b 1 1 Artikeln in Berlin NW. 7, Dorotheenstraße beantragt, den zwischen ihm und dem Deutschen Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Beplin, am 9. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Metallknopf⸗ und Korsettstangen⸗ fabrikation gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Einheits⸗ stadtgemeinde Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1912 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 Berlin, den 3. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. e ö1ö1..“
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ge⸗ schäftsstelle S i. V., Bahnhofstraße 41, und die Schutzgemeinschaft für Handel und Gewerbe in Greiz i. V. haben beantragt, den zwischen ihnen am 13. Juli 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 25. Februar 1920 zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und ge⸗ werblichen Angestellten des Kleinhandels gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Greiz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 511 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 3. August 1920. Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
8 8 7
8
Bekannt nachung.
Verband der Metallindustriellen Badens, Pfalz und angrenzender Industriebezirke, Bezirk Sudbaden, in Radolfzell, der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Singen ag. H., und der christliche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Singen a. H., haben beantragt, die zwischen ihnen am 24. Juni 1920 abgeschlossene Verein⸗ barung zum Kollektivabkommen vom 19. Mai 192 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der Metallindustrie gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Konstanz für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zun 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1517 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 3. August 1920. Der Neichsarbeitsminister. “ J. A.: Dr. Busse.
— -—
ekanntmachung.
Der Arbeitnehmerverband des Friseur⸗ und Haargewerbes, Zweigverein Brandenburg a. H., in Brandenburg a. H., Neuendorferstr. 3, hat beantragt, den zwischen ihm und der Barbier⸗, Friseur⸗ und Perückenmacher⸗Zwangsinnung in Brandenburg a. H. am 15. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Friseurgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗
92 B
Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Friseurmeisterinnung Brandenburg a. H. und Umgegend für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1924 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 38, zu richten. Berlin, den 3. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
8
Bekanntmachung.
Der Deutsche Landarbeiterverband, Gau Schneidemühl, in Schneidemühl, Westendstraße 5, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Zentralverband der Landarbeiter und dem Wirtschaftsverband zur Wahrung der Interessen der Landwirte des Kreises Dt. Krone an Stelle des allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrags vom 5. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 27. Mai 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Dt. Krone für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 5 ben werden und sind unter Nummer VI. R. 753 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten.
Berlin, den 3. August 1920.
8 Deer Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband land⸗ und forstwirtschaft⸗ licher Fach⸗ und Körperschaftsbeamten in Berlin NW. 6, Luisenstraße 31 b, hat beantragt, den zwischen dem Wirtschaftsverband der Landwirte des Kreises Prenzlau und dem Kreisverein Strasburg, Pase⸗ walk und Prenzlau des Reichsverbandes land⸗ und forstwirtschaftlicher Fach⸗ und Kör erschaftsbeamten am 18. Mai 1920 aögeschlossenen ö“ zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die An⸗ gestellten in der Land⸗ und Forstwirtschaft und deren Neben⸗ betrieben (§§ 5 und 6 des Tarifvertrags) gemäß 8§ 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 Eeses Fesethh S. 1456 für das Gebiet des Kreises Prenzlau für allgemein verbindlich
Einsprů e gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1952 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NXW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. Berlin, den 3. August 1920. 1 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Sekanntmachvuns. Der Verband Deutscher Formstechereibesitzer, Köln, Mauritiussteinweg 31, und der Verband der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe in Berlin N. *4, Elsasserstraße 86/98, haben beantragt, den zwischen ihnen am 27. Juni 1920 abgeschlossenen Nach⸗ trag III zum allgemein perbindlichen Reichstarif⸗ vertrag vom 19. Oktober 1919 nebst Nachträgen zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die im Deutschen Formstechereigewerbe beschäftigten Zeichner, Holz⸗ und Messingstecher und Hilfsarbeiter gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1128 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten. Berlin, den 3. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Hr. Hufte.
.“ 8 Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiterverba V Groß Berlin, in Berlin 80. 16, Engelufer 14/15, der Verein der Elektromobildroschkenbesitzer Grof Berlins haben beantragt, den zwischen ihnen am 5. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Elektrokraftwagenführer gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Berlin mit eingemeindeten Vororten für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1950 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lui straße 33, zu richten. Berlin, den 4. August 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
8
Bekanntmachung.
Der Landesverband anhaltischer kaufmännischer und gewerblicher Vereine E. V. in Dessau, Bismarck⸗ straße 22, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände und der Zentralverband der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen am 21. Juli 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag sowie das Abkommen über die Wirtschaftsbeihilfe vom gleichen Tage zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten des Einzel⸗ und Großhandels geina § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Anhalt und der Stadt Staßfurt an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 26. Mai 1919 für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 246 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 4. August 1920. 1 r Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die in Nr. 33 des Deutschen Reichsanzeigers 9. Februar 1920 bekanntgegebene allgemeine Verbindlicherklärung des Tarifvertrags vom 25. August 1919 für die kauf⸗ männischen Angestellten mit Ausnahme der Bankangestellten für das Stadtgebiet Oldenburg ist gemäß Erlaß des Reichs⸗ arbeitsministeriums vom 5. August 1920 — VI. R. 608/4 — mit dem 31. Juli 1920 aufgehoben und der Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 7. August 1920. X Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Ddie allgemeine Verbindlichkeit des zwischen dem Gewerk⸗ schaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Sitz Berlin, Ortsgruppe Wittenberge, dem Kaufmännischen Verein von 1886 und dem Schutzverein für Handel und Gewerbe E. V. (Rabattsparverein) Wittenberge am 26. September 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrags für die kaufmännischen An⸗ gestellten im Groß⸗ und Kleinhandel im Stadtbezirk Witten⸗ Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom
“
berge ist gemäß
Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Berlin, den 9. August 1920. Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Panse.
—
1 Bekanntmachung. Unter dem 11. August 1920 ist auf Blatt 923 des Tarif⸗ registers, betreffend den Tarifvertrag vom 31. Oktober 1919 für die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Eisen⸗ und Metallindustrie für den Stadtkreis Remscheid, die Bürgermeistereien Burg, Wermelskirchen und die Stadt Lennep folgendes berichtigt worden: “ 1 Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf die im Ortsgebiet Krebsöge liegenden Betriebe. Berlin, den 11. August 1920. Der Reichsarbeitsminister.
vom
Tarifvertrag im
6. August 1920 — VI. R. 837/3. — aufgehoben und der 8 8
Bekanntmachung. ünter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 1189 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Die zmischen 8* Verband der Arbeitgeber der Elektro⸗ technik in Sachsen, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände, Ortskartell Leipzig, dem Gewerkse aftsbund der An⸗ gestellten, Landesgeschäftsstelle Leipzig, und dem Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenvérhände, Landesausschuß Sachsen, zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 12. Februar 1920 mit Wirkung vom 1. April 1920 getroffenen Aenderungen (Schiedsspruch vom 7. Mai 1920) werden zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen und technischen Angestellten in der Elektrotechnik, mit Ausnahme der Angestellten in Elektrizitätswerken und in der Metallindustrie, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. ““ 8 J. A.: Hausmann. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen 8 stattung der Kosten verlangen. J111X“ Berlin, den 3. August 1920. Der Registerführer. Panse. Bekanntmachung. Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 932 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: . Der zwischen dem Deutschen Portierverband in Berlin und dem Verband der Geschäfts⸗ und Industriehaus⸗Besitzer am 18. Mai 1920 abgeschlossene Zusatzvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. August 1919 wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Hauswarte, Fahrstuhlführer, Heizer, Fabrikportiers und Wächter in Ge⸗ schäfts⸗ und Industriehäusern gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargen⸗ dorf, Friedenau, Steglitz, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln, Lichtenberg, Hohenschönhausen, Weißensece, Pankow und Reinickendorf ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten perlangen.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Registerführer.
Panse.
“ Bekanntmachung. 8
Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 1386 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Werkmeisterverband, Fach⸗ gruppe papierverarbeitende Industrie, in Berlin und dem Arbeitgeberverband der Berliner Briefumschlag⸗ und Papier⸗ ausstattungsfabrikanten am 5. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Zusatz vom 27. April 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Werkmeister, Abteilungsvorsteher und Abteilungsvorsteherinnen der Briefumschlag⸗ und. Papierausstattungsfabriken wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Landespolizeibezirks Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Lnisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 3. August 1920.
Der Registerführer. Panse. Bekanntmachung. dem 3. August 1920 ist auf Blatt 980 lfd. Nr. 3 gisters eingetragen worden:
Die zwischen dem Arbeitgeberverein für Altena und Um⸗ gegend in Altena, dem Deutschen Metallarheiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Altena i. Westf., dem Christlichen Metallarbeiter⸗ verband, Verwaltbungsstelle Werdohl, und dem Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter (H.⸗D.) am 5. Februar 1920 und 23. April 1920 abgeschlossenen Nachträge zu dem allgemein verbindlichen Nachtrag vom 31. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie und den mit der Metallindustrie gleichartigen Betrieben der Draht⸗ branche werden für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Altena i. W. und der Orte Elver⸗ lingsen, Dresel a. d. Lenne sowie Städtisch Rahmede gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗
keit beginnt mit dem 1. April 1920. Derer Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 3. August 1920.
Der Registerführer. Panse. v 8 Bekanntmachung.
Unter dem 3. August 1920 ist auf Blatt 1385 lfd. Nr. 3 in Fortsetzung von Blatt 320/1 des Tarifregisters eingetragen
158 U
J. A.: Sitzler.
9
zu erklären. 1 8
ministerium,
karbeiterinnen zu Burg,
Trier, der
Die allgemeine Verbindlichkeit des am 23. Januar 1920 abgeschlossenen Nachtrogs zu dem allgemein1 erbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 5. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen An⸗
gestellten in der Industrie, dem Großhandel und Kleinhandel
des Kreises keichenbach i. Schl. des Weistritztales (umfassend die Orte Hausdorf, Bärsdorf Tannhausen, Wüstegiersdorf, Schweidnitz, Blumenau Wüst waltersdorf I xꝙß zut H s Sea- 99⁷ 24 2 ben Wu E⸗ .Se ze dorf, Schöndrunn, Dörnhau und Donnerau) und des Kreises Neurode i. Schl. wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Bee (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) mit Wirkung vom 1. Juli 1920 auch auf das Mühlen⸗ und Baugewerbe im
Kreise Reichenbach ausgedehnt. 8 8 * 8 3 8 Der Reichsarbeitsminister. . I Hausmann. “
Sags Porzfreofstar 1 4 3 Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 181, väh 8 8. der regelmößigen Dienststunden eingesehen werden. dhe tsedet und Nebeltne bener für die der Tarisvertrag infolge
rklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, kö
1 bsarbeitsminist s verbindlich ist, könne
von den Vertragsparteien einen Abdruck des jf e von Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags . Erstattung der Kosten verlangen. 4 8
Berlin, den 3. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
sowie für die Tertilindustrie
Bekanntmachung. 8 Unter dem 4. August 1920 is 3 „Unter dem 4. August 1920 ist auf Blatt 1394 des Tarif⸗ regie eingetragen worden: “ Der zwischen dem Wirtschaftsverband des Kreises Templin in Templin und dem Deutschen Landarbeiterverband, Kreis⸗ gruppe Templin, am 27. April 1920 abgeschlossene TDarif⸗
Pvertrag wird zur Regelung der Lol Nrbejj ; G „ur Reg g Lohn⸗ und Arbeitsbe - der Landarbeiter in beitsbedingungen
landwirtschaftlichen Betri mäß er, Lar beiter schaftlichen Betrieben gemä 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Geseßbt 9. den Kreis öö allgemein verbindlich art. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit d 1. April 1920. 8 v “ Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Hausmann. △ r- e 2 6 8 Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ ar eitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge 88 8 bbb“ verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrag Er stattung der Kosten verlangen. 8 Tarifvertrags gegen Er⸗ „den 4. August 1920. 8 Deer Registerführer. Panse. —-— 93% Bekanntmachung. G Unier dem 5. August 1920 ist auf Blatt 1396 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: . 0. aneees. 9 . 45 g p Der zwischen der Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber für das Putzgewerbe in Burg bei Magdeburg und den Putz⸗ erbeite Burg, vertreten durch den Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, am 4. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur 9 egelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerb⸗ sichen Putzarbeiterinnen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. D ezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet 8* Flabt Ag bei Magdeburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begin Juli 1920. b
RGorr; Berlin
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ainisterium, Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
er regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1 Alrbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist können on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 5. August 1920.
NM.
Der Registerführer.
Panse. ““ Bekanntmachung. Unter dem 6. August 1920 ist auf Blatt 344 lfd. Nr. 2 nd Bl. 1399 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk v, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, rtskartell Trier, vem Angestelltenverband des Buchhandels,
des Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem Bund der technischen
◻☛◻
Ingestellten und Beamten, Ortsgruppe Trier, dem Deutschen
Werkmeisterverband, Bezirksverein Trier, den Angestellten des
lath. kaufm. Vereins Harmonie Trier, dem Deutschnationalen
Handlungsgehilfenverband, Ortsgruppe Trier, dem Verband
8
beutscher Handlungsgehilfen Trier, dem Verband der kath. aufm. Gehilfinnen und Beamtinnen Trier, dem Arbeitgeber⸗ berband E. V. Trier, dem Bund für Handel und Gewerbe rier, der Vereinigung der Buchhändler Trier, dem Verein er Textilwarengeschäfte E. V. und dem Verein der Schuh⸗ darenhändler von Trier und Umgegend am 24. März 1920 bgeschlossene Tarifvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifpertrag vom 21. Juli/9. August 1919 wird zur Regelung ber Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen ind technischen Angestellten im Einzelhandel, Großhandel und
der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ ember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des
tadtkreises Trier, der Bürgermeisterei der Vororte Trier
sowie der Bürgermeistereien Gonz, Pfalzel und Ruwer für all⸗ emein verbindlich erklärt.
G 2 Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ seumnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung ind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig
9
ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich er⸗
slärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ idlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
5b Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ erbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, bährend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. „Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge . Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können 4 den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ attung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. August 1920. Der Registerführer.
Panse.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) 8 Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gangder Volkskrankheiten.
(Aach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ “ Nr. 32 vom 11. August 1920.)
Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 1. bis 7. August „ 2 Erkrankungen gemeldet, und zwar je 1 in Röss el Uiguft 8 5I und Bad Sachsa (Kreis Nordhausen, Reg.⸗Bez.
Nachträglich wurde für die Woche vom 18. bis 24. Juli noch 1 Erkrankung in Egeln (Kreis Wanzleben, Reg.⸗Bez. Magdeburg)
festgestellt. SIe aiet leckfieber.
Deutsches Reich. Für die Woche vom 18. bis 24. Juli — „eꝗ8 1 die Woche 18. Juli wurden noch 3 Erkrankungen mitgeteilt, und zwar in Tunders⸗ 1 ben (Kreis Neuhaldensleben) 1 und in Knoblauchsho
Jerichow I, Reg.⸗Bez. Magdeburg) 2. 8 “
Genickstarre.
1 Preußen. In der Woche vom 25. bis 31. Juli wurden 10 Er⸗ krankungen (und 3 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regie⸗ rn ng sbe zirken lund Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin!l (3) (Verlin Stadt — (2), Berlin⸗Lichtenberg 1 (1)), Reg⸗Bez. Aachen 1 [Aachen Land), Arnsberg 1 [Hörde LandiI, Cassel 2 [Hünfeld)],
b
Düsseldorf 1 s[LennepI, Köln 2 ([Bonn Stadt, Köln Stadt je 11, Merseburg 1 ([Halle a. S.), Minden 1 [Paderborn]; nachträglich für die Woche von 18. bis 24. Juli: Koblenz — (1), [Ahrwei ler), Köslin 1 (Stolp Land].
Spinale Kinderlähmung.
Preußen. In der Woche vom 25. bis 31. Juli ist im Landespolizeibezirke Berlin (Berlin Stadt] 1. To gekommen; nachträglich für die Woche vom 18. bis 24. Juli: im Reg.⸗Bez. Oppeln 1 Erkrankung und 1 Todesfall [Hindenburg]. Schweiz. Vom 18. bis 24. Juli je 1 Erkrankung in Zürich und im Kanton Aargau. Ruhr.
Preußen. In der Woche vom 25. bis 31. Jult wurden 1504 Erkrankungen (und 106 Todesfälle) gemeldet in folgenden Re⸗ gierungs be zirken [und Kreisen!]: Landespolizeibezirk Berlin 83 (7) [Berlin Stadt 62 (6), Charlottenburg, Berlin⸗Schöneberg je 4, Neukölln 7, Berlin⸗Wilmersdorf 4 (1), Berlin⸗ Füefteneng 2]2, Aachen 15 (1) [Aachen Stadt 7, Düren 6 (1), Erkelenz 2), Arnsberg 530 (36) [Altena 4, Arnsberg 1, Bochum Stadt 12, Bochum Land 7, Dortmund Stadt 275 (17), Dortmund Land 64 (3), Gelsenkirchen Stadt 17 (1), Gelsen⸗ kirchen Land 75 (7), Hagen Stadt 6, Hagen Land 6, Hamm Stadt 1, Hamm Land 7, Hattingen 2, Herne 21 (1), Hörde Land — (1), Jerlohn Stadt 4 N. Iserlohn Land 9, Lüdenscheid 8 (4), Schwelm 3, Siegen 2, Soest 4 (1), Witten 1, Wittgenstein 11, Allenstein 104 (8) [Johannisburg 12 (1), Lötzen 16 (2), Lyck 12, Neidenburg 7 (1), Ortelsburg 4, Osterode 5, Rössel 46 (4), Sensburg 2 Böre.s laun 7. (2) Breslau Stadt 3 (1), Neumarkt 2, Wohlau 2 11)I], Cassel 47, (4) ([Cassel Stadt 1, Frankenberg 6, Marburg 1, Witzenhausen 4 (1), Wolf⸗ hagen 31 (3), Ziegenhain 4¹‧„, Düsseldorf 172 (9) [Barmen 3, Kleve 4, Crefeld Land 4, Düsseldorf Stadt 21 (1), Düsseldorf Land 4 (1), Puisburg 48, Elberfeld 12 (3), Essen Land 6, M.⸗Glad⸗ bach Stadt 11 (3), M.⸗Gladbach Land 20, Hamborn 4, Lennep 1, Mettmann 8, Mülheim a. d. R. 2, Neuß Stadt 18 (1), Rees 5, Rheydt 1]), Frankfurt 49 (3) (Guben Stadt 2, Guben Land 2 (1), Kalau 15, Kottbus Stadt 1, Landsberg a. W. Land 4 (2), Soldin 1, Sorau 6, Spremberg 18] Gumbinnen 29 (5) ([Niederung 1, Pill⸗ kallen 2, Ragnit 3, Insterburg Stadt 1, Insterburg Land 2 (1), Goldap 20 (4)]‧ Han noper 6 (2) [HannoverStadt 4 (2), Linden 1, Nien⸗ burg 1, Hildesheim 38 (3) (Einbeck 1, Göttingen 14, Muͤnden 23 (I. Köln, 20 (2) ([Köln Stadt 19 (2), Gummersbach 1 Liegni tz 11 (1) [Bunzlau 2, Goldberg⸗Haynau 1, Grünberg 6 (1), Liegnitz Stadt 1, Schönau 1)’, Lüneburg 13 (Celle Stadt 2, Fallingbostel 1, Gifhorn 3, Soltau 5, Uelzen 1, Winsen 1], N. agdeburg 27 (1) [Magdeburg Stadt 7 (1), Oschersleben 2, Quedlinburg Stadt 4, Osterburg 1, Stendal Land
8
Jerichow I 4, Jerichow II 11), Marienwerder 2 [Stuhm 7 Marienburg 1), Merseburg 70 (1) (Bitterfeld 1, Halle a. S. 1 Liebenwerda 5, Merseburg 49, Naumburg Stadt 1 (1), Querfurt 2, Saalkreis 48 Sangerhausen 1, Torgau 2, Weißenfels Land 1, Zeitz
1
Stadt 4), Minden 13 (1) (Bielefeld Stadt 3, Herford Land 2 (1) Hörter 1, Paderborn 6, Nahnben 11, Münster Por (7) ddh 29— 8 Buer 39, Coesfeld 1, Lüdinghausen 2, Münster Stadt 15, Münster Land 2, Recklinghausen Stadt?, Recklinghauf en Land 39 (7), Steinfurt!], O snabrück 20 (2) [Meppen 1, Osnabrück Stadt 18 (2), Osnabrück Land 11, Schleswig 10 (3) [Altona 1, Kiel 5, Pinneberg 4 (3)ͤ, Schneidemühl 4 (Flatow 3, Schlochau 1 Stade 24 (3) [Bremervörde 2, Osterholz 1, Rotenburg 19 (3), Stade 1, Verden 1)„, Stettinz (Stettin Stadt], Stralsund 1 (1) (Greifswald Land), Trier 11 (Saarbrücken Land 5, Saarburg 1, Trier Stadt 5), Wiesbaden 86 (4) (Biedenkopf 1, Dill 1, Frankfurt a. M. 52 () Höchst a. M. 1, Limburg 1, Wiesbaden Stadt 2, Wiesbaden Land 228 (1) nachträglich für die Woche vom 18. bis 24. Juli: Allenstein 164 (13) (Allenstein Land 1 (1) Johannisburg 45, Lötzen 27 (3), dyck 36 (4), Neidenburg 19 (2), Ortelsburg 4, Osterode 4 (2), Rössel 28 (1), Oletzko 1), Koblenz 6 (1) ([Koblenz Stadt 3 (1), St. Goar 1, Mayen 1, Simmern 1], Köslin 1 Neustettin], Oppeln 95 (6) [Beuthen Land 27 (3), Falkenberg 35 (3), Gleiwitz Stadt 1, Glei⸗ witz Land 5, Hindenburg 5, Kattowitz Stadt 1, Kattowitz Land 1, Königshütte 2, Lublinitz 4, Pleß 9, Rybnik 3, Tarnowitz 2].
„Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 25. bis 31. Juli 1920:
. ocke n: Prag und Vororte 1 Erkrankung; Varizellen: Wien 13 Erkrankungen; Bißverletzungen durch tollwut⸗ verdächtige Tiere: Reg.⸗Bezirke Breslau 2, Frankfurt 1, Oppeln (Vorwoche) 3; Influenza: Amsterdam 1, Bir⸗ mingham 4, Edinburg 1, Glasgow 2, Liverpool 3. London 6, Prag und Vororte 1, Wien 2 Todesfälle, Reg.⸗Bez. Dü eldorf 2, Nürnberg 13, Kopenhagen 27 Erkrankungen; Ge⸗ nickstarre: Kopenhagen 4 Erkrankungen; spinale Kinder⸗ lähmung: Stuttgart 1 Erkrankung; Ruhr: Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach 2, Wien 14 Todesfälle, Stuttgart 4, Hessen 62, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin 6, L “ (Vorwoche) 29, Braun⸗ schweig 9, Reuß, Lübeck je 2, Bremen 1, Prag und Vororte 6, Wien 17 Erkrankungen; Schlafsuchtkrankheit (Encephalitis lethargica): Christiania 1 Todesfall, Reg.⸗Bez. Trier 2, Kopen⸗ hagen 1 Erkrankungen; Malaria: Reg.⸗Bez. Aurich 17 Oppeln (Vorwoche) 8, Stuttgart 1, Wien 11 Erkrankungen; Krätze: 77. Erkrankungen; Nahrun gömtttel⸗ vergiftung: Reg.⸗Bezirke Allenstein, Arnsberg je 1, Köslin (Vorwoche) 11, Liegmis 3 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Diphtherie und Krupp verstorben in Schwerin — Erkrankungen wurden an⸗ gezeigt in Berlin 53, Hamburg 43, Amsterdam 25, Kopenhagen 27; an Keuchhusten verstorben in Fürth; an Typhus verstorben in Elbing — Erkrankungen wurden gemeldet im Reg.⸗Bez. Arnsberg 112. wurden Erkrankungen ermittelt an S 8 5 ch in Ham⸗
urg 21, Amsterdam 20, Kopenhagen 31, Wien 23; an e.
und Röteln in Nürnberg 32.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich am 4. August 1920.
Wochenausweisen.)
——
Schweine⸗
pest (Schweine⸗ seuche)
Räude
Klauen⸗, der 2 E fe seuche Einhufe
Zahl der verseuchten
f (Kreis
größerer Menge Warenproben
Nr. des Sperrgebiets
Gemeinden 9
H 14 Gemeinden
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bo do Pcoen Soh — Hooc- 00 900
Niederösterreich 2
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Oberöfterreich Salzburg 4 Steiermark
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“ Vorarlberg
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88 170 20 8 Zusammen Gemeinden (Höfe): Rotz 1 (1), Maul⸗ und Klauenseuche 240 (1712), Räude der Einhufer 279 (864), Schweinepest (Schweineseuche) 82 (216), Rotlauf der Schweine 109 (279). Lungens euche des Nindviehs, Pockenseuche der Schafe und Beschäl⸗ seuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten.
Verkehrswesen.
Ungültige Postwertzeichen. Die in den Händen des Publikums noch befindlichen Marken der früheren Wertstufen zu 2 2 ½, 3 und 7 ½ 3 verlieren mit dem Ablauf des Monats August ihre Gültigkeit. Sie können zum Freimachen von Postsendungen nur noch bis zu diesem Zeitpunkte verwendet werden. Ein Umtausch solche Marken nach dem 31. August 1920 findet nicht statt. .“
—.——
Infolge Generalstreiks der Verkehrsbeamten im Saargebiet hat der gesamte Postverkehr mit diesem Gebiet vor⸗ läufig eingestellt werden müssen. Auch Telegramme dahin können zurzeit nicht bis zum Bestimmungsort befördert werden, sondern müssen bis auf weiteres bei den Auswechselungsstellen lagern.
Ursprungszeugnisse zu Paketen nachdem Saar⸗ gebiet brauchen nicht mehr den Sichtvermerk eines französischen Konsuls oder eines mit einer amtlichen Mission beauftragten fran⸗ zösischen Militär⸗ oder Zivilbeamten zu tragen. Die französische Zollverwaltung behält sich jedoch die Wiedereinführung des Sicht⸗ vermerks 8 Falle von mißbräuchlicher Verwendung der Ursprungs zeugnisse vor.
Der Postanweisungsverkehr mit Großbritan⸗ nien und Irland wird am 16. August wieder aufgenommen. Von demselben Zeitpunkt ob können durch britische Vermittelung Postan weisungen mit den britischen Kolonien sowie den britischen Postanstalten in fremden Ländern ausgetauscht werden. 16
Infolge Aenderung des dänischen Posttarifs sind die Gebüh 8 sätze für Postfrachtstücke nach B“
worden. Ebenso tritt infolge Aenderung der deutsch⸗schwedischen S 1 s r folge Aenderung deutsch⸗ en See⸗ gebühr eine Erhöhung der Gebührensätze für Postfrachtstücke nach
S weden ein.
1 1 8
„Den persischen Postanstalten sind in letzter Zeit in aus Deutschland zu⸗ gegangen, deren Inhalt den Vorschriften des — Nes gegen aus Waren mit Handelswert bestand. Die persische Post⸗ verwaltung hat deshalb angeordnet, daß derartige vorschriftswidrig
Sendungen künftig an die Absender zurückgeschickt werden sollen. Es wird empfohlen, Warenproben nach Persien, die den Vorschriften offenbar nicht entsprechen, nicht abzusenden.
Für Postpakete nach Cuha kann der kürzlich eingerichtete Beförderungsweg über Hamburg nicht benutzt werden. Dagegen wird für diese Pakete in nächster Zeir eine Befürderungsgelegent it ü Frankreich (St. Nazaire) eingerichtet werden.
„Nr. 32 der „Veröffentlichungen des Rei esund⸗ heitsamts“ vom 11. August 1920 has folgenden Röiche gnnz⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gogen Pest. — Gesetzebung usw. (Deutsches Reich.) Frelnaße von Margarine, Speisetalg und Speiseöl. — Deutsche Arzneitaxe 1920. — (Preußen.) Abeiterinnen in Meiereibetrieben. — Fett aus Abwässern enc Deutsche Arzneitaxe 1920. — (Reg.⸗Bez. Potsdam.) Apotheken⸗ betriebsordnung. — (Frankreich.) Redizignsche Thermometer. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 31. Juli. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Studierende der Medizin und Arzneikunde. — Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, 1. Vierteljahr. — Wochentabelle über die Ge⸗ burts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Groß⸗ Tte e - a tatschen e und Landbezirken. b. g. — Grundwa and in Mü⸗ 1 13143““ erlin und München, Boden⸗
Aeronantisches Observatoxrinm. Lindenberg, Kr. Beeskow. 14. August 1920. — Ballonaufstieg von 6 ¼ a bis 7 a.
8 Relative Wind Teinperätur Co Feuchtig Geschwind. oben unten eit Richtung
Seehöhe Luftdruc
Im mm
122 754,8 300 739 500 713
1000 680
1500 639
2000 601
2500 565
2690 552
2800
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WzN 120 m von 11,0 ° auf 12,2 °. — Zwischen 700 88 C“
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100 0. — Zwischen 2320 und 2690 m überall 2,0°
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