Taexe.
Karlsruhe, Baden. [70019]
In das Genossenschaftsregister ist zu Band II O.⸗Z. 22 zur Handwerker⸗ Bangenossenschaft Karlsruhe, e. G. m. b. H. in Karlsruhe eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 6. Juli 1920 sind die §§ 1, 11, 12, 13 Abs. 1, 14 der Statuten geändert und ein neuer § 16a eingeschaltet worden. ——8 ist die Firma geändert in:
emeinnützige Mieter⸗ und Hand⸗ werkerbaugenossenschaft Karlsruhe, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Regierungsbau⸗ meister Josef Ebert und Hermann Brandt, städtische Oberbuchhalter, beide n Karls⸗ ruhe, sind als weitere Vorstandsmitglieder bestellt. “
Karlsruhe, den 4. Oktober 1920.
Badis Amtsgericht. B 2.
Leipzig. [70140] Auf Blatt 173 des Genossenschafts⸗ registers ist heute die Fixma Landes⸗ Genossenschaft des sächsischen Maler⸗ und Lackierer⸗Gewerbes, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, in Leipzig (Münz⸗ gasse 20) eingetragen und weiter folgendes verlautbart worden:
Das Statut vom 30. August 1920 be⸗ findet sich in Urschrift Blatt 2 flg. der Registerakten. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist Einkauf, Lieferung und Her⸗ stellung von Rohstoffen und Förderung des Geldverkehrs und des Kreditwesens im Maler⸗ und Lackierergewerbe sowie alle Unternehmungen, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Der Geschäftsbetrieb darf sich im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur auf Mitglieder erstrecken. Solange ein Waren⸗ lager nicht errichtet ist, werden 89 in der Regel im Auftrage und auf Rech⸗ nung der angeschlossenen Genossenschaften ausgeführt. Alle von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der letzteren, gezeichnet von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, und, wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen, unter Nennung desselben, gezeichnet vom Vor⸗ sitzenden des Aufsichtsrats, in den Blättern für Genossenschaftswesen. Gehen diese Blätter ein oder wird aus anderen Gründen die Bekanntmachung in den⸗ selben unmöglich, so tritt an ihre Stelle der Deutsche Reichsanzeiger bis zur Be⸗ stimmung eines anderen Blattes. Die Haftsumme eines jeden Genossen beträgt eintausend Mark für jeden Geschäfts⸗ anteil. Die höchste Zahl der Geschäfts⸗ anteile, auf welche ein Genosse sich be⸗ teiligen kann, ist auf zehn festgesetzt. Willenserklärungen und NS. Ms en für die Genossenschaft sind verbindlich, wenn sh durch zwei Vorstandsmitglieder er⸗ olgen. Mitglieder des Vorstands sind: Lonis Friedrich Backhaus, Carl Richard Hartung, beide in Leipzig, und Edmund Gustav Prager in Dresden,
Hierüber wird noch bekanntgegeben: Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des unter⸗ zeichneten Gerichts jedem beesen
Amtsgericht Heihzig, teilung I B,
den 5. Oktober 1920.
Liebenwalde.
In unser Genossenschaftsregister ist be der Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H. in Zerpenschleuse folgendes eingetragen worden:
Der Börtchermeister Ferdinand Beutel, Zerpenschleuse, ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden und an seine Stelle Herr Emil Beutel, Zerpenschleuse⸗Kienitz, getreten.
Liebenwalde, den 4. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
Limbach, Sachsen.
Auf Blatt 23 des hiesigen Reichs⸗ genossenschaftsregisters, die Vertriebs⸗ genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht der Ortsgruppe Limbach (Sa.) des Vereins der Beamten der K. Sächsf. Staatseisenbahnen (e. B.) in Limbach betr., ist heute eingetragen worden:
Die Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen nicht mehr in der „Deutschen Eisenbahnbeamten⸗Zeitung. Die Ge⸗ nossenschaft ist aufgelöst. Die Oberjustiz⸗ sekretäre Albin Johannes Jähnig in Lim⸗ bach und Max Leonhard Parthum in Oberfrohna sind Liquidatoren.
Limbach, am 4. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
[70141]
MNeinerzhagen. [70021]
In das Genossenschaftsregister ist am 30, September 1920 zu dem unter Nr. 11 eingetragenen Konsumverein für Kierspe Bhf. und Umgegend, e. G. m. b. H. zu Kierspe Bhf. eingetragen, daß an Stelle des Lagerverwalters Paul Bungenberg der Faktor Wilhelm Heller zu Kierspe Bhf. als Vorstandsmitglied und Geschäftsführer gewählt ist.
Amtsgericht Meinerzhagen.
Militsch, Bz. Breslau. [70022] In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 7 eingetragenen Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Ollsche eingetragen worden: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs sowie zur Förderung des Sparsinns. An die Stelle des Statuts vom 5. September 1896 ist das Statut vom 27. Mai 1920 getreten. Die Be⸗ kanntmachungen erfolgen in der „Schlesi⸗ schen Genossenschaftszeitung“ zu Breslau. Beim Eingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten Geveras⸗ versammlunmg der Deutsche Reichs. b Militsch er Sepfember 1920.
Neurode. [70143] Oeffentliche Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nummer 24: „Stadtbrauerei Neurode e. G. m. b. H.“ zu Neurode folgendes eingetragen worden:
Kaufmann August Amsel ist vom 1. Ok⸗ tober 1920 gb auf ein weiteres Jahr als Vorstandsmitglied bestellt.
Neurode, den 5. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
Neustadt a. Rübenberge, [70023] In das hiesige Genossenschaftsregister ist unter Nr. 14 zu der Genossenschaft Landwirtschaftlicher Konsumverein, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Rodewald, heute folgendes eingetragen worden:
Zu Vorstandsmitgliedern sind ferner Vollmeier Heinrich Knigge in Rodewald o. B. 15 und Vollmeier Heinrich Gath⸗ mann in Rodewald o. B. 4 gewählt.
Neustadt a. Rbge., den 20. Sep⸗ tember 1920.
Das Amtsgericht.
Peollnow. ong
Im Genoscenschaftsregister ist bei der Molkereigenossenschaft Pollnow e. G. m. b. F. heute eingetragen: Die Ge⸗ nossenschafr ist durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 12. August 1920 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt der Eigentümer Albert Jennrich aus Jatzingen und der Gutspächter Johann Raschke aus Rotzog. Pollnow, den 2. Oktober 1920. Das Amtsgericht.
Potsdam. [70025]
Für den aus dem Vorstand gus⸗ eschiedenen Eisenbahnwerkführer Karl Febtmamn in Potsdam ist der technische rpedient Adolf Engler in Potsdam zum Vorstandsmitglied (Kassenwart) der in unserem Genossenschaftsregister unter Nr. 16 eingetragenen Sve. „Arbeiter⸗ Banverein Potsdam, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“”“ in Potsdam gewählt. Potsdam, den 7. Oktober 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 1.
Rauschenberg. [70144] In unser Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Langendorfer Dar⸗ lehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Langendorf, eingetragen:
Durch Be üluf der Hauptversammlung vom 16. Juli 1920 ist der Geschäftsanteil der Mitglieder (§ 31 Abs. 1 der Satzungen) von 10 ℳ auf 100 ℳ erhöht worden.
Ranschenberg, den 22. September 1920.
Das Amtsgericht.
Rees. [70026] Eintrag bei der Pferdezuchtgenossen⸗ schaft Rees⸗Land und Haffen⸗Mehr, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Rees, Gny.⸗ Register 16: An Stelle des verstorbenen Gutsbesitzers Josef Arvus zu Esserden ist der Gutspächter Karl Otten zu Wolfersom bei Rees zum Vorstandsmitglied bestellt. Rees, den 1. Oktober 1920. Das Amtsgericht. Sagan. 70027] Im Genossenschaftexsgister ist heute fol⸗ gendes eingetragen: Aus dem Vorstand der Elektrizitäts⸗Genossenschaft e. G. m. b. H. in Kosel ist Wilhelm Müller ausgeschieden und Wilhelm Jungnickel an seine Stelle getreten. Amtsgericht Sagan, den 2. Oktober 1920.
Sechausen, Kr. Wanzl
In unser Genossenschaftsregi heute bei der unter Nr. 2 eingetragenen Molkereigenossenschaft Wormsdorf, e. G. m. b. H., vermerkt worden:
Heinrich Arendt ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seine Stelle Wil⸗ helm Bremer getreten.
Seehausen K. W., den 2. Oktober 1920.
Das Amtsgericht. Sögel. 1770028]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist bei Nr. 27, Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Esterwegen, heute eingetragen worden:
Das Statut ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. Juli 1920 dahin geändert, daß die Bilanz von jetzt an im Hümmlinger Volksblatt veröffent⸗ licht werden soll.
Sögel, den 27. September 1920.
Das Amtsgericht.
Sögel. [70029] In das hiesige Genossenschaftsregifter ist bei Nr. 7, Wahner Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Wahn, heute eingetragen worden:
An Stelle des Pfarrers Barenkamp ist Marrer Bernard Reckers in Wahn als Ver⸗ einsvorsteher und an Stelle von Werner Borchers Gemeindevorsteher Hempen in Wahn in den Vorstand eingetreten.
Sögel, den 27. September 1920.
Das Amtsgericht.
Solingen. [70030] In das Genossenschaftsregister Nr. 33 wurde heute die durch Statut vom 6. August 1920 errichtete Viehver⸗ wertungsgenossenschaft für Solingen (Stadt), eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Solingen eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist: die einheitliche Erfassung der im Bezirke der Genossen⸗ schaft zum Verkauf gelangenden Schlacht⸗ tiere, insbesondere Schweine und ihre
Verwertung. Die Bekanntmachungen der
Genossenschaft erfolgen unter der Firma
n der Landwirtschaftlichen Genossen⸗
Lchoftszeitung in Bonn, ersatzweise im
— 1
Reichsanzeiger. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern: Karl Willi Hammesfahr, Spielbruch, Adolf Gotthelf, Wieden 19, Karl Schellscheidt, Kannenhof 3, Robert Stoßberg, 2. Hästen, Alwill Werner, Breidbach 14. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem zwei Mitglieder der Fixma ihre Namensunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Solingen, den 29. September 1920. Das Amtsgericht.
Strehlen, Schles. 170032]
In das Genossenschaftsregister Nr. 3, betreffend die Spar und Darlebeea u Ruppersdorf, e. G. m. b. H., ist söcgende⸗ eingetragen worden:
Stellenbesitzer Ernst Niecke ist aus
dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Buchhalter Heinrich Binus als Direktor gewählt worden.
Strehlen, den 6. September 1920
Das Amtsgericht.
Strehlen, Schles. 70031]
In das Genossenschaftsregister Nr. 59, betreffend die Elektrizitätsgenossen⸗ schaft zu Töppendorf, e. G. m. b. H., ist heute eingetragen worden: Der Stellen⸗ besitzer Karl Schwalbe ist aus dem Vor⸗ stande ausgeschieden und an seine Stelle der Bäckermeister Friedrich Schwalbe als Genossenschaftsvorsteher gewählt worden.
Strehlen, den 4. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
Zabrze. [70139] Im Genossenschaftsregister Nr. 32 ist am 4. Oktober 1920 bei der Bau⸗ und Wohnungsgenossenschaft Sosnitza, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Sosnitza ein⸗ getragen worden: 1 Die Vorstandsmitglieder Gemeinde⸗ fekretär Herrmann und Lehrer Brilka in Sosnitza haben ihre Aemter niedergelegt, an ihre Stelle sind der Amts⸗ und Ge⸗ meindevorsteher Dr. Max Ullmann und der Lokomotivführer Wilhelm Gottlieb in in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Zabrze (Hindenburg O. S.).
Zehden. 70033 In unser Genossenschaftsregister ie heute unter 12 eingetragen worden: Elektrizitäts⸗ und Maschinenge⸗ nossenschaft, eingetragene Genossen⸗ 889 mit beschränkter Haftpflicht, in rechow bei Zehden a. O. (Kreis Königs⸗ berg N.⸗M.). Zweck der Genossenschaft ist Bezug, Benutzung und Verteilung von elektrischer Energie, Beschaffung und Unter⸗ haltung eines elektrischen Verteilungs⸗ netzes sowie gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und Betrieb von landwirt⸗ schaftlichen Maschinen und Geräten. Die ftsumme beträgt 500 ℳ, die hed ahl der Geschäftsanteile 1000. itglieder des Vorstands sind: 1. der Landwirt Friedrich Gerwing in Wrechow als Direktor, 2. der Kantor Karl Peege in Wrechow als Geschäftsführer, 3. der Fleischermeister rmann Ermster in Wrechow als Bei⸗ her. Das Statut ist vom 3. September 1920. Die von der Genossenschaft aus⸗ gehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossen⸗ schaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmit⸗ gliedern und sind in der „Landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaftszeitung für die Pro⸗ vinz Brandenburg“ zu Zerlin aufzu⸗ ehmen. Bei Eingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten Generalversammlung, in welcher ein anderes Veröffentlichungsblatt zu be⸗ stimmen ist, der Deutsche Reichsanzeiger. Die Zeitdauer der Genossenschaft ist unbeschränkt. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Die Willens⸗ erklärung und Zeichnung für die Genossen⸗ schaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen. Die Zeichnung geschieht, indem die Zeichnenden zu der Firma der Ge⸗ nossenschaft ihre Namensunterschrift bei⸗
ügen. 4
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Zehden, den 14. September 1920. Das Amtsgericht. Zwingenberg, Nessen. [7003 4]
In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei Nr. 15 eingetragen:
Die Spar und Darlehnskasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftyflicht in Seecheim ist in eine solche mit beschränkter Haft⸗ pflicht umgewandelt.
Der Geschäftsanteil ist einer von 100 ℳ, Haftsumme 500 ℳ.
Die Statutenänderung datiert vom 2. August 1919.
In der Generalversammlung vom 21. August 1920 wurde für das aus⸗ geschiedene Vorstandsmitglied Christoph Hartmann Felix Hoffmann von Seeheim in den Vorstand gewählt.
Zwingenberg, den 1. Oktober 1920.
Hessisches Amtsgericht.
9) Musterregister.
Aldenhoven. [70446] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 8. Josef Müller, Kaufmann
zu Linnich, 1 Muster ] zwei Packungen
aus Papier für Frucht⸗ bezw. Bohnen⸗ kaffee, im Doppelpaket mit einem gelben Papierstreifen und rotem Bindfaden ver⸗ schnürt, offen, plastisches Erzeugnis, Fabrik⸗ nummer 1, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet
smer 314 im II. Stock.
August 1920, 12 Uhr 30 Minuten
Nachmittags. Aldenhoven, Bez. Aachen, 4. Ok⸗
tober 1920. . Das Amtsgericht. 1
Branschweig. [70571] o Ks hiesige Musterregister Band II Seite 162 ist heute unter Nr. 173 ein⸗ getragen für Paul Peschel Werkstatt für Elektrotechnik n. Feinmechanik, hier, ein elektrisches Bügeleisen mit einer zum Griffhalter gewölbten oder dachartig ansteigenden und eine mittlere ebene Fläche zur Anbringung des Griffhalters freilassenden oberen Begrenzungsfläche des Eisenkörpers, Geschäftsnummer 1, plasti⸗ sches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 29. September 1920, Vor⸗ mittags 9 Uhr 10 Minuten.
Brannschweig, den 29. September 1920.
as Amtsgericht. 24.
Offenbach, Main. [70448] In unser Musterregister wurde einge⸗
tragen: 8. 8
8 4856. Ednard Wiesner, Kauf⸗
mann zu Offenbach a. M., plastische Erzeugnisse, berstegfit aus in Metall⸗ S gefaßten Glasplatten und dergl. zu brauchsgegenstände mit oder ohne auf⸗ gelegter bezw. aufgespannter Kunstver⸗ glasung, Gesch.⸗Nrn. 1 bis 44, angemeldet am 6. Sqtenbe 1920, Vormittags 11 Uhr, Schutzfrist drei Jahre. . r. 4857. Peter Wiesner, Glaser⸗ meister zu Offenbach a. M., plastische Erzeu nase versiegelt, Verglasung mit Metallrahmenbespannung und in diese eingesetzte Verzierungsplatten in Auflege⸗ arbeit, Gesch.⸗Nrn. 1 bis 25, angemeldet am 6. September 1920, Schutzfrist drei Jahre.
Nr. 4858. Firma Offenbacher Cellu⸗ loid⸗ und Hartgummiwaren⸗Fabrik Reich Goldmann & Co. ju Offenbach a. M., plastische Erzeugnisse, versiegelt, Modelle, Gesch.⸗Nra. T. 1451/52, F 1453/54, T 1455/56, T 1461, T 1462, T 1466, T 1467 und T 1502, angemeldet am 16. September 1920, Vormittags 11 ¾ Uhr, Schutzfrist drei Jahre.
Offenbach a. M., den 4. Oktober 1920.
Hessisches Amtsgericht.
Tilaft. 109668
In unser Musterregister ist heute unter Nr. 3 eingetragen:
H. Bummerstadt, Tilsit, Reitbahn⸗ straße 2a, 27. September 1920, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Binsenvorleger R, Binsenteppich N, desgl. D, desgl. W, 4 versiegelte Muster, Flastüsche Erzeug⸗ nisse, 3 Jahre Schutzfrist.
Tilsit, den 27. September 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung 6.
1) Konkurse.
Dresden. [70451] Ueber das Vermögen des nach dem Auslande geflüchteten Automobil⸗ geschäftsinhabers Kuno n in Dresden, Oppelstraße 50, Wohnung: Großenhainer Straße 86, wird heute, am 7. Oktober 1920, Nachmittags 42 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Phümig in Dresden, Johann⸗Georgen⸗ Allee Nr. 15. Anmeldefrist bis zum 2. November 1920. Wahltermin: 5. No⸗ vember 1920, Vormittags 110 Uhr, Prüfungstermin: 19. November 1920, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeinepfüsct bis zum 2. November 1920. Amtsgericht Dresden. Abteilung II.
Breslau. [70573]
Ueber das Vermögen des Breunnholz⸗ Vertriebes der Mitglieder des Dent⸗ schen Händler⸗Verbandes e. G. m. b. H. von hier wird am 7. Oktober 1920, Nachmittags 1 ¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann H. Cohn, hier, Neue Schweidnitzer Straße 15. Frist nr Anmeldung der Konkursforderungen is einschließlich den 7. Dezember 1920. Erste Gläubigerversammlung am 2. No⸗ vember 1920, Vormittags 10 Uhr, und Prüfungstermin am 21. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, Museumstraße 9, Zim⸗ Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 7. Dezember 1920. einschließlich.
Breslau, den 7. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
Hamburg. [70452] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hugo Block, alleinigen Inhabers der Firma Hugo M. Block, Hamburg, Alter⸗ wall 76, wird heute, Nachmittags 12 ½ Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: beeildigter Bücherrevisor J. W. Herwig, Kaiser⸗Wil⸗ helm⸗Straße 23/31. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 2. November d. J. einschließlich. Anmeldefrist bis zum 7. De⸗ zember d. einschließlich. Erste Gläu⸗ bigerversammlung den 3. November d. J., Nachm. 12 ¼ Ühr. Allgemeiner Prü⸗ fungstermin den 12. Januar k. J., Vorm. 11 ½ Uhr. Hamburg, den 6. Oktober 1920. Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurshechen.
Hamburg. [70572] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Ottio Wohlleben, in Firma W. Woidt & Wohlleben, Chemische und hygienische Artikel, Hamburg, Geschäftslokal: Nagelsweg 17/19, Woh⸗ nung: Kantstraße 39, wird heute, Nach⸗ mittags 2 Uhr, Konkurs eröffnet. Ver⸗ walter: Bücherrevisor P. Woldemar
bergstra ße 18. Offener
ammengesetzte Kunst⸗, Zier⸗ und Ge⸗
Arrest mit Anzeigefrist bis 2. No⸗ vember d. J. einschließlich. Anmesefest bis zum 4. Dezember d. J. einschließlich. Erste Gläubigerversammlung den 3. Ro⸗ vember d. I. Vorm. 11 ½ Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin den 5. Ja⸗ unar k. J., Vorm. 11 ½ Uhr. Hamburg, den 7. Oktober 1920. Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.
Hmenau. [70453] Ueber das Vermögen des Installateurs Paul Voigt, Inhabers der Firma Elek⸗ trowerk Ilmthal in Ilmenau, ist heute, Vormittags 10 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Konkursver⸗ walter ist der Bürgermeister a. D. Karl Geilfuß in Ilmenau. Anmeldefrist für Konkursforderungen bis zum 6. November 1920. Erste Gläubigerversammlung an 25. Oktober 1920, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 29. No⸗ vember 1920, Vormittags 10 Uhr.
1. November 1920. Ilmenan, den 7. Oktober 1920.
Das Amtsgericht. Abteilung I.
Lübeck. [70147
Ueber das Vermögen des Kanfmanns und Fischhändlers Heinrich Eich⸗ hoff, alleinigen Inhabers der Firma Heinrich Eichhoff in Lübeck, Alsheide Nr. 19, ist am 30. September 1920, Vorm. 11 Uhr 45 Min., das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Verwalter: Rechts⸗ anwalt Dr. Geister in Lübeck. Offener Arrest mit Anmelde⸗ und Anz getrif bis zum 10. November 1920. Erste Gläubiger⸗ versammlung: 29. Oktober 1920, Vorm. 11 Uhr, Zimmer Nr. 9; allge⸗ meiner Prüfungstermin: 19. November 1920, Vorm. 11 Uhr, Zimmer Nr. 9.
Lübeck, den 30. September 19220.
Das Amtsgericht. Abteilung II.
Neuhaldensleben. 0199 Ueber das Vermögen des früh ren Fabrikbesitzers Otto Wurm aus Alt⸗ haldensleben, zurzeit hier in Unte⸗ uchungshaft, wird heute, am 6. Oktoler 1920, Mittags 12 Uhr, das Konkurzzer⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Ler⸗ steigerer Gustav Keßler in Neuhaldens⸗ leben. Forderungsanmeldefrist bis zum 20. November 1920. Erste Glänubiger⸗ versammlung: 5. November 19 ³0, Vormittags 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin: 4. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest nit Tnteigegflicht bis zum 20. November Neuhaldensleben, den 6. Oktober 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Charlottenburg. Beschluß. [70450] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 22. März 1913 verstorbenen Kaufmanns Max Ephraim, zuletzt in Halensee, Georg Wilhelmstr. 5, wohn⸗ haft, ist auf Antrag des Nachlaßpflegers Rechtsanwalt Dr. Hermann Abrahamsohn in Charlottenburg eingestellt. Charlottenburg, den 5. Oktober 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichte. Abteilung 40.
——U——
sonnenburg, N. M. [70454] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma C. Jahn, Inhaberin Frau Marie Jazn in Sonnenburg, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluh⸗
termins hierdurch aufgehoben. Sonnenburg, den 1. Oktober 1920.
Das Amtsgericht.
12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.
[70455]
Westdeutsch⸗ Sachfflcbes Verkehr. Mit Gültigkeit vom 13. Oktober 1920 werden die Stationen Efferen und Köln⸗ Sülz der Köln — Bonner Eisenbahnen in den Tarif aufgenommen und die Tarif⸗ entfernungen einiger Stationen dieser Bahn geändert; näheres enthält der Gemeinsame Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger für den reich der preußisch⸗hessischen Staatseisen⸗ bahnverwaltung und unser Verkehrsanzeiger⸗
Dresden, am 8. Oktober 1920.
Eisenbahngeneraldirektion namens der beteiligten Verwaltungen.
0156]
Preusisch⸗Hessisch⸗Bayerischer Tierverkehr.
Mit sofortiger Gültigkeit wird die Station Barmen⸗Loh des Dirrektions⸗ bezirks Elberfeld in den direkten Verkehr aufgenommen.
gungsstellen. Erfurt, den 4. Oktober 1920. Eisenbahndirektion.
[70457]
Stralsund⸗Tribseer Eisenbahn.
Am 1. November d. J. wird das be⸗ sondere Tarifheft (Heft B) vom 1. Mai 1913 nebst den Nachträgen 1—6 anfge⸗ hoben. Vom gleichen Tage ab tritt ein neues Heft B in Kraft, das vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörden Erhöhungen im Güterverkehr dadurch er⸗ hält, daß die einzurechnenden Zuschlags⸗ frachten erhöht worden sind.
Nähere Auskunft esteilt die Bahnver⸗
waltung in Tribsees. Stralsund, den 6. Oktober 1920. Der Vorstanv. 8
Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum
betreffend die Ratifikation des
Näheres durch die beteiligten Abferti⸗
8
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrteben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmftraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 1 Mk.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ 1 zeile 2 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszelle 3,50 Mk. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ zuschlag von 80 v. H. erhoben. — Anzeigen nimmt an: die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers.
Berlin SW 48, Wichelmstraße Nr. 32.
— —
eichsbankgirokonto.
Berlin, Dienstag, den 12. Oktober, Abends.
Bostscheckkonto: Berlin 41821. 1920
—
Nr. 231.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder
einschließlich des Portos abgegeben.
vorherige Einsendung des Betrages
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛe. 8 “
Zekanntmachung, betreffend die Ratifikation des vorläufigen Abkommens über die Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und Lettland.
Verordnung, betreffend die Aufhebung der Verordnung über die staatliche Genehmigung zur Errichtung von Aktiengesellschaften usw. vom 2. November 1917.
Verordnung über Aufhebung der Verordnung, betreffend Ueber⸗ lassung von Anhängewagen zu Straßenzugmaschinen und Lastkraftwagen.
Bekanntmachung zur Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Beförderungspreisen der Privateisenbahnen, Kleinbahnen usw. vom 23. Februar 1920.
Bekanntmachung, betreffend Außerkrafttreten der Verordnung über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren, vom 25. November 1916.
Berichtigung zur Bekanntmachung vom 3. August d. J. über
Handelsverbote. .
8 Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Verordnung über die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Schiedsgerichts für die Auseinandersetzung der neuen Stadtgemeinde Berlin mit den Nachbar⸗Kommunal⸗ verbänden.
Erlaß, betreffend Abänderung des 8 41 der Geschäftsanweisung V für die preußischen Katasterämter.
Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung von Satzungs⸗ änderungen der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.
Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverbote.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 41 und 42 der Preußischen Gesetzsammlung.
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat dem Ministerialrat im Reichsministerum für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Augustin die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst mit Ablauf des 30. September 1920 erteilt
———
Der Oberregierungsrat Lessing ist zum Ministe im Reichsverkehrsministerium ernannt
Bekanntmachung, vorläufigen Ab⸗ kommens über die Wiederaufnahme der Beziehungen
82
zwischen dem Deutschen Reiche und Lettland. Vom 8. Oktober 1920.
Das am 15. Juli 1920 in Berlin unterzeichnete vorläufige Abkommen über die Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und Lettland (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1623) ist ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 8. Oktober 1920 in Berlin stattgefunden.
Berlin, den 8. Oktober 1920.
Der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons.
Verordnung, 8 betreffend die Aufhebung der Verordnung über bie staatliche Genehmigung zur Errichtung von Aktien⸗
gesellschaften usw. vom 2. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 987). Vom 9. Oktober 1920. “
Auf Grund des 8 4 Satz 2 der Verordung über die staat⸗ liche öö zur Errichtung von Aktiengesellschaften usw. vom 2. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 987) wird be⸗ stimmt: 6 Die Verordnung über die staatliche Genehmigung zur Er⸗ richtung von Aktiengesellschaften usw. vom 2. November 1917
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 987) in der Fassung der Verordnung vom
12. Februar 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 229) tritt am 15. Ok⸗
tober 1920 außer Kraft. Berlin, den 9. Oktober 19220. Die Reichsregierung.
——
Verordnung
über Aufhebung der Verordnung, betreffend Ueber⸗ 7*
lassung von Anhängewagen zu Straßenzugmaschine und Lastkraftwagen.
Vom 6. Oktober 1920.
Auf Grund der Befugnisse über die wirtschaftliche Demobil⸗ machung und nach Maßgabe des Erlasses, betreffend Auf⸗ lösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobil⸗ machung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) wird verordnet: Die Verordnung, betreffend die Ueberlassung von Anhängewagen an gemeinnützige Verkehrsunternehmungen,
vom 19. Februar 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 251) tritt
außer Kraft. Berlin, den 6. Oktober 1920. Der Reichsverkehrsminister.
Groener. ““ “
Bekanntmachung zur Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Beförderungspreisen der Privateisenbahnen, Kleinbahnen sehtae. bahnen usw.), Straßenbahnen und Anschluß⸗ bahnen vom 21. Februar 1920.
Vom 7. Oktober 1920.
Auf Grund des § 3 der Verordnung über die schieds⸗ gerichtliche Erhöhung von Beförderungspreisen der Eisen⸗ bahnen, Kleinbahnen (Lokalbahnen usw.), Straßenhahnen und Anschlußbahnen vom 21. Februar 1920 bestimme ich:
Die zur Schlichtung von Streitigkeiten über die Erhöhung von Beförderungspreisen auf Grund der vorstehenden Ver⸗ ordnung vom 21. Februar 1920 eingesetzten Schiedsgerichte haben bei ihren Entscheidungen nachstehendes zu beachten:
I. Allgemeines.
Die Verordnung gewährt den Unternehmern — gegebenenfalls auch den Pächtern — von Privateisenbahnen, Kleinbahnen (Lokal⸗ bahnen usw.), Straßenbahnen und Anschlußbahnen die Befugnis, unter gewissen Voraussetzungen eine Aenderung von Beförderungs⸗ preisen zu verlangen, die auf Grund langfristiger Verträge vereinbart sind. ie greift zur Vermeidung von Betriebseinstellungen solcher Bahnen, mithin zum allgemeinen Nutzen, in bestehende, durch Ver⸗ träge gesicherte Rechtsverhältnisse ein. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts, die früher an dem Rechtsstandpunkte „pacta sunt servanda“ streng festgehalten hatte, hat in letzter Zeit wiederholt die Erfüllung alter Verträge als durch die wirtschaftlichen Um⸗ wälzungen des Krieges und der Revolution unmöglich geworden be⸗ zeichnet, auch wo nicht physische Unmöglichkeit, sondern nur wirtschaft⸗ liches Unvermögen vorlag. Eine völlige und klare Rechtssicherheit in diesem Sinne hat sich jedoch noch nicht ergeben, und bei der Lang⸗ wierigkeit des Rechtswegs würde dessen Inanspruchnahme den Bahnen nicht die rasche Hilfe bringen können, die im offentlichen Vorteil liegt. Denn ohne diese Hilfe würde die Lebensfähigkeit der Bahnen, deren zum Teil dringende Notlage zur Verordnung vom 21. Februar 1920 den Anlaß gegeben hat, gefährdet werden. “
Die Erhaltung ihrer Lebensfähigkeit muß aber den Schieds⸗ gerichten als oberstes Ziel vorschweben. Bahnen, die durch die Kriegs⸗ ereignisse, Lohn⸗ und Gehaltserhöhungen, Verkürzung der Arbeiktszeit, Preissteigerung für alle Betriebs⸗ und Werkstattsmateriglien usw. wirtschafklich so geschwächt sind, daß sie nicht nur die erforderlichen Instandsetzungen und Erweiterungen nicht vornehmen, sondern nicht einmal die gewöhnlichen Betriebskosten decken können, sind nicht in der Lage, ihre Betriebe aufrechtzuerhalten. Durch Betriebseinstellung würde aber die Ernährung der Bevöolkerung gefährdet und die Arbeits⸗ losigkeit vermehrt werden.
In richtiger Würdigung dieser Tatsachen werden die Schieds⸗ gerichte ihre Aufgabe am besten lösen, wenn sie rasche Arbeit schaffen, insbesondere wenn es ihnen gelingt, im Wege des Vergleichs neue Beförderungspreise zwischen den Beteiligten zu vereinbaren.
Ist eine gütliche Vereinbarung nicht zu erzielen, so haben die Schiedsgerichte bei ihren Entscheidungen folgende Leitsätze zu beachten:
II (zu § 1). b
1. Von der Verordnung werden lediglich Verträge betroffen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung geschlossen sind.
2. Beim s gg dieser Voraussebung 8.vSe den Bahnen
ein Anspruch auf Erhöhung der Beförderungspreise dann, wenn a) 8 atuf “ Wachsen der Selbstkosten bei Abschluß der letzten Preisvereinbarung bei Anwendung der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns nicht vorauszusehen war und
b) den Bahnen „billigerweise“ die Tragung der Mehrkosten allein
nicht zugemutet werden kann. —
Ob diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, wird sich meist nur nach Lage des Einzelfalls beurteilen h
3. Während bei allen vor Kriegsausbruch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen eine Voraussehbarkeit zu verneinen sein wird, muß bei späteren Abschlüssen von Fall zu Fall in eine Prüfung eingetreten werden. Als Preisvereinbarung im Sinne des 89 1 kann aber nicht eine während des Krieges oder der sicherse von den Verfrachtern oder Konzessionsgebern freiwillig zugestandene, unzu⸗ reichende Preiserhöhung angesehen werden, mit der sich der Bahn⸗ unternehmer abfinden mußte, weil ihm bei der bestehenden Bindung durch den Vertrag kein Mittel zur Erzwingung einer angemessenen Erhöhung seiner Beförderungspreise zur Seite stand.
4. Bb billigerweise die Tragung der Mehrkosten den Bahn⸗ unternehmern allein zugemutet werden kann oder nicht, entscheidet sich nach einer Reihe verschiedener Gesichtspunkte. Erhaltung der Lebensfähigkeit und der technischen Leistungsfähigkeit ist auch bei Beurteilung dieser Frage das Endziel. Beide können nur dadurch erhalten werden, daß das Bahnunternehmen Rücklagen macht, die der während des Krieges eingetretenen gesteigerten Abnutzung und den infolge der Preissteigerung erhöhten Anschaffungskosten Rech⸗ nung tragen. Bei der Höhe dieser Rücklagen wird darauf Bedacht zu nehmen sein, daß auch Geldmittel für notwendige Betriebsanlagen bereitgestellt werden. Bei der aus diesen Gründen festzusetzenden Erhöhung der Beförderungspreise sind aber die Verhältnisse des auf⸗ geschlossenen Gebiets und die Belange der Allgemeinheit nicht außer acht zu lassen. Reicht der derzeitige Betriebsüberschuß zur Schaffung solcher Rücklagen nicht aus, so wird ein Anlaß zur Preiserhöhung ge⸗ geben sein.
5. Das Ziel der Verordnung ist die Erhaltung der Lebensfähig⸗ keit der privaten Eisenbahnunternehmungen. Eine Verbesserung der Lage der Bahnunternehmungen im Vergleiche zu derjenigen, wie sie sich ohne die Wirkung des Krieges und der Umwälzung ergeben hätte, soll jedoch nicht herbeigeführt werden. Bahnunternehmungen, die vor dem Kriege notleidend waren, haben also keinen Anspruch darauf, mit Hilfe der Verordnung zu ausreichender Verzinsung zu kommen. Ebensowenig haben Bahnunternehmungen, die vor dem Kriege be⸗ sonders hohe Gewinnanteile gezahlt haben, einen Anspruch auf Wiederherstellung dieser Gewinne. Für die obere Grenze der Ver⸗ zinsung werden vielmehr lediglich die Umstände des Einzelfalls maß⸗ gebend sein.
6. Hinsichtlich der Bemessung der Tarifsätze ist folgendes zu be⸗ merken:
a) Nach § 1 der Verordnung ist das Abänderungsrecht lediglich
auf die Beförderungspreise beschränkt. Eine Aenderung des Tarifsystems können die Bahnunternehmer beim Widerspruche des Vertragsgegners nicht verlangen. Eine Straßenbahn kann also nicht etwa an Stelle eines einheitlichen Tarifs die Ein⸗ führung eines Zonen⸗ oder Teilstreckentarifs oder die Auf⸗ hebung von bestehenden Umsteigeberechtigungen verlangen. Wohl aber ist es angängig, eine Fahrpreiserhöhung dadurch herbeizuführen, daß bei bestehenden Zonen⸗ oder Teilstrecken⸗ tarifen die Grenzen der Zonen oder Teilstrecken anders be⸗ messen werden, wobei jedoch auf die örtlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen ist. Es ist nicht zu verkennen, daß darüber hinaus in vielen Fällen die durch die Verordnung erstrebte Hilfe am besten durch eine Aenderung des Tarifsystems, durch Wegfall bestehender Lasten, Abgaben und sonstiger Beschrän⸗ kungen geleistet werden könnte. In derartigen Fällen wird das Schiedsgericht zweckmäßigerweise den Versuch machen, im Wege des Vergleichs die als notwendig anzuerkennenden Ab⸗ änderungen herbeizuführen. Bei solchen Privatbahnen usw., die bereits zu Friedenszeiten mindestens die gleichen oder aber höhere Frachtsätze gehabt haben als die anschließenden Staatsbahnen, wird, da an⸗ genommen werden kann, daß bei ihnen die Betriebsausgaben annähernd im gleichen Verhältnis gewachsen sind wie bei den Staatsbahnen, ein von dem Bahnunternehmer geforderter Zu⸗ schlag zu den bisherigen Beförderungspreisen als angemessen anzusehen sein, wenn er keine höheren Sätze ergibt als die entsprechenden Frachtsätze der anschließenden Staatsbahnen, zumal die von den letzteren neuerdings durchgeführten Tarif⸗ erhöhungen tatsächlich bei weitem noch nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Bei den Privatbahnen usw., die im Frieden niedrigere Tarife als die Staatsbahnen hatten, wird das Verhältnis ihrer Tarife zu denen der Staatsbahn vor und nach dem Kriege als Anhalt dienen können. Die vertrag! h gebundenen Sätze beziehen sich vielfach auf Ausnahmetarife, die nach ihren Anwendungsbedingungen wohl allen Verfrachtern offen stehen, tatsächlich aber meist nur von den Vertragsgegnern ausgenutzt werden können. Wenn diese Tarife von den Erhöhungen verschont bleiben würden, zu welchen die allgemeine Steigerung der Selbstkosten bei den Normalklassen der Gütertarife führt, so müßten diese letzteren Sätze zum Nachteil der Allgemeinheit stärker erhöht werden, als es bei Verteilung der Mehrkosten auch auf die Ausnahme⸗ tarife notwendig wäre. Die Einbeziehung der letzteren ist daher ein Gebot der Billigkeit, zumal in den Fällen, in denen es sich um große Betriebe handelt, die einen wesentlichen Teil des Gesamtverkehrs der Bahn liefern. Anderseits ist aber zu beachten, daß bei solchen Ausnahmetarifen die schiedsgerichtlich festzusetzenden neuen Sätze, die gemäß § 2 der Verordnung an die Stelle der Vertragssätze treten sollen, in einem an⸗ gemessenen Verhältnis zu den Sätzen der Normalklassen stehen müssen.
7. Die Erhöhung der Beförderungspreise soll den Zweck haben, die Lebenssähigkeit der Bahnunternehmungen zu erhalten. Das Schiedsgericht hat deshalb bei der Preisbemessung zu berücksichtigen,
7.