1920 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Handel und In⸗ dustrie, Sitz Liegnitz, und die Gewerkschaftliche Ver⸗ einigung sämtlicher Liegnitzer Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Juli 1920 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag an Stelle des allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrags vom 14. November 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten sowie der Werkmeister in Handel und Industrie mit Ausnahme des Buchhandels gemãß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Liegnitz für allgemein verbindlich zu erzklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 255 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 1. August 1920.

Deer Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

8 Der Verband der Bäcker und Konditoren, Be⸗ zirksmitgliedschaft Halle a. Saale, Harz 42/44, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäcker⸗Zwangs⸗ Innung zu Halle a. Saale am 1. April 1920 abgs⸗ schlossenen Tarifvertrag nebst Lohnänderung vom 8. April 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Bäcker⸗Zwangs⸗Innung Halle a. Saale für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können 25. August 1920 erhoben werden und sind unter VI. R. 1933 an das Reichsarbeitsmi isterium in Luisenstraße 33, zu richten. Berrlin, den 4. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. öqq

——U

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren Deutschlands, Bezirk Erfurt, in Erfurt, Gotthardt⸗ straße 46, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäckerinnung zu Erfurt am 18. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen der Arbeitnehmer im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbe zirks Erfurt für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1932 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 4. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. II1

bis zum

Nummer M 4 Berlin,

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des am 5. November 1919 abgeschlossenen Stundenlohn⸗ und Akkordlohntarif⸗ vertrags zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Schuhmachergewerbe für das Gebiet der Amtshauptmann⸗ schaft Schwarzenberg ist gemäß Erlaß des Reichsarbeits⸗ ministeriums vom 5. August 1920, VI. R. 1192/4, mit dem 15. April 1920 aufgehoben und der Tarifver trag im Tarif⸗ register gelöscht worden. ö

Berlin, den 7. August 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung. Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 11. Juli 1919 für die Oberschweizer, Freischweizer, Unter⸗ schweizer und Sehcfce in landwirtschaftlichen Betrieben im Gebiete der Amtshauptmannschaft Löbau ist gemäß Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 5. August 1920, VI. R. 914/5, mit dem 31. März 1920 aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 7. August 1920 Der Registerführer. Panse.

g

Bekanntmachun g.

Der Arbeitgeberverband für den Bezirk der Nordwestlichen Gruppe des Vereins Deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller in Düsseldorf, Theater⸗ straße 5, die Nordwestliche Gruppe des Vereins Deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller, die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, der Gesamtverband deutscher Angestelltengewerk⸗ schaften und der Gewerkschaftsbund der Angestellten

haben beantragt, die zwischen ihnen am 27. April 1920 abge⸗ schlossenen Vereinbarungen zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Eisen⸗, Stahl⸗ und Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet des rheinisch⸗westfälischen Industriebezirks (begrenzt durch die Lippe von der Mündung in den Rhein bis zum Stadt⸗ und Landkreis Hamm, von der Verbindungslinie Hamm, Unna, Schwerte, Witten⸗Ruhr, Hattin en⸗Ruhr, Ratingen einschl. Stadt⸗ und Landkreis Düsseldorf (jedoch mit Ausnahme des Orts Wengern), die Stadt⸗ und Landkreise Obercassel⸗Heerdt, Neuß und den Ort Rheinhausen). Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 92 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 26. Juli 1920. Der Reichsarbeilsminister. J. A. Pr. Busse.

mächtigter Rechtsanwalt Gaul in Leipzig, der Ver⸗ band der Brauerei⸗ und Mühlenarbeiter Berufsgenossen, verw. Deutsche Transportarbeiter⸗Verband und der ZentkeBer

antragt, den . . zantrese. arifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen in Brauereibetrieben gemäß vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Gebiet der 8E131 Leipzig, der Kreishauptmann⸗ schaft Zwickau snal Amtshauptmannschaft Werdau, des d burg, der beiden früheren Fürstentümer Reuß mit Ausnahme des Kreises Lobenstein, vom früheren . Ostkreis und vom Westkreis Eisenberg sowie d 1 Städte Allstedt und Weida für allgemein verbindlich zu erklären.

25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI. R. 1913 an das Reichsarbeitsministerin straße 33, zu richten.

tungsstelle Plettenberg, Wilhelmstraße 56,

Plettenberg, und der Gewerkverein deutscher Metall⸗

Bekanntmachung. Die Tarifgemeinschast der Brauereien, Bevoll⸗

und verw. der Bund deutscher Brauer und Berufe, der Zentralverband der Böttcher, and der Maschinisten und Heizer haben zwischen ihnen am 10. Juni 1920 abgeschlossenen 1 § 2 der Veordnung S. 1456) für das

mit Ausnahme der Stadt Zwickau, außer der des Regierungsbezirks Merse⸗

Staat Altenburg der der Weimarer können bis zum

Einwendungen gegen diesen Antrag

„Berlin, L

Berlin, den 27. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

J.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwal⸗

der Christ⸗ liche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle arbeiter H. D., Geschäftsstelle Plettenberg, haben be⸗ antragt, 1. das zwischen ihnen und dem Fabrikanten⸗ verein für Plettenberg und Umgegend am 1. Oktober 1919 abgeschlossene Abkommen, betr. die ab 1. Oktober 1919 zu gewährende Familienzulage, 2. das zwischen ihnen und dem Fabrikantenverein für Plettenberg und Umgegend am 1. De⸗ zember 1919 abgeschlessene Abkommen, betr. die ab 1. De⸗ zember 1919 zu gewährenden Akkordlöhne und Tagelöhne als Ergänzung zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗

vertrag vom 27. Mai 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Amtes Plettenberg und des Amtes Herscheid gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 598 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. M 30. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.. T. Busse.

Bekanntmaochung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Köln, in Köln a. Rh., Severinstr. 197/199, und die Vereinigung der elektrotechnischen In⸗ stallationsfirmen E. V. in Köln haben beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen, am 15. April 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Elektromonteure gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Köln für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 1h werden und sind unter Nummer VI. R. 716 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ 30. Juli 1920.

Der Neichsarbeitsminister.

S. M. Dr. Bas

Berlin

BGeannytmneechung.

Der Reichsverband Deutscher 4““ (E. V.), Bezirksgruppe Sachsen, der Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestellten verbände, Landes⸗ ausschuß Sachsen, und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle⸗ des auf Blatt 1067 des Tarifregisters eingetragenen Tarif⸗ vertrags vom 15. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag vom 15. Juli 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Zigarrenfabriken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Freistaaten Sachsen, Sachsen⸗Altenburg, Reuß, Anhalt und des Regierungsbezirks Merseburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1950 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1270 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berrlin, den 1. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

—.—

Bekanntmachung.

Die Soziale Arbeitsgemeinschaft der kauf⸗ männischen und technischen Angestelltenverbände in Hirschberg i. Schl. hat beantragt, den zwischen ihr und dem Arbeitgeberverband des Handels für den Handelskammerbezirk Hirschberg i. Schl. am 31. Mai 1920 abgeschlossenen Zusatzvertrag I zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 10. November 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel (mit Ausnahme des Buch⸗ und Papierhandels) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Hirschberg i. Schl. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1557 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten. 1““

Berlin, den 1. August 1920.

Deer Reichsarbeitsminister.

eipzig, Sidonienstraße 49, den zwisch 1“ der Vereinigung Leipziger Musikdirektoren am 4. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Vereinbarung über Teuerungszulagen vom 20. April. 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Musiker für Theateraushilfe, V sowie Gelegenheitsmusik gemäß K 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

Knautkleeberg, Knauthain, Leutzsch,

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Bekanntmachung.

Der Deutsche Musiker⸗Verband, Ort hat beantragt,

2

tung

sver den zwischen

Veranstaltung von Konzerten, Ballmusik äß 8 2 der Verordnung vom S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der Orte Liebertwo kwit, Oetzsch⸗Markkleeberg, Gautzsch, Zöbigker, Gro zzͤschocher⸗Wind orf, Böhlitz⸗Ehrenberg, Burg⸗ Lützschena, Hänichen, Lindenthal⸗ Wiederitzsch, Abtnaundorf, Thekla, Paunsdorf, Sommerfeld, Borsdorf, Mölkau und Zweinaundorf, Baalsdorf, Engelsdorf, Holzhausen, Zuckelhausen für allgemein verbindlich zu erklären. Eiinwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1914 an das Reichsarbeitsministerium, straße 33, zu richten. Berlin, den 1. August 1920. Der Reichsarbeitsminister.

Bekanntmachung des Direktoriums der Reichsgetreidestelle, betreffend Bestimmungen über den Ankauf von Gerste für

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Betriebe und die Ausgabe von Gerstenbezugsscheinen. Vom 7. August 1920.

Auf Grund des 8 8a der Reichsgetreideordnung für die

Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 ens Se. S. 1028) und der

Bekanntmachung des Neichsministers für Ernährung und

Landwirtschaft vom 18. Juni 1920 (REBl. S. 1262) wird

folgendes bestimmt:

hausen, Wahren, Stahmeln,

Der Ankauf von Gerste zur Belieferung der Betriebe gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer e der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1028) erfolgt ausschließlich auf Bezugsscheine, die mit Wirkung vom 16. (. eptember 1920 ab v der Reichsgetreidestelle ausgegeben werden.

§ 2. 8

Die Bezugsscheine lauten auf den Inhaber, Reihe A über 50 t, Reihe B über 20 t, Reihe C über 10 t, Reihe D über 5 t, Reihe E. über 1 t, Reihe F über ½ t; das zweite Blatt enthält je vier Teil⸗ bescheinigungen in doppelter Ausfertigung. § 3 Die sämtlichen Gerfen est ghes werden von der Reichs⸗ getreidestelle der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. Berlin W. 50, Tauentzienstraße 10, ausgehändigt. 8 Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. allein ist zum Ankauf von Gerste auf Bezugsschein er⸗ mächtigt. Sie kauft durch ihre Geschäftsstellen, Kommissionäre und Aufkäufer unmittelbar von den Landwirten.

Der selbständige Einkauf von Gerste ist den Betrieben nicht gestattet. 8

§ 4.

Beim Abschluß des Verkaufs von Gerste sind dem verkaufenden Landwirte so viele Ablieferungsscheine auszuhändigen, als der Menge der auf Grund des Verkaufs zu liefernden Gerste entspricht.

Das Geschäft ist vom Verkäufer binnen drei Tagen nach dem Abschlusse dem Kommunalverband anzuzeigen, für den die Gerste be⸗ schlagnahmt ist.

§ 5.

Sobald die zu liefernde Menge verladebereit ist, ist das Ge⸗ schäft auch vom Käufer dem Kommunalverband anzuzeigen, für den die Gerste beschlagnahmt ist. Fugleich mit der Anzeige sind die Be⸗ zugsscheine dem Kommunalverband einzureichen. Dieser behält die mit II bezeichneten Abschnitte der Bezugsscheine als Belege zurück und veranlaßt die erforderliche Eintragung in die Wirtschaftskarte des verkaufenden Landwirts. 8 8

Bezieht sich die Ablieferung nur auf einen Teil der Menge, über die der Bezugsschein lautet, so hat der Kommunalverband die ver⸗ ladebereite Menge in die nächstoffene Nummer der jedem Be⸗ zugsschein angehängten Teilbescheinigung einzutragen. Die Teil⸗ bescheinigungen der rechten Hälfte (II) sind in Uebereinstimmung mit denen der linken Hälfte (D) auszufüllen, alsdann abzutrennen und als Belege von dem Kommunalverband, zu dessen Gunsten die Gerste beschlagnahmt war, zurückzubehalten. 1

Die in einem Monat zurückbehaltenen Abschnitte von Bezugs⸗ scheinen sind dem Direktorium der Reichsgetreidestelle einzureichen.

Die Bezugsscheine sind dem Aufkaufsberechtigten wieder auszu⸗ händigen, der sie nach erfolgter voller Deckung ihres Nennbetrages seiner Geschäftsstelle zwecks Weitergabe an die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. einzureichen hat.

. 9

6 (neu).

Die Verladung der auf Bezugsschein gekauften Gerste ist nur auf seitens der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H., Berlin W. 50, Tauentzienstraße 10, ausgestellte Frachtbriefe, Konnossemente oder Ladescheine zulässig, die den Stempel desjenigen Kommunalverbands tragen, für den die Gerste beschlagnahmt ist.

Der Verladungsberechtigte hat unter Vorlage der Bezugsscheine die Abstempelung der in allen Teilen ausgefüllten Frachturkunden beim Kommunalverband zu erwirken, der die Uebereinstimmung der verladebereiten und der auf die Bezugsscheine gekauften Gerstenmengen festzustellen hat. 1

Wolbfe Betriebe, denen ein Kontingent zuerkannt ist, selbst⸗ gebaute Gerste im eigenen Betriebe verarbeiten, so haben sie dies vor Beginn der Verarbeitung der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. anzuzeigen, welche ihrerseits Abschnitte IIL von Bezugsscheinen über die den Betrieben nach dem jeweiligen Verteilungsplan zustehenden Mengen dem zuständigen Kommunalverband zwecks Eintragung der freigegebenen Mengen in die Wirtschaftskarte übersendet.

dit den Abschnitten ist in der nach §5 Absatz 3 vorgeschriebenen Weise zu verfahren.

Die in Absatz 1 genannten Betriebe haben die von der Reichs⸗ getreidestelle festzusetzenden Zuschläge auf selbstgebaute Gerste an die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. abzuf ühren.

§ 8. 8

Beim Ankauf von Gerste durch die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. dürfen die vom Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft festgesetzten Preise nicht überschritten werden.

§ 9.

Außer der an die Reichsgetreidestelle unmittelbar gelieferten Gerste werden nur die durch Bezugsscheine oder Teilbescheinigungen von solchen belegten Mengen dem Kommunalverband auf die von en an die Reichsgetreidestelle abzuliefernden Mengen angerechnet.

§ 10.

Die von der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. jeweils auf⸗ gekauften Mengen sind von ihr nach Maßgabe des vom Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft genehmigten Wirtschafts⸗ planes der Reichsgetreidestelle auf die einzelnen Betriebsgruppen zu verteilen.

§ 11.

Das Direktorium der Reichsgetreidestelle ist mit Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft berechtigt,

jederzeit die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. anzuweisen, von den

auf Bezugsscheine aufgekauften Mengen Gerste eine bestimmte Menge

Berlin, Luisen⸗

2. 4 1 zur Verfügung der Reichsgetreidestelle zu halten und nach deren

Weisung abzuliefern.

8 Die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. erhält für die ab⸗ gelieferten Gerstenmengen neue Bezugsscheine in entsprechender Höhe. Beerlin, den 7. August 1920. 1

Direktorium der Reichsgetreidestelle.

Bekanntmachung, tzung der Geldwerte für abzu⸗ onde Schuhbedarfsleder. § 5 Absatz 3 der Verordnung über die Erhebung ge der Aufhebung der Höchstpreise für Häute, Felle leistenden Abgabe vom 26. Februar 1920. .264) werden nachstehende Geldwerte für abzu⸗ Schuhbedarfsleder festgesetzt: a) Oberlederspalte: für Quadratfuß Maschinenmaß 8 Sorte,

b) Futterspalte: für 3 Quadratfuß Maschinenmaß 8 Sorte,

* 2 1 9 2 III. 9 c) Oberlederspalte nach Gewicht: 24,— für 1 Kilogramm I. Sorte’, 22,80 6 I d) Bodenlederspalte nach Gewicht: aa) in Hälsten 15,— sür 1 Kilogramm I. Sorte, 14,25 II

8

I6

2 2 2

o1 bb) für Kernstücke 30 v. H. Zuschlag. e) Bodenlederspalte nach Maß: für 1 Quadratfuß Maschinenmaß vr Sorte, 1

8 1 n III. v zu a—e der Maßgabe, daß für Straßenschuhwerk geeignete Spalte bis 20 vH der von dem betreffenden Betriebe insgesamt ab zuführenden Schuhbedarfsledermengen abgeliefert werden und bis 3 vH der Spalte Futterspalte sein dürfen, ho) eipovankeder in älften: 21,25 für 1 Kilogramm I. Sorte,

h) Wildvacheleder: 23,— für 1 Kilogramm I. Sorte, 1) Chrom⸗Sohlleder⸗Kernstücke: 35,20 für 1 Kilogramm.

lin, den 11. August 1920.

Reichslederstelle. V. Kiefer. . W.: Kallmann.

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Berichtigung.

In der Bekanntmachnng des Wirtschaftsverbandes für Rohteer und Teererzeugnisse, betr. Ueberwachung der Durchführung der §88 13 ff. der Verordnung der Reichsregierung über die Regelung der Teerwirt⸗ schaft vom 7. Juli 1920 in Nr. 179 des „Reichsanzeigers“ muß es im einleitenden Satz statt: wird folgendes verordnet, heißen: wird folgendes verlangt. ““

Die von heute ab 1” Ausgabe gelangenden Nummern 169 es

und 170 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten

unter Nummer 169 Nr. 7719 ein Gesetz über die Entwaffnung der Be⸗ völkerung, vom 7. August 1920, 1 Nr. 7720 ein Gesetz, betreffend das Berner Abkommen vom 30. Juni 1920 über die Erhaltung oder Wiederherstellung der durch den Weltkrieg betroffenen gewerblichen Eigentums⸗ rechte, vom 3. August 1920; unter Nummer 170 Nr. 7721 ein Gesetz zur Aenderung des Artikel 168 der Reichsverfassung, vom 6. August 1920, Nr. 7722 ein Gesetz zur Ergänzung des Artikel 178 der Reichsverfassung, vom 6. August 1920. v““ Berlin, den 11. August 1920. Postzeitungsamt.

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Krüer.

Preußen.

Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ sammlung Seite 221) wird der Stadt Bottrop im Re⸗ gierungsbezirk Münster hiermit das Recht verliehen, zur Er⸗ weiterung des Marienhospitals in Bottrop die Parzellen Ge⸗ markung Bottrop Flur 9 Nr. 3423, 3444, 3446/(6) 146 im Wege der Enteignung zu erwerben. d

Berlin, den 5. August 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung. 8 Zugleich für die Minister der öffentlichen Arbeiten und für Volkswohlfahrt: Der Minister des Innern 1A“

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Essen, Regierungsbezirk Düsseldorf, ist voraussichtlich zu besetzen.

beutsches Reich. 8 In der am 12. August 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers der Justiz Dr. Heinze abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde den Entwürfen: 1. eines Gesepes

1u“

Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer,

2. einer Gebührenordnung für die Prüfung von Bildstreifen auf Grund des Lichtspielgesetzes, 3. einer Vorlage zur Aende⸗ rung der Kohlensteuer⸗Ausführungsbestimmungen zugestimmt. „Der Ausschuß des Reichsrats für innere Verwaltung hielt heute eine Sitzung.

Die allgemeine Frist zur Anmeldung der deutschen Forderungen bei dem Reichsausgleichsamt endet nunmehr endgültig mit dem Ablauf des 16. August 1920. Nur für Forderungen aus Versicherungs⸗ verträgen ist die Anmeldefrist bis zum Ablauf des 15. Sep⸗ tember 1920 verlängert worden.

Eine abermalige Verlängerung der Fristen wird, wie „W. T. B.“ hervorhebt, nicht erfolgen. Gläubiger, die ihre Forderungen bis zu genannten Terminen nicht angemeldet haben, setzen sich nach § 64 des Reichsausgleichsgesetzes straf⸗ rechtlicher Verfolgung aus. Ihre Forderungen können auch gemäß § 18 des Enteignungsgesetzes ohne Entschädigung ent⸗ eignet werden. ö1XX““

Preusten.

Ueber die Lage im Saargebiet liegt folgende „Havas meldung“ aus Saarbrücken vom gestrigen Tage vor:

Bis gestern hat sich in der Streiklage im großen und ganzen nichts geändert. Die Führer der Arbeitergewerkschaffen suchen Ver⸗ handlungen zwischen der Regierungskommission und der Hauptstreik⸗ leitung herbeizuführen. Der Kommandierende General veröffentlicht einen Anschlag, nach dem in Anbetracht der tadellosen Haltung der Bevölkerung des Saargebiets der Paßzwang aufgehoben und der Straßenverkehr bis Nachts 12 Uhr freigegeben wird. Die Zeitungen können unter Vorzensur erscheinen.

Die „Pfälzische Post“ berichtet über den Beamten⸗ ausstand im Saargebiet:

Zwischen der Hauptstreikleitung und der Regierungskommission in Saarbrücken hätten mündliche Verhandlungen stattgefunden. Der Präsident der Saarregierung Raoult habe den Beamten das politische Koalitionsrecht zugestanden, es dürften jedoch keine alldeutschen Ver⸗ bindungen in Frage kommen. Generalsekretär Maurice habe den Unterbeamten gestattet, Mitglieder der bisherigen Organisationen zu bleiben unter der Bedingung, daß damit keine politischen Ziele ver⸗ folgt würden. Ueber weitere Zusagen werde noch verhandelt. Die Hauptstreikleitung werde eine Kundgebung erlassen, in der feierlich versichert werde, daß die Bewegung keine politische Tendenz verfolge, sondern ein rein sachlicher Kampf um die politische und persönliche Freiheit und die Rechte der Beamten sei. Bis jetzt sei eine Aussicht auf baldige Beilegung der Streitpunkte nicht vorhanden.

8

Ungarn.

„Die Nationalversammlung hat die Auslieferung des ehemaligen Ministerpräsidenten Friedrich, der in den Prozeß gegen die Mörder des Grafen Tisza verwickelt ist, be⸗ schlossen.

Zur Plünderung des Munitionslagers in Fürsten⸗ feld meldet das Ungarische Korrespondenzbüro, die Regierung habe nach eingehender Untersuchung festgestellt, daß die Tat von dem österreichischen Hauptmann Anton Bardorfer aus⸗ gegangen sei, den Verstimmung über die gegenwärtigen Ver⸗ Fünge in Oesterreich hierzu bewogen habe. Bardorfer habe den Plan durch österreichische und ungarische Kettenhändler aus⸗ führen lassen, die nach der Tat auf ungarisches Gebiet ge⸗ flüchtet seien. Die ungarische Grenzwache habe auf die Täter gefeuert, die jedoch infolge ihrer zahlenmäßigen Ueberlegenheit entkommen seien. Die Untersuchung über den Verbleib der auf ungarisches Gebiet verschleppten Waffen sei eingeleitet.

Großbritannien und Irland.

Der französische Geschäftsträger in London hat am Donnerstagvormittag im Auswärtigen Amt die An⸗ erkennung der Regierung des Generals Wrangel durch die französische Regierung notifiziert. Das Telegramm mit den Anweisungen des französischen Ministers des Aeußern an den französischen Botschafter in London, das sich auf die Notifizierung bezog, traf infolge eines Irrtums in der Ueber⸗ mittlung mit großer Verspätung in London ein.

Nach einer Londoner Meldung des „Delegraaf“ hatte Lloyd George vorgestern abend eine Audienz beim König, der eine geplante Reise nach Schottland angesichts des Ernstes der politischen Lage aufgegeben habe; auch der Premierminister werde seine Reise nach der Schweiz wahr⸗ scheinlich aufgeben.

Im Unterhaus kam die Anerkennung der Regie⸗ rung des Generals Wrangel durch Frankreich zur Sprache.

Maclean führte aus: Wenn die Pariser Meldung tatsächlich den Beschluß der französischen Regierung wiedergibt, dann ist eine neue Lage entstanden, und dann muß Frankreich seinen Weg allein weiter gehen. Maclean fragte sodann, ob es die Absicht der Regie⸗ rung sei, das Haus morgen in die Sommerferien gehen zu lasseu. Bonar Law erwiderte: So war es ursprünglich beabsichtigt. Die Regierung hält jedoch jetzt dafür, daß es besser ist, wenn das Haus am Montag wieder zusammentritt. Ich hoffe, daß die Lage bis da⸗ hin klarer geworden ist, und daß das Haus dann in die Sommer⸗ ferien gehen kann.

Bei einem Frühstück, das zu Ehren Lloyd Georges von den Führern der Koalition gegeben wurde, sagte der Premier⸗ minister, er hoffe und vertraue darauf, daß nichts die Ein⸗ heit zwischen Frankreich und England zerstören werde. Er fügte nach Meldung des „W. T. B.“ hinzu:

Wenn es sich um die Herstellung des Friedens handelt, ist es unsere erste Pflicht als Regierung, das Volk nicht in ein nicht zu rechtfertigendes Abenteuer hineinzustürzen. Lediglich die dringendsten Forderungen der nationalen Ehre, die Frage der Selbständigkeit und der Freiheit, könnten einen Krieg rechtfertigen. Auf diesem Gebiete sei kein Raum für Parteimanöver, hier müßten die Nationen alle ihre Kräfte sammeln. Sehr viel hänge von England und seiner Einheit ab.

„Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet aus London: Der Aktionsausschuß der Arbeiter, der sich mit der russisch⸗poln ischen Frage befassen soll, hat einen Brief an Lloyd George geschickt, in dem er ihm mitteilt, daß die Frage des Verhältnisses zwischen Rußland und England mit der Mitteilung Lloyd Georges im Unterhause nicht erledigt sei. Die Arbeitervertretung sei davon überzeugt, daß ein Friedensschluß und normale Beziehungen zwischen England und Rußland eine gebieterische Notwendigkeit seien. Der Brief ersucht mit Rücksicht auf die für Freitag angesetzte nationale Arbeiterkonferenz, sofort in deutlichen und bestimmten Worten zu erklären, welche Bedingungen die englische Regierung für

einen Frieden mit Rußland stellt.

1“ 2. Der französische Geschäftsträͤger eine längere Unterredung mit dem Lord Curzon.

In der Angelegenheit der Verzögerung des Minsker Kongresses hat, wie „Reuter“ aus on meldet, Lloyd George einen Brief an Kamenew gerichtet. Er spricht in diesem die Hoffnung aus, daß sofortige Weisungen wegen der Durchreise der polnischen Delegierten nach Minsk und über die Entgegennahme polnischer Mitteilungen durch die russischen drahtlosen Stationen erteilt werden. Die ständige Weigerung Moskaus, Mitteilungen aus Warschau entgegensumehmnbe sei einer friedlichen und schnellen Lösung der Krise nicht förderlich.

Nach einer Meldung der „Humanits“ aus London haben sich die Mitglieder der ag he Mission in London Miljukin und Rothstein vorgestern abend an Bord eines englischen Torpedoboots nach Reval begeben, von wo sie im Flugzeug nach Moskau weiterreisen. Sie seien Ueberbringer einer wichtigen Mitteilung von Kamenew an Lenin über die Haltung der Alliierten in der russisch⸗polnischen Frage.

8 Frankreich.

Der englische Geschäftsträger hat, wie „Reuter“ aus Paris meldet, gestern eine Note der englischen Regierung an das Ministerium des Aeußern übergeben. Gegenwärtig seien Besprechungen zwischen beiden Regierungen im Gange über die entstandenen 2 die eine Fort⸗ secheng der fremdschaftlichen Zusammenarbeit nicht verhindern ollen.

Wie „Oeuvre“ mitteilt, ist der diplomatische Ver⸗ treter der Regierung von Südrußland in Paris der frühere russische Botschaffer in Rom, von Giers.

Die Sowjetregierung hat an die französischen Arbeiter anläßlich der Anerkennung der Regierung des Generals Wrangel durch die französische Regierung einen Appell gerichtet, in dem es laut Meldung des „W. T. B.“ heißt:

Durch die Anerkennung der südrussischen Republik durch Frank⸗ reich sei die Möglichkeit eines russisch⸗französischen Krieges gegeben. Umsonst hätten Krassin und Kamenew der französischen Regierung bei jeder Gelegenheit mitgeteilt, daß die Sowjetregierung bereit sei, alle Fragen zu prüfen, die die französische Regierung nicht in der gegebenen Form anerkennen könne. In dem Augenblick nun, in dem man die Hoffnung gehabt, daß durch einen gerechten russisch⸗polnischen Frieden der Welt der Frieden wiedergegeben werde, habe Frankreich durch seine Tat den Bruch der Verhandlungen zwischen Rußland und Polen hervorgerufen. Die Erklärung der französischen Regierung habe in Rußland in allen Kreisen große Erregung hervorgerufen, und es sei durch sie die Möglichkeit des Ausbruchs eines neuen Weltkrieges ge⸗ geben. Die französische Arbeiterklasse hätte nunmehr das Shiafal der ganzen Welt in ihrer Hand.

Beim Empfang im Stadthause in Noyon anläßlich seiner Rundreise die verwüsteten Gebiete gab der Ministerpräsident eine Erklärung ab, in der er laut einer „Havas“⸗Meldung ausführte:

ie Alliierten sind einig und werden einig bleiben. Es bestehen unausbleibliche Meinungsverschiedenheiten G der nationalen Besonderheiten; aber die Einigkeit, die zwischen uns herrscht, wird bleiben. Wenn ich im Namen Frankreichs Konferenzen mit den Alliierten hatte, so schwebte mir stets das Bild der ver⸗ wüsteten Gegenden vor, und nie vergessen werde ich den Gedanken an die Wiedergutmachungen, die wir denen schulden, die gelitten haben, damit wir siegen konnten.

Der griechische Ministerpräsident Weniselos, der am Donnerstagabend Paris verlassen hatte, um sich nach Nizza und von dort nach Griechenland zu begeben, wurde in Lyon, als er den Zug besteigen wollte, von zwei Personen angegriffen. Einer der Angreifer gab, wie „W. T. B.“ meldet, drei Schüsse auf ihn ab, ohne jedoch zu treffen. Der zweite feuerte fünf Schüsse ab, durch die Veniselos getroffen wurde. Die Attentäter, die ver⸗ haftet wurden, sind ein 23 jähriger Genieleutnant der griechischen Armee namens Georg Kyriakis, wohnhaft in E 5 b, SSieee 15 S5 E;.

aris, und der 25jährige Schiffsleutnant Therafis. Auf dem

olizeikommissariat erklärten die beiden, daß sie das Verbrechen wohl überlegt hätten, und daß sie Griechenland von einem Be⸗ drücker befreien wollten, um 2 die Freiheit der Bürger sicher⸗ zustellen. Weniselos ist an der linken Schulter und an der rechten Seite verletzt worden, er wurde im Automobil in ein Spital gebracht; sein Zustand ist zufriedensteeleinid.

Rußland.

Aus Moskau ist nach einer in Prag eingetroffenen Meldung dem polnischen Minister des Aeußern Sapieha am 10. August eine dringende Depesche folgenden Inhalts zugegangen:

Die Vertreter der russischen Heeresleitung erwarteten Ihre Delegation auf der Chaussee Siedlee Miendzyprozce am 9. August Abends; obwohl sie nicht eingetroffen ist, sind Maßnahmen ergriffen worden, um sie bei ihrer Ankunft zu empfangen. Wir ersuchen, uns den Zeitpunkt ihres Ankommens mitzuteilen, sowie auch die Namen der Pressevertreter anzugeben, welche die polnische Delegation mit sich bringen wird. Der Absendung ihrer Korrespondenz und der jebermittlung ihrer Funksprüche werden keine Schwierigkeiten be⸗ reitet werden.

Daraufhin wurde nach Moskau an die Adresse Ds chit⸗ scherin, Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten, folgender Funkspruch gesandt:

Die heihe. Regierung sowie der Ausschuß für die nationale Verteidigung haben grundsätzlich beschlossen, eine aus Vertretern der Regierung und der führenden Parteien des Landtages bestehende Ab⸗ ordnung zu schicken. In Anbetracht .1 jedoch, daß die gestern ab⸗ geschickten Parlamentäre noch nicht zurückgekehrt sind, ist der Zeitpunkt der Abreise der Abordnung noch nicht bestimmt worden.

Außerdem wurde an Tschitscherin nachfolgender, von Sapieha unterzeichneter Fucksg ruch abgesandt:

Wir erwarten zuerst die Rückkehr unserer Parlamentäre, bevor wir unsere Abordnung abschicken werden. Wir werden Ihnen noch den Zeitpunkt der Abreise, die Zahl der Mitglieder, des Personals und der Journalisten, die an der Abordnung teilnehmen, angeben.

Trotzki ist, wie „Reuter“ meldet, in Byalystok ange⸗ kommen, wo er sein Hauptquartier aufgeschlagen hat.

Polen.

Nach einer Privatmeldung des „Temps“ aus Warschau be⸗ steht die Abordnung, die nach Minsk abgereist ist, aus dem Direktor der Politischen Abteilung des Ministeriums des Aeußern Okoncki und Major Stanirowski. Sie hat vor⸗ gestern abend Warschau verlassen.

Nach einem Telegramm aus Warschau meldet der polnische Heeresbericht:

Feindliche Kavallerieabteilungen dringen andauernd gegen die Bahnlinie Mlawa—Ciechanow vor und haben letzteren Punkt vorübergehend besetzt. Zwischen Narew und Bug ist die Lage unverändert. Oestlich von Siedlce werden unsere Abtellungen um⸗ gruppiert. Nördlich von Brody hat der Feind von neuem seine Tätigkeit hegonnen und versucht, nach Westen vorzudringen. Unsere Truppen haben östlich Brody den Feind aus iwillow