1920 / 289 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

eder die gemäß 6. Abs. 2 von ihm erforderte Auskunft nicht erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige

Angaben macht.

wer der Vorschrift des § 7

beobachtet oder der Mitteilung oder

Geschäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält, 4. wer den im § 8 vorgeschriebenen unterläßt.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied,

ob sie dem Täter gehören oder nicht.

8 § 11. Diese Verordnung tritt mit dem 15. Dezember 1920 in Kraft. Süßigkeiten, die sich bei

herigen Höchstpreisen abgesetzt werden.

Die Verordnung über den Verkehr mit Süßigkeiten vom 10. April 1920 (7GBl. S. 512) tritt mit dem 15. Dezember 1920

außer Kraft. Berlin, den 13. Dezember 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Dr. Hub er. ““

Bekanntmachung, betreffend einen Zuschlag zu den Gebühren für

seemännische Prüfungen. Vom 10. Dezember 1920.

Auf Grund des § 31 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich und des § 4 der Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 (RGBl. S. 175) sowie des Artikels 179 Abs. 2 der Reichs⸗ verfassung wird mit Zustimmung des Reichsrats folgendes bestimmt:

Zu. den Gebühren für die Ablegung der Prüfungen zum Seeschiffer und Seesteuermann 46 der Bekanntmachung vom 16. Januar 1904, RGBl. S. 3), zum Führer von Fahr⸗ zeugen in der Hochseefischerei 13 der Bekanntmachung vom 5. Mai 1904, REBl. S. 163) und zum Schiffsingenieur und Seemaschinisten 16 der Bekanntmachung vom 7. Januar 1909, RGBl. S. 210) wird mit Wirkung vom 1. Januar 1921 ab ein Zuschlag in Höhe von 100 vom Hundert der festgesetzten Gebühren erhoben.

Berlin, den 10. Dezember 1920.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: von Jonquidres.

Verordnung über die Verfütterung von Hafer. Vom 11. Dezember 1920.

Auf Grund des 8 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsgetreide⸗ ordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 e Bl. S. 1028) wird in Abänderung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 26. August 1920 (RGBl. S. 1620) mit Zu⸗ stimmung des Reichsrats bestimmt:

§ 1.

Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen ihren selbst⸗ gebauten Hafer aus der Ernte 1920 an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern, soweit sie ihn nicht nach den Bestimmungen der Reichsgetreidestelle über die Mindestablieferungsschuldigkeit von Hafer abzuliefern haben.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes. ö“

8* 1“

Verordnung über die Einfuhr von Buchweizen, Hirse 1 und Wicken. 8*

6

Auf Grund des § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41) / 22. März 1920 (RGBl. S. 334) wird bestimmt:

§ 1.

Ohne die nach § 1 der Verordnung über die Regelun fuhr vom 16. Januar 1917 (R7GBl. S. 40 72% 1u.“*“ vorgeschriebene Bewilligu tattet für: 8 88

Lupinen

der Ein⸗ März 1920

Einfuhrnummer des Sltatistischen 1 Warenverzeichnisses Buchweizen (Heidekorn) roh, ungeschält, nicht bearbeitet 5 Hirse, roh, ungeschält, nicht bearbeitet. . aus 6 a111414422“*“ 12 b u1111116““ 12 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 3 Berlin, den 10. Dezember 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 1““¹“ 8— 8

6““

Die am 1. Juli 1921 zur Füessnag gelangenden

Gruppen der auslosbaren 4 ½lzinsigen Schatz⸗ anweisungen des Deutschen Reichs von 1917 und 1918 (6. bis 9. Kriegsanleihe) sowie eine Serie der 5zinsigen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1915 (2. werden am Donnerstag, den 6. Januar 1921, Vorm. 10 Uhr, in unserem Diense⸗ gebäude, Oranienstraße 92/94, 1 Treppe, öffentlich durch das Los bestimmt. Berlin, den 15. Dezember 1920. 8

Reichsschuldenverwaltung.

Zusammenlegung der Versorgungsämter I und I. Dresden.

Die Versorgungsämter I und I Dresden werden mit dem 1. Januar 1921 unter der Bezeichnung „Versorgungs⸗ amt Dresden“ vereinigt.

Berlin, den 16. Dezember 1920.

Der Reichsarbeitsminist J. V.: Dr. Geib.

Bekanntmachung, ffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Den Lech⸗Elektrizitätswerken in Augsburg war mit Entschl. vom 28. Februar 1920 Nr. 6085 und vom

zuwider Verschwiegenheit nicht Verwertung von

8 ikrafttreten dieser Verordnung bereits im Handel befinden, dürfen bis zum 2. Januar 1921 zu den bis⸗

Verfassunggebende Preußische Landesversammlung.

dem Preußischen Landtage ernannt worden.

i. Pr., der Polizeiobersekretär Röse von der staatlichen Polizei⸗ verwaltung in Stettin, der Polizeiobersekretär Peters von der staatlichen Polizeiverwaltung in Hannover, der ehemalige elsaß⸗ lothringische Kreissekretär Klein aus Colmar i. Polizeiobersekretär Paschke vom hiesigen Polizeipräsidium, der Ansiedlungskommissionsobersekretär Woscidlo von der hiesigen der Ansiedlungskommission für Westpreußen und

osen, der hiesigen Geschäftsstelle der Ansiedlungskommission für West⸗ preußen und Posen, der Regierungsobersekretär Fornaçon von der Ministerialmili är⸗ und Baukommission in Berlin, der Fanc ferbh.. Leschin von der neunten Landjägerbrigade in Kiel, Teltow II, der Polizeidistriktskommissar a. W. von Bodungen aus Schwersenz bei Posen, der Kreisobersekretär Kreuter aus Essen, der Ministerialkanzleisekretär Peter vom Ministerium des Innern, der Polizeiobersekretär Radlow vom hiesigen Polizei⸗ präsidium, der Oberintendantursekretär Bayer von der Reichs⸗ abwicklungsstelle, der Polizeiobersekretär Rößler vom hiesigen Polizeipräsidium d Heeresabwicklungoamt.

Ministerium für Landwirtschaft, Do änen

ist zum außerordentlichen Mitgliede des Landesveterinäramts ernannt worden.

auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 2000,

tilgbare, vom 1. Juli 1925 an mit dreimonatlicher bare Inhaberschuldverschreibungen. In teilweiser

werden. München, den 15. Dezember 1920.

Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Schenk.

Bekanntmachun

ber Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

in den Verkehr bringe. Mlünchen, 15. Dezember 1920.

B. Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti. 8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskantlers vom

23. September 1915, betr, Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom

Handel, wird dem Händler Erwin Senf zu Schmiede⸗

hausen der Handel mit Nahrungs⸗ und Futter⸗

mitteln aller Art untersagt. Die Untersagung hat den

Verlust des erteilten Wandergewerbescheines ohne weiteres zur Folge.

Camburg, den 16. Dezember 1920.

Die Verwaltung der Kreisabteilung: Für den Landrat in Saalfeld:

Kraft Auftrags: Johannes, Kreisassessor. 1

8

Bekanntmachung. 1

Dem Gemüsehändler August Zimmermann,

Gotha, Querstraße 28, ist auf Grund der Bundesratsverordnung

vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit

Obst, Gemüse, Kartoffeln und anderen Lebens⸗

mitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Gotha, den 14. Dezember 1920.

Der Stadtrat. Dr. Scheffler.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 234 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 7877 eine Bekanntmachung, betreffend den Bezug des Reichs⸗Gesetzblatts, vom 11. Dezember 1920, unter Nr. 7878 eine Verordnung über den Verkehr mit Süßig⸗ keiten, vom 13. Dezember 1920, unter Nr. 7879 eine Bekanntmachung, betreffend einen Zuschlag zu den Gebühren für seemännische Prüfungen, vom 10. De⸗ zember 1920, und unter Nr. 7880 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Griechenlands zur revidierten Berner internationalen Urheber⸗ rechtsübereinkunft vom 13. November 1908, vom 11. De⸗ zember 1920. ö1

Berlin, den 18. Dezember 1920. Gesetzsammlungsamt.

Preußen.

Der Geheime Rechnungsrat Martzy ist zum Direktor bei

Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Jo⸗ hannisburg, Regierungsbezirk Allenstein, ist zu besetzen.

Ministerium des Innern.

Im Ministerium des Innern sind die Regierungsräte Mooshake, Bachmann und Dr. Badt sowie der Landrat Dr. Moll zu Ministerialräten,

die Ministerialsekretäre, Rechnungsräte Wiegand und Prütz sowie der Regierungsassessor Dunkelbeck zu Re⸗ gierungsräten ernannt worden.

Zu Ministerialsekretären im Ministerium des Innern sind ernannt worden: der Polizeiobersekretär Engelhardt von der staatlichen Polizeiverwaltung in Magdeburg, der Regierungs⸗ obersekretir Siemokat vom Oberpräsidium in Königsberg

b

Els., der

der Ansiedlungskommissionsobersekretäar Scholz von

der Rentmeister Stockmann von der Kreiskasse

und der Zahlmeister Geyersbach vom

E“ 1 E“

und Forsten. Der Veterinärinspekteur Generalveterinär, Dr. Grammlich

1000 und 500 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen, nämlich 30 Millionen Mark und 10 Millionen Mark 4 ½ % ige hypothekarisch gesicherte, binnen 40 Jahren zu 103 % st künd⸗ bu enderung der vorbezeichneten Entschließungen wird genehmigt, daß die beiden Anleihen zu insgesamt 40 Millionen Mark zu einem Zinsfuße von 5 % und zu 102 % rückzahlbar ausgegeben

Mit Ministerialentschließung vom 27. September 1920 Nr. 3511 d 13 wurde genehmigt, daß die Kreisgemeinde Pfalz mit 4 ½ vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 30 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 20 000, 10 000, 5000, 2000 und 1000

werbungen müssen bis zum 10. Januar eingehen.

walde wird zurückgezogen. 8

10. Januar 1921 eingehen.

Landespolizeiliche Anordnung betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869,

pest

ordnet:

. § 1. Die Ein⸗ und Durchfuhr von allen nutzbaren Haustieren einschließlich der Hunde, der Katzen und des Geflügels, aber mit Au nahme der Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel aus Polen, Litaun dem Memelland und dem Freistagt Danzig ist verboten.

§ 2. Die Ein⸗ und Durchfuhr

2) pon allen von Wiederkäuern (Rindvieh, Schafen, Zieger stammenden tierischen Teilen und tierischen Erzeugnissen i frischem oder trockenem Zustande mit Ausnahme von Butter Milch, Sahne und Käse,

b) von Dünger, Rauhfutter, Stroh und anderen Streu⸗ materialien, gebrauchten Stallgeräten, Geschirren und Lederzeugen,

c) von unbearbeiteter 82 keiner Fabrikwäsche unterworfener) Wolle, Haaren und Borsten,

d) von gebrauchten Kleidungsstücken für den Handel und Lumpen aus Polen, Litauen, dem Memelland und dem Freistaat Danzig ist verboten.

Heu und Stroh, das lediglich als Perpackungsmittel verwendet ist, unterliegt dem Einfuhrverbot nicht, ist aber am Bestimmungsort zu verbrennen. . § 3. Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit den in § 1 genannten Haustieren mit sich bringt, d. h. Fleischer, Vieh⸗ händler und deren Personal sowie Landwirte und landwirtschaftliche Arbeiter, dürfen die im Süden des Regierungsbezirks Marienwerder gelegene polnische Grenze nuran den Srenzhhergünßen in Russenau, Garnsee⸗Dorf, Garnsee⸗Bahnhof, Niederzehren,⸗Bischdorf, Bischofswerder, Schönerswalde, Deutsch⸗Rod⸗ zonne, Se.Ssacht. Hs dare und Deutsch Eylau⸗ Bahnhof üÜberschreiten und haben sich dort einer Desinfektion zu unterwerfen. 8 4. Das Weiden von Wiederkäuern (Rindvieh, Schafen, Ziegen) innergälb einer Entfernung von 500 Metern von der im Süden des Regierungsbezirks gelegenen polnischen Grenze ist verboten. § 5. Ausnahmen von dem im 1 angeordneten Ein⸗ und Durchfuhrverbot sind nur mit Genehmigung des Landwirtschafts⸗ ministeriums, von den in den 89 2 und 4 getroffenen Verboten nur mit meiner Genehmigung zulässig.

§ 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ ordnung unkerliegen den Strafvorschriften des § 328 des Reichsstraf⸗ gesetzbuchs und den Strafvorschriften des Reichsgesetzes, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpeft erlassenen Vieheinfuhrverbote, vom 21. Mai 1879 (RGBl. S. 95). § 7. Vorstehende landespolizeiliche Anordnung tritt mit dem Tage ibrer Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme der in 3 vorgeschriebenen Desinfektion von Personen an den Grenzübergängen, die erst nach Schaffung der hierzu erforderlichen Einrichtungen zur Ausführung zu gelangen hat. Gleichzeitig werden meine landespolizeilichen Anordnungen, be⸗ treffend Maßregeln gegen die Rinderpest, vom 2. und vom 8. No⸗ vember d. J. (Amtsblatt S. 319 Ziff. 521 und S. 322 Ziff. 533) aufgehoben. Marienwerder, den 6. Dezember 1920.

Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung.

Die unterm 23. November d. J. gegen den Fabrik⸗ arbeiter Anton Drilling von hier ausgesprochene Handelsuntersagung wird bis zur Entscheidung über die * Recierunsepräsidenten eingereichte Beschwerde aus⸗ gesetz 1 8

Hörde, den 6. Dezember 1920.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbü

„Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Drogisten Max Schröder in Berlin⸗ Niederschöneweide, Berliner Straße 109, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 29. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

unzuverlässiger

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) babe ich dem Handelsmann Lui Josef in Berlin,⸗ Bülowstraße 63, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 6. Dezember 1920. 1 Die Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim.

8 8

Bekanntmachung. 1

8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun vnzuverlässige⸗ ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) Habe ich dem Filmschauspleler Helmuth Dose in Charlottenburg, Lutherstraße 13, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des lüsen lichen Bedarfs wegen Unzuverläfstgkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1 Berlin O. 27, den 6. Dezember 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitzhein

8 Bekanntmachung.

10. Juli 1920 Nr. 17487 die Genehmigung erteilt worden,

9

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltusg unzuvexlässihc, ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 3) be ich dem Lokalinhaber Walter Rosenhagen in

Die Oberförsterstelle Breitenheide im Regieru bezirk Allenstein ist zum 1. Februar 1921 zu 8 8

Die Ausschreibung der Oberförsterstelle Hartigs⸗

Die Forstrentmeisterstelle bei der Forstkasse in Cassel ist zum 1. April 1921 zu besetze. Bewerbungen muüͤssen bis zum

be⸗ treffend Maßregeln gegen die Rinderpest (RGBl. S. 105) 8 der zu diesem Gesetz ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 (RGBl. S. 147) in Verbindung mit dem Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 4. Dezember 1916 Nr. 1A 3e 8833 (Ministerialblatt für Landwirtschaft 1917 S. 24) wird zur Verhütung der Ein⸗ schleveams und Verbreitung der in Polen herrschenden Rinder⸗

r den Umfang des Regierungsbezirks Marienwerder, d. h. die Kreise Marienwerder, Marienburg, Stuhm, Rosen⸗ berg, Elbing, Land⸗ und Stadtkreis Elbing, folgendes ver⸗

8 8 gharlottenburg, Knesebeckstraße 54/55, durch Verfügung vom utigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedar fs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 6. Dezember 1920. Der Polizeipräsident Abteilung W. J

1

V.: Froitzheim.

Bekanntmachung. uf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (KGBl. S. 603) be ich dem Schankwirt Oswald Glatz in Berlin, Cbarlottenstraße 4, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des käglichen Bedarfs wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin den 6. Dezember 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitzh eim.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun lissiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich der Ehefrau des Arbeiters Alfons Corthals, eisette geb. EEA1 Cassel, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Fleisch⸗ und Wurstwaren sowie jegliche mittelbare dder 1ht. en Beteiligung an einem feolchen Handel untersag

Cassel, den 13. Dezember 1920.

Der Polizeipräsident.

unzuver⸗

Haack.

Bekanntmachung. dem Gemüsehändler Jean Lehr und seiner Ehe⸗ au, Berthageb. Markloff, ersterer geboren am 24. August in Köppern, Kreis Obertaunus, letztere geboren am 30. Mai 1865 daselbst, wohnhaft in Frankfurt a. M., Elbestraße 51, geschäftslokal Moselstraße Nr. 34, wird hierdurch der Handel nit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere sahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeug⸗ issen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittel⸗ zare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug 88 diesen Gewerbebetrieb untersagt und das

Geschäftslokal geschlossen. v Frankfurt a. Main, den 13. Dezember 1920.

Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Auer bach.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel. vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) aben wir dem Bäckermeister Karl Flemming, hier, Breiteweg 10, durch Verfügung vom heutigen Tage die Her⸗ stellung von Brot und Backwaren sowie den andel damit wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Hen eb tries untersagt. Halberstadt, den 13. Dezember 1920. Die Polizeiverwaltung. Weber, Erster Bürgermeister.

8 Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, bebreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Emil Kern, Köln, Blumenthalstraße 3, der Hande! müssämtlichen Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere Lebens⸗ und Futtermitteln aller Irt, unkersagt. Unter diese Untersagung fällt auch die Tätigkeit * Angestellter in einem den Handel mit Gegenständen des ülichen Bedarfs betreffenden Geschäfte. Die durch das Ver⸗ ttren entstandenen baren Ausla gen, insbesondere die Kosten für die Fröffentlichung des Handelsuntersagu ngsbeschlusses, sind von Kern zu tragen. . Köln, den 13. Dezember 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

Bekanntma h 8

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (7EBl. 1915 S. 603) habe ich dem Konditor Erich Kunert hier⸗ selbst und seinen Familienangehörigen durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage die Herstellung und den Hand el mit Backwaren, Konditorwaren, Süssigkeiten, Trinkschokolade wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb vom 12. Dezember 1920 ab bis zum 12. Janua 1921 untersagt.

Unna, den 9. Dezember 1920.

Der Polizeiverwalter. Brüller, Erster Bürgermeister.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung und für Steuer⸗ und Zollwesen, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung un für Volkswirtschaft, der Ausschuß für innere Verwaltung, die vereinigten Aussch sse für Verfassung und Geschästsordnung und für Haushalt und Rech⸗ nungswesen sowie der Ausschuß für Verfassung und Geschäfts⸗ ordnung hielten heute Stzungen.

Aus amtlicher Quelle erfährt „Wolffs Telegraphenbüro“, daß die vneichir Nhon des deutsch⸗niederländischen Kohlen⸗ und Kreditabkommens nunmehr endgültig bevor⸗ steht. Der Austausch der Bestätigungsurkunden wird voraus⸗

sichtlich in dieser Woche im Haag stattfinden.

1“

8 Preußen.

88 9 2 *

Wie der amtliche preußische Pressedienst mitteilt, bedarf eine in einzelnen Zeitungen erschienene, als amtlich gekennzeichnete Notiz zu der Erklärung des Oberpräsidenten in Königsberg 1 Pr. zur Frage der behördlichen Selbstschutz organisation in Ostpreußen, einer Richtiiszeung. Reichs⸗ und Staats⸗ regierung halten trotz der ablehnenden Note des Generals Nollet an der Hoffnung fest, die alliierten Mächte von. der Notwendigkeit des einstweiligen Fortbestehens der behördlichen Schutzorganisationen in Ostpreußen zu überzeugen. Das Er⸗ gebnis erneuter Verhandlungen wird abzuwarten seim.

Grohbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung sind am Freitag die Do⸗ kumente über die Seeschlacht von Jütland (Skager⸗ vak) veröffentlicht worden, u. a. eine Depesche vom 18. Januar 1916, in der Admiral Jellicoe hervorhebt, der Kommandant der Schlachtkreuzerflotte hätte das einzig Richtige getroffen, in⸗ dem er den Feind angriff. Der Admiral hebt die große Prä⸗ zision des deutschen Schießens hervor und erklärt das schlechtere Schießen der britischen Einheiten damit, daß die Sichtverhält⸗ nisse nicht gleich gut waren.

Das Unterhaus hat am Freitag in dritter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend Einfuhr von Farbstoffen, mit 111 gegen 25 Stimmen angenommen.

Nach amtlichen Angaben über die Verluste des Militärs und der Polizei in Irland sind vom 1. Januar bis 11. Dezember 169 Polizisten und 52 Militärpersonen getötet, 245 Polizisten und 1108 Militärpersonen verwundet worden.

4 Frankreich.

Der König und die Königin von Dänemark sind gestern nach Dänemark zurückgereist.

Das „Echo de Paris“ stellt fest, daß an dem Wider⸗ stand der italienischen Regierung der Plan gescheitert ist, die Gesandten Frankreichs, Englands und Italiens in dem Augenblick aus Athen abzuberufen, in dem König Konstantin dort seinen Einzug hält.

In der Deputiertenkammer interpellierten am Freitag

der General de Castelnau und der roynalistische Deputierte Lzon Daudet über die Demission des Kriegsministers André Lefsvre.

Laut Bericht des „Wolffchen Telegraphenbüros“ erklärte der General de Castelngu die vom Kriegsminister Lefsvre gehegten Befürchtungen für gerechtfertigt, wenn Deutschland nicht entwaffnet sei. Er frage deshalb den Ministerpräsidenten, ob Deutschland ent⸗ waffnet oder die Entwaffnung auf gutem Wege sei. Man müsse auf möglichst lange Zeit die deutsche Militärmacht beseitigen. Deutschland sei eine schikanierende Macht, die sicher der Ausführung des Friedens⸗ vertrages Widerstand entgegensetze. Die Reparationsfrage sei noch nicht geregelt. Erst wenn Deutschland entwaffnet sei, könne Frank⸗ reich seine militärischen Lasten verringern. Der Ministerpräüdent Leygues erwiderte, er begreife durchaus die Bewegung im Lande angesichts der Demission des Kriegsministers. Diese Beunruhigung dürfe nicht fortbestehen. Andrs Lefsvre hahe, nachdem er den Gesetz⸗ entwurf unterzeichnet habe, geglaubt, sein Amt aus Gewissensbedenken niederlegen zu müssen. Die neue Lage wolle er nicht erörtern, aber er frage, ob die neuen Militärgesetze die nationale Verteidigung nicht in Gefahr bringen könnten. Deutschland sei nicht völlig ent⸗ waffnet, aber auf dem Wege zur Entwaffnuskg. Der

Ministerpräsident führte die Anzahl der abgelieferten Waffen und Heer auf

Munition an und erklärte, Deutschland müsse sein 1 100 000 Mann berabsetzen. Es tue das nicht ohne Widerstand. Er fuhr fort: Die Entwaffnung Deutschlands schreitet trotz seines Wider⸗ standes, der nur unsere Festigkeit ermutigen kann, vorwärts. Gegenüber einem Deutschland, das kein Material besitzt, ist Frankreich mit einem ungeheuren Material ausgerüstet. Deutschland, das 150 000 Mann Sol⸗

daten unter den Waffen hat und, wenn es will, das Doppelte, steht einem

8

Frankreich mit 800 000 Soldaten unter den Waffen gegenüber. Wir halten die Mainlinie und alle Brückenköpfe, die Kanäle, die Eisen⸗ bahnen. Unsere Sicherheit läuft keine Gefahr. Die Regierung hat ihre Schuldigkeit getan dadurch, daß sie einen Gesetz⸗ entwurf eingebracht hat, der die nationale Verteidigung nicht schwächt, der aber auf die wirtschaftliche Notwendigkeit Rücksicht nimmt. Der Finanzausschuß der Kammer und der des Senats haben die Regierung aufgefordert, die Kosten zu verringern. General Castelnau erklärte sich befriedigt. Hierauf kam die zur Verhandlung. 8 8 Louis Barthoun erklärte, daß Deutschland sich weigere, den Friedensvertrag auszuführen, ob es sich um Kohle oder um die Ent⸗ waffnung handele, und erinnerte an die Reden, die der deutsche Reichskanzler und der Minister des Aeußern im besetzten Rheinland gebalten hätten. Auf die Note Frankreichs habe Deutschland mit einer Note geantwortet, die eine wahre Herausforderung bedeute. Barthou wünschte zu wissen, ob Deutschland nicht den Friedens⸗ vertrag von Versailles verletzt habe, und ob man nicht geheime Waffenlager gefunden habe. Des Ministerpräsidenten Er⸗ fklärung, daß das Land keinen Krieg zu befürchten babe, stimme für den Augenblick. aber werde auch im Frühijahr keine Gefahr bestehen? Frankreich allein sorge dafür, daß in Europa die Vertragsklauseln ausgeführt würden, und stehe an den Ufern des Rheins fast allein. Die Fristen für die Besetzungszeit könnten nur berechnet werden von dem Tage an, an dem Deutschland den Friedens⸗ vertrag ausgeführt habe. Der sozialistische Abgeordnete Sem bat führte aus, die Erklärung des Ministerpräsidenten über die Ent⸗ waffnung Dentschlands sei durchaus beruhigend. Er glaube nicht an die Entwaffnung, die man selbst einem hesiegten Volke nicht auf⸗ zwingen koͤnne, wenn man nicht selbst entwaffne. Der Ministervräsident Leygues antwortete Barthou, indem er die Waffen und die Munition bezeichnete, Fz die im Gegensatz zum Monat Juli am 1. Dezember von Peutschsand ab⸗ geliefert seien. Für die Konferenz in Brüssel seien den französischen Delegierten klare, bestimmte gund. kategorische An⸗ weisungen gegeben. Frankreich wolle nur Vernünftiges verlangen, ob in Goldmark oder in natura, die⸗Schuld müsse gezahlt werden. Man wolle nicht, daß die Welt Frankreich Mißbrauch seiner Kraft vorwerfe. Levygues sprach dann gegen eine Propaganda in Amerika, die Frankreich als militaristisch. und im⸗ verialistisch hinstelle, und erklärte, daß. das Fhtestendnis wwischen England und Frankreich niemals fester Fwesen set. als heute. Die beiden Nationen müßten gemeinsam für die Sicher⸗ stellung des Friedens einstehen. 8 Vorgestern nahm die Kammer mit 417 gegen 188 Stimmen den Gesetzentwurf über das neue Verwaltungssystem für

die französischen Eisenbahnen an.

Der Finanzausschuß für auswärtige Ange⸗ legenheiten nahm vorgestern mit Bezug auf die e Frankreichs in Syrien und Cilicien a 5 Vung an, in der zum Ausdruck kommt, daß die Sorge, Frand⸗ reich seine Handlungsfreiheit für die Verteidigung seiner Grensen und für die Ausführung des Friebenseeeages vees Verfailles zu erhalten, es notwendig mache, i weitestem A. vans und in einer möglichst kurzen Frist die Opfer, die die Politi in Syrien und Cilicien Frankreich auferlege, herabzusetzen..

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Interpellation Léon Daudets

Rußland. 8

Die russische Regierung hat der rumänischen nach einer I des „Wolffschen Telegraphenbüros“ daß sie von ihrem Entschluß, keine Ven 22 te 5 tralität Rumäniens, im strengsten Sinne 84* 0 222 ge. statten, Kenntnis nehme, jedoch genaue Mitteilungen ü⸗ 5 bewaffneten Kräfte der Gegenrevolutionäre erbitte, die 5 rumänischen Behörden entwaffnet worden sind. Die ee 2 Regierung werde, indem sie in diesen Fragen die 1 ig. keit ihrer Friedens⸗ und Freundschaftsgefühle ——— bringe, ein günstiges Urteil der von Rußland vorgesch gench Konferenz erleichtern. Ein Grund, die Zahl der zwischen Rußlan und Rumänien zu prüfenden Fragen einzuschränken, wie vo

Rumänien vorgeschlagen wurde, bestehe nicht, da keine ernsten

Schwierigkeiten einer für beide Parteien zufriedenstellenden Lösung entgegenstünden. Obgleich die politische und militärische Lage der russischen Republik sich erheblich befestigt habe, sei ihr Friedenswunsch und ihre feste Entschlossenheit, freundschaft⸗ liche Beziehungen mit den anderen Staaten anzuknüpfen, derart, daß sie bereit sei, in breitem Maßstabe die Wünsche zu er⸗ füllen, welche die rumänische Regierung äußern könnte. Es hänge also einzig von letzterer ab, die Herstellung von dauer⸗ haften guten Beziehungen zwischen beiden Ländern zu be⸗ schleunigen, und die russische Regierung wiederhole ihre Bitte, bekanntzugeben, ob die rumänische Regierung bereit sei, den Ort und das Datum der Verhandlungen zwischen Rußland und Rumänien festzusetzen.

Der 10. Kongreß der kommunistischen Partei ist auf Anfang Februar angesetzt. Auf der Tagesordnung stehen u. a.: Die Gewerkschastsftage und ihre Rolle im wirt⸗ schaftlichen Leben, die Sowjetrepublik und ihre Beziehungen zu den kapitalistischen Staaten, die Organisation der Industrie, die Arbeiterdemokratie, die Nationalfrage, die Frage des lichen Unterrichts usw.

Im Lauf der Verhandlungen über den Vertrag von Rapallo im Senat führte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf Sforza laut Bericht des „Wolffschen

Telegraphenbüros“ aus:

In Rapallo leisteten die Südslawen zäöͤben und lebhaften Wider⸗ stand; wir haben indessen nicht geseilscht. Wir haben Südflawien dargelegt, welche Gefahren die Feindschaft Italiens mit sich bringen würde, und welche Vorteile aus einem aufrichtigen Einvernehmen zwischen Rom und Belgrad sich ergeben würden. Die Südflawen verstanden das und man kam zu einer Ver⸗ ständigung über die gegenseitige politische und diplomatische Unter⸗ stützung gegenüber habsburgischen Wiedereinsetzungsbestrebungen. Selbst wenn es zu einer Krise in Kroatien kommen sollte, und wenn Südslawien vor grausame Prüfungen gestellt würde, so wird Italien, das seiner Zukunft gewiß ist, trotzdem gut daran getan haben, daß es sich gegenüber einem jungen und gesunden Volke, das ihm benachbart ist, edelmütig zeigte. Im Gegensatz zu den Rednern, die den traditionellen Haß der Kroaten und Slowenen gegen Italien hervorhoben, vertraut Sforza auf den Triumph des liberalen Geistes Italiens. Er fügte hinzu: Wir wollen das Programm der Ausdehnung des italienischen Ein⸗ flusses verfolgen, die nirgends Unterdrückung fremder Rechte bedeutet. Wir glauben an ein besseres Europa; nur darum fühlen wir in uns die Kraft, die Verwirklichung des Friedens und der menschlichen Ein⸗ tracht herbeizuführen. Vermöge dieser Kraft haben wir in Rapallo die Einheit des Vaterlands geopfert und den Weg vorgezeichnet, den als erster beschritten zu haben, Italiens Ruhm sein wird.

Vor der Abstimmung erklärte Giolitti, die Ab⸗ stimmung müsse ein klares Ergebnis zum Ausdruck bringen, da die Meinungsäußerung des Senats es in Fiume deutlich machen müsse, daß Italien über allem stehe. Giolitti erklärte sich für folgende Tagesordnung: „In der Ueberzeugung, daß der Vertrag den Beginn aufrichtigen, dauernden Friedens bedeutet, billigt der Senat den Vertrag und geht zur Tages⸗ ordnung über.’ Bei der namentlichen Abstimmung wurde. diese Tagesordnung mit 262 gegen 22 Stimmen an⸗ genommen. Sodann wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ratifizierung des Vertrags, mit 215 gegen 29 Stimmen angenommen.

Die Finanz⸗ und Schatzkommission trat vor⸗ gestern zusammen, um die Beratung des vorläufigen Budgets fortzusetzen.

Der Minister Meda, teilte obiger Quelle zufolge mit, daß das im letzten Juni vorgesehne Defizit von 14 Milliarden um etwas herabgesetzt sei. Der Umlauf an Geldmitteln für Rechnung des Staates habe etwas zugenommen, der Umlauf für Rechnung der Banken habe sich lediglich im Verhältnis zu den erforderlichen Nah⸗ rungsmittelkäufen vermehrt. Giolitti sagte, das Defizit könne allmählich, haupsächlich mit Hilfe des vorgeschlagenen Gesetzes über die Brotversorgung, ausgeglichen werden. Indem der Staat auf diese Weise seinen ausländischen Kredit wiedergewinne, werde die Lage sich bessern. Auf die Frage Luzattis erwiderte Giolitti, daß die Re⸗

gierung nicht beabsichtige, Erklärungen abzugeben.

Belgien.

In der Sitzung der Brüsseler Konferenz am 17, De⸗ zember führte der Staatssekretär Bergmann in seiner Rede, über die bereits vorgestern kurz berichtet ist, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:

Deutschland könne seinen guten Willen besser in der Frage der Entschädigungsleistung durch Sachleistungen be⸗ weisen. Solche Leistungen seien durch den Friedensvertrag im An⸗ hang 3, 4, 5 und 6 Titel VIII vorgeschrieben. Kohlenlieferungen sei für den Augenblick in Spaa geregelt worden und die Leistungen fänden auch in der vorgesehenen Höhe statt, abgesehen von augenblicklichen Verkehrsschwierigkeiten. Nach Ab⸗ lauf des Spaa⸗Abkommens müssen die Fragen der späteren Lieferungen geregelt werden. Dabei seien zwei berücksichtigen: einmal diejenigen, welche von Deutschlands wirtschaftlicher Fähigkeit abhängen, und zweitens die Preise, di in vernünftiger Weise festzulegen seien. Dann käme in Frage die Lieferung von Chemikalien und Farbstoffen, welche gleichfalls durch Vereinbarung geregelt sei und zufriedenstellend vonstatten ginge. Es blieben nur noch die Leistungen nach Annex 4, welche ein ganz besonderes Interesse nicht nur für Frankreich und Eng⸗ land, sondern auch für Deutschland hätten. Es handele sich um die Materiallieferungen für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete. Deutschland sei fest entschlossen, soweit es ihm irgend möglich sei, dabei mitzuhelfen. Geld habe Deutschland nicht, aber es habe seine Arbeit und

Deutschland sei bereit, an jeder praktischen Losung mitzuarbeiten, und

hoffe, eine Verständigung erreichen zu können, mit dem Ziel eines

schnellen Wiederaufbaues, der norwendig sei für die wirtschaftliche Wieder⸗ herstellung von Europa. Er sei nicht in der Lage, im Augenblick einen Plan in seinen Einzelheiten dafür zu entwickeln, aber er könne sich

versönlich vorstellen, daß etwa die Deutsche Regierung einen gewissen Zahlungsfähigkeit

Markkredit eröffne, der freilich innerhalb der Deutschlands liegen müsse, um einen Fundus zu schaffen, auf welchem französische und englische Bestellungen bei deutschen Lieferanten bezahlt werden würden. Dies würde mit den Hauptschwierigkeiten des Annex 4 aufräumen. Er meine, daß die Einzelheiten in einer besonderen Kommission festzustellen sein würden, deren Einsetzung er

vorschlage. In Beantwortung einer Frage des italienischen Dele⸗

X

süe sagte Bergmann, würde auch

daß er meine, Deutschland

ereit sein, die Moglichkeit eines ähnlichen Arrangements auch mit

Rücksicht auf die zerstörten Gebiete von Norditalien zu erwirken.

Staatssekretär Bergmann kam nun auf die zahlung in Geld zu sprechen, 1 natürlich nicht in Papiermark zahlen könne. Ander be zurzeit nicht genügend fremdes Geld, um für die Einfuhr von Roh⸗

materialien und Nahrungsmitteln zu sorgen, und dieser Zustand stehe

1

im engsten ursächlichen Zusammenhang mit dem Währungsproblen Es sei notwendig, utse

Niveau als jetzt zu stabilisieren und wiederherzustellen. Aber er zweifle, daß Deutschland imstande sein würde, das aus eigener Kraft zu vollbringen. Er stelle sich die Möglichkeit einer Kredit⸗ operation in großem Umfange vor,

5

Die Frage der

Punkte zu

die Erzeugnisse seiner Industrie.

Frage der Be⸗ und erklärte, daß Deutschland Andererseits habe es

die deutsche Wäbrung auf einem etwas höheren

die allerdings die Wieder⸗ herstellung der finanziellen Ordnung und der Arbeit in Deutschland

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