1920 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

frage für die deutsche Archäologie; sie ist in Rahmen möglich, daher notwendig. Die Aufgaben wurden näher umschrieben. Herr von Wilamowitz⸗Moellendorff legte vor „Melanippe“, eine Untersuchung, welche Gedanken seines gefallenen Schülers H. Petersen verwertet. Die Hyainfabel 186 gibt nicht den Inhalt der „gefangenen Melanippe“ des Euripides, wenn sie auch diese und die „weise Melgnippe“ benutzt. Von keiner von beiden läßt sich der Inhalt und Aufbau vollkommen herstellen, wohl aber einige Szenen. Auch ihre Aufführungszeit läßt sich nicht näher um⸗ grenzen als auf die Jahre von etwa 425 bis 413. Es scheint, daß Euripides Gründungslegenden und Srebemien böotischer Städte dramatisiert hat, die noch keine poetische Bearbeitung gefunden hatten. Nicht nur Hippo, die als Fuchsstute in der weisen Melanippe eine Rolle spielte, sondern auch andere Personen sind ganz oder halb ver⸗ menschlicht aus roßgestaltigen Dämonen, auf deren Geltung in der primitiven Phantasie der Griechen sich manche Folgerungen ziehen lassen. Das auswärtige Mitglied der philosophi sch⸗historischen Klasse, Herr Hugo Schuchardt in Graz, Hesse chaff „Exkurs zu Sprachursprung III.“ Nach einer Reihe allgemeiner Be⸗ merkungen werden Veranschaulichungen seiner Theorie aus bestimmten Sprachen (Kymrisch und Malaiisch) gegeben.

In der an demselben Tage abgehaltenen Sitzung der ph ysi⸗ kaltsch⸗-mathematischen Klasse sprach Herr Planck üöber die Ableitung des Gesetzes der Energiever⸗ teilung im Normalspektrum. Ausgehend von dem Kirch⸗ hoffschen Satze, daß eine nach gußen abgeschlossene Strahlung immer dann die normale Energieverleilung besitzt, wenn sie sich mit irgend⸗ einem materiellen Körper von gleichmaßiger Temperatur in stationärem Energieaustausch befindet, gelangt man bei gewissen An⸗ nahmen uüͤber die Bedingungen des thermodynamischen und des elektro⸗ dynamischen Gleichgewichts zu einem bestimmten Ausdruck des Energie⸗ verteilungsgesetzes, wie zunächst für die klassische Theorie, sodann für die beiren Formen der Quantentheorie erläutert wird.

Am 29. Juli hielt die Akademie eine Gesamtsitzung. Herr Hintze sprach über Clausewitz; Lehre von der Ver⸗ schiedenartigkeit der Kviege. Die „Nachricht“ von 1827 markiert den Uebergang von einem älteren Stadium, das, wesentlich militärisch orientiert, den Gegensatz der Kriege mit und ohne große Entscheidung betont (Buch 6 und 7), zu einem jüngeren, das die Be⸗ stimmung des militärischen Zieles auf den politischen Zweck des Krieges begründet und zu dem Gegensatz des Krieges mit absolutem Ziel (Niederwerfung des Gegners) und mit beschränktem Ziel ge⸗ langt (Buch 8). Ueber den Gegensätzen macht sich aber von Fifeha an die Einheit eines Zweckzusammenhanges geltend, der schließlich in der maßgebenden Formulierung des allein vollendeten ersten Kapitels den Artunterschied in Gradunterschiede aufgelöst und an die Stelle eines absoluten Zieles den relativistischen Gedanken einer Annäherung an die abstrakte Gestalt des Krieges nach Maßgabe der politischen Bedingungen gesetzt hat. Die von Clausewitz ausgegangene Del⸗ brücksche Theorie der Niederwerfungs⸗ und Ermattungsstrategie knüpft mehr an das ältere als an das jüngere Stadium an. Herr Eng⸗ lor überreichte vom „Pflanzenreich“ die Hefte 71 bis 74 (Leipzig 1920).

Die Akademie hat das ordentliche Mitglied der philosophisch⸗histo⸗ rischen Klasse Herrn Dressol am 17. Juli durch den Tod verloren. Mitteilun⸗

der ungeheuren

88

Der Abdruck der wissenschaftlichen gen der Akademie muß bis auf weiteres wegen Steigerung der Druckkosten unterbleiben.

Kurrne Anzeigen

neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbe Einsendungen sind nur an die Schriftleitung, W. helmstr. 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle start. n aus Deutsch⸗Oe Wildberg (Heinrich von Dickinson). Wagner, Lzipzig. Preis 4,50 ℳ..

Ausgewählte Gedichte von Heinrich Gutberlet,

ei

Verlag Frankenstein und Wagner, Leipzig. Preis 6 ℳ.

g.

terreich von Bod o Verlag Frankenstein und

ellen

Verkehrswesen.

Zur Erhöhung der Fernsprechgebühren.

Die Zeitungsmeldungen, daß infolge des neuen Fernsprech⸗ gebührengesetzes ein so unverhältnismäßig starker Rückgang in der Zahl der Fernsprechanschlüsse zu verzeichnen sei, daß die erwarteten Mehreinnahmen ausbleiben, treffen nicht zu. Im ganzen sind aus Anläaß der Gebührenerhöhung nach Mitteilungen, die der Reichspost⸗ minister dem Reichstag hat zugehen lassen (Reichstagsdrucksache Nr. 410), von 1 649 398 am 1. Mai im ganzen Reiche vorhandenen Sprechstellen 116 266, d. s. 7,05 vH, gekündigt worden. Die Zahlen verteilen sich auf die einzelnen Anschlußgruppen, wie folgt: Es sind gekündigt worden von 590 761 Anschlüssen gegen Pauschgebühr 35 518, das sind 6,01 vH,

485 268 Anschlüssen gegen Grund⸗ und Gesprächsgebühr 57 468, das sind 11,9 vH,

481 237 Nebenanschlüssen für den Inhaber des Hauptanschlusses 17 214, das sind 3,58 vH 3 132 Nebenanschlüssen für andere Personen 6 066, das sind 85,59 vH.

Außerdem sind von 141 639 noch unerledigten Anträgen auf Her⸗ stellung neuer Anschlüsse 20 171, das sind 14,2 vH, zurückgezogen worden. Dem Abgange von insgesamt 124 502 Sprechstellen (ein⸗ schließlich der Kündigungen, die aus anderen Gründen stattgefunden haben) stehen hiernach 117 944 Anträge auf Herstellung neuer An⸗ schlüsse gegenüber. 1

Im Gebiete der früheren Reichstelegraphenverwaltung sind ver⸗ hältnismößig die meisten Hauptanschlüsse gegen Pauschgebühr im Oberpostdirektionsbezirk Cassel 10,7 vH —, die meisten Haupt⸗ anschlüsse gegen Grund⸗ und Gesprächsgebühr im Oberpostdirektions⸗ bezirk Braunschweig 22,7 vH gekündigt worden. Die niedrigsten Zahlen hat der Oberpostdirektionsbezirk Düsseldorf aufzuweisen, wo nur 1,4 vH aller Anschlüsse gegen Pauschgebühr und 4,34 vH aller Anschlüsse geaen Grundgehühr gekündigt worden sind. In Bayern sind 6,94 vH der Pauschgebührenanschlüsse und 14,65 vH der Grundgebührenanschlüsse gekündigt worden. In Württemberg ist die Zahl der Kündigungen verhältnismäßig am größten, nämlich 22,75 vH bei den Pauschgebührenanschlüssen und 42,9 vH bei den Grundgebührenanschlüssen. Das erklärt sich daraus, daß die Fernsprechgebühren in Württemberg bisher wesentlich niedriger waren als im früheren Reichspostgehiet.

Die Zahlen werden wahrscheinlich beträchtlich zurückgehen, weil viele Kündigungen, die offensichtlich nur zum Zeichen des Widerspruchs gegen die Gebührenerhöhungen ausgesprochen worden sind, wieder zurückgezogen werden. Das wird in noch größerem Umfange geschehen, wenn die für die Entrichtung des einmaligen Beitrags zum Ausbau des Fernsprechnetzes verwaltungsseitig getroffenen Erleichterungen in der Oeffentlichkeit weiter bekannt geworden sind. Nach dem Gesetz kann die Zahlung des Beitraas einmalig oder, wo ein wirtschaftliches Bedürfnis vorliegt, in vierteljährlichen Raten von 250 erfolgen. Die Verwaltung wird jedoch den Beitrag allgemein in viertel⸗ jährlichen Teilzahlungen ohne Nachprüfung des Bedürf⸗ nisses einziehen, soweit er nicht freiwillig von den Teilnehmern in einer Summe gezahlt wird. Wo die wirtschaftliche Lage des Teil⸗ nehmers noch weitergehende Erleichterungen erforderlich macht, sollen die vierteljährlichen Teilzahlungen bei Hauptanschlüssen auf 100 und bei Nebenanschlüssen auf 50 herabgesetzt werden. Außerdem ist für die Aufbrinaung des Fernsprechbeitrags noch folgende Er⸗ leichterung geschaffen worden: Die Deutsche Volksver⸗ sicherung, A.⸗G. in Berlin⸗Schöneberg, hat sich verpflichtet, auf Antrag der Teilnehmer den einmaligen Beitrag für sie zu leisten.” Als

8 5 9 8 85 384ʃ% 1 2 . 21 Vergütung für ihre Mühewaltung und für ihr Risiko erhält sie außer einer einmaligen Einschreibgebühr von 2 vH jährlich 2 ½ vH über den

zunächst begrenztem

Lombardzinsfuß der Reichsbank, d. h. die Volksversicherung erhält von der Telegraphenverwaltung die gesetzlich festgelegten Zinsen von 4 82 des Beitrags und außerdem einen Ueberzins, den die Fernsprechteil⸗ nehmer zu zahlen haben. Die Zahlung an die Deutsche Volks⸗ versicherung vermittelt die Telegraphenverwaltung. Nach dem heutigen Stande des Reichsbank⸗Lombardzinsfußes hätte also ein Teil⸗ nehmer, der den Beitrag durch die Deutsche Volksversicherung zahlen läßt, für einen Hauptanschluß jährlich 35 aufzuwenden. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Verwaltung zu dem erforderlichen Kapital kommt, ohne daß der wirtschaftlich schwache Teilnehmer genötigt ist, seiner eigenen Wirtschaft Geldmittel zu entziehen.

Die Deutsche Volksversicherung ist eine gemeinnützige Gesell⸗ schaft, an deren Gründung die wichtigsten deutschen Versicherungs⸗ anstalten beteiligt sind. Zur Mitarbeit an den Aufgaben der Volks⸗ versicherung sind die deutschen Gewerkvereine, die Verbände der christ⸗ lichen Gewerkschaften und eine Anzahl Arbeitervereine vertraglich ver⸗ pflichtet. Zur Aufbringung der Geldmittel hat sich unter Führung der Deutschen Volksversicherung ein Konsortium gebildet, dem die meisten öffentlich⸗rechtlichen Versicherungsanstalten, darunter auch die „Volksfürsorge“, eine gewerkschaftlich⸗genossenschaftliche Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft in Hamburg, beigetreten sind. Die bei dem Dar⸗ lehnsgeschäft erzielten Gewinne kommen ebenso wie bei dem Ver⸗ sicherungsgeschäft zum größten Teile den Versicherten wieder zugute.

Der Reichspostminister spricht in der erwähnten Drucksache die Hoffnung aus, doß diese Lösung die Fernsprechteilnehmer beruhigen wird, indem sie den Beweis erbringt, daß die Verwaltung nicht daran denkt, durch engherzige Maßnahmen den Verkehr abzudrosseln, sondern daß es ihr nur darauf ankommt, die Mittel aufzubringen not⸗ wendig sind, um den darniederliegenden Fernsprechbetrieb so zu ver⸗ bessern, daß er den Bedürfnissen der Teilnehmer genügt.

Das in der Entstehung begriffene Reichsfunknetz dient der Entlastung der Telegraphenleitungen und zur Aushilfe bei Be⸗ triebsstörungen in diesen Leitungen. Der Ausbau schreitet ständig fort. Vor kurzem ist in Bayern die Funkleitstelle München in Betrieb genommen worden, die in der Lage ist, mit folgenden Orten in Verkehr zu treten: Dortmund, Darmstadt, Konstanz, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Leipzig, Stuttgart usw. Durch die letztere Funk⸗ leitstelle ist Württemberg schon vor mehreren Wochen an das Reichs⸗ funknetz angeschlossen worden.

Am 20. August wird der Postpaketverkehr mit dem Ausland annähernd im Umfang wie vor dem Kriege wieder auf⸗ genommen. Nach einer Anzahl von Ländern kann die Wertangabe jedoch noch nicht zugelassen werden, weil im besetzten Rheingebiet Ueberwachungsstellen noch fehlen. Ueber alles Weitere erteilen die Postanstalten Auskunft

.“

Pakete nach dem die Orte Bielitz, Dzieditz, Teschen (Stadt), Skotschau und Ustron enthaltenden Teil des früheren österreichischen Ostschlesien sind bis auf weiteres nicht mehr zulässig.

Theater und Musik. Deutsches Theater.

Im Deutschen Theater hat die Sommerdirektion Sladek gestern

die Groteske „Der Floh im Panzerhaus“ von Robert Forster⸗Larrinaga, mit der sie vor einigen Jahren einen nachhaltigen Erfolg erzielt hatte, in ihren diesjährigen Spielplan aufgenommen. Wieder belustigte die Zuschauer die in dem von einem schrullenhaften Alten erbauten Panzerhause abgetrennt von der Welt beschaulich lebende, absonderliche Menschengemeinschaft, in die durch das Entspringen eines zu wissenschaftlichen Zwecken von einem der Insassen gefangen gehaltenen Flohs Bewegung und Auf⸗ regung kommt. Eine der früheren zum mindesten gleichwertige, wenn nicht noch überlegene Darstellung verhalf auch gestern den drolligen Einfällen des Verfassers zu voller Wirkung. Er selbst spielte gewandt und witzig eine der männlichen Hauptrollen. Sonst sind noch die Damen Brock, Stein, Ital und Gerlach⸗Jacobi, die Herren Wilhelmi, Schwannecke und Hülsen, die sich unter Direktor Sladeks Führung zu tadellosem Zusammenspiel vereinigten, mit An⸗ erkennung zu nennen.

Handel und Gewerbe.

Den Preis für Elektrolytkupfer hat die Vereinigung für deutsche Elektrolyt⸗Kupfer⸗-Notiz nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom gestrigen Tage auf 1982 festgesetzt.

Die Goldausbente in Transvaal betrug im Juli 1920, wie „W. T. B.“ berichtet, 736 099 Unzen im Werte von 3 128 421 Pfd. Sterl., wovon 17 578 Unzen im Werte von 74 707 Pfd. Sterl. auf die Distrikte außerhalb von Witwatersrand entfielen, gegen 715 957 Unzen im Werte von 3 042 817 Pfd. Sterl. im Juni 1920 und 725 497 Unzen im Werte von 3 081 713 Pfd. Sterl. im Juli 1919. Am Ende des Monats waren in Goldminen 174 187, in Kohlenbergwerken 12 005 und in Diamantminen 4521 Arbeiter beschäftigt.

London, 16. August. (W. T. B.) Die englische Aus⸗ fuhr im Monat Juli stellt einen Rekord dar, und die Handels⸗ bilanz hat fast den Vorkriegsbetrag vom Juli 1913 erreicht. Wie bereits gemeldet, betrug die Einfuhr 163 342 351 Pfund Sterling, d. h. 10 276 591 Pfund Sterling mehr als im Juli 1919. Die Ausfuhr betrug 137 451 904 Pfund Sterling, das bedeutet gegen den gleichen Monat des Vorjahres eine Zunahme von 72 136 233 Pfund Sterling, während sich die Wiederausfuhr auf 17 848 479 Pfund Sterling beläuft, d. i. eine Zunahme von 6 091 365 Pfund Sterling gegen das vorige Jahr.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Ger r 380,00 G., 390,00 B., Norddeutsche Jutespin erei 184,00 G., 187,00 B., Lederwerke Wiemann —,— G., 340,00 B., Reiherstieg⸗Schiffswerft 246,25 bez., —,— B., Thörls Oelfabriken 405,00 bez., —,— B., Wandsbeker Lederfabrik 281,00 G., 284,50 B., Wintersche Papierfabriken 219,75 G., 227,25 B., Merksche Guano 266,50 G., 270,50 B., Harburg⸗ Wiener Gummi 265,25 bez., —,— B., Caoko 270,00 G., 285,00 B., D. Handels⸗ u. Plan⸗ tagenges. 580,00 G., 609,00 B., do. Genußsch. —,— G., 5400,00 B., Slomann Salpeter 1680,00 G., 1710,00 B., Deutsch⸗Uebersee⸗Elektr. 825,00 G., 840,00 B., Jaluit⸗Gesellschaft 550,00 G., —,— B., do. Genußsch. 4350,00 G., 4450,00 B., Kolwannskop 320,00 G., 340,00 B., Neuguinea 795,00 G., 810,00 B., Otavi⸗Minen Aktien 775,00 G., 48890 B., Tendenz: Schwächer. 8 3

Kzln, 17. August. (W. T. B.) Englische Noten 171,50 bis 172,50, Französische Noten 342,00 343,50, Belgische Noten 364,00 bis 367,00, Holländische Noten 1557,50 1565,00, Rumänische Noten 100,50 102,00, Amerikanische Noten 47,00 48,00, Schiweiz. Noten 787,50 790,00. b

Wien, 17. August. (W. T. B.) Der um die Hauptstadt Polens entbrannte Entscheidungskampf ließ auch heute die B örse aus ihrer Zurückhaltung nicht heraustreten, so daß sich der Verkehr wieder in engen Grenzen bewegte. Die bisherige freundliche Grund⸗ stimmung vermochte sich jedoch zu behaupten. Zu Beginn begegneten wieder Bankaktien in Nachwirkung der in der. Frage der Vorkriegs⸗ schulden getroffenen Abmachungen gesteigerter Nachfrage. Im weiteren Verlaufe wandte sich das Interesse Südbahnaktien zu, die namentlich durch die Kontremine aufgenommen wurden. Auf den übrigen Markt⸗ gebieten ging es still zu. Nur im freien Valntenhandel herrschte wieder größere Regsamkeit, begehrt waren namentlich Reichsmark und Rubelnoten.

Wien, 17. August. (W.T. B.) Türkische Lose 1700,00, Staats⸗ bahn 3310,00, Südbahn 749,00, Oesterreichische Kredit 948,00, Ungarische Kredit —,—, Anglobank 728,00, Unionbank —,—, Bankverein 798,00, Länderbank 967,00, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 5250,00, Alpine Montan 3244,00, Prager Eisen 6550,00, Rima Muranyer 2970,00, Skodawerke 2350,00, Salgokohlen 5778,00, Brürxer Kohlen 6380,00, Galizia 20770,00, Waffen —,—, LAoyd⸗Aktien —,—, Poldihütte 2390,00, Daimler 1115,00, Oester⸗ reichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 88,00, Februar⸗ rente 91,75, Mairente 90,00, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente —,—, Veitscher —,—, Siemens⸗Schuckert 1508,00.

Wien, 17. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 491,50 G., Amsterdam 6800,00 G., Zürich 3475,00 (;., Kopenhagen 3150,00 G., Stockholm 4400,00 G., Christiania 3175,00 G., Marknoten 489,50 G. 8

Prag, 17. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 122,25 G., Marknoten 121,25 G., Wien 25,00 G.

London, 16. August. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 4678, 5 % Argentinier von 1886 90, 4 % Brasilianer von 1889 35, 4 % Japaner von 1899 54 ½, 5 % Mexikanische Goldanleihe von 1899 48, 3 % Portugiesen 39 ½, 5 % Russen von 1906 28, 4 ½ % Russen von 1909 19 ½, Baltimore and Ohio 46, Canadian Paeific 157 ½, Pennsylvania 55, Southern Pacific 124, Union Pacific 160, United States Steel Corporation 118, Rio Tinto 36, De Beers 20, Goldfields 1 ½. Randmines 2155193. anleihe 683, 4 % Siegesanleihe 77 ¾. Wechsel auf Paris 49,95, Wechsel auf Belgien 48,95, Wechsel auf Schweiz 21,88, Wec . auf Holland 10,97, Wechsel auf New York 3,63 ⅞, Wechsel 9„ Spanien 24,10 ½, Wechsel auf Italien 73,75, Wechsel auf Deutsch⸗ land 169,00. Privatdiskont 6 , Silber loko —.

Paris, 16. August. (W. T. B.) Börse geschlossen.

Amsterdam, 17. August. (W. T. B.) Wechsel auf London 10,99 ½, bu auf Berlin 6,42 ½, Wechsel auf Paris 21,97 ½⅛, Wechsel auf Schweiz 50,27 ½, Wechsel auf Wien 1,50, Wechsel auf Kopenhagen 45,90, Wechsel auf Stockholm 62,60, Wechsel auf Christiania 46,00, Wechsel auf New York 302,50, Wechsel auf Brüssel 23,40, Wechsel auf Madrid 45,50, Wechsel auf Italien 15,00.

% Nieder⸗ ländische Staatsanleihe von 1915 86 ⅞, 3 % dee Naaddech Staats.

anleihe 51 ½, Königlich Niederländ. Petroleum 724,00, Holland⸗ Amerika⸗Linie 415,00, Niederländisch⸗Indische Handelsbank 287,50, Atchison, Topeka & 8s. 96,25, Rock Island —,—, Southern Paeific 109,00, Southern Railway —,—, Union Pacific 138,00, Anaconda 125,00, United States Steel Corp. 104 ⅛. Fest.

80

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 16. August. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 5000 Ballen. Einfuhr 12 480 Ballen, davon amerikanische Baumwolle Ballen. August 24,32, September 23,64, Oktober 22,48. 3

Amerikanische und Brasilianische 36 Punkte niedriger, Aegyp⸗ tische extra feine Ware 250 Punkte höher, andere 100 Punkte höher.

Ae

8

vonautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow. 17. August 1920. Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 6 ½ a.

Wind

Richt ö Ri ekund.⸗ eichtung Mund

Relative unten 8 %

Seehöhe Luftdruck Temperatur Co

1 oben

222 5 16,1 60 300 * 50 500 9 5 50

1000 86 1. 46

1230 2 45

am 16. August 1920 Gestellt... 18 203 Nicht gestellt .

Beladen zurück⸗

Feftellt 17 840

am 17. August 19220

18 291

Nicht gestellt..

Beladen zurück⸗ gestellt

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Hamburg, 17. August. (W. T. B.) Deutsch⸗Austr. D.⸗G 188,50 G., 191,25 B., D. Dampfschiff.⸗Ges. be. s1S- 349,00 B., Deutsche Ostafrikaline —,— G., —,— B., Hapag 179,00 G., 182,25 B., Hamburg⸗Südamerika 237,00 G., 239,00 B. Norddeutscher Lloyd 172,50 G., 173,50 B., Vereinigte Elbeschiffahrt 256,00 G., 260,00 B., Schantungbahn 691,00 G., 698,00 B. Brasilianische Bank 390,00 G., 400,00 B., Allg. Elektr.⸗Ges⸗ 292,50 G., 298,50 B., Deutsch⸗Luxemburger 299,00 G., 301,00 B. Phönix 443,00 G., 448,00 B., Schuckert 207,00 G., 208,50 B., Alsen⸗Portland⸗Zement 310,00 G., 320,00 B., Anglo⸗Continental 238,00 G., 242,00 B., Asbest Calmon 232,50 G., 235,50 B.,

Hemmoor⸗Zement 245,00 G., 253,00 B., Curhav. Hochseefischerei

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Peiker mit dem Landwirt und Leutnant d. R. Herrn Max Pohl (Nieder Zedlitz, Kr. Fraustadt). Frl. Erna Dalibor mit Herrn Fritz Klebig, erstem Lehrer in Jasch⸗ kowitz (Breslau).

Gestorben: Kaufmann Herr Woldemar Rönisch (Reichenbach i. Schl.). Herr Generalmajor a. D. von Schlechtendal.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäfts d 114“ Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. fceg

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsansta 1 Berkin, Wilelmsttazr 8158 eeg8anstalt Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister Veilage.

sboywie die Inhaltsangabe Nr. 32 zu Nr. 5 8 des öffentlichen Anzeigers. 3

do. Genußsch. 660,00 G., 670,00 B.

3 ½ % Kriegs⸗

8 3un .

11“

um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats

Nr. 184.

Verlin, Mittwoch, den 18. August

111““] 8

Amtliches.

(Fortsetzung aus dem Haupkblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die Arbeitgeber des Einzelhandels (Kauf⸗ männischer Verein zum Schutz für Handel und Ge⸗ werbe E. V. Soltau) und die Arbeitnehmer (Gewerk⸗ schaftsbund der kaufm. Angestellten⸗Verbände, Orts⸗ ausschuß Soltau, Gewerkschaftsbund der Ange⸗ stellten, Ortsverband Soltau und Zentralverband der Angestellten) haben beantragt, den zwischen ihnen am 5. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der An⸗ gestellten des Ein elhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Ortes Soltau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1949 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8

Verlin, 6. August 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

den

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe Schleswig⸗Holstein, Ortsgruppe Neumünster, der Deutsche Bauarbeiterverband, Ortsverein Neu⸗ münster, und der Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahl⸗ stelle Noaumünster, haben beantragt, den zwischen ihnen am 23. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Neumünster, Tungendorf Brachenfeld, Gadeland und Wittorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1929 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 7. August 1920. is Der Reichsarbeitsminister. DW eesee.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Groß⸗Berlin, in Berlin 80. 16, Engelufer 15, hat bean⸗ tragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband im Einzelhandel Groß⸗Berlin E. V. am 10. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Maschinisten, Heizer, Schmierer und Maschinenwärter im Einzelhandel gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für da Gebiet der Einheitsgemeinde Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

II. R. 1947 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

den 11. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse. Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Kaufmännischen Verbände, Ortsausschuß Karlsruhe, in Karlsruhe, Sofienstraße 33, die Arbeitsgemeinschaft der Kauf⸗ männischen Vereine für weibliche Angestellte und das Orts⸗Kartell freier Angestelltenverbände Karlsruhe i. B. haben beantragt, die zwischen der Detaillisten⸗Vereinigung Karlsruhe E. V., dem Zentralverband des deutschen Großhandels E. V., Ortsgruppe Karlsruhe, und der siebener Kom⸗

mission der Angestellten Karlsruhe am 29. Oktober

1919 abgeschlossene Vereinbarung, betreffend Erhöhung der Teuerungszulage sowie den von den Karlsruher Verbänden des groß⸗ und Kleinhandels und den Angestellten anerkannten Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Karlsruhe, vom 16. Februar 1920 für die kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Karlsruhe einschließlich der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. 8

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI. R. 426 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 12. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1095 lfd. Nr. 2

des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem n Seifenhandels und verwandter Zweige, Groß Berlin, und dem

Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, am

Arbeitgeberverband des deutschen

29. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein

verbindlichen Tarifvertrag vom 17. Januar 1920 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten des Seifenhandels

der Verordnung vom 23. r 1: S. 1456) für das Tarifgebiet des Tarifvertrags vom 17. Ja⸗ nuar 1920 für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister.

b J. A.: Hausmann.

u“

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer.

-

Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 34 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag für die kauf⸗ männischen Angestellten im Speditions⸗, Rollfuhr⸗ und Möbel⸗ transportgewerbe im Gebiet der Stadt Leipzig und der einge⸗ meindeten Vororte eingetragen worden:

Die zwischen den bisherigen Vertragsparteien abgeschlossenen, am 1. Januar, 1. März und 1. April 1920 in Kraft ge⸗ tretenen Abänderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 7. November 1919 werden für denselben Berufs⸗ kreis und das gleiche Tarifgebiet je mit Wirkung vom

1. Januar, 1. März und 1. April 1920 für allgemein ver⸗ bindlich erklär

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann. 2 Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags stattung der Kosten verlangen. b Berlin, den 10. August 1920. 8 G Der Registerführer.

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Panse.

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Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 477 laufende 3 und Blatt 1409 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Verband Lübeckischer Kleinhandels⸗ vereine E. V. in Lübeck und dem Deutschen Transportarbeiter⸗ verband, Ortsverwaltung Lübeck, am 18. Juni 1920 ab⸗ eschlossene weitere Nachtrag zu dem allgemein verbind⸗ ichen Tarifvertrage vom 2. August 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Kleinhandel mit Ausnahme der Blumengeschäfte wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Lübeck gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 18. Juni 1920.

Nr.

. 585 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer. Panse. 3

Bekanntmachung. 1

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1415 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein selbständiger Handels⸗ und Gewerbetreibender Beeskow's und dem Zentralverband der An⸗ gestellten, Ortsgruppe Beeskow, am 20. Mai 1920 abge⸗ schlossene Tarisvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Beeskow für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit den Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. 1

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

2*

Das Tarifregifter und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer. Pa nse

Bekanntmachung.

UMnter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1407 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Ostpreußischen Arbeitgeberverband für Handel, Industrie und Gewerbe E. V., Sitz Königsberg, und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Königsberg, am 30. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag

zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Transport⸗

1 G gemäß § 2 gewerbe (Fuhrwesen

und Spedition) mit Ausnahme des

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Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

der Angestellten, Ortsverband Chemnitz, 7 9

wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das innerhalb der Ringchaussee der Stadt Königsberg i. Pr. gelegene Gebiet für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Beerlin, den 10. August 1920. 8. Der Registerführer. Panse.

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Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1408 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein selbständiger Kaufleute des Kreises Fischhausen, Oxtsverein Ostseebad Kranz, und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orts⸗ ausschuß Königsberg Opr., am 10. Juni 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in kauf⸗ männischen Betrieben gemäß § 2, der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Ostseebades Kranz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ vertrages aus. 8 Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 1 Berlin, den 10. August 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 891 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Kleinhandelsvereine zu Chemnitz E. V., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Ortsausschuß Chemnitz, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Chemnitz, und dem Gewerkschaftsbund am 22. Mai 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel mit Ausschluß der Drogisten und Buchhändler wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebie der Stadt Chemnitz und der Vororte Siegmar, Schönen Reichenbrand und Neustadt für allgemein verbindlich erklärt Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Mit den gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkei des Tarifvertrages vom 9. Dezember 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarisverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Kleinhandelszweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗ bereich des allgemeinen Fachtarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann. Das

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer.

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Panse.

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Panfe.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1185 lfd. Nr. des Tarifregisters eingetragen worden:

Die zwischen der Vereinigung Württembergischer Arbei geberverbände E. P., dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, Geschäftsstelle für Süddeutschland, Stuttgart, dem Deutschen Werkmeisterverband, Düsseldorf, dem Deutsch⸗ nationalen Handlungsgehilfenverband, dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, dem Verband der weibliche Handels⸗ und Büroangestellten E. V., dem Zentralverband der Angestellten und dem Reichsverband der Angestellten mit Geltung vom 1. April 1920 vereinbarte Teuerungszulage zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 20. De⸗ zember 1919 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.