1920 / 173 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

handlungen im Reichsarbeitsministerium haben sich die Ver⸗ treter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dahin geeinigt, daß statt des ge⸗ forderten Zuschlags von 1,10 ein solcher von 60 9 den Mitgliedern zur Annahme vorgeschlagen werden soll. Die Arbeitgeber sind sich einig geworden, daß sie den Vorschlag des Reichsarbeitsministeriums annehmen und ihren Arbeitnehmern nunmehr folgende Sätze zahlen: für ungelernte Arbeiter 6 und für gelernte Arbeiter 6,30 in der Stunde. Bei der durch die Gewerkschaften in die Wege geleiteten Abstimmung haben auch die Arbeitnehmer sich größtenteils zur Annahme der obigen Bedingungen bereiterklärt. Von allen Arbeiter⸗ klassen des Tiefbaugewerbes haben sich nur die Zimmerer und die Maurer auf den Standpunkt gestellt, daß die Bedingungen des Reichsarbeitsministeriums für sie unannehmbar seien. Bei der Wiederaufnahme der Arbeit, die voraussichtlich morgen, Freitag, erfolgen dürfte, werden diese beiden Arbeitergruppen also noch sehlen. Infolgedessen kann z. B. bei den städtischen Untergrund⸗ bahnbauten der Baubetrieb zunächst nur in beschränktem Umfange aufgenommen werden.

In Kiel ist „W. T. B.“ zufolge der Ausstand der Handels⸗ und Transportarbeiter beendet. Die Arbeiter haben sich damit einverstanden erklärt, daß vom 25. August an ein Abbau der Löhne erfolgt, wie es die Arbeitgeber verlangten. Gleichzeitig sollen aber auch Verhandlungen beginnen, um einen Abbau der Preise einzuleiten.

Wie das „Tageblatt für Vorpommern“ meldet, ist durch den Ausstand der Elektrizitätsarbeiter die Versorgung der Stadt Greifswald mit elektrischem Licht seit Dienstagabend wiederhergestellt. Die Zeitungen erscheinen wieder. Der Ausstand der dortigen Brauereiarbeiter geht vorläufig weiter. In Stralsund dauert der Ausstand noch an.

Die gestern in Dresden unter dem Vorsitz eines Vertreters des Reichswirtschaftsministeriums geführten Verhandlungen zur Schaffung eines neuen Landarbeitertarifs haben, wie „W. T. B.“ berichtet, zu einer Einigung beider Parteien über die Löhne der erwachsenen männlichen und weiblichen Arbeiter geführt. Daraufhin haben die Vertreter der beteiligten Arbeiterorganisationen es übernommen, die Arbeiter unverzüglich zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzurufen. Ebenso haben die Vertreter der Arbeitgeber zugesagt, dafür einzutreten, daß Maßregelungen an⸗ läßlich der Arbeitseinstellung unterbleiben. 8

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundhei

Nr. 30 vom 28. Juli 1920.)

Pest. England. In Liverpool wurde ein To⸗ Juni bei einer Arbeiterin in einer Mühle amtlich festge Pocken.

8

Deutsches Reich. In der Woche vom 18. bis 24. Juli wurden 9 Erkrankungen (und 1 Todesfall) gemeldet, nämlich in Schwientochlowitz (Kreis Beuthen) und Kattowitz je 1, in Antonienhütte (Kreis Kattowitz) 2, in Königshütte (1), in Ratibor 2, in Ostrog und Schichowitz (reis Ratibor) und in Carstenhütte (Kreis Rybnik, Reg.⸗Bez. Oppeln) je 1.

Nachträglich wurden noch mitgeteilt für die Woche vom 30. Mai bis 5. Juni 2 Erkrankungen in Hamborn (Reg.⸗Bez. Düssel⸗ dorf); vom 6. bis 12. Juni 4 Erkrankungen (und 2 Todessälle), nämlich in Rotthausen 3, in Oberhausen (Reg.⸗Bez. Düsseldorf) 1 (2); vom 13. bis 19. Juni 1 Erkrankung in- Ober⸗ hausen (Reg.⸗Bez. Düsseldorf); vom 20, bis 26. Juni 3 Er⸗ krankungen (und 1 Todesfall), und zwar in Rotthausen 2 (1) und in Kray Kreis Essen, Reg.⸗Bez. Düsseldorf) 1; vom 4. bis 10. Juli 3 Erkrankungen (und 1 Todesgfall), davon in Egeln (Kreis Wanzleben, Reg.⸗Bez. Magde⸗ burg) 1 (1) und in Bottrop (reis Recklinghausen, Reg.⸗ Bez. Münster) 2; vom 11. bis 17. Juli 15 Erkrankungen (und 4 Todesfälle), nämlich in Lipine (Kreis Beuthen) (1), in Brzezetz (Kreis Kosel) 1, in Gleiwitz 5 (1), in Hinden⸗ burg 1 (1), in Schoppinitz, Rosdzin, Kochlowitz und Neudorf (Kreis Kattowitz) je 1, in Ratibor3, in Rybnik (1) und in Loslau (Kreis Rybnik, Reg.⸗Bez. Oppeln) 1.

Oesterreich. In der Woche vom 4. bis 10. Juli 7 Er⸗

krankungen in Kärnten. 1

Deutsches Reich. Für die Woche vom 18. bis 24. Juli wurde 1 Erkrankung in Radlin (Kreis Rynik, Reg.⸗Bez. Oppeln) festgestellt.

Niachträglich wurde für die Woche vom 11. bis 17. Juli 1 krankung ebenda angezeigt. Genickstarre.

Preußen. In der Woͤche vom 11. bis 17. Juli wurden 11 Er⸗ krankungen (und 4 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regie⸗ rungsbezirken lund Kreisens: Landespolizeibezirk Berlin 2 [Berlin Stadt], Reg.⸗Bez. Düsseldorf 4 (2) (Cleve 2 (1), Mörs, Oberhausen je 1, Remscheid (1)]), Köln 1 (1), [Köln Stadt], Merseburg 1 [Querfurt], Potsdam 2 (1), (Spandau 1, Teltow 1 (1)), Schleswig 1 [Altona]; nachträglich für die Woche vom 4. bis 10. Juli: Koblenz 1 [Ahrweilerl].

Schweiz. In der Woche vom 27. Juni bis 3. Juli 1 Er⸗ krankung im Kanton Genf (Bull. d. Eidgen. Gesundheitsamts S. 292).

Spinale Kinderlähmung. MPreußen. In der Woche vom 11. bis 17. Juli sind 4 Er⸗ krankungen vorgekommen in folgenden Regierungsbezirken [und Kreisen]: Landespolizeibezire Berlin 1 Berlin Stadt] Reg.⸗Bez. Breslau 2 Striegau], Köln 1 [Köln Stadt).

Schweiz. Vom 4. bis 10. Juli 3 Erkrankungen, und zwar in der Stadt St. Gallen 1, im Kanton Bern 2 (Bull. d. Eidgen. Gesundheitsamts S. 308).

7

Ruhr.

Preußen. In der Woche vom 11. bis 17. Juli wurden 467 Erkrankungen (und 34 Todesfälle) gemeldet in folgenden Re⸗ gierungsbezirken sund Kreisen-: Landespolizeibezirk Berlin 43 (4) [Berlin Stadt 26 (3), Charlottenburg, Berlin⸗Schöneberg, Neukölln, Berlin⸗Wilmersdorf je 1, Berlin⸗Lichtenberg 3 (1)], Reg.⸗ Bez. Aachen 6 [Aachen Stadt 4, Aachen Land 2]7„ Arnsberg 171 (17) [Altena 4, Arnsberg 5, Bochum Stadt 1, Bochum Land 3, Dortmund Stadt 65 (12), Dortmund Land 18 (1), Gelsen⸗ kirchen Stadt 1, Gelsenkirchen Land 37 (3), Hagen Land 3, Hamm Stadt 5, Hattingen 3 (1), Herne 3, Höͤrde Land 1, Iserlohn Stadt 9, Iserlohn Land 8, Schwelm 1, Witten 41, Breslau 5 [Breslau Stadt 1. Neumarkt 3, Waldenburg 1], Koblenz 2 [Koblenz Stadt], Düsseldorf 98 (2) [Barmen 3, Kleve, Crefeld Land je 2, Dinslaken 1, Düsseldorf Stadt 7 (1), Düsseldorf Land 5, Duisburg 22, Elberfeld 4 (1), Essen Stadt 4, Essen Land 1, M.⸗Gladbach Stadt 4 (1), M.⸗Gladbach Land 7, Hamborn 5, Lennep 1, Mörs 3 (2), Neuß Stadt 2 (1), Oberhausen 7, Solingen Land 18 (1)]), Erfurt 2 (Schleusingens’, Frankfurt 6 (Kalau 3, Weststernberg, Cottbus Stadt, Frankfurt a. O. je 11 Gum⸗ binnen 1 [Darkehmen], Hildesheim 1 (1) [Northeim 1, Oste⸗ rode (1)]), Köln 21 (1) [Bonn Stadt 1 (1), Köln Stadt 20], Königsberg 8 9 [Königsberg Stadt 2 (1), Heilsberg 6), Köslin 2 [Schlawel, Lüneburg 8. Jallingbostel, Lüchow je 1, Lüneburg

*

Stadt 61, Magdeburg 8 (Oschersleben 2, Jerichow I 6], Marienwerder 1 [Marienwerder), Merseburg 31 (Liebenwerda 1, Mansfelder Gebirgskreis 2, Merseburg 25, Weißenfels Land 2, Zeitz Standt 11, Minden 6 Bielefeld Stadt 1, Bielefeld Land 4, Her⸗ ford Land 1)1, Münster 19 [Buer 4, Münster Stadt 8, hausen Land 7), Osnabrück 2 (Lingen], otsdam 15 (1) [Zauch⸗Belzig 1, Spandau 2, Osthavelland 1, Westhavelland 4 (1), Teltow 5, Niederbarnim 2]1, Stettin 2 [Randow, Seettin je 1], Wiesbaden 19 (2) (Frankfurt a. M. 12 (1), Höchst 1, Wiesbaden Land 6 (1)]; nachträglich für die Woche vom 27. Juni bis 3. Juli: Magdeburg 7 (1) [Magdeburg 5 (1), Quedlinburg Stadt, Quedlinburg Stadt je 11; vom 4. bis 10. Juli; Allenstein 14 (1) [Allenstein Stadt, Johannisburg, Lyck je 1, Osterode 9 (1 ), Rössel 21, Koblenz 6 (1) [Koblenz Stadt]l, Erfurt 6 (2) (Schleusingen].

Aus den im Reichsgesundheitsamt eingegangenen Mitteilungen sind ferner hervorzuheben:

Pocken: Glasgow 3 Todesfälle; Tollwut: Reg.⸗Bezirke Köslin 1 Todesfall, Allenstein (Vorwoche) 1 Erkrankung; Bißver⸗ letzungen durch tollwutverdächtige Tiere: Reg.⸗ Bezirke Breslau 3 und 1 mit tödlichem Ausgang, Stettin 9; In⸗ fluenza: Halle a. S., Birmingham, Dublin je 1, Glasgow 2, London 4, Prag und Vororte 1, Wien 3 Todesfälle, Reg.⸗Bezirk Düsseldorf 8, Nürnberg 10, Hessen 1, (Vorwoche) 5, Kopenhagen 30, Wien (20. bis 26. Juni) 6 Erkrankungen; Genickstarre: Augsburg, Kopenhagen je 1, Haag 2, 2 niederländische Orte je 1 Er⸗ krankung; Ruhr: Wien 4 Todesfälle, Nürnberg 1, Stuttgart 2, Hessen 31, (Vorwoche) 28, Mecklenburg⸗Schwerin 4, Braunschweig 1, Prag und Vororte 5, Wien 12 Erkrankungen; Schlafsucht⸗ krankheit (Uncephalitis lethargica): Reg.⸗Bezirke Hildesheim, Trier je 1 Todesfall und je 1 Erkrankung, Kopenhagen 4 Er⸗ krankungen; Malaria: Reg.⸗Bezirke Aurich 36, Prag und Vor⸗ orte 1, Wien 6 Erkrankungen; Krätze: Kopenhagen 22 Erkran⸗ kungen; Nahrungsmittelvergiftung: Reg.⸗Bez. Schles⸗ wig 1 Todesfall, Breslau 10, Reg.⸗Bezirke Düsseldorf 2, Frankfurt, Gumbinnen, Liegnitz, Potsdam, Schleswig je 1 Erkrankung.

Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern und Röteln verstorben in Königsberg, Reckling⸗ hausen, Wanne Erkrankungen wurden angezeigt in Nürnberg 37, Hamburg 25; Keuchhusten gestorben in Berlin⸗Friedenau. Ferner wurden Erkrankungen ermittelt an Scharlach in Hamburg 31, Kopenhagen, Wien je 383; Diphtherie und Krupp in Berlin 48, Hamburg 46, Kopenhagen 40, Stockholm 21, Wien 32; Typhus in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 73, Düsseldorf 47, Prag und Vororte 23.

Handel und Gewerbe.

8 cDie Fachgruppe „Holzbau⸗ und Holzveredelungs⸗ 3 8 ¹ . 9 OCs* Industrie im Reichsverband der Deutschen In⸗ dustrie“ hat laut Meldung des „W. T. B.“ am 12. Juli in München, Handelskammersaal, eine Sitzung abgehalten, die aus allen Kreisen der holzverarbeitenden Industrie stark besucht war. Die Sitzung bezweckte einen Zusammenschl aller Ver bände der holzverarbeitenden Industrie herbeizuführen. Die bisher zum Teil noch fernstehenden süddeutschen Organisationen haben ihren Beitritt im Anschluß an die Münchener Sitzung bereits erklärt, andere ihn in allernächster Zeit in Aussicht gestellt. Die Be⸗ sprechungen, die sich auf fast alle augenblicklich die Holzbau⸗ und Holzveredelungsindustrie berührenden Fragen erstreckten, wie z. B. Organisation, Verhältnis zur Sägewerksindustrie und Holz⸗ handel, Außenhandelsstelle, Ausfuhrabgaben, Wiedergutmachungsfragen, betrafen auch besonders das Bestreben der Fachgruppe, mit den Waldbesitzern eine Verständigung über die Fragen der Holzgeld⸗ stundung und des Holzgeldnachlasses zu erzielen. Ausführliche Sitz ungsberichte sind durch die Geschäftsstelle der Fachgruppe „Holzbau⸗ und Holzveredelungsindustrie im Reichsverband der Deutschen Industrie“, Berlin, Unter den Linden 20, zu beziehen, die auch nähere Auskunft über alle Organisationsfragen ꝛc. erteilt.

Zur Verkehrslage im Ruhrbezirk teilt „W. T. B.“ aus Essen mit: Die Verkehrslage war in der Vorwoche sowohl im Eisenbahntransport als im Wasserstraßenverkehr als günstig zu be⸗ zeichnen. Der Abtransport der frischen Förderung, deren Ergebnis gegen die Vorwoche eine geringe Besserung aufwies, ging ebenso wie diejenige eines weiteren Teiles der Lagerbestäude glatt von statten. Die letzteren beziffern sich auf 139 626 Tonnen, die Wagen⸗ gestellung betrug werktäglich 18 738 gegen 18 486 in der vorauf⸗ gegangenen Woche, auch in der Kipperleistung im Duisburg⸗Ruhrorter Hafen war eine nennenswerte Steigerung zu verzeichnen, sie hob sich von 28 938 auf 32 565 Tonnen. Hand in Hand hiermit ging die Steigerung in der Brennstoffverladung der Kanalzechenhäfen von 25 464 auf 26 898 Tonnen. Wenn auch im Gegensatz hierzu das Ueberangehot von Leerraum im Rhein⸗Hernekanal gegen die Vorwoche nicht unerheblich zurückging, so ist es doch immerhin noch als außer⸗ ordentlich hoch zu bezeichnen.

In der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung des Westfälischen Verbands⸗Elektrizitätswerkes A.⸗G. wurde laut Meldung des „W. T. B.“ die Er höhung de Aktienkapitals von 3,3 auf 10 Millionen Mark be schlossen. Vertreter des Rheinisch⸗Westfälischen Elektrizitätswerkes erhoben gegen alle Beschlüsse der Versammlung Widerspruch.

8 88

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 3. August 1920.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Gestellt... Nicht gestellt. Beladen zurück⸗

gestellt... 178009

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 4. August. (W. T. B.) Englische Noten 165,00 bis 167,50, Französische Noten 333,00 334,00, Belgische Noten 355,00 bis 357,00, Holländische Noten 1525,00 1550,00, Rumänische Noten —,—, Amerikanische Noten 44,75 45,25, Schweiz. Noten 745,00 767,50.

Wien, 4. August. (W. T. B.) Bei unvermindert geringer Geschäftstätigkeit verkehrte die Fondsbörse zunächst in ziemlich freundlicher Haltung. Allerdings riefen die Meldungen über die ernste Lage der polnischen Armee und die Bedrohung Warschaus durch die Bolschewisten Beunruhigung hervor, jedoch verhüteten die seitens des Staatssekretärs Dr. Mayr in Aussicht gestellte Ueberprüfung der neuen kommunalen Steuern und Käufe in Valutapapieren im Zu⸗ sammenhang mit dem Rückgang des Kronenkurses eine Ermattung der Tendenz. Größere Umsätze fanden wieder lediglich in Südbahnaktien statt. Im Schrankenverkehr stockte das Geschäft gleichfalls. Anlage⸗ papiere waren gut behauptet. Im freien Valutahandel waren Dollarnoten gesucht.

Wien, 4. August. (W. T. B.) Türkische Lose 1559,00, Staats⸗ bahn 3295,00, Südbahn 702,00, Oesterreichische Kredit 915,00, Ungarische Kredit 1757,00, Anglobank 719,00, Unionbank 795,00, Bankverein 766,00, Länderbank 928,00, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 5220,00, Alpine Montan 3030,00, Prager Eisen 6150,00, Rima Muranyer 2901,00, Skodawerke 2160,00, Salgokohlen

““

5430,00, Brüxer Kohlen 7000,00, Galizia 21600,00, Waffen 2800,00, de2cohn rürer e Poldihütte 2320,00, Daimler 1130,00, Oester⸗ reichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 86,00, Februar⸗ rente 93,50, Mairente 91,75, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 101,00, Veitscher —,—, Siemens⸗Schuckert Wien, 4. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 448,00 G., Amsterdam 5850,00 G., Fhai 2900,00 G., Kopenhagen 2675,00 G., Stockholm 3600,00 G., Christiania 2700,00 G., Marknoten 446,00 G. rag, 4. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ Berlin 117,50 G., Marknoten 116,50 G., Wien 25,60 G.

London, 3. August. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 46 %⅛, 5 % Argentinier von 1886 90, 4 % Brasilianer von 1889 36, 4 % Japaner von 1899 56, 5 % Merikanische Goldanleihe von 1899 47 ½, 3 % Portugiesen 39 ½, 5 % Russen von 1906 29 ½, 4 ½ % Russen von 1909 20 ½, Baltimore and Ohio, 44, Canadian Pacific 159, Pennsylvania 52 ½, Southern Pacific 121, Union Pacific 134, United States Steel Corporation 118, Rio Tinto 38, De Beers 20 ½, Goldfields 1 ½, Randmines 3.

London, 3. August. (W. T. B.) Privatdiskont 6 ¾, Silber loko 57, Wechsel auf Deutschland 161,00, Wechsel auf Amsterdam kurz 10,93, Wechsel auf Paris 3 Monate 48,10, Wechsel auf Brüssel 46,05.

Amsterdam, 4. August. T. B.) Wechsel auf London 10,85 ½, Wechsel auf Berlin 6,44 ½, Wechsel auf Paris 21,47 ½, Wechsel auf Schweiz 49,90, Wechsel auf Wien 1,55, Wechsel auf Kopenhagen 46,00, Wechsel auf Stockholm 61,20, Wechsel auf Christiania 46,25, Wechsel auf New York 301,50, Wechsel auf Brüssel 23,25, Wechsel auf Madrid 45,50, Wechsel auf Italien 15,50.

Stockholm, 4. August. (W. T. B.) auf London 17,64, do. auf Berlin 10,75, do. auf Paris 36,00, do. auf Brüssel 38,50, do. auf schweiz. Plätze 80,85, do. auf Amsterdam 162,00, do. auf Kopenhagen 74,75, do. auf Christiania 75,00, do. auf Washington 485,00, do. auf Helsingfors 16,25.

Kopenhagen, 4. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Stockholm 134,25, do. auf Christiania 100,50, do. auf Hamburg 14,25, do. auf London 23,63, do. auf Paris 47,25, do. auf Antwerpen 51,00, do. auf schweiz. Plätze 109,00, do. auf Amsterdam 217,75 do. auf Helsingfors 22,00, do. auf New York 656,00.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten

Liverpool, 3. August. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 7000 Ballen. Einfuhr 5610 Ballen, davon amerikanische Baumwolle Ballen. August 23,60, September 22,85, Oktober 22,25.

Amerikanische 59 Punkte, Brasilianische 134 Punkte niedriger, Aegyptische unverändert.

Manchester, 3. August. (W. T. B.) Das Geschäft am Markt für Tuche verlief im allgemeinen ruhig, doch machten sich Anzeichen bemerkbar, die auf eine baldige Besserung in der Geschäfts⸗ lage schließen lassen. 8 v“

Am Garnmarkt herrschte keine einheitliche Stimmung und die Preisbildung war unregelmäßig.

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Bees kow.

3. August 1920. Ballonaufstieg von 3 ¼¾ a bis 4 ½ a.

Feuchtig⸗ keit Richtung

oben Y unten %

Wind

Geschwind. Sekund.⸗

Seehöhe Luftdruck Temperatur Co

m mm

122 752,2 300 736 500 718 920 685

Bewölkt. Sicht

15,0 92 18,3 60 16,6 65 13,5 11“ 5 km. Bodeninversion bis auf 18,5 0.

4. August 1920. Drachenaufstieg von 5 ½ a bis 8 ¾ a.

SWzS

SNI

Wind Geschwind. Sekund

Relative

eehöhe Temperatur C0 Feuchtig⸗ it

Luftdruck

8 Richtung

8 7

v“ oben unten 2%

122 752,1 19,2 75 W 300 737 85 WzN 500 720 95 1000 677 80 1500 637 78 2000 600 75 2500 566 75 3000 531 50 3500 498 58 T 4 4000 469 57 Weo 15 4300 450 40 15 ½ bedeckt. Sicht 8 km. Inversion zwischen 800 und 950 m von 12,5 ° auf 12,7 0. Zwischen 2500 und 2660 m überall 3,0 0. Inversion zwischen 2750 und 2840 m von 2,50 auf 2,8 °0. Zwischen 3970 und 4060 m überall 5,80°. Inversion zwischen 4260 und 4300 m von 7,00° auf 6,4 °.

1

SUbdo SUSO bIŔR EoUUSEEESS

(Forisetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Familiennachrichten.

hel Hr. Superintendent Friedrich Richers mit Frl. Christine Kaempffe (Karzen-Klein Lauden).

Verehelicht:

Gestorben: Fürst Wolfgang zu Ysenburg und Büdingen (Bü⸗ dingen, Oberhessen). Hr. Konsul a. D. Hermann von Becker (Kuczkow i. Posen).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

erantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

Umgegend E. beantragt, den zwischen ihr, dem Deutschen Metall⸗

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zum Deut

Beilage

1u““

Er

Berlin, Donnerstag, den 5. Auguft

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1920

Nr. 173. Amtliches.

Deutsches Reich. Zekanntmachung.

Die Feeskege harHesspng für Düsseldorf und in Düsseldorf, Theaterstraße 5, hat

arbeiterverband, dem Christlichen Metallarbeiter⸗ verband und dem Gewerkverein Heutscher Metall⸗ arbeiter H.⸗D. am 17. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die eisen⸗, stahl⸗ und metallindustriellen Werke mit Ausnahme der Kleinindustrie und der Handwerksbetriebe gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Rei 8⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Düsseldorf und der Gemeinden Ratingen, Lintorf und Erkrath für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 899 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. 8

Der Verband Berliner Metallindustrieller E. V. in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 112, und die Arbeits⸗ e aft freier Angestelltenverbände, Orts⸗

artell Groß Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Landesverband Brandenburg, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes⸗ geschäftsstelle Brandenburg, Ortsverband Groß erlin, am 28. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag

zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und gr Angestellten in der Metall⸗ industrie an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 5. September 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Ge⸗ biet für allgemein verbindlich zu erklären, das eingeschlossen wird durch eine Verbindungslinie zwischen folgenden Orten: Spandau mit Staaken, Finkenkrug, Hennigsdorf, Birkenwerder, Buch, Hoppegarten, Wilhelmshagen, Wildau, Blankenfelde, Teltow, Drewitz, Nowawes, Spandau mit Staaken, diese Orte einbegriffen.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 756 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. ““ 1

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. CCITWIWTI

Bekanntmachung.

Die Volkswirtschaftliche Vereinigung für In⸗ dustrie, Handel und Gewerbe E. V., Gruppe In⸗ dustrie, in Aue (Erzgeb.), Schneeberger Straße, der Bund der technischen Angestellten und Beamten, der Deutsche Werkmeisterverband, der Gewerk⸗ 1has e acac kaufmännischer Naesetelteneh dge⸗

er Gewerkschaftsbund der Angestellten und der

Zentralverband der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten sowie der Werk⸗ meister in der Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 vheichs heseb. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Schwarzenburg für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind. unter Nummer 1889 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33/34, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. 1

Die Arbeitsgemeinschaft der Dresdner Bank⸗ angestellten⸗Organisationen in Dresden, Landhaus⸗ straße 13, hat beantragt, den zwischen ihr und dem Ver⸗ band Dresdener Vankleilun en E. V. zu Dresden abgeschlossenen für die Aktienbanken allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 21. Mai 1919 sowie den Sren vom 25. April 1920 auch auf die übrigen Banken auszudehnen und gemhäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1928 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 129 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Beerlin, den 29. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. Z. A.: Dr. Bufse.

8

8

Bekanntmachung.

„Der Arbeitgeberverband für das deutsche sist ewerbe, Landesgruppe Nordwestdeutsch⸗ and E. V., in Goslar, Bäckerstraße 21 22, hat be⸗ antragt, den zwischen ihm und dem Verein Nieder⸗ sächsische Presse am 23. April 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der Redakteure gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet der Orte Braunschweig, Wittmund, Dannenberg a. E., Bremen, West Rhauderfehn, Einbeck, Bad Harzburg, Zeven, Nienburg a. W., Lingen a. Ems, Norden, Harburg a. E., Detmold, Hameln a. d. W., Fachegh. b. a. E., Visselhövede, Stolzenau, Peine, ann. Münden, Hoya a. d. W., Emden, orkum, Bentheim, Hildesheim, Hannover, Goslar, Rinteln a. d. W., Oldenburg, Leer, Osnabrück, Delmenhorst, Burg⸗ hür Vegesack, Vechta, Nordenham, Neuhaus a. E., Jever i. O., Holzminden und Helmstedt. P gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1. erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1718 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. Berlin, den 29. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 15. Juli 1920 ist auf Blatt 1324 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Industriellen⸗Vereinigung für Lahr und Umgebung, der Vereinigung der Industriellen Offenburgs und Umgebung, dem Verein zum Schutze des Detailhandels, Lahr, dem Verein selbständiger Kaufleute Offenburg E. V., dem Verein selbständiger Kaufleute Wolfach, dem Verband selbständiger Kaufleute von Oberkirch und dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestellten, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Zentralverband der Angestellten, dem Kaufmännischen Verein Lahr, dem Bund der technischen Angestellen und Beamten, dem Deutschen Werkmeisterverband und der Ver⸗ einigung der Kaufmännischen und technischen Standesgenossen am 4. G 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen und technischen Angestellten und der Werkmeister gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Handelskammerbezirks

Lahr i. Baden für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be⸗ sondere Fachtarifverträge in Geltung sind. alls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗ bereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. ““ Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. Juli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer

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Bekanntmachung. Unter dem 12. Juli 1920 ist auf Blatt 699 Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie in Chemnitz und dem Deutschen Textilarbeiter⸗ verband am 16. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in Spitzen⸗ webereien und Gardinenwebereien angestellten Entwerfer und Spitzenzeichner wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allge⸗ mein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die 1 Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 19. Oktober 1919 außer Kraft. 1 G 8

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. . Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sär die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Beerlin, den 12. Juli 1920.

Registerführer. S ara sse

Bekanntmachung.

Unter dem 17. Juli 1920 ist auf Blatt 1326 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen beschäftigenden Mitgliedern des Kachohschen rauenbundes Deut Füs. dem Heutsch⸗ Evangelischen Frauenbund, dem Jüdischen Frauenbund und dem Reichsverband weiblicher Hausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Fulda, am 26. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ ungen für die Stundengehilfinnen im häuslichen Dienst wird ür den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung

vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Fulda für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. 8

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der gegelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 1“

Berlin, den 17. Juli 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 17. Juli 1920 ist auf Blatt 1075 lfd. Nr. 2 und Blatt 1327 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Christlichen Metallarbeiter⸗Verband Deutschlands in Siegen, dem Gewerkverein deutscher Metall⸗ arbeiter, dem Deutschen Metallarbeiterverband, den Firmen Feld u. Vorstmann G. m. b. H., Fischerwerk, Robert Thomas und Freiengrunder Eisenwerke in Neunkirchen am 14. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohnbedingungen in den Betrieben der Melallinduftrie gemãß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet von Neunkirchen im Kreise Siegen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. N. 1

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 17. Juli 1920. 8

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 21. Juli 1920 ist auf Blatt 241 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Pelzwarenbranche zu Berlin und dem Verein selbständiger Kürschner (Pelzbranche) für Berlin und Umgegend abgeschlossene, vom 1. Januar 1920 ab gültige Minimallohntarif wird an Stelle des Minimal⸗ lohntarifs des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 15. Mai 1919 „zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbe⸗ dingungen der Kürschner in der Pelzwarenbranche (Kürschner⸗ gewerbe) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin,. Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Neukölln, Charlottenburg, Steglitz, Friedenau und Wilmersdorf für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver⸗ .““ des Minimallohntarifs vom 15. Mai 1919 außer

raft. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

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Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. Juli 1920.

Der Registerführer. Panse.

.“

Bekanntmachung.

Unter dem 24. Juli 1920 ist auf Blatt 518 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der für den Anhaltischen Anwaltverein in Dessau, die Anhaltischen Ortsgruppen des Verbandes Deutscher Nechts⸗ anwalts⸗ und Notariatsangestellten, Sitz Leipzig, und den Zentralverband der Angestellten, Sitz Berlin, am 24. April 1920 durch das Ankhaltische Landeswirtschaftsamt in Dessau für verbindlich erklärte Schiedsspruch vom 13. April 1920 wird zur Regelung der Gehalts⸗ un Anstellungsbedingungen der Anwaltsangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Anhalt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die all⸗ gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 27. Juni 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen ““ eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. Juli 1920.

8 Der Registerführer. Panse.

8

Bekanntmachung.

Unter dem 22. Juli 1920 ist auf Blatt 510 lfd. Nr. 3 und Bl. 1328 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung der Weiß⸗ und Feinblech verarbeitenden Industrien von Breslau und Umgegend in