ußen brauchen wir nicht, er wäre eine Gefahr für das denn fortwährende Rethangen zwischen dem Staatspräsidenten m Reichspräsidenten würden unausbleiblich sein.
Die Anträge Krause lehnen wir daher ab.
leh 1 Der Erkenntnis, daß es unbedingt notwendig ist, die Rechte der Provinzen zu erweitern, haben wir zu entsprechen gesucht. 1 verstanden, daß es zum selbständigen Bundesstaate wix wollen nichts versäumen, daß seine gesichert wird.
Oberschlesien aate gerechnet wird; Jugehörigteit zum Reiche sichert m Rheinlande.
ware die Abtrennung von Preußen zugleich der erste Schritt zur Los⸗ vo⸗ Wir erwarten daher von dem gesunden Si der rheinischen Bevölkerung, insbesondere der rheinischen Arbeiter⸗ zaft, daß sie jedem Loslösungsgedanken mit Festigkeit entgegentritt. inen Ausbau des Staatsrates im Sinne der Deutschnationalen Dckn kämen wir wieder zu einem Herrenhause oder vielmehr sogar zu einer der Volksvertretung übergeordneten Kammer, denn die Rechte will ja dem Staatsrat die Befugnis geben, ause zu schicken, wenn ihm sein Votum die Demokratisierung auf der ganzen Sie verlangen die Beschleunigung der Neuwahlen, nach dem Ergebnis der Reichstagswahlen die Zusammensetzung dieses Hauses nicht mehr dem Willen des Volkes entspreche. wenn die Landtagswahlen nicht nach Ihrem Wunsche ausfallen? . Sie dann wieder die Auflösung des Reichstags fordern? Wir halten an der Vereinbarung der Mehrheit fest und werden nicht eher auseinandergehen, his die Verfassung fertig ist. (Beifall der Sozialdemokraten.)
Abg. Dr. von Kries (D. Nat.) Abg. Hirsch könnte man glauben, auf der Tagesordnung ste (Heiterkeit.) Ieale verkreten hat, das gleiche haben ja auch die Sozialdemokraten in Ca wir nun einmal die Monarchie für die beste haben wir dem auch au hafte Zustimmung auf stets nur auf verfassungsmäßigem B
liegt es mit vom Reiche. lehnen wir ab.
den Landtag jederzeit nach nicht paßt. Wir fordern
Nach der Rede des daß nicht die Verfassung ht, sondern der Parteitag der D Daß meine Partei in
Hannover ihre ihr niemand verdenken.
nationalen. el getan. Und da taatsform halten, unserem Parteitag Ausdruck gegeben. (Leb Aber wir werden dieses Ziel oden und nur mit verfassungs⸗ Bekenntnis Umständen nicht von Staatsform kann aber nicht Reichstag, weil ja die republikanische ist. Der Vor⸗ rom gehetzt hätten, — Wogrom als im Widerspruch ätzen stehend unbedingt ab. Vieles von dem, was fassung des preußischen Staates erstrebt haben, ist Deshalb müssen wir bei dieser Beratung eine trägen unterbreiten, die wir im einzelnen bei Unser Endziel ist
er Rechten.)
können Sie unter diesen Der Kampf um die gefochten werden, sondern nur im Verfassung bereits in der Reichsverfassung festagelegt wurf, daß wir in Hannover zum Po starke Uebertreibu it unseren Grun wir für die Ver bisher nicht erfüllt. größere Zahl von An den betreffenden Abschnitten bearünden werden. das selbst die Anhänger des Einheits⸗ weil es der Am Anfang aß das wohlverstandene rd, wenn Preußen in h. Zustimmung rechts.) . Au bestrebungen. Trotzdem utonomie für Oberschlesien bewilligen, falls schen Volkes sein sollte. Allerdin Volksabstimmung in O Autonomie günstig beeinflußt werden wird. r Beziehung nur wirtschaftliche Fragen Ein⸗ sichtlich, daß der gesunde Sinn der O Vaterlande zurückfinden wird aus der uversichtlich, daß wir erleben werden, wie so bald als möglich zu Da sich über ein endgülti dem Reichstag vorläufig nicht tref 1 Notwahlgesetz begnügen müssen. die Beamtenbesoldungsvorlage und de worauf der Auflösung dieser Versar egenwärtige Mehr eichstagswahlen nicht Deshalb muß in P (Widerspruch links, leb⸗
uns verlangen.
Wir lehnen den
ein starkes staates für ein erstrebenswertes Ziel halten müssen, icherste Weg zur Erreichung des Einheitsstaates ist. teht für uns das Reich, aber wir glauben, d Interesse des Reiches am besten gefördert wi seinem vollen Umfang aufrechterhalten wird. Deshalb sind wir au wollen wir die geplante A es der Wille des oberschlesi wir nicht, daß die durch die Gewährung der Wir meinen, daß in diese ir hoffen zuver schlesier den richtigen Weg zum polnischen Knecht in Oberschlesien kürzlich in Schleswig⸗Holstein. in Preußen s Wahlgesetz Vereinbarungen mit lassen, werden wir uns Dann braucht nur noch verabschiedet zu werden, kein Hindernis mehr entgegenstände. dieses Hauses hat na mehr die Mehrheit des Vol das Volk möglichst bald zu hafte Zustimmung und Beifall rechts.)
Dr. Preuß (Dem.): daß auch den Deut b ist dort abe
ch gegen alle Autonomie
bevorstehende
chaft heraus. Wir erwarten as gleiche freudige Schausp
Neuwahlen
mit einem
t Die ch dem Ergebnis der kes hinter sich.
zu Worte kommen.
ist allerdings schnationalen das
f staatserhaltendem Boden en geschehen, und dann sollen ich in die Zange nehmen. Eine cht mitmachen, wir wollen nicht, d cht, daß die beiden grö Uns steht in erster ale Einheit des deutschen dem Verfassungsausschuß sere Wünsche erfüllt, 3
die Bahn keines⸗ uns das Ergebnis Natur über⸗
erklärt worde erster Linie
gewiesen worden, stehe, das müsse auch in Preußen und Bayern vereint da solche Auffassung können wir nic Einzelstaaten, und vor allem ni staaten das Reich und zwar ohne all
ßten Einzel⸗ in die Zange nehmen. e Vorbehalte, die nation In dem Entwurf, wie er aus Herausgekommen ist, sind gewiß nicht alle unsere teren Entwiekl ird durch den Entwurf der Hauptsache ist für Amendements prinzipieller ollkommen, daß gerade die ersten er § 1 den Mitgliedern der ch gebe ohne weiteres zu (Zuruf rechts: scheu cht leicht von den Lippen ge Standpunkt eines aufg en unvermei
wendigen Richtung w wegs versperrt. befriedigend,
haupt stellen. Worte der Ver
ch begreife ja v fassung, daß gerade de wer aufs Herz fallen muß, und i ortverbindung „ Heiterkeit) ihnen ni⸗ trotzdem nicht, wie vom mus diese demagogische Hetze gegen der nd der Gegenwart getrieben wird. iederherstellung der Monar der Verhältnisse für absehb Sinn und Zweck
auf Abbau zu spre gegenüber und förd Verhältnissen — Preußen muß in die Organisation der deutschen Das preußische Land, welches weitau ch in die notwendi lik nicht als festzentralisie
heraus hat schon die Regie diums nicht enthalten,
Aber ich begreife klärten Konservativis⸗ dlichen republikanischen Wenn politische Ziele, wie ‚jetzt sachlich oder nach Lage hat es dann een Staatszustand iner Republik Stellung dem Auslande
Zeit unerreichbar twendigen republikanis⸗
„den jetzt no ßen und von e
d Auslande herunterzurei Hebt das unsere E ert es die Aufwärtsentwicklung unserer ich nach § 1 als ein Glied des en demokratischen Republik einfüg s den größten Teil des Reichs erweise dezentralisierte deutsche ock einfügen. Und das würde Staatspräsident da wäre. rungsvorlage den Vor⸗ auch der Ausschuß hat t des Hauses wird ihn gleichfalls
andschaften, bedurfte In dieser Beziehung der Bildung des Staatsrats und der Be⸗ chlusses zur Erweiterung chtigen Weg ein. so muß man das Band so wenig drückend un Vertretung der Staates in Gestaltung des deren Unterbau,
ramm, aber do
Dieser Erwägung schlag eines davon abgese
eine Glieder alls der Regelung schlägt der Entwur kundung des festen Ents rovinzen den ri
Staatspräsi hen und die Mehrhei as Verhältnis des Landes nd, zu den preu
der Autonomie der Preußen zusammen⸗ lches die preußischen Landschaften d empfindlich machen als möglich, im Zentrum Staatsrats dienen, - Verheißung issen Anfangsgarantien, Wäre man schon früher mit die oberschlesische Frage und tige kritische Stadium treten können. Herrn von Kries, da 8 i schon stark genug sein wird, 6) Das Präfektursystem ist ein heikler Punkt, te das leicht Gegensätze tstehen lassen, die wir vermeiden schen und militärischen
utsche Volk geschaffen:
sammenhält,
allerdings nur ch auch schon mit usbau der vrovinziellen Autonomie. Vorsicht diesen Weg gegangen, andere nicht in das heutige links.) Ich hoffe mit nteresses allei halten. (Zurufe rechts. Volk nicht gefallen; es zu wollen, und deutsch en entrierung der
acht hat das preußische und de
(Zustimmung li kenntnis des eigenen J Oberschlesien läßt sich das deutsche als Muster hinstellen zwischen preußisch 1
Verwaltungsm
wenn man sie heute Deutschland oder Preußen aufzwingt, spreugt man Deutschland oder Preußen auseinander. Nur das feiwillige Gefühl der Zusammen ehörigkeit kann das Reich — Die Erhaltung des Landes Preußezspst zunächst durchaus wünschens⸗ wert, weil die Reichsgewalt noch nicht so konsolidiert ist. Von den Abänderungsanträgen verlangt der eine die Festlegung der Farben⸗ frage im § 1. Der Antrag ist sachlich überflüssig, denn niemand greift die preußischen Farben an, niemand will sie beseitigen. Sie wollen bloß mit diesem Farbenantrag im Lande Geschäßte machen, sie möchten gar zu gern, daß wir dagegen stimmen. Dem Gefallen tun wir Ihnen nicht. (Lebhafter Beifall rechts.) Wir stimmen dafür, nachdem Herr von Kries ausdrücklich erklärt hat, daß der Antrag keine Demonstration gegen das Reich sein soll. Den anderen An⸗ trag, der die Zustimmung zu Gebietsveränderungen an die er⸗ schwerenden Vorschriften für eine Verfassungsänderung knüpfen will, lehnen wir ab. Fch kenne nur ein Vaterland, und das heißt: Deutsch⸗ land! (Beifall bei den Demokraten.) Abg. Dr. Leidig (D. V.): Nachdem der Abgeordnete Dr. Preuß heute 60 Jahre alt geworden ist, darf ich wohl sagen: Von Zeit zu Zeit hör ich den Alten gern. (Heiterkeit.) In Preußenfragen stehen wir aber doch in einem fast unversöhnlichen Gegensatz. Ich kann auch nicht glauben, 5 seine Freunde seine Auffassung teilen, hat doch einer der ältesten Führer der alten Demokratie den Ausspruch getan: Die Demokratie steht dort, wo Preußens Fahnen wehen! (Sehr gut! rechts.) Ueber alles steht auch uns das Reich. Aber gleichzeitig sind wir seit der unglückseligen Staatsumwälzung zu der immer festeren Ueberzeugung gekommen, daß gerade für die Zukunft des Deutschen Reiches ein lebenskräftiges Preußen nötig ist. Was wir tun, um Preußen zu kräftigen und zu stärken, ist gleichzeitig Arbeit für das Deutsche Volk und Vaterland. (Lebhafter Beifall b. d. D. V.) Und wenn irgendetwas die ungemein starke Bedeutung einer Monarchie für das Bestehen und die Befestigung eines Staates wie Deutschland illustriert, so sind es doch wieder auch die Erfahrungen der letzten zwei Jahre in Preußen. Alle Separationserscheinungen dieser Zeit wären nie so gewaltig geworden, wäre nicht der feste Mittelpunkt, die Monarchie, plözlich weggefallen. Wir treten deshalb an die Be⸗ ratung dieses Verfassungswerks unter völliger und unbeschränkter Auf⸗ rechterbaltung aller unserer politischen Grundsätze heran. Wir sind, das habe ich namens der Partei und aus eigenem Herzenbedürfnis zu erklären, der Ueberzeugung nach wie vor, daß, wenn Preußen und Deutschland dereinst in glücklichen Tagen wieder zu Macht und An⸗ sehen gekommen ist, dann die Einheit Deutschlands sich nicht anders alz durch ein deutsches Kaisertum als sichtbares Zeichen aus⸗ drüͤcken kann. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Aber das hindert uns vicht, in diesen trüben Tagen die Gegenwartpolitik in der Be⸗ schränkung zu machen, die uns die Reichsverfassung auferlegt. Wir begrüßen es mit Freude, daß sich anscheinend eine ehrheit des Hauses für die verfassungsmäßige Festleaung der preußischen Farben schwarz⸗weiß ergeben hat und hoffen, daß auch die Mehrheits⸗ sozialdemokraten dafür stimmen sverden. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Wir bleiben dabei, daß die dem deutschen Volke entsprechende Staatsform die ist, die wir im Laufe des letzten Jahrhunderts gehabt haben, nämlich der Obrigkeitsstaat. Das bedeutet nicht, daß wir das Volk als Objekt behandelt wissen wollen. Wir sind viel⸗ mehr für weitestaehende Mitbestimmung des Volkes. Aber wir sind der Meinung, daß wir eine starke Autorität brauchen, und diese Au⸗ torität bietet uns das schemenhafte Wort „Volksherrschaft“ nicht. (Zuruf b. d. Soz.: Sie wollen Kadavergehorsam.) Aber meine Herren Mehrheitssozialdemokraten, wir wissen uns frei von jedem Kadavergehorsam, den vielleicht Sie viel besser kennen, die in der sozialdemokratischen Organisation stehen. (Lebhafte Heiterkeit und Zu⸗ stimmung rechts.) Wir meinen, daß man alles daran setzen muß, um den preußischen Staat durch die Krisis hindurchzuführen, in der er sich jetzt befindet. Deshalb muß die Verfassung so gestaltet werden, daß es auch tatsächlich möglich ist, den preußischen Staat aufrechtzu⸗ erhalten. Wir wünschen eine weitgehende Selbstverwaltung innerhalb des Staates, die nur durch die Lebensbedürfnisse des Einheitsstaates begrenzt werden soll. Deshalb sind wir auch einverstanden mit der Zusammenfassung einzelner land⸗ schaftlicher Gebiete, die sich ja aber immer bewußt bleiben müssen, daß sie Teile des preußischen Staates sind. Der Staatsrat erscheint uns als eine nicht unalückliche Lösung, aber wir hätten gewünscht, daß auch berufsständische Elemente im Staatsrat vertreten sind. Keines⸗ falls sollte es zulässig sein, daß ein Mitalied des Staatsrates zugleich Mitglied des Landtages ist. Der Entwicklung der oberschlesischen Verhältnisse sehen wir mit Sorage entgegen. Heute lassen wir uns die Ziele unserer Politik von Herrn Korfanty diktieren, das ist ein schwerer Fehler, da wir in dem Wett⸗ lauf mit den Lügen des Herrn Korfanty niemals siegen werden. Wir rechnen darauf, daß unsere Freunde in Oberschlesien sich daran er⸗ innern werden, was ihnen Preußen seit jeher gegeben hat. Dringend versangen wir, daß an die Stitze des vreußischen Staates ein Staats⸗ präsident gestellt wird. (Lebhafter Beifall rechts.)
Tribüne
Abg. Bever (Oberschlesien) (Zentr.) (auf der schwer verständlich) beschäftigt sich hauptsächlich mit den ober⸗ schlesischen Verhältnissen. Die Behauptuna, daß für die Abstimmung in Oberschlesien nur wirtschaftliche Verhältnisse maßgebend sind, ist nur zum Teil richtig. Oberschlesien hat eine im Aufblühen beoriffene Landwirtschaft, deren dringende Wünsche leider zu wenig berücksichtigt werden. Man ist sich in Deutschland viel zu wenig klar über das schwere Umecht, das in früherer Zeit Ober⸗ schlesien zugefügt worden ist. Wenn jetzt dem Lande nicht die Autonomie gewährt wird, dann kann es zur Katastrophe kommen, und die Befürchtung bestebt,) daß Oberschlesien noch weit mebr dem Reiche entfremdet wird. Dem Antrag die Landesfarben verfassungsmäßig festzulegen, stimmen wir zu. Ueber die anderen Anträge werden wir uns bei den einzelnen Ab⸗ schnitten äußern.
Abg. Dr. Cohn (Nordhausen) (N. Soz.) begründet einen Antrag, die Bevatung des Verfassungswerkes abzubrechen, bis die Neueinteilung und die Gliederung des Reichs⸗ gebietes verlesen ist. Schon die Tatsache ist für unsferen Antrag, daß der Bericht des Verfassungsausschusses Ober⸗ schlesten noch unter die Provingen rechnet, während das Reich bereits ein Gesetz ankündigt, durch das Oberschlesien die Stellung eines selbständigen Staates immerhalb des Deutschen Reiches erhalten soll, falls die Oberschlesier es wünschen. In einer sehr nahen Stunde wird dieses lächerliche Menschenwerk einer Verfassung verscoen. Die Geschichte läßt sich nicht verspotten. Hoffentlich wird mit Preußen bald geschehen, was geschehe ß. was Sburze⸗Delitzsch schon in den 60er Jahren forderte, daß Preußen endlich der verdammte Groß⸗ machtskitzel ausgetrieben wird. Wir wollen die Envwicklung Preußen und Deutschlands nicht hindern, darum fordern wir die Unter⸗ brechung der Beratung. Die preußische Verfassung wird nicht in diesem Saale gemacht, sie wird draußen gemacht (große Unrthhe: Ruf; Auf nach Moskaul), wo das lebendige Leben ist, nicht hier, wo die Gespenster der Vergangenheit umgehen.
Ein Antrag Ludwig (U. Soz.) fordert, daß das Gesetz vom 20. März 1919 über die vorläufige Ordnung der Staatsgewalt als Grundgesetz bis zur Aufteilung Preußens bestehen bleiben soll, daß die Landesversammlung sich nach Verabschiedung eines vorläufigen Wahlaesetzes auflösen soll, daß Neuwahlen auszuschreiben sind und daß die Beratung der Verfassung abzubrechen ist.
1 Nach einer längeren Auseinandersetzung des Präsidenten mit den U. Soz. wird festgaestellt, daß auf diesen An⸗ trag erst vach Erlediwma des 8 1 zurückoekommen werden soll.
Abg. Bellert (Neukommunist): Gerade die Vergangenheit eußens ist ein Grund, die rmachtstellung Preußens zu 98 32 Aber die Reaktion wünscht die Kleinstaaterei nach Grundsatz: Teile und, herrsche! (Zuruf von rechts: Keile und 2) Ja, wenn Sie herrschen, dann gibt es Keile. Die deutsche Arbeiterschaft wird diese Zustände beseitigen und auf das pfeifen, was Sie hier beschließen. (Stürmische Zurufe: Gehen Sie nach Moskau!) Sie benehmen sich nicht wie in Moskau, sondein wie in Kamerun. (Großer Lärm und stürmische Zurufe
⸗Abgeordneten, die sich in großer Zahl um die Rednertribüne ge⸗
schart haben und den Redner verulken.] In der Verkassung steht der Satz, daß Träger der Staatsgewalt das Volk ist. Das glaubt Ihnen ja kein Teufel. (Stürmische Zurufe aus den Reihen der Abgeordneten; Präsident Leinert bittet etwas zurückhaltender mit den Zurufen zu sein.) Also brüllen Sie etwas zurückhaltender. (Stürmische Heiterkeit.) Wir lehnen diese Verfassung ab, weil sie nur so lange Bestand haben kann, bis das Proletariat sich seiner Macht bewußt Dam wird die Arbeiterschaft, wie es Wilhelm der
weite einst plante, die Verfassung in Scherben schlagen und alles niederringen, was sich ihr in den Weg stellt Die Arbeiterschaft wird 8 die Freiheit erkämpfen, wenn nicht anders, mit ihrem Blut und eben.
Abg. Heilmann (Soz.): Wir lehnen den Antrag auf Fest⸗ legung von Landesfarben in der Verfassung ab. Wenn wir in der Verfassung Preußens eine Farbe festsetzen würden, so wäre es höchstens schwarz⸗rot⸗gold. (Unvuhe rechts.) Wir wollen die eine und un⸗ teilbare Republik. Wir bedauern, daß die Demokraten und das Zentrum immer bereit sind, dem demagogischen Treiben der Deutsch⸗ nationalen nachzugeben. Wir lehnen auch den Antrag der Unab⸗ hängigen ab, von dem die Antragsteller ja selbst nisen müßten, daß er unmöalich ist und in diesem Stadium das Verfassungswerk nicht
mehr aufhalten kann. Tagen ist in Sachsen die Ver⸗
Vor wenigen Sachse fassung einstimmig angenommen worden. Ich begreife nicht, warum Preußen nicht ebenso
die Deutschnationalen und die Unabhängigen in
vernünftig sein können, wie die in Sachsen. Darauf tritt Vertagung ein. Nächste Sitzung Freitag,
1 Uhr: Fortsetzung, beginnend mit der Abstimmung über § 1
und die dazu gestellten Anträge. 88 Schluß 534 Uhr.
Pwarden ist.
Literatr.
ODOstdeutschland in der deutschen Geschichte“ von Professor Dr. Erich Marcks. (Verlag von Quelle und Mevyer in Leipzig. Preis 4,50 ℳ.) Unter diesem Titel ist der Ab⸗ druck eines Vortrags erschienen, den Professar Marcks in der Münchener Universität zum Besten der aus dem Osten vertriebenen Deutschen gehalten hat. Man wird durch den Vortrag an die „Deutschen Reden in ernster Zeit“ erinnert, durch die im Anfang des Weltkrieges Berliner Universitätsprofessoren weitere Kreise der Bevölkerung über die Be⸗ deutung des Kampfes aufzuklären, ihre Begeisterung und Vaterlands⸗ liebe zu entflammen suchten. Ein ähnliches Ziel hatte wohl auch Marcks vor Augen. Vor allem lag ihm der Wunsch am Herzen, im Süden und Westen das auch gegenwärtig nicht üherall vorhandene Verständnis dafür zu wecken, in wie unlösbarem Zusammenhange das östliche Deutschland mit dem gesamten Vaterlande steht, wie ständig und tiefeingreifend die zwischen dem Osten, Süden und Westen bestehende Wechselwirkun durch die Jahrhunderte gewesen und bis auf den heutigen Tag ge lieben ist, so daß von allem Leid, das euns der Frieden von Versailles gebracht hat, eines kiefer gefühlt werden kann, als die Losreißung der östlichen Landesteile. Eines bleibt uns aber, wie Prof. Marcks betont, unverlierbares Gut: das ist unsere Geschichte; aus deren Betrachtung sollen wir den Glauben an unsere Zukunft und den vorwärts gewandten Willen gewinnen. Marcks stellt diese Ostdeutschland betreffende Geschichte in kürzester Zusammendrängung hauptsächlistwunter zwei Gesichtspunkten dar, indem er auf den Kampf mit Slawentum und die Eigenart des auf erobertem Lande erstandenen Kolonialreichs sowie auf die enge durch Politik und Kultur geschlungene Verbindung Ostdeutschlands mit dem Süden und Westen des näheren eingeht. Mit knappen Schlagworten wird die koloniale Ausdehnung nach Osten, die Unter⸗ werfung der slawischen Grenzstämme und der alten Preußen durch die sächsischen und brandenburgischen Fürsten und den deutschen Ritterorden geschildert und gezeigt, wie aus der Summe aller deutschen Stämme in der belleren, schärferen Luft des kolonialen Ostens ein neues Volkstum erblühte. Die ostelbischen Deutschen sind nach Marcks kein besonderer Stamm; denn, das gesamte ältere Deutschland hat die Fluten der Ostwanderer gestellt, die freilich auf dem neuen Boden durch den selten ruhenden Grenz⸗ kampf und die weiteren Verhältnisse zu einem neuen poetisch weniger begabten, aber kriegerischen und ausdauernden Menschenschlage gebildet wurden. Ausführlicher verweilt Marcks bei der zweiten u““ Epoche Ostdeutschlands, der Zeit des Großen Kurfürsten, Friedrich Wilbelms 1. und Friedrichs des Großen, und verweist auf die Uebereinstimmung mit allen namhaften Historikern in dem Urteil, daß die Größe Brandenburg⸗ Preußens vornehmlich das Werk seiner Fürsten, nicht die mechanische Auswirkung allgemeiner Notwendigkeiten“ gewesen sei. Wenn er dann weiter ausführt, wie Preußen nach Jena und Tilsit durch einen Mann des Westens, den Rheinländer vom Stein, zu neuer sitttlicher Kraft erhoben, sein harter riegersinn mit der Geistes⸗ fülle moderner deutscher Bildung verschmolzen wurde, dieses Preußen aber allein von den deutschen Staaten den Befreiungskampf auf⸗ zunehmen vermochte, wie in den folgenden Jahrzehnten der Süden den Norden noch fernerhin befruchtete, Zollverein und Eisenbahn das Band enger knüpfte, die Einheitsideen bis 1848 hauptsächlich vom Süden ausgingen, deren praktische Durchführung doch wieder nur Preußen gelang, so sind das alles Erkenntnisse, die durch Heinri von Treitschke schon Gemeingut der Gebildeten geworden sind, be Marcks aber eine fesselnde, eigenartige Darstellung gefunden haben, wobei auch auf die Führung des industriellen Westens unter etfer milbelm II. und auf die jüngsten Ereignisse ein Streif⸗ icht fällt.
—Oa-
Gehölzflora. Ein Buch zum Bestimmen der in Deutsch⸗ land und den angrenzenden Ländern wildwachsenden und angepflanzten Bäume und Sträucher. Von Rektor J. Fitschen. (Geb. ℳ 15. Verlag von Quelle und Mever in Leipzig. 1920.) Der Verfasser hat in Gemeinschaft mit dem bekannten Pädagogen und naturwissen⸗ schaftlichen Schriftsteller Professor Dr. Schmeil eine Flora von Deutschland herausgegeben, die sich bereits der 25. Auflage rühmen darf. Das vorliegende Büchlein dient nun der Ergänzung jenes Werkes. Da die Flora von Deutschland, wie schon der Titel besagt, in erster Linie dazu bestimmt ist, die Kenntnis der in Deutschland ein⸗ heimischen und wildwachsenden Pflanzen zu vermitteln, so konnten die sogenannten Exoten, d. h. diejenigen Pflanzen, die ihre Heimat außerhalb Deutschlands haben und sich nur als gelegentliche Einsprenasel in der heimischen Flora finden, nur einen verhältnis⸗ mäßig kleinen Raum in ihr einnehmen. Da sie aber doch an vielen Stellen unserer Heimat den physiognomischen Charakter der Pflanzen⸗ welt wesentlich mitbestimmen und in zahlreichen Vertretern hoch⸗ interessante Erscheinungen darbieten, so ergab sich hier eine Lücke. Dies galt besonders von den Holzgewächsen, den Bäumen und Sträuchern unserer Gärten und Anlagen, die in weitem Umfange ausländ ischen Ur⸗ sprunges sind. Gerade ihnen wird in Laienkreisen ein bedeutendes, erfreulicherweise ständig wachsendes Interesse entgegengebracht. So ist die „Gehölzflora“ entstanden. Sie soll dazu dienen, allen Freunden der Natur eine leichte und sichere Bestimmung sowohl der einheimischen wie der bei uns kultivierten fremden Holzgewächse zu ermöglichen. Zur Unterscheidung wurden deshalb an erster Stelle nur leicht erkenn⸗ are, scharf ausgeprägte Merkmale herangezogen. Mit ganz besonderer Sorgfalt sind dieienigen Tabeln bearbeitet, die ein Bestimmen der Holzgewächse auch im nichtblühenden Zustande ermöglichen. Zur Er⸗ leichterung des Bestimmens sind dem Texte etwa 350 Abbildungen beigegeben, die von kundiger Hand nach der Natur gezeichnet sind. Die in Deutschland und den angrenzenden Ländern wildwachsenden Bäume und Sträucher haben sämtlich Aufnahme gefunden. Unter den ausländischen ÄArten mußte natürlich eine Auswahl getroffen werden, und es blieben alle Gewächse unberücksichtigt, die in unseren Gärten und Parks nur als Raritäten gelten können. Von diesen Ausnahmen abgesehen, wird aber kaum ein bei uns sich vorfindendes Holzgewächs nach diesem Buche nicht bestimmt werden können. So erfüllt die Gehölzflora von Fitschen in trefflichster Weise
ihren Zweck und erscheint weitester Verbreitung wert.
Zweite Beilage nzeiger und Preußische
Berlin, Freitag, den 29. Mtober
n Staat
sanzeiger 1920
8 Reichsverwaltungsgericht zu erwägen der Einheitlichkeit der Gesetzesauslegung 1 15 der Reichs⸗ chen und die Ent⸗ u übertragen. 1 tet und auch kein Reichs⸗ älle ein anderes Gericht bestimmt. her zunächst über alle Meinungs⸗ haben und später über jene, f chsgesetz als zuständig erklärt isss
Erlaß des Gesetzes über da sein, ob es sich im Interesse empfiehlt, von der im Schlußsatz des Artike verfassung gegebenen Befugnis Gebrauch zu ma scheidung dem Reichsverwaltungsgerichte ist aber dieser Gerichtshof noch gesetz erlassen, das für gewisse Der Staatsgerichtshof wird da verschiedenheiten zu entscheiden nicht ein anderes Gericht durch Rei
Der Staatsgerichtshof hat ferner nach Artikel 19 Abs. über Verfassungsstreitigkeiten i Gericht zu ihrer Erledigung besteht, sor verschiedenen
etzen oder die Aussetzung des Strafverfahrens bis zur Erledigung eines Verfahrens anordnen.
16. Der Staatsgerichtshof entscheidet nach öffentlicher und münd⸗
effentlichkeit ausschließen, wenn sie eine Ge⸗
ssicherheit besorgen läßt. ldigte zu laden; bleibt er
elt oder seine Vorführung verfügt
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
Parlamentarische Nachrichten.
nes Gesetzes über den gerichtshof
ist nebst Begründung dem Reichstag zugegangen. Er laulet wie folgt:
Der Staatsgerichtshof wird bei dem Reichsgerichte gebildet.
t und Verfahren in verfassungs⸗ chtlichen Streitigkeiten.
2. Der Staatsgerichtshof ist zisndig zur Verhandlung und Ent⸗
sverschiedenheiten in den Fällen des Artikel 15 eichsverfassung,
auseinandersetzungen . 7 der Reichsve⸗ ällen des Artike! dein anderes Gericht zu
licher Verhandlung. „Er kann die O fährdung der Staat
Zu der Verhandlung ist de aus, so kann ohne ihn verhand
Der Beschuldigte kann sick oder mehrerer Verteidiger bedienen.
Entwurf ei HS8 Staats
sich in jeder Lage des Verfahrens eines Reichsverfassung Landes, in dem kein Streitigkeiten Ländern oder
Gerichtsbo
nichtprivatrechtlicher zwischen dem Reiche und einem Lande auf Antrag cheiden soweit nicht ein anderer. älle, in denen es d eichsverwaltungs⸗ prüfen sein, wieweit etwa eichsverwaltungsaerichte zu cheidunden hauptsächlich auf Gesetzesunterlagen, und der wissenschaftlichen Literatur nat eines ständigen Gerichtshofs, der ichsverwaltungsrechts zu beschäftigen zur Würdigung solcher Fragen als ein Ge⸗ der nicht am gleichen Orte tätig sind und ung nur im langwierigen Woce des cherversandes, vorberesten können. nicht in Wirksamkeit erichtshof des Reichs für zuständig erklärt hof zur Entscheidung aller Streitigkeiten erfassung berufen sein. Gebiete kommen dem Staalsgerichtshofe
m Urteile fest, ob der An⸗ g oder ein Reichsgesetz esen oder ob die
erforderlich. sich noch im
§ 17. Der Staatsgerichtshof stellt in seine hafterweise die Reichsverfassun
I. Zuständigkei Verletzung nicht erwi
geklagte schuld verletzt hat, ob eine solche Nichtschuld erwiesen ist.
Zu einem Schuldspru Der Staatsgerichtshof kann den Amte befindet, seines Schuldigen auf Ze Aemter zu bekleiden und
tsgerichtshof kann dem für sch der zum Teil auferlegen; uldig Erklärten seine Auslagen
treitenden Teile zu ents des Reiches zuständig ist. sich um Streitigkeiten und auf dem Gebiet rechts handelt, wird auch hier seinerzeit zu die Entscheidung zweckmäßigerweise dem übertragen wäre. eingehendes Studium der Schriftwechsels der Behörde gründen werden, könnte der Se sich dauernd mit Fragen hat, geeigneter erscheinen richtshof, dessen daher die münd Schriftverkehrs, Solange aber das getreten und kein anderer G ist, wird der Staatsgerichts nach Artikel 19 der Reichsv⸗ 2. Auf wirtschaftlichem folgende Aufaaben zu: Streitgkeiten über die Fr Uebercange der Eisenbahnen die hoheitsrechte, die sich übergegangen sind, sind na Staatsgerichtsh
bpierbei das Interesse des Wecen ihres sachlichen 3 aufceführten Streitfällen werden sie diese zu überweisen sein.
Wenn bei der Vereinigung von einem Loande oder bei der Abtrennung eines Land der Neubildung eines Landes Streit über die Ver ann jede Partei nach Artikel 18 dung des Staatscgerichtshofs beantragen.
1. Oktober 1920 über die Bedingungen der Telearavhenverwoltungen Bayverns und tseisenbabnen, Waͤsserstraßen und See⸗ e Nerständiaung erzielt ist, 1 Abs. 2 der
ch sind mehr als neun Stimmen Schuldigen, wenn er lustig erklären. Auch kann g erklären, öf rperschaften gewählt
Amtes verlustig äre it oder dauernd für unfähi in öffentliche Kö
zuldig Erklärten die baren er kann aussprechen ganz oder tei
über Meinun sich diese Ents
Abs. 3 der N
Artikel 18 Abs. 7 de über Streitigkeiten in den F Reichsverfassung, soweit nich
3. Der Staatsgerichtshof ist ferner zuständig zur Verhandlung und Umfang der Rechte des Reichs in Streitfällen nach
Uebernahme der Post⸗ und d Württembergs sowie und Seezeichen 170 Abs. 2 und
deren Entscheidung die n den Staatsverträgen cher Einrichtungen auf sammenhängenden An⸗
Fällen des
1 19 Abs. 1 der ständig ist.
zu werden. des Reichsv
Auslagen ganz o dem nicht für sch ersetzt werden.
§ 18. Der Verurteilte kann nur mit Zustimmung des Reichstags be⸗-⸗ gnadigt werden.
In der Entscheidung des S ältnis anzugeben. . Die Reichsregierung hat die Entsch
III. Gemeinsame Bestimmungen.
regelt, soweit dieses Gesetz hren und den Geschäftsgang
t der Vorsitzende die Befugnisse
lsche liche Schlußberat Cntschemgaro des Akten⸗ und Bü Artikel 90 der Reichsver Reichsverwaltungsgericht öüber die Bedingungen Telegraphenver der Staatseisenbahnen, Länder auf das Reich nach Artikel Abs. 2 der Reichsverfassung, über Meinungsver
19.
rwaltungen Bayerns un taatsgerichtshofs ist das Stimmen⸗ eidung zu veröffentlichen.
agen, in welchem Umfang mit dem Enteianunasbefugnis und die Staats⸗ en beziehen, auf das Reich ch Artikel 90 der Reichsverfassung vom Streitigkeiten lfall überwiegend rechtlicher Natur sein:; Reichs regelmäßig ein wirtschaftliches sein. usammenhanges mit den übrigen im § 3 dem gleichen Verfahren wie
iedenheiten, taatsgerichtshofs i Uebernahme dieser und ähnli‚ das Reich und über die hiermit zu gelegenheiten vorgesehen wird.
auf das Eisenbahnwes
1 § 20. Deer Präsident des Reichsgerichts keine Bestimmungen trifft, das Verfa durch eine Geschäftsordnung.
Außerhalb der Sitzungen nimm des Staatsgerichtshofs wahr. Vernehmungen v b der §§ 2 und 3 die Vorschrif in den Fällen des § 8 die Vorschriften Ausnahme des § 53.
je Gerichte d Staatsgerichtshofs um Rechtshi 169 des Gerichtsverfass
haben dem Staatsgerichtshof Akten und Urkunden vorzulegen.
entscheiden.
zusammen: Präsidenten chsgerichtsräten und dr
enten des Reichsgerichts eichsgerichts und des teren Beisitzern, die zur Hälfte vom Reichstag und
aisgerichtshof setzt sich
§ 2 aus dem Sachverständigen gelten
der Zivilprozeßordnung, er Strafprozeßordnung mit
on Zeuzen und
des Reichsgerichts
1. in den Fäͤllen ei Rälen des
als Vorsitzenden, drei Rei Reichsverwaltungsgerichts
in den Fällen Ländern oder Landesteilen zu esteils zum mögensauseinander⸗ Abs. 7 der Reichs⸗
1 s dem Präsid als Vorsitzenden, je einem Rat Reichsverwaltungsgerichts und nebst vier Stellvertretern je vom Reichsrat gewählt werden.
5. es Staatsgerichtsh
m Ersuchen des §§ 157 bis finden Anwendung. e die von ihm verlangten
21 und Verwaltunasbehöeden haben de lfe zu entsprechen. ungsgesetzes
setzung entsteht, so k verfassung die Entschei Soweit bis zum nebernahme der Post⸗ und Württemberas sowie der Staa chen der Länder auf das Reich noch kein äß Artikel 170 Abs. 2 Reichsverfassung der Staatsgerichtshof. sich diese Zuständiokeitsbe daß es keines Antraas daß der Staatsgerichtshof kraft des Gesetes b nabhmebedinagungen festzusetzen, regierung nicht geeiniat haben. Staats⸗erichtshofs nicht als an sein, als könnten sich die Beteiliaten nicht auch nach der Uebernahme einigen und damit die Streitpunkte durch den Staatsgerichtshof
162, 165 bis Alle Behörden ofs nach § 4 Belsitzer und die Sie sollen
Warßd der Zusammentritt d ffer 2 norwendig, 5ellvertreter für jedes Fach für das betreffende Gebiet sa Deutsche, die das 30. Lebensja
e vier weiteren 2 sondert gewählt. ständig sein.
r vollendet haben.
ung ist st Die Erklärungen Kenntnis der Ge ind befugt, zu den zu entsenden.
so werden die
bes Fachgebie ne Verfabren in der
begonnen hat, ohne Rücksicht terliches Mitalied aus seinem Hauptamt de eines gewählten Mitalieds abgelaufen § 10 Abs. 3 bleibt unberührt.
9
und Artikel 17
Prozeßrechtlich unterscheidet den bisher erwähnten dadurch, einer beteilioten Regierung bedarf, sondern
Der Staatsgerichtshof führt jedes Zusammensetzung zu Ende, b inzwischen ein rich Wahlperio
in der er es entscheidet oem
stimmung von
geschieden oder die Die Vorschrift des
§ 23. Der Staatsocrichtshof entscheidet „Im Seine Entsckeidungen sind schriftlich nieder
tscheidung findet kein Rechtsmittel statt. r90
erufen ist, die Ueber⸗ und Landes⸗
Doch wird die Zuständigagkeit des sschließend in dem Sinne aufefassen dem 1. Oktober
riftlich beim Staats⸗ r Beteiligten werden partei gebracht.
mungen von Zeugen
Der Antrag auf Entscheid erichtshof einzureichen. riftlich abgegeben u
Die Beterligten s und Sachverständigen Vertreter
“ chtshof die Streitfrage Grund nichtöffentlicher
Im Namen des Reichs“. sich Reie zulegen und mit
Gründen zu versehe Gegen die En
§ 24. 81 Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof und den von ihm auftragten Stellen ist gebührenfrei. gten werden nicht erstattet.
1920 über die Bedinaungen weitere Behandlung der ausschließen. Der Stoaatsvertraa über den Uebergang der Staatseisenbahnen auf das Reich (Neichs⸗Gesetzbl. 1920 S. 774) seht für zwei Gruppen von Meinunasverschiedenbeiten zwischen dem Reiche und den Ländern die Entscheidung des Staatscerichtshofs vor, und zwar a) für Meinungsverschiedenheiten darüber, ob pflichtet ist, den von einem Lande begonnenen zuführen (§ 17), b) für Meinungasverschiedenh des Vertraas über se sollten (§ 43).
Die Staatsvertr
für hinreichend Beratung durch zustellen ist. ündliche Ver ß er sie anordnen.
Erachtet der Staatsgeri o entscheidet er auf griftlichen Beschluß, der kann vor der Be anordnen. Auf Antrag mündliche Verhandlung i
II. Zuständig
ersuchten und be 1— schlußfassung e Die Kosten der Beteili st nicht öffentlich.
keit und Verfahren auf Grund von nklagen des Reichstags.
Verhandlung und Ent⸗ Reichspräsidenten, n schuldhafter Ver⸗ etzes nach Artikel 59
tsgerichtshofs ist e Reichsgerichts haben zugleich tsgerichtshof ohne besondere
§ 25. Das Amt der Mitglieder des Staa amt. Die nicht richterlichen Beamten des die betreffenden Geschäfte bei dem Sbaa Entschädigung zu versehen. Bei Dienstverrich Mitglieder und Beamten
das Reich ver⸗ Bahnbau fort⸗
eiten, die sich bei der Ausführung
ßerhah des Wehnsitzes haben die ine Auslegung oder Ergänzung ergeben
Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. IV. Uebergangs⸗ v111““
Bis zur Errichtung cines Reichsverwaltungsgerichts tritt bei der Besectzung des in den Fällen des § Nak des Preußischen Verwaltungsgerichtshof tungsgerichts, 8 llen des § 4 Zif ; Preußischen Oberverwaltunesgericht in den Faͤllen des § 9 an die Stelle des Prã
des Prcußischen Kammergerichts.
0
§ 27. nt des Reichsgerichts kann in den Fällen des § 4 niten des Reichsgerichts vertreten werden. Senatspräsidenten finden die Vorschri richtsverfassungsgesetzes entsprechend ihre Stell⸗
ch den Vorschriften be⸗ der Gerichie
§ 8. zhof ist zuständig zur tungen au des Reichstags gegen Reichsminister wege oder eines Reichsges
Der Staatsgericht cheidung über Anklagen des den Relchskanzler und die der Reichsverfassung der Reichsverfassung.
In den Fä Präsidenten des Reichsverwaltun des Bayerischen oberst lardesgerichts und vertretern je zur Hä⸗
äge über den Ueberang der Post⸗ und Tele⸗ waltung Baverns und Württembergs an das Reich b 644) enthalten je im § 13 die RBestimmung. doß
m zwischen den vertragschliefenden Recie⸗ Ansleaung der Verträge durch den Staats⸗
grapbhenver Gesetzbl. 1920 S. Meinungsverschiedenbeiter rungen in bezug auf die of entschieden werden sollen.
nliche Bestimmungen können auch in die S welche die Wasserstraßen und Seeseicken au Vereinbarungen mit den Landesrecierungen der Reberfübrung auf das Reich im Zu Sie sind unter den Zuständigkeits⸗ fs aufceführt, um dem gleichen Nerfahren zu behandeln
sgerichtshofs: ““ 8 § 4 Ziffer 1 an die Stelle der drei Räte je ein ltungscerichts, des Bayerischen
s und des Scächsis fer 2 an die Stelle des Rates ein Rat sidenten der Präsident
tshof aus dem räsidenten des Oberverwaltungsgeri Hanseatischen
die nebst den Stell⸗ Reichsrat gewählt
t der Staatsgeri
9 llen des §. 8 besteh Vorsitzenden, den
Reichsgerichts gsgerichts, des
Oh 8 Preufifchen Oberverwa desgerichts, des teren Beisitzern, Reichstag und vom
taatsverträce auf⸗ genommen werden, durch das Reich überführt oder cetroffen werden, die mit sammenhang stehen werden. bestimmungen des Gesetzentwur diese Arten von Streitfracen in sind, wie die Meinunasverschiedenbeiten nach Artikel 170 Ab Artikel 171 Abs. 2 der Nerfassung.
3. Auf politischem Gebicte war dem Staa lich die Aufgabe zugedacht, zu un ihrer Stellung im öffen f des Reichs z1
* 659 8 n die Beisitzer und ihre klarzustellen, deoß
10. srat wählen die 1 1 derjahren, erstmals für
drei Kalen
das 30. Lebensjahr vollendet der der Reichsregierung, des Reich
auer der Wahlperiode Mitglied r des Reichsrats, so scheidet
8
Der Reichstag und der Reich Stellvertreter für die Dauer von e 1920 bis 1922. lbar sind Deutsche, die nd die Mitglie
ihrend der De Reichstags ode
Der Präside 8. durch einen Senatspräside Auf die Best
immung der Satz 3 des
Die in den §88§ 4 vertreter werden f stimmt, die für die Be gelten, denen sie angehören.
28. Die nach § 9 berufenen Gerichts ihrer Verhinderung durch ihre amtlichen
In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begrün⸗ dung mird ausoeführt:
Die Reichsverfassung vom Artikeln für Streitigkeiten und Meinu scheidung des Staatsgerichtshofs v errichtet werden über den Staatsgerichtshof dessen Befugnisse einem Keichstag 4
zcerichtshof ursprüna⸗ tersuchen, oh Personen, die vermöce Einfluß auf mvnehmen, zu dem Ausbruch, der Verlängerng Verlust des Krieces schuldhaft beigetroagen haben. in ze Reichsregierung in diesem Sinne am 6. Juni ersammlung Nr. 355) mit Zustimmung v ist durch den Beschluß der National⸗ berholt worden. . fossung ein parlamentarisch itergesteckten Zielen eingeset zur Nerfolaung von Hriegs ben vom 18. Desember 1919 (Reichs 2115) erlassen werden ist. kommt für den Staatsvoerichts⸗ ebiet eine Zuständieckeit nicht wehr in Frage.
durch Artikel 59 der Reichsverfassung berufen, onklace zu entscheiden. Neichstaa bei Anwesenbeit von zwe einer Mehrheit von
Nicht wählbar tags und des
Wird ein Beisiter we der Reichsregierung, des
und 26 genannten Räte sowie tlichen Leben in der Lace waren,
eedes Geschäftsjahr nach den stimmung der Senatsmitglieder Gesebentwurf, den d. 1919 (Drucks. der Nationalv Staatenausschusses vorlec versammlung vom 20. Auagust 1919 ü wurde vach Artikel 34 der Reichsver Untersuchnnosausschuß mit erbeblich we Da inszwischen auch und Krieesverge
oben hat, übersendet er Anklageschrift. Sie muß die Bestimmung der verlett sein soll, und
dun;
nklage erh ichtshofs eine vnt(e 1.“ Reichsgesetzes, die f die sich die Anklage stütz shofs stellt
Wenn der Neichstag die b präsidenten werden im Falle
Stellvertreter ersetzt.
eichsverfassung oder des die Tatsachen
D Abschrift der Anklageschrift zu.
ur Vorbereitung der mündli e Anstellung von f sein Verlangen Gelegen Richter mündlich zu Anklage und des Beschuldi der mündlichen
Beschuldigten das Reichsgesetz
des Staatsgericht 11. August 1919 sieht in mehreren ngsverschicdenheiten die Ent⸗ der durch besonderes Gesetz krafttreten des Reichsge der Reichsverfa n 7 Mitgliodern übertr.
t sich bisher keine Net⸗
Möglichke t ab⸗ Wirksamkeit treten.
Gesetzbl. S hof auf diesem G.
Dagecen ist er über die sogenannte Minister faßren setzt voraus, daß der Dritteln der ceseglichen Mitaliederzahl mit tteln der Anwesenden (Artikel 76 der Reichs⸗ svräsidenten. den Reichs⸗
chen Verhandlungen kann Ermittelungen anordnen.
„o. 7 1 3 8 Anträgen des Urtikel 172 Dieses Ver ten auf Erhebung von
soll stattgegeb
die Anklage vor Vertreters der Beweisen vor
und das Reichsger wählt. Die Wahlen sind erfolgt; doch ha vorläufigen
der Ucbergangszustand aber chtshof bald in
I. Zuständigkeit.
Die Zuständigkeiten des Staa olgenden zerfassungsbestimmungen; chaftliche und politische gliedern. 1. Bei Meinungsverschiede Landesregierung, auf Ersuchen ie bei Ausführung eines hl die Reichsregierung als cheidung des Staatsgerichtshof setz ein anderes Gericht bestimmt Auf dem Gebiete des
weviestens zwei Dri verfassuna) beschlossen bat, oegen den Reich kanzler oder einen Reichsminister die Anklace zu erbeben, daß er scholdhakterweise die Reichsverfassung oßer ein Reichscesetz verletzt Dem Gedonken der Verantwortlichkeit der Föchsten Reichs⸗ 50 und 56 der Reichsverfossung und den dsätzen der Verfossung entspricht es, daß in olchen Föllen die Anklace eine weitercebende Bedeutung boben mucdh Mit dem orundlecenden Gedanfen vhor, doß das Gericht erst über die Eröfernna des Nerfahrens Beschluß foßt: vielmehr muß die Anklace des Reichstaes ohve weiteres als Eröffnung des Verfahrens gelten.
II. Einrichtung des Staatsgerichtshofs. Der Staatsgerichtsbof ist nicht als ständine Einrichtung gedocht, soll vielmehr nur zusammentreten, wenn ein Verfahren durchzuführen
Verhandlung en werden.
taatsgerichtshofs Mitglied dieses Gerichtshof sten Gerichts übertragen.
13. r die Anklage bei dem Staats⸗
wendigkeit Immerhin sollte gekürzt werden und der S
s oder eines anderen deutschen ober
8§ Der Reichstag bestimmt, we gerichtshofe zu vertreten hat.
Für die Ausschließung u Staaksgerichtshofs gelten die entsprechend.
Ist gegen den Beschu dem Verfahren vor d Strofverfahren anhängia, schluß sein Verfahren bis zur
Fde beamten gemöß Artikel tsgerichtshofs ergeben vorlamentorischen Grun
sie lassen sich in rechtli
heiten über die Verpflichtung ei der Reichsregierung Reichsgesetzes hervorgetreten sind. Landesregierung die Ent⸗ fen, falls nicht durch Reichs⸗ Abs. 3 der Reichs⸗ ngsrechts wird bei
als vach dem Strafprozeßrechte.
ines Mitelieds des der Nerfassung wäre nicht verei
d die Ableh V nd die dehnung Eges eneßordnung
9 .
einer Handlung, die hofe zusammenhän Staatsgerichtshof dur des Strafverfahrens
shaen ne2 eg Staatsgerichts isß 1 5 Üch Be⸗- ge ist (Artifel 15 ee 8⸗I verfassung). deichsverwaltu
Erledigung