betreffend Regelung der Herstelkung von Erzeug⸗ nissen der Kakag⸗ und Schokoladenindustrle.
Auf Grund der §§ 1 und 4 der Bekanntmachung über die Errichtung einer Wirtschaftsstelle für Kakao vom 15. Mai 1919 (RSBl. S. 456) in Verbindung mit 9 4 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen vom 15. Mat 1919 zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (RGBl. S. 458) erhalten die Bestimmungen der Kakaowirtschaftsstelle, betreffend Regelung der Herstellung von Erzeugnissen der Kakao⸗ und Schokoladenindnstrie, vom 19. und 27. Juli 1920 in Nr. 158 und 165 des „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger“ folgende Fassung:
Die nachstebend unter Ziffer 1. bis 8 genannten Erzengnisse dürfen nur in geschlossenen Packungen oder Behält⸗ nissen hergestellt und abgesetzt werden.
Der Aufdruck auf der Packung oder dem Behältnis muß in einer für den Käufer leicht erkennbaren Weise in deutscher Sprache folgende Angaben enthalten:
) den Namen oder die Firxma und den Oxt der gewerb⸗ lichen Niederlassung desjenigen, der die Ware herstellt; will ein anderer als der Hersteller die Ware unter seinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr bringen, so ist vom Hersteller statt seines Namens oder seiner Firma der Name oder die Firma und der Niederlassungsort des Ner⸗ breiters sowie die dem Hersteller durch die Kakao⸗Wirt⸗ schaftsstelle zugeteilte Kontrollnummer anzugeben,
) die Zeit der Herstellung oder Füllung nach Monat und Jahr — zulässig ist auch die Angabe zweier
Monate —,
oe) den Inhalt „ handelsüblicher Bezeichnung sowie den Prozentsatz der Kafaobestandteile
8) - tEE des Inhalts nach deutschem Ge⸗ wicht un
8 e) den Kleinverkaufspreis in deutscher Währung.
1. Schokolade mit einem Mindestgehalt von 40 % Kakao⸗ bestandteilen nur in Nettopackungen von 250, 200, 125, 100, 62 ⁄½,
x50 und 25 4 Tafeln sowieg in Automgtenpackungen.
Tafelschokoladen mit Mandeln, Nüssen, Creme, Krokant, Nougat und Trüsfeln dürfen nicht weniger als 40 % Kakaobestandteile in der verwendeten Schokolade enthalten.
„Für Nuß⸗ und Cremeschokoladen besteht der Packungszwang nicht; werden sie aber in Packungen r,d. und abgesetzt, so 1Jes sie die unter a bis e aufgeführten Angaben auf der Packung enthalten.
Milch⸗ und Sahneschokoladen dürfen, soweit die Nerwendun von Milch zur Herstellung von Schokolade nach anderen Vorschriften nicht verboten ist, mit mindestens 25 % Kakaobestandteilen her⸗
gestellt 1.
2. Schokolabenpulver (auch fetthaltiges und grob⸗
körniges) mit mindestens 40 % Kakaobestandteilen nur in Netto⸗ “ öu“ 5 125 und 50 g.
a) Kakaopulver mit der Kennzeichnung auf der Packun
als „schwach entölt“ oder „stark entölt“ und zwar: 2 8
2) mnis 29 Fett (.schwach gehlemmrenzen don etwa 2 % B) mit 180. nach oben und unten sind y) 2 entnr . ge (egck] mlässc. b schungen von Kakaopulve it 2 . mehl, C reiesa8 usw. EEEA „mMur in Nettopackungen pon 500, 250, 125 und 50 g. Als Eichelkakao, Haferkakao, Bananenkakao usw. dürfen .
folche Mischungen mit Kakaopulver bezeschnet werden, die mindestens
50 % Kakaobestandteile enthalten. Mischungen mit weniger als 33 ½ % Kakaobestandteilen sind nicht als Kakaverzeugnisse 8 Sinne die ser vmnnemgfr 2“- en. 1 „Auslandskakaopulver in Kisten oder Fä Einhaltung der Becimmumgen zu 3. 1 gässeen hags. Die Packung hat folgenden Aufdruck in tragen: 8 Auslandskakaopulver — schwach — tört. ark gr
1 Verpackt nach Vorschrift der Kakao⸗Wirtschaftsstelle für die Firma N. N. in X. durch N. N. in Z. 125 g netto. .XI. 1920. Preis... .CEinfuhrbewilligung Nr. R. F.
5. Ueberzugsmasse mit mindestens 40 % Kakaobestand⸗ tellen in Nettopackungen von 5 und 2 ½ kg.
Angabe des Kleinverkaufspreises (I e) nicht erforderlich. 6. Kakaomasse in Nettopackungen von 15, 12 ½, 5 und 2 ¾ kg.
Die Kakaoforte ist zu deklarieren. Angabe des Kleinperkaufs⸗⸗
Ppreises (I e) nicht erforderlich. 7. Kakaobutter: a) für die Abgabe im Kleinverkauf unter Einhaltung der Be⸗ sgenhenan 8 T. 8 .Ze. der eir.gin2 über An⸗ gabe der Kakagobestandteile unter c, in pp 0 500, 250, 125 und 100 g, Gatteses ütts e b) für die Abgabe an Hersteller oder Händler unter Ein⸗ haltung der Bestimmungen zu I, mit Ausnahme der Vor⸗ schrift üͤber Angabe der Kakaobestandteile unter o und von e, in Nettopackungen von 15, 12 ½, 5 und 2 ⅛ kg. Napolitains, Kroketts, Schokoladeplätzchen Katzenzungen, Mokkabohnen, -hoka1eblrefer, und sonstige Schokoladephantasieformen, ferner Schokoladefiguren und Baumbehang, Schoko⸗ ladezigarren und ‚zigaretten sowie VBorken⸗ 1 ch gte lade dürfen lose bezw. unverpackt hergestellt und abgesetzt erden. Werden diese Artikel in Packungen hergestellt und abgegeben, 5 8 die Packung den Vorschriften des Artikels I, Absatz — ent⸗ rechen.
III. und den Ab b Vestimmungen der satz von Pralinen gelten die
sznckerstelle. IV.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen sind gemaß §8 7 bis 10 der Ausführungsbestimmungen zur Venen sind Über Kolonialwaren vom 15. Mai 1919 (Ne Bl. S. 458) mit Czeld⸗ strafe bis zu 100 000 ℳ und mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr rder mit einer dieser Strafen sowie mit Einziehung bedroht. .
v. in eene d ee in n vJ1“
Berlin, den 6. November 1920.
Die Kakaowirtschaftsstelle. Der Vorsitzende dos Fabrikationsausschusses:
Max Hoffmann.
1 Preußen.
Erluß ber Preußischen Staatsregierang, beireffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei Enteignungen für die Reberlandzentrale Ostpreußen, Aktiengosellschaft in
8 Könizsberg 1L P1r1.
6 Vom 24. Oktober 1920.. 2902
Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betre ein ver⸗ 1. Enteigmmgsverfahren, vom 9 September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Jassung der Verordnungen vom
25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15. Angnst 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird —80 das vereinfachte Enteianungsverfahren nach den Vorschristen der Verordnu
bei der Herstellung der elektrischen Mittelspannungoneße mit den Transformatorenstationen und der v—
im Gebiet der Provinz Ostpreußen Ampendung sindet,
der ehen dn., eon LCfbehen Aktiengesellschaf in berg i. Pr., das Enteignungsrecht durch den Erlaß vom 11. Sep⸗ tember 1920 verliehen worden ist. Berrlin, den 24. Oktober 1920. 8 “ Die Preußische Staatsregierung. 88, Braun. Fischbeck, Hgonisch, am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann.
“
11““ 1“
88 “
Auf Grund des Gesetzes vom 11. Junt 1874 (Gesetzsamml,
S. 221) wird der Stadt Nauen im Regierungsbezirk Potsdam
hierdurch das Recht verliehen, zur Erweiterung des städtischen
Friedhofs die in der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde⸗
bezirks Nauen Kartenblatt Nr. 20 Parzellen Nr. 376/88 vnd
877/88 verzeichneten, je 65 a 10 am umfassenden Grundstücke im Wege der Enteignung zu erwerben.
Berlin, den 4. November 1920. Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Hugleich für den Minister der öͤffentlichen Arbeiten. DSDer Minister des Innern. ö“ Severing.
7.
8
Ministerlum füe Volkswohlfahrt.
In der Woche vom 24. Oktober bis 30. Oktober 1920 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohl⸗ fahrtspflege während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte
öffentliche Sammlungen. 85 Name und Wohnort ½ des Unternehmers ⸗
—
Verband der Ostjuden in Deutsch⸗ land, Berlin N. 24, August⸗ straße 17,
Vorstand der Pfeifferschen An⸗ bache Magdeburg⸗Cracau, Pfeifferstraße 6, b
Volksbund „Deutsche Krieger⸗
gräberfürsorge“, Charlotten⸗
burg 5, Königsweg 30,
Berrlin, den 4. November 1920.
11ö1’“ 8 “ Ministerium für illsseit. Kunst und Volksbildung. ““ Der Professor Dr. Sticker in Münster ist Honorar⸗ -2 in der philosophischen und nakurwsssenschefllichen
Fakultät der Universität in Münster und der bisherige “ Professor an der Technischen Hochschule in Dresden, Dr.⸗Ing. Neumann zum ordentlichen veeselloe an der Technischen Hochschule in Hannover ernannt
worden. Akademie der Wissenschaften.
Die Preußische Regierung hat durch Erlaß vom 24. August 1920 die von der Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin vollzogene Wahl des ordentlichen Professors an der Universität Berlin Dr. Max von Laue zum ordentlichen Mit⸗ glied der phyfikalisch⸗mathematischen Klasse bestätigt. 3
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den emeritierten ordentlichen Professor an der Universität Wien
Dr. Victor Ebner Ritter von Rofenstein und den ordent⸗
lichen Professor an der Universität Wien Dr. Karl Toldt zu korrespondierenden Mitgliedern der physikalisch⸗mathematischen Klasse, den Professer an der Universität Groningen Dr. Gerardus Heymans, den ordentlichen Professor an der Universität Göttingen Geheimrat Dr. Kurt Sethe und den orbdentlichen Professor an der Universität New York Dr. Franz Boas zu korrespondierenden Mitgliedern ihrer philosophisch⸗historischen Klasse gewählt.
.
Bekanntmachung. 1“
Auf Grund der Bekanntmachungen 8
des Stellvertreters des Reichskanzlers über Elektrizität und Gas sowie Dampf⸗, Heiß⸗ und Leitungswasser vom 21. Juni 1917 und 3. Oktober 1917, des RNeichskommissars für Elektrizitut und Gas vom
26. Juli 1917, derselben Behörde über den Gasverbrauch in Groß Berlin vom 81. August 1917 sowie
des Reichskommissars für die Kohlenverteilung über die (Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom
9. September 1919 und des Nachtrags zu dieser Be⸗
käanntmachung vom 1. März 1920 werden für die Gebietsteile der bisherigen Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Lichtenberg sowie für Spandau, die Landkreise Teltow und Niederbarnim und die auf Grund des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April 1920 in die Stadt⸗ gemeinde Berlin eingemeindeten Gebietsteile der Landkreise eese und Niederbarnim folgende Notstandsbestimmungen erlassen:
§ 1.
Die Bekanntmachung, der Kohlenwirtschaftsstelle in den Marken vom 8. September 1919 (J. N. L. 3868. 19, veröffentlicht im Reichs⸗ anzeiger Nr. 205) tritt, soweit dieselbe Elektrizität betrifft, außer Kraft.
Alle auf Grund des § 2 der Verordnung vom 8. September 1919 erlassenen Ausnahmebestimmungen, welche Elektrizität betreffen, verlieren mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ihre Wirk⸗ samkeit unbeschadet der Bestimmung des § 4 letzter Satz vorliegender Bekanntmachung.
8 2.
Industrielle und gewerbliche Betriebe, welche an oöͤffentliche Stromversorgungsunternehmen angeschlossen sind oder mittelbar von solchen versorgt werden, duͤrfen unbeschadet der Bestimmungen des § 5 dieser Bekanntmachung nicht mehr elektrischen Strom entnehmen, als sie durchschnittlich in der Zeit vom 1. Jannar bis 30. September 1920 von der damals zulässigen Menge monatlich tatsächlich ver⸗ braucht haben.
Diese tuarpeon iimndet keine Anwendung auf Verbraucher mit einer monatlichen Stromentnahme bis zu 250 kwh. 8G
8 8. 4 1““ eewerbliche Betriebe, die an die Erektrzitätwerke EF.⸗T sgelic 88. 8. E.⸗W. Steali
Industrielle 8 vFensch 1 Fenpeldof, eißensee, nkow, Pnon.
Föeng Heegerm
döpen 9 angeschkossen sind, dürsen, sofem ihnen in hneagpen des 8. dieser Bekanntmachung eine monatliche Strymentnahme von mehr ass 2 b0 kwh bis 2 ,1000 kMhzusteht, in der 8 von 6 Uhr Vormittats 8- 19 Ub Hormiktage (Sperrzeit) elek⸗
trischen Strom außer zu Beleuchtungszwecken nicht entnehmen. scheee in mehreren 6ge arbeitenden Betriebe sind don der Einhaltung der Sperrzeit eit.
4. 3 Induftriele und gewerbliche Betriebe, welche an die in 8 3 auf⸗ gekührten Elektrizitatewert; angeschlollen sind, müͤssen, sofera
Zugunsten der ostjüdischen Flüchtlinge
Zur Beschaffung von Weihnachtsliebes⸗ gaben für die Pfleglinge der Anstalten
Der Minister für Volnwohlfahrt J. A. Bracht.
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen
8 Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird
—
31. Dezember 1920 in Preußen — Geldsammlung durch Aufrufe.
31. Dezember 1920 in Preußen — Geldsammlung durch Aufrufe.
31. März 1921 in Preußen — Gh sammlung und Werbung von 11 gliedern.
Verband
Pfeiffersche An⸗ stalten
in Gemäßheit des § 2 dieser Bekanntmachung monafliche Strom⸗ entnahme von mehr als 1000 kwh zusteht
soweit sr nicht täglich in drei Schichten arbeiten, mindestens die
älfte,
soweit sie täglich in drei Schichten arbeiten, mindestens 35 vH der jeweiligen monatlichen Strommenge in der Zeit von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens entnehmen. Die vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erlassenen Anordnungen der Kohlenwirtschafesstelle welche eine höͤhere Stromentnahme während der Nachtstunden seß⸗ setzen, bleiben in Kraft. 1 .
§ 5. ndustrielle und gewerbliche Betriebe, die nicht an die im ü
aufgeführten Elektrizitätswerke eeee sind, dürfen, sofern ihne in Femäßheit des § 2 dieser Bekanntmachung eine monatliche Strom⸗ entnahme von mehr als 1000 kwh zusteht, nicht mehr als 80 vH derjenigen Strommenge entnehmen, die sie durchschnittlich in der Zeit vom 1. Jannar bis 30. September 1920 von 6 Uhr Vor⸗ mittags bis 10 Uhr Abends von der damals zulässigen Menge monat⸗ lich tatsächlich verbraucht haben.
Diese Einschränkung auf 80 % findet keine Anwendung auf Be⸗ triebe, die mindestens 35 % ihrer zulässigen Gesamtstrommenge während der Nacht entnehmen.
§ 6. 4 Die Koblenwirtschaftsstelle kann in dringenden Fällen Aus⸗
nahmen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung bewilligen
oder weitere Einschränkungen festsetzen.
§ 7. Die Stromentnahme ist nach Schichten (unter Zeitangabe) se. eng. in den vorgeschriebenen monatlichen Strommeldekarten an⸗ zugeben.
8.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die seit lichen Beschränkungen in der Stromentnahme kann die Kohlenwirt⸗ schaftsstelle ohne vorherige Verwarnung Stromsperrungen von min⸗ destens achttägiger Dauer verhängen.
§ 9.
Wer den Bestimmungen dieser Bekanntmachung oder n⸗ ordnungen, welche auf Grund dieser Bekanntmachung erlassen welden oder in Gemäßheit des § 1 Absatz 2 dieser Bekanntmachung in Kraft bleiben, zuwiderhandelt oder wer die geforderten Auskünfte über Stromverbrauch nicht rechtzeitig erteilt oder wissentlich un⸗ richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bit zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 ℳ oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§ 10. Diese Verordnung tritt mit dem 15. November 1920 in Krast
Berlin, den 4. November 1920. Rehlercwessscha .. in den Marken. 8 rte.
Bekanntmachung.
Dem Restauratenr Emil Meyer in Berlin Kl. Frankfurterstr. 25, habe ich die Wiederaufnahme dal durch Verfügung vom 2. Mai 1919 (R.⸗A. Nr. 108) untersagten Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundeßratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. 8
Berlin O. 27, den 1. November 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.:
ysannienachang Das gegen den Fleischermeister The hier, Zabelsdorfer Straße 8a, am 6. August d. 5 Verbot des Handelsmit Fleisch, Fleis Art und Vieh ist wieder aufgehoben. Stettin, den 4. Nodember 1920. Der Polizeiptäsident. J. V.: Hölker.
J. erlasse waren aleer
d
odor Treiche! 7
—
qCökannimnach— Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung uneuverläsßeg Personen vom Handel vom 25. September 1915 (GBl. S. 603 habe ich dem Kellner Kurt Spatzek in Berlin⸗Schöne berg, Geigsbergstraße 41 bei Sievert, durch Verfügung vom hentice Tage den Handel mit s eer des tagc.,9 Bebarsfs wegen Unzuverlaͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbeie untersagt.
Berlin 0. 27, den 1. November 1920. 1
Der Poltzeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
,
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Leen sgvgh umzuverss eer onen vom Handel vom 23,. September 1915 (0165Bl. S. 603) abe ich dem Kapellmeister Elja Weltmann n Berlin⸗Schönebherg, Reue Winterfeldstraße 9 durch Rer⸗
ücung vom heutigen Tage den Handel nit Gegenstancen
täglichen Bedarfs wegen Unznverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetriebh untersagt. Berlin 0. 27, den 2. November 1920. I Der Polbeipräsident. Abteilung W. J. B.: Heyl.
“ Bekanntmachuüng.
Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlassger 21 vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Fleischer Willi Ramm, hier, Kkeine Oderstraße 8 /9, der Handel mit Fleisch, Fleischwaren aller Art und Vieh sowie segliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt worden.
Stettin, den 3. November 1920.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Durch⸗ ührung des Friedensvertrags, für auswärtige Angelegenheiten, ür Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen und für Rechts⸗ pflege hielten heute eine Sitzung.
Auf Anfrage hat das Kabinett beschlossen, daß am 9. November in den Reichsbetrieben und ⸗behörden nicht gefeiert wirrde. v 1
2
16 5 1““
Seit Anfang Oktober finden in Paris Verhandlungen über den Verkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland statt. Es tagt dort eine Kommission, der ein deutscher und ein polnischer Delegierter angehören, und deren Vorsitz M. Leverve als Bemstragter der Bot⸗ schafterkonferenz führt. Anfang November wurden diese Verhandlungen wegen einer unaufschiebbaren Reise des französischen Vorsitzenden unterbrochen und werden am 22. November in Paris wieder cufgenommen werden. Damit die Zwischenzeit nicht nutzlos verstreicht, sollen, wie
„Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, semige technische Fragen,
por allem der Eisenbahn und der Post, ohne deren Erledigung die Pariser Verhandlungen leiden würden, vom 9. November ab erst in Warschau und dann in Danzig verhandelt werden.
Ueber einzelne wichtige Fragen ist bereits eine Einigung er⸗
zielt, andere sind dagegen nicht strittig, so daß bei dem gegen⸗ bäriofn Verhandlungsstand das Ergebnis noch nicht abzu⸗ ““ 1A1A14“
Eine hu. des Güterverkehrs über die litauische Grenze 8 er Eisenbahn Eydtkuhnen — Wirballen, die auf “ es Militärbefehlshabers am 1. November statt⸗ Fes hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ergeben,
aß im keinem Falle militärische Heeresbedarfsgegenstände befördert worden sind. Eine Beförderung von Mannschaften ist gleichfalls in keinem Falle festgestellt worden. Weiter wurde ermittelt, daß keinerlei Gütertransporte stattgefunden haben, für die nicht die Genehmigung des Reichskommissars für bie Ein⸗ und Ausfuhr vorgelegen hat. Alle entgegenstehenden Behauptungen sind unzutreffend.
—
Die für Anfang November in Aussicht genommens er⸗ neute Beratung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft mit den Ernährungsministern der Länder, für die Weimar als Tagungsort angesetzt war, muß mit Rücksicht auf die Behandlung des Etats des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die in nächster Zeit im Reichstage bevorsteht, um einige Wochen verschoben werden. Die Beratung soll dann eine grundsätzliche Aussprache über die Ein⸗ und Ausfuhr sowie Besprechung über die Getreidebewirtschaftung, insbesondere die von Hafer und Gerste, über die Schmalzbewirtschaftung sowie über die Wirkung der Aufhebung der Zwangswirtschaft für Fleisch, die Vieh⸗ und Fleischpreise und den Stand der Fleischversorgung umfeassen.
—y
Am 4. und 5. November tagte unter dem Vorsit des Reichsverkehrsministers der auf Grund eines Reichstagsbeschlusses gebildete Sachverständigen⸗Beirat zur Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Reichseisenbahnen. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nahm der Beirat fbazchs Vorträge entgegen, die ihm über die allgemeine wirt⸗ chaftliche Lage der Eisenbahnen, über die Ferosgdegfeten der Hauptwerkstätten und über die Frage einer Preis⸗ senktung der für die Eisenbahn wichtigsten Rohstoffe ge⸗ geben wurden. Ihnen schloß sich eine eingehende Aussprache an, in der zahlreiche Mitglieder des Beirates das Wort er⸗ griffen. Neben einer großen Zahl von Feßgerfrägen wurde insbesondere die Organisation der Reichseisenbahnen, ihre Personalpolitik und vor allem die finanzielle Lage der Eisen⸗ bahnen erörtert. Von allen Rednern wurde hingewiesen, daß neben äußerster eücranemng der Ausgaben danach ge⸗ strebt werden müsse, die Einnahmen zu steigern. Die Tarife im Personen⸗ wie im Güterverkehr seien der allgemeinen Preis⸗ steigerung nicht gefolgt und trügen der in den letzten Jahren eingetretenen Geldentwertung keine Rechnung. Deshalb müsse
trotz der damit verbundenen Belastung für das Wirtschafts⸗ leben ernstlich geprüft werden, ob nicht eine nochmalige Tarif⸗ erhöhnug angebracht sei.
Für die weitere Erörterung der zahlreichen Fragen, die der Beirat beraten wird, sind drei Ausschüsse gebildet worden, die mit je neun Mitgliedern des Beirates besett ind. Der Tarifausschuß wird alle Fragen bearbeiten, die sich auf die Steigerung der Einnahmen erstrecken. Der Wirtschafts⸗ ausschuß wird die Wirtschaftsführung der Eisenbahnen hin⸗ chtlich ihrer earbeiten und die Fragen der Lersonalpolitik und der Verwaltung in den Kreis seiner Be⸗ ratungen ziehen. Der Werkstättenausschuß soll die wirt⸗ schaftliche Gestaltung des Werkstättenwesens und die Fragen er .* der Reparaturwerkstätten der Eisenbahnen erörtern. 8
Dag oͤsterreichische Staatz amt der Finanzen hat dem Wolffschen Telegraphenbͤro“ zufolge angeordnet, daß auf Grund des deutsch⸗österreichischen Uebereinkommens zur Regelung efer finanzieller Fragen vom 1. September des Jahres, nr G, nunmehr den deutschen Reichs⸗ f7
ie Auzschüsse werden ihre 2 1
88 “ 822 1“ angehörigen der Besitz von altösterreichischen Wert⸗ papieren ohne Rücksicht auf ihren in⸗ oder ausländischen Wohnsitz von der in dem österreichischen Gesetz vom 4. Juli 1919, Staatsgesetzblatt Nr. 353, angeordneten Ablieferung frei⸗ gelassen werde, wofern sie die betreffenden Wertpapiere schon am 10. Juli 1919 im Besitz hatten und diese nicht etwa erst nachher erworben haben.
Die Gesuche sind bis spätestens zum 20. November des Jahres bei der Oesterreichischen Devisenzentrale, Abteilung für ausländische Wertpapiere, Wien 1 (Börsengasse 11), einzureichen.
Im S des Landtags wurde gestern der von der U. S. P. beantragte Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Amnestie für politische Vergehen, mit den Stimmen der bürgerlichen gegen die Stimmen der sozialistischen Parteien abgelehnt.
Oesterreich.
Der dritte Parteitag der deutsch⸗österreichischen Sozialdemokratie hat gestern in Wien unter großer Be⸗ teiligung von Delegierten aus allen Teilen der Republik seine Beratungen begonnen. Nach Erstattung des Berichts über die Tätigkeit des Parteivorstands beantragte der frühere Gesandte in Berlin Hartmann, den Parteivorstand zu beauftragen, die Volksabstimmung über den Anschluß der Republik Oesterreich an das Deutsche Reich in die Wege zu ge⸗
Großbritannien und Irland.
Die ägyptische Delegation, die dieser Tage nach London zurückgekehrt ist, um mit Lord Milner über das in Aussicht genommene englisch⸗ägyptische Abkommen, betreffend die künftige Regierungsform Aegyptens, neuerdings zu beraten, wird London binnen kurzem verlassen, da es ihr nicht gelun en ist, eine Einigung, besonders bezüglich der Aufhebung des ritischen Protektorats, herbeizuführen, welchen Zeitpunkt die Delegation für den wesentlichsten ansieht. Wie „Reuter“ er⸗ fährt, hat die ägyptische Delegation in Anbetracht der vorgestern von Lord Milner im Oberhaus gegebenen Zusicherung betr. ägyptische Reformen die Abreise aus London verschoben und erwägt eine neue Konferenz mit Milner.
— Die „Times“ meldet, daß der Handelsvertrags⸗ entwurf mit Sowjetrußland in den letzten Tagen von der englischen Regierung einer genauen Prüfung unterworfen worden sei und mit Rücksicht auf die im Auslande sowohl wie in England selbst geübte Kritik noch sehr wichtige Ab⸗ änderungen erfahren werde.
— Der Minister für Irland erklärte vorgestern im Unterhause, daß im Laufe des vergangenen Monats in Ir⸗ land 22 Polizisten getötet und 28 verwundet, von Militär⸗ personen 21 getötet und 30 verwundet sind. m gleichen Monat mußten in Irland 233 Personen vor dem Kriegsgericht erscheinen, von denen 167 zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
— Der Exekutivausschuß der Zweiten Inter⸗ nationale hielt vorgestern in London eine Sitzung ab, an der außer den englischen Delegierten teilnahmen: für Deutsch⸗ land Wels, für Belgien Vandervelde, für Holland Troelstra, is- Schweden Engberg. Wie der „Telegraaf“ meldet, hat der
usschuß am Schluß seiner Beratungen eine Kundgebung
gesh die Dritte Internationale veröͤffentlicht, in der eißt:
Sozialismus bedeutet Frieden, Bolschewismus bedeutet Gewalt und Krieg. Wir erheben gegen die Leiter der Dritten Intexnationale die Beschuldigung, daß sie die Arbeiter demoralisieren. lle der Demokratie setzen sie eine bewaffnete Diktatur, nicht die des Proletariats, sendern die eines Ausschusses ein. Sie beleidigen 27 Millionen organisierter Arbeiter, indem sie sie Streikbrecher nennen. Mögen sie auch mit der Lohnsklaverei ein Ende gemacht haben, so setzen sie an ihre Stelle die Staatssklaverei.,
8 8 116““ 5
„Die frang sische und die belgische Regierung si über eingekommen, an das Generalsekretariat des Volkerb
ge es
d undes ein Schreiben zu richten, in dem der ,5 des endgültigen Uebereinkommens zwischen den beiden Ländern zur Kenntnis gebracht wird.
— Das „Journal Officiel“ veröffentlicht eine Verordnung über die Einsetzung eines Obersten Rats der Ver⸗ braucher, der eine scharfe Kontrolle der Lebensmittelpreise und der Preise für die wichtigsten Bedarfoartikel ausüben soll und dem Ernährungsministerium angegliedert wird.
— Im Budget für 1921 wird für Syrien ein Kredit von über einer Milliarde Francs verlangt. Dem
Matin“ zufolge wird es deswegen zu einer großen Debatte im Finanzaus chuß kommen. G
— Wie der „Temps“ mitteilt, haben sich die englische und die französische Regierung dahin geeinigt, daß auf ungefähr zwei Jahre ein englischer General die inter⸗ alliierten Streitkräfte und die interalliierten Kontrollkommissionen in der Türkei, die auf Grund des Friedensvertrags unterhalten werden ae befehlige. Dagegen wird ein Franzose den auf Grund des Friedens⸗ vertrags zu schaffenden Finanzausschuß zur Ueberwachung der türkischen Finanzen leiten.
8 8 8 Rußland.
Der russische und der ukrainische Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten haben an Lord Curzon einen Funkspruch gerichtet, in dem sie dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge nachdrücklich dagegen Protest erheben, daß zwischen den alliierten Großmächten und Rumänien be⸗ züglich der Angliedernng Beßarabiens durch Rumänien ein Vertrag unterschrieben ist. Die Sowjetrepubliken Rußland und Ukraine könnten keinen Vertrag über Beßarabien ohne
ihre Teilnahme als rechtsgültig anerkennen.
— Die „Nowaja 6 Schisn“ behauptet, aus durchaus zuverlässiger Quelle zu wissen, daß in Mos kau tatsächlich roße Ueenßgan ausgebrochen seien. Aus Petersburg seien
Truppen abgesandt, um den Aufruhr zu unterdrücken.
Der deutsche Botschafter von Berenberg⸗Goßler hat dem König sein Beglaubigungsschreiben überreicht.
— Der Beginn der eeelae. mit den Südslawen in Santa Margherita ist auf den 7. November festgesetzt worden.
Nicderlan
Der mit der Untersuchung der Frage der Verfassungs⸗ abänderung betraute Ausschuß ertlärt in seinem VBerichte, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, daß die monarchische Staatsform ein Segen fer das Volk sel, doch nur solange die Beibehaltung eines wahrhaft nationalen Königtums möglich sei. Von * 5*9 — seien daher auszuschließen die⸗ enigen Personen, die keine Sicherheit dafür bieten, daß sie ie nationalen Gefühle der Niederländer teilen und mit ihren einheimischen Verhältnissen genügend vertraut sind. Die Bestimmungen, die andere Personen, die nicht Nach⸗ kommen der jetzt regierenden Fürstin sind, zur Regierung ulassen können, seien daher zu streichen, während die Thron⸗ 2 wenn männliche aus der männlichen Stammlinie ent⸗ sprofsene Nachkommen fehlen, auf das zweite Geschlecht, das von dem setztverstorbenen Könige abstammt, zu beschränken sei. Der Augenbtick wo nach der Verfassung kein befugter Nach⸗ folger vorhanden ist, kann sich dann eher ergeben als nach den sebigen Bestimmungen. Um so größere Bedeutung sei daher een Bestimmungen zuzuweisen, die für dieses Fehlen getroffen werden müssen. Mangels eines verfassun mäßigen Thron⸗ folgers müsse die Gelegenheit bestehen, die Frage in Erwägung u ziehen, ob vielleicht der Uebergang zu einer anderen Staats⸗ form nicht vorgezogen zu werden verdiede.
Litauen.
Der litauische Minister des Aeußern Pu rickis hat nach einer Meldung der „Litauischen Telegraphenagentur durch den litauischen Vertreter in London dem Völkerbund mitgeteilt, daß die litauische Regierung dem Vorschlage des Völkerbunds⸗ rats vom 28. Oktober, 4— eine Volksabstimmung,
rundsätzlich zustimme, aber ihrerseits den Völkerbund ersuche,
über das Gebiet und die Art der vorgeschlagenen Volksabstimmung mitzuteilen. Ferner ist die litauische Regierung der Ansicht, daß keine Volksabstimmung nördlich der in Suwalkl am 7. Oktober mit Polen vereinbarten Demarkations⸗ linie stattfinden dürfe.
8 einer Meldung des . akischen Preß⸗ büros“ suchte im Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses der Minister Dr. Susta die Behandlung des deutschen Schul⸗ wesens durch die Hereeng dadur terklären, daß er das Schicksal der tschechischen Münderheitsschulen auf deutschem Ge⸗ biete einen Leidensweg nannte, der zu einem Mißverhältnis zwischen deutschem tschechischem Schulwesen geführt habe; zum Ausgleich hätten daher einige deutsche Schulen aufgehoben oder eingeschränkt werden müssen.
Schweden.
Der frühere Minister des Aeußern Frhr. von Palm⸗ Ferne * zum Gesandten in London und der Gesandte in adrid und Lissabon Frhr. von Beck⸗Friis zum Gesandten in Rom ernannt worden.
8 Grtechenkland. Fec Der Ministerpräsident Weniselos erklärt in e. auf die Forderung Gunaris’, die Thronfolgefrage dur eine Volksabstimmung zu regeln, Blättermeldungen zufolge, daß er die diplomatische Frage von der Dynastiefrage nicht trennen wolle, da sie beide unlösbar verbunden seien. Volksabstimmung würde der Paragraph 52 der Verfassung widersprechen, .gen- der König durch die beiden Kammern und mit einer Zweibrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ewählt werden muß. Die Meinung der liberalen Partei, ei, daß der verstorbene König Alexander rechtmäßiger Herrscher ewesen und der Erbprinz Paul sein rechtmäßiger Nachfolger
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V 8 Die Rückkehr des gestürzten Königs Konstantin würde
eftige innere Kämpfe in Griechenland zur Folge haben und gleichzeitig Griechenland seiner Freunde berauben; die Alliierten würden sich von Griechenland abwenden. Wenn Gunaris bei den Wahlen die Mehrheit erhalten sollte, so schließt Weniselos, möge er die Kandidatur des Königs Konstantin aufstellen, wenn er seine Schultern stark genug fühlt, um die Verantwortung für ein solches Verbrechen gegen das Volk auf sich zu nehmen. “ 1 Amerika.
Die Verhandlungen zwischen dem japanischen Bot⸗ schafter und dem Staatsdepartement in Washington über die Einwanderungsfrage sind, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, wieder aufgenommen worden. Öbwohl der S Kalifornien ein Gesetz angenommen hat, das japanischen Untertanen von der Einwanderung ausschließt, hofft man zu einer Regelung zu gelangen.
— Der frühere demokratische Staatssekretär Bryan hat eine Erklärung abgegeben, worin er anrät, Wilson möchte unverzüglich zurücktreten.
— Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist Alfredo Zayas zum Präsidenten der Republik Cuba gewählt worden.
Arbeitsstreitigkeiten.
Das tarifliche Einigungsamt der Stadt Berlin hat unter dem Vorsitz des Bürgermeisters der neuen Stadtgemeinde Berlin, Ritter, gestern in der Lohnstreitigkeitsfrage des Magistrats mit den Arbeitern und Bürobilfs⸗ kräften (vgl. Nr. 251 d. Bl.) „W. T. B.“ zufolge nachstehenden Schiedsspruch gefällt: „Der zwischen den Parteien — dem Magistrat Berlin einerseits und den Arbeiter⸗ und Angestelltenverbänden andererseits — abgeschlossene Lohn⸗ bezw. Vergütungstarif wird dabin abgeändert: 1. Der Stundenlohn der an den städtischen Elektrizitäts⸗, Gas⸗ und Wasserwerken beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen wird um fünfzig Pfennig je Stunde erhöht, der in dem Tarif er⸗ wähnte Begriff der Schwerarbeit für die in diesen Werken be⸗ schöftiaten Arbeiter und Arbeiterinnen fällt fort. 2. Alle anderen Ar⸗
eiter und Arbeiterinnen erbalten zwanzig Pfennig je Stunde mehr als bisher. Sämtliche nicht ständig Angestellten (Hilfskräfte), die unter den Vergütungstarif fallen, erhalten die diesem Satz enr⸗ sprechende Erhöbhung ihrer Monatsvergütung. 38. Ausgenommen von der Erhöhung des Lohns (Vergütung) 8 * die in Kost und Logis befindlichen Personen und die Jugendlichen im Alter bis zu siebzehn Jahren. 4. Dieser neue Tarif gilt auf unbestiumte Zeit, 5. Die arteien haben sich bis zum itag, den 12. November 1920, ormittags 10 Uhr, zu erklären, ob sie diesen Schiedsspruch an⸗ nehmen.“ — Die im Schiedsspruch vorgesehenen Erhöhungen bedeuten für die neue Stadtgemeinde Berlin eine jährliche Mehr⸗ ker güeeg von 70 Millionen, während die Lohnforderungen
der Arbeiterschaft eine Kic⸗ von rund 900 Millionen erforderten. —
Zu diesem Schiedsspruch nahmen diesigen Blättern zufolge gestern abend die Funktionäre und Vertrauensleute der E (Hilfskräfte) des Groß Berliner Magistrats in einer Versammlung Stellung. In einer Entschließung lehuten sie die 20 Pfennigzulage, die eine