1920 / 239 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Inhalt des amtlichen Teiles: .“ Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer

Gesetzblatts.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an

die Gemeinde Berge im Kreise Brilon. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schutze gegen die Maul⸗

und Klauenseuche. 1

ekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen E der Kerkerbachbahn. Pflich b Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

err Reichspräsident hat den Kapitän zur See a. D. Geheimen Regierungsrat von densa 0 7 Regierungsrat Siegfried Schmidt, Rechtsanwalt Ludwig Fischer, Dr. Ernst Kundt, Dr. Heinrich Seelheim, Major a. D. von Freeden, Hugo Flemke, Lothar Heil⸗ bron zu Regierungsräten im Reichsamt für deutsche Ein⸗ wanderung, Rückwanderung und. Auswanderung (Reichs⸗ wanderungsamt) ernannt und bestellt. Den Genannten sind planmäßige Stellen als Mitglieder des Reichswanderungsamts verliehen worden. Der Herr Reichspräsident hat ferner den Gerichtsassessor Dr. Karl von Kapff zum Regierungsrat im Reichswanderungs⸗ amt ernannt und bestellt.

Kühne, Regierungsrat Dr. Franz, Landgerichtsrat Erich S

Der elsaß⸗lothringische Amtsrichter Milz ist zum Re⸗ gierungsrat im Versorgungswesen,

der preußische Militärintendanturassessor Elbeshausen und der überzählige preußische Militärintendanturassessor Preißner sind zum Regierungsamtmann im Versorgungs⸗ wesen ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt: die bisherigen Reichsbankinspektoren Dr. Schauer, Waldhecker, Speer, Dr. Kleine⸗Natrop und Paul Schmalz in Berlin zu Reichsbankräten

8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 207 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 7818 eine Verordnung über die Bereitung von Back⸗ ware, vom 14. Oktober 1920, und unter Nr. 7819 eine Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung des Ausgleichsverfahrens auf Forderungen und Schulden Deutscher gegenüber in Frankreich ansässigen Belgiern und in Belgien ansässigen Franzosen, vom 15. Oktober 1920. Berlin, den 18. Oktober 1920. X“ Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Der Gemeinde Bekge im Kreise Brilon wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 ( Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht verliehen, den für die Gemeindewasser⸗

leitung benötigten, auf der Handzeichnung des Katasteramts zu d. J. grün schraffierten Teil des Grund⸗

Brilon vom 19. Mai d. 8 stücks Gemarkung Berge Flur 3 Nr. 347/227 in Größe von

162 qm im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit es füͤr den Zweck des Unternehmens genügt, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Beerlin, den 17. Oktober 1920. Im Namen der Preußischen Staatsregierung. 3 Zugleich für den Minister der öffentlichen Arbeiten. Der Minister des Innerr. Severing.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Bütow, bezirk Köslin, ist voraussichtlich zu besetzen.

ö“

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Kappe in Fen ist zum Gewerbe⸗ rat ernannt und endgültig mit der Verwaltung des Gewerbe⸗ aufsichtsamts in Gleiwitz beauftragt worden.

Der Gewerbeassessor Schlicht in Berlin ist vom 15. Ok⸗ tober d. J. dem Gewerbeaufsichtsamt Beeskow⸗Oberbarnim in Berlin als Hilfsarbeiter überwiesen worden.

r Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Viehseuchenpo lizeiliche Anordnung. 1 Auf Grund der 88 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom

Ministerium

26. Juni 1909 (NGBl. S. 519) wird zum Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche gemäß § 79 Abs. 2

des Ausführungsgesetzes zum

desselben Gesetzes und 88 1, 3 1911 (Gesetzsamml. S. 149)

Viehseuchengesetz vom 25. Juli folgendes bestimmt:

Die viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 15. Februar 1915 (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 45), durch die die §§ 172, 173 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 (Beilage zu Nr. 105 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers’ vom 1. Mai 1912) für bestimmte Militärtransporte vorübergehend außer Kraft gesetzt worden sind, wird hierdurch aufgehoben. Die §§ 172, 173 haben demnach fortan wieder in vollem Umfange Geltung.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 1920.

1 heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 6 . J. A.: Nevermann.

1. W““ ö“ In Gemäßheit des § 46 des EEb1 vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betrieb der Kerkerbach⸗ bahn für das Jahr 1919/20 ein kommunalabgabepflichtiges Reineinkommen nicht erzielt worden ist.

Frankfurt a. M., den 23. Oktober 1920. Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Lüttke

8

Bekanntmachung.

gegen den Schankwirt Josef Weißmann durch Verfügung vom 6. Oktober

8240 . in Berlin, Auguststraße 3, k 1920 8. Lenas Handelsverbot mit allen Gegenständen

ten Bedarfs hebe ich hiermit auf und wandle das

des täglicher 1 Verbot in eine Verwarnung um.

Berlin 0. 27, den 19. Oktober 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J.

Bekanntmachung. Der Witwe Felix Weichselbaum, Gustel, geb. Nechemia, in Recklinghausen, Kunibertistraße Nr. 12, abe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 31. Januar 1920 (Reichsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1920) untersagten Handels mit Lebens⸗, Futter⸗ und Genußmitteln auf Grund des

2 Abs. 2 der Bundeskatsverordnung vom 23. September 1915 RSBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Die Kosten der Bekanntmachung hat die Obengenannte zu tragen.

Recklinghausen, den 8. Oktober 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Niemeyer

111“ v“ Dem Metzger Hermann Jun bluth, Rübenstraße 10, und dem Edmund Fuchs, Berliner Ctaße 29, ist wegen Unzu⸗ verlässigkeit jeglicher Handel untersagt worden. Barmen, den 15. Oktober 1920.

8 Die Poli eiverwaltung. J. B.: Dr. B r

aga 8 G 8

Bekanntnachune 11 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un verlässiger ersonen vom Handel vom 23. Ekptember 1915 ASl. S. 888) abe ich dem Kaufmann Wilhelm chürmann in Charlottenburg, Ansbacher Str. 4, durch Verfügung vom

lichen Bedarfs megen Unzuverläs sigkeit diesen

Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 16. Oktober 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.:

in bezug auf

Heyl.

8 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern albens,; Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG habe ich dem Schankwirt Alfred Müller in Berlin, Bülowstraße 27, durch Verfügung vom heutigen Tage den mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin 0. 27, den 19. Oktober 1920. .““

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

8

lassiger 1. S. 603)

BUBekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), ist dem Kaufmann Fritz Schonheim in Dortmund, Nordstraße 56, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen inzuverläfsigkeit untersagt worden. Die Untersagunt wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekannt⸗ machung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreis⸗ blatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 11. Oktober 1920.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. . A.:

1

9

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betreffend die ernhaltung unzuverlässiger 1,—Sn vom Hand (R7RGBl. S. 603), haben wir der efrau des cker⸗ meisters Arnold Klinkenberg in Dortmund, Stern⸗ straße 41, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hand el mit Lebensmitteln aller Artpsowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von der Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 14. Oktober 1920. Wucherstelle der Poltgeiverwaltung. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung. Dem Schankwirt Hans Wiehe, in Essen, Vereins⸗ straße Nr. 30, habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (8GBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage die Fortse tzung des Schankwirtschaftsgewerbes wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten dieser Veröffentlichung sind vom Betroffenen zu tragen. Essen, den 9. Oktober 1920. ““ 8 Der Polizeipräsident.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Hermann Bruhn, Inhaber der Firma „Teutonia“, Flensburg, Moltkestraße 20, ist auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. die Fern⸗

haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handels⸗ betrieb untersagt worden. Der Betroffene hat die Kosten

für die im §1 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene öffent⸗

liche Bekanntmachung zu tragen. Flensburg, den 15. Oktober 1920. 8

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Kaftan.

8

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel und der Ausführungsbestimmung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, wird dem Milchhändler Wilhelm nabs in Recklinghausen Süd, Bahnhofstraße Nr. 20 wohnhaft, der Handel mit Lebens⸗, Futter⸗ und Genuß⸗ mitteln aller Art sowie je liche mittelbare und unmittelbare Be⸗ teiligung en einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die durch die öffentliche Bekanntmachung dieser Anordnung entstehenden Kosten hat der Milchhändler Wilhelm

Quabs zu tragen. Recklinghausen, den 18. Oktober 1920.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Niemeye

Bekanntnachung.

§ 1 der Bundesratsverordnung, betr. Fernhaltuns un. Handel, vom 23. September 1915

8u

Gemäß zwerlässiger Personen vom b RGBl. S. 603) ist der Händlerin Justine Krönke, geb.

Pröhl, von hier, vom 15. Oktober 1920 ab die Ausübung

des Handelsgewerbes untersagt worden. Schneidemühl, den 9. Oktober 1920. ’—

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichardt.