1920 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 Me. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zettungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

taatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 2 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗

Einzelne Nummern kosten 1 M.

Nr.

uschlag von 80 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt an: ie be ee des Reichs⸗

und Staatsanzeigers. erlin SW 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

262. Recchsbantgtrotoneo. Berlin, Donnerstag, den 18. Nobember, Abends. Poftichectonto Bertin 41821. 1920

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8 Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsfendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Exequaturerteilung. 1

Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Ausfuhrabgaben⸗ tarifs.

Bekanntmachungen, betreffend Genehmigungen zur Herstellung von Mischfutterarten. 3

Handelsverbot.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer

81 ““

221 des Reichs⸗ Gesetzblatts. 21 des Reichs

8 Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. in Schneidemühl über den Grenzverkehr mit Vieh und Geflügel.

Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

„Der Ministerialrat beim Reichspostministerium, Geheimer Oberpostrat, Professor Dr. Strecker ist zum Präsidenten Ab Telegraphentechnischen Reichsamts in Berlin ernannt worden.

Den Konsuln der Republik Columbien in Bremen Adolf Held und in Bremerhaven Heinrich Lindemeyer sowie dem

Schütte ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

8 Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandels kontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus⸗ fuhrabgabentarifs.

Auf Grund der §§ 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (REBl. S. 500) zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (NEBl. S. 2128) wird bestimmt: 8

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Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabentarifs werden wie folgt geändert:

606 Waren, ganz oder teilweise aus Perlmutter oder Nach⸗ ahmungen davon, soweit sie nicht besonders aus⸗ gen ommen sind oder durch die Verbindung mit an⸗ deren Stoffen unter andere Nummern fallen: Knöpfe eebx..ö.FZZ8.2350 (Fächer s. Nr. 532, Opern⸗, Ferngläser s. Nr. 757, Perlmutter in ganzen Schalen, geschliffen oder poliert, auch mit Perlen, 605.)

8

.

757d Photographische Linsen, geschliffen und gefaßt, auch ge⸗

färbt; photographische Objektive, auch ungefaßte photographische Linsen sowie diese Waren aller Art . 3 Photographische Apparate (Kamera usw) . 0

891b Sprechmaschinen (Phonographen, Grammophone usw.)

einschließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden elektrischen Maschinen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern aaööö-öö56 Milchentrahmungsmaschinenl⸗Zentrifugen, Separatoren) 0 Taschenuhren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen ... 0 Taschenuhren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Gold oder Silber belegt bö. Uhrgehäuse zu Taschenuhren aus Silber oder aus un⸗ edlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Gold oder Silber belegt (plattiert) 2 Uhrgehäuse aus unedlen Metallen oder afs Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffken. 0 93 Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige, und Rohwerke 0 932 Triebe und Unruhen (Balancen) aus Stahl für Taschenuhren; Teile von Taschenuhren (Uhrfurni⸗ turen) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet, versilbert oder in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern falllenn 0

Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen des ee. ege eienaes

Königlich spanischen Vizekonsul in Bremen Hermann Conrad

Teile von Taschenuhren (Uhrfurnituren) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Gold oder Silber belegt (plattiertio)) 1

Turmuhren, auch elektrische, und Teile von solchen, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Ausnahme der nicht zugehörigen Ge⸗

8 wichte und Ketten zu diesen. M1ö“

939 Klaviere aller Art: mit einer Fabrikationsnummer vom 1. Mreil 1920 b6 .“

v d d dć ́ 11256262*

Als solche erkennbare Teile von Klavieren aller Art, mit Ausnahme der unter 940 genannten..

941a Geigen, auch als solche erkennbare Teile davon .. . 941b Celli, Kontrabässe und andere Streichtonwerkzeuge, auch

als solche erkennbare Teile dvon 941e Zithern, auch als solche erkennbare Teile davon.. 941d Gitarren, Harfen, Mandolinen und andere Zupfton⸗

—₰½ D₰½ —½

werkzeuge, auch als solche erkennbare Teil davon.. 942a 1 Fagotten, Flöten (außer den unter Nr. 942a 2 ge⸗ nannten), Klarinetten, Oboen, englische Hörner und andere in der Regel aus Holz hergestellte Blaston⸗ werkzeuge (außer Okarinas), auch solche erkennbare STeeille davon (außer den unter 942a 3 genannten) 0 9422 2 Flöten aus Holz mit nicht mehr als einer Klappe (Querpfeifen), auch solche erkennbare Teile davon. 0 942a 3 Blätter für Klarinetten und Saxophone, Röhren für Fagotten, Oboen, Sarrysophoen. 0 9425 1 Trompeten und andere Blastonwerkzeuge aus Metall (außer Flöten aus Metall, Okarinas), auch als solche erkennbare Teile davon (außer den unter Nrn. 942a 3 und b 8, 9 genannten): mit Ventilen, aber ohne Zungen ..... 9425 2 5 Klappen, z. B. Saxophone, Oficleiden, Sarry⸗ L111aa*“ 9425 3 —: mit Zungen (auch mit Ventilen) 9425 4 —: ohne Zungen, ohne Klappen und Ventile.. 942b 5 5 aus Metall, auch als solche erkennbare Teile 9425 6 Okarinas aus Stoffen aller Art, auch als solche er⸗ TF se daaccaca 9425 7 Blastonwerkzeuge, anderweit nicht besonders genannt, auch als solche erkennbare Teile davon... 9425 8 Ventile, einfache und zusammengesetzte (Teile von Ton⸗ werkzeugen der Nrn. 942b 1, 942 b 3) . . . . .. 9425 9 C11“ von Tonwerkzeugen der Nrn. 942b 1 943a Spielwerke (Spieldosenwerke) ohne Gehäuse bei einem Reingewichte des Stückes von 500 g oder darunter und als solche erkennbare Teile davoon 0 Andere mechanische Spielwerke, nicht unter 943c fallend, fertige Spieldosen sowie Vorrichtungen zur mechani⸗ schen Wiedergabe von Tonstücken (Phonola, Pianola usw): mit einer Fabrikationsnummer vom 1. April 1920 ubub. 1 ander. 1 Als solche erkennbare Teile von vorstehend genannten Spielwerken usw.; Musiknoten für mechanische Spielwerke oder für Vorrichtungen zur mechanischen Frsx von Tonstücken (Musikrollen, Noten⸗ .] Aristons, Drehorgeln, Orchestrions und andere ähnliche mechanische Spielwerke und als solche erkennbare NCN g44* Mundharmonikas, soweit sie nicht Kinderspielzeug sind, auch als solche erkennbare Teile davon ... .. Ziehharmonikas, soweit sie nicht Kinderspielzeug sind, auch als solche erkennbare Teile davon . . . . . . Musikbecken, Tamtams, Gongs, auch als solche erkenn⸗ HWile daadadadao Trommeln, Pauken und Tonwerkzeuge, nicht besonders genannt, auch als solche erkennbare Teile davon Saiten, abgevaßt. Drahtsaiten, nicht übersponnen, auch poliert, lackiert oder mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogn. ..6 Kinderspielzeug aller Art und Teile davon; auch Christ⸗ bangeschmukee

Artikenl 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 20. November 1920 ab in Kraft. 8

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Bezeichnung: M. Brockmanns gewürzter kohlensaurer Futterkalk „M. Brockmanns Zwergmarke“. Nährstoffgehalt: 0,58 % Feuchtigkeit, 5,09 % Drganische Stoffe

85 3 94,33 % Anorganische Stoffe. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Kohlensaurer Futterkalk, Fenchelpulver. 6 Name des Herstellers: M. Brockmann, Chemische Fabrik m. b. H., Leipzig⸗Eutritzsch. . Berlin, den 4. November 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas.

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Bekanntmachung. 8 Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 16. Oktober 1920 J.Nr. Vv/4. M. 290 die Herstellung folgender Mischfutterart genehmigt worde:

Bezeichnung: Mischfutter. Nährstoffgehalt: 17,61 % Wasser. 8

15,17 % Protein, 1,65 % Fett, 49,38 % Kohlehydrate, 13,07 % Rohfaser, 3,12 % Mineralstoffe. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Haferabfälle, 1

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Ackerbohnen bezw. Erbse, Getrocknete Ruͤbenschnitzel⸗ Name des Herstellers: Firma Friedrich Jaacks in Kiel. Berlin, den 11. November 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas.

Bekannt machung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 16. Oktober 1920 J.⸗Nr. Vv/4. M. 354 die Herstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:

Bezeichnung: P kohlensaurer Futterkalk Spezial⸗ Nährstoffgehalt: reiner gemahlener kohlensaurer Kalk 96,69 %,

Drogenpulver (Fenchel) 3,64 %.

Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Staubfein gemahlener reiner kohlensaurer Kalk,

Fenchel.

Name des Herstellers: A. Sichtig, Chemische Fabrik und Seifen⸗ werk in Plaue i. Thür. Berlin, den 13. November 1920. v“ Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Niklas.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 ist der Händlerin Frau Helene Kreissig, Dresden⸗A. Tittmannstraße 41, der unmittel⸗ bare und mittelbare Handel mit Brennstoffen mit

Wirkung für das Reichsgebiet untersagt worden. 8 Dresden, am 12. November 1920. Der Rat zu Dresden, Gewerbeamt B. Reichardt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 221 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter 8 Nr. 7848 eine Bekanntmachung, betreffend die Prozeß⸗ ordnung des nach Artikel 304 des Friedensvertrags von Versailles errichteten Deutsch⸗Englischen Gemischten Schieds gerichtshofs, vom 13. November 1920. Berlin, den 15. November 1920.

Berlin, den 16. November 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: von Le Suire.

Der Reichsminister der Finanze J. A.: Fischer.

CBekanyntmachung., 8 luf Erund des §8 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (REBl. S. 491) ist am 16. Oktober 1920 J.⸗Nr. v/4. M. 305 die Herstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:

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besetzen.

des Landesverwaltungsgesetzes vom IN. Jali 1.888 (Eefezsrtmml. S. 195) den Regierungsrat Dr. Graetz in Oxwoeln pum Smlh⸗

Postzeitungsgamt. Krüer.

Preußen. Finanzministerium. Die Katasterämter Zossen und Ger litz imd an

Ministerium des J naera. Die Preußische Staatsregierung hat urf Grunnd dor

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