1920 / 169 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichten.

Der Unterausschuß des Reichswirtschaftsrats für Landwirtschaft und Ernährung beschäftigte sich in seinen beiden ersten Sitzungen am 28. und 29. Juli mit der Frage der Bewirtschaftung der Kartoffeln und des Fleisches. Die Regierung hatte dem Ausschuß laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ den Entwrf einer Verordnung zur Begutachtung vorgelegt, die als Uebergangsmaßnahme und zur Vorbereitung der freien Vieh⸗ und Fleischwirtschaft die Aufhebung der Fleischkarte vorschlägt, die durch eine örtliche Kundenliste ersetzt werden soll. An Stelle der Kundenliste soll auf Wunsch einzelner Landesregierungen aber auch die Einführung einer Gemeindefleisch⸗ karte zulässig sein. Der 1u“““ sucht ferner die Fleisch⸗ versorgung der Selbstversorger dadurch zu verbessern, daß in Zukunft nicht mehr eine Gewichtsmenge, sondern ganze Schlachttiere als Be⸗ rechnungsgrundlage der Selbstversorgerration zugelassen werden sollen. Daneben sind noch einige andere Bestimmungen zur Erleichterung der Selbstversorgung mit Fleisch vorgesehen.

Der Ausschuß, der sich nur gutachtlich zu äußern hatte, erklärte sich mit großer Mehrheit gegen diese Verordnung. Sein Haupt⸗ bedenken war, daß durch die Annahme der Regierungsverordnung, die eine Weiterbelieferung der Gasthöfe vorsieht, eine starke Bevor⸗ zugung derjenigen Kreise eintreten muß, die in Gasthöfen ihre Mahl⸗ zeiten einnehmen. Zwar besteht dieser Zustand tatsächlich heute schon, ihn aber gesetzlich festzulegen, erschien dem Ausschuß bedenklich. Die Aussprache, die sich nicht nur auf, die vorgelegte Verordnung beschränkte, sondern auch eingehend die Gründe für und wider die Fortdauer der Zwangswirtschaft erörterte, endete mit der Annahme eines Beschlusses, wonach das Gutachten des Ausschusses auf Aufhebung der Zwangswirtschaft nach einigen Mo⸗ naten bei vorläufiger Beibehaltung der Fleischkarte lautet. Die Aufhebung soll erst erfolgen, wenn gewisse Uebergangs⸗ maßnahmen, wie Schaffung von Fleischreserven, Einfuhr von Futtermitteln und Abschluß von Lieferungsverträgen durchgeführt worden sind. Bezüglich der Kartoffelwirtschaft wurde die Aufhebung der Bewirtschaftung der Herbstkartoffeln einstimmig be⸗ schlossen. Auch hier wurde jedoch an die Aufhebung der Zwangs⸗ wirtschaft die Bedingung geknüpft, daß die Gemeinden durch Abschluß von Lieferungsverträgen ein Quantum von 35 Millionen Zentnern für die seidtische Bevölkerung sicherstellen und daß außerdem Vor⸗ sorge für weitere Kartoffelreserven, mit denen etwa eintretende Not⸗ stände bekämpft werden können, getroffen wird. Die Fabrikation von Kartoffelflocken und Kartoffelstärke soll im kommenden Winter in der bisherigen Weise weitergeführt werden, weil auch dadurch Kartoffel⸗ reserven gesichert werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichswirtschaftsrats hat den hier behandelten Beschlüssen seines Unterausschusses für Ernährung und Landwirtschaft in seiner gestrigen Sitzung die erforderliche Genehmiguug erteilt.

Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.

Gestern nachmittag haben die Straßenbahner in Han⸗ nover wegen nicht erfüllter Lohnforderungen die Arbeit nieder⸗ gelegt. Der Straßenbahnverkehr ruht vollständig.

Der vorgestern im Kreise Wolfenbüttel ausgebrochene Land⸗ arbeiterstreik hat sich nach einer Meldung des „W. T. B.“ auch auf den Kreis Braunschweig ausgedehnt. Im Kreise Helmstedt ist der Ausstand vorgestern beschlossen worden. Heute finden Schlichtungsverhandlungen in Braunschweig statt, von denen ein günstiges Ergebnis erhofft wird.

Die Arbeiterschaft des Elektrizitätswerks von Oslawan, welches die Stadt Brünn mit elektrischem Strom ver⸗ sorgt, ist obiger Quelle zufolge gestern wegen eines Lohnkonflikts in den Streik getreten. Das städtische Elektrizitätsnetz ist ohne Strom. Die Straßenbahnen fahren nicht, die Geschäfte sind ohne Licht, die industriellen Betriebe stehen still.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten Beilage.)

Theater und Musik.

Im Staatlichen Schauspielhaus gelangt Leo Blechs erfolgreiche Operette „Die Strohwitwe“ auch in der nächsten Woche allabendlich mit Vera Schwarz, Elly Leux, Erik Wirl, Franz Groß, Marx Willens, Fritz Langendorff und L. von Ledebur zur Aufführung. Beginn 7 ½¼ Uhr.

Mannigfaltiges.

Beuthen,. 31. Juli. (W. T. B.) Heute nacht 2 Uhr wurde in Deutsch Piekar bei einer Streife von Sicherheitsmann⸗ schaften ein Sicherheitsmann durch polnische Banditen er⸗ 5 ssen. Einer der Banditen wurde verhaftet, zwei andere entkamen.

Düsseldorf, 30. Juli. (K. T. B.) Die sozialdemokrati⸗ schen Parteien, die Freien Gewerkschaften und die Freidenker haben heute den Schulstreik beschlossen, um die Stadtverwaltung zu nötigen, für die Dissidentenkinder besondere religionslose Schulsysteme einzurichten.

Leipzig, 30. Juli. (W. T. B.) Als gestern abend der von Hof kommende Personenzug den Vorortbahnhof Stötteritz durch⸗ fuhr, entgleisten aus bisher unbekanuter Ursache die letzten drei Wagen und stürzten um. Zehn Personen wurden dabei verletzt.

Danzig, 30. Juli. (W. T. B.) Der Oberkommissar Sir Reginald Tower hat anläßlich der gestrigen Vorgänge an die Be⸗ völkerung Danzigs eine Proklamation efleasen in der es u. a. heißt, es sei Sache der Bevölkerung, dem Oberbürgermeister Sahm

ordnungsmäßzge Wirderaufnabene der Pflichten mit dem festen En schluß, jede mögliche Wiederholung der gestrigen bedauernswerten Vorkommnisse zu vermeiden, geschehen. Jeder Versuch solle gemacht werden, die Steuerfrage in der Freien Danzig in Uebereinstimmung mit den Wünschen der heit zu erledigen. Es sei die ernste Pflicht der

Verwaltungen, die Lasten festzusetzen, die von der Bevölkerung ge⸗ tragen werden. zu ihrer Stadt könnten die Danziger in ein neues Leben eintreten, als Bürger einer Freien Stadt unter dem Schutze des Völkerbundes. Als Verwalter der Stadt habe er (Tower) den Wunsch, Freund ihrer Bevölkerung zu sein, aber Gehorsam der Obrigkeit gegenüber und Aufrechterhaltung der Ordnung sei die Vorbedingung einer solchen Freundschaft. Ferner hat der Oberkommissar einen Erlaß heraus⸗ gegeben, in dem dem Höchstkommandierenden der alliierten Truppen, General Hayking, die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Freien Stadt Danzig übertragen wird. Danach muß ihm jede Versammlung und jeder Umzug mit einer Beteiligung von vor⸗ aussichtlich mehr als 100 Personen von den Veranstaltern 24 Stunden vorher angezeigt werden. Es werden ausführliche nähere Bestim⸗ mungen erlassen. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Bestim⸗ mungen würde der Belagerungszustand (martial law) in der Stadt verkündet werden. Alsdann werde der General auch die militärische Kontrolle zu Wasser und zu Lande übernehmen, um die Ruhe in der Staat zu sichern. 1

Mehr⸗

Graz, 30. Juli. (Telegr. Korrsp.⸗Büro.) Zwischen drei und vier Uhr früh wurde das Zeug⸗ und Munitionsdepot in Fürstenfeld durch eine Gruppe von etwa 800 Personen, die aus der Gegend von Rudersdorf in Ungarn kamen, geplündert. Die Depotbestände, ungefähr 2000 Gewehre, 21 nicht gebrauchsfähige Maschinengewehre sowie ungefähr 2000 Mannse EbE111““ weggeführt. Die Plünderer waren mit drei Lastautos samt Anhänge⸗ wagen erschienen. Ein Teil der Leute, etwa 150, plünderte das Magazin, während die übrigen zur Bewachung der Stadt Fürsten⸗ feld verwendet wurden. Die Ruhe in der Stadt wurde nicht gestört. Es kam auch zu keinen weiteren Tätlichkeiten. Das Staatsamt für Heer⸗ wesen erhielt über die Plünderungen des Waffenmagazins vom Grenzschutz⸗ abschnitt Fehring einen Drahtbericht, wonach während der Plünderung die Telephonzentrale und die Gendarmeriestation besetzt, alle Privat⸗ wohnungen der Gendarmen von Ungarn umstellt und die Telephon⸗ leitungen durchschnitten wurden. Wo sich ein Gendarm sehen ließ, wurde er mißhandelt. Auch der Bürgermeister von Fürstenfeld tele⸗ graphierte, daß Srraßen und Häuser besetzt, b und Wach⸗ organe interniert und mißhandelt und die verhafteten Personen bis an die ungarische Grenze mitgeschleppt wurden, wo ihnen baldige Freilassung versprochen wurde.

Paris, 30. Juli. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Ajaccio (Korsika) vernichtete ein Waldbrand 300 ha Kork⸗ eichenwald. Das Feuer bedroht einige Ortschaften, von denen eine bereits in hellen Flammen steht.

Handel und Gewerbe.

Die Verkaufsstelle vereinigter Isolierrohr⸗ Fabrikanten G. m. b. H., Berlin, hat laut Meldung des „W. T. B.“ für Lieferungen im Monat August die zu den Preisen der neuen Preisliste, Ausgabe 1. Juli 1920, hinzurechnenden Auf⸗ schläge wie folgt festgesetzt: für Blei⸗ und Feinzinkrohre nebst Zu⸗ behör 250 vH, für gestrichene Rohre 200 vH, für Messingrohre nebst Zubehör 125 vH, für schwarze Papierrohre 280 vH., für Stahl⸗ panzerrohre nehbst Zubehör 370 vH.

Bei Friedrich Krupp A. G., Essen, ist laut Meldung des „W. T. B.“ die Umstellung nunmehr soweit ge⸗ diehen, daß der Bau von landwirtschaftlichen Ma⸗ schinen nach dem Fahrschen System in Massen⸗ fabrikation stattfindet. Die mit der Maschinenfabrik Fahr A.⸗G., Gottmadingen (Baden) gemeinsam begründete Krupp⸗ und Fahr⸗Erntemaschinen⸗Vertrieb G. m. b. H. nimmt am 1. September d. J. in Berlin ihre Tätigkeit auf. Der Absatz im Ausland geschieht vorläufig durch die Werke selbst.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 29. Juli 1920.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

7 748 549 7 741

Gestellt... . Nicht gestellt. Zurückgestellt.

18 570

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten. Köln, 30. Juli. (W. T. B.) Englische Noten 157,50 bis 158,75, Französische Noten 322,50 323,75, Belgische Noten 344,00 bis 346,00, Holländische Noten 1447,50 1465,00, RNumänische Noten 106,00 110,00, Amerikanische Noten 41,75 42,50, Schweiz. Noten 715,00 725,00.

Wien, 30. Juli. Die Börse wurde durch die Verzögerung der Waffenstillstandsverhandlungen und den weiteren siegreichen Vor⸗ marsch der Russen verstimmt. Da ferner die an die staatliche und kommunale Finanznot geknüpften Bedenken einen nachteiligen Ein⸗ fluß ausübten, machte sich wieder hochgradige Lustlosigkeit und vor⸗ herrschende Realisationsneigung geltend. Ohne daß Angebot dringend hervortrat, erfuhr der allgemeine Preisstand eine weitere Senkung. Verhältnismäßig stärker wurden wieder Südbahnaktien und Prioritäten infolge größerer spekulativer Abgaben gedrückt. Im Schranken kam nach anfänglicher Widerstandskraft gleichfalls eine schwächere Strömung zum Durchbruch. Anlagewerte waren ruhig und behauptet. Im freien Valutenverkehr wurden Dollarnoten lebhafter gehandelt. Wien, 30. Juli. (W. T. B.) Türkische Lose 1600,00, Staats⸗

ausreichende Genugtuung zu geben. Dies könne nur durch ruhige,

Stadt alliierten

Nur mit einem Geist der Einigkeit und der Treue

Ungarische Kre

Bankverein 764,00,

Bank 5090,00, Rima Muranye

Prag, 30. zentrale: Berlin

4 % Siegesanleih London, 2 5 % Argentinier

London,

46,10. London, 3

o Argentinier

E 2 %

Beers 19 ¼,

anleihe 70, 4 % London,

loko 56,25.

45,70. Paris, 29. 88,70, 4 % Fra

58,50, 4 % Span 43,00,

Paris,

44,25,

Berichte Liverpool

Amerikanische unverändert.

5360,00, Brüxer Kohlen Lloyd⸗Aktien 200,00, Poldihütte 2310,00, Daimler 1115,00, Oester⸗ reichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 84,75, Februar⸗ rente 93,00, Mairente 90,50, Ungarische Goldrente —,—, Kronenrente —,—, Veitscher

London, 28. Juli.

4 % Japaner von 1899 56, 1899 47 ½, 3 % Portugiesen 39 ½, 5 % Russen von 1906 29 ½, 4 ½ % Russen von 1909 21 ½, Baltimore and Ohio 41, 156, Pennsylvania 50, Southern Pacific 118, Union Pacific 150, United States Steel Corporation 115, Rio Tinto 37 ½, De Beers 19, Goldfields 17⁄16, Randmines 2½.

29. Juli. ( loko 56 ⅛6, Wechsel auf Deutschland 159,50, Wechsel auf Amsterdam kurz 10,91, Wechsel auf Paris 3 Monate 49,10, Wechsel auf Brüssel

4 % Japaner von 1899 56, 6 1899 47 ½, 3 % Portugiesen 39 9½, Russen von 1909 21 ½8, Baltimore and Ohio 42, Canadian Pacific 160 ½, Pennsylvania 51, Southern Pacific 121, Union Pacific 153, United States Steel Corpgration Goldfields 1 ½. Randmines 2158116l.

30. Juli.

Wechsel auf Deutschland 158,75, Wechsel auf Amsterdam kurz 10,89, Wechsel auf Paris 3 Monate 48,67, Wechsel auf Brüssel

satz 27 000 Ballen. Baumwolle Ballen. Juli 24,00, August 23,80, September 23,13.

Unionbank 795,00, Oesterreichisch⸗Ungarische Alpine Montan 2925,00, Prager Eisen 6200,00, „Skodawerke 2095,00, Salgokohlen 6800,00, Galizia 22900,00, Waffen 2830,00,

Anglobank 717,00, Länderbank 930,50,

„N† 8 2

Ungarische —,—, Siemens⸗Schuckert 1500,00. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ 118,25 G., Marknoten 117,25 G., Wien 25,75 G.

(W. T. B.) 3 ½ % Kriegsanleihe 697 8

9. Juli. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 46 von 1886 90, 4 % Brasilianer von 1889 38, 5 % Merikanische Goldanleihe von

Canadian Pacifie

(W. T. B.) Privatdiskont 6 ¾, Silber

0. Juli. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 46 ¼, von 1886 90, 4 % Brasilianer von 1889 38, % Merxikanische Goldanleihe von 5 % Russen von 1906 29 ½, 4 ½ %

118, Rio Tinto 37 ½, De 3 ½ % Kriegs⸗

Siegesanleihe 78.

(W. T. B.) Privatdiskont 6 ¼, Silber

Am 2. August bleibt die Börse geschlossen.

Juli. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe nzösische Anleihe 71,40, 3 % Französische Rente ische äußere Anleihe —,—, 5 % Russen von 1906

33 3 % Russen von 1896 26,40, 4 % Türken unifiz. 73,00, Suezkanal 6800,00, 88,70, 4 % Französische 1 4 % Spanische äußere Anleihe 165,00, 5 % Russen von 1906 3 % Russen von 1896 28,25, 4 % Türken unifiz. 73,20, Suezkanal 6860,00,

„Rio Tinto 1836,00. Juli. (W. T. B.) 5 %. Französische Anleihe Anleihe 71,45, 3 % Framtäsische Rente

Rio Tinto 1836,00.

von auswärtigen Warenmärkten.

29. Juli. (W. T. B.) Baumwolle. Einfuhr 6000 Ballen, davon

e. Um⸗ amerikanische

und Brasilianische je 2 Punkte niedriger, Aegyptische

Aeronautisches Observatorium.

Lindenberg, Kr. Beeskow.

29. Juli 1920. Ballonaufstieg von 6 a bis 6 ¾ a.

Seehöhe Luftdruck

m mm

Wind Geschwind.

Seltund.⸗ Meter.

Relative Feuchtig⸗ keit

Temperatur C0

Richtung

oben unten

122 250,6

300 735

500 719 1000 676 1500 635 2000 597 2500 561 2800 540 2950 530 bedeckt. auf 14,0 °.

30. Juli 19

82 NW 70 70 74 75 75 63 4 60

Soboebo I= bo &S So SSoo

bI

Sicht 12 km. Bodeninversion bis 160 m von 13,2 ° Inversion zwischen 2200 und 2420 m von 2,60

auf 1,7°.

20. Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 8 ¼ a.

Seehöhe Luftdruck

m. Imm

Relative Wind Feuchtig⸗ Geschwind. t keit Sekund.⸗

Temperatur C0

oben Richtung

122

300

500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 5000

750,0 735 717 675 636 600 565 532 500 469 440 412

16,4 64 NWzW 8 72 WNW 80 WNW 70 WNW 65 NW z8 73 NW

78 NW

43 NW 39. NW

36 NNW 34 NNW 33 NzW

bbEEE

Ig

2DO 22N2mE NISSdo G

5070

¾ bedeckt.

408

bahn 3245,00, Südbahn 658,00, Oesterreichische Kredit 959,00,

8 Sicht 4 km. 6,7 °. Inversion zwischen 2660 und 2860 m von 2,4 0 auf 2,2 0

Zwischen 1050 und 1180 m überall

2,8

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten

und Zweiten Beilage.)

69 8 A7.22,

Theater.

Opernhaus.

(Unter den Abends 7 Geschlossen. Monto⸗

Lind irku 8 Ee Sonntag, Caesar.

1“

Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Operetten⸗Gastspiel. (Leitung: Gustaf Bergman.) Sonntag, Abends 7 ¼ Uhr: Die Strohwitwe. Musik von Leo Blech.

Montag und folgende Die Strohwitwe.

Berliner Theater.

Tage:

Geständnis.

Deutsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Weibsteufel. Montag bis Sonnabend: Der Weibsteufel.

Kammerspiele.

Sonntag, Abends 8 Uhr: Die

Die Notbrücke.

Großes Schauspielhaus. Am Zirkus Karlstraße —Schiffbauerdamm. Uhr: Cat Montag, Donnerstag und Freitag: Julius Caesar. Dienstag, Mittwoch und Sonnabend: Lysistrata.

7 ½ Uhr: Der letzte Walzer.

2 Ge E“ Theater in der Königgrätzer .“ 8 Straße. Alabendlich 7 ½ Uhr: Das

Komödienhaus. Allabendlich 8 Uhr: Gastspiel Petz⸗Kainer⸗Ballett.

Deutsches Künstlertheater. Sonn⸗

Notbrücke. Montag bis Sonnahend: tag, 8 1b Klubleute. Mon⸗ ag bis Sonnabend: Klubleute.

Lessingtheater. Sonntag, Abend 8 Uhr: Das Glas der Jungfrau. [7 ½ Uhr: Die Montag bis Sonnabend: Das Glas der 2 Jungfrau.

Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Die Fleder⸗ maus. Abends 7 ½ Uhr: Der Kuh⸗ reigen. Montag bis Sonnabend: Der Kuhreigen.

Sonnabend (3 Uhr): Die maus.

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Raben⸗ vater. Montag bis Sonnabend: Der Rabenvater.

Theater am Nollendorfplatz. Sonntag (3 ½ Uhr): Der Iesbaron. Abends 7 ½ Uhr: Eine Nacht im Paradies. Montag: Zum 100. Male: Eine Nacht im Paradies. Diens⸗ tag bis Sonnabend: Eine Nacht im

Jüulius Dunkeln.

Allabendlich

Fleder⸗

7 ½ Uhr: Der Allabendlich Eckehart.

Allabendlich

Allabendlich 7 ½

Paradies. die Tänzerin. 6“ h“““

Komische Oper. Sonntag, Abends Frau im Dunkeln. Die Frau im

Uhr:

Theater des Westens. Sonntag,

Abends 8 Uhr: Der ehemalige Leut⸗ nant. Montag bis Sonnabend: Der ehemalige Leutnant.

Kleines Schauspielhaus. Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Büchse der Pan⸗ dora. Montag bis Sonnabend: Die Büchse der Pandora.

Luftspielhaus. Sonntag, Abends

r ungetreue Eckehart. 7 ½ Uhr: Der ungetreue

1 Thaliatheater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Ihre Hoheit die Tänzerin. Ihre Hoheit

7 ½ Uhr:

Familiennachrichten.

Gestorben: Hr. General Max⸗Friedrich von Schlechtendal (Berlin⸗Südende).

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

sowie das Verzeichnis gekündigter Schlesischer Pfandbriefe.

des Lei

8

12. Juni 1920 abgeschlossene Vereinbarung zum allgemein 11“ Larifr ertrag vom 31. Dezember 1919 nebst

vom 23. Dezember 1918

verbindlich zu erklären. 1 1 Einwendungen gegen den Antrag können

VI. R. 24 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

schaftsbund

der Detaillisten⸗Verein, Plauen, Verein der Nahrungsmittelbranche und verwandten Zweige,

28. Juni 1919 abgeschlossenen Darifvertrag vom 18. De⸗ zember 1919 nebst

männischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel ausschließli der Drogen⸗

Stadtbezirk Plauen für allgemein verbindlich zu erklären. 10. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

straße 33 zu richten.

Nz W

verbände,

Gewerkschaftsbund stelle

Erste Beilage

8—

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 31. Fuli

1920

Amtliches.

1 Fortsetzung aus dem Haupkblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Der Landesverband der Sächsischen Presse, Dresden-A., Breitestraße 7, hat beantragt, die zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband für das Deutsche Zeitungsgewerbe, Landesgruppe Sachsen E. V., am 23. April 1920 abgeschlossenen Abänderungen zu dem all⸗

emein verbindlichen Tarifvertrag vom 7. Juli 1919 zur Regeung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für Schrift⸗ leiter im Zeitungsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 911 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. “M““

Berlin, den 23. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bufse.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes⸗ Geschäftsstelle Leipzig, Zeitzerstr. 10, der Gewerk⸗ schaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗Verbände, 11“ Sachsen, und der Arbeitgeber⸗Ver⸗ ziger Großhandels, Abteilung Lebens⸗ ittel⸗Großhandel, haben beantragt, die zwischen ihnen am

Vereinbarungen zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ b de kaufmännischen Angestellten in den Be⸗ rieben des Lebensmittelgroßhandels gemäß § 2 der Verordnung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Zebiet der Kreishauptmannschaft Leipzig ebenfalls für allgemein

bis zum

15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

8

Berlin, den 24. Juli 1920. Der RNeichsarbeitsminister.

Bekanntmachung.

Zentralverband der Angestellten, Orts⸗ Plauen i. V., Johannstr. 41 1, der Gewerk⸗ der Angestellten, Geschäftsstelle Plauen i. V., der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestellten⸗Verbände, K ““

H schutz⸗ und Rabattspar uen, EC1“ der Grossisten⸗

IFruppe

haben beantragt, den zwischen ihnen

Plauen i. V. n 8 G verbindlichen Tarifvertrag vom

luß an den allgemein

im Anse

Abkommen vom 11. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der fauff

und Milchgeschäfte gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Antrag können bis

den zum

Einwendungen gegen

VI. R. 554 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Berlin, den 23. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

hMeenfe⸗ 8

Bekanntmachung.

Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ A Frthanentclendecharg 8 T »Altwasser, Charlottenbrunnerstr. 16, der Galberbueß Angestellten, Geschäfts⸗ des niederschlesischen Industriebezirkes Waldenburg i. Schl., und der Verband der kath. weiblichen Angestellten und Beamtinnen Deutsch⸗ lands, Bezirk Waldenburg, haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, dem Arbeit⸗ geberverband für Stadt und Kreis Waldenburg und dem Verband der Metallindustriellen Nieder⸗ schlesiens E. V., Görlitz, Gruppe Mittelschlesien, am 15. Mai 1920 abgeschlossenen T arifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in der Industrie, im Groß⸗ und K einhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Keichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Wald burg i. Schl. für allgemein verbindlich zu erklären. 8

Einwendungen gegen diesen Antrag, können bis zum 15, August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 526 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten.

Berlin, den 23. Juli 1920. Der Neichsarbeitsminister.

Die

Angestellten⸗Organisationen in Clevpe,

Bekanntmachung.

Die Arbeits gemeinschaft der vereinigten Clever⸗ 86 Arnulfstraße 4, hat beantragt, das zwischen ihr, den Firmen: Van den Bergh's Margarine⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hoff mann u. Schiffer, W. Mertens, Gebr. Reintjes, Clever el⸗ mühle G. m. 5 H., Arnold J. van den Bergh G. m. b. H., Biskuitfabrik „Holland“ G. m. b. H., F. Kleindorp G. m. b. H., Gustav Hoffmann, F. W. Böhmer, Wahnschaffe Muller u. Co., Sana⸗Gesellschaft m. b. H., Gebr. van Leyen, Clever Leder⸗ werk vorm. A. Haß, Holländische Cacao⸗ und Schokolade⸗ fabriken Bensdorp u. Co. G. m. b. H., Verein Deutscher Oel⸗ fabriken, Fabrik Spyck und Rheinische Margarine⸗Gesellschaft Cron u. Scheffel am 18. März 1920 abgeschlossene Abkommen, betreffend Teuerungszulagen für alle Angestelltengruppen der kaufmännischen und technis chen Angestellten für die Monate Februar⸗ März, April 1920, und die Verhandlung vom 26. Mai 1920, betreffend Teuerungszulage für alle Angestelltengruppen der kaufmännischen und technischen Angestellten für die Monate Mai, Juni, Juli 1920, sowie Gewährung einer außerordent⸗ lichen Teuerungszulage für den Monat Mai 1920 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Cleve für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1827 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 15. Juli 1920.

Deer Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juli 1920 ist auf Blatt 640 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie zu Chemnitz und dem Deutschen Tertilarbeiter⸗ Verband im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 10. Oktober 1919 am 15. April 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Be⸗ trieben der Baumwoll⸗Dreizylinderspinnereien wird für den ge⸗ nannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaften Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau und der Stadt Halle a. S. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Tarifregister und die Re 1 d e“ vherhi NW. 6, Luis enstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juli 1920 ist 8 Blatt 639 lfd. Nr. 2 Tarifregisters eingetragen worden: Der Füsgen Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Tertilindustrie zu Chemnitz und dem Deutschen Textilarbeiterverband in Anschluß an den allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 19. Oktober 1919 am 16. April 1920 abgeschlossene Tarifpertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in Spitzen⸗ und Gardinenwebereien wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 6. Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Verlin NW. 6, gifenstrahe 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juli 1920.

Der Registerführer. P

des

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Juli 1920 ist auf Blatt 1309 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 8 as 16h dem Verband der Fabrikarbeiter Deutsch⸗ lands, Gau 10 Südbayern, in München, dem Zentralverband christl. Fabrik⸗ und Transportarbeiter Deutschlands,

verband der Maschini

der Schäffler und Wein Deutschlands, Gau IX, chemischen Industrie, abgeschlossene der Lohn⸗ und ür d beiter in der chemischen Industrie gemäß §

bindlich erklärt. dem 15. Juni. verträͤge, für die

des Tarifregisters

zu arbeiterverhan Veaberruag vom 6. September 1919 am 15. April 1920 ab⸗ gef 1

hesthacse cn ucgn der für Ar 1 Betrieben, die auf die Ausrüstung von Erzeugnissen der vogt⸗ ländischen Textilindustrie (insbesondere Stickereien, Gardinen, Berufskreis gemäß 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 56) f. schaften Auerbach i. V., Falkenstein i. berg, Lengenfeld i. V., Rodewisch i. V., häuser b. Treuen und klärt. 1. April 1920.

arbeits Be während der regelmäßigen

der Erklärung . 1- von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

isterakten können im Reichsarbeits⸗ 1

Gau Bayern, dem Deutschen Metallarbeiterverband, dem Zentral⸗ 8 schen und Heizer Deutschland, dem Verband der Bauarbeiter Deutschland, dem Zentralverband der Zimmerer Deutschlands, dem eh Holzarbeiterverband, dem Verband üfer, dem Verband der Fabrikarbeiter

und dem Arbeitgeberverband der Gruppe 8, München, am 1. April 1920 Landeslohnabkommen wird zur Regelung Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Ar⸗ 2 der Verordnung

Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit D. aC. 88 Arbeits⸗ tung sind 8

1920. Sie erstreckt sich nicht besondere Fachtarifverträge in

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

und die Registerakten im Reichs⸗

Das Tarifregister können

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmä igen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verfra sparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Juli 1920. Der Registerführer. Pfeiffer. 8

Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juli 1920 ist auf Blatt 646 lfd. Nr. 2 eingetragen worden: 1“ Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsi⸗ Chemnitz und dem Deutschen Textil⸗ im Anschluß an den allgemein verbindlichen

s Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und 1 bie gewerblichen Arbeiter in den

Spitzen, Tülle) eingerichtet sind, wird für den genannten § 2 der Verordnung vom 23. Dezember S. 1456) für das Gebiet der Ort⸗ V., Netzschkau, Oelsnitz Plauen i. V., Reichenbach i. V., Treuen i. V., Elster⸗ Mühlgrün i. V., Rebesgrün i. V., Schreiersgrün i. V., Sorga i. V., Veiten⸗ Weischlitz für allgemein verbindlich er⸗ Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem Der Reichsarbeitsminister.

8 J. A.: Hausmann.

Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ inisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, Dienststunden eingesehen werden. für die der Tarifvertrag infolge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, b Fherg verbindlich ist, können

des Reichsarbeitsministeriums Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juli 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juli 1920 ist auf Blatt 847 Ifd. des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsi⸗ schen Textilindustrie zu Chemnitz, dem Deutschen Textilarbeiter⸗ verband, dem Zentralverband christlicher Textilarbeiter und dem Gewerkverein Deutscher Textilarbeiter (H. D.) im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 10. Dezember 1919 am 20. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerb⸗ lichen Arbeiter in den Boumwoll⸗, Woll⸗, Leinen⸗, Seiden⸗, Halbwoll⸗ und Halbleinenwebereien wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Frei⸗ staates Sachsen östlich der Elbe mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Dresden 186 allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlich eit beginnt mit dem 1 April 1920. 8

88

Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berfin W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. b Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, köngen von den Verfragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen C stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 11. Juli 1920.

Der Registerführer.

Nr. 2

Pfeiffer.

89 8 ʒBekanntmachung.

Unter dem 12. Juli 1920 ist auf Blatt 1305 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Brauerei⸗ und Mühlen⸗ arbeiter und verw. Berufsgenossen, Bezirk Leipzig, und den Bierhandlungen und Mineralwasserfabriken zu Wittenberg am 8. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in Bierhandlungen und Mineralwasserfabriken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ö“ S. 1456) für das Gebiet der Stadt Wittenberg für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920. 8

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Fhessere9e infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Juli 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

J. A.: Dr. Busse.

Gebiet des Freistaats Bayern r. d. Rh. für allgemein ver

vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das