Der Regierungs⸗ und Baurat Rieken ist vom Hochbau⸗ amt in Preuß. Stargard an das Hochbauamt in Uelzen versetzt.
Dem Regierungs⸗ und Baurat Hildebrand in Königs⸗ berg i. Pr. ist die Vorstandsstelle des Hochbauamts Ost daselbst übertragen.
Der Geheime Baurat Marx im Reichsverkehrsministerium
— Zweigstelle Preußen⸗Hessen — ist an Stelle des Präsidenten der Eisenbahndirektion Reiffen in Cassel zum Mitgliede des Technischen Oberprüfungsamts ernannt.
Die Regierungs⸗ und Bauräte, Geheimer Baurat Prieß bei der Regierung in Koblenz und Antonio Schmidt bei der Eisenbahndirektion in Altona sind in den Ruhestand getreten.
Dem Regierungs⸗ und Baurat Klatt in Kiel ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Staatsbienst erteilt.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung.
r bisherige außerordentliche Professor in der wirt⸗ schafts⸗ und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. Dr. Klumker ist zum ordentlichen Professor n derselben Fakultät,
die bisherigen außerordent lichen Professoren in der natur⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M.
Dr. Brandt, Dr. Ebler, Dr. Hellinger, Dr. Linke und Dr. Mannich sind zu ordentlichen Professoren in derselben Fakultät ernannt worden.
An Stelle des ausgeschiedenen Geheimen Justizrats Riefenstahl ist dem Landgerichtsrat Clostermann die Stelle des Universitätsrichters an der Universität Bonn zum 1. Ok⸗ tober d. J. nebenamtlich übertragen worden.
11
Druckfehlerberichtigung.
In der in Nr. 186 des Reichs⸗ und Staatsanzeigers vom 20. d. M. veröffentlichten Liste der im Rechnungsjahre 1919 für kraftlos erklärten Staatsschuldurkunden muß es unter II. Konsolidierte 3 ½ (vormals 4) prozentige
ö“
Staatsanleihe Lit. E zu 300 ℳ statt Nr. 10 493 heißen
10439.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen Ninderpest.
Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, be⸗ treffend Maßregeln gegen die Rinderpest (GBl. S. 105) und der dazu ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 (RGBl. S. 147) in Verbindung mit dem Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 4. Dezember 1916 Nr. IA IIIe 8838 (Ministerialblatt 1917 S. 24), wird zur Verhütung der Einschleppung und Verbreitung der Rindexpest, welche in Belgien, insbesondere nahe der deutschen Grenze, ausgebrochen ist, für den Umfang des Re⸗ gierungsbezirks Königsberg folgendes angeordnet:
„Die Ein⸗ und Durchfuhr von Vieh, d. h. allen nutzbaren Haus⸗ tieren einschließlich der Hunde, Katzen und des Geflügels, jedoch mit Ausnahme der Pferde, Maultiere, Maulesel und Esel, aus Belgien ist verboten. G Das gleiche Verbot erstreckt sich a) auf alle von Wiederkäuern stammende tierische Teile in frischem oder trockenem Zustande sowie auf tierische Er⸗ seugnise mit Ausnahme von Butter, Milch, Sahne und ase, auf Dünger, Rauhfutter, Stroh und andere Streu⸗ materialien, gebrauchte Stallgeräte, Geschirre und Lederzeuge, auf unbearbeitete (beziehungsweise keiner Fabrikwäsche unterworfene) Wolle, Haare und Borsten, au brauchte Kleidungsstücke für den Handel und Lumpen. ““ § 2. 8 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anordnung unter⸗ liegen der Strasvorschrift des § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs und den Sonderstrasvorschriften des Reichsgesetzes vom 21. Mai 18758 (RGBl. S. 95), betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote. b „Vporstehende landespolizeiliche Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung durch büche Anardn 188 Kraft.
Königsberg, den 13. August 1920.
Der Regierungspräsident. v G
Bekanntmachung.
Der Händlerin Amalie Jost, geeb. Luck, Berlin Schönleinstraße 12, habe ich die Wiederaufnahme d es durch Verfügung vom 21. Februar 1919 (R.⸗A. Nr. 48/19) Amts⸗ blatt Stück 9 u ntersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBI. 03) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 24. August 19220.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. B.:
Bekanntmachung.
Wir heben unsere Anordnung vom 22. Mai 1920, wodurch wir a) dem Konditor Peter Brune, Soest, Grandweg 3, b) dem Konditor Wilhelm Weimann, Soest, Westenhellweg 8, c-) dem Konditor Wilhelm Hüllen, Soest, Petristraße 3, den Handel mit Konditoreiwaren, den Betrieb der Konditorei und den Betrieb des Kaffees wehen Unzuverlässigkeit in bezug auf diese Handelsbetriebe untersagt haben, hiermit auf.
Soest, den 22. August 1920.
Die Polizeibehörde. Dr. Liphardt.
Bekanntmachung. 1
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) habe ich der Schankwirtin Frau Emma I geb. Kühn, Berlin, Keibelstraße 6, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs 856 Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 17. August 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) ist dem ““ Peter Künster, Koblenz⸗ Moselweiß, Backes gasse 12, durch Verfügung vom heutigen
8
Tage der Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs im vollen Umfange wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb vom 23. August 1920 ab untersagt. — Die Kosten dieser Bekanntmachung hat Künster zu tragen. 1““
Koblenz, den 12. August 1920. 1
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Biesten.
Bekanntmachung.
Der Genossenschafts⸗Molkerei E. G. in Schaf⸗ stedt, Zweigstelle in Merseburg, ist die Ausübung des Molkereibetriebes vom 25. August d. J. bis auf weiteres wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Gleichzeitig wird festgesetzt, daß die von der Anordnung Betroffene, die Kosten der Veröffentlichung zu tragen hat. 8
Merseburg, den 25. August 1920.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Mosebach. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Frse vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann und händler Heinrich Petersen in Deezbüll durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage für die Dauer von drei Monaten den Handel mit Manufakturwaren jeder Art wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Niebüll, den 18. August 1920. 8
Der Landrat. Böhme.
ssetzung des Amtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Beilage.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Stellvertreter des Reichsministers des Auswärtigen, Gesandte von Rosenberg hat sich, wie „W. T. B.“ amtlich meldet, gestern zum französischen Botschafter und zum polnischen Geschäftsträger begeben und ihnen das Bedauern der deutschen Regierung über die Vorfälle in Breslau ausgesprochen.
Der Chef der Heeresleitung hat sich gestern nach Schlesien zu Besprechungen mit den dortigen militärischen Dienststellen und zu Truppenbesichtigungen begeben.
8
In dem zufolge der Abstimmung wieder zu Deutsch⸗ land gelangten Teile Westpreußens hat sich in den jüngsten Tagen die monatelange Erregung der Deutschen in bedauerlichen Vorfällen Luft gemacht. Wenn es auch nicht zu Nunschnrtunen gegen Leib und Leben ge⸗ kommen ist, so hat doch die polnische Bevölkerung mehrfach zu leiden gehabt. In Freystadt wurde der Pfarrer aus der Kirche geholt und gezwungen, eine veaeh eee zu verbrennen. Bei Bischofswerder ließ sich die erregte Menge zur Verletzung der Grenze hinreißen. An anderen Stellen wurden polnische Ein⸗ wohner zum Verlassen der Häuser gezwungen und mit Ver⸗ treibung bedroht. Die Reichsregierung hat, wie „W. T. B.“ meldet, bereits ihre ernste Mißbilligung derartiger Vorfälle zu erkennen gegeben. Sie wird mit aller Energie für Aufrechterhaltung von Ruhe und Sicherheit in den Gebieten mit deutsch⸗polnischer Bevölkerung sorgen. Nur dann, wenn der in Deutschland lebende Pole durchaus unbehelligt bleibt, vermag die Reichsregierung mit Nachdruck für die in Polen lebenden Deutschen einzutreten. “
2₰
Die infolge des russischen Vormarsches am 13. August
verlegte Transportstraße für den Entente⸗ nachschub nach Danzig und Memel wird am 26. August wieder auf die frühere Linie Cottbus—Lissa — Posen — Deutsch Eylau zurückverlegt. Die Ententekommission
kehrt von Danzig nach Deutsch Eylau zurück. 8
Zur Uebernahme und zum Abtransport der nach Ostpreußen übergetretenen Teile der russischen Armee werden am 28. August zwei Bataillone Reichswehr mittels Schiffs nach Pillau transportiert. Ein weiteres Bataillon soll mit der Bahn durch den polnischen Korridor dem ostpreußischen Wehrkreiskommando zugeführt werden, wozu das Einverständnis der polnischen Regierung nachgesucht ist. Es handelt sich laut „W. T. B.“ um je ein
Bataillon der Wehrkreise II, III und IV.
885 8 Irehh
b Preußen. Seitens des HKauptausschusses der ver einigten deutschen Parteien und Gewerk und des Plebiszitkommissariat ür Deutschland is gestern laut Meldung des „W. T. B.“ aus Beuthen Korfanty folgende Verständi⸗ gungsnote überreicht worden: Als Ergebnis der zwischen Ihnen und Herrn Rechtsanwalt Wollny einerseits und den Herren Pfarrer Ülitzka und Sanitätsrat Dr. Bloch andererseits am 23. August gepflogenen Besprechung sind folgende vier Punkte als Vorschlag von polnischer Seite festgestellt worden: 1. Fntfernang der Sicherheitspolizei und Ersatz derselben bis zur möglichst baldigen Aufstellung einer Abstimmungspolizei durch eine bewaffnete Einwohnerwehr (Hilfspolizei), die sich zur Hälfte aus Polen und zur Hälfte aus Deutschen zusammensetzt. 2. Ausweisung derjenigen, die nach dem 1. August 1919 nach Ober⸗ schlesien Augejogen sind. Ueber Ausnahmen, die durch berufliche, geschäftliche oder sonstige billige Interessen der Betreffenden gerecht⸗ fertigt sind, entscheidet eine paritätische, aus Deutschen und Polen zusammengesetzte Kommission unter dem Vorsitz eines Vertreters der Interalliierten Kommission. 3. Die Weigerung, die Waffen niederzulegen oder abzugeben, soll mit den seessten Strafen, minde⸗ mit einjähriger Zuchthausstrafe und mit Verlust bes Ab⸗ stimmungsrechtes, geahndet werden. 4. Von den politischen Parteien und Gewerkschaften auf polnischer und deutscher Seite soll ein gemeinsamer Aufruf an die Bevölkerung zur Rückkehr und zum Frieden erlassen werden. Diese vier Punkte finden unsere Zustimmung. Zu. Punkt 2, wollen wir nicht entscheiden, inwieweit er zu § 3 Absatz 6 des Artikels 88 des Friedensvertrages in Gegensatz steht. Es liegt im Sinne zhrer Vorschläge, wenn wir im Interesse des Friedens in Oberschlesien und der Ficherstellung dauernder un⸗ gestörter Fortführung des Wirtschaftslebens noch folgenden Punkt hinzufügen: 5. Jeglicher Terror gegen Anders⸗ denkende hat zu unterbleiben, insbesondere ist jede Einwirkung durch
82
Gewalttätigkeit oder Drohungen in Arbeitsbetrieben oder im Privat⸗
leben, jeder Zwang wegen Zugehörigkeit zu einer politischen oder wirtschaftlichen Organisation untersagt. 1
ur Ueberwachung der Durchführung dieser Vereinbarungen ist für das Abstimmungsgebiet eine Kommission aus Deutschen und Polen unter Vorsitz eines Vertreters der inter⸗ allijerten Regierungs⸗ und Plebiszitkommission einzusetzen. Als ersten Akt des ernstlichen Willens beider Teile 8- Durchführung der getroffenen Vereinbarungen halten wir die sofortige Veröffent⸗ lichung des unter Punkt 4 vorgesehenen Aufrufs an die Bevölkerung für notwendig. Wirsind zu dersofortigen Veröffent⸗ lichung dieses Aufrufs bereit und erwarten von Ihnen das gleiche. Sie haben unseren Vertretern versichert, daß ein Aufruf Ihrerseits den Frieden in Oberschlesien binnen 48 Stunden wieder herstellen würde. Sollten Sie daher zögern, so müßten wir daraus entnehmen, daß Sie den gegenwärtigen ungesetzlichen Zustand billigen und daß Sie zur Verwirklichung Ihrer Zusagen nicht gewillt oder nicht in der Lage sind.
Der polnische Abstimmungskommissar Korfanty ist der in dieser Note ausgesprochenen nachgekommen und hat, wie „W. T. B.“ meldet, nunmehr an sämt⸗ liche polnische Organisationen einen Auf⸗ ruf erlassen, in dem es heißt: 1
Die Sicherheitspolizei verläßt Oberschlesien. Es werden Bürger⸗ wehren gebildet, die bis zur Uebernahme des Sicherheitsdienstes durch die Abstimmungspolizei Dienst tun werden. mission in Oppeln hat sich weiter darauf geeinigt, daß zugewanderte Deutsche, die in Oberschlesien Unruhen und Pogrome gegen die Polen veranstalteten (22), ausgewiesen werden. Ferner werden in allernächster Zeit polnische Kontrolleure bei den Behörden angestellt, die darüber wachen werden, daß in den Aemtern keine Waffen ver⸗ borgen und dort keine Pläne gegen die polnische Bevölkerung (2) geschmiedet werden. Die Verhandlungen, betreffend die Bezahlung der Streiktage, werden mit den Arbeitgebern noch geführt. Bis dahin haben wir erreicht, s. infolge des Streiks kein Bergarbeiter geschädigt wird in bezug auf Urlaub, Deputatkohle und Ueberschichten. Fen. die Arbeitgeber sich darauf nicht Ankassen sollten, sollen die Berg⸗ arbeiter⸗Organisgtionen namhafte Unterstützungen zahlen.
Die Lage ist derart, daß durch einen weiteren Streik und Un⸗ ruhen unsere gerechte Sache nur leiden würde. Wir rufen Euch deshalb zur Aufn 8 der Arbeit auf, zumal die Gründe zum Streik nicht mehr vorhanden sind. Gleichzeitig rufen wir auch zur Ab gabe der Waffen auf. Diese sollen bis zum 28. August Mittags 12 Uhr bei den Gemeindevorstehern Fiedess g werden. Ferner müssen sofort alle Angriffe auf die Fenusch Bevölkerung, die Revisionen in den Ge v Eisenbahnen und in den Straßen unter⸗
assen werden, damit Ruhe eintritt. Der gean den wir geführt, war ein Kampf um die Gleichberechtigung, auf die die polnische Bevölkerung de. gewartet hat. Jetzt, wo wir das Ziel erreicht, müßt Ihr unbedingt unserem Aufruf Folge leisten, damit wieder Ruhe und Ordnung in Oberschlesien eintritt. -
Wie „W. T. B.“ weiter aus Beuthen meldet, sind die Verhandlungen zwischen den deutschen und polnischen Organi⸗ sationen in der Form abgeschlossen, daß Punkt 5 des deutschen Vorschlags den Zusatz erhielt „ohne der Anwendung gesetzlicher 1 vorzugreifen“. Zu Punkt 2, betreffend Ausweisung, wurde ein Zusatz dahin⸗
ehend angenommen, daß bgsor ben die Elemente auszuweisen
sind, die auf ungesetzliche Weise oder unter Mih Amtsbefugnis das Abstimmungsergebnis zu beeinträchtigen suchen. Die Einigungsformel wird nunmehr der interalliierten Regierung und der Plebiszitkommission in Oppeln zur Ent⸗ scheidung unterbreitet. Die der Innehaltung der Vereinbarungen soll durch eine paritätisch zusammengesetzte Kommission aus 20 Mitgliedern unter Vorsitz eines Mitgliedes der interalliierten Kommission erfolgen. 8 1“
Die deutschen politischen Parteien und die Gewerkschaften erließen folgenden Aufruf:
Nachdem die Polen gestern durch Aufrufe und Versammlungen zur Ruhe gemahnt, zur veehee gf aufgefordert, die Aufnahme der Arbeit, Zurückziehung der Posten, Unterlassung der Haussuchungen und Durchsuchung der Straßenbahnen durch ihre Leute gefordert haben, ersuchen wir die deutsche Bevölkerung, bei Eintritt der Ruhe sich jeglicher Gewalttätigkeit gegen die Polen und Wiedervergeltung oder Rache zu enthalten. General Le Rond hat zugesagt, daß jeden, der die Gesetze übertreten hat, die volle Schwere des Gesetzes sesen wird. Wir müssen bl zur Ruhe und zum Frieden kommen. Wir er⸗ warten, daß die Bevölkerung der Auffassung ihrer Führer Folge leisten wird.
„Von der interalliierten Regierungskom⸗ mission in Oberschlesien wird dem „W. T. B.“ mitgeteilt:
Es ist in der Presse eine Erörterung im Gange, nach welcher man vermuten dürfte, daß die interalliierte Kommission die Bewaffnung eines gewissen Teiles der Bepölkerung gebilligt hat. Die interalliierte Regierungskommission hat ihre Unparteilichkeit oft genug bewiesen, so daß kein vernünftiger Mensch berechtigt ist, daran zu zweifeln, daß sie alle Gesetzvoidrigkeiten, von welcher Seite sie auch kommen mögen, mit Nachdruck nih agt In unzweideutiger Weise fordert sie alle Bürger ohne Rassenunterschiede mit Ausnahme der Polizei auf, di Waffen sofort an die Herren Kreiskontrolleure abzugeben. e
—
Vom Oberpräsidium in Königsberg wird dem „W. T. B.“ mitgeteilt: Durch die Vorarbeiten der zuständigen Stellen ist es sichergestellt, daß der Abtransport der internierten Bolschewisten nach dem Inneren des Reiches rasch vorwärts gehen wird. Am Anfang der nächsten Woche werden täglich 2000 Mann nach Pillau abtransportiert werden. Die Fahl wird bis Ende der nächsten Woche voraus⸗ 8 auf 4 g
ogar auf 6000 Mann täglich gesteigert werden können.
Eine französische Dienststelle für Ein⸗ und Ausfuhrbewilligung für das Saargebiet ist mit dem Sitz in Saarbrücken errichtet worden. Sie ist laut „W. T. B.“ befugt, Ausnahmen von den französischen Ein⸗ und Ausfuhrverboten selbständig zu regeln. An diese Dienststelle, Service de Dérogation, Neues Landgericht, Zimmer Nr. 2, sind künftig alle einschlägigen Gesuche in viersacher Aus⸗ fertigung zu richten. Sie werden mit möglichster Beschleuni⸗ gung erledigt werden. Lediglich Gesuche, betreffend Vieh, Oel⸗ uchen und chemische Fette, sind wie bisher in sechsfacher Aus⸗ fertigung vorzulegen, da sie an die Pariser Dienststelle weiter⸗ geleitet werden müssen.
—₰
8 Baden. 168 Der Reichsschatzminister von Naumer Donnerstagvormittag in egleitung Walther dem Staatspräsidenten gestattet. des „W.
hat am des Steenherrtth einen b Bei dieser Gelegenheit wurden nach 18 bun 8 „T., B.“ die Angelegenheiten verschiedener Ressorts eingehend erörtert. Die Unterredung dauerte mehrere Stunden. Von Karlsruhe begab sich der Reichsschatzminister gestern nach Bühl, wo er zusammen mit dem Neichskommissar für die besetzten Rheinlande Be⸗ sprechungen mit dem Bürgermeister von Bühl über die An⸗ gelegenheiten des Brückenkopfes Kehl hatte. Auf Veranlassung des Staatspräsidenten haben mehrere Bürgermeister aus dem
besetzten Gebiet des Brückenkopfes Kehl Gelegenhei t dem Minister die besonderen meal9 8 e 88
Die alliierte Kom⸗
00 Mann täglich, in der übernächsten Woche
Staatspräsidenten das Württemberrg. „Gestern nachmittag ist eine Vollversammlung der Betriebs⸗ räte ganz Stuitgarts abgehalten worden, die als Antwort auf die Schließung der drei größten Industriebetriebe beschloß, den verschärften Generalstreik zu erklären.
Danzig.
Wie die „Danziger Zeitung“ meldet, ist ein Geschwader von vier kleinen englischen Panzerkreuzern in’ Begleitung von einigen FiI in die Danziger Bucht eingelaufen und ankert gegen⸗ wärtig auf der Neede unmittelbar vor Neufahrwasser. Einer der Panzer führt die britische Admiralsflagge im Topp. Im Hafen liegen zwei weitere englische Kriegsschiffe sowie zwei französische Panzerkreuzer. 1 8
Oesterreich.
Die EEö willfahrte dem Ansuchen der österreichischen Regierung, betreffend Lieferung von Roh⸗ stoffen für die österreichische Industrie seitens aus⸗ ländischer Kreditgeber. Weder die Rohstoffe noch die aus ihnen hergestellten Erzeugnisse würden der Requisition unter⸗ liegen.
gec, Klagenfurt fand eine Plenarsitzung der Plebiszitkommission statt. Die Kommission hat das Ab⸗ stimmungsreglement zu Ende beraten. Es besteht die Absicht, alle notwendigen Vorbereitungen derart zu treffen, daß die Abstimmung bereits am 10. Oktober, an einem Sonn⸗ tage, vorgenommen werden kann. An dem Abstimmungstage sowie zwei Tage vor und zwei Tage nach der Abstimmung be⸗ steht für die Gemeinden des Abstimmungsgebiets unbedingtes Alkoholverbot. Am Abstimmungstage darf in keiner Kirche des Abstimmungsgebiets irgendeine Predigt gehalten werden.
Frankreich.
Der diplomatische Vertreter der „Jrischen Republik“ hat, wie der „Netit Parisien“ berichtet, einen Brief an den Minister⸗ präsidenten Millerand gerichtet, in dem er den Ministerpräsidenten ersucht, die französische Regierung möchte bei der englischen Regierung zugunsten Irlands inter⸗ venieren.
Rußland.
Der russische, durch Funkspruch verbreitete Heeres⸗ bericht vom 26. August meldet:
Westfront. Abschnitt Brest⸗Litowsk: Unsere Truppen kämpfen hartnäckig um den Besitz der Festungsfront von Brest⸗ Litowsk. Im Abschnitt Lemberg hartnäckige Kämpfe mit wechselseitigem Erfolge. Krimfront. Abschnitt Cherson: Unsere Truppen drängten den Gegner erneut zurück und machten Gefangene. Abschnitt Orechow: Hartnäckige Kämpfe mit beträchtlichen feindlichen Kavalleriestreitkräften.
Der General Wrangel meldet die Einnahme von Noworpssisk und Jekaterinodar.
Belgien.
Wie „W. T. B.“ aus Brüssel meldet, beschloß das Kabinett, nach Rückkehr des Königs aus Brasilien, die für Ende Oktober vorgesehen ist, seine Gesamtdemission ein⸗ zureichen. Dadurch ist die innere Krise in Belgien akut ge⸗ worden; denn nunmehr wird der Parteikampf in voller Stärke Monate hindurch geführt werden.
Der „Moniteur“ veröffentlicht ein Dekret, durch das vom 1. September ab eine Ausfuhrlizenz eingeführt wird.
Die französische und die belgische Regierung haben ein neues Abkommen über den Austausch von E isenerz und Kohlen abgeschlossen. Belgien liefert Frankreich monat⸗ lich 19000 ohlen und erhält für deren Wert Eisenerze.
Polen.
Die polnische Regierung veröffentlicht eine Er⸗ klärung, in der es laut „W. T. B.“ heißt: 3 Der Sieg der polnischen Armee ändert nichts in der Haltung der polnischen Regierung in der Friedensfrage. Der Entschluß der polnischen Regierung, eine gerechte Löfung des Zwistes mit der bolschewistischen Regierung herbei⸗ zuführen, ist niemals erschüttert worden. Wir führen keinen Krieg gegen die rufsische Nation und haben es nie getan. Wir 16 keineswegs, uns fremdes Land anzueignen; wir sind im Gegenteil der Ansicht, daß freundschaftliche Beziehungen zur rufsischen Nation eine Grundlage für den dauernden Frieden Osteuropas sind. Unsere Friedensbemühungen tmäsges aber vergeblich bleiben, wenn die Ver⸗ bindung der polnischen Regierung mit ihrer Abordnung in Minsk durch technische Schwierigkeiten des Funkverkehrs und der Kurierverbindung gestört wird. Die polnische Regierung muß verlangen, daß alle Schwierigkeiten der Verständigung mit der Abordnung in Minsk ohne Verzug behoben werden:; denn allein eine direkte und regelmäßige Verbindung mit unserer Abordnung kann die Bedingungen schaffen, die zu einem befriedigenden Ergebnis der Ver⸗ andlungen führen. Der durch Fumkspruch verbreilete Op erationsbericht des polnischen Generalstabs vom 26. August besagt: kordfront: In den Abschnitten der 1. und 5. Armee ist die Lage unverändert. Während der Säaͤäuberung des Gebiets westlich der Linie MNlawa — Ziechanow e ee 2000 Bolschewisten cefongen. Zentrumsfront: Im A seccitt der Stadt Leman befinden sich noch einige Tausend en aller Waffengattungen, welche unter unserem Sens sich bartnäckig verteidigend, zur deutschen Grenze zurü eiche. Es wurde festgestellt, dah in einem Abschnitt unse 889 teilungen von zwei Batterien und Masahtwengehehren da 1 ols 9 wisten beschossen wurden, die sich anf deutschem Boden befan Fr. 89 Auf der Chaussee Kolno —— kysoynce stieß unser 57. b merieregiment mit starken feindlichen Abteilungen zusammen 8* erbeutete nach hartem Kampfe sechs Geschütze, zehn Maschinen ewehre, Fahnen und die Kanzlei der 10. bolschewistischen Kavallerie ivision. Abteilungen der 3. Legionärdivision überraschten durch Linen Ausfall aus Kobrin den Feind, der verschiedene Einheiten “ zersprengten ihn, machten 1100 Gefangene, darunter den ganzen 8 der 57. Sowjetdivision, und erheuteten vier Geschütze I zw Maschinengewehre. Gestern haben unsere Lrapees. 78 besetzt. Südfront: Oestlich Lemberg, im Abschnitt Zado⸗ worze, sind hartnäckige Kämpfe im Gange. Wie das „Journal“ aus Warf chau meldet, haben die ivlomatischen englischen und französischen Missionen diplomatischen ene 8- o1A“ Warschau verlassen, um sich nach Paris bezw. L zurückzubegeben. Litauen.
Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet aus London: Eine zro.e Anzahl russischer Truppen hat auf der Flucht
vor den Polen die litauische Grenze rschritten und die Waffen abgegeben. Die Litauer haben weitere Grenzüber⸗ schreitungen mit Rücksicht auf die Lebensmittelknappheit ver⸗ oten.
Tschecho⸗Slowakei.
Nach einer Prager Meldung der „Neuen Freien Presse“ wurden die deutschen Schulbehörden in Böhmen über die Auflassung von 100 deutschen Schulklassen verständigt, so insbesondere in Rumburg, Trautenau, Teplitz und Johannis⸗ bad. Seit dem Bestehen der tschecho⸗slowakischen Republik seien mindestens schon 400 deutsche Schulklassen aufgelassen worden, sodaß die Deutschen, wenn das Vorgehen der tschechischen Regierung gegen das deutsche Schulwesen im bisherigen Tempo forts 1b nach 14 Jahren im tschechischen Staat keine deutsche Schule mehr besitzen würden. Deutsche Proteste blieben erfolglos.
b Finnland.
In Helsingfors tagte die gemischte finnisch⸗russsische Kommission, die laut ere gennischtafinnisch zur Ueber⸗ wachung der Ausführung der Vertragsbedingungen eingesetzt ist.
Schweden.
Das Kabinett hat mit Gültigkeit vom 1. September 1920 an die durch Verfügung vom 22. Juli 1916 bezw. 8. Juni 1917 festgelegten Kanal⸗ und Schleusenabgaben für den Trollhättankanal und den Söderteljekanal vorläufig für die Zeit bis Ende dieses Jahres um 100 Prozent erhöht.
Amerika.
Die Rati fizierung der 19. Abänderung der Verfassung der Vereinigten Staaten, durch die den Frauen das Wahl⸗ recht zuerkannt wird, ist heute vom Staatssekretär Colby amtlich bekanntgegeben worden.
Nach einer Havasmeldung aus Guatemala sind die Präsidentschaftswahlen in aller Ruhe verlaufen. Carlos Herora ist mit großer Stimmenmehrheit gewählt worden.
Parlamentarische Nachrichten.
Der auswärtige Ausschuß des Reichstag laut Meldung des „W. T. B.“ auf Mittwoch, den 1.
tember 1920, Nachmittags 5 Uhr, einberufen.
Statistik und Volkswirtschaft. FsFetzrüHretttei
n Stettin sind, wie „W. T. B.“ erfährt, die im Waren⸗ großhandel, in der Spedition, im Rollgewerbe, auf den Kohlenhöfen usw. beschäftigten Transportarbeiter, mehrere taufend an der Zahl, wegen Lohnstreits in den Ausstand getreten.
In Düsseldorf hat, „W. T. B.“ zufolge, die Aktien⸗
esellschaft Gebrüder I Betrieb ge⸗ schloffen, da die Arbeiter sich weigerten, den Steuerabzug anzuerkennen. 1 h
Durch einen am 26. d. M. ausgebrochenen Ausstand im “ Transportgewerbe wird, wie „W. T. B.⸗ be⸗ richtet, die bevorstehende Messe schwer geschädigt, da zahlreiche Meß⸗ bücher noch auf der Eisenbahn lagern und nicht abgefahren werden können, was bei vielen Meßausstellern große Empörung und Ent⸗ rüstung hervorrief. Trupps Ausständiger durchzogen gestern vormitta die Stadt und suchten jeden Transport von Meßgütern lahmzulegen. Es sind Ansammlungen vnest ah eg vor allem am Hauptbahnhof und an den Güterbahnhöfen, u be⸗ merken, wo alle Transporte kontrolliert werden.
Aus London wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Die letzten Ergebnisse der Abstimmung der Bergleute bringen weiterhin eine erdrückende Mehrheit für den Ausstand. — Nach einer Meldung der „Humanités“ aus London sollten von heute mittag ab in Manchester und Liverpool die Zeitungs⸗ setzer in den Ausstand treten. Die Zeitungen können infolgedessen
nicht erscheinen. Kunst und Wissenschaft.
Im Kupferstichkabinett der staatlichen Museen wird zum Gedächtnis des lüngst verstorbenen berühmten schwedischen Malers A. Zorn eine Gedächtnisausstellung seiner Radierungen veranstaltet. In erstklassigen Abzügen sind seine Haupt⸗ werke von seinen Jugendarbeiten, die noch den Einfluß Wisthlers zeigen, bis zu den reifen Schöpfungen der letzten Jahre vertreten.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Der Wert der landwirtschaftlichen „Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika. Nach einer Veröffentlichung des Department of agriculture in Washington hat, wie wir den „Mitteilungen der Deutschen Land⸗ wirtschaftsgesellschaft“ entnehmen, der Wert der landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika in den letzten 40 Jahren sich folgendermaßen gesteigert: 8 Wert der Tiere Wert der und der tierischen Eeengfse 6
6 025 000 000 8 957 000 000 14 331 000 000 8 149 000 000 14 222 000 000 7 164 000 000
9 054 000 000 4 352 000 000
6 907 000 000 3 868 000 000
6 112 000 000 3 783 000 000
6 133 000 000 3 717 000 000
5 842 000 000 3 501 000 000
5 562 000 000 3 257 000 000
5 486 000 000 3 551 000 000
aaa 3 In3s es
2 998 704 412 89 973
“ — 000 2189 097492 ia 2 212 540 927
Fiskaljahr Gesamtwert
24 982 000 000 22 480 000 000 21 386 000 000 13 406 000 000 10 775 000 000 9 895 000 000 9 850 000 000 9 343 000 000 8 819 000 000 9 037 000 000
1919⁴) 1918 1917 1916 1915 1914 1913 1912 1911 1910 19092). 18992), 18892).. 1879²) .
1) Vorläufiges Ergebnis. — ²) Nach der Ausnahme des Statistischen Amts „Census Office“.
659698ö1“
Eö1 .. b18u153
—’-
Gärtnerisches Lehrlingswesen.
Ein Erlaß des preußischen Ministeriums für Landwirtschaft Domänen und Forsten regelt das gärtnerische Lehrlingswesen. Danach findet eine Anerkennung von Lehrwirtschaften auf bei dem Ausschuß für Gärtnerei⸗ die Landwirtschafts⸗ kammer statt. Diese Anerkennung erfolgt stets unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs. Die anerkannten Lehr⸗ wirtschaften unterwerfen sich den vom Gärtnereiausschuß der Landwirtschaftskammer ausgestellten Bestimmungen über die Lehr⸗ lingshaltung. Demgemäß richtet sich die Zahl der Lehrlinge nach der Größe des Betriebs und der Zahl der beschäftigten Ge⸗ hilfen. Grundsätzlich dürfen gehalten werden: in Betrieben bis zu 2 Gehilfen 1 in Betrieben mit 3—4 Gehilfen 2 Lehrlinge, in Betrieben mit b und mehr Gehilfen 3 Lehrlinge. de- als 3 Lehrlinge sollten in einem Betrieb gleichzeitig nicht gehalten werden. —.
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Verkehrsw
Rohrpostverkehr. Vielfach besteht die irrtümliche Auf⸗ fassung, daß der Rohrpostbezirk Berlin sich mit dem Gemeindebezirk „Groß Berlin“ decke. Der Rohrpost bezirk Berlin umfaßt jedoch nur das Gebiet, das an das Rohrpostnetz angeschlossen ist. Dazu gehören gegenwärtig die Bestellbezirke der Postämter in Berlin, Grunewald, Halensee, Lichtenberg, Pankow, Rummels⸗ urg, Schöneberg, Steglitz, Wilmersdorf, Charlottenburg, Plötzen⸗ see, Neukölln und vom Postamt Treptow die Grundstücke Treptower Chaussee 15 — 18. Nur für den Rohrpostverkehr innerhalb dieses Gebiets gelte die PFüpfenseh von 1 ℳ 40 ₰ für den Rohrpostbrief und
ℳ 30 ₰ für die Rohrpostkarte. Daruͤber hinaus können zur Be⸗ förderung mit der Rohrpost geeignete und postordnungsmäßig be⸗ schaffene Briefe und Postkarten auf Verlangen der Absender strecken⸗ weise mit der Rohrpost befördert werden, vorausgesetzt, daß der Aufgabe⸗ oder Bestimmungsort innerhalb des Rohrpostbezirks liegt, oder daß wenigstens einer der beiden Orte zum Oberpostdirektions⸗ bezirk Berlin gehört. Für solche Sendungen ist außer der Rohr⸗ hostge bg hr noch das gesetzliche Porto (40 ₰ für den Brief, 30 ₰ für die Karte) für die Weiterbeförderung z. B. von Berlin W. 8 nach Hernniuec und, wenn am Bestimmungsort die Sendungen durch Eilboten bestellt werden soll, die Eilbestellgebühr zu entrichten.
Entwicklung des deutschen Funkverkehrs. Auch für den Unbeteiligten ist es von Wert, zu erfahren, welchen Auf⸗ schwung der Funkverkehr in Deutschland nach dem Kriege genommen hat. Während am 1. Juni 1919 insgesamt 27 Funkstellen im öffent⸗ lichen Verkehr ätig waren, hatten wir am 1. Juni 1920 bereits 55 im Betriebe und eine größere Zahl in Vorbereitung. Der Funkverkehr mit dem Ausland ist durch die hierfür bestimmten beiden Großfunk⸗ stellen und eine Hauptfunkstelle bisher nach den Vereinigten Staaten von Amerika, Spanien, Norwegen, Schweden, Ungarn und Holland aufgenommen worden und befindel sich in Vorbereitung mit Frank⸗ reich, Italien, der Schweiz, der Tschecho⸗Slowakei und Rumänien. Die Zahl der von deutschen Funkstellen verarbeiteten Funktelegramme betrug im März 1919 3866 Telegramme mit 136 103 Wörtern und hat sich im Laufe des Jahres auf 104 977 Telegramme mit 1 778 344 Wörtern im Monat März 1920 gesteigert. In keinem anderen Lande hat die Verwendung der Funktelegraphie im öffent⸗ lichen Verkehr auch nur annähernd den Umfang angenommen wie in Deutschland.
Nach den kürzlich in Amerika mit der Hapag getroffenen Ver⸗ einbarungen wird laut Meldung des „W. T. B.“ Anfang Januar der frühere deutsche Dampfer „Prinz Eitel Friedrich“ (8899 Brutto⸗Registertons), der außer der Frachtbeförderung auch ungefähr 1500 Zwischendeckpassagieren Ueberfahrt⸗ gelegenheit zu bieten bestimmt ist, den neuen Dienst zwischen Hamburg und New York eröffnen. Im Februar und März folgen zwei weitere 8000 Tonnen⸗Dampfer, die für etwa die gleiche Zahl Zwischendecker eingerichtet sind. Durch Eröffnung dieses Dienstes ist wieder der Anfang damit gemacht, daß mittel⸗ und osteuropäische Auswanderer, die nach Abgabe der deutschen Flotte nach ausländischen Abfahrthäfen zu gehen genötigt waren, den von früher her gewohnten Weg nach Hamburg nehmen können.
Vom 1. September an erhöhen sich die Gebühren für Pakete nach Oesterreich, der Tschecho⸗Slowakei und Ungarn. Ein 5 kg⸗Paket nach Oesterreich oder der Tschecho⸗ Slowakei wird z. B. 3 ℳ 60 ₰ und nach Ungarn 5 ℳ 20 ₰ kosten. Auskunft über die Gebühren für die einzelnen Gewichtsstufen usw. erteilen die Postanstalten. Bei Paketen mit Wertangabe nach den genannten Ländern hat die Angabe des Wertes fortan in der Franken⸗ währung zu erfolgen.
Der Postanweisungsverkehr mit Spanien und den spanischen Postanstalten in Marokko wird am 1. September aufgenommen.
Die Frist, bis zu der Metallband zum Umschnüren der Postpakete verwendet werden darf, ist vom Reichspost⸗ ministerium bis zum 31. März 1921 verlängert worden, damit Paket⸗ versender die noch vorhandenen Vorräte an Metallband möglichst auf⸗ brauchen können.
Theater und Musik.
Schillertheater. 8
Das Schillertheater eröffnete am “ seine diesjährige Spielzeit mit einer jener sauberen, sorgfältig vorbereiteten Klassiker⸗ vorstestungen, wie man sie dort von jeher gewöhnt ist, mit einer Neueinstudierung von Lessings dramatischem Gedicht „Nathan der Weise“. Die Aufmerksamkeit zog naturgemäß hauptsächlich der Darsteller der Titelgestalt auf sich, Max Pategg, dem die Direktionsgeschäfte leider aur selten die Ausübung seiner Schau⸗ spielertätigkeit gestatten. Sein volltönendes Organ, seine ge⸗ pflegte Sprechkunst, seine beredte Gebärdensprache und sein feiner Sinn für Humor lassen seine Darstellung des Nathan als eine seiner reifsten und besten Leistungen erscheinen. Dieser Nathan stand auch in würdiger Umgebung, aus der sich Alfred Brauns jugendlich feuriger Tempelherr, Arthur Menzels menschlich schlichter, aufrichtig frommer Klosterbruder, des neuver⸗ pflichteten Dietrich von Oppen interessanter Derwisch, Richard Wirths oppelzüngiger Patriarch, Georg Paeschkes vornehmer Saladin wirksam hervorhoben. Auch die Frauenrollen waren mit Susanne Stoll erg (Sittah), Fanny Wolff (Daja) und Annemarie Mörike (Recha) gut besetzt. Die unter der Spielleitung Franz Bonnos stehende ein⸗ drucksvolle Aufführung fand lebhaften Beifall.
8 Mannigfaltiges.
Die vereinigten Verbände heimattreuer Ober⸗ schlesier planten im Anschluß an die bereits angekündigte, morgen, Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, im Lustgarten statt⸗ findende Kundgebung einen Demonstrationszug durch die Straße Unter den Linden zum Brandenburger Tor. Trotz aller Sympathie, die der Berliner Polizeipräsident der genannten Kund⸗ gebung entgegenbringt, ist er ni tin der Lage, einen De⸗ monstrationszug zu dulden, da der Zug eine Verletzung des befriedeten Reichstagsbannkreises bedeuten würde. Es sind die notwendigen polizeilichen Maßnahmen vorgesehen, um ein Ueberschreiten der Bann⸗ kreisgrenze zu verhindern. Zugleich ist Vorsorge getroffen, daß die ausländischen Missionen vor Zwischenfällen, wie sie sich am 26. August in Breslau abgespielt haben, wirksam geschützt werden. Der Polizei⸗ präsident vertraut darauf, daß die Berliner Bevölkerung am Sonntag ein genügendes Maß von Selbstzucht an den Tag legen wird, um jede Störung der öffentlichen Ordnung und damit ein Eingreifen der Polizeiorgane zu vermeiden. (W. T. B.)
Im Berliner Stadion im Grunewald fand gestern nach⸗ mittag die vom Nationalverbaud deutscher Offiziere und dem Ver⸗ band nationalgesinnter Soldaten veranstaltete Tannenberg⸗ Gedächtnisfeier statt, der über 20 000 Teilnehmer bei⸗ wohnten. Um den in der Mitte errichteten blumengeschmückten Feldaltar hatten die vaterländischen und militärischen Vereine, unter ihnen zahlrei Tannenbergkämpfer, und studentischen Kor⸗ porationen nach seierlichem Einmarsch mit ihren Bannern Auf⸗ stellung genommen. Den Feldgottesdienst. der mit dem „Nieder⸗ ländischen Dankgebet“ abschloß, hielt der Pfarrer Dr. Klatt ab, der in kurzer, weihevoller Rede der Bedeutung des Tages Nach ihm sprachen der Generalmajor Graf von aldersee,
der General der Infanterie von Dickhuth⸗Harrach und der Vize⸗