Was die Ausführungen des Herrn Abg. Hertz anlangt
über die Auffassung der Städte über die kommende Preissenkung, so
kann ich dem nicht zustimmen. Er meint, den Städten war damals nicht bekannt, daß die Aufhebung der Fleischzwangswirtschaft kommen würde, und sie konnten infolgedessen berechtigterweise mit einer Senkung der Preise kalkulieren. Ich glaube, das trifft nicht zu, denn die Aufhebung der Fleischzwangswirtschaft hat nur einen Einfluß, aber nicht den entscheidenden, auf dem in Rede stehenden Gebiete. Unter Berücksichtigung der Friedensverhältnisse darf angenommen werden, daß die diesjährige Kartoffelernte zur Befriedigung des Kartoffel⸗ bedarfs für Speisezwecke durchaus ausreicht. (Widerspruch und Zu⸗ rufe von den Sozialdemokraten.)
Was nun die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dietrich anlangt über den Mißgriff bei Lieferungsverträgen, so habe ich ihn dahin verstanden, daß es ein Nachteil war, daß die Städte die An⸗ meldungen, die ihnen möglich waren im Rahmen der Verordnung, nicht gemacht haben. Das ist meine Auffassung. Ich habe schon in meinen letzten Ausführungen im Plenum zum Ausdruck gebracht und darf es an dieser Stelle mit allem Nachdruck wiederholen: wäre damals von der Verordnung, die nach reiflicher Prüfung und An⸗ hörung aller beteiligten Instanzen erlassen worden ist, von den Städten der entsprechende Gebrauch gemacht worden, so wäre uns die heutige Diskussion vielleicht erspart geblieben. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.)
Ich darf da noch mit einem Wort auf die Produktionspolitik kommen. Es ist eine Frage der Düngemittel und eine Frage des Saatguts, wie der Herr Abgeordnete Dietrich mit Recht betont hat. Ich kann mir aber den Vorschlag, der vom preußischen Landwirt⸗ schaftsminister gemacht worden ist, nicht zu eigen machen; ich halte es nicht für möglich, heute etwa eine Milliarde Mark Reichsmittel zur Verbilligung der Düngemittel anzufordern. Ich muß es offen aussprechen, man würde nicht mit Unrecht das als eine Liebesgabe an die Landwirtschaft auffassen. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts. — Zuruf von den Sozialdemokraten: Vollkommen falsch!) Wie liegen denn die Dinge: Wollen Sie denn der Landwirtschaft die Ver⸗ billigung der Düngemittel zuwenden ohne eine Gegenleistung? Sie verlangen dann doch auch von der Landwirtschaft, daß sie das Ge⸗ treide zu einem niedrigeren Preise zur Verfügung stellt. Es ist Ihnen doch weiter bekannt, daß die Aufwendung von Düngemitteln nur etwa 14 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Produktions⸗ kosten ausmacht, und daß deshalb eine Senkung der Preise für Ge⸗ treide allein auf Grund der Verbilligung der Düngemittel, wenn sie überhaupt möglich ist, sich immer nur in sehr engen Grenzen halten könnte. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Nein, wir müssen den Weg, den wir vorgeschlagen haben, gehen, mit allen Mitteln unsere einheimische Düngemittelproduktion steigern, einen kleinen Teil für den Export bereitstellen und aus dem übrigbleibenden Ge⸗ winn wie beim Kali einen Fonds bilden, der dazu dienen soll, all⸗
mählich zur Verbilligung der Düngemittel beizutragen. (Sehr richtig!
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im Zentrum und rechts.) Es ist doch nicht ein Zufall, daß wir gerade beim Kali eine viel stetigere Politik für die Preise beim inländischen Kaliabsatz haben, während wir sie bei anderen Düngemitteln nicht haben. Die Kaliindustrie war in der Lage, aus dem Exportgewinn heraus für eine gewisse Maßhaltung in den Preisen beim inländischen Kaliabsatz zu sorgen, und diesen Weg müssen wir auch bei anderen Düngemitteln gehen. Wir müssen für eine Verbilligung der Phos⸗ phate sorgen und in erheblichem Maße Rohphosphate in das In⸗ land zu bringen suchen und daäfür sorgen, daß im Hinblick auf das Gesetz des Minimums möglichst alle Pflanzennährstoffe vertreten sind, um so den höchsten Nutzeffekt der pflanzlichen Produktion er⸗ zielen zu können.
Was die Frage nach dem Saatgut anlangt, so wenden wir den Arbeiten und der Tätigkeit des Kartoffelforschungsinstituts die größte Aufmerksamkeit zu. Wir sind der Meinung, daß durch eine groß⸗ zügige und umfangreiche praktische Propaganda in der Landwirtschaft Aufklärung geschaffen werden muß über die Krankheiten der Kar⸗ toffeln, über die Ursachen des Abbaues der Kartoffeln, über den Wert und die Eigenschaften der einzelnen Sorten usw.
Wir sind jetzt dabei, einen Plan für praktische Beispielwirt⸗ schaften aufzustellen, denn wir sind der Meinung: mehr als Merk⸗ blätter und Flugschriften wird es wirken, wenn wir den Bauern — und darauf kommt es an, daß wir die bäuerliche Landwirtschaft für die Förderung der Produktion gewinnen — in den Kreisen der bäuerlichen Landwirtschaft Beispielwirtschaften schaffen, in den ein⸗ zelnen Dörfern die intelligentesten Leute herausgreifen, ihnen Dünge⸗ mittel zur Verfügung stellen, sie zur Versuchsbestellung zu gewinnen suchen (sehr gut! im Zentrum und bei den Deutschen Demokraten), und dann können die Bauern sehen, was ihre intelligenten Berufs⸗ genossen in ihrem Betriebe leisten. Dazu brauchen wir vielleicht nicht einmal Staatsmittel, sondern dazu reichen vielleicht die Kassen aus, die wir auf dem Gebiete der Düngemittelwirtschaft haben. Auf diesem praktischen Wege kommen wir weiter. Dann wird es erreicht werden können, daß auch der kleine Bauer dazu kommt, bessere Sorten anzubauen, besser und mehr zu düngen, so daß er damit zu seinem Teile dazu beitragen wird, die landwirtschaftliche Produktion zu steigern und zu stärken. Gerade in der Gewinnung der mittleren und kleinbäuerlichen Landwirtschaft liegt die Gewähr für unseren Aufstieg und allein die entscheidende Möglichkeit dafür, daß wir aus der heimischen Scholle das Letzte und Höchste für die Sicherung unserer Volksernährung in der Zukunft herausholen. (Bravol bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum.)
Zum Schlusse möchte ich noch eine irrtümliche Bemerkung des Herrn Abgeordneten Schiele richtigstellen. Er hat gesagt, der Städtetag hätte seinerzeit die Wiedereinführung der Zwangswirt⸗ schaft für Kartoffeln verlangt. Dem ist nicht so; diese Eingabe ging vom Magistrat Berlin aus. (Beifall bei den Deutschen Demokraten
d i Zentrum
30. Sitzung vom 19. November, Nachmittags (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)“)
Präsident Löbe teilt mit, daß ein Ausschuß von 14 Mitgliedern für Kriegsbeschädigtenfürsorge gebildet werden wird. Der Präsident bittet zum ersten Punkt der Tagesordnung, den kleine Anfragen bilden, die Regierungsvertreter, die Beantwortung der Anfragen auf Wunsch der Presse lauter vorzutragen, damit die Oeffentlichkeit davon Notiz nehmen könne.
Wor
*) Mit Ausnahme der Reden d ten Minister, die im te wiedergegeben his S. 8
Als erste der kleinen Anfragen steht auf der Tagesordnung eine Anfrage des Abg. Dr. Roesicke (D. Nat.) über den bolschewisti⸗ schen Agitator Sachs. Diese Anfrage ist bereits viermal verlesen worden, konnte aber, da kein Regierungsvertreter anwesend war, auch heute wiederum nicht beantwortet werden.
„Auf Anfrage der Abgg. Ernst und Henke (U. Soz. r.) über die Pachtschutzordnung, die sich, obwohl ursprünglich als Pächterschutz gedacht, täglich mehr in ihren Auswirkungen als Maßnahme erweise, die von den Besitzern mißbraucht werde, um maßlosen Pacht⸗ und Landwucher zu treiben, erwidert
Ministerialrat Krüger: Die Beantwortung der Anfrage kann erst nach Abschluß der Feststellungen erfolgen, die im Gange sind und etwa zwei Wochen dauern werden.
Auf Anfrage des Abg. Dr. Frhr. von Lersner (D. V.), welche Schritte die Reichsregierung unternommen habe, um das schweres Los der noch in “ (Avignon) zurückge⸗ haltenen deutschen Kriegsgefangenen zu erleichtern und ihre Frei⸗ lassung zu bewirken, erwidert 3 .
Reichskommissar Stücklen: Das Material ist bei der Reichs⸗ regierung eingegangen. Sie wird eine eingehende Darstellung geben, wenn das Material gesichtet ist.
Auf Anfrage der Abg. Frau Schröder (Soz.) über die Ent⸗ lassung unehelicher Mütter aus dem Dienst erwidert
Staatssekretär Dr. Lewald: Ob die Entlassung unehelicher Mütter aus dem Dienst gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob diese ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen können, und besonders auch davon, ob sie durch ihr Verhalten die Achtung verletzt haben. Diese Frage allgemein zu verneinen, ist mit Rücksicht darauf un⸗ möglich, daß große Beamtenverbände, wie der Verband der Post⸗ und Telegraphenbeamtinnen und der der Volksschullehrerinnen, einen ent⸗ gegengesetzten Standpunkt vertreten. Eine allgemeine Ordnung, daß hier kein Entlassungsgrund und auch kein Grund gegen die Anstellung vorliege, kann nicht in Aussicht genommen werden.
Auf Anfrage des Abg. Henke (U. Soz. r.) über ein Monopol der deutschen Papierausfuhr für den Hartmann⸗Konzern erwidert
Regierungsrat Dr. Willecke: Der Regierung ist nicht be⸗ kannt, daß der Firma Wilhelm Hartmann u. Co. ein Monopol für die deutsche Papierausfuhr mit Hilfe gesetzlicher Maßnahmen ge⸗ schaffen werden soll. Der Verband deutscher Druckpapierfabriken und die Vereinigung ringfreier Zeitungsdruckpapierfabriken, die unter Aufsicht der Regierung den Papierbedarf der deutschen Presse zu be⸗ hördlich festgesetzten Preisen sicherstellen, haben Anfang Oktober beim Reichswirtschaftsministerium den Antrag gestellt, ihnen im Hinblick auf die infolge Krferb seenng bei ihnen angesammelten Papiervorräte für die 18 bis 1. Juli 1921 ein gegenüber den bisherigen Mengen wesentlich erhöhtes Ausfuhrkontingent freizugeben. Sie erklärten sich dabei bereit, die bei der Ausfuhr erzielten Gewinne in großem Umfang zur Verbilligung des Druckpapiers für die deutsche Presse zur Verfügung zu stellen. Den vertretungs⸗ weisen Vertrieb der zur Ausfuhr zuzulassenden Papiermengen sollte auf Grund privater Vereinbarung in der Hauptsache die Firma Wilhelm Hartmann u. Co. in Berlin übernehmen, während ein kleiner Teil nach bestimmten Ländern teils unmittelbar durch die Verbände und teils durch den übrigen Papiergroßhandel nach Maßgabe seiner bisherigen Beteiligung am Exportgeschäft ausgeführt werden sollte. Die Regierung mußte den Vorschlag der Verbände ernsthaft prüfen, weil er 1. die Möglichkeit bot, die immer unerträglicher werdenden Schiebungen und Preisunterbietungen mit deutschem Zeitungs⸗ druckpapier im Ausland zu unterbinden, weil 2. eine er⸗ hebliche Herabsenkung des Inlandpreises im Interesse der notleidenden deutschen Presse in Aussicht gestellt war und weil gleichzeitig 3. die Möglichkeit bestand, das Reich von den bei seiner ungünstigen Finanzlage immer drückender empfundenen Zuschüssen zur Verbilligung des Druckpapiers für die Presse endlich zu befreien. Die Angelegenheit ist im Reichswirtschaftsministerium mit allen beteiligten Kreisen, nsbesondere auch den Vertretern der Zeitungs⸗ verleger, des Handels und der Papier verarbeitenden Industrie in wiederholten Besprechungen eingehend erörtert worden. Dabei haben schließlich auch die Vertretungen des Handels und der Papier ver⸗ arbeitenden Industrie ihren anfänglichen Widerspruch fallen gelassen nachdem dem Handel eine angemessene Beteiligung und der Inbustrie die Sicherstellung ihres Inlandbedarfs in Aussicht ge⸗ stellt war. Demgemäß haben sämtliche beteiligten Kreise der Freigabe bestimmter Ausfuhrmengen für die Zeit bis zum 30. April 1921 zu⸗ gestimmt. Für das Reichswirtschaftsministerium besteht keine Ver⸗ anlassung, einer Ausfuhrregelung, der alle Beteiligten zugestimmt haben und die zudem die Wirkung hat, das Reich finanziell zu ent⸗ lasten und gleichzeitig eine fühlbare Preissenkung im Inland herbei⸗ zuführen, die Zustimmung zu versagen, zumal sich dabei an em bisherigen Verfahren grundsätzlich nichts ändert. Die beiden Druckpapierverbände bleiben nach wie vor Träger der Ausfuhrbewilligung, da nur auf diese Weise die von ihnen im Inland durchzuführende Preissenkung mit der Ausfuhrregelung in Einklang gebracht werden kann. Die Tatsache, daß sie zur Erzielung eines für die Allgemeinheit möglichst günstigen Ergebnisses, abgesehen von den ihnen selbst und den übrigen Händlern vorbehaltenen Mengen, einen großen Teil des Ausfuhrkontingents einheitlich durch die Firma Wilhelm Hartmann u. Co, als ihren Exportvertreter in ihrem Namen und für ihre Rechnung im Ausland vertreiben lassen, gibt dieser Firma kein Ausfuhrmonopol und hietet nach Ansicht der Reichsregierung keinen Anlaß, der im allgemeinen Interesse liegenden Ausfuhrregelung zu widersprechen.
Auf eine ergänzende Anfrage Henke über die Veröffentlichun der Verträge erfolgt keine Antwort. Cg Auf Anfrage der Abg. Frau Dr. Matz (D. V.) wegen Auf⸗ hebung der Zucerbewirtscha tung für das Wirtschaftsjahr 1921/22 erwidert „Regierungsrat Heinitz: Durch die Freigabe des Verkehrs mit Rüben und mit Melasse und durch die derartige Errechnung des Rohzuckerpreises, daß der Landwirt für seine Rüben einen aus⸗ kömmlichen Preis kommt, ist eine wesentliche Förderung der Zuckererzeugung zu erwarten. Die voöllige Freigabe der Zuckerwirtschaft für 1921/22 kann die Reichsregierung noch nicht ankündigen, da sich die Verhältnisse, insbesondere auf dem Welt⸗ markt, noch nicht übersehen lassen. Für den Fall der Beibehaltung der Zwangswirtschaft auch für 1921/22 soll der Zuckerpreis wie in diesem hte auf einem Rübenpreis errechnet werden, der eine Verwertung der Rüben zu wenigstens 20 ℳ für den Zentner wie zur Zeit ermöglicht.
Auf Anfrage des Abg. Ziegler⸗Westfalen (Dem.) wegen der mangelhaften Kartoffelzufuhr und der unerträglichen Preise im rheinisch⸗westfälischen Industrierevier erwidert
Regierungsrat Heinitz: Die in diesem Jahre versandten Kartoffeln betragen 18 Millionen Zentner mehr als im Vorjahre, es sind mehr Kartoffeln geliefert, als von den Kommunalverbänden im Vorjahre geliefert sind. Im einzelnen hat allerdings eine un⸗ gleichmäßige Deckung beetssfunden⸗ und es haben sich bei dem Ueber⸗ gang von der Zwangswirtschaft zur freien Wirtschaft Reibungen er⸗ geben, die erst allmählich überwunden werden können. Wegen der Preise wirkt die Reichsregierung dauernd auf die Vereinbarung unter den Organisationen hin. Es ist auch darauf hingewirkt worden, daß in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster der Kar⸗ toffelbedarf auf die Reichsreserve angemeldet wird.
Abg. Biener (D. Nat.) weist in seiner Anfrage darauf hin, daß die vermehrte Verteilung von Kochmehl an die Bevölkerung durch die Reichsgetreidestelle dem Zentralverband der deutschen Kon⸗ sumvereine und den Kommunalverbänden übertragen ist, und fragt an, ob nicht auch der Reichszentrale deutscher Bäckergenossenschaften die Verteilung übertragen werden kann.
Regierungsrat 6 Die Reichsgetreidestelle liefert das Kochmehl nur an die Kommunalverbände. Die Einschaltung der Bäckereigenossenschaftemn würde die Verteilung nur er⸗ schweren und eine Benachteiligung des Kleinhandels mit Mehl be⸗ deuten. Die Kommunalverbände können sich aber zur Untervertei⸗ lung der Bäckergenossenschaften bedienen.
dagegen tun
verfassung durch
Auf Anfrage des Abg. D. Mumm (D. Nat.) wegen der im Widerspruch mit der Reichsverfassung an verschiedenen Orten (Neu⸗ kölln, Elberfeld) eingerichteten religionslosen Schulen erwidert
Staatssekretär Schulz: Nach der Reichsverfassung dürfen be⸗ kenntnisfreie (weltliche) Schulen, in denen Religionsunterricht im Sinne der Verfassung nicht erteilt wird, in Preußen solange nicht ein⸗ gerichtet werden, als die Ausführungsgesetze zur Reichsverfassung nicht erlassen sind. Der preußische Unterrichtsminister hat jedoch wegen der schultechnischen Schwierigkeiten, da viele Kinder am Re⸗ ligionsunterricht nicht teilnehmen, in einzelnen Fällen ge⸗ nehmigt, daß diese Kinder in besonderen Schulsystemen vereinigt werden. Dort muß Religionsunterricht sehr planmäßig erteilt werden, wenn Teilnehmer vorhanden sind. Vom Standpunkt der Reichs⸗ verfassung ist gegen dieses vorläufige Verfahren Bedenken nicht zu erheben. Wegen der Schulverhältnisse in Neukölln bin ich mit dem Unterrichtsminister in Verbindung getreten, habe jedoch noch keine Antwort erhalten.
Auf eine Ergänzungsfrage des Abg. Mumm, ob der 8 bekannt ist, daß Neuköllner Schulkinder zu weiten Wegen, auch nach Berlin, zum Religionsunterricht gezwungen sind, erwidert 8
Staatssekretär Schulz, daß er, wie gesagt, vorläufig darauf noch nicht antworten könne. b
Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Runkel (D. V.) wird er⸗ widert, daß den bei Verminderung der Reichswehr aus dem Dienst geschiedenen Musikmeistern die Abfindungssummen nicht erhöht werden können, weil sonst eine zu große finanzielle Belastung eintreten wurde.
Auf eine weitere Anfrage desselben Abgeordneten erklärt die Regierung, daß die Schulen bei der Kohlenbelieferung nicht als lebenswichtige Betriebe betrachtet werden können, sondern daß ihre Versorgung im Rahmen des Hausbrandes erfolgen muß. Wo mangelhafte Belieferung zu einer Verkürzung des Unterrichts führt, ist es Sache der örtlichen Nebenverteilung, darüber zu entscheiden, ob nicht eine bevorzugte Belieferung eintreten kann.
Da nunmehr ein Regierungsvertreter anwesend ist, kann auch die erste der heutigen Anfragen erledigt werden.
Abg. Dr. Roesicke (D. Nat.) weist in einer Anfrage darauf hin, daß nach Angaben der russischen Regierung der russische Bol⸗ schewist Sachs längere 3 in Deutschland bolschewistische Agitation betrieben hat. Er fragt an, welche Regierungsstelle für die Einreiseerlaubnis verantwortlich sein. “
I1“ Berendt antwortet, dem Sachs sei eine Einreiseerlaubnis vom Auswärtigen Amt nicht erteilt worden. Ein bolschewistischer Agitator Sachs, der auch unker anderem Namen auftrat, sei allerdings als lästiger Ausländer ausgewiesen worden.
Die Ergänzungsanfrage des Abg. Roesicke, was die Regierung will, daß jetzt noch von Rußland große Summen zur bolschewistischen Agitation nach Deutschland fließen, soll später beantwortet werden. “ 1
bg. Gutknecht (D. Nat.) ersucht in einer Anfrage die Re⸗ gierung, dem notleidenden Bauhandwerk möglichst staatliche Aufträge zuzuweisen. Die Regierung sagt dies zu. 3 1
Abg. Frau Dr. Matz (D. V.) fragt an, ob die S nicht eine Konferenz für Schulbildung und Schulerziehung der Mädchen einberufen will.
Frau Ministerialrat Dr. Bäumer antwortet, die Erörterung der Madchenbildungsfragen falle in den Rahmen der Reichsschul⸗ konferenz. 1
Abg. Dr. Hertz (U. Soz. r.) richtet an die Regierung die Frage, warum sie ihren wiederholten Zusagen einer Entschädigung der Angehörigen der unter dem “ des Oberleutnants Marloh ’“ Matrosen bisher so schlecht nachgekommenen sei.
Ein Regierungsvertreter erwidert: Ueber die An⸗ sprüche der Hinterbliebenen wird von den ordentlichen Zivilgerichten entschieden. Einen Einfluß auf den Gang der Prozess hat die Re⸗ gierung nicht. (Lebhafte Unruhe bei den U. Soz.) Wegen der Be⸗ teiligung der Polizei an den Vorgängen kann auch eine Ent⸗ schädigungspflicht Preußens in Frage kommen. Das Landgericht I. Berlin hat bereits so entschieden. Die Reichsregierung hat jedoch unabhängig von den Zuständigkeitszweifeln zehn Hinterblie⸗ benen, die sich an sie gewandt haben, Beihilfen bereits ge⸗ zahlt, teilweise in Höhe von 1000 und 1200 ℳ. Ob auf Grund des Tumultschadengesetzes Schadensersatz verlangt werden kann, unterliegt der Prüfuns des zuständigen Ausschusses, den die Hinter⸗ bliebenen anrufen müßten. “
Abg. Dr. Hert (zur Ergänzung der Anfrage): Es ist ein unerhörter Zustand, daß die große Not der Angehörigen der Er⸗ mordeten nicht gemildert wird. Das muß auf weite Kreise der Be⸗ völkerung ungemein aufreizend wirken. 8
Auf die Anfrage des Abg. Dr. Löwenstein (U. Soz. r.) über das Dorf Zehrendorf bei Zossen, das immer noch zu mili⸗ tärischen Zwecken gebraucht werde, obwohl die Wohnungsnot der Zivilbevölkerung groß sei, erwidgrt -
ein Regierungsvertreter: Die kleinere nördliche Hälfte des militärischen Uebungsplatzes bei Zossen, rund 2000 Hektar, ist vom Reichsschatzministerium zur anderweitigen Verfügung freigegeben worden. Nicht freigegeben werden kann die Kaserne der ehemaligen Infanterieschießschule und das Dorf Zehrensdorf. Diese sind noch voll benötigt zur Unterbrigung der verheirateten Angehörigen der in Wünsdorf ligenden Truppen, für welche Mietswohnungen in Wüns⸗ dorf nicht vorhanden sind.
Auf die ergänzende Anfrage des Abg. Künstler (U. Soz. r.), was für „anderweite Zwecke“ das seien, erfolgt keine Antwort.
Auf die Anfrage Biener (D. Nat.) über Verletzung der Reichs⸗
Nrordnungen des sächsischen Ministeriums über dern Ersatz des Religionsunterrichts erwidert. 4
Staatssekretär Schulz: Die Erhebungen über diese hee heit sind erst nach Schluß der Nationalversammlung zum Abschluß gekommen. Die befragten Sachverständigen haben sich dahin geäußert, daß der betreffende Unterricht nicht als Religionsunterricht im Sinne der Reichsverfassung angesehen werden kann. Die sächsische Regierung ist in diesem Sinne verständigt worden.
„Auf Anfrage des Abg. Laverrenz (D. Nat.) über die Ent⸗ schädigung von Auslandsdeutschen verliest
Staatssekretär Müller eine längere Antwort, aber so leise, daß davon auf der Tribüne nichts zu verstehen ist.
Präsident Löbe bemerkt, daß es im Interesse der Erledigung der Geschäfte des Haͤuses besser sein würde, wenn solche langen Antworten schriftlich gegeben würden.
Auf Anfrage des Abg. Bruhn (D. Nat.) über Rückzahlung 8 u. die pensionierten Offizieren gegeben sind, er⸗ wider
Oberst a. D. Lange: Es handelt sich hier um keine allgemeine Anordnung. Nur etwa 400 Angehörigen der alten Armee mußten die bereits ausgezahlten Teuerungszulagen wieder in Anrechnung gebracht werden, weil sonst bei der Berechnung wach dem neuen Pensionsgesetz Schwierigkeiten entstanden wären. Auch für die betreffenden Pensio⸗ näre wäre es so besser gewesen, als wenn sie nach Inkrafttreten des Gesetzes die zuviel gewährten Teuerungszulagen auf einmal hätten zurückgeben müssen.
Die Interpellation der Deutschnationalen, betreffend den Berliner Elektrizitätsstreik, ist der Reichsminister des Innern Koch innerhalb der vorgeschriebenen Frist su be⸗ antworten bereit. Präsident Löbe gedenkt die Interpellation e deaei gedes⸗ oder Mittwoch auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Interpellation Müller⸗Franken (Soz.), betreffend
Kapitalverschiebungen nach dem Ausland, wird,
nachdem Reichsfinanzminister Dr. Wirth sich bereit erklärt
he⸗ sie von morgen ab zu beantworten, auf die Montags⸗ itzung gebracht werden.
Präsident Löbe fügt hinzu, daß am Montag auch die Vorlage, betreffend die Autonomie Oberschlesiens, zur erston Beratung kommen soll; morgen, Sonnabend,
die Interpellation wegen Sozfalisierung des Kohlenbergbaues und die erste Lesung der Vorlage, betreffend die beschleunigte Erhebung des Reichsnotopfers, auf die Tagesordnung kommen.
Der von Mitgliedern aller Parteien unterschriebene Antrag Dr. Fortmann und Gen., die Regierung zu ersuchen, die bisher für Zeitungen Postgebührensätze noch um ein Vierteljahr länger, also bis zum 31. März 1921 in Kraft zu lassen, wird ohne Erörterung einstimmig angenommen.
Es folgt die erste Lesung des vom Reichsminister des Innern vorgelegten Entwurfs eines Fe über den Staatsgerichtshof in Verbindung mit der Beratung des Schreibens des Reichsministers des Innern über denprovisorischen Staats⸗ gerichtshof.
Abg. Dr. Radbruch (Soz.): Schon 1908 hat dem
damaligen Reichstage ein sozialdemokratischer Antrag 5 Ein⸗ setzung eines Staatsgerichtshofs für Ministeranklage vorgelegen. Die gegenwärtige Aktion setzt ein mit jener Kundgebung des damaligen Ministerpräsidenten Scheidemann. General Luden⸗ dorff solle den Staatsgerichtshof haben, den er bei seiner Rück⸗ kehr von Schweden forderte. Es wurde dann ein Gesetzentwurf ein⸗ gebracht, der ein Strafgerichtsverfahren gegen alle Personen vorsah, die bei Ausbruch, Verlängerung und Verlust des Krieges schuldhaft mitgewirkt hätten. Aus den Beratungen der Kasreseee chnhan ist ein Untersuchungsausschuß hervorgegangen, der aber nicht an die Stelle des Staatsgerichtshofs treten, sondern nur eine vorbereitende Instanz sein sollte; es wurde in Aussicht ge⸗ nommen, nach dem Wortlaut der inzwischen zustandegekommenen Ffächsrerfosfang einen Staatsgerichtshof einzusetzen, der außerdem die besonderen Vergehen aburteilen sollte, die sich aus einer etwaigen Kriegsschuld ergaben. Der Verfassungsausschuß hat dann die Aus⸗ arbeitung eines solchen Gesetzes in Angriff genommen. Sämtliche ihm vorliegenden Entwürfe gingen von der gleichen Auffassung aus. Zu unserm Erstaunen wird uns jetzt ein Entwurf vorgelegt, in dem von einer Aburteilung der Kriegsschuldigen keine Rede ist, obgleich sich die Situation nicht im geringsten verändert hat. Die sozialdemo⸗ kratische Fraktion denkt nicht daran, darauf zu verzichten (Lebhafte Zustimmung b. d. Soz.), sie wünscht vielmehr, daß in dem Entwurf diese Möglichkeit hineingearbeitet wird. Wir wünschen eine Ergän⸗ zung dahin, daß auch die Aburteilung jeglicher schuldhaften Gefährdung oder Schädigung der Wohlfahrt und Sicherheit des Deutschen Reiches darin ermöglicht wird, also eine Formulierung ähnlich derjenigen, die, die Entwürfe Haußmann und Sinsheimer vorschlagen. Darin liegt nicht das Verlangen nach einem Ausnahmegesetz, noch kann einer solchen Formulierung der Vorwurf rückwirkender Kraft eines Strafgesetzes gemacht werden, wenn bestimmt wird, daß die Strafe des Amts⸗ verlustes und der Aemterunfähigkeit auf die vor dem Inkrafttreten des “ Delikte keine Anwendung finden kann, son⸗ dern daß es in diesen Fällen bei der Feststellung der Schuld sein Be⸗ wenden haben soll. Ein ferneres Bedenken haben wir gegen die Zusammensetzung des Staatsgerichtshofs. Nach der Vorlage oll er aus je fünf Mitgliedern höchster Gerichte, Erwählten es Reichsrats und Erwählten des eichstags bestehen. Bei den Juristen ist das Reichsgericht keineswegs die Fleisch gewordene Gerechtigkeit, diese Erfahrung haben wir erst neuerdings wieder bei der Handhabung des Amnestiegesetzes gemacht, sondern es ist bewußt oder meistens unbewußt nichts anderes als der Anwalt bestimmter Interessen und der Mächte, die fähig sind, solche Interessen in die Form Rechtens zu übersetzen. (Große Unruhe und Pfui⸗ rufe rechts.) Wir wollen, daß der Gerichtshof unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten lediglich aus zwei Gruppen, Reichsrats⸗ und Reichstagsmitgliedern, zusammengesetzt wird, unter denen eine bestimmte Anzahl Juristen mit Richterfähigkeit sein müssen. Ein solcher Antrag ist bereits vom Verfassungsausschuß angenommen ge⸗ wesen. Endlich halten wir für untunlich, daß die Geschäftsordnung und das Gerichtsverfahren durch den Reichsgerichtspräsidenten be⸗ stimmt werden soll; wir verlangen, daß das Verfahren auch vor diesem Gerichtshof den Vorschriften der Strafprozeßordnung genügt. Aufgabe der Ausschußberatung wird es sein, zu erwägen, ob alle Bestimmungen der Strafproßordnung Anwendung auf dieses Verfahren erdulden können. Im parlamentarischen Staat tritt die Bedeutung der Minister⸗ anklage scharf zurück, da das Parlament Einfluß auf die Ernennung der Minister hat. Von höchster praktischer Bedeutung ist dagegen das Verfahren bei Verfassungsstreitigkeiten. Wir wollen nicht, daß die Gerichte mit der Nachprüfung der Verfassungsmäßigkeit befaßt werden, wir sind der Meinung, daß der Reichstag selbst der Sechie Richter darüber ist, wie die Verfassung anzuwenden sei, wir wollen also auch nicht diesen Staatsgerichtshof berufen wissen, jederzeit eine solche Nachprüfung vorzunehmen, wir wollen ihn nicht als Wächter für die Verfassung gegen den Reichstag bestellen, wohl aber als Garanten der Reichstagsminderheit gegen die Reichstagsmehrheit, insoweit als diese Minderheit in den Fällen, wo ein Gesetz mit einfacher Mehrheit angenommen ist und die Minderheit darin eine Verfassungsänderung erblickt, diese Minderheit unverzüglich nach der Beschlußfassung durch den Reichstag die Ent⸗ scheidung des Staatsgerichtshofs anrufen kann. Was dem Landes⸗ staatsrecht recht ist, muß dem Reichsrecht billig sein. Schon vor 12 Jahren hat in diesem Saale eine große Verhandlung über den Gedanken der Kanzlerverantwortlichkeit stattgefunden, damals, als der bekannte Artikel des „Daily Telegraph“ erschienen war, auch ein Teil des Stoffes zu dem Nessushemde, das wir jetzt am Leibe zu tragen verdammt sind. Damals hat der Abg. Friedrich Naumann in der Vorahnung des Kommenden an das Wort erinnert, daß ganze Völker büssen müssen, was der Herrscher in seinem Wahnwitz sündigt. Naumann aber war nicht der Mann der starken politischen Tat, und die Parole, die damals Ledebour und Singer ausgaben: Keine Kanzler⸗ verantwortlichkeit, keine Finanzreform! fand bei Naumanns Freunden nur laue Zustimmung, auf der Rechten nur empörte Ablehnung und höhnisches Gelächter. Es ist ein brennender Schmerz, sich sagen zu müssen, wie manches, wie alles anders gekommen wäre, wenn damals der Geist der Geschichte verstanden worden wäre. Ueber dem heutigen Entwurf steyt das bitterste Wort, das es für einen Staatsmann über⸗ haupt geben kann, das Wort: Zu spät! Möchten die, die es angeht, aus diesen Erfahrungen endlich lernen! (Beifall b. d. Soz.)
Abg. Gräf⸗Thüringen (D. Nat.): Dazu, daß die Reichs⸗ tagswahlen zugunsten der Rechtsparteien ausgefallen sind, hat die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses mit beigetragen. Die Herren Cohn und Sinzheimer, die uns einseitig im Unter⸗ suchungsausschuß die Schuld am Kriege aufbürden wollten, haben mit ihren Anklagen schmählich Schiffbruch gelitten. Wir sind selbstverständlich gegen solche Untersuchungen, solange sie im feind⸗ lichen Auslande nicht ebenfalls stattfinden. (Abg. Bernstein (Soz.): Wir müssen aber den Anfang machen! — Lachen und Widerspruch rechts. Gegen den Gesetzentwurf haben wir schwere Bedenken. Es ist ein Unding, daß der Reichstag einen Teil der Richter des Staatsgerichtshofes selbst ernennen soll. Der Rei g befindet sich doch hier in der Rolle des Anklägers. Mein Abschen gegen diese Bestimmung wird nicht dadurch gemildert, daß die Richter im voraus auf ein Fihr gewählt werden; wenn sie ad hoc gewählt würden, wäre das allerdings der Gipfel der Ungeheuerlichkeit. Die Hauptaufgabe des Staatsgerichtshofs, lapt man, sei auf ver⸗ fassungsmäßigem Wege zu suchen. Nun, es hat sich ja herausgestellt, daß es manche Länder mit der Verfassungstreue nicht sehr genau nehmen. (Zurufe der Soz.: Bavern!) denke z. B. an Preußen. Dort gibt es auch heute noch Minister, denen Verstöße gegen die Reichsverfassung glatt nochgewiesen werden können. (Zurufe der Soz.: Beweise)h Ich erinnere an das Verbot der Orgesch durch Herrn Severing! Ich hoffe, daß mit den Landbagswahlen ein Um⸗ schwung komnurt, der mit Ihrer Regierung aufräumt. Nach meiner Ansicht lieat der Schwerpunkt der Vorlage auf politischem Gebiet. Der Staatsgerichtshof ist der Kernpunkt der von Ihnen prokla⸗ mierten Volkssouveränität. Nun, ich meine, die Einführung des Staatsgerichtshofs wird das Mißtrauen gegen die Minister in Reinkultur züchten. Wir lassen uns nicht nehmen, wieder einmal zu fragen: Wie war es denn früher? Früher
hatten wir Ministeranklagen nicht . weil die Ernennung der Minister durch die Krone die währ bot, daß sie eine weiße Weste anhatten; ein Minister, der mit der Reichsver⸗ fassung nicht 16 gutem Fuße stand, hätte sich für Geld sehen lassen önnen. Nun, heute kann ja der Staatsgerichtshof, wenn Minister durch ihre Amts⸗ oder Lebensführung dartun, daß sie zur Gesetzes⸗ IL wohl in gewissen Fällen zur Säuberung 85 Lebens beitragen. Wie lange soll aber das Anklagerecht des Reichstags ausgeübt werden? Wie steht es, wenn Neuwahlen kommen? Dadurch kann sich ja die politische Konstellation voll⸗ kommen ändern. Wir stehen der zen Fvage der Ministerverant⸗ wortlichkeit wegen Verfassungs⸗ Gesetzesverletzung nach wie vor kühl bis ans Herz hinan gegenüber. Aber wenn Sie es von Ihrem Standpunkte aus machen wollen, gut, so tun Sie es; und wem Sie meinen, daß die Sache zur Hebung der Moval auch in den höchsten Kreisen beitragen kann, dann wollen wir unsere Mitwirkung nicht versagen. (Beifoll.)
Abg. Dr. Kahl (D. V.): Mit dem Schreiben des Ministers, wonach der provisorische Staatsgerichtshof beim Reichsgericht zu⸗ sammentreten soll, sind wir einverstanden. Die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist nicht bloß äußerlich durch die Ver⸗ fassung eine staatsrechtliche Notwendigkeit, sondern auch innerlich. Der warmherzige Appell des Abg. Radbruch an den Geist der Geschichte war für uns nicht notwendig. 5 gut! rechts.) Wir sind durchaus des Staatsgerichts ofß⸗ ee. auch mit der Verpflich⸗ ung zur Entscheidung über die Ministerialverantwortlichkeit. Die frühere nationalliberale Partei, der wir geschichtlich nahe stehen, hat sich jederzeit zu den Grundsätzen der Ministerverantwortlichkeit be⸗ kannt. Ich bedaure sogar, daß dieser Gesetzentwurf nicht früher vor⸗ gelegt werden konnte. Allerdings hat die Regierung schon am 6. Juni 1919 den Entwurf über einen Staatsgerichtshof vorgelegt, dieser sollte aber ein Ausnahmegericht zur Feststellung der Schuld am Kriege sein. Dieser Entwurf ist damals, wie er es verdiente, im Verfassungsausschuß in Weimar mit Zustimmung aller Parteien, auch mit Zustimmung des damaligen Reichsministers des Innern, begraben worden. Namentlich der sozialdemokratische Abg. Sinz⸗ heimer war ausgesprochener Gegner dieses Entwurfs. Man über⸗ wies damals den Entwurf dem inzwischen gebildeten parlamenta⸗ rischen Untersuchungsausschuß, um der Regierung die förmliche Niederlage der Zurückziehung des Entwurfs zu ersparen. Tatsächlich hat ihn aber der Verfassungsausschuß als völlig ungeeignet beiseite gelegt. Nach der Uebersiedelung der Nationalversamnilung nach Berlin beriet der Verfassungsausschuß zwar die Frage weiter, aber lediglich auf Grund von vier Privatentwürfen, einem Entwurf von Kommissaren des Justizministeriums und des Ministeriums des Innern, einem Entwurf Dohna⸗Kahl, einem Entwurf Sinzheimer und einem Entwurf Haußmann. Die Schwierigkeiten häuften sich jedoch und man überwies die Entwürfe einem Unterausschuß, aber dieser hat niemals etwas von sich hören lassen. Die damalige Arbeit wird jedoch nicht verloren sein, sondern die Verabschiedung des jetzigen Entwurfs erleichtern. In dem jetzigen Entwurf ist der Zusammenhang zwischen dem Untersuchungsausschuß und dem Staatsgerichtshof gelöst. Dies war eine unselige und unmög⸗ liche Verquickung. Der Untersuchungsausschuß und der Staats⸗ gerichtshof haben nicht das Geringste miteinander zu tun. Der Unter⸗ suchungsausschuß kann nur, wie wir damals sofort beantragten, ein geschichtlich, wissenschaftlich und politisch arbeitender Feststellungs⸗ ausschuß sein. Mehr kann er nicht leisten, der Verbindung mit dem Staatsgerichtshof müßten wir widersprechen. An dem jetzigen Ent⸗ wurf lobe ich es, daß er sich nicht mit den Verfahrensvorschriften be⸗ lastet. Dagegen wünsche ich seine Angliederung nicht an das Reichsgericht, sondern an das Reichsverwaltungsgericht. Daß das Reichsverwaltungsgericht noch nicht besteht, ist kein Hindernis; ich möche nur bitten, daß die Errichtung des Reichsverwaltungs⸗ gerichts nicht länger verzögert wird, und frage an, wie weit die Vor⸗ bereitungen dazu getroffen sind Daß das Reichsgericht nicht weiter belastet werden soll mit neuen Aufgaben, ist nur ein äußerlicher Grund, aber der innerliche Grund gegen die Verbindung des Staatsgerichtshofs mit dem Reichsgericht ist, daß wir das Reichsgericht möglichst von aller Art von Politisierun freihalten wollen. (Sehr wahr! bei der Deutschen Volksparteih Dies verlangt das Fortbestehen des unbegrenzten Vertrauens zum Reichsgericht. Ein Reichsverwaltungsgericht dagegen ist als öffent⸗ lich⸗rechtliches Gericht von vornherein mit politischen Dingen befaßt. Dies gilt zunächst hinsichtlich der Ministerverantwortlichkeit, aber auch von den meisten anderen Zuständigkeitsgebieten, wie den Mei⸗ nungsverschiedenheiten über die Grenzen der Reichsaufsicht sowie den Verfassungsstreitigkeiten. Dabei kann es sich um politische Spannungen zwischen dem Reich und einzelnen Ländern oder zwischen einzelnen Ländern handeln. Dafür gerade ist ein Reichsverwaltunasgericht geeignet. (Sehr wahr! rechts.) Auch eine Ausdehnung der Zuständig⸗ keit auf die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ist für mich er⸗ wägenswert. Der Abg. Radbruch hat sich einen scharfen Ausfall gegen die deutschen Richter geleistet. Ich weise diesen Ausfall zurück. (Beifall.) Kein Mensch zweifelt daran, daß es einzelne Richter geben kann, die auch politische Ziele unter den Gesichtspunkt der Rechtsprechung bringen, aber daraus kann man nicht generalisieren. Wir haben allen Grund, die Obiektivität unseres deutschen Richter⸗ standes anzuerkennen. (Beifall.) Namens meiner Partei muß ich also gegen jene Ausführungen aufs allerbestimmteste Einspruch er⸗ heben. Ich hoffe, daß der künftige Reichsverwaltungsgerichtshof in Leipzig eingerichtet wird und unter gar keinen Umständen in Berlin. Berlin wird überhaupt sehr bald den Anspruch verwirkt haben, Reichshauptstadt zu sein. (Zuruf: Leider!) Leider ja, wenn es fortgesetzt das Ackerfeld für Sympathiestreiks und anderen groben Unfug bleibt. (Sehr gut! rechts.) Die Mißstimmung gegen Berlin ist nur zu begreiflich. (Unruhe bei den U. Soz.) Durch nichts als die Berliner Mißwirtschaft wird die Einheit des Reiches so gefährdet. (Sehr wahr! b. d. D. Vp.) Ich möchte Erwägungen und Anträge in der Richtung mir vorbehalten, ob nicht auch Stadt⸗ verwaltungen, die ihrer Aufgabe offenbar nicht gewachsen sind oder zum Schaden des Gemeimwesens ausüben, die z. B. das schleunige Eingreifen der Nothilfe in ungerechtfertigster Weise abgewiesen haben, — ob nicht auch solche unfähige Stadtverwaltungen oder Oberbürgermeister vor den Staatsgerichtshof gehören. (Sehr gut! rechts.) Schließlich möchte ich anregen, ob nicht ein ständiger Rechtsausschuß eingesetzt werden sollte, dem dieser und ähnliche Gesetzentwürfe vorzulegen sind. Ich denke mir eine Zusammensetzung von 28 Mitgliedern. Summa summarum; mit einer Reihe von Vorbehalten in Einzelheiten stimmt meine Partei gern diesem Ent⸗ wurf zu. (Beifall b. d. D. Vp.)
Hierauf nimmt der Reichsminister des Innern Koch das Wort, dessen Rede wegen verspäteten Eingangs des Steno⸗ gramms erst in der nächsten Nummer d. Bl. im Wortlaute wiedergegeben werden wird. G
Abg. Lipinski (U. Soz. r.). Die Vorlage bringt uns nicht die Möglichkeit, einen Minister zur Verantwortung zu ziehen. Die Anklageerhebung ist so erschwert, daß die ganze che nur auf dem Papier stehen bleiben wird. Wie “ ein Vorgehen in solchen Fällen ist, das feigt der Fall
rmes. Zu den Richtern, in deren Hand die Entscheidung liegt, haben wir nicht das Vertrauen, daß sie den Geist der neuen Zeit in sich aufgenommen haben. Die Herren von der Rechten scheuen natürlich die Verfolgung der Kriegsschuldigen. Es ist ja sogar Herrn Helfferich möglich, im Parlament zu sprechen. Da kann auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß wenig helfen. Im stehen wir der Vorlage außerordentlich steptisch gegen⸗ über.
Abg. Waldstein (Dem.): Die retrospektiven Betrach⸗ tungen über die Entwicklung der Vorlage haben wenig Zweck. Abg. Gräf hat den Untersuchungsausschuß hier herabgesetzt und dabei verschwiegen, daß seine Partei an dessen Ein⸗ setzung beteiligt war. Er hat mit derselben demagogischen Stimmungsmache hier gearbeitet, die seine Partei draußen anwendet. (Sehr wahr! links.) Herr Gräf kennt auch die preußische Geschichte schlecht, wenn er meint, früher wäre nie ein Anlaß gewesen, einen Minister vor den Staatsgerichtshof zu stellen. Ich bedauere, daß
der Abg. Radbruch sich zegen die Richter gewandt hat. Das Parla⸗ ment steht mir hoch, höher aber steht mir das Ansehen des Gesetzes und der Rechtspflege. (Beifall.) Das Gesetz will ein Provisorium durch eine feste Regelung ersetzen, aber es läßt selbst in allen Bestimmungen Provisorien offen. Es ist eine e. Gesetzesmacherei, wenn man so vorgeht. Da wäre es vielleicht zweckmäßiger, es vorläufig noch bei der Zuständigkeit des Reichs⸗ gerichts zu lassen. In Württemberg hat der deutschnationale Ab⸗ geordnete Bazilla wegen eines rein geschäftsordnungsmäßigen Streites beantragt, die württembergische Regierung vor den Staatsgerichtshof zu stellen. Das ist zweisellos ein Mißbrauch der Verfassung. Ich schließe mich dem Antrag auf Ueberweisung der Vorlage an einen Rechtsausschuß an, der eine Sn.; Einrichtung werden sollte. Dem Staatsgerichtshof wünsche ich ein Leben der Muße und absoluten
Untätigkeit. 3
Abg. Herzfeld (U. Soz. l.): Wir sehen in der Vorlage nichts als einen Versuch, auf diesem Wege den alten Obrigkeitsstaat wieder einzuführen. Verfassungsstreitigkeiten sind politische Streitigkeiten, und wenn man deren Entscheidung außerhalb der politischen Körper⸗ schaften verlegt, entzieht man dem Reichstag die Macht der politischen Entscheidung zugunsten der richterlichen Bureaukratie. Politische Fragen, die, wie etwa die Frage der Religions⸗ oder der weltlichen Schulen, das ganze Volk in seinen Tiefen aufwühlen und ⸗regen, sollen also jetzt von Richtern, die sogar die Oeffentlichkeit ausschließen können, nach dem formalen Recht unpolitisch entschieden werden! Die Richter sind doch auch Menschen und politische Menschen, und ihre politische Auffassung ist bei diesen Entscheidungen doch maßgebend. Wenn schon eine politische Entscheidung getroffen werden soll, warum soll sie dann nicht der Reichstag treffen, der doch gewissermaßen die politische Schichtung des deutschen Volkes widerspiegelt? Auch die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze ist eine hochpolitische Frage. Wenn ein Reichskanzler oder ein Minister darauf aus ié, die monarchische Verfassung wiederherzustellen und den Reichstag wegzujagen und er wird bei diesem Versuch ertappt, bevor der Versuch zur Fusführhag kam, und erhält vom Reichstage ein Mißtrauensvotum, kümmert f aber nicht darum und verletzt weiter die Verfassung, soll dann der Reichstag sagen: Bitte, Staatsgerichtshof, entscheide Du, ob der Mann die Verfassung verletzt hat und ob ihm sein Amt abgesprochen werden muß? Wenn die Dinge erst einmal so weit sind, dann ist auch der Staatsgerichtshof geliefert, dann rasseln draußen die Maschinen⸗ gewehre. Für einen solchen Fall Staatsgerichtshöfe einzurichten, das ist ein eingefrorener Trompetenton, das ist zugleich eine politische und historische Absurdität. In einer Zeit, wo wir daran gehen, eine neue Verfassung auf Grund des Rätesystems einzuführen, haben wir keine Veranlassung, uns mit einem Staatsgerichtshof zu befassen; wir lehnen die Vorlage als überflüssig und gleichgültig mit aller Ent⸗ schiedenheit ab.
Damit schließt die erste Lesung.
Persönlich stellt Abg. Dr. Radbruch (Soz.) fest, daß er be⸗ züglich der Juristen des Reichsgerichts nicht einen Angriff, sondern die Feststellung einer psychologischen Tatsache bezweckt habe.
Abg. Bazille (D. Nat.) behält sich vor, auf den Angriff des Abg. Waldstein, der in der Anrufung des Staatsgerichtshofs durch die Deutschnationalen des württembergischen Landtags eine Ungehörigkeit gefunden habe, später zurückzukommen. 8
Die Vorlage geht an einen Ausschuß von 28 Mit⸗ gliedern; über die Frage, ob dieser Ausschuß als Rechtsaus⸗ schuß ständig beibehalten werden soll, wird der Aeltestenrat unächst beraten.
Darvauf wird noch der Gesetzentwurf wegen Ge⸗ nehmigung von Rechtspflegehandlungen im west⸗ preußischen Abstimmungsgebiet ohne Erörterung in allen drei Lesungen erledigt.
Nächste Sitzung Sonnabend früh 10 Uhr: Erste Lesung der Vorlage wegen beschleunigter Erhebung des Reichsnot⸗ opfers, Interpellation, betr. die Sozialisierung des Kohlenbergbaues.
Schluß 5 ¼ Uhr.
Handel und Gewerbe.
„— Die Elektrolytkupfer⸗Notierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Meldung des „W. T. B.“ vom 19. d. M. auf 2595 ℳ für 100 kg.
.— Die im September d. J. mit 100 000 000 ℳ Stammkapital errichtee Deutsche Jurgens⸗Werke Aktiengesell⸗ schaft in Hamburg hat laut Meldung des „W. T. B.“ in einer Generalversammlung ihrer Aktionäre die Ausgabe von 50 000 Stück Vorzugsaktien zu je 2000 ℳ, also insgesamt 100 000 000 ℳ Vorzugsaktien beschlossen. Jede Vorzugsaktie über 2000 ℳ gewährt in den Generalversammlungen eine Stimme. Diese Vorzugsaktien sollen mit einer kumulativen Vorzugsdividende von 6 vH ausgestattet werden, darüber hinaus sollen sie am Reingewinn derart teilnehmen, daß für jedes Prozent, das an die Stammaktionäre über 10 vH verteilt wird, die Vorzugsaktien ½ vH erhalten, jedoch höchstens bis zu einer Gesamtdividende von 8 vH. Es ist der Gesellschaft das Recht des Rückkaufs der Vorzugsaktien zu 120 vH vorbehalten. Bei Nichtannahme des Rückkaufsangebots kann Kündigung zu 115 vH, erfolgen. Der Voranspruch im Falle der Liqui⸗ dation ist, abgesehen von etwa rückständigen Dividenden⸗ ansprüchen, mit 115 vH limitiert. Die Vorzugsaktien werden durch nachfolgende Banken zur Begebung gelangen: Deutsche Bank, Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Dresdner Bank, Vereinsbank in Hamburg, Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft. National⸗ bank für Deutschland, Kommanditgesellschaft auf Aktien, J. Dreyfuß & Co., E. Heimann, Schröder, Heve & Weyhausen, Rheinische Creditbank, Süddeutsche Disconto⸗Gesellschaft A.⸗G. und Württem⸗
ergische Vereinsbank.
— Die gestrige ve des Rheinisch⸗ westfälischen Kohlensyndikats Essen genehmigte laut Meldung des „W. T. B.“ den Antrag des Lothringer Hütten⸗ und Bergwerksvereins, das Hasper Eisen⸗ und Stahlwerk, mit dem er einen Betriebs⸗ und Interessengemeinschaftsvertrag abgeschlossen hat, aus seiner Verbrauchsbeteiligung zu beliefern. Des weiteren machte der Vorstand die Mitteilung, daß die zum 1. November 1920 bean⸗ tragte und vom Reichskohlenverband und dem Großen Ausschuß des Reichskohlenrats beschlossene Preiserhöhung von der Regierung bean⸗ standet worden sei und daß deshalb zum 1. Dezember ein neuer Preiserhöhungsantrag und zwar in Höhe von 17,50 ℳ gestellt worden sei. 1
— Die Aufsichtsräte der Lothringer Hütten⸗ Bergwerksverein Actiengesellschaft, Rauxel in Westfalen und des Georg⸗Marien Bergwerks⸗und Hüttenvereins Actien⸗Gesellschaft Osnabrück haben, laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, den demnächst einzu⸗ berufenden außerordentlichen Generalversammlungen die Genehmigung eines Interessengemeinschaftsvertrages auf 24 Jahre zu empfehlen mit dem Zweck, bei beiden Gesellschaften die Geschäfts⸗ führung nach einheit 3 Gesichtspunkten zu bewirken und die nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zusammen⸗ zuwerfen: Dem Hüttenverein steht die Führung der Interessen⸗ Femnfinscheft zu, die Geor Marienhütte bleibt aber als Aktiengesell⸗ chaft mit Aufsichtsrat und Vorstand selbständig. Von dem Ende des Jahres zusammengeschütteten Reingewinn erhalten beide Gesellschaften zunächst 8 vH und, falls weniger vorhanden ist, entsprechend weniger. Der 88. des Reingewinns verbleibt dem Hütten⸗ verein mit der Verpflichtung, daß die Georg⸗Marienhütte für jedes
rozent Hüttenvereinsdividende über 8 vH hinaus ¾¼ vH erbält, o daß also, falls der Hüttenverein beispielsweise 16 vH geben wird, die Aktionäre der Georg⸗Marienhütte 14 vH zu erhalten haben. Der Hüttenverein hat das Recht, nach Beginn des elften Jahres der Vertragsdauer das Gesellschaftsvermögen der Georg⸗Marienhütte als Ganzes in erwerben, und zwar gegen Gewährung von einer Altie
und