Bekanntmachung, ““
betreffend Aufhebung der Bekanntmächung über den
Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗
Gesetzbl. S. 1195) und der Bekanntmachung, betreffend
Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über
den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1196).
Vom 9. Oktober 1920. 2 1“ „ und des § 3 Satz 2 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Ottober 1916 wird folgendes bestimmt: 8 Hiermit werden aufgehobe: 8 1 Bekanntmachung über den Verkehr mit Schwefel vom
Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1195), Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel vom
27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1196).
Berlin, den 9. Oktober 1920. 16 Der Rei swirtschaftsminister. J. B: Dr. Hirsch.
Pennimachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung, be⸗ treffend die private Schwefelwirtschaft, vom 13. No⸗ vember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 761) und der Aus⸗ führungsbestimmungen zur Bekanntmachung, be⸗ treffend private Schwefelwirtschaft, vom 13. No⸗ vember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 761) vom 14. No⸗ vember 1915 (Zentralbl. für das Deutsche Reich v S. 461).
Vom 9. Oktober 1920. G 8
Auf Grund des § 11 Satz 2 der Bekanntmachung, be⸗ treffend die private Schwefelwirtschaft, vom 13. November 1915 wird folgendes bestimmt: Hiermit werden aufgehoben: 8 a) die Bekanntmachung, betreffend die private Schwefel⸗ Pert,Geft vom 13. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. b) die Ausführungsbestimmungen zur Bekanntmachung, be⸗ treffend die private Schwefelwirtschaft, vom 13. Noveinber 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 761), vom 14. November 1915 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 461). Berlin, den 9. Oktober 1920. Der Reichswirtschaftsminister.
— Hekanni sthäsgg.
Der Herr Reichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom September 1920: der Basler Lebensversicherungsgesellschaft in Basel, der Ersten Allgemeinen Unfall⸗ und Schadensversicherungsgesellschaft in Wien, der Internationalen Unfallversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Wien, der Schweizerischen National⸗Versicherungsgesellschaft in Basel, der Schweizerischen Unfallversicherungs⸗Aktiengesellschaft in Winter⸗ thur, der Zürich, Allgemeine Unfall⸗ und Haftpflichtversicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Zürich, die nachgesuchte Genehmigung zur Einführung neuer „Allge⸗ meiner Versicherungsbedingungen für Einzelunfallversicherung mit eingeschränkten Leistungen“ sowie „Zusatzbedingungen für Kollektivunfallversicherung“ erteilt. Berlin, den 8. Oktober 1920. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Frhr. von Liebig.
Nekannimm8
betreffend Ausnahmen von den Vorschriften der Ver⸗
ordnung über die Erhebung einer zufolge der Auf⸗
hebung der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder
zu leistenden Abgabe vom 26. Februar 1920. (RGBl. S. 264).
Gemäß § 20 der Verordnung über die Erhebung einer zufolge der Aufhebung der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder zu leistenden Abgabe vom 26. Februar 1920 (RGBl. S. 264) werden nach Anweisung des Reichswirtschaftsministers folgende Ausnahmen von den Vorschriften der genannten Ver⸗ ordnung zugelassen.
1. Den zur Klasse I gehörigen Lederherstellern (§ 4 Ziffer 1 a der Verordnung) — Jahreserzeugungsziffer unter 125 000 kg Rind⸗ häute — sollen Lederhersteller mit einer Jahreserzeugungsziffer unter
80 000 kg Kalbfelle und unter ℳ 187, 000 Werterzeugungsziffer für alle übrigen Häute⸗ und Fellarten gleichgestellt werden; d. h. bei diesen Betrieben wird bei Berechnung der Abgabe der Monat Juli 1919 nicht in Anrechnung gebracht.
2. Den alten Eichenlohsohlledergerbern, d. h. denjenigen Leder⸗ herstellern, die am Tage des Inkrafttretens der Verordnung, dem
März 1920, ihre Leder nach altem Verfahren (ausschließlich in Grubengerbung, nicht Faßgerbung) herstellten, ist freigegeben, die Abgabe statt in natura in bar zum Doppelten der in § 5 Absatz 1 der Verordnung festgesetzten Wertbemessungen zu bewirken.
.Die Hersteller von lohgaren und weißgaren Schaf⸗, Lamm⸗, Ziegen⸗ und Zickelledern, nicht zugerichtet oder nicht gefärbt, sowie von Sämisch⸗ und Handschuhledern sollen die Abgabe nicht in natura, sondern in bar zum 1 ½ fachen der in § 5 Abs. 1 der Verordnung fest⸗ gesetzten Wertbemessungen bewirken.
4. Allen Abgabepflichtigen wird für vorzeitige Leistung eine Er⸗ mäßigung gewährt. Diese beträgt:
a) bei Ablieferung der gesamten Menge bezw. des ge⸗ samten Betrages im 1. Monat. . . 12 vH
b) bei Ablieferung einer Hälfte im 1. Monab. 6 vH
c) bei Ablieferung der zweiten Hälfte oder des ganzen 8 Restes im darauffolgenden Monaat .6rH.
Die Ermäßigung wird nur für die Ablieferung bis spätestens 2 Monate, vom Beginn der Leistungsfristen an gerechnet, gewährt.
Die Leistungsfrist beginnt für diejenigen Abgabepflichtigen, denen
zum 20. Oktober 1920 der Veranlagungsbescheid zugegangen ist,
ndiesem Tage an zu laufen.
„Die Leistungsfrist beginnt für diejenigen Abgabepflichtigen, denen bis zum 20. Oktober 1920 der Veranlagungsbescheid noch nicht zu⸗ gegangen ist, mit dem Tage des Zugangs des Veranlagungsbescheids zu laufen.
Bei Ablieferung der gesamten Menge bezw. des gesamten Betrages im ersten Monat wird die Ermäßigung auch für den in diesem Monat fälligen Pflichtteil gewährt. In allen anderen Fällen ommt eine Ermäßigung für die Pflichtmenge nicht in Frage.
d) Die Barleistung gilt als erfüllt, wenn der Betrag bei der
Bank der Reichslederstelle eingegangen ist.
Sachleistung gilt als erfüllt mit der Abnahme des
bezw. des Schuhwerks durch die Reichslederstelle bezw.
Beauftragte.
Die Verpflichtung zur Barleistung wird durch Einspruch nicht
gehemmt.
“ 8 “
Bei Verpflichtung zur Sachabgabe wird die Ermäßigung im Falle des Einspruchs nur dann gewährt, wenn der Abgabepflichtige diejenige Menge abliefert, zu der er sich nach seiner Ansicht verpflichtet hält, unter der Voraussetzung, daß für die streitige Menge der ent⸗ sprechende Geldwert zum Doppelten der in §5 Abs. 1 der Verordnung festgesetten Wertbemessungen bis zur Erledigung des Einspruchs zinslos bei der Bank der Reichslederstelle hinterlegt wird.
Wird dem Einspruch stattgegeben, so wird der hinterlegte Betrag zuzüglich Zinsen zum Reichsbankdiskont zurückgezahlt.
Wird der Einspruch jedoch zurückgewiesen, so bleibt die Ver⸗ pflichtung zur Sachabgabe bezüglich der streitig gewesenen Menge nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufrecht erhalten.
Berlin, den 14. Oktober 1920. —
Reichslederstelle. Blasse.
8
kanntmachung. “ Die am 3. Januar 1920 dem Kaufmann Anton Jakobi in Wiederitzsch gemäß § 4 der Verordnung vger 24. Juni 1916 entzogene Erlaubnis zum Handel mit Zuckerwaren ist ihm am 30. September 1920 wieder erteilt worden.
Leipzig, am 30. September 1920.
Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. Fischer
—
Bekanntmachung.
Dem Händler Samuel Willner in Nürnberg wurde gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.
Nürnberg, den 4. Oktober 1920.
Der Stadtrat. Dr. Luppe.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 202 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7804 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des vorläufigen Abkommens über die Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und Lettland, vom 8. Oktober 1920, unter
Nr. 7805 eine Verordnung über Aufhebung der Verord⸗ nung, betreffend Ueberlassung von Anhängewagen zu Straßen⸗ zugmaschinen und Lastkraftwagen, vom 6. Oktober 1920, unter
Nr. 7806 eine Bekanntmachung zur Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Beförderungspreisen der Privat⸗ eisenbahnen, Kleinbahnen (Lokalbahnen usw.), Straßenbahnen und Anschlußbahnen vom 21. Februar 1920, vom 7. Oktober 1920, unter
Nr. 7807 eine Anordnung über die Vergütung für die Berufstätigkeit des Rechtsanwalts in dem Verfahren vor dem Reichswirtschaftsgerichte, vom 6. Oktober 1920, unter
Nr. 7808 eine Bekanntmachung, betreffend das Außer⸗ krafttreten der Verordnung des Bundesrats über die Ver⸗ wendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren vom 23. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1291), vom 9. Oktober 1920 und unter 8
Nr. 7809 eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der Verordnung über die staatliche Genehmigung zur Errichtung von Aktiengesellschaften usw. vom 2. November 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 987), vom 9. Oktober 1920. .“
Berlin, 11. Oktober 1920.
Postzeitungsamt. Krüe
“ 1 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 203 des Reichs⸗Gesetzblatts erhält unter: Nr. 7810 eine Verordnung über den Verkehr mit Zucker, vom 30. September 1920, und unter Nr. 7811 die Ausführungsbestimmungen zu der Verord⸗ nung über den Verkehr mit Zucker, vom 8. Oktober 1920 Berlin, 12. Oktober 1920. “
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen.
Ministerium für Handel und Gewerbe. herige Bergmeister (Hütteninspektor) Bergrat Pilger zum Oberbergrat und Direktor der Friedrichsgrube und Friedrichs⸗ hütte ernannt worden.
Die Preußische Staatsregierung hat den Landrat Grafen von Baudissin aus Neustadt, Wpr., zum Präsidenten der Regierung in Marienwerder ernannt.
—
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz vom 7. Oktober 1920 (Gesetzsamml. S. 435) zur Aenderung des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27.April d. J. 8 [(Gesetzsamml. S. 123). 88
G Zu Artikel 1. 1
Einer Neuwahl des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der 8 Fachstadträte bedarf es nicht.
Dagegen sind die übrigen 20 Mitglieder des Magistrats neu zu wählen, hiervon mindestens 12 “ nach den Grund⸗ sätzen der Verhältniswahl gemäß den zu § 12 des Gesetzes vom 27. April d. J. erlassenen Ausführungsbestimmungen vom
29. IJuni d. J. Zu Artikel. Die Wahl der 7 Mitglieder der Bezirksämter einschließlich des Vorsitzenden und seines Stellvertreters erfolgt durch die Bezirks⸗
versammlung. Zu Artikel 3.
Die Obliegenheiten des Oberbürgermeisters ergeben sich aus § 62 der Städteordnung vom 30. Mai 1853. Hinsichtlich der Führung der ortspolizeilichen Geschäfte für das Gebiet des neuen Stadtkreises Berlin wird auf die Ausführungsbestimmungen vom 29. Juni d. J.
zu § 33 verwiesen. Zu Artikel 4.
Die bisherigen Magistrate (Deputationen, Gemeindevorstände usw.) bleiben in ihrer hisherigen Zusammensetzung vorläufig weiter bestehen und führen ihre Geschäfte mit den durch das Gesetz gebotenen Ein⸗ schränkungen fort. Sie haben jedoch dabei den Anordnungen des Magistrats der alten Stadtgemeinde Berlin gemäß Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Oktober 1920 zu entsprechen, bis der Magistrat der neuen Stadtgemeinde Berlin gebildet ist.
“ Neu
Soweit die Ausführungsbestimmungen vom 29. Juni d. J. mit vorstehenden Anordnungen in Widerspruch stehen, werden sie hiermit aufgehoben.
Beerlin, den 11. Oktober 1920. Der Minister des Innern. J. V.: Freund.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Studienrat Dr. Harendza am Gymnasium in Kattowitz ist namens der Preußischen Staatsregierung zum Studiendirektor ernannt worden. Ihm ist die Direktion des Gymnasiums in Kattowitz übertragen worden.
Der bisherige Prorektor Dr. Müller in Essen ist zum Seminardirektor ernannt worden. “
8 Bekanntmachung. Den Eheleuten Eduard Reining, geboren 6. No⸗ vember 1885 in Frankfurt a. Main, und Karoline Reining, geborene Schleiß, geboren am 25. August 1891 in Griesheim, beide wohnhaft in Frankfurt a. M., Gutleutstraße 15, Ge⸗ schäftslokal „Schwarzer Kater“!, Gutlcutstraße 15, wird ierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen edarfs, insbesondere Nahrungsmitteln Aller 8 ie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ igung an einem solchen Handel wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 5. Oktober 1920. Der Polizeipräsident. J. V.: Hammacher.
1
—.—
“ Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unz verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 K I. S. 603) habe ich den Kaufmann Philipp Kümmel h ier, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen
2
des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Flulda, den 9. Oktober 1920.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Antoni.
8 k ntmachung. . — Auf Grund 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 und vom 2. August 1916 (Min.⸗Bl. der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung 1915 Nr. 20 Seite 246, 1916 Nr. 21 Seite 281) ist dem Bäckermeister Robert Zapke in Liegnitz, Sedanstraße 3, der Bäckereibetrieb vom 11. Oktober 1920 ab auf die Dauer von 3 Monaten untersagt, ebenfalls sein Geschäft geschlossen worden. Liegnitz, den 8. Oktober 1920.
Die Polizeiverwaltung. Charbonnier.
Nichtamtliches.
sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗
und Zollwesen und für Volkswirtschaft sowie die vereinigten
Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sitzungen. “
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat nach einer der deutschen Friedensdelegation in Paris erteilten mündlichen Auskunft des französischen Ministeriums des Aeußern die rumänische Regierung am 14. September ihre Ratifikations⸗ urkunde zum Versailler Friedensvertrag in Paris niedergelegt. Der Friedensvertrag ist also mit diesem Zeitpunke im Verhältnis zwischen Deutschland und Rumänien in Kraft getreten. Die in den Schlußbestimmungen des Friedensvertrages vorgesehene amtliche Mitteilung der fran⸗ zösischen Regierung über die Niederlegung der rumänischen Ratifikationsurkunde ist bei der deutschen Regierung bisher nicht eingegangen. Infolgedessen hat auch die übliche amtliche Be⸗ kanntmachung im Reichsgesetzblatt über die Ratifikation durch Rumänien noch nicht erfolgen können. Preußen. Wie vom Vertreter des Reichs⸗ und Staatskommissars in Allenstein, Geheimrat von Jerin, der die Verhandlungen mit Polen über die Frage der Soldauer Flüchtlinge geführt hat, berichtet wird, ist der Vertrag mit Polen hierüber gestern unterzeichnet worden. Dem Vertrage ist eine Liste von 1426 Personen angefügt, die ungehindert sofort zurück⸗ kehren können. Wegen derjenigen Flüchtlinge, die nicht auf der Liste stehen, sind weitere Schritte unternommen. Die Grenze wird vom Montag ab für drei Tage geöffnet.
8 114“ “ L“
Im Ministerium des Innern fanden vorgestern nachmittag Besprechungen zwischen dem Reichswirtschaftsminister Dr. Scholz und Vertretern von Handel, Industrie, Ge⸗ werbe und der Arbeitnehmerschaft statt. Der Reichs⸗ wirtschaftsminister sprach über die Notwendigkeit und die Vor⸗ teile engster Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsbehörden des Reichs und der Länder. Der Minister Remmele hob den Wert einer guten Verständigung zwischen Reichs⸗ und Landesstellen einerseits und den Trägern des Wirtschaftslebens⸗ andererseits hervor und betonte, daß der Regierung alles daran liege, die berechtigten Beschwerden aller Berufsstände zu beheben.
— Eine Besprechung des badischen Arbeitsministers Rückert mit dem Reichsschatzminister von Raumer über die Gestaltung der Elektrizitätswirtschaft in Baden unter der Herrschaft des Reichselektrizitätsgesetzes hat dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge zu dem Ergebnis geführt, daß einen selbständigen Elektrizitätswirtschaftsbezirk bilden wird.
8 Oesterreich.
Das Ergebnis der Abstimmung in Kärnten (Zone A) ist laut. Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ folgendes: Rosegg: für Deutsch⸗Oesterreich 1980, für
Jugo⸗Slawien 2331; Distrikt Ferlach: für Oesterreich 6428,
Deutsches Reich. 5 Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll.
für Jugo Slawien 4984. d für 3 für Jugo⸗Slawien 5339. Bezirk Völkermarkt: für Oesterreich 8304, für Jugo⸗Slawien 2442; zusammen für Oesterreich 21852, für Jugo⸗Slawien 15 096 Stimmen. 59,14 vH der Stimm⸗ berechtigten haben also für Oesterreich gestimmt.
Der Vorsitzende des österreichischen Kabinettsrats, Staats⸗ sekretär Dr. Mayr, hat an den Landesverweser von Kärnten eine Depesche gerichtet, in der die Staatsregierung dem stand⸗ haften Kärntner Volk, das in bewährter Heimattreue den Sieg des höchsten Rechts, des Rechts auf Selbstbestimmung, er⸗
rungen habe, den wärmsten Dank und Gruß sendet.
Großbritannien und Irland.
Der österreichische Gesandte Franckenstein hat gestern dem König im Buckinghampalast sein Beglaubigungsschreiben überreicht.
— Der Premierminister Llond George hielt bei einem
Ehren des belgischen Ministerpräsidenten Delacroix gegebenen Bankett eine Ansprache, in der er dem „Temps“ zufolge sagte:
Spaa sei die erste der wirklichen Konferenzen zwischen den Nationen gewesen, die den schrecklichsten Krieg geführt haben, den die Weltgeschichte kenne. Wenn die Konferenz von Spaa gescheitert wäre, so wäre das ein völliger Bankerott gewesen. Man hätte sich nachher wieder in einem Zustand gegenseitiger Feindseligkeit be⸗ funden, anstatt den Versuch zu machen, den Weg der Zugeständnisse zu beschreiten. Delacroix und en wünschten den wirtschaftlichen und motalischen Frieden in ganz Europa. Es sei der Wunsch Belgiens, mitzuhelfen, um die Hindernisse zu beseitigen, die sich der Erfüllung des Programms noch entgegenstellen.
— Der Generalsekretär für Irland, Greenwood, ist in Belfast eingetroffen. Er erklärte in einer Rede, weder der Vizekönig, noch der Oberbefehlshaber, noch er selbst hätten die Absicht, zurückzutreten. .
Nach Dubliner Meldungen beliefen sich die Verluste des Militärs in Irland vom 1. Januar bis zum gestrigen Tage auf 49 Tote und 66 Verwundete.
Italien. 1“ . Der „Corriere della Sera“ teilt mit, daß die nparlamen⸗ tarisch⸗nationalistische Gruppe beschlossen habe, nicht mehr der Mehrheit der Kammer anzugehören, die das Kabinett Giolitti unterstützt. Das Blatt bemerkt, es sei nicht aus⸗ eschlossen, daß außer den Nationalisten auch die Rechts⸗ iberalen, die eine ziemlich starke Fraktion bilden, Giolitti die Gefolgschaft verweigern. Die nationalistische Rich⸗ tung stimmte, nachdem sie Nitti gestürzt hatte, für Giolitti, in der Hoffnung, daß er die Autorität des Staates wiederherstellen und sich das Programm des Londoner Vertrags mit Einschluß von Fiume zu eigen machen würde unter Zurückweisung direkter Verhandlungen mit Südslawien.
Frankreich. 8 Die heutige Botschafterkonferenz unter dem Vorsitz Jules Cambons beschäftigte sich mit der Verzögerung der Ratifikation des Friedensvertrags von Trianon durch die Budapester Regierung. Ferner antwortete sie auf ver⸗ schiedene Fragen, die von den einzelnen Grenzfestsetzungs⸗ kommissionen an sie gerichtet worden waren. Die Konferenz trat dann in einen Meinungsaustausch ein über den gemäß Artikel 104 des Friedensvertrags von Versailles zwischen Polen und der freien Stadt Danzig abzuschließenden Ver⸗ irag. Ein Ausschuß wurde beauftragt, einen Entwurf auszu⸗
erbeiten, der der Botschafterkonferenz vorgelegt werden soll.
8
. /· Die S d
mitgeteilt
owjetregierung hat der französischen Regierung
mn aß die in der Ukraine wohnenden Franzosen,
die nach ihrer Heimat zurückkehren wollen, in diesem J
4
KA
Monat abreisen können. — Die kürzlich bolschewistischen Kundgebungen in Moskau wird von
verbreitete Nachricht von anti⸗ dem Korrespondenten des „Aftonbladet“ bestätigt. Die Arbeiter einer großen Anzahl Fabriken hätten antibolschewistische Ver⸗ sammlungen abgehalten. Die Sowjetregierung gehe immer erbitterter vor und habe die militärischen Patrouillen in Moskau bedeutend verstärkt, auch fänden in der Nähe der Stadt be⸗ trächtliche Truppenzusammenziehungen statt.
Nach einer Havasmeldung ist ein neuer Aufstand in Smolensk ausgebrochen. Die roten Truppen der Garnison, 8000 Mann stark, hätten gemeutert. Die Bewegung habe auf die Bevölkerung übergegriffen. Die Hauptführer hätten sich der Regierungsgebäude bemächtigt und Beauftragte entsandt, um die benachbarten Garnisonen aufzuwiegeln. Am 2. Oktober habe bei Smolensk ein blutiger Kampf zwischen Sowjettruppen und Aufständischen stattgefunden. Die 69. Schützenbrigade habe mehr als 1200 aufständische rote Soldaten und Tausende von Zivilisten erschossen. 24 Stunden lang sei Smolensk von chwerer Artillerie beschossen worden.
— Nach einer Meldung der „Associated Preß“ ist Kiew durch die ukrainischen Aufständischen besetzt worden.
Belgien. —
„Libre Belgique“ veröffentlicht eine Information aus London, wonach der gegenwärtig dort weilende belgische Ministerpräsident Delacroix vorgestern erklärt habe, er glaube, bei der englischen Regierung hinsichtlich der Wieder⸗ gutmachung der Kriegsschäden einen vollständigen Erfolg erzielt zu haben. Die Genfer Konferenz werde nicht stattfinden. Der interalliierte Wiedergutmachungsausschuß werde die Deutschen zu Erklärungen und Vorschlägen hören, und anstatt souverän zu entscheiden, werde er an die ver⸗ schiedenen beteiligten Regierungen Bericht erstatten, welche dann eine Konferenz anberaumen würden, der sich Frankreich und England anschließen würden; diese werde demnächst in Brüssel stattfinden.
— Auf der am 220. Oktober in Brüssel stattfindenden Tagung des Rates des Völkerbundes wird, wie das „Reutersche Büro“ mitteilt, u. a. ein Programm aufgestellt werden, nach dem die Bewaffnung der verschiedenen kleinen Staaten, die dem Völkerbund beitreten sollen, beschränkt wird, desgleichen die Schaffung eines Planes für eine Finanz⸗ und Wirtschaftsorganisation, die die Vor⸗ schläge der Brüsseler Konferenz behandeln soll, und außerdem die Beratung des Budgets des Bundes für 1921. Tittoni wird einen Entwurf für internationale Aufsicht der mono⸗ volisierten Rohstoffe einbringen. Wahrscheinlich wird auch die polnisch⸗litauische Streitfrage zur Verhandlung kommen.
— Die Senatskommission, die den von der Kammer ge⸗ nehmigten Gesetzentwurf über den Sprachengebrauch in der Verwaltung zu beraten hat, hat sich dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge geweigert, den Gesetzentwurf in der
Fassung der Zweiten Kammer anzunehmen. Man wird nun⸗ mehr in eine nähere Beratung eintreten, um den Gesetzentwurf vollkommen umzuarbeiten. Hierzu liegt ein Entwurf des Gouverneurs der Provinz Brabant vor, der den Kommunen und den Provinzen absolute Autonomie zusichern will, mit anderen Worten, jede einzelne Kommune und jede Provinz soll über die Sgrachenfrage beschließen, was sie will. Das bedeutet die Rückkehr zu dem Zweisprachensystem, das die Vlamen ab⸗ lehnen, weil dadurch der Vlame keine Sprache richtig lernt, weder das Fran sische noch das Plamische.
Lettland.
8 Nach dem Vorfriedens⸗ und Waffenstillstandsvertrag, der vorgestern abend zwischen den russischen und polnischen Dele⸗ gierten in Riga unterzeichnet worden ist, erkennen Polen und Sowjetrußland die Unabhängigkeit der Ukraine und Weißrußlands an und verzichten auf Kontributionen. Die Kommissionsarbeiten werden fortgesetzt.
Niederlande. “
„Eastern Service“ erfährt von maßgebender niederländischer Seite, daß die niederländische Regierung den allieerten und assoziterten Mächten eine Konferenz über die früheren deutschen Kabel im Stillen Ozean vorgeschlagen hat. Sie führt an, daß Deutschland diese Kabel den alliierten und assoziierten Mächten nicht vollständig abtreten konnte, da sie der Deutsch⸗niederländischen Telegraphengesellschaft gehörten, und sowohl die niederländiiche Regierung als auch niederländische Privatleute daran Anteil hätten.
Amerika. “ 8 “
Die Konferenz für Verkehrsfragen in Washington hat vorgestern die Ansprüche Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Japans und der Vereinigten Staaten bezüglich des künftigen Schicksals der deutschen Kabel entgegengenommen. Die Konferenz hat ferner das Protokoll über die drahtlose Telegraphie erörtert und beschlossen, Bestimmungen in Er⸗ wägung zu ziehen, die die größtmögliche Entwicklung im Gebkuch der drahtlosen Telegraphie ermöglichen würden.
Parlamentarische
Das von dem Büro des Reichstag
tagshandbuch liegt für die 1. Wahlperiode 1920 vor. An der bewährten Anordnung dieses zuverlässigen und unentbehrlichen Nach⸗ schlagewerkes ist nichts geändert. Es enthält den Wortlaut der Ver⸗ fassung des Deutschen Reichs, des Reichswahlgesetzes, der Wahl⸗ ordnung und der zu ihr erlassenen Bekanntmachungen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Reichstags; ferner einen Abdruck der Geschäftsordnung des Reichstags und der Bibliothek⸗ ordnung des Reichstags. Dann folgen die Mitgliederverzeichnisse, nämlich ein Verzeichnis des Vorstandes des Reichstags, ein alpha⸗ betisches Verzeichnis der Mitglieder mit biographischen Notizen sowie Verzeichnisse der Mitglieder nach Wahlkreisen und Fraktionen. Der letzte Abschnitt des Buches ist dem Reichstagshaus gewidmet; er enthält einen Grundriß des Reichstagsgebäudes und einen Plan des Sitzungsfaales, außerdem Bilder der Abgeordneten. Das Handbuch, das weit über den Kreis der Parlamentarier hinaus unter den sich mit Politik Beschäftigenden Verbreitung gefunden hat, wird auch in seiner neuen Ausgabe allen in ihm Rat und Auskunft Suchenden treffliche Dienste leisten.
Statistik und Volkswirtschaft.
D
die Darlehnskassen des Deutschen Reiches im Faht 1919.
Unter diesem Titel hat die Hauptverwaltung der durch Reichs⸗ gesetz vom 4. August 1914 ins Leben gerufenen Darlehnskassen einen Bericht über deren Tätigkeit im Jahre 1919 veröffentlicht (Berlin, Reichsdruckerei), der die Rückwirkung der Entwicklung der wirtschaft⸗ lichen Lage Deutschlands im Jahre 1919 auf den Geschäftsverkehr widerspiegelt. Diese Entwicklung führte zu einer sehr beträchtlichen Steigerung der von den Darlehnskassen zu befriedigenden Ansprüche. Erheblich höhere Summen als in den früheren Jahren ihres Bestehens mußten sie an Kredit und zugleich auch an Zahlungsmitteln zur Ver⸗ fügung stellen. Mehr als 9 Milliarden Mark Darlehnskassenscheine sind im Laufe des Jahres auf Grund von § 2 des Darlehnskassenge etzes ausgegeben worden und der Reichsbank, die die Kassengeschäfte der Darlehnskassen besorgt, zugeflossen. Die Reichsbank hat ihrerseits von diesem Betrage rund 4 Milliarden in Abschnitten zu 20 und 50 ℳ in den freien Verkehr geleitet.
Der Kreditbedarf, den die Darlehnskassen zu befriedigen hatten, zeigte eine das ganze Jahr hindurch anhaltende Zunahme. Wenn auch die zum Zwecke der Bezahlung gezeichneter Kriegsanleihe ent⸗ nommenen Darlehen von 855 Millionen Mark am 1. Januar 1919 infolge des vorgesehenen und durchgeführten Abbaues auf 435 Mil⸗ lionen Mark am 31. Dezember 1919 sich ermäßigt haben, so sind doch den Besitzern von Kriegsanleihe, denen seit hrfang des Jahres ein Vorzugszinssatz von 5 ¼ % zugestanden war, bis zum Jahres⸗ schlusse Kredite in einer Gesamthöhe von 1 400 000 000 ℳ eingeräumt worden. — Das Warenbeleihungsgeschäft war im Berichtsjahre etwas lebhafter als in den Vorjahren; es bewegte sich aber immer noch in verhältnismäßig engen Grenzen. Dagegen haben die Beleihungen von Waren der Kriegsgesellschaften bei der Darlehnskasse Berlin in der ersten Hälfte des Berichtsjahres einen großen Umfang angenommen. In der zweiten Hälfte des Jahres war jedoch ein Rückgang zu ver⸗ zeichnen; am Jahresschlusse, traten die den Kriegsgesellschaften ge⸗ währten Darlehen nur noch mit rund 700 Millionen Mark in die Erscheinung. 8 “
Von der Gesamtinanspruchnahme der Darlehnskassen im Jahre 1919 entfielen — nach der Höhe der aufgekommenen Zinsen berechnet “ auf
die Regierungen der Einzelstaaten, ihre Banken und die Kommunalverbände die Banken, Bankiers und Kreditgenossen⸗
11““
die Kriegsgesellschaften (Reichsgetreidestelle,
Zentraleinkaufsgesellschaft u. a.)
das Handels⸗, Transport⸗ und Versiche⸗ rungsgewerbe (mit Ausnahme der beiden vorgenannten Gruppen) 8 1s ö11ö1X1““]; 0,5 % (1918 0,8 %), die Landwirtschfet 60,1 % (1918 0,3 %”). Der Rest von 1½ % (1918 6,0 %) verteilt sich auf sonstige Kredit⸗ nehmer, deren Gesamtzahl 72,4 % (1918 75,1 %) aller Darlehns⸗ nehmer ausmacht.
Am Schlusse des Jahres 1919 bestanden im Deutschen Reich 100 Darlehnskassen und 125 Darlehnskassenhilfsstellen. Die Zahl der Darlehnskassen hat sich im Berichtsjahr um die am 1. Juli neu⸗ eröffnete Darlehnskasse in M.⸗Gladbach — bis dahin Darlehnskassen⸗ hilfsstelle — vermehrt; die Zahl der Darlehnskassenhilfsstellen er⸗ höhte sich um 4.
Die Gesamtumsätze haben im Jahre 1919 bei der Dar⸗ lehnskasse in Berlin 191 886 356 394 ℳ und bei den übrigen Dar⸗ lehnskassen 22 326 883 556 ℳ, zusammen 214 213 239 950 ℳ betragen, dagegen im Jahre 1918 91 702 799 128 ℳ, im Jahre 1917 68 544 337 594 ℳ, im Jahre 1916 38 901 668 707 ℳ, im Jahre
844 % (1918 84,5 %, 0,4 % (1918 1,0 %),
1,1 % (1918 11,¼ % (1918
1,2 %),
4,8 %),
0,7 % (1918 1,0 %),
gs herausgegebene Reichs
1915 16 844 212 059 ℳ und in den Monaten August bis Dezember 1914 2 ℳ, so daß sich ein Gesamtumsatz von 435 000 646 470 ℳ seit Eröffnung der Darlehnskassen ergibt.
Am 31. Dezember 1919 betrug der Darlehnsbestand bei der Darlehnskasse in Berlin 23 388 302 528 ℳ und bei den übrigen Dar⸗ sehnskassen 1 506 571 600 ℳ, insgesamt 24 894 874 128 ℳ; er war dam um 9,8 Milliarden höher als Ende 1918. Von den Darlehen, die am Schlusse des Jahres 1919 ausstanden, waren 24 186 824 178 ℳ auf Wertpapiere und Sculdbuchforderungen und 708 049 950 ℳ auf Waren gewährt. Dem jeweiligen Darlehnsbestande entsprach stets die Gesamtsumme der gemäß § 2 des Darlehnskassengesetzes aus⸗ gegebenen Darlehnskassenscheine.
An Zinsen sind im Jabre 1919 907 750 513 ℳ, in den Vor⸗ jahren 845 674 714 ℳ, mithin insgesamt 1 753 425 227 ℳ aufge⸗ kommen. Der Zinsfuß betrug das ganze Jahr hindurch für ge⸗ wöhnliche Darlehen 5 ½ %, für Vorzugsdarlehen (ausschließlich gegen Verpfändung von Kriegsanleihen) 5 † %, für Kriegsanleihedarlehen 5 G %. ¹* Die im Jahre 1919 entstandenen Verwaltungskosten belaufen sich auf 27 882 299 ℳ gegen 18 0903 056 ℳ im Jahre 1918, 16 790 573 ℳ i. J. 1917, 9535 529 ℳ i. J. 1916, 10 382 947 ℳ i. J. 1915 und 731 345 ℳ i. J. 1914; insgesamt entsanden seit Eröffnung der Darlehnskassen 83 415 749 ℳ Verwaltungskosten. In dieser Summe sind die Kosten der Anfertigung von Darlehns⸗ kassenscheinen, die im Jahre 1919 22 555 348 ℳ betrugen mit⸗
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enthalten.
8 Eierteuerung in Frankreich. —
Ein Ausschuß, der mit der Untersuchung über die Eierteuerun in Frankreich betraut war, gibt in einem Bericht folgende Ursachen der Teuerung an: 1. daß Frankreich vor dem Kriege jährlich aus dem Auslande, vor allem aus Rußland, der Türkei, Bulgarien, Oesterreich⸗ Ungarn und Aegppten, 200 000 Kisten mit je 1440 Eiern, zusammen ungefähr 288 Millionen Stück bezog; 2. daß seit dem Kriege Rußland, das ungefähr 140 Millionen Eier nach Frankreich einführte, nichts mehr ausführt; 3. daß Aegypten, auch eine belangreiche Lieferstelle, auf Befehl von England keine Eier ausführen darf; 4. daß Oesterreich, Ungarn, Bulgarien und die Türkei augenblicklich nicht imstande sind, etwas auszuführen; 5. daß Marokko, das Frankreich während des Krieges die aufgehobene Einfuhr aus anderen Ländern durch eine Einfuhr von jährlich 115 200 000 Ciern ersetzte, gegenwärtig nichts mehr in Frankreich einführt, da dieses wegen der niedrigen Valuta nicht mit England konkurrieren kann; 6. daß Algerien infolge ver⸗ kehrter Verwaltungsmaßnahmen nur 19 Millionen Eier in Frankreich einführt, während es wohl 115 Millionen einführen könnte. Der Ausschuß kommt zu dem Schluß, daß Algerien und Marokko alle ihre verfügbaren Eier in Frankreich einführen müßten; dadurch würde man wieder auf drei Viertel der früheren Einfuhrzahl kommen, und der Preis würde sinken. (Nach den „Mitteilungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft“.)
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Arbeitsstreitigkeiten. 1
Vom Reichsarbeitsministerium wird mitgeteilt: Im Reichsarbeitsministerium fanden gestern unter Leitung des Ministerial⸗ rats Dr. Sitzler und in Anwesenheit des Staatssekretärs Dr. Hirsch vom Reichswirtschaftsministerium zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Groß Berliner Zeitungsgewerbes Verhandlungen statt. Die Ver⸗ handlungen führten nach langem, außerordentlich schwierigem Verlauf und durch weitgehendstes beiderseitiges Entgegenkommen zu einer völligen Einigung. Die getroffenen Vereinbarungen unter⸗ liegen noch der Zustimmung der beteiligten Verbände und Gewerk⸗ schaften, die am Donnerstagvormittag (heute) erfolgen dürfte. Es ist zu erwarten, daß in den von dem Ausstand betroffenen Betrieben die Arbeit noch am Donnerstag aufgen ommen werden wird.
Der im Reichsarbeitsministerium am 9. d. M. gefällte Schieds⸗ spruch im Hannoverschen Straßenbahnerausstand, der Ende Juli ausgebrochen war, ist, wie das Oberpräsidium mitteilt, gestern abend von beiden Parteien angenommen worden.
Aus Dresden wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß der Vorstand des Arbei tgeberverbandes sächsischer Gemeinden gestern be⸗ slossen hat, die Anfrage des Verbandes der Gemeinde⸗ und Staatsarbeiter, ob der Arbeitgeberverband zu Verhandlungen bereit sei, zu beiahen und die Verhandlungen Nachmittags aufzunehmen. Bei den Nach⸗ mittags stattgehabten Verhandlungen machte der Vorstand des Arbeitgeberverbandes sächsischer Gemeinden den
schlag, die Erledigung der Streitigkeit einem paritätisch zusammen⸗ gesetzten Schiedsgericht unter einem unparteiischen Vorsitzenden zu übertragen, dessen Spruch für beide Parteien bindend sein soll. Die Vertreter der Arbeitnehmer erklärten, diesen Vorschlag von sich aus nicht annehmen zu können, sie seien aber bereit, ihn ihren Auftrag⸗ gebern zur Entscheidung vorzulegen.
In 93 Ortschaften des Mansfelder Kreises sind einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Meldung Leipziger Blätter zufolge die Landarbeiter in den Ausstand eingetreten. In einzelnen Orten werden selbst die Notstandsarbeiten, wie Viehfütterung und dergl., verhindert.
Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Meldung des „Tele⸗ graaf’ aus London haben nach dem noch nicht vollständigen Abstimmungsergebnis 287 906 Bergarheiter gegen die Vorschläge und 78495 Bergarbeiter für die Vor⸗ schläge der Bergwerkésbesitzer gestimmt. — Nach einer Pariser Radiomeldung aus London würden die engl ischen Berg⸗ arbeiter, nachdem die Ablehnung der Vorschläge der Bergwerks⸗ besitzer feststeht, nunmehr verlangen, daß jetzt nach dem Vorschlag von Lloyd George die Frage der sofortigen Erhöhung des Lohnes um zwei Schilling für den Kopf einem Schiedsge richt unterbreitet werde. 3
Die Bergarbeiter des Beckens von Charleroi haben, wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen, am 16. Oktober kollektiv die Streikandrohung zu übermitteln, im Falle der Taglohn
nicht um fünf Francs erhöht wird. Kunst und Wissenschaft. WG
in der Oktobersitzung der E“ für Erdkunde
der Professor E. Solger über das Thema: Vier Fahre 6⸗Gecloge in Pekinge Der Vortragende war von 1910 bis 1913 als Professor der Geologie
an der chinesischen Reichsuniversität in Peking tätig, wurde dann vom chinesischen Handelsministerium mit der Einrichtung einer geologischen Reichsaufnahme von China betraut, jedoch schon nach neun Monaten durch den Ausbruch des Weltkrieges von dieser Arbeit fortgerufen. Er ging als Reservpeoffizier nach Tsingtau, kam beim Fallen des Platzes in japanische Kriegsgefangenschaft und ist von dort erst in diesem Jahre nach Berlin zurückgekehrt. Einleitend erinnerte er daran, daß F. v. Richthofen, als er 1868 nach Peking kam, die Absicht hatte die chinesische Negierung für eine geologische Aufnahme des Reichet zu gewinnen. So solle der Vortrag ein kurzer Bericht darüber sein, wie dieser Richthofensche Wunsch nun in Erfüllung gegangen sei, wenn auch der Ausgang des Krieges die deutsche Mitarbeit daran zunächst ausgeschaltet hat. Der Vortragende begann mit einigen Angaben über die Pekinger Universität, die im Gegensatz zu anderen, oft auch als Universität bezeichneten Unterrichtsanstalten englischer und amerikanischer Missionen, eine chinesische Regierungsgründung war. Der Unterricht wurde mit Ausnahme der Abteilung für chinesische Klassik fast durchweg in ausländischen Sprachen erteilt, selbst die chinesischen Lehrkräfte bedienten sich für die europäischen Wissenschaften im allgemeinen am liebsten der europäischen Sprache in der sie sie gelernt hatten. Die meisten Dozenten waren Ausländer. Außer fünf Deutschen, von denen zwei in der technischen Abteilung mit englischer Unterrichtssprache lehrten, waren Engländer, Amerikaner, Franzosen
und Japaner tätig. Der Unterricht wurde in der Hauptsache nach