Berlin ebenfalls gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
„Das Tarifregister und die e. können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Beerlin, den 5. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. August 1920 ist auf Blatt 911 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Bund der Arbeitgeber für Stadt und Kreis Bunzlau E. V., dem Verein der Bunzlauer Kaufmann⸗ schaft E. V., dem Gesamtverband Deutscher Angestelliengewerk⸗ schaften, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Zentral⸗ verband der Angestellten, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten und dem Deutschen Werkmeisterverband am 19. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 27. Januar 1920 wird sur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der auf männischen und technischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Bunzlau für allge⸗ mein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, führ die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein be⸗ sonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifpertrages aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ staftung der Kosten verlangen. “
Berlin, den 7. August 1920.
Der Registerführer.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. August 1920 ist auf Blatt 1108 lfd. Nr. 2 und Blatt 1401 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die zwischen dem Bund Niederschlesischer Industrieller E. V., dem Arbeitgeberverband des Handels für den Handelskammer⸗ bezirk Hirschberg, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Hirschberg, dem Bund technischer Angestellten und Beamten, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband und dem Zentralverband der Angestellten am 4./19. und 22. März 1920 abgeschlossenen Nachträge zu dem allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrag vom 10. November 1919 werden zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Handel und in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. gr. für das Gebiet der Stadt und des Kreises Hirschberg i. Schl. gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Ja⸗ nuar 1920, für den Buchhandel mit dem 1. April 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künflig für einen Hatdels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fach⸗ tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrages aus.
J Der Reichsarbeitsminister. 8 “ J. A.: Hausmann. 88
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 7. August 1920. Der Registerführer. Panse. —
Bekanntmachung.
Unter dem 5. August 1920 ist auf Blatt 1397 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Ortsverband Berlin der Arbeitgeber in den Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrsgewerben, dem Verein der Speicherbetriebe Groß Berlins und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, am 4. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter und Arbeiterinnen in Speicherbetrieben wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Landespolizeibezirks Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Fe und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Reeeesaet 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Beerlin, den 5. August 1920. 86
Der Registerführer. Panse.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 7. August 1920 ist auf Blatt 971 des Tarifregisters eingetragen worden:
Panse.
Nr. 3
ffd.
Der von dem Arbeitgeberverband des Sengeenbe⸗ für Württemberg, Bezirksgruppe Ulm E. V., dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Gewerkschaftsbund der Ange⸗
stellten, dem Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroange⸗ stellten E. V. und dem Zentralverband der Angestellten aner⸗
“ 1 “ kannte Schiedss pruch vom 2. März 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 22. Oktober 1919 und der Vereinbarung vom 22. Dezember 1919 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Arbeitsverhältnisse der kaufmännischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben mit Ausnahme der Lebens⸗ mittelbranche, des Drogenhandels und der optischen Branche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Ulm a. D. gleich⸗ falls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbind⸗ lichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. I1 Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, detsenstroßs 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 7. August 1920.
Der Registerführer.
Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. August 1920 ist auf Blatt 1400 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 1
Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Harburger Gast⸗ wirte (Freier Gast⸗ und Schankwirte⸗Verband und Harburger Gastwirte⸗Verein) und der Arbeitsgemeinschaft der Gasthaus⸗ angestellten (Verband der Gastwirtsgehilfen, Ortsverwaltung Harburg, und Bund der Hotel⸗, Restaurant⸗- und Café⸗Ange⸗ stellten Deutschlands, Ortsverein Harburg a. E.) am 19. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Gastwirts⸗ gewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Harburg a. E. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Lutfenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 7. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. August 1920 ist auf Blatt 481 lfd. Nr. 2 und Blatt 1402 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Gesamtverband deutscher Angestellten⸗Gewerkschaften (Gewerk⸗ schaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände), Ortsausschuß Dessau, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Bund angestellter Chemiker und Ingenieure, dem Anhaltischen Arbeitgeberverband und dem Verband Anhaltischer Metall⸗ industrieller am 7. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der faufmännischen und technischen Angestellten, einschließlich der Meister in Industrie und Verkehr, wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Anhalt und der Orte Staßfurt und Bebitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 30. Juni 1919 außer Kraft. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf § 45 des Tarif⸗ vertrags. Sie erstreckt sich ferner nicht auf Arbeitsverträge, . 1 ₰ . Fhen . 8 3, . für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Industrie⸗ oder Verkehrszweig ein beson erer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 7. August 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 9. August 1920 ist auf Blatt 93 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Blumenindustrie E. V., Sitz Sebnitz, dem Zentralverband der Angestellten, Gauleitung Sachsen I, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Dresden, und dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Dresden, am 5. Juni 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die E Angestellten im Einzel⸗ und Großhandel, in der Industrie, im Verkehr, Lagerei und Fuhrwesen wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amts⸗ gerichtsbezirks Sebnitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichteit des Tarifvertrages vom 1. Juni 1919 außer Kraft. Sie er⸗ streckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen der obigen Wirtschaftszweige ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW, 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
8
“ 8 — ö1“ Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Beerlin, den 9. August 1920.
Der Registerführer.
Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1081 lfd. Nr. 2 Blatt 1405 des Tarifregisters eingetragen worden; Die zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Ortsausschuß Schönebeck⸗Elbe, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, der Arbeitsgemeinschast freier Angestelltenverbände und der Arbeitgebervereinigung von Schönebeck und Umgegend E. V. in Schönebeck a. Elbe am 25. März 1920 abgeschlossene Vereinbarung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. Januar 1920 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen und technischen Angestellten gemäß 8. 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) er das Gebiet des Stadtbezirks Schönebeck⸗Elbe und die
rte Groß Salze, Felgeleben, Frohse, Grünewalde und Elbenau gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie. erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗, Industrie⸗ oder Betriebszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Be⸗ ginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarheitsminister. J. A.: Hausmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. b
Berlin, den 10. August 1920.
Der Registerführer.
und
Panse.
Bekanntmachung
“
Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 554 lfd und Blatt 1412 des Tarifregisters eingetragen worden: 8
Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für Meißen und Umgebung E. V., Meißen, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß. Dresden, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Dresden, am 18. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Arbeitsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten sämtlicher Betriebe, einschließlich des Großhandels, des Fuhrgewerbes, der Zeitungsbetriebe sowie des Einzelhandels, ausschließlich des Baugewerbes, wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Meißen für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 20. August 1919 nebst Aenderungen außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be⸗ sondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗, Industrie⸗ oder Betriebszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus
Der Reichsarbeitsminister. 14A4“”
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. AÄrbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tar Erstattung der Kosten verlangen. Zerli 10. August 1920. Der Registerführer. P — Bekanntmachung⸗
Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 543 lfd. Nr. 2 Blatt 1411 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Handels im Wuvypertal E. V., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Ortskartell Barmen⸗Elberfeld, dem Kauf⸗ männischen Verein von 1867 zu Barmen⸗Elberfeld E. V., dem Gewerkschaftsbund der Angestellten Berlin, Geschästsstelle Barmen⸗Elberfeld, und dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Elberfeld⸗Barmen, am 24. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten des Groß⸗ und Kleinhandels, einschließlich des Buch⸗ und Papierhandels, der Konfektionsbetriebe, der Agentur⸗ und Kommissions⸗ geschäfte, des Speditions⸗ und Fuhrgewerbes, ausschließlich des Bank⸗ und Versicherungsgewerbes und des Kleinhandels in der Gemeinde Vohwinkel, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Elberfeld und Barmen sowie der Landgemeinden Vohwinkel und Langerfeld für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 14. No⸗ vember 1919 tritt außer Kraft.
Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der all⸗ gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des all⸗ gemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.
2c . . :2. 8 „ Das Fan und die Registerakten können im 8 eichsarbe ministerium, erlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 10. August 1920. Der Registerführer.
und
Panse.
ertrags geger
1. Untersuchungssachen. —
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
3. Verkäufe, 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
1) Untersuchungs⸗ sachen.
Strafsache ¶ Hellmut Grewe. Berlin. Die am 13. April 1920 unter Nr. 7688 dort veröffentlichte Aufenthaltsanfrage ist erledigt. Breslan, den 10. August 1920. Gericht des ehem. höh. Aufl⸗Stabes 21.
[53243]
Die am 6. September 1918 vom Ge⸗ richt I. stellv. 80. J.⸗Brig. Bonn erlassene Vermögensbeschlagnahme, betr. den Musk. Mathias Velten, ist aufgehoben, desgl. der am 6. August 1918 ih ax Steckbrief.
Köln, den 11. August 1920.
Aktenverwaltungsstelle beim Amtsgericht Köln.
[53244] Fahnenfluchtserklg. u. Beschlagnahmevfg., betr. den Musk. Ernst Helmle, 1. Komp. II. E.⸗J.⸗R. 160, vom 14. 12. 15 bezw. 20. 1. 16, werden aufgehoben, desgleichen der Steckbrief vom 20. 12. 15. Köln, den 13. August 1920. Aktenverwaltungsstelle
beim Amtsgericht Köln.
[53245] Fe gnenrneht eng eeng gegen Hermann Rund vom 28. April 1915 wird aufge⸗ hoben. Wesel, den 13. August 1920. . Gericht Abw.⸗Amt VII. A.⸗K.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen n. dergl.
[53330] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 25. Oktober 1920, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Kleine Hamburger Straße 26, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 38 Blatt Nr. 2359 (eingetragene Eigentümer am 29. Juli 1920, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks: a) Witws Bruhin, Pauline geb. Sawade, in Berlin, b) Frau Schuler, Marie geb. Bruhin, in Holzminden, c) Milchhändler Oscar Bruhin in Biemsen bei Schötmar (Lippe⸗Detmold) in unge⸗ teilter Erbengemeinschaft) eingetragene Grundstück: a) Vorderwohnhaus mit Hof und abgesondertem Klosett, b) Seiten⸗ wohngebäude links, c) Remise links, d) Stall rechts, e) offener Schuppen rechts, Gemarkung Berlin, in der Grund⸗ steuermutterrolle nicht nachgewiesen, Nutzungswert 8670 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1852. 87. K 24. 20.
Berlin, den 7. August 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.
[53331] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 2. November 1920, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstraße 13/15, III. (drittes) Stockwerk, Zimmer Nr. 113 — 115, versteigert werden das in Berlin, Weber⸗ straße 4, belegene, im Grundhbuche von der Königstadt Band 23 Blatt Nr. 1665 (eingetragene Eigentümerin am 4. August 1920, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: die verhelichte Elisa⸗ beth Preuß, geb. Dybowska, zu Berlin⸗ Wilmersdorf) eingetragene Grundstück, a) Vorderwohnhaus mit linkem Seiten⸗ flügel, Doppelquerwohngebäude und drei Hößfen, b) Doppelquerwohngebäude mit rechtem Seitenflügel, c) Werkstattgebäude im dritten Hof quer, Gemarkung Berlin, Nutzungswert 15 090 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 5089, in der Grundsteuermutterrolle nicht nachgewiesen. — 85. K. 28. 20.
Berlin, den 12. August 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[437031 Sammelaufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Urkunden von den dabei Genannten beantragt worden: 3
I. 5 % ige Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs (Kriegsanleihen) von:
1. 1917 J./J.: C 11 606 001 über 1000 ℳ, vom Bauerngutsbesitzer und Amtsvorsteher Gustav Branzka in Ragow bei Lübbenau, vertreten durch Rechtsanwalt Ed. Jüngst in Lübbenau (Spreewald);
2. 1915 J./J.: C 1 848 030 über 1000 ℳ, vom Schmiedemeister Julius Fahrmann in Mellentin, Kr. Soldin;
3. 1916 J./J.: C 7 992 592 über 1000 ℳ, vom Tagelöhner Karl Baaden in Herms⸗ heim, Kreis Worms (Hessen);
4. 1915 A./O.: G 3 329 131 über 100 ℳ, von Witwe Freihoff in Essen⸗Altenessen, Bäuminghausstraße 85;
5. 1917 J./J.: E 7 053 540 über 200 ℳ, vom pens. Wagenwärter Anton Einsle in München, Sedlmayerstraße 36;
6. 1916 J./J. D. 4 211 082 über 500 ℳ, von Wirwe Elisabeth Carduck in Rördorf bei Linnich;
7. 1917 A./O.: G 12 127 089 über 100 ℳ, vom Stahlwarenfabrikanten und Lackierer Emil Bing in Solingen, Wupper⸗ straße 147;
Offentli⸗
Her Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 2 ℳ. Außer⸗
frwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. „Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise. . Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.
— —
—
8. 1918 J./J.: D 10 268 379 über 500 ℳ, von Herrn Paul Foth in Pots⸗ dam, Behlertstraße 4, I;
9. 1915 J./J.: D 1 449 537 über 500 ℳ, E 1 370 624 über 200 ℳ und G 1 217 618 über 100 ℳ, und von 1917 J.’/J.: E 7685 734 über 200 ℳ, von Fräulein Emma Feuersänger in Tapiau, Kirchenstraße 10 ¾
10. 1918 J./J.: B 4 469 659 über 2000 ℳ und E 10 343 573 über 200 ℳ, vom Prokuristen Ebuard Fürmann in München, Hedwigstraße 7/0;
11. D 9 907 144/145 über je 500 ℳ und C 14 078 816 über 1000 ℳ, vom Händler Fritz Fecke in Wanne, Wilhelm⸗ straße, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolff in Wanne;
12. 1918 J./J.: G 14 632 449 über 100 ℳ, vom Gärtnerstellenbesitzer Albert Belda in Josefsgrund, Kr. Neustadt O. S., vertreten durch Rechtsanwalt Rother in Neustadt O. S.;
13. 1916 J./J.: C 7781 162 über 1000 ℳ, vom Drucker Mar Wolf in Heinersdors bei Sonneberg S.⸗M., für Eduard Bär;
14. 1915 A./O.: C 3 606 803 /804 über je 1000 ℳ und D 2 079 933 über 500 ℳ, und von 1917 J./J.: G 8 977, 145 über 100 ℳ, vom Schneidermeister Georg Ebe⸗ ling in Cassel, Bunsenstraße 15, III;
5. 1916 J./J.: E 4 849 647 über 200 ℳ, vom Rangiermeister Jos. Fisch⸗ bach in Koblenz, Frankenstraße 13;
16. 1917 J./J.: C 11 114 257 bis 259 über je 1000 ℳ, vom Landwirt Wilhelm Freundgen in Boich, Kr. Düren, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Thissen in Düren;
17. 1915 A./O.: C. 3 980 089 über 1000 ℳ, vom Müller Otto Fr. Bätzner in Wilferdingen, vertreten durch den Kauf⸗ mann Karl Wüst in Pforzheim;
18. 1915 A./O.: B 1 369 007 über 2000 ℳ und C 5 875 141 über 1000 ℳ, von Herrn Jakob Becker in Lägerdorf, vertreten durch Rechtsanwalt P. Reinecke in Itzehoe;
19. 1917 J./J.: G 11 097 785 über 100 ℳ, vom Gepäckträger Otto Backhaus in Berlin⸗Lichtenberg, Gürtelstraße 24;
20. 1915 A./O.: D 2 169 936 über 500 ℳ, vom Dienstmädchen Gretchen Arnold in Frankfurt a. M., Liebig⸗ straße 19 II, bei Ponfik, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Zuntz in Frankfurt a. M., Hochstraße 45;
21. 1915 J./J.: D 626 121/122 über je 500 ℳ, von A. Berghoff in Amecke bei Allendorf, Kr. 1n6
22. 1915 J./J.: E 1 323 052/053 über je 200 ℳ und von 1917 J./J.: 7 095 283 über 500 ℳ und G. 9 994 544 über 100 ℳ, vom Arbeiter Wilhelm Berger und seiner Ehefrau, Christine geb. Wilhelm, zu Grimschleben bei Nienburg a. Saale;
23. 1915 A./O.: G 3 656 551 und 3 656 581 über je 100 ℳ und von 1918 J./J.: G 14 437 400 über 100 ℳ, von Gustav Cappel in Herford i. W.;
24. 1915 A./O.: G 2 342 813/814 über je 100 ℳ, vom Weichensteller a. D. Johann Burkard in Ulm (Baden);
25. 1915 F./J.: E 505 358, 533 121 bis 123, 533 130/31, 736 778/79, 754 227/28, über je 200 ℳ und von 1918 J./J.: E 10 221 697/98, 10 221 718, 10 221,734, 10221 746 — 749, 10 221 824, 10 221 834/35, 10 221 832, 10 221 841/42, 10 221 855/56, 10 221 925/26 über je 200 ℳ und B 4 522 437 über 2000 ℳ, von der Amts⸗ u Bochum in Bochum, Marien⸗
1 nlg 1 1919 A./O.: GC. 3577 568 über 1000 ℳ, von Fräulein Christine Barth in Köln⸗Müngersdorf, Militärringstraße 72, vertreten durch die Kreissparkasse Bonn in Bonn, Mozartstraße 8;
N. 1917 A./O.: B 33 968 051 über 2000 ℳ, von Witwe Heinrich Becker in Naunheim bei Wetzlar;
28. 1916 J./J.: D 5 446 559 über 500 ℳ und 1916 A./O.: G 8 172 497 über 100 ℳ und 1917 J./J.: E 8 150 482 über 200 ℳ, von Andreas Bugla in Rogau, Kreis Ratibor;
29. 1917 A./O.: E 8 640 329 über 200 ℳ und G 12 014 246 über 100 ℳ, von Johann Evertz in Krefeld;
30. 1916 A./O.: D 6 564 928 über 500 ℳ, vom pens. Bahnwärter Daniel Balthasar in Kirchheim a. Eck, vertreten durch die Pfälzische Landwirtschaftsbank, e. G. m. b. H. in Landau (Pfalz), Kaiser⸗ straße 12; .
31. 1915 J./J.: C 2497 014 über 1000 ℳ, von Elisabeth Biedermann in Altenburg S.⸗A., vertreten durch Justiz⸗ rat M. Kuehne in Altenburg S.⸗A.;
32. 1918 J./ J.: D 10 764 787 über 500 ℳ vom Pfleger Wilhelm Bangert in Vorder⸗ weidenthal, vertreten durch die Pfälzische Landwirtschaftsbank, e. G. m. b. H. in Landau (Pfalz), Kaiserstraße 12.
II. Schatzanweisungen des Deutschen
Reichs von: .
1. Auslosbare 5 % ige von 1914 (Kriegs⸗ anleihe) Serie VII J 91 315 über 500 ℳ, zur Rückzahlung fällig am 1. Oktober 1920, von der Witwe Eva Bober, F. Eckes, in Köln⸗Nippes, Christinastraße 38;
2. unverzinsliche von 1919 Reihe 727 J 7506 — 7508 über je 1000 ℳ, fällig am 5. März 1920, vom Schneidermeister Max Englert in München, Hohenzollernstr. 92.
3. unverzinsliche von 1920 Reihe 2% J 7230 über 1000 ℳ, fällig am 20. Jult 1920, vom Kaufmann Sigmund Bloch in Zwiesel;
4. unverzinsliche von 1918, fällig seit
n.
—
15. Juli 1919: Reihe 283 G 301 bis 355, 879 bis 900, 2286 bis 2288 und 2294 bis 2313 über je 10 000 ℳ und Reihe 283 J 4830 bis 4871 und 4901 bis 4908 über je 1000 ℳ, vom Ingenieur Arthur Frenkel in Berlin⸗Schöneberg, Landshuter Straße 5, Gartenhaus, bei Ziegelmann, dertreten durch Justizrat Lublinski in Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 148;
III. 3 ½ %, vorm. 4 %ige konsolidierte Preußische Staatsanleihen von 1880: A 35 042 über 5000 ℳ und E 107 810 und 194 107 über je 300 ℳ, von der Böhmischen Eskompte⸗Bank, Aktiengesell⸗ schaft in Prag, vertreten durch Justizrat Dr. Mann in Dresden⸗A., Ringstraße 18.
Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 18. April 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Se 13/14, III. tockwerk, Zimmer 102/104, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. — 81. Gen. I. 4. 20.
Berlin, den 3. 8n 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 81.
Partisch.
[53111] Aufgebot.
Die Witwe Franz Achten, Margarete geb. Theis, zu St. Hubert, vertreten durch den Rentner Jakob Theis aus St. Hubert, Hochstr. 149, hat das Aufgebot der an⸗ geblich abhanden gekommenen Stücke der 5 % Deutschen Reichsanleihen (Kriegs⸗ anleihen), nämlich: 1. Lit. B von 1915 Nr. 692 792 über 2000 ℳ, 2. Lit. C von 1916 Nr. 9 445 176 über 1000 ℳ, 3. Lit. C von 1917 Nr. 11 117 526 über 1000 ℳ, 4. Lit. C von 1918 Nr. 14 433 648 über 1000 ℳ, 5. Lit. C von 1918 Nr. 14 433 649 über 1000 ℳ, 6. Lit. C von 1918 Nr. 14 433 650 über 1000 ℳ, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. März 1921, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die “ der Urkunden erfolgen wird.
Kempen, Rhein, den 4. August 1920.
Das Amtsgericht.
[53398] Aufgebot.
Die Paula v. Knobloch zu Görlitz, vertreten durch Rechtsanwalt Sprink zu Görlitz, hat das Aufgebot der verlorenen sechs Aktien des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahlfabrikation zu Bochum Reihe VII Nr. 41 020, 13 897, 13 896, 13 895, 06 297, 05 824 über je 300,— ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. März 1921, Vor⸗ mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Schillerstr. 41, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Bochnm, den 5. August 1920.
Das Amtsgericht.
[53112] Aufgebot.
1. Der Hofbesitzer Karl Vierk in Bessin a. R., vertreten durch den Justizrat Dr. Langemak in Stralsund, 2. der Ritter⸗ gutsbesitzer Karl Bartelt in Waschow, vertreten durch den Justizrat Löding in Greifswald, haben das Aufgebot der an⸗ verloren gegangenen, über je 500 ℳ autenden Stammaktien der Ueberland⸗ zentrale Stralsund, Aktiengesellschaft in Stralsund: zu 1: Nr. 13 448, ausgestellt für den Hofbesitzer Karl Vierk zu Bessin a. R., zu 2: Nr. 24 535, 24 536, 24 537 und 24 538, ausgestellt für den Gutsbesitzer Karl Bartelt in Alt Ungnade, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 12. April 1921, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Stralsund, den 9. August 1920.
Das Amtsgericht.
[53288] b 1ö1““
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Be schluß vom 9. August 1920 auf Antrag der Rechtsanwälte Wobido und Schneider in Trier als Vertreter des Kaufmanns Josef Schiff in Trier die mit P gergt lichem vom 7. Juli 1919 hin⸗ ve.ae. der Nürnberger Vereinsbankpfand⸗ riefe Serie XXI Lit. E Nr. 11 900 und Serie 40 Lit. E Nr. 27 531 zu je 2000 ℳ angeordnete Zahlungssperre aufgehoben, da die Papiere von der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M. gut⸗ läubig erworben worden sind und weitere Gründe zur Aufrechterhaltung der Zahlungssperre nicht mehr vorhanden sind.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Nürnberg.
[53766]
Abhanden gekommen: das Zertifikat über Stück 5 Baltimore und Ohio Shares Nr. 12 208 = ⅛. — WMp. 205/20.
Berlin, den 16. August 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung IV.
Erkennungsdienst. Wertpapiersperrstelle.
[53765] Gestohlen wurden hier in der Zeit
zwischen dem 1. und 8. Juni d. J.: 4000 ℳ 5 % Deutsche Reichsanleihe
—
vom Jahre 1918 Lit. C Nr. 16 608 550, 16 590 598, 16 590 599 und 16 590 600 = 4/1000 mit Talons und Zinsbogen. Bei dem Auftauchen dieser Stücke bittet die Kriminalabteilung um sofortige Nach⸗ richt zu Kr. V. A. I. 2270/20. Leipzig, den 13. August 1920. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig.
[53764]
Gestohlen wurden im Oktober 1919 in Berlin 1000 ℳ Deutsche Reichsanleihe Nr. 11 645 662 = 1/1000 nebst Zins⸗ scheinen.
Beim Auftauchen des Stückes wird um sofortige Mitteilung an die Kriminal⸗ abteilung zu Kr. R. VI. 2479/20 gebeten.
Leipzig, den 14. August 1920.
Das Polizeiamt d.r Stadt Leipzig.
[53397] Aufgebot.
Der von uns unterm 18. November 1902 ausgefertigte Versicherungsschein Nr. 240 492 über ℳ 5000,— auf das Leben des Restaurateurs Herrn Johann Maier, Düsseldorf, geboren am 15. De⸗ zember 1875, ist abhandengekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Scheins wird aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und eine neue Aus⸗ fertigung erteilt wird.
Berlin, den 7. August 1920.
Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Dr. Utech, Generaldirektor. 999 9g
[53396] Aufgebot.
Der Depotschein vom 30. Oktober 1913 über Hinterlegung des Versicherungs⸗ scheins Nr. A I 130 841, ausgestellt von uns auf das Leben des Wagenbautechnikers Herrn Otto Gustav Hermann Standfuß in Trebbin, soll abhanden gekommen sein. Wer sich im Besitz der Urkunde befindet oder Rechte an der Versicherung nachweisen kann, wird aufgefordert, sich binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an bei uns zu melden und den Depotschein vorzulegen, andern⸗ falls der Depotschein für kraftlos e wird. 8
Berlin, den 14. August 1920.
Berlinische Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
[53404] OcHkfentliches Aufgebot.
Die von der Provinzial⸗Lebensversiche⸗ rungsanstalt Sachsen am 1. Dezember 1917 und am 17. Februar 1920 auf das Leben des Zivilingenieurs Herrn Alfred Louis Gustav Villaret in Köln⸗Mülheim, Berlinerstraße 27, ausgefertigten Versiche⸗ rungsscheine Nr. V 3 010 708 und T. 1114 sind in Verlust geraten. Falls sich inner⸗ halb zweier Monate die Inhaber der Urkunden nicht bei der Anstalt melden, gelten die Versicherungsscheine für kraftlos.
Merseburg, den 15. August 1920.
Direktion der Provinzial⸗ Lebensversicherungsanstalt Sachsen.
[53408] Aufgebot.
Herrn Steuermann Carl Bütow in Stolp i. Pomm. ist der von uns auf sein Leben ausgestellte Versicherungsschein Nr. 576 625 vom 28. April 1905 über ℳ 3000 abhanden gekommen. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, sich binnen 2 Monaten ab heute bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für erklärt und neu ausgefertigt werden wird.
Stettin, den 13. August 1920. Germania, Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗
Gesellschaft zu Stettin.
[53407] Aufgebot.
Die Witwe Emma Henriette Maaß geb. Stieglitz, in Nonnenbach hat das Aufgebot der von der Meckl. Lebensver⸗ sicherungsbank a. G. in Schwerin unter ihrer früheren Firma Meckl. Lebensver⸗ sicherungs⸗ und Spar⸗Bank in Schwerin vom 18. April 1883 für die Antrag⸗ stellerin ausgestellten Lebensversicherungs⸗ police Nr. 8050 Tafel I über 2000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 15. März 1921, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 10, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
hece i. M., den 11. August 1920. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[30490] Aufgebot.
Der Justizrat Nessig hierselbst als Voll⸗ strecker des Testaments des Kaufmanns Richard Berg von hier hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 6. Mai 1887 über die für die Ehefrau des Kaufmanns Friedrich August Meyer, Elsbeth geb. Salle, in Hildesheim im Grundbhuch von Braunschweig Band 303 Blatt 65 in Abteilung III unter Nr. 1 eingetragenen 25 000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. März 1921, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Pecgehdaete Gericht, Wilhelmstraße 53, Zimmer Nr. 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Braunschweig, den 1. Juni 1920.
Das Amtsgericht. 23.
tanü1- Aufgebot. Die Ehefrau des Freiherrn von Gleichen
Rußwurm, Helene b. Kutsche, in Berlin hat das Aufgebot des Hypo⸗ 188
8
—,—
thekenbriefs vom 5. Juni 1889 über die für sie am Grundstücke an der Henneberg⸗ straße No. ass. 5607 unter Nr. 2 ein⸗ getragene Hypothek zu 13 000 ℳ be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. März 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, am Wendentore Nr. 7, Zimmer Nr. 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Braunschweig, den 7. Juni 1920. Das Amtsgericht. 23.
[53490] Aufgebot.
Die Stellmacherehefrau Wilhelmine — . Petermann, mit Zustimmung ihres Ehemannes Adolf Ihde, beide zu Rabensteinfeld, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Peters und Behm zu Schwerin i. M., hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Crivitz Blatt 11 Abt. III Fol. 4 (Hausgrundstück Nr. 12) eingetragene Grundschuld von über 600 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 2. Pe⸗ zember 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Crivitz, den 5. August 1920.
Mecklenburgisches Amtsgericht.
[53406] Aufgebot. 118.“ Die perwitwete Frau Ottilie Hall, ge⸗ borene Wulff, in Horf Zechlin, vertreten durch Justizrat Battré in Rheinsberg, hat das Aufgebot des auf den Büdner August Steddin zu Dorf Zechlin lautenden Hypo⸗ thekenbriefs über eine im Grundbuch des Amtsgerichts Nheinsberg von Dorf Zechlin Band I Bl. Nr. 2 Abteilung III Nr. 15 eingetragene Post von 300 Tlr. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. De⸗ zember 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der nesande 6 6 wird. einsberg (Mark), den 29. Juli 1920. Das Amtsgericht. 8
[118556] 8
Nachdem der Kammerherr Konrad von Klinggräff auf Pinnow, um Um⸗ wandlung seiner im Amte Stavenhagen belegenen Lehngüter Chemnitz und Pinnow in ein Allodium gebeten und die in § 2 der Verordnung vom 30. Januar 1889, betr. die Allodofikation der Lehngüter, unter den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Bedingungen erfüllt hat, werden auf seinen Antrag aͤlle diejenigen Agnaten und sonstigen Nachfolgeberechtigten, welchen ein Recht des Widerspruchs gegen die Allodifikation der Lehngüter Chemnitz und Pinnow zu⸗ steht, hiemittels aufgefordert, solchen Widerspruch spätestens in dem auf Donnerstag, den 2. September 1920,
Mittags 12 ½ Uhr,
vor dem unterzeichneten Ministerium ange⸗ setzten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihrem Widerspruchs⸗ recht ausgeschlossen und als in die Allodifikation einwilligend angesehen sein sollen. 8
Schwerin, den 17. Februar 1920. Mecklenburg⸗Schwerinsches
Justizministerium.
[53332] „Durch Verfügung des Justizministers ist dem Sergeantfourier Franz Stanislaus Max Jankowiak, geb. am 31. März 1884 zu Berlin, die Ermächtigung erteilt, den Familiennamen „Janke“ zu führen; die Aenderung erstreckt sich auf die Ehefrau und diejenigen Abkömmlinge des Jan⸗ kowiak, die seinen hisherigen Namen tragen.
Arnsberg, den 5. August 1920.
Das Amtsgericht.
—
[53347]
Auf Grund der Verordnung der Preußischen Staatsregierung, deneso4s die Aenderungen von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsamml. S. 177— ermächtige ich den Mechaniker Bernhard Schlömer (früher Schacht) in Barmstedt, eboren am 7. März 1896 zu Heide, Kreis Norderdithmarschen, an Stelle des Familien⸗ namens Schlömer den Familiennamen Studts zu führen.
Berlin, den 19. Juli 1920.
Der Justizminister.
[53338]
Auf Grund der Verordnung Preußischen Staatsregierung, betreffend die Aenderungen von Familiennamen, vom 3. November 1919 — Gesetzsamml. S. 177— ermächtige ich den Tischler August Emil Papajewski in Dortmund, Schleswiger Straße 19, geboren am 14. Juli 1889 zu Riemke, Landkreis Bochum, an Stelle des Familiennamens Papajewski den Fa⸗ miliennamen Papen zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau.
Berlin, dg 12 8 1920. er Justizminister.
(L. S.) Im Auftrage: (Unterschri t). Veröffentlicht: “ Dortmund, den 2. August 19220. Das Amtsgericht. 27 (9) II 25 — 20.
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