§ 3. Für die im § 1 oder auf Grund des § 1 festgesetzten Preise erläßt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die näheren Bestimmungen. Er kann auch bestimmen, welche Neben⸗ leistungen in den Preisen einbegriffen sind und welche Vergütungen
für Nebenleistungen im Höchstfall gewährt werden dürfen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 84 8 .
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 11. August 1920 in s die Nor⸗ die Vor⸗ schriften der §§ 8 und 10 der Verordnung über die Preise für land⸗ 5 zeugnis id für Schlacht⸗ und Nutzvieh vom 15. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647), soweit sie sich auf Schlacht⸗ und Nutzvieh beziehen, und die Verordnung über die Preise für
Kraft. Mit diesem Tage treten die §§ 6, 7 und 9 sowie
wirtschaftliche Erzeugnisse und
4. Juni 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1122)
Schlachtvieh vom 3555☚αα˖ σ1̈ o¶α ⸗ Schlachtvieh vo 27. Juli 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1478) Berlin, den 7. August 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.
Verordyiung
Aenderung der Verordnung über die Regelung — Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen.
Vom 7. August 1920.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur 22. Mai 1916 (Reichs⸗ 18. August 1917 (Reichs⸗
Sicherung der Volksernährung vom Gesetzbl. S. 401) 8
Fese Fb1- S. 823) wird verordnet: 1 Artikel 1l1. 1
Die Verordnung über die Regelung des Pleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen in der Fassung der Bekanntmachung S. 5) wird wie
vom 31. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. folgt geändert: 8 Unter Aufhebung der Vorschriften wird bestimmt: 1. § 4 erhält folgende Fassung:
1920
Für Betriebe, in denen Fleisch und Fleischwaren ge⸗ werbsmäßig an Verbraucher abgegeben werden. ist die Jeder Bezugs⸗ berechtigte darf sich nur bei einem Fleischverkäufer in die
Führung einer Kundenliste vorzuschreiben.
Kundenliste eintragen lassen.
Fleisch und Fleischwaren dürfen von den im Abs. 1 bezeichneten Betrieben entgeltlich oder unentgeltlich nur an
—
solche Verbraucher abgegeben und von solchen Verbrauchern
bezogen werden, die in die Kundenliste eingetragen sind.
Die Landeszentralbehörden können vorschreiben, daß statt der Kundenliste Gemeindefleischkarten zur Ueberwachung der bezeichneten Betrieben ein⸗
Flleischabgabe in den im Abs. 1 zuführen sind. Die Vorschriften
in Abs. 1 bis 3 (
Fremdenheimen. 2. § 5 ist zu streichen.
. Im § 6 Abs. 1 ist statt der Worte „auf die Fleischkarte“ zu setzen „auf Grund der Eintragung in die Kundenliste oder auf
die Gemeindesfleischkarte“. —„ .§ 7 Abs. 1 ist zu streichen.
Im 8 7 Abs. 3 ist statt der Worte „an Stelle der Fleisch⸗ karte“ zu setzen „gegen Verzicht des Bezugsberechtigten auf die Eintragung in die Kundenliste oder auf die Gemeindefleisch⸗
karte“. 5. § 13 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:
Der Selbstversorger hat anzugeben, innerhalb welcher ie Fl G „Für diese Zeit ann er für sich und die von ihm beköstigten Personen
er die Fleischvorräte verwenden will.
weder auf Grund der Kundenliste noch auf die Gemeinde⸗ fleischkarte Fleisch beziehen. Der Zeitraum für die Selbstversorgung ist nach einer Wochenkopfmenge von 500 Gramm zu berechnen. § 19 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. wer entgegen den Vorschriften im § 4 Abs. 2, § 14 Abs. 1 oder den auf Grund des § 4 Abs. 3, § 14 Abs. 2 getroffenen Bestimmungen Fleisch oder Fleischwaren abgibt oder bezieht, oder wer der Vorschrift im § 4 Abs. 1 Satz 2 zuwider sich in eine Kundenliste eintragen läßt; Im § 19 Abs. 1 Nr. 2 sind die Worte „§ § 19 Abs. 1 Nr. 4 sind die Wort? „§ 4 Abs. 2 . In §§ 2, 6, 13 Abs. 3, § 21 tritt an die Stelle des Reichs⸗ wirtschaftsministers der Reichsminister E
Landwirtschaft. 1
6 Artikel I. b
§ 1 der Bekanntmachung über die Ausgestaltung der Fleischkarte und die Festsetzung der Verbrauchshöchstmenge an Fleisch und Fleisch⸗ waren vom 21. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 945) und die Ver⸗ ordnung über die Ausgestaltung der Reichsfleischkarte vom 29. No⸗ vember 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1086) treten außer Kraft. S8m 2 Abs. 1 der Bekanntmachung über die Ausgestaltung der Fleisch⸗ karte und die Festsetzung der Verbrauchshöchstmenge an Fleisch und Fleischwaren vom 21. August 1916 (Reichs⸗Gesetz!l. S. 945) in der Fassung des Artikel 1 der Bekanntmachung vom 24. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 96) ist statt der Worte „auf die Fleischkarte“ zu setzen „auf Grund der Eintragung in die Kundenliste oder a Gemeindefleischkarte“. v1AXAX“
Berlin, den 7. August 1920.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Dr. Hermes.
6 Bekanntmachung 8 zur Ergänzung der Bekanntmachung über die An⸗ forderung von Dieren zur Erfüllung des Friedens⸗ vertrags vom 2. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1938.) Vom 5. August 1920.
Auf Grund der §8 6 und 7 des Gesetzes über Ent⸗ eignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags
zwischen Deutschland und den alliterten und assoziierten Mächten vom 31. August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1527) wird im Einvernehmen mit den Reichsministern der Finanzen und der Justiz und mit Zustimmung des Reichsrals und des vom Reichstag gewählten Ausschusses folgendes angeordnet:
1.
Die Bestimmungen der Bekanntmachung über die Anforderung von Tieren zur Erfüllung des Friedensvertrags vom 2. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1938) finden sinngemäße Anwendung, so⸗ weit nach Artikel 238 des Friedensvertrags die Rücklieferung der weggeführten, beschlagnahmten oder sequestrierten Tiere zu erfolgen hat. „Inzbesondere sind für Art und Umfang der Entschädigung die im § 11. der angezogenen Bekanntmachung erlassenen Richtlinien maßgebend.
Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Zerlin, den 5. August 1920. .“
Der Reichsminister für Wiederaufbau. J. V.: Müller.
Der Reichsminister für Ernährung und Landvirtschaft.
kann
8 außer Kraft.
über die Reichsfleischkarte
1b schrif bs. 1 bis 3 gelten nicht für die Abgabe von Fleischspeisen in Gast⸗, Schank⸗ und Speise⸗ wirtschaften sowie in Vereins⸗ und Erfrischungsräumen und
Bekanntnachuüng über die Einreihung von Orten in andere Klassen des Wohnungsgeldzuschußtarifs.
Vom 3. August 1920.
Der Reichsrat hat auf Grund der Ermächtigung im § 30 Abs. 4 des Besoldungsgesetzes vom 15. Juli 1909 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 573) beschlossen:
1. Die seit dem 1. Juli 1919 mit der Stadt Pößneck ver⸗ einigte Landgemeinde Köstitz wird mit Wirkung vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse D des Wohnungs⸗ geldzuschußtarifs der Stadt Pößneck eingereiht.
.Die bisherige Landgemeinde Köstitz (Ortsklasse E) ist in
dem Ortsklassenverzeichnisse zu streichen. 8
Berlin, den 3. August 1920. “
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Maeder.
94
Zu der 6. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 wird binnen kurzem ein 2. Nachtrag im Verlage der Weid⸗ mannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen. Er ist zum Preise von 0,80 ℳ für das Stück durch den Buchhandel zu beziehen.
Die E““ hat in ihrer Sitzung vom 11. Juni 1920 entschieden: Der Gewerkschaft Herfa, Kalisalzbergwerk in Heringen a. Werra, wird für ihr Kaliwerk vom 1. November 1919 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 5,7635 Tausendsteln, unbeschadet der auf Grund des § 84 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 vorzunehmenden Aende⸗ rungen, gewährt. Sie entspricht 100 vH der. durchschnitt⸗ lichen Beteiligungsziffer aller Werke. . Ausgefertigt Berlin, den 20. Juli 1920. (Siegel.) Die Kaliprüfungsstell 8 Heckel. Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Herfa in Heringen a. Werra am 6. August 1920 zugestellt worden. b J. A.: Köhler.
— —
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am 11. Juni d. J. entschieden:
Die Beteiligungsziffer des Kaliwerks Hinden⸗ burg wird gemäß § 83 Absatz 3 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kali⸗ wirtschaft vom 18. Juli 1919 in der bisherigen Höhe vom 1. Mai 1920 ab neu festgesetzt. S1“
Ausgefertigt Berlin, den 25. Juli 1920.
(Siegel.) Die Kaliprüfungsstelle 8 Heckel.
Verstehende Entscheidung ist der Germania Bergbaugesell⸗ schaft m. b. H. in Hannover, Schillerstraße 23, am 4. August 1920 zugestellt worden.
J. A.: Maenicke.
. “ zu streichen.
Ernährung und
uf die
durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Pegse. vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe Chausseestr. 4, und dem Lokalinhaber Erich Guth, Neukölln, Anzengruberstr. b, f Handel darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem
Dr. Hermes.
Taubenstraße 1 Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs
Preußen. Finanzministerium.
Die Amtsrichter Bruno Müller und Abalbert Hasse sind zu ständigen Mitarbeitern bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden mit der Amtsbezeichnung Finanzrat bestellt worden.
Ministerium für Hündel und Gewerbe.
Der Diplomingenieur Cyermann ist zum Studienrat an den Vereinigten Maschinenbauschulen in Magdeburg ernannt worden.
Die Bergassessoren Dr.Ing. von Scotti bei der Berg⸗ inspektion in Grund und Cornelius bei der Berginspektion
in Clausthal sind zu Bergmeistern ernannt worden.
88 Ministerium für Landwirtschaft, Domäne und Forsten. Die Wahl Landesältesten, Hyacinth Grafen Strachwitz von Groß Zauche und Cam⸗
Die Wahl des Fideikommißbesitzers
he hattt auf Groß Stein zum Landschaftsdirektor der Ober⸗ schlesischen Fürstentumslandschaft für den Zeitraum von Johannis 1920 bis dahin 1926 wird bestätigt. 8
Bekanntmachung. Dem Schankwirt Josef Schreiner, Chausseestraße 116, habe ich die durch Verfügung vom 14. Oktober 1919 (R.⸗A. Nr. 243 für 1919 Amtsblatt Stück 43) untersagten Handels mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)
Berlin, iederaufnahme des
Berlin, den 4. August 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
ich dem Geschäftsführer Fritz Fugmann, Berlin,
durch Verfügung
1 Ve vom heutigen Tage den Gegenständen
mit des täglichen Be⸗ Berlin O. 27, den 30. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
„Schankwirt Jo sef Jurscheidt, Berlin, 50, durch Verfügung vom heutigen Tage den
daß sie gemäß dem Artikel Allgemeininteresse auf der Ausführung folgender Ver⸗ trags
keits⸗ oder Unterhaltungszwecke dienen onéreux aʒyant une portée charitable ou alimentaire),
ferner erklärt, innerhalb der im Artikel 299 b vertrags vorgesehenen Frist von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Friedensvertrags n gruppen fallenden Einzelverträge mitzuteilen, erhaltung sie im Allgemeininteresse verlangen.
wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unt sagt. Berlin 0. 27, den 4. August 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe ich dem Buchhalter Josef Link, Berlin, Hufe⸗ landstraße 17 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt.
Berlin O. 27, den 4. August 1920. Deer Polizeipräsident. Abteilung W.
8
Bekanntmachung. Auf Grund der §§ 1 und 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 27. Sep⸗ tember 1915 wird dem Händler Heinrich Hillebrand von hier, Gladbeckerstr. 218, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs (insbesondere mit Obst, Gemüse und Fischen) sowie jede mittelbare und unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Reichs untersagt. 8 Bottrop, den 6. August 1920. Die Polizeiverwaltung. Der I. Bürgermeister:
—
’““ dlerin Sophie Bostelmann Einzingen ist aus Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betr. Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handeln, jeglicher Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Fallingbostel, den 3. August 1920. Der Landrat. J. V.: Kampmann, Kreisobersekretär.
— —
. Sekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichsgesetz⸗ blatt Seite 603) ist dem leischermeister Theodor Treichel, hier, Zabelsdorfer Straße 8a, von Montag, den 16. August d. J., ab der Handel mit leisch, Fleisch⸗ waren aller Art und Vieh untersagt worden.
Stettin, den 6. August 1920.
Der Polizeipräsident. J. V.: Krause.
——
Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat der nunmehr aufgelösten Brigade Döberitz, wie „Wolfes Telegraphenbüro“ meldet, in folgendem, an den Generalleutnant Reinhardt gerichteten Schreiben seinen Dank ausgesprochen:
Berlin, den 4. August 1920. Hochverehrter Herr General! Der Brigade Döberitz, die infolge der Verringepimg der Heeres⸗
8.
stärke in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung nunnehr zu bestehen aufhört, danke ich für die treuen Dienste, die sie dem Vaterland ge⸗ leistet hat. In unruhigen Tagen aus Angehörigen aller Stämme des deutschen Volkes zusammengefaßt, hat sich die Brigade Döberitz unter Ihrem Kommando und unter der Leitung anderer be⸗ währter Führer in kürzester Zeit zu einem einheitlichen, stets verwendungsbereiten und vortrefflichen Truppenkörper heran⸗ gebildet, der während der vier Mirnate seines Bestehens von treuer Pflichterfüllung und Hingabe an das Vaterland beseelt, eine unbedingt zuverlässige und treue Stütze in der Hand der Reichsregierung war. Die Truppe, die Sie, hochverehrter Herr General, in musterhafter Weise ausgebildet und geführt haben, stand nicht nur militärisch auf einer hohen Stufe, sondern war auch, wie ich mich mit Freuden selbst überzeugen konnte, von einer vorzüglichen, alle deutschen Stämme gleichmißig umschließenden Kameradschaft erfüllt. Indem ich Ihnen, Herr General, hierfür herzlichst danke, bitte ich Sie gleichzeitig, allen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften meinen herzlichsten Dank für die treue Arbeit auszusprechen, die Sie zum Wohle des Vater⸗ Upes geleistet haben. Es war mir eine besondere Freude, gestern
it den Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren der Brigade persönlich beisammen sein zu können und bei dieser Gelegenheit den vorrefflichen Geist kennengelernt zu haben, der alle Angehörigen der Brigade Döberitz besecelt. Ich wünsche allen Brigadeangehörigen, daß sie diese Zeit gemein⸗ samer Arbeit mit Kameraden aus allen Ländern des Reichs in an⸗ genehmer Erinnerung behalten und dieses Bewußtsein der Zusammen⸗ gehörigkeit und des Zusammenhalts mit hinausnehmen in ihre bis⸗ herigen Garnisonen und ihren künftigen Wirkungskreis. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihr persönliches Wohlergehen
bin ich Ebert,
Reichspräsident.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für inner Verwaltung und sür Rechtspflege sowie die vereinigten Aus⸗ schüsse für innere Verwaltung, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege hielten heute Sitzungen. 8
— ——— 8 1ö
„Die französische Regierung und die belgische Re⸗ gierung haben der deutschen Regierung gegenüber erklärt, 299 b des Friedensvertrags im
gruppen bestehen: 1. Gesellschaftsperträge (contrats de sociétés), 2. Verträge, die sich auf den Familienstand be iehen (contrats
relatifs au statut familial),
9 onrtaoftrig Sgp 8 842 .„ 2½ * 1 —z †; 3. unentgeltliche oder entgeltliche Verträge, die einem Mildtätig⸗ (contrats à titre gratuit ou
4. Verträge, die irgendeine Freigebigkeit begründen (contrats
ayant constitué des libéralités de quelque nature que ce soit).
Sowohl die französische wie die belgische Regierung haben des Friedens⸗
alle nicht unter die obigen Vertrags⸗ deren Aufrecht
8*
Deutschen
J. A.: Dr. Mihm.
EEI11“; aus Ober
unzuver⸗
Das Reich hat bei der Republik Georgien eine amt⸗ liche Vertretung mit dem Sitze in Tiflis errichtet. Zu ihrem einstweiligen Leiter ist Dr. Ernst v. Druffel ernannt worden, der sich bereits in Tiflis befindet. Die deutsche Regierung hat ferner der georgischen Regierung vorgeschlagen, die Gesamtheit der deutsch⸗georgischen Beziehungen entsprechend der gegen⸗ wärtigen Sachlage durch einen alsbald abzuschließenden Vertrag zu regeln.
Der Reichsverkehrsminister Generalleutnant z. D. Groener hat alle Reichseis hnbehörden nochmals angewiesen, streng nach der Verordnung der Reichsregierung vom 30. Juli zu verfahren, in der alle Güter aufgezählt sind, deren Aus⸗ und Durchfuhr nach kriegführenden Ländern auf Grund der Neutralität Deutschlands verboten ist. Er ordnet an, den Inhalt dieser Verordnung allen Eisenbahnbediensteten bekannt⸗ zugeben und dahei nachträglich zu betonen, daß willkürliche Erweiterungen der Sperrmaßnahmen und alle eigenmächtigen Eingriffe in den Betrieb durch Bedienstete der Verwaltung oder durch betriebsfremde Personen unzulässig sind, und daß durch sie gerade die Kriegsgefahr herbeigeführt wird, deren Be⸗ seitigung die Reichsregierung sich zum Ziel gesetzt hatt.
Im Anschluß an die Veröffentlichung über transport der italienischen Truppen aus mungsgebieten Marienwerder und Allenstein wird mum⸗ mehr bekannigegeben, daß der Transport am 10. oder 11. August in drei Zügen mit Sstündiger Zugfolge von Marienwerder über Konitz—- Frankfurt a. O. — Oderberg nach der Tschecho⸗Slowakei läuft. Es wird nochmals darauf hinge⸗ wiesen, daß es sich um Transporte handelt, zu deren Durch⸗ führung Deutschland verpflichtet ist, und daß diese Transporte in keiner Weise die Neutralität im polnisch⸗russischen Konflikt verletzen.
7 ¹
—
Der Verhand der Deutschen Gewerkvereine H. D., der Gewerkschaftsbund der Angestellten und der All⸗ gemeine Eisenbahnerverband“ haben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge folgenden Aufruf an die deutsche Arbeiter⸗, Angestellten⸗ und Beamtenschaft erlassen:
Die deutsche Regierung hat im Kriege zwischen Nußland und Polen eine unbedingte Neutralität verkündigt. Sie hat erklärt, daß diese Neutralität unter allen Umständen zu wahren ist auch gegen Uebergriffe der Entente. haben diesem Standpunkt zugestimmt. Ob Transporte ö sind, die Neutralität zu verletzen, muß von der Regierung festgestellt werden. Sie ist ver⸗ pflichtet, sich im Falle, daß derartige Transporte von der Entente durch⸗
eführt werden sollen, unverzüglich mit den Organisationsleitungen der Fewerkvereine und Gewerkschaften in Verbindung zu setzen unduber Maß⸗ nahmen zur Verhinderung der Nentralitätsverletzung Uebereinstimmung herbeizuführen. Es ist deshalb nicht angängig, daß von irgendeiner Seite selbständig und für sich allein über die Zulässigkeit oder Nicht⸗ zulässigkeit fraglicher Transporte entschieden wird, weil bei Mißgriffen Deutschland und das deutsche Volk die Zeche bezahlen müßten. Es geht d
Alle Parteien
daher besonders an die Arbeiter, Angestellten und Beamten des Verkehrsgewerbes die dringende Aufforderung:
1. Haltet die Augen offen und meldet unverzüglich alle ver⸗ dächtigen Transporte nach Verständigung mit eurer Organisations⸗ leitung der zuständigen Regierungsstelle bezw. dem Reichsverkehrs⸗ ministerium und dem Auswärtigen Amt.
2. Haltet euch fern von allen selbständigen Eingriffen gegen laufende Transporte, vermeidet besonders Zusammenstöße mit An⸗ gehörigen der früher feindlichen Staaten.
Mehr als je muß Deutschland in dieser Stunde eine einheitliche Front bilden, damit wir nicht in kriegerische Verwicklungen hinein⸗ geraten, die diesmal auf deutschem Boden ausgefochten werden würden.
Ueber die Vorgänge im Saargebiet meldet die „Frankfurter Zeitung“, daß am Sonnabend ohne jede Ursache der verschärfte Belagerungszustand über das ganze Saargebiet verhängt wurde. Die Regierungskommission ordnete gegen⸗ eine ganze Reihe politisch mißliebiger Personen Haussuchungen und Verhaftungen, hauptsächlich gegen Angehörige der Presse, an. Die Bevölkerung ist über das Verhalten der Regierung und des französischen Militärs empört. Sie bewahrt trotzdem Ruhe. Der Vertreter des Saarlandes in der Regierungs⸗ kommission von Boch legte zum Protest gegen die Behandlung
der ganzen Streikangelegenheit sein Amt nieder.
Gestern traten im Reichswehrministerium zum ersten Male die neugewählten Mitglieder der Heereskammer zusammen. Der Reichswehrminister Dr. Geßler begrüßte die Kammer mit warmen Worten, wobei er auf die Schwierigkeiten hin⸗ wies, unter denen die Wehrmacht zu arbeiten haben wird, die aber durch treues Zusammenstehen aller Angehörigen der Wehrmacht untereinander und mit der Bevölkerung überwunden werden müssen. Ende August und Anfang September wird sich die Heereskammer mit dem Entwurf zum Reichswehrgesetz zu beschäftigen haben.
——
Die Frist zur Abgabe der ersten Steuererklärung für die Luxussteuer und die erhöhte Umsatzsteuer ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ allgemein bis zum 1. September 1920 verlängert worden. 8
— —
Das zweite Heft bes einundzwanzigsten Bandes der im Reichswirtschaftsministerium herausgegebenen „Entschei⸗ dungen des Ober⸗Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co.
in Hamburg erschienen und zum Preise von 20 ℳ zu beziehen.
Großbritannien und Irland. “ Den gestrigen Beratungen des Ministerpräsidenten Lloyd
George und Millerand, die der Prüfung und Aufstellung
Mission
g
verantwortlich nacht werden für
Entscheidungen ihrer Regierung. Ihre könne daher nur motiviert werden, wenn sie die persönlich übernommenen Verpflichtungen nicht halten würden. Von französischer Seite wird bemerkt, daß, wenn sich die Alliierten zur Blockade Rußlands entschließen, die Handelsdelegierten nichts mehr in London zu tun hätten, und daß eine Zwangsmaßnahme dieser Art gegenüber einer Regierung nicht verstanden werden würde, deren Vertreter man zu gleicher Zeit in England dulde.
— Im Unterhause wurden über den russisch⸗ polnischen Konflikt zahlreiche Fragen an die Regierung gerichtet.
Bonar Law gab dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge bekannt, daß der Premierminister heute eine Erklärung abgeben werde. Es bestehe nicht die mindeste Gesahr, daß das Haus sich einem Kriege gegenübersehe, ohne daß zuvor genügend Gelegenheit zur Erörterung der Lage gegeben worden sei. Clynes fragte, ob dies so aufzufassen sei, daß keine Vorbereitungen für kriegerische Maßnahmen getroffen würden. Bonar Law entgegnete, das hünge davon ab, was man unter solchen Maßnahmen verstehe. In der Erwiderung auf eine andere Anfrage bemerkte Bonar Law, der Premierminister habe in der letzten Woche ausdrücklich dargelegt, daß die Regierung ihre gegen⸗ wärtigen Schritte aus Besorgnis davor unternehme, daß die Bol⸗ schewisten die Unabhängigkeit Polens vernichten könnten, und um ihr möglichstes zu tun, damit Polen vernünftige Friedensbedingungen erhalte.
— Blättermeldungen zufolge sind der Sinnfeiner⸗ „Kommandant“ Thomas Hales von der 3. Corkbrigade der irischen republikanischen Armee und sein Quartiermeister ge⸗ fangen genommen worden. Dadurch haben die Sinnfeiner in West⸗Cork zwei hervorragende Führer verloren.
Frankreich. Die Ratifizierung des bulgarischen vertrages hat gestern im Ministerium des Aeußern unter dem Vorsitze von Jules Cambon stattgefunden.
— In der Frage des Dodekanes ist nach einer Meldung der „Agence Havas“ zwischen der italienischen und der chischen Regierung eine Vereinbarung abgeschlossen worden, die heute gleichzeitig mit dem türkischen Friedensver⸗ trag unterzeichnet werden soll. Es wird berichtet, daß die 12 kleinen Inseln des Dodekanes unter griechische Oberherrschaft kommen werden. Bezüglich Rhodos soll eine Volksabstimmung stattfinden, falls England den Bewohnern von Cypern anrät, sich mit Griechenland zu vereinigen. Die Ausführungs⸗ bestimmungen für die Volksabstimmung werden im voraus durch die heute zu unterzeichnende Vereinbarung festgesetzt. Griechenland verleiht der italienischen archäologischen Schule in Athen das Recht, Ausgrabungen auf der Insel Kos zu machen.
Ein Radiotelegramm der Sowjetregierung an die englische Regierung besagt, dem „Reuterschen Büro“ zufolge:
Die polnische Regierung teilt mit, daß sie bereit sei, Delegierte nach Minsk zu entsenden, um einen Waffenstillstand und einen Vorfrieden abzuschließen. Die bolschewistische Regierung ist deshalb der Ansicht, daß das von den Alliierten verfolgte Ziel, nämlich die Einstellung der Feindseligkeiten und die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Rußland und Polen auf der Grundlage voller Unabhängigkeit Polens, am schnellsten und einfachsten durch direkte Verhandlungen erreicht werden würde.
Am Schluß des Telegramms gibt die bolschewistische Regierung der Ueberzeugung Ausdruck, die Alliijerten würden anerkennen, daß die von ihnen angestrebten Ziele auf der bevorstehenden Konferenz in Minsk vollständig erreicht werden würden.
— Ein Radiotelegramm des Kommissars des Aeußern itscherin an Kamenew beauftragt diesen, die Ver⸗
znne nicht die politischen Ausweisung
2
——
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— —
.
ng Englands in einem Streit, der zwischen den 1 nebehörden von Odessa und dem Kommandanten der franzoͤsischen Flotte ausgebrochen ist, herbeizuführen. Tschitscherin behauptet, daß die aus Frankreich gekommenen Transportdampfer „Allegrette“ und „Batavia“ für den General Wrangel bestimmte Kriegskonterbande enthalten. Aus diesem Grunde widersetze er sich ihrem Auslaufen aus dem Hafen und wünsche, daß die englische Regierung ihren Einfluß geltend mache, damit der Streit gütlich geregelt werde.
— Ein Moskauer Radiotelegramm übermittelt folgen⸗ den Kriegsbericht:
Wir haben Tschernin eingenommen. Heftige Kämpfe sinden auf der Linie Zabadni⸗Bug statt. Bei Brody haben wir die Polen bei den Kämpfen vom 4. bis 6. August zurückgeworfen. Wi machten efamgine und erbeuteten Maschinengewehre. Die russische Truppen haben den Strypa⸗Fluß 15 Werst südlich von Tar⸗ nopol erreicht. Auf der Krim wurden die Armeen des Generals Wrangel, die bei Alexandrow zum Angriff übergegangen waren, nach heftigen zehntägigen Kämpfen zurückgeworfen
— — ₰
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Polen.
Die polnische Regierung hat nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Warschauer Meldung nach der Beratung mit den aus Baranowitschi zurückgekehrten Waffen⸗ stillstandsdelegierten beschlossen, die Antwort auf die letzte polnische Note, in der bestimmte Bedingungen gestellt wurden,
wir feindliche
beute
gegen unsern östlichen,. Brückenkopf Weiter südlich davon herrscht längs de Brody haben
Angriffe Slavatycze zurück. ite 5 Bug Ruhe. Bei dem Kampf in der Gegend von
unsere Truppen den Feind in der Richtung auf Radziwillow
zurückgeworfen und mehrere hundert Gefangene sowie große Kriegs⸗ gemacht, darunter die Fahne der zweiten bolschewistischen Kavalleriebrigade. Auf der Serethlinie setzten die Bolschewisten den Kampf ohne Erfolg fort. Wir haben weitere 42 Maschinen⸗ gewehre erobert. Die ukrainischen Abteilungen kämpften mit Erfolg gegen die Russen. . Lettland.
Auf der lettisch⸗russischen Friedenskonferenz in Niga ist dem „Wolffschen Telegraphenhüro“ zufolge über alle Fragen eine Einigung erzielt worden. Die Unterzeichnung des Friedensvertrages zwischen Lettland und Sowjetrußland wird für heute oder morgen erwartet. “
Litanen. Nach dem Vertrag über die Rüäumung Wilnas und der anderen litauischen Gebiete durch die Russen erfolgt die Räumung in drei Etappen. Die erste Zone soll, wie die „Litauische Telegraphenagentur“ meldet, spätestens am 12. August der litauischen Regierung übergeben werden; zur zweiten Zone gehört Wilna, dessen Räumung bis zum 1. Sep⸗ tember erfolgen soll; die Näumung der dritien Zone soll erfolgen, sobald es in strategischer Hinsicht angängig ist. Die sofortige Einführung der litauifchen Zivilverwaltung in Wilna ist vorgesehen. Tschecho⸗Slowakei. Anläßlich des russisch⸗polnischen Krieges hat der gestrige Ministerrat eine Kundgebung erlassen, in der nach⸗ drücklich von neuem betont wird, daß auch weiterhin die bis⸗ herige Politik des Friedens, der Neutralität und der Nicht⸗ einmischung fortgesetzt werden solle.
Amerika. Wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ aus Mexiko⸗Stadt meldet, ist eine Truppenmacht von 3000 Indianern nach Niederkalifornien gesandt worden, um die Aufstands⸗
bewegung zu unterdrücken. Asien. Wie der „Havas⸗Agentur“ mitgeteilt wird, dementiert die persische Gesandtschaft ist Paris die Konstantinopeler Meldung, daß der Schah von Persien abgedankt habe.
Statistik und Vokkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.
Seit gestern vormittag ist der Fernsprechverkehr mit Wien wegen Streiks der Telegraphen⸗ und Tele⸗ phonbeamten in Wien unterbrochen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßtregeln. Gesundheitsstand und Gangder Volkskrankheiten (Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr. 31 vom 4. August 1920.) Pocken. Deutsches Reich. In der Woche vom 25. bis 31. Jul wurde 1 Erkrankung in Tilsit (Reg.⸗Bez. Gumbinnen) gemeldet Oesterreich. In der Woche vom 11. bis 17. Juli 3 Neu⸗ erkrankungen, und zwar in Steiermark 2 und in Kärnten I. Fleckfiebher. In der Woche vom 25. 31. Juli zwar in Berlin und je 1.
Deutsches Reich. wurden 2 Erkrankungen festgestellt, und 8 . Wüstenjerichow (reis Jerichow I, Reg.⸗Bez. Magd
Genickstarre.
Preußen. J oche vom 18. bis 24. Juli wurden 6 Er⸗ krankungen (und älle) gemeldet in folgenden Regie⸗
ngsbezirker und Kreisen]): Reg.⸗Bez. Arnsberg 1
b 1 1 Cleve 1 (1), Mülheim sdam 8
LCähmung. 18. bis 24. Juli ist im
Preußen. In der Woche y 4. Jul in Stadt] 1 Erkrankung vor⸗
Landespolizeibezirke Berlin [B gekommen. 1
Schweiz. Vom 11. bis 17. Juli in Zürich 1 und im Kanton Aargau 2 (Bull. Gesundheitsamts S. 316).
3 Erkrankungen, und zwar
d. Eidgen.
Ruhr. Preußen. In der Woche vom 18. bis 24. Juli wurden 892 Erkrankungen (und 64 Todesfälle) gemeldet in folgenden Re⸗ gie gu ngsbezirken [und Kreisen]!: Landezpolizeibezirk Berlin 22 (2) [Berlin Stadt 19 (2), Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Berlin⸗Lichtenberg je 1)1, Reg.⸗Bez. Aachen 4 (1) ([Aachen Stadt 2 (1), Aachen Land 2]1, Arnsberg 231 (26) [Arnsberg 2, Bochum Stadt 1, Bochum Land 6, Dortmund Stadt 77 ), Dortmund Land 39 (2), Gelsenkirchen Stadt 9, Gelsen⸗ kirchen Land 59 (5), Hagen Stadt, Hagen Land je 2, Hamm Stadt,
abzuwarten, bevor die Friedensdelegierten nach Minsk entsendet werden.
— Nach einem Telegramm der „Berlingske Tidende“ aus Warschau meldet die polnische Presse aus ministerieller Quelle, daß in Warschau eine Abordnung des ungarischen Parlaments eingetroffen sei, die Grüße des ungarischen Volkes überbringe mit der Versicherung, daß die ungarische Nation bereit sei, Polen zu Hilfe zu kommen. Ungarn könne Zehntausende von Männern Polen zu Hilfe senden, außerdem Munition, Getreide, Lazarette.
— Nach einem Telegramm aus Warschau vom 9. August meldet der polnische Heeresbericht:
von Maßnahmen gewidmet waren, die von den Alliierten gegen die Sowjets ergriffen werden könnten, wohnten die Marschälle Foch und Wicgehn sowie der Admiral Beathy bei. Nach einer Havasmeldung befinden sich unter diesen Maßnahmen die Blockade Rußlands und die Vereinbarung einer Defensiv⸗ front mit den Randstaaten Rußlands: Litauen, Estland, Finnland usw. Die Frage sei nur, ob man, wie ein von englischer Seite ausgehender Wunsch äußert, die Aktion gegen die Sowjets abhängig machen wolle von der Weigerung Polens, die Bedingungen der Bolschewisten anzunehmen. Ferner wurde die Frage erörtert, ob Kamenew und Krassin angesichts der Haltung der Regierung von Moskau sich noch weiter in London aufhalten dürften. In britischen Kreisen glaubt man, die russischen Handelsdelegierten seien mit ganz bestimmten Be⸗
dingungen nach London gekommen, und eine wirtschaftliche
Der Feind setzt mit Hartnäckigkeit die Angriffe auf die Stadt Ostrolenka fort. Unsere freiwilligen Kavallerie⸗ und Infanterie⸗ abteilungen haben nicht allein alle Angriffe zurückgewiesen, sondern auch durch eine Reihe Gegenangriffe, mehrere hundert Gefangene gemacht und zahlreiche Maschinengewehre erbeutet. Zwischen Ostro⸗ lenka und dem Bug halten unsere Abteilungen die Fühlung mit dem Feinde aufrecht, der sich zu neuen Operationen umgruppiert. In der Gegend von Malkin wurden starke feindliche Ab⸗ teilungen, die sich unseren Vorposten näherten, durch unser Feuer vertrieben. Oestlich vo Sokolow dauert der Kampf auf dem westlichen Bugufer fort, während der Feind weiter südlich auf dem Ostufer mit schweren Verlusten zurückgeworfen wurde. Bei Brest Litowsk wurde der Feind durch einen glänzenden Angriff unserer Truppen hart an den Fluß gedrängt; wir machten hier große Beute, u. a. eroberten wir eine ganze Batterie Geschütze und eine Menge Train. Südlich von Brest⸗Litowsk wiesen
Hamm Land je 1, Hattingen — (2), Herne 6, Iserlohn Stadt 2, Iserlohn Land 12, Lippstadt 1, Lüdenscheid 4, Schwelm 1 (1), Scest, Witten je 31, Breslau 10 (Glatz 2, Nimptsch 1, Wohlau 7], Cassel 12 (1) [Frankenberg 2, Gelnhausen 3, Hanau Stadt 2, Witzenhausen 5 (1)), Düsseldorf 273 (15) [Barmen 7, Kleve 1, Crefeld Stadt 32 (2), Crefeld Land 5, Dinskaken 3, Düsseldorf Stadt 2, Düsseldorf Land 7, Duisburg 55, Elberfeld, 3 Essen Stadt 22, M.⸗Gladbach Stadt 9, M.⸗Gladhach Land 13, Mettmann 4, Mörs 13 (1), Mülheim a. d. R. 2, Neuß Land 1, Oberhausen 3, Rees 1, Solingen Land 90 (12)), Erfurt 1 [Schleusingen’, Frank⸗ furt 38 (5) Kalau 15 (3), Friedeberg 4 (1), Guben Stadt 1, Guben Land 3 (1), Lebus 1, Sorau 4, Frankfurt a. O. 5), Gumbinnen 3 [Niederung 1, Insterburg Stadt 2])„, Hannover 1 (1)[HannoverStadt)], Hildesheim 4 [Göttingen Stadt, Uslar je 2]1, Köln 18 [Köln Stadt), Königsberg 18 (1) [Königsberg i. Pr. Stadt 3, Heilsberg 4, Wehlau 1, Elbing Land 10. sg 1, Liegnitz 4 (Bunzlau 3, Glogai Land 11, Lüneburg 10 (Fallingbostel 1, Lüchow 2, Lüneburg 5. Soltau 2])„,„ Magdeburg 14 (1) Magdeburg 6 (1), Oschersleben 1, Quedlinburg 4, Stendal Land 31, Marienwerder 7 [Stuhm 1, Marienburg 6]!, Merseburg 17 (1) (Bitterfeld 1, Eckartsberga 6 (1), Merseburg 4, Torgau, Weißenfels Land, Halle a. S. je 9). Minden 8 (Bielefeld Stadt 3, Herford Land 5), Münster 47 (2) [Buer 9, Münster Stadt — (1), Recklinghausen Land 38. (1)), Osnabrück 24 [Meppen 3, Osnabrück Stadt 20, Osnabrückh Land 1)2, Potsdam 18 (1) [Angermünde 17 (1), Westhavelland 11, Schleswig 1 [Altona]l, Schneidemühl 1 [Dentsch Krone) Stade 2. [Rotenburg], Stettin 5 [Randow, Usedom⸗Wollin je 1, Stettin 31, Trier 2 (Saarbrücken Land, Trier Stadt je 11, Wiesbaden 42 (7) [Frankfurt a. M. 30 (5), Wiesbaden Stadt 2, Wiesbaden Land 10 9 ; nachträglich für die Woche vom 11. bis 17. Juli: Allenstein 35 (3) [Johannisbura