1920 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

——NBFnn

1

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Auf Grund des § 9 der Verordnung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. September 1918 (RGBl. S. 1143) kR der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. Mai 1920

(RGBl. S. 949) ordne ich mit Pu timmung des Reichs⸗ arbeitsministeriums für den Umfang des Preußischen Staates an, daß Neubauten, die nach der Verkündung dieser Anord⸗ nung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger fertiggestellt sind, den auf Grund der Wohnungs⸗ mangelverordnung vom 23. September 1918 eoe S. 1143) erlassenen Anordnungen nicht unterliegen.

Berlin, den 2. November 1920.

Der Minister für Volkswohlfahrt. Stegerwald.

An sämtliche Herren Regierungspräsidenten und den Herrn HOberpräsidenten in Charlottenburg.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und VUotksbilbunn. .

Der bisherige außerordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Bessau ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die nächste Prüfung für Turn⸗, Schwimm⸗ und Ruderlehrer an der Landesturnanstalt in Spandau beginnt am Montag, den 14. März 1921. 8 Die an mich zu richtenden Meldungen sind von den in einem Lehramt stehenden Bewerbern bei der vorgesetzten Dienst⸗ behörde, von sonstigen Bewerbern (mit Ausnahme der in Berlin wohnenden) bei derjenigen Regierung, in deren Bezirk sie wohnen, bis zum 25. Januar 1921 anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerber, die in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldung bis zu demselben Tage bei dem Herrn Polizeipräsi⸗ denten in Berlin einzureichen.

Die Meldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie den Prüfungsordnungen vom 18. Januar 1916 und 30. Mai 1919 genau entsprechen, insonderheit mit den in § 7 bezw. 6 vorgeschriebenen Schriftstücken ordnungzmäßig versehen sind. Die Anlagen jeder Meldung sind zu em Heft ver⸗ einigt einzureichen. 5

Berlin W. 8, den 24. November 1920. Der Minister für Wigerschaft. Kunst und Volksbildung. 8 inze.

J. A.:

8

Bekanntmachung,

betreffend die Gebührenordnung des Staatlichen

Materialprüfungsamts.

Auf Beschluß der Kommission für die Beaufsichtigung der technischen Versuchsanstalten vom 27. Oktober d. J. it Rücksicht auf die allgemeine Preissteigerung bis auf weiteres 8 den Ansätzen der Gebührenordnung folgende Zu⸗ schläge erhoben: 1. 8 5 Ansa r. 1092. 2 1, 8, 13, 15, 71, 75, 76, 77, 78, 86, und 88 der Tabelle I, S. 4 10; %, zu den übri Ansätzen dieser Tabelle 400 %. 9g bh 8 Zu⸗ 12 Ansac s I. g. 8882 uschläge in erschiedener Höhe; die sich ergebenden Gebührenbeträ aus nachstehender Tabelle zu ersehen. 9ö'g; 3. Zu den Ansätzen der Tabellen III und IV, S. 19 24, 250 %. 4. Zu den Ansätzen der Tabellen V—VII, S. 25 36, 300 %. „An Versäumniskosten (Ansätze 004 und 005) kommen bis auf weiteres in Anrechnung: für einen Abteilungsvorsteher, Ständigen Mitarbeiter oder Assistenten 120 täglich, für einen Techniker 15 82 für einen Handwerker 64 ℳ, Arbeiter 48 und Burschen ZBeei Reisen nach Berlin wird der Berechnung die Anzahl der versäumten Stunden zugrunde gelegt. hn zah Zu den Sätzen der Tabelle B, S. 3 und 4, kommen 300 % Zuschlag.

Tabelle II. Abteilung für Baumaterialprüfung.

a. Steine und ähnliches Material. (Vergleiche auch: A) Allgemeines und die Vorschriften für die Benutzung des Amts.)

Gegenstand

Ansatz Nr.

Art und Umfang

der Versuche .e

Gewichts⸗ bestimmung und Gefüge⸗

Bestimmung des Raumgewichts r, spezifischen Gewichts s am pulverförmigen Material, Dichtigkeitsgrades d = :7 und des Undichtigkeitsgrades u, Beschreibung des Bruchgefüges zusammen..

Bestimmung der Gesteinsart und des Kleingefüges, der minera⸗ logischen Zusammensetzung.

(Einschließlich Probenvorbereitung)

Bestimmung des Härtegrades an künstlichen Steinen van homo⸗ genem Gefüe.

Bestimmung des Wasseraufnahme⸗ vermögens einer Versuchsreihe bis zu 10 Proben..

Bestimmung des Gewichts:

8 lufttrocken..

b) geirocknetkt.. c) mit Wasser gesättigt...

und daraus Feststellung der Wasseraufnahme und des Grades der Porenfüllung.

Bestimmung der Wasserdurch⸗ lässigkeit ei i NFeicf, ee Beslcee

Prüfung der DrudGfe einer Versuchsreihe bis zu 10 Proben: für jede Steingattung und jeden Zustad stände: ocken, getrochet, wassersatt, nach der Frostwir⸗ kung, nach der Feuerwirkung (vgl. auch Ansätze: 2019, 2021). Bestimmung der e an einfachen, prigmatischen Kör⸗ pern, Dachziegeln und Platten: für eine Gattung und einen

stand einer Versuchs⸗ -7

suchung. Härtegrabd.

Gegenstand

Art und Umfang der Versuche

Gegenstand

1 Art und Umfang der Versuche

Noch: Biege⸗ festigkeit

Wärme⸗ einfluß

Bear⸗ beitungs⸗ möglichkeit.

Politur⸗

Politur⸗ beständigkeit.

Chemische und physika⸗ lische Prü⸗ fungen. Verhalten gegen Säuren und Langen.

Schweflig⸗ sänreprobe.

Scheiteldruck auf Röhren.

Stoßfestigkeit

Prüfung über dem Sandstrahl⸗

teilungen

¹) Zum Zwecke

Bestimmung der Raumänderung

Zustände: Lufttrocken, getrocknet, wassersatt, nach der Frost⸗ wirkung, nach der ; I1 (vgl. auch die Ansätze: 201 bis 2020).

Für außergewöhnliche Formen und große Körper sowie bei Anwendung von Feinmessungen kommen die Ansätze in Tabelle I in Anwendung.

Bestimmung der Frostwirkung an einer Gesteinsgattung, bei 25 mal wiederholtem Gefrieren⸗ lassen der wassersatten Proben:

a) durch eststellung der ußeren Beschaffenheit; eine Versuchsreihe bis zu

ne c asscnezerde Fest

b) durch anschli Festig⸗ kei uche im wasser⸗ satten Zustande ...

c) für Stücke von außer⸗ gewöhnlichen Abmessungen

Bestimmung der Feuerwirkun an 5 kleinen Proben durch Glühen und darauffolgendes Abschrecken im Wasser oder Abkühlen an der Luft oder beides. Unter Feststellung der äußeren Beschaffenheit und des SesIöööö“

Entflammbarkeit von Theater⸗ dekorationen durch Flugfeuer.

Brandversuche mit Bauteilen und Gebäuden a) an auf dem Amtsgrund⸗ stück errichteten Häuschen, je 1 Umfang und Auf⸗ wand..

d) außerhalb des Am d⸗ ) stücks ve

Für die Entsendung von Amts⸗ angehörigen kommen außer⸗ dem in Anrechnung die Ansätze: 004/6.

Bestimmung der Längenände⸗ rungen von Materialien unter dem Einfluß der Wärme.

(Siehe Tabelle I Ansatz 1058.)

Bestimmung des Widerstands gegen Stoßwirkung (Dachdeck⸗ stoffe, Glasplatten, Fliesen,

Dielen, Wandplatten, Röhren

usw.) für jede Gattung bis zu 10 Proben.. .

4-— Abschleifbarkeit auf

der uschinger⸗Scheibe für eine Versuchsreihe an 2 Probe⸗ stücken..

gebläse²): a) bei einseitiger Beanspruchung (Fliesen usw.) einschließlich eines Lichtbildes von der eanspruchten Fläche. b) bei zweiseitiger Bean⸗ spruchung (natürliche Ge⸗ steine, Kennzeichnung der Lagerflächen) mit zwei Lurhebilbeen .

Prüfung von Materialien auf Bearbeitungsmöglichkeit..

Art und Umfang der Versuche je nach Material und Absicht des Autvagstallertt . . . .. ..

Einfache Versuche nach den An⸗

sätzen „1111414“*“

Prüfung auf lösliche Bestand⸗ teile; sonstige chemische und physikalische Untersuchungen.

(Siehe auch Tabelle V.)

Prüfung auf Verhalten gegen

5811165

Schwefligsäureprobe nebst Be⸗ stimmung des Pyrits und kohlensauren Kalks im Dach⸗ EA1111“X“

Prüfung von Ton⸗ und Zement⸗ besfchen ahe englächen zwischen ebenen gleichen Proben..

Bei Röhren von mehr als 75 cm größtem Durchmesser... Außerdem wird das Abgleichen nach dem Arbeitsaufwand be⸗ berechnet.

Prüfung von Ton⸗ und Zement⸗ röhren auf inneren Druck an drei gleichen Proben. (Vgl. auch die Ansätze 004 /60) .

Prüfung auf Feuerbeständigkeit

des Materials durch Schmelg⸗

verkuche im Vergleich mit er⸗Kegeln:

Bestimmung der Druckfestigkeit an Körvern in der Hitze bis zu 1200° C. ““

Einwirkung verschiedenerFlüssig⸗ . keiten.

seuerfester Sioffe in der Hite

S. 1058.

88

mit dem Sandstrahlgebläse.

200,— bto⸗

7

200,—

2 Vergleichs ist die gleichzeitige Ausführun der Versuche nach Ansatz 2001 erforderlich 8 Sg 2 ²) Vgl. Gary, Versuche usw.“ 1904

„Mit⸗

Wärme⸗ leitungs⸗ fähigkeit. Belastungs⸗ proben.

Prüfung von Banteilen

besonderer Art.

Proben⸗ bearbeitung.

1““

Gewichts⸗ bestimmun Glühverlußt.

88

85

inde⸗

Zement, mentmörtel oder solche Bindemittel,

Prüfung der von dem Antrag⸗ steller herzurichtenden Probe⸗ stücke (Deckenfelder oder ähn⸗ liche Bauteile) in je drei Pa⸗ rallelversuchen:

2) auf dem Grundstück des Amtes (Arbeitslöhne und Kosten für Beschaffun von Belastungsmateria über 40 000 kg hinaus werden besonders berechnet)

b) außerhalb des Amtsgrund⸗ stücks ¹) kommen außer der Gebühr die Ansätze 004/6 in Anrechnuug

Erprobung von Wänden, Decken und anderen Bauteilen (Trag⸗ fähigkeit, Wurfproben, Er⸗ schütterungsversucheh)..

Körpern aus Mauerwerk, Beton, Stein (mit und ohne Be⸗ stimmung der elastischen Form⸗ änderungeon) ..

Die Prüfungen können mit Körpern ausgeführt werden, die geprüft werden können un

auf Zug und Kräfte bis zu 3 000 000 auf D

beanspruchen. Die Länge darf

15 m erreichen. Für Probe⸗

belastungen in Bauwerken usw.

kommt auch in Betracht Ansat

Mit beweglichen Pressen und zu⸗ üe Meßeinrichtungen önnen nesssrenmic Bauteile und Bauwerke auch außerhalb des Amtsgrundstücks auf Festig⸗ keit und Formänderung geprüft Vgl. die Ansätze 015, 016. Herstellung von je einem Bruch⸗ steinwürfel aus Granit, Grau⸗ wacke, Basalt, Porphyr und ähnlichen Hartgesteinen: 8 für Wuͤrfel von 4 cm Seite b) 7,1 em aus weichem Sandstein usw.: c) für Würfel von 6 cm Seite d 9 „l1 em 9 Herausbohren von zpylindrischen Körpern mit 5 cm Durchmesser bei 5 cm Höhe: a) aus weichen Steinen.. b) aus Hartsteinen . für Zerschneiden und Vorbe⸗ reitung von Ziegeln, Kalk⸗ sandsteinen usw. je .. .. für Zurichtung von Platten, „Biberschwänzen je .. . . für Zurichtung von Dachfalz⸗ b1““ Zurichtung größerer Probe⸗ Lc“

8

bb) Bindemittel.

verarbeiten lassen. ²)

Die Ansätze für Mörtel gelten, wo Ausnahmen nicht besonders gegeben sind, einschließlich Probenanfertigung.

Bestimmung des spezifischen Ge⸗ wichts s, des Litergewichts ein⸗ gelaufen und eingerüttelt und Feraß Gewichtsverlustes beim

en 2. 2 2 . . 2⁴ 2

Bestimmung der Siebrückstände auf mehreren Sieben... Trennang des Siebfeinsten durch Photographische Darstellung der feinsten Teile in Vergrößerung

verhältnisse 1

Bestimmung des Wärmeverlaufs

Bestimmung des Wasserzusatzes, Erhärtungsbeginns, der Binde⸗ zeit und der Wärmeerhöhung

beim Abbinden (photographi⸗ E“

Raum⸗ beständigkeit

Vollständige

Normen⸗

průüfung

Feststellung der Längenänderung

Prüfung auf Raumbeständigkeit an Kuchen, Platten usw.

für jeden Zustand und jede Alters⸗ klasse auf dem Bauschinger⸗ Taster und dem Martens⸗

Bestimmung der Druck⸗ oder Biegefestigkeit für jede Alters⸗ Kasse und Erhärtung:

a) des reinen Bindemittels. b) des Mörtels mit Normen⸗ fand oder einem gnderen ö11“ Zugfestigkeit ve. in mung Haftfestigkeit ern. n 8 1, -a..-ge ufmauerung

Proben) 8 2 98 9 2 98 98 90 2 2

Prüfung nach den deutschen Nor⸗ men für die Lieferung und Prüfung von Portlandzement

Messung des Wärmedurchlasses.

Festigkeitsuntersuchungen an großen

Kräfte bis zu 1 500 000 kg

die sich wie Zement

zuführen.

und Eisenportlandzement vom sember 1909 8b

1) Die Zustimmung der Baupolizei ist vom Antragsteller herbei-.

22²) Die nicht namhaft gemachten Bindemittel werden nach den

entsprechenden Ansätzen der ihnen ähnlichsten Bindemittel behandelt.

²) Vgl. Gary, Apparate Bestimmung der „Mitteilungen .225.

zur usw.“ 1906 S. 225

Abbindezeit von

Gegenstand

Art und Umfang der Versuche

Gegenstand

Art und Umfang der Versuche

1

Mörtel⸗ ergiebigkeit

Feststellung der Mörtel iebigkeit

er durch mörtelgerechtes Anmachen des Bindemittels mit oder Normensand in verschiedenen Mischungs verhältnissen für jede Mischung (mindestens drei Mischungen) . ..

Feststellung der Verputzfähigkeit für jede Mischung bses Prüfung auf Wasserdurchlässigkeit unter Drucken bis 4 Atm. (für jede Mischung, Erhärtungsart und Altersklasse)

an Würfeln gemäß Ansatz..

Bestimmung der Druckfestigkeit von Betonproben his zu fünf Versuchen einer Mischung und Altersklasse und für eine Er⸗ härtungsart an Würfeln bis zu 30 cm Seitenlänge..

Herstellung jedes Betonwürfels außerdem:

ßerdem:

a) bis zu 20 cm Kantenlänge des Würfelsgs...

b) bis zu 30 cm Kantenlänge des Würfels. . ..

c) größere Würfel oder andere

Merdasher he Fene e. .

Bestimmung der elastischen Form⸗ änderung unter Druck an pris⸗ matischen Probekörvern, Ver⸗ suche mit wiederholtem Last⸗

wechsel, siehe Ansäͤtze

Sonstige uche an großen Betonkörpern auf Bie⸗ gens guß⸗ Drehung oder Schub,

2

nsäteha .. Besonders große oder außer⸗ gewöhnliche Probenabmessungen oder Formen

“*

2

vfital:sche üfungen

Chemische und physikalische Unter⸗ suchungen umfangrei rtü. 2 auch Ule V.) a) Analyse mit Aufschluß oh ne Bestimmung der Alkalien. b) Analyse ohne Aufschluß ohne „Bestimmung der Alkalien. c) Bestimmung der Alkalien.. d) Bestimmung der Kohlensäure volumetrisch . . 8) Bestimmung der Kohlensäure titrimetrich f) Bestimmung der Kohlensäure gewichtsanalytisch .. g) Kalksteinanalyse (Glühverlust, Unlösliches, Kieselsäure, Ton⸗ erde, Eisenoxyd, Kalk, Ma⸗ nesia, Schwefelsäure) h) Abvekär te Analyse von Ze⸗ ment (Glühverlust, Kiesel⸗ säure, Sesquioryde, Kalk, Magnesia) zusammen. i) Schwebeanalvse . k) Rationelle Analyse von Ton (Quarz, Feldspat, Tonsubstanz) D Mischungsverhältnis (erhärte⸗ ter Mörtel und Beton). . m) Mischungsverhältnis einschl.

8 oe) Kalk oder Kalkmörtel, Kalktraßmörtel. ¹)

Analyse des Säureauszuges.

einbarung

600,— 150,— 100,— 300,—

(Die Ansätze gelten einschließlich Probenanfertigung.

Gewichts⸗ bestimmung. Ablösch⸗ versuche. Ergiebigkeit. Glühverlust.

Mörtel⸗ festigkeit.

Rohstoffe der

Ton⸗, Kalk⸗

und Zement⸗ industrie. ————

¹) Die 29enene

Bestimmung der Einheitsgewichte des eingelieferten oder abge⸗ löschten Materials, des Lösch⸗ beginns und ⸗endes, der Aus⸗ 66265

Bestimmung des Trocken⸗oder Glüh⸗ verlustes für Kalk, Traß usw..

Prüfung von Mörteln unter Ver⸗ wendung von Kalkbrei und Normensand oder Bausand. Zug⸗ und Druckversuche mit je zehn Probekörpern; für jede Mörtelmischung, Erhärtungsart und Altersklasse . . . . ..

Bei Verwendung von Kalkpulver kommen die zur Berechnung.

Prüfung der Erhärtung unter der

belasteten Vicatschen

für jede Mischung bei 5—6 Be⸗

d) Andere Materialien. Bestimmung der Litergewichte, des spezifischen Gewichtes, des Ge⸗ haltes an Hohlräumen, der Korngröße (Siebversuche) und des Gehaltes an abschlämm⸗ baren Bestandteilen... mit Analyse .. Mit 3—6 Korngrößen in Ver⸗ suchen auf Schlagwirkung (Stopfhacke, Schwellendruck). Versuche auf Druck (allseitig umschlossen). Widerstand gegen Frostwirkung, zusammen.

ug der mechanischen Zu⸗ 1 (Mischungsver⸗

2

ältnis vom Bindemittel zum schlagmaterial),) Untersuchungen von Rohmateria⸗ lien (Ton, Gips, Kalk usw.) auf Verwendbarkeit unter Aus⸗ führung von Brennproben..

der ützen für Zem

nsätze für Zement

stimmungen

2080

300,— bis

1000,—

8 wird vach * Leerfeleren Eepenschefhen has

mischer. Hammer⸗ apparate. Formen. Siebe. mit mehr als 3

e) Apparate. ¹) Mörtel. eines Mörtelmischers. eines Einhammerappa⸗ Prüfung eines Apparates mit 2 oder 3 Hämmernrn Prüfung eines Hammerappa

üfung einer Zugform.. rüfung einer Druckform.. üfung eines se größertes Lichtbild und Messung) Kontrollversuche im Vergleich mit 8 ellung gelochter Siebe für Sandkontrolle, siehe Ansatz

ämmern..

(ver⸗

. 1073

Die Gebührenordnung wird auf Wunsch kostenlos abgegeben. Berlin⸗Dahlem, den 27. Oktober 1920. Sctaatliches Materialprüfungsamt. b Rudeloff.

rüfung von Festigkeitsprobiermaschinen wird in Abt. 1

Ansätze 1056, 1057).

111“

Bekauntmachung.

Das unterm 14. Oktober d.

J. gegen die Eheleute

Händler Theodor und Walter Cordes hierselbst

erlassene gensen. havon Betroffenen zu tragen.

Handelsverbot 1 1 Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die 1

wird hiermit zurück⸗

Hohenlimburg, den 25. November 1920.

Die Polizeiverwaltung.

Menzel.

8 8

11A1“ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. September 1915 7

Bl. S. 603)

abe ich dem Schankwirt Hans Danneberg in Berlin⸗ Schöneberg, Rosenheimerstraße 18, durch Verfügung vom heu⸗ ten Tage den Handel mit Gegenständen des käg lichen

edarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf

betrieb untersagt.

diesen Handels⸗

Berlin O0. 27, den 13. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekannt

machung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Ex. vom Handel vom 23. September 1915 (-RSBl. S. 603)

ich der S

berg, und dem Geschäftsführer

chankwirtin Frau Beta Hahn, geb. Wonne⸗

Karl Altendorf in

Berlin⸗Schöneberg, Regensburgerstraße 5a, durch Verfügung vom E Handel mit Gegenständen des täg⸗

lichen Bedarfs wegen Handelsbetrieb untersagt.

Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen

Berlin O. 27, den 15. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)

abe ich 1. dem Schankwirt Paul Schuhmacher in

Berlin, Lockschmidt,

Alexanderstr 36a, 2. 8 Wilmersdorf, ‚Keaiserallee

dem Schankwirt Karl 215, 3. dem in Pankom, Breitestr. 42,

er Schankwirtin Frau Minna Ballhorn, geb.

Schankwirt Ernst Holler 4. d H

oller, Berlin, Dolziger Straße 48, den Handel

mit

Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 16. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

8 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ich

der Stellenvermittlerin

Anna

Frau Oelkers, geb. Lenk, in ECEEB Fasanen⸗

straße 38, durch Verfügung vom h ge. chen Bedarfs wegen Unzuver⸗

Gegenständen des kägli

eutigen Tage den Handel mit

lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin 0. 27, den 16. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

9 Bekanntmachnung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)

7

22, und der Geschäftsführerin Anna Deters in Wilmers

e ich dem Schankwirt Wilhelm Deters in Berlin,

Fräulein

dorf, Nestorstraße 55, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen

des tägli

chen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf

diesen Handelsbetrieb untersagt. 8

Berlin O0. 27, den 18. November 1920.

18

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger d. vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 888 ich dem Kaufmann Paul Witt in Berlin, Belle⸗

Allian 1 . Kindel, in Berlin, Fried heutigen Tage den

betrieb untersagt.

[Handel mit Gegenste lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug Handels

traße 89, und Tekla Strauß, geb. 1

traße 202, durch Verfügung vom es täg⸗

auf diesen

enständen

Berlin O. 27, den 20. November 1920. Der Pelizeipräsident. Abteilung W. T.

SBekanntmachung.

82 n8nn eeeabame en ge 8es eg2. 2.1889

e ich dem Linkst

25, durch Verfügung vom heutigen

chankwirt Alex Fehlberg in Berlin,

Tage den Handel

mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

841

Berlin 0. 27, den 22. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. 8. B.; Heyl.

11“ *

Bekanntmachuns.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung u verlässiger 8— ge Handel vom 23. Ee en ge 1915 AeIn S. 889

be ich der Schaunkwirtin Frau Margarete Schaller, geb. Lose, in Charlottenburg, Sophie⸗Charlotte⸗Str. 37,

durch Verfügung vom heutigen Tage, den Handel mit Gegen⸗

ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit

in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin 0. 27, den 23. November 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl. Bekanntmachung. 8 Dem Ges 4tat 58 elI Serlsz9 Sene am 12. Februar in sbeim, Kreis Bingen, zuhaft Fran Fe rt a. M., Eschersheimer Landstraße 43, früheres Geschäfts⸗ lokal „Schumanndiele hier, am Bahnhofsplatz. wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 22. November 1920. Der Polizeipräsident. J. A.: Schmidt.

91218148228 u Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep 915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603), ich dem Fabrikarbheiter Anton Drilling, Hörde, Rem 322, durch Verfügung vom heutigen Tage den andel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, besondere mit Lebensmitteln aller Art, wegen vnveraähiee in bezug auf diesen Handelsbetrieb vom 1 Dezember 1920

weiteres untersagt.

Hörde, den 23. November 1220.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Schmi

8

Richtamtliches. Deutsches Reich.

Der japanische Geschäftsträger Debuchi ist nach Berlin zurücdekehfs und hat die Leitunsa der Botschaft wieder über⸗ nommen.

Der zweitägige Aufenthalt des bayerischen Minister⸗ präsidenten von Kahr in Berlin war eingehenden Be⸗ sprechungen über die bayerischen Einwohnerwehren gewi dmet. Wie amtlicherseits durch Wolff's Telegraphenbüro mitgeteilt wird, hatte der Ministerpräsident am Donnerstag eine Unter⸗ redung mit dem Herrn Reichspräsidenten, der sich Kon⸗ ferenzen mit dem Reichskanzler und dem Reichsminister des Aus⸗ wärtigen anschlossen. Am Freitag folgte eine Beratung zwischen Herrn von Kahr und den beteiligten Reichsministern, zu der außer einigen weiteren Mitgliedern der bayerischen Regierung auch der Reichskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung und der vorübergehend in Berlin anwesende Botschafter Mayer hinzugezogen wurden. Ueber das Ergebnis der verschiedenen eae ehgen kann mitgeteilt werden, daß der Minister⸗ präsident von Kahr die Durchführun des Entwaffnungs⸗ gesetzes und die Erfüllung der in Spa über⸗ nommenen Verpflichtungen auch für Bayern als notwendiges Ziel anersennt und nur, was die für die Entwaffnungsmaßnahmen zu bestimmenden Zeiten angeht, eine Berücksichtigung der besonderen bayerischen Verhältnisse für un⸗ umgänglich erachtet.

Während seines Aufenthalts in Berlin hat der bayerische Ministerpräsident auch den Vorsitzenden der interalliierten Kon⸗ trollkommission, General Nollet, aufgesucht und ihn über den Stand der Einwohnerwehrfrage informiert. General Nollet hat diese Mitteilungen zur Kenntnis genommen. Herr von Kahr hatte ferner Gelegenheit, auch dem britischen Bot⸗ schafter Aufflärungen über die Einwohnerwehren in Bayern zu geben. 8

In der Ablieferung der Wiedergutmachungs⸗ kohle sind in der letzten Zeit Schwierigkeiten eingetreten, weil der Rheinwasserstand auf ein seit Jahrzehnten nicht mehr beobachtetes Maß zurückgegangen ist. Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ist die Gefahr in greifbare Nähe gerückt, daß die Verladungen nach dem Oberrhein ganz ein⸗

estellt werden müssen. Schon jetzt sind einige Oberrhein⸗ holen ganz ausgeschaltet, andere in ihren Leistungen außerordentlich gesunken. Um die drohende Folge der Nichterfüllung des Spaabkommens abzuwenden, mußten die bisher auf dem Wasser liegenden Wiederherstellungstrans⸗ porte zu einem großen Teil auf die Eisenbahn umgelegt werden. Empfindlicher Wagenmangel und die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Schäden sind die Folge. Süddeutschlands Kohlen⸗ versorgung wird nur noch unter den größten Anstrengungen aufrechterhalten. Die deutschen Bemühungen, trotz allem die Ententeforderungen zu befriedigen, stoßen dabei auf die weitere Schwierigkeit, daß die belgischen und französischen Bahnen zur Abnahme der erhöhten Bahnfrachten gar nicht in der Lage sind.

Alle Vorstellungen bei der Entente, dadurch die Erfüllung des Spaabkommens zu ermöglichen, daß die Wieder⸗ herstellungskohle, wie der Friedensvertrag es vorsieht, zum Teil auch über 1Sg* Seehäfen geliefert werden darf, waren bis jetzt erfolglos. Auch die Bemühungen, für die Bahntransporte nach Frankreich ausreichende Mengen französischen Wagen⸗ malerials zu erhalten, hatten nur einen ganz unbedeutenden Erfolg. Die langen Wege, die deutsche, mit Kohle beladene Wagen in Frankreich und Belgien zurücklegen müssen, sind auch nicht annähernd ausgeglichen durch Zurverfügungstellung einer entsprechenden Zahl fremder Wagen. Bei dieser Sachlage wäre es möglich, daß am Monatsende die Zweimillionentonnen⸗ lieferung mit einem Fehlbetrag abschliet.

Das Reichsverkehrsministerium hat unterm 15. November einige Aenderungen und Ergänzungen der Anlage C zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung verfugt. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 222 des Reichs⸗Gesetzblatts

. deutsche Plebiszitkommissar Dr. Urbanek hat vor⸗ gestern an die interalliierte Kommission in Oppeln den Antrag

11“

gerichtet, den polnischen Abstimmungskommissar Woicich Korfanty) aus dem Abstimmungsgebiet auszuweisen.

Dr. Urbanek weist in seinem Antrage auf die Anlage zum Artikel 88 des Friedensvertrags hin, in der es in 4 3