Bezirke des Kammergerichts, Lothar Markiewitz im ke des Oberlandesgerichts zu Breslau, Rudolf Eller im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Cassel, August kesch und Dowerg
rf, Osterkamp, im Bezirke des Oberlandesgerichts u Köln, Dr. Weißler im Bezirke des Oberlandesgerichts zu
im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Düsseldo Dr. Loevenich und Gau
laumburg a. S. Aus dem Justizdienst sind geschieden die Gerichtsassessoren
Dr. Friedrich Wenzel infolge seiner Uebernahme in das
Reichsarbeitsministerium unter Ernennung zum Regierungsrat
Dr. Wende infolge seiner Ernennung zum Regierungsrat und Auf Vorschla Arbeitsvermittlung, und Ziebler infolge ihrer Uebernahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zu Regierungsräten, Karl Bauer, Alwin Döhring, Gries, Friedrich Hartmann, Dr. Hinsch, Prion und Johannes Reichsschatz⸗ verwaltung unter Ernennung zu Regierungsräten, Dr. Theodor Reichsfinanz⸗ verwaltung unter Ernennung zum Regierungsassessor, Bier, infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zu Re⸗
ständigen Mitglied des Reichsamts für Dr. Gildemeister, Miemitz
Röttgen
1 infolge ihrer Uebernahme in die
Meyer infolge seiner Uebernahme in die
Köppen und Dr. Nordmann
gierungsassessoren.
Den Gerichtsassessoren b Balfanz, vfred Buschmann, Dr. Drey, Dr. Kuno Friesecke, Galka ch, Dr. Karl Grahn, Dr. Hölken, Richard Joach im, Dr. Franz Kirsch, Dr. Krukenberg, Odenthal, Albrecht Sander, Dr. Otto Schultz und Weißenfels ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 8 und Forsten.
Dem bisherigen Tierarzt Dr. ist die Kreis⸗ tierarztstelle des Oberwesterwaldkreises in Marienberg (Bez. Wiesbaden) verliehen worden. “
Evangelischer Oberkirchenrat.
Der in die Oberpfarrstelle in Forst i. L. gewählte Pfarrer Kriebel, bisher in Neukölln, ist zum Superintendenten er⸗ nannt worden; ihm ist das Ephoralamt der Diözese Forst i. L. übertragen worden. .“ “
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger 8 vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir der Ehefrau Händlerin Maria Morgenstern in Dortmund, “ 85, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ mitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständch des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im „Reichsanzeiger“ und im amtliche Kreisblatt“ von der Betroffenen zu tragen. ““
Dortmund, den 14. September 1920.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung.
— —
J. A.: Schwarz.
Der Hökereiinhaberin Fa⸗ Auguste Otto, g Schneidereit, hier, Wiese 5, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltun unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 191
(RGBl. S. 603), erneut der Handel mit L ebensmitteln und sonstigen Gegenständen destäglichen Bedarfs untersagt worden. 8
Königsberg Pr., den 16. September 1920.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Penner.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haushalt und Rechnungswesen und für Volkswirtschaft hielten heute eine Sitzung.
Durch die Presse gehen Fnechrichesn von einer polnischen Optionsverordnung, nach der unter anderem auch die deutschen Staatsangehörigen polnischer Nationalität für Polen optieren können. Eine derartige Verordnung ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ tatsächlich ergangen. Die Fragen der Option, die sich aus Artikel 91 des Friedensvertrages ergeben, können jedoch nur durch ein Abkommen zwischen “ und Polen gelöst werden. Eine einseitige Regelung durch Verordnung der polnischen Regierung ist für Deutschland nicht maßgebend. Infolge⸗ dessen haben die deutschen Behörden Anweisung erhalten, den vor polnischen Konsulaten abgegebenen Optionserklärungen keine rechtliche Folge zu geben. Demgemäß gelangen die Op⸗ tierenden auch noch nicht in den Genuß der Optantenrechte, sie können deshalb auch vorläufig noch nicht mit ihrer beweglichen Habe zoll⸗ und gebührenfrei abwandern. Diese Vergünstigungen können erst gewährt werden, wenn ein Optionsabkommen zwischen Deutschland und Polen lossen ist. Deutschland er⸗ 8 den Abschluß eines solchen Abkommens seit Februar d. J., doch hat sich die polnische Regierung immer noch nicht zu Ver⸗ handlungen bereit gefunden. 5 “
8 1 8
Der Reichskommissar für die ntwaffnung der Zivilbevölkerung Dr. Peters gibt bekannt, daß er entgegen umgehenden Gerüchten die für die Ablieferung von Füchen ausgesetzten Prämien unter keinen Umständen erhöhen wird. An den festgesetzten und der bö durch Anschlag bekanntgegebenen Sätzen wird unbe ingt fest⸗ gehalten. Die vollen Prämien werden für Ablief erungen bis zum 10. Oktober einschließlich gezahlt. Für Ablieferungen in der Zeit vom 11. bis einschließlich 20. Oktober werden Prämien in Höhe der Hülfte der jetzigen Sätze gezahlt. Am 21. Oktober hört jede Prämienzahlung auf. Wer dann bis zum 1. November einschließlich abliefert, genießt lediglich, ebenso wie jeder, der seit dem 15. September abgeliefert hat, die durch das Entwa vungsgefet bestimmte Straffreiheit. Wer nach dem 1. November bei den in Aussicht genommenen ein⸗
SGSekaenntmachung. öu“ e b.
lieferung der Waffen zurückzuhalten.
stände beraten worden:
ahn für Verlust und Besch künftig wie bei der Poft allgemein auf 20 ℳ beschränkt werden. Bei sender den Wert bei Gebühr, die nach Entfernungen Fruppen (Edelmetalle usw. und die estgesetzt ist. Die Versicherungssumme darf den Wert des Gutes um höchstens 10 % übersteigen. Versicherung der rechtzeitigen Lieferung ein⸗ gesührt werden, durch welche die Eisenbahn die Haftung für den durch etwaige Verzögerung der Sendung entstehenden Schaden über⸗ nimmt. Die Sachverständigen erklärten sich mit dieser Neuregelung
die Frachtberechnung für Eisen und: Stahl, Eisen⸗ und Stahl⸗ waren, sowie über einzelne weitere Abänderungen des Eisenbahn⸗ gütertarifs von geringerer Bedeutung einverstanden.
Die Einführung der beschränkten Haftung und der Versicherun ist von der vorherigen Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen 8 Hrerelagesebsn und der Eisenbahnverkehrsordnung abhängig, die eschleunigt herbeigeführt werden soll.
Vom Reichsarbeitsministerium wird mitgeteilt: Auf Grund der Verordnung vom 31. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 1128), betreffend die Aenderung des Abschnitts I der Verordnung über Tarifverträge vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 1456), hat der Reichsarbeitsminister am 8. September 1920 Bestimmungen erlassen, welche die Veröffentlichung der auf die allgemeine Verbindlichkeit von Tarifverträgen bezüglichen Bekanntmachungen im „Reichs⸗ arbeitsblatt“ betreffen. Hiernach sind alle auf die all⸗ gemeine Verbindlichkeit von züglichen Bekanntmachungen vom 1. Oktober 1920 ab im ‚Reichsarbeitsblatt“ u ver⸗ öffentlichen. Die Veröffentlichung, die bisher im „Deutschen Reichsanzeiger“ geschah, fällt also von diesem Tage an weg. Die Bekanntmachungen werden möglichst in Tabellen⸗ form erfolgen. Für die Kosten der Veröffentlichung haften die an dem Tarifvertrage als Vertragsparteien Beteiligten als Gesamtschuldner. Sind am Vertragsabschluß Unterverbände beteiligt, so haften die Gesamtverbände S. die Kosten. Im Verhältnis zueinander tragen die auf Arbeitgeberseite und die auf Arbeitnehmerseite als Vertragsparteien Beteiligten je die Hälfte der Kosten. Sind auf einer Seite mehrere Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern be⸗ teiligt, so tragen sie die auf ihre Seite entfallende Kostenhälfte zu gleichen Teilen. Abweichende Vereinbarung der Beteiligten über die Kostentragung ist zulässig.
Die in ketzter Zeit in der Presse wiederholt verbreitete Nachricht, daß eine neue Rei sschulkonferenz in Aus⸗ sicht stehe, ist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge durchaus unrichtig. Sie beruht auf einer Verwechslung mit dem Reichsschulausschuß, der Ende Oktober 1920 zu einer dritten Tagung zusammentritt. Dieser Reichsschulausschuß ist, wie zur Vermeidung von Verwechslungen hiermit nochmals fest⸗ estellt sei, eine aus Vertretern der Länder und der drei größten (Deutscher Städtetag, Reichsstädtebund und Deutscher Landgemeindetag) zusammengesetzte Körperschaft, die vom Reichsministerium des Innern zur Beratung schwebender Kultur⸗ und Schulfragen und der in dieser Hinsicht erforder⸗ lichen reichsgesetzlichen Maßnahmen von Zeit zu Zeit ein⸗ berufen wird.
Entgegen den vielfach verbreiteten Nachrichten, daß vom 1. Oktober 1920 ab die Bewirtschaftung des Schmalzes aufhört und gleichzeitig die freie Einfuhr hierin gestattet würde, sei festgestellt daß die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine derartige Freiheit der Bewirtschaftung beim Schmalz nicht zulassen. Es erscheint vielmehr notwendig, in einem gewissen Umfange fir die nächste Zeit die Fettversorgun
er Bevölkerung sie 6 Es werden daher auch na
dem 1. Oktober 1920 durch die zuständigen Verteilungsstellen auf den Kopf der Bevölkerung in jeder Woche 50 g Schmalz als Streichfett zur Ausgabe gebracht. Insoweit die Bevölkerung darüber hinaus einen Bedarf an Schmalz hat, soll dieser durch den freien Handel gedeckt werden, so daß befüglich dieser Mengen ein Markenzwang nicht besteht. Einfuhranträge zur Deckung dieses Bedarfs sind nicht mehr an die Reichsstelle für Speisefette, sondern an den „ eberwachungsausschuß für die Einfuhr von Fleisch und Schmalz“, Berlin SW. 48 (Char⸗ lottenstraße 18) zu richten.
8
Die amtliche Ausgabe der Jahresberichte der preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäte und Bergbehörden sür 1919 ist fertiggestellt. Die Jahres⸗ berichte bringen diesmal in erster Linie eine Darstellung der Tätigkeit der Gewerbeaufsichtsbeamten bei der wirtschaftlichen Demobilmachung, insbesondere bei der Durchführung der Be⸗ stimmungen über die Einstellung, Entla ung und Ent⸗ lohnung gewerblicher Arbeiter, über den Achtstunden⸗ arbeitstag, über Tarifverträge, Arbeiterausschüsse und über Fachausschüsse für das Bäckerei⸗ und Konditoreigewerbe. Ferner werden eingehender behandelt die Wiederherstellung des Zustandes der Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften, der vor dem Kriege bestand, aber während dessen Dauer vernachlässigt worden war, die Schaffung ausreichender Arbeiterwohnungen und die Unterbringung
der Krieg sbeschädigten. Ein buchhändlerischer Vertrie
des Werks findet nicht statt.é Bestellungen auf das Werk sind an das Ministerium für Handel und Gewerbe, hier W. 9, Leipziger Straße 2, zu richten. Der 8 des 76 Druck⸗ bogen umfassenden Werkes beträgt für den Abdruck 72 ℳ 60 ₰ und für den gebundenen Abdruck 79 ℳ 50 ₰. Seine Lieferung erfolgt gegen Nachnahme des Preises und der Portokosten. Bei der Bestellung ist anzugeben, ob broschierte oder gebundene Abdrucke des Werkes gewünscht werden.
“ Ermittlungen in unbefugtem Be itz von Militärwaffen etroffen wird, ist den schweren Strafen des Entwaffnungs⸗
gesetzes verfallen. Es kann deswegen nicht eindringlich genug avor gewarnt werden, aus einer völlig verfehlten Erwartung heraus, die Prämien würden erhöht werden, jetzt mit der Ab⸗
Im Anschluß an die am 24. September mitgeteilte Be⸗ . sprechung über die Neuordnung der Gütertarife ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, noch über folgende Gegen⸗
der Ständigen Tarifkommission und des Aus⸗ schusses der Verkehrsinteressenten soll die Haftung der Eisen⸗ ädigung eines Gutes
sar ein Kilogramm höherwertigen Gütern kann der Ab⸗ der Eisenbahn versichern gegen eine mäßige gestaffelt und für zwei Güter⸗ sonstigen Güter) verschieden gemeinen Daneben kann eine
und den weiteren “ der 11ö-. Tarifkommission über
Tarifverträgen be⸗
8
Theater und Musik. Lessingtheater. Der Inhalt von Heinrich Lautensacks Schauspiel „Das G elübde“, das am Sonnabend zum ersten Male im Lessingtheater auf⸗ geführt wurde, erwies sich als ein beispielmäßig konstruierter Fall aus dem anonischen Recht. Ein Graf, der vor Jahren seine junge Frau bei einem Schiffsunglück verloren zu haben wähnte und Mönch wurde, um im Kloster den Seelenfrieden zu finden, den die Welt ihm nicht geben konnte, erlebt es, daß seine verschollene Frau zurückkehrt. Das bürger⸗ iche Recht zwingt nun zwar in solchem Falle das Kloster, den Mönch wieder frei zu geben, das kanonische Recht knüpft aber in bezug auf die Wieder⸗ herstellung der ehelichen Gemeinschaft daran gewisse Bedingungen auf denen Lautensack den Konflikt seines Stückes aufbaut. Der Graf ist ein wahrhaft frommer Klosterbruder geworden, der sich auch nach seinem Ausscheiden aus dem Orden an das Armuts⸗ wie an das Keuschheitsgelübde für gebunden hält. Es zieht ihn sogar unwiderstehlich ins Kloster zurück. Für die Frau ergibt sich daraus nach dem eine Sehedung nicht kennenden Kirchenrecht die Notwendig⸗ keit, ebenfalls das Keus v abzulegen und, da sie noch jung ist, sich wie der Mann in lostermauern zurückzuziehen. So endet denn auch Lautensacks Schauspiel, nachdem die Gräfin alles auf⸗ geboten hat, um ihren Gatten sich und dem Leben wiederzugewinnen. Neben breit behandelten juristischen Fragen und Spitzfindigkeiten sind interessante psychologische Probleme in dem Stücke nur in den Um⸗ rissen angedeutet, im ganzen aber auch recht unklar gehalten. Der Graf hat seine Gattin nie geliebt, während sie auf die Erringung seiner Liebe ihre ganze Hoffnung setzte, auch in den Jahren, in denen sie bei wilden Völkerstämmen gefangen, fern von ihm weilen m te. Dennoch regt sich in dem Grafen trotz aller Abgekkärtheit die Eifer⸗ sucht, als er erfährt, daß die Gräfin während ihrer Verschollenheit Sklavin verschiedener Araberscheichs war. Das eigentliche Seelendrama, das sich aus diesen Faktoren ergeben müßte, ist, wie gesagt, Lautensack schuldig geblieben. Man erfährt wenig von dem Innenleben der beiden Hauptgestalten, die einem kurzen Wortwechsel im dritten Akt für immer auseinandergehen. Die Aufgaben, die den Darstellern der beiden Hauptrollen, Theodor Loos und Leopoldine Konstantin, zufielen, waren darum nicht sonder⸗ lich dankbar. Herr Loos hätte immerhin aus Eigenem den Charakter des Grafen durch starke Betonung seiner Religiosität vertiefen können, er blieb aber an der Oberfläche und chädigte zudem die Wirkung durch undeutliches Sprechen. Warmblütiger war die Leistung der Frau Konstantin, die nicht nur das Wiedersehen mit dem Gatten zu einem erschütternden Moment gestaltete, sondern auch in der ent⸗ scheidenden Trennungsszene menschlich zu ergreifen wußte. Als Spielleiter hatte der Direktor Barnowsky auf die breit an⸗ gelegten, im Kloster spielenden Expositionsszenen das Hauptgewicht ge⸗ legt. Er unterstrich damit, so reizvoll die Bilder aus dem klösterlichen Leben an sich waren, eigentlich den Fehler des Stückes; das Drum und Dran, das Episodische wurde zur Hauptsache. Auch schauspielerisch wurde hier das beste geboten, insonderheit von Eugen Klöpfer in der Rolle des menschlich abgeklärten, humorvollen Paters Guardian, und von Emil Lind als Mann, der an der Schwelle des Greisenalters ins Kloster eintreten will, sowie von den verschiedenen Darstellern der Klosterbrüder. lich, aber nicht sehr warm.
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1“ Opernhause wird morgen, Dienstag, zum ersten Male in dieser Spielzeit Pfitzners „Palestrina“ unter der musikalischen Leitung des Kapellmeisters Dr. Stiedry aufgeführt. Es singen zum ersten Male: Ighina: Emmy Heckmann⸗Bettendorf, 1. Engel: Ethel Hansa, Pabst: Otto Helgers, Madruscht: Leo Schützendorf, Kardinal von Lothringen: Desider Zador, Erzbischof von Prag: itz Düttbernd, Luna: Benno Ziegler, Abdisu: Marcel oe. Die übrige Hauptbesetzung lautet: Palestrina: Joseph Mann, Silla: Elfriede Marherr⸗Wagner, Lukrezia: Karin Branzell, Bor⸗ romeo: Karl Armster, Marone: Eduard Habich, Novagerio: Waldemar Henke, Budoja: Kurt Sommer. Anfang 6 Uhr.
Im Schausp ielhause wird morgen „Maria Stuart“*, wir bereits angekündigt, mit Rosa Poppe als Gast in der Titeirolle gegeben. Anfang 6 ½ Uhr.
Lindenberg, Kr. Beeskow.
Relative ind
Ferahtig⸗ Geschwind. unten . Sekund.⸗
Seehöhe Luftdruck Temperatur Co
8 oben
122 753,8 12,6 700 704 9,5 800 694 18,5 1500 640 13,9 1600 635 144 2800 549 10,1
8
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Nebel. Sicht 10 km.
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Opernhaus. (Unter den Linden.) Dienstag: 161. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Palestrina. Anfang 6 Uhr. b Mittwoch: Bohéme. Anfang 7 Uhr.
S pielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Dienstage Karten⸗ Maria Stuart. Anfang 6 ½ Uhr. Mittwoch: Peer Gynt. Anfang 6 ½ Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Fl. Rosi Geyer mit Hrn. Stabsarzt und Standortarzt Dr. Wolfgang Scholz⸗Sadebeck (Weimar- Belgard a. Persante). — Frl. Eleonore von Plehwe mit Hrn. Leutnant a. D. Gerd⸗ Jürgen von Bonin (Schönaich). * Verehelicht: Hr. Generaloberarzt a. D. Dr. Franz Eggel mi Frl. Marie Winter (Freiburg i. Br.). b Gestorben: Hr. Landgerichtsrat, Geheimer Justizrat Wilhelm Thomale (Breslau).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyro l, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstraße 32. Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)
und Erste, Zweite, Dritte, Vierte und Fünft 1 rte, ehr Henbelsrea ser Bean e
Der Beifall war freund⸗
25. September 1920. — Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis ““
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lage
anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Verlin, Montag, den 27. September
1920
Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Danzig.
Auf eine von der Danziger Delegation nach Paris ge⸗ richtete Anfrage, wann die Einladung zu der Konferenz über den Vertrag mit Polen zu erwarten sei, ist aus Paris die Nachricht gekommen, daß eine amtliche Einladung noch an keinen der beiden Teile gerichtet worden sei, daß
aber die polnische Delegation sich ohne Aufforderung in Paris
eingefunden habe und daher nichts die Danziger Vertreter hindere, ebenfalls in Paris zu erscheinen. Daraufhin hat sich die Danziger Delegation entschlossen, am Montagabend abzu⸗
reisen. Oesterreich.
Wie die „Politische Korrespondenz“ erfährt, erging neuer⸗ lich an die österreichische Gesandtschaft in Paris der Auftrag, bei der Botschafterkonferenz dringliche Vorstellungen dahin zu erheben, daß es notwendig sei, einen geregelten Verlauf der Abstimmung in der Kärntner Ab⸗ stimmungszone durch interalliierte Besatzungs⸗ kontingente zu sichern. Entsprechende Schritte werden auch bei den Wiener Gesandtschaften der Hauptmächte unter⸗ nommen. 3 Gegenwärtig liegen die Dinge in Kärnten dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge so, daß die dortigen Ententevertreter und die Mitglieder der Distriktskommission pöllig außerstande sind, die Bedingungen des Friedens⸗ vertrages von St. Germain bezüglich Kärntens durchzu⸗ führen, da der Botschafterrat in Paris die Bereitstellung der nötigen Truppen abgelehnt hat. Di Frage eines Kompromisses ohne Volksabstimmung ist ein Thema, das bereits in der Kommission erörtert zu werden be⸗ ginnt; äußerte doch selbst der englische Vorsitzende Peck in einer Kommissionssitzung, daß, wenn der Prügelgardenterror weiterbestände, die Abstimmung unmöglich sei, da die Kom⸗ mission unter den gegenwärligen Umstünden einfach nicht in der Lage wäre, diese Uebelstände abzustellen. Diese Haltung der Kommission erfüllt die Kärntner mit großer Sorge. Man hofft aber, daß der Botschafterrat noch in letzter Stunde durch Entsendung englischer Truppen der Plebiszitkommission die Möglichkeit geben wird, die Aufrechterhaltung des Friedens⸗ vertrags zu sichern.
— Am Freitag fand eine Konferenz der Vertreter der parlamentarischen Parteien beim Prüsidenten Seitz statt, um die letzten noch schwebenden Streitfragen bezüg⸗ lich der Verfassung auszutragen. Während sich in allen strittigen Angelegenheiten eine Einigung erzielen, ließ, stehen sich die Parteien in der Frage einer Verstaatlichung der Schulen nach wie vor schroff gegenüber. Der Ver⸗ fassungsausschuß hat in der vorgestrigen Sitzung den Verfassungsentwurf zu Ende beraten, nachdem es schließ⸗ lich gelungen war, über die noch strittigen Fragen nament⸗ lich bezüglich des Schulwesens eine Einigung zwischen Sozial⸗ demokraten und Christlichsozialen zu erzielen. Gemäß den ge⸗ troffenen Vereinbarungen soll die Zuständigkeit über das Schulwesen in einem Bundesschulgesetz geregelt werden, bis zu dessen Erlaß die Länder die bestehenden Schulgesetze nur mit Zustimmung der Bundesgesetzgebung ändern können. Die in 63 neuen Verfassung enthaltenen Bestimmungen über die Zuständigkeit der Länder sollen erst gleichzeitig mit dem Bundesverfassungsgesetz über das Schulwesen in Wirksamkeit treten.
Ungarn.
Der Wiener Gesandte Arpentiniens teilte der Wiener ungarischen Gesandtschaft mit, daß die Regierung der Re⸗ publik Argentinien durch Dekret vom 19. September Ungarn als souveränen, freien und unabhängigen Staat anerkannt habe.
— Im Zusammenhange mit Besprechungen, die in bezug auf die Aufnahme des Eisenbahnverkehrs zwischen der un⸗ garischen und der rumänischen Eisenbahn geführt wurden, sind im Auslande Nachrichten über Verhandlungen erschienen, die ein angebliches ungarisch⸗rum änisches Militär⸗ bündnis betreffen. Das „Ungarische Telegraphen⸗Kor⸗ refpondenz⸗Büro“ ist von zuständiger Seite zu der Erklärung ermächtigt, daß dieses Gerücht vollkommen unbe gründetist.
Großbritannien und Irland.
Nach einer Reutermeldung ist Fedor Ryasonow, der Nachfolger Kamenews in der russischen Handelsabordnung, in London angekommen.
— Der litauische Geschäftsträger in London hat derselben Quelle zusolge den Völkerbund in einem Schrelben an dessen Generalsekretär ersucht, den polnischen Angriffen sofort Einhalt zu gebieten.
Frankreich.
Die Botschaft des Präsidenten Millerand, die er
aus Anlaß der Nebernahme der Präsidentschaft der Republik an das französische richtete, lautet dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: 8 die 1“ mich zum höchsten Verwaltungs⸗ posten, zur Präsidentschaft der Republik berief, hat sie klar ihren Willen bekundet, nach außen wie nach innen die Politik aufrecht zu erhalten und fortzusetzen, die sie seit acht Monaten stets gebilligt hat. Ich habe diesen Posten der Pflicht und der Ehre, auf den Sie mich versetzt haben, nur angenommen in der Absicht, ihm mit aller Kraft und Beständigkeit zu dienen. Frankreich hat die Lehren des Krieges gehört. Diejenigen seiner Kinder, die für ihr Vaterland gestorben sind, haben nicht umsonst das Beispiel höchster gsgeben. Aus ihren Gräbern entstand ein neues Frankreich. verschmäht innerlich Mißhelligkeiten und verderbliche Zänkereien, um sich voll und ganz der Ordnung, der Arbeit und der Einigkeit zu widmen unter der Aegide freier Ein⸗ richtungen, und so seine Größe und sein Gedeihen in entfalten.
Die Nation ist für immer mit dem repu blikanischen Regime verknüpft, das, nachdem es die Irrtümer vund die Fehler persönlicher Macht wieder gutgemacht hat, sein Werk vollendet, indem es die Einheit des Vaterlandes wieder herstellt. Das all⸗ gemeine Wahlrecht ist 8 berän. Ihre Willenskundgebungen durch die Stimme der erwählten Vertreter bedürfen, um vollendet und
—
geachtet zu werden, einer freien Exekutive unter der Kontrolle des Parlaments, sowie eine unabhängige Legislative. Die Ver⸗ mischung der Gewalten ist der Keim aller „Tyrannei. Sie werden im Verein mit der Regierung die Ihnen günstig erscheinende Stunde wählen, um mit kluger Hand die an den konstitutionellen Gesetzen wünschenswerten Aenderungen vorzunehmen. Bevor die Einrichtung der Verbesserungen in Frage kommt, die nur in ruhiger Stunde verwirklicht werden muß ein dringendes Bedürfnis zu utem Abschluß gebracht werden. 18 B uh gücfach Gebiete, lebende Zeugen vom Leid und Heroismus ihrer Bevölkerung, schreien nach der Notwendigkeit, durch unerschütterliche Geschlossenheit, in Mäßigung und, voller Ueber⸗ einstimmung mit unseren Alliierten die pollständige Ausführung der angenommenen und unterzeichneten Verpflichtungen zu erlangen. Der Vertrag von Versailles stellt mit den diplomatischen Instrumenten, die ihn begleitet haben und ihm gefolgt sind, die Charte eines neuen Europas und einer neuen Welt dar. Unsere Diplomatie wird dafür sorgen, daß er strikt ausgeführt wird. Unab⸗ änderlich getreu den Alliancen, die durch das vergossene Blut für immer zusammengehalten werden, wird sie mit eifersüchtiger, Sorgfalt darüber wachen, daß keine Verletzungen zugefügt werden den Interessen und Rechten der durch unseren Sieg geborenen oder wieder erweckten Nationen. Unsere Demokratie zieht legitime Hoffnungen aus dem Fortschritt des Völkerbundes. Das Recht wird in dem⸗ selben nicht weniger den Ohnmächtigen und Schwachen geweiht werden, die sich nicht auf die Gewalt stützen. F.
Die Armee, die die Nation darstellt, die sich zur Verteidigung erhoben hat, hat zu ihrer Führung ausgezeichnete. Chefs gefunden, gebildet durch die Republik, in einer Schule des Krieges, von der die Geschichte sagen wird, daß sie die Lehrerin des Sieges war. Unsere Marine hat sich als ebenbürtig der Landarmee gezeigt. Algerien, die Länder des Protektorats und die Kolonien, deren bewunderns⸗ werte Ausbreitung das Genie und die Zähigkeit republikanischer Staatsmänner bezeugt, haben gut und gern ihre Schuld am Mutter⸗ land in aller Form getan. An diesem ist es nun, sich dankbar zu er⸗ weisen, sie inniger mit seinem politischen und moralischen Leben verknüp ““ . 8 Ergebnisse — und nicht das am wenigsten in dem langen Kampfe erwünschte — soll die Herabminderung des Militärdienstes sein. Bei der Verwirklichung dieser Frage werden Sie wissen, die Anforderungen unserer wirtschaftlichen Be⸗ dürfnisse mit denen der nationalen Verteidigung in Einklang zu bringen, ebenso wie Sie wissen, daß Sie niemals ver geblich einen Appell an das nationale Gewissen richten werden. In kritischer Stunde haben die Frauen und Männer an Geschlossenheit und Verständnis einig gewetteifert. Die klare französische Vernunft, die wunderbare Verknüpfung des praktischen Willens mit den Idealen hat in keinem Augenblick das Gleichgewicht verloren. Kaum dem schrecklichsten der Stürme entwichen, hat unser liebes Frankreich mit leidenschaftlichem Eifer die Arbeiten der Erde wieder aufgenommen und durch seine Ruhe und Selbstbeherrschung die Be⸗ wunderung der Welt errungen. Sein Beispiel wird ansteckend wirken. Alle sozialen Auffassungen haben das Recht auf das Licht. Keine wird es für sich in Anspruch nehmen können, sich mit Gewalt durchzusetzen. In der alten Formel „Die Freiheit unter dem Gesetz’“ hat die menschliche Vernunft die Frucht teuer bezahlter Erfahrungen zusammengefaßt. Die französische Republik hat daraus ihre Devisen und Richtlinien gemacht. Die Republik hat Stein für Stein eine Gesetzgebung der Arbeit und Fürsorge erbaut, die heute den Vergleich mit den im Ausland er⸗ richteten Monumenten aushalten kann. Sie beabsichtigt, dieses Werk des Friedens und sozialen Fortschritts fortzusetzen, indem sie immer solidarischer die Interessen der verschiedenen Mitarbeiter der Produktion gestaltet. Arbeiten wir, jeder an seinem Platze, um tag⸗ täglich in dem geschriebenen Gesetz mehr Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Güte einzuführen.
In der Kammer wurde die Botschaft des Präsidenten mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Darauf verlas der Ministerpräsident Leygues die Regierungserklärung, die folgenden Wortlaut hatte: 1
Das Ministerium, das ich Ihnen vorstelle, ist aus Männern zusammengesetzt, die die ergebenen Mitarbeiter der Politik waren, der die Nationalversammlung eine besonders wirksame Weihe gegeben hat, indem sie den Ministerprästdenten von gestern zur höchsten Würde der Republik berief. Durch das Vertrauen des Staatschefs zu der furchtbar schweren Ehre berufen, sein Nachfolger an der Spitze der Regierung zu sein, werde ich seinem Beispiel folgen. Ich werde sein Programm und sein Werk weiter fortsetzen. Die Grundsütze, die das Kabinett weiter leiten werden, sind die, die den beiden Kammern am 22. Januar auseinandergesetzt wurden. Es wird genügen, wenn ich sie kurz ins Gedächtnis rufe:
In der inneren Politik Verteidigung der Freiheiten und der Gesetze, Festigung und Verbesserung der republikanischen Ein⸗ richtungen, Verwirklichung der sozialen Reformen, Einlösung der heiligen Schuld, die wir unseren tapferen Kriegsverletzten und den Familien unserer glorreichen Toten gegenüber eingegangen sind, Ab⸗ kürzung der langen Leiden der verwüsteten Gebiete, die so stark, so fest und so mutig im Unglück sind, durch Beschleunigun des Wiederaufbaues ihrer Herde, Förderung der produktiven Tätig⸗ keit des Landes durch alle Mittel, Verwaltung unserer Finanzen mit der strengsten Sparsamkeit. In der auswärtigen Politik fordern wir die strikte Durchführung der Verträge. Wir werden keines unserer Rechte verjähren lassen. Wir wollen aus dem Völkerbund einen ständigen machtvollen Organismus machen, um das Zeitalter der großen Kriege zum Abschluß zu bringen. Wir wollen eine Armee und eine Marine bilden, die ein Faktor unserer Politik sind, und wir wollen unser Prestige auf der Höhe hakten, auf die es der Sieg gebracht hat. Frankrei bietet das herrlichste Beispiel von Moral, Kraft und Bürgertugend, das ein Volk jemals gegeben hat, durch die Ruhe und Ordnung, die es am Tage nach seiner Prüfung aufrechtzuerhalten verstanden hat. Nichts hat seinen Mut erschüttert. Kaum war das Schlachtfeld erkaltet, als es daran ging, zu handeln und zu denken. Eine ungeheure Lebenswelle strömt aus seinen Fabriken und von seinen Feldern her. Mit einem ruhigen und unerschrockenem Blick mißt Frankreich die harten Aufgaben, die ihm zu erfüllen bleiben, um seine Wunden zu schließen und seine Ruinen wieder aufzubauen. Der Krieg hat uns die Notwendigkeit und die Größe der nationalen Einigkeit empfinden lassen. Diese Einigkeit wird heute gebieterischer als gestern notwendig. Wir müssen, damit Frankreich die Früchte seines Heldenmuts und seiner Opfer pflückt, uns alle ihr unterwerfen mit einer selbstverständlichen Disziplin, die die Hauptbedingung für unsere Wiedererhebung sind. Der Krieg und der Sieg haben die moralische ö“ Frankreichs in ihrem vollen Umfange und die Wirklichkeit seiner Macht geoffenbart. Der Krieg und der Sieg haben die Welt gelehrt, daß wir ein Volk von einer wunderbaren Lebenskraft sind, dessen überreicher Saft das Genie unaufhörlich verjüngt und die Kraft wieder stählt. Aus diesem Grunde und wegen der Dienste, die es der Menschheit erwiesen hat, hat Frankreich gesehen, daß die edelsten Nationen sich um es scharen. Das ist die Stunde, den Prozeß zu beenden, den es Jahrhunderte lang geführt hat und der so schwer auf seinem nationalen Leben gelastet hat. Unsere unvergleichlichen Soldaten haben im Krieg die Partie gewonnen. Uns fällt die Ehre zu, ihr Werk im Frieden
Nach der Verlesung der Regierungserklärung teilte der Kammerpräsident mit, daß zwei Interpellationen einge⸗ reicht worden sind, die eine über die allgemeine innere Politik der Regierung, und besonders über die Politik den Arbeiterorganisationen gegenüber, und die zweite über die all⸗ gemeine auswärtige Politik. Der Leygues erklärte, er stünde der Kammer zur Besprechung zur Verfügung. Nach den Sozialisten Bracke und Berthon, die sich kaum verständlich machen konnten, da die Abgeordneten sich laut unterhielten, und dauernd durch Zurufe unterbrochen wurden, nahm der Ministerpräsident das Wort und erklärte: Die Freundschaft des russischen Volkes sei Frankreich immer kostbar gewesen und werde kostbar bleiben. Es wünsche, daß dieses große Land Nuhe, Ordnung und Wohlfahrt wiederfinde, damit es wieder das notwendige Element des Gleichgewichts in Europa und der Welt werde. Frankreich vergesse nicht die ungeheuren Dienste, die Rußland ihm bei Beginn des Krieges erwiesen hätte. Weder heute noch gestern noch morgen habe die französische Regierung eine Politik der Intervention in die Politik irgend einer anderen Re⸗ gierung betrieben, noch werde sie eine solche betreiben. Auf die Frage bezüglich der Politik den Arbeiterorganisationen gegenüber ging der Ministerpräsident nur kurz ein. Sie werfen der vergangenen Regierung, so erklärte er, vor, eine Politik der Unterdrückung betrieben zu haben. Darauf habe ich nicht zu antworten, aber i stelle fest, daß die Kammer, falls sie aufgefordert würde, sich über diese Politik auszusprechen, sie mit einer sehr großen Majorität billigen würde. Es ist notwendig, daß im Innern Frankreichs die Einigkeit durchgeführt wird, und ich möchte wünschen, daß dieser Appell in ganz Frankreich gehört wird. Noch sind nicht alle äußeren Gefahren, noch sind nicht alle inneren Schwierigkeiten überwunden Um sie zu überwinden, müssen alle Franzosen diese Einigkeit hochhalten. . Der Ministerpräsident wandte sich zum Schluß an die ãußeste Linke und fagte: Ich appelliere an alle, ich appelliere auch an Sie. (Leb⸗ hafter Beifall auf allen Bänken, ausgenommen auf der äußersten Linken.)
Darauf wurde eine Tagesordnung, in welcher der Regierung das Vertrauen ausgesprochen wird, mit 507 vhegern 80 Stimmen angenommen und das Dekret verlesen, durch das die außer⸗ ordentliche Tagung geschlossen wird. 8 8
Auch im Senat ist vorgestern die Regierungserklärung mit Beifall aufgenommen und die Tagung geschlossen worden. Wahrscheinlich wird das Parlament kurz vor den auf den 11. November festgesetzten Feierlichkeiten zur 50⸗Jahrfeier der
Republik und des Jahrestages des Waffenstillstandsabschlusses
einberufen werden. Italien.
Der Minister des Aeußern Graf Sforza hat den diplomatischen Vertretern Italiens den Text des Völker⸗ bundsvertrags mit einem Rundschreiben übersandt, in dem er die Bedeutung des Vertrags hervorhebt; er könne in Wirksamkeit treten, sobald die friedliebenden Nationen ihren guten Willen nachhaltig an die Ausführung des Vertrags setzten. Sforza weist darauf hin, daß Italien ernsthaft am Völkerbund mitarbeiten wolle. Das tundschreiben ersucht die diplomatischen Vertreter Italiens, alles, was für die Aufgaben des Völkerbundes von Interesse sein könnte, einem eigens hier⸗ für im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ge⸗ schaffenen Büro mitzuteilen.
— Der Senat hat den von der Kammer bereits ge⸗ nehmigten Gesetzentwurf über die Durchführung des Friedensvertrags von St. Germain angenommen.
— Nach dem „Messagero“ haben bei der allgemeinen Be⸗ triebsabstimmung über die in Rom getroffenen Verein⸗ barungen in Mailand 27 Fabriken für und drei gegen die Gutheißung der Vereinbarungen gestimmt. In Genug ergab sich in mehreren Fabriken eine Mehrheit für die römischen Ab⸗ machungen; das gleiche zeigte sich in Florenz, Ancona und Neapel. Der Mailänder Präfekt arbeitet in Gemeinschaft mit den Vertrauensmännern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Feststellung genauer Ausführungsbestimmungen zu den in Rom getroffenen Vereinbarungen. “ ““
Belgien.
Bei der 1 der internationalen Finanzkon⸗ ferenz in Brüssel verlas der ehemalige schweizerische Bundes⸗ präsident Ador die Entscheidung des Völkerbundsrats vom 20. September, die besagt: „Da der Rat erfahren hat, daß Mißverständnisse über die Fragen aufgetaucht sind, mit denen sich die Konferenz zu befassen hat, so weist er darauf hin, daß der einzige Punkt der Debatte eine Prüfung der finanziellen Fragen ist, wie es von jeher vorgesehen war.“ In der vorgestrigen Vormittagssitz Konferenz erstatteten nach Regelung der Geschäftsorbnung laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die Ver⸗ treter der dänischen, niederländischen, norwegischen, schwedischen, schweizerischen und spanischen Delegation ihre Berichte. Für Dänemark sprach der Bankdirektor Glückstadt. Aus seiner Rede konnten die Zuhörer den Eindruck gewinnen, daß die Finanzlage Dänemarks günstig ist. Auch die Ausführungen des Vertreters der holländischen Delegation zeigten, daß die sianziellen Grundlagen dieses Landes gefestigt sind. Sodann sprach der Führer der norwegischen Delegation, Bankdirektor Volkmar. Hier allerdings steht das Bild der finanziellen Verfassung des Landes weniger günstig. Ebenso wenig erfreulich waren die Mitteilungen, die von dem Vertreter der schwedischen Dele gation, Bankdirektor Wallenberg, gemacht wurden. Trotz des Wunsches Schwedens, durch die Steuer⸗ politik die “ Bedürfnisse des Staates zu decken, wuchsen seine Schulden. Die Situation, wie sie in Schweden vor⸗ herrscht, führte der Redner auch darauf zurück, daß in zu graßem Umfange Anleihen an ausländische Staaten gegeben wurden. Auch das Bild, das die Schweiz über ihre sinanzielle Lage zum Vortrag bringen ließ, war wenig erfreulich. Zu bemerken ist, daß die Schweiz nicht als kapitalgebendes Land angesehen werden will. Der Führer der spanischen DOelegation, de Cortina, gab über die finanzielle Verfassung seines Landes ein vortellhafkes Bild. Spanien kann finanzpolitisch durchaus als gefestigter Staat bezeichnet werden.
In der Nachmittagssitzung legten die Delegierten der neuen europäischen Staaten die Berichte über deren finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse der Konferenz vor. Finnland an erster Stelle bot das Bild eines Landes, das dank
zu vollenden. In dieser edlen Absicht bitten wir um ihre Mit⸗
seinem wirtschaftlichen Reichtum in der Lage sein