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Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1158 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom De⸗ zember 1919 für die kaufmännischen Angestellten im Einzel⸗ handel im Gebiet des Stadt⸗ und Landtreises Breslau einge⸗ tragen worden: Die nachträgliche Vereinbarung vom 24. März 192 ird mit Wirkung vom 1. Januar 1920 im gleichen Umfang für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. 9
„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von
den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung
der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. Juli 1920.
Der Registerführer.
———
Bekanntma
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1170 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom De⸗ zember 1919 für die kaufmännischen Angestellten im Großhandel m Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Breslau eingetragen vorden:
Die nachträgliche Vereinbarung vom 24. März 1920
bird mit Wirkung vom 1. Jannar 1920 im gleichen Umfange für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. 1 Der Reichsarbeitsminister.
1b J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Irstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. Juli 1920.
8 Der Registerführer.
Pfeiffe
Bekanntmachung.
Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1143 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom De⸗ zember 1919 für die kaufmännischen und technischen Angestellten
n der Metallindustrie im Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Breslau, eingetragen worden: Die nachträgliche Vereinbarung vom 24. März 1920 wird mit Wirkung vom 1. Januar 1920 im gleichen Umfange für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.
Der Reichsarbeitsminister.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge er Erklärung des Reichsarbeitsministerinms verbindlich ist, können
on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗
Der Registerführer. P feiffer.
——
Bekanntmachung.
Unter dem 22. Juli 1920 ist auf Blatt 1065 lfd. Nr. 2
Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der gastwirtschaft⸗ lichen Angestelltenverbände zu Cottbus, dem Bund der Hotel⸗, Restaurant⸗ und Cafe-⸗Angestellten Deutschlands (vormals Genfer Verband und Deutscher Kellnerbund Union Ganymed), Sitz Leipzig, dem Verhand der Gastwirtsgehilfen Berlin und dem Fächgusschuß des Hotel⸗ und Gastwirtsgewerbes zu Cottbus am 11. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem all⸗ gemein verbindlichen Tarifvertrag vom 21. Januar 1920 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Cottbus für allgemein verbindlich erklärt. Die llgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten köͤnnen im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 22. Juli 1920.
“ Bekanntmachung.
Unter dem 15. Juli 1920 ist auf Blatt 1325 des Tarif⸗
registers eingetragen worden:
Der zwischen dem land⸗ und forstwirtschaftlichen Arbeik⸗ geberverband Kreis Halberstadt Land E. V., dem Deutschen Landarbeiterverband und dem Zentralverband der Forst⸗, Land⸗
und Weinbergsarbeiter Deutschlands am 23. Februar 1920
abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und
Arbeitsbedingungen der Landarbeiter wird gemäß § 2 der
vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet des Landkreises Fatertoh für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Re arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
r tattung der Kosten verlangen. v““
Berlin, den 15. Juli 19220. “
Pfeiffer.
Der Registerführer.
Bekanntmachung. Unter dem 15. Juli 1920 ist auf Blatt 840 lfd. Tarifregisters eingetragen worden:
meines Erachtens kann man
Der zwischen dem Arbeitgeberverband selbständiger Kauf⸗ leute im Handelskammerbezirk Wiesbaden E. V., der Arbeits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortskartell Wiesbaden, der Betriebsgemeinschaft kaufmännischer Verbände, Gewerk⸗ schaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Geschöftsstelle Wiesbaden, und dem Gewerkschaftsbund der Ang estellten, Ortsverband Wiesbaden, am 25. März 1920 abgeschlossene Darisvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Handelskammerbezirks Wies⸗ baden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt für den Stadtbezirk Wiesbaden mit dem 1. Februar 1920, für den übrigen Handelskammerbezirk mit dem 1. Mai 1920. Mit dem 1. Februar 1920 tritt die all⸗ gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 17. Juli 1919 nebst Ergänzung vom 12. Januar 1920 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für all⸗ gemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. “
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Lisen tahe 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 15. Juli 1920.
Der Registerführer.
Pfeiffer.
Deutscher Reichstag. 16. Sitzung vom 2. August. Nachtrag.
Die Rede des Reichswehrministers Dr. Geßler in der Stsung des Reichstags vom Montag hatte folgenden Wort⸗ aut:
Reichswehrminister Dr. Geßler: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die Mahnung des Herrn Präsidenten befolgen und will mich möglichst kurz fassen, um so mehr, als ich glaube, daß ich mich im Prinzip sofort mit dem Herrn Kollegen Schöpflin einverstanden erklären kann.
Ich stimme durchaus zu, daß beim Hauptetat jede Position genau nachgeprüft wird, weil ich auch mit dem Herrn Kollegen Schöpflin der Auffassung bin, daß es in dieser Zeit, wo wir ganz abgesehen von der allgemeinen Lage unter dem Eindruck der letzten Denkschrift des Herrn Finanzministers stehen, unverantwortlich wäre, auch nur einen Pfennig mehr auszugeben, als nötig ist. Und wie das für die ganze Reichsverwaltung gilt, muß das natürlich auch für das Reichswehrministerium gelten. Wir sind da ganz einig. Nur glaube ich, daß, wenn wir uns über die einzelnen Posten aussprechen, doch das Bild, das sich ergibt, nach vielen Rich⸗ tungen hin ein anderes Gesicht bekommt, als es heute aus den aphoristischen Bemerkungen des Herrn Kollegen Schöpflin zu ge⸗ winnen ist.
Ich bemerke zunächst folgendes. Die ganze Reichswehr ist in voller Umbildung begriffen. Die organisatorischen Aufgaben, die wir zurzeit haben, die ganze Zurückführung des Heeres von 200 000 Mann auf 100 000 Mann, sind ganz gigantisch, und überall dort, wo früher befohlen worden ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, muß heute stundenlang verhandelt werden, und zu diesen Verhandlungen kann ich speziell im Reichswehrministerium nicht junge Offiziere schicken, sondern zu diesen Verhandlungen muß ich ältere, erfahrene Offiziere schicken. Dadurch wird der ganze Ge⸗ schäftsgang unendlich erschwert gegen die Verhältnisse, wie sie früher gewesen sind. (Hört, hört! bei den D. Natl. und bei der D. Vp.)
Auch die Ausbildung der Truppe, das ganze Verpflegungswesen usw. sind heute ganz anders geworden. Der Inhalt der Ausbildung für das Heer für 12 Jahre stellt ganz andere Anforderungen und Ansprüche, als das früher der Fall gewesen ist. Ich gebe aber Herrn Schöpflin eins zu: Er kann über all diese Dinge von uns — das sind wir ihm schuldig — genauen Aufschluß und genaue Rechnung verlangen.
Ich möchte nur eins bemerken. Der Herr Kollege Schöpflin hat z. B. die Zahl der Geistlichen beanstandet. Ja, wir haben für das ganze Reichsgebiet 6 katholische Geistliche und 6 protestantische Geistliche. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Was sollen die noch²) — Ja, du lieber Gofk, sie sollen die Seelsorge für die Truppe vor⸗ nehmen. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten. — Unruhe im Zentrum und rechts.) — Ja freilich, wer keine Seelsorge braucht, braucht auch keinen Geistlichen! (Zurufe von den Sozialdemokraten.) — Es wird ja niemand gezwungen, in den Gottesdienst zu gehen. (Zurufe von den Unabhängigen Sozialdemokraten: Wer soll das be⸗ zahlen?) — Ja, dann müssen Sie die Stelle streichen. (Rufe bei den Sozialdemokraten und den Unabhängigen Sozialdemokraten: Ja!l) Das Recht haben Sie. (Unruhe im Zentrum und rechts.) Aber
der Heeresverwaltun daraus machen (sehr richtig! im Zentrum), daß sie auch die Seelsorge im Heere ins Auge faßt. (Sehr richtig! im Zentrum, bei der D. Vp. und bei den D. Natl.) Wenn dann der Reichstag diesen Posten streichen will (Widerspruch im Zentrum, bei der D. Vp. und bei den D. Natl.), dann ist es seine Sache. Aber ich wende mich nur heute dagegen, daß man meint, die Anforderungen von 12 Geist⸗ lichen für das ganze Reichsheer sei ein Betrag, der zuviel ist. (Zu⸗ ruf von den Unabhängigen Sozialdemokraten: Dann müßte die Feuerwehr auch besondere Geistliche haben! — Unruhe im Zentrum.) — Meine Herren, das ist eine andere Sache! Die Feuerwehr ist kein Lebensberuf (sehr richtigk im Zentrum), aber so, wie die Be⸗ dingungen der Entente für uns sind, ist das Heer für uns ein Lebensberuf geworden. (Lebhafte Zustimmung bei den D. Natl., bei der D. Vp. und im Zentrum.) Das ist der Unterschied, auf den ich aufmerksam gemacht haben möchte. (Sehr gut))
Auch andere Dinge lassen sich heute hier nicht in extenso be⸗ handeln. Ich möchte nur folgendes sagen: das Dispositiv wird von mir nicht in dem Sinne ausgelegt und kann von mir nicht in dem Sinne ausgelegt werden, daß damit für jeden einzelnen Posten eine Nachprüfung durch den Hauptausschuß ausgeschlossen bleiben kann.
Was ich aber brauche, meine Herren, und was auch Sie ein⸗ sehen werden, das ist folgendes: ich muß jetzt die Stellenbesetzung vornehmen. Ich muß jetzt dem Offizier sagen: Du kannst bleiben —, und ich muß dem andern sagen: du mußt gehen. Ich kann nicht bis Dezember und Januar warten, bis Sie den Etat verabschiedet haben. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Und wenn der Reichs⸗ tag ihn nachher streicht?) — Dann wird der betreffende Mann ebe entlassen. Das macht ja einen wesentlichen Unterschied nicht aus. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Doch! Pension!) — Die Leute sind jetzt auch schon provisorisch übernommen, Sie haben in der Verfassung ihre Ansprüche garantiert, wir können sie ihnen doch nicht streichen. Der Reichstag kann sich doch einmal theoretisch auf den Standpunkt stellen, daß er mit 50 000 Mann auskommt, daß das Reich überhaupt keine Macht mehr braucht. Dann haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die betreffenden Truppenteile aufzulösen. Jedenfalls im Augenblick und für die Uebergangszeit kann ich nicht nur mit Leutnants und mit Hauptleuten arbeiten, ich muß gerade für die Uebergangszeit auch Offiziere haben, die im Frieden ihre Erfahrungen hatten, die nicht nur auf die Kriegserfahrungen zurück⸗ gehen. “
Im übrigen ist uns die ganze Gliederung des Heeres und auch die Zahl der Offiziere durch den Friedensvertrag vorgeschrieben worden. Es kommt hinzu, daß wir jedes Jahr auch nur eine be⸗ stimmte Anzahl im Rahmen des Heeres entlassen dürfen. Es ist uns ein Maximum der Entlassung auch im Friedensvertrag vor⸗ geschrieben. Die Dinge entziehen sich also unserem freien Willen in ganz anderem Maße, als es bisher der Fall gewesen ist.
Ich habe es ganz außerordentlich beklagt, daß die Geschäftslage des Hauses es nicht möglich gemacht hat, das Wehrgesetz zu verab⸗ schieden. Beim Wehrgesetz hätten wir uns über alle diese Fragen grundsätzlich aussprechen können und müssen. Daß die Dinge so gekommen sind, beklagt niemand mehr als ich. Ich bedauere auch, daß ich den Verhandlungen im Hauptausschuß nicht anwohnen konnte, weil ich abwesend war. Jedenfalls bitte ich, die Zwangslage, in der wir uns bei der ganzen Umformung befinden, nicht dadurch zu vergrößern, daß Sie jetzt die Stellenbesetzung unmöglich machen. Es kommt ja im Prinzip und praktisch dabei gar nichts heraus.
Herr Kollege Schöpflin war so loyal, mir schon gestern in einer Besprechung mitzuteilen, welche Beanstandungen er erhebe. Ich habe in der Kürze der Zeit mich auch über die Einzelheiten zu informieren gesucht und dadurch teilweise — ich erkenne einen Teil⸗ der Kritik an — doch ein wesentlich anderes Bild bekommen, als er es gibt; auch was die Zahl der Pferde anlangt. Darüber wird man auch reden können, aber die Infanterie wird infolge der Maschinen⸗ gewehrkompagnien usw. ja in ganz anderem Maße mit Pferden ausgerüstet werden müssen, als es bisher der Fall gewesen ist. Die Dinge liegen nun einmal anders. Ich bitte, sich auch einmal vorzu⸗ stellen, daß die Ausfüllung der 12 Jahre künftighin etwas ganz anderes sein wird als bisher. Wenn unser Heer auch militärisch gut ausgebildet ist, darin glaube ich, stimmen wir doch alle überein, daß die geistige Ausbildung, die ganze innere Ausbildung des Heeres eine ganz andere werden muß als bisher. Das, Herr Kollege Schöpflin, kann men auch nur mit reifen, mit erfahrenen Männern machen, das kann man nicht den Jüngsten anvertrauen.
Ich möchte mich für heute mit dieser Erklärung einstweilen be⸗ gnügen. (Bravo!) .
In derselben Sitzung gab der Minister des Auswärtigen zu einer Anregung des Abg. Freiherrn v. Lersner fol⸗ gende Erklärung ab:
Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons: Meine Damen und Hecren! In der Tendenz dessen, was der Herr Vor⸗ redner gesagt hat, stimme ich vollständig mit Ihnen überein. Zum Beweise dessen darf ich Ihnen vielleicht sagen, daß, als ich die Leitung des Reichsverbandes der deutschen Industrie übernahm, eine meiner ersten Anordnungen war, daß ein kleines Heftchen in dem Sinne, wie es der Herr Abg. Freiherr von Lersner dargelegt hat, ab⸗ gefaßt wurde, allerdings mehr nach der Richtung der Interessen, die von der Industrie vertreten werden. Dieses Heft hat dann in ziem⸗ lich großem Umfange Verbreitung gefunden.
Für das Auswärtige Amt ist die Frage der Zusammenstellung des Auszuges der wichtigsten Bestimmungen des Friedensvertrages und seine Verbreitung im Inlande sowie seine Uebersetzung und Ver⸗ breitung im Auslande nicht nur eine technische Frage des Amtes, sondern auch gleichzeitig eine finanzielle Frage. Ich könnte infolge⸗ dessen eine endgültige Antwort nur nach Benehmen mit dem Finanz⸗ ministerium geben, aber ich werde dieser Anregung gern und dankbar nachgehen.
Ddie Rede, die Minister Dr. Simons im Anschluß an die⸗ jenige des Abg. Dr. Breitscheid hielt, hatte folgenden Wortlaut: 8 Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons: Meine Damen und Herren! Auf die Gefahr hin, für ein eingeschriebenes 9 kitglied der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei gehalten zu werden
einverstanden bin.
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(Heiterkeit), erkläre ich, daß ich mit den Ausführungen des Herrn Ab⸗
geordneten Breitscheid von Anfang bis zu Ende bis auf leichte Nuancen
Ich werde das an den drei Punkten, von denen er gesprochen hat, des näheren dartun.
Der Herr Abgeordnete Breitscheid hat zunächst gefragt, wie sich die Regierung gegenüber den Vorfällen verhalte, die sich in der letzten Zeit abgespielt haben und möglicherweise eine Verletzung der deutschen Neutralität durch Ententesendungen darstellen. Er hat auf die ver⸗ schiedenen Transporte hingewiesen, die kürzlich großenteils durch die
Aufmerksamkeit der Transportarbeiter Deutschlands angehalten worden sind. (Hört, hört!) Ich bin den Transportarbeitern für die Energie, mit der sie die ehrlich neutrale Haltung Deutschlands ihrerseits unter⸗ stützt haben, durchaus dankbar. (Bravo!) Ich möchte sie aber dringend bitten, daß sie mit ihrer Energie keine unbesonnenen Schritte tun. Die Transportarbeiter können überzeugt sein, daß das Auswärtige Amt jeden Versuch, die ehrliche Neutralität Deutschlands zu verletzen, mit aller Energie zurückweisen wird, denn von der Neutralität hängt für Deutschland Leben und Sterben ab. Aber andererseits kann durch ein verfrühtes tatkräftiges Eingreifen von solchen Personen, die nicht mit den Folgen vertraut sind, leicht ein Kriegsfall eintreten, den wir gerade
durch unsere Neutralität vermeiden wollen.
8 Die Sache liegt folgendermaßen. Wir haben wegen des Trans⸗ ports von Waffen, Munition und Militär durch deutsches Gebiet noch gewisse kontraktmäßige Verpflichtungen, deren Geltung gegenüber der Neutralitätserklärung zu prüfen ist. Wir haben zunächst das Ab⸗ kommen über die sogenannten Poloniazüge, das noch aus den Wirt⸗ schaftsverhandlungen mit Polen sich herschreibt. Da geht die Ansicht der Regierung dahin, daß gegenüber diesem Abkommen die Neutralitäts⸗ erklärung durchgreift, soweit das Abkommen zu neutralitätswidrigen Handlungen verpflichten würde. (Sehr richtig!) Infolgedessen werden solche Poloniazüge, nachdem man von ihrem Inhalt Kenntnis ge⸗ nommen hat, falls er sich als neutralitätswidrig erweist, nicht mehr durchgelassen, sondern zurückgeführt werden.
Zweitens haben wir gewisse Verpflichtungen gegenüber der tschecho⸗ sllowakischen Regierung, diejenigen Kriegsgefangenen aus dem Welt⸗ kriege, die sich noch in russischer Macht befanden und nun allmählich über Amerika zurückkommen, in die tschecho⸗slowakische Heimat durch⸗ führen zu lassen. Diese Verpflichtung kaan meiner Ansicht nach neben
em Neutralitätsverhältnis durchaus zu Recht bestehen. Es handelt ich ja nicht um Kriegsgefangene aus dem jetzigen Kriege Rußlands mit Polen, sondern um Kriegsgefangene aus dem Weltkriege, sie sind Privatpersonen und nicht dazu bestimmt, in den russisch⸗polnischen Krieg einzugreifen. Selbstverständlich werden ihnen die Waffen beim Betreten deutschen Bodens abgenommen, und die Waffen werden der tschecho⸗siowakischen Regierung unter einer Garantie übergeben, die eine Verwendung zu kriegerischem Zwecke im gegemvwärtigen Kriege aus⸗ schließt. Das würde mit dem Momente aufhören, wo die tschecho⸗ slowakische Regierung ihrerseits das Verhältnis der Neutralität auf⸗ geben und eine parteiische Haltung in dem russisch⸗polnischen Kriege einnehmen sollte. Ich will darüber, daß eine derartige Möglichkeit eintreten könnte, nichts weiter sagen. MDrrittens haben wir es mit dem Abkommen zwischen Deutschland und der Entente zu tun, wonach wir zur Ausführung des Friedens⸗ vertrages verpflichtet sind, gewisse Transporte durch Deutschland durchzulassen. Dazu gehört der Ersatz derjenigen Truppenteile, die die Abstimmungsgebiete unter ihrer Kontrolle haben. Dabei möchte ich klar aussprechen, daß wir es nicht zulassen könnten, wenn etwa die Entente ihre Truppen aus dem Abstimmungsgebiet herausziehen, sie für Polen gegen Rußland verwenden und neue Truppen in die Ab⸗ stimmungsgebiete hineinschicken würde. Dann könate das eine dauernde Drainröhre von Ententetruppen aus den Abstimmungs⸗ gebieten nach Polen hinein werden. Truppen, die in den Ab⸗ stimmungsgebieten abgelöst werden, müssen nach Frankreich be⸗ ziehungsweise Belgien oder England zurückgeführt werden und durc neue ersetzt werden, damit alles beim alten bleibt; sonst würde deutsches Territorium Operationsbasis gegenüber einer Kriegspartei. Natürlich brauchen die Truppen auch gewisse Ergänzungen ihrer Aus⸗ rüstung, und soweit es sich um solche handelt, ist gegen den Durch⸗ transport nichts einzuwenden.
Ich halte es nun für erforderlich, daß über diese Tatsachen schon in dem Moment, wo die Transporte die deutsche Grenze erreichen, eine ausreichende, genaue Berichterstattung an die deutsche Regierung seitens der Entente erfolgt, damit wir in der Lage sind, jederzeit zu untersuchen und zu prüfen, ob es sich hier um neutralitätsmäßige oder um neutralitätswidrige Transporte handelt. Haben wir diese Unter⸗ lagen, dann wird es ein leichtes sein, den Transportarbeitern über den Charakter der Züge und ihren Inhalt Klarheit zu geben. Ich brauche nicht erst das Kabinett und den Herrn Reichsverkehrsminister mit dieser Angelegenheit zu befassen, denn das ist bereits geschehen. Ich habe mich nicht nur mit dem Reichsverkehrsminister ins Benehmen gesetzt und volles Einverständnis mit der eben von mir dargelegten Auffassung gefunden, sondern die Sache ist heute auch im Kabinett besprochen worden, und ich kann diese meine Auffassung ausdrücklich als die Auffassung der Regierung bezeichnen. Meine Damen und Herren, ich glaube, daß dadurch die große Gefahr vermeidbar ist, die bisher darin besteht, daß nun plötzlich durch die Unvorsichtigkeit eines Begleitoffiziers der Entente oder durch den Uebereifer von Transport⸗ arbeitern Kriegsfälle zwischen uns und der Entente geschaffen werden.
Das zweite, das Herr Dr. Breikscheid erwähnt hat, bezog sich auf die Londoner Konferenz. Auch da bin Wich an sich durchaus mit ihm einverstanden. Ich würde es für sehr bedauerlich halten, wenn won seiten der Entente und Sonjetrußlands versucht würde, die Ostfragen ohne Zuziehung Deutschlands zu regeln. Ich würde jeden endgültigen Ostfrieden für durchaus ungenügend halten, der die natür⸗ lichen Beziehungen des Völkerverkehrs im Osten und die Lebens⸗ bedürfnisse des deutschen Volkes außer acht ließe. 8 (Zustimmung) Denn die deutschen Lebensbedürfnisse kennen wir besser als irgendein anderer (sehr richtig!), und wir müssen darum gefragt werden, was wir von ihnen halten. Was die natürlichen Völkerbeziehungen im Osten anlangt, so haben wir darin mehr Erfahrung als die Entente. (Sehr richtig!) Wir sind in der Lage, der Entente gewisse Rat⸗ schläge zu geben, an denen sie nicht achtlos vorbeigehen dürfte. (Zustimmung.) 8 Meine Damen und Herren! Ich bin auf der andern Seite aber auch darin mit dem Herrn Vorredner einverstanden, daß es meinem Gefühl für Takt und Würde widerspricht, mich gewaltsam in eine Gesellschaft einzudrängen, zu der ich nicht eingeladen hin. Ich habe es immer für eine falsche Politik Preußens gehalten, daß es nach dem Krimkriege so große Anstrengungen gemocht hat, sich an den Pariser
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und Herren!
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Konferenztisch zu setzn. Wir wären über manche unnötige Verwick⸗
lung hinweggekommen, wenn wir das damals nicht getan hätten. Heute ist die Sache aber ganz anders. Was jetzt im Osten überlegt und w⸗ sprochen wird, geht uns an Herz und Nieren und kann gar nicht ohae Berührung unserer allervitalsten Lebensinteressen endgültig geregels werden. Deswegen glaube ich, daß wir, ohne irgerdeinen Anspruch darauf zu erhebea, daß wir mit eingeladen werden, doch immer von neuem unsere Bereitwilligkeit erklären müssen, unsern Rat und unsern Beistand für die ungeheuer schweren Probleme der Ostfragen zur Ver⸗ fügung zu stellen, und es wird dann die Schuld der Entente, unter Umständen die Schuld Sowjetrußlands sein, wenn unsere Stimme nicht gehört wird; denn die Sache ist augeablicklich nicht so, als wenn nun die Entente uns ausschlösse und Sowjetrußland uns einlüde. Wir haben bisher noch von keiner Seite eine Einladung berkommen. (Hört! hört!) Ich kann mir ganz gut denken, daß die beiden Parteien sich zu⸗ nächst einmal untereinander über gewisse Vorfragen einig werden wollen, bevor sie uns mit zur Beratung hinzuziehen. Ich weiß gan nicht einmal, ob schließlich die Zuziehung in der Form geschehen wird, daß wir als mitberatende Maocht, als gleichberechtigte Delegation auf⸗ gefordert werden, nach London zu kommen; denn, meine Damen und Herren, einstweilen gilt immer noch der Satz des Versailler Vertrages, der ja in § 231 seine charakteristischste Auswirkung erfahren hat, daß wir mit den anderen Nationen nicht auf gleicher Stufe stehen, sondern zunächst bis auf weiteres Parias sind, die erst allmählich wieder in den Völkerbund aufgenommen werden können. (Zuruf rechts: Ein Fetzen Papier!) — Meine Dameg und Herren! Inwieweit dieses „Papier“ erfüllbar ist, werden wir erst erkennen, wenn wir versuchen, es zu er⸗ füllen. Das ist nach wie vor meine Ueberzeugung.
Damit komme ich zum dritten Teile der Bemerkungen des Herrn Vorredners, nämlich zu der Rede von Churchill. (Abg. Dr. Breit⸗ scheid: Nein, die Beziehungen zu Rußland waren das Dritte!) — Ach so, die unmittelbaren Beziehungen zu Rußland. — Ich bin nach der Richtung hin vollkommen mit den völkerrechtlichen Aus⸗ führungen des Herrn Breitscheid einverstanden und kann auch der Meinung Ausdruck geben, daß die klaren und einleuchtenden Aus⸗ führungen des Herrn Zitelmann den Nagel auf den Kopf treffen. Sie sind zwar geschrieben worden, ehe ich im Auswärtigen Amte war, aber ich stehe keineswegs an zu erklären, daß ich mich mit diesen Ausführungen vollständig identifiziere. Infolgedessen liegt die Sache soo: wir haben zwar keine Verträge, weder mit Rußland noch mit irgendeinem Randstaat oder Teilstaat Rußlands, die vor dem In⸗ krafttreten des Friedensvertrags geschlossen worden sind; — sie sind durch den Artikel 116 aufgehoben. Wir werden auch künftig, wenn über irgendeinen Teil des Gebiets des alten zaristischen Rußlands von den Alliierten ein Vertrag mit Sowjetrußland oder seinem Rechtsnachfolger oder einem Teil⸗ oder Randstaat geschlossen wird, verpflichtet sein, diese Verträge anzuerkennen. Aber zwischen der Aufhebung der Verträge von damals und zwischen dem Inkraft⸗ treten der Verträge der Zukunft haben wir völlig freie Bahn. Diese freie Bahn ist nur dadurch einigermaßen gehemmt, daß wir ja nicht wissen werden, ob die künftigen Verträge mit den Ver⸗ trägen, die wir jetzt abschließen, stimmen, und daß wir infolgedessen dem Staat, mit dem wir jetzt Verträge schließen, immer sagen werden: es kann sein, daß späterhin die Sache noch abgeändert wird, und wir können euch das nicht dauernd garantieren, was wir jetzt mit euch ausmachen. Das gilt auch von dem Vertrage, der heute von Ihnen angenommen worden ist, von dem Vortrage mit Lettland. Er ist vollständig zu Recht ergangen; aber es war doch nötig, daß wir Lettland darauf aufmerksam machten, daß er mehr oder weniger den Charakter der Vorläufigkeit hat. Wir haben Lettland anerkannt als de facto bestehenden Staat und als de facto bestehende Re⸗ gierung. Ob sie dauernd de jure bestehen wird, hängt eben von der endgültigen Regelung der Fragen im Osten ab, also nicht bloß vomn dem Willen der Entente, sondern ganz wesentlich auch von dem Willen Sowjetrußlands.
Wie wir jetzt Lettland anerkannt haben und daran gehen werden, mit Lettland Gesandtschaften auszutauschen, zu ihnen normale Be⸗ ziehungen zu unterhalten und die Interessen sowohl Lettlands wie Deutschlonds zu pflegen, unter Vorbehalt der späteren allgemeinen Ostfragenregelung, so werden wir auch mit Georgien derartige Verhält⸗ nisse jetzt zuwege briagen. (Bravo!) Ich habe gerade heute abend ber georgischen Vertretung mitteilen lassen, daß wir auch Georgien als de facto bestehenden Staat anerkennen, daß wir auch mit der georgi⸗ schen Regierung als einer de facto bestehenden Regierung Gesandt⸗ schaften wechseln werden und auch bereit sind, mit Georgien wirtschaft⸗ liche Verträge zu schließen, wie sie den beiderseitigen Interessen ent⸗ sprechen, auch das natürlich nur, indem wir Georgien darauf aufmerk⸗ sam machen, daß unter Umständen bei der endgültigen Rogelung im Osten dies oder jenes noch eine Aenderung erfahren mn.ß. Das wor der dritte Punkt. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Breitscheid.)
Mit Sewjetrußlaad sind wir natürlich in der Lage, selbständig jeden Vertrag abzuschließen, den Sowjetrußland mit uns schließen will. Da bin ich allerdings der Meinung — und ich sage es ganz offen —: ich würde mich mit Sowjetrußland in keinen Vertraa einlassen, wenn mir nicht Scwjetrußland die Zusoge macht, daß es das, was es mir uns jetzt vereinbart, auch der Entente gegenüber durchzuhalten gesonnen ist; denn sonst hat es keinen Zweck, vorweg große Verträge mit Sowjetrußland zu schließen.
Der vierte Punkt betrifft die Rede von Churchill. Meine Damen Auch ich bin der Meinung, daß aucenblicklich die Zeit noch nicht gekommen ist, wo wir uns sehr dazu dröngen sollten, in den Völkerbund aufgenoͤmmen zu werden. Denn wenn wir auf die Art und Weise zurückblicken, wie maa uns in Spaa entgegengekommen ist — trotz mancher kleinen Freundlichkeiten im einzelnen —, so ist das nicht die Art, wie wir in eine Völkerrechtsgemeinschaft aufgenommen zu werden wünschen (lebhafte Zustimmung), und es muß da doch noch manches anders werden, bis uns der Eiatritt in den Völkerbund be⸗ sonders begehrenswert erscheint. (Sehr gut!) Vor allen Dingen würden wir dringend davor warnen, uns dadurch in den Völkerbund locken zu lassen, daß man uns als Landsknechte zu irgendwelchen heute zur Frage stehenden militaristischen und kriegerischen Unternehmungen der augenblicklichen Siegerkommunität verwendet. Sehr gut! und⸗ Bravo!) Dazu ist Deutschland nicht da (erneute Zustimmung), und die Welt muß zunächst erst viel friedlicher aussehen, bis wir die Ga⸗ rantie haben, durch den Eintritt in den Völkerbund unsere inter⸗ nationale Stellung zu verbessern. (Lebhafter Beifall. 3
—— e“
17. Sitzung vom 3. August, Vormittags 10 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)“)
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen.
Abg. Ku nert (U. Soz.) beschwert sich daruber, daß trotz des Beschlusses der Nat:onalversammlung, durch den eine Petition des Wirklichen Geheimen Kriegsrats Uhlenbrock in Verlin⸗Friedenau auf Schadenersatz infolge seiner Außerdienststellung der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen worden war. in dieser Angelegenheit nichts geschehen sei. — Ein Regierungsvertreter erklärt, daß dem Geheimrat Uhlenbrock keinerlei Unxrecht geschehen sei weder bei seiner vorläufigen Versetzung in den Ruhestaad noch bei seiner Pensiogierung. In 18 umfangreichen Eingaben habe sich der Petent an die zuständigen Stellen gewendet, meist in einem jeder Beschreibung spottenden Tone. Fünfmal sei ihm geantwortet worden, später wurde darauf verzichtet.
In einer weiteren Aafrage wünscht Abg. Kunert (U. S Auskunft über die Beseitigung der Berliner wohnerwehr, die sich neuerdiags in „Berliner Seibstschutz“ um⸗ getauft und umorganisiert habe.
Reichsminister des Innern Koch: Die Reichsregierung gedenkt, zur Verhinderung solcher Zustände ein Entwaffnuagsgesetz durch den Reichstag beschließen zu lassen, auf Grund dessen die Reichsregierung erst in der Stand gesetzt wird, solche unerlaubten Wafsenlager zu be⸗ scitigen. (Heiterkeit.)
Abg. Koch (U. Soz.) weist darauf hin, daß einzelne Sportvereine, wie der Kiub „Olympia“, reaktionäre Organisationen seien, die auch über Waffenlager verfügen.
Reichsminister des Innern Koch: Das ist mir zu meinem leb⸗ haften Bedauern nicht bekannt. (Heiterkeit.) Wie ich mir bereits in meiner ersten Antwort auszuführen erlaubte, ist das eine Angelegenheit der Länder. Das Reich würde nur dann in den Stand gesetzt werden, seinerseits einzuschreiten, wenn der Ausnahmezustand verhängt würde, was voraussichtlich nicht im Sinne des Herrn Anfragestellers liegen würde. (Erneute Heiterkeit.)
Auf Anfrage des Abg. Dr. Düringer (D. Nat.) wegen Ge⸗ nehmigung zur Ausfuhr von 80 000 kg Malzextrakt nach dem Ausland durch die Wyla⸗Werke in Weil, worauf auch die Berliner Firma M.
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b orgenroth ein Ausfuhrangehot für eine badische Malzextraktfabrik gemacht habe, erwidert Landgerichtsrat Heinrici: Das Ernährungsministerium hält eine Ausfuhr von Malzextrakt fär höchst unerwünscht und versagt grundsätzlich die Genehmigung dazu. Den Wyla⸗Werken ist die Ausfuhrgenehmigung ausnabmsweise erterlt worden, um ihr die Tilgung einer auf ihrem Grundstück lastenden Aus⸗ landsschuld zu ermöglichen, die ihr Fortbestehen in Frage stellte. Die Art und Weise, wie der Agent der Firma, Morgenroth, Abnehmer suchte, kann in keiner Weise gebilligt werden. Seine Anzeige ig den Tagesblättern ist ohne Zustimmung der Wyla⸗Werke erfolgt und auf Verlangen des Vereras Deutscher Malzextraktfabrikanten zurückgezogen worden. Die Vorräte an Malzextrakt reichen zur Deckung des inneren Bedarfs aus.
Auf die Anfrage des Abg. Dr. Barth⸗Chemnitz (D. Nat.), ob das sächsische Gesetz vom 21. Juli 1919, wodurch die En 8— ⸗ digungspflicht des Staates für die Entziehung
des Kohlonbergbaurechts wieder aufgehoben worden ist, rechts⸗
gültig und mit der Reichsverfassung vereinbar ist, erwidert Geheimrat Wessig, dieses sächsische Gesetz steht der Reichsverfassung nicht entgegen, weil es vor dem Inkrafttreten der Verfassung erlassen ist.
Auf Anfrage des Abg. Lipinski (U. Soz.) wegen Zurück⸗ haltung von 400 deutschen Kriegsgefangenen, die wegen Disziplinarvergehens zu mehrjähriger Zwangsarbeit verurteilt sind, im Dépot Spscial Avignon (Rhone) erwidert Lega⸗ tionsrat von Tippelskirch, daß nach dem Friedensvertrag in solchen Fällen Kriegsgefangene zurückbehalten werden können, daß aber die Reichsregierung um ihre möglichst baldige Rückkehr bemüht sei, die jedoch nur durch Begnadigung im einzelnen Fall zu erreichen sei. Die einzelnen Fälle würden auf Vorschlag der Regierung ge⸗ prüft. Für das materielle Wohl der Gefangenen sei umfassend gesorgt.
Auf eine Ergänzungsfrage des Abg. Lipinski wegen grau⸗ samer Behandlung in einzelnen Fällen erwidert der Regierungsvertreter, daß diesen Fällen nachgegangen werden solle, wenn der Abgeordnete das Material zur Verfügung stelle.
Auf Anfrage des Abg. Brandes (U. Soz.) wegen Heran⸗ ziehung von Monkagezulagen beim Steuerabzug durch das Finanzamt Hannover erwidert Geheimrat Kuhn, daß nach den neuen Bestimmungen ühber den Steuerabzug die Montagezulagen wie alle Entschädigungen für Dienstaufwand dem Steuerabzug nicht unterworfen seien, unbeschadet der Anrechnung bei der endgültigen Veranlagung zur Einkommensteuer.
Auf Anfrage des Abg. Füsber ⸗Köln (Dem.) wegen zoll⸗ 8 von südamerikanischen Weinen im Verschnitt mit elsässisch⸗lothringischen Weinen erwidert Landgerichtsrat Heinrie!: Deutschlaad muß nach dem Friedensvertrag eine bestimmte Menge elsaß⸗ lothringischer Weine während fünf Jahre zollfrei hereinlassen. Die französische Regierung hat das Einfuhrkontingent für 1920 auf 250 000 Hektoliter festgesetzt. Für die späteren Jahre ist eine Kon⸗ tingentfestsetzung noch nicht erfolgt. Die Einfuhr ist nur auf Grund von Ursprungszeugnissen gestattet, die von den elsaß⸗lothringischen Handelskammern ausgestellt werden. Die eingeführten Weine müssen elsaß⸗lothringischen Ursprungs sein und dem deutschen Weingesetz, insbesondere bezüglich Zuckerung und Kellerbehandlung, entsprechen. Die Einfuhr von Verschnitten kann nicht verweigert werden, wenn der elsaß⸗lothringische Anteil überwiegt und die Art bestimmt. Dem deutschen Weingesetz nicht entsprechende Verschnitte werden zurück⸗ gewiesen.
Auf Anfrage des Abg. van den Kerkhoff (D. V.) wegen der hohen deutschen Paßgebühren im Verkehr mit olland erwidert ein Regierungsvertreter, daß diese Paßgebühren seinemzeit von der Nationalversammlung gebilligt seien, daß aber im Herbst dem Reichstag ein neuer Entwurf vor⸗ gelegt werden solle, der erhebliche Ermäßigungen vorsehe.
Präsident Löbe teilt mit, daß beabsichtigt ist, nach der Er⸗ ledigung der zweiten Lesung des Entwaffmungsgesetzes eine zweistündige Pause eintreten zu lassen, und bittet die Mitglieder, sich darauf einzu⸗ richten, daß die Ueralenhen des Reichstages heute und morgen noch nicht zu Ende gehen.
Gemäß dem Antrage des Geschäftsordnungsausschusses wird die Genehmigung des Reichstages zur Durchführung einer Privat⸗ klage A den Abgeordneten Crispien (U. Scoz.) wegen Beleidigung versagt. Die Vorlage zur Ausführung der Be⸗ stimmungen des Friedensvertrages über gemischte Schieds⸗ gerichtshöfe und die Vollstreckung ausländischer Urteile wird in allen drei Lesungen ohne Erörterung unverändert angenommen.
Eine weitere Vorlage bezweckt eine Aenderung der Ver⸗ ordnumng über Lohnpfändung vom 25. Juni 1919. Die Grenze für die Pfändbarkeit des Arbeitslohnes oll von 2500 auf 85 ℳ für Verheiratete, von 2000 auf 4000 ℳ für Ledige heraufgesetzs werden.
Abg. Kaiser (Scz.): Gegenüber der Vorkriegszeit haben sich die Arbeitslöhne etwa auf das Sechsfache, die Kosten für die Lebens⸗ haltung dagegen mindestens auf das Zehnfache erhoöht. Das in der Vorlage Gebotene erscheint uns nicht ausreichend. Wir beantragen eine Verdreifachung des geschützten Betrages und demgemäß die Herauf⸗ setzung der Grenze auf 7500 ℳ bzw. 7000 ℳ, ebenso halten wir die Heraufsetzung der Grenze der Pfändbarkeit bis zum Höchstbetrage von acht Zehnteln statt sechs Zehnteln für erforderlich. Den Interessen
freier Einfuhr
8 Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wort⸗ laut wiedergegeben werden.