1920 / 187 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ein Preisausschreiben für eine kritische Unter⸗ suchung über Elektrohängebahnen, insbesondere ůüber die Frage, unter welchen Verhältnissen und in welchem Umfang sie ge⸗ eignet sind, den Transport von Lasten wirtschaftlich zu gestalten, erläßt die Adolf von Ernst⸗Stiftung an der Technischen Hochschule Stutt⸗

art. Bei der Untersuchung sollen die für die Konstruktion, für die Ausführung und für den Betrieb maßgebenden Ge⸗ sichtspunkte sowie die bei den hentigen Bauarten noch vor⸗ handenen Lücken deutlich hervortreten. Der Preis für die befte Lösung beträgt 3000 ℳ. Die Arbeiten, in deutscher Sprache ab⸗ gefaßt, sind am 1. Juli 1922 an das Rektorat der Technis Hoch⸗ schule Stuttgart abzuliefern. Der Bewerber muß mindestens zwei Hemneser der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik an der Technischen Hochschule Stuttgart als ordent⸗ licher oder außerordentlicher Studierender angehört haben. Das Preisgericht besteht aus sämtlichen Mitgliedern des Abteilungs⸗ kollegziums. Die mit dem Preise bedachte Arbeit ist vom Verfasser spätestens binnen Jahresfrist zu veröffentlichen.

. Verkehrswesen.

Klagen über die Post. Wie alles, so ist auch das Tele⸗ Seeh teuerer geworden; namentlich im Verkehr mit dem Aus⸗ kand ist es jetzt mehr noch als früher eine tossPielt⸗ Sache. Kein Wunder, daß sich das Publikum hier zu helfen sucht und immer häufiger zur verabredeten Sprache und zu den für diesen Zweck aus⸗ gearbeiteten Code⸗Wörterbüchern seine Zuflucht nimmt. Seitens der Geschäftswelt wird nun hin und wieder behauptet, daß die Post bei Taxierung der solchen Büchern entnommenen Ausdrücke willkürlich vorgehe. Nicht selten kommt es deshalb zu Auseinandersetzungen am Schalter oder zu schriftlichen Beschwerden. Bei der Nachprüfung er⸗ weisen sich dann solche Klagen meistens als unberechtigt, weil sie sich gegen internationale richten, die eben eingehalten werden muüssen. Nach dem Internationalen Telegraphen⸗Vertrage müssen nämlich die Wörter der verabredeten Sprache (Code⸗Wörter), gleich⸗ viel ob sie wirkliche oder künstliche sind, aus Silben bestehen, die sich nach dem Gebrauch der nachgenannten Sprachen: deutsch, englisch, spanisch, französisch, holländisch, italienisch, portugiesisch oder la vnisch, aussprechen lassen. Diesen Bedingungen genügen aber die Angaben ewisser Code⸗Bücher nicht immer. Um deshalb den Beteiligten die Gewißheik zu verschaffen, daß die in den Code⸗Wörterbüchern ent⸗ haltenen örter zulässig sind, können diese Bücher einer inter⸗ nationalen Kommission, dn sich aus den Telegraphenverwaltungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens zusammensetzt, zur Prüfung unterbreitet werden. Ueber Telegraphenschlüssel, die der Kommission vorgelegen haben und die den Bedingungen entsprechen, wird ein Prüfungszeugnis erteilt. Für Telegrammabsender, die häufiger in die Lage kommen, in verabredeter Sprache zu telegra⸗ phieren, empfiehlt es sich daher, möglichst von geprüften Code⸗Büchern Gebrauch zu machen, wenn sie Weiterungen vorbeugen wollen.

.—

Die Funkabteilung des Haupt⸗Telegraphen⸗ amts. Für die Zwecke der Funktelegraphie besteht beim Haupt⸗ Telegraphenamt eine besondere Funkabteilung. Sie hat den gesamten funktelegraphischen Beförderungsdienst des Haupt⸗Telegraphenamts, ferner den auf Drahtleitungen abzuwickelnden telegraphischen Be⸗ förderungsdienst mit den Groß⸗ und Hauptfunkstellen wahrzunehmen. Außerdem liegt ihr die Leitung der funktelegraphisch nach dem Aus⸗ lande zu befördernden Telegramme und derjenigen Telegramme an Schiffe in See ob, die wegen Unsicherheit über die zu wählende Küstenfunkstelle oder über den Standort des Schiffes der Funk⸗ abteilung zugehen. Entsprechend diesen Verrichtungen gehören zur Funkabteilung folgende Dienststellen: die Funksammelstelle, die Leit⸗ stelle für Groß⸗ und Hauptfunkbetrieb, die Drahtapparatstelle, die Funkabrechnungsstelle und die Funknachforschungsstelle.

Theater und Musik. Lessingtheater. Im Lessingtheater setzte am Donnerstag Leopoldine Kon⸗ stantin ihr diesjähriges Sommergastspiel in der Titelrolle von Melchior Lengyels Schauspiel „Die Tänzerin“ fort. Neues läßt sich weder über das unterhaltsame Stück noch über die Glanzleistung der Darstellerin sagen, die in der Gestalt der durch die Liebe der Kunst abwendig gemachten, dann aber reumütig zu ihr zurückkehrenden Tänzerin Gelegenheit hat, die ganze Stufenfolge der Empfindungen vom höchsten Liebesglück bis zum entsagungsvollen Abschiedsschmerz darzustellen. Man kann ihr kein höheres Lob spenden als durch die Feststellung, daß sie die Rolle erlebt und der Zuschauer mit ihr. Den jungen Diplomaten Laszlo, der die Tänzerin auf sein Gut entführt in der Absicht, sie zeitlebens an sich zu fesseln, spielte wie im vergangenen Jahre Hugo Thimig in seiner frischen, ungekünstelten Weise. Unter den Inhabern der anderen Rollen sind noch Alfred Haase als der überlegene künstlerische Berater der Tänzerin und Rosel van Born als deren ältere Freundin Mascha mit Anerkennung zu nennen. Die Zuhörer, die dem Spiel mit gespannter Aufmerksamkeit folgten, zeichneten besonders Frau Konstantin und Hugo Thimig duͤrch leb⸗ haften Beifall aus.

Die Vereinigung „Das junge Deutschland“ be⸗ schließt ihre Tätigkeit mit der Uraufführung von Otto Zareks „Kaiser Karl V.“, die am Sonntag, den 29. August, 11 ½ Uhr Mittags, im Deutschen Theater stattfindet. Die Hauptrollen spielen: Hans Schweikart, Paul Günther, Fritz Jeßner, Hubert Orth und Käte Nevill. Die Bühnenbilder find von Jan Julius Hahlo entworfen. Spielleiter ist Heinz Herald.

Mannigfaltiges. 8

Im Lustgarten fand gestern vormittag, wie hiesige Blätter melden, eine Kundgebungsversammlung von Arbeits⸗ losen statt, die von etwa 10 000 Personen besucht war. Mehrere Redner, die sich an verschiedenen Punkten des Lustgartens aufgestellt hatten, hielten Ansprachen, in denen sie solgende Forderungen auf⸗

stellten: Sofortige Vorstellung beim Magistrat zur Beschaffung von Arbeit; Zahlung einer einmaligen Beihilfe von 500 an alle länger als seit 8 Wochen Arbeitslosen; Gleichsetzuug der Frauenunterstützung mit der der Männer; Verteilung von unentgeltlichen Lebensmitteln an die Erwerbslosen; Beschaffung warmer Kleidung und Sicher⸗ stellung von Heizmaterial. Nach Schluß der Reden zogen die Ver⸗ sammelten in geschlossenem Zuge zum Rathaus, um dort zu demonstrieren. Eine Versammlung der Arbeitslosen der Vororte fand gleichzeitig auf dem Tempelhofer Felde statt; auch diese zogen dann zum Berliner Rathause.

In Weißensee kam es, hiesigen Blättern zufolge, in der Nacht zum Freitag zu einem Feuerkampf zwischen der Sicher⸗ heitspolizei und Mitgliedern der Kommunistischen Arbeiterpartei, die im Laubengelände am Bahnhof ver⸗ borgene Waffen nach einem bestimmten Eöö“ hüber⸗ führen wollten. Bei der Schießerei wurde ein Wachtmeister der Sicherheitspolizeierschossen und ein Spartakist durch Rückenschuß schwer verletzt. Den Beamten gelang es gleich darauf, einen der Helfer des Angeschossenen in Haft zu nehmen. Der Polizeipräsident hat eine Belohnung von 10 000 auf Er⸗ greifung der übrigen ausgesetzt.

In den letzten Tagen hat ein Schwindler versucht, den im Gesetz vom 6. Mai, betreffend Telegraphen⸗ und Fernsprechgebühren, festgesetzten einmaligen Beitra für die Fernsprech⸗ anschlüsse (1000 für Hauptanschlüsse, 200 für Neben⸗ anschlüsse) bei Teilnehmern in Berlin einzuziehen oder einen Beitrag von 2 zu den Kosten eines Protestunternehmens gegen die Er⸗ hebung des Fernsprechbeitrags zu sammeln. Der Mann trug eine Postmütze. Das Reichspostministerium weist deshalb darauf hin, daß die Fernsprechanstalten den Beitrag nicht durch Boten einziehen lassen werden, sondern daß an die Teilnehmer demnächst durch ein be⸗ sonderes Schreiben das Ersuchen ergehen wird, den Betrag durch Ueberweisung oder durch Zahlkarte an das Postscheckkonto des zuständigen Vermittlungsamts zu entrichten. In dem Schreiben wird auch Näheres darüber enthalten sein, wie die Teilnehmer zu verfahren haben, die den Beitrag durch Vermittlung der Deutschen Volks⸗ versicherung A. G. in Berlin⸗Schöneberg, Hähnelstraße 15 a, be⸗ zahlen wollen. .

Ein Preisausschreiben zur Brennstoffrage hat die deutsche „Bergwerkszeitung“ erlassen, dessen Thema lautet: Wege und Ziele der deutschen Brennstoffwirtschaft. Es sind Preise im Gesamtbetrage von 50 000 ausgesetzt. Es handelt sich darum, praktische Vorschläge zur Behebung der gegenwärtigen Kohlennot zu erhalten. Dem Preisrichterkollegium gehören unter anderem an: Bergwerksdirektor Stinnes, Geheimrat Duisberg, Geheimrat Lever⸗ kusen, Geheimer Oberbaurat Wittfeld vom Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten, Ministerialdirektor Vögler, Bergrat Kleine, Vor⸗ sitzender des Reichskohlenrats, und andere hervorragende Industrielle und Fachleute. Die Arbeiten müssen bis zum 15. November ein⸗ gereicht werden.

(W. T. B.) Der heutige Tag der Wiedervereinigung des ostpreußischen Ab⸗ stimmungsgebietes mit dem deutschen Vater⸗ lande gestaltete sich zu einem Tag hoher Festesfreude, zu einem Tag der nationalen Begeisterung, in der sich alle Volks⸗ schichten vereinigten. In der Stadt grüßten fast von jedem Haus die deutschen Fahnen, und auf den öffentlichen Plätzen waren wimpelgeschmückte Masten errichtet. Die Schulen hatten frei, und auch die Geschäfte waren von den Mittagsstunden an geschlossen, um den Angestellten die Teilnahme an den festlichen Ver⸗ anstaltungen zu ermöglichen. Nach einer Sitzung mit den Land⸗ räten des Allensteiner Regierungsbezirks begaben sich die Minister, der Oberpräsident, der Befehlshaber des Wehrkreises I, General von Dassel und die anderen Gäste nach dem Zivilkasino, wo sie ein einfaches Mahl mit den Spitzen der Behörden vereinigte. Der Reichskommissar Freiherr von Gayl begrüßte die Minister und die anderen Gäste auf das herzlichste und gab seiner Genugtuung Aus⸗ druck über die erfolgreiche Schlacht des Geistes, die zu dem schönen Siege des Deulschtums geführt habe. Südostpreußen werde auch weiterhin fest und treu am geliebten deutschen Vaterlande festhalten. Diesem galt sein Hoch. Hierauf hielten der Vizekanzler Dr. Hrinze und nach ihm der Minister Severing die gestern (vgl. u. „Preußen“) bereits gemeldeten Ansprachen. Darauf ergriff der Regierungspräsident von Oppen das Wort. Auch er gab seiner hohen Freude über den Sieg des deutschen Geistes Ausdruck. Als einstiger Regierungspräsident auch für Soldau sprach er die Hoffnung aus, daß auch diese Stadt dereinst von ihrem Urlaub wieder zu Ostpreußen zurückkehren werde. Auch der Presse dankte der Nedner für ihre tatkräftige Mitwirkung. Er schloß seine von großer Liebe zum Regierungsbezirk Allenstein ge⸗ tragenen Ausführungen mit einem Hoch auf die beiden anwesenden Minister. Nach der Tafel vereinigten sich die Gäste im Garten des Zivilkasinos zu einem zwanglos angeregten Gedankenaustausch, bei dem unter anderen die Kreisleiter der Heimatvereine ihre besonderen Wünsche den Ministern unterbreiteten. Vom Zivilkasino aus begaben sich die Herren nach Jakobsberg, in dessen Park sich viele Tau⸗ sende zu einer Volkskundgebung vereinigt hatten. Die Allensteiner Vereine hatten mit Bannern und Fahnen dort Aufstellung genommen, ebenso die Truppen der Garnison. Hier sprach zu⸗ nächst der Regierungsrat Dr. Merke, der im Namen des Erm⸗ länder⸗ und Masurenbundes den Ministern einen Gruß entbot. Er wies darauf hin, daß die Abstimmung der erste Riß in das Lügen⸗ gewebe, das zum Versailler Vertrag geführt habe, sei. Der Vize⸗ kanzler Dr. Heinze überbrachte den Dank der Reichsregierung an die Bevölkerung des ostpreußischen Abstimmungsgebiets. Zum dritten Male, wie vor 200 und 100 Jahren, sei es seis Ostpreußen, von dem die Erneuerung des deutschen Vaterlandes ausgehe. Der schlagendste Beweis für die deutsche Kultur sei die Tatsache, daß Tausende von Abstimmungsberechtigten, deren Muttersprache nicht die deutsche sei, doch für Deutschland gestimmt hätten. Diese Tatsache könnten wir mit Stolz bekennen. Der Minister Severing wies darauf hin, daß Aeußerlichkeiten nicht den Tag kennzeichneten; durch das Feuer des Herzens müsse

Allenstein, 19. August.

8 der Tag seine Weihe erhalten. den e. BE 8 Plattform zusammenzufinden, dann könne im uft de 2 vemechen Volkes nicht schlecht bestellt sein. Der Reichs⸗ kommissar Freiherr von Gayl dankte vor allem allen denen, die aus dem Reich herbeigeeilt seien, um Hilfe zu bringen. Es sei eine schwerwiegende Tatsache, daß zu den 600 000 Einwohnern des Ab⸗ stimmungsgebietes mehr als 100 000 aus der Fremde der Heimat beigestanden hätten. Das Beste aber, was uns die Abstimmung gebracht habe, sei, daß wir der Welt gezeigt hätten, daß Deutsche da, wo es der Not des Vaterlandes gelte, über allen Parteigeist und Konfessionshader hbinaus sich in einem Bestreben für das große Ganze zusammenfinden könnten. Dieser Gedanke müsse dem deutschen Volke auch weiter erhalten bleiben für alle Zukunft. Aus der Menge heraus wurden dem Reichskommissar brausende Ovationen dargebracht, der der Bevölkerung ein herzliches „Auf Wiedersehen“ zurief. Nach Beendigung der offiziellen Feier in Jakobs⸗ berg fuhren die Herren zurück nach dem Rathaus, um die Reichswehrtruppen an sich vorüberziehen zu lassen, die von Jakobsberg her anmarschierten. Die Menge begrüßte die Truppen, die mit Tannengrün und Laub geschmückt waren, mit Hurrarufen, Tücherschwenken und Blumenspenden. Abends 11 Uhr begaben sich die Minister nach Marienwerder.

Marienwerder, 20. August (W. T. B.). Das dritte Bataillon des Reichswehrschützenregiments Nr. 40 traf gestern abend, von Rastenburg kommend, hier ein und wurde von den Spitzen der Behörden auf dem Bahnhof seierlichst empfangen. Der Bürgermeister Goerdeler begrüßte die Truppen und gab feiner Freude darüber Ausdruck, daß Marienwerder nunmehr wieder deutsche Garnison werde. Die Bataillonsmusik spielte das Deutsch⸗ landlied, in das die zehntausendköpfige Menschenmenge begeistert ein⸗ stimmte. Später wurde das Preußenlied gespielt. Heute früh gegen 9 Uhr trafen auf dem hiesigen Bahnhof der Vizekanzler Dr. Heinze, der

Wenn wir uns 6 und bestrebt seien, uns auf einer 1 es um die Zukunft des

Minister des Innern Severing, der Oberpräsident Siehr, der General⸗

major Dassel und einige Personen ihrer Umgebung ein und wurden vom Reichs⸗ und Staatskommissar Grafen von Baudissin empfangen. Beim Empfang im Regierungsgebäude gab der Minister des Innern Severing die Ernennung des bisherigen Reichs⸗und Staatskommissars Grafen von Baudissin zum Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Marienwerder bekannt. Bald nach 10 Uhr begann auf dem Flottwell⸗Platze ein Promenaden⸗Konzert und daran anschließend ein allgemeiner Festakt, an dem der Vizekanzler Dr. Heinze, der Minister Severing, der Regierungspräsident Graf von Baudissin, der Bürgermeiste Goerdeler und der Rektor Weiß vom deutschen Ausschuß teilnahmen. Die Liedertafel Marienwerder und ein Schülerchor sangen vater⸗ ländische Lieder. Anschließend hieran fand eine Parade des Reichswehrbataillons statt. Um 1 Uhr begann im Zivilkasino ein gemeinsames Mittagessen, bei dem Graf von Baudis in über die auswärtigen Gäste, der Studienrat Schuffels vom deutschen Ausschuß über die Organisation der deutschen Werbearbeit im westpreußischen Abstimmungsgebiet und der Vizekanzler Dr. Heinze über das westpreußische Abstimmungsgebiet sprachen.

Amsterdam, 21. August. (W. T. B.) d gestern morgen wieder drei Postzüge beraubt e U amtliche Korrespondenz wurde weggeführt.

Honolulu, 21. August. B.) sind nach aus Japan eingetroffenen Nachrichten Ueberschwem⸗ mungen in einzelnen Teilen der Inseln Kwu Shu und Shikholu vorgekommen. Städte und Dörfer wurden vernichtet. Man meldet eine große Anzahl Toter.

Nr. 44 des Zentralblatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsministerium des Innern am 6. August 1920, hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Bekannt⸗ machungen über die Vergütungen der im Lots⸗, Fahr⸗, Bagger⸗ und Streckenaufsichtsdienst beschäftigten Beamten des Reichskanalamts. 2. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für Betätigung in der Krankenpflege. 3. Finanzwesen: Uebersicht der Einnahmen an Zöllen, Steuern und Gebühren usw. 4. Post⸗ und Telegraphen⸗ wesen: Verordnung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917. 5. Steuer⸗ und Zollwesen: Bekanntmachung über die Bildung der Landesfinanzämter Groß Berlin und Brandenburg. 6. Maß⸗ und Gewichtswesen: Bekanntmachung über Prüfungen und Beglaubigungen durch die elektrischen Prüfämter.

Aeronantisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow. 20. August 1920. Drachenaufstieg von 5 ½ a bis d

J Wind Feuchtig- G schwind keit Richtung S e ung ekund.⸗ oben unten % V Meter

16,2 92 WSW 4

63 W 8

70 W 10

70 SW 9

99 SW 9

78 SWzW 13 2800 540 1, 90 SWzW13

Bedeckt. Sicht 8 km. Inversion zwischen 570 und 660 m von 14,0 ° auf 14,6 °. Zwischen 1560 und 1700 m überall 8,8 °.

Luftdruck Temperatur Co.

Iram

745,4 730 713 672

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Theater.

Opernhaus. (unter den Geschlossen.

Schanspielhans. (Am Gendarmen⸗

Berliner Theater.

Linden.)

Feece Geständnis. ossen.

Deutsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Floh im Panzerhaus. Montag bis Sonnabend: Der Floh im Panzerhaus.

Kammerspiele.

Sonntag, Abends 8 Uhr: Der

Weibsteufel. Montag bis Sonnabend: Der Weibsteufel.

Grostes Schauspielhaus. Am Zirkus —Karlstraße —-Schiffbauerdamm.

Sonntag, Abends 7 Uhr: Julius Caesar. Montag, Dienstag und Sonnabend: Julins Caesar. Mitt⸗ woch, Donnerstag u. Freitag: Lysistrata.! Büchse der Pandora.

8“ 111“

tag, Abends 8 Uhr:

Bhesin

7 ½ Uhr: Der letzte Walzer.

Theater in der Königgrätzer Straße. Allabendlich Uhr: Das

Komödienhaus. Geschlossen

Deutsches Künstlercheater. Sonn⸗

2 lubleute. Mon⸗ tag bis Sonnabend: Klubleunte.

theater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die Tänzerin. Montag bis Sonnabend: Die Tänzerin.

Kleines Schauspielhaus. Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Büchse der Pan⸗ dora. Montag bis Sonnabend: Die

Allabendlich Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Die Fleder⸗ 7 ½ maus. Abends 7 ½ Uhr: Zigeuner⸗ liebe. Montag bis Sonnabend: Zigeunerliebe.

Sonnabend (3 Uhr): D maus.

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Raben⸗ vater. Montag, Dienstag und Mitt⸗ woch: Der Rabenvater. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Eröffnung der Winter⸗ spielzeit: Zum ersten Male: Nathan der Weise. Freitag: Alt⸗Heidelberg. Sonnabend: Nathan der Weise.

Abends 6 ½ Uhr: Beginn der neuen Spiel⸗ zeit: Tannhäuser und der Sänger⸗ krieg auf Wartburg. Montag und Donnerstag: Die Prinzessin von Trapezunt. Dienstag: Mignon. Mittwoch: Hoffmanns Erzählungen. Freitag: Der Freischütz. Sonn⸗ abend: Die Fledermans.

u“

Komische Oper. Sonntag, Abends Uhr: Liebe im Schnee. All⸗ abendlich 7 ½ Uhr: Liebe im Schnee.

Theater des Westens. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: goldne Zeit. Montag bis Sonn⸗ abend: Der ersten Liebe goldne Zeit.

Theater am Nollendorfplatz. Sonntag (3 ½ Uhr): Drei alte Schachteln. Abends 7 ½ Uhr: Eine Nacht im Paradies. Montag bis Sonnabend: Eine Nacht im Paradies.

Fee Luftspielhaus. Sonntag, Abends

Sonntag, 7 ½ Uhr: Der ungetreue Eckehart. Deutsches 9 ernhaus. G“ Montag bis Freitag: Der ungetreue Eckehart. einquartierung.

Thaliatheater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Ihre Hoheit die Tänzerin. Allabendlich 7 ½ Uhr: Ihre Hoheit die Tänzerin.

Verehelicht: Herr Reichsbankinspektor Walther Giese mit Frl. Lotte Fischer

(Landeshut).

Geboren: Ein Sohn Herrn Regie⸗ rungsrat Buderus von Carlshausen (Liegnitz). Eine Tochter Herrn Grafen Vincenz Brühl (Potsdam).

Gestorben: Herr Georg von Parpart, Kammergerichtsreferendar, Leutnant d. R. a. D. (zurzeit Thorn).

Der ersten Liebe

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstolle Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)

und Erste und Zwelte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

Sonnabend: Zwangs⸗

abfänden mit b

ö (W. T. B.) Laut Reutermeldung

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 1920

Verlin, Sonnabend, den 21. August

Nr. 187.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Der Landesverband der Friseuxe und Perücken⸗ macher des Freistaates Baden in Karlsruhe und der Arbeitnehmer⸗Verband des Friseur⸗ und Haar⸗ gewerbes Deutschlands, Bezirk Freistaat Baden, haben beantragt, den zwischen ihnen am 4. Juni 1920 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag an Stelle des allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrages vom 23. April 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Friseur⸗ und Perückenmachergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Baden für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 205 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 15. August 192220.

Der Reichsarbeitsminister.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landesgeschäftsstelle Berlin, in Berlin SW. Schützenstr. 29—30, hat beantragt, die vor dem Demobil⸗ machungskommissar für Groß Berlin am 6. Juli 1920 abgeschlossene Vereinbarung zwischen ihm, dem Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Groß Berlin, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, dem Verein kaufmännischer An⸗ gestellter der Leder⸗, Lederwaren⸗, Häute⸗ und Schuhbranche E. V. und dem Großberliner Arbeit⸗ geberverband des Großhandels (Tarifverhandlungs⸗ kommission der Lederwirtschaft) als Nachtrag zum allge⸗ mein verbindlichen Tarifvertrag vom 12. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten der gesamten Lederwirtschaft gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 747 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. erlin, den 15. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. “”

Bekanntmachung.

Die in „»Nummer 161 des „Deutschen Reichsanzeigers“ vom 22. Juli 1920 erfolgte Bekanntmachung des An⸗ trages des Bundes der technischen Angestellten und Beamten, Ortsverwaltung Chemnitz, in Chemnitz, die zwischen ihm und dem Chemnitzer Bezirksverband deutscher Metallindustrieller vereinbarten Aenderungen zu dem all⸗ gemein verbindlichen Tarifvertrage vom 7. Dezember 1919 für allgemein verbindlich zu erklären, betrifft nicht die kaufmännischen, sondern die technischen Angestellten in der Metallindustrie. 1

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. B. 235 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ traße 33, zu richten.

Berlin, den 16. August 1920.

Der RNeichsarbeitsminister.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes⸗ geschäftsstelle Oberschlesien⸗Süd in Kattowitz, August⸗ Schneiderstraße 2, hat beantragt, den zwischen ihm, der Konsumanstalt Georg v. Giesches Erben, der ober⸗ schlesischen Eisenbedarfsgesellschaft, Abteilung Hüttenkaufhaus, und der Verwaltung Fürstlich Plessischer Grubenkaufhäuser am 25. Juni 1920 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in Grubenkaufhäusern und Konsumanstalten der Großindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Oberschlesien für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1966 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 11. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

8

Bekanntmachung.

8

Zentralverband der Angestellten, Orts⸗ Dresden in Dresden, Ritzenbergstraße 4, hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeberverband im Bezirk der Amtshauptmannschaft. Pirna und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗Verbände, Ortskartell Dresden, am 16. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen und technischen An⸗ gestellten und Werkmeister im Einzelhandel, Großhandel, in Industrie, Verkehr, Schiffahrt, Lagerei und Fuhrwesen gemãß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

Der

gruppe

68,

S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Pirna mit Ausnahme des Amtsgerichtsbezirks Sebnitz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1948 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 11. August 1920.

1“ 8 Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Busse.

1”

Bekanntmachung. 8

Der Reichsverband Deutscher E“ E. V., Frohnau/ Mark, Markgrafenstraße, und der Deutsche Werkmeisterverband haben beantragt, den zwischen ihnen am 19. Februar 1920 abgeschlossenen Reichstarifvertrag nebst der Vereinbarung über die Zahlung von Teuerungs⸗ zulagen vom 10. Juni 1920 zur Regelung 8 Gehalis⸗ und Anstellungsbedingungen der Werkmeister in der Zigarren⸗ industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1934 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 1

Berlin, den 12. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Gehilfenverbände im Gastwirtsgewerbe Stettin in Stettin, König⸗ Albert⸗Straße 43, hat beantragt, den zwischen ihr, der Gastwirte⸗Innung Stettin (Freie Innung), dem Verein der Caféhausbesitzer Stettin und der Kon⸗ ditor⸗Innung abgeschlossenen, am 1. Juni 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und

Arbeitsbedingungen für das Gastwirtsgewerbe mit Ausnahme

der reinen Konditoreibetriebe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Stettin und folgender Ortschaften: Alt und Neu Buchholz, Altdamm, Bollinken, Brunn, Cavelwisch, Finken⸗ walde, Frauendorf, Friedensburg, Glambeck, Gotzlow, Hammel⸗ stall, Heuershof, Hohenlese, Klütz, Kreckow, Messenthin, Möh⸗ ringen, Nemitz, Neuendorf, Podejuch, Pölitz, Polchow, Pom⸗ merensdorf, Scheune, Scholwin, Schwarzow, Stolzenhagen, Kratzwier, Sydowsaue, Völschendorf, Vogelsang, Warsow, Wensdorf, Wussow, Zedlitzfelde, Züllchow für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1665 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 12. August 1920.

TTBZBenneemach. 8—

Der Homburger Hotelbesitzer⸗Verein in Bad Homburg v. d. H. hat beantragt, die zwischen dem Ver⸗ ein der Hoteliers und dem Gastwirteverein Ober⸗ taunus, beide in Homburg v. d. H., und dem freien Kartell der Hotel⸗, Restaurant⸗ und Cafsangestellten in Bad Homburg v. d. H. getroffene, im Protokoll vom 2. Juni 1920 festgelegte Vereinharung sowie die Vereinbarung in Ergänzung des Tarifvertrages vom 2. Juni 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeit⸗ nehmer im Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für Bad v. d. H. gleichfalls für allgemein verbindlich zu er⸗ lären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1813 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 12. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

. 11““] 8

Unter dem 14. August 1920 ist auf Blatt 1435 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Putzmacher⸗Kreis⸗Zwangsinnung Dresden für die Kreishauptmannschaft Dresden und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Sektion der Modistinnen, Bezirk Dresden, am 20. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für das Putzgewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Dresden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920.

8 F

er Reichsarbeitsminister. 6 J. A.: Dr. Sitzler.

„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeus⸗ ministerium, Berlin NW. 6, 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. August 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. 8

Unter dem 16. August 1920 ist auf Blatt 1188 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 1. Dezember 1919 für Mühlenbetriebe des Freistaates Sachsen, eingetragen worden:

Der am 26. April 1920 von den bisherigen Vertrags⸗ parteien abgeschlossene Nachtrag (Lohnabkommen) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. Dezember 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt

Deer Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. 8.

„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 16!1, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8

Berlin, den 16. August 1920.

Der Registerführer. Pf eiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 16. August 1920 ist auf Blatt 791 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Handel, Industrie und Gewerbe im Regierungsbezirk Gumbinnen E. V., Sitz Insterburg, und der Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Angestelltenverbände, Ortsvereinigung Insterburg, am 10. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 3. Dezember 1919 wird zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten ausschließlich der Bankangestellten. gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Insterburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit hbeginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Gel⸗ tung sind.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

8 1“ 1“ E“ 1 as Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags Er⸗

stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 16. August 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

8

Bekanntmachung.

Unter dem 16. August 1920 ist auf Blatt 1439 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, und der Bäckerinnung Einsiedel und Umgegend abgeschlossene, am 1. März 1920 in Kraft getretene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäcker⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Bäckerinnung Einsiedel i. Sa. für allgemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

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Das Tarifregister und die Racisteaarten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wührend der re elmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehrner, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbritsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 16. August 1920. 8

Der Regisierführer. Pfeiffer

8 Bekanntmachung.

Unter dem 16. August 1920 ist auf Blatt 874 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, Ortsgruppe Curhaven, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsgruppe Curhaven, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsgruppe Cux⸗ haven, am 1. Mai;/12. Juni 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Cuxhaven für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbind⸗ lichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 22. September 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Einzelhandelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheider er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifverkrags au

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. 8

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der besettttttg Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 16. August 1920.

Der Rggisterführer.