Sicherung der Durchfuhr österreichischer Waren und voll⸗ kommene Vertehrsfreiheit für österreichische Handelsagenten in Rumänien. Obwohl die rumänische Regierung gegenüber Oesterreich die besten Absichten habe, seien doch gewisse Bedin⸗ gungen schwer anzunehmen, wie z. B. das Verlangen nach Meistbegünstigung. Jedenfalls werde eine Kommission gebildet werden, in der die Finanz⸗ und Industriekreise und der Eisen⸗ bahnminister vertreten sein werden, und die die Verhandlungen mit Oesterreich aufnehmen soll. ö1114“
Asien.
Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist der General Tschang Dso Sina, der Generalgouverneur der Mandschurei, am 4. August in Pekin g an der Spitze einer Abteilung Reiterei eingetroffen.
Statistik und Vokkswirtschaft. . Arbeitsstreitigkeiten.
Seit vorgestern früh streiken, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Angestellten der Wiesbadener Straßenbahn Öund der Süddeutschen Eisenbahngesellschaft. Die Linien Main —Wiesbaden und Biebrich —Wiesbaden verkehren daher auch nicht.
— Durch das Eingreifen des Staatsministeriums ist der in den Helmstädter Kohlenbergwerken seit Donnerstag aus⸗ gebrochene Streik beendet worden. Die Arbeit wird heute allgemein auf den Braunschweiger Gruben wiederaufgenommen.
— Wie die „Wiener Arbeiterzeitung“ meldet, faßte vorgestern eine vom Gewerkschaftsverband der Post⸗ und Telegraphen⸗ angestellten in Wien einberufene Vertrauensmännerversamm⸗ lung einstimmig den Beschluß, wegen der Nichtbewilligung einiger Forderungen heute 12 Uhr Mittags in den Ausstand zu treten.
Die Streikleitung wird den Instituten, die im Interesse der Oeffent⸗ lichkeit arbeiten, wie den Spitälern, der Feuerwehr und der Rettungs⸗ gesellschaft, ferner den diplomatischen Vertretungen und der Repa⸗ rationskommission trotz des Ausstands Gelegenheit zu telephonischem
Verkehr bieten. Wohlfahrtspflege.
Nachdem vor kurzem durch Einführung weitgehender Erleichte⸗ rungen eine Lockerung der Baustoffbewirtschaftung in Preußen angebahnt worden ist, hat nunmehr der Minister für Volkswohlfahrt durch einen neuen Erlaß das bisherige Freigabe⸗ verfahren bis auf weiteres ganz aufgehoben. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ von zuständiger Seite mitgeteilt wird, wird danach von jetzt ab die Vorprüfung durch die unteren Verwaltungs⸗ behörden und die Nachprüfung des Baustoffbedarfs durch die Baustoffbeschaffungsstellen unterbleiben, da Anträge auf Baustoffzuweisung nicht mehr erforderlich sind. Die all⸗ gemeine Beschlagnahme von künstlichen Mauersteinen bleibt jedoch förmlich bestehen, ebenso die Preisfestsetzung und die Kohlenverteilung für Ziegeleien, die durch die Baustoffbeschaffungs⸗ stellen unter Mitwirkung der Baustoffausschüsse erfolgt. Doch soll im Hinblick auf die wechselnde Marktlage künftig die Festsetzung von Richtpreisen in kürzeren Fristen vorgenommn und ein Ausgleich der Preise mit den Nachbarbezirken angestrebt werden. Ewaige Anträge auf Ausfuhr von Mauersteinen und anderen Baustoffen werden in edem Einzelfalle eingehend geprüft. Zur Sicherstellung des Bau⸗ seoffbedarfs für den gemeinnützigen Kleinwohnungsbau wird der Ab⸗ thluß von Lieferungsverträgen und der gemeinnützige Großeinkauf von Baustoffen angeregt.
Wohnlauben. Das gesunde Land zu eigener Bewirtschaftung zu pachten oder zu erwerben, hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr ausgebreitet und die Kleingartenbewegung hat namentlich seit dem Kriege infolge der Ernährungsschwierigkeiten auch in den Großstädten viele Anhänger gewonnen. Eine volle Aus⸗ nutzung des Gartens und eine sas gemihe Pflege ist freilich nur dann möglich, wenn der Kleingärtner seine freie Zeit restlos dem Garten widmen kann, d. h. wenn der Garten nahe oder möglichst nahe bei dem Hause liegt. Das ist nun besonders in den Großstädten nur in den seltensten Fällen möglich. Vielfach liegen die Gärten weit von der Wohnstätte entfernt, so daß ihre Unterhaltung nicht nur erschwert, sondern infolge der häufigen Aufwendungen für kost⸗ spielige Bahnfahrten auch noch verteuert wird. Bei den heutigen Baukosten kann die Erstellung von neuen Wohnungen kaum Schritt halten mit der Schaffung von Kleingärten. Aus diesem Grunde ist es er⸗ wünscht, die Benutzung von Lauben zu Wohnzwecken zu erleichtern. In diesem Sinne könnte sogar die Errichtung verbesserter Wohnlauben als ein geeignetes Mittel zur Linderung der gegenwärtigen Wohnungsnot angesehen werden. Der Minister für Volkswohlfahrt hat daher jetzt — nachdem bereits früher in dem Entwurf einer Bauordnung die Möglichkeit erheblicher Erleichterung für Wohnlauben vorgesehen war — eine Sonderpolizeiverordnung für Wohnlauben ausarbeiten lassen und die Regierungen angewiesen, sie mit Beschleunigung zur Einführung zu bringen. Damit wird einem mehrfach ausgesprochenen Wunsche der Kleingärtner entsprochen, in deren Hand es nun gelegt ist, die Un⸗ zuträglichkeiten zu verhüten, die mit der Benutzung solcher behelfs⸗ mäßigen Wohnungen verbunden sind. Nach den neuen Bestimmungen dürfen Wohnlauben eine Grundfläche bis zu 30 qm und eine Vor⸗ laube von 10 qm erhalten. Wohnlauben dürfen nur ein Geschoß haben und die Höhe bis zum First darf 5 m nicht überschreiten. Sie müssen feuersicher eingedeckt sein, auch ist die Einrichtung einer Feuer⸗
stätte zulässig.
Kläleingärten und Streben, ein kleines Stück
Verkehrswesen.
Unzulässige Druckfachen. In der Bevölkerung berrscht vielfach die Ansicht, daß Durchschläge mit der Schreib⸗ maschine zur Versendung gegen die ermäßigte Gebühr für Druck⸗ sachen zur Postbeförderung zugelassen seien. Diese Auffassung ist irrig. Nach der Postordnung sind als Drucksachen nur Holche Ab⸗ drucke oder Abzüge zulässig, die durch Buchdruck, Kupferstich, Stahl⸗ stich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie, Photographie, Hekto⸗ graphie, Papyrographie, Chromographie oder ein ähnliches mecha⸗ nisches Verfahren hergestellt sind. Schreibmaschinendurchschläge sind keine Vervielfältigungen im Sinne dieser seit Jahren bestehenden Bestimmung. Dagegen werden Abdrucke, die durch besondere Vervielfältigungsmaschinenmit Schreibmaschinen⸗ tyen hergestellt sind, als Drucksachen nicht beanstandet. Dabei ist indes Voraussetzung, daß die Abdrucke als mechanische Ver⸗ vielfältigungen deutlich erkennbar sind.
Ferner ist vielfach die Meinung verbreitet, daß Briefsendungen, auf denen außer Namen, Stand, Wohnort und Wohnung des Ab⸗ senders noch fünf Worte handschriftlich angegeben sind, in jedem Fall als Drucksachen versendet werden können. Auch dies trifft nicht zu. Nur gedruckte Besuchskarten, Weihnachts⸗ und Neujahrskarten, auf denen mit höchstens fünf Worten oder mit den üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glück⸗ wünsche, Danksagungen, Beileidsbezeigungen oder andere Höflichkeitsformeln ausgedrückt sind, werden gegen die Drucksachengebühr befördertrt.
Flugpostverbindung während der Leipziger Messe. Für die Dauer der Technischen und der Mustermesse in Leipzig wird vom 14. August ab eine Flugpostverbindung Berlin—Leipzig eingerichtet, ab Berlin 12,00, ab Leipzig 2,00. Fahrzeit 1 ½ Stunden. Die Post aus Leipzig wird in Berlin noch an demselben Tagen ausgetragen. Die Flüge werden vo den Rumpler⸗Werken, Berlin, ausgeführt.
Mannigfaltiges.
Auf der internationalen Verkehrskonferenz, die vor kurzem in Paris stattgefunden hat, wurde bezüglich der Funktelegraphie im besonderen verabredet, zwischen den Funk⸗ stellen der europäischen Großstädte einen regelmäßigen Funkverkehr einzurichten. Die Funktelegraphie ist allseitig als eine Ergänzung der Drahttelegraphie anerkannt worden, so daß die bestehenden inter⸗ nationalen Verträge auch auf sie anzuwenden sind. Um Mißbrauch vorzubeugen, haben die Vertreter aller Verwaltungen beschlossen, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, daß Privatfunkstellen nur mit Genehmigung und unter Aufsicht der Regierung zugelassen werden sollen. Eine spätere Konferenz soll weitere Verbesserungen der Ver⸗ kehrsverbindungen herbeiführen.
Reichsbanknoten zu 50 ℳ vom 20. Oktober 1918 haben auf Grund der Verordnungen vom 4. August 1919 (RGBl. S. 1366) ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel bereits seit 10. September v. J. verloren; sie werden nur noch bis zum 10. Septemberd. J. von der Reichsbank eingelöst, für die mit diesem Zeitpunkt jede Einlösungspflicht endet. Die Besitzer solcher Noten werden in ihrem eigenen Interesse erneut an deren rechtzeitige Ablieferung erinnert. Um Irrtümer zu vermeiden, wird darauf hin⸗ gewiesen, daß es sich hierbei nur um die Reichsbanknote vom 20. Ok⸗ tober 1918 mit der dunklen quadratischen Umrandung auf der Vorder⸗ s scht aber auch um die 50 ℳ⸗Note vom 30. November 1918 handelt.
Von zuständiger Stelle wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ mitgeteilt: In der Oeffentlichkeit sind in der letzten Zeit wiederholt Mitteilungen verbreitet worden, daß eine Erhöhung der Brot⸗ ration oder eine Herabsetzung der Ausmahlung bevorstehe. So wünschenswert solche Erleichterungen wären, muß doch darauf hingewiesen werden, daß die Getreidebestände zurzeit die Durch⸗ führung derartiger Maßnahmen noch nicht gestatten. Sobald die Lage sich so gestaltet hat, daß reichliche Getreidevorräte zur Ver⸗ fügung stehen, wird versucht werden, in den beiden angegebenen Richtungen eine Besserung der Ernährung herbeizuführen. Die Klagen über die Beschaffenheit des Brotes haben übrigens erfreulicherweise in letzter Zeit erheblich nachgelassen. Es ist den Bemühungen der Reichsgetreidestelle gelungen, die Kommunalverbände gleichmäßiger und ausreichend mit gutem Mehl zu beliefern, so daß die übermäßige Streckung des Brotes, die zeitweise infolge örtlicher Knappheit not⸗ wendig geworden war, nicht mehr nötig ist.
Dortmund, 8. August. (W. T. B.) Gestern vormittag gegen 8 Uhr riß auf Zeche Kaiserstuhl Schacht II das Förderseil. Der Förderkorb stürzte etwa 350 m in die Tief⸗ 25 Bergleute fanden den Tod. 9—
Plauen, 7. August. (W. T. B.) In Asch und in ver⸗ schiedenen anderen deutschböhmischen Ortschaften ist infolge der Zwangsaushebungen zum tschecho⸗slowakischen Militärdienst der Generalstreik proklamiert worden, an dem die gesamte Arbeiter⸗ schaft und das gesamte Bürgertum einmütig teilnehmen. Sämtliche Fabriken und Geschäfte sind geschlossen, die Lebensmittelgeschäfte sind nur einige Stunden geöffnet. Die Zwangsaushebungen haben bisher nur einen ganz geringen Erfolg gehabt, da die meisten jungen ge⸗ stellungspflichtigen Deutschen über die sächsische und bayerische Grenze geflüchtet sind. Wie aus Eger berichtet wird, schweben auch dort Verhandlungen wegen Proklamierung des Generalstreiks. Zu Zu⸗ sammenstößen zwischen der Bevölkerung und dem tschechoslowakischen I ist es, soweit bis jetzt bekannt geworden ist, nirgends ge⸗ ommen.
Amsterdam, 7. August. (W. T. B.) Das Organ der sozialdemokratischen Arbeiterpartei „Het Volk“ meldet, daß die deutsche Besatzung eines gegenwärtig im Rotterdamer Hafen liegenden, nach Danzig bestimmten Dampfers sich geweigert hat auszuladen, bevor 500 große Kisten, in denen für Polen bestimmtes Kriegsmaterial sein soll, fort⸗ gebracht worden seien. Der Kapitän versprach nach Deutschland zu telegraphieren, und wenn es sich bestätigen sollte, daß es sich um Eüfen und Munition für Polen handelt, die Kisten ausladen zu lassen.
Rom, 8. August. (W. T. B.) Der Expreßzug Wien — Udin e— Triest ist in der Nähe der Station Reana del Rojale entgleist. Fast alle Wagen stürzten um. Es gab fünf Tote und zahlreiche Verletzte.
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Juli 1920 betrugen (+ und — im Vergleich zur Vorwoche):
Aktiva. 1920 1919 1918 ℳ ℳ ℳ 1 098 013 000 1 129 127 000 2 467 696 000 (+ 206 000) (— 2 406 000) (—- 180 000) 1 091 675 000 1 109 348 000] 2 347 282 000 (— 40 000) (— 2 409 000) (̊ 202 000)
—. 17 873 764 000 8 824 334 000 1 851 526 000 (+‿619 266 000) (s— 20 509 000) ( 107 899 000) Noten and. Banken 1 562 000 4 883 000 3 131 000 (— 703 000) (+ 691 000) (— 1 501 000)
Wechsel, Schecks u.
diskontierte Reichs⸗ schatzanweisungen. 46 093 364 000 30 680 853 000 15 988 653 000 [+ 6640993000) (—— 2091787000) ( + 1045808000) Lombardforderungen 10 109 000 5 009 000 8 397 000
(+ 1 605 000) (— 6 578 000) % 2 043 000) Effelten . 307 076 000 145 755 000 123 803 000
(— 29 592 000) (+. 5 403 000) (+ 1 629 000) sonstige Aktiven. 11 754 324 000 2 008 642 000 1 831 192 000
(s— 314 769 000) (s— 65 319 000) (— 22 412 000)
Passiva.
Grundkapital.. 180 000 000 180 000 000 (unverändert) (unverändert) 104 258 000 99 496 000 94 828 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert) . 55 768 596 000 29 268 889 000 12 704 503 000 (+ 1785449000) (— 76 972 000) (+ 320 821 000)
sonstige tägl. fällige Verbindlichkeiten . 17 281 809 000 10 362 127 000] w8 504 876 000 (+ 4983380000) ( 2191363000) (+– 753 036 000) sonstige Passiva. . 3 803 549 000] )2 888 091 000)0 790 191 000 (+ 148 177 000) (— 111 404 000) (+ 59 429 000)
*) Bestand an Fursfäh gemn deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 ℳ berechnet.
Bei den Abrechnungsstellen wurden im Monat Juli abgerechnet: ℳ 58 563 947 600. v“
Metallbestand*). darunter Gold.
Reichs⸗ u. Dahrlehns⸗ kassenscheine.
180 000 000 16 (unverändert) Reservefonds..
umlaufende Noten
„ — Wie dem „W. T. B.“ von beteiligter Seite mitgeteilt wird, ist mit dem schwachen Absatz von RFsg in Feei auch ein merklicher Rückgang im Zinkblechgeschäft einge⸗ treten. Die Anforderungen, die noch bis in den April dieses Jahres hinein recht lebhafte waren und nur unter Wahrung langer Fristen erfüllt werden konnten, haben erhebli nachgelassen, so daß sich die Werke entschlossen haben,
umfangreiche Einschränkungen vorzunehmen. Man fürchtet, daß beil
11“ 8 111“ “
Fortdauer des schleppenden Geschäftsganges eine weitere bedeutende Verminderung der Erzeugung und leider auch Arbeiterentlassungen nicht zu umgehen sein werden, schon mit Rücksicht auf die zu er⸗ wartende verminderte Belieferung der Werke mit Kohle. b
— Die auf den 31. August nach Mannheim einberufene außerordentliche Generalversammlung der Badischen Bank wird, laut Meldung des „W. T. B.“, über die Erhöhung des Aktienkapitals, unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre, um 1,5 Millionen Mark, eingeteilt in 600 000 ℳ Stamm⸗ aktien und 900 000 ℳ Vorzugsaktien, letztere mit zehnfachem Stimmrecht, sich zu befassen haben. Die Erhöhung des Aktienkapitals wurde durch den Wunsch des badischen Staates nach einer Beteiligung veranlaßt. Von den neu zu schaffenden Aktien erhält der badische Staat 600 000 ℳ Stammaktien und 450 000 ℳ Vorzugsaktien, so daß er über 27 vH sämtlicher Stimmen verfügt. Die restlichen Aktien übernimmt eine befreundete Bank. Der badische Staat wird eine Vertretung im Aufsichtsrat erhalten. Das Notenprivileg bleibt unverändert bestehen.
— Das Meßamt für die deutsche Ostmesse teilt nach einem Bericht des „W. T. B.“ mit: Es ist bereits früher darauf hingewiesen worden, daß die deutsche Ostmesse auch dem Zweck dienen soll, den Handelsverkehr mit Rußland anzubahnen. Der Leiter der Berliner ö des Meßamts der Stadt Königsberg, Redakteur Abendroth, hat kürzlich den Vertreter der Sowjetregierung in Berlin üctae uet und ihn eingeladen, die deutsche Dftmesfe zu be⸗ uchen. Möglichkeit entsprochen werden solle. politische Komplikationen die deutsche Ostmesse gefährdet werden könnte, erklärte der Sowjetvertreter: „Die Russen denken überhaupt gar nicht daran, die Provinz Ostpreußen zu besetzen. Sie haben genug anderes zu tun, als Okkupationsgelüsten nachzugehen.
Budapest, 6. August. (W. T. B.) Unter lebhafter Teil⸗ nahme der Interessenten fand heute die konstituierende Generalver⸗ sammlung der deutsch⸗ungarischen Handelskammer in Budapest statt. Den Vorsitz führte der Vertreter des ungarischen eö Staatssekretär Navay. Vom deutschen General⸗
onsulat erschien Graf Fürstenberg⸗Stammheim. Zum Präsidenten wurde Generaldirektor Paul Kühnemann gewählt.
Der Sowjetvertreter erklärte, daß dieser Aufforderung nach Auf die fen ob nicht durch
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. August 1920.
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestellt 18 588
Nicht gestellt.. —
Beladen zurück⸗ gestellt. 18 243
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 7. August. (W. T. B.) Englische Noten 167,00 bis 168,50, Französische Noten 333,25 — 334,00, Belgische Noten 355,00 bis 357,50, Holländische Noten 1530,00 — 1535,00, Rumänische Noten 104,00 — 104,50, Amerikanische Noten 45,50 — 46,50, Schweiz. Noten 760,00 — 780,00.
London, 6. August. (W. T. B.) Privatdiskont 6 ¾, Wechsel auf Paris 49,95, Wechsel auf Belgien 47,17 ½, Wechsel auf Schweiz 21,85, Wechsel auf Holland 102899 Wechsel auf New York 3,63 ¼, Wechsel auf Spanien 24,17 ½, Wechsel auf Italien 71,25, Wechsel auf Deutschland 168,50.
Kopenhagen, 7. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf London 23,70, do. auf New York 648,00, do. auf Hamburg 14,50, do. auf Paris 48,00, do. auf Antwerpen 51,75, do. auf Zürich 108,50, do. auf Amsterdam 217,00, do. auf Stockholm 134,85, do. auf Christiania 100,50, do. auf Helsingfors 21,50.
Stockholm, 7.August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf London 17,62, do. auf Berlin 10,75, do. auf Paris 35,50, do. auf Brüssel 38,50, do. auf schweiz. Plätze 80,85, do. auf Amsterdam 161,00, do. auf Kopenhagen 74,25, do. auf Christiania 74,65, Washington 482,00, do. auf Helsingfors 15,50.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpool, 6. August. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 4000 Ballen. Einfuhr — Ballen, davon amerikanische Baumwolle — Ballen. August 24,98, September 23,82, Oktober 23,02.
Amerikanische 20—45 Punkte höher, Brasilianische 20 Punkte höher, Aegyptische unverändert.
Manchester, 6. August. (W. T. B.) Am Markt für Tuche und Garne lauteten zwar die Nachrichten über die Entwicklung der Lage optimistischer, das Geschäft blieb aber andauernd ruhig. 1S Garne war die Tend gut stetig. Printercl tierte 94/6, Wat twist 4/4. —
Aeronautisches Observatorium. 1 Lindenberg, Kr. Beeskow.
7. August 1920. — Drachenaufstieg von 1 ½ a bis 3 ½¼
Wind Geschwind. Sekund.⸗ Meter
WSW 5—8
Rela tive Feuchtig⸗ keit Richtung
Seehöhe Luftdruck Temperatur Co
Hen 18 oben unten
ü 122 748,4 13,8 300 732 . WSW 14 500 716 WzS 15 1000 674 W 14 1500 634 83 W 14 2000 596 87 W 15 2500 560 — 78 W 16 3 526 — 4,8 87 W 17 3160 515 — 5,0 80 W 17
%¾ bedeckt, gewöhnliche Sicht.
—— .„f Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Lucie Jacobi mit Hrn. Leutnant Friedrich⸗Karl Weber (Gurkau bei Köben a. nit 8 8 Gestorben: Se. Erzellenz Generalfeldmarschall Remus von Woyrsch (Pilsnitz). — Majoratsbesitzer und Konsul a. D.
Herrmann von Becker (Breslau).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle “ Rechnungsrat Mengering in Berlin. “ Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
8 .
do. auf
1 EEII 1“
n˖ Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1920
9 Amtliches. (Fortsetzung aus dem Haupthlatt) Deutsches Reich. Bekanntmachung. —
Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels E. V. in Frankfurt a. M., der Arbeitgeberverband des Frankfurter Großhandels, der Arbeitgeberverband der chemischen Industrie, Sektion VII, der Verhand der Metallindustriellen für Hessen⸗Nassau, Hessen und angrenzende Gebiete E. V., Frankfurter Firmen des Vereins deutscher Schriftgießereien, die Frank⸗ furter Kohlenhändler⸗Vereinigung von 1890 E. V., der Verband der Kunst⸗ und Bauschlossereien und verw. Gewerbe E. V. für Frankfurt a. M. und Um⸗ gebung, der Verband der Zentralheizungsindustrie E. V., Ortsgruppe Frankfurt a. M., der Verein der Ledergroßhändler E. V., Frankfurt a. M., der Verband deutscher Elektro⸗Installationsfirmen, Ortsgruppe Frankfurt a. M., E. V., der Arbeitgeber⸗ verband die Tarifgemeinschaft der Frankfurter Brauereien, der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Frankfurt a. M., der Bund der technischen Ange⸗ stellten und Beamten, der Gewerkschaftsbund der
Angestellten, Geschäftsstelle Frankfurt a. M., der
Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, Orts⸗ gruppe Frankfurt a. M., der Deutsche Werkmeister⸗ verband, Geschäftsstelle Frankfurt a. M., und der Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroange⸗ stellten E. V., Ortsgruppe Frankfurt a. M., haben be⸗ antragt, die von ihnen anerkannten Schiedssprüche vom 7. und 15. April 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 29. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen den Antrag können bis zum
20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 265 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. 8
Berlin, een 24. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung. “
Die Arbeitsgemeinschaft Oldenburger Molke⸗ reien in Oldenburg hat beantragt, die zwischen ihr, dem Verein Oldenburger Mol Sreee vorstände, dem Verein Oldenburger Molkerei⸗ und Käsereibesitzer und Pächter, dem Verein Olden⸗ burger Molkereibetriebsleiter und dem Verein der Molkereifachleute, Gauverband Oldenburg, am 8. Juli 1920 vereinbarten Tarifänderungen zu dem allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrag vom 15. August 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in Molkereibetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Oldenburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 845 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten.
Beerlin, den 24. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung. 8
Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband in Berlin 80. 16, Michaelkirchplatz 1, hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeberverband Magdeburg, der Arbeitsgemeinschaft des Einzelhandels und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungs⸗ stelle Magdeburg, auf Grund des Schiedsspruchs des Schlichtungsausschusses vom 19. Juni 1920 abgeschlossenen Nachtrag vom 9. Juli 1920 zu dem allgemein verbindlichen Darifvertrage vom 16. September 1919 nebst Nachtrag vom 9. März 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für das Hausdiener⸗, Fahr⸗ und Lagerpersonal in den Handelsgeschäften gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Magdeburg gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1238 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. Juli 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Werkmeister⸗Bezirksverein Celle in Celle, Lachtehäuser Straße 30, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Industrie⸗Verein Celle am 21. Mai 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag (verbindlichen Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Celle vom 21. Mai 1920) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Werkmeister und Vor⸗ arbeiter in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Celle, der Orte Kl. Hehlen, Lachendorf, Garßen, Gr. Hehlen, Scheuen und Unterlüß für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. 0 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berrlin, den 26. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. WIIA8
für das Schneidergewerbe, Ortsgruppe II,
Bekanntmachung.
Die Volkswirtschaftliche Vereinigung für In⸗ dustrie, Handel und Gewerbe E. V. in Aue (Erz⸗ gebirge), Schneeberger Straße, und der Deutsche Metall⸗ arbeiter⸗Verband, Bezirksleitung IV. Bezirk, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Deutschen Holz⸗ arbeiter⸗Verband am 10. Juli 1920 mit Gültigkeit vom 1. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag und den auf Grund des Schiedsspruchs vom 28. April 1920 mit Gültigkeit vom 1. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 14. Februar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerb⸗ lichen Arbeiter in den Betrieben der Metallindustrie gegä § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Schwarzen⸗ berg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
VI. R. 1531 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. “ Berlin, den 26. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu
Bekanntmachung.
Der Vorsitzende des Land⸗ und Forstwirtschaft⸗ lichen Arbeitgeberverbandes für Oberschlesien in Schloß⸗Tost, O.⸗S., hat beantragt, den zwischen dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband des Kreises Lublinitz und der Polnischen Berufsvereinigung, Abt. Land⸗ und Forstarbeiter, am 8. April 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Lublinitz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1900 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ““ M
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Bund der Bäcker⸗ (Konditor⸗) Gesellen Deutschlands in Berlin SW. 29, Mittenwalder Straße 59, hat beantragt, den zwischen der Bäcker⸗, Pfeffer⸗ küchler⸗ und Konditoren⸗Innung Quedlinburg und der Zweigstelle Dresden des Bundes der Bäcker⸗ (Konditor⸗) Gesellen Deutschlands am 1. Juli 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbezirks Quedlinburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1911 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ traße 33, zu richten. ö“
Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister
J. A.: Dr. Busse.
b Bekanntmachung.
Der Verein der Brauereien Berlins und Um⸗ gegend in Berlin W. 57, Bülowstr. 2, und der Ge⸗ werkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver⸗ bände, Landesverband Brandenburg, in Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Zentralverband der Angestellten, Sektion der Brauereiangestellten, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem Deutschen Werkmeisterverband, der Landes⸗ geschäftsstelle Berlin des Gewerkschaftsbundes kauf⸗ männischer Angestelltenverbände und der Landes⸗ geschäftsstelle Berlin des Gewerkschaftsbundes der Angestellten am 18. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 15. Mai 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen An⸗ gestellten im Berliner Braugewerbe gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Pankow, Weißen⸗ see, Hohenschönhausen, Alt Stralau, Oberschöneweide, Neukölln, Schöneberg, Friedenau, Lichtenberg, Schmargendorf, Steglitz, Tempelhof, Treptow, Wilmersdorf, Spandau, Adlershof, Cöpenick, Friedrichshagen, Kaulsdorf, Lankwitz, Lichterfelde, Niederschöneweide, Spandau, Tegel, Wittenau und Zehlendorf für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. EB. 130 an das Reichsarbeit isterium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8
Berlin, den 31. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. I. A. D. I
Bekanntmachung.
Der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Filiale Berlin, in Berlin 8. 14, Sebastianstraße 37—38, hat beantragt, die zwischen ihm und dem Wäschereiverband Berlin E. V. am 14. Juli 1920 getroffene Vereinbarung zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 11. Februar 1909 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der
gewerblichen Arbeiter im Wäschereigewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1407 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. “ Berlin, den 2. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Buss
111“
Bekanntmachung.
Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Blatt 1347 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Handels⸗ und Transportgewerbe für Halle und Umgegend, E. V., und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Halle a. S. und Umgegend, am 1. Februar 1920 abgeschlossene Manteltarifvertrag nebst Nachtrag vom 30. April 1920 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen im Handels⸗ und Trans⸗ portgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halle a. S. sowie der Orte Ammendorf⸗Beesen, Radewell, Osendorf, Wörmlitz⸗Böllberg, Passendorf, Nietleben, Dölau, Lettin, Sennewitz, Seeben, Mötzlich, Diemitz, Reideburg⸗ Schönnewitz, Bruckdorf und Kanena für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. — Der Reichsarbeitsminister.
Iö
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Juli 1920. Der Registerführer. Panse.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1359 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Kreis⸗Sekretariat lanerfrangen. dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 28, Bezirk Unterfranken, und dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband für Unter⸗ franken am 29. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Taglöhner und Taglöhnerinnen gemä § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungsbezirks Unterfranken für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Eerstattung der Kosten verlangen. ͤi“
Berlin, den 28. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Blatt 1345 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein Münchener Berufs⸗Journalisten, Ortsverein München des Landesverbandes der Bagyerischen Presse, und den Münchener Zeitungsverlegern am 24. März 1920 aögeschlossen⸗ Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für Mitarbeiter (Journa⸗ listen) im Zeitungsgewerbe wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt München für allgemein berbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werdan.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1367 lfd. Nr. 3 in Fortsetzung von Blatt 223 des Tarifregisters eingetragen worden: 1
Der am 12. April 1920 von den bisherigen Vertrags⸗ parteien abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein vechiüchen Tarifverkrag vom 8. Januar 1920 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. März 1920 für die unter „Besondere Bestimmungen“ ge⸗ regelte Zulage mit dem 1. Januar 1920 für allgemein ve bindlich erklärt. öW
Der Reichsarbeitsminister. 3. A.: Dr. Gitzler.