vertrieben und ihm eine Batterie Geschütze und vier Maschinen⸗ gewehre abgenommen. Zwischen Sereth und Strypa haben unsere Truppen große feindliche Abteilungen auseinandergesprengt und über 4000 (. 4 gemacht sowie Maschinengewehr erobert.
— Lettland. 8
Wie dem „W. T. B.“ aus Riga gemeldet wird, ist der lettisch⸗russische Friedensvertrag am 11. August unter⸗ zeichnet worden. 1
Italien.
Die römischen Blätter veröffentlichen einen Brief, in dem Graf Sforza dem deutschen Geschäftsträger mitteilt, daß die italienische Regierung, obgleich der Versailler Vertrag Italien das Recht gebe, von der Bücherei des deutschen Archäo⸗ logischen Instituts in Rom Besitz zu ergreifen, in An⸗ betracht des kulturellen Charakters des Instituts beschlossen habe, ihr Recht nicht auszuüben, sondern die Bücherei Deutsch⸗
nd zurückzugeben. 8 Asien.
Nach einer „Reuter“Meldung aus Peking wurde Tschen Lun Peng zum einstweiligen Ministe rpräsidenten ernannt.
Statistik und Vokkswirtschaft. b Arbeitsstreitigkeiten. 16
Die Nationale Konferenz der Bergleute Groß⸗ britanniens hat nach einer vom „W. T. B.“ übermittelten Reutermeldung aus London beschlossen, unter den Bergarbeitern eine Abstimmung zu veranstalten über die Frage, ob mit Rücksicht darauf, daß sich die Regierung kürzlich geweigert hat, auf die Preis⸗ erhöhung für Hausbrand zu verzichten, zum Zwecke der Erwirkung einer allgemeinen Lohnerhöhung in den Ausstand getreten werden soll.
Laut „Corriere della Sera“ sind die Angestellten des Vatikans zwecks Besserung ihrer wirtschaftlichen Lage in den Ausstand getreten. Die Angestellten der vatikanischen Gärten haben beschlossen, bis zur Bewilligung ihrer Forderungen nur einen Teil der Arbeiten zu verrichten.
Aus Brüssel wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Der See⸗ leutekongreß hat gestern den Vorschlag der belgischen Delegation angenommen, der zur Erkämpfung des Achtstundentags und der 48⸗Stunden⸗Woche den Ausstand befürwortet. Der Vorschlag wurde durch einen Zusatz der französischen Delegation
ergänzt, der die Frage einer paritätischen Kommission aus Reedern 1 nnc Seeleuten vorgelegt wissen will, bevor ein Streik erklärt wird.
Wie „W. T. B.“ aus Prag erfährt, meldet „Cesko Slowo“ aus Wildenschwerdt, daß der Ausstand der Beamten⸗ schaft und der Meister in derostböhmischen Textil⸗ industrie beendet sei.
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Verkehrswesen.
es ist vorgekommen, daß deutsche Reisende nach England, die den Sichtvermerk einer englischen Paßstelle in Deutschland besaßen, trotdem an der Landung gehindert worden sind, weil die Erlaubnis des „Home Office“ in London fehlte. Die Reisenden werden daher gut tun, bei den britischen Paß⸗ stellen ausdrücklich anzufragen, ob die Genehmigung des „Home Office“ vorliegt, und einen diesbezüglichen Vermerk in d Paß aufnehmen zu lassen.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die Preise für künstliche Düngemittel haben in⸗ folge der gesteigerten Arbeitslöhne, Kohlenpreise, der Auslagen für Rohmaterialien eine Höhe erreicht, die als nahezu unerträglich be⸗ zeichnet werden muß und unter keinen Umständen überschritten werden Das zuständige Reichsministerium für Ernährung und Landwirt⸗ schaft ist, wie „W. T. B.“ stehenden Mitteln bemüht,
berichtet, mit allen ihm zu Gebote
eine Senkung der Preise für künst⸗ liche Düngemittel zu erzielen. Es geht hierbei von der Erwägung aus, daß eine Senkung der Preise für künstliche Düngemittel eine wesentliche Vorbedingung ist für eine Senkung der Lebens⸗ mittelpreise. Leider mußten die Bemühungen des Neichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bisher ohne Erfolg bleiben, da die Steigerung der Kohlenpreise, der Arbeitslöhne und der Preise der Rohmaterialien einen noch weiterem Fortgang genommen hat. Unter diesen Umständen wird daher für das laufende Wirtschaftsjahr mit einer Senkung der Preise für künstliche Düngemittel, insbesondere für stistoffhattige Düngemittel, nicht gerechnet werden können. Die Be⸗ mühungen der zuständigen Stellen müssen sich unter den obwaltenden Verhältnissen vorläufig darauf beschränken, eine Stabilisierung der Preise für das laufende Wirtschaftsjahr zu erreichen. Nach den im Ein⸗ vernehmen mit Vertretern der Landwirtschaft und der Industrie ge⸗ troffenen Maßnahmen ist begründete Aussicht vorhanden, daß wenigstens nach dieser Richtung hin ein Erfolg erzielt wird.
Die vielfach in den Kreisen der Landwirtschaft gehegten Befürchtungen, daß die Landwirte bei Anwendung von künstlichem Dünger zu den heutigen hohen Preisen Schaden erleiden könnten, sind in jeder Beziehung, unbegründet. Unter allen Umständen wird dafür Sorge getragen werden, daß die Auslagen für künstliche Düngemittel bei der Berechnung der Gestehungskosten und der Festsetzung der Höchstpreise für die land⸗ wirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1921 entsprechende Berück⸗ sichtigung finden. Die Aufwendungen der Landwirtschaft für künst⸗ liche Düngemittel werden damit in vollem Umfange gedeckt werden.
In letzter Zeit hat ein Teil der Landwirtschaft in dem Bezuge von künstlichen Düngemitteln offensichtlich zurückgehalten in der Erwartung einer Preissenkung. Dies ist um so mehr zu bedauern, als damit die augenblicklich verkehrsstillere Zeit der Eisenbahn, die eine prompte Anlieferung ermöglicht, nicht in entsprechender Weise ausgenutzt wird. Es muß damit gerechnet werden, daß die Eisenbahn in der kommenden Herbstzeit infolge Beförderung der Ernteerzeugnisse und der Kohlen ebenso wie im Vorjahre wieder in erheblichem Maße an⸗ gestrengt sein wird, so daß die erforderlichen Düngemittel, wenn sie erst im Herbst bestellt werden, der Landwirtschaft nicht mehr hinreichend und rechtzeitig zugeführt werden können. Es kann daher den Land⸗ wirten nicht dringend genug geraten werden, ihren Bedarf an künst⸗ lichen Düngemitteln schon jetzt mit tunlichster Beschleunigung ein⸗ zudecken.
Als Beihilfe gewährt zum Beispiel das Stickstoffsyndikat bei Abnahme in den Sommermonaten sowohl eine Lagerbeihilfe, wie auch eine angemessene Zinsvergütung. Zu einer Zurückhaltung in dem Bezuge liegt daher keinerlei Veranlassung mehr vor.
Mannigfaltiges.
Allenstein, 12. August. (W. T. B.) Wie die Allen⸗ steiner Zeitung“ meldet, ist der erste Transport der italienischen Truppen heute vormittag von Allenstein ab⸗
efahren. Das Blatt erfährt weiter von der italienischen Pelegation, daß sich drei italienische Soldaten, die an de Verletzung eines Wachtmeisters der Sicherheits⸗ polizei beteiligt waren und selbst verwundet wurden, in Haft be⸗ finden, und daß ihre Verurteilung nach der vollen Strenge des Gesetzes erfolgen wird.
“ 11““ 8 u“ Memel, 12. August. (W. T. B.) Nachdem der franzö⸗ sische Gouverneur Odry den streikenden Arbeitern zugesagt hatte, die Rückkehr der drei im Juni ausgewiesenen Agi⸗ tatoren zu gestatten, ferner eine Unter uchung gegen den Polizeidirektor Voigt einzuleiten, und versprochen hatte, daß die Führer der Streikbewegung nicht bestraft werden ollen, sand eine betriebsweise Abstimmung über die Peendegn des Streiks statt, in der 38 Betriebe für die W iederaufn ahme der Ar⸗ beit und 6 dagegen stimmten. Die Arbeit wurde Mittags größtenteils
wieder aufgenommen.
’ 11 1 8—
Dortmund, 12. August. (W. T. B.) Auf dem Eisen⸗
und Stahlwerk Hoesch explodierte heute ein Ofen
dadurch, daß beim Füllen eine nicht entladene Granate in den Ofen
geriet. Zehn Personen sollen verletzt sein, von denen eine ihren Verletzungen bereits erlegen ist.
Neustrelitz, 12. August. (W. T. B.) Nach einer amtlichen Meldung der Landeszeitung haben Einbrecher dem historischen Schloß Hohenzieritz bei Neustrelitz, in dem die Königin Luise gestorben ist, einen Besuch 268 Das Schloß ist seit dem Tode der Königin nicht mehr bewohnt und in demselben Zustande belassen worden. Die Einbrecher haben 12 Tassen und ein Schreibzeug von sehr hohem Kunst⸗ und Pietätswert geraubt, u. a. eine Tasse der Königin Luise. Die gestohlenen Sachen sind sogenanntes altes Berliner Porzellan.
Kopenhagen, 12. August. (W. T. B.) Nach einem Tele⸗ gramm aus Kristiania ereignete sich gestern mittag in Drammen in einem Eisenwarengeschäft eine furchtbare Explo⸗ sion. Die Mauern stürzten zusammen und das Gebäude geriet in Brand. Auch das benachbarte Grand Hotel wurde schwer be⸗ schädigt. Man vermutet, daß acht Personen getötet sind. 15 Verwundete wurden ins Krankenhaus gebracht. Bisher wurden zwei Leichen gefunden.
Handel und Gewerbe.
— Nach dem Geschäftsbericht der Kammerich⸗ Werke Aktiengesellschaft, Berlin, für das Betriebsjahr 1919 war der Uebergang zur Friedenswirtschaft für die Werke der Gesell⸗ schaft nicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da ihre beiden Abteilungen auch während des Krieges nur Fabrikate herstellten, die bereits im Frieden zu ihren besondern Erzeugnissen gehörten. Gleich der übrigen Eisenindustrie litten die Werke jedoch unter Mangel an Kohlen und Koks sowie Stromunterbrechungen, so daß eine volle Ausnutzung der Werke trotz des nach Ueberwindung der Anfangsschwierigkeiten vorhandenen Arbeitswillens der Beamten und Arbeiter nicht möglich war. Wenn trotzdem ein günstiges Ergehnis erzielt werden konnte, so ist dies in erster Linie darauf zurückzuführen, daß das Rohrwerk Materialbestände, wenn auch mit großen Kosten, in erheblichem Maße umarbeiten konnte. Das während der letzten Jahre verpachtete Wittenauer Anwesen ist ver⸗ kauft worden, das Diedenhofener Werk war zwangsweise liquidiert. Auf Grund der vorläufigen Angabe des Liquidators über die Zu⸗ schlagssumme für die Immobilien wurde der Gesellschaft seitens des Reichs im neuen Geschäftsjahre unter der Bedingung eine Abschlags⸗ zahlung geleistet, daß dieselbe lediglich zu Wiederaufbauzwecken, also zur Erweiterung der Leistungsfähigkeit der Werke, benutzt werden darf. Das Jahresergebnis beträgt nach Abzug der Abschreibungen und des Gewinnanteils des Vorstandes 1 393 840 ℳ, davon entfallen auf die Aktionäre 30 vH = 825 000 ℳ. Auf neue Rechnung werden 453 0900 ℳ vorgetragen. Nachdem die außerordentliche Generalversammlung vom 22. Dezember 1919 die Erhöhung des Grundkapitals um 1 250 000 ℳ Stammaktien sowie 1 500 000 ℳ Vorzugsaktien mit Gewinnanteilberechtigung vom 1. Januar 1920 beschlossen hatte, wurde die Erhöhung um 1 250 000 ℳ Stamm⸗ aktien unter Gewährung eines Bezugrechts zum Kurse von 130 vH derart durchgeführt, daß 5 Aktien zum Bezuge von zwei neuen Aktien berechtigen. Das Ergebnis wird erst das laufende Geschäftsjahr beeinflussen. Die Beschäftigung der Werke iste rheblich, doch sind die Schwierigkeiten, insbesondere in der Beschaffung von Rohmaterialien, unveränderte.
— Vorbehaltlich der Zustimmung der Vollversammlung hat laut Meldung des „W. T. B.“ der Arbeitsausschuß des Metall⸗ wirtschaftsbundes, Berlin, am 11. August d. J. vorläufig fol⸗ genden Beschluß gefaßt: Zu den in der Sitzung vom 12. Mai d. J. gefaßten Beschlüssen über Stahlhärtungsmetalle, welche grundsätzlich bestehen bleiben, werden folgende Zusätze gemacht: Die Einfuhr von Ferro⸗Vanadium sowie die Einfuhr von Ferro⸗Chrom bis max. 1,5 % C. wird bis auf weiteres freigegeben. Der Metallwirtschafts⸗ bund soll berechtigt sein, bis 30 t. Wolfram im Ferrowolfram monatlich zur Einfuhr zuzulassen, soweit er dies für erforderlich hält; darüber hinaus nur, falls die deutschen Erzeuger nicht im Stande sind, den Bedarf der Verbraucher zu angemessenen Preisen, Be⸗ dingungen und Lieferterminen zu decken.
— Am 5. August d. J. ist laut Meldung des „W. T. B.“ in Mann⸗ heim aus der Mannheimer Versicherungsgesellschaft, Mannheim, der Con⸗ tinental⸗Versicherungsgesellschaft, Mannheim, der Rheinischen Eredit⸗ bank, Mannheim, der Pfälzischen Bank, Ludwigshafen, undder Mannheimer Bank, Mannheim, eine Aktiengesellschaft unter der Firma Rhein⸗ Mosel, Allgemeine Versicherungsgesellschaft mit dem Sitz in Berlin gegründet worden. Das Aktienkapital be⸗ rägt 8 Millionen Mark bei ein Viertel Einzahlung.
— Die Roheinnahmen der Canada⸗Pacific⸗Eisenbahn betrugen laut Meldung des „W. T. B.“ in der ersten Augustwoche
„W. B.
3 956 000 Dollar (Zunahme gegen das Vorjahr 514 000 Dollar).
Wien, 12. August. (W. T. B.) Ausweis der Oesterreichisch⸗ Ungarischen Bank vom 31. Juli 1920. Alle Summen in tausend Kronen. (In Klammern: Veränderungen seit dem Stand vom 23. Juli 1920). Anlagen. Metallschatz: Goldmünzen der Kronenwährung, Gold in Barren, in ausländischen und Handels⸗ münzen, das Kilo fein zu 3278 Kronen gerechnet 222 668 (Abn. 6.), Goldwechsel auf auswärtige Plätze und ausländische Noten 41 237 (Abn. 1592), Silberkurant⸗ und Teilmünzen 56 595 Jcher 12), Kassenscheine der Kriegsdarlehenskasse 429 250 (Abn. 90), Ungarische Staatsnoten 512 121 8 Eskont. Wechsel, Warrants und Effekten 19 449 910 (Zun. 837 228), Darlehen gegen Handpfand 8 458 838 (Abn. 29 692), Schuld der K. K. öster⸗ reichischen Staatsverwaltung 60, 000, Darlehensschuld der K. K. Staatsverwaltung auf Grund besonderer Vereinbarung 22 034 000, Darlehensschuld der K. ungarischen Staatsverwaltung auf Grund besonderer Vereinbarung 10 920 000, Kassenscheinforderung g. d. K. K. Staatsverwaltung 249 066 (Abn. 1281), Kassenscheinforde⸗ rung a. d. K. ungarische Staatsverwaltung 142 547 (Abn. 733) Forderungen a. d. K. K. Staatsverwaltung aus fälligen Kassen, scheinen 4 234 825 (Zun. 1281), Forderung a. d. K. ungarische⸗ Staatsverwaltung aus fälligen Kassenscheinen 2 411 180 (Zun. 8 Forderungen an die ungarische Staatsverwaltung 3 140 315 (—,—), Effekten 68 638 (Zun. 8), Hypothekardarlehen 223 577 (Abn. 85), Oesterreichische Devisenzentrale 1131 040 (Zun. 22 399), andere Anlagen 2 140 505 (Abn. 50 895), Uebertrag Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 8 150 925 (Abn. 117 669), Uebertrag Ungarn 1 686 309 ( — Verpflichtungen. Aktienkapital 210 000, Reservefonds 40 313, Banknotenumlauf 63 943 655 (Zun. 986 590), Giroguthaben und sonstige sofort fällige Verbindlichkeiten 8 724 426 (Abn. 234 611), Pfandbriefe im Umlaufe 202 676 (—,—), Kassenscheinumlauf 391 613 (Abn. 2015), sonstige Verpflichtungen 2 413 633 (Zun. 27 325), Uebertrag Oesterreich 8 150925 (Abn. 117669), Uebertrag Oesterreichisch⸗ Ungarische Bank 1 686 3099 (—,—). teuerpflichtiger 2 notenumlauf 13 733 960 (Zun. 986 277).
estellung für Kohle, Koks und Briketts am 11. August 1920.
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
7 599 1 111
E11ö11X“
Nicht gestellt..
Beladen zurück⸗ gestellt:
am 10. August
am 11. August
18 162
17 830
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Hamburg, 12. August. (W. T. B.) Deutsch⸗Austr. D. Ges. 183,00 G., 186,00 B., Hapag 176,00 G. 178,00 B., Hamburg⸗ Südamerika 236,00 G., 239,00 B., Norddeutscher 8,50 G., 770,00 B., Bereinigte Elbeschiffahrt 239,00 G., 243,00 B., Schan⸗ tungbahn 691,00 G., 704,00 B., Brasilianische Bank 383,00 G., 393,00 B., Anglo Continental 238,00 G., 238,25 B. Doönamit Nobel 227,50 G., 238,50 B., Neuguinea 765,00 G. 865,0 B. Otavi Minen Aktien 775,00 G., 800,00 B., do. do. Genuß 660,00 G.,
665,00 B. — Still. K öln, 12. August. (W. T. B.) Englische Noten 167,00 bis 168,50, Französische Fioten 333,00 — 334,50, Belgische Noten 1.—” bis 357,00, Holländische Noten 1507,50 — 1552,50, Rumäͤnische Noten 99,00 — 100,00, Amerikanische Noten 45,25 — 46,00, Schweiz. Noten 760,00 — 780,00.
Wien, 12. August. (W. T. B.) Die Börse war anfangs günstig beeinflußt durch die Wiederaufnahme des telegraphischen und telephonischen Verkehrs und durch die Meldungen über den Beginn der russisch⸗polnischen Verhandlungen in Minfk. Es kam zu n allgemeinen Aufwärtsbewegung der Kurse, wobei Valutapiere infolge des erneuten Rückgangs des Kronenkurses im Vordergrunde des Interesses standen. Im weiteren Verlaufe trat indessen Gesche fts⸗ stille ein, und Gewinnsicherungen führten zu einer leichten Ermattung. Am Markte für Anlagewerte war die Haltung. im allgemeinen be⸗ hauptet, der freie Devisenhandel wurde nach anfänglicher Lebhaftigkait infolge des Anziehens des Züricher u.“ 8
Wien, 12. August. (W. T. B.) Türkische Lose 300,00, Staats⸗ bahn 328000 Süsbahn 720,00, Oesterreichische Kredit 925,00, Ungarische Kredit —,—, Anglobank 706,00, Unionbank 785,00, Bankverein 761,00, Länderbank 928,00, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 5055,00, Alpine Montan 3190,00, Prager Eisen 6395,00, Rima Muranyer 3040,00, Skodawerke 2315,00, Salgokohlen —,—, Brüxer Kohlen 6400,00, Galizia —,—, Waffen G Lloyd⸗Aktien —,—, Poldihütte 2445,00, Daimler 1128,00, De ter⸗ reichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 88,25, Februgr⸗ rente 92,50, Mairente 90,75, Ungarische Goldrente Ge Ungarische Kronenrente —,—, Veitscher —,—, Siemens⸗Schuckert 1515,00.
London, 11. August. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 46 ¼, 5 % Argentinier von 1886 90, 4 % Brasilianer von 1889 3, 4 % Japaner von 1899 54 ½, 5 % Merxikanische Goldanleihe von 1899 47 ½, 3 % Portugiesen 39 ½, 5 % Russen von 1906 28, 4 ½ % Russen von 1909 21 ½, Baltimore and Ohio 45, 1 Canadian Pacisic 157, Pennsylvania 54 ½, Southern Pacific 123, Union Pacifiec 168 United States Steel Corporation 117, 8 Rio Tinto 35 ½, De Beers 20 ¼, Goldfields 1 ½ Randmines 31 ⁄12. 3 ½ % Kriegs⸗ anleihe 69 ⅛, 4 % Siegesanleihe 8 höö
London, 11. August. (W. T. B.) echsel auf Paris 50,37, Wecher auf Belgien ugus. Wechsel auf Schweiz 21,90, Wechsel auf Holland 10,95, Wechsel auf New York 3,66 ¼, Wechsel auf Spanien 24,28, Wechsel auf Italien 72,00, Wechsel auf Deutsch⸗ land 168,75. — Privatdiskont —, Silber loko —.
Paris, 12. August. (W. T. B.) 5. % Französische Anleihe 87,50, 4 % Französische Anleihe 71,45, 3 2% Französische Rente 53,80, 4 % Spanische äußere Anleihe 173,00, 5 % Russen von 1906 42,00, 3 % Russen von 1896 25,10, 4 % Türken unifiz. 73,40, Suezkanal 6805,00, Rio Tinto 1796,00.
Amsterdam, 12. August. (W. T. B.) Wechsel auf London 11,07 ¼, Wechsel auf Berlin 6,67, Wechsel auf Paris 22,20, Wechsel auf Schweiz 50,20, Wechsel auf Wien 1,60, Wechsel auf Kopenhagen 46,00, Wechsel auf Stockholm 62,75, Wechsek auf Christiania 46,00, Wechsel 5 New York 301,00, Wechsel auf Brüssel 23,25 ½, Wechsel auf Madrid 45,30, Wechsel auf Italien 15,70. — 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleihe von 1915 861*16, 3 % Niederländische Staats⸗ Königlich Niederländ. Petroleum 670,00, Holland⸗ “ c. aeäe Ftbke tär 8 2e Atchison, Topeka & Santa Fé 96,50, Rock Island —,—, Southern Pechäso 10800, Southern Nailwan —,—, Union Pacific 138,00, Anaconda 125,75, United States Steel Corp. 104 ⅞. — Fest.
Kopenhagen, 12. ‚August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf London 24,22, do. auf New York 661,00, do. auf Hamburg 14,85, do. auf Paris 48,50, do. auf Antwerpen 52,25, do. auf Zürich 111,25, do. auf Amsterdam 221,50, do. auf Stockholm 137,25, do. auf Christiama 99,75, do. auf Helsingfors 21,50.
Stockholm, 12. August. (W. T. B.). Sichtwechsel auf London 17,68, do. auf Berlin 10,75, do. auf Paris 35,30, do. auf Brüssel 37,50, do. auf schweiz. Plätze 80,65, do. auf Amsterdam 161,00, do. auf Kopenhagen 73,50, do. auf Christiania 73,25, do. auf Washington 481,00, do. auf Helsingfors 15,50.
anleihe 51, Kör Amerika⸗Linie 384,00,
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpool, 11. August. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 7000 Ballen. Einfuhr 5500, Ballen, davon amerikanische Baumwolle — Ballen. August 25,24, September 24,31, Oktober 23,34.
Amerikanische und Brasilianische 33 Punkte höher, Aegyptische 100 Punkte höher.
—
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Ann⸗Marie Börner mit Herrn Regierungsbau⸗ meister Erich Troitzsch (Leubus). — Frl. Asta Rudnick mit Herrn Leutnant Georg Kirstein (z. Zt. Schweidnitz).
Gestorben: Kaufmann Herr Paul Schade (Bre Radegasse 1). — Wirkl. Geh. Rat, Erzellenz F (München).
slau, Goldene riedrich Müller
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 65 A und B) 8 nd Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
88
zum Deutschen Rei Nr. 180.
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smünzen
von Reich
der Prägungen
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Amtliches. Forisetzung aus dem Haupthlakt.) Deutsches Reich. I1111
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Einpfennigstücke
₰
ℳ 768 646, —
—
Fünfzig⸗ pfennigstücke 42 894 908 50
43 402 157,94 ℳ.
Kupfermünzen
— [10 779 280/ 50
₰
67493
—
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Zwe pfennigstücke pfennigstücke ₰
ℳ
Zink⸗ münzen
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703 45670
5 000,—
80 000,—
904 80 IIKEI
1 808 977/60 53 059 056 — 9 243 462 80 15 948 082 89 32 115 750 —
5 8
200 000,— 7
242 700—
507 820 90 4 868 033 60 9 243 462 8015 978 082 8072 8095 030 50
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Eisenmünzen
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N
578 95 49 044 53211
— 4
Fünf⸗ pfennigstücke 400 495/15 75 605 3 37 500,— 25 000,— 32 000,— 52 500— 623 100/ 50 48 422 010 60 49 045 111/10
11.
Zehn⸗ pfennigstücke 22 052 215 40 22 052 215 40
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250 839 50 71 095
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71,65 ℳ.
Nickelmünzen
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4 562 196 100]7772 276 55 111 250 300
5 155 840 320 ℳ.
.[4 450 945 800]1704 894 520
1. Im Monat
Juli 1920 sind geprägt
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. .
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prägt **) 3. Gesamtausprägung. 4 562 196 10071772 276 550
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5. Bleiben
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Berlin. München. Stuttgart.. Karlsruhe.
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das Gold geliefert hat. — **) Vergl. den „Reichsanzeiger“ vom 27. Juli 1920 Nr. 165.
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Berlin, den 12. August 1920.
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Bekanntmachung.
Unter dem 30. Juli 1920 ist auf Blatt 808 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der am 31. März 1920 zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund der kaufmännischen Angestelltenverbände in Klingenthal i. Sa. und dem Verein der Musikwaren⸗Fabrikanten des Amtsgerichtsbezirks Klingen⸗ thal E. V. abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifabkommen vom 28. Juli 1919 nebst Nachtrag vom 15. Dezember 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. Juli 1920.
Der Registerführer.
Panse.
Bekanntmachung.
und Bl. 1373 des Tarifregisters eingetragen worden:
Das zwischen dem Zentralverein Deutscher Rheder E. V. in Hamburg und den Vertragsparteien des allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrages vom 23. Oktober 1919 zur Regelung der Heuersätze und Arbeitsbedingungen für die Besatzungen der deutschen Seeschiffe (mit Ausnahme von Bergungsfahrzeugen, Schleppern und Leichtern) zu diesem Tarifvertrage am 8. Juni 1920 vereinbarte Zusatzabkommen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für denselben . für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 8. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. “ 8
Berlin, den 30. Juli 1220.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 30. Juli 1920 ist auf Blatt 334 lfd. Nr. 3 u. Bl. 1375 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Leipziger Groß⸗ handels E. V., Leipzig⸗Gohlis, dem Leipziger Verband des Einzelhandels E. V. und dem Deutschen Transportarbeiter⸗ Verband, Verwaltungsstelle Leipzig, am 5. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen für die in den Groß⸗ und Einzelhandelsbetrieben be⸗ schäftigten männlichen und weiblichen Markthelfer, Packer, Lagerarbeiter, Portiers, Fahrstuhlführer, Radfahrer, Kutscher und Arbeiter wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der eingemeindeten Vor⸗ orte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit der Tarifverträage vom 5. Februar 1920 für den Großhandel und für den Einzelhandel tritt außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden g werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. Juli 1920.
6 Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 892 Ifd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein der Laufmammschaft von Star⸗ gard in Pomm., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände (Ortsausschuß Stargard i. Pomm.) und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten (Ortsverband Stargard i. Pomm.) am 15. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 19. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten aller Geschastssweige einschließ⸗ lich der Kolonial⸗ und Materialwarengeschäfte wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Eiele . S. 1456) für das Gebiet der Stadt Stargard i. Pomm. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.
8 Der Reichsarbeitsminister.
“ J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen “ eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. Juli 1920.
Der Registerführer.
Panse.
Unter dem 30. Juli 1920 ist auf Blatt 631 lfd. Nr. 3,
Bekanntmachung.
Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1156 lfd. Nr. 2 und Blatt 1376 des Tarifregisters eingetragen worden: „‚Der zwischen dem Bund der Arbeitgeber e. V. Kiel, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Gewerk öö“ der Angestellten und dem kaufmännischen Angestelltenkartell abgeschlossene Zusatztarifvertrag vom 20. Mai 1920 zum allgemein verbindlichen vI vom 27. Oktober 1919 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in allen Betrieben, Büros, Kontoren und Ver⸗ kaufsgeschäften des Groß⸗ und Kleinhandels sowie aller in dustriellen Betriebe kaufmännischer und technischer Art gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Kiel einschl. Neumühlen⸗Dietrichsdorf für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be sondere Fachtarifverträge in Geltung sind.
1“ Der Reichsarbeitsminister.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 31. Juli 1920.
1
Der Registerführer.
Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1150 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Hafenbetriebsverein Hamburg E. V. in Hamburg, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Hamburg, und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Hamburg, Sektion Hafenarbeiter, am 3. Mai 1920 abge⸗ schlossene Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 2. September 1919 und den Nach trägen vom 15./17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 (Schieds sprüchen) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Maschinisten und Heizer im Dampfwindenbetrieb wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Hafengebiet Hamburg⸗Altona und Harburg mit Ausnahme der Staats⸗ betriebe gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.
“ Der Reichsarbeitsminister. S. A.: Dr. Sitzlernr.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, währen der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Sb und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich i9 können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 31. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1380 des Tarif registers eingetragen worden:
Der zwischen den Vereinigten Spediteuren von Görlitz und Lauban, dem Verein der Kohlenhändler für Görlitz und Umgegend E. V. und dem Deutschen Transportacbeiterverband, Verwaltungsstelle Görlitz, am 6. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Kutscher, Packer und Arbeiter in den Speditions⸗ und Fuhrwerksbetxieben gemäß § 2 der Ver ordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Görlitz und die Vororte Moys, Biesnitz (Groß⸗ und Kleinbiesnitz), Leschwitz und Rauschenwalde für allgemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920b.
Der Reichsarbeitsminister. 1 J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. Juli 1920.
8 Der Registerführer. Panse. 8
Bekanntmachung.
Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1382 des Tarif registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle h und dem Arbeitgeberverband E. V. Flensburg am 31. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Hafenarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Flensburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht 88 Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Hafen⸗ betriebszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein ver⸗ bindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allge⸗ meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzker.