1920 / 189 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

5 11“ n . Russen bei Camerau und Roggen über die deutsche Grenze gekommen; ihre Zahl wächst noch beständig. Die übergetretenen Russen wurden entwaffnet und mit zwei Sonderzügen dem Internierungslager zugeführt. Unter ihnen befindet sich eine I von Schwer⸗ und Leicht⸗ verletzten. Ein Offizier sagte aus: Wir waren so weit, daß wir einfach nicht mehr kämpfen konnten. Acht Wochen befinden wir uns im Vormarsch. Die Kavalleristen schliefen auf den Pferden, die Fußtruppen brachen nach der Schlacht bei Stras⸗ burg zusammen. Um der Gefahr der Gefangennahme zu ent⸗ gehen, sind wir über die deutsche Grenze getreten.

Großbritannien und Irland.

Die „Times“ macht Mitteilungen über Bedingungen, die zwischen dem Lord Milner und Saad Zaglul Pascha über Aegypten vereinbart worden sind.

Danach werde England die Integrität Aegyptens gegen jeden fremden Angriff sicherstellen. Dagegen aber müsse Aegypten England im Niltal eine bevorzugte Stellung einräumen und im Falle eines Krieges ihm jede Erleichterung zum Eindringen auf ägyptisches Gebiet geben. England werde eine Garnison in Aegypten in der Kanglzone unterhalten, deren Basis jedenfalls Cantara sein werde. Aegypten solle seine ausländischen Beziehungen selbst leiten unter der Bedingung, daß es keine Verträge abschließt, die sich nicht mit der englischen Politik vertragen. Aegypten werde auch das Recht haben, diplomatische Vertreter im Ausland zu halten, jedoch würden sie wahrscheinlich gegenwärtig auf die Länder beschränkt bleiben, in denen Aegypten Handelsinteressen habe. Die Kapitulationen würden auf gehoben, und die Kontrolle der Gesetzgebung über die Ausländer ist dem eöö übertragen worden. Das Abkommen solle vom eng⸗ lischen Parlament und von der ägyptischen Nationalversammlung ratifiziert werden.

Die vom Aktionsrat der englischen Arbeiter einberufenen Protestversammlungen gegen einen Krieg mit Ruß⸗ land sind, nach Meldung des „W. T. B.“ Lon überall im Lande ruhig verlaufen. 8

8 Frankreich.

Bei dem Kongreß der Eisenbahner der franzö⸗ sischen Staatsei senbahnen, die gewerkschaftlich organisiert sind, siegte nach Meldung des „W. T. B.“ aus Paris die gemäßigte Richtung über die ertreme. Damit ist die Stellung des Gewerkschaftssekretärs Bidegaray, der vor dem letzten Streik seiner Stellung enthoben wurde, wiederum gefestigt.

Rußland.

Der russische Heeresbericht vom 22. August besagt: „Westfront. Abschnitt Lomsha: Unsere Truppen kämpfen mit dem Gegner, der seinen Angriff nördlich der Stadt Ostrow ent⸗ wickelt. Abschnitt Brest⸗Litowsk: Wir verließen die Stadt Brest⸗ Litowsk. Oestlich Wlodawa und Cholm hartnäckige Kämpfe. Ab⸗ schnitt Galitsch: Unsere Truppen erreichten im ganzen Abschnitt den Fluß Solotaja Lipa und kämpfen um die Uebergänge über den Fluß. Krimfront. Abschnitt Orechow: Unsere Truppen brechen den Widerstand des sich hartnäckig verteidigenden Feindes und rücken

kämpfend vor. Die russische Regierung hat in einem Funkspruch an Millerand und Legrand, den Vorsitzenden der interalliierten

2

Donaukonferenz, verlangt, daß die Schiffahrt auf der Donau allen Nationen garantiert werde. Angesichts der ungeheuren wirt⸗ schaftlichen Bedeutung der Donau für das russische Volk würde die russische Regierung sich in keiner Weise verpflichtet sehen, die Bestimmungen eines internationalen Abkommens zu be⸗ folgen, das ohne die Teilnahme Rußlands festgesetzt würde, da der Schutz der russischen Flagge auf der Donau nur auf dem Wege eines freien Meinungsaustausches mit Rußland in dieser Frage erreicht werden könne.

Niederlande.

„Humanité“ erhält aus Amsterdam, wo seit einigen Tagen Mitglieder des Büros des Internationalen Arbeiter⸗ yndikats versammelt sind, die Nachricht, daß das Büro einen Aufruf Eö“ der das Proletariat der ganzen Welt aufforderzs sich zusammenzuschließen, um eine unwiderstehliche Oppositiofl gegen den Krieg zu erklären und sich bereit zu machen, mit allen Machtmitteln gegen den Krieg Einspruch zu erheben und gemeinsam vorzugehen, um endgültig Frieden zwischen allen Völkern zu schaffen und den allgemeinen Weltfrieden auf der Grundlage der Sicherung der revolutionären Errungenschaften und der Unabhängigkeit der Völker zu erzielen. Dazu sei er⸗ forderlich, daß die organisierten Arbeiterverbände Truppen⸗ und Munitionstransporte unbedingt verweigerten. Der Verband verlangt von allen Zentralstellen, gegebenen Falles Massen⸗ kundgebungen für einen Generalstreik zu veranstalten. 8

Polen.

Aus Minsk ist nach Meldung des „W. T. B.“ über Moskau ein Funkspruch in Warschau eingetroffen, demzufolge die sowjetistische Abordnung bei der Prüfung der Vollmachten Schwierigkeiten gemacht, schließlich aber doch die Verhand⸗ lungen begonnen hat. Die von den bolschewistischen Ver⸗ tretern hestee Bedingungen, die allein aus der Moskauer Presse bekannt geworden sind, seien in gewissen Punkten härter, als die, welche durch Kamenew der englischen Regierung mit⸗ geteilt worden sind. Die Bedingungen würden natürlich von der polnischen Regierung nicht angenommen werden.

„Die polnische Abordnung habe den Empfang der Funk⸗ sprüche, die die polnische Regierung täglich direkt nach Minsk und gleichzeitig über die ““ Moskau dorthin sendet, nicht bestätigt; man müsse daher annehmen, daß die Funkverbindung Warschau-— Minsk auf Schwierigkeiten stößt, obwohl die Sowjetregierung freie Verbindung zugesichert hat.

In der Nacht zum 21. August um 2 Uhr wurde an

Moskau folgender Funkspruch gesandt:

An Tschitscherin, Volkskommissar für auswärtige 9 Angelegenheiten.

Ich bestätige den Empfang Ihres Funkspruchs vom 19. d. M., worin freie Verbindung mit unserer Abordnung versprochen wird, sowie Uebermittlung der Funksprüche unserer Abordnung durch Mos⸗ kau. Ich stelle fest daß der Funkspruch unserer Abordnung, den Moskau übermittelte, die Nr. 2 trägt, wonach die Nr. 1 also nicht übermittelt worden ist. Die direkte Funkverbindung mit Minsk ist dauernd gestört. Da ich an die loyale Ausführung Ihres gegebenen Versprechens glaube, bitte ich Sie, die nötigen Maßnahmen zu treffen, um eine freie Verbindung zu gewährleisten, ohne die unsere Abord⸗ nung keinen schnellen Waffenstillstand abschließen kann.

gez. Sapieha.

Der polnische Heeresbericht vom 23. August besagt: Die feindlichen Truppen, die zwischen der Weichsel und der deutschen Grenze eingedrungen waren, um die Polen vom Meere abzuschneiden, befinden sich im vollen Rück⸗ zuge und werden von den polnischen Abteilungen stark verfolgt, die

eingenommen haben. vollständig abgeschnitten, eingenommen hat. fanden die Polen

Die feindlichen Ab⸗ da General Sikorski Auf dem Kampf⸗ unter Hunderten

1.““ 8. ereits Mlawa teilungen sind Mlawa und Przasnysz platze bei Brodniza von Bolschewistenleichen drei deutsche Offiziere. Die Gruppe des Generals Osinski geht in der Richtung auf Rozany nordöstlich von Warschau vor. Der Feind erlitt ungeheure Ver⸗ luste. Am 20. August wurden eingebracht: 10 000 Gefangene, eine ungezählte Menge Geschütze und anderes Kriegsmaterial. An der mittleren Front bewegen sich unsere Truppen schnell vorwärts, und zwar in nördlicher Richtung, wo wir die Linie Ostrow Tschischew Bojansk erreicht haben. Die Begeisterung unter unseren Truppen wächst von Tag zu Tag und überwindet alle Schwierigkeiten. Der Feind hat unsere Garnison von Brest⸗Litowsk ange⸗ griffen, jedoch ohne Erfolg. Bei Dubjenka wurden die Bolschewisten über den g geworfen. Nach schwerem Kampfe haben wir Hrubieszow eingenommen. An der Südfront verfolgt unsere Reiterei Budjenny, der mit seiner Reiterei von Lem⸗ berg aus in nördlicher Richtung sich im schnellen Rückzuge befindet. Bei Lemberg haben wir eine Gegenoffensive gegen bolschewistische Reiterei begonnen. Wir nähern uns der Stadt Stry. Unsere Gegen⸗ offensive ist in vollem Gange.

Nach Meldung aus Warschau sind in den Kämpfen bei Strasburg 12 D eutsche, die angeblich mit der Waffe in der Hand in den Reihen 88 Bolschewisten getroffen wurden, er⸗ schossen worden.

Schweiz.

Gestern nachmittag fand in Luzern im Hoötel National eine zwanglose Unterhaltung des englischen Ministerpräsidenten Lloyd George und des italienischen Ministerpräsidenten Giolitti mit den dort anwesenden Vertretern der ausländischen und schweizerischen Presse steatt. Es wurde ein Communiqué in englischer und französischer Sprache verlesen, aus dem die „Schweizerische Depeschen⸗ agentur“ se genbas mitteilt:

Der Meinungsaustausch zwischen Giolitti und Lloyd George hat ihre vollständige Uebereinstimmung über die vitale Notwendigkeit der Wiederherstellung des Friedens in der ganzen Welt für einen möglichst frühen Zeitpunkt dargetan. Die erste Garantie für einen solchen Frieden findet sich in den verschiedenen bereits unterzeichneten Friedensverträgen und in der Art und Weise, wie diese Verträge ausgeführt werden. Angesichts dieser Auffassung hoffen und vertrauen die beiden Regierungen darauf, daß das gute Einvernehmen, das in Spaa erzielt wurde, hinsichtlich der Methode der Ausführung des Versailler Vertrages, sich weiter entwickeln werde, so daß diese Methode alle noch ausstehenden Fragen umfassen werde, und daß das hoffnungsvolle Experiment, das dort versucht wurde, gerechtfertigt werde durch die getreue Ausführung des dort geschlossenen Ueberein⸗ kommens seitens aller Parteien.

Bevor der Friede wiederhergestellt ist, bleibt jedoch noch eine Reihe von bedeutenden Fragen zu erledigen, deren Mehrheit mit dem Verlauf von Ereignissen, wie sie jetzt auf dem Gebiet des ehemaligen russischen Reichs sich abspielen, unzertrennlich verbunden ist. Bevor nicht der Friede zwischen Rußland und der übrigen Welt wiederhergestellt ist, wird immer eine Atmosphäre von Störungen der Ruhe die Welt weiter bedrohen. Aus diesem Grunde haben die britische und die italienische Regierung Schritte unter⸗ nommen, selbst auf die Gefahr hin, falsch verstanden zu werden, um eine Verbindung zwischen Rußland und der übrigen Welt herzustellen. Es ist deshalb tief zu bedauern, daß sie soeben hören, daß die Sowjetregierun trotz wieder⸗ holter gegenteiliger Versicherungen, die in ihrem Faneen durch ihre Vertreter in London abgegeben wurden, danach getrachtet hat, Polen Bedingungen aufzuzwingen, die nicht vereinbar sind mit dessen nationaler Unabhängigkeit. Die Regierung von Polen ist aus der Wahl der ganzen männlichen Be⸗ völkerung des Landes ohne Unterschied der Klasse hervorgegangen, und die sogenannte Bürgerarmee, welche nur aus einer Klasse herausgezogen werden soll, wie es der vierte Punkt der Bedingungen der Sowjetregierung verlangt, ist nur eine indirekte Methode, um eine Gewaltorganisation zu schaffen, welche durch Vergewaltigung die demokratische Verfassung über den Haufen werfen und diese Verfassung ersetzen soll durch den Despotismus einiger weniger, welche die Ideen des Bolschewismus in sich aufnahmen. Wir können nicht umhin, zu befürchten, daß, wenn die detaillierten Be⸗ dingungen über die Zusamznensetzung dieser Armee, welche becacg verheimlicht werden, bis Polen seine Armee demobilisiert hat, be⸗ kanntgegeben werden, man finden wird, daß sie nach dem Vorbild der russischen roten Armee konstruiert ist. Von einer Nation zu ver⸗ langen, daß sie als Friedensbedingung eine Armee organisiert zum Schutz von Leben und Ordnung, in der nur eine Klasse von Bürgern mit Ausschluß aller anderen ist, ist ein Eingriff in die Frei⸗ heit, Unabhängigkeit und Selbstachtung dieses Landes. Daß man eine solche Bedingung nachträg⸗ lich trotz der Versicherungen des Herrn Kamenew an die britische Regierung, daß nichts ausgelassen ist, was nicht von nebensächlicher Natur sei, bei der Aufstellung der Bedingungen hinzugefügt hat, ist ein grober Vertrauens⸗ bruch, und Verhandlungen irgendwelcher Art mit einer Regie⸗ rung, welche ihr Wort so leicht nimmt, werden schwer, wenn nicht unmöglich. Die Sowjetregierung hat einen Vorschlag der britischen Regierung zurückgewiesen, einen Waffenstillstand unter Bedingungen abzuschließen, welche das russische Gebiet gegen jeden Angriff sichergestellt hätten. Rußland wird seinen Vormarsch nach dem ethnographischen Polen mit der Absicht fortsetzen, dieses Land durch Waffengewalt für die Sowjetinstitution zu erobern. So wird es keiner freien Regierung möglich sein, die Oligarchie der Sowjets anzuerkennen oder mit ihnen zu verhandeln. Die Welt im Osten und im Westen schreit nach Frieden, aber der Friede ist nur möglich auf der Basis der vollkommenen Anerkennung der Freiheit der Nationen.

Die italienische und die englische Regierung sind beunruhigt durch die unbegrenzte Verlängerung des gegenwärtigen Konflikt⸗ zustandes zwischen den Nationen. Den betreffenden Völkern können diese Zustände nichts anderes als immer wachsendes Elend bringen. Für die Völker der Welt im allgemeinen bringen sie beständige Unruhe. Bevor diese Konflikte nicht aufhören, ist keine Entwicklung für Landwirtschafr und Industrie möglich. Der Austausch der Er⸗ zeugnisse der Länder kann sich nicht frei entwickeln infolge der hohen Preise. Angesichts der Gefahren, die eine Einschränkung dieses Aus⸗ tausches mit sich bringt, wird die Zivilisation, die durch fünf Kriegs⸗ jahre geschwächt ist, weiterhin erschüttert.

Die britische und die italienische Regierung sind daher einig, daß alle Anstrengungen gemacht werden sollten, um die gegenwärtigen Gegensätze zwischen den Völkern zu beseitigen.

Nach der Verlesung des Communiqués wurde ein Aus⸗ tausch von Fragen der Pressevertreter und von Ant⸗ worten der beiden Staatgnänner gepflogen.

Auf eine Frage, ob Lloyd George im September bei der Be⸗ sprechung zwischen Giolitti und Millerand zugegen sein werde, antwortete er: Wahrscheinlich.

Auf die Anfrage von italienischer Seite, warum das Communiqué nichts über italienische Fragen und besonders über das Adria⸗ problem bringe, versicherte er, es sei nichts darüber gesprochen worden, was die Presse interessieren könne. Giolitti seinerseits war der Mei⸗ nung, daß die Adriafrage in die ausschließliche Kompetenz der italienischen Kammer falle.

Ueber die Danziger Verkehrshindernisse befragt, erwiderte Aoyd George, daß eine solche Unterbindung des freien Durchgangs ein direkter Bruch des Versailler Vertrags sein würde. Ein Streik der diesen Verkehr ausübenden Arbeiter sei als ein eigent⸗ licher feindlicher Akt aufzufassen. Der Vertrag von Versailles müsse auch da respektiert werden. Lebensmittel und Munitionsvorräte für

39

Polen müßten über Danzig befördert werden. Der Hafen gehöre zu dem den Polen im Friedensvertrag zugewiesenen freien Korridor. Auf eine telegraphische Anfrage sei die Antwort gekommen, daß in Danzig keine Schiffe angehalten werden.

Auf die Frage über die Stellung Englands zu General Wrangel meinte Lloyd George lächelnd, England überlasse den General den Franzosen.

Auf die Schlußfrage, ob eine Besprechung mit deut⸗ schen Regierungsvertretern stattgefunden habe, antwortete Lloyd George: Weder direkt noch indirekt.

Nach amtlicher Meldung haben Lloyd George und Giolitti der französischen Regierung eine gemein⸗ same Aktion der Alliierten vorgeschlagen, die den

weck hat, Polen die vollen aus dem Vertrage von Versailles sich ergebenden Rechte, betreffend den freien Gebrauch und die unbeschränkte Benutzung des Hafens von Danzig und seiner Verbindungslinien, zu sichern.

9 Bulgarien.

Der am 27. November 1919 in Neuilly⸗sur⸗Seine zwischen Bulgarien und den alliierten und asso⸗ ziierten Mächten geschlossene Friedensvertrag ist nach Meldung des „W. T. B.“ mit dem 9. August 1920 in Kraft getreten. An diesem Dage sind die Ratifikations⸗ urkunden durch die Vertreter Frankreichs, Endlands, Italiens, Belgiens, Siams und Bulgariens in Paris niedergelegt worden. Mit gleichem Tage ist das im Artikel 296 des Vertrages vor⸗ gesehene „Erste Protokoll“ errichtet worden. Mit dem Inkraft⸗ treten des Friedensvertrages sind die Bestimmungen des Waffenstillstandes vom 29. September 1918 erloschen. Das französische Gesetz vom 12. August 1920, das die Ausführung des Friedensvertrages mit Bulgarien anordnet und seinen vollen Wortlaut enthält, ist in Nummer 223 des „Journal Officiel“ vom . August 1920 veröffentlicht.

8 88 1

Amerika. 8 5

Wie „Reuter“ aus Washington meldet, hat die Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten Polen durch Ver⸗ mittelung des amerikanischen Geschäftsträgers in Warschau informell Vorstellungen gemacht, in denen Polen davor ge⸗ warnt wird, seinen Heeren zu gestatten, bei der Gegenoffensive die Grenze des ethnographischen Polens zu überschreiten.

8

Mevxiko. 8

Die mexikanische Gesandtschaft in Berlin Veröffentlichung folgender Nachricht:

Nach einem uns zugegangenen Kabelgramm teilt das Aus⸗ wärtige Amt in Merieko mit, daß der Oberst Cantu, der bisher noch gegen die neue Regierung gewirkt hatte, nunmehr das Territorium von Baja California an die Regierung übergab. Der Präsident der Republik hat Herrn Ingenieur Luis W. Salazar zum Gouverneur dieses Territoriums ernannt. Mit diesem neuen Erfolge der Regierung ist die Ordnung und Ruhe in der ganzen Republik wie derhergestellt.

ersucht um

Statistik und Volkswirtschaft 88 Arbeitsstreitigkeiten. 59 Die Arbeit in den Büros der Hamburger Hochbahn⸗ gesellschaft wird, wie „W. T. B.“ erfährt, heute und der Be⸗ trieb morgen in vollem Umfange wieder au fgenommen, nachdem eine Einigung der beiden Parteien herbeigeführt worden ist.

In Lüneburg sind „W. T. B.“ zufolge seit Sonntag die städtischen Arbeiter ausständig. Lüneburg ist ohne elektrisches Licht und Gas. Der Grund ist in Lohnstreitig⸗ keiten zu suchen. Auch in Delmenhorst sind die Arbeiter der städtischen Licht⸗ und Wasserwerke am Sonntag unter Bruch des Tarifvertrages in den Ausstand getreten. Die Arbeiter haben neuerdings die Forderung erhoben, es sollten ihnen wieder, wie dies in früheren Jahren der Fall gewesen ist, auf den Kopf 104 Hektoliter Gaskoks jährlich zum halben Preis zur Verfügung gestellt werden. Die Vergünstigung wurde vom Magistrat und der Kommission der Licht⸗ und Wasserwerke als unter den Förntgen Verhältnissen undurchführbar und gesetzlich unzulässig ab⸗ gelehnt.

Verkehrswesen.

Die nächsten Postabgänge nach Brasilien, den La Platastaaten usw. finden mit dem italienischen Dampfer „Principessa Mafalda“ über Genua und dem niederländischen Dampfer „Brabaritia“ über Amsterdam statt. Postschluß für Dampfer „Prin⸗ cipessa Mafalda“, aus Genua am 1. September, beim Postamt 9 in Frankfurt (Main) am 29. August, Mittags; für Dampfer „Bra⸗ bantia“, aus Amsterdam am 1. September, beim Postamt 2 in Emmerich am 30. August, Vormittags, und beim Postamt 1 in Hamburg am 28. August, Abends. Die bei den Postanstalten nach den betreffenden Ländern aufgelieferten Briefsendungen ohne Leitver⸗ merk (auch nach Chile über Buenos Aires und den wieder allgemein zu benutzenden Andenweg) werden zunächst über Genua und erst nach Eintritt des Postschlusses für den italienischen Dampfer über Amster⸗ dam beofördert.

Familiennachrichten. Verlobt: Frl. Editha Wendt mit dem Landwirt Major d. R. a. D. Herrn Friz⸗ Metius⸗Buckatzsch, Direktor des Kreiswirtschafts⸗ verbandes Gifhorn (Breslau —Gifhorn).

Verehelicht: Herr Oberstleutnant Frithjof Freiherr von Hammer⸗

stein⸗Gesmold mit Frl. Ilse von Lüneburg (Uetze).

Gestorben: Herr Generalmajor a. D. Eggeling Freiherr von Strombeck (z. Zt. Minden i. W.). Herr Leutnant Christoph Graf von Schwerin. 8

1 88

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32A.

VVier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 68) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

1“ 82 16“ 8

Zwickau

““

1. 11“ —“

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Dienstag, den 24. Auguft

(Fortsetzung aus dem Haupiblatt.) b Deutsches Reich. 9 3

8 Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren Deutschlands, Zahlstelle Würzburg, Obere Johanniter⸗ straße 6, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäcker⸗ innung Würzburg am 30. Mai 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ wertrag und die Vereinbarung vom 6. April 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Würzburg und eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Septemder 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1928 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33/34, zu richten. ,

Berlin, den 8. August 1920. b

Derr Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung

Die Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände, Ortskartell Würzburg in Würzburg, Friedenstraße 21, hat beantragt, den zwischen dem Würz⸗ burger e be t . e Handel, Gewerbe und Industrie und dem Deutschen Werkmeisterverband, Bezirksverein Würzburg, am 23. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag und den von der Demobilmachungsstelle Nord⸗ bayern am 1. Juni 1920 für verbindlich erklärten Schieds⸗ spruch des Schlichtungsausschusses Würzburg vom 31. März 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ hedingungen für die Meister in Handel, Gewerbe und Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Würzburg ein⸗ schließlich der eingemeindeten Vororte nebst Heidingsfeld für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1942 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

8

8 Bekanntmachung. Der Verband der Metallindustriellen im Bezirk E. V., der Gewerkschaftsbund

Angestellten⸗Verbände, der Gewerkschaftsbund der Angestellten und die Arbeitsgemeinschaft 8 An⸗ gestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Bund der technischen Angestellten und Be⸗ amten, dem Zentralverband der Angestellten und dem deutschen Werkmeister⸗Verband am 30. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und 1 Angestellten in den Betrieben der Metallindustrie an Stelle des allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags vom 1. Dezember 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishaupt⸗ mannschaft Zwickau einschließlich des Ortsbezirks Meerane, ausschließlich derjenigen Betriebe in der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, die der volkswirtschaftlichen Vereinigung Aue angehören, für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 170 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 11. August 1920. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband, Bezirk Groß Berlin, Berlin, Engelufer 15, und der Zentral⸗ verband deutscher Arbeitgeber in den Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrsgewerben haben beantragt, den zwischen ihnen am 22. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die im Furagehandel beschäftigten Kutscher und Arbeiter an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 11. August 1919 nebst Nachträgen gemäz § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Schöneberg, Charlottenburg, Neukölln, Britz, Lichtenberg, Friedrichsfelde, Karlshorst, Wil⸗ mersdorf, Halensee, Steglitz, Friedenau, Schmargendorf, Lank⸗ witz, Südende, Tempelhof, Mariendorf, Treptow, Stralau, Oberschöneweide, Niederschöneweide, Johannistal, Tegel, Plötzensee, Waidmannslust, Reinickendorf, Weißensee, Pankow, Heinersdorf, Hohenschönhausen, Niederschönhausen, Wilhelms⸗ burg, Groß Lichterfelde, Hermsdorf, Glienicke und Wittenau für allgemein verbindlich zu erklären. 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1090 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berrlin, den 11. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

er Allgemeine Arbeitgeberverband für Nord⸗ usen und Umgebung in Nordhausen, Arnoldstraße 18,

Nordhausens und der Verein der Angestellten im Kautabakgewerbe, Sitz Nordhausen, haben be⸗ antragt, die zwischen ihnen am 5. März / 20. Mai 1920 ab⸗ geschlossene zweite Vertragsänderung zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 3. Juli 1919 nebst Vertragsänderung vom 20. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Industrie, Handel und Gewerbe, einschl. des Einzelhandels, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ kreises Nordhausen und des Ortes Salza gleichfalls für all⸗ gemein verbindlich zu erklären. 1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 437 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 11. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A- Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Geschäftsstelle des selbständigen Mittel⸗ tandes im Handwerk, Handel und Gewerbe Rem⸗ I und Umgegend und der Deutsche Transport⸗ arbeiterverband haben beantragt, den zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, b11 stelle Remscheid und Umgegend, der freien Fuhr⸗ herrn⸗Innung, dem Fuhrwerksbesitzer und Fuhr⸗ unternehmerverein E. V., dem Kohlenhändlerverein, dem Eisen⸗ und Stahlhändler⸗ und Baumaterialien⸗ händler⸗Verein und dem Holzhändlerverein zu Rem⸗ scheid abgeschlossenen vom 1. September 1919 ab gültigen Tarifvertrag mit den hierzu am 31. Mai 1920 getroffenen Abänderungen sowie den Ablade⸗Akkordtarif vom 20. Mai 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Kutscher, Fuhrleute, Ablader und Arbeiter in Fuhrgeschäften und Lagerbetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Remscheid für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1955 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten. .X“

Berlin, den 12. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die selbständigen Friseure Kiels (Arbeits⸗ gemeinschaft der Arbeitgeber) und der Arbeit⸗ nehmerverband des Friseur⸗ und Haargewerbes, Zweigverein Kiel, haben durch das Lohn⸗ und Arbeitsamt Kiel beantragt, den zwischen ihnen am 26. Juli 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Friseurgewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Kiel und der Orte Holtenau, Friedrichsort, Elmschenhagen, Neumühlen⸗Dietrichsdorf, Eller⸗ bek und Wellingsdorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1961 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 12. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, Zwickauer Straße 152, hat beantragt, den zw ischen ihm und der Bäckerinnung Chemnitz am 23. Juni 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 21. März 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe mit Ausnahme der Bäckereigroßbetriebe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Bäckerinnung Chemnitz für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1617 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 12. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufs genossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, Zwickauer Straße 152, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäckerinnung Zwönitz und Umgegend am 15. Juni 1920 ““ Lohn⸗ und Arbeitsvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der e Zwönitz und Umgegend für allgemein

indlich zu erklären. deegeenag. Antrag können bis

Einwendungen gegen diesen 8 zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI. R. 1951 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 12. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. S. A.: Dr. Buffe.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker, und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, Zwickauer Straße 152, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäcker⸗Zwangsinnung Stoll berg und Umgebung am 26. Juni 1920 ab⸗ geschlossenen Lohn⸗ und Arbeitsvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Voͤgergewerbe an Stelle des allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrags nebst Anhang vom 15. Janugr 1920 gemäß § 2, der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbezirks Stollberg für allgemein verbindlich zu erklären. 1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zu 10. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1399 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 12. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Konditorer

———

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft des Bamberger Klein⸗ handels E. V. in Bamberg, Langestraße 13, der Ge⸗ werkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Bamberg, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsgruppe Bamberg, und der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Bam⸗ berg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 27. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Beilage I. . und I. B. vom gleichen Tage zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten des Kleinhandels emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Bamberg für all⸗ gemein verbindlich zu erklären. . 1

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 715 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 13. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeit geberverband der chemischen In⸗ dustrie Deutschlands, Sektion VN a Sachsen in Leipzig, Salomonstraße 1, die Arbeitsgemeinschaft Angestelltenverbände, Ortskartell Leipzig, er Bund der technischen Angestellten und Beamten, Ortsverwaltung Leipzig, der Deutsche Werkmeister⸗ verband, Geschäftsstelle Mitteldeutschland, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes⸗ geschäftsstelle Leipzig, und der Gewerkschaftsbund kausfmännischer Angestelltenverbände, Landesaus⸗ schuß Sachsen, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Zentralverband der Angestellten im Bezirk Leipzig am 7. Juni 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 19. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen 8 die kaufmännischen und technischen Angestellten einschließlich er Werkmeister in der chemischen eh; mit nehags ns etzbl.

der Arbeitnehmer in Apotheken und Seifenfa

der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Ge S. 1456) für das Gebiet der Stadt und Amtshauptmann⸗ schaft Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären.

riken, gege

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 831 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. h Berlin, den 13. August 1920. 3 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. 8

Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und Berufsgenossen in Frankfurt a. M., Allerheiligen⸗ straße 51, und die Arbeitgebertarisgemeinschaft des Bäckereigewerbes in Frankfurt a. M. haben beantragt, den zwischen ihnen am 21. Juli 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 23. Mai 1919 nebst Nachtrag vom 9. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeit⸗ nehmer im Bäckereigewerbe und in gemischten Bäckereibetrieben

äß §2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Fesetdl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 321 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ““

Berlin, den 15. August 1920.

1 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

8

Bekanntmachung.

Der Landwirteverband Ostprignitz in Pritzwalk, Mevenburger Tor 7, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband zur Wahrung der Interessen der Land⸗ wirte des Kreises Westprignitz in Perleberg, dem Deutschen Landarbeiterverband, weigstelle in Wittenberge (Bez. Potsdam), dem Allgemeinen Schweizerbund (Sitz Leipzig), Zweigstelle Berlin, und dem Zentralverband der Forst⸗ und Land⸗ arbeiter in Perleberg am 15. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗

Interessengemeinschaft der Privatangestellten

bedingungen für die Berufsschweizer gemäß § 2 der Ver⸗