Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Juli 1920.
Der Registerführer.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1361 lfd. Nr. 2 in Fortsetzung v. Bl. 498 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeber⸗Verband Landshut und Um⸗ gebung E. V., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestellten⸗Verbände, Ortsausschuß Landshut, dem Zentralverband der ”e Ortsgruppe Landshut, und dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Ortsverband Landshut, im An⸗ schluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 28. Juli 1919 am 28. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Großhandel und in den In⸗ dustriebetrieben wird mit Ausnahme des sechsletzten Absatzes des § 4 des Tarifvertrages für den genannten Berufskreis emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ esetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Landshut für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. ZZ““
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 28. Juli 1920.
Der Registerführer.
Panse.
Panse.
Bekanntmachung.
I 8
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1362 lfd. Nr. 3 in Fortsetung von Blatt 288 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der am 24. Januar 1920 zwischen dem Allgemeinen Verband der deutschen Bankbeamten, Gau Bayern, in München, dem Verband Bayerischer Bankleitungen und dem Pasgen Bankbeamten⸗Verein, Gau Bagyern, abgeschlossene Zusatz⸗ tarifvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 17. September 1919 wird für das gleiche Tarifgebiet für die Bankbeamten mit Wirkung vom 1. Januar 1920 für all⸗ gemein verbindlich erklärt.
Der Reichsarbeitsminister. IJ. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Lu enstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. Juli 1920. ““ Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Mõ—nter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 21 lfd. Nr. 3 und Blatt 1364 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Blumen⸗ und Blätterfabrikanten und verw. Gewerbe in Berlin und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gruppe Blumen⸗, Blätter⸗ und Federnarbeiter, Zahlstelle Berlin, am 11. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 29. Dezember 1919 wird zur Regelung 16 Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Blumen⸗, Blätter⸗ und Federn⸗ sowie in der Palmen⸗ und Dekorationsbranche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetdr S. 1456) für das Gebiet
11““
des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. “ “ Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1356 des registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Obenschleßschen Bergwerks⸗ und Hüttenindustrie, Kattowitz O. S., den Freien Gewerkschaften, der Polnischen Berufsvereinigung, dem Verband der deutschen Gewerkvereine H.⸗D. und den Christlichen Gewerk⸗ schaften am 20. Februar 1920 aec Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den oberschlesischen Kokereien gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Beuthen⸗Stadt, Beuthen⸗Land, Gleiwitz⸗Stadt, Tost⸗ Gleiwitz, Hindenburg, Kattowitz Stadt und Land, S Rybnik, Pleß und Tarnowitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Juli 1920.
Der Registerführer.
“
Tarif⸗
Panse.
Bekanntmachung. lfd. Nr. 2
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 118 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Königsberg i. Pr., und dem Königsberger Anwalts⸗ verein am 19. April 1920 b vom 1. April 1920 ab gültige EAA11 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Anwaltsangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Königsberg i. Pr. 65 allgemein verhindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ eit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeit⸗ punkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 6. Juni 1919 außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Bersin NW. 6, Lrisenßstra ze 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden hge. hen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
o“ 8
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 72 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Angestelltenkartell Flensburg und dem Arbeitgeberverband E. V. in Flensburg am 1. Mai 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in Handel und Industrie, soweit sie nicht durch andere Tarifver⸗
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träge gebunden sind, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ ng-n. 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Flensburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarif⸗ vertrags vom 9. April 1919 außer Kraft. .
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
ifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ hani e 8 Nnn. Leee eeeer 161, während äßi ienststunden eingesehen werden. 1 und Urbelwnehmmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, konnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. Juli 1920. 2 b ASDOer Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1365 lfd. Nr. 3 in Fortsetzung von Blatt 235 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, dem Zentralverband der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten und dem Gewerkschaftsbund der kaufmännischen Angestelltenverbände mit Wirkung vom 15. April 1920 abgeschlossene Zusatzvereinbarung (Teue⸗ rungszuschlag) z um allgemein Tarifvertrag vom 1. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel mit Eisenwaren, Werkzeugen, Maschinen, Metallen, sänitären Artikeln, Röhren, Haus⸗ und Küchengeräten, Glas und Por⸗ zellan wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsber für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Huifenstraß 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und esnehrner, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Versragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Juli 1920.
Der Registerführer.
85
Panse
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 83 lfd. Nr. 3 und Blatt 1366 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Be⸗ irk Groß Berlin, und dem Arbeitgeberverband im Einzel⸗ andel Groß Berlin am 21. April 1920 abgeschlossene Nach⸗ trag (Lohntarif) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 12. März 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Handelshilfsarbeiter und ⸗arbeiterinnen in Betrieben des Einzelhandels, die mindestens 20 kaufmännische und gewerbliche Angestellte beschäftigen, wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweck⸗ verbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
— 8
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. 18
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
.““
Anbau von Zuckerrüben für die Zuckerfabriken des Deutschen Reichs. v“ 1 Die Angaben für die nachstehende Zusammenstelluug sind zufolge Bundesratsbeschlusses vom 3. Juli 1913 durch die Inhaber oder Betriebsleiter der Zuckerfabriken geliefert worden. Für 1920 beziehen sich die Angaben auf die Fabriken, die im Betriebsjahr 1920/21 Rüben zu perarbeiten beabsichtigen; für 1919 auf diejenigen, die während des Betriebsjahrs 1919/20 in Betrieb waren und Zucker hergestellt haben, soweit sie im jetzigen Gebiete des Deutschen Reichs liegen.
Zahl
mit
Landesteile 1920/21
““ in Betrieb kommende
der Fabriken
Rübenverarbeitung
1919/20 in Betrieb gewesene
mit Ruben, die von mit Rüben, die von den Fabriken selbst auf den Fabrikgesellschaftern 8 eigenen oder gepachteten vertragsmäßig zu lieferrn Feldern angebaut sind sind (Eigenrüben) im Inland Anbau⸗ Ernte⸗ fläche fläche 1920 1919
im Inland Inland
Anbau⸗ Ernte⸗ fläche fläche
1920 1919 1920
Für diese Fabriken sind angebaut worden
mit anderen Rüben (Kauf⸗ oder Ueberrüben)
aag. im im (Pflichtrüben) Ausland
Anbaufläche
mit Rüben Vermehrung † überhaupt oder
im im Verminderung — Inland Ausland fläche 1919
Anbau⸗ fläche
Erntefläche 1919 1920
Hektar
Westpreußen.. 4 Brandenburg .. 8 Pommern . ... . Provinz Sachsen (ohne die Thüringischen Gebietsteile) Hannover und Schleswig⸗Holstern.. ..
mmealen und Hessen Nassau 66 äa h c 44*
— 1 425 3 332 7 617
22 124
37 892
14 471 2 966 1 410
3 844 9 669 20 469 6 023 39 150 730 14 283 4 2 832
54 1 200
163 240 5 010
4 056 31 919 36 803 16 683
859
7 161
SI 2‿OU⸗=00 —2 00 2
500 8 300 —
1079
825 1 175 2 872 301 3 964 1 048 116 1 350
1 100 7 734 3 231 30 544 34 762 15 450 841
5 605
1 925 12 307 13 965 58 477 81 976 78 012 31 696 30 648
3 695 3 811
8 415 7 065
1 100 11 132 11 093 58 176
10,—— 9ꝙSSSSA
oFESSESSS
—
—
Preußen (ohne die Thüringischen Gebietsteile) Hhesrn “ reistaat Sachsen.. Württemberg und Baden Hessen⸗Darmstadt Mecklenbug . eöö1“ Braunschweeg.. Frhalt .6
12 224 91 447 89 812 4 625 1 051 2 327 5 918 1 560 1 829
2 423
3 925 7 180 1 572 11 434 5 488
2 343
627 9 424 41 2611 59 11 543
2 997 5 292 4 770 6 852
99 267
— —
212 456 201 037
4 625 4 620 3 408 3 731 3 922 3 509 6 545 6 366 10 984 8 647 4 481 2 700 17 090 16 627 463 15 141 14 402 739
11 419
5
323 413 179 2 337 1 781
4 620 1 294 2 019 2 441 1 467 1 087 5 126 7 036
—
b0 — bdSbo h9oD⅓ & ¶So⸗ O 00 002—-
ITX; k
—
Deutsches Reich.
16 917 15 498 / 123 277 121 116 136 856
Statistisches Reichsamt. Delbrück.
1 592 124 357
ꝙ0S
oaAAITX rr
S
278 652 261 659 + 17 0123
“
8 Garde⸗Fü
10
“
.Untersuchungssachen.
1b Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
„Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesell chaften.
1) H-Sng
[50727] Verfügung.
Die Beschlagnahmeverfügung gegen den Rekruten Johann Mayer, ausgeschrieben im Reichsanzeiger Nr. 199 vom 24. August 1908 Ziff. 43856, wird zurückgenommen.
Augsburg, den 4. August 1920.
B. Gericht der früh. 2. Division.
50925]
Die am 15. September 1915 vom Ge⸗ richt der Insp. I der immob. Garde⸗Inf. erlassene Fahnenfluchtserklärung gegen den
1 fr. Fritz Wilhelm Rott, 4. Komp.
rs.⸗Batls. Garde⸗Füsilier⸗Regts., b
14. Juni 1891 zu Köln, ist aufgehoben.
Berlin NW. 5, den 5. August 1920. Lehrterstr. 58.
Gericht des Gardeauflösungsstabes 1
(früher Gericht der 1. Gardedivision).
2) Aufgebote, Ver⸗
lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[317541 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 24. August 1920, Vormittags uhr, an der Gerichtsstelle — Berlin, Brunnenplatz — Zimmer 32, 1 Tr., versteigert werden das im Grund⸗ buche von Hermsdorf Band 33 Blatt Nr. 993 (eingetragene Eigentümerin am 4. Januar 1917, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Frau Alexandrine Auguste verwitwete Gräfin von Wesdehlen, geb. Gräfin Pourtalès, in Hermsdorf) eingetragene Grundstück Ge⸗ markung Hermsdorf Kartenblatt 1 Par⸗
Uen 3462/1 ꝛc., 3459/259, 3460/259, 1697/259, Holzung an der Hennigsdorfer Straße und im hohen Felde, zusammen 24 a 30 aqm groß, Reinertrag 0,25 Tlr., 8 Brundsteuermutterrolle Art. 987.
Berlin, den 9. Juni 1920. Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
[50402] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll m 1. November 1920, Vormittags
10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, III. Stock⸗
werk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Markgrafenstr. 20, belegene, im Grundbuche von der Friedrich⸗ stadt Band 2 Blatt Nr. 14 (eingetragener Eigentümer am 29. Mai 1918, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Kaufmann Arnold Grünfeld in Berlin) eingetragene Grundstück, Vorderwohnhaus mit rechtem und linkem Seitenflügel nud unterkellertem Hof, Ge⸗ markung Berlin Kartenblatt 45 Parzellen 607/15, 606/15 und 610/15, 7 a 82 qm roß, Grundsteuermutterrolle Art. 15 874, Nutzungswert 32 800 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1222. — 87. K. 55. 18. Berlin, den 29. Juli 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.
[50403] Fecate er geruug.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 29. Oktober 1920, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstraße 13/15 (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113— 115, versteigert werden das in Berlin, Linden⸗ straße 75, belegene, im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 23 Blatt Nr. 1663 (enetragene Eigentümerin am 9. Juni
920, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: die Witwe Martha Klemm, geb. Petzke, in Berlin, zu ½ als unbeschränkte Erbin, zu als Vorerbin) eingetragene Grundstück: a) Vorderwohn⸗ haus mit rechtem Seitenflügel, Doppel⸗ quergebäude und zwei unterkellerten Höfen, b) Querwerkstattgebäude mit Vorflügel rechts und Anbau links, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 45, Parzelle 986/78, 4 a 75 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 24 786, Nutzungswert 13 860 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 1159, Grundstücks⸗ wert 215 000 ℳ. 85. K. 46. 20.
Berlin, den 3. August 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[511161 Zahlungssperre.
Auf Antrag der üddeutschen Dis⸗ conto⸗Gesellschaft A.⸗G. Filiale Kaisers⸗ lautern wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich ab⸗ handen gekommenen Schuldverschreibung der 5 prozentigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1918 Lit. G Nr. 14 295 241 über 1000 ℳ verboten, an einen anderen Fes als die obengenannte Antrag⸗ ss erin eine Leistung zu bewirken, insbe⸗ ondere neue Zinsscheine oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugeben.
Berlln⸗ den 2. August 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
[51118 Zahlungssperre.
Auf b des Professors Dr. Hermann Volger in Allenstein, vertreten durch die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in Berlin, wird der Deutsch⸗Ueberseeischen Elek⸗ trizitäts⸗Gesellschaft in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Obli⸗ gationen der Deutsch⸗Ueberseeischen Elek⸗ trizitätsgesellscheft. Ser. IV Lit. H Nr. 10543/4, Ser. VII Lit. G Nr. 13305/08 über zusammen 6000 ℳ verboten, an einen
8 ”
Bffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 2 ℳ. Außer⸗ 1
Erwerbs⸗ u .Unfall⸗ und
—
anderen Inhaber als den obengenannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben.
Berlin, den 3. August 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
[51117] Zahlungssperre.
Auf Antrag der Ida Müller in Neu⸗ salza⸗Spremberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Köhler ebenda, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin be⸗ treffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der 5 %igen Anleihe des Deutschen Reichs von:
1916 C Nr. 9 599 763 bis 65 über je 1000 ℳ,
1917 C Nr. 11 370 627 über 1000 ℳ,
1918 E Nr. 10 971 172 über 200 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als die obengenannte Antragstellerin eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. — 84. F. 742. 20.
Berlin, den 6. August 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
[50659]
Die diess. Bekanntmachung vom 9. Ja⸗ nuar 1920 Nr. 100 865 im Reichsanzeiger Nr. 9 vom 12. Januar 1920 ist erledigt.
Hamburg, den 4. August 1920.
Die Polizeibehörde. [51042]
In der Bekanntmachung vom 26. Juli 1920 in Nr. 167 Zweite Beilage des Reichs⸗ und Staatsanzeigers über die dem Polizeiinspektor Karl Schlicht aus Thorn⸗ Mocker, z. Zt. wohnhaft in Misdroy, ab⸗ handen gekommenen Wertpapiere muß es richtig heißen: 5 % Dt. Reichsanleihe von 1916 A./O. Lit. C Nr. 9 595 716 bis 9 595 719 über je 1000 ℳ und nicht je 100 ℳ.
Wer den 5. August 1920.
er Amtsvorsteher. (Unterschrift.) [51044]
Aus einer Sendung an einen unserer Kunden sind die nachstehenden Wertpapiere verloren gegangen:
7000 ℳ 4 % Württembergische Vereins⸗ bank⸗Pfandbriefe.
Ser. 34 Lit. D Nr. 78 361, Ser. 35 Lit. D Nr. 81 197, Ser. 36 Lit. D Nr. 84 106/07 = 4/1000.
Ser. 34 Lit. C Nr. 77 403, Ser. 35 Lit. C Nr. 79 767, Ser. 37 Lit C Nr. 86 377/80 = 6/500 mit Coupons, per 1. Juni 1920 u. ff.
2000 ℳ 4 % Württembergische Vereins⸗ bank⸗Pfandbriese.
Ser. 41 Lit. D Nr. 97 085, Ser. 41 Lit. D Nr. 97 700 = 2/1000, mit Coupons per 1. August 1920 u. ff.
3000 ℳ 4 % Württembergische Vereins⸗ bank⸗Pfandbrlese
Ser. 39 Lit. D Nr. 92 191, Ser. 39 Lit. D Nr. 92 523/24 = 3/1000, nur Mäntel.
Wir warnen hiermit vor dem Ankauf vorstehender Effekten und bitten, uns bei Vorkommen zu benachrichtigen.
Bankhaus Marcaire & Cie., Konstanz.
[50660]
Die von der Mecklenburgischen Lebens⸗ versicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit in Schwerin unter ihrer früheren Firma Mecklenburgische Lebensversicherungs⸗ und Spar⸗Bank Schwerin ausgestellte, auf den Namen des Herrn Arnold Ludwig Friedrich Jürgen Jepsen, Restaurateur in Hamburg, lautende Pol. Nr. 31 546 Tarif I über ℳ 1500,— vom 21. Fe⸗ bruar 1895 ist als abhandengekommen gemeldet. Wenn nicht innerhalb zweier Jahre Rechte an der Versicherung bei uns geltend gemacht sind, wird gemäß § 16 der „Allgemeinen Versicherungsbedin⸗ gungen“ der Schein für kraftlos erklärt werden.
Schwerin, den 30. Juli 1920. Mecklenburgische Lebensversicherungs⸗Bank
auf Gegenseitigkeit in Schwerin.
Mieyer. Bühring.
[50260] Aufgebot.
Die Firma Siegfried Falk, Bank⸗ geschäft in Düsseldorf, Bahnstraße, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Weyl II. und Dr. jur. Kann in Düsseldorf, hat das Aufgebot ihres Kuxscheins Nr. 432 der Geerss hett Gebra beantragt. Der Inhaber des Kuxscheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Fe⸗ bruar 1921, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Kuxe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Kuxe erfolgen wird.
Bleicherode, den 30. Juli 1920.
Das Amtsgericht.
[50407] Aufgebot. 16 Die legitimierten Erben des Rentiers Thaddäus Schacht aus Rosengart bei Mehlsack, nämlich der Rentier Anton Schacht in Königsberg, der Rentier Va⸗ lentin Schacht in Rosengart bei Mehlsack, der Rentier Adalbert Schacht in Marg⸗ grabowa, der Landwirt Cornelius Schacht in Zinten, die Besitzerfrau Agnes Hippler, geb. Schacht, in Heilsberg und der minder⸗ jährige Aloysius Schacht in Zinten, ver⸗ treten durch seine Mutter, die Frau Agnes Schacht, geb. Bleise, ebenda, haben das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom 26. März 1910 über die für den Rentier Thaddäus Schacht in Zinten in dem Grundbuche in Zinten Bd. XXVIII.
Bl. 713 Abt. LI Nr. 2 vom 26. März 1920 eingetragene, mit 5 % verzinsliche
dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.
Darlehnsforderung von 10 000 ℳ bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Januar 1921, Vorm. 9 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. 1 Zinten, den 12. Juni 1920. Das Amtsgericht.
[1456] Aufgebot.
Die Frau Agnes Lina verw. Lenk, verw. gew. Fietsch, geb. John, in Gera, Wiese⸗ straße Nr. 2, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Brehme in Gera, hat durch das Auf⸗ gebot eines in Verlust geratenen Hypo⸗ thekenbriefs über die im Grundbuche von Debschwitz auf den Blättern 230 und 402 in Abteilung III unter Nr. 13 bezw. Nr. 6 für die Antragstellerin eingetragene Hypo⸗ thek von 4500 ℳ beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf Montag, den 4. Ok⸗ tober 1920, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird.
Gera (Reuß), den 20. März 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 2 für Zivilprozeßsachen.
[494161 Familienschluß.
In der Radicke und v. Oppenschen Familienstiftungssache sind in dem als Stiftungsurkunde erklärten Testa⸗ mente der in Adlershof verstorbenen ver⸗ witweten Füen Rittmeister Karoline Friedericke Agnes v. Oppen, geb. Ra⸗ dicke, vom 2. Mai 1894 nebst Nachträgen in der Stiftung des Stiftungsgerichts vom 23. Juli 1920 durch ordnungsmäßig gefaßten Familienschluß folgende Aende⸗ rungen festgesetzt worden:
1. Der § 9 0, welcher lautet:
Die Stiftung wird von dem jeweilig fungierenden Landrat des Kreises Teltow verwaltet. Er bekleidet dieses Amt, bis sein Nachfolger im Amte zum Landrat des Kreises Teltow ernannt ist und die Genehmigung zur Uebernahme des bei der Stiftung zu bekleidenden Amtes von der vorgesetzten Behörde erhalten hat.
sei einer etwaigen Aenderung der staatlichen Verwaltungs⸗Institutionen soll der an die Stelle des Landrats tre⸗ tende Beamte die Verwaltung dieser Familienstiftung führen. wird durch folgende “ ersetzt:
Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin. Sie wird von dem Landrat des Kreises Teltow, Dr. von Achenbach, verwaltet. Beim Ableben des Vorstandes wird der künftige Verwalter jedesmal von einem Familienausschuß gewählt, der aus je einem großjährigen männlichen Mitglied der vier Familien besteht. Desgleichen, wenn der Vorstand auf die Weiterführung des Vorstands⸗ amtes verzichtet oder dauernd unfähig ist, das Amt weiter zu verwalten. Die dauernde geistige oder körperliche Un⸗ fähigkeit muß durch einen beamteten Arzt festgestellt sein. Der zu wählende Vor⸗ stand muß seinen Wohnsitz in Groß⸗ Berlin haben. Mitglieder der stiftungs⸗ berechtigten Familien sind nicht wählbar. Den Vorsitz in dem 1“ ührt das dem Lebensalter nach älteste Mitglied. Bei Stammengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Mitglieder des Familienaus⸗ schusses werden vom Vorstande ernannt. Sie sollen in Groß Berlin oder in dessen nächster Nähe wohnen. Für ihre Mühe⸗ waltung in den Angelegenheiten der Stif⸗ tung werden ihnen die baren Auslagen aus dem Zinsfonds erstattet. 2. Der § 9 E. der Stiftungsurkunde, welcher lautet: Eine eigentliche Rechnungslegung über die Revenuen findet nicht statt. Der Ver⸗ walter hat aber alljährlich eine Substanz⸗ öbersicht dem Gericht einzureichen und demselben die sichere An⸗ legung des etwa vorhandenen Kapitals⸗ vermögens nachzuweisen. Zu diesem Nach⸗ weise genügt aber die Versicherung des ngierenden Verwalters. Urkunde braucht erselbe dem Gericht nicht vorzulegen wird durch folgende Bestimmung ersetzt: I. Alle Einnahmen und Ausgaben 85 ordnungsmäßig zu buchen. Das ⸗ chäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im anuar jeden Jahres ist Rechnung zu legen. Die Rechnung über das Stiftungs⸗ vermögen ist von den beiden ältesten Mitgliedern des Familienausschusses zu prüfen. Daß und wann es Ieschehen it ist im Kassenbuch und auf der Vermögens⸗ übersicht zu bescheinigen. Etwaige Er⸗ innerungen sind zu vermerken. Dem auf⸗ sichtsführenden Amtsgericht und den Mit⸗ gliedern des Familienausschusses ist jedes⸗ mal Ende Januar eine Uebersicht über das Stiftungsvermögen zu überreichen. . t der Vorstand zugleich die ersicherung abzugeben, daß das Stif⸗ tungsvermögen mündelsicher angelegt ist. Urkunden braucht er dem Gericht nicht vorzulegen. Ueber das Stiftungsvermögen darf der Vorstand nur im Einverständnis mit dem ältesten Mitgliede des Familien⸗ ausschusses verfügen. Reichs⸗ und Staats⸗ anleihen sind in Reichs⸗ oder Staats⸗ schuldbuchforderungen umzuschreiben. Die sonstigen Werte des Stiftungsvermögens ind beim Kontor der Reichsbank für Vertpapiere zu hinterlegen. Ueber den
Familiennamens Tetsch den Familiennamen
Kettner⸗Bendt zu führen.
Zinsfonds hat der Vorstand allein zu ver⸗ fügen. Jedoch sind die eingehenden Zinsen und sonstigen Einnahmen des Zinsfonds bis zur endgültigen Verteilung bei einer Berliner Sparkasse zinsbringend anzulegen.
II. Der Vorstand hat die Mitglieder des Familienausschusses dem aufsicht⸗ führenden Amtsgericht unter Angabe von Vor⸗ und Zunamen, Stand, Wohnung und Geburtstag anzuzeigen.
Sie sollen vom aufsichtsführenden Amts⸗ gericht eine Bescheinigung über ihr Amt erhalten.
Das aufsichtsführende Amtsgericht soll der Reichs⸗ und Staatsschuldenverwaltung sowie dem Kontor der Reichsbank für Wertpapiere das neben dem Vorstande zur Verfügung berechtigte Familienmit⸗ glied. bekanntgegeben.
Dieser Familienschluß ist durch verkün⸗ deten Beschluß vom heutigen Tage vom Stiftungsgericht genehmigt worden.
Berlin, den 23. Juli 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 107.
Rehbronn. Ausgefertigt Berlin, den 23. Juli 1920. Schulz, Gerichtsschreiber.
[504091
Der Postaushelfer Walter Albert Ernst Eggert in Sellin (Rügen), geboren am 15. Februar 1899, ist ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Eggert den Familien⸗ namen Albrecht zu führen.
Bergen a. Rg., den 19. Juli 1920.
Das Amtsgericht.
[50410]
Der Bahnmeister Franz Albert Schwanz in Putbus und seine Ehefrau sowie die Baugewerksschüler Artur Erich und Bruno Alfred Schwanz in Putbus sind ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Schwanz den Familiennamen Schwarz zu führen.
Bergen a. R., den 16. Juli 1920.
Das Amtsgericht.
[50412]
Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aenderungen von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsammlung Seite 177 —, ermächtige ich den Ver⸗ sicherungsbeamten Otto Tetsch in Berlin, Alte Jakobstraße 5, geboren am 22. Sep⸗ tember 1878 zu Berlin, an Stelle des
Tetsch⸗Zellmer zu führen. Berlin, den 10. Juni 1920.
nd Wirtschaftsgenossenschaften.
Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.
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11. Privatanzeigen.
Familiennamens Schneppensieper den Familiennamen Sieper zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf diejenigen Abkömmlinge der Frau Anna Margaretha Elisabeth Schneppen⸗ sieper, welche ihren bisherigen Namen tragen.
Bonn, den 23. Juli 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 8. [50287]
Der am 11. Oktober 1919 geborenen Wilma Henni Auguste Rasmus in Geeste⸗ münde ist von dem Herrn Justizminister durch Erlaß vom 17. Juli 1920 der Familienname „Weymann“ beigelegt worden.
Geestemünde, den 27. Juli 1920.
Das Amtsgericht. I.
[50288]
Der preußische Herr Justizminister hat: 1. den Kesselschmied Heinrich Wilhelm Lorch genannt Markmann in Geestemünde, Johannisstraße 3, geboren am 14. Juli 1878 zu Schiffdorferdamm, 2. den Loko⸗ motivführer Johann Heinrich Lorch genannt Markmann in Bremen, Aumunderstraße 23, geboren am 1. März 1882 zu Schiffdorfer⸗ damm, 3. die Ortsarme Johanna Gesine Karoline Lorch genannt Markmann im Provinzial⸗Landarmenhaus zu Wunstorf, geboren am 7. März 1877 zu Schiffdorfer⸗ damm, 4. den Arbeiter Johann Friedrich Lorch, genannt Markmann, in Geeste⸗ münde, Borriesstraße 42, geboren am 5. März 1889 zu Schiffdorferdamm, ermächtigt, den Familiennamen „Mark⸗ mann“ zu führen.
Geestemünde, den 26. Juli 1920.
Das Amtsgericht. [50298]
Der preußische Justizminister hat am 23. Juni 1920 den Bergmann Ludwig Dziudzek in Hüls, Schulstraße 30, sowie seine Ehefrau und diejenigen Abkömm⸗ linge, die seinen bisherigen Namen tragen, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Dziudzek den Familiennamen „Duzek“ zu führen.
Recklinghausen, den 23. Juli 1920. Das Amtsgericht.
[50680] Aufgebot.
Der Auszüger Alois Heinerich in Mernes hat als Pfleger beantragt, die verschollenen 1. Margareta Elisabeth Müller, geb. 1. Mai 1840 in Mernes, 2. Alois Josef Müller, geb. 21. Mai 1843 das., 3. Se⸗ bastian Müller, geb. 21. Oktober 1845, zuletzt wohnhaft in Mernes, für tot zu er⸗
Der Justizminister. (. S.) SJ. A. Pr Ann. Auf Anordnung des Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte, Abteilung 96, bekanntgemacht.
[50414]
Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aenderung von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsamml. S. 177 — ermächtige ich die Herta Rüsch (früher Holst) in Königreich, Kreis Jork, geboren am 11. April 1915 zu Königreich, an Stelle des Familiennamens Rüsch den Familiennamen Palm zu führen.
Berlin, den 30. Juni 1920.
Der Instizminister.
[50413]
Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aende⸗ rungen von Familiennamen, vom 3. No⸗ vember 1919 — Gesetzsamml. S. 177 — ermächtige ich die unverehelichte Mathilde Friederike Anna Bendt in Berlin, Neuen⸗ burger Straße 25, geboren am 28. April 1866 zu Berlin, an Stelle des Familien⸗ namens Bendt den Familiennamen
Berlin, den 8. Juli 1920. Der Justizminister. Im Auftrage: Dr. Auz. Im Auftrage des Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte, Abteilung 96, bekanntgemacht.
159en8, Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ schen Staatsregierung, betreffend die Aenderungen von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsammlung S. 177 — ermächtige ich den Hans Heinrich Wilhelm Gieseler in Hannover, Krieger ttraße 24 II, geboren am 7. Juli 1908 zu Hannover, an Stelle des Familien⸗ namens Gieselrr den Famil nnamen Zimmermann zu führen.
Berlin, den 9. Juli 1920.
Der Justizminister.
(L. S.) Im Auftrage: Dr. Anz.
[50661]
Auf Grund der Ermächtigung des Justiz⸗ ministers vom 28. Juni 1920 wird der am 2. Juni 1914 zu Blumenthal ge⸗ borene Werner Maichrzak, wohnhaft in Blumenthal (Hann.), ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Maichrzak den Fa⸗ miliennamen Hagedorn zu füͤhren⸗
Blumenthal (Hann.), den 19. Juli
1920.
[50279] Der Herr Justizminister hat unterm 6. Juli 1920 — IIId 713 — auf Grund der Verordnung der Preuß. Staats⸗ regierung, betreffend die Aenderung von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsamml. S. 177 — die Frau Anna Margaretha Elisabeth Schneppen⸗ sieper, geb. Longartz, in Bonn, geboren am 21. September 1875 zu Mülheim
klären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. März 1921, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alee, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteisen vermögen, ergeht die Aufforderung, spatestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Bad Orb, den 31. Juli 1920. Das Ametsgericht
[50079] Aufgebot. Das Amtsgericht Hamburg hat heute beschlossen: In Sachen, betreffend die Todeserklärung des unten hezeichneten Ver⸗ schollenen, Antragsteller: der Kaufmann Amandus Stoppenbrink in Hamburg, Hammerstraße 36 II, als Abwesenheits⸗ pfleger, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1. Es wird der am 18. Juni 1860 zu Hamburg als Sohn von Peter Heinrich Matthias Stoppenbrink und dessen Ehe⸗ frau, Auguste Louise Dorothea Henriette geb. Ehmke, geborene Kontorist Johannes Heinrich Matthias Stoppenbrink, welcher 1882 nach Amerika auswanderte, zuletzt im 1892 aus Raimond (Mississippi) ge rieben hat und seitdem verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei der Gerichts⸗ schreiberei des 8e. in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 145, spätestens aber in dem auf Freitag, den 25. Februar 1921, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin Rehültastizgebände Sieve⸗ kinplat, Erdges⸗ oß, Zimmer Nr. 101, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 2. Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, dem Amtsgerichte in Ham⸗ urg, Abteilung für Aufgebotssachen, im Aufgebotstermin Anzeige zu
machen. Hamburg, den 23. Juni 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[50406] Aunfgebot.
Die Witwe Magdalene Schneider, geb. Günther, in Hildesheim hat beantragt, den verschollenen Tischler Hermann Günther, zuletzt wohnhaft in Emmerke, 8 tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ chollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 4. März 1921, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Ausgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Arsgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Hildesheim, den 26. Juli 1920.
a. Rhein, ermächtigt, an des
Das Amtsgericht. 4.