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ußerdem
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* 2 Mk. einer 3 uschlag von 80 v H VBerlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
8 eis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ 1v. Einheitszeile 3,50 Mk
en Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ erhoben. — Anzetgen mimmt an⸗ des Reichs⸗ und Staatsanzeigers.
wird auf
ftsstelle
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Nr. 270.
Reichsbankgirotonto. Berlin,
Sonnabend,
den 27. November, Abends. Poftlchecktonto⸗ Bertin 41821. 1920
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Er 8 ö Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Endtermins
für die Besetzung deutschen Reichsgebiets.
Verordnung über die Geltungsdauer der Verordnungen über die Außenarbeit von Gefangenen.
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung, betreffend Maß⸗ nahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen, vom 8. November 1920.
Bekanntmachung, betressend Zusammenlegung der Versorgungs⸗ ämter I und II Trier.
Druckfehlerberichtigung zur Bekanntmachung vom 3. d. M., betreffend Abänderung der Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über Erhebung eines Branntweinmonopol⸗ ausgleichs.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 224 des Reichs⸗
esetzblatts. Preußen.
Personalveränderungen. ungen von Vornamen. vereinfachten Enteignungs⸗
Ernennungen und sonstige Verordnung, betreffend die Aender Erlasse, betreffend Anwendung des
verfahrens. 88 Bekanntmachung bes Wortlauts des Gesetzes, betreffend die Er⸗ richtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossen⸗ schaftlichen Personalkrediis. — Bekanntmachung, betreffend die Gebührenordnung des Staat⸗ lichen Materialprüfungsamts. Landespolizeiliche Anordnung, Rinderpest. “ Handelsverbote. “ 1 Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw. Anze’ge, betreffend die Ausgabe der Nummer 48 der Preußischen
Gesetzsammlung.
betreffend Maßregeln gegen die
Erste Beilage. der in der Woche vom 14. bis 20. November zwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen.
Bekanntmachu zu Woüifahr
Amtliches.
Deutsches Reich.
Neichspräsident hat den Regie ungsrat Hermann äaaseb der Reichsanstalt für Maß und
Der Herr Weymann zum
Gewicht ernannt.
Der preußische Generaloberarzt a. D. Dr. med. Wilhelm Nieh ues ist zum Direktor des Hauptversorgungsamts der Provinz Brandenburg ernannt worden.
—
In der Reichsfinanzverwaltung (Geschäftsbereich der Besitz⸗ und Verkehrssteuern) sind ernannt:.
u Oberregierungsräten: die Regierungsräte Dr. Förster und Hirsekorn in Hamburg, am Ende, z. Zt. in Danzig; zu Regierungsräten: die Regierungsassessoren Dr. Stern in Breslau, Ah horn in Delmenhorst und Tilemann in Siegen, der Finanzamtmann Dr. Schmincke in Braunschweig, der Amtsrichter Schroeder in Kiel, der Notar Großmann in Berlin, die Rechtsanwälte Wichert in Heinrichswalde, Meusel in Cottbus, Pfeffer und Dr. Selckmann in Berlin, der Marine⸗Intendantur⸗Assessor Dr. Schuchardt in Ratibor, die Gerichtsassessoren a. D. Heithecker in Ottern⸗ dorf, Schneller in Breslau, Hasselbach in Fritzlar, Olbertz in Bonn, Trebst in Beuthen, Schulte in Mörs, Borchers in Berlin, Frey in Potsdam, Päber in Kattowitz, Krause in Pr. ee Dr. Stoltz in Winsen a. L., Bruns in Herne und Frederich in Marienwerder, die Gerichtsassessoren von Brincken in Kiel, Schuhze in Elberseld, Freiherr von Schleinitz in Münster, Stock in Berlin⸗Wilmersdorf, Bierwirth in Dessau. Dr. Petruschke in Beuthen, Baehcker in Lichten⸗ berg und Brasse in Witten;
zu Regierungsassessoren: die Gerichtsassessoren a. D. Lem⸗ herg in Oppeln, Dr. Bender in Ziegenhain, Dr. von Kobyletzki in Königshütte, Rebenschütz in Frankfurt a. M., Trockels in Essen und Wirth in Neukölln sowie der Ge⸗
Auf Vorschlag des Reichsrats hat der Reichspräsident unterm 20. November 1920 ernannt:
zum Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Trier den Landgerichtsdirektor Dr. Braun in Trier,
zum Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. M. den Geheimen Regierungsrat Drescher in Franksurt a. M., für die Dauer des von ihnen zurzeit bekleideten Staats⸗ bezw. Reichsamts. ö11114““
1
Bei der Reichsbank sind ernannt: die bisherigen Reichs⸗ bankpraktikanten Wilhelm Korth, Alfred Kaiser in Berlin, Bruno Röseler in Breslau, Heinrich Bartels in Potsdam zu Reichsbankinspektoren.
Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Endtermins für die Besetzung deutschen Reichsgebiets.
Vom 13. November 1920.
Auf Grund des Artikels 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Aende⸗ rung des Gesetzes über die Vergütung von Leistungen für die feindlichen Heere im besetzten Reichsgebiet und über die ver⸗ einfachte Abschätzung von Kriegsleistungen für das deutsche Heer vom 27. März 1920 (NGBl. S. 353) wird von der Reichsregierung folgendes bestimmt:
Ddie im April und Mai des Jahres 1920 von den Truppen ddeer alliierten und assoziierten Mächte bewirkte vorübergehende Beesetzung des Maingebiets ist mit Ablauf des 17. Mai 1920
als beendet anzusehen. 8 8
Berlin, den 13. November 1920.
Die Reichsregilerung. Fehrenbach.
“ Verordnung
ie Geltungs dauer der Verordnungen über die Außenarbeit von Gefangenen.
Vom 19. November 1920.
Auf Grund des § 27 Abs. 2, 3 des Ausführungsgesetzes zum Friedensvertrag vom 31. August 1919 (RGBl. S. 1530)
wird folgendes bestimmt:
Im Sinne der Verordnung über die Beschäftigung von Gefangenen mit Außenarbeit vom 4 März 1915 (RGBl. S. 130) und der Verordnung über die Beschäftigung von Strafgefangenen mit Außenarbeit vom 16 Mai 1917 (RGBl. it dem Ablauf von drei
. 412) ist der Kriegszustand m
8
S
Statistik der Betriebsabbrüche Einzusenden an das und Stillegungen
(Verordnung vom 8. November 1920).
Meldung Nr..
Monaten nach Eintritt des Friedenszustandes mit den Ver⸗
einigten Staaten von Amerika als beendet anzusehen. Berlin, den 19. November 1920.
Der Reichsminister der Justiz. Dr. Heinze.
Ausführungsbestimmungen
zur Verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber No⸗
Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen, vom 8. vember 1920 (GBl. S. 1901).
Vom 25. November 1920.
Auf Grund der Nr. 7 der Ausführungsanweisung zur Verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen, vom 8. November 1920 (Deutscher Neichs⸗ anzeiger vom 24. November 1920, Nr. 267) sowie auf Grund des § 3 der Verordnung über die Errichtung eines Reichsamts
für Arbeitsvermittlung vom 5. Mai 1920 (NGBl. S. 876)
wird folgendes bestimmt: 8
Die gemäß § 1 der Verordnung vom 8. November 1920 (REBl. & 1901) von den Landeszentralbebörden zur Empfang⸗ nahme von Anmeldungen über Betriebsabbrüche und stillegungen bestimmten Demobilmachungsbehörden haben Listen zu führen, in welche die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs und unter fortlaufender Nummer eingetragen werden. Die Listen haben die in nachstehend abgedruckter Meldekarte vorgesehenen Spalten zu enthalten und sind stets auf dem laufenden zu halten.
II. b Me Demobilmachungsbehörden (Ziff. D) haben am 1. und 15. jeden Monats, erstmals am 15. Detember 1920, für jede seit dem letzten Meldetage eingegangene Anme dung eine Meldekarte nach dem nachstehend abgedruckten Muster auszufüllen und dem Reichsamt für Arbeitsvermittlung, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33, zu übersenden. Die Nummern der Meldekarten haben den fortlausenden Nummern der Listen (Ziff. I) zu entsprechen. Liegen Anmeldungen nicht vor, so ist Fehlanzeige zu erstatten.
Meldekartenvordrucke werden vom Reichsamt für Arbeitsvermitt⸗ lung zur Verfügung gestellt.
III.
1 Ergänzungen der Meldekarten, insbesondere der Spalten 14 bis 16, sind von den Demobilmachungsbehörden ebenfalls an den in Feg II bestimmten Meldetagen sowie auf besondere Anfrage des eichsamts für Arbeitsvermittlung diesem zu übersenden. 11“ Diese Ausführungsbestimmungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 25. November 1920.
Der Präsident des Reichsamts für Arbeitsvermittlung. Dr. Syrup.
Reichsamt für Arbeitsvermittlung, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33. . .¹) der Demobilmachungsbehörde in
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Art der beabsich⸗
Zahl
Art der betroffenen
Firma 1588 (ten Teggnabhhe 8 Hö. im SSe durch die Maßnahme . 8 ehung etriebsabteilung. in der Rege zur Entlassung handelsübliche Be Betriebsort der Betrieb von Sachen, sofern nicht der beschäftigten kommenden zeichnung) angehört ) ee⸗ 2 1 Stillegung troffen wird V nge⸗ N Ange⸗ Arbeiter stellten Arbeiter, stellten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2
10
1“ Tag des 11. Tag des Ablaufs der Sperrfrist 1 Wurde die Maß⸗ Gra 8 8 Eingangs Von der Maßnahme —xi abhme nach Ablauf Maßnahme der ist der Arbeitsnachweis mit Verlängerung der Everefu (Spalte 4) vFb —in .ohne Verlängerung 16a6 er Sperrfrist L“ nach §4 Ziffer 1 ) durchgeführt? *) 13 14 15 16
1) Für jeden nach § 1 der G ²) Nachträglich erstattete Anzeigen (§ 1
²) Die fett umrahmten Spalten 14, 15 und 16
Bemerkungen .
V. O. egfcsesger Betrieb ist
bl. 3) sind besonders kenntlich zu machen.!
eine besond . be Meldekarte auszufüllen.
erden nachträglich im R. A. f. A. ausgefüllt. 8 6 ö“
Die Demobilmachungsbehörde. (Unterschrift) ...
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„ „ „ „ „ „ den .. . . . . „
zum Obersteuerinspektor: der Oberzollsekretär Danzig. 5