1920 / 245 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Einheits⸗

Miober, Abends. Pofeschecktonto: Derlin 41821. 1920

Nr. 245. Reichabankgtrokvntv. Verlin, Domnerstag, den 28.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deeutsches Reich.

Ernennungen c.

Exequaturerteilung.

Berichtigung zur Bekanntmachung über Zusammensetzung des Beirats des Reichsausgleichsamts, Zweigstelle Nürnberg.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bagyerischen Landwirtschaftsbank in München.

Handelsverbot. 8

88 , 4 8

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreff en lc Reinertrag der Osterwieck⸗Wasserlebener Eisenbahn.

Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Deutsches Reicdk.

Auf Grund des 8 8 des Gesetzes über die Wieder⸗ herstellung der deutschen Handelsflotte vom 7. November 1917 R8 Bl. S. 1025) hat der Reichsrat an Stelle des aus dem Reichsdienst ausgeschiedenen Marinebaurats Wiesinger den Direktor der Neubauabteilung des Reichsausschusses für den Wiederaufbau der Handelsflotte, Baurat Mohr zum Mitgliede des genannten Reichsausschusses ernannt.

Von dem deutschen Konsul in Valencia ist Herr Friedrich Endriß zum Konsularagenten in Cartagena bestellt. Der Amtsbezirk des früheren Wahlkonsulats in Cartagena, die

Provinz Murcia, ist bis auf weiteres dem Amtsbezirk des Wahlkonsulats in Valencia angegliedert worden.

Dem Königlich niederländischen Vizekonsul in Wiesbaden L2. Baar ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. . b

In der in Nr. 233 des „Reichsanzeigers“ veröffentlichten

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Beirats des Reichsausgleichsamts, Zweigstelle Nürnberg, lautet der an 3. Stelle aufgeführte Name nicht Kahl⸗Würzburg, sondern Kahle⸗Würzburg.

8

8 111“

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Baäyerischen Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H. in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der säßungsmäßigen Bestimmungen nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, ⁊200 und 100 eingeteilte Schuldverschreibungen, in den Verkehr zu bringen: 1 Zwei weitere Reihen von Kommunalobligationen (VII. und

8 VIII. Reihe) im Gesamtbetrage von je fünf Millionen Mark,

lautend auf den Inhaber, verlosbar und zu 4 % (vier Prozent) verzinslich. München, den 26. Oktober 1920. Staatsministerium für Landwirtschaft. Wutzlhofer.

Der Fr a u A 1 dorferstraße 24, ist gemäß der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗

tember 1915 (RGBl. S. 603 ff.) der Handelsbetrieb ö.“

Lebensmitteln wegen Unuzuverlässigkeit untersagt worden Gotha, den 26. Oktober 1920. Der Stadtrat. Scheffler.

Ministerium des Innernr.

Die Preußische Staatsregierung hat den Oberbürgermeister Dr. Rosencrantz aus Insterburg zum Präsidenten der Re⸗ üerung in Gumbinnen ernannt.

116“

betreffend den kommunalabgabenpflichtigen

nna Möller, gehorenen Roth, hier, üners⸗

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen b und Forsten.

Die Forstrentmeisterstelle für die Oberförstereien Lehnin, Kunersdorf und Potsdam, mit dem Amtssitz in Potsdam, ist zum 1. April 1921 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. Dezember 1920 eingehen. 8

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. ( Der ordentliche Professor Dr. Sieg in Kiel ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität in Göttingen versetzt worden.

Bekanntmachung. 8

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1919/20 bei der Osterwieck⸗Wasserlebener Eisenbahn

bezüglich ihrer preußischen Strecke auf 21 044,25 festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 25. Oktober 1920. 8 Der Eisenbahnkommissar. J. B.: Holzbecher

Bekanntmachung. Dem Bäckermeister Friedrich Kämpf, geboren am

26. Mai 1869 in Frankfurt a. M., wohnhaft in Frankfurt a. M.,

Moselstraße 31, Geschäftslokal ehenda, habe ich vom heutigen Tage ab den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln

Laller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie die Leitung und den Betrieb

des Bäckereigewerbes wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 22. Oktober 1920. Der Polizeipräsident. Ehr ler.

Bekanntmachung. G

88* * Dem Metzger Fritz Nachmann, geboren am 7. Oktober

1888 in Nordenstadt, Kreis Wiesbaden, wird der Handel mit

Höö des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungsmitteln aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wieder gestattet. Die Kosten dieser Bekanntmachung hat Nachmann zu tragen. 8 8 Hanau, den 23. Oktober 1920b.

Polizeidirektion. Voigt.

Bekanntmachung.

Gemãͤß Verfügung des Herrn Landrats in Arnsberg vom 4. Ok⸗ tober d. J. ist die am 1. Juni 1920 dem Kaufmann Karl Flecke in Hüsten, Kreis Arnsberg, auf Grund des Gesetzes vom 27. November 1919 ausgesprochene Untersagung des Handelsbetriebes als Händler mit Eisen und Blechen auf⸗ gehoben. Die Kosten trägt Flecke.

Hüsten, den 19. Oktober 1920.

Der Amtmann. Dr. Gunst.

Bekanntmachung. 8 . Auf Grund der Pekanntmackung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (.GBl. S. 603) abe ich der Pensionsinhaberin Frau Dorothea Stock, geb. Sorg, in Charlottenburg, Joachimsthaler Straße 35, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des käglichen Bedarfs, wegen Unzu⸗

sverlaͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetribb untersagt.

Berlin O. 27, den 22. Oktober 1920. 1 Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

8 Bekanntmachung. Dem Kaufmann Jakob Schwarz in Crefeld, Ostwall 60, habe ich den Handel mit Tabak und Tabak⸗ waren wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beschuldigte. Crefeld, den 22. Oktober 1920. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. 88 J. V.: Dr. Stepkes. Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel

1 (RSBl. S. 603), ist dem Bäckermeister Wilhelm Hoppe

EE11““

in Dortmund, Hohestraße 75, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekannt⸗ machung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreis⸗ blatt sind von dem Betroffenen zu tragen. 1 Dortmund, den 16. Oktober 1920.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Dem Gemeindevorsteher Erich Spade, Neu Ginnischken, habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ sember 1915 den Handel mit Lebensmitteln aller Art untersagt. 83 1b

Heinrichswalde, den 19. Oktober 1920. 111““ kommissarische Landrat. Kahl.

Bekanntmachung.

Dem Hubert Großimlinghaus, Köln⸗Nippes, Niehler Straße 47, wird der Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt. Unter diese Untersagung fällt auch jede Tätigkeit als Angestellter in einem den Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln betreffenden Betriebe. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Großimlinghaus zu tragen.

Köln, den 12. Oktober 1920. 1

Der Oberbürgermeister.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Seen unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBl. S. 603 habe ich dem Händler Gu skav Damme aus Alt Lipke durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln negen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Landsberg (Warthe), den 22. Oktober 1920.

Der Landrat. J. V.: Stasmowsky, stellv. Kreisobersekretär.

8* 85

Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

Dem Mühlenbesitzer Gustav Bormann, Bruch⸗ mühle bei Ouedlinburg, ist gemäß Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Magdeburg vom 2. Oktober 1920 I. 5. V. E. R. 723 wegen Unzuverlässigkeit der Mühlenbetrieb vom 28. d. M. ab auf die Dauer von drei Monaten untersagt.

Quedlinburg, den 25. Oktober 1920.

Die Polizeiverwaltung, Laumer.

Nichtamtliches.

8 Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für Reichswehrangelegenheiten und für See⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Reichswehrangelegenheiten, für Seewesen und für Haushalt und Rechnungswesen, der Ausschuß für Verkehrswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechts⸗ pflege Sitzungen.

u den in der Presse gemeldeten Uebertritten von deutschem Militär nach Litauen teilt die litauische Ge⸗ sandtschaft dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit, 8 die litauische diesen Uebertritten nicht nur voll⸗ kommen fernsteht, Hehseen diese gar nicht in ihrem Inter⸗ esse sind. Weiter heißt es in der Mitteilung:

Bei diesen Uebertritten sind im übrigen keine Angehörigen der deutschen Reichswehr beteiligt gewesen. Es handelt sich um Aben⸗ teurer deutscher Staatsangehörigkeit, die bereits wieder über die Grenzen abtransportiert sind, bezw. deren Abtransport eingeleitet ist. Irgendwelche Anwerbungen haben nicht stattgefunden. Die litauische Gesandtschaft hat in dieser Angelegenheit schon vor einiger Zeit die strikte Weisung aus Kowno erhalten, die zahlreich an sie von früheren Angehörigen des deutschen Heeres ergangenen Gesuche um Aufnahme in das litauische Heer abzulehnen.

Der General Le Rond hat die von deutscher Seite ge⸗ wählten Vertreter für den paritätischen Beirat in Oppeln, den Landrat von Brockhusen⸗Tarnowitz (Deutschnat.) 87 den Schulrat Scheponik, Myslowitz (Zentrum), mit der Begründung abgelehnt, daß sie Beamte seien. ö“

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