1920 / 186 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

haus den Namen „Bundesrat“ tragen sollte. Nationalrat und Bundesrat treten zur Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten und zur Beschlußfassung üiber eine Kriegs⸗ erklärung und über Anträge auf behördliche Verfolgung und Abberufung des Bundespräsidenten zusammen. 8 8

Ungarn.

In der Nationalversammlung erklärte nach Meldung des . T. B.“ der Finanzminister Koranyi, er werde dem⸗ nächst eine Vorlage, betreffend Einschränkung der Aus⸗

Dem „Allensteiner Volksblatt“ geht aus Neidenburg von gestern vormittag eine Nachricht zu, wonach sich die Einnahme von Ciechanow durch die Polen bestätigt. Die Polen haben vorgestern nachmittag 6 Uhr Stras⸗ burg genommen und stehen 5 km von Lautenburg ent⸗ fernt. Eine Anzahl Flüchtlinge ist aus Strasburg in Koslau angekommen. Vorgestern nachmittag 4 Uhr wurde von einem polnischen Flieger eine Bombe auf den jüdischen Kirchhof in Soldau abgeworfen. Gestern vormittag 9 Uhr warfen opl⸗ nische Flieger in der Nähe von Soldau drei Bomben ab, desgleichen über Soldau Flugblätter, worin

Der Weltkirchenkongreß nahm, wie „W. T. B.“ aus Genf meldet, eine Entschließung an, in der die auf dem Kongreß vertretenen 80 Kirchen von 40 Nationen den Völkerbund begrüßen und sich zur vollen Unterstützung des Völkerbundes durch die Kirche verpflichten.

Serbien. Nach einer Meldung des „Südslavischen Pressebüros“ sind Truppen der albanischen Regierung am 15. August

auf südslawisches Gebiet bei Debra vorgedrungen:

9 8 8 8

zum Deutsch

Nr. 186.

nahme der Angestellten in Banken, Buchhandlungen und Drogengeschäften, gemäß § 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ kreises Münster i. W. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit des Rahmentarifvertrages vom 1. Fe⸗ bruar 1920 nebst Gehaltsabkommen beginnt mit dem 1. Januar 1920, des Schiedsspruches vom 7. Mai 1920 mit dem 1. April 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 10. November 1919 und 24. Mai 1919 tritt außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Be⸗ ginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. ö“

ür die Staatsverwaltung, einbringen. Den usländischen wirsschaftlichen Faktoren gegenüber decke er offenherzig die bestehenden Uebel auf, um die Möglich⸗ keiten ihrer Heilung zu erreichen. Die ausländischen Gläusiger ätten kein Interesse daran, aus Ungarn zu verschleppen, was noch zu verschleppen sei, sondern sie hätten ein Interesse an der wirtschaftlichen Aufrichtung des Landes, damit es bald seine Schulden aus eigener Kraft zahlen könne. Wenn Ungarn und Europa eine gute Politik befolgten, werde Ungarn bald die Abtragung seiner Schulden an das Ausland

Bekanntmachung.

8“ 1“] 88 Der Gesamtverband deutscher Angestellten⸗

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Gewerkschaften, ZZ 1

s Rei Breite Straße 85 87, hat durch das Arbeitsamt in Lübeck be⸗

Drutschss Neich antragt, zwiichche der Commerz⸗Bank in

Bekanntmachung. Lübeck, der Lübecker Privatbank, der Holsten⸗Bank,

Der Interessen⸗Verband der Friseur⸗Innungen Abteilung Lübeck, der Vorschuß⸗ und Spar⸗Vereins⸗

und Vereinigungen Kölns und Vororte und 8. Bank in Lübeck, der Bank für Handel und Gewerbe Arbeitnehmerverband für das Friseur⸗ und Haar⸗

E. G. m. b. H. in Lübeck, der Spar⸗ und Anleihe⸗ gewerbe, Ortsgruppe Köln, haben beantragt, den zwischen Kasse zu Lübeck und der Kreditbank Lübeck E. G. m. ihnen am 2. Juli 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum all⸗ b. H. im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag gemein verbindlichen Tarifvertrag vom 4. März 1920

vom 20. Iuni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Friseur⸗ 6. Juli 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918

da der Feind in Uebermacht gewesen sei, seien die südslawischen

Amtliches.

mitgeteilt wird, daß Seben; 1““ Eb werden würde. Die Polen haben den Russen bei der Ein⸗ Grenz en der strategischen Linie auf die frühere Linie nahme von Ciechanow und Strasburg die gesamte Bagage ab⸗ u“ .“ Die Be⸗ genommen. Die Russen, die in Richtung auf Soldau flüchten, völkerung sei geflüchtet 18b

versichern, daß auf polnischer Seite französische Truppen auf⸗ .

getreten seien. Von einem Gewährsmann erhält das „Allen⸗ steiner Volksblatt“ noch folgende Mitteilung: In Soldau hat sich eine Schutzwehr gebildet, die aus Unabhängigen besteht. Die Mitglieder der Schutzwehr, die Gewehre und rote Binden beginnen. Die Nationalversammlung nahm hierauf den tragen, haben die Grenze besetzt und verhindern die Ausfuhr Steuerreformgesetzentwurf und einen Zusatzantrag an, von Vieh und Getreide. den Finanzminister um eine Gesetzesvorlage zu ersuchen, be⸗

treffend Einziehung von 80 Prozent der aus Heereslieferungen entstandenen Vermögen.

Amerika.

„Havas“ berichtet aus New York, der Staatssekretär Colby habe einer polnischen Abordnung erklärt, Amerika wolle Polen jede mögliche, mit dem Gesetz vereinbare Hilfe leisten, aber die Hilfe könne nur sehr klein sein, weil der Senat den Friedensvertrag von Versailles nicht rati⸗ Norwegen fiziert habe.

Ddie zwölfte nordische interparlamentarische Kon⸗ ferenz ist gestern in Christiania eröffnet worden. Der Vor⸗

Asien. Nach einer Mitteilung des englischen Kriegsamts hat der

r 1 1 8 edingungen de stellten gemäß § 2 der Verordnun Aufstand in Mesopotamien einen ernsten Umfang an⸗ bedingungen der Bankangestellten gemäß 8§. g

vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das

Der Beschluß der Nationalversammlung, die Immunität Stefan Friedrichs aufzuheben, wurde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, worauf die strafgerichtliche Untersuchung gegen Friedrich eingeleitet wurde.

Großbritannien und Irlanb.

Die schwebende Schuld Englands verminderte sich während der verflossenen Woche um sieben Millionen Pfund auf 1 258 000 000 Pfund.

Frankreich. v Wie Havas berichtet, hat die rumänische Regierung angesichts der Lage im Osten die französische Regierung um ihre Vermittlung ersucht zwecks Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen Rumänien und Ungarn. Die französische Regierung habe sofort entsprechende Schritte in Budapest unternommen und Zustimmung zu dem Verlangen Rumäniens gefunden.

Belgien.

Der Ministerrat hat nach einer Havasmeldung beschlossen, daß Belgien bei dem russisch⸗polnischen Konflikt bis nach Beendigung der Besprechungen in Minsk neutral bleibt.

Rußland.

Der russische Heeresbericht vom 19. August besagt: Unsere Truppen erzwangen den Uebergang über die Weichsel und besetzten Wloczlawek. In den Abschnitten Nowo⸗Georgiewsk und Warschau dauern die Kämpfe mit der bisherigen Hartnäͤckigkeit an. In Richtung Lowitsch erzwangen unsere Abteilungen den Uebergang über den westlichen Bug und besetzten Busk und Slotschow. Im Abschnitt Butschatsch dauern die Kämpfe am Flusse Strypa mit wechselndem Erfolge an. Am Dnjepr und am Ufer des Schwarzen Meeres ist die Lage unverändert. Im Krimabschnitt, in Richtung Orechos kämpjen unsere Truppen mit wechselndem Erfolge am Flusse Karatscheka; wir machten Gefangene.

8 Polen.

Die Polen haben am 18. August den nachstehenden Heeres⸗ bericht durch Funkspruch verbreitet:

Pommersche (2) Abteilungen begannen eine energische Gegenaktion in Richtung des vom Feinde besetzten Brodnitza. Im Abschnitt Lipno— Sierpe Raciaz stellten unsere Flieger Bewegungen des Feindes gegen Osten fest. Nördlich Modlin machten unsere Abteilungen in erfolgreichen Kämpfen über 1500 Gefangene und er⸗ beuteten 30 Maschinengewehre und 1 Geschütz. Hier zeichnete sich die Gruppe des Obersten Drescher aus, welche bei Baoszewo eine ganze Sowjetbrigade zersprengte. Unter unserem Drucke verließen die Bolschewisten Pultusk, wobei sie den Bürgermeister und alle Geistlichen mitführten. Nach schwerem Kampf bei dem Brückenkopf Warschau zwangen wir den Feind zum schnellen Rückzug nach Osten. Am 17. August Abends eroberten unsere Abteilungen Nowo⸗Minsk zurück.

Zentrumsfront. Unsere siegreichen Truppen setzten ihren Vormarsch fort. Die Linie Kaluszyn. Siedlee und Miedzyrsecz Wisnaewo—Wrodawa ist in unseren Händen. Unorientierte feindliche Abteilungen begegnen von allen Seiten umfassenden Stößen unserer Kolonnen und unterliegen vollständiger Versprengung. Die Sowjet⸗ divisionen 57, 58 und die zusammengesetzte 8. wurden voll⸗ ständig vernichtet. Unsere Beute beträgt 5000 Gefangene, 20 Bfschuge 70 Maschinengewehre und sehr zahlreiche Trains. Die Zahl der Beute vergrößert sich andauernd.

Südfront. Keine nennenswerte Kampftätigkeit. Unsere Truppen vollziehen die Umgruppierung zwecks Abwehr des Feindes,

welcher in Richtung Lemberg vorrückt.

Der vom 19. August lautet:

An der Nordfront versuchen feindliche Vorhuten auf den Befehl der bolschewistischen Heeresleitung, auf jeden Fall so weit wie möglich vorzudringen. In der Stadt Wloczlawek wies die Garnison alle ihre Angriffe zurück, aber die Stadt wurde bombardiert, und mehrere Gebäude, unter anderem die Kathedrale und das Bischofsgebäude, wurden zum Teil zerstört. Unter Ausnutzung des Umstandes, daß sich in Pomerellen nur wenig polnische Truppen befanden, sind Abteilungen der bolschewistischen Vorhut nach Lautenburg Soldau porgedrungen, auf die Unterstützung, die

dem deutschen Kreis der Bevölkerung fanden. Die von General Sikorski vor Modlin geführte Gegenoffensive stieß auf die zäheste Verteidigung des Feindes. Jedoch schreitet unsere Aktion günstig vorwärts. Am 17. August haben wir Serock genommen. Die Beute der letzten Tage beträgt 2000 Gefangene, über 60 E“ und eine bedeutende Menge Material. Im Anschluß an die Offensive der Ostfront hat der rechte Flügel den Vormarsch begonnen. Am 17. August Mittags besetzten wir Dembe zu einem Tankangriff. Unsere Abteilungen marschieren weiter nach Osten. Auf der ganzen Ostfront, von der Weichsel bis um Bug, Hehen unsere Truppen mit außerordentlicher Tapfer⸗ eit und Schnelligkeit vor und ver folgen den in Panik und Unordnung flüchtenden Feind. General Konas⸗ cewski hat die 17. bolschewistische Brigade und große Teile der 8. roten Division üh vernichtet. Es ist sestgestent daß die Kommunisten die bolschewistische Infanterie mit Hilfe von Terror vortreiben. Die festgestellte Krie 8 sbeute umfaßt 70 Kanonen, etwa 50 Maschinen⸗ gewehre und große Vorräte von Munition. Es wurden über 1000 Gefangene emacht. Am 17. August Mittags wurde Lukow von unseren Ibteilungen aus Pomerellen und Podhajce besetzt. Der Feind zieht sich schnell in der Richtung auf Siedlee zurück und hinterläßt große Beute. Unsere Flieger stellten überall feindliche Wagenparks auf fieberhaftem Rückzug fest. Weiter im Süden haben die Truppen des Generals Ryds⸗Smiglys die 58. belsczewisthch⸗ Division völlig geschlagen und haben in schnellem Voxmarsch den Bug erreicht. und Wlodawa und Uchanic enommen. Die feindlichen Gerüchte von der Eroberung emberge sind aus der Luft gegriffen.

und sie bei

sitzende, der ehemalige norwegische Storthingpräsident Mo⸗ winkel, führte in seiner Eröffnungsrede laut „W. T. B.“ u. a. aus:

Die auf den Frieden gesetzten Hoffnungen seien fehlgeschlagen. Der Friede sei kein Berftenndeüungsseeler wie erhofft, sondern ein Diktatfriede schlimmster Art geworden, wie er nur aus dem Altertum bekannt sei. Lichtpunkte stellten die Lösung der nordschleswigschen Frage und der Völkerbundsvertrag dar, so verbesserungsbedürftig dieser auch sei. Zum ersten Punkt der Tagesordnung, Aenderungen und Zusätze zum Völkerbundsvertrag, sagte der schwedische Ver⸗ treter Freiherr Adelswärd u. a., bisher seien zu große Er⸗ wartungen auf das Einvernehmen der Nationen gesetzt worden, doch brauche man nicht zu verzweifeln. Die Hauptaufgabe sei, auf Aende⸗ rungen hinzuarbeiten, damit der Völkerbund eine lebensfähige Ein⸗ richtung werde. Hierzu gehöre der Ausbau der internationalen Rechtsordnung sowie die Zulassung Deutschlands und der Ver⸗ einigten Staaten. Bisher herrsche Uebermut und rücksichtslose Außerachtlassung des Rechtes der Nationalitäten: man denke an Rumänien, die Tschechoslowakei und Finnland. Der Rechtsgrundsatz müsse die Interessenpolitik ersetzen, wenn nicht das Friedenswerk eine neue Brandfackel werden solle. Der Redner deutete an, daß es wünschenswert sei, daß der Kongreß in einer Entschließung die Aenderungsvorschläge zusammen⸗ fasse. Die übrigen Redner stimmten fast ausnahmslos den von Adelswärd entwickelten Richtlinien bei; insbesondere betonte der ehe⸗ malige norwegische Staatsminister Lövland ebenfalls, daß die mitteleuropäischen Staaten baldigst in den Völkerbund eintreten müßten, was unwidersprochen blieb. Der norwegische Sozialdemokrat Buen er⸗ klärte, daß der Völkerbund bisher nur der Apparat einer Mächte⸗ gruppe sei; dies müsse in der Entschließung allem Lärm der großen Mächte zum Trotz ausgedrückt werden. Der Schwede Hallen legte dar, man müsse schnell revidieren, ehe eine Revision von Osten komme. 8 1

Tschecho⸗Slowakei.

ur Heranziehung des Besitzes von Reichs⸗ deutschen zur Vermögensabgabe in der Tschecho⸗ slowakei teilt die deutsch⸗tschechoslowakische Abteilung des Deutsch⸗österreichisch⸗ungarischen Wirtschaftsverbandes mit, daß die Durchführungsverordnung über die lschechische Vermögens⸗ abgabe nunmehr veröffentlicht worden ist, so daß damit die Richtlinien 8 die Anmeldung der Vermögensbestandteile gemäß den Bestimmungen des tschechoslowakischen Vermögens⸗ Kbcat gefehes gegeben sind.

Es sind abgabepflichtig und demzufolge auch zur Anmeldung der Vermögensbestandteile zwecks Vermögensabgabe verpflichtet aus⸗ ländische Personen (physische Personen) hinsichtlich des abgabepflichtigen Vermögens, soweit sich dieses inner⸗ halb der Tschecho⸗Slowakei befindet und sofern sie am 1. März 1919. (dem Stichtage) weder im Staatsgebiet der tschechoslowakischen Republik gewohnt, noch sich dort länger als ein Jahr aufgehalten haben. Bei der Beantwortung der Frage, welche Vermögens⸗ gegenstände als im Inland befindlich anzusehen sind, wird

ei körperlichen Sachen davon ausgegangen, wo sie sich tatsächlich befinden. Bei Rechten ist maßgebend, wo der Gegen⸗ stand des Rechts ist. Handelt es sich um Rechte, die keiner körperlichen Sache anhaften, so entscheidet der Wohnort bezw. der Aufenthaltsort oder der Fif des zur Leistung Verpflichteten. Für Reichsdeutsche kommt insbesondere in Frage die Anmeldung von Kautionen, Spar⸗ und Bankeinlagen, von bücher⸗ lichen und au C1“ Forderungen (d. h. also auch Forderungen, die aus kaufmännischen Geschäften entstanden sac Anteilen an Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw. Der Stichtag ist der 1. März 1919. Spätere Aenderungen sind sowohl für die subjektive wie für die objektive Abgabepflicht ohne Belang. Wurde jedoch eine Forderung nach dem 1. März 1919 erfüllt, so ist die Anmeldung zu dem am Tage der Zahlung gültigen Umrechnungskurs festzustellen. Sämtliche Vermögensgegen⸗ stände sind in tschechischen Kronen zu bewerten. Für die Umrechnung von in ausländischen Valuten feststehenden Vermögensteilen ist eine Reihe von Richtlinien festgesetzt. Abgabefrei sind Vermögen unter 10 000 c. K. Ausländer haben an dieser Vergünstigung nur teil, wenn ihr gesamtes Vermögen, d. h. auch das außerhalb des tschecho⸗ slowakischen Staatsgebietes befindliche, 10 000 c. K. nicht übersteigt. Für die Verwertung der einzelnen Vermögensbestandteile ist der Verkaufswert maßgebend. Hierunter wird der Wert ver⸗ standen, der für einen Gegenstand am 1. März 1919 im freien Verkehr nach dem Stande und der QOualität des Objektes ohne Rücksicht auf außergewöhnliche Umstände oder ersöͤnliche Verhältnisse zu erzielen war. Für landwirt⸗ Zaßt ichen, Wald⸗ und Hausbesitz sowie für das ogenannte Erwerbsvermögen sind Sondergrundsätze der Bewertung aufgestellt. Strittige Vermögensteile sind nach dem tatsächlichen Stand vom 1. März 1919 zu bemessen. Dubiose Vermögensteile sind mit dem wahrscheinlich erziel⸗ baren Wert anzugeben. Der Vermögenserklärung ist das Kon⸗ kriptionsverzeichnis der seinerzeit erfolgten Anmeldung beizufügen. Von juristischen Personen sind abgabepflichtig alle der öffent⸗ lichen Rechnungslegung unterworfenen in⸗ und ausländischen Unter⸗ nehmungen, die grundsaͤtzlich der Erwerbssteuer unterliegen. Die aus⸗ ländischen Unternehmungen Leuch Filialen und Zweigbetriebe) unterliegen der Vermögensabgabe mit ihren innerhalb der Tschecho⸗ Slowakei befindlichen Vermögensbestandteilen. Zu den juristischen Personen werden nicht gezählt offene Handelsgesell⸗ chaften und Kommanditgesellschaften; diese werden den physischen gleichgestellt. Die Abgabepflicht für juristischen Per⸗ onen beginnt bei einem Reinvermögen von 20 000 Kc. Der Ver⸗ mögenserklärung ist die s. Zt. abgegebene Liquidationsbilanz beizu⸗ sügen. Für die Vermögensbewertung des reinen Vermögens der juristischen Personen ist eine Reihe von Grundsätzen in der Durch⸗ führungsverordnung aufgestellt. Die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung läuft bis zum 15. Oktober. Nähere Angaben über die Anmeldung selbst (Anmeldeform, Anmeldungs⸗ sts e usw.) werden demnächst veröffentlicht werden. ahren Näheres bei der deutsch⸗tschechoslowakischen Abteilung des

Deutschösterreichisch⸗ungarischen Wirtschaftsverbandes, Berlin W. 35 Am Karlsbad 16. n 1

Interessenten er⸗

genommen. Er erstreckt sich über beinahe das gesamte Land; besonders in dem Gebier nordwestlich und westlich von Bagdad herrschen schwere Unruhen. Banden von Arabern haben die Eisenbahn⸗ und Telegraphenverbindung von Bagdad nach Kifri und Kirkuk unterbrochen. Einige Garnisonen an der Strecke sind abgeschnitten. Verschiedene Brücken wurden verbrannt. Südlich von Bagdad blieben die Stämme ruhiger. T früheren Führer, die besorgt über den Verlauf der Ereignisse sind, wenden jetzt ihren Einfluß an, um die Bewegung einzu⸗ dämmen.

Parlamentarische Nachrichten. Der

Volkswirtschaftsausschuß des Reichstags stimmte der Ausfuhr von 25,000 Tonnen Stickstoff⸗ dünger und der Verschonung dieser Ausfuhr mit der Ausfuhr⸗ abgabe zu. Mit dem erzielten Ueberschuß aus der Ausfuhr von Stickstoff soll zunächst eine Stätigung und weiterhin eine Senkung der Düngemittelpreise angestrebt werden, welch letzteres jedoch für den diesjährigen Herbst als ausgeschlossen gelten kann.

Mannigfaltiges.

Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der mit farbigen Bildern ausgestattete Vortrag „In den Bergen Tirols“ am Sonntag und Sonnabend nächster Woche gehalten werden. Am Montag wird der Vortrag „Der Großglockner, Gastein und die Salzburger Alpen“, am Dienstag und Donnerstag der Vortrag „Von der Zugspitze zum Watzmann“, am Mittwoch der Vortrag „Thüringen“ und am Freitag der Vortrag „Die Insel Rügen“ wiederholt werden. Außerdem findet Sonnabend, Nachmittags 4 ½ Uhr, eine Wiederholung des Vortrags „Der Vierwaldstättersee und der Gotthard“ zu kleinen Preisen statt.

Burg auf Fehmarn, 19. August. (W. T. B.) Der auf der Fahrt von Kiel nach Swinemünde befindliche, 1600 Tonnen große Dampfer „Hammonia“ stieß in der Osteinfahrt des Fehmarnsundes auf ein Wrack. Der Dampfer sank ofort; die Besatzung konnte nur das nackte Leben retten.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Beuthen „Oberschlesien), 20. August, Morgens 8 Uhr. (W. T. B.) Der ganze Randbezirk von Oberschlesien ist von den Polen besetzt. Bogutschütz, Nikischacht, Laurahütte und alle Ortschaften östlich von Kattowitz sind in den Händen der Polen. In Laurahütte kam es heute Nacht zu einem schweren Gefecht zwischen Sicherheits⸗ polizei, Zivilpersonen und Polen. Die Sicherheitswehr hatte 12 Tote und eine große Anzahl Verwundete. Die Druckerei von Schneemann wurde vollständig demoliert. Es wird ge⸗ lündert. Die Polen stehen bereits an der Grenze von Zogutschütz⸗-Nord, unmittelbar vor Kattowitz. Heute morgen 4 Uhr kam es zu einem schweren Gefecht mit der Sicherheitspolizei. Es gab Tote und Verwundete. Infolge der Uebermacht mußte die Sicherheitspolizei weichen. Wie sich aus den gemachten Gefangenen ergibt, kämpften unter den Polen gutausgerüstete Haller⸗Soldaten. Die Polen beabsich⸗ tigen, heute von 10 Uhr ab die Bergwerke stillzulegen.

Nach einer weiteren Meldung wird bereits auf der Florentiner⸗ und Preußengrube gestreikt. Groß Dombrowska den Sokols umzingelt, die das Wasser abgeschnitten haben.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Familiennachrichten.

Verlobt: Freiin von Marenholtz mit dem Hauptmann im Generalstab Herrn Oskar von Beneckendorff und von Hinden⸗ burg (Groß Schwülper). Frl. Anna von Kessel mit Herrn Alexander von Buch, früher Kgl. preuß. Regierungsassessor, Oberleutnant d. R. (Ober Glauche). Frl. Gisela von Eisen, hart⸗Rothe mit Herrn Walter von Berg auf Varbelwitz (Rügen) Leutnant d. R. (Putbus). Frl. Elisabeth Schulze Belling⸗ hausen mit Herrn von Chappuis, Kreisrat b. Landratsamt Groß Strehlitz O. S. und Major a. D. (Gernrode a. Harz). Frl. Jutta Leverkus mit Herrn Alexander Gruschwitz, Leutnant d. R. (Leverkusen).

Gestorben: Rendant des ehem. Kriegsbekleidungsamts Herr⸗ Rechnungsrat Karl Geiger (Breslau).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, 8 Berlin, Wilhelmstraße 323. 8 Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 67 A und B) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

E11“ 8

Die

gewerkschaften, Kartell für das Wirtschaftsgebiet

straße 33, zu richten.

*

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Köln und der eingemeindeten Vor⸗ und Nachbarorte gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1647 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

. Bekanntmachung. Der in Nummer 254 des Deutschen Reichsanzeigers vom

5. November 1919 veröffentlichte Antrag, den zwischen dem Verband von Ortskrankenkassen im Bezirke der Landesversicherungsanstalt Sachsen⸗Anhalt und dem Verband der Büroangestellten Deutschlands, Be⸗ zirksgruppe Sachsen⸗Anhalt, am 14. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten und Hilfsarbeiter der Ortskrankenkassen für die Provinz Sachsen und den Frei⸗ staat Anhalt für allgemein verbindlich zu erklären, ist gegen⸗ standslos geworden.

Berlin, den 9. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. . A. . Busse.

11“ Bekanntmachung. Der Gesamtverband deutscher Angestellten⸗ Köln, in Köln, Klapperhof 28, und der Zentralverband der Angestellten, Gau Rheinland I, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verein arbeitgebender Kaufleute der Stadt Siegburg am 12. Juli 1920 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel gemäß § 2, der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadtgemeinde Siegburg für allgemein verbindlich zu er⸗ klären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1953 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 9. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Heidelberg, in Heidelberg, Gaisbergstraße 22, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orts⸗ ausschuß Heidelberg, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortsgruppe Heidelberg, und der Ortsgruppe des Verbandes süddeutscher Cigarren⸗ fabrikanten (Bezirksgruppe des R. D. Z.) am 12. April 1920 abgeschlossenen Ne htrc zum allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 15. März 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten der Tabakindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Heidelberg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 712 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berrlin, den 9. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. zewerkschaftsbund der Angestellten, Landes⸗ verband Thüringen, Geschäftsstelle Erfurt, Fuller⸗ straße 9, hat beantragt, den für ihn, den Gewerkschafts⸗ bund kauf männischer Angestelltenverbände, Landes⸗ ausschuß Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände und den Verband Thüringer Metallindustrieller, Sitz Erfurt, Ortsgrupe Saal⸗ feld, am 7. Mai 1920 ergangenen Schiedsspruch ü19 Schlichtungsausschusses Saalfeld a. S. zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß 8, 2. der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Saalfeld a. S. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1943 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 6

Berlin, den 9. August 1920.

Gebiet der Stadt Lübeck und der eingemeindeten Vororte für

allgemein verbindlich zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 197 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 12. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1144 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend Landestarifvertrag vom 30. Dezember 1919 für das Mälzereigewerbe für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines mit Ausnahme des früheren Verwaltungsbezirkes Coburg eingetragen worden: Die am 13. Juni 1920 von den bisherigen Vertrags⸗ parteien vereinbarte Abänderung zu dem allgemein verbindlichen Landestarifvertrage vom 30. Dezember 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 9. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt. 8

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitzler. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. August 1920. Der Registerführer.

8 8

Panse. Bekanntmachung.

Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1427 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Hausfrauenverein Gera und Umgegend und dem Zentralverband der 11“ Ortsgruppe Gera, am 1. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Hausangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gera für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, mrehif NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. August 1920.

Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1195 lfd. Nr. 2

es Tarifregisters, betreffend Tarifvertrag vom 8. Dezember 919 für das Juwelier⸗, Gold⸗ und Silberschmiedegewerbe für

8

9U

4

das Gebiet der Stadt Chemnitz, eingetragen worden: Der am 29. April 1920 von den bisherigen Vertrags⸗

parteien abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen

Tarifvertrag vom 8. Dezember 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 15. Mai 1920 für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. 6

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, uisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 88 Berlin, den 12. August 1920. Der Registerführer.

Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1425 des Tarif⸗

registers eingetragen worden: b Der zwischen dem Gesamtverband deutscher Angestellten⸗

Bekanntmachung. 1

8 Der Reichsarbeitsminister. X. A.: Dr. Gitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten k jnnen im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NXW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärwes des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den ö einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. August 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer

Bekanntmachung.

Unter dem 13. August 1920 ist auf Blatt 1428 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Die zwischen dem Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Umgegend E. V., dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver waltungsstelle Lüdenscheid, dem Gewerkverein der deutschen Maschinenbau- und Metallarbeiter (H.⸗D.), Geschäftsstelle Lüdenscheid, und dem Christlichen Metallarbeiterverband, Ver waltungsstelle Lüdenscheid, abgeschlossenen Tarifvereinbarungen, nämlich a) der am 14. Januar 1920 abgeschlossene Tarif vertrag, b) die am 14. Januar 1920 abgeschlossene Lohn⸗ 1“ c) der am 21. Februar 1920 abgeschlossene Nachtrag zu der Lohnvereinbarung, betr. Teuerungs⸗ zulage, d) die am 8. April 1920 abgeschlossene Ver einbarung, betr. Stundenlöhne, werden zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Lüdenscheid, die Landgemeinde Lüdenscheid, das Rahmedetal, jedoch nur von der Stadt Lüdenscheid abwärts bis einschließlich Altroggen⸗ rahmede, mit Ausnahme des Vollmetales, für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifrerträge in Geltung sind.

Der Reichsarbeitsminister.

J. N.. NIEEi

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Beerlin, den 13. August 1920. Der Registerführer. Panse. 8

Bekanntmachung.

Unter dem 14. August 1920 ist auf Blatt 923 fd. Nr. 3 u. Bl. 1430 des Tarifregisters eingetragen worden: Die zwischen dem Arbeitgeberverband der Eisen⸗ und Metallindustrie von Remscheid und Umgegend E. V., dem Deutschen Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Remscheid, dem Christlichen Metallarveiterverband, Verwaltungsstelle Rem⸗ scheid, und dem Gewerkverein der Maschinenbau⸗ und Metall⸗ arbeiter (H.⸗D.) abgeschlossenen Nachtraäge a) Lohn⸗ schlüssel D, gültig vom 25. März 1920, und b) Verein⸗ barung über Teuerungszulagen, gültig ab 3. Juni 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 31. Oktober 1919 zur Negelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Eisen⸗ und Metallindustrie werden für den genannten Be⸗ rufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Remscheid, die Bürgermeistereien Burg, Wermelskirchen und die Stadt Lennep, mit Ausnahme der im Ortsgebiet von Krebsöge liegenden Be⸗ triebe, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt für de unter a genannte Vereinbarung mit dem 25. März, für die unter b genannte Vereinbarung mit dem 3. Juni 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für den Berufskreis besondere Ortstarifverträge für all⸗ gemein verbindlich erklärt werden, scheiden sie mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Sitzler. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Verlim NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. h Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. v

F“ 8*

gewerkschaften, Ortskartell Münster, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände und dem Arbeitgeberverband der Kaufmannschaft zu Münster i. W. am 1. Februar 1920 abgeschlossene Rahmen⸗ tarifvertrag nebst dem Gehaltsabkommen vom 1. Fe⸗ bruar 1920, gültig vom 1. Januar 1920 ab, und der ver⸗ bindliche Schiedsspruch vom 7. Mai 1920, gültig vom

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

1. April 1920 ab, werden zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ edingungen für die fncjmämnschen Angestellten, mit Aus

Berlin, den 14. August 1920.

Deer Registerführer. Bekanntmachung. Unter dem 14. August 1920 ist auf Blatt 1433 des Tarif⸗

registers eingetragen worden: Der zwischen der eechghechen Vereinigung kaufm. und techn. Privatangestellter und Beamten für Stadt und Krei

8