Preußischer Staatsanzeiger Nr. 74 vom 9. April 1920) fes gesetzten Preise werden mit Wirkung vom 1. August 1920 bis auf weiteres, mindestens bis zum 31. Oktober 1920, in nach⸗ stehend angegebener Weise herabgesetzt; die Preise gelten für 10 000 kg Zement ab Werk * Verpackung und für die Gebiete sämtlicher Deutschen Zementverbände:
A. Für Lieferungen an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten: Höchstpreis vom 1. April 1920 absb 3991 ℳ ee6“ . 66
Höchstpreis vom 1. August 19220 ab. .ͤ3330 ℳ B. Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer:
Höchstpreis vom 1. April 1920 ab 4061 ℳ Abitt 8 661 „
Höchstpreis vom 1. August 1920 ab. . . . 3400 ℳ
In diesen Preisen ist die Umsatzsteuer mit enthalten.
In Zukunft eintretende Kohlenpreiserhöhungen bedingen eine Erhöhung der Zementpreise derart, daß jede Kohlenpreiserhöhung für 10 000 kg Kohle mit 55 vH in Anrechnung zu bringen und den Zementpreisen zuzuschlagen ist. Hierbei sind die vom Reichskohlen⸗ verbande für den Bezirk des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats für Förderkohlen (Fettkohlen) festgesetzten Höchstpreise (einschließlich Kohlen⸗ und Umsatzsteuer) zugrunde zu legen.
Zu B wird bemerkt:
Die Zementverbände setzen für ihre Privatkundschaft in den einzelnen Verkaufsstellen Stationsfrankopreise fest, die nach den tatsächlichen oder den Durchschnittsfrachten bemessen sind. Von der Reichsstelle für Zement werden diese Stationsfranko⸗ preisberechnungen vor ihrem Inkrafttreten auf die Zulässigkeit der angewandten Berechnungsarten geprüft. 8
Berlin, den 5. August 1920.
Deerr Reichskommissar für Zement. Lorenz Meyer, Geheimer Baurat.
Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 1. April 1920 über die Regelung der Eisenwirtschaft sind vom Eisenwirtschaftsbund die folgenden Beschlüsse gefaßt worden:
I. Höchstpreise für Roheisen, Ferromangan Gund Ferrosilizium.
Grund⸗
preise die Tonne in Mark
Der Grundpreis gilt
1910,— Frachtgrundlage Oberhausen 1660,— 8
1659,— 1667,50 1675,— 1682,50
Hieteteerohessen F6 segereiroheisen Z1 Gießereiroheisen III. Siegerländer Zusatzeisen, weiß 9 „ meliert 8 3 grau Kalterblasenes Zusatzeisen der kleinen Siegerländer Hütten, weiß meliert „ „ grau Siegerländer Bessemereisen. 8 Puddeleisen Stahleisen, Siegerländer Kupferarmes Stahleisen Stahleisen mit max. 0,2 % Cu. Spiegeleisen mit 6 —8 % Mn. 10 — 12 % Mn.
55 2 Siegen
1708,50 1716,— “ 1723,50 1899,— 1610,—
Frachtgrundlage Siegen
1610,— 1899,— 1754,— 1704,— 1706,— 1708,—
Temperroheisen von der Duis⸗
burger Kupferhütte, grau, vtsger 11S5,Z ab Werk Frachtgrundlage Oberhausen
ab Werk
1960,—
5655,— 3735,— 2690,—
Ferromangan, 50 % ig. 30 % ig.
Ferrosilizium, 10 % ig.
Mark die Tonne
Ueberpreise
46,— 50,— 55,— 64,— 68,—
maximal 0,09 % Phosphor 0,08 % 0,07 % 0,06 % 8 0,05 % bei Hämatit⸗ roheisen...
6 ½ — 7 % 8
Analysenangabe 1 — 2 % Silizium 2 —3 —% „ bei Spiegeleisen.. dünne Masseln Besondere Preisbestimmungen. Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits in . 1 1 ie neuen Preise sollen bis auf weiteres, mindestens aber bis
zum 31. Oktober 1920, Gültigkeit haben. B Sollte während der Gültigkeitsdauer der neuen Preise eine Er⸗ höhung der Kokspreise eintreten, so soll eine bis zu ℳ 25 betragende bpeserhehung die Roheisenpreise nicht ändern. Für den über 2
„ „ 8. bei allen Sorten ..
bei kupferarmem Stahleisen.
p. T. hinausgehenden Teil einer event. Kokspreiserhöhung tritt
eine entsprechende Erhöhung der Roheisenpreise ein. 1 II. Höchstpreise für Walzeisen. 1. Rohblöcke Vorgewalzte Blöcke . „ Vorgeschmiedetes Halbzeugunterliegt besonderer Preisvereinbarung zwischen den Lieferwerken und den Käufern. o““ 11164A6“*“” 8 Formeisen 5hab iedenhefen mit den bekannten Mindestfrachtyorsprüngen (vergl. Be⸗ kanntmachung vom 25. April 1920 im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 97 vom 7. Mai 1920). Für Breit⸗ und Parallelflanschträger kommt, wie bisher, ein Sonderaufpreis von ℳ 300 für 1000 kg in Anrechnung. Stabeisen... .. ℳ 2840 ab Oberhausen Bandeisen.. „ 3185 Universaleisen 1 „ 3175
2365 2410
ͤ . . ℳℳͤ 2140 ab Schnittpunkt 2260
.
Tragfederstahl in normaler Staats⸗ 8 EE1I11 3445 a normaler
bahnqualität..
Blattspiralfederstahl in
.
Staatsbahnqualität ..
Kutschwagenfederstahl
Wagenfederqualität ..
Spezialflußeisen
Automatenbearbeitung.
Zu Nr. 9—-13:
Bei Lie
in für Ziehzwecke bis 50 kg Festigkeit (Flachmaterial für Kaltpreßmuttern fällt nicht hierunter) Weichstahl bis 50 kg Festigkeit für
. .
6 Preisen eingeschlossen.
BVignolschienen von mindestens 15 kg
11 X“ Gro
bleche, 5 mm und darüber
Mittelbleche, 3 bis unter 5 mm
Feinbleche, 1 bis unter
Bekanntmachung Reichsanzeiger
1920):
im und
3 mm .
Feinbleche, unter 1 mm.. Eisenbahnoberbaumaterial
Frachtvorsprüngen (vergl. Deutschen Preußischen Staatsanzeiger Nr. 122 vom 7. Juni
Metergewicht aufwärts.. Zungenschienen unbearbeitet Leitschienen unbearbeitet.. Radlenker unbearbeitet DAQuerschwellen..
Laschen..
Offene Unterlagsplatten Hakenplatten für Holz. Hakenplatten für Eisen
Hakenzapfenplatten.
Grubenschienen, d. h. Schienen
15 kg Metergewicht
Grubenschienenlaschen. sch 8 3050
Grubenschwellen.. Rillenschienen.
gewöhnliche Laschen zu Rilleuschienen
6 6 5
Fußlaschen zu Rillenschienen.
Flußeisenkonstruktionsbles
lichen Qualitätszahlen: a) ohne Abnahme . . ...
b) mit Abnahme
in Qualität entsprechend
Festigkeit:
42 — 50 kg
.
a) ohne Abnahtrme.
b) mit Abnahme Flußeisenriffelbleche:
8
bei einer Grundstärke 1
darüber E11““
9 bis unter 10 mm.
8 9 7 8 6 7 5 6 “ 5 111 1“ Kesselbleche . Bleche und
.
Böden zum Welea6e* Wellrohre für Landdampfkessel ...
Wellrohre für Schiffskessel.
setzung der Spezisikationen.
Zu Nr. 22 bis einschl. 26: Siemens⸗ Martin⸗Material einschl. Aufpreis für
S.⸗M.⸗Güte.
Stahlbleche, mit 50 — 60 kg F. und
18 — 14 % D.: 5 mm und dicker. 4,99 —3 mmn 2,99 — 1 mm.. uüunter 1mum
mit 50 — 60 kg F. und 20 — 18 % D.:
b. mmm ind dichee 4,99. 9 In ööööö6. 2,99—1 mm. 8 . . 20 2 20 . 0 2 2.
irtevx
mit 60 — 70 kg F. und 18 — 14 % D.
5 mm und dicker .. 4,99 — 3 mm. .
99 — 1 mmn. unter 1 m9i9m9.
mm und dicker .. 4,99 —3 mmn.. 2,99 —1 mmF unter 1 mm...
1“
Zu Nr. 27: Der Gzrundpreis
Qualitätsfeinbleche:
8
—
Kasten⸗ geglühte Falzbleche
ℳ
mm.
1 mal ge⸗ beizte und
Falzbleche
einfache
M.
normaler
S. M.-Güte ist der Aufpreis hierfür in
mit den be⸗
8 4628 unter
hhe mit üb⸗
. . .
mit 60 — 70 kg F. und 20— 18 0% D. :
gilt für Siemens⸗Martin⸗Handelsware.
-- Schiffsbaumaterial (Grobbleche uund Formstahle) ohne Abnahme in der beim Schiffbau üblichen Zusammen⸗
3580
3625
ab Werk
ab Essen
ab Siegen oder Dillingen
2950 G 3040 3110 3110 2995 3228 3268 3428 4628
. ℳ 2900 ab Oberhausen 3500 .
3353 ab Werk
3333
5230
3833
3645 (
3675
3705
3735
3632,50 3640 3655 3677,50 3707,50 3745 4555 4705 4160
4275 8810
l1 mal gebeizte Stanzbleche u. Stanzbleche u. 1 mal gebeizte
Doppegfals
2 mal gebeizte
Zmal gebeizte Doppelfalz⸗ leche
t
29. Qualität N 0,50 mm max.
9
6290,— 6335,— 6380,— 6420,— 6465,— 6510,— 6610,— 6710,— 6810,— Fen 7210,— 7460,— 7760,—
8060,—
1mm u. dicker 0,875
Dynamobleche:
B 0,50 „ 8 GCHä
77 2 D 0,50 2
9 5 ₰
Normalqualität.
7 / 7
0 6 3
6440,— 6485,— 6530,— 6570,— 6615,— 6660,— 6760,— 6860,— 6960,— 7160,— 7360,— 7610,— 7910,—
8210,—
3,6 Watt. 3
2 u
0,40 mm max. 3,30 Watt
0,35 2 . 1 10 0,30 3 0,30
8 uungebeiz
.
8
6490,— 6535,— 6580,— 6620,— 6665,— 6710,— 6810,— 6910,— 7010,— 7210,— 7410,— 7660,— 7960,— 8260,—
6960 ℳ 7160 „ WW“ . 7560 „
Qualität B.
2,90 Watt
2,809
279 .b Qualität C. 2,50 Watt Z“ 2,3909 — Qualität D. 2,20 Watt ' V1ö Hochlegierte Bleche. max. 2,0)0 Watt
ungebeizt ungebeizt ungebeizt
9085.
ungebeizt 9385
gebeizt
0 S
SSISSͤNISSBSSISSS
281
—
ungebeizt 10 085 ₰ gebeizt 10 385
8.
tt
—
8
— — —
11
ungebeizt 10 785⸗ gebeizt 11 085
8
—
Watt
2
1up
ungebeizt 11 785 gebeizt 12 085
—— 2
— — .— — — ————
SSSSASS5S2SGESUSESA
2 8. 82
gebeizt 13 085
—
—J-ðBéAASgegeggOdHo do.b
—
—
2 b
für die übrigen Walzeisensorten eingetretenen die Höchstpreise für Gas⸗ und Siederöhren, die Höchstpreise für Gas⸗ und ederb „
8. 82 2 .30. Auf Grund der Preisermäßigungen sind
Kategorieröhren und Lokomotivröhren ab 1. August 1920 ebenfalls
der neuen Preise liegt beim Eisen⸗
herabgesetzt worden. Eine Liste wirtschaftsbund in Düsseldorf, „Stahlhof“, Zimmer 306, zur Einsicht auf. Sie kann auch gegen Erstattung der Unkosten von der G schäftsstelle des Eisenwirtschaftsbundes in Düsseldorf, „Stahlhof“, Zimmer 306, bezogen werden.
31. Der Aufpreis für Lieferung in Siemens⸗Martin⸗Handelsgüte beträgt ab 1. August 1920 65,— ℳ für 1000 kg.
32. Die vorstehend unter II angegebenen Höchstpreise (Grund⸗
preise) treten ab 1. August 1920 in Kraft. Sie gelten bis auf weiteres, mindestens aber bis Ende Oktober 1920. Die Preise ve stehen sich für 1000 kg und für Lieferungen der Werke mit den vorstehend bezw. in unserer Höchstpreisliste vom 1. Juni 1920 an⸗ gegebenen Frachtgrundlagen.
Eine während der Gültigkeitsdauer etwa eintretende Kohlenpreis⸗ erhöhung ist bis zur Höhe von ℳ 20,— die Tonne in den genannten Preisen eingeschlossen. erhöhung wird bei den Preisen in der Weise berücksichtigt, daß für jede Mark Kohlenpreiserhöhung die genannten Preise sich um ℳ 3,50 die Tonne erhöhen. Eine derartige Erhöhung der Walz⸗ eisenpreise wird für die Lieferungen berechnet, die vom Tage des Inkrafttretens der Kohlenpreiserhöhung an erfolgen.
III. Allgemeines. Unsere Liste „Höchstpreise für Eisen und Stahl für das Inland, 1. Ausgabe, gültig ab 1. Juni 1920“ erfährt die durch vorstehende Veröffentlichung Pekran egneden. Aenderungen. Soweit Preise und Bedingungen dieser Liste hierdurch nicht berührt werden, bleiben diese
weiterhin in Kraft. Die genannte Liste kann von unserer Geschäftz.
stelle in Düsseldorf, Stahlhof, gegen Zahlung der Unkosten (ℳ 4,— das Stück) bezogen werden. Wegen der Beschaffung der in dieser Höchstpreisliste erwähnten
sonstigen Preislisten verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom
29. Mai d. J., veröffentlicht in Nr. 122 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 7. Juni 1920. Der Weiter⸗ verkauf von Saar⸗, Lothringer und Luxemburger Material durch den Handel unterliegt, wie bisher, besonderer Regelung laut heutiger be⸗ sonderer Bekanntmachung. Düsseldorf, den 30. Juli 1920. Eisenwirtschaftsbund. E. Poensgen, Vorsitzender.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 163 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7702 ein Gesetz über die Gewährung von Straffrei⸗ heit, vom 4. August 1920, unter
Nr. 7703 ein Gesetz über die Anwendung der Meist⸗
begünstigung auf nicht meistbegünstigte Länder, vom 21. Juli 1920, unter
Nr. 7704 eine Bekanntmachung über die Anwendung der Meistbegünstigung auf nicht meistbegünstigte Länder, vom 28. Jult 1920, unter
Nr. 7705 eine Verordnung über die Bestimmung von Enteignungsbehörden und über die Regelung des Verfahrens zur Feststellung der Entschädigungen für die auf Grund des Artikel 297 f des Friedensvertrags zu enteignenden Gegen⸗ stände, vom 31. Juli 1920, und unter
Nr. 7706 eine Bekanntmachung, betreffend Einfuhr von
Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues, vom
3. August 1920. Berlin, den 4. August 1920.
Postzeitungsamt. Krüer.
reußen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerberat Fischer in Hirschberg i. Schl. ist zum 1. August d. J. nach Landeshut versetzt und mit der Ver⸗
waltung des dortigen neu zu errichtenden Gewerbeaufsichtsamts
beauftragt worden. Ministerium des Innernrn. 1 Die Preußische Staatsregierung hat den Justizrat Siehr aus Insterburg zum Oberpräsidenten der Provinz Ost⸗ preußen und den Oberpräsidialrat Dr. Johanssen in Kiel zum Prä⸗ sidenten der Regierung in Schleswig ernannt.
Bekanntmachung. G Gemäß § 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebraßht daß die Betriebsrechnung der Eisern⸗ Sieg ner⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Rechnungs⸗ jahr 1919 einen zu den Kommunalabgaben einschätzbaren Rein⸗ ertrag nicht ergeben hat. ¹ Elberfeld, den 30. Juli 1920. Der Eisenbahnkommissar. Denicke.
Eine ℳ 20,— übersteigende Kohlenpreis⸗
v11141“ 1““
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (nGBl. S. 603) habe ich dem Händler Karl Schmidt jr., Koblenz, Balduinstraße 20, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Obst und Gemüse und allen übrigen ständen des täglichen Lebensbedarfs wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb vom 5. August 1920 ab untersagt. — Die Kosten der Bekanntmachung sind von Schmidt zu tragen.
Koblenz, den 30. Juli 1920.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Fr. Bi
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (R-SBl. S. 603) habe ich dem Karl Lamsfuß in Gum⸗ mersbach durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Heiz⸗ und Brennstoffen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gummersbach, den 2. August 1920. 8 Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister: Dr. Foller.
8
8
Bekanntmachung. „Dem Händler W. Wittein Schneverdingen, Nr. 277, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (R7EBl. S. 603), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeglicher Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Vieh und Lebensmitteln, untersagt worden. Soltau, den 28. Juli 1920. Der Landrat. J. V.: Harder, Kreisobersekretä
“
Bekanntmachung.
Dem Schlachter Carl Meyer aus Hützel ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom
andel, jeglicher Handel mit Gegenständen des täg⸗ ichen Bedarfs, insbesondere mit Vieh und Lebens⸗ itteln, untersagt worden.
Soltau, den 29. Juli 1920.
Der Landrat. J. V.: Harder, Kreisobersekretär.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Ver⸗ waltung, für Verkehrswesen, für Rechtspflege, für Neichswehr⸗ angelegenheiten und für Seewehr sowie die vereinigten Aus⸗ schüsse für innere Verwaltung und für Rechtspflege Sitzungen.
—— —
Der Reichswehrminister Geßler ist gestern nachmittag in Königsberg eingetroffen. Abends fanden Besprechungen beim Wehrkommando, beim Oberpräsidenten und beim Landes⸗ hauptmann statt.
Nach einer amtlichen Auskunft der französischen Regierung ist die Rückkehr deutscher Staatsangehöriger in die unter französischer Verwaltung stehenden Teile der ehe⸗ maligen deutschen Schutzgebiete gegenwärtig untersagt.
— —
Die Interalliierte Rheinland kommission hat ein Schreiben an den deutschen Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete gerichtet, in dem sie darauf aufmerksam macht, daß Kundgebungen auf Rheindampfern, die geeignet sind, als gegen die alliierten Armeen oder gegen An⸗ gehörige der Besatzungsmächte gerichtet aufgefaßt zu werden, unbedingt verboten sind und streng bestraft werden.
Die Regierungskommission in Saarbrücken hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ein Rundschreiben an die Landratsämter, die Bezirksämter und sümtliche Bürgermeiste⸗ reien gerichtet, in dem sie erklärt, daß sie die gewählten Gemeinde⸗ und Reichstagsmitglieder als die gewählten Vertreter der Bevölkerung laut Friedensvertrag ansieht.
Der Entwurf der Regierungskommission, betreffend das Vereinsrecht der Beamten, schreibt nach einer Mel⸗ dung der „Frankfurter Zeitung“ vor, daß die Beamten sich nicht zu politischen Zwecken vereinigen dürfen, daß die Satzungen der Beamtenvereine die Genehmigung der Regierungskom⸗ mission erfordern und daß nur aktive Beamte dem Vorstand angehören dürfen. Ein Zusammenschluß mit deutschen Vereinen dürfe nur mit Genehmigung der Regierungskommission statt⸗ finden. Der Saarländische Beamtenbund erhebt in einer Erklärung an die Oeffentlichkeit schärfsten Einspruch gegen die der persönlichen Freiheit und der politischen Rechte der Beamten sowie gegen die Abänderung des Reichs⸗ vereinsgesetzes ohne Vertreter Bevölkerung.
der
Anhörung der gewäl lten
Baden.
Der Landtag hat gestern nachmittag den Justizminister Drunk zum Staäatspräsidenten und den Minister des Innern Remmele zum stellvertretenden Staatspräsidenten gewählt. Trunk hat die Wahl angenommen.
Großbritannien und Irland. 3
Die englische Regierung hat einer Reutermeldung zu⸗ folge an die bolschewistische Regierung eine Note ge⸗ richtet, die zunächst das Erstaunen über das Nichteintreffen einer Antwort auf die englische Mitteilung vom 29. Juli aus⸗ spricht und dann erklärt, daß, wenn die für die Abhaltung einer Konferenz in London festgesetzten Bedingungen auch weiterhin unbeachtet blieben, de Folge der Verzicht auf die Konferenz sein müsse. Wenn die Sowjetregierung bei ihrer 116“ 8 8 8 G“ 8 8 8
V
Forderung bleibe, daß die polnischen Vertreter ermächtigt werden sollen, nicht allein einen Waffenstillstand, sondern auch den Frieden abzuschließen, so werde die Londoner Konferenz nicht stattfinden.
Im Hinblick auf das weitere Vordringen der bolsche⸗ wistischen Streitkräfte innerhalb der ethnographischen Grenze Polens beurteilen die Blätter die Lage pessimistisch und geben übereinstimmend der Ansicht Ausdruck, daß, wenn nicht eine sehr schnelle Aenderung eintrete, den Alllierten nichts anderes übrig bleiben werde, als Polen versprochenermaßen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.
8 Frankreich.
Das Amtsblatt veröffentlicht das Gesetz über das In⸗ krafttreten des Friedensvertrages mit Bulgarien.
— Der Ministerpräsident Millerand stattete gestern dem Präsidenten Deschanel einen Besuch ab und hatte mit ihm eine längere Unterredung über die auswärtige Lage und die zu treffenden Maßnahmen.
— Der Ministerpräsident Millerand hat mit den Ver⸗ tretern Oesterreichs, dem Finanzminister Reisch und Baron Eichhoff, ein Uebereinkommen unterzeichnet, das die Aus⸗ sührungsbestimmungen über die Zahlung der vor und während des Krieges fällig gewordenen Shuld Oesterreichs festsetzt. Dieses Uebereinkommen wird dem Parlament beim Wieder⸗ zusammentritt der Kammer vorgelegt werden.
Polen. Die polnische Regierung ist der „Times“ zufolge nicht bereit, mit den Bolschewisten über einen Frieden zu verhandeln, wenn Frankreich und England an diesen Verhand⸗ lungen nicht teilnehmen. Der polnische Heeresbericht vom 3. dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: An der Nordfront in der Gegend von Kolno sowie des Flüßchens Schkwa Geplänkel der Aufklärungstruppen. Die Besatzung der Festung Lomsha wehrt heldenmütig alle bolschewi⸗ stischen Angrisse ab. Nordwestlich von Lomsha haben Abteilungen der Gruppe des Generals Buczynski die 18. Sowjetdivision ge⸗ schlagen, die bei Brozdow den Narew überschritten hatte. 500 Ge⸗ fangene, 6 Geschütze und 400 Wagen sind die Beute. Zwischen Narew und Bug finden auf der Linie Zambrow — Zablonki —Ciechanowice heftige Kämpfe statt. Bei Ciechanowice hat die 1. litauisch⸗weißrussische Division in heldenmütigem Gegenangriff 200 Gefangene, 8 Maschinengewehre und den Train eines bolschewistischen Infanterieregiments erbeutet. Am Bug von Drohiczyn bis Brest⸗Litowsk finden heftige Kämpfe statt. Im Bereiche von Janowo griffen unsere Abteilungen die bolschewistischen Gruppen heftig an, denen es gelungen ist, auf das Süd⸗ ufer des Flusses zu gelangen. Weiter südlich ist das Bugufer in unseren Händen. Oestlich von Kowel im Bereiche von Sokale haben unsere Abteilungen die Angriffe des Feindes abgewehrt. Im Gebiete von Brody dauert die Schlacht mit der feindlichen berittenen Armee fort. Nach unserem Flugnachrichtendienst ist der durch unsere Abteilungen eingeschlossene Feind bestrebt, sich in der Richtung auf Krzemienice zurückzuziehen. Bedeutendes Kriegs⸗ material fiel in unsere Hand. Einzelheiten fehlen noch. Am Sereth findet in der Gegend von Mikludinice eine Schlacht statt, da der Feind um jeden Preis bestrebt ist, nach Westen durchzudringen. Der von Oberst Januszaitis persönlich geführte heldenmütige Gegenangriff entwickelt sich für uns sehr günstig. igen Tages
August meldet
Im Verlauf des gestrigen haben unsere Abteilungen dort 23 Maschinengewehre und zahlreiche Gefangene erbeutet.
— Das Zentralkomitee der polnischen Sozialisten hat einer Warschauer Meldung zufolge den Beschluß der Parteileitung, sich an einer Koalitionsregierung für nationale Verteidigung zu beteiligen, gutgeheißen. Das Komitee fordert in einer öffentlichen Erklärung zum Widerstand gegen den bolschewistischen Einfall in Polen auf.
Litauen.
Nach einer von „Wolffs Tetegraphenbüro“ verbreiteten Meldung aus Kowno wollen die Bolschewisten Wilna den Litauern überlassen. Ein Vertreter des Sowjetheeres ist in Kowno zu Verhandlungen mit der litauischen Regierung ein⸗ getroffen. Die Räumung Wilnas soll sofort ihren Anfang nehmen, sobald das notwendige Eisenbahnmaterial zur Ver⸗ fügung gestellt wird. Sie soll im Laufe von etwa drei Wochen beendet sein.
Lettland.
Nach einer Meldung des lettischen „Telegraphen⸗Büros“ in Kopenhagen hat vorgestern die Konferenz der Rand⸗ staaten in Riga begonnen. Die russisch⸗lettischen Friedens⸗ verhandlungen nähern sich ihrem Abschluß. Es werden täglich Plenarsitzungen abgehalten, und nur noch für die wirtschaft⸗ lichen Fragen ist eine Lösung zu finden. Man hofft, die Ver⸗
ge
handlungen in einigen Tagen abgeschlossen zu haben. 6 “ 8 8 1““
— Tschecho⸗Slowakei.
Im ständigen Ausschuß der Nationalversammlung erstattete der Minister des Aeußern Benes Bericht über die Entwicklung der Teschener Frage. Im Laufe der Debatte sprach der deutsche Senator Dr. Vetter den Wunsch aus, der Minister möge dafür sorgen, daß die Stadt Teschen im Wege von Verhandlungen mit Polen der ischecho⸗slowakischen Republik einverleibt werde, gegebenenfalls im Kompensationswege. Der Minister des Aeußern erwiderte, daß die Grenzfestsetzungskom⸗ mission das Recht und auch die Möglichkeit haben werde, in solchen Fällen den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Er nehme die Anregung des Senators Vetter an. Hieranf wurde eine Resolution angenommen, die den Schmerz darüber ausdrückt, daß in der Entscheidung der Botschafterkonferenz bei der Lösung der Teschener Frage nicht die historischen Rechte des tschechischen Volkes gewahrt worden seien. Gleichzeitig wurde dem Minister des Aeußern der Dank und die Anerkennung für sein verdienstvolles Werk ausgesprochen, eine Lösung herbeigeführt zu haben, die die vitalen Bedürfnisse des tschecho⸗slowaklschen Staates und Volkes sichere.
Schweiz.
In der gestrigen Sizung des Internationalen Sozia⸗ listenkongresses legte die Kommission dem Kongreß den Text einer Resolution über den Frieden und den Völkerbund vor. Der erste Teil dieser Resolution, die sich mit der Stellungnahme der Sozialisten zum allgemeinen Friedens⸗ problem und zum Versailler Vertrag befaßt, lautet dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge:
Der Internationale Sozialistenkongreß stellt fest, daß der Krieg, der Europa dem wirtschaftlichen Untergang zugeführt hat, mit einem Frieden aßgeschlissen worden ist, der die Welt in einem Zustand der Unsicherheit und Zerrissenheit beläßt. Im Namen
der einen Frieden und eine Neuorganisation des selbstorgan sierten politischen und wirtschaftlichen Lebens verlangenden Mensch heit protestiert der Kongreß gegen jene Bestimmungen des Versailler Vertrages, deren einseitiger Charakter für die Aufrecht⸗ erhaltung eines dauernden und endgültigen Friedens ein Hindernis bildet. Der Geist der Unversöhnlichkeit, der die Vorberatungen be⸗ herrschte und die Revision des Friedensvertrages zurückhielt, fährt fort, einen verhängnisvollen Einfluß auszuüben. Er schafft einen Geist, der an den sozialen Aufbau und die Tilgung der Kriegsschulden die schwersten Anforderungen stellt und den Völkern immer neue Lasten auferlegt, die unerträglich sind und mit Recht kritisiert werden, die auch bei den besiegten Völkern Protest hervorrufen und deshal wiederum bei den siegenden Völkern Angstgefühle hervorrufen, die bei den führenden imperialistischen Kreisen zu einer Fortsetzung und Stärkung des Militarismus ausgenutzt werden. Im gleichen Sinne protestiert der Kongreß gegen die Ausschreitungen des Militarismus in den besetzten Gebieten und dagegen, daß die russischen Randstaaten in diese Aktion hineingeführt werden. Gegen die offene oder ver⸗ steckte Intervention fremder Regierungen gegen Rußland erhebt der Kongreß energischen Protest. Der Zustand, welcher durch die Wühl⸗ arbeit der Imyerialisten geschaffen wird, droht die sozialistischen Proletarier durch den Militarismus um ihren Frieden zu bringen Der Untergang des russischen, deutschen und össerreichischen Kaiser⸗ reichs hat die verderblichste Kriegsursache verschwinden lassen. Die Auf⸗ richtung der Demokratie in den früher der Autokratie und dem persön⸗ lichen Regime unterworfenen Ländern gibt der Welt eine neue Friedens⸗ hoffnung, die der Kongreß mit Freuden begrüßt. Aber diese Hoffnung würde getäuscht werden, wenn das Proletariat nicht seine unermüd⸗ lichen Anstrengungen fortsetzte, um sein Recht auf Kontrolle der aus⸗ wärtigen Politik sicherzustellen und eine Friedensaktion je nach den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen jedes Landes einzuleiten Die Resolution schließt: Darum fordert der Kongreß das Proletariat auf, sich seiner geschichtlichen Aufgabe in dem gegenwärtigen Augen⸗ blicke bewußt zu 68 Diese Aufgabe besteht darin, sich an die Spitze aller auf Erhaltung des Friedens gerichteten Bestrebungen zu stellen und gegen Imperalismus und Militarismus den Kampf zu führen Dieser Kampf soll nicht gegen den Völkerbund, sondern zu beffin Be⸗ einflussung und Verbesserung geführt werden.
An 1 ersten Teil der Resolution schließt sich die fol⸗ gende Resolution an, die sich mit der Stellungnahme der Internationale zum Völkerbund befaßt:
Der Internationale Sozialistenkongreß stellt fest, daß der Ver⸗ trag von Versailles und die Verträge, die ihm gefolgt sind, die Welt in einem Zustand der Unsicherheit und Zerrissenheit gelassen haben, in einem viel beunruhigenderen Zustand, als der vor dem Kriege von 1914 war. Dieser Zustand fuͤhrt zum Weiterbestehen und zum Wachstum des Militarismus mit den Gefahren eines Krieges, die damit zusammenhängen. Der Friedensvertrag hat eine Organisation des Völkerbundes geschaffen, die die arbeitenden Klassen im Interesse des Friedens nicht mit Feindseligkeit und Gleichgültigkeit behandeln können. Aber sie haben die Verpflichtung, das Ungenügen und die Fehler dieses Völkerbundes klarzustellen, dessen verdammungswürdigster die durch Artikel 12 des Vertrags erfolgte Anerkennung des Rechts auf Krieg ist. Der Völkerbund kann nur eine tatsächliche Sicherung des Friedens sein, wenn er zu einem internationalen demokratischen Orga⸗ nismus wird, zusammenfassend alle Völker, ohne jede Ausnahme. In dem Maße soll er sich dank seiner demokratischen Verfassung als fähig erweisen, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, die bereits vom Luzerner Kongreß festgelegt wurden, wenn er die Mittel der Kontrolle und der Sicherung hat, die ihm ermöglichen werden, durch die Schaffung einer internationalen Polizei die allgemeine Entwaffnung aller Völker zu Lande und zu Wasser durchzusetzen. Es genügt nicht, daß der Völker⸗ bund eine demokratische Verfassung hat, vor allem durch die Wahl des ausführenden Rates im Schoße der Versammlung aller Delegierten. Es ist außerdem zu wünschen die Ausdehnung seiner Befugnisse hinsichtlich der Verteilung der Rohstoffe, der Transport⸗ mittel und auch der finanziellen Kriegslasten, die nicht ohne Ungerechtigkeit zum größten Teil zu Lasten der Nationen bleiben können, die am meisten unter der Last des Krieges gelitten haben. Der Völkerbund wird, so verbessert und vervollständigt, das natürliche Werkzeug abgeben für die notwendige Umwandlung des Friedens von Versailles in einen gerechten und dauerhaften Frieden. Festhaltend an den Grundsätzen der Wiedergutmachung wird er eine gerechte Anwendung ermöglichen in der Art, daß den Völkern Mitteleuropas die Miltel gegeben werden, sich im gemeinsamen Interesse der Welt wieder zu erholen. Er wird die Landesgrenzen, die durch den Friedensvertrag endgültig festgelegt worden sind, durch Grenzen ersetzen, die den frei ausgesprochenen Wünschen der Völker entsprechen. Der Internationale Sozialisten⸗ kongreß fordert daher die sozialistischen Parteien der einzelnen Länder auf, alle ihre Anstrengungen darauf zu richten, ihren Delegierten in die gegenwärtige Organisation des Völkerbundes Eingang zu ver⸗ schaffen, um auf diese Weise seine innere Zusammensetzung zu ändern und leine Befugnisse zu erweitern, um die Garantien zu schaffen für die Sicherheit und Uebereinstimmung aller Völker, die gleichmäßig an der Erhaltung des Friedens interessiert sind. In einem so gesicherten Friedenszustand wird das ganze Weltproletariat, befreit vom Alpdruck des Krieges und von der Geißel der Rüstungen, seine Anstrengungern für seine vollständige Befreiung bis zum endgültigen Siege fortsetzen können. “
Ferner wird in der Resolution gefordert, daß der Völker⸗ bund in seiner ersten Sitzung die Hinzuziehung der Zentral mächte und aller derjenigen Länder verkünde, die dem Völker⸗ bund angehören wollen. Die gesamte Resolution wurde einstimmig vom Kongreß angenommen. Ueber das Problem der Sozialisierung wurde von der Kommission eine sehr umfangreiche Resolution vorgelegt, nach der die Sozialisierun vorgenommen werden soll, und Organisationen 8
ann zerstört werden dürfen, wenn sie durch eine bessere Form
ersetzt sind. Eine Entschädigung müsse gewährt werden. In wirtschaftlich hochentwickelten Gemeinwesen, in Städten und stark bevölkerten käme die Nationalisierung, die kommunale und die genossenschaftliche Form in Fra xe. Der Landbesitz müsse nationalisiert werden unter Aufrecht⸗ erhaltung des bäuerlichen Besitzes usw. 8
Asien.
Laut Mitteilung des britischen Kriegsamts lassen die Berichte erkennen, daß die Lage am unteren Euphra ruhiger geworden ist. Die Araber, die Vorposten nördlich und nordwestlich Hilla angegriffen hatten, hatten schwere Verluste und hg 130 Tote zurück. Die Garnison von Kusa hält sich noch, aber ein Teil der Stadt ist vor drei Tagen in Flammen aufgegangen.
— Nach einer Reutermeldung aus Peking ist der chinesische
Vertreter für die Finanzkonferenz in Brüssel Jaumengigg
wegen seiner Beziehungen
1b ur Anfupartei abberufen worden. Sein Nachfolger wird der 2.
inesische Gesandte in Belgien sein
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten. „Der Ausstand im Berliner Tiefbaugewerbe ist hiesigen Blättern zufolge nunmehr beigelegt. Die Arbeitnehmer hatten vor etwa fünf Wochen die tarifarische Gleichstellung mit den Arbeitern des Hochbaues verlangt, die in ihren letzten Lohnkämpfen auf einem Stundenlohn von 7,40 ℳ angelangt waren. In den neuerlichen Ver⸗
“