1920 / 180 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können don den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920.

En. 8

Der Registerführer. Panse.

VWeitannehenFunh.

Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1381 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der land⸗ und forstwirtschaft⸗ lichen Arbeitgeber des Kreises Uelzen E. V., der Kreisgruppe des Deutschen Landarbeiterverbandes Uelzen und dem Central⸗ verband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Hannover am 26. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Uelzen für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 888

Berlin, den 31. Juli 1920.

Der Registerführer. Bekanntmachung. Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1379 des Tarif⸗ egisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsi⸗ schen Textilindustrie zu Chemnitz, dem Zentralverband christ⸗ licher Textilarbeiter, dem Deutschen Textilarbeiter⸗Verband und dem Gewerkverein Deutscher Textilarbeiter (H. D.) am 29. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Agoegbeseien Arbeiter in den Jutespinnereien und Jutewebereien gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920. .“

Panse.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920.

Der Registerführer.

———

BGekannimachuüung.

Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1378 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der ge Tertilindustrie zu Chemnitz und dem Deutschen Textilarbeiter⸗ verband am 1. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen 68 die ge⸗ werblichen Arbeiter in den Webereibetrieben, ausschließlich der Tuch⸗ und Flanellweberei, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Chemnitz, Zwickau, Hohenstein⸗Ernstthal, Auerbach i. V., Lichtenstein⸗Callnberg, Frankenberg, Bad Lausick, Treuen i. V., Eisenberg S.⸗A., Willischtal, Wolkenburg i. E., Hainichen, Meerane, Elsterberg, Waldkirchen⸗Zschopenthal, Oederan, Plauen i. V., Mülsen, St. Micheln, Glauchau, Rodewisch, Gelenau, Eppendorf, Leubsdorf, Penig, Wingendorf, Mulda und Lauter⸗ bach bei Oelsnitz für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 24. Oktober 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.! Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registeralten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920.

Der Registerführer.

——

6“ Bekanntmachung. I1“ Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 468 lfd. Nr. 3

und Bl. 1384 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Verband Württembergischer Metall⸗ industrieller E. V. in Stuttgart und dem Deutschen Metall⸗ arbeiterverband, Bezirksleitung des 9. Bezirks, am 14. April 1920 abgeschlossene 2. Nachtrag zum allgemein verbindlichen Kollektivabkommen vom 11. Oktober 1919 nebst Nachtrag vom 21. Januar 1920 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Metall⸗ industrie mit Ausnahme der handwerksmäßigen Betriebe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit

beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitz ler. Das Tarifregister und die Registerakten k arbeitsministerium, Berlin NW. 6, 33/34, Zimmer 1 während der gelm ehefes Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, se die der Tarifvertrag infolge

Panse.

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können im 61,

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. August 1920. Der Registerführer. Panse.

* Bekanntmachung.

1.“

Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 389 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Handels für Görlitz und Umgegend E. V. und dem Verband der Fabrik⸗ arbeiter Deutschlands am 19. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 21. Oktober 1919 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Putzarbeiterinnen in den Putzgeschäften gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Görlitz und der Vororte Moys, Biesnitz (Groß⸗ und Kleinbiesnitz), Leschwitz und Rauschwalde für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im 8g arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. August 1920. Der Registerführer.

Panse.

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Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 460 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband Friedeberg in Woldenberg Neum., der Arbeitgebergruppe Landsberg a. W. und dem Landarbeiterverband, Gau Brandenburg, am 11. Mai⸗ 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Arbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Lands⸗ berg a. W. und Friedeberg (Neum.) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt für den Kreis Friedeberg mit dem 1. April 1920, für den Kreis Landsberg mit dem 1. Juli 1920. Mit dem 1. April 1920 tritt die all⸗ gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 28. Juli 1919 für den Kreis Friedeberg Neum. außer Kraft.

2 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 63 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Gelsgrußse Berlin des Arbeitgeberver⸗ bandes des Eisen⸗, Eisenwaren⸗, Gußwaren⸗, Draht⸗ und Draht⸗ stiftee, Stahl⸗, Röhren⸗, Werkzeug⸗ und Werkzeugmaschinen⸗ handels und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände am 30. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst protokollarischem Zusatz von demselben Tage wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten der Firmen und Verkaufsorgani⸗ sationen des Großhandels in Eisen, Eisenwaren, Gußwaren, Draht und Drahtstiften, Stahl, Röhren, Werkzeug und Werk⸗ zeugmaschinen gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckver⸗ bandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 30. April 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

2

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 333 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Die zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände, Ortssekretariat Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände und dem Verband Berliner Metallindustrieller E. V. am 11. Februar 1920 vereinbarte Teuerungszulage zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 5. Sep⸗ tember 1919 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Metallindustrie mit Ausnahme der Angestellten in der Feinmechanik und Optik sowie in der Eisenmöbel⸗ und Draht⸗ matratzenfabrikation gemäß §. 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Tarifvertrages vom 5. September 1919 gleichfalls für allgemein verhindlich erklärt. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbind⸗ lichkeit auf die Feinmechanik und Optik sowie auf die Eisen⸗ möbel⸗ und Drahtmatraten fabrikation bleibt vorbehalten. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann. 8

„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Sateg eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. .“

Berlin, den 2. August 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 52 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: 8

Der zwischen dem Verband der Gastwirtsgehilsen, Orts⸗ verwaltung Hannover, dem Deutschen Kellner⸗Bund, Bezirks⸗ verein Hannover, dem Genfer Verband der Hotel⸗ und Restaurant⸗Angestellten in Deutschland, Zweigverein Hannover, dem Reichsverband der Gasthausangestellten, Ortsgruppe Han⸗ nover, und der Arbeitgebergemeinschaft des Gastwirtsgewerbes in Hannover und Linden am 3. und 10. April 1920 abge⸗ schlossene Tarifvertrag nebst Lohntarif wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Gastwirtsgewerbe gemäß

—2.

§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Hannover und des Landkreises Linden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit

des Tarifvertrags vom 14. März 1919 außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Hausmann.

J. A.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920.

Der Registerführer.

8

Panse.

.“ Beianntmachante

Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 1383 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 8

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsvereinigung Hamborn, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Ortsverband Hamborn, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirksgruppe Hamborn, dem Verein zur Wahrung geschäftlicher Interessen (E. V.), Ham⸗ born, dem Verein der Schuhwarenhändler von Hamborn und Umgegend (E. V.), Hamborn, dem Reichsverband für Herren⸗ und Knabenbekleidung (E. V.), Ortsgruppe Hamborn, und der Vereinigung Deutscher Möbelhändler in Hamborn am 3. Ja⸗ nuar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten des Einzelhandels mit Ausnahme der Angestellten im Lebens⸗ mittelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Hämborn a. Rhein für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. 8

Der Reichsarbeitsminister. F. N.: DTr. Sitler 8

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Iegeitne gner, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920. 8

Der Registerführer. Panse.

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Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 74 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Berliner Anwaltverein, dem Zentral⸗ verband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, und dem Ver⸗ band der Rechtsanwalts⸗ und Notariatsangestellten (Sitz Leipzig), Ortsverein Berlin und Spandau, am 11. März 1920 abge⸗ schlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und

Anstellungsbedingungen für die Angestellten der Rechtsanwälte

und Notare gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amts⸗ gerichtsbezirke Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Lichterfelde, Berlin⸗ Mitte, Berlin⸗Pankow, Berlin⸗Schöneberg, Spandau, Berlin⸗Tempelhof, Berlin⸗Wedding, Berlin⸗Weißensee, Charlottenburg, Neukölln und Cöpenick für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit der Tarif⸗ verträge vom 12. Juni 1919 und 1. Mai 1919 ist hiermit außer Kraft getreten.

6 Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Haus mann.

Das - und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920.

Der Registerführer. P an s e.

MNiichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Statistik und Volkswirtschaft.

Das wirtschaftliche Gesamtergebnis der staat⸗ lichen Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung in Preußen für das Rechnungsjahr 1918/19.

Der Minister für Handel und Gewerbe hat der Landesversammlung einen Betriebsbericht der preußischen Bergverwaltung für das Rech⸗ nungsjahr vom 1. April 1918 bis dahin 1919 vorgelegt, der auch über die besonderen Verhältnisse der einzelnen Werke während der Rechnungsjahre 1914/15 bis 1918/19 und über Verhältnisse der Arbeiter auf den Staatswerken Aufschluß gewährt. Einige Zahlen von allgemeinem Interesse mögen hier wiedergegeben werden. 1

Die wirtschaftlichen Ergebnisse der staatlichen Berg⸗ Hütten⸗ und Salinenverwaltung stehen für das Rechnungsjahr 1918/19 im Zeichen eines verlorenen Krieges und einer innerpolitischen Umwälzung. Der verlorene Krieg bedeutet für die staatliche Bergverwaltung den Verlust wertvollen Bergwerksbesitzes, des Saarbrücker Steinkohlen⸗ bezirkes und der Saline zu Hohensalza. Durch den Verlust der elsässischen Reichslande wird die staatliche Bergverwaltung insofern betroffen, als damit die Monopolstellung Deutsch⸗ lands in der Förderung von Kalisalzen zunichte es worden ist und die staatlichen Kaliwerke den Nachteil davon mitzu⸗ tragen haben werden. Die innerpolitische Umwälzung zeitigte verlust⸗ bringende Arbeitsniederlegungen in großer Zahl. Die Bergarbeiter erlangten eine Erhöhung der Lohnsätze und eine erhebliche Verkürzung

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der Arbeitszeit, die einen wesentlichen Rückgang der Förderung herbei⸗ führte. Infolge dieser in der zweiten Hälfte des Haushaltjahres 1918/19 eingetretenen Umstände und der gleichzeitigen außerordent⸗ lichen Steigerung der Materialkosten ist das wirtschaftliche Ergebnis der staatlichen Bergverwaltung sehr ungünstig beeinflußt worden.

So erforderten im Berichtsjahre die staatlichen Betriebe einen rechnungsmäßigen Betriebszuschuß von rund 35,2 Millionen Mark, während bis zum 1. November 1918 der bedeutende rechnungsmäßige Betriebsüberschuß von rund 53,¼ Millionen Mark erzielt worden war. Der vorjährige bilanzmäßige Reingewinn des gesamten Berg⸗ werks⸗, Hütten⸗ und Salinenbetriebes in Höhe von rund 51,2 Mil⸗ lionen Mark hat sich im Berichtsjahre in einen Verlust von rund 4,2 Millionen Mark verwandelt. Dieser findet bilanzmäßig seine Begründung hauptsächlich in der Spannung, welche die Betriebs⸗ ausgaben (733,„ Millionen Mark) gegenüber den Einnahmen für Produkte (592,s Millionen Macc) aufzuweisen haben. Erhöhte Löhne, Rückgang in der Förderung und gesteigerte Materialkosten haben dazu geführt, daß die Betriebsausgaben die Ein⸗ nahmen um rund 141,1 Millionen Mark übersteigen, ein Verlust, der durch anderweitige Einnahmen nicht mehr auszugleichen war. So wurde ein barer Zuschuß aus der Generalstaatskasse in Höhe von 40,6 Millionen Mark erforderlich gegenüber einer vorjährigen Bar⸗ ablieferung in Höhe von 34,5 Millionen Mark. Ausschlaggebend für die Höhe dieses Zuschusses waren die Aufwendungen, die im Saarbrücker Direktionsbezirk durch Maßnahmen der französischen Besatzung erforderlich wurden. Diese setzte nicht nur die Kohlen⸗ preise zum Nachteil der Bergverwaltung fest, sondern regelte auch den Kohlenversand unter Außerachtlassung deutscher Interessen. Zum größten Teil sind die auf Anweisung der ranzöfisohen Besatzung ausgeführten Saarkohlenlieferungen noch nicht bezahlt. Die Forde⸗ rungen hierfür, deren endgültige Höbe von dem Ergebnis der noch schwebenden Verhandlungen über die Anwendung des sogenannten Luxemburger Abkommens abhängt, sind mit ihrem bis jetzt anerkannten Betrage von etwa 25z Millionen Mark in den ausstehenden Forde⸗ rungen von 41,7 Millionen Mark enthalten.

Ferner ist der Anteil der Bergverwaltung an der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden durch Uebernahme der Hibernia⸗ Schuld auf den Haushalt der Bergverwaltung von 14,° Millionen Mark i. J. 1917/18 auf 21 Millionen Mark, also i. J. 1918/19 um rund 6 Millionen Mark gestiegen.

Diesen Verlusten steht eine Erhöhung in den sonstigen ordent⸗ lichen Einnahmen von 25, Millionen Mark i. J. 1917/18 auf 130 Millionen Mark, also um rund 44,% Millionen Mark, und ein Zugang bei den ausstehenden Forderungen in Höhe von 26,2 Mil⸗ lionen Mark gegenüber. Dieser Zugang besteht in der Hauptsache aus den vorerwähnten Forderungen an die französische Regierung für Saarkohlenlieferungen.

Der gesamte Wert der Bergwerkserzeugnisse ist mit 526,½ Millionen Mark i. J. 1918/19 gegen 481,7 Millionen Mark i. J. 1917/18 nur um 9,8 (im Vorjahre um 43,7) vH gestiegen; der Wert der verarbeiteten Er eugnisse hat mit 154,8 Millionen Mark i. J. 1918/19 gegen 144,2 Millionen Mark i. J. 1917/18 nur um 7,½ (im Vorjahre um 21,3) vH zugenommen.

Den schwersten wirtschaftlichen Rückschlag weisen die staatlichen

geringeres bilanzmäßiges Ergebnis gegenüber dem Vorjahre auf, so daß aus einem bilanzmäßigen Reingewinn von 26 Millionen Mark i. J. 1917/18 ein Verlust von rund 7, Millionen Mark i. J. 1918/19 entstanden ist. Wie überall, findet dieses trotz Erhöhung der Ver⸗ kaufspreise außerordentlich ungünstige Betriebsergebnis seine Erklärung in dem Rückgang der Förderung und in den wesentlich gestiegenen Ausgaben für Betriebslöhne, Materialien und sonstige Betriebsstoffe. Der in den ersten 7 Monaten erzielte rechnungsmäßige Betriebs⸗ überschuß von 14,2 Millionen Mark entwickelte sich am Schluß des Berichtsjahres zu einem rechnungsmäßigen Betriebszuschuß von 8,. Millionen Mark. Die Fördermenge sank von 6,8 Millionen Tonnen Steinkohlen i. J. 1917/18 auf 5,7 Millionen Tonnen i. J. 1918/19, also um rund 15 vH, während sich der Wert der Förderung nur um rund 8 vH; erhöhte.

Der bilanzmäßige Verlust der staatlichen Steinkohlenbergwerke in Westfalen vergrößerte sich gegenüber dem Vorjahre noch um 7,3 Millionen Mark. Die Förderung ist gegen das Vorjahr um 9,2 vH zurückgegangen, dagegen der Verkaufswert um 15,2 vH ge⸗ stiegen. Die Minderförderung ist in der Hauptsache auf die durch den Abschluß des Waffenstillstands und den Eintritt der politischen Um⸗ wälzungen hervorgerufenen Betriebsschwierigkeiten zurückzuführen. Gegen das Soll des Haushaltsplans ist die Förderung um etwa 25 vH zu⸗ rückgeblieben. Ebenso hat das geldliche Ergebnis die in den Haus⸗ haltsplänen Pesese egen Beträge nicht erreicht. Trotz der erheblich ge⸗ stiegenen Selbstkosten ist zwar infolge der vermehrten Verkaufserlöse b. ein rechnungsmäßiger Betriebsüberschuß in Höhe von 2,2s Millionen Mark erzielt worden, der aber nach den ersten 7 Monaten auf rund 18,8 Millionen Mark gestanden hatte. Gegenüber dem Rechnungs⸗ jahre 1917/18 betrug die Steigerung der Selbstkosten: bei den Ist beim Generalkoste 70/¼ vH Betriebslöhnhen 45,8 Betriebsmaterialien... ö 43,9

zusammen 47, vH 45,0 vH.

Im Saarbrücker Bezirk konnte, obgleich infolge der Fest⸗ setzung der Kohlenpreise durch die französischen Besatzungsbehörden insbesondere für den Auslandsverkauf die Höhe der Einnahmen heblic herabgedrückt worden ist, unter Anrechnung der aus⸗ stehenden Forderungen an die französische Regierung von 25,7 Mil⸗ lionen Mark noch ein bilanzmäßiger Reingewinn in Höhe von rund 563 000 gegenüber einem vorjährigen von 5,z⁄ Millionen Mark herausgewirtschaftet werden. Trotz der Vermehrung der Belegschaft und reichlicher Belegung der Kohlengewinnungs⸗ arbeiten hat die Förderung infolge wiederholter Arbeits⸗ einstellung die Höhe des Vorjahrs nicht erreicht, sondern ist um 4,7 vH zurückgeblieben. Der Wert der Erzeugnisse war zwar bei steigenden Verkaufspreisen um 8 vH höher als im Jahre 1917/18, jedoch haben sich die wirtschaftlichen Ergebnisse unter dem Einfluß der außerordentlich gestiegenen Makerialkosten und Arbeiterlöhne sowie der Teuerungszulagen und der Zuschüsse für die Lebensmittelversorgung der Belegschaft überaus ungünstig gestaltet. Aus dem bis zum 1. November 1918 erzielten rechnungsmäßigen Betriebsüberschuß von

Soll 133,1 vH 20

8 82

wurden. Menge und Wert der Eisenerz⸗ und sonstigen Erzgewinnung sind hinter dem Vorjahre stark zurückgeblieben, und zwar die Eisen⸗ erze der Menge nach um 26 vH und dem Werte nach um 22 vH, die sonstigen Erze um 16 bezw. 8 vH. Der rechnungsmäßige Be⸗ triebsüberschuß der Oberharzer Berg⸗ und Hüttenwerke ist von 3„ Millionen Mark gemäß dem Abschluß vom 1. November 1918 auf 1,es Millionen Mark zu Ende des Berichtsjahres herabge sunken.

Auch die Eisenerz⸗und Metallhütten konnten trotz wechselnden Preisstandes der Erzeugnisse mit Gewinn abschließen. Die Eifenhütten erzielten einen bilanzmäßigen Reingewinn von 27 Millionen Mark (im Vorjahre 3,3 Millionen Mark) und die Metallhütten einen solchen von 4 Millionen Mark (i. V. 4,8s Millionen Mark). Wenn bei den Metallhütten eine Wertver⸗ minderung der Erzeugnisse gegenüber dem Vorjahre um 244 Millionen Mark festgestellt worden ist, so liegt diese Verminderung hauptsächlich in der Frschöpfung der Schmelzgutvorräte auf der Friedrichshütte bei Tarno⸗ witz begründet. Die Erzielung eines nicht unerheblichen Rein⸗ gewinns auf dieser Hütte ist nur ihrer neuzeitlichen Umgestaltung kurz vor Beginn des Krieges zu verdanken.

Der staatliche Kalisalzbergbau hat gleichfalls mit Gewinn gearbeitet, wenn er auch nicht den vorjährigen Gewinn erreichen konnte (4 v Millionen Mark i. J. 1918/19 gegenüber 5,8 Millionen Mark i. J. 1917/18). Das wirtschaftliche Ergebnis wäre trotz der allgemein erschwerten Betriebsbedingungen noch besser geworden, wenn eine größere Kohlenzufuhr und ein geregelter Güterverkehr eine weiter⸗ gehende Befriedigung der sehr lebhaften Nachfrage nach Kali seitens der Landwirtschaft gestattet hätte. Der Menge nach sind 17,8 vH Kalisalze weniger i. J. 1918/19 gegenübosr 1917/18 gefördert worden; ihr Wert ist dagegen um rund 20 v; gestiegen.

Bei den Salinen ist ein Gewinnrückgang um rund zwei Millionen Mark eingetreten, der in den sehr ungünstigen Betriebs⸗ verhältnissen und dem schließlichen Ausfall der Saline zu Hohensalza begründet ist. Die Siedesalzerzeugung ging deswegen um rund 43 vH zurück.

Die Bernsteinwerke zu Königsberg haben gleichfalls im Berichtsjahre mit einem Verlust abgeschlossen, wenn sich auch die Gewinnung an Rohbernstein um rund 49 vH gegenüber dem Vor⸗ jahre erhaßt hat. Sie litt weiter wesentlich unter dem Einflusse der Kriegsfolgen und dementsprechend auch der Absatz. Wenn auch die Entlassung des Heeres eine Vermehrung der Arbeitskräfte herbeiführte, so gingen andererseits die Arbeitsleistungen zurück. Ferner wurde die Gewinnung durch die infolge der vielen Arbeitseinstellungen der Berg⸗ und Eisenbahnarbeiter hervorgerufenen unregelmäßigen und pöllig unzureichenden Lieferungen an Betriebskohlen stark beein⸗ flußt. Die Absatzmöglichkeiten konnten daher nicht in dem not⸗ wendigen und wünschenswerten Umfange ausgenutzt werden. Der Wert des gewonnenen Rohbernsteins stieg zwar gegenüber dem Vor⸗ jahre um rund 167,8 vH, in noch größerem Maße aber erhöhten sich die Betriebskosten. Unter den hexrrschenden ungünstigen Verhältnissen war ein rechnungsmäßiger Betriebszuschuß im Betrage von 1,2 Million Mark erforderlich, während der bilanzmäßige Verlust rund 316 000 beträgt.

Verlustbetriebe waren ferner die drei staatlichen Braunkohlen⸗ werke, die Steinbrüche und die Badeanstalten. Die kleinen staatlichen

Steinkohlenbergwerke auf. Ihr in den ersten 7 Monaten erreichter rechnungsmäßiger Betriebsüberschuß von rund 3781 Millionen Mark verwandelte sich, auf das ganze Betriebsjahr berechnet, in einen etriebszuschuß von rund 28,8 Millionen Mark. en im Berichtsjahre die Erzbergwerke. 1 Reingewinn von

240 000 erzielen, die sonstigen Erz Oberharz gelegenen, einen sol⸗ gtige Ergebnis ist hauptsächlich dur Bleierze verursacht worden, da für Silber sehr hohe Preise gezahlt

rechnungsmäßigen

Einem bilanzmäßigen Gewinn von 30, Millionen Mark i. J. 1917/18

steht ein Verlust von rund 16 Millionen Mark im Berichtsjahr

gegenüber; der Unterschied beträgt also rund 46,6 Millionen Mark. Die oberschlesischen Steinkohlenwerke haben den stärksten

Rückgang zu verzeichnen; sie weisen ein

ergwerke

Dieses gün

um 33,0 Millionen Mark

u den gewinnbringenden

konnten

rund 4,3 Millionen Mark wurde am Ende des Berichtsjahrs ein

rechnungsmäßiger S von rund 22,85 Millionen Mark. Werken der preußischen Bergverwaltung

Die Eisenerz⸗

einen

ergwerke, vor allem die im en von rund 3,8 Millionen Mark. den Silbergehalt der

rund Ergebnis zu gelangen.

anstalten sind dadurch verringert worden, hausen infolge besonders zrecer Besuches von Kurgästen erhöhte Einnahmen zu verzeichnen hatte.

Braunkohlenbetriebe konnten die erhöhten Ausgaben für Löhne und Materialien nicht ohne namhafte Barzuschüsse tragen. Der Rüdersdorfer Kalksteinbruch war infolge des Darnieder⸗ liegens der Bautätigkeit auch nicht imstande, zu einem wirtschaftlichen Bilanzmäßige Verluste der staatlichen Bade⸗

daß das Bad Oeyn⸗

1. Untersuchungssachen. . Aufgebote,

.Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

3 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

1) Untersuchungs⸗

[52177] Steikbrief.

Gegen den unten beschriebenen ehem. Musketier, Heizer Hermann Christian Kohrt, geb. am 14. November 1897 in Flensburg, zuletzt in der Militärarrest⸗ anstalt I Altona, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Erpressung ꝛc. verhängt. Es wird ersucht, ihn zu ver⸗ haften und in die Militärarrestanstalt I. in Altona, Herderstraße (Res.⸗Inf.⸗Regts. Nr. 31), oder an die nächste Militär⸗ behörde zum Weitertransport hierher ab⸗

zuliefern. Der Gerichtsherr: v. Hammerste in. Beschreibung: Alter: 23 Jahre, Größe: ca. 1 m 68 cm, Statur: schlank, Haare: dunkel. Altona, den 6. ipuft 1920. Gericht der 18. Division, Amtsstelle Altona.

[52120] Steckbrieferledigung.

Der am 3. Mai 1920 erlassene Steck⸗ brief gegen den Gefreiten Josef Dircks von der 3. Komp. Inf.⸗Regts. 233 ist erledigt.

Insterburg, den 7. August 1920.

Gericht der Reichswehrbrigade 1. [52119] Haftbefehl gegen Wichert, Hermann, ledig, Kauf⸗ mann und ehem. Reichswehrsoldat, aus Danzig, geb. 11. Mai 1889 in Danzig, wegen Achtungsverletzung und Ursehoree vor versammelter Mannschaft. Einl.⸗Ort: nächste Militärbehörde. Drahtnachricht er⸗ beten. Str.⸗Pr.⸗L. 152/20. München, den 6. August 1920. Gericht der früh. 1. Division.

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[52225] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwang eollftregang soll am 2. November 1920, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichftr. 13/15, III (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Grüner Weg 115 und Blumenstr. 16, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 91.

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erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 2 ℳ. Außter⸗ dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.

——

Blatt Nr. 4608 (eingetragene Eigentümer am 27. Juli 1920, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: die

Geschwister Reitknecht, 1. Elsbeth Karola

Bertha Martha, geboren am 19. Sep⸗ tember 1882, 2. Agnes Elise Mathilde Antonie, geboren am 14. März 1884) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus Grüner Weg 115 mit rechtem Seiten⸗ flügel, Vorderwohnhaus Blumenstr. 16 mnig Hof, Gemarkung Berlin, Karten⸗ blatt 43, Parzelle 1551/93, 6 a 10 qm roß, Grundsteuermutterrolle Art. 12 979, Lin eme 15 690 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1779. 85. K. 62. 20.

Berlin, den 7. August 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.

[52013] Aufgebot.

Der Pumpenmachermeister Georg Keidel in Höxter hat das Aufgebot des Mantels der Aktie Reihe A Nr. 2253 der Mittel⸗ deutschen Bodenkreditanstalt in Greiz, lautend wie folgt:

„Mitteldeutsche Bodenkredit⸗Anstalt. Reihe A Aktie über Nr. 2253. Eintausend Mark Deutsche Reichswährung.

Der Inhaber dieser Aktie ist für den Betrag von 1000 Mark Deutsche Reichs⸗ Pegrucg bei der Mitteldeutschen Boden⸗ kredit⸗Anstalt als Aktionär mit allen ..“.“ Rechten und Pflichten be⸗ eiligt.

Greiz, den 2. Dezember 1895. Mitteldeutsche Bodenkredit⸗Anstalt. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand

Hofmann. tier. Eingetragen im Kontrollbuch

Blatt 91 Nr. 2253.

Der Kontrollbeamte: vIIIII

beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf Sonn⸗ abend, den 4. März 1921, Mittags 12 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, anderenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Greiz, den 4. August 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung II. Dr. Wetzel.

[51275] Aufgebot.

Mayx Thomessen in Wiesbaden, Kastellan⸗ allee 72, hat das Aufgebot der fünf auf den Inhaber lautenden Aktien Nr. 295, 794, 1933, 4329 und 5103 über je 1000 der Hedwigshütte, Anthracit⸗Kohlen⸗ und Kokeswerke James Stevenson, Aktien⸗

esellschaft, in Stettin, beantragt. Der Fehabe der Urkunden wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 2. Juli 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗

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zeichneten Gericht, Elisabethstr. 42, Zimmer 103 II, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die CEE der Urkunden erfolge wird. Stettin, den 27. Juli 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 17.

[524761 Zahlungssperre.

Auf Antrag des Landwirts Joh. Koch 4. in Obertiefenbach (Oberlahnkreis) wird der in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuld⸗ verschreibung der 5 prozentigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1916 D Nr. 4 891 181 über 500 verboten, an einen anderen Inhaber als den oben ge⸗ nannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, Pnbesercere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. 84. F. 740. 20.

Berlin, den 11. 1 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

152226]

Die Zahlungssperre vom 14. August 1918 über die Schuldverschreibungen der 5 % Reichsanleihe von 1915 Nrn. 1 880 858 und 1 880 859 über je 1000 wird auf Antrag des Magistrats ; auf⸗ gehoben. 84/154. F. 580. 18.

erlin, den 20. Juli 1920,

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

[52444]

Am 20. Juli 1920 wurde in Karlsruhe neben Geld und anderen Gegenständen ein Reichsschatzschein Nr. 422 Lit. G Nr. 11 111 zu 10 000 durch Einbruch⸗ diebstahl entwendet.

Karlsruhe, den 27. Juli 1920.

Der Staatsanwalt, 7: Lauenstein.

[52445]

In der Zeit vom 1. Mai 1920 bis 24. Juli 1920 wurden in Karlsruhe folgende Kriegsanleihestücke:

1. Kriegsanleihe Jahr 1914 Lit. B Nr. 184 494 zu 2000 ℳ,

3. Kriegsanleihe 0cJebe⸗ 1915 Lit. B Nr. 1 106 693 zu 2000 ℳ,

5. Kriegsanleihe Jahr 1916 Lit. C Nr. 9 163 413 zu 1000 ℳ,

7. gee⸗ ahr 1917 Lit. C Nr. 12 935 252 zu 1000

durch S9 e eSee; entwendet. Ich ersuche um zur Ermittelung der Papiere und des Täters dienliche Angaben.

Karlsruhe, den 2. Augußt 1920.

Der Staatsanwalt, 7: Lauenstein.

[52458] Bekanntmachung.

Die auf den Kaufmann Josef Krey in Düsseldorf eingetragenen Schuldverschrei⸗ bungen der 5 % igen Reichsanleihe von 1916

A./O. Lit. G Nr. 7 629 211 bis 7 629 213 über je 100 sind in Verlust geraten.

Dies wird auf Grund des § 367 des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 und des Artikels 6 des zu diesem Gesetz ergangenen Ausführungsgesetzes öffentlich bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 7. August 1920.

Die Polizeiverwaltung. In Vertretung: Unterschrift).

[52461] Erledigung.

Die im Reichsanzeiger Nr. 111 vom 25. Mai 1920 unter Wp. 136/20 gesperrten Wertpapiere sind ermittelt.

Berlin, den 12. 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung IV.

Erkennungsdienst.

Wertpavpiersperrstelle. Wp. 136/20

[52227]

Der am 21. März 1910 von der Pen⸗ sions⸗ und Sesgnetege eeh 8⸗Aktien⸗ gesellschaft „Deutscher Anker“ in Berlin ausgefertigte Lebensversicherungsschein Nr. 25 008 des Herrn Ludwig Meinke in Brieg ist abhandengekommen. Etwaige Ansprüche Dritter aus dem Versicherungs⸗ schein sind innerhalb zweier Monate bei uns zu melden, widrigenfalls für diesen Versicherungsschein eine Ersaͤtzurkunde aus⸗ gestellt wird.

Berlin, den 9. August 1920. Deeutsche Lebensversicherungsbank „Arminia“ Aktiengesellschaft in München.

Dr. Dorn. ppa. Dr. Trefzer.

[51566]1 Fusgehot; Der Rittergutsbesstzer Fritz (Friedrich) von eee. in Schönwitz als Testa⸗ mentsvollstrecker über den Nachlaß des verstorbenen Rittergutsbesitzers v.S. von Wichelhaus aus Norok, bertreten dur die Rechtsanwälte Fustitrat Dr. Ernst Ball und Dr. Frit Ball in Berlin, Potsdamer Straße 50, hat das Aufgebot des Kux⸗ scheines des Gewerken Se veih von Wichel⸗ haus in Norok, O. S., über 35 Kuxe und zwar die Kuxe Nr. 90 124 des in 1000 Kurxe eingeteilten Steinkohlenberg⸗ werks Konsolidierte Steinkohlengrube „Nord“ in Gleiwitz, Oberbergamtsbezirk Breslau, eingetragen im Grundbuch der Bergwerke Kreis Tost⸗Gleiwitz, Stadt⸗ kreis Gleiwitz Band III Blatt Nr. 78, im Gewerkenbuch auf Seite 1, laufende Nummer 2, verzeichnet, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1921, Vormittags 8 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 241, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der üne 1Sb nin 8 8g Gleiwitz, den 6. Augu Das Amaengas

mtsgericht. v“

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

——

[52228] Aufgebot.

Der Landmann Ernst Emil Delfs in Hakelmark, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Matthiessen in Eckernförde, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 10. November 1888 über die im Grundbuch von Thumby Band I Blatt 23 in Abt. III Nr. 5 für die Spar⸗ und Leihkasse in Eckernförde eingetragene Hypothek von 900 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. November 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die E der Urkunde erfolgen wird.

Eckernförde, den 4. August 1920.

Das Amtsgericht.

[52129]

Um Mitteilung über den derzeitigen Aufenthalt der am 2. August 1890 zu Dickenschied, Kreis Simmern, geborenen Frau Katharina Jungbluth, geborene

ummerich, verwitwete Pick und deren Kinder: 1. Luise Katharina Pick, geb. 22. August 1912 zu Kirn a. Nahe, 2. Karoline Pick, geb. 17. Juli 1914 zu Kirn a. Nahe, 3. Jakob Pick, geb. 7. Juli 1916 zu Kirn a. Nahe zu den Akten des Amtsgerichts, Abt. 35, 35 Pi. VII 51, wird ersucht.

Frankfurt a. M., den 7. August 1920b.

Das Amtsgericht. Abteilung 35.

1422g d Brüͤsse er Gerhard Brüsseler in Aachen, ge⸗ boren daselbst am 4. Mai 191a ena 8 mächtigt, an Stelle des Familiennamens den Familiennamen Söhnen zu führen.

Aachen, den 21. Juli 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung

[52236]

Auf Grund der Verordnung der Preußi schen Staatsregierung, betreffend die Aende rungen von Familiennamen, vom 3. No vember 1919 und des Artikels 95 des Vertrags von Versailles vom 28. Juni 1919, wird die am 23. November 1886 in Suleyken geborene Wirtschafterin Pau⸗ line Schneider in Dullen ermäͤchtigt, für sich und ihren am 21. Juli 1915 in Mierunsken geborenen unehelichen Sohn Hermann Wilhelm Schneider an Stelle des Familiennamens Schneider den Namen Helfrich zu führen.

Allenstein, den 19. Juli 1920.

Die interalliierte Kommission für die Ver⸗ waltung und Abstimmung in Allenstein.

(L. S. Fontanges.