beiter vorgeht, ist die Bewaffnurg des Proletariats berechtigt. Wir werden diese so lange fordern, wie Sie Ihre Henkersknechte haben, um die ideale Bexwegung der Arbeiterschaft zu bekämpfen. Auf den Uni⸗ versitäten wird der Geist der Mordbrennerei gezüchtet, (Großer Lärm rechts. Rufe: Unwahrheit! Verleumdungl Abg. Dr. Kahl: Verführen Sie funächst nicht das Volk!) Wir wollen mit den Waffen des Geistes kämpfen, nicht mit den Waffen der Barbaren. (Lachen rechts, Nuf: Wasserturm in Essen!) Dies Gesetz ist nichts anderes, als ein Gesetz für den weißen Terror in Deutschland. (Großes Gelächter rechts, an⸗ dauernder Lärm.) * 8§5 1 und 2 werden unter Annahme des Antrages der Regierungsparteien angenommen, die übrigen Abänderungs⸗ anträge werden abgelehnt. 8
Der Ausschuß beantragt Einführung eines § 2 a: Für die
Ablieferung rechtmäßig erworbener Waffen ist Entschädigung
zu leisten.
Ein Vertreter der Regierung bittet, den Paragraphen ab⸗ zulehnen; in § 9 sei die Möglichkeit gegeben, Entschädigungen zu zahlen, eine Verpflichtung festzulegen, gehe zu weit.
8 2 a wird angenommen, ebenso weitere Para⸗ graphen. § 6 sieht die Ernennung und die Befugnisse des Reichskommissars vor.
Die Mehrheitssozialdemokraten wollen das Recht des Reichskommissars auf Festsetzung, welche Ausnahmen von der Ablieferungspflicht stattfinden sollen, streichen, die Regierungs⸗ parteien beantragen einen Paragraphen Ga, der die Einsetzung eines parlamentarischen Beirats von 15 Personen vorsieht, dessen Einverständnis zu grundlegenden Ausführungsbestim⸗ mungen enizuholen ist. Soweit solches in dringenden Fällen untunlich ist, hat der Reichskommi sar selbständig erlassene grundlegende Ausführungsbestimmungen dem Beirat alsbald vorzulegen.
Abg. Merck (D. V.): Meine mentarischen Beirat aus praktischen Motiven die schwersten Bedenken⸗
Abg. Hildenbrand (Se.): Wir wollen die Möglichkeit größerer Garantien schaffen, wenn wir die vorherige Zustimmung des Beirates zu den Ausführungsbestimmungen durch den Reichskommissar beantragen. Eine Entlastung der Regierung und des Reichskommissars ist unbedingt nötig. Der Antrag der Regierungsparteien ist nicht klar
genug.
Abg. Kopsch (Dem.): Es wird nicht sckever sein, bis zur dritten Lesung eine Fassung zu finden, die den Bedenken des Vorredners ge⸗ recht wird. wir halten möglichste Bewegunasfreiheit für den Reichskommissar für erforderlich. Aber die Einsetzuna des Beirats erscheint uns doch desto notweadiger, je mehr wir wahrnehmen müssen, wie systematisch gegen das Gesetz und gegen die Ginrichtung des Kommissars Sturm gelaufen wird. — sehr großen Mehrheit vom Reichstage angenommen werden. dings soll der Reichskommissar seine füllen, darum wollen wir ihm das
8 f⸗; os4†; 88 1 AIII 1 8 ¹ Ausführungsbestimmungen selbständig zu erlassen. Wenn aber der Bei⸗
rat eine wesentliche Unterstützung des Kommissars sein soll, muß die V
Volksvertretung auch eine gewisse Sicherheit haben, denn sie weiß nie elung elne gew. Sich, ) , d 1 veiß nicht wer. der Reichokommissar sein wird und ob nicht trotz seines festen Willens Mißgriffe gemacht werden. Den Zusatzantrag der Unab⸗ ängigen, kommissar oder die von ihm bestellten Kommissare entscheiden soll, müssen wir ahlehnen schon weil dadurch un die Befugaisse des Reichs⸗ ats und der Regierung eingegriffen würde. Abg. Unterleitner (U. Soz.): Der hier ans vorgeschlagene Reichskommissar wird ein unumschränkter Herrscher sein, er wird mehr Recht als jemals ein Diktator in sich vereinigen. Man will nun seine Befugaisse etwas einengen und ihn unter die Kontrolle des Reichstags stellen, dazu würde aber gehören, daß dem Betrat auch wirksame Be⸗ gnisse gegeben werden. So weit wollen aber die bütgerlichen Par⸗ teien nicht gehen, sie wollen nur das Volk beruhigen, damit Mißgriffe diesem als ausgeschlossen erscheinen. Wir unsererseits wollen den Bei⸗ rat zum eigentlichen Reichskommissar machen; der Reichstag muß hier wirklich mitzureden haben. Sonst könnte es ja zum Beispiel auch ge⸗ schehen, daß für Bayern der famose Münchener Polizeipräsident Löhner als Landeskommissar bestellt würde. Die bürgerlichen Par⸗ teien sind aber darauf aus, daß der Reichskommissar nicht etwa der be⸗ wasfneten Reaktion, sondern nur der Arbeiterschaft entoegentritt. Die 88 6 und 6 a werden in der Fassung des Antrags der Regierungsparteien nach Ablehnung des Antrags Hildenbrand fast einstimmig angenommen, der Zusatzantrag der Un⸗ abhängigen Sozialdemokraten abgelehnt.
In § 7 wird die Befugnis des Aufhebung des Brief⸗, Post⸗ geheimnisses einstimmig beseitigt. „Nach § 9 kann der Reichskommissar besondere Organisa⸗ hionen zur Deäüchffcgrung seiner Aufgaben schaffen sowie die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen über den Besitz von Militärwaffen verlangen. Der Ausschuß hat dagegen die eidesstattlichen Versicherungen nur „über Waffenschiebungen und über den Besitz oder Verbleib von Waffen⸗ oder Munitionslagern“ zugelassen.
Die Deutschnationalen beantragen, den Passus über die eidesstattlichen Versicherungen überhaupt zu streichen. Die Sozialdemokraten beantragen, in diesem Passus der Kommissionsfassung statt „Waffen⸗ oder Munitionslagern“ zu sagen: „Militärwaffen“. Die Sozialdemokraten bean⸗ tragen serner, daß die besonderen Organisationen, die der Reichskommissar heranziehen kann, nicht Waffen tragen dürfen und. aus allen Schichten der Bevölkerung zu⸗ ammengesetzt sein ollen.
Abg. Dr. Radbruch (Soz.): Drganisationen der Sicherhaitepolizei, die sich bewährt haben, Arbeiter einzureihen, um einem Gegensatz zwischen Arbeitern Sicherheitspolizei von vornherein zu begegnen.
Reichsminister des Innern Koch: Meine Damen und Herrent! Ich will Ihre Verhandlungen nicht aufhalten und zu den Aus⸗ führungen, die eben gemacht sind, nur das eine erklären: Bei dem Antrag der Partei des Herrn Vorredners ist uns völlig unbedenk⸗ lich, daß hier Organisationen gefordert werden, die sich aus allen Teilen der Bevölkerung zusammensetzen. Damit sind wir nach jeder Richtung hin einverstanden. Womit wir nicht einverstanden sind, das ist, daß in dem Antrag des Herrn Vorredners gefordert wird, daß diese Organisationen unbewaffnet sein sollen; denn gerade nach den Ausführungen, die aus seinem Kreise hier so vielfach gemacht sind, haben doch die Behörden bei Herausholung der Waffen unter Umständen mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Es ist dabet ganz gleich, ob dieser Widerstand von rechts oder von links kommt. Es geht nicht an, diese Menschen dem auszusetzen, daß sie in gefähr⸗ licher Situation unbewaffnet angesetzt werden. Wenn also der Herr Vorredner sich mit uns einigen will, mag er das Wort „un⸗ bewaffnet“ streichen. Ueber das andere, über „alle Kreise der Be⸗
völkerung“ werden wir uns gern vertragen.
Nun hat der Herr Vorredner gesagt, wir hätten dabei nur oder in erster Linie an vorhandene Organisationen gedacht, weil es in der Begründung hieße, diesen Organisationen sollten die Waffen belassen werden. Ich derstehe diese Argumentation juristisch über⸗
Reichskommissars zur und Telegraphen⸗Fernsprech⸗
reunde haben gegen den parla-
Das Gesetz muß doh mit einen 9 — Aller⸗- lufgabe nicht schablonenhaft er⸗ Recht geben, in vringenden Fällen
wonach der Beirat über Beschwerden gegen den Reichs⸗
das Wort.
Es vgerüg in die bestebenden und
haupt nicht. Wenn ich einer neugebildeten Organisation vor Be⸗ ginn der Entwaffnungsaktion Waffen gebe, damit sie mit helfe, so muß ich dieser neugebildeten Organisation die Waffen so lange belassen, bis die Entwaffnung durchgeführt ist. Das Wort „be⸗ lassen“ ist also vollkommen klar, und die Unterstellung, daß daraus hervorginge, daß die Regierung an die vorhandenen Organisationen gedacht habe, ist unbegründet. Ich habe meine Erklärung heute morgen nach dieser Richtung mit solcher Bestimmtheit abgegeben, daß keine Veranlassung vorliegt, daran zu zweifeln. (Bravo!)
Abg. Unterleitner (U. Soz.): Ich möchie fragen, ob auch die unabhängigen Sozialdemokraten mit gemeint sind, wenn es heißt: „Aus allen Teilen der Bevölkerung tufanch nse eht⸗.
Abg. Kopsch (Dem.): Von allen Einwendungen der Unab⸗ hängigen haben wir in der Kommission nichts gehört.
Abg. Schwarz⸗Baden (U. Soz.): Eisenbahenbeamten sind von der Regierung Waffenscheine egeben worden, ohne daß sie es ver⸗ langt haben. Sie dürfen es daher nicht übelnehmen, wenn wir zu 1Ss Behörden kein Vertrauen haben, wenn wir sehen, daß die Be⸗ waffnung des Bürgertums der Entwaffnung vorausgegangen ist.
Abg. Dr. Rosenfeld (U. Soz.): Ich bestreite entschieden, daß wir uns in der Kommission anders verhalten haben als im Plenum. Wir haben heute genau dasselbe gefordert wie im Ausschuß.
Abg. Schöpflin (Soz.): In der Kommission habe ich an die Regierung appelliert, Konzessionen zu machen mit Rücksicht auf die vernünftige Haltung der Vertreter der Unabhängigen.
Abg. Remmele (IlI. Soz.): Der Abg. Schöpflin muß in der Kommission zeitweise geschlafen haben.
Abg. Schöpflin (Soz.): Wenn man die Samftmut der Unach’- hängigen immer mitanhören muß, kann man schon einschlafen.
Abg. Dr. Rosenfeld (IUI. Soz.): (Wird mit Schlußrufen empfangen.) Ich habe mit meiner Fraktion vor der Kommissions⸗ beratung mich eingehend besprochen und die Kollegen gebeten, mit aller Energie auf eine Verbesserung hinzuarbeiten, und wenn dies gelingen sollte, für eine Ablehnung nach besten Kräften einzu⸗ reten.
Nach kurzen Ausführungen des Abg. Hofmann⸗ Ludwigshafen (Zentr.) wird ein Antrag auf Schluß der De⸗ batte mit allen Stimmen gegen die der Unabhängigen an⸗ genommen.
In der Abstimmung wird von sämtlichen Anträgen nur derjenige angenommen, daß die besonderen Organi⸗ sationen aus allen Schichten der Bevölkerung zusammengesetzt sein sollen. Darauf wird aber der ganze g9 abgelehnt.
Nach § 10 werden Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und mit Geldstrafe bis zu 300 000 ℳ bestraft. Ist die Tat begangefs damit die Waffen zu Gewalttätigkeiten verwendet werden, so tritt statt Gefängnisstrafe Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren, bei mil⸗ dernden Umständen Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten ein.
Die Regierungsparteien beantragen, daß die Tat „nach⸗ weisliche zum Zweck von Gewalttäatigkeiten begangen sein muß. Die Sozialdemokraten beantragen die Streichung dieser Bestimmung überhaupt. § 10 wird mit der Aenderung gemäß dem Koalitionsantrage angenommen.
Der Rest des Gesetzes wird ohne Erörte⸗ rung angenommen.
Präsident Löbe bemerkt, daß angesichts der vorgerückten Zeit auf die Pause verzichtet werde.
Es folgt die dritte Lesung des Etats.
Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.). Im Hauptausschuß habe ich unsere Bedenken gegen die heutige Regierungspolitik dargelegt, leider ohne den geringsten Erfolg. ir verzichten darauf, diese Be⸗ denken im Plenum erneut zum Vorschlag zu bringen und werden beim Hauptetat darauf zurückkommen.
den
Beim Etat des Innern befürwortet
Abg. Dr. Höfle (Zentr.) einen Antrag fast aller Parteien, in weller Lesung gestrichenen Beitrag für das Heimstättenamt der deutschen Beamtenschaft von 500 000 ℳ in den Haushalt wieder einzustellen.
Das Haus beschließt entsprechend.
hg. Dr. Rolenfeld (U. Soz): Uns ist eine Entschließung vorgelegt, die die Internierung der eingewanderten fremdländischen Elemente fordert. Durch postzeiliche Maßnahmen läßt vhic das soziale Problem der Osteinwanderung nicht lösen. Als es sich darum handelte, das Hindenburgprogramm durchzuführen, waren uns die Osteuropäer willkommene Gäste. Die Ostjuden wollen keineswegs bei uns bleiben, sie warten nur auf günstige Gelegenheit, weiterzu⸗ wandern, besonders nach Amerika. Man sollte lieber gegen die Schieber etwas unternehmen. Für die Ostjuden n, Schesh durch Arbeits⸗ und Wohnungsbeschaffung erfolgen, nicht aber durch Inter⸗ nierung.
Abg. Dr. Runkel (Dem.): Die Schaffung eines Reichsschul⸗ amts ist 8 die Reichsschulkonferenz war ein Fehlschlag. Die Regierung sollte uns über die Ergebnisse der Reichsschulkonferenz eine Denkschrift vorlegen.
Hierauf nahm der Reichsminister des Innern Dr. Koch Wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms
129 führten, waren deutschen Blutes,
kann seine Rede erst morgen im Wortlaut mitgeteilt werden.
Abg. D. Mumm (D. Nat.): Dr. Rosenfeld ist mit seiner Rede 24 Stunden zu spät gekommen, denn die Entschließung zur Ostjudenfrage ist gestern bereits angenommen worden. Trotzdem ist es dankenswert, daß Dr. Rosenfeld die Aufmerksamkeit der weitesten Oeffentlichkeit nochmals auf diese Frage gelenkt hat. Wenn in der Resolution von fremdstämmigen Elementen gesptbchen wird, so fallen natürlich die Deutsch⸗Balten nicht darunter. Niemand kann die Zahl der eingewanderten Ostjuden angeben, denn die meisten sind ohne Paß zu uns gekommen. Die Wohnungsnot in Berlin wäre ohne die ostjüdischen Zuwanderer nicht vorhanden. Schon 1916 wurde von unserer Seite auf die gefährlichen Zustände in der jüdi⸗ chen Schweiz in Berlin hingewiesen. Selbst das „Berliner Tage⸗ latt“ klagte damals über diese jüdischen Nahrungsmittelschieber. Wir verlangen, daß die Ostgrenze wieder gesperrt werde. Bei den Razzien in der Grenadierstraße ist man nicht scharf genug vor⸗ gegangen. In dieser Zuwanderung liegt aber auch eine erhebliche po stische Gefahr. Die körperliche Beredsamkeit (Heiterkeit!) de eesg läßt auf ihre Abstammung schließen. Während des Krieges ha e auch ich mich für die bessere Behandlung der Ostjuden eingesetzt. Echt christlich ist es aber, jetzt zunächst für unser armes zertretenes Volk einzutreten. (Lebhafter Beifall.)
„Abg. Korell (Dem.): Wir sind keineswegs gleichgültig gegen die Not der eingewanderten Leute. Aber wie sieht es bei uns im eigenen Lande aus? Wir haben selbst Mangel an Nahrung, Woh⸗ nung und Arbeit. Wir wünschten, daß das deutsche Volk wieder reich und gesund wird, um die Pflichten der Menschlichkeit wieder ausüben zu können. Der barmherzige Samariter konnte doch Barm⸗ herzigkeit erst ausüben, weil er einen Esel besaß, auf den er den Ver⸗ wundeten setzen konnte und weil er Geld besaß, um ihn verpflegen lassen zu können. Wenn wir erst wieder Ruhe, Arbeit und Nah⸗ rung haben, dann wollen wir auch gern den anderen helfen. Selbst gute deutsche jüdische Kreise empfinden die entstandenen Mißstände als eie b- Leute, die bei unz arbeiten, können nicht als lästige Ausländer behandelt werden. Auf direkte Anweisung der Obersten eeresleitung sind viele Leute zu uns hereingekommen, um dem Hindenburg⸗Programm zur Durchsührung zu perhelfen. Von den
chiebern sind 75 % sämtlicher Gold⸗ und Silberschieber solche ein⸗ 1
gewanderte Ostjuden.
Nachrichten d eichs⸗ preußischen Finanzministerium, vom 31. Juli 1920, hat folgenden
Abg. Dr. Löwenstein (U. Soz.): Die höheren Schulen sind schon heute überfüllt von mittelmäßig oder minderbegabten Kindern der besitzenden Klasse. Das übt einen ungeheuren Druck auf das Bildungsniveau des Volkes aus. Die Reichsregierung muß diesen Zustand baldigst mit Energie beseitigen.
Abg. Frau Dr. Lüders (Dem.): Das Gesetz über die welt⸗ liche und konfessionelle Schule muß im Herbst alsbald vorgelegt werden. Denn eine Klärung ist dringend erwünscht. Die Kinder werden jetzt häufig zu demonstrierenden Schulstreiks gemißbraucht. Sehr richtigl bei den Demokraten.) Auf einem Dorfe wurden die Kinder sogar wegen der Einführung einer weltlichen Schule zu einem Demonstrationszug auf die Straße gebracht. (Hört, hört!) Die Erwachsenen verlieren damit jedes Recht, sich über die Unbot⸗ mäßigkeiten der Jugend zu entrüsten, wenn sie die Kinder zur Gehor⸗ samsverweigerung der Schule gegenüber anhalten. Wo soll da Auto⸗ rität und Achtung vor Eltern und Schule herkommen? Die Schaffung der Rechtsgrundlage für die weltliche Schule würde den Erwachsenen selber wieder das Gefühl für Rechtmäßigkeit herstellen, das sie erst berechtigt, Kinder zu erziehen. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr. Breitscheid (U. Soz.): Endlich ist Herr Mumm seine antisemitische Rede losgeworden. Merkwürdigerweise haben die Deutschnationalen in Mecklenburg sich unter das antisemitische ö mit dem Geschichtsprofessor Ne Ple gestellt, der getaufter Jude ist. (Lebhafte Zwischenrufe rechts.) Vielleicht tritt auch Herr von Graefe zum Judentum über. (Heiterkeit. Widersßruch des Abg. Graefe.) Der demokratische Reichsminister des Innern und der demokratische Abg. Korell haben sich auf den Boden der deutschnationalen Revolution gestellt. Die demokratische Partei hat früher ihren Stolz darin gesetzt, die leiseste Regung des Anti⸗ Lenit genss entschieden zu bekämpfen. Der beste und energischste
emokrat, den es in Deutschland gegeben hat, Theodor Barth, stand an der Spitze des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus und mußte sich daher als Judenschutztruppenmajor beschimpfen lassen. Dieser Verein würde eine solche Resolution niemals gutheißen. (Abg. Kopsch (Dem.): Breitscheid in der Vergangenheit.) Ach Herr 8. Sie haben keine bessere Vergangenheit! Unzweifelhaft richtet sich die Entschließung Negen die jüdischen Einwanderer, gegen niemand sonst. Männer wie Rennenkampf, die die russischen Truppen gegen Deutsch⸗ solchen ännern soll die eutsche Grenze nicht verschlossen bleiben, die baltischen Barone waren die festesten Stützen des Zarenthrones. Wir verlangen eine Statistik über die genannten Aus⸗ und Einwanderer ohne Unterschied der Rasse und der Nationalität. Wir haben keinen Anlaß, für das Judentum eine besondere Lanze zu brechen. Eine politische Gefahr ist in dieser Einwanderung nicht zu erblicken. Der revolutionäre Gedanke wird genügend durch die Deutschnationalen genährt. In unseren Kreisen sitzt das Chrlstentum s als bei Ihnen; bei Ihnen ist es ein Hort wirtschaftlicher und politischer Reaktion geworden, bei uns wird die Gleichheit gefördert und Nächstenliebe geübt. Das liberale Christen⸗ tum des Abg. Korell leistet nur Samariterdienste, wenn es Besitz hat und das Wohltun nicht gar zu empfindlich ist. 1
Abg. Rheinländer (Zentr.): Wir fordern kein Reichsschul⸗ ministerium, sondern nur den Ausbau der Schulabteilung des Ministeriums des Ingern. Der Schulstreik ist ein Unglück für Kinder und Eltern. Zu ihm darf nur gegriffen werden, wenn keine anderen Mittel mehr vorhanden sind.
Frau Abg. Schulz (Sotz): Der Schulstreik in Herne ist ge⸗ wissenlos inszeniert worden, um einige Lehrer, die sich auf Grund ihres Rechtes aus der Verfassung weigerten, Religionsunterricht zu er⸗ teilen, zu entfernen. Wir freidenkenden Eltern haben ein Recht Se eg die Erziehung unserer Kinder nach unserem Geschmack zu ver⸗ angen.
Staatssekretär Schulz: Zur Ueberwindung der Schwierigkeiten bedarf es der größten Toleranz von allen Seiten. Schulstreiks sind ein sehr bedenkliches Mittel. Die Regierung konate sich der begabten Schüler noch nicht in der gewünschten Weise annebmen, da die Ab⸗ teilung, der diese Aufgabe zufällt, kaum dreipiertel Jahr besteht und alle dringlichen Aufgaben nicht zu gleicher Zeit ansassen kann. Die Reichsschulkonferenz hat doch in vieler Hinsicht gute Resultate ge⸗ zeitigt. Die Protokolle sollen baldigst erscheinen und werden den Ländern und Gemeinden ein wertvolles Nachschlagebuch sein.
„Abg. Mar 7 (Zentr.): Den Vorwurf, daß die sozialdemokratischen Kinder von den Lehrern schlecht behandelt würden, weise ich 8 Es ist mir kein Fall einer Beschwerde bekannt geworden. Man kann uns nicht den Vorwurf machen, daß wir Politik in die Schulen hineingetragen haben. Es ist höchst bedauerlich, wenn Kinder in einem Demonstrationszug sich durch die Straßen bewegen mit Schildern in den Händen, die die Inschrift tragen: „Wir wollen keinen Religionsunterricht mehr“ (Hört! Hört im Zentrum.) Es ist Sache der Schulverwaltung, hier einzugreifen. b
Abg. Kopsch (Dem.): Es ist eine ehw mam po itik in die ulen hineinträgt. Die Kinder dürfen nicht streiken. Es ist eine Feigheit des Elternhauses, die Kinder vor⸗ zuschicken.
Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgeordneten v. Graefe (D. Nat.), Dr. Breitscheid (U. Soz.) und Frau Schulz (Soz.) werden die Verhandlungen abgebrochen.
Schließlich wird noch eine zurückgestellte Anfrage des Abg. Freiherrn von Lersner (D. V.) erledigt, der steuer⸗ 8 Eeleicterungen für die heimgekehrten Kriegsgefangenen wünscht.
Wegtgevag amnisser Schlesinger: Den Kriegsgefangenen wird durch eine Organisation, in der die Heimgekehrten durch Stimmen⸗ mehrheit den Ausschlag haben geholfen. Mehr als 150 Millionen Mark sind als wirtschaftliche Beihilfe aus Reichsmitteln bereits ge⸗ zahlt worden. In Anbetracht der verteuerten Lebensbedingungen werden den aus Sibirien Heimkehrenden höhere Unterstützungen ge⸗ währt. Die Eingliederung der Heimgekehrten hat sich bisher reibungslos vollzogen. Die Frage der steuerlichen Erleichterung wird im Fünanzministerium geprüft. 1—
Naͤchste Sitzung Mittwoch 1 Uhr.
52 Ledebour widerspricht der vom Vizepräsidenten Bell vorgeschlagenen dritten Lesung des Entwaffnungsgesetzes für morgen; diese könne erst am Donnerstag auf die Tages⸗
ordnung gesetzt werden. Morgige Tagesordnung: Fortsetzung der Etatsberatung, Interpellation, betr. Arbeitslosigkeit, Er⸗
werbslosenfürsorge. Schluß 8 ¼ Uhr.
Nr. 61 des „Zentralblattes der Bauverwaltung“ mit der Reichs⸗ und Staatsbehörden, herausgegeben im
Inhalt: Amtliches: Verordnung vom 1. Juli 1920, betreffend die Reisekosten der Baukassenrendanten. — Dienstnachrichten. — Nicht⸗ amtliches: Die Kriegserfahrungen im Eisenbahnwesen und ihre Aus⸗ wertung für die Friedenswirtschaft. — Neuartige Klappbrücke in der Straßenbrücke über die Eider bei Friedrichstadt. — Zur Brennstoff⸗ frage im Hausbrand. — Vermischtes: Verleihung der Würde als Doktor⸗Ingenieur ehrenhalher. — Wettbewerb für Entwürfe zum Wiederaufbau und zu Erweiterungsbauten des Freiherr von Sohlern⸗ schen Hofes in Eltville. — Dritte Tagung der Vereinigung deutscher
ohnungsümter. — Bau einer Großschiffahrtsstraße von Aschaffen⸗ burg zundchst bis Bamberg und Ausbau der Donau von Kehlheim bis zur Reschogrenge bei Passau. — Vorläufige Regelung des Reichs⸗ haushalts für 1920. — Bücherschau.
“ 8
1. Unters chungsfachen. e
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verdingungen ꝛc.
3. Verkäufe, Verpachtungen, 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgefellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
2) Aufgebote, Ver⸗ Iust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[33061]% Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 19. August 1920, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 32, 1 Treppe, versteigert werden das im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 66 Blatt Nr. 1999 (eingetragener Eigentümer am 3. März 1920, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Klempner⸗ meister Otto Wehlitz in Rirdorf) ein⸗ getragene Grundstück Gemarkung Ber! ⸗ Reinickendorf; Kartenblatt 4 Parzelle S ꝛc., Rütlistraße 13, Hofraum mit Wohnhaus 3 a gm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 1983, Nutzungswert 4000 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1263. 3/7 K. 20. 20/8.
Berlin, den 16. Juni 1920.
Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
[33062] rrseeg geesetgepser
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 19. August 1920, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 32, 1 Treppe, versteigert werden das im Grundbuche von E1“ Band 66 Blatt Nr. 2000 (eingetragener Eigentümer 4. März 1920, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Klempner⸗ meister Otto Wehlitz in Rirdorf) einge⸗ tragene Grundstück Gemarkung Reinicken⸗ dorf, Kartenblatt 4, Parzelle Nr. 815/15 zc., Holländerstr. 24, Hofraum mit- Wohnhaus 4 a 28 qgm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 1984, Nutzungswert 4500 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 1250. 6/7 K. 21. 20/5.
Berlin, den 17. Juni 1920.
Amtsgericht Berlin⸗Wedding. [49294) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 20. September 1920, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, I Treppe, versteigert werden das der Frau Selma Jacobi, geb. Humann, gehörige ideelle Piertel an dem im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 62 Blatt 1883 (eingetragene Eigentümer am 25. September 1919, dem Tage der Ein⸗ tragung des Verftz igerungsvermerks: 1. ver⸗ ehelichte Rittergutsbesitzerin Anna von der Lanken, geb. Humann, zur ideellen Hälfte, 2. Frau Selma Jacobi, geb. Humann, zu einem ideellen Viertel, 3. Frau Martha Leuschner, geb. Wandtke, zu einem ideellen Viertel) eingetragenen Grundstücke Berlin⸗ Reinickendorf, Kartenblatt 2, Parzellen 337/10, 868/122, Kartenblatt 3, Parzellen 34, 2433/13, 4007/14, 4008/15, 4009/14, 4018/35, 4019/35, 4 ha 71 a 68 qm groß, Reinertrag 24,05 Tlr., Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 52.
Berlin, den 26. Juni 1920.
Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
149402] 8
Auf Antrag des Rentners Richard Weiß in Glogau, pertreten durch den Rechts⸗ anwalt Justizrat Gorke und Dr. Suckel in Glogau, wird der Reichsschuldenverwal⸗ tung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschrei⸗ ungen der 5 prozentigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1915 B. Nr. 1 279 883/4 über je 2000 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den oben genannten Antrag⸗ steller eine ung zu bewirken, ins⸗ besondere neue insschemne oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugeben.
Berlin, den 30. Juli 4920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
[48341] Aufgebot. 8
Die Karl Berth Wwe. in Niefern bei Pforzheim hat das Aufgebot des 4 % igen der Rheinlschen Hypotheken⸗ bank in Mannheim Serie 85 C0 Nr. 6935 und 6936 im Betrage von je 500 ℳ be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 9. April 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer 114, Saal D, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Mannheim, den 21. Juli 1920.
Das Amtsgericht. B. G. 9.
[49403] Beschluß.
Die hinsichtlich der Obligation der Pro⸗ vinzial⸗Hilfskasse für die Provinz Schlesien Serie XXVII Nr. 1731 über 2000 ℳ, verzinslich zu 4 % jährlich, durch Beschluß vom 2. Februar 1917 verfügte Zahlungs⸗ sperre wird aufgehoben, weil die Ein⸗ leitung des Aufgebotsverfahrens nicht binnen sechs Monaten nach der Be⸗ seitigung des ihr entgegenstehenden Hinder⸗ nisses beantragt worden ist. — § 1022 Z.⸗Pr.⸗O. — 41 F. 263/16. 8
Breslau, den 3. Juli 1920.
Das Amtsgericht.
— n
[49874] Auf. Antrag des Landwirts Gansa. Werner in Niederkaufungen wird bezüglt n gestohlenen Wertpapiere:
ffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 2 ℳ. Außer⸗ dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.
—j—
.) Schuldverschreibungen der Landes⸗ kreditkasse in Cassel Serie 16 Lit. E. Nr. 2880 über 200 ℳ; Serie 18 Lit. C Nr. 12 821 über 500 ℳ; Serie 20 Lit. 0 Nr. 1287 über 500 ℳ; Serie 22 Lit. D Nr. 2041 über 300 ℳ; Serie 26 Lit. A Nr. 2657 über 2000 ℳ; B Nr. 3734, 3735, 6471, 6937, 7492 über je 1000 ℳ; C Nr. 4579, 4849 über je 500 ℳ, D Nr. 1567, 1568, 1921, 2010, 2011, 3241, 3242, 3243, 3368, 3369 und 3489 über je 300 ℳ; Nr. 2793 über 200 ℳ.
B) Casseler Stadtanleihe von 1902 Abtl. II Lit. D Nr. 2277 über 500 ℳ, E Nr. 2487 über 200 ℳ;
C) desgleichen von 1908 Abtl. V Lit. C Nr. 3287 über 1000 ℳ und E Nr. 3570, 3670 über je 300 ℳ die Zahlungssperre vor Einleitung des Aufcbotverfe rens verfügt und an zu A die Direktion der Landeskreditkasse in Cassel, zu B und C den Magistrat der Stadt Cassel das Ver⸗ bot erlassen, eine Leistung an einen anderen Inhaber der Wertpapiere als den Mittves steller zu bewirken, insbesondere neue Gewinn⸗, Zins⸗ und Erneuerungs⸗ scheine quszugeben.
Cassel, den 31. Juli 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 18.
[49610]
Die Ausschreibung im „Reichsanzeiger“ Nr. 107 II. Beil. Ins.⸗Nr. 20917 vom 20. 5. 1920 ist dahin zu berichtigen, daß es sich nicht um die Nummer 21 325, sondern um 21 323 handelt.
München, den 29. Juli 1920.
Polizeidirektion.
[49611]
Wir machen hierdurch bekannt, daß ℳ 4000 4 % Provinz Westfalen Anl. Ausgabe 0, 4 Stück à ℳ 1000,—, Nr. 57215— 18, bei uns in Verlust ge⸗
Berlin, den 31. Juli 1920. Mitteldeutsche Creditbank.
[49405] Oeffentliches Aufgebot.
Der von uns am 24. Januar 1920 für Fräulein Margarete Hornmann in Köslin ausgefertigte Versicherungsschein Nr. 250 580 ist in Verlust geraten. Falls sich innerhalb 2 Monaten der Inhaber der Urkunde nicht bei uns meldet, gilt die⸗ selbe als kraftlos und wir werden eine Ersatzurkunde ausstellen.
Magdeburg, den 29. Juli 1920.
Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine
Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
[49406] Aufruf.
Der Unfallversicherungsschein Nr. 4577194 des Herrn Heinrich König, Metzgermeister in Pirmasens, soll abhanden’ gekommen sein. Alle Personen, welche Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glauben, wer⸗ den hierdurch aufgefordert, sie innerhalb zweier Monate von heute ab bei Ver⸗ meidung ihres Verlustes bei uns geltend zu machen.
Magdeburg, den 30. Juli 1920. Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
[49404] Aufgebot.
1. Die Witwe des Arbeiters Moor, Wilhelmine geb. Meißler, hier, Wall⸗ straße 34, 2. der Kaufmann Karl Langen⸗ schwandt, hier, Nordstraße 29, letzterer vertreten dhn Rechtsanwalt Dr. Rusten⸗ bach, hier, haben das Aufgebot, und zwar 1. die Witwe Moor: des Depositenbuchs der Braunschweigischen Stagtsbank C 4173, Depositenkonto Witwe des Arbeiters Moor Wilhelmine geb. Meißler, hier, 8. noc 10 398,55 ℳ, 2. der Kaufmann Langen⸗ schwandt: des Mantels zum Stück Nr. 5383 Lit. D der Anleihe des Kreis⸗ kommunalverbands Braunschweig von 1887 Reihe IV über 1000 ℳ beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. April 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Braunschweig, Am Wenden⸗ tore Nr. 7, Zimmer Nr. 30, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗
folgen wird. b Braunschweig den 9. Juli 1920. 0 as Amtsgericht. 18.
raten sind.
[49315]
Der Emanuel in Bukarest, vertreten durch die Deutsche Bank in Berlin, hat das Aufgebot des Schecks Nr. 61 877 über 12 000 ℳ an die Order des Fr Pgfetlen auf die Deutsche Bank lliale Bespeig bezogen, beantragt. Der nhaber der Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf Montag, den 1. Februar 1921, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Peterssteinweg 8 II, Zimmer 127, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Leipzig, Abteilung I 29,
den 29. Juli 1920.
[49319] Aufgebot.
Die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Treptow a. Rega hat das Aufgebot 1. der Nsg von 62,50 ℳ, welche der Schuhfabrikant H. A. Noß in Treptow a. R. am 12. März 1890 als Sicherheit
zur Anordnung eines Arrestes gegen die
Witwe des Depotknechts Bernhard
rn u 3 H L 3—14 hinterlegt hat, 2. der
8
Vormittags.
Masse von 25,30 ℳ, welche der Gerichts⸗ vollzieher Gemoll als Versteigerungserlös bei der Vollziehung des Arrestes des Predigers Dr. Schulze in Berlin gegen den e August Rathke in Busch⸗ Vorwerk am 6. März 1890 zu 3 HL 13 — 14 hinterlegt hat, 3. der Masse von 1,10 ℳ, die der Gerichtsvollzieher Loß als Ver⸗ steigerungserlös in dem Prozesse des Acker⸗ bürgers Bernhard Braatz gegen den Kauf⸗ mann Franz Rousseau in Treptow a. R. am 29. Oktober 1888 zu 3 H L 2—14 hinterlegt hat, beantragt. Alle Beteiligten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. November 1920, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Ansprüche und Rechte auf die aufgebotenen Peegfe anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen gegen die ausgeschlossen werden. Das Amtsgericht.
[49317] Aufgebot.
Der Rentier Adolf Heidenreich aus Königsberg Pr., Lobeckstraße 3, als Be⸗ vollmächtigter seiner Ehefrau, Anna geb. Mack, ebenda, hat das Aufgebot der Gläubiger der im Grundbuche von Schil⸗ lehnen Nr. 29 Abt. III Nr. 14b ein⸗ getragenen Hypothek von 9000 ℳ, nämlich der Gutsbesitzer Leopold und Emma, geb. Gerlach, Mackschen Eheleute beantragt. Die vorgenannten Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger werden aufgefordert, ihre Rechte eenaen. in dem 8 den 22. Ok⸗ tober 1920, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 18, anberaumten Aufgebotstermin mit ihren Rechten beim unterzeichneten Gericht an⸗ zumelden, andernfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden.
Pillkallen, den 23. Juli 1920.
Das Amtsgericht. Erwin.
[49318] Aufgebot.
1. Der Konditor Walter Schmidt aus Donrath, 2. der Fabrikant Friedrich Schmidt aus Troisdorf, Frankfurter Straße 133, haben das Aufgebot der verloren ge⸗ angenen Teilhypothekenbriefe über die im Hrundbuche von Halberg Blatt 422 Abt. III Nr. 2 für 1. Walter Schmidt, Konditor in Donrath, 2. Fabrikant Friedrich Schmidt aus Troisdorf über 4000 ℳ und 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. November 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 8.
Siegburg, den 23. Juli 1920.
Das Amtsgericht.
[47476]
Die am 29. Oktober 1819 geborene Gertrud Hedwig Agnes Lippstreu in Neuenkirchen (Kreis Anklam) ist er⸗ mächtigt, statt der Vornamen „Gertrud Hedwig Agnes“ die Vornamen „Gertrud Augusta Viktoria“ zu führen. Anklam, 17. Juli 1920. Das Amtsgericht.
[48338]
Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ se en Staatsregierung, betreffend die Fehdenomsgen von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsamml. S. 177 ermächtige ich den Glektrotechniker Robert Emil Blatz in Barmen, Allee 24, geboren am 3. April 1895 zu Barmen, an Stelle des Familiennamens Blatz den Familiennamen Ey zu führen.
Berlin, den 20. Juli 1920.
5 Der Justizminister. Im Auftrage: Dr. Anz.
[49321]
Dem Fabrikanten Philipp Elend in Berlin, Lindenstraße 43, ist durch justiz⸗ ministeriellen Erlaß vom 17. Juli 1920 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des jetzigen den Familiennamen „Elden“ zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen Abkömmlinge des Philipp Elend, welche seinen bisherigen Namen tragen.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte,
den 23. Juli 1920. Abteilung 168.
[49329] Der minderjährige nh Gr Kaulbarsch) zu
Heinrich Rudolf
Berlin⸗ riedenau i — isherigen Vornamen die Vornamen
Heinrich Rudolf Peter zu führen.
1b. X. 514. 20. — Berlin⸗Schöneberg, den 3. Juli 1920.
Das Amtsgericht.
119324 3 Den Geschwistern Frieda, Willy und Erna Mauritz in Friedersdorf ist durch Verfügung des Justizministers die Er⸗ mäͤchtigung erteilt, an Stelle des Familten⸗ namens „Mauritz“ „Buchecker“ zu führen. Bitterfelb, den 29. Juli 1920. Preußisches Amüsgericht.
[49328]
Dem Fabrikarbeiter Fugu Flierztkowsnt in Weitmar und seinen Farth enangehoörigen ist durch Erlaß des Fusttzministers vom 15. Juni 1920 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des jetzigen fortan den
Familiemmamen Fließ zu führen. den27. Ju
113. September 1884 zu Skomatzko, Kreis
st ermächtigt worden, statt der
den Familiennamen⸗
[49330]
Der Justizminister hat a) den Berg⸗ mann Johann Sukowski in Dortmund, Fuchteystrgße 5b, geboren am 13. August 1860 zu Ini Kreis Johannisburg, b) den Schmied Wilhelm Sukowski Dortmund, Huckarder Straße Nr. 110, seboren am 20. August 1886 zu Wiers⸗ innen, Kreis Johannisburg, 2 Zu⸗ fen e Sukowsky 8 ukowski) in Dortmund, Fuchteystraße 5, geboren am 29. August 1894 zu Wiersbinnen, Kreis Johannisburg, an Strlle des Fa⸗ miliennamens Sukowski den Familien⸗ namen Sander zu führen ermächtigt. Diese Aenderung des Familiennamens er⸗ streckt sich zu a auf seine Ehefrau, zu b auf die Ehefrau und diejent Abkoͤmm⸗ linge, welche seinen bisherigen Namen
tragen. Veröffentlicht: Dortmund, den 21. Juli 1920. Das Amtsgericht. Abt. 27. (7) II 80/20.
[49331]
Der Kupferhüttenarbeiter Michael Mi⸗ owski in Duisburg, Heerstraße 174, ge⸗ oren am 25. September 1882 zu Pin⸗ schin, Kreis Pr. Stargard, ist durch Ver⸗ füügung des Herrn Justizministers vom 14. Mai 1920 ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Migowski den Familiennamen „Mibach“ zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens ser⸗ streckt auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Abkömmlinge des Michael , welche seinen bisherigen Namen tragen.
uisburg, den 22. Juli 1920. Das Amtsgericht.
[49332]
Der Oberstadtsekretär Johann Schmitz in Buchholz bei 8 Eckstraße 3 b, geboren am 4. Mai 1875 zu Essen, ist durch Verfügung des Herrn Justizministers vom 12. Juni 1920 ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Schmitz den Familiennamen Schmitz⸗Ruland zu führen. Diese dehs des Familien⸗ namens erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen minderjährigen Abkömmlinge des Johann Schmitz, welche seinen bis⸗ herigen Namen tragen.
Dnisburg, den 22. Juli 1920.
8 Amtsgericht.
[49333]
Auf Grund der Verordnung der Preu⸗ ßischen Staatsregierung vom 3. No⸗ vember 1919 (Ges.⸗S. S. 177) und der Allgemeinen Verfügung vom 21. April 1920 (J.⸗M.⸗Bl. S. 166) wird der Kaufmann Karl Eugen Friedrich Wigand in Dresden⸗A., Nürnberger Plat 6, geboren am 1. August 1878 zu Köln, ermäͤchtigt, an Stelle des Friedrich den Vornamen Fritz zu führen.
Elsterwerda, den 21. Juli 1920.
Das Amtsgericht.
18,nc, Perfͤgeg d Fafti r ung des ustiz⸗ ministers Lunk 1920 ist I. der Kranführer Gottlieb Gladkowski in Gelsenkirchen, e 3, geboren am 9. Januar 1871 zu unchenguth, Kreis Osterode, 2. der Schlossergeselle Heinrich Wilhelm Gladkowski in Gelsenkirchen, Udostraße 3, geboren am 5. März 1896 zu Pranhauerschaft, Kreis Gelsenkirchen, 3. der Maschinenschlosser Karl Wilhelm Gladkowski in Gelsenkirchen Udoscgase 3, eboren am 15. April 1897 zu Bulmke, Kreis Gelsenkirchen, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Gladkowski den Familiennamen Gladorf zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich 288 die Ehefrau und die⸗ jenigen minderjährigen Abkömmlinge des Gottlieb Gladkows, welche seinen bis⸗ herigen Namen tragen. Gelsenkirchen, den 22. Juni 1920. Das Amtsgericht.
[49337]
Durch Verfügung des Justiz⸗ ministers vom 12. Juni 1920 ist 1. der Bergmann Friedrich Pogorzielski in Rott⸗ hausen, Wemkenstraße 17, geboren am
Lyck, ermächtigt, an Stelle des Familien⸗
namens Pogorzielski den Famillennamen
Preute zu führen. Diese Aenderung des
“ erstreckt sich auf die . au und seinen minderfaͤhrigen Sohn
Friedrich Wilhelm Pogorzielski. Gelsenkirchen, den 28. Juni 1920.
Das Amtsgericht.
[49339 - D Verordnung des Justiz⸗ ministers vom 15. dg 1920 ist der Fräser Georg Franz Jakubvwskt in Gelsenkrchen, Hüttenstraße 45, geboren am 5. Oktober 1892 zu Bochum, ermächtigt, an Stelle des Famtiliennamens Jakubowski den Famillennamen „Jankhoff“ zu führen. Gelsenkirchen, den 22. Juni 1920. Das Amtsgericht 1
[47481]
Durch Verfügung des Herrn Justiz⸗ ist der Bergmann Gustav Schil⸗ kowskt aus Gelsenkirchen, Bergmannstr. 20,
eboren atn 12. März 1893 zu Heinrichau, reis Rosenberg (Westpr.), ermächtigt, an
Stelle des Familtennamens Schilkowski den
Familtennamen Schülke zu führen. Gelfenkerchen, den 1. Juli 1920.
8 “
1 erbs⸗ und Wirtschaftsgenoffenschaften. Niederlassung ꝛc. von gligh
Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
Bankausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
tsanwälten.
ecas- Verfü d Justi üägung des Herrn Justiz⸗
ministers vom 4. Juli 1920 gn der Fabrik⸗ arbeiter Karl Heinrich Generotzky in Gelsenkirchen, Wilhelminenstraße 75 a, ge⸗ boren am 7. Februar 1885 zu Heßler, fett Gelsenkirchen, ermächtigt, an Stelle
8 Familiennamens Generotzky den Fa⸗ miliennamen „Grabemann“ zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens er⸗ streckt sich auf die Ehefrau und diejenigen Abkömmlinge des Karl Heinrich Generotzky, welche seinen bisherigen Namen 5 8 Gelsenkirchen, den 20. Juli 1920. Das Amtsgericht.
[49340
Dur Vereneg des Herrn Justiz⸗ ministers vom 19. Juli 1920, IId 1065, ist der am 14. April 1914 in Glogaun ge⸗ borenen Erna Lähme die Ermächtigung erteilt, den Familiennamen Baum zu führen. 8 Amtsgericht Glogau, 29. Juli 1920.
[48989] Dem anz Otto s Hagen See, en is en, „ an Stelle
Hilfsrangierführer Krafzik in Vorhalle, Land Weif), Lindenstruße 201, 4. Februar 1886 zu Maxhof, ist die Ermächtigung verlie
zu führen. Hagen (Westf.), den 7. Juli 1920. Das Amtsgericht. 8
[49341] Auf Grund der Verordnung der Preußischen Staatsregierung vom 3. No⸗ 2 ö 8 84 — ustizminister zu Berlin unter dem 8. Juli 1920 die Anna Maria Nikolay in Klein Schwalbach i. Taunus, geboren am 17. Mai 1914 daselbst, er⸗ mächtigt, an Stelle des Familiennamens „Nikolay“ den Familiennamen Kilb zu führen. Königstein i. T., den 22. Juli 1920. Das Amtsgericht. [49342]
Durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 17. Juli 1920 ist der Bergmann Robert Otto Waldemar Volski in Bram⸗ bauer, Kurtstraße 1 ce, ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Volski den amiliennamen Volmer zu führen. Die enderung erstreckt sich auch auf die Ehe⸗ frau und diejenigen Abkömmlinge des Robert Otto Waldemar Volski, welche seinen bisherigen Namen tragen. Lünen, den 21. Juli 1920. Das Amtsgericht.
[49343]
Infolge Ermächtigung des Justizministers vom 23. Juni 1920 darf der Arzt Dr. Georg Moses, hier, geboren 13. Januar 1873, an Stelle des Familiennamens Moses den Familiennamen Moser führen.
Magdeburg, den 8. Juli 1920.
Das Amtsgericht.
——
[49334]
Der Herr Justizminister hat am 1. Juli 1920: 1. den eee Ignatz Wotoszyk (Wodoszyk), geboren am 31. Wuki 1867 zu Bytonia, Kreis Pr. Stargard, 2. die ledige Maria Wotoszyk (Wodoszyk), geboren am 14. September 1893 zu Bens⸗ heimerhof, Gemarkung Erfelden, 3. den eeeretachmon Joseph Wodoszyk, ge⸗ boren am 10. Oktober 1894 zu Sternalitz, Kreis Rosenberg, 4. den Philipp Wodos⸗ zyk, geboren am 23. Mat 1899 zu Oppen⸗ heim a. Rh., sämtlich wohnhaft in Gießen, Wieseckerweg 40, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Wotoszyk (Wodoszyk) den Familiennamen Wismar zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens er⸗ streckt sich auf die Ehefrau und diejenigen Abkömmlinge des Ignatz Wotoszyk (Wodoszyk), welche seinen bisherigen Namen tragen.
Marburg, den 24. Juli 1920.
Amtsgericht Fronhausen. Verfügung vom 17. Juli 1920
hat der Justizminister den ergmann Johann Ploszasczyk in Witten, Pferde⸗ bachstraße 101, geboren am 26. November 1891 zu Bommern, Kreis Hagen, er⸗ mächtigt, an Stelle des Familiennamens
G den Familiennamen Paik zu ühren.
Das Amtsgericht Witten.
[49314] Aufgebot. 1
Der Tagner Michael Graf in Göllheim hat beantragt, die nachgenannten Personen: Jakob geb. 23. Juli 1866 in Göll⸗ heim, und Andreas Graf, geb. am 23. Ja⸗ nuar 1869 ebenda, Söhne des Landwirts Andreas Graf II., für tot zu erklären. Jakob Graf wanderte 1883, Andreas Graf 1887 nach Amerika aus. Jakob Graf ist seit dem Jahre 1905, Andreas Graf seit etwa 23 Jahren verschollen. Die Per⸗ shoe werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Samstag, den 9. April 1921, Bormzetage Uhr, vor dem unterfertigten Gericht — Sitzungssaal — anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Tehr reng erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen erteilen können, werden aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Das Amtsgericht.
Kirchheimbolanden, den 28. Jus 1920.
des bisherigen den Familiennamen Kraft