1920 / 167 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

gen

in Kraft.

der am 12. November 1908 zu Berlin ge

b

E11“ 75 Getreides gelten folgende Grundsätze: zetreide gilt hinsichtlich des Feuchtigkeitsgehalts als vollwerti falls die Feuchtigkeit nicht 19 den,g. v11X“X“ bei Lieserungen vor dem 16. August 1920 19 vom Hundert 1686. ORober 6 18 2 . vom 16. Oktober 1920 ab 17 G Abgesehen von der Feuchtigkeit gilt Getreide als vollwertig falls es gut und gefund ist und hinsichtlich seiner sonstigen Eigenschaften der Durchschnittsbeschaffenheit der betreffenden Getreideart letzter Ernte in der Abladegegend entspricht. 1

72

4.

[3r 8 8, 5 4 so⸗ ; 5 anl di Bewertung 8 96 seine Beschaffenheit bei der Ankunft an dem von dem Erwerber bezeichneten Bestimmungs maßgehend. 1 8 8 Ift das Getreide während der Beförderung von der Abladestelle

is zur Ankunftstelle durch äͤußere Einflüsse, die der Ablader nicht zu vertreten hat, beschädigt worden, so trägt der Empfänger den dadurch Schaden. Als solche Einflüsse gelten auch Verzögerungen ver Beförderung infolge von Streiks, öffentlichen Unruhen oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.

Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack. Die näheren

Bestimmungen für leihweise Ueberlassung von Säcken, insbesondere über die Leihgebühren, und über die Preise der Säcke trifft die 16u“ jeweils durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ v § öchstyreise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen na ch Ablieferung. „Wird der Kanfpreis länger gestundet, so dürfen bis zu Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen 2 den, 8 Die Höchstpreise schließen die Beförderungskosten ein, die der Verkäufer vertraglich übernommen hat. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst zu tragen. Stellt der Verkäufer Säcke mur bis zu dieser Verladestelle zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden.

8 7 9 sipreise gelten nicht für Originalsaatgut, wenn die Be⸗ stimmmeungen bber den Berkehr mit Saatgut innegehalten werden. Ougmaljaatout ist nur das Saatgut solcher Züchtungen, die vnter Bezeichaung des anbauenden Züchters, der Fruchtart und der Größe der Anbaufläche in einem von der Neichsgetreidestelle im Dcutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichenden Verzeichnis aufgeführt smd. Saatgut von Vermehrungsstellen ist nur dann Originalsaat⸗ wenn die Vermehrungsstellen in dem Verzeichnis aufgeführt sind.

S 8.

„Für anerkanntes Saatgut betragen die Höchstpreise: bei Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn für die erste Absaat bis u . 2110 Mark, 9 2 zweite n 72 N62 2010 1““ 1“ 1910 ei Roggen

v

7

erste Absaat bis zu 1970 Mark ““ 1111“ 1770 bei Gerste und Hafer für die erste Absaat bis zu 1920 Mark, smweite. 11““ 1820 hööö;ö1ö1-— für die Tonne. . Anerkanntes Saatgut sind nur erste, zweite oder dritte Absaaten, die unter Bezeichnung des anbauenden Landwirts, der Fruchtart, der Größe der Anbaufläche und der anerkennenden Stelle in einem von der Reichsgetreidestelle im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffent⸗ lichenden Verzeichnis aufgeführt sind.

„Für sonstiges Sagtgut (Handelssaatgut) beträgt der Höchstpreis

bei Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn 1810 Mark

bei e11616165 8 -ö11—1—-—.

für die Tonne.

2 7

DDdie Höchstpreise in §8§ 8, 9 sind nur zulässig, wenn die Bestim⸗ mungen über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden.

Beim Umsatz des Getreides, soweit er nicht im Saatgutverkehr Ffolgt, dürfen dei Höchstpreis als Kommissions⸗, Vermittlungs⸗, Lager⸗ und ähnliche Gebühren sowie für alle Arten von Aufwendungen nur die von der Reichsgetreidestelle festzusetzenden Beträge zugeschlagen werden. Diese Zuschläge umfassen vorbehaltlich abändernder Be⸗

8 1“ 1“ 8. v Berner Uebereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs⸗Gesetzbl. 1920 S. 511) durch Note vom 28. Jamtar 1920 auch seinen Beitritt zum Zusatzprotokolle zu dieser Uebereinkunft vom 20. März 1914 erklärt. 8

Berlin, den 17. Juli 1920. 8 Der Reichsminister des Auswärtigen.

J. VB.: Boys.

entanaung

Der Reichsrat hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 1920 gemäß § 142 Abs. 2 Satz 3 der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 in Verbindung mit § 13 des Gesetzes über eine Krie sabgabe vom Vermögenszuwachs vom 10. September 1919 beschlossen, den in der Sitzung vom 14. Februar 1920 auf 116 festgesetzten Steuerkurs der Anhalter Kohlen⸗ bergwerks⸗Aktien für den 30. Juni 1919 (vgl. meine Be⸗ kanntmachungen vom 17. Dezember 1919 und 14. Februar 1920 Nr. 293 und 41 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“) auf 160 zu berichtigen.

Berlin, den 21. Juli 1920. 8

Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Moesle.

1

Bekanntmachung. 8 Gemäß Beschluß des Kreisausschusses Gießen vom 19. Juli 1920

i v Leuis 8 Wieseck vom 1. August 1920 ab wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleisch⸗ waren zugelassen. .“ Fleisch

Gießen, den 24. Juli 1920. Kreisamt Gießen. J. V.: Welecker.

Bekanntmachung. Gemäß Verfügung des Kreisamts Gießen vom 22. Juli 1920

ist der Metzgermeister Ludwig Häuser in Watzenborn⸗ Steinberg als unzuverlässige Person vom Handel mit

8 ““ 3 Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausges worden. Gießen, den 22. Juli 1920. Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗

gesetzblatt Seite 608 ist 1. dem Kaufmann Robert Förster in

Kalkreuth, 2. dem Kaufmann Brung Mühle in Ponickau, 3. dem

Kaufmann Louis Richter in Radeburg der Handel mit

5b cker wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb

is auf weiteres untersagt worden. 8 Großenhain, am 26. Juli 1920. 1

Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Mülle r.

n

Ddie von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 158 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 7685 eine Verordnung über das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver und Spreng⸗ sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs nach den Ge bieten der Polnischen Republik und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, vom 25. Juli 1920, unter

Nr. 7686 eine Bekanntmachung über den Beitritt Uruguays zu den am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten see⸗ rechtlichen Uebereinkommen, vom 30. Juni 1920, unter

Nr. 7687 eine Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wert⸗ papiere, vom 23. Juli 1920, unter

Nr. 7688 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 20. Juli 1920, und 8

Nr. 7689 eine Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der C Herbstmesse in Frankfurt a. M., vom 23. Juli 1920.

Berlin, den 27. Juli 1920. 8

Postzeitungsamt. Krüer.

betreffend die Zulassun

Preußen. Ministexium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung,

Bezeichnung des Sprengstoffes

—y—

Zulässiger Zulä Betriebspunkte,

Patronen⸗ I an denen der durch⸗ Sprengstoff messer grenze verwendet werden mm darf

2

Aktiengesellschaft Siegener 2

Dynamit⸗Fabrik in Förde 0 86, 1

25 % Nitroglyzerin, 30 iebs⸗ 75 % Kollodiumwolle, 6 G 00 % Ammonsalpeter, . samten Bergbaͤus 2 98 Felsmzebhe ger⸗ In Berist des b 0 llerte, Jbö-a Alkalichloride⸗ u“ zaltische Spreug⸗ 4 % Nitroglyzerin, Gesellschaft in 82 % Ammonsalpeter 1,5 % Mehle, 3 1,5 % Kohle, 11 % Alkalichloride. Kohlen⸗Westfalit 8 4 % Nitroglyzerin, 3 80 % Ammonsalpeter, 8 4 % Kalisalpeter, 2 % Berytsalpeter, 3 % phleg. Trinitrotoluol, 2 % Holzmehl, 5 % Alkalichloride.

88

Desgleichen

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Hatzfeld.

der Reichsgetreidestelle nicht die Auslagen für Säcke da8¶ Deim Wetterverkauf von Saatgut dürfen neben den Saatgut⸗ ech sepreifen 888, 8 bis 10) insgesamt Zuschläge bis zu 18 vom Hundert der Preisfe genommen werden. Diese Zuschläge umfassen ruch die Auslagen für Säcke.

2 die von dem Abnahmeort sowie die durch Zusammen⸗ lung beenerer Beferungen zu Sammelladungen nachweislich ent⸗ andenen Vorfrachtkosten, im Saatgutverkehr nicht die Beförderungs⸗ often von der Verladestelle des Erzeugers ab. 3 Abnahmeort im Sinne dieser Bestimmungen ist der Ort, bis zu dem der Verkäufer die Kosten der Beförderung trägt. 12. Die Neichsgetreidestelle ist bei Abgabe von Getreide an die Die 9 g o. s i die Höchstpreise nicht gebunden. 8 13 Dio Higson 90 aimn b8 2„ F 1 2 estimmumgen oder auf Grund b Bestimmun⸗ gen für Getresde sowie für Saatgut von Getreide festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise. § 14. Iyig 9g9 .s 1 rNo . G Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Neichsminister für Ernährung und

Landwirtschaf 8 DA chaft.

88

Bekanntmachung,

Maärz 4 aur „„ ; 8 1 20. März 1914 zur revidierten Berner internatio⸗ 14

Urheberrechtsübereinkunft vom 13. November 8908 durch Norwegen und Tunis und den Beitritt

Dr. Hermes ist zum preußi 5 k üj 1 Dr. H zum preußischen Staatskommissar für Volks⸗ ernährung und ööö

dorn zu seinem ständigen Vertreter in diesem A dde Aslagg . d. digen V mte unter Bei⸗ Die Buschkäge nach Abf. 1 und 2 umfassen nicht die Auslagen legung der Amtsbezeichnung „Staatssekretär“ ernannt worden.

aus Cassel zum Polizeipräsidenten in Wiesbaden

41 7 . *.8 4 82 kolonialverwaltung Neuse in Stade ist zum preußischen Re⸗ gierungsrat ernannt worden. 1

Staatsministerium. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft

der Landrat a. D. Geheime Regierungsrat Dr. Hage⸗

Ministerium des Innern. Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat

Bekanntmachung. Dem Schlachtermeister Adolf Spitzer, Altona

Unzerstraße 32, ist die Wiederaufnahme des dure

vom 20. April 1920 untersagten Handels Ser. ständen des täglichen Bedarfs, insbes. den Handel mit Fleisch 5 auf 8 ds grhs 2 der Bundesratsver⸗ ordnung vom 23. September 1 Bl. S. 603) d Ver⸗ fügung vom heutigen Tage gestattet. 1

tona, den 20. Juli 1920. Das Polizeiamt. Dr. Görlitz.

Bekanntmachung G „9 2 f 48 7 Dem Händler Emanuel Gromnitza von hier, Hei⸗

dukerstraße 40, ist der Handel mit Lebensmitteln in dem

Der Bezirksamtmann und Regierungsrat in der Reichs⸗ früheren Umfange wieder gestattet.

Bekanntmachung,

Königshütte, O. S., den 22. Juli 1929. Die Polizeiverwaltung. Brahl.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Wilhelm Miszkiwicz in Berlin⸗

betreffend Abänderung der Verordnung des Schöneberg. bersstraßs 58, ist durch Urteil des Wushergerichts

Wohnungsverbandes Groß Berlin vom 14. April 1920.

Auf Grund des § 4 der Anordnung des Ministers für

§ 1

bei dem Landgericht I in Berlin vom 17. Juni 1920 (II. I ͤdem Landgericht I in Berlin vom 17. Juni 1920 (II. W. J. 1038/20) auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhallun unzu⸗ verlässiger Personen vom Handes vom 23. September 1915 (NGBl 8 SC.h m öb des Art. III der Verordnung vom 27 No⸗ 1 Volkswohlfahrt, betreffend Einführung einer Höchstgrenze für ve vinen v Mietzinssteigerungen vom 9. Dezember 1919 (Preuß. Gesetz⸗ ““ venmlung ff.) g. 8 Beschlusses des Verbands⸗ 111A“ 1 sschusses des Wohnungsverbandes Groß Berlin vom 3. Juli

ifiz g des Zusatzprotokolls vom 1920, wird die Verordnung des Wohnungsverbandes vom

.April 1920 wie folgt abgeändert:

Berlin, den 23. Juli 1920.

Der Erste Staatsanwalt bei dem Landgericht II. J. A.: Gentz.

8

Bekanntmachung. Auf Grand der Bekannimachung zur Fernhaltmg unzuverlässtger

8n vẽ Noyhß ½ 8 . Pe 3891 9 592 28 Polens zu diesem Zusatzprotokolle. sekeve- 88 den der Verbandsverordnung vom 14,. April 1920 fest, Pessonen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603)

Vom 17. Juli 1920. 1 28 89 9 ür 96 Wohngebäuden von 30 auf 40 vH, für Nach Mitteil en der S 8— 8dA) ndit häuser von 40 auf 50 vH un Läde ch Mitteilungen der Schweizerischen Regierung haben mit über 2400 Mietwert von 30 auf 40 95 erhöht.

ae8. r und im Namen von Dunis Frankreich das Zusatz⸗ protskol vom 20. Nerz 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. 1920 S. 137

gerr vevidie rien M„ . S Fn” 2 3 zar revidierten Bemwer Uebereindunft zum Schutze von Werken Lanufende Verträge werden von ihr ni

der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 Reichs⸗

25, :r.2 8 Reie 23 - 1910 S. 965) ratisfiziert. Die Niederlegung der Rnlfikationzurkunden wurde von Norwegen am 28. Februar 1920 und für Tunis am 23. April 1920 bewirkt.

Ferner hat Pelen bei der ö seines Beitritts zu

chlossenen revidierten

Höch

tr

2 z88 †% 8 7 2 8 9 3

renze für Mietzinssteigerungen wird von 20 auf sabe i dem Metzger Moses Lepy, Koblenz, Görgen⸗ 8. 2, den Handel mit Fleisch und Fettwaren und

8 en übrigen Grssfen ständen des täglichen Be⸗ arbs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb vomn 25. d. M. ab untersagt. Die Kosten dieser Beiannt⸗

Kohlenz, den 18. Juli 1920.

8 1 § 2. Diese Verordnung tritt am Bekanntmachung in Kuft. *0Jung hat Levy zu tragen. erührt.

Berlin, den 21. Juli 1920. 6 Wohnungsverband Groß Berlin. Wermuth. Beuster.

Auf Guund der Berndssratsverordumg vom 23. Saptember 1915

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Biesten.

4

Bekanntmachany

8 wird der Händlerin Julie Gromnitza von hier, Heidukerstr. 40,

die Ausübung des Handelsbetriebs, wegen Unzuverlässigkeit

ndelsbetriebe, vom 16. d. M. ab untersagt und ihr Geschäft

Königshütte, O. S.

Bekanntmachung.

intmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger 23. September 1915 (RGBl. S. 6603) h 3 er ter August Denkel, Schanzstraße 5 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Ta Handel mit Brot, Mehl sowie se Konditorwaren wegen Unzuve trieb untersagt.

Trier, den 17. Juli 1920. Der Oberbürgermeister, Polizeiverwaltung.

Auf Grund der B Handel vom 22 Bäckermeist

mtlichen Back⸗ h. e keit in bezug auf iesen Hande

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Juli 1920 unter dem V Dr. Geßler abge de den Entwürfen a) eines Ges bschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und die Regelung ug, b) einer Verordnung, be⸗ c) eines Gefetzes

orsitz des Reichs⸗ Vollsitzung des etzes über

In der am B. wehrministers Reichsrats wur

der Dauer der Dienstverpflic effend Aenderung der ber die Erstattung der von den Ländern und Gemeinden Beamten in den besetzten Gebieten gezahlten Wirtschaftsbeihilfen d) einer Verordnung über die Bestimmung behörden und über die Regelung des Verfahrens chädigungen auf Grund des Friedens⸗

ostscheckordnungen,

(Besatzungszulag von Enteignungs zur Feststellung der Ents vertrags zugestimmt.

Der Reichsrat versammelte sich ung; vorher hielten der Ausschuß für äftsordnung, die vereinigten eschäftsordnung und Rechtspfl und Rechnungswesen, d vereinigten Ausschüsse

eute zu einer Voll⸗

Ausschüsse für Verfassung und ege, der Ausschuß für Haushalt schuß für Volkswirtschaft, die für Verkehrswesen, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechtspflege sowie die vereinigten e für innere Verwaltung, Rechtspflege, für Rei ihrung des Friedensvertrages Sitzungen.

ür Haushalt und Rechnungs⸗

swehrangelegenheiten und für

Seitens des Reichswehrministeriums ist an die r Befehl ergangen: der weniger patriotischen Deckmantel werden schledenen Organisationen militärische der Oeffentlichkeit nicht Auf der einen Seite erber aktive und entlassene Heeresangehörige des Bolschewismus“ die von Ostpreu das bolschewistische 8 Aehnliche Bestrebungen sind scheinbar im Gange, Gegenrevolutionären scheint Major a. D Hand im Spiel zu haben. auch von bolschewistischen Kreisen s Diese Art von Werbern operiert Vortäuschung, es gelte den kt lockt, der

Reichswehr folgende Unter einem mehr o in Deutschland von ver Werbungen betrieben, vor denen nachdrücklich genug ewissenlose V „Bekämpfung mationen zuzuführen,

werden kann.

geheimnisvollen vom Baltenland, von

siehen sollen. Aek um den südrussischen willige zuzu

auf der Krim .Bischoff von Ungarn der anderen Seite wird futter für die Rote Armee sie ihre Leute ampf gegen den lichst weit von den Getäuschten dann die wird ihnen eröffnet, sie müßten in Kapitalismus

zunächst unter der uj Folschewismus, zu einem Sammelpun ihrem Heimatsort entfernt ist. Mittel für die Heimfahrt sehlen, die Rote Armee eintreten und f Werbungen, en auf das schärfste bekämpft werden.

wie für rote Garden, müff seine Haut

er diene seinem oder gegen hängnisvollem Irrtum Neutralität, über deren Wicht lands einig sind. Auch muß si er sich durch die Teilnahme halb des Schutzes seines Heim Regierung nicht moͤglich sein, edeihen zu lassen oder für i Abenteuer, wie vorauszusehen, Verführer und Wer

Vaterland,

Er schwächt nur die deutsche liche Parteien Deutsch⸗ jeder einzelne darüber klar sein, daß derartigen Unternehmen außer⸗ Es wird der deutschen den Geschädigten Unterstützung an⸗ hre Sicherheit einzutreten, wenn das zusammengebrochen ist.

keit sich sämt

atlandes begibt.

Gegen die Expeditionen wird wozu die Ver⸗ 920 die nötige Hand⸗

Verber aber zu solchen unzulässigen mit aller Schärfe des Gesetzes eingeschritten ordnung des Reichspräsidenten vom 50. Mai 1

gewerkschaftlichen

Von vielen Seiten, namentlich auch aus Wunsch ge⸗

an das Reichsarbeitsministerium der für die nach dem Betriebsrätegesetz n gen amtliche Muster aufzustellen. terium laut Mit⸗ entsprochen. beitete Ent⸗

richtet worden, vereinbarenden Arbeitsordnun Diesem Wunsch hat das Reichsarbeitsminis teilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ von ihm auf Grund reichsten wurf einer Musterarbeits en mit den S

Materials ausgear ordnung für Arbeiter ist n der Interessenten wobei die an sich ganz geringfügigen el und Beanstandungen fast restlos beseitigt werden” anten. ird in den nächsten Tagen den zugestellt und im Zentralblatt für das Abdrucke können gegen Selbstkosten in Höhe von 2,50 für das zarbeitsministerium, Berlin NW. 6 (Luisen⸗ 32 34), bezosen werden.

Dagegen ist be wurfs einer

vor wenigen pitzenverbäꝛ

aten worden,

ie Musterarbeitsordnung w großen Berufsverbänden keich veröffentlicht werden. Erstattung der Stück beim Reie

Ausarbeitung eines entsprechenden Ent⸗ Angestellte

Mustrarbeitsordnung für 2 el elltenverbände

Die großen Angest usterarbeitsordnung einseitig als

und Verhandlungen über den Da sich unter diesen Umständen lichen Muster wenig as Reichsarbeitsministerium nunmehr olchen Abstand genommen und die ig der Be⸗

igkeiten gestoßen. haben die Aufstellung einer;⸗ nicht wünschenswert bezeichnet vorzelegten auch die Arbeitge Nutzen versprechen, hat d von der Herausgabe eines so Ausarbeitung der Arbeitsordnung teiligten selbst überlassen.

Pände von einem amt Verhandlun

derzwangswirtschaft haben sich an der Häute⸗ und Lederwi sschaft früheren Reichswirtschafts⸗ entstandenen Ueber⸗ Teil an die Reichskasse zu ge⸗ ren. Durch Beschluß des Reichs⸗ Ausschusses der National⸗ rordnung in

Bei Moezebirng der Le bekwerntlich die Vertreter der beteiligten Fachkreise minister Schmidt erboten, die

ewinne zu einem erheblic meinnützigen Zwecken abzuf d des volkswirtschaftlichen Au⸗ lung trat Ende April eine entsprechende

gegenüber dem

Kraft. Gegen die Rechtsgültigkeit und wirtschaftliche Zweck⸗ mäßigit der Durchführung jener Verordnung wurden seitdem, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, bei dem Reichswirtschafts⸗ ministerium zahlreiche Einsprüche der Interessentenkreise er⸗ hoben. Der Reichswirtschaftsminister hat nunmehr entschieden, daß diesen Einsprüchen keine Folge gegeben, und die Einziehung der Abgabe alsbald durchgeführt wird. Der Ertrag ist für die Schuhversorgung der minderbemittelten Bevölkerung bestimmt.

““ Bayern.

In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Lan wurde der Antrag der Justizverwaltung auf Genehmigung der Strasverfolgung des kommunistischen Abgeordneten Eisen⸗ berger wegen Hochverrats von sämtlichen bürgerlichen Parteien angenommen.

Die Vereinigten Verbände des bayerischen

Verkehrspersonals und der württembergischen Ver⸗ kehrsbeamten haben in einer am 26. Juli in Ulm abge⸗ haltenen Sitzung die Absendung eines Telegramms an die Reichsregierung beschlossen, in dem es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge heißt:

Die bayerischen und württembergischen Vertreter der Arbeits⸗ gemeinschaft süddeutscher Verkehrsbeamter fordern, daß am 28. Juli vom Reiche bindende schriftliche Erklärungen vorliegen, die süddeutschen Verkehrsbeamten nach Maßgabe der Landesbesoldungsordnungen in die Finanzbeamteneinstufung zu überführen. Andernfalls wird in

beiden Ländern in der Zeit vom 30. Juli bis 3. August unbedingt

vom Rücktritt in den Landesdienst bei der Bahn und der Post

Gebrauch gemacht. Eine einseitige Verlängerung der Rücktrittsfrist

durch das Reich wird nicht anerkannt. 8 Mecklenburg⸗Schwerin.

3

Bei der Mecklenburgischen Zeitung zufolge zum Ministerpräsidenten er Professor Dr. Reincke⸗Bloch (Deutschnational) mit

28 Stimmen gewählt. 32 weiße Stimmzettel wurden abge⸗

geben. Im Anschluß daran erfolgte 8. deutschnationalen An⸗ trag die Wahl der Minister. Gewählt wurden der Amts⸗ gerichtsrat Erythropel zum Minister des Innern, der Fabrik⸗ besitzer Dettman⸗Güstrow zum Finanzminister, der Ober⸗ landesgerichtsrat Walther Schmidt⸗Rostock zum Justiz⸗ minister, r Oekonomierat Steinmann⸗Hof Lalchow bei

Plaue zum Landwirtschaftsminister, der Professor Dr. Reincke⸗

Bloch zum Unterrichtsminister. Thüringen.

Die Bildung der Regierung in Thüringen ist, der Tageszeitung“ zufolge, ge cheitert. Nachdem die 8

heitssozialisten erklärt haben, sich nicht an einer Regierung be⸗

teiligen zu wollen, in welcher der Landbund, die Deutsch⸗

nationale und die Deutsche Volkspartei vertreten sind, bestand nur noch die Möglichkeit, aus diesen drei Gruppen und den

Demokraten eine Regierung zu bilden, die allerdings mit nur einer Stimme Mehrheit hätte rechnen, aber doch wenigstens

vorläufig die Geschäfte führen können. Die Demokraten konnten

sich nicht entschließen, eine Regierung zu bilden, an der nur Politiker und Beamte teilnehmen sollten, die der Deutschen Volkspartei und dem Landbund angehörten.

8

8 Großbritannien und Irland. 8 Ein Regierungserlaß bestimmt die Errichtung eines

königlichen Protektorats über ganz Osta rika, aus⸗

genommen Sansibar. Das neue Gebiet trägt den Namen

Keinia; die Einverleibung tritt am 23. Juli in Kraft.

Auf eine Anfrage im Unterhause teilte die Re⸗

der „Times“ zufolge mit, daß es trotz des Wider⸗

pruchs der Einwohner von Togo gegen die Uebereignung des

Gebietes an Frankreich nicht möglich sei, diese Vereinbarung zu ändern, da 8 einen Teil des Kcgömes. Abkommens zwischen den A

Sommer 1919 bei der Teilung der ehemaligen fremden Ge⸗ biete die größte Rücksicht 88

statuts genommen. 1 3 Auf eine Frage, betreffend die englischen Kriegs⸗ gefangenen in Baku, sagte Bonar Law:

sierten bilden. Man habe im übrigen im

Artikel 22 des Völkerbunds⸗

Nach den letzten Meldungen seien die Gefangenen unmenschlich

V behandelt worden. Im Widerspruch mit den ergangenen Ver⸗ sprechungen seien die 50 englischen Gefangenen in einem kleinen Raum

eingesperrt worden, wo sie unter der Hitze und durch Ungeziefer zu leiden hatten, während alle anderen Gefangenen, bis auf zwei Fran⸗ zosen, freigelassen worden seien. Die englische Regierung sei indessen

auch weiter bereit, die russischen Bürger im britischen Reiche nach

Hause zu schaffen, sobald die Sowsetregierung alle englischen Unter⸗

tanen in Rußland und Baku heimsende. Die Regierung habe dem⸗ zufolge Litwinoffs Vorschlag auf vollständigen Austausch der englischen

Gefangenen in Rußland angenommen und werde sobald wie möglich Abmachungen über Zeit und Ort des Austausches treffen. Bonar Law sügte hinzu, die Bolschewisten hätten sich endlich bereit erklärt,

am nächsten Freitag mit den Waffenstillstandsverhandlungen zu be⸗ ginnen.

Lord Churchill teilte dem Hause mit, daß beabsichtigt gewesen sei, die in Danzig und Allenstein stehenden eng⸗

lischen Truppen nach Erledigung des Plebiszits zurück⸗

zuziehen. Augenblicklich würden indessen die Maßnahmen, die infolge der Entwicklung auf dem polnischen Kriegsschauplatz möglich werden könnten, in Erwägung gezogen. Auf eine

Tri

Frage, ob es wahr sei, daß drei Züge mit Truppen in eng⸗

sischen Uniformen durch Deutschland gegangen seien, entgegnete Bonar Lan, dieser Bericht sei lächerlich. 8 8

Fraukreich. Der Botschafter rat hielt gestern seine letzte Sitzung vor den Ferien ab und erledigte nach einer Meldung der „Agence

Havas“ die Frage und die Grundzüge eines Vertrags zwischen

olen und der Tschecho⸗Slowakei.

Die Premierminister Millerand und Lloyd George haben auf Grund eines Gutachtens des Marschalls Foch die vorgestern von der Botschafterkonferenz getroffene Entscheidung, die Zurückziehung der britischen, und italienischen Truppen aus den Gebieten von Allenstein) und Marienwerder einzu⸗ stellen, genehmigt.

Nach einer Meldung des „Journal“ wird erklärt, daß sich die französische Regierung vollkommen freie Hand vor⸗ behalten habe, an der Konferenz mit der Sowjet⸗ regierung in London teilzunehmen oder nicht.

Der Senat besprach gestern die Frage des franzö⸗ sischen Mandats in Syrien. Nach Kritiken von Dou⸗ mergue und Berard erklärte der I“ Mille⸗

rand, daß Frankreich nicht eine Polltik der Beherrschumg, 1“ 8 8

fesrisg Wahl des Ministeriums wurde der t

sondern der Freiheit verfolge. Es sei unerläßlich, daß Frank⸗ reich alle Maßnahmen zum Schutze seiner Angehörigen ergreife. Der Abmarsch der Truppen von Syrien würde für die Be⸗ völkerung ein Unglück bedeuten. Der Senat genehmigte dann mit 212 gegen 84 Stimmen die von der Regierung für Syrien verlangten Kredite.

Die Kammer hat die Vorlage über die Gewährung der Amnestie einstimmig angenommen. Dem Wortlaut des Gesetzes zufolge wird der Regierung die Möglichkeit gegeben, die Wehrmänner, auf die das Gesetz nicht ohne weiteres

Anwendung findet, auf dem Gnadenwege zu amnestieren.

Der Finanzausschuß der Kammer beriet ver⸗ gestern Nachmittag den Gesetzentwurf über die Bewilligung der durch das Kohlenabkommen mit Deutschland notwendig gewordenen Vorschüsse. Nachdem der Finanzminister eine ganze Reihe von Fragen einzelner Mitglieder beantwortet hatte, weigerte sich der Ausschuß, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, mit 12 gegen 8 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen, in die Beratung der einzelnen Artikel einzutreten. Man nimmt an, daß auf Antrag des Ministerpräsidenten der Finanz⸗ ausschuß sich heute in seiner Anwesenheit nochmals mit den

Kreditforderungen befassen wird.

Italien. Der Papst hat den bayerischen Gesandten Freiherrn von Ritter zu Gruenstein gestern in Audienz empfangen. Die Kammer hat das Ausführungsgesetz zum Friedensvertrag von St. Germain angenommen.

Wie die Presseabteilung des Ministeriums des Aeußeru mitteilt, ist am 26. Juli bei der Obersten polnischen Heeresleitung folgende vom 25. Juli datierte Depesche aus Moskau eingetroffen:

An die Oberste ee Heeresleitung. Auf die Direktiven, die das Oberkommando der Roten Armee erteilt hat und die in seinen Punkten vom 23. Juli zum Ausdruck kommen, teile ich mit, daß wegen der dauernden Verschiebungen der Armee an der Front, welche die Verbindungen mit hier erschweren, sowie wegen der sehr feindlichen Stimmung der weißrussischen Bevölkerung gegen die Vertreter der polnischen Regierung, die durch die fehlungen der polnischen Truppen während der Okkupation und während des Rückzugs veranlaßt ist und uns zwingt, besondere Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen, um mögliche Zufälle bei der Ueber⸗ schreitung der Front durch die polnischen Vertreter sowie bei ihrer Weiterreise zu verhindern, ich es für unmöglich halte, ein früheres Datum als den 30. Juli für die Ueberschreitung der Front durch Ihre Vertreter dasselbe Datum, das im Funkspruch des Generalstabschefs der polnischen Truppen vom 22. Juli angegeben ist festzusetzen. Die dauernden Frontveränderungen machen es gleichfalls unmöglich, den genauen Ort für die Uebernahme Ihrer Vertreter zu bezeichnen, und wir können nur den Weg angeben, auf dem Ihre Vertreter die Front überschreiten sollen. Die Bahn, die in Ihrem bereits erwähnten Telegramm angegeben ist, d. h. die Bahn Baranowitschi Brest, ist gewählt worden. Die Ueberschreitung der Front durch Ihre Ver⸗ kreter wird an dem Punkte dieser Bahn, an dem unsere Vorhuten sich am 30. Juli um die 20. Stunde (8 Uhr Abends) befinden werden, zu erfolgen haben. Ihre Vertreter werden sich unseren Vorhuten unter dem Schutz der weißen Parlamentärflagge nähern. Nach der Uebernahme durch die Fronttruppen werden Ihre Vertreter nach Baranowitschi geleitet werden, wo sie mit Vertretern der roten Armee zusammentreffen werden.

Der Generalstabschef der Frontarmee. Tolkaczewsky.

Die Presseabteilung ist beauftragt, mitzuteilen, daß die Unterstellung, als ob die polnische Oberste Heeresleitung den 30. Juli als Datum des Zusammentreffens best immt habe, erfunden sei. Polnischerseits sei überhaupt kein bestimmter Termin genannt worden.

Der polnische Generalstabsbericht vom 27. Juli lautet dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Die IV. feindliche Armee greift weiter heftig beiderseits der Eisenbahnlinie Bialystok an. Nach der Einnahme von Sokolka wurden unsere Abteilungen gezwungen, die Linie des Sokolka⸗Flusses aufzugeben. Gegenwärtig wird nördlich der Eisenbahnstation Czar⸗ navies gekämpft. Gleichzeitig greift der Feind am Narew in der Gegend von Semienowka und dem Städtchen Narew an. Westlich von Prushany ist der Feind in dem Rücken unserer Abteilungen durch⸗

cbrochen und hat unsere Reserven bei der Ortschaft Bialy⸗Las an der Chaussee Prufhany —Bielk angegriffen. Die Gruppe des Obersten Anders hat bei Prushany nach heftigen Kämpfen den Feind aus Dolga hinausgedrängt. Während des ganzen Tages griff gestern der Feind unsere Stellungen am Brückenkopf Boresa-=— Kartuska und nördlich des Brückenkopfes in der Gegend von Sielce an. Posener Infanterie hat, der beträchtlichen Ueberlegenheit des Gegners und der Ermattung durch mehrtägige Kämpfe in dieser Gegend nicht achtend, nicht nur alle Angriffe des Feindes abgewehrt, sondern auch in örtlichen Gegen⸗ angriffen dem Feinde sehr beträchtliche Verluste beigebracht. Der Angriff des Feindes wurde durch ein orkanartiges Feuer beträchtlicher Artilleriestreitkräfte unterstützt. Die Ortschaften Boresa und Kartuska brannten vollständig nieder. Im Zusammenhang mit dieser Lage im Norden haben die Abteilungen unserer polesieschen Truppen Pinsk aufgegeben, das in voller Ordnung geräumt wurde. Angriffe des Feindes bei der Ortschaft Motel wurden abgewehrt. Südlich des Pripjet bhaben be⸗ deutende Kampfhandlungen nicht stattgefunden. In der Gegend von Brody sucht die beritkene bolschewiftische Armee, verstärkt durch Infanteriedivisionen, ihr Tätigkeitsfeld nach Norden und Süden aus⸗ zudehnen. Südlich von Brody wurden die Bolschewisten durch Gegenangriffe der Truppen des Generals Krajewski aus dem Dorfe Maidan, das sie vorübergehend genommen hatten, hinausgedrängt. Am oberen Seret wurde am Unter auf des Zbrucz erbittert gekämpft. Der Generalstabsbericht vom 28. Juli lautet:

Am nördlichen Frontabschnitt besetzten unsere Abteilungen plan⸗ mäßig die Linie Grajewo —Ossowiee —Kamieniec —Litewski —Kobrin. Das Zentrum der polnischen Twuppen geht ohne stärkeren Druck des Feindes nach Abwehr örtlicher Angriffe des Gegners an der Kobriner Chaussee mit dem linken Flügel nach Westen zurück, um die Ver⸗ bindung mit den nördlichen Armeen nicht zu verlieren. Südlich der Stochod⸗Linie Ruhe. Am Styr und Sereth gruppieren sich unsere Truppen zur Angriffsaktion um.

Der Rat für polnisch⸗jüdische Angelegenheiten hat obiger Quelle zufolge beschlossen, einen in versöhnlichem Geiste gehaltenen Aufruf im gesamten polnischen Gebiete anzu⸗ schlagen. Im gleichen Sinne erläßt das Oberkommando einen Armeebefehl und das Ministerium des Innern ein Rundschreiben an alle ihm unterstehenden Behörden. Die Ver⸗ breitung von aufreizenden Schriften wird durch Einführung der Präventivzensur verhindert. Mit der Ausführung der Maß⸗ nahmen sind besondere Referenten im Minilterium des Innern und im Kriegsministerium betraut. Das neue Kabinett wird die Aktion nach denselben Richtlinien weiterführen. 8

4 v Litauen.

Die litanischen Besatzungstruppen sind nach einer

Meldung der „Berlingske Tidende“ nunmehr aus Wilna hinter