1920 / 195 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

beutsch⸗österreichischen Büchereien die Fortsetzung der früher von ihne gehaltenen amerikanischen Zeitschrifte 8 ermöglichen. Es ist bereits eine größere Wunschliste hinübergeschickt; ein Ver⸗ ichmis von Buchfortsetzungen, die während des Krieges erschienen ind, soll folgen. Die Preußische Staatsbibliothek ist zur Ueber⸗ mittelung von Wünschen bereit. Während diese Organisation die Beschaffung der Zeitschriften und Bücher selbst in die Hand ge⸗ nommen hat, hat ein Kreis von Deutschfreunden von St. Louls durch Herrn 8 M. Wülfing, wie das für Bibliotheks⸗ wesen“ mitteilt, eine bare Gabe von 25 000 übersandt, zum Teil für bestimmte Zwecke (Thesaurus linguae Latinae, Un iversität Tübingen), zum größten Teil aber zur Verwendung für Berliner Bücheveien und Publikationszwecke. Auch in der Schweiz sind Pläne im Gange, um den deutschen Büchereien die durch den Stand der Valuta verteuerte schaveizerische Literatur zu verschaffen. Ein Hindernis fänden diese Bestrebungen allerdings in der die im Ausland durch die Außenhandelsordnung des deutschen Buch⸗ handels entstanden sei. Der Buchhandel und die Bücherverkäufer, namentlich in den neutralen Ländern und in Nordamerika, empfänden die hohen Valutaaufschläge als eine Ungerechtigkeit. Auf anderer Grundlage als diese Hilfsaktion beruht ein von der englischen und amerikanischen „Society of friends“, den Quäkern, aus⸗ gehender Plan. Die Gesellschaft, die sich bekanntlich um die Er⸗ nähvungsverhältnisse Mitteleuropas bedeutende Verdienste er⸗ worben hat, beabsichtigt, eine „Anglo-American Univer- sity Library für Central Europa“ an einem oder mehre⸗ ren Orten zu errichten, von denen aus den deutschen Gelehrten die seit Ausbruch des Krieges erschienene engli sch⸗ameri kanische Litevatur (nur um diese soll es sich handeln) zugänglich gemacht werden soll. Das Unternehmen wird in England von Mr. B. M. Headicar, Biblio⸗ thekar der School of Economies (Universität London) vertreten, die Verhandbungen deutscherseits liegen in der Hand der „Notgemein⸗ schaft der deutschen Wissenschaft“. „Es lassen sich“, schreibt die genannte Correspondenz, „gegen diese Form der Hilfeleistung wohl manche Einwendungen machen, insbesondere, daß der deutschen Wissenschaft nicht dauernd damit gedient ist, solange die Möglichkeit vorliegt, ihr die Hilfsbibliothek wieder zu entziehen. Es ist aber kein Zweifel, daß das Anerbieten freundlich und ehrlich gemeint ist und daß das „Timeo Danaos“ hier nicht am Platze ist. Auch sonst kommen aus England manche Anregungen zur Wiederaufnahme des wissenschaft⸗ lichen Verkehrs, auf die die deutschen Büchereien freudig eingehen. Es würde nur falsch sein, diese Stimmung überall vorauszusetzen, deshalb ist Zurückhaltung geboten und unbedingt die fremde Initiative abzuwarten. Fälle, in denen dies nicht beobachtet worden ist, z. B. hoben schon zu beschämenden Zurückweisungen geführt, die sich unsere Büchereien unter allen Umständen ersparen müssen.“

Literatur.

Kind und Volk. Der biologische Wert der Treue zu den Lebensgesetzen beim Aufbau der Familie. Von Hermann Mucker⸗ mann S. J. (Freiburg i. Br. 1920, Herder. Erster Teil: Ver⸗ erbung und Auslese. Mit 2 Tafeln. 8,60; geb. 10,40. Zgweiter Teil: Gestaltung der Lebenslage. Mitt 1 Tafel. 11,40; geb. 13,40 und Zuschläge.) Der Orden Jesu hat ein großartiges System wissenschaftlicher Arbeitsteilung unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen und dadurch auf zahlreichen Einzel⸗ gebieten namhafte Erfolge zu erzielen gewußt. Man braucht sich nur des Astronomen Secchi, des Entomologen Wasmann, der Nationalökonomen Cathrein und Pesch u. a. zu erinnern, um diese Tatsache vollauf be⸗ stätigt zu finden. Als der anerkannte Biologe des Ordens darf zur⸗ zeit Peter Muckermann gelten, dem wir schon manchen wertvollen Beitrag zur biologischen Forschung danken. Auch die vorliegende Schrift zeugt von voller Beherrschung des gesamten hiologischen Wissensgebiets. Ihre erste Auflage fand weitgehende Beachtung. Sie ist, wie schon der erweiterte Untertitel andeutet, in der dritten vorliegenden Auflage bedeutend vermehrt worden und zerfällt nunmehr n zwei selbständige Teile, von denen der erste „Vererbung und Aus⸗ lese“ und der zweite „Gestaltung der Lebenslage“ überschrieben ist. Beide zusammen behandeln die wichtigsten biologischen Gesichtspunkte, beim Aufbau der Familie zu beachten sind, und durch bestimmte ethische Verpflichtungen begründet werden. Der Inhalt des Werks baut sich auf Vorträgen auf, die der Ver⸗ fasser einer vielköpfigen Zuhörermenge in der Reichshauptstadt sowie in zahlreichen anderen Städten Deutschlands gehalten hat. Die Form dieser Vorträge ist auch in der schriftstellerischen Darstellung möglichst treu gewahrt worden, was ihr den Reiz der Ursprünglichkeit und Lebendigkeit verleiht. Mit sittlichem Ernst und feinsinnigem Zartgefühl, das bei der Lüftuug des über den Geheim⸗ nissen des Lebens ruhenden Schleiers doch niemals die Grenze des Gebotenen überschreitet, werden die schwierigen und heikelen Probleme behaudelt. Neben den Vorzügen des biologischen Fachmanns und des erfahrenen Seelsorgers verfügt der Verfasser über ein großes Dar⸗ stellungsvermögen, mit dem er in gleicher Weise den Verstand zu esseln wie das Gemüt zu erwärmen versteht. So wird das Buch Muckermanns von allen, denen das Wohl der Familie am Herzen liegt, dankbar begrüßt werden, denn der Weg zur Genesung unseres kranken Volkes führt in der Tat über die Gesundung der Familie. Wollen eine königliche Kunst. Gedanken über Ziel und Methode der Willensbildung und Selbsterziehung. Von Pro⸗ fessor Dr. Martin Faßbe nder, Geheimer Regierungsrat. (Freiburg i. Br. 1920, Herder. 12,50, geb. 15,50 und Zu⸗ chläge.) Wir leben in einer Zeit, die zahlreiche sittliche Krankheits⸗ rscheinungen ausweist. Mit der Ausbildung des Intellekts und der Höhe technischen Könnens haben die Stärke und Reinheit des Willens icht Schritt zu halten vermocht. Da ist es gewiß mit Freuden zu egrüßen, wenn sich berufene Federn der Erörterung der schwierigen Fragen widmen, die mit dem Problem der Willensbildung und Selbsterziehung gegeben sind. Als der berufensten einer aber darf auf diesem Gebiete der Sozialpolitiker und Sozialpädagoge Professor Martin Faßbender gelten, dem wir neben mancher anderen reifen Frucht hingebenden Studiums beispielsweise das treffliche Sammel⸗ werk „Der Wille des deutschen Volkes zum Leben“ verdanken. Bei der Geistesart des Verfassers versteht sich der religiöse Grundgedanke id die religisse Zielsetzung in der vorliegenden Schrift von selbst. rrotz der Apologie katholischer Aszese, in der er eine nach Motiv, Ziel und Mittel „theozentrisch und christozentrisch orientierte“ Willeensbildung sieht, hält er sich aber von konfessioneller Einseitig⸗ keit sern und wird auch anderen der Willensstähluug und Charakter⸗ bildung e pädagogischen Bestrebungen, wie belspielsweise der ethischen Kultur, gerecht. Bei der Erörterung der natürlichen Willensbildung läßt der Autor auf zahlreiche Gegenstände, die mit seinem Thema in mehr oder minder enger Verbindung stehen, als Ha sind Sport, Pfadfinderbewegung, Högieng Mnemotechnik u. a., ine Fülle interessanter Streiflichter fallen. So wird hier auf engem Raum vielen vieles geboten, und sowohl Geistliche, Lehrer, Aerzte und Richter wie das große Publikum werden aus der Lektüre der Schrift mannigfachen Nutzen ztehen. 2.r;

die

Reif für das Leben. Roman in fünf Büchern Karl Gjellerup. (Geh. 12 ℳ. Geb. 20 ℳ. Verlag von Quelle u. Meyer in Leipzig. 1920.) Man könnte diesen Roman des hervorragenden dänischen Dichters einen Ent⸗ wicklungs⸗ oder Erziehungsroman nennen. Zwar umfassen die geschilderten Begebenheiten nur einen kurzen Zeitraum im Leben des Helden, eines jungen Kopenhagener Arztes, dafür aber gerade denjenigen, der für ihn durch Gewinnung einer festen Lebens⸗ anschauung und Wahl einer endgültigen Stellung zu Welt und Menschen der entscheidende wird. Alle Vorzüge der Gjellerupschen Muse eignen auch dieser Dichtung: die lebensvolle Heimatschilderung, die scharfe Charakteristik der handelnden Personen und vor allem der philosophische Gehalt. Ein gewisser spekulativer, Erühlgeischer Zug gehört nun einmal zu den charakteristischen Eigenschaften nordischer Dichtkunst. Bei Giellerup aber baut sich dieses Element auf ein⸗ dringendstem Studium und gründlichster Kenntnis antiker wie moderner

von

Philosophie auf, und es bleibt, soviel wir auch über Darwin, Schopen⸗ hauer, Eduard von Hartmann, du Prel, Buddhismus und Seelen⸗ wanderung vernehmen, doch nur Beiwerk, das den künstlerischen Zweck und Kern des Ganzen niemals überwuchert oder verdunkelt, sondern geeignet erscheint, den handelnden Persönlichkeiten ihr eigenartiges, plastisches Relief zu verleihen. Sie philosophieren nicht bloß, sondern leben ihre Philosophie. Es geht von dem im Mittelpunkte der Dichtung stehenden Forsthause und ihren Insassen ein Hauch stillen Verzichtens und abgeklärter Lebensweisheit auch auf den Leser über. „Reif für das Leben“ ist kein Erzeugnis flüchtiger Unterhaltungs⸗ literatur, sondern ein Buch, das uns von neuem vor die ewige Syhinx des Lebens stellt, und zu dem daher tiefere Naturen in dem Elend und der Unrast dieser Gegenwart immer wieder gern zurückkehren

werden. Land⸗ und Forstwirtschaft.

Am 15. und 16. September findet in Köln der 34. Deutsche landwirtschaftliche Genossenschaftstag statt, veran⸗ staltet vom Gesamtausschuß des Reichsverbandes der deutschen land⸗ wirtschaftlichen Genossenschaften (e. V.). Auf der Tagesordnung steht u. a.: Entwicklung und zeitiger Stand des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens in der Rheinprovinz (Berichterstatter: Ver⸗ bandsdirektor Freiherr von Loe⸗Burg Bergerhausen); Jahresbericht für 1919/20 (Berichterstatte: Anwalt Regierungsrat Gennes⸗ Berlin) 3 Zusammenarbeit der Verbände und ihrer genossenschaft⸗ lichen Zentralen, besonders die Bewertung der Revisionsarbeit der Verbände in organisatorischer, ideeller und wirtschaftlicher Beziehung (Berichterstatter: Verbandsdirektor Landesökonomierat Hohenegg⸗ München); Die genossenschaftliche Arbeit im Rahmen des gesamten Arbeitsgebiets der landwirtschaftlichen Berufsvertretung (Bericht⸗ erstatter: Generalsekretär Kerp⸗Köln); Welche Aufgaben stehen der genossenschaftlichen Viehverwertung bevor? (Berichterstatter: Direktor Thoma⸗Köln); Innere Erstarkung der landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaften unter besonderer Berücksichtigung der Zukunft unserer genossen⸗ schaftlichen Dorfbanken (Berichterstatter: Verbandsdirektor Freiherr von Heintze⸗Flehm); Die freie Genossenschaft an Stelle der ge⸗ bundenen Wirtschaft (Berichterstatter: Verbandsdirektor Hofrat Dr. Schöne⸗Dresden). 1“

Verkehrswesen.

Der Reichsverkehrsminister hat die Eisenbahn⸗ direktionen angewiesen, von jetzt ab alle Sendungen, die durch Verfrachter aufgeliefert werden, denen eine falsche De⸗ klaration von Frachten nachaeewiesen ist, grund⸗ sätzlich (durch Oeffnen der Verpackungen und dergleichen) daraufhin prüfen zu lassen, ob der Inhalt der Sen⸗ dung mit den Angaben im Frachtbrief überein⸗ stimmt. Die seit jeher ö Vorschrift, daß die Dienst⸗ stellen sich von der Uebereinstimmung der Angaben im Fracht⸗ briefe mit dem Inhalt der Sendung zu überzeugen haben, wenn der Verdacht einer falschen Deklaration besteht, ist erneut eingeschärft worden.

Wie „W. T. B.“ hört, wird die Hamburg⸗Ameri Linie in ihren gemeinsam mit dem Harrtman⸗Konzern zu betreibenden Auswanderungsverkehr nach Danzig als Abfahrhafen einbeziehen. zur Aufnahme des Dienstes sind schon seit einiger Zeit getroffen. Zum April, 1921 wird der Fertigstellung des ersten eigenen Hapag⸗

Dampfers für den Auswanderungsverkehr entgegengesehen 1

Der Norddeutsche Lloyd nimmt am 25. September den 8 Seehöhe

regelmäßigen Dienst nach Brasilien wieder auf.

Nr. 34 der „Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗ heitsamts“ vom 25. Angust 1920 hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln Pegen Pest und Cholera. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich)

pium, andere Betäubungsmittel. Fleischverbrauch, Schweine⸗ handel. (Preußen) Aufsicht über Krankenanstalten des Johanniter⸗ ordens. Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit. Behandlungs⸗ gebühr von Wutschutzpatienten. Vergütung bei Massenimpfungen. Ländliche Wohlfahrtspflege. Deutsche Arzneitaxe 1920. (Berlin) Hebammengebührenordnung. (Reg.⸗Bez. Potsdam) Unter⸗ suchung der Diphtheriefürsorgeschwestern. (Sachsen) Fleischkenn⸗ zeichnung bei Fleischbeschau. Auskunftsstelle für Nahrungsmittel⸗ industrie. Beseitigung von Tierka davern, Schlachtabfällen. (Baden) Fleischeinfuhr aus Amerika. Vergütung an Gesundheits⸗ beamte. (Thüringen) Lymphgefäßentzündung der Fferde. (Sachs.⸗ Altenburg) Heilkunde durch nichtapprobierte Personen. (Mecklbg.⸗ Strelitz) A“ der Pferde. Maul⸗ und Klauen⸗ senche. (Oldenburg) Säuglingspflegerinnen. (Oesterreich) Ab⸗ gabe von Aspirin. (Großbritannien) Geschlechtskrankheiten bei Seeleuten. (Niederlande) Seucheneinschleppung durch Schiffe. Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kon⸗ gressen usw. (Frankreich) Förderung der Geburtenzahl. Ver⸗ mischtes. (Preußen) Bericht des Knappschaftsvereins Bochum 1918. (Schweiz) Lebensmittelkontrolle 1919. Geschenkliste. Wochen⸗ tabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. ulschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. ““ 8

Theater und Musik.

Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Madame Butterfly“, mit den Damen Marherr⸗Wagner, von Scheele⸗Müller und den Herren Kirchner, Ziegler, Lücke, Stock, Philipp und Krasa in den Hauptrollen, aufgeführt. Musikalischer Leiter ist Dr. Carl Besl. Anfang 7 Uhr.

Im Schau 8. ielhause wird morgen „Fuhrmann Henschel“, mit Eduard von Winterstein in der Titelrolle und Lucie Höflich als Hanne Schäl, gegeben.

Im Deutschen Künstlertheater muß die für morgen, Mittwoch, angesetzt gewesene Erstaufführung des dreiaktigen musi⸗ kalischen Schwankes „Die Scheidungsreise“ wegen Erkrankung einer Hauptdarstellerin ausfallen. Die Aufführung findet am Donners⸗ tag, den 2. September, statt. Die Rolle der Vera hat Käthe Haack übernommen. Die für morgen gekauften Eintrittskarten behalten für Donnerstag ihre Gültigkeit, die für Donnerstag gekauften Karten sind für Donnerstag nicht gültig und können für spätere Abende um⸗ getauscht werden.

Am Montag, den 20. September, veranstaltet Miete Möller unter Mitwirkung von Hertha Stolzenberg vom Deutschen Opernhaus und Claudio Arrau in der Singakademie einen Abend für eine Ernst von Wolzogen⸗Spende, um dem schwer erkrankten Dichter die Sympathie des Berliner Publikums zu beweisen. 8 ““ 8 Mannigfaltiges. 8

1 11.“ 11“

Die St Charlottenburg wird, dem „Berl. Lok.⸗ Anz.“ zufolge, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der Hochbau⸗, Tiefbau⸗ und Parkverwaltung eine Reihe von Notstandsarbeiten ausführen lassen. Die Gesamtkosten stellen sich auf 19,6 Millionen Mark.

888

In den Albatroswerken auf dem Flugplatz Johannisthal brach, wie hiesige Blätter melden, in der Nacht

zum Montag ein Brand aus, der das Hauptlagergebäude

1e Amerika Die Vorbereitungen

Werke mit seinem sehr wertvollen Inhalt einäscherte. Der ene⸗ standene Sachschaden wird auf mehrere Millionen geschätzt. Wahr⸗ scheinlich ist das Feuer im Schließerhaus ausgebrochen, wo die Wächter den Ofen geheizt hatten.

Schwerin, 30. August. (W. T. B.) Die „Mecklenburgische Zeitung“ meldet: Fünf Ruderer des Schweriner Rudervereine unternahmen gestern nachmittag eine Sportfahrt nach Bad Kleinen. Gegen abend traten sie trotz der Warnung von In⸗ sassen eines Segelbootes die Rückfahrt an. Hinter der Insel Liepe wurden sie von den vorangefahrenen Seglern wiederum gewarnt und sind anscheinend umgekehrt. Heute morgen wurde bei der Goldburg das Boot kieloben treibend aufgefischt. Anscheinend haben alle fünf Ruderer den Tod in den Wellen gefunden.

Wien, 30. August. (W. T. B.) Infolge des anhaltender Regens sind einige Nebenflüsse der Donau, wie die Traun und die Enns, über ihreUfer getreten und haber weite Flächen Land überschwemmt, und auch einige Ortschaften, darunter Steyer, teilweise unter Wasser gesetzt. Ar Wohnungen und Kulturen wurde großer Schaden angerichtet. Die Blätter melden aus Gmund, daß der Rathausplatz, ein Teil der Esplanade und die Traunpromenade unter Wasser stehen, doch sei seit heute das Wasser im Sinken begriffen. 111“

8

Wien, 31. August. (W. T. B.) Den Blättern zufolge fanden gestern vormittag in der Engesfelder Munitions⸗ fabrik Verhaftungen leitender Persönlichkeiten, Beamter und Arbeiter statt. Die Behörden haben Schiebungen vorn Waffen⸗ und Munitionsvorräten im Betrage von sieber Millionen Kronen entdeckt, u. a. sollen Waffen und Munition irn großen Mengen ins Ausland verschoben worden sein.

Laut Reutermeldung wurden

Tokio, 29. August. (W. T. B. (Sachalin)

durch eine gewaltige Flutwelle in Odomari 200 Menschen getötet; 500 sind obdachlos.

Aeronantisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow. 29. August 1920. Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 6 ¾ a.

Relative Feuchtig⸗ keit

Wind Richtung Geschwind.

Sekund.⸗ % Meter

100 N 10 100 N 18 100 NzO 23 100* NzO 18 100* NzO 12

Temperatur C0

Seehöhe Luftdruck

oben unten

m. mm

122 751,8

300 736

500 718 1000 676 1500 643 1820 612 21I11 100 * NS 11

Bedeckt. Sprühregen. Sicht 4 km. Zwischen 720 und 960 m 11“ überall 8,6 0. 8

12,4

11 10. 8 6

.

30. August 1920. Drachenaufstieg von 5 a bis 7 a.

Relativpe Wind Feuchtig⸗ Geschwind.

unten 8 Richtung Sfaud⸗

Luftdruc Temperatur Co

8 ün mm oben 122 746,9 300 731 500 715 1000 673 1500 631 1840 605 100 R

Bedeckt. Regen. Sicht 5 km. Zwischen 970 und 1060 m überall 4,7 °. Inveksion zwischen 1630 und 1840 m von 0,0° auf 0,2°.

7,8 7 WNW 9 97 NW 95 NWzN

100: NNW

100: N

80

SS SS 900 00 00 0

Theater.

Hpernhaus. (Unter den Linden.) Mittwoch: 140. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr. 5 1u“ Die Meistersinger von Nürnberg.

or Schauspielhaus. 2 m Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 145. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Fuhrmann Henschel. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Die Räuber. Anfang 6 ½ Uhr.

Anfang

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Gontermann mit Hrn. Major a. D. Erich Gravenhorst in Halle a. S. (Siegen i. W.). Freiin Irene von Langermann und Erlencamp mit Hrn. Haro Burchard Graf Wedel (Frankfurt a. M. —Evenburg b. Loga in Ostfriesland). Verwitwete Gräfin Irene zu Rantzau mit Hrn. Rittmeister Grafen Otto⸗Detlef zu Rantzau (z. Zt. Osterhof b. Itzehoe, Holstein— Wildenhorst b. Preetz, Holstein). Frl. Udi von Buch mit Hrn. Leutnant Martin Sommerfeldt (Berlin). Verehelicht: Frl. Irmgard von Schulz mit Herrn Franz von Waldow (Herzogswaldau, N. Schles.). Frl. Clara von Basse⸗ witz mit Herrn Lutnant Albrecht von Perbandt (Fuchshöfen, Ostpr.). Frl. Margot von Dobschütz mit Herrn Oberleutnant Vernhard von Versen (Berlin⸗Schmargendorf). Frl. Elfriede Mühlke mit Herrn Regierungs⸗ und Baurat Klemme Berlin).

Geboren: Ein Sohn Herrn Regierungsrat Zorll (Hannover).

Gestorben: Herr Generalmajor z. D. Arthur von Carnap Fepeutechen. Herr Generalleutnant a. D. Ludwig von Mühlenfels (Dölitz in Pommern). Herr Stadtsyndikus a. D. Justizrat Ludwig Götting (Hildesheim). Herr Pastor D. theol. Martin Hennig (Hamburg).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg⸗

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsr engering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, 1 Berlin, Wilhelmstraße 32. 8

Seechs Beilagen senbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 70 A u

8 und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

5

1u“ 1

Erste Zeilage

Berlin, Dienstag, den 31. Auguft

zum Deutschen RNeichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1920

(Forifetzung aus dem Hauptblatt. Dentsches Reich.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der kommunalen Selbst verwaltungen des Regierungsbezirks Breslau in Reichenbach i. Schl. hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband der Gemeinde⸗ und Staatsarbeiter, Gau Breslau, und dem Zentralverband christlicher Transportarbeiter Deutschlands, Gau Schlesten, in Breslau am 20. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nehst Lohnabkommen zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der bei den Kreisausschüssen baseeit gten Straßen⸗ wärter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungs⸗ bezirks Breslau für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen 4 8 Antrag können bis zum 15. September 1 erhoben kberden und sind unter Nummer VI. R. 1971 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 17. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der kommunalen Selbst⸗ verwaltungen des Regierungsbezirks Breslau in NMe enbag i. Schl., hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband der Gemeinde⸗ und Staatsarbeiter, Gau Bres lau, und dem Zentralverband der Ge⸗ meindearbeiter und Straßenbahner Deutschlands abgeschlossenen, am 6. Juli 1920 angenommenen und ab 1. Juli 1920 in Kraft getretenen Manteltarif nebst dem Lohntarif vom 6. Juli 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in kommunalen Betrieben beschäftigten Arbeiter (vergl. § 1 des gen. Mantelvertrags) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungsbezirks Breslau für allgemein verbindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1973 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten.

Berlin, den 17. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Land⸗ und Forstwirtschaftliche Arbeit⸗ geberverband ůr ie Provinz Schlesien, in Breslau 18, Eichendorfstraße 39, der Deutsche Land⸗ arbeiterverband, der der Land⸗ arbeiter, die Polnische Berufsvereinigung und der Schlesische Verband der Landarbeiter und Land⸗ arbeiterinnen haben beantragt, den zwischen den vier erst⸗ genannten Antragstellern am 13. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag, dem der letztgenannte Antragsteller am 29. Mai 1920 beigetreten ist, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Forstarbeiter gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Niederschlesien für allgemein verbindlich zu erklären. 1 1 1

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1967 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 11“

Berlin, den 18. August 1920.

.“ Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Land⸗ und Forstwirtschaftliche Arbeitgeber⸗ verband für die „Forstu vöschafgichten in Schloß Tost O. S. hat beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Landarbeiterverband, dem Zentralver⸗ band der Landarbeiter, der polnischen Berufs⸗ vereinigung und dem Schlesischen Verband der Landarbeiter am 16. Juni 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ bertrag nebst Anhan fur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Forstarbeiter gemäß 982 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das (ebiet der Provinz Oberschlesien für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1982 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 Berlin, den 18. August 1920. b Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

8 Bekanntmachung. 1

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbe

N. 89 in Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner traße 6/7, der Zentralverband der Ang estellten, der Gesamtverband Hentssher Angestellten⸗Gewerk⸗ schaften und der Gewerk chaftsbund der Angestellten In Berlin haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. Juni 1920 abgeschlossenen Reich starifvertrag (Hauptvertrag 4) ur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Tiefbaugewerbe gemäs § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen V eiches für allgemein

verbindlich zu erklären. 8

8

V

fbau⸗

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI. R. 1894 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten. Berlin, den 18. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der chemischen In⸗ dustrie, Sektion IIIa, in Hannover und der Bund angestellter Chemiker und Ingenieure, Bezirks⸗ gruppe Hannover, haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur se; der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der akademisch gebildeten Angestellten der heme Industrie (in Ergänzung des Reichs⸗ tarifvertrags) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Hannover, für die Freistaaten Braunschweig, Bremen und Oldenburg für allgemein verbindlich N. erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1916 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 18. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. in Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner⸗ straße 6/7, und der Bund der technischen Angestellten und Beamten, Gau Brandenburg, haben beantragt, den zwischen dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, Gau Brandenburg, und dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V., Ortsgruppe Groß Berlin, am 29. Juni 1920 abgeschlossenen Orts⸗ tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der technischen Angestellten im Tiefbaugewerbe semiß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für die Orte Adlershof, Alt Glienicke, Baumschulenweg, Berlin, Biesdorf, Bohnsdorf, Borsigwalde, Britz, Buckow, Charlottenburg, Cöpenick, Dahlem,

riedenau, Friedrichsberg, Friedrichsfelde, Friedrichshagen, rohnau, Großbeeren, Groß Lichterfelde, Grünau, Grunewald, aselhorst, Heiligensee, Heinersdorf, Hennigsdorf, Hohenschön⸗ fasc. Johannisthal, Jungfernheide, Karlshorst, Kaulsdorf, Kiekemal, Lankwitz, Lichtenberg, Lichtenrade, Mahlsdorf, Mariendorf, Marienfelde, Neukölln, Niederschöneweide, Niederschönhausen, Nikolassee, Nordend, Oberschöneweide, Pankow, Plötzensee, Reinickendorfk, Rosenthal, Rudow, Rummelsburg, Saatwinkel, Schlachtensee, Schmargendorf, Schöneberg, Schönholz, Schulzendorf, Spandau, Steglitz, Stralau, Südende, Tegel, Tempelhof, Teltow, Treptow, Waidmannslust, Wannsee, Weißensee, Westend, Wilhelms⸗ ruh, Wilmersdorf, Wittenau und Zehlendorf. 1

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1551 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 19. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

8

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Hamburg, in Hamburg 36, Büschstraße 4, hat zugleich im Namen des Gewerkschaftsbundes kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Hamburg, und der Zentralverband der Handlungs⸗ gehilfen, Ortsgruppe Hamburg⸗Altona, beantragt, den zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landesgeschäftsstelle Hamburg, dem Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orts⸗ ausschuß Hamburg, dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, Orts⸗

ruppe Hamburg, dem Zentralverband der Ange⸗ stellten, Ortsgruppe Hamburg⸗Altona, und dem Arbeitgeberverband für das deutsche Heitün g8. gewerbe, Ortsgruppe Groß Hamburg, im Anschluß an den allgemein ichen Tarifvertrag vom 20. August 1919 abgeschlossenen Tarifpertrag vom 28. Juni 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in Betrieben des Zeitungsgewerbes gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI. R. 1134 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 Berlin, den 19. August 1920. Deerr Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

8

Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband der Pelzwarenbranche

von Berlin E. V., Geschäftsstelle: Charlottenburg 5, Wind⸗

entralverband der Angestellten, ezirk Groß Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 30. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag einschließ⸗

enommenen nachträglichen

lich der in 88 3 und 5 vor bheaterda en fur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗

bedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Pelzwarenbranche an Stelle des am 1. Januar 1920 in Kraft getretenen, mit Wirkung vom 15. Februar 1920 für all⸗

cheidstr. 19, und der Z

8

gemein verbindlich erklärten Tarifvertrags gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Rei eühasehs I. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. 8 b

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1310 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luifenstraße 33, zu richten. Berrlin, den 19. August 1920. 81 Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Holzarbeiterverband, Verwaltungs⸗ stelle Magdeburg, in Magdeburg, Große Storchstraße 7,

verbande Magdeburg ab 1. April 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag, dessen Lohnbestimmungen durch den Schlichtungs⸗ ausschuß am 20. April 1920 festgelegt und durch den Demobil⸗ machungskommissar unterm 22. Mai 1920 hg verbindlich er⸗ klärt worden sind, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Arbeitnehmer in den Kistenfabriken und Schneidemühlen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Magdeburg für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1898 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 19. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren Deutschlands (Bezirk Württemberg) in Stuttgart, Holzstraße 16, hat beantragt, den zwischen dem Zentral⸗ verband der Bäcker und Konditoren Deutschlands, Ortsverwaltung Stuttgart, der Bäckerinnung Stutt⸗ gart und der Bäckerinnung Cannstatt am 10. Mai 1920 Sgc TDarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Bäckerinnungen von Stuttgart und Cann⸗ statt für allgemein verbindlich zu erklären. 1

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1979 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1b Beerlin, den 20. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntimachungg.

Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren Deutschlands (Bezirk Württemberg) in Stuttgart, Holzstraße 16, hat beantragt, den zwischen dem Zentral⸗ verband der Bäcker und Konditoren Deutschlands, Ortsverwaltung Stuttgart und Eßlingen, der Bäckerinnung Stuttgart, der Bäckerinnung Cann⸗ statt und der Bäckerinnung Eßlingen am 10. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Eßlingen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1980 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 20. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Trans portarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, in Berlin 80. 16, Engelufer 14—15, und der Verband der Händler von Polstermaterialien und Sattlerbedarfsartikel E. V. in Berlin haben be⸗ antragt, den zwischen ihnen am 23. Juni 1920 abgeschlossenen TDarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die in der Polstermaterialienbranche beschäftigten männlichen und weiblichen Packer, Hausdiener, Kutscher, Mit⸗ fahrer, Stadtfahrer, Lagerdiener, Bürodiener, Kassenboten, Fahrstuhlführer, Portiers, Wächter, Reinigungsarbeiter, Lauf⸗ und Arbeitsburschen sowie sonstigen Arbeiter und Arbeiterinner gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk der Einheitsgemeinde Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. 8

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1906 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 —34, zu richten. 8

Berlin, den 20. August 1920. 88

Der Reichsarbeitsministe G J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren Deutschlands (Bezirk Württemberg) in Stuttgart Holzstraße 16, hat beantragt, den zwischen ihm und der freien Bäckerinnung in Ulm a. D. am 5. März 1920 ab⸗ Feeclenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß §, 2 der Ver⸗

ordnung vom 8

„Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)