 8
Während der Zeit vom 7. bis einschließlich 13. Juli hat in Paris eine internationale Verkehrs konferenz statt⸗ gefunden, an der Vertreter fast aller europäischen Länder teilge⸗ nommen haben. Bei der Konferenz waren auch Beamte der deutschen Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung sowie der deutschen Eisen⸗ bahnverwaltung anwesend. Der Zweck der Konferenz, die auf Wunsch der Verkehrsabteilung des Obersten Wirtschaftsrats durch die französische Regierung einberufen worden war, sollte nach der in der Eröffnungsrede des englischen Generals Mance abgegebenen Erklärung darin bestehen, Mittel und Wege zu FFurhdEEan Verkehrsverbindungen Europasso schnell und so gut wie möglich wieder auf den Stand der Vor⸗ kriegszeit zu bringen. Es sollten auf der Konferenz nur verkehrs⸗ und betriebstechnische Fragen behandelt, dagegen alle An⸗ gelegenheiten ausgeschlossen werden, die den Beratungen der in nächster Zeit in Aussicht genommenen Kongresse des Weltpostvereins und des Welttelegraphenvereins vorbehalten sind. Auch sollten durch die Konferenz nicht Beschlüsse gefaßt, sondern nur auf Grund der Be⸗ sprechungen Wünsche aufgeslellt werden, deren Verwirklichung den in Betracht kommenden Verwaltungen zur Verbesserung des Verkehrs empfohlen werden sollten.
Bei den Besprechungen trat klar zutage, daß die Verkehrs⸗ not gegenwärtig mehr oder weniger in allen europäischen Ländern vorhanden ist und daß;, soweit der Post⸗ und Eisenbahnbetrieb in Betracht kommen, ihre Behebung in erster Linie eine Frage der Verbesserung und Ver⸗ mehrung des Eisenbahnmaterials und der Be⸗ schaffung ausreichender Kohlenmengen sein wird. Ebenso zeigte sich unverkennbar das Bestreben der westeuropäischen Länder, gute Reise⸗, Post⸗ und Telegraphenver⸗ bindungen mit den neu entstandenen Staaten im östlichen Europa — Tschecho⸗Slowakei, Polen und Jugo⸗Slawien — und mit den Balkanländern zu erhalten. Bei der zentralen Lage Deutschlands ist man hierbei auf die Mitarbeit der deutschen Verkehrsverwaltungen angewiesen, die umso unbedenklicher gewährt werden kam, als sie auch den eigenen Vorteilen Deusschlands entspricht.
Im einzelnen beschäftigte man sich mit einer Beschleunigung und Verbesserung der internationalen Eisenbahnverbindungen, insbesondere der Luxusexpreßzüge Paris — Straßburg — Prag — Warschau — Wien, deren Fortsetzung nach Budapest, Bukarest und Konstantinopel unter gleichzeitiger Abkürzung der Fahrzeiten gewünscht wurde, der Cisenbahnverbindung Ostende — Löln — Frankfurt (M.) — Würzburg — Nürnberg — Wien, für welche ein Anschluß nach Prag und ebenfalls die Weiterführung nach Budapest und Bukarest zu erstreben sei sowie mit der Ausgestaltung und Verbesserung des Simplon⸗Orienterpreßzuges. Als unbedingt notwendig wurde es von allen Seiten erachtet, daß die großen Verzögerungen der Eisenbahnverbindungen infolge von zeitraubenden Paß⸗ und Zoll⸗ revisionen durch eine Abänderung des jetzt geübten Verfahrens auf das geringste Maß herabgesetzt werden müßten.
Im Telegraphenverkehr sollen die großen telegraphischen Verkehrswege, wie sie vor dem Kriege bestanden haben, möglichst bald wieder in Betrieb gesetzt werden. Bei den Beratungen ist in ge⸗ meinschaftlicher Arbeit aller Länder die Herstellung eines Telegraphen⸗ netzes ausgearbeitet worden, das nach seiner Fertigstellung auch bei stärkerem Verkehr allen Ansprüchen des Betriebes genügen wird. Ferner ist verabredet worden, einen regelmäßigen drahtlosen Verkehr zwischen allen europäischen Großstädten einzurichten.
Die Verhandlungen, die vollständig harmonisch verlaufen sind, zeichneten sich durch gegenseitiges Entgegenkommen und durch das Bestreben aus, wenigstens auf dem Gebiete des Verkehrs die noch bestehenden politischen Gegensätze möglichst wenig in Er⸗ scheinung treten zu lassen. ö“
2⁄
Organisation der deutschen Fu nktelegraphie. Für die Bearbeitung funktelegraphischer Fragen ist das Rei chspost⸗ ministerium die Zentralbehörde. Zur beratenden Mitwirkung
steht ihm der Verkehr
beirat zur Seite, der sich aus Ver⸗ tretern des Handels, der Industrie, des Handwerks nnd Gewerbes, der Landwirtschaft, der Presse, der Verkehrs⸗ und Transportgewerbe, der Stadtgemeinden, der Verkehrsvereine, der 98 usw. zusammen⸗ setzt; in diesem Verkehrsbeirat werden insbesondere Verordnungen und Ge⸗ setze, Tariffragen und dergl. besprochen. Außer dem Reichspostministerium bedienen sich aber auch noch andere Verwaltungen, z. B. Neichswehr⸗ ministerium, Reichsverkehrsministerium, Auswärtiges Amt u. a., der Funktelegraphie; es werden deshalb alle gründsätzlichen funktele⸗ graphischen Fragen, die über den Bereich eines einzelnen Ressorts 28 ausgehen, in der aus Vertretern der beteiligten Ressorts gebildeten, unter dem Vorsitz des Reichspostministeriums tagenden Reichsfunk⸗ kommission geregelt. Technische und wissenschaftliche Fragen der⸗ Funktelegraphie werden in dem vom Reichspostministerium neu zu errichtenden Telegraphentechnischen Reichsamt bearbeitet.
Theater und Mufik.
Im Staatlichen Schauspielhaus gelangt Leo Blechs rfolgreiche Operette „Die Strohwitwe“ auch in der nächsten Woche allabendlich mit Vera Schwarz, Elly Leux, Erik Wirl, Franz Groß, Fritz Langendorff, Max Willenz und L. v. Ledebur zur Aufführung. Beginn 7 ¼ Uhr. Mannigfaltiges.
Allenstein, 23. Juli. (W. T. B.) Heute morgen gegen 9 Uhr überfuhr, wie das „Volksblatt“ meldet, das Automobil des polnischen Generalkonsuls Fürsten Czartoryski, das sich auf dem Wege von Warschau nach Allenstein befand, in der Hohen⸗ steiner Straße gegenüber der Kreiskrankenanstalt drei Kinder im Alter von 12, 10 und 4 Jahren und verletzte sie schwer. Im Automobil befanden sich neben Revolvern und Gummiknüppeln auch acht Flaschen Kognak, die zum Teil geleert waren. Anscheinend hatte der betrunkene Kraftwagenführer die Gewalt über den Wagen verloren. Die Volksmenge ergriff die drei Insassen der Autos, darunter den aus Allenstein stammenden Dr. von Langowski, und verprügelte sie gründlich. Die drei Polen einschließlich des Kraftwagenführers wurden in Haft genommen. Die Erregung der Bevölkerung ist außerordentlich groß. Noch im Laufe des Vormittags sammelte sich vor dem polnischen Hauptquartier, dem Dom Polski, eine große Menschenmenge, die eine drohende Haltung „annahm. Sicherheitspolizei ist zum Schutze des Dom Polski ausgeruckt.
Mailand, 23. Juli. (W. T. B.) Wie der Secolo meldet, wurde an verschiedenen Orten versucht, Pulvermagazine in die Luft zu sprengen, so in Neapel, Mantua und Viareggio. Das bei Piacenza gelegene Pulvermagazin ist in die Luft Feftogen, doch glaubt man das Unglück auf einen Blitzschlag zurückführen zu müssen. Sämtliche Wachsoldaten wurden schwer verwundet.
Nr. 39 des Zentralblatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsministerium des Innern am 9. Juli 1920, hat folgenden Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. Bestellung eines Konsularagenten. — 2. Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen: Bekanntmachung, betreffend Aenderung des § 10 der Ge⸗ schäftsordnung und der Anlage zu § 31 der Geschäftsordnung des Reichsrars. Berichtigung zu den Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen für Schäden, die deutschen Reichs⸗
angehörigen infolge der durch den Krieg bewirkten Abtretung preußischer
Gebietsteile entstanden sn. — 3. Handels⸗ und Gewerbewesen: Bekanntmachung der Bestimmungen über die Vermälzung der Gerste, die den Bierbrauereien vom Kontingentjahre 1920/21 ab auf das Kontingent geliefert wird. — 4. Militärwesen: Aufhebung der Un⸗ gültigkeitserklärung eines in Verlust geratenen Zivilversorgungsscheins. Ungültigkeitserklärung in Verlust geratener Zivilversorgungsscheine. — 5. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Nautischen Jahrbuchs für das Jahr 1921. — 6. Post⸗ und Telegraphenwesen: Verordnung, hetreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917. — 7. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Kapitalertragssteuer bei Unternehmungen, die der Anschaffung und Darleihung von Geld dienen. Rückvergütung für ausgeführte “ — 8. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Erscheinen einer Sechsten Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920.
Aeronautisches Observatorinm. Lindenberg, Kr. Beeskow. 23. Juli 1920. — Drachenaufsiieg von 5 ¼ a bis 7 a.
Wind
eschwind. Sekund.⸗ Meter
Relative 2 2 M Seehöhe Luftdruck 8 eit Richtung 8 mm. vpben unten %
122 747,6 16,9 87 SWzS 300 733 80 W 500 716 80 WzN 1000 674 78 Wz N 1500 634 80 WzN 2000 596 90 W 2500 561 50 WzS 3000 528 37 WzS 3090 522 33 WzS ¾ bedeckt. Sicht 5 km. — Inversion zwischen 360 und 440 m von 14,1 ° auf 14,5 0. — Inversion zwischen 1850 und 1980 m von 7,4 ° auf 7,6 0. — Zwischen 2420 und 2700 m überall 3,9 0.
Temperatur Co
+½̈ AE
SdoSgN Co —
— —
COE ISSUeägESe.
—
e.)
A
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten⸗ eilag
l᷑
Theater.
Ipernhaus. nter den Linden.) Geschlossen. 1“
Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Operetten⸗Gastspiel. (Leitung: Gustaf Bergman.) Sonntag, 7 ½¼ Uhr: Die Strohwitwe. usik von Leo Blech.
Die
Verliner Theater.
Montag und folgende Tage: Strohwitwe.
Geständnis.
Deutsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Das Weib und der Hampel⸗
Weib und der Hampelmann.
Kammerspiele.
Sonntag, Abends 8. Uhr:
Notbrücke. — Montag bis Sonnabend: — Die Notbrücke. ““
1““
8
Großes Schauspielhaus.
Abends 7 ½ Uhr: Der letzte Walzer.
Theater in der Königgrätzer waus. Straße. Allbendlich 7 ½ Uhr: Das
Komödienhaus. Allabendlich 8 Uhr: mann. — Montag bis Sonnabend: Das Gastspiel Petz⸗Kainer⸗Ballett.
Deutsches Künftlertheater. Sonn⸗ Abend Die tag, Abends 7½ Uhr: Die bessere Hälfte. dora.
„Montag: Die bessere Hälfte. — b Dienstag bis Sonnabend: Klubleute.
Sonntag, Abends
Lessingtheater.
Dunkeln.
Volksbühne. (Theater am Bülow⸗
1 maus. — Abends 7 ½ Uhr: Allabendlich Martin. — Montag bis Sonnabend: vater.
Bruder Martin.
Sonnabend (3 Uhr): Die Fleder⸗
Schillertheater. Charlottenburg. Paradies. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der ehe⸗
abend: Der ehemalige Leutnant. 2½ u
Kleines Schauspielhans. Sonntag, Sckehart.
8 Uhr: Die Büchse der Pau⸗
Büchse der Pandora.
Komische Oper. Sonntag, Abends “ 8 Uhr: Das Glas der Jungfrau. — 7 ½ Uhr: Die Frau im Dunkeln. — Verle
Sonntag (2 ½ Uhr): Julius Caesar. Montag bis Sonnabend: Das Glas . — Abends 7 Uhr: Julius Caesar. — Jungfrau. Montag bis Donnerstag: Lysistrata. — Freitag und Sonnabend: Inlius Caesar.
Allabendlich 7 ½ Uhr:
Theater des Westens. Sonntag,
latz.) Sonntag (3 Uhr): Die Fleder⸗ Abends 8 Uhr: Der Rabenvater. — Caelsn I1““ Fesner. Montag bis Sonnabend: Der Raben⸗ Gestorben: Hr.
Theater am Nollendorfplatz. Sonntag (3 ½ Uhr): Das Glücksmädel. — Allabendlich 7 ½ Uhr: Eine Nacht im Direkior Dr. T yrol in Charlottenburg.
G . — 2 li 8 4 So g/ ” 88 Montag bis Sonnabend: Die 7 Thal eee 88
Familiennachrichten.
1 Frl. Marie Luise Meyer mit Hrn. Dr. med. Ernst Hungrecker (Ober Paulsdorf- Ostseebad Cranz). — Frl. Christa Bechtel mit Hrn. Guts⸗ esitzer Carl Gustav Beckmann (Kiel — Carlsminde b. Eckernförde).
. Oberst a. D. Georg Cardinal von Widdern (Berlin). — Hr. Justizrat Martin Svpenderop (Breslau).
Verantwortlicher Schriftleiter
Die Frau im
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle
malige Leutnant. — Montag bis Sonn⸗ Luftspielhaus. Sonntag, Abends J V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin. hr: Der ungetreue Eckehart. — Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) Allabendlich 7 ½ Uhr:
in Berlin. Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
Der ungetreue
11“
ie Tänzerin.
— Allabendlich 7 ½ Uhr: Ihre Hoheit — Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und die Tänzerin. Verlagsanstalt, Berli 1
„Wilhelmstraße 32
zum Deutschen Nr. 163.
eichsa
Erste Beilage
Verlin, Sonnabend, den 24. Fuli
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1920
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Singen, Radolfzell und Umgegend, in Singen a. H., hat beantragt, den zwischen ihm, dem Christlichen Metallarbeiterverband, Verwaltungs⸗ stelle Singen, und dem Verband der Metall⸗ industriellen Badens, der Pfalz und angrenzender Industriebezirke, Bezirk Südbaden, am 19. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Re elung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Metall⸗ industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Konstanz für allgemein verbindlich zu erklären.
Der in Nr. 75 des Deutschen Reichsanzeigers vom 10. April 1920 bekanntgegebene Antrag, die 111 Ver⸗ einbarungen vom 5. Dezember 1919 und die achtrags⸗ vereinbarung vom 10. Februar 1920 für allgemein verbindlich zu erklären, wird hierdurch gegenstandslos.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erho en werden und sind unter Nummer VI. R. 15174 an das Reichsarbeitsministeri n, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten. “
Berlin, den 20. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung
Der Bund der Dentschen Zementwaren⸗ und Kunststein⸗Industrie E. V. in Berlin W. 30, Nollendorf⸗ platz 3, hat beantragt, den zwischen seiner Gruppe Brandenburg, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau III, dem Verband chhristlicher Transport⸗ und Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau VIII, und dem Geverkverein der Deutschen
abrik⸗ und Handarbeiter am 23. Juni 1920 abge⸗ chlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in der Zementwaren⸗ und Kunststein⸗ industrie beschäftigten Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das
Gebiet der Provinz Brandenburg ausschließlich Berlin und des
Gebiets innerhalb der Linie, die die Orte Nowawes, Spandau mit Staaken, Hennigsdorf, Seegefeld, Birkenwerder, Buch, Hoppegarten, Wilhelmshagen, Wildau, Marienfelde verbindet, und Teltow am Bahnhof verbindet, für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1843 an das Reichsarbe lin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. D Berlin, den 14. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. ö
Der Zentralverband christlicher Textilarbeiter Deutschlands, Bezirk Westfalen, und der Deutsche Textilarbeiterverband, Bezirk Münsterland, in Bocholt, Nordstraße 52, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verband Münsterländischer Textil⸗ industrieller in Münster i. W. am 18. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ un Arbeitsbediggungen in der Texti⸗ lindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Bocholt, Nordhorn, Osnabrück, Rheine, Gronau, Waren⸗ dorf, Coesfeld, Ahaus, Borghorst, Burgsteinfurt, Dülmen, Emsdetten, Epe, Greven, Ibbenbüren, Ochtrup, Rhede, Schüt⸗ berf Stadtlohn, Neuenkirchen, Borken, Gemen, Raesfeld, Ge is. Vreden, Lüdinghausen, Bentheim, Appelhülsen, Dren⸗ steinfurt, Freckonhorst, Hesum, Metelen, Nordwalde, Sassen⸗ berg, Wettringen, Gildehaus, Heek, Südlohn, Velen, Laer und Horstmar für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1858 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Beerlin, den 14. Juli 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Pr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für Handel, Industrie und Gewerbe im Regierungsbezirk Gumbinnen E. V., Sitz Insterburg, und die Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Angestelltenverbände, rtsver⸗ einigung Insterburg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 10. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Schieds⸗ spruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 3. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten ausschließlich der Bankangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) cfür das Gebiet der Stadt Insterburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag kö
86
können bis zum
10. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 356 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten. “
Berlin, den 14. Juli 1920. 8
Bekanntmachung.
Die Freie Bonner öe in Bonn und die Ortsgruppe Bonn der Hotels und größeren Wirtschaftsbetriebe in Bonn haben beantragt, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 4. Oktober 1919 nebst Lohntabelle, den zwischen ihnen, dem Verband rheinischer Hotels und verwandter Betriebe und der Arbeitsgemeinschaft der Angestelltenverbände am 18. Mai 1920 abgeschlossenen Tari vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten im Gastwirtsgewerbe gemäß §2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ kreises Bonn für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 10. August 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1186 8 das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu
Berlin, den 14. Juli 1920.
kDer Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe (Deutscher Senefelder Bund) in Rostock, Patr. Weg 70, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband Mecklenbur ischer Photographen am 29. April 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen photograpische Arbeiten hergestellt werden, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Freistaaten Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen „Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1855 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten. “
Berlin, den 14. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
1u“ 8
Bekanntmachung.
Der Arbeitnehmer⸗Verband der Putz⸗ und Mode⸗ Industrie E. V. in Berlin S. 14, Kommandantenstraße 63/64, der Verband von Spezialgeschäften der Putzbranche Groß Berlins E. V. und die Vereinigung des Putz⸗ einzelhandels Groß Berlins haben beantragt, das zwischen ihnen am 15. Dezember 1919 getroffene Abkommen nebst Vereinbarung vom 30. März 1920 zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrage vom 16.„April 1919 zur Regelung der Arbeitsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in den Putzbetrieben des Einzelhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 7 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33, zu richten.
Beerlin, den 14. Juli 1920. 8 Der Reichsarbeitsministe J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Fleischer (Sektion Darm⸗, Häute⸗ und Fettbranche) in Berlin 0., Zorn⸗ dorfer Straße 32, hat beantragt, den zwischen ihm und der Arbeitgeber⸗Vereinigung im Darmgewerbe Groß⸗ Berlins abgeschlossenen, vom 1. April 1920 ab gültigen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedin⸗ ungen der gewerblichen Arbeiter im Darmgewerbe an Stelle ees allgemein verbindlichen rehhe nebst Nachtrag vom 20. Februar 1920 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Orts⸗ und Gemeindebezirke Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, shhredenxu. Steglitz, Schöneberg, Südende, Tempelhof, Neukölln, Treptow, Friedrichsfelde, Lichtenberg, Hohenschönhausen, Weißensee, Heinersdorf, Pankow, Nieder⸗ chönhausen, Reinickendorf und Plötzensee für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1074 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. ..“
Berlin, den 14. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Württembergische Landes verband der Kürschnermeister, Ortsgruppe Stuttgart, und der Deutsche Kürschnerverband, Zahlstelle Stuttgart⸗ Cannstatt, haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗
4
und Arbeitsbedingungen im Kürschnergewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 eichs⸗Gesetbl S. 1456) für den Stadtkreis Gr. Stuttgart nebst eingemeindeten Vor⸗ orten für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zu 5. August 1920 S. werden und sind unter Nr. VI. R. 1835 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband der Brauerei⸗ und Mühlenarbeiter und verwandter Berufsgenossen, Bezirk VII, in Regensburg, Plato⸗Wildstraße 5, hat beantragt, die 21g en ihm, dem Bayrischen Brauerbund E. V., dem Verband der Schäffler (Büttner), Weinküfer und Hilfs⸗ arbeiter Deutschlands, dem Deutschen Metall⸗ arbeiterverband, dem Zentralverband der Maschi⸗ nisten und Heizer sowie E1“ Deutsch⸗ lands, dem Zentralverband christ 5* Fabrik⸗ und “ Deutschlands und dem Zentral⸗ verbandider Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗Industrie⸗ arbeiter Deutschlands zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 16. Dezember 1919 am 30. März 1920 ge⸗ troffene Vereinbarung über Teurungszulagen und Schieds⸗ spruch vom 4. Juni 1920 für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Bayern für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1252 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten.
Berlin, den 15. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
Bekenntmeschhing.
Der Deutsche Transportarbeiterverband, Gau III in Berlin 80. 16, Michaelkirchplatz 2, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband der Renn⸗ ställe für den Kreis Niederbarnim am 19. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbei sbedingungen der in den Rennställen beschäftigten Futter⸗ meister und Stalleute gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Niederbarnim für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1842 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. 1 ö1“
rlin, den 15. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 7 Sachsen, in Dresden, Schützenplatz 20, und der Vorstand des Kreisverbandes Dresden der Sächsischen Ziegeleien E. V. haben beantragt, den zwischen ihnen am 30. Juni 1920 abgeschlossenen TDarif vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Ziegelindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Dresden für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1862 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten.
Berlin, den 15. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband der Kleinhandelsvereine zu Chem nitz E. V. in Chemnitz, Hedwigstraße 8, der Deutsche Möbelfachverband E. V., Sitz Chemnitz, der Gewerk⸗ schaftsbund Kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Chemnitz, und der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Chemnitz, haben bean⸗ tragt, den zwischen ihnen am 10. Juni 1920 ab eschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und nstellungs⸗ bedingungen der kaufmuartischen und technischen Angestellten in der Möbelfabrikation und im Möbelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemnitz und ihrer eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen b8 Antrag können 5. August 1920 erhoben werden und sind VI. R. 1848 an das Reichsarbeitsmini Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 15. Juli 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
bis zum unter Nummer sterium, Berlin,
Bekanntmachung.
„Die Arbeitsgemeinschaft der vereinigten Klever⸗ An WE1“ in Kleve, Arnulfstraße 4, hat 18 den zwischen den Firmen Gebr. van Leyen,